ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.C_2009.304.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 304

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

52. Jahrgang
15. Dezember 2009


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Rechnungshof

2009/C 304/01

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

1

2009/C 304/02

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

6

2009/C 304/03

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit den Antworten der Agentur

10

2009/C 304/04

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

16

2009/C 304/05

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

21

2009/C 304/06

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Arzneimittel-Agentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

27

2009/C 304/07

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Chemikalienagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

33

2009/C 304/08

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten der Agentur

38

2009/C 304/09

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, zusammen mit den Antworten der Agentur

43

2009/C 304/10

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zusammen mit den Antworten der Agentur

49

2009/C 304/11

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, zusammen mit den Antworten der Agentur

55

2009/C 304/12

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

60

2009/C 304/13

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, zusammen mit den Antworten der Agentur

65

2009/C 304/14

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz, zusammen mit den Antworten der Agentur

71

2009/C 304/15

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, zusammen mit den Antworten der Agentur

77

2009/C 304/16

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher, zusammen mit den Antworten der Agentur

83

2009/C 304/17

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

89

2009/C 304/18

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde

95

2009/C 304/19

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde, zusammen mit den Antworten der Behörde

100

2009/C 304/20

Bericht über den Jahresabschluss 2008 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums

107

2009/C 304/21

Bericht über den Jahresabschluss 2008 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums

112

2009/C 304/22

Bericht über den Jahresabschluss 2008 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit den Antworten des Zentrums

118

2009/C 304/23

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Polizeiakademie, zusammen mit den Antworten der Akademie

124

2009/C 304/24

Bericht über den Jahresabschluss 2008 von Eurojust, zusammen mit den Antworten von Eurojust

131

2009/C 304/25

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit den Antworten der Stiftung

136

2009/C 304/26

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit den Antworten der Stiftung

142

2009/C 304/27

Bericht über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

148

2009/C 304/28

Bericht über den Jahresabschluss 2008 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit den Antworten des Amts

154

2009/C 304/29

Bericht über den Jahresabschluss 2008 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, zusammen mit den Antworten des Amts

159

 

Berichtigungen

2009/C 304/30

Berichtigung zum Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2008 zusammen mit den Antworten der Organe (ABl. C 269 vom 10.11.2009)

164

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Rechnungshof

15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/1


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/01

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

2

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

2

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13-14

3

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN…

15-17

3

Tabelle…

4

Antworten der Agentur

5

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Vigo wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Agentur ist es, die operative Koordinierung der Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Fischereiaufsicht zu organisieren und so die wirksame und einheitliche Anwendung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik sicherzustellen. Sie ist seit dem 11. November 2007 finanziell unabhängig (2).

2.

Der Haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 9,5 Millionen Euro gegenüber 5 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 48 gegenüber 25 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Die Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans wurden nicht streng genug gehandhabt, was eine beträchtliche Anzahl an Mittelübertragungen zur Folge hatte (12). Diese Übertragungen führten teilweise zu aufeinanderfolgenden Erhöhungen und Kürzungen der Mittel bei denselben Haushaltslinien. Diese Situation deutet auf Schwachstellen in der Planung der Tätigkeiten der Agentur hin und verstößt gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität. Entgegen den geltenden Vorschriften wurde der Verwaltungsrat gegebenenfalls nicht um Genehmigung der Übertragungen angefragt (13) oder über sie in Kenntnis gesetzt.

14.

In vier Fällen wurden rechtliche Verpflichtungen eingegangen, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden (14), und zum Jahresende wurden 0,2 Millionen Euro, die mit abgeschlossenen Vorgängen in Verbindung standen, ohne Begründung übertragen. In sieben Fällen waren rechtliche Verpflichtungen nicht durch Mittelbindungen gedeckt (15).

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

15.

Die Agentur erstellt kein mehrjähriges Arbeitsprogramm. Entwürfe für Leistungsindikatoren sind in allgemeiner Form und auf Jahresbasis aufgesetzt, obwohl in der Agentur langfristige Ziele diskutiert wurden, die eine eingehende Ressourcenplanung über mehrere Jahre erforderlich machen, sowohl auf Haushaltsebene als auch auf Personalebene. Es besteht nach wie vor die Notwendigkeit der Aufstellung einer mehrjährigen Planung, um die Umsetzung der Strategie der Agentur und ihrer Ziele zu organisieren.

16.

Die Ziele der Agentur für das Jahr 2008 wurden nicht eindeutig festgelegt, und die Überwachung der Umsetzung ihres Arbeitsprogramms ist nach wie vor informell. Die Einführung eines tätigkeitsbezogenen Budgetierungssystems würde die Herstellung einer klaren Verknüpfung zwischen dem Arbeitsprogramm und der Finanzplanung erleichtern.

17.

Im Jahr 2008 erfolgte die Personaleinstellung in einem schnelleren Rhythmus als zunächst erwartet. Da diese Sachlage bei den Vorausschätzungen für den Haushaltsplan 2009 (16) keine Berücksichtigung fand, wurden die Mittel für Ausgaben im Zusammenhang mit Dienstbezügen um mehr als 35 % (etwa 1,3 Millionen Euro) zu niedrig veranschlagt. Die Überwachung des Haushaltsvollzugs sollte verbessert werden.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Fischereiaufsichtsagentur (Vigo)

Gemeinschaftliche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2008

Artikel 37 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Gemäß Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik müssen die Mitgliedstaaten für die tatsächliche Durchführung der Überwachung und der Inspektionen und für die Durchsetzung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik sorgen und zu diesem Zweck untereinander und mit Drittländern zusammenarbeiten.

Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichts-agentur und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 zur Einführung einer Kontrollregelung für die Gemeinsame Fischereipolitik.

Ziele

Mit dieser Verordnung wird eine EU-Fischereiaufsichts-agentur errichtet, deren Ziel es ist, die operative Koordinierung der Kontrolltätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich der Fischereiaufsicht zu organisieren und die Mitgliedstaaten bei der Zusammenarbeit im Hinblick auf die Erfüllung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik und deren wirksame und einheitliche Anwendung zu unterstützen.

Zweck und Aufgaben

Zweck

i)

Koordinierung der Überwachungs- und Kontrollverpflichtungen der Gemeinschaft;

ii)

Koordinierung des Einsatzes der in einem gemeinsamen Pool zusammengefassten nationalen Kontrollmittel der betreffenden Mitgliedstaaten;

iii)

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Übermittlung von Angaben zu Fang- und Kontrolltätigkeiten;

iv)

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Verpflichtungen nach den Bestimmungen der Gemeinsamen Fischereipolitik;

v)

Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission bei einer gemeinschaftsweit harmonisierten Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik;

vi)

Beitrag zu den Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission auf dem Gebiet der Kontroll- und Überwachungsmethoden;

vii)

Beitrag zur Koordinierung der Inspektorenausbildung und des Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten;

viii)

Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und ungeregelten Fischerei im Einklang mit den Gemeinschaftsvorschriften.

1.   Verwaltungsrat

Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats und sechs Vertreter der Kommission.

2.   Direktor

Vom Verwaltungsrat aus einer Liste von mindestens zwei Kandidaten, die die Kommission vorschlägt, ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4.   Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

Titel I— 4,5 Millionen Euro,

Titel II— 1,6 Millionen Euro,

Titel III— 2,4 Millionen Euro

(einschließlich 1,2 Millionen Euro zweckgebundener Einnahmen).

Personal-ressourcen

Am 31.12.2007 beschäftigte die Agentur 25 Mitarbeiter; die Anzahl der Mitarbeiter wuchs bis Ende des Jahres 2008 beständig an auf 48 Mitarbeiter — 40 Zeitbedienstete und 8 Vertragsbedien-stete.

Durchführung der gemeinsamen Einsatzpläne zur Organisation der operativen Koordinierung der Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich Fischereiaufsicht für die folgenden gemeinschaftlichen Fischereiressourcen:

Kabeljau in der Nordsee;

Kabeljau in der Ostsee;

Roter Thun im Mittelmeer und im Ostatlantik;

regulierte Fischereiressourcen in den internationalen Gewässern des Nordwestatlantik (NAFO).

Fortbildungsangebot für die Inspektoren der Mitgliedstaaten in Verbindung mit den operativen Tätigkeiten zur Verbesserung einer wirksamen und einheitlichen Anwendung der Gemeinsamen Fischereipolitik in allen durch einen gemeinsamen Einsatzplan abgedeckten Gebieten.

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die Agentur wird ihre Anstrengungen zu Verbesserung ihrer Haushaltsplanung und -überwachung fortsetzen und dadurch die Anzahl ihrer Haushaltsänderungen reduzieren. Die Agentur möchte hervorheben, dass aufgrund des Umzugs zum endgültigen Standort 2008 ein besonders schwieriges Jahr für die Haushaltsplanung war. Im Januar 2009 hat die Agentur eine strukturierte Rechnungslegungsmethode eingeführt, die eine bessere Überwachung des Haushaltsplans ermöglicht. Ebenso werden Übertragungen dem Verwaltungsrat regelmäßig gemeldet.

14.

Die Agentur wird zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Kontrolle über die Mittelbindungen zu verstärken. Darüber hinaus wird sie den Arbeitsablauf im Bereich Finanzen dezentralisieren, den Projektmanagern und anderen betroffenen Mitarbeitern zusätzliche Schulungen anbieten und regelmäßig Sitzungen über Haushaltsplanung und –überwachung anberaumen.

15.

Das jährliche Arbeitsprogramm und die mehrjährige Planung werden im Einklang mit der mittelfristigen Strategie des Verwaltungsrats und unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Diskussion über die Kontrollverordnung auf Ratsebene weiterentwickelt. Ebenso entwickelt die EUFA ein Evaluierungssystem für ihre Tätigkeiten, das auf wichtigen Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators) basiert, die zum ersten Mal im Arbeitsprogramm 2009 eingeführt wurden.

16.

Die Agentur hat mit der Entwicklung und Umsetzung eines tätigkeitsbezogenen Managementsystems begonnen und bemüht sich gleichzeitig um eine Verbesserung der Planung und Überwachung ihrer Tätigkeiten.

17.

Die Agentur hat die Planung und Überwachung ihres Haushaltsplans weiter konsolidiert. In diesem Bereich wurden 2009 neue Managementberichte, die eine fortlaufende Überwachung des Haushaltsvollzugs ermöglichen, eingeführt.


(1)  ABl. L 128 vom 21.5.05, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 30. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 1. Juli 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://cfca.europa.eu

(12)  Mehr als 28 Mittelübertragungen im Jahr 2008.

(13)  Für eine Übertragung, die mehr als 10 % der Mittel für das Haushaltsjahr ausmachte, erfolgte keine Genehmigung durch den Verwaltungsrat.

(14)  Gesamtwert: 1,4 Millionen Euro.

(15)  Gesamtwert: 76 000 Euro.

(16)  Der Haushaltsplan 2009, der im Jahr 2008 verabschiedet wurde, basierte auf Annahmen aus dem Jahr 2007, die niemals überprüft worden sind.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/6


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Euratom-Versorgungsagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/02

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

7

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

7

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13

8

Antworten der Agentur

9

EINLEITUNG

1.

Die Euratom-Versorgungsagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Luxemburg wurde 1958 geschaffen (1). Der Beschluss 2008/114/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2008 (2) ersetzte die zuvor geltende Satzung der Agentur. Hauptaufgabe der Agentur ist es, der Gemeinschaft technisches Fachwissen bereitzustellen, das mit dem Markt für Kernmaterialien und nuklearen Dienstleistungen in Zusammenhang steht, und diesen Markt zu beobachten.

2.

Im Jahr 2008 erhielt die Agentur keine Zuschüsse zur Deckung der betrieblichen Aufwendungen. Die Kommission kam für alle Ausgaben auf, die der Agentur im Zuge der Ausführung des Haushaltsplans 2008 entstanden waren. Die aus dem Jahr 2007 übertragenen Mittelbindungen wurden mit dem nicht in Anspruch genommenen Teil des Zuschusses aus 2007 abgewickelt.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und der „Übersicht über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 8 des Beschlusses 2008/114/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2008 (6) vorgelegt.

Verantwortung des Generaldirektors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Generaldirektor (7) den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus. In den Verantwortungsbereich des Generaldirektors fällt außerdem die Einrichtung der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (8) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (9) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

In Ermangelung eines autonomen Haushalts ist die Agentur de facto in die Kommission eingebunden. Aufgrund dieses Sachverhalts stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit, die Agentur in ihrer bisherigen Form und Organisation aufrechtzuerhalten.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

ANTWORT DER AGENTUR

13.

Die derzeitige Situation spiegelt — im Einklang mit dem Euratom-Vertrag — das notwendige Gleichgewicht wider zwischen

einer eindeutigen Verbindung zur Kommission (die Kommission kann z. B. Richtlinien vorgeben und sie ernennt den Generaldirektor der Agentur), einerseits, und

einem gewissen Grad an rechtlicher und finanzieller Autonomie (alle kommerziellen Verträge im Zusammenhang mit der Beschaffung von Kernmaterial müssen z. B. auch von der Agentur unterzeichnet werden, wodurch diese sicherstellen kann, dass die Lieferquellen diversifiziert werden), andererseits.

In Zusammenarbeit mit der Kommission werden so Initiativen möglich, die die Funktionsfähigkeit und Effizienz der Agentur stärken.


(1)  ABl. L 27 vom 6.12.1958, S. 534.

(2)  ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 41 vom 15.2.2008, S. 15.

(7)  Die Zuständigkeiten des Generaldirektors sind in Artikel 7 und 8 des Beschlusses 2008/114/EG, Euratom des Rates vom 12. Februar 2008 festgelegt.

(8)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(9)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 15. Mai 2009 erstellt und ging beim Hof am 19. Juni 2009 ein. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://ec.europa.eu/euratom/accounts_en.html.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/10


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/03

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

11

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

11

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN…

13

12

Tabelle…

13

Antworten der Agentur

15

EINLEITUNG

1.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Wien wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 (1) gegründet. Ziel der Agentur ist es, den relevanten Einrichtungen und Behörden der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen (2).

2.

Der Haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 15 Millionen Euro gegenüber 14,2 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 72 gegenüber 57 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

13.

Für jeden Haupttätigkeitsbereich der Agentur sind in ihrem Arbeitsprogramm 2008 die geplanten Projekte, Ergebnisse und Indikatoren aufgelistet, ohne dass diese jedoch eindeutig zu den auf der Ebene der Tätigkeiten festgelegten Zielen in Bezug gesetzt wurden. Die Ziele und Indikatoren sind weder spezifisch noch messbar; dies erschwert die Ermittlung nicht erfüllter Vorgaben und die Bewertung des tatsächlich Erreichten, wie dies in Artikel 25 Absatz 3 der Rahmenfinanzregelung für die Agenturen vorgesehen ist. Um zu einer tätigkeitsbezogenen Budgetierung im eigentlichen Sinne zu gelangen, sollte die Agentur präzise Ziele festlegen sowie angemessene und messbare Leistungsindikatoren aufstellen.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Wien)

Gemeinschaftliche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

(Angaben für 2007)

Sammlung von Informationen

Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben kann die Kommission alle erforderlichen Auskünfte einholen und alle erforderlichen Nachprüfungen vornehmen; der Rahmen und die nähere Maßgabe hierfür werden vom Rat gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags festgelegt

(Artikel 284)

Ziele

Den relevanten Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Gemeinschaftsrechts in Bezug auf die Grundrechte Unterstützung zu gewähren und ihnen Fachkenntnisse bereitzustellen, um ihnen die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu erleichtern, wenn sie in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen einleiten oder Aktionen festlegen.

Hauptaufgaben

Sammeln, Erfassen, Analysieren und Verbreiten von relevanten objektiven, verlässlichen und vergleichbaren Informationen;

Entwicklung von Methoden und Standards, um eine bessere Vergleichbarkeit, Objektivität und Verlässlichkeit der Daten auf europäischer Ebene zu erzielen;

Durchführung wissenschaftlicher Forschungsarbeiten und Erhebungen sowie Voruntersuchungen und Durchführbarkeitsstudien, Beteiligung an solchen Arbeiten oder deren Förderung;

Ausarbeitung und Veröffentlichung von Schlussfolgerungen und Gutachten zu bestimmten Themen für die Organe der Union und die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Durchführung des Gemeinschaftsrechts;

Veröffentlichung eines Jahresberichts über Grundrechtsfragen in ihrem Tätigkeitsbereich;

Veröffentlichung themenspezifischer Berichte auf der Grundlage ihrer Analysen, Forschungsarbeiten und Erhebungen;

Veröffentlichung eines jährlichen Tätigkeitsberichts;

Entwicklung einer Kommunikationsstrategie und Förderung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Je eine von jedem Mitgliedstaat benannte unabhängige Persönlichkeit, eine vom Europarat benannte unabhängige Persönlichkeit und zwei Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Verabschiedung des Entwurfs des Haushaltsplans sowie des Jahresarbeitsprogramms und der Jahresberichte. Feststellung des endgültigen Haushaltsplans und des Stellenplans: Abgabe einer Stellungnahme zum Jahresabschluss.

2.   Exekutivausschuss

Zusammensetzung

Vorsitzender des Verwaltungsrats,

stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats,

ein Vertreter der Kommission,

zwei weitere Mitglieder des Verwaltungsrats,

die vom Europarat in den Verwaltungsrat entsandte Persönlichkeit kann den Sitzungen des Exekutivausschusses beiwohnen.

3.   Wissenschaftlicher Ausschuss

Zusammensetzung

elf unabhängige und in Grundrechtsfragen hoch qualifizierte Personen,

der Verwaltungsrat ernennt die Mitglieder im Rahmen eines transparenten Stellenausschreibungs- und Auswahlverfahrens.

4.   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission und nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments und des Rates ernannt (diese legen ihre gewünschte Reihenfolge der Bewerber fest).

5.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6.   Interne Kontrolle

Interner Auditdienst der Kommission.

7.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt:

15 Millionen Euro

(14,2 Millionen Euro)

Personalbestand am 31. Dezember 2008:

49 (46) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 35 (34);

+ 23 (11) sonstige Planstellen (Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige, Aushilfspersonal).

Personalbestand insgesamt: 72 (57),

davon entfallen auf:

 

operative Tätigkeiten: 42 (31),

 

administrative Tätigkeiten: 24 (21),

 

sonstige Tätigkeiten: 6 (5).

Raxen:

Anzahl der Beiträge der 27 nationalen Kontaktstellen: 219 (245),

Anzahl der Sitzungen: 1 (1).

Fralex:

Anzahl der Beiträge der Rechtsexperten: 201 (0),

Anzahl der Sitzungen 2 (0).

Forschungsberichte:

 

Anzahl der Berichte: 6 (4),

 

Anzahl der Sitzungen: 21 (6),

 

Jahresberichte: 2 (2).

Sonstige Veröffentlichungen:

Verschiedene Veröffentlichungen: 13 (15).

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Organen und Einrichtungen:

 

Mitgliedstaaten: 9 (7),

 

Europäische Kommission: 17 (8),

 

Europäisches Parlament: 6 (6),

 

Ausschuss der Regionen: 2 (1),

 

Europarat: 25 (4),

 

OSZE: 7 (5),

 

Vereinte Nationen: 6 (2),

 

sonstige Sitzungen und Rundtischgespräche: 18 (23).

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Im Jahresarbeitsprogramm 2009 der Agentur sind für jede Tätigkeit S.M.A.R.T.-Ziele festgelegt, so dass das Konzept des tätigkeitsbezogenen Managements verbessert wurde.

Darüber hinaus begann die Agentur Mitte 2009 mit der Implementierung einer Software zur tätigkeitsbezogenen Haushaltsplanung, die klare Indikatoren zu den zugewiesenen finanziellen Mitteln und Humanressourcen vorsieht.


(1)  ABl. L 53 vom 22.2.2007, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 24. April 2009 erstellt und ging beim Hof am 5. Juni 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.fra.europa.eu/fraWebsite/home/home_en.htm


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/16


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/04

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

17

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

17

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13-14

18

Tabelle…

19

Antworten der Agentur

20

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Heraklion wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2004 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Agentur ist es, aufbauend auf einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Anstrengungen, die Fähigkeit der Gemeinschaft zur Verhütung und Behebung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verbessern (2).

2.

Der Haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 8,4 Millionen Euro gegenüber 8,3 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 58 gegenüber 56 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Für den Zeitraum 2005-2007 belief sich der von der Agentur entrichtete, vom Aufnahmemitgliedstaat noch zu erstattende MwSt-Betrag auf rund 45 000 Euro. Trotz der erheblichen Anstrengungen der Agentur seit 2005 war für die Erstattung dieses Betrags durch die nationalen Steuerbehörden noch keine Lösung gefunden worden.

14.

In einem Auftragsvergabeverfahren (12) für einen Dienstleistungsrahmenvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren war der Bedarf zu niedrig veranschlagt worden, sodass die für diese Ausgaben für das ganze Jahr bereitgestellten Mittel innerhalb von sechs Monaten ausgeschöpft waren. Die zu niedrige Einschätzung des Auftragsvolumens steht einem gesunden Wettbewerb entgegen, da Firmen bei geringen Beträgen gemeinhin weniger geneigt sind, Angebote einzureichen.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (Heraklion)

Gemeinschaftliche Zuständigkeits- bereiche

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 460/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Leitungsstruktur

Der Agentur zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

Die Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten haben im gemeinsamen Einvernehmen eine Erklärung über die Errichtung einer Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit angenommen. Die Agentur soll als Bezugspunkt fungieren und dank ihrer Unabhängigkeit, der Qualität ihrer Beratungsleistungen und der verbreiteten Informationen, der Transparenz ihrer Verfahren und Arbeitsmethoden sowie der Sorgfalt, die sie bei der Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben walten lässt, Vertrauen schaffen.

(Beschluss des Rates vom 19. Februar 2004 auf der Grundlage von Artikel 251 des EG-Vertrags)

Ziele

Die Agentur verbessert die Fähigkeit der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und der Wirtschaft, Probleme im Bereich der Netz- und Informationssicherheit zu verhüten, zu bewältigen und zu beheben.

Die Agentur unterstützt und berät die Kommission und die Mitgliedstaaten in Fragen der Netz- und Informationssicherheit, die in ihre Zuständigkeit fallen.

Die Agentur arbeitet auf ein hohes Niveau fachlicher Kompetenz hin und nutzt diese Fachkompetenz, um Anstöße zu einer umfassenden Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des öffentlichen und des privaten Sektors zu geben.

Auf Verlangen unterstützt die Agentur die Kommission bei der Weiterentwicklung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich der Netz- und Informationssicherheit.

Aufgaben

Die Agentur

a)

erhebt Informationen über derzeitige und absehbare Risiken, die sich auf elektronische Kommunikationsnetze auswirken könnten;

b)

berät und unterstützt das Europäische Parlament, die Kommission, europäische Stellen und Einrichtungen bzw. zuständige nationale Stellen;

c)

fördert die Zusammenarbeit zwischen in ihrem Bereich tätigen Akteuren;

d)

erleichtert die Zusammenarbeit bei der Entwicklung gemeinsamer Methoden zur Bewältigung von Problemen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit;

e)

trägt bei zur Sensibilisierung in Fragen der Netz- und Informationssicherheit für alle Nutzer;

f)

unterstützt die Kommission und die Mitgliedstaaten in ihren Beziehungen zur Industrie;

g)

verfolgt die Entwicklung von Standards;

h)

berät die Kommission in Bezug auf Forschungsarbeiten im Bereich der Netz- und Informationssicherheit;

i)

fördert Risikobewertungsmaßnahmen sowie Studien über Lösungen für das Präventionsmanagement;

j)

trägt bei zur Zusammenarbeit mit Drittländern.

1.   Verwaltungsrat

1.

Bestehend aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats, drei von der Kommission ernannten Vertretern und drei weiteren Personen ohne Stimmrecht, die jeweils eine der folgenden Gruppen vertreten:

a)

die Informations- und Kommunikations-technologie,

b)

Verbrauchergruppen,

c)

wissenschaftliche Sachverständige.

2.

Die Mitglieder des Verwaltungsrats können durch Stellvertreter vertreten werden.

2.   Direktor

1.

Die Agentur wird von ihrem Direktor geleitet, der bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig ist.

2.

Der Direktor wird für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4.   Interne Revision

Interner Prüfer der Kommission.

5.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

8,4 (8,3) Millionen Euro

Personalbestand am 31. Dezember 2008

44 (44) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 39 (42);

sonstige Planstellen: 12 (11) Vertrags-personal, 5 (2) ANS, 2 (2) Praktikanten.

Personalbestand insgesamt: 58 (56),

 

davon entfallen auf: operative Tätigkeiten: 38 (31),

 

administrative und strategische Tätigkeiten: 20 (25).

Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der europäischen elektronischen Kommunikationsnetze

Bestandsaufnahme der Vorgehensweisen in den Mitgliedstaaten und Auswertung der Feststellungen; Leitfäden zu bewährten Verfahren; Bestandsaufnahme der Maßnahmen, Technologien und Standards der Diensteanbieter, welche die Widerstandsfähigkeit der öffentlichen Kommunikationsnetze erhöhen; Analyse der Widerstandsfähigkeitsmerkmale der öffentlichen Kommunikationsnetze und Einsatzszenarien.

Entwicklung und Wahrung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten

Modelle der Zusammenarbeit mittels Einrichtung von Interessengemeinschaften und Konferenzen usw.; Plattform für die Zusammenarbeit bei Sensibilisierungskampagnen; Austausch bewährter Verfahren für CERT-Gemeinschaften; Unterstützung der Einführung interoperabler eIektronischer IDs; Vermittlungsplattform im Bereich der Netz- und Informationssicherheit.

Ermittlung aufkommender Risiken zum Zwecke der Vertrauensbildung

Forum, das es Entscheidungsträgern ermöglicht, aufkommende Risiken, die sich durch die neuen Technologien ergeben, besser einzuschätzen; eine europäische Kapazität für die Bewertung aufkommender Risiken; Dialog zwischen öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern unter Einbeziehung aller interessierten Kreise; Positionspapiere zu aufkommenden Risiken, die sich aufgrund der neuen Technologien ergeben.

Vertrauensbildende Maßnahmen für Kleinstunternehmen

Analyse der Bedürfnisse von Kleinstunternehmen; Erprobung des von der ENISA eingeführten Risikobewertungskonzepts bei Kleinstunternehmen.

Unterstützungsersuchen

Beantwortung von fünf Unterstützungsersuchen (Bulgarien, Griechenland, Zypern, Österreich, Europäisches Parlament).

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die Agentur wird weiterhin alle verfügbaren Maßnahmen ergreifen, um diese Angelegenheit zu regeln.

14.

Der Haushaltsvoranschlag für dieses spezielle Projekt wurde zu einer Zeit vorgenommen, als die Fluktuation des Personals der Agentur relativ gering war. Dem Voranschlag lag die Annahme zugrunde, dass bei einer vollständigen Deckung des Personalbedarfs der Agentur gegebenenfalls eine sehr geringe Anzahl von Hilfskräften erforderlich wäre. Dieser Denkansatz war aufgrund der anhaltenden starken Personalfluktuation nicht ganz korrekt. Die Agentur hat den tatsächlichen Mittelverbrauch bei diesem Vertrag überprüft und daraufhin wurde im dritten Quartal 2009 das Projekt erneut ausgeschrieben.


(1)  ABl. L 77 vom 13.3.2004, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 80)

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 17. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 6. Juli 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.enisa.europa.eu/about-enisa/accounting-finance.

(12)  Dienstleistungsrahmenvertrag über die Beschaffung von Aushilfspersonal (175 000 Euro über drei Jahre), wohingegen ausgehend von den im Verlauf der ersten sechs Monate angefallenden tatsächlichen Ausgaben der Gesamtauftragswert für drei Jahre auf 1 050 000 Euro veranschlagt werden kann.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/21


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/05

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

22

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

22

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13-14

23

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN…

15-16

23

Tabelle…

24

Antworten der Agentur

26

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Köln wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2002 (1) errichtet. Hauptaufgaben der Agentur sind die Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus der zivilen Flugsicherheit, die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Weiterentwicklung der zivilen Flugsicherheit, die Erarbeitung von Zulassungsspezifikationen sowie die Ausstellung von Zeugnissen für luftfahrttechnische Erzeugnisse (2).

2.

Der Haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 102 Millionen Euro gegenüber 72 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 442 gegenüber 362 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Ein hoher Anteil der Haushaltsmittel wurde auf das Jahr 2009 übertragen. Dies betraf insbesondere Mittel für operative Ausgaben (mehr als 53 Millionen Euro) und hatte folgende Ursachen: die zweckgebundenen Einnahmen (Rückstellung) für aus Gebühren und Entgelten finanzierte Ausgaben (29,5 Millionen Euro) haben sich kumuliert, die nach außen vergebenen Zulassungstätigkeiten wurden von den einzelstaatlichen Luftfahrtbehörden verspätet in Rechnung gestellt, und bei der Umsetzung des Systems zur Planung des Einsatzes der Unternehmensressourcen (Enterprise Resource Planning System) kam es ebenfalls zu Verzögerungen. Dieser Sachverhalt stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

14.

Im Zuge des ersten Berichtigungshaushalts übertrug die Agentur etwa 6,6 Millionen Euro (15 %) der Mittel für Personalausgaben auf die Mittel für operative Ausgaben, um zusätzliche Kosten für das Enterprise Resource Planning System (4,3 Millionen Euro) und die gestiegenen Kosten für nach außen vergebene Zulassungstätigkeiten zu decken. Die Tatsache, dass in erheblichem Ausmaß Mittel für Personalausgaben auf Mittel für operative Ausgaben übertragen wurden, deutet auf eine unrealistische Planung der Personaleinstellungen sowie auf Schwachstellen bei der Budgetierung und der Überwachung im Zusammenhang mit dem Enterprise Resource Planning System hin.

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

15.

Die neue Verordnung über die Gebühren und Entgelte (12) kam im Jahr 2008 vollständig zur Anwendung. Gemäß der analytischen Buchführung der Agentur belief sich das wirtschaftliche Ergebnis für die Zulassungstätigkeit im Jahr 2008 auf fast 10 Millionen Euro, was ein Zeichen dafür ist, dass das System der jährlichen Pauschalbeträge zu Einnahmen führte, die deutlich über den tatsächlichen Kosten lagen. Die Agentur sollte diese Entwicklung analysieren und auf der Ebene der Zulassungsprojekte ein Überwachungssystem einrichten, damit während der gesamten Projektdauer sichergestellt wird, dass die erhobenen Gebühren nicht zu stark von den tatsächlichen Kosten abweichen.

16.

Im Arbeitsprogramm 2008 der Agentur werden bei jeder Haupttätigkeit die geplanten Maßnahmen, die prioritären Ziele und die jeweiligen Indikatoren genannt. Allerdings sind die Maßnahmen häufig nicht so beschrieben, dass ihre Messbarkeit gesichert ist; außerdem sind sie nicht klar genug an Ziele geknüpft. Die Ziele und Indikatoren sind in erster Linie outputorientiert und häufig nicht messbar. Unter diesen Umständen ist es schwierig, nicht erfüllte Vorgaben zu ermitteln und die Fortschritte auf allen Tätigkeitsebenen zu überwachen. Um zu einem tätigkeitsbezogenen Management im eigentlichen Sinne zu gelangen, das eine ständige Verbesserung der Ressourcenverteilung und der Leistungsüberwachung ermöglicht, sollte die Agentur präzise und messbare Ziele festlegen, angemessene Leistungsindikatoren aufstellen und das Erreichen von Ergebnissen fördern.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Agentur für Flugsicherheit (Köln)

Gemeinschaft-liche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Parlaments und des Rates – „Grundverordnung“)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen

Gemeinsame Verkehrspolitik

Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden, ob, inwieweit und nach welchen Verfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu erlassen sind.

(Artikel 80 des EG-Vertrags)

Ziele

Aufrecht-erhaltung eines einheitlichen, hohen Sicherheits-niveaus in der zivilen Flugsicherheit in Europa und Gewähr-leistung der ordnungs-gemäßen Aufrecht-erhaltung und Weiterent-wicklung der zivilen Flugsicherheit.

Von der Agentur zu treffende Maßnahmen

Stellungnahmen und Empfehlungen an die Kommission;

Erarbeitung von Zulassungs-spezifikationen, einschließlich Lufttüchtigkeitskodizes und annehmbarer Nachweisverfahren, sowie jeglicher Anleitungen für die Anwendung der Grundverordnung und der zugehörigen Durchführungs-bestimmungen;

Treffen von Entscheidungen in folgenden Bereichen: Lufttüchtigkeits- und Umweltzeugnisse, Pilotenzulassung, Zulassung zum Flugbetrieb, Drittlandbetreiber, Inspektionen in den Mitgliedstaaten und Untersuchung in Unternehmen;

Durchführung von Inspektionen zur Kontrolle der Normung bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.

1 –   Verwaltungsrat

Zusammengesetzt aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommission; er setzt ein beratendes Gremium der interessierten Kreise ein.

2 –   Exekutivdirektor

Leitet die Agentur und wird auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt.

3 –   Beschwerdekammer

Entscheidet über Beschwerden gegen Entscheidungen der Agentur in bestimmten Bereichen, wie Zulassung, Gebühren und Entgelte sowie Untersuchung in den Unternehmen.

4 –   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5 –   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt:

Gesamthaushaltsplan: 100,9 (85,3) Millionen Euro, davon:

 

Einnahmen aus erhobenen Gebühren und Entgelten: 67,2 (55,8)Millionen Euro (67 %);

 

Gemeinschafts-zuschuss: 30 (26,5) Millionen Euro (30 %);

 

Beitrag von Drittländern (einschließlich Beitrag der EFTA und der Schweiz): 1,4 (1,4) Millionen Euro.

Personalbestand am 31.12.2008:

 

452 Zeitbedienstete im Stellenplan,

 

davon besetzt: 403 (333);

 

sonstige Planstellen: 39, Vertragspersonal: 37, abgeordnete nationale Sachverständige: 1, Sonderberater: 1.

Personalbestand insgesamt: 403,

aus dem Zuschuss finanziert: 158,

aus den Gebühren und Entgelten finanziert: 245.

Stellungnahmen

6 Stellungnahmen betreffend Änderungen der Verordnungen (EG) Nr. 216/2008, (EG) Nr. 1702/2003 und (EG) Nr. 2042/2003 der Kommission.

Regelungsentscheidungen

11 Entscheidungen über Zulassungen: Spezifikationen (7) und annehmbare Nachweisverfahren und sonstige Anleitungen (4).

Internationale Zusammenarbeit

18 Arbeitsvereinbarungen mit den zivilen Luftfahrtbehörden Chinas (CAAC) (15), Saudi-Arabiens (GACA) (1), Singapurs (CAAS) (1) und Australiens (CASA) (1).

1 Änderung der Arbeitsvereinbarungen zwischen der zivilen Luftfahrtbehörde Japans (JCAB) und der EASA.

2 Durchführungsbestimmungen zur Arbeitsvereinbarung zwischen dem IAC-AR und der EASA.

1 Durchführungsbestimmung zur Arbeitsvereinbarung zwischen der zivilen Luftfahrtbehörde der Vereinigten Arabischen Emirate (GCAA) und der EASA.

1 Memorandum of Understanding mit der zivilen Luftfahrtbehörde Pakistans (CAA).

Zulassungsentscheidungen zum 31.12.2008

 

Musterzulassungen (TCs): 8

 

Zusätzliche Musterzulassungen (STCs): 764

 

Vorschriften für die Lufttüchtigkeit (ADs): 216

 

Alternative Method of Compliance (AMOC): 84

 

European Technical Standard Order Authorisation (ETSOA): 281

 

Umfangreiche Änderungen: 932

 

Geringfügige Änderungen: 2 241

 

Umfangreiche Reparaturen: 82

Zulassungsentscheidungen zum 31.12.2008 (Fortführung)

 

Geringfügige Reparaturen: 148

 

Flughandbuch (Aircraft Flight Manual - AFM): 468

 

Genehmigung von Flugbedingungen (PTF): 296

 

Genehmigung als Entwicklungsbetrieb: 509

 

Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb (bilateral) (13): 1 372

 

Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb (Ausland) (13): 233

 

Genehmigung als Betrieb für die Instandhaltungsausbildung (13): 28

 

Genehmigung als Herstellungsbetrieb (13): 20

Inspektionen zur Kontrolle der Normung (Anzahl der Länder nach Art) zum 31.12.2008

 

Im Bereich der Instandhaltung (MAST): 27

 

Im Bereich der Herstellung (POAST): 12

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORT DER AGENTUR

Ziffer 13.

Wie vom Hof angemerkt, beziehen sich die übertragenen Mittelbindungen und Haushaltsmittel, die dem Geschäftszyklus der Agentur unterliegen, in den meisten Fällen auf Vorauszahlungen von Antragstellern und von den nationalen Luftfahrtbehörden verspätet in Rechnung gestellte Beträge. Die im Zusammenhang mit dem System zur Planung des Einsatzes der Unternehmensressourcen (ERP) übertragenen Mittelbindungen ergaben sich aus Verzögerungen bei der Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags.

Ziffer 14.

Die Übertragung wurde erforderlich, nachdem sich die Einstellung von Personal mit den erforderlichen Fachkenntnissen als unerwartet schwierig erwies, wodurch die Internalisierung von Zulassungstätigkeiten langsamer vorankam; es war darüber hinaus zu einer Reihe von Kündigungen gekommen und eine hohe Zahl (etwa 25) interner Bewerber war bei im Jahr 2008 durchgeführten externen Einstellungsverfahren erfolgreich. Gleichzeitig wurden zur Einführung des ERP zusätzliche Mittel benötigt.

Ziffer 15.

Dies war das erste Jahr, in dem Zulassungstätigkeiten vollständig im Rahmen der neuen Verordnung über Gebühren und Entgelte durchgeführt wurden. Die Agentur nimmt derzeit eine eingehende Analyse der sachlichen Gründe vor, die zu einem derartigen Überschuss geführt haben; hierzu zählt auch eine hohe Zahl von Überstunden für Zertifizierungsarbeiten, die im Rechnungsführungssystem nicht als Kosten erfasst wurden. Diese Analyse wird die Grundlage für die etwaige Überprüfung des Gebührensystems zusammen mit der Kommission und der Industrie bilden.

Ziffer 16.

Die Agentur arbeitet derzeit auf eine Zertifizierung nach ISO9001:2008 hin, was die Entwicklung von Zielen und Leistungs-Schlüsselindikatoren beinhaltet; die diesbezügliche Qualität wurde im Rahmen des Arbeitsprogramms 2010 verbessert. Unterstützt wird die Bewertung dieser Ziele und die Verwendung von Leistungs-Schlüsselindikatoren durch die Einführung eines robusteren Informationssystems, nämlich das System zur Planung des Einsatzes der Unternehmensressourcen.


(1)  ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und – in zusammengefasster Form – über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 80).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 18. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 6. Juli 2009 ein. Die mit den Jahresrechnungen der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnungen können unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder www.easa.europa.eu

(12)  Verordnung (EG) Nr. 593/2007 der Kommission vom 31. Mai 2007 über die von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit erhobenen Gebühren und Entgelte.

(13)  Die Tätigkeit im Zusammenhang mit den Genehmigungen für Betriebe umfasst einerseits die Haupttätigkeit in Form der Überwachung bereits zugelassener Betriebe (deren Genehmigung alle 2 bis 3 Jahre erneuert wird) und andererseits die Tätigkeit zur Erteilung neuer Genehmigungen. Die Angaben entsprechen der Zahl der zum 31. Dezember 2008 insgesamt erteilten Genehmigungen.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/27


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Arzneimittel-Agentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/06

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1—2

28

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3—12

28

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13—15

29

Tabelle…

30

Antworten der Agentur

32

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in London wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 2309/93 des Rates vom 22. Juli 1993, ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) vom 31. März 2004, geschaffen. Die Agentur arbeitet vernetzt und koordiniert die wissenschaftlichen Ressourcen, die ihr von den nationalen Behörden zur Beurteilung und Überwachung von Human- und Tierarzneimitteln zur Verfügung gestellt werden (2).

2.

Der Haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 182,9 Millionen Euro gegenüber 163,1 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 587 gegenüber 518 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Es wurden Haushaltsmittel in Höhe von 36 Millionen Euro auf das nächste Haushaltsjahr übertragen, während 9,7 Millionen Euro annulliert wurden. Ebenso wie in den Vorjahren hingen die umfangreichen Mittelübertragungen bei den Verwaltungsausgaben (21,4 Millionen Euro) hauptsächlich mit den IT-Ausgaben für ein Programm für Vorschriften über Arzneimittel zusammen (12). Diese Sachlage besteht nunmehr seit einigen Jahren und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. Die Agentur sollte geeignete Schritte einleiten, um hier Abhilfe zu schaffen.

14.

Die Agentur verfolgt bereits seit längerem die Politik, Devisentermingeschäfte für das nächste Haushaltsjahr abzuschließen, um einen Teil (50 %) ihres Verwaltungshaushalts gegen ungünstige Wechselkursschwankungen des Pfund Sterling abzusichern (13). Da der bei Aufstellung des Jahresabschlusses zugrunde gelegte Schlusskurs 2008 des Pfund Sterling deutlich höher war als zum Zeitpunkt des Abschlusses des Termingeschäfts (im August 2008) vorgesehen, nahm die Agentur in ihrem Vermögensbildungskonto eine Negativanpassung des beizulegenden Zeitwerts in Höhe von 8,7 Millionen Euro vor. Die Agentur sollte ihre Politik im Lichte der damit verbundenen Risiken überdenken.

15.

Wie bereits im Vorjahr (14) ergab die Prüfung der Ausschreibungsverfahren Schwachstellen wie unangemessene Methoden zur Bewertung der Preiskriterien (15), unzureichende Begründung der gewählten Verfahren (16) und sonstige verfahrenstechnische Mängel (17). Die Agentur sollte sich darum bemühen, die Qualität ihrer öffentlichen Vergabeverfahren in den genannten Punkten zu verbessern.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Arzneimittel-Agentur (London)

Gemein-schaftliche Zuständig-keitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

(Angaben für 2007)

Bei der Festlegung und Durchführung aller Gemein-schafts-politiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheits-schutzniveau sichergestellt.

Die Tätigkeit der Gemeinschaft ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrank-heiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet.

(Artikel 152 des Vertrags)

Ziele

Koordinierung der Wissenschafts-ressourcen, die der Agentur von den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten zur Genehmigung und Überwachung von Human- und Tierarznei-mitteln zur Verfügung gestellt werden;

Wissenschaft-liche Beratung der Mitglied-staaten und der Organe der Union zu Human- und Tierarznei-mitteln.

Aufgaben

Koordinierung der wissenschaftlichen Beurteilung der Arzneimittel, die den Gemeinschaftsge-nehmigungsverfahren für das Inverkehrbringen unterliegen;

Koordinierung der Überwachung der in der Gemeinschaft genehmigten Arzneimittel (Pharmakovigilanz);

Beratung über die maximalen Rückstandswerte von Tierarzneimitteln, die in Lebensmitteln tierischen Ursprungs zulässig sind;

Koordinierung der Überprüfung der Einhaltung der Grundsätze der guten Herstellungspraxis, guten Laborpraxis und guten klinischen Praxis;

Erstellung von Unterlagen über die erteilten Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln.

1.

Der Ausschuss für Humanarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Humanarzneimitteln aus.

2.

Der Ausschuss für Tierarzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Tierarzneimitteln aus.

3.

Der Ausschuss für Arzneimittel für seltene Leiden, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von Arzneimitteln für seltene Leiden aus.

4.

Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, arbeitet die Gutachten zu Fragen der Beurteilung von pflanzlichen Arzneimitteln aus.

5.

Der Pädiatrieausschuss, bestehend aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, sechs Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern als Vertretern der medizinischen Berufsgruppen und der Patientenverbände, ist für die wissenschaftliche Beurteilung und die Billigung pädiatrischer Prüfkonzepte sowie für das System von Freistellungen und Zurückstellungen verantwortlich.

6.

Der Verwaltungsrat besteht aus einem Mitglied und einem stellvertretenden Mitglied je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission sowie zwei vom Europäischen Parlament benannten Vertretern; außerdem gehören ihm zwei Vertreter von Patientenorganisationen, ein Vertreter von Ärzteorganisationen und ein Vertreter von Tierärzteorganisationen an. Der Verwaltungsrat nimmt das Arbeitsprogramm und den Jahresbericht an.

7.

Der Verwaltungsdirektor leitet die Agentur und wird auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt.

8.

Externe Kontrolle: Rechnungshof, Interner Auditdienst der Kommission.

9.

Entlastungsbehörde: Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt:

182,9 Millionen Euro (163,1 Millionen Euro)

Zuschuss der Gemeinschaft (ohne den Zuschuss für Arzneimittel für seltene Leiden): 21,9 % (24,3 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2008

 

im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 481 (441),

 

davon besetzt: 469 (422).

+ 118 (77) Sonstige Planstellen (Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige, Leiharbeitskräfte).

Personalbestand insgesamt:

587 (518),

davon entfallen auf:

 

Operative Tätigkeiten: 483 (444),

 

Administrative Tätigkeiten: 104 (18) (74).

Humanarzneimittel

Anträge auf Genehmigung für das Inverkehrbringen: 103 (91),

positive Gutachten: 68 (58),

durchschnittliche Beurteilungsdauer: 184 Tage (171 Tage),

Gutachten nach Genehmigung: 2 122 (1 899),

Pharmakovigilanz (Berichte über zentral zugelassene Arzneimittel (EWR) sowie über Arzneimittelnebenwirkungen (außerhalb des EWR): 193 587 Berichte (150 188 Berichte),

regelmäßig aktualisierte Berichte über die Sicherheit: 391 (313),

abgeschlossene wissenschaftliche Beratungsleistungen: 263 (215),

Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung eingeleitet: 14 522(12 109), positiv beendet: 12 681(10 932),

Anträge für pädiatrische Prüfkonzepte: 271 (85) betreffend 395 (202) Indikationen.

Tierarzneimittel

Neuanträge: 13 (14),

Anträge auf Varianten: 100 (100),

Inspektionen: 253 (185).

Arzneimittel für seltene Leiden

Anträge: 119 (125),

Positive Gutachten: 86 (97).

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

Anträge auf Zuerkennung des Status als KMU: 242 (212),

Anträge auf Senkung oder Aufschub von Gebühren 84 (81).

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis. Sie bestätigt, dass die Übertragungen im IT-Bereich hauptsächlich mit einer Reihe von mehrjährigen gesamteuropäischen Projekten zusammenhängen. Die Agentur wird alle möglichen Vorkehrungen treffen, um den Grundsatz der Jährlichkeit genauer einzuhalten.

14.

Die Agentur ist der Ansicht, dass ein Risikomanagement von Wechselkursschwankungen langfristig vernünftig ist. Wir haben die Bemerkungen des Hofes aufgenommen und werden eine interne Managementgruppe einrichten, die die Hedging-Strategie für 2010 gemeinsam mit der Bank der Agentur prüfen wird.

15.

Die Agentur nimmt die festgestellten Schwachstellen zur Kenntnis und hat Maßnahmen ergriffen, um die Durchführung und begleitenden Kontrollen von Vergabeverfahren und Ausschreibungen zu verbessern.


(1)  ABl. L 214 vom 24.8.1993, S. 18 und ABl. L 136 vom 30.4.2004, S. 1. Nach der letztgenannten Verordnung wird die ursprüngliche Bezeichnung der Agentur — Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln — durch die Bezeichnung Europäische Arzneimittel-Agentur ersetzt.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 30. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 6. Juli 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.emea.europa.eu/htms/general/manager/ar.htm

(12)  Im Falle eines Vertrags über IT-Dienstleistungen wurden Ende 2008 6,8 Millionen Euro gebunden, und fast der gesamte Betrag wurde zwecks Verwendung im nächsten Haushaltsjahr übertragen.

(13)  Siehe Erläuterung Nr. 17 zum Jahresabschluss 2008.

(14)  Siehe Ziffer 8 des Jahresberichts 2007 (ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 28).

(15)  Vier Fälle im Wert von 2 Millionen Euro, 1,8 Millionen Euro, 0,6 Millionen Euro und 0,3 Millionen Euro.

(16)  Ein Fall im Wert von 6,8 Millionen Euro.

(17)  Fünf Fälle im Wert von 2 Millionen Euro, 6,8 Millionen Euro, 1,3 Millionen Euro, 2,4 Millionen Euro und 0,3 Millionen Euro.

(18)  Für 2008 wurden die Aufgaben des mit administrativen Tätigkeiten betrauten Personals neu festgelegt, die nunmehr auch die Innenrevision und die Rechtsabteilung umfassen.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/33


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Chemikalienagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/07

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG …

1-2

34

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG …

3-12

34

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT …

13-14

35

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN …

15

35

Tabelle …

36

Antworten der Agentur

37

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Chemikalienagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Helsinki wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 (1) geschaffen. Ihre Hauptaufgabe ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Verkehr von Stoffen als solchen, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern. Gemäß der betreffenden Verordnung soll außerdem die Entwicklung alternativer Beurteilungsmethoden für von Stoffen ausgehende Gefahren gefördert werden (2). Die Agentur erlangte am 1. Januar 2008 die finanzielle Unabhängigkeit von der Kommission.

2.

Der Haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 66,4 Millionen Euro. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 244.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Die Zahlungen aus dem Haushalt beliefen sich auf 36,4 Millionen Euro, was 54 % der Mittelbindungen entspricht. Die operative Tätigkeit verzögerte sich aufgrund von Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung des IT-Systems und dem Mangel an qualifizierten Mitarbeitern. Für operative Tätigkeiten standen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 20 Millionen Euro zur Verfügung, von denen 8,2 Millionen Euro übertragen und 7,5 Millionen Euro annulliert wurden. Diese Situation stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar und deutet auf Schwachstellen in der Planung der Tätigkeiten der Agentur hin.

14.

Bei einer erheblichen Anzahl an Zahlungsvorgängen mit einem Gesamtbetrag von mehr als 0,4 Millionen Euro waren die Ausgaben nicht durch Mittelbindungen abgedeckt und daher vorschriftswidrig. Zahlungsermächtigungen wurden unrechtmäßig auf 2009 übertragen; in den meisten Fällen standen diese Zahlungsermächtigungen in Verbindung mit im Jahr 2009 umzusetzenden Tätigkeiten (12) und in einem Fall mit einem Fehler in der Bewertung einer Mittelbindung (13). Diese Situation deutet auf die Notwendigkeit hin, dass die Agentur ihre Verfahren zur Weiterverfolgung der Verwendung ihrer Mittel verbessern sollte.

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

15.

Der Direktor der Agentur ernannte sich bei 14 Einstellungsverfahren selbst zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Augrund seiner Befugnisse als Anstellungsbehörde war die Unabhängigkeit (14) der anderen Mitglieder dieser Prüfungsausschüsse, bei denen es sich um dem Direktor hierarchisch untergeordnete Zeitbedienstete handelt, nicht gewahrt. Die Prüfung von drei Einstellungsverfahren zeigte Mängel in Bezug auf die Dokumentation über die Arbeit der Prüfungsausschüsse auf; dabei handelte es sich insbesondere um das Fehlen von Begründungen für die während der verschiedenen Phasen des Auswahlprozesses getroffenen Entscheidungen.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Chemikalienagentur (Helsinki)

Gemeinschaftliche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur

(Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) und Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen))

Leitungsstruktur

Der Agentur 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

Rechtsgrundlage der Gründungs-verordnung der ECHA, REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, ist

Artikel 95 des EG-Vertrags.

Ziele

Zweck der REACH-Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen, einschließlich der Förderung alternativer Beurteilungs-methoden für von Stoffen ausgehende Gefahren, sowie den freien Verkehr von Stoffen im Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovation zu verbessern.

Die Arbeit der Agentur sollte in hohem Maße die Glaubwürdigkeit der Rechtsvorschriften über Chemikalien, der Entscheidungsfindungsverfah-ren und ihrer wissenschaftlichen Grundlage in Fachkreisen und der Öffentlichkeit gewährleisten. Auch bei der Koordinierung der Kommunikation im Zusammenhang mit dieser Verordnung und ihrer Durchführung sollte die Agentur eine zentrale Rolle wahrnehmen. Daher ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Gemeinschaftsorgane, die Mitgliedstaaten, die breite Öffentlichkeit und die interessierten Kreise Vertrauen in die Agentur haben. Sie muss deshalb unbedingt unabhängig sein, hohe wissenschaftliche, technische und regulatorische Kompetenz besitzen sowie transparent und effizient arbeiten.

Aufgaben

ECHA wurde für die Verwaltung und in einigen Fällen die Durchführung der technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte der REACH-Verordnung und zur Gewährleistung der Einheitlichkeit in diesen Bereichen auf Gemeinschaftsebene errichtet.

Die Agentur erteilt außerdem den Mitgliedstaaten und den Organen der Gemeinschaft den bestmöglichen wissenschaftlichen und technischen Rat in Bezug auf Fragen zu chemischen Stoffen, die in ihren Aufgabenbereich fallen und mit denen sie gemäß der REACH-Verordnung befasst wird.

Zu den Aufgaben der ECHA zählt auch die Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe. Insbesondere erteilt die Agentur den Mitgliedstaaten und Gemeinschaftsorganen den bestmöglichen wissenschaftlichen Rat und stellt der Industrie und den Behörden der Mitgliedstaaten technische und wissenschaftliche Leitlinien bereit.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Der Verwaltungsrat besteht aus je einem vom Rat ernannten Vertreter jedes Mitgliedstaates und höchstens sechs von der Kommission ernannten Vertretern, einschließlich drei Vertretern interessierter Kreise ohne Stimmrecht, und zusätzlich zwei vom Europäischen Parlament ernannten unabhängigen Personen.

Aufgaben

Verabschiedung des jährlichen und des mehrjährigen Arbeitsprogramms, des endgültigen Haushaltsplans, eines Tätigkeitsberichts, einer Geschäftsordnung sowie Ernennungbefugnis im Zusammenhang mit der Disziplinargewalt über den Direktor. Zudem Ernennung einer Widerspruchskammer und von Ausschussmitgliedern.

2.   Direktor

Verwaltung des Tagesgeschäfts der Agentur.

3.   Weitere Organe: verschiedene Ausschüsse, Forum für den Austausch von Informationen zur Durchsetzung, Sekretariat und Widerspruchskammer

4.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

66,4 Millionen Euro:

Zuschuss der Gemeinschaft: 62,6 Millionen Euro,

Einnahmen aus Gebühren: 3,8 Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2008

220 im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt:210;

sonstige Bedienstete: 34

Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten.

Personalbestand insgesamt: 244,

davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 164,

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 80.

Vorbereitungen und Kapazitätenaufbau als neu geschaffene Agentur in den Bereichen Registrierung, Beurteilung, Genehmigungen und Beschränkungen, Einstufung und Kennzeichung sowie Ausschüsse;

Entwicklung eines REACH-IT-Systems und weiterer IT-Systeme;

Aufbau von Verwaltungs-und Managementsystemen;

Anzahl vorregistrierter Stoffe: 150 000; 65 000 gemeldete Unternehmen;

Anzahl registrierter Dossiers: 1 460;

Anzahl vom Helpdesk beantworteter Fragen: 12 325;

Anzahl neuer schriftlicher Leitlinien: 6;

Anzahl überarbeiteter Leitlinien: 10;

Verzeichnis der für eine Einbeziehung in das Zulassungsverfahren in Frage kommenden Stoffe: 15 aufgenomme Stoffe.

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

Referenzpunkt 13.

So wie auch bei anderen Agenturen in der Anlaufphase gestaltete sich die Ausgabenplanung der ECHA schwierig und der Haushaltsplan 2008 war daher nicht optimal ausgeführt worden. Für das erste Jahr der finanziellen Unabhängigkeit stimmte der Verwaltungsrat einer Übernahme des Haushaltsvoranschlages der Kommission für 2008 zu. Diese Voranschläge waren mit einem hohen Maß an Unsicherheit und höchst vorsichtig entwickelt worden. Die rasche Aufnahme der Geschäftstätigkeit (1.6.2008) und die doch sehr hohe Anzahl der Vorregistrierungen (2,7 Millionen anstatt den veranschlagten 132 000) forderten eine Bündelung der Mittel in einem einzelnen Tätigkeitsbereich, was Einfluss auf die Ausgaben in anderen Bereichen hatte. Das Augenmerk liegt 2009 daher auf einer verbesserten Planung und Überwachung der Mittel.

Referenzpunkt 14.

Die Agentur stimmt den Bemerkungen des Rechungshofes zu. Die Finanzvorgänge zum Ende des Jahres 2008 gestalteten sich besonders schwierig, da eine ordnungsgemäße Dokumentation bzw. ein vollständiger Abschluss aller Vorgänge zum Jahresende aufgrund eines Mangels an Finanzbeauftragten in den operationellen und technischen Referaten in einigen Fällen nicht möglich war. Gegenwärtig steht ausreichend Personal zur Verfügung; und die Finanzabläufe sowie die internen Kontrollen wurden verbessert und gefestigt. Den Vorgängen zum Ende des Jahres 2009 wird verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet.

Referenzpunkt 15.

Da die ECHA zu diesem Zeitpunkt ein Übergangsmanagement hatte, saß der Direktor in den ersten neun Monaten des Jahres 2008 vierzehn Auswahlausschüssen für die Einstellung von Mitarbeitern in Führungs- und anderen Schlüsselpositionen vor. Die Teilnahme des Direktors an den Auswahlausschüssen wurde dadurch ausgeglichen, dass die Kandidaten durch ein unabhängiges Beratungsunternehmen extern bewertet wurden, ein Beobachter aus dem Verwaltungsrat einbezogen wurde und mehrere Mitglieder des Auswahlausschusses abgeordnete Beamte der Kommission waren. Für die Zukunft hat die Agentur beschlossen, dass der Direktor nicht mehr in die Arbeit der Auswahlsausschüsse einbezogen wird. Darüber hinaus gibt es jetzt Leitlinien für die Tätigkeit der Auswahlausschüsse, insbesondere was die Notwendigkeit betrifft, Entscheidungen zu begründen.


(1)  ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 15. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 29. Juni 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://echa.europa.eu/publications/annual_accounts_en.asp

(12)  Vier Fälle im Betrag von insgesamt etwa 576 000 Euro.

(13)  Wert: 100 000 Euro.

(14)  Artikel 11a des Beamtenstatuts.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/38


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/08

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG …

1-2

39

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG …

3-12

39

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT …

13-17

40

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN …

18

40

Tabelle …

41

Antworten der Agentur

42

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Warschau wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 (1) errichtet. Hauptaufgabe der Agentur ist die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen (Unterstützung der operativen Zusammenarbeit, technische und operative Unterstützung, Risikoanalyse) (2).

2.

Der Haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 71,2 Millionen Euro gegenüber 42,2 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 185 gegenüber 132 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Exekutivdirektors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Exekutivdirektors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Im Jahr 2008 sind die Haushaltsmittel um 29 Millionen Euro angestiegen; dies macht nahezu 69 % im Vergleich zum Vorjahr aus. Die Tatsache, dass Mittel in vergleichbarer Höhe (30,3 Millionen Euro) übertragen und Mittel in Höhe von 13 Millionen Euro annulliert werden mussten, lässt darauf schließen, dass die Agentur nicht über die Kapazität verfügte, sich einem derart deutlichen Anstieg der Haushaltsmittel gewachsen zu zeigen.

14.

Von den Mittelbindungen für operative Ausgaben in Höhe von 26,8 Millionen Euro (Titel III) wurden 0,85 Millionen Euro, die sich auf bereits abgeschlossene Vorgänge bezogen, übertragen; eine Aufhebung dieser Mittelbindungen wäre erforderlich gewesen.

15.

Im Jahr 2008 wurden Ausgaben in Höhe von mehr als 17 Millionen Euro auf der Grundlage einseitiger Finanzhilfeentscheidungen, die lediglich von der Agentur unterzeichnet wurden, getätigt. Diese Vorgehensweise ist in den für Agenturen geltenden Regelungen nicht vorgesehen. Artikel 75 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (12) schreibt vor, dass Finanzhilfen durch schriftliche Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Empfänger gedeckt werden müssen. Außerdem wurden diese Entscheidungen von der Agentur häufig nach Beginn oder sogar nach Abschluss der Tätigkeiten unterzeichnet.

16.

Rechtliche Verpflichtungen wurden eingegangen, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden. Zum Jahresende waren im Ausnahmeverzeichnis 49 nachträgliche Mittelbindungen (13) aufgeführt. Diese hohe Anzahl an Ausnahmen zeigt ein wiederkehrendes Problem hinsichtlich des Mittelbindungssystems der Agentur auf.

17.

Die Durchführungsbestimmungen zum Beamtenstatut sind noch nicht verabschiedet worden. Hinsichtlich der geprüften Einstellungsverfahren waren Auswahlkriterien und notwendige Mindestpunktzahl für die Zulassung zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens vor Beginn des Bewertungsprozesses nicht festgelegt worden, und die Einstellungsakten waren nicht immer vollständig. Mit dieser Vorgehensweise konnten keine transparenten und nicht diskriminierenden Verfahren gewährleistet werden.

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

18.

Die Agentur erstellte kein mehrjähriges Arbeitsprogramm, und ihr jährliches Arbeitsprogramm stimmte nicht mit ihrem Haushaltsplan überein. Änderungen am Haushaltsplan wurden ohne entsprechende Anpassung des Arbeitsprogramms vorgenommen, selbst wenn sie beträchtliche Auswirkungen hatten. Die Einführung eines tätigkeitsbezogenen Budgetierungssystems würde die Herstellung einer klaren Verknüpfung zwischen dem Arbeitsprogramm und der Finanzplanung erleichtern.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Warschau)

Gemeinschaftliche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 2007/2004)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

Die Gemeinschafts-politik in diesem Bereich zielt auf die Entwicklung von gemeinsamen Normen und Verfahren bei der Durchführung der Personenkontrollen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten ab; darüber hinaus sollten Maßnahmen getroffen werden, um die Zusammenarbeit zwischen den entsprechenden Dienststellen der Mitgliedstaaten in den Bereichen dieses Titels sowie die Zusammenarbeit zwischen diesen Dienststellen und der Kommission zu gewährleisten.

(Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 66 des Vertrags)

Ziele

Frontex wurde zur Verbesserung des integrierten Schutzes der Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU errichtet.

Frontex soll

a)

die Anwendung bestehender und künftiger Maßnahmen der Gemeinschaft im Zusammenhang mit dem Schutz der Außengrenzen erleichtern und ihre Wirksamkeit fördern;

b)

die Koordinierung der Aktionen der Mitgliedstaaten bei der Durchführung dieser Maßnahmen gewährleisten, womit sie zu einem wirksamen, hohen und einheitlichen Niveau der Personenkontrolle und der Überwachung der Außengrenzen der Mitgliedstaaten beiträgt;

c)

der Kommission und den Mitgliedstaaten mit der notwendigen technischen Unterstützung und Fachwissen im Bereich des Schutzes der Außengrenzen zur Seite stehen und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten fördern.

Hauptaufgaben

1)

Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen;

2)

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten einschließlich der Festlegung gemeinsamer Ausbildungsnormen;

3)

Durchführung von Risikoanalysen;

4)

Verfolgung der Entwicklung der für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevanten Forschung;

5)

Unterstützung der Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordern;

6)

Bereitstellung der notwendigen Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung:

ein Vertreter je Mitgliedstaat,

zwei Vertreter der Kommission,

je ein Vertreter der assoziierten Schengen-Länder (Norwegen, Island) mit eingeschränktem Stimmrecht.

2.   Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

4.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

71,2 Millionen Euro (42,2 Millionen Euro)

Zuschuss der Gemeinschaft: 68,0 Millionen Euro – (41 Millionen Euro)

Personalbestand am 31. Dezember 2008

Stellenplan: 94 (49),

davon besetzt: 75 (48);

sonstige Planstellen:

geplante Stellen für Vertragspersonal: 50 (20),

besetzte Stellen für Vertragspersonal: 44 (18),

geplante Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige: 70 (67),

besetzte Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige: 66 (61).

Personalbestand insgesamt: 185 (132).

Davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 112 (103),

administrative Tätigkeiten: 73 (29).

Im Bereich Risikoanalysen wurden Bewertungen, vierteljährliche Berichte, wöchentliche Evaluierungen, Briefings, Mitteilungen und sonstige Informationsberichte erstellt.

Im Bereich Operative Zusammenarbeit wurden 30 gemeinsame Aktionen und 10 Rückführungsaktionen organisiert. 7 Pilotprojekte wurden gestartet.

Die Maßnahmen im Bereich Ausbildung wurden mit 192 Aktivitäten, an denen 3 200 Grenzschutzbeamte beteiligt waren, weitergeführt.

Aus den Tätigkeiten im Bereich Forschung & Entwicklung gingen Berichte, Bulletins, Studien und 48 Konferenzen hervor. Außerdem wurden 6 Projekte auf den Weg gebracht.

Die Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Ländern beinhaltete den Abschluss von Arbeitsvereinbarungen mit Albanien, Serbien, Montenegro, Bosnien, Herzegowina, den USA, Brasilien, Kroatien, Moldawien, Georgien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Es wurde ein Plan zur Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation unterzeichnet.

Die Zusammenarbeit mit Europol und anderen einschlägigen Organisationen sowie der Europäischen Kommission wurde fortgeführt und vertieft.

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Durch den Anstieg der Haushaltsmittel um 29 Millionen Euro blieb nur wenig Zeit für die Durchführung der zusätzlichen Tätigkeiten. Hinsichtlich der Verwendung der Mittel werden für 2009 und die kommenden Jahre wesentliche Fortschritte erwartet.

14.

Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofs zur Kenntnis. Am endgültigen Jahresabschluss wurden Berichtigungen vorgenommen. Die Agentur wird auch zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Kontrollen von Mittelübertragungen zu verstärken.

15.

Eine neue Partnerschaftsrahmenvereinbarung (FPA) wurde in Zusammenarbeit mit den Grenzbehörden der Mitgliedstaaten entworfen. Gegenwärtig werden mit allen Grenzbehörden, die an Frontex-koordinierten gemeinsamen Aktionen teilnehmen werden, neue FPA unterzeichnet. Man geht davon aus, dass das neue System ab Mitte 2009 in Kraft ist. Wird in Ausnahmefällen eine Finanzhilfevereinbarung nach Beginn der Tätigkeiten unterzeichnet, wird sie automatisch in das Ausnahmeverzeichnis (siehe Punkt 16) aufgenommen.

16.

Die Einführung von Maßnahmen, um die Zahl der Ausnahmen im Jahr 2008 zu reduzieren, hat zu einem erheblichen Rückgang der im Ausnahmeverzeichnis aufgeführten Ausnahmen geführt. Im Zeitraum von Januar bis Ende Mai 2009 gab es im Vergleich zum Vorjahreszeitraum einen entsprechenden Rückgang von 50 %.

17.

Die Verabschiedung von noch fehlenden Durchführungsbestimmungen zum Statut wurde als ein vorrangiges Ziel für 2009 festgelegt. Ende 2009 wird Frontex die wichtigsten Durchführungsbestimmungen zum Statut verabschiedet haben. Bei den Einstellungsverfahren wurden 2009 Korrekturmaßnahmen getroffen.

18.

Die Frontex-Verordnung sieht kein mehrjähriges Arbeitsprogramm vor. Im Juni 2009 hat jedoch der Verwaltungsrat von Frontex einem mehrjährigen Programm für den Zeitraum 2010-2013 zugestimmt.

Außerdem haben Frontex und der Verwaltungsrat einen Vorschlag an die Europäische Kommission entworfen, in dem die Einführung einer Bestimmung über die Umsetzung einer Strategie/eines mehrjährigen Programms in ihre Gründungsverordnung vorgeschlagen wird.

Außerdem sind zusätzliche Anstrengungen unternommen worden, um eine Kohärenz zwischen Jahresarbeitsprogramm, Haushaltsplan und Stellenplan sicherzustellen.


(1)  ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 25. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 2. Juli 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.frontex.europa.eu/finance/

(12)  ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23.

(13)  Mit einem Gesamtwert von mehr als 1 Million Euro.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/43


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Agentur für Wiederaufbau, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/09

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

44

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

44

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13

45

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN…

14

45

Tabelle…

46

Antworten der Agentur

48

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Wiederaufbau (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Thessaloniki wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1628/96 des Rates (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1756/2006 des Rates vom 28. November 2006 (2), geschaffen. Die im Jahr 2000 eingerichtete Agentur hatte ursprünglich den Auftrag, die Hilfsprogramme der Europäischen Union im Kosovo zu verwalten. Später wurde ihr Auftrag auch auf Serbien und Montenegro sowie die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ausgedehnt. Die Agentur mit Hauptsitz in Thessaloniki unterhält Einsatzzentralen in Belgrad, Podgorica, Pristina und Skopje. Die Agentur führt Programme zur Förderung des Institutionenaufbaus und einer verantwortungsvollen Staatsführung (good governance) durch, um den Aufbau der Marktwirtschaft und der Basisinfrastrukturen zu unterstützen und die Zivilgesellschaft zu stärken (3). Ihr Mandat endete am 31. Dezember 2008. Die laufenden Programme wurden während des Jahres der Kommission übertragen (4). Das nach dem 31. Dezember 2008 verbleibende Vermögen der Agentur ging auf die Kommission über (5).

2.

Der Haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 235 Millionen Euro gegenüber 250,2 Millionen Euro im Vorjahr. Für das Jahr 2008 standen der Agentur keine Mittel für operative Tätigkeiten (Titel III) zur Verfügung, da ihre Haupttätigkeiten darin bestanden, die Durchführung der in den Vorjahren eingeleiteten Programme abzuschließen. Sämtliche von der Kommission auf die Agentur übertragenen operativen Tätigkeiten wurden Ende September von der Kommission zurückgenommen, und die administrativen Tätigkeiten der Agentur wurden zum Jahresende komplett eingestellt.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (6) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (7) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (8) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (9) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (10). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (11) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (12) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (13) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (14) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Eine Finanzhilfe in Höhe von 1 399 132 Euro wurde direkt an eine internationale Organisation vergeben. Keine der für die Vergabe einer direkten Finanzhilfe erforderlichen formalen Bedingungen wurde in diesem Fall erfüllt; die Finanzhilfe war daher vorschriftswidrig. Die im Zusammenhang mit dieser Finanzhilfe getätigte Vorschusszahlung betrug 532 594 Euro.

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

14.

Fünf geprüfte Projekte (15) betrafen den Bereich grenzübergreifende Zusammenarbeit. Diese Projekte wurden zunächst durch örtliche Bewertungssachverständige evaluiert und dann einem Bewertungsausschuss vorgelegt, dem die Entscheidung über die Auswahl von Projekten obliegt. Hinsichtlich der geprüften Projekte lagen weder eine Dokumentation noch Belege vor, aus welchen Gründen der Bewertungsausschuss die von den Bewertungssachverständigen (16) aufgeworfenen Fragen nicht berücksichtigte; diese Fragen betrafen die Begründung der beantragten Mittel, die Festlegung der Begünstigten, die Nachhaltigkeit der Projekte und die Konformität der Projektziele. Aufgrund dieser Umstände bestanden Zweifel an der Bedeutung der Projekte in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Agentur für Wiederaufbau (Thessaloniki)

Gemeinschaft-liche Zuständig-keitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 2667/2000 des Rates vom 5. Dezember 2000)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2008

Die Gemeinschaft führt im Rahmen ihrer Zuständig-keiten Maß-nahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit Drittländern durch. Diese Maßnahmen ergänzen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und stehen im Einklang mit der Entwicklungs-politik der Gemeinschaft.

(Artikel 181 a)

Ziele

Durchführung einer Gemeinschaftshilfe im Zusammenhang mit:

i)

dem Wiederaufbau und der Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen;

ii)

der Förderung der effizienten Verwaltung, der Stärkung der Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit;

iii)

der Unterstützung des Aufbaus einer Marktwirtschaft und Fortsetzung von Investitionen in Basisinfrastrukturen sowie Umweltschutz-maßnahmen;

iv)

der Unterstützung der sozialen Entwicklung und der Stärkung der Zivilgesellschaft.

Anwendungsbereich

Die Agentur verwaltet die wichtigsten Hilfsprogramme im Kosovo, in Montenegro und Serbien und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Begünstigte sind Staaten, Gebietseinheiten unter der Verwaltung der Vereinten Nationen, föderale regionale und lokale Gebietskörperschaften, öffentliche und halböffentliche Einrichtungen, Sozialpartner, Förderorganisationen der Unternehmen, Genossenschaften, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit, Vereine, Stiftungen und Nichtregierungs-organisationen.

Aufgaben

Übermittlung von Informationen an die Kommission über vorrangige Bedürfnisse;

Erarbeitung von Programmen für den Wiederauf-bau und die Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen;

Vornahme aller für die Durchführung der Gemeinschafts-hilfe erforder-lichen Aktionen.

1.   Verwaltungsrat

Ein Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertreter der Kommission und ein Beobachter der Europäischen Investitionsbank.

2.   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt. Einsatzzentralen in Belgrad, Pristina, Podgorica und Skopje mit weitgehender Verwaltungsauto-nomie.

3.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4.   Entlastungs-behörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

236,5 Millionen Euro

(250,2 Millionen Euro)

Personalbestand am 31. Dezember 2008

93 (108) im Stellenplan vorgesehene Planstellen für Zeitbedienstete,

davon besetzt: 61 (83).

Sonstige Planstellen:

 

örtliche Bedienstete: 158 (165) Plan-stellen, davon besetzt: 32 (154).

 

Vertragspersonal: 28 (29) Planstellen, davon besetzt: 19 (27).

 

Personalbestand insgesamt: 112 (264),

davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 59 (163),

administrative Tätigkeiten: 53 (101).

 

KOSOVO: a) multisektorielle Rückkehrhilfeprojekte im Hinblick auf die Selbstbestimmung der Roma-Gemeinden und sozioökonomische Entwicklungshilfe zugunsten von Minderheiten; b) Unterstützung der Zivilgesellschaft und der Medien; c) institutionelle und politische Unterstützung der Ministerien für Justiz und Inneres; d) Stärkung der Grenzverwaltungsbehörden und Errichtung von Grenzübergangsstellen; e) Kapazitätenaufbau des Amts für Europäische Integration; f) Unterstützung der Dezentralisierung; g) Ausarbeitung von Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen sowie einer internen Prüfstategie; h) Unterstützung des Ministeriums für Handel und Industrie bei der Entwicklung der KMU, Investitionsförderung, Metrologie und direkte Unterstützung von Kleinbetrieben für Randgruppen; i) Unterstützung des statistischen Amts des Kosovo; j) Unterstützung des Ministeriums für Landwirtschaft; k) nachhaltige Forstwirtschaft; l) Viehzucht; m) Entwicklung von Kontrollsystemen für Lebensmittelsicherheit; n) Unterstützung des Energiesektors einschließlich des Übertragungsnetzes, Unterstützung des Ministeriums für Energie, Unterstützung der Kosovo Electric Company, Unterstützung der Energieregulierungsbehörde, Unterstützung der Kohleversorgung, Steuererhebung, Umweltmaßnahmen für Kohleminen; o) Verbesserung der Umweltbedingungen einschließlich Unterstützung der Abwasser- und Abfallanlagen und Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage; p) Schulungsprogramm zur beruflichen Bildung; q) Unterstützung des Verkehrsektors mit einem Entwurf und einer Strategie für ein multimodales Verkehrssystem.

 

SERBIEN: a) Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Reform der öffentlichen Verwaltung; b) Bereitstellung von Ausrüstungsmaterial für die Grenzschutzpolizei; c) Unterstützung des Jugendstrafvollzugs; d) Einführung von Pro-Kopf-Prämien in staatlichen Einrichtungen der primären Gesundheitsversorgung; e) Unterstützung der Privatisierung; f) Unternehmensausbildungsmaßnahmen; g) Unterstützung bei der Umsetzung des Darlehens der EIB an den Bildungssektor; h) wirtschaftliche Entwicklungsprogramme für ärmere Gemeinden; i) Verbesserung der Infrastruktur und Vorrichtungen an Grenzübergangsstellen in Presevo; j) Instandsetzung der kommunalen Infrastruktur; k) Reform des statistischen Amtes; l) Unterstützung der Erleichterung von ausländischen Direktinvestitionen; m) Unterstützung gefährdeter Gruppen einschließlich Flüchtlinge und Vertriebene; n) Instandsetzung und Modernisierung der Fernwärmesysteme; o) Einrichtung eines neuen Systems für den Transport und die Entsorgung von Asche im Wärmekraftwerk Nikola Tesla B.

 

MONTENEGRO: a) Unterstützung der Eingliederung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen; b) Stärkung des Umweltmanagements durch eine Rechtsreform und die Modernisierung von Abwasserbehandlungsanlagen in Podgorica und in Küstenstädten; c) Verbesserung der Straßeninfrastruktur in Küstengebieten; d) Unterstützung der Reform der öffentlichen Verwaltung; e) Entflechtung/Umstrukturierung der öffentlichen Elektrizitätsunternehmen, Strategie zur Steigerung der Energieeffizienz; f) Managementberatung für Unternehmen; g) Polizeireform; h) Strafvollzugsreform; i) Schaffung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Tieren; j) Bewirtschaftung der Fischereiressourcen; k) Hilfestellung bei Reformen zur sozialen Eingliederung durch Unterstützung für zivilgesellschaftliche Organisationen.

 

EHEMALIGE JUGOSLAWISCHE REPUBLIK MAZEDONIEN: a) Unterstützung im Rahmen von Partnerschaften im Bereich Geldwäsche, Korruption und organisierte Kriminalität, Statistik, Luftqualität, Finanzkontrolle; b) Abschluss der Einrichtung eines nationalen Systems zur Kennzeichnung von Tieren; c) Steigerung der Leistung von KMU und Einrichtung eines Personalentwicklungsfonds; d) Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen und Gemeinden bei der Förderung der grenzübergreifenden Entwicklung der Wirtschaft mit den EU-Mitgliedstaaten; e) Unterstützung bei der Beseitigung industrieller Problemzonen, der Abwasserbehandlung auf Gemeindeebene sowie bei der Abfallbewirtschaftung und ihren Risiken für die Gesundheitsvorsorge; f) Bau eines Verwaltungssitzes zur Unterbringung des Gemeindeverbands; g) Unterstützung für die Planung des Instruments für Heranführungshilfe und der diesbezüglichen Ausschreibung; h) Unterstützung bei der Umsetzung professioneller Standards in Gefängnisverwaltungen; i) Ausarbeitung einer nationalen Verkehrsstrategie.

Die Agentur schloss sämtliche Tätigkeiten zum 31.12.2008 ab, nachdem sie alle CARDS-Programme an die Kommission übergeben hatte.

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Aufgrund der Streichung eines Vorhabens durch die serbischen Behörden musste die Agentur die frei gewordenen Mittel rasch neu zuweisen. Damit die Mittel nicht ungenutzt blieben, wurde im Einvernehmen mit den serbischen Behörden beschlossen, im Einklang mit den Zielen des Programms der Europäischen Gemeinschaft für Serbien ein Projekt mit UNICEF zu finanzieren. Unter den im Bereich der Kindergesundheit tätigen Organisationen war UNICEF insofern am besten geeignet, als UNICEF gerade eine Evaluierung des Deinstitutionalisierungsprozesses in diesem Bereich abgeschlossen hatte und rasch ein überzeugendes Projekt vorlegen konnte.

14.

Nach den geltenden Regeln war der Bewertungsausschuss, dem Vertreter der Agentur und der Delegation der Europäischen Kommission angehörten, nicht an den Standpunkt der Bewertungssachverständigen gebunden und teilte diesen Standpunkt in der Tat in einigen Fällen nicht. Nach Auffassung der EAR und der Delegation der Europäischen Kommission war der Standpunkt der Bewertungssachverständigen in diesen fünf Fällen unbegründet.


(1)  ABl. L 204 vom 14.8.1996, S. 1.

(2)  ABl. L 332 vom 30.11.2006, S. 18.

(3)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Entscheidung PH/2008/657 der Kommission vom 24. April 2008.

(5)  Gemeinsame Absichtserklärung zwischen der Kommission und der Europäischen Agentur für Wiederaufbau vom 17.12.2008.

(6)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(7)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(8)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(9)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(10)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(11)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(12)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 13.12.2002, S. 87), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(13)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(14)  Die endgültige Jahresrechnung wurde im Februar 2009 erstellt und ging beim Hof am 9. März 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter der nachstehenden Internetadresse abgerufen werden: http://eca.europa.eu

(15)  Gesamtwert: 528 000 Euro.

(16)  Die Bewertungssachverständigen werden innerhalb der für die Verwaltung der grenzübergreifenden Programme eingesetzten gemeinsamen Managementstrukturen bestimmt.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/49


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/10

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

50

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

50

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13-14

51

Tabelle…

52

Antworten der Agentur

54

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Bilbao wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994 (1) errichtet. Zu den Aufgaben der Agentur gehören die Sammlung und Verbreitung von Informationen über die einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Prioritäten im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, die Unterstützung der betroffenen einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Einrichtungen bei der Formulierung und Durchführung entsprechender Maßnahmen und die Information über Präventivmaßnahmen (2).

2.

Der Haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 14,9 Millionen Euro und war damit etwa gleich hoch wie im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 64 gegenüber 63 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Im Bereich der operativen Ausgaben (Titel III) hat die Agentur Mittel in Höhe von 3,4 Millionen Euro übertragen, darunter Mittelbindungen im Betrag von rund 1 Million Euro, die vollständig für das Jahr 2009 bestimmt waren. Durch diese Mittelübertragung verringerte sich das Haushaltsergebnis künstlich um den entsprechenden Betrag und damit die Höhe der Rückzahlungen an die Kommission. Dieser Sachverhalt stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

14.

Bei einem von der Agentur viel genutzten Rahmenvertrag (12) überstiegen die im Jahr 2008 insgesamt getätigten Ausgaben die in der Vergabebekanntmachung genannte Obergrenze um 200 000 Euro. Die geplante Laufzeit des betreffenden Rahmenvertrags reichte von März 2006 bis März 2010. Die Inanspruchnahme eines Rahmenvertrags über seinen maximalen Vertragswert hinaus ist vorschriftswidrig. Die Agentur hätte so rasch wie möglich ein neues öffentliches Ausschreibungsverfahren über einen neuen Rahmenvertrag durchführen müssen. Falls sich der Umfang eines Vertrags während seiner Durchführung erheblich ändert, wie hier der Fall, sollten die betreffenden Lieferungen oder Dienstleistungen neu ausgeschrieben werden (bewährtes Verfahren).

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Bilbao)

Gemeinschaftliche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung

(EG) Nr. 2062/94 des Rates vom 18. Juli 1994, in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 des Rates vom 24. Juni 2005 geänderten Fassung)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

Sozialvorschriften

Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten (…) verfolgen (…) die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbe-dingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen (…).

Zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 136 unterstützt und ergänzt die Gemeinschaft die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten:

a)

Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer;

b)

Arbeits-bedingungen; (…)

(Auszüge aus Artikel 136 und 137 des Vertrags)

Ziele

Damit gemäß dem Vertrag sowie den nachfolgenden Gemeinschafts-strategien und Aktionspro-grammen für Sicherheit und Gesundheits-schutz am Arbeitsplatz die Arbeitsumwelt verbessert wird, um die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, verfolgt die Agentur das Ziel, den Gemein-schaftseinrich- tungen, den Mitgliedstaaten, den Sozialpartnern und den betroffenen Kreisen alle sachdienlichen technischen, wissenschaft-lichen und wirtschaftlichen Informationen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheits-schutzes am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

Aufgaben

Sammlung, Analyse und Verbreitung von Informationen über die einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Prioritäten sowie über die Forschung;

Förderung der Zusammenarbeit und des Austauschs von Informationen, einschließlich der Unterrichtung über Schulungsprogramme;

Bereitstellung der für die Formulierung und die Durchführung einer Politik notwendigen Informationen für die Gemeinschaftseinrichtungen und die Mitgliedstaaten, insbesondere was die Auswirkungen auf die kleinen und mittleren Unternehmen anbelangt;

Bereitstellung von Informationen über Präventivmaßnahmen;

Mitwirkung an der Entwicklung von Strategien und gemeinschaftlichen Aktionsprogrammen;

Aufbau eines Netzwerks, das sich aus innerstaatlichen Anlaufstellen und themenspezifischen Ansprechstellen zusammensetzt.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Regierungsvertreter aus jedem Mitgliedstaat;

ein Vertreter der Arbeitgeberverbände aus jedem Mitgliedstaat;

ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen aus jedem Mitgliedstaat;

drei Vertreter der Kommission.

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der ersten drei Kategorien werden aus dem Kreis der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ernannt.

Aufgabe

Verabschiedet das jährliche Arbeitsprogramm, den Haushaltsplan und den allgemeinen Jahresbericht der Agentur.

2.   Vorstand

Zusammensetzung

Vorsitzender und drei stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats;

ein Koordinator aus jeder der drei Interessengruppen;

ein weiterer Vertreter jeder Gruppe und der Kommission.

Aufgabe

Überwachung der Ausarbeitung und Weiterverfolgung der Beschlüsse des Verwaltungsrats.

3.   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

4.   Ausschüsse

Obligatorische Anhörung der Kommission und des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zum Arbeitsprogramm und zum Haushaltsplan.

5.   Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

6.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

14,9 Millionen Euro (14,9 Millionen Euro),

davon:

Gemeinschaftszuschuss, GD Beschäftigung: 96,5 % (93,8 %),

Gemeinschaftszuschuss, GD Erweiterung: 2,4 % (2,9 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2008

44 (42) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 41 (38);

freie Stellen: 3 (4);

23 (25) sonstige Planstellen (Vertragspersonal, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete).

Personalbestand insgesamt: 64 (63),

davon entfallen auf:

 

operative Tätigkeiten: 45 (47),

 

administrative Tätigkeiten: 10 (9),

 

sonstige Tätigkeiten: 9 (7).

Europäische Risikobeobachtungsstelle (ERO):

Abschluss von Phase I und II der Europäischen Unternehmensumfrage über neue und neu aufkommende Risiken (ESENER),

Veröffentlichung von Berichten (berufsbedingte Hauterkrankungen und Hautexposition, mit Vibration verbundene Risiken),

Datensammlung zu Abfallmanagement und zu Atemwegserkrankungen.

Informationen zum Arbeitsplatzumfeld:

Datensammlung zu praktischen Lösungen/Fallstudien und Bereitstellung von Links zu Informationsanbietern im Kraftverkehrsbereich,

Aufbau eines Netzwerks europäischer Organisationen, die wirtschaftliche Anreize für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (OSH) bieten können,

Veröffentlichung eines Berichts über die Vermeidung von Muskel- und Skeletterkrankungen,

verschiedene Veröffentlichungen im Zusammenhang mit der Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ (HWC 2008/09),

Aufbau einer Datenbank zur Gefährdungsbeurteilung auf der Website der Agentur für die HWC 2008/09,

Veröffentlichung von Informationsmaterial zu good practice im Hotel- und Gaststättengewerbe,

sechs E-Facts zu Reinigungskräften,

Ausweitung des Bereichs „praktische Lösungen“ auf der Website der Agentur, insbesondere in Bezug auf das Baugewerbe, die Gesundheitsversorgung und die Unfallverhütung,

Teilnahme an Seminaren, Konferenzen und anderen Ereignissen.

Kommunikation, Kampagnen und Unterstützung:

„Packs leichter an!“ Kampagne zur Prävention arbeitsbedingter Muskel- und Skeletterkrankungen,

Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ Good for you. Good for Business. – Europäische Kampagne zur Gefährdungsbekämpfung,

über das Internet und auf Papier bereitgestellte mehrsprachige Informationsdienste zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

Überwachung und Bewertung: Bewertungsbericht zu europäischen Kampagnen für junge Arbeitnehmer, Muskel- und Skeletterkrankungen und kleinen und mittleren Unternehmen.

Vernetzung und Koordinierung:

Weiterentwicklung des Schwerpunkt-Netzwerks,

Kontakte zu europäischen und internationalen Organisationen,

Aufbau institutioneller Kapazitäten in Bewerberländern und potenziellen Bewerberländern.

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis und wird die Überwachung und Planung ihrer operativen Ausgaben verbessern, um die Mittelbindung umfangreicher Beträge am Jahresende zu vermeiden.

Obwohl die angesprochenen Mittelbindungen und speziellen Verträge gegen Ende des Jahres unterzeichnet wurden, war das Verfahren zur Spezifizierung der Verträge im Juli begonnen worden. Aufgrund der Komplexität der Projekte dauerte es jedoch erheblich länger, sie abzuschließen, als ursprünglich erwartet. Dies führte zu der umfangreichen Mittelübertragung, auf die der Hof hingewiesen hat.

14.

Eine öffentliche Ausschreibung für einen neuen Rahmenvertrag über die Organisation und Verwaltung öffentlicher Kampagnen wurde im Juli 2009 eingeleitet und veröffentlicht.

Die Tatsache, dass die jährlichen Ausgaben für den laufenden Vertrag den ursprünglich vorausgesagten Umfang überstiegen, ist vor allem dadurch zu erklären, dass es notwendig war, ein seit langem angewendetes Zuschusssystem (mit einem jährlichen Mittelumfang von etwa 1 Million Euro) für das Netzwerk der Focal Points der Agentur auf Empfehlung externer Berater und des Internen Auditdienstes einzustellen. Die weitere Nutzung dieses Rahmenvertrags war ein Schlüsselelement bei der Umstellung vom bisherigen Zuschusssystem auf das alternative Fördersystem im Jahr 2008 ohne nachteilige Auswirkungen auf die Fähigkeit der Agentur, gesamteuropäische Kampagnen durchzuführen.


(1)  ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 1. Diese Verordnung wurde zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1112/2005 des Rates vom 24. Juni 2005 (ABl. L 184 vom 15.7.2005, S. 5).

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 19. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 30. Juni 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder unter http://osha.europa.eu/de/about/finance

(12)  Dienstleistungsrahmenvertrag über die Organisation und Verwaltung öffentlicher Kampagnen (vorgesehener Gesamtwert: 6 Millionen Euro).


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/55


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/11

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

56

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG …

3-12

56

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT …

13-14

57

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN …

15

57

Tabelle …

58

Antworten der Agentur

59

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 (1) errichtet. Die Aufgaben der Agentur umfassen die Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus im Seeverkehr, die Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe, die technische Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission sowie die Überwachung der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften und die Beurteilung deren Wirksamkeit (2).

2.

Der Haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 50,2 Millionen Euro gegenüber 48,2 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 211 gegenüber 179 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Exekutivdirektors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Exekutivdirektors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Die Verfahren zur Aufstellung des Haushaltsplans wurden nicht streng genug gehandhabt; dies führte zu einer beträchtlichen Anzahl an Mittelübertragungen (12). Mehr als 2 Millionen Euro aus den Mitteln für Personalausgaben wurden zwischen Juni und November 2008 auf die Haushaltslinien für Sachausgaben übertragen. Dadurch konnten die auf 2009 übertragenen Mittel erhöht und der an die Kommission zu erstattende Betrag reduziert werden. Darüber hinaus weist das große Volumen annullierter Zahlungsermächtigungen für operative Ausgaben in Höhe von 7,5 Millionen Euro auf Schwachstellen bei der Planung und Überwachung hin.

14.

Wie im Jahr 2007 (13) wurden rechtliche Verpflichtungen eingegangen, bevor die entsprechenden Mittelbindungen vorgenommen wurden (14).

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

15.

Die Agentur stellte kein mehrjähriges Arbeitsprogramm auf, in dem nach Maßgabe der Finanzregelung Leistungsindikatoren festgesetzt werden. Ihr jährliches Arbeitsprogramm steht nicht in Bezug zu den Mittelbindungen und beruht im Wesentlichen auf Ausgabenvorausschätzungen. Änderungen am Haushaltsplan werden ohne parallele Überarbeitung des Arbeitsprogramms vorgenommen, selbst wenn sie beträchtliche Auswirkungen haben. Die Einführung eines tätigkeitsbezogenen Budgetierungssystems würde die Herstellung einer klaren Verknüpfung zwischen dem Arbeitsprogramm und der Finanzplanung erleichtern.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (Lissabon)

Gemeinschaft-liche Zuständig-keitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates, geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 1644/2003 und (EG) Nr. 724/2004)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

Gemeinsame Verkehrspolitik

Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit darüber entscheiden, ob, inwieweit und nach welchen Verfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und Luftfahrt zu erlassen sind.

(Artikel 80 des Vertrags)

Ziele

Gewährleistung eines hohen, einheitlichen und effektiven Sicherheits-niveaus im Seeverkehr und bei der Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe;

wissenschaft-lich-technische Unterstützung der Mitgliedstaaten und der Kommission;

Überwachung der Anwendung der diesbezüglichen Gemeinschafts-vorschriften und Beurteilung der Wirksamkeit der bestehenden Maßnahmen;

Einführung operationeller Methoden zur Bekämpfung der Verschmutzung in europäischen Gewässern.

Aufgaben

Unterstützung der Kommission bei der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsvorschriften und bei ihrer Anwendung;

Überwachung des Funktionierens der Gemeinschaftsregelung zur Hafenstaatkontrolle, was Besuche in den Mitgliedstaaten einschließen kann;

technische Unterstützung der Kommission in Bezug auf die Hafenstaatkontrolle;

Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um technische Lösungen zu entwickeln und technische Unterstützung bei der Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften zu leisten;

Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Anliegerstaaten der betroffenen Seegebiete;

Entwicklung und Betrieb der erforderlichen Informationssysteme;

Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission bei der Entwicklung einer gemeinsamen Methodik zur Untersuchung von Seeunfällen;

Bereitstellung zuverlässiger Informationen zur Sicherheit im Seeverkehr sowie zur Verschmutzung durch Schiffe für die Kommission und die Mitgliedstaaten;

Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten bei der Identifizierung und Verfolgung von Schiffen, die illegale Einleitungen vorgenommen haben;

Überprüfung der von der EU anerkannten Klassifikationsgesellschaften und Vorlage entsprechender Berichte an die Kommission;

Unterstützung der Kommission bei der Erfassung und Durchführung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Richtlinie über Schiffsausrüstung;

Übermittlung von Angaben über die Einführung der Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle in den europäischen Häfen an die Kommission.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission und vier Vertreter der betroffenen Wirtschafts- und Berufszweige ohne Stimmrecht.

Aufgaben

Feststellung des Haushaltsplans und Annahme des Arbeitsprogramms;

Prüfung der Ersuchen der Mitgliedstaaten um Unterstützung.

2.   Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

50,2 Millionen Euro,

(48,2 Millionen Euro).

Personal

 

Beamte und Bedienstete auf Zeit:

181 (153),

 

sonstige Planstellen:

 

Vertragspersonal:

17 (13),

 

abgeordnete nationale Sachverständige:

13 (13).

33 Workshops/andere Veranstaltungen,

24 Schulungen (einschließlich 4 für Hafenstaat-Kontrolleure),

Fortbildungen für 431 nationale Experten,

75 Inspektionen und Besuche,

2 335 Satellitenbilder durch CleanSeaNet angefordert und ausgewertet,

11 Verträge über Spezialschiffe zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung,

31 Schulungen und 6 Übungen bezüglich der Spezialschiffe zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung,

das System SafeSeaNet ist voll einsetzbar,

Entwicklung weiterer umfangreicher Systeme:

THETIS (Informationssystem für Hafenstaat-Kontrolleure), LRIT (Datenzentrum für die Fernidentifizierung und -verfolgung von Schiffen).

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die Agentur nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis und wird sich weiter darum bemühen, ihre Planung und Überwachung zu verbessern und somit die Anzahl von Änderungen am Haushaltsplan zu reduzieren. Mittelübertragungen für Sachausgaben — die durch Ad-hoc-Erfordernisse im Zusammenhang mit dem Umzug in das endgültige Bürogebäude notwendig geworden waren — sind auf den Zeitrahmen 2008/2009 beschränkt. Das Gesamtvolumen der Mittelübertragungen im Jahr 2008 lag nicht über dem 10 %-Grenzwert, der einen Beschluss des Verwaltungsrats erforderlich gemacht hätte.

14.

Im Anschluss an eine interne Prüfung der Verpflichtungs- und Zahlungsverfahren der Agentur wurden zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrolle dieser Verfahren ergriffen. Zudem hat die Agentur die Anwendung von ABAC-Verträgen eingeführt.

15.

Die Agentur stimmt den Bemerkungen des Hofes zu. Das Arbeitsprogramm für 2009 nimmt speziell Bezug sowohl auf die Verpflichtungs- als auch die Zahlungsermächtigungen, die für die verschiedenen Tätigkeiten vorausgeschätzt wurden. Zudem entwickelt die Agentur derzeit Leistungsindikatoren für Schlüsselbereiche ihrer Tätigkeiten. Diese Leistungsindikatoren werden — zu einem späteren Zeitpunkt — in das jährliche Arbeitsprogramm aufgenommen. Zugleich erarbeitet die Agentur eine Fünfjahres-Strategie, die das mehrjährige.


(1)  ABl. L 208 vom 5.8.2002, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 11. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 2. Juli 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://emsa.europa.eu

(12)  52 Mittelübertragungen im Jahr 2008.

(13)  Ziffer 8 des Jahresberichts 2007 (ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 58).

(14)  Vier Fälle im Gesamtwert von 5,2 Millionen Euro von im Jahr 2008 insgesamt gebundenen Mitteln in Höhe von 46,4 Millionen Euro.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/60


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Umweltagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/12

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

61

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

61

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT …

13

62

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN…

14

62

Tabelle…

63

Antworten der Agentur

64

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Umweltagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Kopenhagen wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates vom 7. Mai 1990 (1) gegründet. Aufgabe der Agentur ist die Einführung eines Umweltbeobachtungsnetzes, das der Kommission, dem Parlament, den Mitgliedstaaten und der allgemeinen Öffentlichkeit zuverlässige Informationen über den Zustand der Umwelt liefert. Diese Informationen sollen es insbesondere der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten ermöglichen, Umweltschutzmaßnahmen zu treffen und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu bewerten (2).

2.

Der Haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 37,1 Millionen Euro gegenüber 35,1 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 123 gegenüber 116 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Exekutivdirektors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Exekutivdirektors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Im Jahr 2008 entschied sich die Agentur für eine Neugestaltung ihrer angemieteten Räumlichkeiten. Die geschätzten Gesamtkosten betrugen 147 000 Euro. Für die Durchführung dieser Arbeiten hätte ein Ausschreibungsverfahren eingeleitet werden müssen, stattdessen deckte die Agentur die Kosten für Arbeiten, die von einem von den Eigentümern des Gebäudes ausgewählten Unternehmen durchgeführt wurden.

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

14.

Hinsichtlich der Finanzhilfevereinbarungen besteht die Notwendigkeit, die von den Partnern angerechneten Arbeitsstunden besser zu erläutern. Zur Reduzierung des Risikos nicht gerechtfertigter Zahlungen sollten die Begünstigten eindeutigere Anweisungen bezüglich der Berechnung der Kostensätze erhalten, und es sollte eine klare Verknüpfung zwischen den abgerechneten Kosten und den in den Durchführungsplänen veranschlagten Kosten hergestellt werden.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Umweltagentur (Kopenhagen)

Gemeinschaftliche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EWG) Nr. 1210/90 des Rates)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Wichtigste Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

Umweltpolitik

Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeein-trächtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip (…). Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik (…) berücksichtigt die Gemeinschaft die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten (…).

(Artikel 174 des Vertrags)

Ziele

Einführung eines europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungs-netzes und Bereitstellung objektiver, zuverlässiger und auf europäischer Ebene vergleichbarer Informationen für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten, anhand deren sie

a)

die notwendigen Umweltschutzmaß-nahmen ergreifen,

b)

die Ergebnisse dieser Maßnahmen bewerten,

c)

eine sachgerechte Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Zustand der Umwelt sicherstellen können.

Aufgaben

Bereitstellung — für die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten — der erforderlichen objektiven Informationen für die Ausarbeitung und Durchführung zweckmäßiger und wirksamer Umweltmaßnahmen;

Erfassung, Zusammenstellung und Bewertung von Daten über den Zustand der Umwelt und Berichterstattung über die Qualität und die Belastungen der Umwelt im Gebiet der Gemeinschaft;

Förderung der Vergleichbarkeit der Umweltdaten auf europäischer Ebene sowie erforderlichenfalls Förderung der stärkeren Harmonisierung der Messverfahren auf geeignetem Wege;

Förderung einer Berücksichtigung europäischer Umweltinformationen in internationalen Programmen;

alle fünf Jahre Veröffentlichung eines Berichts über Zustand, Entwicklung und Perspektiven der Umwelt;

Förderung der Entwicklung von Verfahren zur Vorhersage im Umweltbereich sowie des Informationsaustauschs über die zur Verhütung und Reduzierung von Umweltschäden verfügbaren Technologien und Förderung von Methoden zur Bewertung der Kosten von Umweltschäden sowie der Kosten für Vorsorge-, Schutz- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Umwelt.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

je ein Vertreter der Mitgliedstaaten;

zwei Vertreter der Kommission;

zwei vom Europäischen Parlament benannte wissenschaftliche Persönlichkeiten.

Aufgaben

Verabschiedung des Arbeitsprogramms und Überwachung seiner Durchführung.

2.   Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3.   Wissenschaftlicher Ausschuss

Besteht aus im Umweltbereich besonders qualifizierten Mitgliedern.

4.   Externe Kontrolle

Besteht aus im Umweltbereich besonders qualifizierten Mitgliedern.

5.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt:

37,1 Millionen Euro

(35,1 Millionen Euro),

Gemeinschaftszuschuss

85 % (82 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2008:

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen:

123 (116),

davon besetzt: 116 (111) plus 51 (55) sonstige Planstellen (Vertragspersonal und abgeordnete nationale Sachverständige).

Personalbestand insgesamt: 123 (116), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 80 (73),

administrativeTätigkeiten: 42 (42),

sonstige Tätigkeiten: 1 (1).

Climate for a transport change. TERM 2007: indicators tracking transport and environment in the European Union“ (Klima für einen Verkehrswandel. Bericht TERM 2007: Indikatoren für Transport und Umwelt in der Europäischen Union),

Anwendung der Emmissionshandelsrichtlinie durch die EU-Mitgliedstaaten – Berichtsjahr 2007,

Luftverschmutzung durch Ozon in Europa im Sommer 2007,

Jährliches Inventar der Europäischen Gemeinschaft für Treibhausgase 1990-2006 und Inventarbericht 2008,

Bericht zum Jährlichen Emissionsinventar 1990-2006 der Europäischen Gemeinschaft bezüglich des LRTAP-Übereinkommens,

Tendenzen und Entwicklungen im Bereich der Treibhausgasemissionen in Europa im Jahr 2008,

Maximising the environmental benefits of Europe's bioenergy potential“ (Optimierung der Umweltvorteile des Bioenergiepotenzials Europas),

Energie-und Umweltbericht 2008,

Bericht zur Umsetzung der NEC-Richtlinie im Jahr 2007,

die Agentur arbeitete auch weiterhin innerhalb der „Vierergruppe“ eng mit der GD Umwelt, ESTAT und dem gemeinsamen Forschungszentrum (JRC) zusammen, um die Umweltberichterstattung zu straffen. Die Agentur übernimmt in den folgenden fünf Bereichen eine Führungsrolle: Klimawandel, Luftqualität, Qualität des Wassers und der Meere, Artenvielfalt und Landnutzung.

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Da es laut unserem Mietvertrag erforderlich ist, für jedes größere Bauvorhaben die Genehmigung des Vermieters einzuholen, war eine offene Ausschreibung durch die Agentur nicht geeignet. In Zukunft werden solche Ereignisse im Register Ausnahmen dokumentiert.

14.

Die EUA hat allen Konsortien Anweisungen erteilt, wie Kosten zu berechnen sind. Diese werden gegebenenfalls geprüft und verbessert. Darüber hinaus wird die EUA zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Abweichungen zwischen den abgerechneten Kosten und den in den Durchführungsplänen veranschlagten Kosten genauer erläutert werden.


(1)  ABl. L 120 vom 11.5.1990 S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 18. Mai 2009 erstellt und ging beim Hof am 29. Juni 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://eea.europa.eu/about-us/documents/adminstativedocuments/eea-accounts-for-the-year-2008/


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/65


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/13

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG …

1—2

66

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG …

3—12

66

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13

67

Tabelle …

68

Antworten der Agentur

70

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2005/56/EG der Kommission vom 14. Januar 2005 (1) eingerichtet. Die Agentur ist für die Verwaltung von Programmen zuständig, die von der Kommission in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur beschlossen wurden, sowie für die detaillierte Durchführung technischer Projekte (2).

2.

Der Verwaltungshaushalt 2008 der Agentur belief sich auf 38,2 Millionen Euro gegenüber 36 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 362 gegenüber 301 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Agentur vorbereiteten Jahresabschlüsse endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit den Finanzvorschriften der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Die auf das Jahr 2009 übertragenen Mittel beliefen sich auf 6,2 Millionen Euro (16 % des Haushalts). Die Analyse der übertragenen Verpflichtungsermächtigungen ergab, dass rund eine Million Euro davon auf Tätigkeiten entfällt, die nicht unmittelbar mit dem Jahr 2008 in Zusammenhang stehen. Dieser Sachverhalt stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Jährlichkeit dar.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Brüssel)

Gemeinschaft-liche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Beschluss 2005/56/EG der Kommission vom 14. Januar 2005)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

Tätigkeiten und Ergebnisse im Jahr 2008

Die Gemeinschaft trägt zur Entwicklung einer qualitativ hoch stehenden Bildung bei.

(Artikel 149 Absatz 1 des EG-Vertrags)

Die Gemeinschaft führt eine Politik der beruflichen Bildung.

(Artikel 150 Absatz 1 des EG-Vertrags)

Die Gemeinschaft leistet einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten.

(Artikel 151 Absatz 1 des EG-Vertrags)

Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbs-fähigkeit der Industrie der Gemeinschaft gewährleistet sind.

(Artikel 157 Absatz 1 des EG-Vertrags)

Ziele

Im Rahmen der Bildungs-, Kultur- und Industriepolitik wurden zahlreiche Maßnahmen zur Förderung in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Audiovisuelles, Kultur, Jugend und aktive Bürgerschaft in der Europäischen Union getroffen. Hauptziele dieser Maßnahmen sind die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, zum Wirtschaftswachstum und zu einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Menschen in Europa.

Diese Maßnahmen umfassen verschiedene Gemeinschafts-programme.

Die Agentur ist für die Verwaltung bestimmter Teile dieser Programme zuständig (z. B. „Lebenslanges Lernen“, „Kultur“, „Jugend in Aktion“, „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, „MEDIA“, „Erasmus Mundus“ und die Komponente „Externe Zusammenarbeit“). Dabei sorgt sie für die Durchführung der gemeinschaftlichen Fördermaßnahmen mit Ausnahme der Programmevaluierung, strategischer Studien und sonstiger Aufgaben, bei denen Ermessensbefugnisse für die Umsetzung politischer Entscheidungen erforderlich sind.

Aufgaben

Verwaltung der ihr im Zusammenhang mit der Durchführung von Gemeinschaftspro-grammen übertragenen spezifischen Projekte über die gesamte Laufzeit;

Annahme der Instrumente für die Haushaltsdurchführung bei Einnahmen und Ausgaben sowie — auf der Grundlage der Befugnisübertragung durch die Kommission — Vornahme aller für die Verwaltung der Gemeinschafts-programme erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jener, die mit der Vergabe von Finanzhilfen und Aufträgen im Zusammenhang stehen;

Erhebung und Analyse aller für die Ausrichtung der Durchführung der Gemeinschafts-programme erforderlichen Informationen und Weiterleitung an die Kommission;

gemeinschaftsweite Einführung des Informationsnetzes zum Bildungswesen in Europa (Eurydice) zur Erhebung, Analyse und Verbreitung von Informationen zu Bildungssystemen und -politiken und zur Erstellung von Studien und Veröffentlichungen.

1.   Lenkungs-ausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden.

Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaushalts-plan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

2.   Direktor

Von der Europäischen Kommission ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4.   Entlastungs-behörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

1)   Operative Mittel

488 Millionen Euro für die Verwaltung der Gemeinschafts-programme und -projekte, die der Exekutivagentur übertragen und von ihr unter der Verantwortung der Kommission durchgeführt werden.

2)   Verwaltungshaus-halt

38 Millionen Euro für den Betrieb der Exekutivagentur als unabhängige Einrichtung (99,8 % Zuschuss, im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaft ausgewiesen).

Personalbestand am 31. Dezember 2008

1)   Zeitbedienstete

92 im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete,

davon besetzt: 85.

2)   Vertragspersonal

303 Stellen für Vertragsbedienstete,

davon besetzt: 277.

3)   Personalbestand insgesamt: 362

4)   Stellenzuweisung:

 

operative Tätigkeiten: 295

 

administrative Tätig-keiten: 65,

 

sonstige Tätigkeiten: 2.

a)   Tätigkeiten und Ergebnisse im Jahr 2008

Gemäß ihrem Auftrag und im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung hat die Exekutivagentur einige Teilbereiche der neuen Programmgeneration (2007-2013) in den Bereichen Bildung, Audiovisuelles und Kultur, einschließlich Studien, Fragen im Zusammenhang mit nationalen Einrichtungen und zusätzlicher Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, erfolgreich abgewickelt. Ferner hat die Exekutivagentur die seit 2007 in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Maßnahmen der externen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der höheren Bildung und Ausbildung durchgeführt.

Parallel dazu hat die Agentur die Verwaltung des laufenden Programms Erasmus Mundus (2004-2008) sowie die Aufgaben im Hinblick auf den Abschluss der vorherigen Programmgeneration, die Ende 2006 auslief, fortgesetzt.

Die Exekutivagentur hat die Zusammenarbeit mit den übergeordneten Generaldirektionen (Generaldirektion Bildung und Kultur, Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien sowie Amt für Zusammenarbeit EuropeAid) ausgebaut.

b)   Im Jahr 2008 erzielte Ergebnisse (Indikatoren)

Zu sämtlichen Programmen des Zeitraums 2007-2013 wurden 34 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und 3 Programmleitfäden veröffentlicht; die entsprechenden Auswahlverfahren wurden planmäßig abgewickelt. Rund 3 900 Projekte wurden für eine Finanzhilfe ausgewählt, und 5 000 Verträge wurden unterzeichnet, wobei es sich in 1 100 Fällen um Vertragsverlängerungen zu Projekten oder mit Begünstigten handelte.

Im Jahr 2008 wurden etwa 7 800 Zahlungen geleistet und 5 250 Projekte abgeschlossen.

Die Haushaltsvollzugsquoten erreichten 99 % bei den Verpflichtungsermächtigungen und 97 % bei den Zahlungsermächtigungen (operative Mittel).

9 Ausschreibungen/Beschaffungsverfahren für Studien und Dienstleistungen wurden durchgeführt.

Eine Reihe von Vereinfachungsmaßnahmen wurde eingeführt, um die Verwaltungsabläufe und -verfahren gegenüber den Begünstigten zu verbessern und die internen Arbeitsabläufe zu vereinheitlichen und zu beschleunigen. Dazu zählen insbesondere die vertragliche Bindung durch Beschluss, die Einführung von Pauschalfinanzierungen und Pauschalsätzen sowie die elektronische Einreichung von Vorschlägen.

Im Jahr 2008 wurden Personaleinstellungsmaßnahmen im Hinblick auf die Übernahme der europäischen Informationsstelle von Eurydice am 1.9.2008 eingeleitet.

Auf die der übergeordneten Generaldirektionen abgestimmte Kommunikationsmaßnahmen wurden durchgeführt; ferner fanden im Jahr 2008 eine Reihe von Auftaktveranstaltungen zu Projekten sowie 4 Infotage statt.

200 Prüfungen wurden abgeschlossen und 93 neue Prüfungen geplant und eingeleitet.

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die auf das Jahr 2009 übertragenen Mittel beliefen sich auf 6,2 Millionen Euro (16 % des Haushalts), was gegenüber 2008 eine Verringerung um 4 % darstellt.

Diese Mittel umfassen Tätigkeiten, die im Jahr 2009 durchgeführt werden, mit den vorbereitenden Tätigkeiten dafür wurde jedoch bereits 2008 begonnen.

Die Exekutivagentur wird sich jedoch weiterhin darum bemühen, den Umfang der Mittelübertragungen zu reduzieren.


(1)  ABl. L 24 vom 27.1.2005, S. 35.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 5.

(7)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).

(8)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 7. Mai 2009 erstellt und ging beim Hof am 16. Juni 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.europa.eu/agencies/executive_agencies/eacea/index_de.htm


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/71


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/14

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

72

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

72

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13

73

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN…

14

73

Tabelle…

74

Antworten der Agentur

76

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2007/60/EG der Kommission vom 26. Oktober 2006 (1), geändert durch den Beschluss 2008/593/EG der Kommission (2), geschaffen. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2015 für die Verwaltung von Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes eingerichtet (3). Sie ist seit dem 15. April 2008 finanziell unabhängig.

2.

Der Haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 5,2 Millionen Euro. Die Agentur beschäftigte Ende des Jahres 67 Mitarbeiter.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (4) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für den Zeitraum vom 15. April 2008 bis 31. Dezember 2008 sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (7) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (8). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (9) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (10) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (11) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (12) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit den Finanzvorschriften der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für den Zeitraum vom 15. April 2008 bis 31. Dezember 2008 zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Bei einigen Mittelbindungen waren die im Jahr 2008 vorgenommenen Mittelübertragungen nicht vollauf gerechtfertigt. Die Agentur sollte sicherstellen, dass alle vorläufigen Mittelbindungen ohne entsprechende rechtliche Verpflichtungen zum Jahresende aufgehoben werden.

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

14.

Im Einstellungsplan für das Jahr 2008 war die Aufnahme von 99 Bediensteten, und zwar 32 Zeit- und 67 Vertragsbediensteten vorgesehen. Ende des Jahres 2008 hatte die Agentur mit der Einstellung von 67 Mitarbeitern (23 Zeit- und 44 Vertragsbedienstete) allerdings lediglich 68 % ihres Plansolls erreicht. Die Agentur sollte die Planung verbessern und im Jahr 2009 den Rückstand bei der Personaleinstellung (32 offene Stellen) abbauen. Da der Einstellungsplan für das Jahr 2008 nur zum Teil umgesetzt wurde, besteht die Gefahr, dass die Agentur ihren Aufgaben und Zielen nicht zeitnah und ordnungsgemäß gerecht werden kann.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz (Brüssel)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Beschluss 2007/60/EG der Kommission vom 26. Oktober 2006)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

Produkte und Dienstleistungen

Die Gemeinschaft trägt zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze im Bereich der Verkehrsinfrastruktur bei.

Die Tätigkeit der Gemeinschaft zielt auf die Förderung des Verbunds und der Interoperabilität der einzelstaatlichen Netze sowie des Zugangs zu diesen Netzen ab.

Die Gemeinschaft stellt eine Reihe von Leitlinien auf, in denen die Ziele, die Prioritäten und die Grundzüge der im Bereich der transeuropäischen Netze in Betracht gezogenen Aktionen erfasst werden; in diesen Leitlinien werden Vorhaben von gemeinsamem Interesse ausgewiesen.

Die Gemeinschaft führt jede Aktion durch, die sich gegebenenfalls als notwendig erweist, um die Interoperabilität der Netze zu gewährleisten.

Die Gemeinschaft kann von den Mitgliedstaaten unterstützte Vorhaben von gemeinsamem Interesse insbesondere in Form von Durchführbarkeitsstudien, Anleihebürgschaften oder Zinszuschüssen unterstützen; die Gemeinschaft kann auch über den Kohäsionsfonds zu spezifischen Verkehrsinfrastrukturvorhaben in den Mitgliedstaaten finanziell beitragen.

Die Gemeinschaft berücksichtigt bei ihren Maßnahmen die potenzielle wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Vorhaben.

Die Gemeinschaft kann beschließen, mit dritten Ländern zur Förderung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse sowie zur Sicherstellung der Interoperabilität der Netze zusammenzuarbeiten.

(Artikel 154 und 155 des EG-Vertrags)

Ziele

Die Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz ist für die technische und finanzielle Durchführung des TEN-V-Programms zuständig. Ihre Aufgabe ist es, das transeuropäische Verkehrsnetz effizienter und zu niedrigeren Kosten zu verwirklichen sowie die Verbindungen zwischen dem transeuropäischen Verkehrsnetz und den Fachkreisen zu stärken. Die Agentur soll große Sachkompetenz mobilisieren und die Einstellung von Mitarbeitern erleichtern, die auf Fragen des transeuropäischen Verkehrsnetzes spezialisiert sind. Ferner soll die Agentur eine bessere Abstimmung der Finanzierungen mit anderen Instrumenten der Gemeinschaft gewährleisten. Sie soll die Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vereinfachen und mehr Flexibilität ermöglichen. Sie soll das Profil der Gemeinschaftsmaß-nahmen im Bereich des transeuropäischen Verkehrsnetzes schärfen und insgesamt einen Mehrwert bei der Verwaltung des TEN-V-Programms erbringen.

Aufgaben

a)

Gewährleistung der technischen und finanziellen Abwicklung von Projekten und Veranstaltungen, die aus dem TEN-V-Haushalt kofinanziert werden;

b)

Erhebung und Analyse aller für die Verwirklichung und Planung des transeuropäischen Netzes erforderlichen Informationen und Weiterleitung an die Kommission;

c)

Bereitstellung fachlicher Unterstützung für Projektträger und das für die Verwaltung des Kreditgarantieinstruments für das transeuropäische Verkehrsnetz zuständige Finanzinstitut;

d)

Bereitstellung technischer und administrativer Unterstützung auf Verlangen der Kommission.

Die ihr übergeordnete GD Energie und Verkehr bleibt für alle politischen und institutionellen Aufgaben im Zusammenhang mit dem transeuropäischen Verkehrsnetz zuständig.

1 —   Lenkungsausschuss

Die Tätigkeiten der Agentur werden von einem Lenkungsausschuss überwacht, der sich derzeit aus fünf Mitgliedern und einem Beobachter zusammensetzt. Die Mitglieder des Lenkungsausschusses werden für zwei Jahre ernannt. Der Lenkungsausschuss tritt im Prinzip viermal jährlich zusammen. Bestimmte Maßnahmen oder Beschlüsse bedürfen vor Durchführung seiner Zustimmung. Dies gilt beispielsweise für den Verwaltungshaushaltsplan, den Stellenplan, das Arbeitsprogramm, den jährlichen Tätigkeitsbericht, die vorläufigen Rechnungen über die Einnahmen und Ausgaben, den externen Bewertungsbericht und die Annahme diverser spezifischer Vorschriften und Maßnahmen usw. Zu einer Reihe weiterer Maßnahmen ist dem Ausschuss regelmäßig zu berichten. In dringenden Ausnahmefällen werden Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gefasst.

2 —   Direktor

Von der Europäischen Kommission für fünf Jahre ernannt.

3 —   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4 —   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

A)

8,0 Milliarden Euro (zu 100 % aus dem Gesamt-haushaltsplan der Europäischen Union) für die TEN-V-Mittel im Zusammenhang mit dem Finanzrahmen 2007-2013.

780,0 Millionen Euro an noch abzuwickelnden Mittelbindungen im Zusammenhang mit der Finanziellen Vorausschau 2000-2006.

Die Agentur führt die operativen Mittel unter der Verantwortung der Kommission aus.

B)

5,2 Millionen Euro (100 % Gemeinschaftszuschuss) für den Verwaltungshaushalt der Agentur, den sie eigenständig ausführt.

Personalbestand am 31. Dezember 2008

Zeitbedienstete:

 

32 im Stellenplan vorgesehene Stellen, davon besetzt: 23 (72 %);

 

Vertragspersonal: 67 im Stellenplan vorgesehene Stellen, davon besetzt: 44 (66 %).

Personalbestand insgesamt: 99 Planstellen (davon besetzt: 67)

Vorgesehen für

a)

operative Tätigkeiten: 61 (davon besetzt: 44),

b)

administrative Tätigkeiten: 38 (davon besetzt: 23).

Im ersten Quartal 2008 erfolgte die Aktenübernahme von der GD Energie und Verkehr. Die Agentur ist nunmehr für 390 Dossiers zuständig, auf die 780 Millionen Euro an abzuwickelnden Mittelbindungen und 138 Zahlungsanträge im Gesamtwert von 238 Millionen Euro entfallen. Außerdem waren rund 100 Änderungen an zur Verabschiedung anstehenden Beschlüssen vorzunehmen.

Wegen Ressourcenmangels in der GD Energie und Verkehr nahm die Agentur auch zusätzliche Aufgaben wahr, die zu diesem Zeitpunkt nicht Teil ihrer förmlichen Zuständigkeiten und auch nicht vorgesehen waren. Dazu zählten Hilfestellung und logistische Unterstützung bei der Bewertung im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2008 für Projekte von gemeinsamem Interesse auf dem Gebiet des transeuropäischen Verkehrsnetzes, die Vorbereitung des Auswahlverfahrens bei der GD Energie und Verkehr und die Teilnahme an den Verhandlungen mit den Begünstigten im Zusammenhang mit den 139 Finanzierungsbeschlüssen aufgrund der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des Jahres 2007.

Infolge der Änderung ihres Auftrags ist die Agentur nun auch für die TEN-V-Mittel des Finanzrahmens 2007-2013 zuständig (Gesamtmittelausstattung: 8 Milliarden Euro). In Zusammenarbeit mit der GD Energie und Verkehr wurde vereinbart, dass die Agentur alle Jahresbeschlüsse 2007 ausarbeiten und an den Mehrjahresbeschlüssen mitarbeiten sollte. In der Praxis war die Agentur auch bei der Ausarbeitung zahlreicher Mehrjahresbeschlüsse federführend. Darüber hinaus bereitete die Agentur auch alle entsprechenden Finanzierungszusagen vor. Alle 139 Beschlüsse waren bis Ende des Berichtszeitraums angenommen, und nahezu 80 % der Vorfinanzierungszahlungen für die Teilbeträge zu den Jahren 2007 und 2008 waren geleistet, wofür der verfügbare Betrag zu 100 % in Anspruch genommen wurde.

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Die Agentur stimmt der Bemerkung des Rechnungshofes zu, dass die Übertragung einiger Mittel nicht vollauf gerechtigt ist. Dies war bedingt durch das hohe Arbeitspensum im ersten Jahr der Selbständigkeit. Die erforderlichen Verfahren werden eingeführt, um zu verhindern, dass sich dies Ende 2009 wiederholt.

14.

Die nicht vorgesehene geringere Einstellungsrate Ende 2008 ist hauptsächlich bedingt durch die verzögerte Genehmigung der Verlängerung des Mandats der Agentur. Die Agentur ist der Ansicht, dass sich diese Verzögerungen nicht wesentlich auf die Erfüllung ihrer Aufgaben und Ziele auswirkten, zumal bestimmte Aufgaben und Zuständigkeiten mit dem verlängerten Mandat verbunden waren und gleichfalls später als geplant der Agentur übertragen wurden. Ziel der Agentur ist es, die derzeitigen freien Stellen bis Ende 2009 zu besetzen.


(1)  ABl. L 32 vom 6.2.2007, S. 88.

(2)  ABl. L 190 vom 18.7.2008, S. 35.

(3)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(7)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(8)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).

(9)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission.

(10)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(11)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(12)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 25. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 29. Juni 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://tentea.ec.europa.eu/en/about_us/missionintroduction/key_documents.htm


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/77


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/15

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

78

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

78

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13

79

Tabelle…

80

Antworten der Agentur

82

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Brüssel ist die frühere Exekutivagentur für intelligente Energie (IEEA), deren Auftrag und Auftragsdauer durch den Beschluss 2007/372/EG der Kommission vom 31. Mai 2007 (1) zur Änderung des Beschlusses 2004/20/EG vom 23. Dezember 2003 (2) geändert wurde. Die Agentur wurde für einen begrenzten, am 1. Januar 2004 beginnenden und nunmehr bis 31. Dezember 2015 laufenden Zeitraum errichtet. Sie soll Gemeinschaftsmaßnahmen in den Bereichen Energie, unternehmerische Initiative und Innovation sowie nachhaltiger Güterverkehr verwalten (3).

2.

Der Haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 11,5 Millionen Euro gegenüber 6,9 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 131 gegenüber 69 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (4) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 (7) des Rates vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (8). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (9) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (10) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (11) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (12) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit den Finanzvorschriften der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Die ursprünglich im Haushaltsplan veranschlagten 14,8 Millionen Euro wurden im Oktober 2008 um 3,3 Millionen Euro gekürzt (13). Hauptgründe für die Änderung des ursprünglichen Haushaltsplans waren Verzögerungen bei der Personaleinstellung sowie, in geringerem Umfang, revidierte Prognosen zur Anzahl der geplanten Dienstreisen und niedrigere Kosten für Gebäudemieten als erwartet.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Brüssel)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Beschluss 2004/20/EG der Kommission, geändert durch Beschluss 2007/372/EG der Kommission)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Tätigkeiten und Dienstleistungen im Jahr 2008

1.

Die Umweltpolitik der Gemeinschaft trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei: Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität; Schutz der menschlichen Gesundheit; umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen; Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung regionaler oder globaler Umweltprobleme.

(Artikel 174 des EG-Vertrags)

2.

Die Gemeinschaftspolitik im Bereich der Industrie soll sicherstellen, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Gemeinschaft gewährleistet sind, durch Erleichterung der Anpassung der Industrie an die strukturellen Veränderungen, Förderung eines für die Initiative und Weiterentwicklung der Unternehmen sowie für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen günstigen Umfelds, Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung. Die Mitgliedstaaten konsultieren einander in Verbindung mit der Kommission und koordinieren, soweit erforderlich, ihre Maßnahmen. Die Kommission kann alle Initiativen ergreifen, die dieser Koordinierung förderlich sind.

(Artikel 157 des EG-Vertrags)

3.

Im Rahmen der gemeinsamen Verkehrspolitik werden für den internationalen Verkehr aus oder nach dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln aufgestellt sowie Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, festgelegt und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erlassen.

(Artikel 71 Absatz 1 und Artikel 80 Absatz 2 des EG-Vertrags)

Ziele

Die Europäische Union hat im Rahmen der Lissabonstrategie für Wachstum und Beschäftigung Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation getroffen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Schaffung des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 2007-2013 (Beschluss 1639/2006/EG), insbesondere mit den Programmen „Intelligente Energie — Europa“ (IEE) und „Unternehmerische Initiative und Innovation“ (EIP). Ferner zählt dazu das Marco-Polo-Programm (Verordnung (EG) Nr. 1692/2006).

Hauptziele sind die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von KMU, sowie die Förderung aller Formen von Innovation, insbesondere von Öko-Innovationen, der Energieeffizienz und neuer sowie erneuerbarer Energiequellen in allen Sektoren, einschließlich Verkehr.

Der Agentur wird im Rahmen dieser Gemeinschaftsprogramme die Durchführung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsförderung unter Ausschluss der Programmbewertung, der Verfolgung der Anwendung der Rechtsvorschriften, von strategischen Studien oder sonstigen Maßnahmen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Kommission fallen, übertragen.

Aufgaben

Im Kontext der Durchführung der Gemeinschafts-programme, bei denen die Übertragung von Aufgaben der Kommission auf die Agentur im Jahr 2008 wirksam war:

Verwaltung aller Phasen bestimmter Projekte;

Annahme der Rechtsakte für den Haushaltsvollzug sowie — auf der Grundlage der Befugnisübertragung durch die Kommission — Vornahme aller für die Verwaltung der Gemeinschafts-programme erforderlichen Maßnahmen, insbesondere jener, die mit der Vergabe von Aufträgen und Subventionen im Zusammenhang stehen;

Erhebung und Analyse aller für die Ausrichtung der Durchführung des Programms erforderlichen Informationen und Weiterleitung an die Kommission sowie Förderung der Koordinierung und von Synergien zwischen den Programmen;

in Bezug auf das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation (EIP) auch Wahrnehmung des Projektmanagements und Betrieb des Enterprise Europe Network, Zuständigkeit für Pilotprojekte und Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte im Bereich Öko-Innovation sowie Innovationsmaßnahmen mit einem hohen Grad an Normung (Projekt IP-Base).

1.   Lenkungsaus-schuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaus-haltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

2.   Direktor

Von der Europäischen Kommission ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4.   Entlastungs-behörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

A)

204,8 (137,3) Millionen Euro (100 % aus dem Gesamthaushalts-plan der Europäischen Union), davon 55,8 (63,8) Millionen Euro für IEE; 27,9 (0,0) Millionen Euro für Öko-Innovationen; 38,3 (0,0) Millionen Euro für Marco Polo; 82,8 (73,5) Millionen Euro für EIP. Die Agentur führt die operativen Mittel unter der Verantwortung der Kommission aus.

B)

11,5 (6,9) Millionen Euro (100 % Gemeinschafts-zuschuss) für den Verwaltungs-haushaltsplan, den die Agentur eigenständig verwaltet.

Personalbestand am 31.12.2008

Zeitbedienstete: 36 (35) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 27 (22).

Vertragspersonal: 108 (77) Stellen vorgesehen, davon 104 (47) besetzt.

Personalbestand insgesamt: 131 (69),

davon entfallen auf

a)

operative Tätigkeiten:

110 (54),

b)

administrative Tätigkeiten:

21 (15).

In Bezug auf das Programm Intelligente Energie — Europa (IEE) überwachte die Agentur 409 laufende IEE-Projekte und unterzeichnete 73 neue, aus der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2007 resultierende Finanzhilfevereinbarungen. In Bezug auf die Aufforderung für das Jahr 2008 wählte die Agentur aus den 342 eingereichten Vorschlägen 54 Projekte aus. Die Aufforderung wurde über die IEE-Website, elektronische Benachrichtigungen und 37 Infotage bekannt gemacht (460 Teilnehmer am Europäischen Infotag sowie 1 500 Teilnehmer an den 15 nationalen Infotagen, an denen die Agentur teilgenommen hat).

Die Agentur verbreitete Informationen über das Programm und die Ergebnisse über die IEE-Website (1,2 Millionen Aufrufe und 400 000 Downloads), eine neue Projektdatenbank mit Suchfunktion, 4 neue Video-Berichte (> 18 Millionen Seher, > 150 Fernsehübertragungen), 5 neue Projektbroschüren (87 000 Exemplare verteilt), das „Intelligente Energie — Infoblatt“ (80 000 Exemplare verteilt) sowie 6 elektronische Benachrichtigungen (10 000 Abonnenten). Im Rahmen von Workshops gab die Agentur der Kommission Rückmeldung zu IEE-Projekten, etwa über das Projekt aufgrund der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz bei Gebäuden.

Programm für unternehmerische Initiative und Innovation:

Das Anfang 2008 eingerichtete Enterprise Europe Network dient als zentrale Anlaufstelle für die Anliegen von KMU und Betrieben in den Bereichen Unternehmen und Innovation in der EU. Seit 2008 nimmt die Agentur die ihr übertragenen Aufgaben im Bereich des Projektmanagements und der Betreuung des Netzwerks vollkommen autonom wahr.

Ende des Jahres 2008 waren mit allen 83 Konsortien Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet worden.

Nach Übergabe durch die Kommission im April 2008 richtete die Agentur mehr als acht Arbeitsgruppen ein, organisierte zwei Fortbildungsveranstaltungen für die Netzwerkpartner mit mehr als 90 Teilnehmern sowie (gemeinsam mit der französischen EU-Ratspräsidentschaft) die Jahreskonferenz des Netzwerks mit mehr als 800 Teilnehmern. Außerdem erstellte die Agentur die Vorgaben für das grafische Erscheinungsbild des Netzwerks.

Im Hinblick auf die Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte im Bereich Öko-Innovationen erstellte und veröffentlichte die Agentur die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2008. Die Bewertung der 134 eingereichten Vorschläge war Ende 2008 fast abgeschlossen. Die Aufforderung für das Jahr 2008 wurde über einen europäischen und 10 nationale Infotage (1 260 Teilnehmer) sowie eine neue spezielle Website (> 300 000 Aufrufe) bekannt gemacht. Die Anstrengungen zur Bekanntmachung der Regelung umfassten auch neue Grafikvorgaben, ein System elektronischer Benachrichtigungen (3 000 Abonnenten) sowie neue Poster und Prospekte (12 000 Exemplare verteilt).

Programm Marco Polo:

Seit März 2008 ist die Agentur für die Überwachung 43 laufender Projekte zuständig; im Lauf des Jahres 2008 wurden aufgrund der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 200720 neue Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnet. Die Agentur wickelte die Bewertung zur Aufforderung für das Jahr 2008 ab, zu der 46 Vorschläge eingingen, von denen 30 ausgewählt wurden. Die Anstrengungen im Hinblick auf die Bekanntmachung des Programms umfassten eine neu gestaltete Website (rund 250 000 Aufrufe), neue Grafikvorgaben, 7 elektronische Benachrichtigungen (800 Abonnenten), neue Poster (2 000 Exemplare verteilt), zwei regionale Konferenzen in Valencia und Venedig (400 Teilnehmer), eine bessere Nutzung der Medien (40 Zeitungsartikel, über 1,5 Millionen Leser) und Arbeiten am ersten Video (erscheint im Jahr 2009).

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Der ursprüngliche Haushaltsplan 2008 beruhte auf einer im Finanzbogen des Kommissionsbeschlusses zur Erweiterung der Aufgaben der Agentur geschätzten Mitarbeiterzahl. Im Laufe des Jahres wurde zeitgleich mit der schrittweisen Übertragung von Aufgaben von der zuständigen Generaldirektion auf die Agentur Personal eingestellt.


(1)  ABl. L 140 vom 1.6.2007, S. 52.

(2)  ABl. L 5 vom 9.1.2004, S. 85.

(3)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(7)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 5.

(8)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).

(9)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission.

(10)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(11)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(12)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 29. Mai 2009 erstellt und ging beim Hof am 30. Juni 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.europa.eu/agencies/executive_agencies/eaci/index_de.htm

(13)  Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2008 (ABl. L 342 vom 19.12.2008, S. 31).


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/83


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/16

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

84

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

84

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13

85

Tabelle…

86

Antworten der Agentur

88

EINLEITUNG

1.

Die Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch den Beschluss 2004/858/EG der Kommission (1), geändert durch den Beschluss 2008/544/EG der Kommission (2), errichtet. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 2013 für die Verwaltung von Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Gesundheits- und Verbraucherpolitik eingerichtet (3).

2.

Der Verwaltungshaushalt 2008 der Agentur belief sich auf 4,4 Millionen Euro gegenüber 4,1 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 42 gegenüber 28 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (4) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates (7) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzvorschriften der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (8). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (9) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (10) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (11) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (12) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit den Finanzvorschriften der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Die Agentur schloss Ende Dezember 2008 zwei Vereinbarungen (13) auf der Grundlage von Verhandlungsverfahren ab und nahm, wie in den entsprechenden Bestimmungen vorgesehen, zu fünf bzw. drei Bietern Kontakt auf. Dennoch kamen die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung in diesen Fällen nicht uneingeschränkt zur Anwendung, da die Aufforderungen zur Angebotsabgabe zu verschiedenen Zeitpunkten, in einem Fall am Tag der Auftragsvergabe, verschickt wurden. An dieser Sachlage wird deutlich, dass die Agentur die Transparenz erhöhen und ihre Beschaffungsverfahren im Jahresverlauf besser planen muss. Außerdem muss der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Teilnehmer an Ausschreibungsverfahren konsequent angewendet werden.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher (Luxemburg)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Beschluss 2004/858/EG der Kommission vom 15. Dezember 2004, geändert durch Beschluss 2008/544/EG der Kommission vom 20. Juni 2008)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

Bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Gemeinschaft ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten; dabei werden die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie die Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert. Die Gemeinschaft ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsumbedingter Gesundheitsschäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungsmaßnahmen.

(Artikel 152 des EG-Vertrags)

Zur Förderung der Interessen der Verbraucher und zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus leistet die Gemeinschaft einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher sowie zur Förderung ihres Rechtes auf Information, Erziehung und Bildung von Vereinigungen zur Wahrung ihrer Interessen.

(Artikel 153 des EG-Vertrags)

Ziele

Die Agentur ist für die Wahrnehmung der Durchführungs-aufgaben zur Verwaltung des mit dem Beschluss Nr. 1350/2007/EG angenommenen zweiten Gesundheitspro-gramms für 2008-2013, des mit dem Beschluss Nr. 1926/2006/EG angenommenen Verbraucherschutz-programms für 2007-2013 und der Schulungsmaß-nahmen im Bereich der Lebensmittel-sicherheit gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und der Richtlinie 2000/29/EG zuständig.

Die Agentur verwaltet außerdem alle Phasen der Laufzeit der Durchführungsmaß-nahmen, die ihr im Rahmen des mit dem Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 angenommenen Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 übertragen worden sind.

Aufgaben

Im Rahmen der nachstehend aufgeführten Gemeinschaftsprogramme obliegen der Agentur gemäß der Übertragungsverfügung vom 9. September 2008 (14) folgende Durchführungsaufgaben:

 

Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 — Beschluss Nr. 1786/2002/EG,

 

Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2008-2013 — Beschluss Nr. 1350/2007/EG,

 

Programm im Bereich Verbraucherpolitik 2007-2013 — Beschluss Nr. 1926/2006/EG,

 

Schulungsmaßnahmen im Bereich der Lebensmittelsicherheit — Verordnung (EG) Nr. 882/2004 und Richtlinie 2000/29/EG:

a)

Verwaltung sämtlicher Phasen des Projektzyklus (für Begleitungs- und Verbreitungszwecke ergreift die Agentur alle erforderlichen Maßnahmen für die Errichtung oder die Weiterführung einer bestehenden Projektdatenbank, in der eine Beschreibung der Projekte und der endgültigen Ergebnisse erfasst werden);

b)

Begleitung von Projekten, die im Rahmen dieser Programme und Maßnahmen durchgeführt werden, einschließlich der erforderlichen Kontrollen;

c)

Sammlung, Aufbereitung und Verbreitung von Daten, insbesondere Zusammenstellung, Analyse und Weiterleitung sämtlicher Informationen an die Kommission, die erforderlich sind, um die Durchführung der Programme und Maßnahmen der Gemeinschaft zu steuern und die Koordinierung und Synergie mit anderen Programmen der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten oder internationaler Organisationen zu verstärken;

d)

Veranstaltung von Sitzungen, Seminaren und Vorträgen sowie Durchführung von Schulungsmaßnahmen;

e)

Unterstützung bei der Bewertung der Programmauswirkungen, insbesondere bei der jährlichen und/oder der Halbzeitbewertung der Programmdurchführung und Umsetzung der von der Kommission aufgrund der Bewertungsergebnisse beschlossenen Follow-up-Maßnahmen;

f)

Verbreitung der Ergebnisse der von der Kommission geplanten und durchgeführten Informationsmaßnahmen;

g)

Ausarbeitung globaler Daten zu Kontrolle und Überwachung;

h)

Mitwirkung an den Vorarbeiten zu Finanzierungsbeschlüssen.

1.   Lenkungs-ausschuss

Setzt sich aus fünf Mitgliedern zusammen, die von der Europäischen Kommission ernannt werden. Die Mitglieder des Lenkungsaus-schusses werden für zwei Jahre ernannt.

Er nimmt nach Zustimmung der Europäischen Kommission das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur an; ferner nimmt er ihren Verwaltungshaus-haltsplan sowie den jährlichen Tätigkeitsbericht an.

2.   Direktor

Von der Europäischen Kommission für vier Jahre ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

4.   Entlastungs-behörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

Der Verwaltungs-haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 4,4 Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2008

Am 31. Dezember 2008 beschäftigte die Agentur 42 Statutsbe-dienstete, davon 8 Zeit- und 34 Vertragsbe-dienstete.

1.

Überwachung der Finanzhilfen, die aufgrund der Ausschreibungen der Jahre 2005, 2006 und 2007 zum Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit gewährt wurden.

2.

Abwicklung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum „Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit“ für das Jahr 2008. Die Agentur veranstaltete 14 Infotage. Außerdem bewertete sie die eingegangenen Vorschläge. Am Ende des Jahres waren 27 von 65 Finanzhilfeverein-barungen unterzeichnet.

3.

Ausarbeitung und Verbreitung von Informationen über das Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit und die Tätigkeiten der Exekutivagentur. Die Agentur gestaltete im Jahr 2008 ihre Website neu.

4.

Organisation von 24 Fachtagungen, zu denen rund 1 200 Fachleute eingeladen wurden.

5.

Ende des Jahres 2008 verwaltete die Agentur 256 auf Kostenteilungsbasis durchgeführte Projekte, an denen sich die Gemeinschaft mit insgesamt 119 Millionen Euro beteiligte.

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Beide Fälle beziehen sich auf die Anschaffung von Standardsoftware-Lizenzen bzw. -Paketen, bei denen lediglich die Einzelhandelspreise der Bieter angefragt wurden. In beiden Fällen fiel die Entscheidung über den Zuschlag erst nachdem alle Preisangaben der Bieter eingegangen waren

Im Jahr 2009 wurden die Vergabeverfahren verbessert, und die EAHC hat die Planung ihrer Zahlungen in Zusammenhang mit IT-Ausgaben überarbeitet.


(1)  ABl. L 369 vom 15.12.2004, S. 73.

(2)  ABl. L 173 vom 3.7.2008, S. 27.

(3)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(7)  ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1.

(8)  Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission vom 21. September 2004 (ABl. L 297 vom 22.9.2004, S. 6).

(9)  Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission.

(10)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VI der Verordnung (EG) Nr. 1653/2004 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 651/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 15).

(11)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(12)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 2. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 26. Juni 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://ec.europa.eu/eahc/about.html.

(13)  Gesamtwert: 66 000 Euro.

(14)  Entscheidung der Kommission vom 9. September 2008 zur Übertragung von Befugnissen auf die Agentur.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/89


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Eisenbahnagentur, zusammen mit den Antworten der Agentur

2009/C 304/17

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG.…

1-2

90

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

90

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13

91

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN…

14-17

91

Tabelle…

92

Antworten der Agentur

94

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Eisenbahnagentur (nachstehend „die Agentur“) mit Sitz in Lille-Valenciennes wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (1) geschaffen. Ziel der Agentur ist es, die Interoperabilität der Eisenbahnsysteme zu verbessern und ein gemeinsames Konzept für die Sicherheit zu entwickeln, um zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren europäischen Eisenbahnsektors mit einem hohen Sicherheitsniveau beizutragen (2).

2.

Der Haushalt 2008 der Agentur belief sich auf 18 Millionen Euro gegenüber 16,6 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 113 gegenüber 99 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Agentur bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des leitenden Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der leitende Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Agentur eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des leitenden Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Agentur sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Agentur in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Agentur.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Agentur für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Haushaltsmittel in Höhe von mehr als 4,1 Millionen Euro wurden auf 2009 übertragen (12). Die Prüfung einer Stichprobe der höchsten Mittelbindungen, für die die entsprechenden Mittel auf 2009 übertragen wurden, zeigte, dass diese Dienstleistungen und Arbeiten betrafen (13), die sehr spät im Jahr 2008 in Auftrag gegeben wurden und mit deren Lieferung bzw. Durchführung im Jahr 2009 gerechnet wurde. Die umfangreichen Mittelübertragungen deuten auf Schwierigkeiten bei der Planung der Tätigkeiten der Agentur und der Mittelveranschlagung hin.

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

14.

Die Überprüfung des jährlichen Arbeitsprogramms der Agentur ergab verschiedene Mängel. Es wurden nicht immer spezifische, messbare, erreichbare, angemessene und terminierte Ziele formuliert, weshalb es anhand dieser Ziele nicht möglich war, die mangelnde Zielverwirklichung zu bestimmen und die tatsächlich erzielten Ergebnisse zu beurteilen. Außerdem wurden Unstimmigkeiten in der Darstellung der Zahlenangaben zu den den jeweiligen Tätigkeiten zugewiesenen Bediensteten und Haushaltsmitteln festgestellt. Zusammen mit den fehlenden Leistungsindikatoren steht dieser Umstand der jährlichen Leistungsbewertung der Agentur entgegen.

15.

Die Prüfung einer Stichprobe von im Verlauf des Jahres durchgeführten Beschaffungsverfahren ergab Schwachstellen. Die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten formellen Anforderungen wurden nicht erfüllt und von den Bewertungsausschüssen bei der Bewertung nicht konsequent berücksichtigt; dies betraf zum einen die Auswahlkriterien (zwei Fälle) (14) und zum anderen die Zuschlagskriterien (ein Fall) (15), wodurch die Transparenz der Verfahren beeinträchtigt war.

16.

Die Agentur ist nach wie vor an zwei Standorten tätig: Lille und Valenciennes. Wie der Hof in seinem Bericht über den Jahresabschluss 2006 (16) feststellte, entstehen der Agentur durch diese Situation zusätzliche Kosten in beträchtlicher Höhe (17), die durch die Konzentration aller Tätigkeiten an einem Standort vermieden werden könnten. In der Zwischenzeit hat die Agentur Schritte unternommen, um zu einer formalen Vereinbarung über den Sitz zu gelangen, derzufolge die aus der Standortsituation hervorgehenden zusätzlichen Kosten durch die französischen Behörden erstattet würden. Bislang sind diese Bemühungen nicht erfolgreich gewesen.

17.

Im Jahr 2009 wird die Agentur ein Gebäude beziehen, welches der Stadt Valenciennes gehört. Die Laufzeit des Vertrags beträgt 25 Jahre unter der Voraussetzung, dass mit der französischen Regierung eine Vereinbarung über den Sitz geschlossen wird. Da bisher noch kein formaler Abschluss einer Vereinbarung über den Sitz erfolgt ist, hat die Haushaltsbehörde (18) die Laufzeit des neuen Mietvertrags auf ein Jahr begrenzt, wobei sich der Vertrag maximal um ein weiteres Jahr automatisch verlängert. Die Unsicherheit hinsichtlich der Vertragslaufzeit beeinträchtigt die Planungsarbeiten im Zusammenhang mit der Einrichtung des neuen Gebäudes und den damit verbundenen Beschaffungsverfahren und folglich auch die Planung der Haushaltsmittel.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Eisenbahnagentur (Lille/Valenciennes)

Gemeinschaftliche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Agentur (Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Leitungsstruktur

Der Agentur für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

Gemeinsame Verkehrspolitik

Zur Durchführung des Artikels 70 wird der Rat unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Verkehrs gemäß dem Verfahren des Artikels 251 und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen:

a)

für den internationalen Verkehr aus oder nach dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats oder für den Durchgangsverkehr durch das Hoheitsgebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gemeinsame Regeln aufstellen;

b)

für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht ansässig sind, die Bedingungen festlegen;

c)

Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erlassen;

d)

alle sonstigen zweckdienlichen Vorschriften erlassen.

(Artikel 71 des Vertrags)

Ziele

Ziel der Agentur ist es, in technischen Angelegenheiten zur Durchführung der gemeinschaft-lichen Rechtsvor-schriften beizutragen, die abzielen auf

die Verbesserung der Wettbewerbs-fähigkeit des Eisenbahn-sektors;

die Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für die Sicherheit des europäischen Eisenbahn-systems;

um zur Schaffung eines europäischen Eisenbahnraums ohne Grenzen und zur Gewährleistung eines hohen Sicherheits-niveaus beizutragen.

Aufgaben

1 -   Abgabe von Empfehlungen zu folgenden Bereichen an die Kommission:

die in der Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (2004/49/EG) vorgesehenen gemeinsamen Sicherheitsmethoden (CSM) und gemeinsamen Sicherheitsziele (CST);

Sicherheitsbescheinigungen und Sicherheitsmaßnahmen;

Entwicklung technischer Spezifikationen für die Interoperabilität;

Überwachung der Interoperabilität;

Zertifizierung der Ausbesserungswerke;

berufliche Befähigung;

Einstellung von Fahrzeugen.

2 -   Abgabe von Stellungnahmen zu folgenden Bereichen:

nationale Sicherheitsvorschriften;

Überprüfung der Qualität der Arbeit der benannten Stellen;

Interoperabilität des transeuropäischen Netzes.

3 -   Koordinierung der nationalen Stellen:

Koordinierung zwischen den einzelstaatlichen Sicherheitsbehörden und Untersuchungsstellen (wie in der Richtlinie 2004/49/EG, Artikel 17 und 21 beschrieben).

4 -   Veröffentlichungen und Datenbanken:

Bericht über die Sicherheit (alle zwei Jahre);

Bericht über den Fortschritt der Interoperabilität (alle zwei Jahre);

öffentliche Datenbank für Sicherheitsschriftstücke;

öffentliches Register der Interoperabilitätsschriftstücke.

1 -   Verwaltungsrat

Umfasst je einen Vertreter jedes Mitgliedstaats, vier Vertreter der Kommission und sechs nicht stimmberechtigte Vertreter der betroffenen Wirtschafts- und Berufszweige.

2 -   Leitender Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3 -   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4 -   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt:

18 Millionen Euro

(16,6 Millionen Euro).

Personalbestand am 31. Dezember 2008:

Im Stellenplan vorgesehene Planstellen: 116 (116),

davon besetzt am 31.12.2008: 106 (95);

sonstige Planstellen: 7 (4).

Personalbestand insgesamt: 113 (99),

davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 69 (66),

administrative Tätigkeiten: 44 (33).

Empfehlung zu gemeinsamen Sicherheitsmethoden zur Verwendung im Rahmen gemeinsamer Sicherheitsziele;

Empfehlung zur Überarbeitung von Anhang I der Richtlinie 2004/49/EG;

erster zweijährlicher Bericht über die Sicherheitsleistung des Eisenbahnsystems der Europäischen Union;

Empfehlung zu gemeinsamen Mustern für Fahrerlaubnisse der Triebfahrzeugführer und diesbezügliche Register;

Empfehlung zu harmonisierten Anforderungen für Sicherheitsbescheinigungen Teil B;

Empfehlung zur TSI (Technische Spezifikationen für die Interoperabilität)-Infrastruktur des konventionellen Eisenbahnsystems;

Empfehlung zur TSI-Energie des konventionellen Eisenbahnsystems;

Empfehlung zur Zertifizierung von Ausbesserungswerken;

Empfehlung zur System Requirement Specification für Grundlinie 3 des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS);

TSI-Entwurf zu Lokomotiven und Fahrzeugen im Personenverkehr;

erster Entwurf der Empfehlung zu Abschnitt 1 des Anhangs VII der Richtlinie 2008/57/EG (Prüfliste für eine länderübergreifende Anerkennung);

Zwischenbericht zu den TSI-Telematikanwendungen für den Personenverkehr;

Durchführbarkeitsstudie zur Interoperabilität des Eisenbahnsystems mit einer Spurweite von 1 520 mm;

Bewertung der Notifizierung der Verzeichnisse nationaler technischer Vorschriften;

Berichtsentwurf über die Vorgehensweise, wie nationale Sicherheitsvorschriften veröffentlicht und verfügbar gemacht werden;

Berichtsentwurf auf Vorschlag des Ausschusses „gefährliche Güter“ zur Bewertung der Auswirkungen und zu den Empfehlungen hinsichtlich der Anforderung nach Entgleisungsortung;

Einrichtung des Registers der Interoperabilitätsschriftstücke;

zweijährliche Konferenz zum Thema Sicherheit.

Quelle: Angaben der Agentur.

ANTWORTEN DER AGENTUR

13.

Von den Mitteln in Höhe von 4,1 Millionen Euro, die vom Jahr 2008 auf das Jahr 2009 übertragen wurden, betreffen mehr als 1,5 Millionen Euro Verträge, die in den Monaten November und Dezember 2008 unterzeichnet wurden. Der späte Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnungen ist auf Verzögerungen bei den Beschaffungsverfahren und auf Übertragungen zurückzuführen, die Ende Oktober 2008 im Anschluss an eine Analyse der Ausführung des Haushaltsplans erfolgten. Die verbleibenden 2,6 Millionen Euro betreffen laufende Verträge, für die noch keine Rechnungen eingegangen sind, und vorläufige Mittelbindungen für Kosten im Zusammenhang mit Dienstreisen und Sachverständigen. Die Agentur setzt ihre Bemühungen um eine Verbesserung der Planung der Beschaffungsverfahren und der Überwachung der Ausführung des Haushaltsplans in diesem Jahr fort.

14.

Für das Haushaltsverfahren 2010 hat die ERA ein Verfahren eingeführt, um die Aufstellung des Jahreshaushalts und des Arbeitsprogramms vollständig aufeinander abzustimmen, damit ein Höchstmaß an Konsistenz gewährleistet ist. Außerdem wird die ERA sich bemühen, die Ziele, Tätigkeiten und zugehörigen Zeitpläne künftig genauer zu definieren.

Ab dem Jahr 2009 werden alle wesentlichen Änderungen der Prioritäten dem Verwaltungsrat gemeldet; außerdem wird ein Vorschlag zur entsprechenden Anpassung des Arbeitsprogramms vorgelegt. Des Weiteren hat die GD TREN die ERA und die anderen Agenturen in deren Kompetenzbereich aufgefordert, ab 2009 Leistungsindikatoren zu definieren und regelmäßig darüber zu berichten.

15.

Auf der Grundlage einer Analyse der in der Vergangenheit festgestellten Probleme im Bereich der Beschaffung wurde ein Aktionsplan aufgestellt. Die Maßnahmen umfassen unter anderem die Schulung und Unterstützung der Mitglieder der Bewertungsausschüsse und die Harmonisierung der Art und Weise, wie Angebote bewertet werden, indem Checklisten eingesetzt werden.

16.

Die Agentur unternimmt alles in ihrer Macht Stehende, um mit dem Gastgeberland eine Vereinbarung über den Sitz abzuschließen. Bislang hat die ERA jedoch noch keine offizielle Antwort auf ihren Vorschlag für eine Vereinbarung erhalten.

17.

Siehe die Antwort zu Ziffer 16. Die Agentur ist sich bewusst, dass die Beschaffungsverfahren mit erheblichen Problemen verbunden sind, solange noch keine Vereinbarung über den Sitz unterzeichnet ist. Dies betrifft vor allem die Beschaffung im Zusammenhang mit dem Gebäude in Valenciennes.


(1)  ABl. L 220 vom 21.6.2004, S. 3.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Agentur aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 26. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 2. Juli 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.era.europa.eu

(12)  Rund 3,9 Millionen Euro der auf 2009 übertragenen Mittel betreffen Verwaltungsausgaben und operative Ausgaben. Dies macht 57 % des Jahreshaushalts in Höhe von 6,9 Millionen Euro für Titel II und Titel III aus.

(13)  Hiervon betroffen sind u. a. in Auftrag gegebene Studien, IT-Ausgaben und Gebäudeausstattung.

(14)  Gesamtwert: 334 000 Euro.

(15)  Wert: 800 000 Euro über vier Jahre.

(16)  Ziffer 8 (ABl. C 309 vom 19.12.2007, S. 68).

(17)  Im Jahr 2006 beliefen sich diese zusätzlichen Kosten schätzungsweise auf mehr als 400 000 Euro.

(18)  Schreiben des Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Parlaments an den Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Agentur mit Datum vom 26. November 2008, Ref D(2008) 67307.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/95


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, zusammen mit den Antworten der Behörde

2009/C 304/18

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

96

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

96

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13-15

97

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN…

16

97

Tabelle…

98

Antworten der Behörde

99

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) mit Sitz in Parma wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 (1) eingerichtet. Hauptaufgabe der Behörde ist die Bereitstellung der für die Rechtsetzung der Gemeinschaft benötigten wissenschaftlichen Informationen sowie die Sammlung und Analyse von Daten zur Ermittlung und Überwachung von Risiken und die Lieferung unabhängiger Informationen zu diesen Risiken (2).

2.

Der Haushalt 2008 der Behörde belief sich auf 66,4 Millionen Euro gegenüber 52,2 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende umfasste der Personalbestand der Behörde 395 Mitarbeiter verglichen mit einer Vorjahreszahl von 310.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Behörde bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Geschäftsführenden Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Geschäftsführende Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Behörde eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Geschäftsführenden Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Behörde sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Behörde in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Behörde.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Mittelbindungen in Höhe von mehr als 15,5 Millionen Euro (23 % des Haushalts für 2008) wurden von 2008 auf 2009 übertragen im Vergleich zu 8,5 Millionen Euro im Vorjahr (16 % des Haushalts für 2007). Die hohe Zahl übertragener Mittelbindungen ist im Wesentlichen auf Verzögerungen entweder bei der Umsetzung oder der Einleitung von Maßnahmen in den folgenden Bereichen zurückzuführen: Software-Entwicklung, wissenschaftliche Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen, Zuschüsse für Studien sowie Projekte zu Datenerhebungen und Expositionsbewertungen. Diese Situation stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

14.

Am Jahresende mussten etwa 2,1 Millionen Euro (37 %) der aus dem Jahr 2007 übertragenen Mittelbindungen für operative Tätigkeiten annulliert werden. Die hohe Annullierungsrate wurde hauptsächlich durch bedeutende Verzögerungen hinsichtlich der Umsetzung der 2007 geschlossenen Finanzhilfevereinbarungen während des Jahres 2008 verursacht. Diese Situation deutet auf die Notwendigkeit einer genaueren Überprüfung der vertraglichen Fristen von Finanzhilfevereinbarungen hin. Die Behörde sollte geeignete Leistungsindikatoren für ihre Finanzhilfevereinbarungen bestimmen und diese überwachen.

15.

Die Behörde leitete im Juli 2008 ein offenes Vergabeverfahren für die Einrichtung einer äußerst komplexen Software ein (12), für das sie eine recht eng gefasste Frist für die Einreichung von Angeboten (67 Tage) festlegte. Bei der Behörde ging nur ein Angebot ein, und zwar von dem Unternehmen, welches bereits zuvor für dieselben Dienstleistungen unter Vertrag genommen worden war.

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

16.

Für jede geplante Hauptaktivität sind im Arbeitsprogramm 2008 der Behörde Maßnahmen, prioritäre Ziele und Leistungsindikatoren aufgelistet. Jedoch wurde keine eindeutige Verknüpfung zwischen den Zielen und den Indikatoren hergestellt. Die Ziele und Indikatoren sind weder ergebnisorientiert noch messbar; dies führt zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Feststellung von Versäumnissen und der Bewertung von Ergebnissen. Eine echte tätigkeitsbezogene Verwaltung würde eine fortlaufende Verbesserung der Ressourcenzuweisung und der Leistungsüberwachung ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollte die Behörde präzise and messbare Ziele zusammen mit relevanten Leistungsindikatoren festlegen und das Erreichen von Ergebnissen fördern.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Parma)

Gemeinschaftliche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Behörde (Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Leitungsstruktur

Der Behörde für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

(Angaben für 2007)

Freier Warenverkehr

(Artikel 37 des Vertrags)

Beitrag zu einem hohen Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umweltschutz und Verbraucherschutz unter Berücksichtigung der auf wissenschaftliche Ergebnisse gestützten neuen Entwicklungen.

(Artikel 95 des Vertrags)

Gemeinsame Handelspolitik

(Artikel 133 des Vertrags)

Ziele

wissenschaftliche Gutachten sowie wissenschaftliche und technische Unterstützung für die Rechtsetzung und Politik der Gemeinschaft in allen Bereichen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf die Lebensmittel- und Futtermittel-sicherheit auswirken;

Bereitstellung unabhängiger Informationen über die Risiken im Bereich der Lebensmittel-sicherheit;

Beitrag zu einem hohen Maß an Schutz für Leben und Gesundheit der Menschen;

Sammlung und Analyse der zur Beschreibung und Überwachung von Risiken erforderlichen Daten.

Aufgaben

wissenschaftliche Gutachten und Studien;

Förderung einheitlicher Risikobewertungsver-fahren;

Unterstützung der Kommission;

Sammlung, Analyse und Zusammenstellung der erforderlichen wissenschaftlichen und technischen Daten;

Identifizierung und Beschreibung der neu auftretenden Risiken;

Herstellung einer Vernetzung von Organisationen, die in ähnlichen Bereichen tätig sind;

wissenschaftliche und technische Unterstützung beim Krisenmanagement;

Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit;

zuverlässige, objektive und leicht verständliche Informationen für die Öffentlichkeit und die Beteiligten;

Beteiligung am Schnellwarnsystem der Kommission.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

14 vom Rat (in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und der Kommission) ernannte Mitglieder und ein Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Annahme des Arbeitsprogramms und Feststellung des Haushaltsplans und Sicherstellung der jeweiligen Durchführung.

2.   Geschäftsführender Direktor

Nach Anhörung vor dem Europäischen Parlament Ernennung durch den Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Liste von Bewerbern.

3.   Beirat

Zusammensetzung

Ein Vertreter je Mitgliedstaat.

Aufgaben

Beratung des Geschäftsführenden Direktors.

4.   Wissenschaftlicher Ausschuss und wissenschaftliche Gremien

Erstellung der wissenschaftlichen Gutachten der Behörde.

5.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

66,4 (52,2) Millionen Euro, davon Gemeinschaftszuschuss:100 % (100 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2008

335 (300) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 318 (273),

+ 77 (37) sonstige Planstellen (Hilfskräfte, Vertragspersonal, ANS).

Personalbestand insgesamt: 395 (310), davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 298 (218),

administrative Tätigkeiten: 97 (92).

Risikobewertung und wissenschaftliche Beratungsleistungen

Gutachten: 311,

Stellungnahmen: 12,

sonstige technische und wissenschaftliche Berichte: 37.

Wissenschaftliche Gutachten und Stellungnahmen insgesamt: 360 (229)

Verbesserung der Verfahren zur Risikobewertung und Koordination der wissenschaftlichen Netzwerke

Leitliniendokumente: 29 (1),

Berichte über Datenerhebungen: 21 (1),

sonstige technische und wissenschaftliche Berichte: 79 (55).

Kommunikation der wissenschaftlichen Beratungsleistung und Vereinfachung des Dialogs mit den interessierten Kreisen

durch Kommunikationsaktivitäten unterstützte wissenschaftliche Stellungnahmen: 20 %,

öffentliche Konsultationen: 38 (63),

Besuche auf der Website: 2,1 Millionen (1,5),

Abonnenten des E-Mail-Newsletters: 21 140(17 500),

Medienberichte über die EFSA in Form von Artikeln und audiovisuellen Nachrichtenbeiträgen: 11 652(7 194),

Medienanfragen: 676 (425),

Pressemeldungen: 30 (24),

Berichte in der Rubrik Webnachrichten: 39 (39),

Interviews: 123 (44).

Quelle: Angaben der Behörde.

ANTWORTEN DER BEHÖRDE

13.

Obwohl die Behörde den Rechtmäßigkeits- und Ordnungsmäßigkeitsaspekt des Grundsatzes der Jährlichkeit einhielt, verpflichtet sie sich, ihre Haushaltsführung zu verbessern, indem sie insbesondere die Übertragung von Mittelbindungen verringert und differenzierte Mittel für Finanzhilfen in ihren Haushaltsplan 2009 einstellt.

14.

Seit Januar 2009 integriert die Behörde spezifische Fortschrittsindikatoren für Finanzhilfevereinbarungen in ihre monatliche Berichterstattung, um so die Überwachung der Ausführung der Vereinbarungen zu verbessern. Darüber hinaus werden in den Haushaltsplan 2009 differenzierte Mittel für Finanzhilfen eingestellt, wodurch die Mehrjährigkeit von Finanzhilfevereinbarungen besser zum Ausdruck kommt und Annullierungen vermieden werden können.

15.

Obwohl die Behörde die einschlägigen Vorschriften ihrer Finanzregelung genau eingehalten hat, wird sie in künftigen Verfahren bei der Festlegung des Vorbereitungszeitraums für Ausschreibungen die Komplexität der Dienstleistung stärker berücksichtigen.

16.

Das tätigkeitsbezogene Management wurde erstmals im Managementplan von 2008 eingeführt. Im Januar 2009 wurde der Risikobewertungsablauf (Risk Assessment Workflow) eingeführt, der eine genaue Überwachung der wissenschaftlichen und administrativen Tätigkeiten der Behörde unterstützt bzw. ermöglicht.


(1)  ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Behörde aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 18. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 29. Juni 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://efsa.europa.eu/EFSA/AboutEfsa/HowWeWork/Funding/efsa_locale-1178620753824_Accounts.htm

(12)  Geschätzter Wert: 4,4 Millionen Euro.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/100


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen GNSS-Aufsichtsbehörde, zusammen mit den Antworten der Behörde

2009/C 304/19

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1—2

101

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3—16

101

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

17—18

102

Tabelle…

103

Antworten der Behörde

106

EINLEITUNG

1.

Die Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (nachstehend „die Behörde“) mit Sitz in Brüssel wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates vom 12. Juli 2004 (1) als Gemeinschaftseinrichtung eingesetzt, um die Interessen der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit den europäischen GNSS-Programmen und die Aufgaben einer Regulierungsbehörde in der Errichtungs- und der Betriebsphase des Programms Galileo wahrzunehmen. Durch die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 (2) wurde der Zuständigkeitsbereich der Behörde auf die Kontrolle der Sicherheit der Galileo-Systeme und die Vorbereitung ihrer kommerziellen Nutzung beschränkt. Die Kommission kann der Behörde auch spezielle Aufgaben übertragen (3).

2.

Der Haushalt 2008 der Behörde belief sich auf 22,7 Millionen Euro gegenüber 436,5 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Behörde zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 52 gegenüber 49 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (4) der Behörde bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (5) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (6) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (7) vorgelegt.

Verantwortung des Exekutivdirektors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Exekutivdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Behörde eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (8). In den Verantwortungsbereich des Exekutivdirektors fällt außerdem die Einrichtung (9) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Behörde sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Behörde in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Behörde.

Hervorhebung eines Sachverhalts

11.

Der Hof verweist auf den in Ziffer 12 dargelegten Sachverhalt, schränkt sein Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung aufgrund dieses Sachverhalts aber nicht ein.

12.

Obwohl die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates seit 25. Juli 2008 in Kraft ist, wurden der Kommission bis Ende 2008 keine Tätigkeiten oder Vermögenswerte übertragen. Die Behörde hat sich dafür entschieden, die Ergebnisse ihrer Tätigkeiten ohne Berücksichtigung der Tatsache vorzulegen (12), dass ihre Zuständigkeit für die Verwaltung der Programme Galileo und EGNOS nach der endgültigen Übertragung der Vermögenswerte und Mittel auf die Kommission, die Ende des ersten Quartals 2009 erfolgen sollte, erlischt.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

13.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Behörde für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Hervorhebung eines Sachverhalts

14.

Der Hof verweist auf den in Ziffer 15 dargelegten Sachverhalt, schränkt sein Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss der Behörde zugrunde liegenden Vorgänge aufgrund dieses Sachverhalts aber nicht ein.

15.

Die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 trat am 25. Juli 2008 in Kraft, womit die Behörde nicht länger für die Verwaltung der Programme Galileo und EGNOS zuständig ist. Dennoch überwies die Kommission am 24. Dezember 2008 95 Millionen Euro auf das Bankkonto der Behörde (13). Ein ordnungsgemäßer Berichtigungshaushaltsplan wurde nicht aufgestellt.

16.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

17.

Die einschneidende Kürzung des Haushaltsplans der Behörde im Jahr 2008 (von 436,5 Millionen Euro im Jahr 2007 auf 22,7 Millionen Euro) war auf das Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates am 25. Juli 2008 zurückzuführen. Dieser Verordnung zufolge ist die Kommission für die Verwaltung der Mittel und die Durchführung der europäischen Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo) zuständig. Ende 2008 waren der Kommission keine Tätigkeiten oder Vermögenswerte übertragen worden, und die neue Zuständigkeitsverteilung zwischen der Kommission und der Behörde kam in den jeweiligen Jahresabschlüssen nicht zum Ausdruck.

18.

Im Jahresabschluss der Behörde ist daher ein Betrag von 58,4 Millionen Euro als von der Kommission erhaltene Vorfinanzierung ausgewiesen. Dieser Betrag hätte als Forderung der Kommission behandelt werden müssen. Außerdem dürften im Jahresabschluss der Behörde 55,6 Millionen Euro an Verbindlichkeiten gegenüber der Europäischen Weltraumorganisation nicht ausgewiesen sein, die sich aus den Beiträgen der Europäischen Gemeinschaften zu den in den Zuständigkeitsbereich der Kommission fallenden Programmen Galileo IOV (Validierung in der Umlaufbahn) und EGNOS ergeben.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische GNSS-Aufsichtsbehörde (Brüssel)

Gemein-schaftliche Zuständig-keitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Behörde (Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 683/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Leitungsstruktur

Der Behörde für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen 1.1.2008-8.7.2008

Wettbewerbs-fähigkeit für Wachstum und Beschäftigung.

Ziele

Wahrnehmung der Interessen der Öffentlichkeit im Zusammen-hang mit den europäischen GNSS-Pro-grammen;

Aufgabe einer Regulierungs-behörde für die europäischen GNSS-Pro-gramme.

Aufgaben

Die Behörde

a)

sorgt für die Sicherheitsakkreditierung und für den Betrieb der Galileo-Sicherheitszentrale;

b)

arbeitet an der Vorbereitung der kommerziellen Nutzung der Systeme, einschließlich der Durchführung der erforderlichen Marktanalyse, mit;

c)

führt weitere Aufgaben aus, die ihr von der Kommission übertragen werden können.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Vertreter je Mitgliedstaat;

ein Vertreter der Kommmission.

Aufgaben

Ernennung des Exekutivdirektors;

Festlegung des jährlichen Arbeitsprogramms;

Feststellung des Haushaltsplans;

Verabschiedung des Jahresberichts über die Tätigkeiten und Perspektiven der Behörde.

2.   Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat ernannt.

3.   Ausschuss für Systemsicherheit und Gefahrenabwehr

Setzt sich zusammen aus einem Vertreter je Mitgliedstaat und einem Vertreter der Kommmission.

4.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5.   Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

22,7 Millionen Euro (436,5 Millionen Euro)

Personal-bestand zum 31. Dezember 2008:

50 (46) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 49 (39) + 10 (3) sonstige Bedienstete (Vertrags-personal, abgeordnete nationale Sachverständige und Leiharbeits-kräfte).

Personal-bestand:

52 (49); davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 31 (30),

administrative Tätigkeiten: 13 (11),

sonstige Tätigkeiten: 8 (8).

System Galileo

Leitung des Configuration Control Board, Kontrolle der Kohärenz der Missionsanforderungen (Mission Requirements Document, MRD) mit den Systemanforderungen (System Requirements Document, SRD), Koordinierung mit der ESA und der Europäischen Kommission;

Definition und Beschaffung von Werkzeugen zur Modellierung und Analyse von RNSS-Signalen;

Analyse der systeminternen und systemübergreifenden Interferenzen sowie der Leistungsbilanz der Übertragungsstrecke (Link Budget);

Follow-up des Projektmanagements der ESA für die Validierung in der Umlaufbahn (IOV);

Unterstützung der Kommission bei der Überwachung der Errichtungsphase und der Frequenzkoordinierung;

Systemzertifizierung — Auswahl, Benennung und Überwachung der Galileo-Zertifizierungsstellen;

Konzeption der Galileo-Sicherheitsanalyse (Safety Case);

Aufbereitung der Richtlinien und Empfehlungen (Standards and Recommended Practices, SARP) der internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für Galileo.

System EGNOS

Kontrolle der Missionsanforderungen (Mission Requirements Document), Bewertung und Genehmigung neuer Anforderungen, Koordinierung mit der ESA und dem EGNOS-Service-Provider;

Follow-up der Überprüfung der operativen Qualifikationen (Operational Qualification Review);

Vorbereitung der Überwachung der Leistungsfähigkeit des Systems EGNOS;

Implementierung der Ausweitung auf die Mittelmeerregion;

Überwachung der Fertigstellung der EGNOS-Konzeptsicherheitsanalyse (Design Safety Case) und der EGNOS-Betriebssicherheitsanalyse (Operations Safety Case);

Überwachung des Verfahrens zur Zertifizierung des Service-Providers;

Ausweitung der Systemzertifizierung auf andere Bereiche als die zivile Luftfahrt.

Programme

Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Umsetzung der Programme EGNOS und Galileo;

Ausarbeitung eines Auftrags über die EGNOS-Serviceleistungen und Überwachung seiner Ausführung;

Festlegung der Leistungsindikatoren für EGNOS sowie verschiedener Elemente der EGNOS-Dienste;

Dritthaftung bei EGNOS — Abdeckung der durch die Bereitstellung der EGNOS-Signale im Raum entstehenden Haftungsrisiken für die GSA und die Gemeinschaft in Übereinstimmung mit der Politik für den Umgang mit Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem europäischen GNSS.

Sicherheit

Sicherheitsakkreditierung der Systeme;

Unterstützung der Kommission bei der Vorbereitung des Betriebs der Beobachtungsstelle für die Sicherheit von Galileo (Galileo Security Monitoring Centre, GSMC);

Forschung und Entwicklung zur Gewährleistung der Übereinstimmung der GNSS-Dienste mit den Sicherheitsanforderungen sicherheitskritischer Anwendungen;

Festlegung der Spezifikationen und Anweisungen zur Herstellung der PRS-Empfangsgeräte und von Leitlinien für die Umsetzung der PRS-Nutzungsbestimmungen in den Mitgliedstaaten.

Marktentwicklung

Empfehlungen und Maßnahmen im Hinblick auf die Erschließung von Märkten für EGNOS und Galileo;

Sondierung der Bereiche mit Potenzial für Satellitennavigationsanwendungen, Vorschlag von Strategien und Vorbereitung der Markteinführung: Definition von Instrumenten zur Marktentwicklung.

Forschung und Entwicklung

Verwaltung von Projekten des 6. und des 7. Forschungsrahmenprogramms;

Einführung/Aktualisierung eines webbasierten Instruments für Wissensmanagement und -verbreitung.

Quelle: Angaben der Behörde.

ANTWORTEN DER BEHÖRDE

17. und 18.

Die Tätigkeiten wurden, wie von der Kommission gefordert, mit Wirkung vom 1. Januar 2009 übertragen. Der Umfang der zu übertragenen Vermögenswerte wurde vom Verwaltungsrat der Aufsichtsbehörde am 19. März 2009 genehmigt, eine Einigung über die Modalitäten der Übertragung konnte mit der Kommission jedoch erst Ende Juni erzielt werden. Die GSA hat die Kommission am 3. Juli 2009 ersucht, ihre Zustimmung zur Übertragung der Vermögenswerte mit Gültigkeit vom 31. Juli 2009 formal zu bestätigen.

Dies wirkte sich auf die Darstellung der Jahresabschlüsse 2008 aus, die somit nicht die Änderungen, die nach dem Datum der Erstellung der Vermögensübersicht vorgenommen werden sollten, wiedergeben konnte.


(1)  ABl. L 246 vom 20.7.2004, S. 1.

(2)  ABl. L 196 vom 24.7.2008, S. 1.

(3)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Behörde zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(5)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(6)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(7)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(8)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(9)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 16. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 19. Juni 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.gsa.europa.eu

(12)  „Wichtigste Ereignisse und Schlüsselaspekte“, Seite 3 des Jahresabschlusses der Behörde.

(13)  Siehe auch Erläuterung 8 zum Jahresabschluss der Behörde, S. 17.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/107


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten des Zentrums

2009/C 304/20

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

108

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

108

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13-14

109

Tabelle…

110

Antworten des Zentrums

111

EINLEITUNG

1.

Das Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (nachstehend „das Zentrum“) mit Sitz in Luxemburg wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates geschaffen (1). Aufgabe des Zentrums ist es, den EU-Einrichtungen und sonstigen Organen und Einrichtungen der Europäischen Union Übersetzungsleistungen bereitzustellen, die diese für ihren Dienstablauf benötigen (2).

2.

Der Haushalt 2008 des Zentrums belief sich auf 59,9 Millionen Euro gegenüber 46,1 Millionen Euro im Vorjahr. Zum Jahresende umfasste der Personalbestand des Zentrums 189 Mitarbeiter verglichen mit einer Vorjahreszahl von 176.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) des Zentrums bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Zentrums eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Zentrums sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) des Zentrums in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild seiner Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung des Zentrums.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Für das Jahr 2008 belief sich der Haushaltsüberschuss auf 11,5 Millionen Euro; damit erhöhte sich der kumulierte Haushaltsüberschuss auf 26,7 Millionen Euro, wovon 15,3 Millionen Euro im Zusammenhang mit der nach wie vor mit der Kommission nicht geklärten Streitfrage (12) hinsichtlich der Arbeitergeberbeiträge für die Ruhegehälter des Personals benötigt werden. Das Zentrum sollte die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um dem kontinuierlichen Anstieg seines Überschusses entgegenzuwirken (13).

14.

Im Stellenplan 2008 sind 233 Planstellen vorgesehen, 33 mehr als im Stellenplan 2007. Im Dezember 2008 waren jedoch lediglich 189 Planstellen (81 %) mit Beamten und Zeitbediensteten besetzt. Diese Sachlage deutet auf Schwachstellen in der Planung der Einstellungsverfahren hin.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (Luxemburg)

Gemeinschaftliche Zuständigkeits- bereiche

Zuständigkeiten des Zentrums (Verordnung (EG) Nr. 2965/94 des Rates)

Leitungsstruktur

Dem Zentrum für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

(Angaben für 2007)

Die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten haben einvernehmlich eine Erklärung abgegeben, wonach bei den Übersetzungs-diensten der Kommission in Luxemburg ein Übersetzungs-zentrum für die Einrichtungen der Union geschaffen wird, das die Übersetzungsdienste bereitstellt, die für die Arbeit der Einrichtungen erforderlich sind, deren Sitz mit dem Beschluss vom 29. Oktober 1993 festgelegt worden ist.

Ziele

Leistung der für die Arbeit der nachstehend genannten Einrichtungen erforderlichen Übersetzungsdienste:

Europäische Umweltagentur,

Europäische Stiftung für Berufsbildung,

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht,

Europäische Arzneimittel-Agentur,

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Geschmacksmuster),

Europäisches Polizeiamt (Europol) und Europol-Drogenstelle.

Die Dienste des Zentrums können von nicht oben genannten, durch den Rat eingerichteten Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, die über ihren eigenen Übersetzungsdienst verfügen, können die Dienste des Zentrums auf freiwilliger Basis in Anspruch nehmen.

Das Zentrum ist in vollem Umfang an den Arbeiten des interinstitutionellen Übersetzungsausschusses beteiligt.

Aufgaben

Treffen von Vereinbarungen für die Zusammen-arbeit mit den Einrichtungen und Organen,

Beteiligung an den Arbeiten des interinstitutionellen Übersetzungs-ausschusses.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Vertreter je Mitgliedstaat,

zwei Vertreter der Kommission,

je ein Vertreter der Einrichtungen, Organe oder Institutionen, die die Dienste des Zentrums in Anspruch nehmen.

Aufgabe

Verabschiedung des jährlichen Arbeitsprogramms und Annahme des Jahresberichts des Zentrums.

2.   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4.   Interne Revision

Interner Prüfer der Kommission.

5.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt:

59,94 (46,12) Millionen Euro.

Personalbestand am 31. Dezember 2008:

233 (200) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 189 (176).

Davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 97 (88),

administrative Tätigkeiten: 92 (88).

Anzahl der übersetzten Seiten

747 416(732 673).

Anzahl der Seiten pro Sprache

Amtssprachen: 742 256(729 286),

sonstige Sprachen: 5 160(3 963).

Anzahl der Seiten pro Kunden

Einrichtungen: 731 944: (496 665),

Organe: 15 472(8 773).

Seitenzahl der Freelance-Übersetzungen: 441 223(226 822).

Quelle: Angaben des Zentrums.

ANTWORTEN DES BEHÖRDE

13.

Das Zentrum unternimmt jegliche Anstrengungen, um dieses Problem, das hauptsächlich mit der mangelnden Genauigkeit der Vorausschätzungen seiner Kunden in Bezug auf ihre Übersetzungsaufträge im Zusammenhang steht, zu lösen. Mitte 2009 bat das Zentrum daher seine Kunden, ihre Vorausschätzungen für das Jahr 2009 zu überprüfen, um den laufenden Haushalt zu präzisieren. Zudem führt das Zentrum derzeit eine Kostenanalyse durch, um seine Preisstruktur zu verbessern. Das Zentrum wird den Haushaltsüberschuss in Höhe von 11,45 Millionen Euro 2009 nach der Annahme des Berichtigungshaushalts an seine Kunden zurückzahlen.

14.

Während der vergangenen Jahre und insbesondere im Jahr 2008 war es aufgrund mangelnder Büroräume nicht möglich, die Einstellungen gemäß dem Stellenplan durchzuführen. 2009 mietete das Zentrum weitere Räumlichkeiten an, um dort zusätzliches Personal unterzubringen. Darüber hinaus wurde ein neues Einstellungssystem eingeführt, das eine bessere Effizienz der Einstellungsverfahren gewährleisten soll.


(1)  ABl. L 314 vom 7.12.1994, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Zentrums aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 16. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 10. Juli 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.cdt.europa.eu

(12)  Ziffer 10 des Berichts 2005 (ABl. C 312 vom 19.12.2006, S. 50).

(13)  Ziffer 7 des Berichts 2006 (ABl. C 309 vom 19.12.2007, S. 95).


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/112


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, zusammen mit den Antworten des Zentrums

2009/C 304/21

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

113

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

113

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13

114

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN…

14-15

114

Tabelle…

115

Antworten des Zentrums

117

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (nachstehend „das Zentrum“) mit Sitz in Stockholm wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 851/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 (1) geschaffen. Hauptaufgaben des Zentrums sind das Sammeln und die Verbreitung der Informationen im Bereich der Prävention und Kontrolle menschlicher Erkrankungen sowie die Abgabe wissenschaftlicher Gutachten zu diesem Thema. Es soll außerdem die europaweite Vernetzung von Stellen, die in diesem Bereich tätig sind, koordinieren (2).

2.

Der Haushalt 2008 des Zentrums belief sich auf 40,6 Millionen Euro gegenüber 28,9 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der vom Zentrum zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 154 gegenüber 122 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) des Zentrums bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Zentrums eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Zentrums sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) des Zentrums in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild seiner Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung des Zentrums.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Das Zentrum übertrug Mittel in Höhe von 16,2 Millionen Euro, von denen etwa 2,9 Millionen Euro Dienstleistungs- und Bauaufträge betrafen, die zwar im Jahr 2008 vertraglich festgelegt wurden, aber erst im Jahr 2009 vollständig durchgeführt werden sollten. Dieser Sachverhalt stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

14.

Der Stellenplan für 2008 sah 130 Planstellen vor. Zum Ende des Jahres 2008 waren nur 101 der 130 genehmigten Stellen besetzt worden. Durch diese Situation entsteht das Risiko einer Verringerung der Tätigkeiten des Zentrums aufgrund von Personalmangel; außerdem deutet sie auf Schwachstellen bei der Planung von Einstellungsverfahren hin.

15.

Zum 31. Dezember 2008 gab es zwischen dem Zentrum und der schwedischen Regierung aufgrund zahlreicher offener Punkte, die noch weiterer Verhandlungen bedurften, nach wie vor keine Vereinbarung über den Sitz des Zentrums. Einer dieser Punkte war, dass dem Personal des Zentrums keine schwedische persönliche Identifikationsnummer („personnummer“) zugeteilt wurde. Durch diese Situation ist der Zugang des Personals zu zahlreichen öffentlichen und privaten Diensten eingeschränkt. Die gegenwärtige Sachlage kann sich auf das Potenzial des Zentrums, Personal einzustellen und zu halten, auswirken.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (Stockholm)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten des Zentrums (Verordnung (EG) Nr. 851/2004)

Leitungsstruktur

Dem Zentrum für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

Bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutz-niveau sichergestellt. Die Tätigkeit der Gemeinschaft ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet. Sie umfasst die Bekämpfung der weit verbreiteten schweren Krankheiten; dabei werden die Erforschung der Ursachen, der Übertragung und der Verhütung dieser Krankheiten sowie die Gesundheitsinformation und -erziehung gefördert.

(Artikel 152 des Vertrags)

Ziele

Stärkung der Abwehrmecha-nismen der EU gegen Infektionskrank-heiten; insbesondere Ermittlung, Bewertung und Weitergabe von Informationen zu durch über-tragbare Krankheiten bedingte derzeitige und neu auftretende Risiken für die menschliche Gesundheit.

Infolgedessen verwaltet das Zentrum spezialisierte Überwachungs-netze, gibt wissenschaftliche Gutachten ab, verwaltet das Frühwarn- und Reaktionssystem und stellt wissenschaftliche und technische Hilfe und Ausbildung bereit.

Aufgaben

Verwaltung der spezialisierten Überwachungsnetze betreffend die Krankheiten und Förderung der Tätigkeiten zur Vernetzung. Dem Zentrum kommt eine besondere Rolle bei der Datenerhebung, -validierung, -analyse und -verbreitung zu;

Bereitstellung fachkundiger Expertenberatung sowie wissenschaftlicher Gutachten und Studien auf dem Gebiet der übertragbaren Krankheiten;

Verwaltung des Frühwarn- und Reaktionssystems; Entwicklung von Verfahren zur Aufdeckung neu auftretender Bedrohungen der Gesundheit;

Stärkung der Kapazitäten der Mitgliedstaaten im Bereich der Bereitschaftspläne und der Ausbildung;

Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit und interessierter Kreise über seine Arbeiten.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Jeweils ein von den einzelnen Mitgliedstaaten ernanntes Mitglied, zwei vom Europäischen Parlament ernannte Mitglieder und drei Mitglieder, die die Kommission vertreten.

Aufgaben

Der Verwaltungsrat nimmt das Jahresprogramm des Zentrums an, stellt den Haushaltsplan fest und überwacht jeweils die Durch- und Ausführung.

2.   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf der Grundlage einer von der Kommission vorgeschlagenen Bewerberliste ernannt.

3.   Beirat

Zusammensetzung

Ein Vertreter je Mitgliedstaat und drei nicht stimmberechtigte Vertreter der Kommission.

Aufgaben

Aufgabe des Beirats ist die Sicherstellung der höchsten wissenschaftlichen Fachkompetenz und der Unabhängigkeit der Tätigkeiten und Gutachten des Zentrums.

4.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

40,7 Millionen Euro (28 Millionen Euro).

Personalbestand insgesamt am 31. Dezember 2008

genehmigte Stellen: 130 (90),

davon besetzt: 101 (80),

sonstige Planstellen: 53 (42).

INSGESAMT: 154 (122),

davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 91 (75),

administrative und unterstützende Tätigkeiten: 63 (47).

Überwachung von 251 Bedrohungen mithilfe der Datenbank über die Bedrohung von übertragbaren Krankheiten (Threat Tracking Tool, TTT);

Veröffentlichung eines wöchentlichen Berichts über die Bedrohung von übertragbaren Krankheiten sowie ein wöchentliches epidemiologisches Bulletin;

Unterstützung der Stellen für Seuchenüberwachung bei zwei Großveranstaltungen mit hohem Personenaufkommen in Europa;

Erstellung von 31 erstmaligen Gefahrenbewertungen;

Durchführung von zwei Simulationsübungen;

41 Teilnehmer an Schulungen durch das Europäische Programm für die Ausbildung von Epidemiologen vor Ort (EPIET);

250 Sachverständige im Bereich der öffentlichen Gesundheit aus 30 EU/EWR-Mitgliedstaaten nahmen an den Modulen für Kurzschulungen des Zentrums teil;

Veranstaltung der zweiten Europäischen wissenschaftlichen Konferenz für angewandte Infektionsepidemiologie (ESCAIDE) im November 2008 in Berlin;

Unterstützung von 4 Mitgliedstaaten bei der Durchführung von Bewertungen bezüglich ihres Schulungsbedarfs und der zur Verfügung stehenden Mittel;

21 wissenschaftliche Veröffentlichungen im Jahr 2008;

Organisation des ersten Europäischen Antibiotikatags unter der Beteiligung von 32 Ländern;

Erstellung wissenschaftlicher Leitfäden: Leitfaden für die Einführung von HPV-Impfungen in den Ländern der EU („Guidance for the introduction of HPV vaccines in EU countries“), Hinweise zu den Hauptrisikogruppen für eine Grippeimpfung („Guidance on priority risk groups for influenza vaccination“);

Durchführung einer Erhebung und Aufbau einer Datenbank für Referenzlaboratorien der öffentlichen Gesundheit für Mikrobiologie in der EU;

Veröffentlichung des 2. Jährlichen Epidemiologieberichts.

Quelle: Angaben des Zentrums.

ANTWORTEN DES ZENTRUMS

13.

Das Zentrum stimmt dem Hof zu, dass der Betrag der Übertragung hoch ist. Es möchte jedoch hervorheben, dass sich mehr als 80 % auf die bereits 2008 initiierten operativen Tätigkeiten beziehen, deren Umsetzung sich auf 2009 erstreckt. Das Management konzentriert sich auf den Abschluss der meisten Beschaffungs- und Vergabetätigkeiten bereits früh im Jahr, um den Haushaltsvollzug zu verbessern und weniger Mittel zu übertragen.

14.

Das Zentrum räumt Verzögerungen bei der Einstellung von Bediensteten auf Zeit ein, wobei sich in einigen Bereichen die Einstellung als langwieriger und schwieriger als erwartet erwies und einige Stellen wiederholt ausgeschrieben werden mussten (Im Jahr 2008 gab es 16 wiederholte Ausschreibungen).

Das Zentrum hat Verbesserungsmaßnahmen getroffen, indem es die Stellenausschreibungen stärker verbreitet und den Personaleinstellungsplan durch die Ausschreibung der meisten Stellen für 2009 bis April schneller umsetzt.

15.

Die Diskussion um die Vereinbarung über den Sitz und insbesondere die Frage der „personnummer“ fanden sich immer wieder auf der Tagesordnung des Verwaltungsrates des Zentrums. Schließlich erließ das schwedische Parlament im März 2009 ein neues Gesetz, das im Juli 2009 in Kraft trat und die Zuweisung einer „personnummer“ an Mitarbeiter des Zentrums regelt. Das Zentrum wird seine Umsetzung genau überwachen, und es ist davon auszugehen, dass es den Zugang der Mitarbeiter zu Diensten verbessert und erleichtert.


(1)  ABl. L 142 vom 30.4.2004, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Zentrums aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 27. April 2009 erstellt und ging beim Hof am 6. Juli 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://ecdc.europa.eu/en/aboutus/Pages/AboutUs_KeyDocuments.aspx.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/118


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung, zusammen mit den Antworten des Zentrums

2009/C 304/22

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

119

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

119

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13

120

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN…

14

120

Tabelle…

121

Antworten des Zentrums

123

EINLEITUNG

1.

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (nachstehend „das Zentrum“) mit Sitz in Thessaloniki wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Zentrums ist die Förderung und Weiterentwicklung der Berufsbildung auf Gemeinschaftsebene. Zu diesem Zweck erstellt und verbreitet das Zentrum eine Dokumentation über die Berufsbildungssysteme (2).

2.

Der Haushalt 2008 des Zentrums belief sich auf 18,3 Millionen Euro gegenüber 17,4 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Agentur zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 128 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) des Zentrums bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Zentrums eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Zentrums sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) des Zentrums in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild seiner Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung des Zentrums.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Zentrums für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Es wurden Mittel in Höhe von mehr als 3,5 Millionen Euro übertragen. Obwohl operative Ausgaben (Titel III) im Rahmen getrennter Mittel verwaltet wurden, erfolgte eine Übertragung von Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro (25 %). Dies deutet auf Schwachstellen bei der Planung und Überwachung der getrennten Mittel für operative Ausgaben hin.

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

14.

Für jede Haupttätigkeit sind im Arbeitsprogramm 2008 des Zentrums operative Ziele und Maßnahmen aufgelistet und mit Leistungsindikatoren verknüpft. Häufig waren die Ziele und Indikatoren weder eindeutig ergebnisorientiert noch messbar. Mit Blick auf ein wirklich tätigkeitsbezogenes Management, das eine fortlaufende Verbesserung der Ressourcenzuweisung sowie der Leistungsauswertung ermöglichen würde, sollte das Zentrum für seine Bediensteten ein System zur Erfassung der für ein Projekt benötigten Zeit einrichten und einen stärker ergebnisorientierten Ansatz anstreben.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Thessaloniki)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbe-reiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten des Zentrums (Artikel 2 und 3 der Verordnung (EWG) Nr. 337/75 des Rates)

Leitungsstruktur

Dem Zentrum für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

Die Gemeinschaft führt eine Politik der beruflichen Bildung, welche die Maßnahmen der Mitgliedstaaten unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für Inhalt und Gestaltung der beruflichen Bildung unterstützt und ergänzt.

Die Tätigkeit hat folgende Ziele:

Erleichterung der Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse, insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung;

Verbesserung der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung zur Erleichterung der beruflichen Eingliederung und Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt;

Erleichterung der Aufnahme einer beruflichen Bildung sowie Förderung der Mobilität der Ausbilder und der in beruflicher Bildung befindlichen Personen, insbesondere der Jugendlichen;

Förderung der Zusammenarbeit in Fragen der beruflichen Bildung zwischen Unterrichtsanstalten und Unternehmen;

Ausbau des Informations- und Erfahrungsaustauschs über gemeinsame Probleme im Rahmen der Berufsbildungssysteme der Mitgliedstaaten.

(Auszüge aus Artikel 150 des Vertrags)

Ziele des Zentrums

Als Referenzzentrum der Europäischen Union für die Förderung der Berufsbildung liefert das Zentrum den politischen Entscheidungsträgern, Berufsbildungs-forschern und -praktikern Informationen zur Förderung eines besseren Verständnisses des Bildungswandels, um angemessenere Entscheidungen im Hinblick auf künftige Maßnahmen zu ermöglichen.

Das Zentrum unterstützt die Europäische Kommission, um die Berufsbildung und die ständige Weiterbildung auf Gemeinschaftsebene zu fördern und weiterzuentwickeln.

Aufgaben

Erstellung einer ausgewählten Dokumentation und Auswertung von Daten;

Beitrag zur Entwicklung und Koordinierung der Forschung;

Gewährleistung der Verbreitung zweckdienlicher Informationen;

Förderung und Unterstützung von Initiativen, durch die eine konzertierte Lösung der Probleme der Berufsbildung erleichtert werden kann;

Bildung eines Treffpunkts für ein breites und gemischtes Publikum.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung:

Pro Mitgliedstaat:

ein Regierungsvertreter;

ein Vertreter der Arbeitgeberverbände;

ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisatio-nen sowie drei Vertreter der Kommission.

2.   Vorstand

Bestehend aus:

dem Vorsitzenden und den drei stellvertretenden Vorsitzenden des Verwaltungsrats (jeweils einer aus jeder der drei Gruppen), den Koordinatoren der Gruppen und einem Vertreter der Kommission.

3.   Direktor

Von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt. Er setzt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands um und leitet das Zentrum.

4.   Interne Kontrolle

Interner Auditdienst der Kommission.

5.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6.   Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

18,38 Millionen Euro,

(17,40 Millionen Euro)

Zuschuss der Gemeinschaft: 93 % (96 %)

Personalbestand am 31. Dezember 2008

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 99 (97),

 

davon besetzt: 97 (89),

 

sonstige Bedienstete: Vertragsbedienstete, abgeordnete nationale Sachverständige

Personalbestand insgesamt: 128 (128),

 

operative Tätigkeiten: 87,

 

administrative Tätigkeiten: 41

(im Jahr 2007:

 

operative Tätigkeiten: 89,

 

administrative Tätigkeiten: 39)

Die Bedeutung des Zentrums bei der Bereitstellung von Analysen und Forschungsergebnissen für faktengestützte Politikgestaltung kann am besten durch die Tatsache verdeutlicht werden, dass in 21 wichtigen Strategiepapieren (zum Beispiel die Schlussfolgerungen des Rates zu den zukünftigen Prioritäten einer verstärkten europäischen Zusammenarbeit bei der beruflichen Bildung oder die Mitteilung der Kommission „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“) nicht nur die Arbeit des Zentrums widergespiegelt, sondern das Zentrum auch zu einem weiteren Beitrag oder weiterführender Beobachtung usw. aufgefordert wird. Dies zeugt von Wertschätzung für die geleistete Arbeit.

Der Berichtsentwurf leistete einen großen Beitrag zur Vorbereitung der Ministerkonferenz der französischen Präsidentschaft und des Bordeaux-Kommuniqués im November. Das Zentrum arbeitete eng mit den beiden Ratspräsidentschaften im Jahr 2008 zusammen und trug in bedeutendem Umfang (Veröffentlichungen, Hintergrundmaterial, programmatische Reden usw.) zu allen größeren Veranstaltungen mit Bezug zur beruflichen Bildung bei (zum Beispiel die Konferenz zur lebensbegleitenden Beratung in Lyon).

Die Arbeit des Zentrums im Bereich Qualifikation muss noch weiterentwickelt werden. Auf Anfrage des Präsidenten der Europäischen Kommission wurde die Prognose auf 2020 ausgedehnt. Die Veröffentlichung „Qualifikationsbedarf in Europa — Schwerpunkt 2020“ wurde mehr als 140 000 mal heruntergeladen. Im November 2008 wurde der Vorschlag des Zentrums, den zukünftigen Qualifikationsbedarf als vorausschauenden Indikator zur Analyse der Beschäftigungssituation einzuführen, von der Arbeitsgruppe Indikatoren des Beschäftigungsausschusses angenommen.

Nach der Annahme des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) wurde die Umsetzung der europäischen Instrumente für die berufliche Bildung in den Mitgliedstaaten beschleunigt. Das Zentrum hat wesentlich zur Entwicklung dieser Instrumente beigetragen (EQR, Europäisches Leistungspunktesystem für die Berufsbildung, Qualitätssicherung, Beratung, Europass) und unterstützte weiterhin Arbeitsgruppen und Cluster der Europäischen Kommission und fungierte als Host des Europass-Internetauftritts. Die Annahme dieser Website durch die europäischen Bürger verzeichnete einen Anstieg; im Jahr 2008 wurde sie über 6 Millionen mal besucht, und mehr als 2 Millionen europäische Lebensläufe wurden online ausgefüllt. Diese positive Entwicklung wurde durch eine externe Bewertung bestätigt.

Ein überarbeitetes Programm für Studienbesuche wurde erfolgreich umgesetzt.

Mit mehr als 65 Workshops und Konferenzen, 24 Neuveröffentlichungen, einem neu eingerichteten Pressedienst (19 Pressemeldungen im Jahr 2008) und 8 Kurzberichten bot das Zentrum weiterhin eine Plattform für Interessenvertreter im Bereich berufliche Bildung und stellte aktuelle Informationen zur beruflichen Bildung in der Europäischen Union zur Verfügung.

Vollständigere Informationen sind im Jahresbericht 2008 nachzulesen.

Quelle: Angaben des Zentrums.

ANTWORTEN DES ZENTRUMS

13.

Die Übertragung von Zahlungsermächtigungen war zum Teil deshalb notwendig geworden, da Ende 2008 erfolglose Vergabeverfahren wiedereröffnet werden mussten. Die unvorhergesehene Verzögerung und der erfolgreiche Abschluss der wiedereröffneten Vergabeverfahren waren die Hauptgründe dafür, dass die im Haushaltsplan 2009 vorgesehenen Zahlungsermächtigungen nicht ausreichten, um den Bedarf an Kassenmitteln für die gestiegenen Zahlungsverpflichtungen im Jahr 2009 zu decken. In der Zwischenzeit hat das Zentrum sein Überwachungssystem für die Zahlungsermächtigungen und sein Planungssystem insbesondere für die Auftragsvergabe weiterentwickelt.

14.

Um die Zielvorgaben zu verbessern und ein ergebnisorientiertes Leistungsmessungssystem zu erreichen, wurden verschiedene Initiativen ergriffen, mit denen bereits 2008 begonnen wurde. Im Jahr 2009 wird ein umfassendes Leistungsmessungssystem eingeführt, das mit den festgelegten SMART-Zielen im Einklang steht und Arbeitsleistungs-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren beinhaltet. Dies hat bereits im Arbeitsprogramm 2009 Niederschlag gefunden. Das Personal wird den verschiedenen Tätigkeiten derzeit im Rahmen der tätigkeitsbezogenen Haushaltsplanung auf der Grundlage der Ergebnisse eines internen Planungs- und Überwachungsprozesses für den Projektbedarf zugewiesen. Die Einführung eines probeweisen Zeitmesssystems ist für 2010 geplant.


(1)  ABl. L 39 vom 13.2.1975, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Zentrums zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Zentrums aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 15. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 30. Juni 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://cedefop.europa.eu/about/budget_discharge.asp


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/124


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Polizeiakademie, zusammen mit den Antworten der Akademie

2009/C 304/23

INHALT

 

Ziffer Seite

Einleitung

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

1-2

125

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM…

3-15

125

FINANZMANAGEMENT…

16-21

126

Tabelle…

127

Antworten der Akademie

130

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Polizeiakademie (nachstehend „die Akademie“) mit Sitz in Bramshill wurde mit Beschluss 2000/820/JI des Rates errichtet, der im Jahr 2005 durch den Beschluss 2005/681/JI des Rates (1) aufgehoben und ersetzt wurde. Aufgabe der Akademie ist die Funktion als Netz nationaler Polizeihochschulen und -akademien in den Mitgliedstaaten und die Durchführung von Ausbildungsveranstaltungen für hochrangige Führungskräfte der Polizeidienste auf der Grundlage gemeinsamer Standards (2).

2.

Der Haushalt 2008 der Akademie belief sich auf 8,7 Millionen Euro gegenüber 6,5 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Akademie zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 27 gegenüber 21 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Akademie bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Akademie eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Akademie sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Akademie in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Akademie.

Hervorhebung eines Sachverhalts

11.

Ohne das in Ziffer 10 formulierte Prüfungsurteil infrage zu stellen, merkt der Hof an, dass die im Jahr 2008 bei der Umstellung des bisherigen Rechnungsführungssystems auf ABAC aufgetretenen Schwierigkeiten sowie die späte Einrichtung eines ordentlichen Rechnungsführungssystems nach wie vor ein Risiko darstellen für die Qualität der Finanzangaben bezüglich der aus dem Vorjahr übertragenen Mittel, der Verwendung zweckgebundener Einnahmen und der Verknüpfung mit bestimmten Beträgen in der Vermögensübersicht des Jahres 2007.

Eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

12.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Akademie für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge mit Ausnahme der in den Ziffern 13-15 beschriebenen Sachverhalte in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

Grundlage für ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

13.

Die Akademie schloss auf der Grundlage eines Rahmenvertrags der Kommission, der ausschließlich für Fortbildungsdienstleistungen vorgesehen ist, mit einem Anbieter einen direkten Vertrag (12) über Beratungsdienstleistungen ab. Dieses Vergabeverfahren ist vorschriftswidrig. Laut den vertraglichen Bestimmungen kann der Vertrag darüber hinaus durch die Akademie beliebig erneuert oder erweitert werden.

14.

Die Ausgaben für die Veranstaltung von Schulungskursen und Seminaren machen einen bedeutenden Anteil (13) des Haushalts der Akademie aus. Während der Prüfung solcher Ausgaben wurde eine große Zahl von Verstößen gegen die geltenden Verwaltungs- und Finanzvorschriften festgestellt: Fehlen von Belegen für die entstandenen Kosten, Fehlen von Teilnahmebestätigungen, Originalrechnungen und für die Erstattung von Unterbringungskosten benötigten Unterlagen, keine Einforderung von Informationen hinsichtlich der Reisekosten für Berater usw.

15.

Bei einer Stichprobe von 15 Mittelbindungen ergab die Prüfung, dass

in drei Fällen (14) rechtliche Verpflichtungen fehlten,

in neun Fällen (15) vor der rechtlichen Verpflichtung keine Mittelbindung vorgenommen wurde.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

16.

Mehr als 2,7 Millionen Euro der Zahlungsermächtigungen des Jahres 2008 mussten übertragen werden. Diese Situation stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar und deutet auf erhebliche Schwachstellen hinsichtlich der Planung und Überwachung der Ausführung des Haushaltsplans hin.

17.

Während des Jahres 2008 wurden in Verbindung mit einer Einziehungsanordnung der Europäischen Kommission Mittel in Höhe von 175 000 Euro gebunden; diese Einziehungsanordnung bezieht sich auf eine vor 2006 an das Organ, dessen Nachfolge die Akademie antrat, getätigte Vorauszahlung. Die Mittelbindung wurde auf das Jahr 2009 übertragen.

18.

Die Prüfung einer Stichprobe von Mittelbindungen (siehe auch Ziffer 15) brachte hervor, dass es in drei Fällen keinen Prüfungspfad gab, um die finanzielle Abwicklung zurückzuverfolgen, weswegen eine Abstimmung der entsprechenden Abschlusssalden im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 nicht möglich war.

19.

Am 23. Mai 2008 schloss die Akademie ihr bisheriges Rechnungsführungssystem ab und führte das neue Rechnungsführungssystem ABAC ein. Tatsächlich begann die Umstellung auf das neue System erst am 14. Juli 2008. Zur Überbrückung wurde ein manuelles System eingerichtet. Nicht alle Anpassungen hinsichtlich des durch das manuelle System abgedeckten Zeitraums wurden zeitgerecht vorgenommen; dabei handelt es sich um Mittelbindungen (im Gesamtwert von 20 000 Euro), die zwar im ABAC zu niedrig ausgewiesen, nun aber im SAP-Rechnungsführungssystem erfasst sind.

20.

Die Akademie verwendet zwei Systeme zur Verwaltung von Anlagewerten, was bisweilen zu einer doppelten Erfassung von Vermögenswerten führt. Dabei werden weder Etiketten noch individuelle Inventarnummern vergeben.

21.

In seinem Bericht zum Haushaltsjahr 2007 (16) hatte der Hof Fälle aufgedeckt, bei denen Mittel zur Finanzierung von Privatausgaben verwendet wurden. Die Akademie gab an, dass eine Ex-post-Überprüfung durch ein externes Unternehmen durchgeführt werden würde. Eine solche Überprüfung war Mitte des Jahres 2009 noch nicht eingeleitet worden.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 29. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Polizeiakademie (Bramshill)

Gemein-schaftliche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Akademie (Beschluss 2005/681/JI des Rates)

Leitungsstruktur

Der Akademie für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Wichtigste Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

Angleichung der Rechts-vorschriften

Vertrag über die Europäische Union, insbesondere Artikel 30 Absatz 1 und Artikel 34 Absatz 2.

Ziele

Die Akademie verfolgt als Ziel, durch Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den ihr angehörenden Ausbildungseinrich-tungen an der Schulung von hochrangigen Führungskräften der Polizeidienste in den Mitgliedstaaten mitzuwirken. Sie unterstützt und entwickelt einen europäischen Ansatz für die Hauptprobleme, die sich in den Mitgliedstaaten im Bereich der Kriminalitäts-bekämpfung, der Kriminalitätsprävention und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung insbesondere auf grenzüberschreitender Ebene stellen.

Aufgaben

Vertiefung der Kenntnisse über die nationalen Polizeisysteme und -strukturen der anderen Mitgliedstaaten und über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in der Europäischen Union;

Verbesserung der Kenntnisse über die internationalen und die unionsinternen Regelungen, insbesondere in den folgenden Bereichen:

a)

Organe und Einrichtungen der Europäischen Union, ihre Arbeitsweise und Rolle sowie Beschlussfassungsverfahren und Rechtsakte der Europäischen Union, insbesondere ihre Bedeutung für die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden;

b)

Ziele, Aufbau und Arbeitsweise von Europol und die Möglichkeiten für eine möglichst umfassende Zusammenarbeit zwischen Europol und den mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität befassten Strafverfolgungsbehörden in den Mitgliedstaaten;

c)

Ziele, Aufbau und Arbeitsweise von Eurojust;

Gewährleistung einer angemessenen Aus- und Fortbildung hinsichtlich der Wahrung der demokratischen Garantien, insbesondere der Verteidigungsrechte.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung:

je eine Delegation jedes Mitgliedstaats.

Jede Delegation verfügt über eine Stimme. Vertreter der Europäischen Kommission und des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union sowie von Europol werden als nicht stimmberechtigte Beobachter zu den Sitzungen eingeladen.

2.   Direktor

Verantwortlich für die Verwaltung der Akademie, Ernennung und Amtsenthebung durch den Verwaltungsrat.

3.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

4.   Interner Prüfer

Interner Auditdienst der Kommission.

5.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Personalbestand

Zum Jahresbeginn 2008 beschäftigte die Akademie 22 Mitarbeiter und 2 abgeordnete nationale Sachverständige.

Haushalt

Der Akademie stand für ihre Aktivitäten folgender Haushalt zur Verfügung:

Gesamthaushalt: 8 700 000 Euro

Aufteilung nach Haushaltstiteln:

TITEL 1: Ausgaben für Personal der Akademie

3 237 500 Euro;

TITEL 2: Gebäude, Ausstattung und verschiedene Ausgaben

493 500 Euro;

TITEL 3: Betriebsausgaben

4 969 000 Euro.

Schulungskurse und Seminare

Die Akademie organisierte 87 Schulungskurse und Seminare. Die Aktivitäten verzeichneten im Vergleich zum Jahr 2007 mit 2 078 Teilnehmern einen Zuwachs. Das Sekretariat der Akademie organisierte neun Aktivitäten zur Unterstützung des Netzwerks.

Unter der Schirmherrschaft der Akademie wurden in Paris zwei größere Konferenzen organisiert: die jährliche Konferenz der Akademie „Crime, Police and Justice in the 21st Century“ (Kriminalität, Polizei und Justiz im 21. Jahrhundert) sowie das Treffen der Generaldirektoren der Polizei-, Zoll- und Sicherheitsdienste aus den MEDA-Regionen und den EU-Mitgliedstaaten, das im Rahmen des von der Akademie entwickelten Projekts Euromed Police II veranstaltet wurde.

Kooperation

Die Akademie schloss weiterhin Kooperationen mit wichtigen Einrichtungen und Organen ab. Im Dezember 2008 wurde ein Kooperationsabkommen mit Interpol unterzeichnet. Die Akademie arbeitete weiterhin daran, Abkommen mit Frontex und Eurojust in die Wege zu leiten. Die Abkommen werden im Jahr 2009 unterzeichnet werden.

Europäische Dimension

Die Konferenz der Akademie „European Dimension — Enhancing Europe in Police Training“ (Europäische Dimension — ein stärkeres Europa bei der polizeilichen Ausbildung) fand im Oktober 2008 in Frankreich statt.

Elektronisches Netz (e-Net)

Abschluss der Einführung des e-Net der Akademie.

Gemeinsame Lehrpläne

Entwicklung von drei „neuen“ gemeinsamen Lehrplänen (Zivile Krisenbewältigung, Drogenhandel und Vielfalt-Management). Abschluss der Überarbeitung des gemeinsamen Lehrplans zur Terrorismusbekämpfung.

Evaluierung

Entwicklung eines neuen Systems zur Evaluierung der Aktivitäten der Akademie und Einführung eines Systems zur Evaluierung im Anschluss an Schulungen.

Austauschprogramm

Das Austauschprogramm Cepol/Agis wurde mit der Veröffentlichung „Exchanging Places: Sharing Police Knowledge and Practice in the European Union“ (Austausch von Wissen und Praxiserfahrungen im Polizeibereich in der Europäischen Union) erfolgreich abgeschlossen.

Forschung und Wissenschaft

Die Akademie entwickelte ein Konzept für ein „European Police Science and Research Bulletin“ (Bulletin zur Polizeiwissenschaft und -forschung in Europa). Im Jahr 2008 war die Konferenz der Akademie zur Polizeiwissenschaft und -forschung in Europa an dem Thema „Comparative Policing Research from a European Perspective“ (Vergleichende Polizeiforschung aus einer europäischen Perspektive) ausgerichtet und konzentrierte sich insbesondere auf organisiertes Verbrechen.

Projekt Euromed Police II

In den MEDA-Ländern fanden neun vorbereitende Sitzungen, acht Seminare und fünf Studienbesuche für erfahrene Polizeibeamte statt. Es wurde ein Treffen der Generaldirektoren der Polizei-, Zoll- und Sicherheitsdienste aus den MEDA-Regionen und den EU-Mitgliedstaaten organisiert. Auf der Website der Akademie wurde mit eingeschränktem Zugang ein spezieller Bereich zum e-Net eingerichtet, der seit November 2008 abgerufen werden kann.

Quelle: Angaben der Akademie.

ANTWORTEN DER AKADEMIE

11.

Die Akademie nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis. Sie hat alle Maßnahmen ergriffen, die zur Minimierung der Risiken in Zusammenhang mit der Migration auf das ABAC-System notwendig sind. Das 2008 eingeführte System für Mittelbindungen wird genau überwacht und verbessert, um Fehler zu vermeiden. Die Akademie wird Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität ihrer Finanzausweise ergreifen. Die Zahlen für 2007 wurden aus dem Berichtspaket der Kommission über die Konsolidierung übernommen. Die vom Hof festgestellten Unterschiede haben keine Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis des Jahres.

13.

Die Akademie nimmt die Bemerkung des Hofes zur Kenntnis und wird derartige Verfahren künftig vermeiden. Sie hat nicht die Absicht, den vom Hof erwähnten Vertrag zu verlängern.

14.

Die Akademie akzeptiert die Bemerkungen des Hofes. Überwachungs- und Kontrollsysteme sind bereits eingerichtet und werden weiter verbessert und umgesetzt, um derartige Situationen künftig zu vermeiden.

15.

Die Akademie nimmt die Bemerkung zum System für Mittelbindungen zur Kenntnis. Die Ex-ante-Kontrollen zu Transaktionen wurden 2009 verstärkt, um derartige Situationen künftig zu vermeiden.

16.

Die Akademie nimmt die Bemerkungen des Hofes zur Kenntnis. Es wurden Maßnahmen ergriffen, um die Überwachung der operativen Ausgaben zu verbessern, damit am Jahresende keine hohen Mittelbeträge mehr gebunden werden und eine unverhältnismäßige Mittelübertragung verhindert wird.

17.

Trotz des Artikels 23 des Beschlusses des Rates über die Errichtung der Akademie (17) sandte die Kommission der Akademie eine Lastschriftanzeige über 175 000 Euro und tat ihre Absicht kund, diesen Betrag vom Zuschuss für das Jahr 2009 abzuziehen. Diese Mittelbindung und ihre Übertragung waren nötig, um den von der Kommission aufgerechneten Betrag auszugleichen.

18.

Die Akademie räumt ein, dass es bezüglich der drei vom Hofe genannten Mittelbindungen Unstimmigkeiten gegeben hat. Der Gesamtfehler beläuft sich auf 1 169 Euro im Verhältnis zu 318 210 Euro der Stichprobe der 15 Mittelbindungen.

19.

Die Mittelbindungen in ABAC sind um 20 044,10 Euro unterbewertet, da der ursprüngliche Upload in ABAC vom Juli nicht geändert werden konnte; eine entsprechende Änderung im Rechnungsführungssystem SAP konnte jedoch vorgenommen werden.

20.

Die Akademie nimmt die Bemerkung zur Kenntnis. Um diese Situation zu bereinigen, hat die Akademie im Jahr 2009 „ABAC Assets“ eingeführt und Inventargrundsätze aufgestellt, die gegenwärtig im Hinblick auf eine Genehmigung geprüft werden, damit eine ordnungsgemäße Erfassung und Buchung des Inventars erfolgen kann.

21.

Die letzte Phase des Wiedereinziehungsprozesses im Bezug auf die Personalausgaben wurde im Jahr 2007 abgeschlossen, außer für die abgeordneten nationalen Sachverständigen, die die Akademie in den Jahren zuvor verlassen haben. Sobald die Wiedereinziehung vollständig abgeschlossen ist, wird im Anschluss an ein Vergabeverfahren eine Ex-post-Kontrolle durchgeführt.


(1)  ABl. L 256 vom 1.10.2005, S. 63.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Akademie zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Akademie aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 1. Juli 2009 erstellt und ging beim Hof am 15. Oktober 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.cepol.europa.eu/index.php?id=final-accounts

(12)  Wert des Vertrags: 96 000 Euro.

(13)  3,2 Millionen Euro im Jahr 2008.

(14)  Gesamtwert: 39 500 Euro.

(15)  Gesamtwert: 244 200 Euro.

(16)  Ziffer 15 (ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 136).

(17)  Beschluss des Rates 2005/681 JI vom 20. September 2005.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/131


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 von Eurojust, zusammen mit den Antworten von Eurojust

2009/C 304/24

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

132

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

132

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13-16

133

Tabelle…

134

Antworten von Eurojust

135

EINLEITUNG

1.

Mit Beschluss 2002/187/JI des Rates (1) wurde Eurojust mit Sitz in Den Haag zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren organisierten Kriminalität errichtet. Eurojust verfolgt das Ziel einer verbesserten Koordinierung der laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen, die das Gebiet mehrerer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und auch von Drittländern betreffen (2).

2.

Der Haushalt 2008 von Eurojust belief sich auf 24,8 Millionen Euro gegenüber 18,9 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von Eurojust zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 222 gegenüber 179 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) von Eurojust bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Verwaltungsdirektors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Verwaltungsdirektor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung von Eurojust eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Verwaltungsdirektors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung von Eurojust sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) von Eurojust in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild seiner Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung von Eurojust.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss von Eurojust für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Der Umfang der auf das Folgejahr übertragenen Mittel war mit 3,5 Millionen Euro deutlich niedriger als im Jahr 2007 (dies entspricht einer Verringerung von 25 % auf 13 % der Mittel des endgültigen Haushaltsplans); der Umfang der Annullierungen der aus dem vorherigen Haushaltsjahr übertragenen Mittel in Höhe von 1 Million Euro (25 % der übertragenen Mittel) war jedoch hoch. Dieser Sachverhalt stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

14.

Wie der Hof bereits feststellte (12), lässt die hohe Anzahl unbesetzter Dienstposten (26 %) — obwohl niedriger als im Jahr 2007 (33 %) — nach wie vor auf Mängel bei der Planung und Durchführung von Einstellungsverfahren schließen. Dies hatte zudem Auswirkungen auf die Verwendung von Mitteln aus Titel I; hier wurde ein Betrag in Höhe von 1,8 Millionen Euro aus den Mitteln für Dienstbezüge von Zeit- und Vertragspersonal hauptsächlich zugunsten einer Erhöhung (um 238 %) der Mittel für Leiharbeitskräfte übertragen. Diese Sachlage stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Spezialität dar.

15.

Hinsichtlich der Vergabe von Aufträgen ist festzustellen, dass in den meisten Fällen vor Einleitung des Vergabeverfahrens keine Schätzung des Marktwerts vorgenommen wurde. Zudem zeigte die Analyse des Ausnahmeverzeichnisses (in dem Abweichungen von den festgelegten Strategien, Verfahren und Kontrollen aufgeführt werden) wiederkehrende und schwerwiegende Mängel bei der Überwachung der Verträge und der Planung von Vergabeverfahren auf. Insbesondere wurden durch den Verwaltungsdirektor im Jahr 2008 14 Ausnahmen genehmigt, von denen 11 eine vorschriftswidrige Verlängerung von Verträgen beinhalteten (Überschreitung der zulässigen Höchstlaufzeit oder der festgelegten Haushaltsobergrenze). Diese Situation (13), die bereits in den Jahresberichten 2005, 2006 und 2007 (14) Erwähnung fand, stellt die Fähigkeit der verschiedenen Dienststellen zur ordnungsgemäßen Zusammenarbeit ernsthaft infrage und deutet auf einen Mangel an Anweisungen und Kontrolle seitens der Anweisungsbefugten hin.

16.

Bei den Personalauswahlverfahren wurde die Arbeit des Prüfungsausschusses im Allgemeinen nicht eindeutig dokumentiert; häufig fehlte das Protokoll oder ein endgültiges Raster für die Rangfolge der Bewerber. In einem Fall wurde ein interner Bewerber auf den Dienstposten eines Referatsleiters berufen, obwohl er die Mindestanforderungen hinsichtlich der Berufserfahrung nicht erfüllte. Mit dieser Vorgehensweise konnte keine transparente und nicht diskriminierende Behandlung externer und interner Bewerber gewährleistet werden.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Eurojust (Den Haag)

Zuständigkeitsbereiche aufgrund des U-Vertrags

Zuständigkeiten von Eurojust (Beschluss 2002/187/JI des Rates)

Leitungsstruktur

Eurojust für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

(Angaben für 2007)

Durch Beschluss des Rates geschaffene Einrichtung des dritten Pfeilers.

Die Union verfolgt das Ziel, den Bürgern in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten.

Der Rat fördert die Zusammenarbeit durch Eurojust, indem er es Eurojust ermöglicht, zu einer sachgerechten Koordinierung zwischen den für die Strafverfolgung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten beizutragen.

(Auszüge aus den Artikeln 29 und 31)

Die wichtigsten Zuständigkeitsbereiche von Eurojust decken sich mit jenen von Europol, nämlich die Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität, insbesondere Drogenhandel, illegale Einwanderung, Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen, Menschenhandel, Geldfälschung, Handel mit radioaktiven Substanzen, Computerkriminalität, Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU und Geldwäsche.

Ziele

Artikel 3 Beschluss Eurojust

Förderung und Verbesserung der Koordinierung der laufenden Ermittlungen und Strafverfolgungs-maßnahmen zwischen den zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten;

Verbesserung der Zusammenarbeit, insbesondere durch die Erleichterung des Informationsaustauschs, der Rechtshilfe und der Erledigung von Auslieferungsersuchen;

Unterstützung der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, die Wirksamkeit ihrer Ermittlungen und Strafverfolgungs-maßnahmen zu erhöhen;

Unterstützung von Verfahren, die einen Mitgliedstaat und einen Drittstaat betreffen;

Unterstützung von Verfahren, die einen Mitgliedstaat und die Gemeinschaft betreffen.

Aufgaben

Artikel 5, 6 und 7 Beschluss Eurojust

Zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen nationalen Behörden handelt Eurojust je nach Fall:

über seine nationalen Mitglieder oder

als Kollegium.

Entscheiden die zuständigen Behörden des betroffenen Mitgliedstaats, einem Ersuchen des Kollegiums von Eurojust nicht stattzugeben, so setzen sie Eurojust von der Begründung in Kenntnis.

1.   Kollegium Verantwortlich für die Organisation und die Funktionsweise von Eurojust.

2.   Das Kollegium setzt sich aus jeweils einem nationalen Mitglied zusammen, das von jedem Mitgliedstaat gemäß seiner Rechtsordnung entsandt wird und das die Eigenschaft eines Staatsanwalts, Richters oder Polizeibeamten mit gleichwertigen Befugnissen besitzt.

3.   Das Kollegium wählt aus dem Kreis der nationalen Mitglieder einen Präsidenten.

4.   Gemeinsame Kontrollinstanz Prüft die Bearbeitung personenbezogener Daten.

5.   Verwaltungsdirektor

Wird vom Kollegium einstimmig ernannt.

6.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

7.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

24,8 Millionen Euro (18,9).

Personalbestand am 31. Dezember 2008

175 (147) im Stellenplan vorgesehene Planstellen,

davon besetzt: 130 (98);

+

43 (32) sonstiges Personal:

(12 Vertragsbedienstete, 12 abgeordnete nationale Sachverständige, 19 Leiharbeitskräfte);

49 sonstige Mitarbeiter (nationale Mitglieder, Verbindungsstaatsanwälte, Abgeordnete und Assistenten).

Personalbestand insgesamt: 222 (179),

operative Tätigkeiten: 117 (95),

administrative Tätigkeiten: 80 (65),

gemischte Aufgaben: 25 (19).

Anzahl der Sitzungen: 131 (91)

Standardfälle: 168 (236)

Komplizierte Fälle: 1 025(849)

Gesamtzahl der Fälle: 1 193(1 085)

Betrug: 810

Betrug in %: 68 % (69 %)

Drogenhandel: 223 (207)

Drogenhandel in %: 19 % (19 %)

Terrorismus: 23 (23)

Terrorismus in %: 2 % (2 %)

Mordtaten: 86 (80)

Mordtaten in %: 7 % (7 %)

Menschenhandel: 83 (71)

Menschenhandel in %: 7 % (7 %)

Quelle: Angaben von Eurojust.

ANTWORTEN VON EUROJUST

13.

Die Hälfte des in Abgang gestellten Betrags in Höhe von 1 Million Euro betrifft externe Faktoren im Zusammenhang mit den Verpflichtungen und der Koordinierung der Fallarbeit des Sitzlandes. Eurojust wird sich 2009 zur Senkung der in Abgang gestellten Mittel um klarere Angaben seitens der externen Parteien bemühen.

14.

Eurojust befasst sich weiterhin mit den Unzulänglichkeiten bei den Einstellungsverfahren. Die Zahl der Interimsbediensteten und folglich die Mittelübertragung konnten markant reduziert werden. 2009 wird daher keine derart hohe Mittelübertragung erforderlich sein.

15.

Alle seither eingeleiteten Verfahren vermitteln einen Schätzwert. Das 2009 eingeführte Planungssystem resultierte in einer besseren Gestaltung der Auftragsvergabe. Zur Behebung der vom Rechnungshof identifizierten Schwachstellen wird auch ein Aktionsplan für die Auftragsvergabe implementiert.

16.

Eurojust befasst sich mit den Schwachstellen bei den Protokollen und Bewertungskriterien. Auch die vom Rechnungshof angesprochene Situation ist seither geregelt worden und 2009 wird ein neues Einstellungsverfahren eingeführt.


(1)  Beschluss des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust (ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1).

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten von Eurojust zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung von Eurojust aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 30. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 6. Juli 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://eurojust.europa.eu/adm_budg_finance.htm

(12)  Siehe Ziffer 9 des Jahresberichts 2007 (ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 143).

(13)  Gesamtbetrag: 390 000 Euro.

(14)  Siehe beispielsweise Ziffer 8 des Jahresberichts 2007 (ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 143), Ziffer 8 des Jahresberichts 2006 (ABl. C 309 vom 19.12.2007, S. 112) und Ziffer 11 des Jahresberichts 2005 (ABl. C 312 vom 19.12.2006, S. 69).


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/136


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Stiftung für Berufsbildung, zusammen mit den Antworten der Stiftung

2009/C 304/25

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

137

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

137

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13-14

138

Tabelle…

139

Antworten der Stiftung

141

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung für Berufsbildung (nachstehend „die Stiftung“) mit Sitz in Turin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates (1) gegründet. Aufgabe der Stiftung ist es, die Reform der Berufsbildung in den Partnerländern der Europäischen Union zu unterstützen. Dazu geht sie der Kommission bei der Durchführung verschiedener Programme (Phare, Tacis, CARDS und MEDA) (2) zur Hand.

2.

Der Haushalt 2008 der Stiftung belief sich auf 22,4 Millionen Euro gegenüber 21,1 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Stiftung zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 124 gegenüber 131 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Stiftung bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Stiftung eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Stiftung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Stiftung in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Stiftung.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Stiftung für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Die Prüfung der Personaleinstellungsverfahren machte verschiedene Mängel deutlich. Die von den Auswahlausschüssen erstellten Gesamtberichte enthalten nicht genügend Informationen über die angewandten Verfahren. So fehlten Begründungen für Entscheidungen und diesbezügliche Datumsangaben, was eine Bewertung der Ordnungsmäßigkeit dieser Verfahren erschwerte und ihre Transparenz beeinträchtigte.

14.

In mindestens zwei Fällen wurde Bediensteten, die einen Anspruch auf die Auslandszulage hatten (12), diese Zulage aufgrund einer falschen Auslegung der geltenden Bestimmungen verweigert. Die Stiftung sollte diese Fälle berichtigen und die notwendigen Überprüfungen vornehmen, um uneingeschränkt sicherzustellen, dass sich nicht noch weitere Bedienstete in einer ähnlichen Lage befinden.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Stiftung für Berufsbildung (Turin)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsberei-che aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Stiftung (Verordnung (EWG) Nr. 1360/90 des Rates)

Leitungsstruktur

Der Stiftung für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

Die Gemeinschaft führt im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Maßnahmen der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Zusammenarbeit mit Drittländern durch. Diese Maßnahmen ergänzen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und stehen im Einklang mit der Entwicklungspolitik der Gemeinschaft.

(Artikel 181 A des Vertrags)

Ziele

Beitrag zur Unterstützung der Weiterentwicklung der Berufsbildungssysteme in den Ländern Mittel- und Osteuropas, der unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion, die im Rahmen des Hilfsprogramms zur Gesundung und Neubelebung der Wirtschaft unterstützt werden, der Drittländer und Gebiete im Mittelmeerraum, die durch die finanziellen und technischen Begleitmaßnahmen zur Reform ihrer wirtschaftlichen und sozialen Strukturen unterstützt werden;

Förderung der Koordinierung der Unterstützung für die in Betracht kommenden Länder.

Aufgaben

Die Stiftung ist gemäß den auf Gemeinschaftsebene festgelegten allgemeinen Orientierungen auf dem Gebiet der Berufsbildung tätig; sie befasst sich mit der beruflichen Grund- und Fortbildung sowie der Neuqualifizierung für Jugendliche und Erwachsene durch Wahrnehmung folgender Aufgaben:

Hilfeleistung bei der Ermittlung des Berufsbildungsbedarfs und diesbezüglicher Prioritäten, indem sie Maßnahmen der technischen Unterstützung auf dem Gebiet der Berufsbildung durchführt und mit den entsprechenden hierfür benannten Einrichtungen in den in Betracht kommenden Ländern zusammenarbeitet;

Funktion als Clearing-Stelle, die der Gemeinschaft, ihren Mitgliedstaaten und den betroffenen Drittländern Informationen über laufende Maßnahmen und den künftigen Bedarf im Berufsbildungsbereich liefert, und Bieten eines Rahmens für die Weiterleitung von Unterstützungsangeboten.

Vorstand

ein Vertreter je Mitgliedstaat,

drei Vertreter der Kommission,

den Vorsitz führt die Kommission.

Direktor

vom Vorstand auf Vorschlag der Kommission ernannt.

Beratungsgremium

vom Vorstand ernannt.

zwei Sachverständige aus jedem Mitgliedstaat,

zwei Sachverständige aus jedem in Betracht kommenden Land,

zwei Sachverständige aus dem Kreis der Sozialpartner auf europäischer Ebene.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof.

Interne Revision

Interner Auditdienst der Kommission.

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

19,2 (21,1) Millionen Euro, davon 18 (19,7) Millionen Euro Zuschuss der Kommission und 1,2 (1,4) Millionen Euro Finanzierungen von weiteren Einrichtungen in Form zweckgebundener Einnahmen.

Personalbestand am 31. Dezember 2008

96 (100) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete, davon besetzt: 86 (91);

38 (40) sonstige Bedienstete (Hillfskräfte, örtliche Bedienstete, Vertragsbedienstete);

Personalbestand insgesamt: 124 (131), davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten: 64 (72),

administrative Tätigkeiten: 38,5 (40),

sonstige Tätigkeiten: 21,5 (19).

Tätigkeiten

Die Unterstützung der Stiftung erstreckt sich auf ein breites Spektrum an Bereichen, wie die berufliche Grundausbildung, lebenslanges Lernen, (Erwachsenen-)Weiterbildung, Personalentwicklung in Betrieben, Beschäftigungspolitik, Fortbildungsmaßnahmen für Arbeitslose, Armutsbekämpfung und soziale Eingliederung sowie Schulungsmaßnahmen zur Förderung der lokalen Entwicklung.

Unterstützung der Kommission

Im Jahr 2008 gingen 111 neue direkte Unterstützungsersuchen von der Kommission ein. Die Mehrzahl davon stammte aus den Delegationen (49 %). Die Zufriedenheitsquote der Kommissionsdienststellen mit den Auskünften der Stiftung lag bei 97 %.

Die meisten Ersuchen fielen in den Bereich Politiken und Beiträge zur Vorbereitung europäischer Nachbarschaftsinstrumente (32 %), gefolgt von Konzeption (21 %), Planung (11 %), Projektfindung (10 %) und Projektbegleitung.

Operative Tätigkeiten werden entsprechend der folgenden Kategorien in Outputs eingeteilt (Angaben für 2008):

 

Beurteilung politischer Strategien und Analyse: 73 Outputs

37 (IPA), 20 (ENPI), 8 (DCI), 8 (ILP)

 

Maßnahmen zum Ausbau von Kapazitäten: 83 Outputs

35 (IPA), 32 (ENPI), 16 (DCI)

 

Unterstützung für den Programmzyklus: 25 Outputs

11 (IPA), 9 (ENPI), 5 (DCI)

 

Verbreitung und Vernetzung: 32 Outputs

13 (IPA), 9 (ENPI), 7 (DCI), 3 (ILP)

 

Wirksamkeitsanalyse: 10 Outputs

6 (IPA), 1 (ENPI), 2 (DCI), 1 (ILP)

 

Insgesamt 102 (IPA), 71 (ENPI), 38 (DCI), 12 (ILP)

223 Outputs

Eingesetzte Instrumente

IPA

:

Instrument für Heranführungshilfe

ENPI

:

Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument

DCI

:

Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit

ILP

:

Programm für Innovation und Lernen

Quelle: Angaben der Stiftung.

ANTWORTEN DER STIFTUNG

13.

Als Antwort auf die Ergebnisse eines im Jahr 2008 vom IAD durchgeführten internen Audits, hat die ETF eine gründliche Überprüfung ihrer Einstellungsverfahren durchgeführt und eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, darunter die Verbesserung der Dokumentation und der Transparenz in den Auswahlverfahren.

14.

Die ETF erkennt die Stellungnahme des Rechnungshofs zur Auslandszulage an und hat die einzelnen Falle geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.


(1)  ABl. L 131 vom 23.5.1990, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammengefasst dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Stiftung aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 15. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 30. Juni 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.etf.europa.eu/Archive

(12)  Es handelt sich hierbei um Bedienstete mit einer anderen als der italienischen Staatsangehörigkeit, die während des für die Bestimmung des Anspruchs auf die Auslandszulage maßgeblichen Bezugszeitraums nach Italien kamen.


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/142


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, zusammen mit den Antworten der Stiftung

2009/C 304/26

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

143

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

143

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13-16

144

Tabelle…

145

Antworten der Stiftung

147

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (nachstehend „die Stiftung“) mit Sitz in Dublin wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates vom 26. Mai 1975 (1) gegründet. Sie hat die Aufgabe, durch die Förderung und Verbreitung von entsprechenden Kenntnissen zur Konzeption und Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union beizutragen (2).

2.

Der Haushalt 2008 der Stiftung belief sich auf 21 Millionen Euro gegenüber 20,2 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Stiftung zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 87 gegenüber 95 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Stiftung bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Stiftung eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Stiftung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Stiftung in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Stiftung.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Stiftung für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Bei den operativen Ausgaben wurden 4,9 Millionen Euro übertragen, was mehr als 55 % der betreffenden Mittel entspricht. Dieser Sachverhalt stellt einen Verstoß gegen den Grundsatz der Jährlichkeit dar. Außerdem deutet er auf Schwachstellen in der Planung der operativen Tätigkeiten der Stiftung hin.

14.

Die Begründung für diese Mittelübertragungen war unzureichend, da keine Bedarfsermittlung vorgelegt wurde. Zudem wurde der Verwaltungsrat nicht über die Mittelübertragungen informiert.

15.

Der Abschluss der Jahresrechnung 2008 wurde von einem über eine Arbeitsvermittlungsstelle eingestellten Interimbediensteten durchgeführt. Der vom vorherigen Rechnungsführer erstellte Übergabebericht war unzulänglich und unvollständig. Außerdem gab es keinen ordnungsgemäßen Übergang zwischen dem vorherigen und dem neuen Rechnungsführer. Dies führte dazu, dass die Qualität der Jahresabschlüsse in mehreren Bereichen (z. B. Anlagevermögen, Rechnungsabgrenzungsposten, zweckgebundene Einnahmen, MwSt. usw.) nicht zufriedenstellend und die Kohärenz mit der Jahresrechnung 2007 nicht gewährleistet war, sodass während der Prüfung umfangreiche Anpassungen vorgenommen werden mussten.

16.

Im Zusammenhang mit den Auftragsvergabeverfahren war in einem Fall (12) der Rückgriff auf das Verhandlungsverfahren nicht gerechtfertigt. In zwei anderen Fällen (13) hat die Stiftung Verträge über die zulässige Höchstdauer hinaus verlängert, was vorschriftswidrig war. Die Stiftung sollte die Überwachung ihrer Verträge und die Planung ihrer Auftragsvergabeverfahren verbessern, damit neue Ausschreibungen rechtzeitig genug vor Auslaufen der entsprechenden Verträge eingeleitet werden.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Stiftung (Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1111/2005 des Rates)

Leitungsstruktur

Der Stiftung für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

„Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten verfolgen eingedenk der sozialen Grundrechte (…) folgende Ziele (…): die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (…). Die Gemeinschaft unterstützt und ergänzt die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten: (…); b) Arbeitsbedingungen, c) soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Arbeitnehmer, d) Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrags, e) Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, f) Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, einschließlich der Mitbestimmung (…), g) Beschäftigungs-bedingungen der Staatsangehörigen dritter Länder (…), h) berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen (…), i) Chancengleichheit von Männern und Frauen (…).“

(Artikel 136 und 137 des Vertrags)

Ziele

Die Stiftung hat die Aufgabe, zur Schaffung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen durch die Förderung und Verbreitung von Kenntnissen über dieses Thema beizutragen. Sie befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:

Situation des Menschen in der Arbeitswelt;

Arbeitsorganisation und insbesondere Arbeitsplatzgestaltung;

Probleme, die für bestimmte Arbeitnehmergruppen spezifisch sind;

langfristige Aspekte der Umweltverbesserung;

räumliche und zeitliche Verteilung der menschlichen Tätigkeit.

Aufgaben

Förderung des Austauschs von Informationen und Erfahrungen in diesen Bereichen;

Erleichterung der Kommunikation zwischen Universitäten, Forschungs-instituten, Behörden und Organisationen des Wirtschafts- und Soziallebens;

Durchführung von Studien oder Abschluss von Studienverträgen sowie Förderung und Unterstützung der Ausführung von Mustervorhaben;

engstmögliche Zusammenarbeit mit den bestehenden spezialisierten Stellen in den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene.

1.   Verwaltungsrat

pro Mitgliedstaat: ein Regierungsvertreter, ein Vertreter der Arbeitgeber-verbände und ein Vertreter der Arbeitnehmerorganisationen;

drei Vertreter der Kommission.

2.   Vorstand

bestehend aus elf Mitgliedern, d. h. jeweils drei Mitglieder der Sozialpartner und der Regierungen sowie zwei Vertreter der Kommission;

überwacht die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats und trifft Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Verwaltung zwischen den Sitzungen des Verwaltungsrats.

3.   Direktor Von der Kommission anhand einer vom Verwaltungsrat vorgelegten Kandidatenliste ernannt. Er führt die Beschlüsse des Verwaltungsrats und des Vorstands aus und leitet die Stiftung.

4.   Beratende Ausschüsse Sie bestehen aus höchstens drei Mitgliedern vonseiten der Kommission, der Regierungen und der Sozialpartner; sie haben bei der Durchführung von größeren Projekten und der Bewertung von Ergebnissen eine beratende Funktion.

5.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt

21,0 Millionen Euro

(20,2 Millionen Euro)

Personalbestand am 31. Dezember 2008

101 im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 78 (84);

sonstige Planstellen:

abgeordnete nationale Sachverständige und Leiharbeitskräfte: 0(1);

Vertragspersonal: 9 (10).

Personalbestand insgesamt: 87 (95),

operative Tätigkeiten: 56 (55),

administrative Tätigkeiten: 27 (36),

sonstige Tätigkeiten: 4 (4).

Beobachtung und Erhebungen

Europäisches Observatorium für die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen (EIRO), 572 hinzugefügte Informationsaktualisierungen; Europäische Beobachtungsstelle für die Entwicklung der Arbeitsbedingungen (EWCO), 159 hinzugefügte Informationsaktualisierungen; Europäisches Beobachtungsinstrument für Umstrukturierungen (ERM), 1 532 hinzugefügte Informationsblätter zur Umstrukturierung;

Vierte Europäische Erhebung über Arbeitsbedingungen: vergleichende Analysen (Veröffentlichungen: Alternde Erwerbsbevölkerung, Arbeitsorganisation, Einsatz von Technologie);

Zweite Europaweite Erhebung zur Lebensqualität (EQLS); Abschluss der Feldforschung (31 Länder; 35 000 Interviews), Datenanalyse; Veröffentlichung erster Ergebnisse (Resümee);

europaweite Unternehmensbefragung, Vorbereitung der Feldforschung.

Beschäftigung und Umstrukturierung

ERM-Fallstudien;

Auswirkungen der Globalisierung auf ausgewählte Bereiche (Transport, Textilbereich, Energie);

Schwarzarbeit (Maßnahmen in fünf Ländern),

Veränderungen in der Beschäftigungsstruktur (Bericht: More and better jobs);

Zusammenhänge zwischen Innovation, Produktivität und Beschäftigung.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und Arbeitsbedingungen

Arbeitsbedingungen und sozialer Dialog;

Flexibilität und Sicherheit im Lebensverlauf;

globaler Vergleich der Arbeitsbedingungen;

ältere Arbeitnehmerinnen in Europa.

Arbeitsbeziehungen und Partnerschaften

Verhaltenskodizes und internationale Rahmenabkommen;

Dynamik des sektoralen sozialen Dialogs in Europa; Arbeitszeit und Arbeitsbeziehungen;

Bezahlung und Arbeitsbeziehungen;

Stakeholder enquiry service:

Haftung bei der Unterauftragsvergabe im europäischen Bausektor;

Beschäftigungsfähigkeit und Flexicurity;

fortgesetzte berufliche Bildung und Arbeitsbeziehungen.

Sozialer Zusammenhalt und Lebensqualität

Rolle der lokalen Behörden bei der Integration von Migranten,

demografischer Wandel und Beschäftigung in sozialen Diensten.

Verbreitung und Austausch von Ideen und Erfahrungen

437 Veröffentlichungen; 1,59 Millionen Besucher (Durchschnitt von 4 370/Tag); 35 Presseaktivitäten; 2 149 Artikelausschnitte mit einer Werbungsäquivalenz (AVE) von 4,08 Millionen Euro, die rund 112 156 300 Leser erreichten, gegenüber 58 765 900 im Jahr 2006; 242 Journalistenbefragungen;

Werbekampagnen: vier Ressourcenpakete (Alterung, Globalisierung, Flexicurity, Migration);

vier Roadshow-Programme (F, NL, CZ, GR);

Seminarveranstaltungen des Unternehmensnetzwerks: „Flexibilitätsstrategien auf Unternehmensebene: ein gemeinsames Interesse?“, Seminarreihe der Stiftung: „Developing workers’ skills — actors and actions“; — nationale Kontaktzentren in AU, BE, ES, FI, FR, HU, IT, LUX, SP, UK;

57 Ausstellungen und 52 Besuche der Stiftung.

Quelle: Angaben der Stiftung.

ANTWORTEN DER STIFTUNG

13.

Aufgrund der Dauer von Studienverträgen und unseres Zahlungsplans hatten wir bereits in unserem Jahresprogramm geplant, 45 % von Titel 3 zu übertragen. Die zu verbessernde Schwachstelle ist vorhanden, jedoch nicht in dem angegebenen Ausmaß (etwa 10 %).

14.

Sämtliche Mittelübertragungen sind mittlerweile durch Belege gestützt, und der Vorstand des Verwaltungsrats wird regelmäßig informiert werden.

15.

Der frühere Rechnungsführer hatte eine Kündigungsfrist von drei Monaten, welche nicht ausreicht, um einen neuen Beamten/Bediensteten auf Zeit einzustellen. Deshalb wurde für einen befristeten Zeitraum ein Wirtschaftsprüfer eingestellt, um den ordnungsgemäßen Abschluss der Jahresrechnung sicherzustellen. Sämtliche Probleme, die beim Jahresabschluss aufgrund der Übergabe zwischen dem früheren und dem neuen Rechnungsführer entstanden, sind mittlerweile behoben worden.

16.

Für die Versicherungs- und Reisebürodienstleistungen hat Eurofound Verfahren für mehrjährige Verträge eingeleitet, die in der Zwischenzeit abgeschlossen wurden. Für die juristischen Dienstleistungen wurde der Auftragnehmer beibehalten, um die Geschäftskontinuität sicherzustellen (Eurofound hatte anhängige Rechtssachen). Derzeit läuft ein Ausschreibungsverfahren für einen mehrjährigen Rahmenvertrag für juristische Dienstleistungen. Zur Unterstützung der zeitgerechten Planung von Auftragsvergabeverfahren enthält unser Projektmanagementsystem eine eigene Vorlage für die Beschaffungsplanung sowie für die Verwaltung von Verträgen.


(1)  ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Stiftung zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Stiftung aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 30. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 2. Juli 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://eurofound.europa.eu

(12)  Verlängerung eines Dienstleistungsvertrags über Versicherungsleistungen (37 000 Euro).

(13)  Dienstleistungsverträge über die Bereitstellung von Reisebüro-Leistungen (157 000 Euro) und juristischen Dienstleistungen (25 000 Euro).


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/148


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, zusammen mit den Antworten der Beobachtungsstelle

2009/C 304/27

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

149

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

149

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN…

13

150

Tabelle…

151

Antwort der Beobachtungsstelle

153

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (nachstehend „die Beobachtungsstelle“) mit Sitz in Lissabon wurde durch die Verordnung (EWG) Nr. 302/93 des Rates vom 8. Februar 1993 (1) geschaffen. Hauptaufgabe der Beobachtungsstelle ist das Sammeln von Daten über die Drogen- und Drogensuchtproblematik mit dem Ziel, auf europäischer Ebene objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Anhand dieser Informationen sollen die Drogennachfrage und Möglichkeiten ihrer Reduzierung sowie allgemein die mit dem Drogenhandel verbundenen Probleme analysiert werden (2).

2.

Der Haushalt 2008 der Beobachtungsstelle belief sich auf 15,1 Millionen Euro gegenüber 14,4 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der von der Beobachtungsstelle zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 104 gegenüber 98 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) der Beobachtungsstelle bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 185 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (6) vorgelegt.

Verantwortung des Direktors

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Direktor den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung der Beobachtungsstelle eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (7). In den Verantwortungsbereich des Direktors fällt außerdem die Einrichtung (8) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (9) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der Beobachtungsstelle sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (10) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (11) der Beobachtungsstelle in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ihrer Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung der Beobachtungsstelle.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss der Beobachtungsstelle für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

13.

Im Arbeitsprogramm 2008 der Beobachtungsstelle sind für jede strategische Priorität verschiedene operative Ziele, Maßnahmen und Outputs aufgelistet. Oft sind die Ziele weder eindeutig mit den Outputs verknüpft noch messbar, zudem fehlen Ergebnisindikatoren; dies erschwert die Überwachung des auf der Ebene der Tätigkeiten erzielten Fortschritts. Das Arbeitsprogramm enthält keine Angaben zu den veranschlagten personellen und finanziellen Ressourcen, die zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen notwendig sind. Zur Gewährleistung eines rein tätigkeitsbezogenen Managements, was eine fortlaufende Verbesserung der Ressourcenzuweisung und Leistungsanalyse ermöglichen würde, sollte die Beobachtungsstelle messbare Ziele mit angemessenen Indikatoren festlegen, eine Zuweisung ihrer Mittel aufgrund des geschätzten Projektbedarfs vornehmen und das Erreichen von Ergebnissen fördern.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (Lissabon)

Gemeinschaft-liche Zuständigkeits-bereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten der Beobachtungsstelle (Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006)

Leitungsstruktur

Der Beobachtungsstelle für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

(Angaben für 2007)

Die Gemeinschaft ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung drogenkonsum-bedingter Gesundheits-schäden einschließlich der Informations- und Vorbeugungs-maßnahmen.

(Artikel 152 des Vertrags)

Ziele

Lieferung von sachlichen, objektiven, zuverlässigen und vergleichbaren Informationen auf europäischer Ebene über die Drogen- und Drogensuchtproblematik und ihre Folgen an die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten.

Die Beobachtungsstelle führt vorrangig folgende Tätigkeiten aus:

1)

Bestandsaufnahme der Drogenproblematik und Beobachtung neuer Tendenzen, vor allem im Zusammenhang mit dem Polykonsum;

2)

Überwachung der Maßnahmen zur Bewältigung von Drogenproblemen; Bereitstellung von Informationen über bewährte Methoden;

3)

Bewertung der Risiken durch neue psychoaktive Substanzen und Beibehaltung eines Frühwarnsystems;

4)

Entwicklung von Instrumenten, die den Mitgliedstaaten die Überwachung und Bewertung ihrer nationalen Maßnahmen und der Kommission die Überwachung und die Bewertung der Maßnahmen der EU erleichtern.

Aufgaben

Sammlung und Analyse von Daten;

methodische Verbesserung des Datenvergleichs;

Verbreitung der Daten;

Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Einrichtungen und Organisationen sowie mit Drittländern;

Erkennen neuer Entwicklungen und sich verändernder Trends.

1.   Verwaltungsrat

Setzt sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat, zwei Vertretern der Kommission und zwei unabhängigen Sachverständigen zusammen, die das Europäische Parlament benennt.

Beschließt das Arbeitsprogramm, nimmt den Bericht über die Tätigkeit der Beobachtungsstelle an und stellt den Haushaltsplan fest.

2.   Direktor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt.

3.   Wissenschaftlicher Ausschuss

Gibt Stellungnahmen ab. Setzt sich aus maximal fünfzehn bekannten Wissenschaftlern zusammen, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Leistungen vom Verwaltungsrat nach Veröffentlichung einer Aufforderung zur Interessensbekundung ernannt werden. Der Verwaltungsrat kann ferner zum Zwecke der Risikobewertung neuer psychoaktiver Substanzen Fachleute in den erweiterten Wissenschaftlichen Ausschuss benennen.

4.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

5.   Entlastungsbehörde

Parlament auf Empfehlung des Rates.

Haushalt:

15,1 Millionen Euro (14,4 Millionen Euro). Gemeinschafts-zuschuss 93 % (93 %).

Personalbestand am 31. Dezember 2008:

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 82 (82),

davon besetzt: 78 (73);

+ 26 (25) sonstige Dienstposten (Hilfskräfte, Vertragspersonal und Leiharbeitskräfte).

Personalbestand insgesamt: 104 (98),

davon entfallen auf:

 

operative Tätigkeiten: 62 (60),

 

administrative und unterstützende IT-Tätigkeiten: 32 (29),

 

sonstige Tätigkeiten: 10 (9).

Netz

Die Beobachtungsstelle verfügt über ein computergestütztes Netz für das Sammeln und den Austausch von Informationen, das sogenannte „Europäische Informationsnetz für Drogen und Drogensucht“ (Reitox); dieses Netz verbindet die einzelstaatlichen Drogeninformationsnetze, die in den Mitgliedstaaten bestehenden Fachzentren und die Informationssysteme der internationalen Organisationen, die mit der Beobachtungsstelle zusammenarbeiten.

Veröffentlichungen

Jahresbericht zum Stand der Drogenproblematik in Europa; 23 (23) Sprachen, Veröffentlichung und interaktive Website;

ausgewählte Fragen (3 (3) Ausgaben, Veröffentlichung, mehrsprachige Zusammenfassungen, EN);

statistisches Bulletin und interaktive Website mit mehr als 350 (350) Tabellen, 100 (100) Abbildungen;

allgemeiner Tätigkeitsbericht: jährlich, EN;

Newsletter „Drugnet Europe“: 4 (4) Ausgaben, EN;

Drogen im Blickpunkt (Kurzinformationen zur Drogenpolitik): 1 (3) Ausgabe, 25 Sprachen;

wissenschaftliche Monographie — 1 (0), zwei Bände, EN;

Berichte der Reihe EBDD Insights — 3 (0), EN;

technische Datenblätter — 3 (0);

Drogenprofile — 5 neue und 6 aktualisierte (6), DE, EN, FR;

technische und wissenschaftliche Studien, einschließlich Artikel und wissenschaftliche Zusammenfassungen: 53 (57);

ein System zur Sammlung, Validierung, Speicherung und Abrufung von Daten (FONTE).

Sonstige Websites

Erstellung/Aktualisierung/Erweiterung des Inhalts der öffentlichen Website der Beobachtungsstelle:

Länderübersichten,

Übersicht über Drogenbehandlung,

europäische Rechtsdatenbank zur Drogengesetzgebung,

Evaluierungsinstrumentarium,

Erfahrungsaustausch über Maßnahmen zur Nachfragereduktion.

Werbebroschüren: 6 (3) Produkte,

Medienprodukte: 177 (174) verschiedene Produkte,

Beteiligung an internationalen Konferenzen/Tagungen: 203 (230),

Organisation von technischen und wissenschaftlichen Tagungen: 35 (41).

Quelle: Angaben der Beobachtungsstelle.

ANTWORT DER BEOBACHTUNGSSTELLE

13.

Im Arbeitsprogramm 2009 der EBDD wurde den Empfehlungen des Hofes folgend für eine bessere Verknüpfung der Prioritäten, Ziele und durchzuführenden Aktivitäten gesorgt, und den verschiedenen Prioritäten und Aktivitäten wurden auf der Grundlage der geschätzten Durchführungskosten finanzielle und personelle Ressourcen zugewiesen. Es wurden Halbzeit-Fortschrittsberichte erstellt, um den Umsetzungsstand zu überwachen. Darüber hinaus wurde der Ansatz des tätigkeitsbezogenen Managements (Activity Based Management — ABM) für den Planungszyklus 2010-2012 durch verstärkt ergebnisorientierte Verfahren, die Aufstellung leichter messbarer Ziele und die Entwicklung geeigneter Leistungsindikatoren verbessert.


(1)  ABl. L 36 vom 12.2.1993, S. 1. Diese Verordnung und die diesbezüglichen Änderungen wurden durch Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1) aufgehoben.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Beobachtungsstelle zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(7)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(8)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(9)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung der Beobachtungsstelle aufgenommen wurden.

(10)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(11)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 17. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 6. Juli 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://www.emcdda.europa.eu/html.cfm/index81990EN.html


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/154


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit den Antworten des Amts

2009/C 304/28

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG…

1-2

155

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG…

3-12

155

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT…

13-16

156

Tabelle…

157

Antworten des Amts

158

EINLEITUNG

1.

Das Gemeinschaftliche Sortenamt (nachstehend „das Amt“) mit Sitz in Angers wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 (1) geschaffen. Hauptaufgabe des Amts ist die Registrierung und Prüfung der Anträge auf Erteilung des gemeinschaftlichen gewerblichen Schutzrechtes für Pflanzensorten sowie die Beauftragung der zuständigen Ämter der Mitgliedstaaten mit der Durchführung der notwendigen technischen Prüfungen (2).

2.

Der Haushalt 2008 des Amts belief sich auf 12,5 Millionen Euro gegenüber 13,4 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der vom Amt zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 44 gegenüber 44,5 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) des Amts bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Verwaltungsrat des Amts gemäß Artikel 111 der Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vorgelegt.

Verantwortung des Managements

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Präsident den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Amts eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). In den Verantwortungsbereich des Präsidenten fällt außerdem die Einrichtung (7) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (8) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Amts sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (9) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (10) des Amts in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild seiner Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung des Amts.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG UND ZUM FINANZMANAGEMENT

13.

Im Jahr 2007 gebundene Verwaltungsmittel wurden auf das Jahr 2008 übertragen, freigestellt und annulliert, dann erneut gebunden und schließlich auf 2009 übertragen (11). Im Hinblick auf den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit und die Tatsache, dass Verwaltungsmittel nichtgetrennte Mittel sind, hätten die entsprechenden Beträge durch einen Berichtigungshaushaltsplan wieder eingesetzt werden müssen.

14.

Der Rechnungsführer des Amts validierte das Haushaltsmodul des neuen IT-Rechnungsführungssystems nicht. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2008 wurden Schwachstellen im Rechnungsführungssystem festgestellt, die eine Bereinigung der Buchführung erforderlich machten. Diese Schwachstellen müssen behoben werden, damit das Modul validiert werden kann.

15.

Im Rahmen zweier Finanzhilfevereinbarungen nach dem Vollkostenmodell (12) wurden den Vertragspartnern entstandene indirekte Kosten, die die pauschale Obergrenze von 7 % überstiegen, als zuschussfähig eingestuft. Den Verträgen (13) zufolge hätte das Amt eine Begründung für diese Beträge von beträchtlicher Höhe (14) einfordern müssen.

16.

Das Amt vergab einen Liefervertrag für Mobiliar (15) direkt an einen bestimmten Lieferanten und war nicht in der Lage, einschlägige Unterlagen oder Belege zu den Vergabekriterien oder zur Bewertung der verschiedenen Alternativen, die von einem vom Amt zu diesem Zweck ausgewählten technischen Berater aufgezeigt wurden, vorzulegen. Die Transparenz des Verfahrens wurde durch dieses Vorgehen beeinträchtigt.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Gemeinschaftliches Sortenamt (Angers)

Gemeinschaft-liche Zuständig-keitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten des Amts (Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates)

Leitungsstruktur

Dem Amt für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

(Angaben für 2007)

Freier Warenverkehr

Die Verbote oder Beschränkungen, die zum Schutze des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, dürfen weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

(Auszug aus Artikel 30 des EG-Vertrags)

Ziele

Anwendung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes als einzige und ausschließliche Form des gemeinschaftlichen gewerblichen Rechtsschutzes für Pflanzensorten.

Aufgaben

Entscheidungen über Zurückweisung oder Erteilung des gemeinschaftlichen Sortenschutzes;

Entscheidungen über Einwendungen;

Entscheidungen über Beschwerden;

Entscheidungen über Rücknahme oder Widerruf des gemeinschaftlichen Sortenschutzes.

1.   Präsident

Leitet das Amt; wird vom Rat aus einer Liste von Bewerbern, die die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrats vorschlägt, ernannt.

2.   Verwaltungsrat

Überwacht das Arbeitsprogramm des Amts und kann Vorschriften über seine Arbeitsmethoden festlegen; er setzt sich zusammen aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission sowie deren jeweiligen Stellvertretern.

3.   Die Entscheidungen im Rahmen der Erteilung eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes werden von Ausschüssen getroffen, die aus drei Mitgliedern des Personals des Amts bestehen, und von der Beschwerdekammer im Falle einer Beschwerde.

4.   Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen des Amts

Die Kommission kontrolliert die Rechtmäßigkeit derjenigen Handlungen des Präsidenten des Amts, über die im Gemeinschaftsrecht keine Rechtsaufsicht durch ein anderes Organ vorgesehen ist, sowie der Handlungen des Verwaltungsrats, die sich auf den Haushalt des Amts beziehen.

5.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6.   Entlastungsbehörde

Verwaltungsrat.

Haushalt

12,5 (13,4) Millionen Euro

Personalbestand am 31. Dezember 2008

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 43 (42),

davon besetzt: 43 (42);

+ 1 (2,5) sonstige Planstellen (abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Leiharbeitskräfte).

Personalbestand insgesamt: 44 (44,5),

davon entfallen auf:

operative Tätigkeiten

:

17

administrative Tätigkeiten

:

21

sonstige Tätigkeiten

:

6

Eingegangene Anträge: 3 012(2 977)

Erteilte Schutzrechte: 2 162(2 616)

Am 31. Dezember 2008 geltende gemeinschaftliche Schutzrechte: 15 599(14 598)

Quelle: Angaben des Amts.

ANTWORTEN DES AMTS

13.

Aufgrund unvorhergesehener Verzögerungen konnten die Arbeiten nicht innerhalb der Dauer der Mittelbindungen fertig gestellt werden. Damit das Amt seine rechtlichen Verpflichtungen erfüllen konnte, ohne die Haushaltsrechnung künstlich zu verzerren, wurden die ausstehenden Beträge für das Haushaltsjahr 2008 und nicht für 2009 erneut gebunden. Dabei wurden nach Auffassung des Amtes keine Haushaltsvorschriften verletzt.

14.

Der Rechnungsführer hat sichergestellt, dass die Schwachstellen, die im Zuge des Abschlusses festgestellt worden waren, vom Softwareanbieter behoben werden, und er hat das Haushaltsmodul der neuen IT-Rechnungsführungssoftware auf der Grundlage umfangreicher Tests vollständig validiert. Die Validierung wurde dem Rechnungshof am 25. Juni 2009 übermittelt.

15.

Die Finanzhilfevereinbarungen sehen vor, dass Prüfungen bis zu 5 Jahre nach der Zahlung des Restbetrags stattfinden können und dass zu viel gezahlte Beträge zurückgefordert werden müssen, falls solche Beträge im Zuge der Prüfungen festgestellt werden. Als Reaktion auf die Bemerkungen des Hofs wird das Amt in den nächsten Monaten ein Audit anberaumen.

16.

Das Amt hätte selbstverständlich ein Ausschreibungsverfahren durchgeführt, wenn dies nicht durch das ausschließliche Vertriebssystem für diese Art von Möbeln unmöglich gemacht worden wäre. Aus diesem Grund und gemäß Artikel 126.1b der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung des Amtes hielt das Amt das Verhandlungsverfahren für umfassend begründet. Diese Begründung war ordnungsgemäß dokumentiert.


(1)  ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 27.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Amts aufgenommen wurden.

(9)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(10)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 26. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 7. Juli 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://cpvo.europa.eu/main/en/home/about-the-cpvo/financing

(11)  Überwiegend Mittel für Renovierungsarbeiten an einem Gebäude sowie für ein neues IT-Rechnungsführungssystem (Gesamtvolumen 248 000 Euro).

(12)  Gesamtbetrag: 670 000 Euro (50 % wurden vom Amt finanziert).

(13)  Gemäß Artikel I.9 der besonderen Bedingungen sind Gemeinkosten förderfähig unter der Voraussetzung, dass sie durch entsprechende Buchungsbelege nachgewiesen werden können.

(14)  In einem Fall belief sich der Gesamtbetrag der indirekten Kosten, die die Obergrenze überstiegen, auf mehr als 40 000 Euro.

(15)  Verhandlungsverfahren für die Lieferung von Büromobiliar für die neuen Räumlichkeiten des Amts (80 000 Euro).


15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/159


BERICHT

über den Jahresabschluss 2008 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, zusammen mit den Antworten des Amts

2009/C 304/29

INHALT

 

Ziffer

Seite

EINLEITUNG …

1-2

160

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG …

3-12

160

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN …

13

161

Tabelle …

162

Antwort des Amts

163

EINLEITUNG

1.

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (nachstehend „das Amt“) mit Sitz in Alicante wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 (1) errichtet. Hauptaufgabe des Amts ist die Anwendung der Gemeinschaftsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Europäischen Union einräumt (2).

2.

Der Haushalt 2008 des Amts belief sich auf 318,4 Millionen Euro gegenüber 275,6 Millionen Euro im Vorjahr. Die Anzahl der vom Amt zum Jahresende beschäftigten Mitarbeiter betrug 643 gegenüber 647 im Vorjahr.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags prüfte der Hof die Jahresrechnung (3) des Amts bestehend aus dem „Jahresabschluss“ (4) und den „Übersichten über den Haushaltsvollzug“ (5) für das am 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

4.

Diese Zuverlässigkeitserklärung wird dem Haushaltsausschuss des Amts gemäß Artikel 137 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vorgelegt.

Verantwortung des Präsidenten

5.

In seiner Funktion als Anweisungsbefugter führt der Präsident den Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben nach Maßgabe der Finanzregelung des Amts eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus (6). In den Verantwortungsbereich des Präsidenten fällt außerdem die Einrichtung (7) der entsprechenden Organisationsstruktur sowie der internen Verwaltungs- und Kontrollsysteme und -verfahren, um endgültige Jahresabschlüsse (8) zu erstellen, die frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern sind, und sicherzustellen, dass die diesen Abschlüssen zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

Verantwortung des Hofes

6.

Die Verantwortung des Hofes besteht darin, auf der Grundlage seiner Prüfung eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung des Amts sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben.

7.

Der Hof führte seine Prüfung unter Beachtung der Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden (ISSAI) sowie der internationalen Berufsgrundsätze für Abschlussprüfer der IFAC (9) durch. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Hof gehalten, die Standesregeln zu beachten und seine Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinlängliche Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben ist und die zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

8.

Die Prüfung des Hofes umfasst die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihm zugrunde liegenden Vorgänge. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Prüfers, einschließlich der Bewertung des Risikos, dass — aufgrund von Betrug oder Fehlern — der Jahresabschluss wesentliche falsche Angaben enthält bzw. Vorgänge rechts- oder vorschriftswidrig sind. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Prüfer die internen Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf die Erstellung und die Darstellung des Jahresabschlusses durch die geprüfte Stelle mit dem Ziel, für die gegebenen Umstände geeignete Prüfungshandlungen zu gestalten. Die Prüfung des Hofes umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze und der vom Management bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses.

9.

Nach Ansicht des Hofes liefern die im Zuge der Prüfung erlangten Prüfungsnachweise eine hinreichende und angemessene Grundlage für die nachstehenden Prüfungsurteile.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

10.

Nach Auffassung des Hofes vermittelt der Jahresabschluss (10) des Amts in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild seiner Finanzlage zum 31. Dezember 2008 sowie der Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das zu diesem Stichtag abgeschlossene Haushaltsjahr im Einklang mit der Finanzregelung des Amts.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

11.

Nach Auffassung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das zum 31. Dezember 2008 abgeschlossene Haushaltsjahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Punkten rechtmäßig und ordnungsgemäß.

12.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Zuverlässigkeitserklärung des Hofes nicht infrage.

SONSTIGE FESTSTELLUNGEN

13.

In den letzten zwei Jahren (11) unterstrich der Hof die Notwendigkeit für das Amt, der Kommission die Festsetzung eines Gebührenaufkommens vorzuschlagen, das den tatsächlichen Kosten des Amts eher Rechnung trägt (12). Der kumulierte Haushaltsüberschuss (13) ist von 201 Millionen Euro im Jahr 2006 auf 273 Millionen Euro im Jahr 2007 und 350 Millionen Euro im Jahr 2008 angestiegen. Die Auswirkungen der Maßnahmen, die das Amt zur Vorbeugung eines weiteren Anstiegs seines Haushaltsüberschusses und längerfristig zur Angleichung der Ausgaben des Amts an die ihm zur Verfügung stehenden Mittel vorsieht, können noch nicht eingeschätzt werden.

Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident

Tabelle

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante)

Gemeinschaftliche Zuständigkeitsbereiche aufgrund des Vertrags

Zuständigkeiten des Amts (Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates)

Leitungsstruktur

Dem Amt für 2008 zur Verfügung gestellte Mittel

(Angaben für 2007)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2008

(Angaben für 2007)

Freier Warenverkehr

Die Verbote oder Beschränkungen, die zum Schutze des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind, dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

(Auszüge aus Artikel 30 des Vertrags)

Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind verboten.

(Auszüge aus Artikel 49 des Vertrags)

Ziele

Anwendung der Gemeinschaftsge-setzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmern das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Union einräumt.

Aufgaben

Empfang und Einreichung der Eintragungsanträge;

Prüfung der Anmeldungs-erfordernisse und der Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht;

Recherche bei der Behörde über den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten nach der Eintragung älterer nationaler Marken;

Veröffentlichung der Anmeldungen;

Prüfung des (eventuellen) Widerspruchs von Dritten;

Eintragung oder Zurückweisung der Anmeldung;

Prüfung der Anmeldung auf Verfall und Nichtigkeit;

Bearbeitung von Beschwerden gegen Entscheidungen.

1.   Verwaltungsrat

Zusammensetzung

ein Vertreter jedes Mitgliedstaats und

ein Vertreter der Kommission sowie je ein Stellvertreter.

Aufgaben

Beratung des Präsidenten im Zuständigkeitsbereich des Amts,

Aufstellung der Kandidatenliste (Artikel 120 — Präsident, Vizepräsident, Präsident und Mitglieder der Beschwerdekammern).

2.   Präsident des Amts

Ernennung durch den Rat anhand einer Liste von höchstens drei Kandidaten, die der Verwaltungsrat aufstellt.

3.   Haushaltsausschuss

Zusammensetzung

ein Vertreter jedes Mitgliedstaats und ein Vertreter der Kommission sowie je ein Stellvertreter.

Aufgaben

Feststellung des Haushaltsplans und Annahme der Finanzregelung, Erteilung der Entlastung für den Präsidenten und Festlegung der Preise für Rechercheberichte.

4.   Entscheidungen im Zusammenhang mit den Anmeldungen

Dafür sind zuständig:

a)

die Prüfer,

b)

die Widerspruchsabteilungen,

c)

die Markenverwaltungs- und Rechtsabteilung,

d)

die Nichtigkeitsabteilungen,

e)

die Beschwerdekammern.

5.   Externe Kontrolle

Rechnungshof.

6.   Entlastungsbehörde

Haushaltsausschuss des Amts.

Haushalt:

318 Millionen Euro

(276 Millionen Euro).

Personalbestand am 31. Dezember 2008:

643 (647) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 606 (619) + 118 (89) sonstige Planstellen (Verträge für Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Leiharbeitskräfte, Sonderberater).

Personalbestand insgesamt: 724 (708).

Marken

Anzahl der Anmeldungen: 87 400(88 200),

Anzahl der Eintragungen: 81 400(68 000),

Fälle von Widerspruch: 18 700(16 400),

davon 13 600(12 200) abgeschlossen,

Beschwerden vor den Beschwerdekammern: 1 815(1 970),

anhängige Beschwerden: 1 618(1 670).

Durchschnittliche Dauer der Bearbeitung einer Eintragung (ohne Widerspruch oder Beschwerde):

vor Veröffentlichung: 6 (7,5) Monate,

nach Veröffentlichung und bis zur Eintragung: 5,5 (6,5) Monate.

Muster und Modelle

eingegangene Muster: 72 700(78 000),

eingetragene Muster: 78 400(77 000).

Quelle: Angaben des Amts.

ANTWORT DES AMTS

13.

Am 1. Mai 2009 traten die Änderungen der Gebührenordnung in Kraft. Die Haushaltsvoranschläge des Amtes zeigen, dass die neuen Gebühren in naher Zukunft je nach Zahl der Anmeldungen einen Ausgleich des Haushaltes bewirken sollten. Es wurde ferner vereinbart, dass die Kommission alle zwei Jahre überprüft, ob weitere Gebührenanpassungen zur Aufrechterhaltung eines ausgeglichenen Haushalts erforderlich sind


(1)  ABl. L 11 vom 14.1.1994, S. 1.

(2)  In der Tabelle sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresrechnung wird ein Bericht über die Haushaltsführung und das Finanzmanagement des betreffenden Haushaltsjahrs beigefügt. Der Bericht gibt unter anderem Aufschluss über den Umfang der ausgeführten Mittel und — in zusammengefasster Form — über die Mittelübertragungen zwischen den einzelnen Haushaltsposten.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands sowie den Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben zu den wichtigsten Rechnungslegungsgrundsätzen und sonstigen Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 33 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 (ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 72).

(7)  Artikel 38 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission.

(8)  Maßgeblich für die Rechnungslegung und Rechnungsführung der Agenturen sind die entsprechenden Vorschriften in Kapitel 1 des Titels VII der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 der Kommission, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 652/2008 der Kommission vom 9. Juli 2008 (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 23), die in die Finanzregelung des Amts aufgenommen wurden.

(9)  ISSAI steht für International Standards of Supreme Audit Institutions; IFAC steht für International Federation of Accountants (Internationaler Wirtschaftsprüferverband).

(10)  Die endgültige Jahresrechnung wurde am 19. Juni 2009 erstellt und ging beim Hof am 1. Juli 2009 ein. Die mit der Jahresrechnung der Kommission konsolidierte endgültige Jahresrechnung wird am 15. November des darauf folgenden Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Jahresrechnung kann unter den nachstehenden Internetadressen abgerufen werden: http://eca.europa.eu oder http://oami.europa.eu

(11)  ABl. C 311 vom 5.12.2008, S. 179 und ABl. C 309 vom 19.12.2007, S. 141.

(12)  Artikel 134 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993.

(13)  Übertragene Haushaltsergebnisse plus Reservefonds gemäß Artikel 16 der Finanzregelung des Amts.


Berichtigungen

15.12.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 304/164


Berichtigung zum Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans zum Haushaltsjahr 2008 zusammen mit den Antworten der Organe

( Amtsblatt der Europäischen Union C 269 vom 10. November 2009 )

2009/C 304/30

Seite 222, Ziffer 11.25:

anstatt:

„BEMERKUNGEN DES HOFES

11.25.

Der Hof stellte bei seinen Prüfungen (Schulen Karlsruhe und Mol sowie Büro des Generalsekretärs) keine wesentlichen Fehler fest, die die Zuverlässigkeit der gemäß der Haushaltsordnung vom 24. Oktober 2006 zur Haushaltsführung der Europäischen Schulen erstellten Jahresabschlüsse sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihnen zugrunde liegenden Vorgänge infrage stellen könnten. Aus der Prüfung des Hofes ergibt sich allerdings, dass der konsolidierte Jahresabschluss nicht in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes, transparentes Bild in Einklang mit den einschlägigen Rechnungsführungsgrundsätzen vermittelt. Diese Feststellung bezieht sich auf a) die nicht zufriedenstellende Anwendung des Grundsatzes der periodengerechten Rechnungsführung und b) die Ausweisung des Überschusses des vorhergehenden Jahres als Einnahme des gegenwärtigen Jahres.“

 

muss es heißen:

„BEMERKUNGEN DES HOFES

11.25.

Der Hof stellte bei seinen Prüfungen (Schulen Karlsruhe und Mol sowie Büro des Generalsekretärs) keine wesentlichen Fehler fest, die die Zuverlässigkeit der gemäß der Haushaltsordnung vom 24. Oktober 2006 zur Haushaltsführung der Europäischen Schulen erstellten Jahresabschlüsse sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der ihnen zugrunde liegenden Vorgänge infrage stellen könnten. Aus der Prüfung des Hofes ergibt sich allerdings, dass der konsolidierte Jahresabschluss nicht in allen wesentlichen Punkten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes, transparentes Bild in Einklang mit den einschlägigen Rechnungsführungsgrundsätzen vermittelt. Diese Feststellung bezieht sich auf a) die nicht zufriedenstellende Anwendung des Grundsatzes der periodengerechten Rechnungsführung und b) die Ausweisung des Überschusses des vorhergehenden Jahres als Einnahme des gegenwärtigen Jahres.

11.25.   ANTWORT DER EUROPÄISCHEN SCHULEN

Die vom Hof beanstandeten Sachverhalte werden im Rahmen der bevorstehenden Überarbeitung der Haushaltsordnung der Europäischen Schulen untersucht.“