ISSN 1725-2407 doi:10.3000/17252407.CA2009.103.ger |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 103A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
52. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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Berichtigungen |
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2009/C 103A/01 |
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2009/C 103A/02 |
ÜBERSICHT DER IM C A-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN |
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DE |
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Berichtigungen
5.5.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 103/1 |
Berichtigung der Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren EPSO/AST/91/09 — Assistenten (AST 3) im Bereich „Offset“ — und EPSO/AST/92/09 — Assistenten (AST 3) im Bereich „Prepress“
( Amtsblatt der Europäischen Union C 63 A vom 18. März 2009 )
(2009/C 103 A/01)
Seiten 4 und 5, Abschnitt V:
anstatt:
„1. Schriftliche Prüfungen
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Die Bewerber(1), die bei den Zulassungstests die besten Ergebnisse (bitte Fußnote beachten) und bei jedem einzelnen Test die Mindestpunktzahl erzielt haben sowie laut ihren Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen: EPSO/AST/91/09 = 30 EPSO/AST/92/09 = 126 |
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Prüfungen a und b: Sprache 2 Prüfung c: Sprache 1 |
2. Mündliche Prüfung
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Die Bewerber (), die bei den schriftlichen Prüfungen die besten Ergebnisse (bitte Fußnote beachten) und bei jeder einzelnen Prüfung die Mindestpunktzahl erzielt haben sowie anhand der ihrer Bewerbung beigefügten Nachweise belegen können, dass sie die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen: EPSO/AST/91/09 = 10 EPSO/AST/92/09 = 42 |
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Gespräch mit den Prüfungsausschuss, bei dem Folgendes beurteilt wird:
0 bis 50 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 25) Prüfungsdauer: +/- 30 Minuten |
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Das Gespräch wird in der Sprache 2 geführt, aber die Kenntnis der Sprache 1 wird ebenfalls geprüft. |
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Die mündliche Prüfung findet in der Regel in Brüssel statt. |
muss es heißen:
„Schriftliche und mündliche Prüfungen
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Die Bewerber (), die bei den Zulassungstests die besten Ergebnisse und bei jedem einzelnen Test die Mindestpunktzahl erzielt haben sowie laut ihren Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen: EPSO/AST/91/09 = 30 EPSO/AST/92/09 = 126 Die Zulassung erfolgt vorbehaltlich einer späteren Überprüfung der den Bewerbungsunterlagen beigefügten Nachweise. Es werden lediglich die Nachweise der Bewerber geprüft, die in den schriftlichen und mündlichen Prüfungen die besten Ergebnisse erzielt haben. Hierbei wird gemessen an der erreichten Punktzahl in abnehmender Reihenfolge vorgegangen, bis so viele Bewerber mit den entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen ermittelt wurden, dass die in der Bekanntmachung angegebene Zahl der Listenplätze erreicht ist. Die Unterlagen der Bewerber, deren Punktzahl unterhalb dieser Schwelle liegt, werden nicht geprüft. |
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0 bis 40 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 20) Prüfungsdauer: +/- 2 Stunden |
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Wenn der Bewerber bei einer der schriftlichen Prüfungen die Mindestpunktzahl nicht erreicht hat, wird die andere Prüfung nicht korrigiert. Korrigiert werden jedoch nur die schriftlichen Prüfungen der Bewerber, die in der mündlichen Prüfung die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben. |
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Prüfung a: Sprache 2 Prüfung b: Sprache 1 Prüfung c: Sprache 2 (hauptsächlich) und Sprache 1. |
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Die Prüfungen finden in aller Regel in Brüssel statt. |
Seite 5, Abschnitt VI Punkt 1:
anstatt:
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Der Prüfungsausschuss nimmt die Bewerber(1) in die Reserveliste auf, die bei den schriftlichen Prüfungen und der mündlichen Prüfung am besten abgeschnitten und bei jeder Einzelprüfung die Mindestpunktzahl (siehe Abschnitt I Punkt 1) erreicht haben.“ |
muss es heißen:
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Der Prüfungsausschuss nimmt die Bewerber(1) in die Reservelisten auf, die bei den schriftlichen Prüfungen und der mündlichen Prüfung am besten abgeschnitten und bei jeder Einzelprüfung die Mindestpunktzahl erreicht haben sowie die in Abschnitt III genannten allgemeinen und besonderen Bedingungen erfüllen (s. Abschnitt I Punkt 1).“ |
Seite 5, Abschnitt VII Punkt 2:
anstatt:
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Eingeladene Bewerber (siehe V.1.A) werden über ihr EPSO-Konto aufgefordert, den Bewerbungsbogen auszudrucken und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an folgende Adresse zu senden:
Verfahren: Siehe Punkt 2.4 der allgemeinen Bestimmungen für allgemeine Auswahlverfahren. Frist: Die Frist wird den Bewerbern über ihr EPSO-Konto in dem Schreiben mitgeteilt, mit dem sie zur Einreichung ihrer Bewerbungsunterlagen aufgefordert werden.“ |
muss es heißen:
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Die eingeladenen Bewerber (siehe V.A) werden über ihr EPSO-Konto aufgefordert, den Bewerbungsbogen auszudrucken, zu unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an folgende Adresse zu schicken:
Verfahren: Siehe Punkt 2.4 der Allgemeinen Bestimmungen für allgemeine Auswahlverfahren. Frist: Der genaue Termin wird den Bewerbern über ihr EPSO-Konto gleichzeitig mit der Aufforderung zur Einsendung ihrer Bewerbungsunterlagen mitgeteilt.“ |
5.5.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 103/s3 |
ÜBERSICHT DER IM „C A“-AMTSBLATT VERÖFFENTLICHTEN AUSWAHLVERFAHREN
Anbei finden Sie eine Liste der „C A“-Amtsblätter, die im Jahr 2009 bisher veröffentlicht wurden.
Die Amtsblätter sind — wenn nicht anders angegeben — in allen Sprachfassungen erschienen.
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(DE/EN/FR) |
10 |
(IT) |
12 |
(DE/FR) |
13 |
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14 |
(DE/EN/FR) |
16 |
(DE/EN/FR) |
17 |
(BG/ET/LT/LV/MT/RO) |
20 |
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21 |
(DE/EN/FR) |
23 |
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24 |
(DE/FR/NL) |
25 |
(BG/ET/LT/LV/MT/RO) |
28 |
(DE/EN/FR) |
34 |
(FR) |
36 |
(GA/EN) |
37 |
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38 |
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39 |
(SV) |
41 |
(DE/EN/FR) |
42 |
(EN) |
45 |
|
46 |
(DE/EN/FR) |
47 |
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52 |
(DA/FI/MT) |
58 |
(DE/EN/FR) |
59 |
(DE/EN/ES/FR/PT/SV) |
62 |
(BG/CS/LT/LV/MT/PL/RO/SK) |
63 |
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70 |
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71 |
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75 |
(DE/EN/FR) |
80 |
(FR) |
84 |
(BG/RO) |
86 |
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91 |
|
93 |
(BG/RO) |
94 |
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95 |
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97 |
(DE/EN/FR) |
98 |
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99 |
(GA/EN) |
103 |
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