ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.C_2009.197.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 197

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

52. Jahrgang
21. August 2009


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Kommission

2009/C 197/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.5563 — SHV/ERIKS) ( 1 )

1

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Kommission

2009/C 197/02

Euro-Wechselkurs

2

2009/C 197/03

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne dieser Richtlinie)  ( 1 )

3

2009/C 197/04

Mitteilung der Kommission im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne dieser Richtlinie)  ( 1 )

3

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2009/C 197/05

Verzeichnis der von den Mitgliedstaaten zugelassenen internationalen Kontroll- und Überwachungsgesellschaften (im Folgenden Überwachungsgesellschaften) gemäß Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 (Dieses Verzeichnis ersetzt das Verzeichnis, das im ABl. C 222 vom 30. August 2008, S. 14, veröffentlicht wurde)

4

2009/C 197/06

Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft — Ausschreibung für die Durchführung von Linienflugdiensten aufgrund gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ( 1 )

8

 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Kommission

2009/C 197/07

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.5598 — Dragados/Pol-Aqua Group) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

9

 

SONSTIGE RECHTSAKTE

 

Kommission

2009/C 197/08

Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

10

2009/C 197/09

Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

14

 

2009/C 197/10

Hinweis für den Leser (siehe dritte Umschlagseite)

s3

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Kommission

21.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 197/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.5563 — SHV/ERIKS)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 197/01

Am 31. Juli 2009 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden beiden EU-Websites veröffentlicht:

Website der GD Wettbewerb zur Fusionskontrolle (http://ec.europa.eu/competition/mergers/cases/). Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig abgerufen werden,

der Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu/en/index.htm). Hier kann diese Entscheidung anhand der Celex-Nummer 32009M5563 abgerufen werden. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht.


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Kommission

21.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 197/2


Euro-Wechselkurs (1)

20. August 2009

2009/C 197/02

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,4243

JPY

Japanischer Yen

134,11

DKK

Dänische Krone

7,4436

GBP

Pfund Sterling

0,86380

SEK

Schwedische Krone

10,1977

CHF

Schweizer Franken

1,5169

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

8,5955

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,585

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

271,50

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,6993

PLN

Polnischer Zloty

4,1520

RON

Rumänischer Leu

4,2335

TRY

Türkische Lira

2,1250

AUD

Australischer Dollar

1,7124

CAD

Kanadischer Dollar

1,5600

HKD

Hongkong-Dollar

11,0398

NZD

Neuseeländischer Dollar

2,1055

SGD

Singapur-Dollar

2,0617

KRW

Südkoreanischer Won

1 777,50

ZAR

Südafrikanischer Rand

11,3161

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

9,7305

HRK

Kroatische Kuna

7,3320

IDR

Indonesische Rupiah

14 326,89

MYR

Malaysischer Ringgit

5,0228

PHP

Philippinischer Peso

68,964

RUB

Russischer Rubel

45,2200

THB

Thailändischer Baht

48,462

BRL

Brasilianischer Real

2,6194

MXN

Mexikanischer Peso

18,2733

INR

Indische Rupie

69,3710


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


21.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 197/3


Mitteilung der Kommission im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2004/108/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne dieser Richtlinie)

2009/C 197/03

Das Datum der Beendigung der Konformitätsvermutung für die Norm „EN 55022:1998 — Einrichtungen der Informationstechnik — Funkstöreigenschaften — Grenzwerte und Messverfahren (CISPR 22:1997 (modifiziert))“ und deren Änderungen „A1:2000 zu EN 55022:1998 (CISPR 22:1997/A1:2000)“ und „A2:2003 zu EN 55022:1998 (CISPR 22:1997/A2:2002)“, das in der im Amtsblatt der Europäischen Union C 126 vom 5. Juni 2009 veröffentlichten Mitteilung der Kommission festgelegt wurde, wird auf den 1. Oktober 2011 verschoben.


21.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 197/3


Mitteilung der Kommission im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsdaten der harmonisierten Normen im Sinne dieser Richtlinie)

2009/C 197/04

Das Datum der Beendigung der Konformitätsvermutung für die Norm „EN 55022:1998 — Einrichtungen der Informationstechnik — Funkstöreigenschaften — Grenzwerte und Messverfahren (CISPR 22:1997 (modifiziert))“ und deren Änderungen „A1:2000 zu EN 55022:1998 (CISPR 22:1997/A1:2000)“ und „A2:2003 zu EN 55022:1998 (CISPR 22:1997/A2:2002)“, das in der im Amtsblatt der Europäischen Union C 280 vom 4. November 2008 veröffentlichten Mitteilung der Kommission festgelegt wurde, wird auf den 1. Oktober 2011 verschoben.


INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

21.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 197/4


Verzeichnis der von den Mitgliedstaaten zugelassenen internationalen Kontroll- und Überwachungsgesellschaften (im Folgenden „Überwachungsgesellschaften“) gemäß Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 800/1999

(Dieses Verzeichnis ersetzt das Verzeichnis, das im Amtsblatt der Europäischen Union C 222 vom 30. August 2008, S. 14, veröffentlicht wurde)

2009/C 197/05

1.   ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission (1) sind die von den Mitgliedstaaten zugelassenen Überwachungsgesellschaften ermächtigt, Bescheinigungen auszustellen, aus denen hervorgeht, dass die landwirtschaftlichen Erzeugnisse, für die eine Ausfuhrerstattung gewährt wird, in einem Drittland entladen und eingeführt worden sind oder zumindest den Bestimmungsort in einem Drittland erreicht haben.

Darüber hinaus sind die von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 16 Buchstaben a bis f der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 zugelassenen und kontrollierten Überwachungsgesellschaften oder eine amtliche Agentur des Mitgliedstaats verantwortlich für die Durchführung der Kontrollen gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 639/2003 der Kommission (Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen in Bezug auf den Schutz lebender Rinder beim Transport).

Für die Zulassung und die Kontrolle der Überwachungsgesellschaften sind die Mitgliedstaaten zuständig.

Die Zulassung einer Überwachungsgesellschaft durch einen Mitgliedstaat gilt für alle Mitgliedstaaten. Dies bedeutet, dass die von den zugelassenen Überwachungsgesellschaften ausgestellten Bescheinigungen in der ganzen Gemeinschaft verwendet werden dürfen, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat die ausstellende Überwachungsgesellschaft niedergelassen ist.

Zur Information der Ausführer von landwirtschaftlichen Erzeugnissen in der Gemeinschaft veröffentlicht die Kommission in regelmäßigen Abständen ein aktualisiertes Verzeichnis aller von den Mitgliedstaaten zugelassenen Überwachungsgesellschaften. Das Verzeichnis im Anhang wurde am 1. Juli 2009 erstellt.

2.   HINWEIS

Die Kommissionsdienststellen machen die Ausführer auf folgende Punkte aufmerksam:

Die Tatsache, dass eine Überwachungsgesellschaft im Verzeichnis aufgeführt ist, bedeutet nicht, dass die von dieser Gesellschaft ausgestellten Bescheinigungen automatisch akzeptiert werden. So werden unter Umständen weitere Belege verlangt. Außerdem kann nachträglich festgestellt werden, dass die ausgestellten Bescheinigungen nicht korrekt sind,

Eine Gesellschaft kann jederzeit aus dem Verzeichnis gestrichen werden. Der Ausführer sollte sich daher bei den nationalen Behörden zuvor erkundigen (vgl. Anhang X der Verordnung (EG) Nr. 800/1999), ob die Gesellschaft, mit der er zusammenarbeiten will, noch zugelassen ist,

Ausführer, die weitere Auskünfte über eine Gesellschaft wünschen, können sich an die nationale Behörde wenden, von der die Gesellschaft zugelassen wurde.


(1)  ABl. L 102 vom 17.4.1999, S. 11. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 671/2004 (ABl. L 105 vom 14.4.2004, S. 5).


ANHANG

Verzeichnis der von den Mitgliedstaaten zugelassenen internationalen Überwachungsgesellschaften

DÄNEMARK

Baltic Control Ltd Aarhus (1)

Sindalsvej 42 B

P.O. Box 2199

8240 Risskov

DANMARK

Tel. +45 86216211

Fax +45 86216255

E-Mail: baltic@balticcontrol.com

Zulassungszeitraum: 21.7.2008 bis 20.7.2011

DEUTSCHLAND

IPC HORMANN GMBH (1)

Independent Product-Controlling

Ernst-August-Straße 10

29664 Walsrode

DEUTSCHLAND

Tel. +49 516160390

Fax: +49 51616039101

E-Mail: ipc@ipc-hormann.com

Zulassungszeitraum: 1.4.2009 bis 31.3.2012

Argos Control

Warenprüfung GmbH

Gustav-Meyer-Allee 26A

13355 Berlin

DEUTSCHLAND

Tel. +49 302830573-0

Fax +49 302830573-16

E-Mail: Allgemein@argoscontrol.de

Zulassungszeitraum: 1.6.2008 bis 31.5.2011

SPANIEN

SGS Espanola de Control S.A. (1)

C/ Trespaderne, 29

Edificio Barajas I

(Bo del Aeropuerto)

28042 Madrid

ESPAÑA

Tel. +34 913138000

Fax +34 913138080

http://www.sgs.es

E-Mail: david.perez@sgs.com

Zulassungszeitraum: 1.10.2008 bis 31.9.2011 (gemäß der Verordnung (EG) Nr. 800/1999) 22.12.2008 bis 21.12.2011 (gemäß der Verordnung (EG) Nr. 639/2003)

FRANKREICH

Control Union Inspections France

8 boulevard Ferdinand de Lesseps

B.P. 4077

76022 Rouen

FRANCE

Tel +33 232102100

Fax +33 235718099

E-Mail: qufrance@control-union.fr

Zulassungszeitraum: Zulassung abgelaufen; die erneute Zulassung wird zur Zeit geprüft.

ITALIEN

SOCIETA SGS ITALIA SpA

Sede legale: Via Gasparre Gozzi 1/A

20129 Milano MI

ITALIA

Tel. +39 0273931

Fax +39 0270124630

http://www.sgs.com

Zulassungszeitraum: 14.3.2008 bis 13.3.2011

SOCIETA VIGLIENZONE ADRIATICA SpA

Sede legale: Via della Moscova n. 38

20121 Milano MI

ITALIA

http://www.viglienzone.it

Filiale di Ravenna: C.ne Piazza d'Armi, 130

48100 Ravenna RA

ITALIA

Tel. +39 0544422242

Fax +39 0544422330

E-Mail: controlli@viglienzone.it

Zulassungszeitraum: 14.2.2009 bis 13.2.2012

SOCIETA BOSSI & C. — TRANSITI SpA

Via D. Fiasella n. 1

16121 Genova GE

ITALIA

Tel. +39 0105716-1

Fax +39 010582346

http://www.bossi-transiti.it

E-Mail: urveyor@bossi-transiti.it

Zulassungszeitraum: 15.6.2007 bis 14.6.2010

NIEDERLANDE

CONTROL UNION NEDERLAND (2)

Jufferstraat, 9–15

Postbus 22074

3003 DB Rotterdam

NEDERLAND

Tel. +31 102823390

Fax +31 104123967

E-Mail: netherlands@controlunion.com

Zulassungszeitraum: 1.11.2008 bis 31.10.2011

SAYBOLT INTERNATIONAL B.V.

Stoomloggerweg 12

3133 KT Vlaardingen

NEDERLAND

Tel. +31 104609911

Fax +31 104353600

http://www.saybolt.com

Zulassungszeitraum: 1.2.2007 bis 31.1.2010

POLEN

J.S. Hamilton Poland Ltd. Sp. z o.o.

Ul. Świętojańska 134

81-404 Gdynia

POLSKA/POLAND

Tel. +48 586607720

Fax +48 586007721

http://www.hamilton.net.pl

Zulassungszeitraum: 3.12.2007 bis 3.12.2010

Polcargo International Sp. z o.o.

Ul. Henryka Pobożnego 5

70-900 Szczecin

POLSKA/POLAND

Tel. +48 914340211

Fax +48 914882036

http://www.polcargo.pl

Zulassungszeitraum: 3.12.2007 bis 3.12.2010

SGS Polska Sp. z o.o.

Ul. Bema 83

01-233 Warszawa

POLSKA/POLAND

Tel. +48 223292222

Fax +48 223292220

http://www.sgs.pl

Zulassungszeitraum: 3.12.2007 bis 3.12.2010

FINNLAND

OY LARS KROGIUS AB (3)

Vilhonvuorenkatu 11 B 10

FI-00500 Helsinki

SUOMI/FINLAND

Puhelin +358 947636300

Faksi +358 947636363

http://www.krogius.com

E-Mail: average.finland@krogius.com

Zulassungszeitraum: 15.5.2009 bis 14.5.2012

VEREINIGTES KÖNIGREICH

ITS TESTING SERVICES LTD (Intertek)

Caleb Brett House

734 London Road

West Thurrock Grays

Essex RM20 3NL

UNITED KINGDOM

Tel. +44 1708680200

Fax +44 1708680262

E-Mail: mstokes@caleb-brett.com

Zulassungszeitraum: 4.4.2007 bis 4.4.2010


(1)  Dieses Unternehmen wurde auch für die Kontrollen in Drittländern im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 639/2003 betreffend den Schutz lebender Rinder beim Transport zugelassen.

(2)  Dieses Unternehmen wurde auch für die Kontrollen in Drittländern im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 639/2003 betreffend den Schutz lebender Rinder beim Transport zugelassen.

(3)  Die diesem Unternehmen erteilte Genehmigung zur Ausstellung von Bescheinigungen gilt nur für die Russische Föderation und Belarus. Weitere Auskünfte erteilen die finnischen Behörden.


21.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 197/8


Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft

Ausschreibung für die Durchführung von Linienflugdiensten aufgrund gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 197/06

Mitgliedstaat

Griechenland

Flugstrecken

Athen–Astypaläa

Athen–Ikaria

Athen–Leros

Athen–Milos

Thessaloniki–Chios

Thessaloniki–Samos

Limnos–Mytilene–Chios–Samos–Rhodos

Rhodos–Karpathos–Kassos–Sitia

Alexandroupolis–Sitia

Aktio–Sitia

Athen–Kythira

Athen–Naxos

Athen–Paros

Athen–Karpathos

Athen–Sitia

Athen–Skiathos

Thessaloniki–Korfu

Rhodos–Kos–Leros–Astypaläa

Korfu–Aktio–Kefalonia–Zakynthos

Athen–Kalymnos

Thessaloniki–Kalamata

Athen–Skyros

Thessaloniki–Skyros

Rhodos–Kastelorizo

Laufzeit des Vertrags

1. Oktober 2009—30. September 2013

Frist für die Angebotsabgabe

77 Tage nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung (ABl. C 131 vom 10.6.2009, S. 15)

Anschrift, bei der der Text der Ausschreibung und andere einschlägige Informationen und/oder Unterlagen im Zusammenhang mit der öffentlichen Ausschreibung und den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unentgeltlich angefordert werden können

Hellenic Civil Aviation Authority

Directorate General of Air Transport

Air Transport and International Affairs

Division/Section II

Vas. Georgiou 1

166 04 Elliniko

GREECE

Tel. +30 2108916149 / 2108916121

Fax +30 2108947132

Website: http://www.hcaa.gr


V Bekanntmachungen

VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Kommission

21.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 197/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5598 — Dragados/Pol-Aqua Group)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 197/07

1.

Am 13. August 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Dragados S.A. („Dragados“, Spanien), das der Unternehmensgruppe Actividades de Construcción y Servicios, S.A. („ACS Group“, Spanien) angehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung im Wege eines am 30. Juli 2009 angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Przedsiebiorstwo Robót Inzynieryjnych „Pol-Aqua“ S.A. („Pol-Aqua Group“, Polen).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Dragados: Hoch- und Tiefbau, Ausbaggerungsarbeiten, Straßen- und Eisenbahnkonzessionen,

Pol-Aqua Group: Bauleistungen in den Bereichen Engineering, Wasseraufbereitung, Straßen und Rohrleitungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5598 — Dragados/Pol-Aqua Group per Fax (+32 22964301 oder 22967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


SONSTIGE RECHTSAKTE

Kommission

21.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 197/10


Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2009/C 197/08

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„CHIRIMOYA DE LA COSTA TROPICAL DE GRANADA-MÁLAGA“

EG-Nr. ES-PDO-0005-0244-11.06.2002

g.U. ( X ) g.g.A. ( )

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Subdirección General de Calidad Diferenciada y Agricultura Ecológica, Ministerio de Medio Ambiente, Medio Rural y Marino

Anschrift:

Paseo Infanta Isabel, 1

28071 Madrid

ESPAÑA

Tel.

+34 913475394

Fax

+34 913475410

E-Mail:

sgcaae@mapya.es

2.   Vereinigung:

Name:

Asociación de productores y elaboradores de chirimoya de la Costa Tropical de Granada-Málaga.

Anschrift:

Av. de Andalucía, 1

18690 Almuñécar (Granada)

ESPAÑA

Tel.

+34 58632715

Fax

+34 58632961

E-Mail:

chirimoya@crchirimoya.org

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.6:

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet

4.   Spezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 510/2006)

4.1   Name:

„Chirimoya de la Costa tropical de Granada-Málaga“

4.2   Beschreibung:

Für den Frischverzehr bestimmte Früchte des Cherimoya-Baums (Annona Cherimola Mill.), Schalentyp „Impressa“, abgeleitet aus der lokalen Sorte „Fino de Jete“.

Die Eigenschaften des Erzeugnisses gehen auf die Besonderheiten der Sorte „Fino de Jete“ zurück, die durch den Einfluss der geografischen Umwelt (Costa Tropical de Granada-Málaga) beeinflusst werden.

Zum optimalen Erntezeitpunkt hat die Fruchtschale schuppenförmige, glatte oder zwischen den Graten leicht eingedellte Facetten. Die Fruchtform ist rund bzw. ei-, herz- oder nierenförmig und zumeist symmetrisch zur Mittelachse geformt.

Zum optimalen Erntezeitpunkt hat die Frucht eine hellgrüne Farbe.

Die Fruchtschale ist relativ dick.

Die Samenkerne sind von einer Hülle umgeben und deswegen nicht unmittelbar auslösbar.

Sehr süßer, durch leichte Säure aber dennoch ausgewogener Geschmack; Gehalt an löslichen Zuckern über 17° Brix.

Bei der Ernte ist das Fruchtfleisch weiß oder elfenbeinfarben.

Die Klassen und Toleranzen müssen der Qualitätsnorm für Cherimoyas entsprechen. Mit der Ursprungsbezeichnung dürfen lediglich Cherimoyas der Klassen „Extra“ und „I“ vermarktet werden.

4.3   Geografisches Gebiet:

Das Gebiet, in dem die Cherimoyas mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Chirimoya de la Costa Tropical de Granada-Málaga“ erzeugt, aufbereitet und verpackt werden, umfasst die Parzellen, die in dem natürlich abgegrenzten Gebiet desselben Namens liegen, und schließt folgende Gemeinden ein:

 

Provinz Granada: Motril, Vélez de Benaudalla, Los Guájares, Molvízar, Salobreña, Itrabo, Otívar, Lentejí, Jete und Almuñécar.

 

Provinz Málaga: Nerja, Frigiliana, Torrox, Algarrobo und Vélez-Málaga.

Die Cherimoya müssen in dem geografischen Gebiet aufbereitet und verpackt werden, weil sich die Schale dieser sehr empfindlichen und leicht verderblichen Frucht nach mechanischen Beschädigungen wie Kratzern, Stößen usw. schnell verfärbt. Deswegen muss das Erzeugnis von der manuellen Ernte im Freien bis zur Verpackung des Erzeugnisses in den Lagern (innerhalb von weniger als 24 Stunden nach der Ernte) äußerst vorsichtig gehandhabt werden. Es ist strengstens verboten, die Früchte umzuverpacken und/oder ein zweites Mal aufzubereiten.

4.4   Ursprungsnachweis:

Der Ursprung und die Qualität des Erzeugnisses werden durch wesentliche Faktoren garantiert, die Folgendes umfassen:

Die Cherimoyas der zugelassenen Sorte stammen aus eingetragenen, im Erzeugungsgebiet gelegenen Anpflanzungen.

Die Verfahren des Anbaus in den eingetragenen Anpflanzungen sind im Lastenheft beschrieben, und ihre Einhaltung wird kontrolliert.

Das Erzeugnis wird an eingetragene, im Erzeugungsgebiet gelegene Gemüse- und Obstbauzentren geliefert und dort unter Bedingungen gelagert, die eine optimale Aufbewahrung gewährleisten.

Die Aufbereitung, die Verpackung, die Aufmachung, der Versand und die Lagerung der Cherimoyas werden von der Kontrollbehörde überwacht.

In regelmäßigen Abständen werden physikalisch-chemische und organoleptische Kontrollen durchgeführt, um die Qualität der Früchte zu gewährleisten.

Nur Cherimoya, die sämtliche Kontrollen im Laufe des Verfahrens ohne Beanstandung durchlaufen haben, werden verpackt und mit der durch das nummerierte Kontrolletikett der Kontrollbehörde ausgewiesenen Herkunftsgarantie vermarktet. Die Kontrollbehörde übergibt dem Vermarktungsbetrieb die Anzahl der Kontrolletiketten, die der Menge Früchte, die der Landwirt an dieses Aufbereitungs- und Verpackungszentrum geliefert hat, und der Anzahl der Verpackungen entspricht.

4.5   Herstellungsverfahren:

Der Cherimoya-Anbau beginnt wie bei jedem anderen Obstbaum mit der Pflanzung. Gepflanzt wird ein veredelter Baum. Das Veredelungsmaterial stammt von der traditionell in diesem Gebiet angebauten Sorte („Fino de Jete“).

Die in dem Gebiet übliche Bepflanzungsdichte beträgt zwischen 160 und 200 Bäume pro Hektar.

In den ersten drei bis vier Jahren wird der Baum einem Erziehungsschnitt unterworfen. Nach Beginn der Produktion der Pflanze im 5. Jahr wird der Ertragsschnitt vorgenommen, der den Beginn der Produktion der Pflanze markiert. Der optimale Zeitpunkt für den Baumschnitt ist am Ende des Winters.

In den Teilen der Costa Tropical de Granada-Málaga, in denen die natürliche Befruchtung unzuverlässig oder unzureichend ist, wird sie durch die vom Menschen ausgeführte manuelle Befruchtung ergänzt.

Auch wenn die Befruchtung der Cherimoya mit Schwierigkeiten verbunden ist, weist der Baum andererseits den Vorzug auf, widerstandsfähig gegen Schädlinge zu sein. Der wichtigste Schädling der Cherimoya ist die „Fruchtfliege“ oder „Mittelmeerfliege“ (Ceratitis Capitata Wied). Weniger häufig treten Schildläuse (Coccus hesperidium oder Pseudococcus citri) auf. Sie werden unter anderem mit zugelassenen Insektiziden bekämpft.

Häufige Krankheiten sind die Stamm- und Wurzelfäule, die im Wesentlichen als Folge von zu hoher Feuchtigkeit im Wurzelbereich der Pflanze von Arimallaria mellea und Rosellinia necatrix verursacht werden. Es wird empfohlen, den Stamm und die Hauptwurzeln der Pflanze freizulegen, verfaulte Stellen bis in das gesunde Holz auszuschneiden und dabei mit einem zugelassenen Fungizid zu desinfizieren.

Zu Frühjahrsbeginn wird der Boden der Cherimoya-Anpflanzung in der Regel etwa 15 cm tief gepflügt.

Die Düngermenge hängt von einer Reihe von Faktoren ab wie Bodenfruchtbarkeit, Bewässerungssystem, Unterlage, Alter des Baums und vor allem voraussichtliche Ernte.

Je nachdem, ob sich die Anpflanzung am Hang oder in der Ebene befindet, kommen in dem Gebiet zwei unterschiedliche Bewässerungssysteme (Punktbewässerung und Berieselung) zum Einsatz.

Die Früchte werden ausschließlich von Hand geerntet. Nach der Ernte werden die Cherimoyas beim Transport zu den Aufbereitungs- und Verpackungszentren mit großer Sorgfalt gehandhabt, um die Produktmerkmale zu erhalten.

Die Cherimoyas werde bei der Aufnahme in den eingetragenen Zentren nach Klassen sortiert.

Die Früchte müssen von der Ernte bis zur Verpackung in den Lagern, die binnen weniger als 24 Stunden erfolgen muss, sehr vorsichtig gehandhabt werden. Es ist strikt verboten, die Frucht umzuverpacken und/oder einer zweiten Aufbereitung zu unterziehen.

4.6   Zusammenhang:

Die Sorte „Fino de Jete“ ist aus einer natürlichen, vom Menschen gesteuerten Selektion aus einer Art hervorgegangen, die im 18. Jahrhundert vom amerikanischen Kontinent eingeführt wurde. Sie wird derzeit ausschließlich an der Costa Tropical de Granada-Málaga angebaut.

Die Landwirte dieses Gebiets haben diese Sorte unter anderem nach folgenden Kriterien ausgewählt: hoher, sicherer Ertrag über Jahre hinweg, der zu einem großen Teil auf die perfekte biologische Anpassung an die Umwelt zurückzuführen ist, die hellgrüne Farbe, die auf die Anbauverfahren zurückgeht, die hohe Anpflanzungsdichte, die Schnitttechniken sowie das abschüssige Gelände und die Enge der Täler in den gemäßigten Breiten, die die Frucht soweit möglich vor der Sonne schützen.

Die Schale mit schuppenförmigen Vertiefungen (Typ „Impresa“), die dicker ist als bei anderen Sorten, erleichtert die Handhabung und den Transport, weil sie die Frucht weniger empfindlich für mechanische Beschädigungen macht. In organoleptischer Hinsicht ist der Geschmack ausgewogen zwischen süß und leicht säuerlich, wobei die Säure durch die klimatischen Bedingungen des Gebiet abgeschwächt wird, da hier die Früchte im Sommer bei den höchsten Jahrestemperaturen reifen und somit mehr löslichen Zucker enthalten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich das Erzeugungsgebiet auf einem Breitengrad befindet, der der gemäßigten Zone entspricht. In den Haupterzeugungsgebieten hingegen wachsen die Früchte das ganze Jahr über, weil diese Gebiete sich auf tropennahen Breitengraden und sogar am Äquator befinden.

Aufgrund all dieser Eigenschaften ist die Sorte „Fino de Jete“ ein perfekt an die subtropischen Bedingungen des für die Ursprungsbezeichnung namensgebenden Erzeugungsgebiets angepasster Ökotyp.

4.7   Kontrolleinrichtung:

Name:

Consejo Regulador de la Denominación de Origen «Chirimoya de la Costa Tropical de Granada-Málaga».

Anschrift:

Av. Juan Carlos I, Ed. Estación, Apdo. de Correos 648

18690 Almuñécar (Granada)

ESPAÑA

Telefon

+34 958635865

Fax

+34 958639201

E-Mail:

chirimoya@crchirimoya.org

Die Kontrollbehörde für die geschützte Ursprungsbezeichnung „Chirimoya de la Costa Tropical de Granada-Málaga“ genügt der Norm EN 45011.

4.8   Etikettierung:

Die Handelsetiketten jedes eingetragenen Unternehmens müssen von der Kontrollbehörde genehmigt werden. Sie müssen die Aufschrift „Denominación de Origen Chirimoya de la Costa Tropical de Granada-Málaga“ tragen.

Jede Art Verpackung, in der die Cherimoya mit der geschützten Ursprungsbezeichnung versandt wird, muss nummerierte Kontrolletiketten tragen, die von der Kontrollbehörde ausgegeben und in den eingetragenen Lagern so angebracht werden, dass eine Wiederverwendung unmöglich ist.

Die nummerierten Kontrolletiketten werden für die Handelsklassen „Extra“ und „I“ verwendet.


21.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 197/14


Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2009/C 197/09

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„COLLINE PONTINE“

EG Nr. IT-PDO-0005-0499-28.09.2005

g.U. ( X ) g.g.A. ( )

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Ministero delle Politiche Agricole e Forestali

Anschrift:

Via XX Settembre 20

00187 Roma RM

ITALIA

Tel.

+39 0646655104

Fax

+39 0646655306

E-Mail:

saco7@politicheagricole.it

2.   Antragstellende Vereinigung:

Name:

Associazione Provinciale Produttori Olivicoli di Latina

Anschrift:

Via Don Minzoni

04100 Latina LT

ITALIA

Tel.

+39 0773668957

Fax

+39 0773668957

E-Mail:

aspollatina@libero.it

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.5 —

Öle und Fette — Natives Ölivenöl extra

4.   Spezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)

4.1   Name:

„Colline Pontine“

4.2   Beschreibung:

Natives Olivenöl extra mit den folgenden physikalischen und chemischen Merkmalen:

 

CHEMISCH-PHYSIKALISCHE MERKMALE

 

Gesamtsäuregehalt in Ölsäure ≤ 0,6/100 g Öl

 

Peroxidzahl ≤ 12 mEq O2/kg

 

Polyphenolwert > 100 mg/kg

 

Ölsäure ≥ 72 %

 

ORGANOLEPTISCHES PROFIL: Farbe von intensiv grün bis gelb, goldfarben schimmernd.

Die Farbe des Öls hängt vom Zeitraum der Ernte der Olivensorte Itrana ab. Da die Oliven nach und nach reifen, kann sich die Ernte über drei Monate von November bis Ende Januar des folgenden Jahres erstrecken. Diese sortenspezifische Eigenschaft ermöglicht es den Erzeugern und Verarbeitern des nativen Olivenöls extra „Colline Pontine“, den Erntezeitpunkt unter Berücksichtigung der verschiedenen saisonalen Faktoren (Wetterbedingungen, in den Olivenhainen anfallende Mengen) selbst zu bestimmen.

Olfaktorisch ist das Öl durch das mittel- bis starkfruchtige Aroma der grünen Olive, einen Mandelgeschmack im Abgang und eine typische, angenehme Note von Kräutern und (grüner) Tomate gezeichnet. Die Attribute „bitter“ und „scharf“ sind leicht bis mittelstark ausgeprägt.

ORGANOLEPTISCHE ATTRIBUTE

MEDIAN

festgestellte Mängel

0

fruchtig

4—7

bitter

3—5

pikant

3—5

Tomate

3—6

Das native Olivenöl extra mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Colline Pontine“ muss aus folgenden Olivensorten erzeugt werden:

„Itrana“: 50—100 %,

„Frantoio“ und „Leccino“: bis zu 50 %,

andere Sorten, bis zu 10 %.

4.3   Geografisches Gebiet:

Das Erzeugungsgebiet des Olivenöls mit der geschützten Ursprungsbezeichnung „Colline Pontine“ umfasst das Verwaltungsgebiet der folgenden Gemeinden in der Provinz Latina (Region Latium):

Aprilia, Bassiano, Campodimele, Castelforte, Cisterna di Latina, Cori, Fondi, Formia, Itri, Lenola, Maenza, Minturno, Monte San Biagio, Norma, Priverno, Prossedi, Roccagorga, Rocca Massima, Roccasecca dei Volsci, Santi Cosma e Damiano, Sermoneta, Sezze, Sonnino, Spigno Saturnia und Terracina.

4.4   Ursprungsnachweis:

Jede Stufe des Herstellungsprozesses muss überwacht werden; dabei werden alle eingehenden und ausgehenden Produkte aufgezeichnet. Hierdurch und durch die Eintragung der für den Olivenanbau genutzten Parzellen, der landwirtschaftlichen Betriebe, der Ölmühlen und der Abfüllbetriebe in entsprechende, von der Kontrolleinrichtung geführte Verzeichnisse sowie durch die umgehende Meldung der produzierten Mengen ist die Rückverfolgbarkeit sichergestellt. Alle in diese Verzeichnisse eingetragenen natürlichen und juristischen Personen unterliegen den in der Spezifikation und im betreffenden Kontrollplan vorgesehenen Kontrollen.

4.5   Herstellungsverfahren:

Die Produktspezifikation sieht unter anderem die Bewirtschaftung der Böden durch mechanische Bearbeitung der Oberfläche vor, die gleichzeitig auch der Unkrautbekämpfung dient. Die Anlage von Untersaat ist zulässig. Chemische Unkrautbekämpfungsmittel dürfen verwendet werden. Beim Pflanzenschutz ist darauf zu achten, dass eventuelle Pestizidrückstände auf den Oliven möglichst gering sind bzw. beseitigt werden. Die Olivenproduktion darf höchstens 100 kg pro Baum betragen. Die Ernte erfolgt von Hand oder mit geeigneten Maschinen; dabei ist zu vermeiden, dass die Oliven zu Boden fallen. Deshalb sind auf jeden Fall Netze zu verwenden. Das Aufsammeln von Oliven, die auf natürlichem Weg zu Boden gefallen sind, ist verboten. Die Erntezeit dauert vom Beginn der Reifezeit bis zum 31. Januar. Der Einsatz chemischer Mittel, die das Abfallen oder Abtrennen der Früchte vom Baum bewirken oder erleichtern, ist verboten. Der Abtransport erfolgt in perforierten und abwaschbaren Behältern. Zugelassen sind Behältnisse aus rostfreiem Edelstahl oder einem anderen abwaschbaren und lebensmittelechten Material, sofern die darin aufbewahrten Oliven noch am selben Tag verarbeitet werden. Die Oliven müssen auf jeden Fall innerhalb von 48 Stunden nach der Ernte gepresst werden. Zur Beseitigung eventueller Pestizidrückstände oder Fremdstoffe müssen die Blätter entfernt und die Oliven gewaschen werden. Zur Verarbeitung der Oliven dürfen nur mechanische und physikalische Verfahren verwendet werden, mit denen sichergestellt ist, dass im Öl die spezifischen Merkmale der Früchte zum Ausdruck kommen. Die Olivenmasse wird maximal 50 Minuten lang bei einer Temperatur von höchstens 33 °C geknetet. Das als „ripasso“ bezeichnete Verfahren der zweiten Pressung der Oliven ist nicht zugelassen. Auch die Verwendung von chemischen oder biologischen Substanzen (Enzyme) und von Talk bei der Verarbeitung ist nicht gestattet. Die Ölausbeute darf 27 % des Gewichts der Oliven nicht überschreiten. Die Erzeugung des nativen Ölivenöls extra „Colline Pontine“(g.U.) aus ökologischem Landbau ist gestattet. Die Gefäße, in die das Öl zum Verkauf abgefüllt wird, müssen aus dunklem Glas, Keramik oder rostfreier Metallfolie mit den gesetzlich vorgeschriebenen Bestandteilen gefertigt sein und das nachstehend beschriebene Etikett tragen. Ihr Fassungsvermögen darf 5 Liter nicht überschreiten. Des Weiteren dürfen Portionsbeutel mit einer Füllmenge von 10 ml aus Aluminium-Metallfolie oder aus geeigneten zugelassenen synthetischen Materialien verwendet werden, die mit den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben sowie einer von der Kontrollstelle zugeteilten laufenden Nummerierung zu versehen sind. Der Anbau der Oliven, die Verarbeitung zu nativem Olivenöl extra „Colline Pontine“ (g.U.) und die Abfüllung müssen in dem unter 4.3 spezifizierten geografischen Gebiet erfolgen, um zu verhindern, dass das Erzeugnis im Verlauf des Herstellungs-, Lagerungs- und Zertifizierungsprozesses verdirbt und seine organoleptischen Eigenschaften verliert; die Gefahr, dass das Olivenöl unter dem Einfluss von Licht, Wärme und Luftsauerstoff verdirbt, steigt erheblich, wenn es über das Erzeugungsgebiet hinaus transportiert wird.

4.6   Bezug zum geografischen Gebiet:

Das native Olivenöl extra „Colline Pontine“ (g.U.) zeichnet sich durch Besonderheiten und Eigenschaften aus, die für das Erzeugungsgebiet und vor allem für die Olivensorte „Itrana“ typisch sind, die nirgendwo sonst so verbreitet ist und beim Anbau in dem in Punkt 4.3 definierten Gebiet spezifische Qualitätsmerkmale aufweist, was dem Erzeugnis einen besonderen, markanten Geschmack verleiht.

Aufgrund des gelungenen Zusammenwirkens verschiedener Faktoren und der Beschaffenheit und Homogenität seiner organoleptischen Merkmale vermittelt dieses Olivenöl einen sehr „harmonischen“ Gesamteindruck und trifft damit den Geschmack einer breiten Zielgruppe von Verbrauchern.

Die Böden in dem unter Punkt 4.3 spezifizierten Erzeugungsgebiet bestehen im Allgemeinen aus meist kompakten Kalkbänken, die geologisch aus der oberen Kreidezeit stammen. Sie haben oft nur eine dünne landwirtschaftlich nutzbare Schicht, sind wasserdurchlässig und während eines großen Teils des Jahres sehr trocken. Das mediterrane Klima ist von milden Wintern gekennzeichnet, in denen die Temperatur selten unter Null sinkt. Der Olivenanbau ist dominierend im Hügelland der Provinz Latina, das sich in einem breiten Streifen fast durchgehend von Rocca Massima und Cori in südöstlicher Richtung bis nach Minturno und Castelforte an der Grenze zur Provinz Napoli hinzieht.

Die Olivensorte Itrana, auch unter den Namen Oliva di Gaeta, Trana, Oliva Grossa und Cicerone bekannt, ist mit 70 % die wichtigste Kulturpflanze im Erzeugungsgebiet von „Colline Pontine“ Sie steht in einem ganz besonderen Zusammenhang zu dem unter Punkt 4.3 spezifizierten Gebiet; der Name Oliva di Gaeta bezeugt die lange Tradition des Anbaus, der sich von der Gegend um Gaeta, Itri und Formia weiter auf den damaligen Kirchenstaat verbreitet hat und schließlich den ganzen hügeligen und bergigen Teil der Provinz Latina umfasste. Die nachhaltige Verbreitung dieser Sorte ist die Folge einer jahrhundertelangen Tradition des Olivenanbaus. Da ein Teil der erzeugten Früchte unter dem Namen „Oliva di Gaeta“ ebenso lange schon als Tafeloliven große Wertschätzung genießt, wird die Sorte Itrana auch als Tafelolive klassifiziert. Anbautechnisch ist Itrana wegen der gestaffelten Reifezeit durch eine späte Ernteperiode gekennzeichnet.

Die Bodenbeschaffenheit, die Lage der Olivenhaine, das Klima und die Zusammensetzung der Sorten tragen zum Hauptmerkmal des nativen Olivenöls extra „Colline Pontine“ — der harmonischen Ausgeglichenheit — bei. Bei Oliven der Sorte Itrana, die in anderen italienischen Anbaugebieten kultiviert werden, ändern sich die Säurezusammensetzung und der Polyphenolgehalt und damit auch die Merkmale „bitter“ und „scharf“. Dies bestätigen neuere Untersuchungen, die im Rahmen des Regionalen Programms zur Verbesserung der Olivenölerzeugung von der Region Latium, der landwirtschaftlichen Entwicklungsagentur ARSIAL, der Sektion Spoleto des Instituts für experimentellen Olivenanbau I.S.O.L. und der römischen Universität „La Sapienza“ durchgeführt und von der Europäischen Union gemäß Verordnung (EG) Nr. 2407/01 finanziert wurden.

„Colline Pontine“ besitzt ein typisches fruchtiges Kräuteraroma von unterschiedlicher Intensität mit wohl dosierten und ausgewogenen Nuancen von „bitter“ und „scharf“ und einer einzigartigen Note von „grüner Tomate“, das sich in keinem Olivenöl aus anderen Gebieten Italiens findet.

Diese Eigenschaften des Erzeugnisses, dessen ausgeprägt harmonischer Charakter auf dem Klima, den Böden und den verwendeten Olivensorten beruht, werden nicht nur durch historische Dokumente belegt, sondern auch durch die zahlreichen nationalen und internationalen Auszeichnungen, die das Öl seit dem Jahr 1872 erhalten hat. In der ganzen Provinz Latina und vor allem im Erzeugungsgebiet, dem Hügelstreifen hinab zur Pontinischen Ebene, ist der Olivenanbau tief in der Gesellschaft verwurzelt, hat über Jahrhunderte hinweg die Entwicklung der Region und das Leben ihrer Bewohner geprägt und ist auch heute noch bestimmend für die Wirtschaft der Region, die sich fast ausschließlich auf die Olivenerzeugung konzentriert. Das milde Klima begünstigt das Wachstum der Olivenbäume. Die Anbauflächen im bergigen bzw. hügeligen Erzeugungsgebiet mit seinen steinigen bis lockeren Böden schmiegen sich an die zum Meer ausgerichteten Süd- bzw. Südwesthänge der Monti Lepini, Monti Ausoni und Monti Aurunci, die über gut 100 km Länge terrassenförmig zur Küste hin abfallen. Damit ist das Erzeugungsgebiet eines der ausgedehntesten geografisch homogenen Gebiete Italiens. Die Olivenhaine sind seit Jahrhunderten von der Sorte „Itrana“ geprägt, die im gesamten Latium verbreitet, aber nur in der Provinz Latina absolut dominierend ist (in den Olivenhainen der Gemeinden Sonnino und Itri macht sie 90 % des Bestands aus). Die Olivenbäume entwickeln sich trotz der steilen Hanglagen ausgezeichnet.

Bereits der Kirchenstaat ging nicht nur das Problem der Pontinischen Sümpfe an, sondern setzte mit einem bis heute im historischen Archiv von Latina aufbewahrten Edikt auch eine Belohnung von zehn Scudi für die Pflanzung von je 100 Olivenbäumen aus. Im Jahr 1786 wurden daraufhin auf 48 901 ha Olivenbäume gepflanzt. Auch im Flurbuch wurde im achtzehnten Jahrhundert die weite Verbreitung des Olivenanbaus bestätigt. Der italienische Staat hat den örtlichen Olivenanbau seit jeher vor den Wechselfällen des Handels geschützt und dafür gesorgt, dass das Erzeugnis bei zahlreichen Ausstellungen präsentiert wurde. Während der endgültigen Trockenlegung der Pontinischen Sümpfe (in den 1930er Jahren) wurde das Olivenöl aus dem Erzeugungsgebiet durch die Teilnahme an verschiedenen internationalen Ausstellungen weiter aufgewertet, und auch während der Periode der Autarkie, in der der internationale Austausch versiegte, wurde weiter in den Olivenanbau investiert, um die von den damaligen „Wanderlehrstühlen für Landwirtschaft“ verbreiteten modernen Techniken einzuführen.

4.7   Kontrollstelle:

Die Kontrollstelle ist eine private Einrichtung.

Name:

3A-PTA

Anschrift:

Fraz. Pantalla

06050 Todi PG

ITALIA

Tel.

+39 07589572224

Fax

+39 0758957257

E-Mail:

certificazione@parco3a.org

Internet-Site:

http://www.parco3a.org

4.8   Etikettierung:

Alle Gefäße müssen mit einem nicht wieder verwendbaren Verschluss versehen sein. Der Name der geschützten Ursprungsbezeichnung „Colline Pontine“ ist in unverwischbaren Großbuchstaben anzubringen. Er muss sich farblich vom Hintergrund und von den anderen Angaben auf dem Etikett abheben und größere Buchstaben aufweisen als alle anderen Informationen auf Etikett und Rücketikett. Direkt unter dem Namen muss in Buchstaben derselben Größe der Schriftzug „D.O.P. denominazione d’origine protetta“ zu sehen sein. Die wahrheitsgemäße Angabe von Personen- oder Firmennamen bzw. privater Markenzeichen ist gestattet, sofern sie keine anpreisende Bedeutung haben und den Käufer nicht irreführen. Die Verwendung der Namen der landwirtschaftlichen Betriebe, die Angabe ihrer geografischen Lage und der Verweis darauf, dass die Abfüllung im Anbaubetrieb oder in einer Erzeugervereinigung bzw. in einem im Erzeugungsgebiet gelegenen Anbaubetrieb erfolgt, ist nur gestattet, wenn das Öl ausschließlich mit Oliven aus den Olivenhainen des Erzeugerbetriebs hergestellt wurde. Auf dem Etikett muss das Erzeugungsjahr der Oliven angegeben werden, aus denen das Öl gewonnen wurde. Der Verweis auf die Erzeugung des Öls aus ökologischem Landbau ist gestattet. Das Logo der geschützten Ursprungsbezeichnung „Colline Pontine“ (genaue Angaben und farbliche Gestaltung siehe Produktspezifikation) besteht aus der perspektivischen Wiedergabe von drei gelben Säulen im dorischen Stil und darüber einem deutlich größeren Olivenzweig in grau-grüner Farbe, mit den Hügeln des Erzeugungsgebiets im Hintergrund. Diese Abbildung ist von einem umlaufenden Band mit dem Schriftzug „Colline Pontine“ eingefasst. Das Logo nimmt mit seiner Symbolik Bezug auf vorrömische Kulturen und auf die drei Gebirge Monti Lepini, Monti Ausoni und Monti Aurinci. Es kann getrennt vom Etikett angebracht werden, muss sich aber auf der gleichen Seite des Gefäßes befinden.

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21.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 197/s3


HINWEIS

Am 21. August 2009 wird im Amtsblatt der Europäischen Union C 197 A der „Gemeinsame Sortenkatalog für Gemüsearten — 5. Ergänzung zur 27. Gesamtausgabe“ erscheinen.

Die Abonnenten des Amtsblatts erhalten unentgeltlich die der Zahl und der/den Sprachfassung(en) ihrer Abonnements entsprechenden Exemplare. Sie werden gebeten, den unten stehenden Bestellschein ordnungsgemäß ausgefüllt und mit ihrer „Matrikelnummer“ (dem Code, der links auf jedem Etikett erscheint und mit O/… beginnt) versehen zurückzusenden. Die kostenlose Bereitstellung des Amtsblatts wird während eines Jahres ab dem jeweiligen Erscheinungsdatum gewährleistet.

Nichtabonnenten können dieses Amtsblatt kostenpflichtig bei einem unserer Vertriebsbüros beziehen (http://publications.europa.eu/others/agents/index_de.htm).

Das Amtsblatt kann ebenso wie sämtliche anderen Amtsblätter (L, C, C A, C E) kostenlos über die Internet-Site http://eur-lex.europa.eu abgefragt werden.

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