ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.CA2009.194.ger

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 194A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

52. Jahrgang
18. August 2009


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Kommission

2009/C 194A/01

Generaldirektion Forschung — Ausschreibung der Stelle eines Hauptberaters (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) — Brüssel (Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften) — KOM/2009/10211

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ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN

Anbei finden Sie eine Liste der C A-Amtsblätter, die im Jahr 2009 bisher veröffentlicht wurden.

Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.

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(DE/EN/FR)

10

(IT)

12

(DE/FR)

13

 

14

(DE/EN/FR)

16

(DE/EN/FR)

17

(BG/ET/LT/LV/MT/RO)

20

 

21

(DE/EN/FR)

23

 

24

(DE/FR/NL)

25

(BG/ET/LT/LV/MT/RO)

28

(DE/EN/FR)

34

(FR)

36

(GA/EN)

37

 

38

 

39

(SV)

41

(DE/EN/FR)

42

(EN)

45

 

46

(DE/EN/FR)

47

 

52

(DA/FI/MT)

58

(DE/EN/FR)

59

(DE/EN/ES/FR/PT/SV)

62

(BG/CS/LT/LV/MT/PL/RO/SK)

63

 

70

 

71

 

75

(DE/EN/FR)

80

(FR)

84

(BG/RO)

86

 

91

 

93

(BG/RO)

94

 

95

 

97

(DE/EN/FR)

98

 

99

(GA/EN)

103

 

104

(CS/PL)

105

 

106

 

107

(DE/EN/FR)

109

(ET)

114

 

115

(PL)

116

 

117

 

118

(EL)

119

 

121

(BG/CS/LT/LV/MT/PL/RO/SK)

124

(FI)

130

 

131

(SV)

132

 

133

 

134

(DE/EN/FR)

137

 

138

(DE/EN/FR)

139

 

142

(EN/FR)

143

(ET/GA/PL/SL)

145

(BG/CS/LT/LV/RO/SK)

149

(EN)

150

 

155

(BG/RO)

160

(BG/CS/LT/LV/MT/PL/RO/SK)

165

 

170

(BG/CS/LT/LV/MT/PL/RO/SK)

172

(EN)

174

(EL)

176

(ES)

177

(DE/EN/FR)

189

 

194

 

DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Kommission

18.8.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 194/1


GENERALDIREKTION FORSCHUNG

Ausschreibung der Stelle eines Hauptberaters (m/w) (Besoldungsgruppe AD 14) — Brüssel

(Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften)

KOM/2009/10211

(2009/C 194 A/01)

Wir sind

Die Generaldirektion Forschung (GD RTD) konzipiert, entwickelt und verfolgt die Politik der Kommission zur Schaffung eines europäischen Forschungsraums.

Sie wirkt darauf hin, dass die europäische Forschung zur Erreichung der Ziele dieser Politik beiträgt und bei den anderen Gemeinschaftsmaßnahmen der Bedarf der Forschungspolitik berücksichtigt wird.

Sie konzipiert und setzt die zur Schaffung des europäischen Forschungsraums erforderlichen Gemeinschaftsmaßnahmen um, insbesondere die Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung.

Die Generaldirektion leistet einen Beitrag zur Umsetzung der Lissabonner Beschäftigungsstrategie, zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit, zur Wirtschaftsreform und zum sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union, insbesondere durch die Schaffung eines Raums der Aus- und Weiterbildung, Forschung und Innovation.

Weitere Informationen finden sich auf unserer Webseite: http://ec.europa.eu/research/index_fr.cfm

Wir bieten

Die Stelle eines Hauptberaters, der dem Generaldirektor unmittelbar untersteht.

Die europäische Forschungspolitik muss im Kontext der Post-Lissabon-Strategie einen Beitrag zu allen Politikbereichen der Europäischen Union leisten und sich kohärent in sie eingliedern.

In diesem Zusammenhang ist der Hauptberater für die Konzeption und Erstellung des Programms zur strategischen Ausrichtung der Generaldirektion zuständig. Dies beinhaltet Überlegungen über die Zukunft der europäischen Forschung. Zu seinen Aufgaben gehört es, strategische Leitlinien und Instrumente zu entwickeln, die zu einer stärkeren Rationalisierung der Maßnahmen im Bereich der europäischen Forschung führen.

Wir suchen

Bewerber/Bewerberinnen mit

einer fundierten wissenschaftlichen Ausbildung,

guten Kenntnissen der Gemeinschaftspolitik im Allgemeinen,

guten Kenntnissen und Erfahrung auf dem Gebiet der Forschungspolitik in Europa sowie guten Kenntnissen der Umsetzungsinstrumente, insbesondere der Rahmenprogramme,

guten Kenntnissen der EU-Beschlussfassungsverfahren,

der Fähigkeit, die Kommission in politischen und wissenschaftlichen Gremien auf europäischer und internationaler Ebene zu vertreten,

Verhandlungs- und Kommunikationsgeschick.

Die Arbeitssprachen der Generaldirektion sind Englisch und Französisch. Gute Englisch- und Französischkenntnisse sind daher von Vorteil.

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Staatsbürgerschaft eines der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union;

Nachweis

i)

eines abgeschlossenen Hochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren, oder

ii)

eines Bildungsabschlusses, der einem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren und einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufserfahrung entspricht;

nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer diesem Abschluss entsprechenden Ebene; davon mindestens fünf Jahre in einer Führungs- oder Beraterposition (1) auf einem für die Stelle unmittelbar relevanten Gebiet;

gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnis einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union (Bitte beachten Sie, dass das Auswahlverfahren nur in englischer oder französischer Sprache stattfindet. Da dadurch Personen, die eine dieser beiden Sprachen als Muttersprache beherrschen, bevorteilt sein könnten, werden sie zusätzlich in einer oder mehreren anderen Sprachen geprüft.);

Bewerberinnen und Bewerber dürfen das reguläre Ruhestandsalter noch nicht erreicht haben (für Beamte der Europäischen Gemeinschaften: letzter Tag des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden — siehe Artikel 52 Buchstabe a des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften).

In den Bewerbungen sind eindeutige Angaben zu den vorgenannten Auswahlkriterien zu machen.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen bereit sein, eine Erklärung abzugeben, wonach sie unabhängig im öffentlichen Interesse handeln, und etwaige Interessen offenlegen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Ernennung und Beschäftigungsbedingungen

Der Bewerber wird von der Kommission nach deren üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt. Die Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Wahl kommen, werden vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen der Kommission zu einem Gespräch in ein von externen Beratern geleitetes Assessment Center eingeladen.

Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen entsprechen denen der Besoldungsgruppe AD 14 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften.

Das Statut sieht eine neunmonatige Probezeit vor.

Die Einstellung erfolgt in Brüssel.

Chancengleichheit

Die Europäische Union verfolgt eine Politik der Chancengleichheit.

Bewerbungsverfahren

Die Stelle wird gleichzeitig mit anderen Stellen der höheren Führungsebene ausgeschrieben. Bewerber, die an mehreren Stellen interessiert sind, müssen sich für jede Stelle gesondert bewerben.

Bitte prüfen Sie vor Einreichung Ihrer Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen, vor allem, ob Sie über den verlangten Hochschulabschluss und die geforderte Berufserfahrung verfügen.

Wenn Sie sich bewerben wollen, müssen Sie sich per Internet auf folgender Webseite anmelden: https://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/seniormanagementvacancies/CV_Encadext/index.cfm

Folgen Sie bitte den Anweisungen zu den einzelnen Verfahrensschritten. Das elektronische Anmeldeformular ist fristgerecht (2) auszufüllen. Wir empfehlen Ihnen dringend, hiermit nicht bis zuletzt zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung der Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen, was jedoch nach Anmeldeschluss nicht mehr möglich ist. Anmeldungen per E-Mail, die nach Fristende eingehen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erscheint auf dem Bildschirm eine Nummer, die Sie bitte notieren, da sie bei jeder künftigen Bezugnahme auf die Bewerbung anzugeben ist. Sobald die Nummer erscheint, ist der Anmeldevorgang abgeschlossen. Sie ist der Nachweis dafür, dass die eingegebenen Daten registriert wurden. Wird Ihnen keine Nummer angezeigt, so bedeutet dies, dass Ihre Bewerbung nicht registriert wurde!

Bitte beachten Sie, dass Sie über eine E-Mail-Adresse verfügen müssen, die der Zuordnung Ihrer Anmeldung dient und über die wir Ihnen auch das Ergebnis des Auswahlverfahrens mitteilen. Ändert sich Ihre E-Mail-Adresse, ist die Kommission davon in Kenntnis zu setzen.

Der Bewerbung ist ein Lebenslauf (als WORD- oder PDF-Datei) sowie ein Online-Bewerbungsschreiben (von maximal 8 000 Zeichen) beizufügen. Lebenslauf und Bewerbungsschreiben sind auf Deutsch, Englisch oder Französisch abzufassen.

Beachten Sie bitte, dass Sie den Fortgang Ihrer Bewerbung nicht online verfolgen können. Die einstellende Generaldirektion setzt sich direkt mit Ihnen in Verbindung und teilt Ihnen den Stand des Bewerbungsverfahrens mit.

Bewerberinnen oder Bewerber, die sich aufgrund einer Behinderung nicht elektronisch anmelden können, können ihren Lebenslauf und ihr Bewerbungsschreiben spätestens bis zum Anmeldeschluss per Einschreiben (3) einreichen. Es gilt das Datum des Poststempels. Der Schriftverkehr zwischen der Kommission und diesen Bewerbern erfolgt dann auf dem Postweg. Die betreffenden Bewerberinnen und Bewerber müssen ihrer Bewerbung eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht und auf einem gesonderten Blatt angeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens notwendig sind, um ihnen die Teilnahme an dem Auswahlverfahren zu erleichtern.

Für weitere Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ADMIN-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 25. September 2009. Online-Anmeldungen sind nach 12.00 Uhr, Brüsseler Ortszeit, nicht mehr möglich.


(1)  Die Bewerber sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren, in denen sie Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition erworben haben, folgende Angaben machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen, die sie innehatten, 2. Zahl der Mitarbeiter, für die sie jeweils zuständig waren, 3. Höhe des verwalteten Etats und 4. Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(2)  Bis spätestens 25. September 2009, 12 Uhr, Brüsseler Ortszeit.

(3)  Europäische Kommission, Generaldirektion Personal und Verwaltung, Referat Organigramm und Führungspersonal, KOM/2009/10211, MO-34 5/105, 1049 Brüssel, BELGIEN.