ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.C_2009.172.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 172

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

52. Jahrgang
24. Juli 2009


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Kommission

2009/C 172/01

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden ( 1 )

1

2009/C 172/02

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

4

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Kommission

2009/C 172/03

Euro-Wechselkurs

6

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Europäische Investitionsbank

2009/C 172/04

Veröffentlichung von dem Geschäfts- oder Berufsgeheimnis unterliegenden Unterlagen und/oder von Dokumentation, die in den historischen Archiven der EIB aufbewahrt sind — Suche von Geschäftspartnern

7

2009/C 172/05

Veröffentlichung von dem Geschäfts- oder Berufsgeheimnis unterliegenden Unterlagen und/oder Dokumentationen, die in den historischen Archiven der EIB aufbewahrt sind — Suche von Geschäftspartnern

8

2009/C 172/06

Veröffentlichung von dem Geschäfts- oder Berufsgeheimnis unterliegenden Unterlagen und/oder von Dokumentation, die in den historischen Archiven der EIB aufbewahrt sind — Suche von Geschäftspartnern

10

 

CEPOL — Europäische Polizeiakademie

2009/C 172/07

Direktor (m/w) der Europäischen Polizeiakademie (CEPOL)

12

 

VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN HANDELSPOLITIK

 

Kommission

2009/C 172/08

Mitteilung der französischen Regierung gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Amtliche Bekanntmachung zu dem Antrag auf eine Exklusivgenehmigung zum Aufsuchen flüssiger oder gasförmiger Kohlenwasserstoffe Permis de Coulommiers)  ( 1 )

13

2009/C 172/09

Mitteilung der französischen Regierung gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Amtliche Bekanntmachung zu dem Antrag auf Genehmigung zum Aufsuchen von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen mit der Bezeichnung Permis de Donzacq)  ( 1 )

16

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Kommission

24.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/1


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 172/01

Datum der Annahme der Entscheidung

8.6.2009

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

N 465/08

Mitgliedstaat

Spanien

Region

Rioja

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Promociòn de las energias renovables, el ahorro y eficiencia energética y la proteciòn del medio ambiente

Rechtsgrundlage

Orden no 22/2008 de 5 de junio 2008 de la Consejeria de Industria Innovacion y Empleo por la que se aprueban las bases reguladoras de la concesion de subvenciones por la Agencia de desarrollo economico de la Rioja, destinadas a la promocion de las energias renovables, el ahorro y eficiencia energetica y la proteccion del medio ambiente en regimen de concurrencia competitiva

Art der Beihilfe

Beihilferegelung

Ziel

Energieeinsparung

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Geplante Jahresausgaben 2 Mio. EUR; Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe 14 Mio. EUR

Beihilfehöchstintensität

100 %

Laufzeit

31.10.2008—31.12.2014

Wirtschaftssektoren

Alle Sektoren

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Agencia de Desarrollo Económico de La Rioja

C/Muro de la Mata, 13-14

26071 Logroño (La Rioja)

ESPAÑA

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/index.htm

Datum der Annahme der Entscheidung

29.4.2009

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

NN 15/09 (ex N 75/09)

Mitgliedstaat

Vereinigtes Königreich

Region

West Midlands

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Rescue Aid to Modec Limited

Rechtsgrundlage

Regional Development Agencies Act 1998

Art der Beihilfe

Einzelbeihilfe

Ziel

Rettung von Unternehmen in Schwierigkeiten

Form der Beihilfe

Zinsgünstiges Darlehen

Haushaltsmittel

Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe 2,3 Mio. GBP

Beihilfehöchstintensität

Laufzeit

5.2.2009—5.8.2009

Wirtschaftssektoren

Kraftfahrzeuge

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Advantage West Midlands

3 Priestley Wharf

Holt Street

Aston Science Park

Birmingham

B7 4BN

UNITED KINGDOM

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/index.htm

Datum der Annahme der Entscheidung

5.6.2009

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

N 80/09

Mitgliedstaat

Schweden

Region

Blekinge län, Västsverige

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Volvo Personvagnar Aktiebolag

Rechtsgrundlage

Förordning (1988:764) om statligt stöd till näringslivet Garantiförordning (1997:1006) Regeringens proposition 2008/09:95 Staten som huvudman för bolag med verksamhet avseende forskning och utveckling och annan verksamhet inom fordonsklustret m.m.

Art der Beihilfe

Einzelbeihilfe

Ziel

Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben

Form der Beihilfe

Bürgschaft

Haushaltsmittel

Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe 500 Mio. SEK

Beihilfehöchstintensität

Laufzeit

6.2009—12.2018

Wirtschaftssektoren

Kraftfahrzeuge

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Riksgäldskontoret

SE-103 74 Stockholm

SVERIGE

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/index.htm

Datum der Annahme der Entscheidung

30.6.2009

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

N 352/09

Mitgliedstaat

Österreich

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Verlängerung der Beihilferegelung N 557/2008 „Maßnahmen für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen in Österreich“

Rechtsgrundlage

Interbankmarktstärkungsgesetz (IBSG)

Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG)

Art der Beihilfe

Beihilferegelung

Ziel

Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben

Form der Beihilfe

Zuschuss, Bürgschaft

Haushaltsmittel

Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe 90 000 Mio. EUR

Beihilfehöchstintensität

Laufzeit

1.7.2009—31.12.2009

Wirtschaftssektoren

Finanzmittler

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Bundesministerium für Finanzen, Wien

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/index.htm


24.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/4


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

2009/C 172/02

Datum der Annahme der Entscheidung

25.2.2009

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

N 589/08

Mitgliedstaat

Österreich

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Qualitätsprogramme und das AMA-Biozeichen und das AMA-Gütesiegel

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über die Errichtung der Marktordnungsstelle Agrarmarkt Austria 1992

Art der Beihilfe

Beihilferegelung

Ziel

Vermarktung von Qualitätserzeugnissen

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

9,79 Mio. EUR jährlich

Beihilfehöchstintensität

100 %

Laufzeit

bis 31.12.2013

Wirtschaftssektoren

Anhang I

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Stubenring 1

1010 Wien

ÖSTERREICH

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/index.htm

Datum der Annahme der Entscheidung

17.6.2009

Referenz-Nummer der staatlichen Beihilfe

N 618/08

Mitgliedstaat

Italien

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Regime di aiuti ISA SPA

Rechtsgrundlage

Progetto di deliberazione del CIPE

Art der Beihilfe

Beihilferegelung

Ziel

Investitionsbeihilfe für im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätige Unternehmen

Form der Beihilfe

Zinsgünstiges Darlehen und vorübergehende Beteiligung am Aktienkapital.

Haushaltsmittel

Jährliche Mittel: 52 Mio. EUR

Gesamtmittel: 260 Mio. EUR

Beihilfehöchstintensität

Unterschiedlich (zwischen 20 % und 50 % je nach Beihilfemaßnahme).

Laufzeit

ab dem Zeitpunkt der Genehmigung durch die Kommission bis zum 31.12.2013

Wirtschaftssektoren

Landwirtschaft und Agrar-Lebensmittelindustrie

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Ministero delle politiche agricole alimentari e forestali

Via XX Settembre 20

00187 Roma RM

ITALIA

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der(den) verbindlichen Sprache(n) finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/index.htm


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Kommission

24.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/6


Euro-Wechselkurs (1)

23. Juli 2009

2009/C 172/03

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,4229

JPY

Japanischer Yen

134,23

DKK

Dänische Krone

7,4452

GBP

Pfund Sterling

0,86170

SEK

Schwedische Krone

10,7567

CHF

Schweizer Franken

1,5203

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

8,9250

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

25,625

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

271,26

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,7030

PLN

Polnischer Zloty

4,2500

RON

Rumänischer Leu

4,2350

TRY

Türkische Lira

2,1180

AUD

Australischer Dollar

1,7376

CAD

Kanadischer Dollar

1,5606

HKD

Hongkong-Dollar

11,0275

NZD

Neuseeländischer Dollar

2,1579

SGD

Singapur-Dollar

2,0504

KRW

Südkoreanischer Won

1 779,06

ZAR

Südafrikanischer Rand

10,9471

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

9,7198

HRK

Kroatische Kuna

7,3190

IDR

Indonesische Rupiah

14 268,07

MYR

Malaysischer Ringgit

5,0371

PHP

Philippinischer Peso

68,426

RUB

Russischer Rubel

44,3610

THB

Thailändischer Baht

48,357

BRL

Brasilianischer Real

2,6957

MXN

Mexikanischer Peso

18,7681

INR

Indische Rupie

68,9400


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Europäische Investitionsbank

24.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/7


Veröffentlichung von dem Geschäfts- oder Berufsgeheimnis unterliegenden Unterlagen und/oder von Dokumentation, die in den historischen Archiven der EIB aufbewahrt sind — Suche von Geschäftspartnern

2009/C 172/04

Die Bank teilt den nachstehend genannten Organisationen bzw. deren Nachfolgeorganisationen mit, dass sie beabsichtigt, gemäß ihren im Amtsblatt der Europäischen Union C 289/12 vom 22. November 2005 veröffentlichten Bestimmungen über die historischen Archive, die genannten Organisationen betreffende Unterlagen, die ursprünglich dem Geschäfts- oder Berufsgeheimnis unterlagen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Organisationen werden gebeten, sich innerhalb von acht Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Mitteilung unter der angegebenen Anschrift bei der EIB zu melden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bank in Einklang mit Artikel 2 der erwähnten Bestimmungen nach bestem Wissen die Entscheidung über eine Veröffentlichungsgenehmigung der in Frage kommenden Unterlagen treffen.

Anschrift der EIB:

EIB

100, boulevard Konrad Adenauer

2950 Luxembourg

LUXEMBOURG

z. H. Frau Patricia Tibbels, Direktorin der Hauptabteilung Gebäude, Logistik und Dokumentation, E-Mail: p.tibbels@eib.org

Sektor

Geschäftspartner

Projekt

Land (1)

Chemische Industrie

Burgo-ardennes

Cellulose des Ardennes

BELGIQUE/BELGIË

Chemische Industrie

Finanzministerium — Königreich Belgien

Cellulose des Ardennes

BELGIQUE/BELGIË

Chemische Industrie

Wirtschafts-und Finanzministerium — Italienische Republik

Compania industria Rumianca

ITALIA

Chemische Industrie

Wirtschafts-und Finanzministerium — Italienische Republik

Sardamag II

ITALIA

Chemische Industrie

Wirtschafts-und Finanzministerium — Italienische Republik

Sardamag Plamas Cave

ITALIA

Stromerzeugung

Electricité de France (EDF)

Elektrifizierung ländlicher Gebiete in der Bretagne

FRANCE

Stromerzeugung

Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Industrie — Französische Republik

Elektrifizierung ländlicher Gebiete in der Bretagne

FRANCE


(1)  Land, in dem das Projekt finanziert wurde.


24.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/8


Veröffentlichung von dem Geschäfts- oder Berufsgeheimnis unterliegenden Unterlagen und/oder Dokumentationen, die in den historischen Archiven der EIB aufbewahrt sind — Suche von Geschäftspartnern

2009/C 172/05

Die Bank teilt den nachstehend genannten Organisationen bzw. deren Nachfolgeorganisationen mit, dass sie beabsichtigt, gemäß ihren im ABl. C 289/12 vom 22. November 2005 veröffentlichten Bestimmungen über die historischen Archive, die genannten Organisationen betreffende Unterlagen, die ursprünglich dem Geschäfts- oder Berufsgeheimnis unterlagen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Organisationen werden gebeten, sich innerhalb von acht Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Mitteilung unter der angegebenen Anschrift bei der EIB zu melden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bank in Einklang mit Artikel 2 der erwähnten Bestimmungen nach bestem Wissen die Entscheidung über eine Veröffentlichungsgenehmigung der in Frage kommenden Unterlagen treffen.

Anschrift der EIB:

EIB

100, boulevard Konrad Adenauer

2950 Luxembourg

LUXEMBOURG

z. H. Frau Patricia Tibbels, Direktorin der Hauptabteilung Gebäude, Logistik und Dokumentation,

E-Mail: p.tibbels@eib.org

Sektor

Geschäftspartner

Projekt

Land (1)

Landwirtschaft

Portugiesisches Landwirtschaftsministerium

Bewässerungsprojekt Macedo de Cavaleiros

PORTUGAL

Landwirtschaft

Portugiesisches Ministerium für öffentliche Arbeiten

Bewässerungsprojekt Macedo de Cavaleiros

PORTUGAL

Landwirtschaft

Portugiesisches Landwirtschaftsministerium/Abteilung Landwirtschaftliche Hydraulik

Bewässerungsprojekte von Odivelas und Vigia

PORTUGAL

Landwirtschaft

Portugiesisches Infrastrukturministerium/Abteilung Landwirtschaftliche Hydraulik

Bewässerungsprojekte von Odivelas und Vigia

PORTUGAL

Luftfahrt

Aeroportos e Navegaçao Aérea (ANA)

Projekt Flughafen von Madeira

PORTUGAL

Finanzsektor

Banco de Fomento Nacional (BFN)

Portugal — Vorgeschlagenes zweites Globaldarlehen an den Banco de Fomento Nacional zur Finanzierung kleiner und mittlerer Vorhaben in den Bereichen Industrie und Fremdenverkehr in Portugal

PORTUGAL

Finanzsektor

Banco de Fomento Nacional (BFN)

Portugal — Vorgeschlagenes drittes Globaldarlehen an den Banco de Fomento Nacional zur Finanzierung kleiner und mittlerer Vorhaben in den Bereichen Industrie und Fremdenverkehr in Portugal

PORTUGAL

Industrie

Cimentos de Portugal (CIMPOR)

Projekt zur Erhöhung der Zementherstellungskapazitäten in Souselas

PORTUGAL

Industrie

Quimigal E.P.

Projekt zur Herstellung von Materialien, die bei der Herstellung von verstärkten Plastik- und Polyurethanprodukten zum Einsatz kommen

PORTUGAL

Schifffahrt

Administracao dos Portos do Douro e Leixoes (APDL)

Hafen- und Eisenbahnprojekt in Leixoes

PORTUGAL

Schifffahrt

Administracao dos Portos do Douro e Leixoes (APDL)

Projekt zum Kapazitätsausbau des Hafens von Leixoes

PORTUGAL

Eisen- und Stahlindustrie

Chemiefabrik und Hüttenwerk

Ausbau und Modernisierung einer Chemiefabrik und eines Hüttenwerks in Barreiro

PORTUGAL

Eisen- und Stahlindustrie

Portugiesische Republik

Ausbau und Modernisierung einer Chemiefabrik und eines Hüttenwerks in Barreiro

PORTUGAL

Eisen- und Stahlindustrie

Siderurgia Nacional

Ausbau und Modernisierung einer Chemiefabrik und eines Hüttenwerks in Barreiro

PORTUGAL


(1)  Land, in dem das Projekt finanziert wurde.


24.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/10


Veröffentlichung von dem Geschäfts- oder Berufsgeheimnis unterliegenden Unterlagen und/oder von Dokumentation, die in den historischen Archiven der EIB aufbewahrt sind — Suche von Geschäftspartnern

2009/C 172/06

Die Bank teilt den nachstehend genannten Organisationen bzw. deren Nachfolgeorganisationen mit, dass sie beabsichtigt, gemäß ihren im Amtsblatt der Europäischen Union C 289/12 vom 22. November 2005 veröffentlichten Bestimmungen über die historischen Archive, die genannten Organisationen betreffende Unterlagen, die ursprünglich dem Geschäfts- oder Berufsgeheimnis unterlagen, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Organisationen werden gebeten, sich innerhalb von acht Wochen ab dem Veröffentlichungsdatum dieser Mitteilung unter der angegebenen Anschrift bei der EIB zu melden. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bank in Einklang mit Artikel 2 der erwähnten Bestimmungen nach bestem Wissen die Entscheidung über eine Veröffentlichungsgenehmigung der in Frage kommenden Unterlagen treffen.

Anschrift der EIB:

EIB

100, boulevard Konrad Adenauer

2950 Luxembourg

LUXEMBOURG

z. H. Frau Patricia Tibbels, Direktorin der Hauptabteilung Gebäude, Logistik und Dokumentation, E-Mail: p.tibbels@eib.org

Sektor

Geschäftspartner

Projekt

Land (1)

Landwirtschaft

Türkisches Landwirtschaftsministerium Beratungsdienst

Bewässerungsprojekt BERDAN (Südanatolien)

TURKEY

Landwirtschaft

Türkisches Ministerium für Energie und natürliche Ressourcen

Generaldirektion staatliche wasserwirtschaftliche Arbeiten (DSI)

Bewässerungsprojekt BERDAN (Südanatolien)

TURKEY

Landwirtschaft

Türkisches Ministerium für Angelegenheiten des ländlichen Raums

Direktion für Bodenverbesserung (TOPRAKSU)

Bewässerungsprojekt BERDAN (Südanatolien)

TURKEY

Finanzsektor

FESTO

Antrag des Unternehmens FESTO für ein Investitionsvorhaben in der Türkei

TURKEY

Finanzsektor

FESTO

Türkei — Beabsichtigte Gründung einer 100 %-igen Tochtergesellschaft

TURKEY

Finanzsektor

Türkisches Finanzministerium

Zweites Globaldarlehen an den türkischen Staat zur Finanzierung anfänglicher Aufwendungen für Investitionen des öffentlichen Sektors

TURKEY

Finanzsektor

Sinai Yatirim ve Bankasi (SYKB)

Globaldarlehen SYKB II

TURKEY

Industrie

Türkisches Forstministerium

Generaldirektion Forstwirtschaft (DGF)

Zusätzliches Darlehen von 16 Mio. RE an den türkischen Staat für die Finanzierung des Projekts AKDENIZ Wald/Papier

TURKEY

Industrie

Türkisches Forstministerium

Generaldirektion Forstwirtschaft (DGF)

Projekt AKDENIZ — Wald/Papier

TURKEY

Industrie

Türkisches Ministerium für Industrie und Technologie

Zusätzliches Darlehen von 16 Mio. RE an den türkischen Staat für die Finanzierung des Projekts AKDENIZ Wald/Papier

TURKEY

Industrie

Türkisches Ministerium für Industrie und Technologie

Projekt AKDENIZ — Wald/Papier

TURKEY

Industrie

Türkisches Ministerium für Industrie und Technologie

Projekt SEKA-DALAMAN II

Herstellung von Papier und Verpackungskartonagen und Abwasserbehandlung

TURKEY

Industrie

SEKA

Zusätzliches Darlehen von 16 Mio. RE an den türkischen Staat für die Finanzierung des Projekts AKDENIZ Wald/Papier

TURKEY

Industrie

SEKA

Projekt AKDENIZ — Wald/Papier

TURKEY

Industrie

SEKA

Projekt SEKA-DALAMAN II

Herstellung von Papier und Verpackungskartonagen und Abwasserbehandlung

TURKEY

Industrie

Turkiye Sinai Kalkinma Bankasi AS (TSKB)

Bau einer Fabrik zur Herstellung von Porzellangeschirr in Kutahya (Südwestanatolien)

TURKEY

Industrie

Turkiye Sinai Kalkinma Bankasi AS (TSKB)

Einholung einer Stellungnahme bezüglich der Finanzierung von Vorhaben des Privatsektors im Bereich Industrie im Rahmen des zweiten Finanzprotokolls EWG/Türkei

TURKEY

Industrie

Turkiye Sinai Kalkinma Bankasi AS (TSKB)

Ausbau einer Fabrik zur Herstellung von Synthetikfasern und -fäden in Bursa

TURKEY


(1)  Land, in dem das Projekt finanziert wurde.


CEPOL — Europäische Polizeiakademie

24.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/12


DIREKTOR (M/W) DER EUROPÄISCHEN POLIZEIAKADEMIE (CEPOL)

2009/C 172/07

Es wird ein Fachmann mit umfassender Bildung und Qualifikation, der über Erfahrung als Führungskraft und Kenntnisse auf dem Bildungs- und Schulungssektor verfügt, als Leiter für das CEPOL-Sekretariat in Bramshill, Hampshire, Vereinigtes Königreich gesucht.

CEPOL verfolgt den Zweck, durch Organisation von Schulungs- und Austauschprogrammen für hochrangige Führungskräfte der Polizeidienste aus der Europäischen Union die polizeiliche Zusammenarbeit zu unterstützen.

CEPOL ist eine Agentur der Europäischen Union und funktioniert als Netz, in dem die nationalen Ausbildungseinrichtungen der Mitgliedstaaten, zu deren Aufgaben die Aus- und Fortbildung hochrangiger Führungskräfte der Polizeidienste gehört, zusammengeschlossen sind. Das Sekretariat, das vom Direktor geleitet wird, unterstützt die Akademie in Fragen der Ausbildung, Verwaltung, Finanzen und Logistik. Dem Sekretariat gehören ca. 30 Mitarbeiter, einschließlich Projektpersonal, an.

Der Stelleninhaber ist dafür verantwortlich, den Vorsitzenden und die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Ausschüsse zu unterstützen und zu beraten. Der Direktor überwacht die Erstellung des jährlichen Arbeitsprogramms, des jährlichen Haushaltsplans, des Jahresberichts und des jährlichen Tätigkeitsberichts. Der Direktor handelt Kooperationsabkommen aus und vertritt CEPOL bei den zuständigen EU-Gremien für Polizei- und Ausbildungsbelange.

Seit Inkrafttreten des EU-Personalstatuts müssen Bewerber unter anderem Staatsangehörige eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein sowie gründliche Kenntnisse in einer der Sprachen der Gemeinschaften und ausreichende Kenntnisse in einer zweiten Sprache der Gemeinschaften besitzen. Die Arbeitssprache von CEPOL ist Englisch. Erfolgreiche Bewerber müssen sich einer örtlichen Sicherheitsüberprüfung unterziehen. CEPOL verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und achtet gewissenhaft darauf, jegliche Art von Diskriminierung aus gleich welchen Gründen zu vermeiden.

Bewerbungsschluss ist 60 Tage nach Veröffentlichung dieser Stellenanzeige im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Stellenausschreibung wird nur in englischer Sprache veröffentlicht.

Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter der Rubrik „Vacancies“ (Stellenangebote) auf der CEPOL-Website www.cepol.europa.eu

Anfragen sind bitte nur per E-Mail an swedishpresidency.cepol@phs.police.se zu Händen von Frau Ebba Sverne Arvill, Vorsitzende des Verwaltungsrats, zu richten.

CEPOL — European Police College

CEPOL House

Bramshill, Hook

Hampshire

RG27 0JW

VEREINIGTES KÖNIGREICH


VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG DER GEMEINSAMEN HANDELSPOLITIK

Kommission

24.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/13


Mitteilung der französischen Regierung gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (1)

(Amtliche Bekanntmachung zu dem Antrag auf eine Exklusivgenehmigung zum Aufsuchen flüssiger oder gasförmiger Kohlenwasserstoffe „Permis de Coulommiers“)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 172/08

Mit Schreiben vom 12. Dezember 2008 haben die Unternehmen Sterling Resources (VK) Ltd. mit Sitz in Harbour Court, Compass Road, North Harbour, Portsmouth, Hampshire PO6 4ST, VEREINIGTES KÖNIGREICH, und Petro Ventures International Ltd. mit Sitz in Unit 15, Level 1, 51-53 Kewdale Road, Welshpool, Western Australia, 6106, AUSTRALIEN, gemeinsam und solidarisch haftend um eine als „Permis de Coulommiers“ bezeichnete Exklusivgenehmigung mit vierjähriger Laufzeit zum Aufsuchen von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen für eine Fläche ersucht, die sich in Teilen auf die Departements Seine-et-Marne, l’Aisne, Marne und l'Oise erstreckt.

Der Geltungsbereich dieser Genehmigung wird durch die Längen- und Breitenkreise begrenzt, deren Scheitelpunkte im Folgenden durch ihre geografischen Koordinaten definiert sind; Nullmeridian ist der Meridian von Paris:

Punktbezeichnung

Länge

Breite

A

54,60° N

0,60° O

B

54,60° N

1,10° O

C

54,50° N

1,10° O

D

54,50° N

0,80° O

E

54,30° N

0,80° O

F

54,30° N

1,25° O

G

54,22° N

1,25° O

H

54,22° N

1,27° O

I

54,20° N

1,27° O

J

54,20° N

0,92° O

K

54,21° N

0,92° O

L

54,21° N

0,90° O

M

54,22° N

0,90° O

N

54,22° N

0,81° O

O

54,20° N

0,81° O

P

54,20° N

0,70° O

Q

54,33° N

0,70° O

R

54,33° N

0,71° O

S

54,34° N

0,71° O

T

54,34 ° N

0,73 ° O

U

54,35° N

0,73° O

V

54,35° N

0,74° O

W

54,37° N

0,74° O

X

54,37° N

0,70° O

Y

54,50° N

0,70° O

Z

54,50° N

0,60° O

Das hiermit umgrenzte Gebiet umfasst ein Oberfläche von etwa 808 km2.

Bei diesem Antrag handelt es sich in Teilen um einen Gegenantrag zum Antrag für Champrose, der von dem Unternehmen POROS SAS eingereicht wurde und für den im Amtsblatt vom 27. Februar 2009 ein Aufruf zur Einreichung von Gegenanträgen veröffentlicht wurde, sowie zum Antrag für Coulommiers, der vom Unternehmen Toreador Energy France eingereicht wurde und für den im Amtsblatt vom 25. April 2009 ein Aufruf zur Einreichung von Gegenanträgen veröffentlicht wurde. Diese Bekanntmachung bezieht sich auf Flächen, die in den Genehmigungsanträgen für Champrose und Coulommiers nicht enthalten sind. Die Flächen bilden zwei Blöcke, die durch die Längen- und Breitenkreise begrenzt werden, deren Scheitelpunkte im Folgenden durch ihre geografischen Koordinaten definiert sind; Nullmeridian ist der Meridian von Paris.

PERIMETER A

Punktbezeichnung

Breite

Länge

A

54,60° N

0,60° O

B

54,60 ° N

1,10 ° O

C

54,50° N

1,10° O

D

54,50° N

0,80° O

E

54,40° N

0,80° O

F

54,40° N

0,70° O

G

54,50° N

0,70° O

H

54,50° N

0,60° O


PERIMITER B

Punktbezeichnung

Breite

Länge

I

54,30° N

1,10° O

J

54,30° N

1,25° O

K

54,22° N

1,25° O

L

54,22° N

1,27° O

M

54,20° N

1,27° O

N

54,20° N

1,10° O

Einreichung der Anträge

Der Erstantrag- und Gegenantragsteller muss den Nachweis erbringen, dass er die für die Erteilung von Schürfrechten notwendigen Bedingungen erfüllt, die in Artikel 4, 5 und 6 des Dekrets Nr. 2006-648 vom 2. Juni 2006 über Schürfrechte und Rechte zur Untertagespeicherung (Journal officiel de la République française vom 3. Juni 2006) festgelegt sind.

Interessierte Unternehmen können innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einen Gegenantrag stellen. Dabei sind die Modalitäten einzuhalten, die in der „Bekanntmachung über die Erteilung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in Frankreich“ im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 374 vom 30. Dezember 1994, S. 11, veröffentlicht und mit dem Dekret Nr. 2006-648 vom 2. Juni 2006 über Schürfrechte und Rechte zur Untertagespeicherung festgelegt wurden. Gegenanträge sind unter der nachfolgend angegebenen Anschrift an den für Bergbau zuständigen Minister zu richten. Die Entscheidungen über den Erstantrag und die Gegenanträge ergehen innerhalb von zwei Jahren nach Eingang des Erstantrags bei den französischen Behörden, d. h. bis spätestens 15. Dezember 2010.

Bedingungen und Auflagen in Bezug auf den Geschäftsbetrieb und dessen Einstellung

Antragsteller werden auf Artikel 79 und 79.1 des französischen Bergbaugesetzbuchs („Code Minier“) sowie auf das Dekret Nr. 2006-649 vom 2. Juni 2006 über den Bergbau, die Untertagespeicherung und die Bergwerk- und Untertagespeicheraufsicht (Journal Officiel de la République française vom 3. Juni 2006) verwiesen.

Weitere Auskünfte erteilt: Ministère de de l'écologie, de l’énergie du développement durable et de l’aménagement du territoire, (direction générale de l'énergie et du climat, direction de l’énergie, bureau exploration et production des hydrocarbures), Arche de la Défense, Paroi Nord, 92055 La Défense Cedex (Tel. +33 140819537, Fax +33 140819529).

Die oben genannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften können auf der Webseite „Légifrance“ eingesehen werden http://www.legifrance.gouv.fr


(1)  ABl. L 164 vom 30.6.1994.


24.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/16


Mitteilung der französischen Regierung gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (1)

(Amtliche Bekanntmachung zu dem Antrag auf Genehmigung zum Aufsuchen von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen mit der Bezeichnung „Permis de Donzacq“)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 172/09

Mit Schreiben vom 12. Dezember 2008 haben die Unternehmen Edgon Resources (New Ventures) Ltd. mit Sitz in Suite 2, 90-96 High Street, Odiham Hampshire, RG29 1LP, Vereinigtes Königreich, Sterling Resources (UK) Ltd. mit Sitz in Harbour Court, Compass Road, North Harbour, Portsmouth, Hampshire PO6 4ST, Vereinigtes Königreich, Nautical Petroleum Plc. mit Sitz in Northumberland House, 15 Petersham Road, Richmond, Surrey TW10 6TP, Vereinigtes Königreich, Malta Oil Pty. mit Sitz in Ground Floor (West), 225 St George Terrace, Perth, Western Australia 6000, Australien, gemeinsam und solidarisch haftend für eine Dauer von fünf Jahren eine als „Permis de Donzacq“ bezeichnete Genehmigung zum Aufsuchen von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen auf einer Fläche von ca. 218 km2 im Departement Landes beantragt.

Das betreffende Gebiet wird umgrenzt durch die Längen- und Breitengrade, die die nachstehend aufgeführten geografischen Punkte miteinander verbinden, wobei als Null-Meridian (NTF) derjenige von Paris gilt.

Punktbezeichnung

Länge

Breite

A

3,40° W

48,40° N

B

3,50° W

48,40° N

C

3,50° W

48,50° N

D

3,60° W

48,50° N

E

3,60° W

48,60° N

F

3,40° W

48,60° N

Einreichung der Anträge und Kriterien für die Erteilung der Rechte

Erstantrag- und Gegenantragsteller müssen die Bedingungen erfüllen, die in Artikel 4 und 5 des Dekrets Nr. 2006-648 vom 2. Juni 2006 über Schürfrechte und Rechte zur Untertagespeicherung (Journal officiel de la République française vom 3. Juni 2006) festgelegt sind.

Interessierte Firmen können innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einen Gegenantrag vorlegen. Dabei sind die Modalitäten einzuhalten, die in der „Bekanntmachung über die Erteilung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in Frankreich“ im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 374 vom 30. Dezember 1994, S. 11, veröffentlicht und mit dem Dekret 2006-648 über Schürfrechte und Rechte zur Unteretagespeicherung festgelegt wurden. Gegenanträge sind unter der nachfolgend angegebenen Anschrift an den für Bergbau zuständigen Minister zu richten.

Bei den Entscheidungen über den Erstantrag und die Gegenanträge werden die in Artikel 6 des genannten Dekrets definierten Kriterien angewandt; die Entscheidungen ergehen bis spätestens 19. Dezember 2010.

Bedingungen und Auflagen in Bezug auf den Geschäftsbetrieb und dessen Einstellung

Antragsteller werden auf Artikel 79 und 79.1 des französischen Bergbaugesetzbuchs („Code Minier“) sowie auf das Dekret Nr. 2006-649 vom 2. Juni 2006 über den Bergbau, die Untertagespeicherung und die Bergwerk- und Untertagespeicheraufsicht (Journal Officiel de la République française vom 3. Juni 2006) verwiesen.

Weitere Auskünfte erteilt: Ministère de l’écologie, de l’énergie, du développement durable et de l’aménagement du territoire (Direction générale de l'énergie et du climat, Direction de l'énergie, Sous-direction de la sécurité d'approvisionnement et des nouveaux produits énergétiques, bureau exploration production des hydrocarbures), Arche de La Défense Paroi Nord 92055 La Défense Cedex, (Tel. +33 140819537 Telefax +33 140819529).

Die oben genannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften können auf folgender Webseite eingesehen werden: http://www.legifrance.gouv.fr


(1)  ABl. L 164 vom 30.6.1994.