ISSN 1725-2407

doi:10.3000/17252407.C_2009.089.deu

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 89

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

52. Jahrgang
18. April 2009


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Kommission

2009/C 089/01

Euro-Wechselkurs

1

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Kommission

2009/C 089/02

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen im Bereich Öko-Innovation im Rahmen des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP, Entscheidung Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates)

2

2009/C 089/03

Bekanntmachung einer Ausschreibung für den Ankauf von Magermilchpulver durch die Zahlstellen

3

 

SONSTIGE RECHTSAKTE

 

Kommission

2009/C 089/04

Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

4

2009/C 089/05

Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

9

2009/C 089/06

Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

13

DE

 


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Kommission

18.4.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/1


Euro-Wechselkurs (1)

17. April 2009

2009/C 89/01

1 Euro =


 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,3058

JPY

Japanischer Yen

129,67

DKK

Dänische Krone

7,4492

GBP

Pfund Sterling

0,88280

SEK

Schwedische Krone

11,0405

CHF

Schweizer Franken

1,5218

ISK

Isländische Krone

 

NOK

Norwegische Krone

8,7440

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CZK

Tschechische Krone

26,797

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

293,85

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,7092

PLN

Polnischer Zloty

4,2925

RON

Rumänischer Leu

4,2149

TRY

Türkische Lira

2,1052

AUD

Australischer Dollar

1,8125

CAD

Kanadischer Dollar

1,5815

HKD

Hongkong-Dollar

10,1202

NZD

Neuseeländischer Dollar

2,2891

SGD

Singapur-Dollar

1,9603

KRW

Südkoreanischer Won

1 734,10

ZAR

Südafrikanischer Rand

11,6983

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

8,9220

HRK

Kroatische Kuna

7,3843

IDR

Indonesische Rupiah

14 037,35

MYR

Malaysischer Ringgit

4,7224

PHP

Philippinischer Peso

62,370

RUB

Russischer Rubel

43,6835

THB

Thailändischer Baht

46,317

BRL

Brasilianischer Real

2,8366

MXN

Mexikanischer Peso

17,0616

INR

Indische Rupie

65,1070


(1)  Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Kommission

18.4.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/2


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen im Bereich Öko-Innovation im Rahmen des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP, Entscheidung Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates)

2009/C 89/02

Die Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ruft hiermit zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen von CIP Öko-Innovation auf: Pilotprojekte und Projekte zur Umsetzung von Technologie in marktfähige Produkte im Bereich Öko-Innovation. Die Abgabefrist ist der 10. September 2009.

Einzelheiten zu dieser Aufforderung sowie Hilfestellungen für Antragsteller betreffend die Einreichung von Projekten stehen auf folgender Internetseite zur Verfügung:

http://ec.europa.eu/environment/etap/ecoinnovation/call_en.htm

Das Helpdesk ist unter

http://ec.europa.eu/environment/etap/ecoinnovation/contact_en.htm erreichbar.


18.4.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/3


Bekanntmachung einer Ausschreibung für den Ankauf von Magermilchpulver durch die Zahlstellen

2009/C 89/03

1.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 310/2009 der Kommission (1) wurde eine Ausschreibung für den Ankauf von Magermilchpulver durch die Zahlstellen eröffnet. Die geltenden Bestimmungen sind in Kapitel II Abschnitt 4 der Verordnung (EG) Nr. 214/2001 der Kommission (2) festgelegt.

2.

Die Frist für die Einreichung der Angebote für die erste Einzelausschreibung endet am 21. April 2009.

3.

Die Angebote sind an die Zahlstellen zu richten. Die Anschriften der Zahlstellen sind auf der CIRCA-Website der Europäischen Kommission zu finden (http://circa.europa.eu/Public/irc/agri/lait/library?l=/&vm=detailed&sb=Title).


(1)  ABl. L 97, vom 16.4.2009, S. 13.

(2)  ABl. L 192 vom 7.2.2001, S. 100.


SONSTIGE RECHTSAKTE

Kommission

18.4.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/4


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2009/C 89/04

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

EINZIGES DOKUMENT

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„TRUSKAWKA KASZUBSKA“ ODER „KASZËBSKÔ MALËNA“

EG-Nr.: PL-PGI-0005-0593-19.03.2007

g. g. A. ( X ) g. U. ( )

1.   Name

„Truskawka kaszubska“ oder „kaszëbskô malëna“

Der Name „Truskawka kaszubska“ (Kaschubische Erdbeere) wird zumeist im Handelsverkehr mit diesem Erzeugnis verwendet, insbesondere im Verkehr der Kaschuben mit Bürgern anderer Herkunft. Dieser Name wird im Falle des Exports des Erzeugnisses auf ausländische Märkte und des Verkaufs der Erdbeeren in anderen Teilen des Landes außerhalb der Kaschubei verwendet. Ein anderer verwendeter Name ist „Kaszëbskô malëna“. Dieser Name wird zumeist im Alltagsgebrauch verwendet. Er kommt aus der kaschubischen Sprache, daher wird er am häufigsten von den Bewohnern dieses Gebiets, den Kaschuben, gebraucht. Diese Namen können wahlweise gebraucht werden.

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Polen

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

Erzeugnisart (gemäß Anhang II)

Kategorie:

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet – Klasse 1.6

3.1.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Unter dem geschützten Namen „Truskawka kaszubska“ oder „Kaszëbskô malëna“ dürfen ausschließlich Erdbeeren der folgenden Sorten mit den nachstehenden sensorischen Eigenschaften verkauft werden.

Früchte für den unmittelbaren Verzehr (Obstdessert)

1.   Elsanta

1.1.

Aussehen und Fruchtform: Früchte von mindestens 18 mm Durchmesser, von kugel-kegelförmig bis kegelförmig, ganz, unbeschädigt, mit Stiel.

1.2.

Farbe: Haut hellrot, glänzend, recht gleichmäßig, Fruchtfleisch von hellrosa bis hellrot recht homogen im Querschnitt.

1.3.

Konsistenz: Fruchtfleisch sehr saftig, kernig.

1.4.

Geschmack und Geruch: süß, aromatisch, harmonisch, erinnert an Walderdbeeren.

2.   Honeoye

2.1.

Aussehen und Fruchtform: Früchte von mindestens 18 mm Durchmesser, kegelförmig und kugel-kegelförmig mit einer einen Hals bildenden Verengung am Kelch, ganz, unbeschädigt, mit Stiel.

2.2.

Farbe: von intensiv rot bis dunkelrot einheitlich auf der gesamten Oberfläche mit starkem Glanz. Fruchtfleisch recht gleichmäßig hellrot.

2.3.

Konsistenz: Fruchtfleisch saftig, sehr kernig.

2.4.

Geschmack und Geruch: süß, aromatisch, harmonisch, erinnert an Walderdbeeren.

„Truskawka kaszubska“ oder „Kaszëbskô malëna“ der Sorten Elsanta und Honeoye muss zu den Klassen Extra oder I gehören. „Truskawka kaszubska“ oder „Kaszëbskô malëna“ muss folgende Eigenschaften aufweisen:

Die Farbe muss intensiv rot sein bei einem Färbungsgrad von mindestens 80 %.

Die Form muss homogen sein, ohne jegliche Unregelmäßigkeiten.

Sie muss beim Berühren kernig sein und darf keine Spuren von Fäulnis oder Anzeichen einer Krankheit aufweisen.

Früchte für die Verarbeitung

3.   Senga Sengana

3.1.

Aussehen und Fruchtform: Früchte differenzierter Größe, breit kegelförmig mit eingeschnittener Spitze, herzförmig, herz-kugelförmig und kugel-nierenförmig, ganz, unbeschädigt, mit oder ohne Stiel.

3.2.

Farbe: von intensiv rot bis dunkelrot gleichmäßig auf der gesamten Oberfläche, Fruchtfleisch intensiv rot und recht gleichmäßig gefärbt.

3.3.

Konsistenz: Fruchtfleisch kernig oder sehr saftig und leicht fest.

3.4.

Geschmack und Geruch: süß, aromatisch, harmonisch, erinnert an Walderdbeeren.

3.2.   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

3.3.   Futter (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

3.4.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

In dem unter Punkt 4 abgegrenzten geografischen Gebiet müssen alle Schritte der Produktion der „Truskawka kaszubska“ oder „Kaszëbskô malëna“ erfolgen. Die für den Anbau bestimmten Flächen müssen sich durch leichte Böden der Klassen IV, V oder VI auszeichnen. Die Ernte der Früchte erfolgt manuell, wenn die Früchte reif, einwandfrei ausgebildet, gesund, frisch, kernig, ganz, unbeschädigt, nicht gedrückt, nicht feucht, sauber, schimmelfrei und ohne Reste von Pflanzenschutzmitteln sind. Die Erdbeeren sind in Reihen in einem Abstand von 20–35 cm zu pflanzen. Der Reihenabstand muss 70–100 cm betragen. Sofern Stalldung verwendet wird, darf die Dosierung 30 t/ha nicht übersteigen. Unzulässig ist eine solche Anbauform, insbesondere eine so intensive Düngung, die Erträge von mehr als 25 t Erdbeeren je Hektar erbringt.

3.5.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

Die Erdbeeren sind in Schichten zu verpacken, die 10 cm Höhe nicht überschreiten.

3.6.   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

4.   Kurzbeschreibung der abgrenzung des geografischen gebiets

Die „Truskawka kaszubska“ oder „Kaszëbskô malëna“ wird auf dem Gebiet des Kreises Kartuzy, des Kreises Kościerzyna, des Kreises Bytów sowie der Gemeinden Przywidz, Wejherowo, Luzino, Szemud, Linia, Łęczyce und Cewice erzeugt.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen gebiet

5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets

In dem Erzeugungsgebiet der „Truskawka kaszubska“ bzw. „Kaszëbskô malëna“, wie unter Ziffer 4 abgegrenzt, bestehen gleichartige Umweltbedingungen. Geografisch wird das Gebiet als Kaschubische Seenplatte, aus historischer Sicht als Kaschubei (oder Kaschubien) bezeichnet.

Die natürliche Umwelt der Kaschubischen Seenplatte unterscheidet sich von den umliegenden Gebieten durch ihre natürlichen Bedingungen: Klima, Geländeprofil und Bodenart.

Die Kaschubische Seenplatte ist durch ein etwas raueres Klima als die benachbarten Landstriche gekennzeichnet. Das resultiert aus den großen Höhen zwischen 180 und 300 m über NN. Von großem Einfluss auf das raue Klima ist auch der sehr häufige Zustrom polar-kontinentaler Luftmassen aus Osten. Im Vergleich zum Seeklima kommt es hier im Jahresgang zu großen Temperaturschwankungen. Die Niederschlagsmengen liegen etwas über dem Landesdurchschnitt – 700 mm im Jahr, vorherrschend sind Westwinde. Mit 180–200 Tagen besteht hier eine der kürzesten Vegetationsperioden des Landes.

Auf dem betrachteten Gebiet dominieren Bleicherdeböden, die auf Sand, Kies und Ton entstanden sind. Es sind Böden der Klassen IV, V und VI, also mit der geringsten Fruchtbarkeit. In geringerem Maße kommen sandhaltige und tonhaltige Braunböden vor, die etwas fruchtbarer sind als Bleicherdeböden. Die für den Anbau ausgewählten Böden haben in der Regel einen pH-Wert von 5,0 bis 6,0. In der Kaschubischen Seenplatte tritt ein differenziertes postglaziales Geländerelief auf, das durch zahlreiche Wasserlöcher und Rinnenseen gekennzeichnet ist. Das Erzeugnisgebiet der „Truskawka kaszubska“ bzw. der „Kaszëbskô malëna“ umfasst 32 Gemeinden, von denen 21 zu Gebieten mit ungünstigen Anbaubedingungen der Niederungszone II gehören und 10 in Gebieten der Niederungszone I liegen.

5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses

Die Besonderheit der Erdbeere ergibt sich insbesondere aus dem sehr starken, ausgeprägten und intensiven Aroma und Geschmack. Zudem zeichnet sich die „Truskawka kaszubska“ bzw. „Kaszëbskô malëna“ durch einen süßeren Geschmack als Früchte aus anderen Regionen aus.

5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g. U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g. g. A.)

Die in Punkt 5.2 beschriebenen spezifischen Eigenschaften verdankt die „Truskawka kaszubska“ bzw. „Kaszëbskô malëna“ den spezifischen Klima- und Bodenfaktoren, die unter Ziffer 5.1 genannt wurden.

Die schwachen Böden und das raue Klima der Kaschubischen Seenplatte bewirken eine Verzögerung der Blütezeit der Erdbeeren und eine kürzere Vegetationsperiode. Der Einfluss der natürlichen Faktoren, insbesondere des rauen Klimas, wirkt sich günstig auf den Entwicklungs- und Reifeprozess der Erdbeeren aus, und die sehr schwachen Böden und ungünstigen Anbaubedingungen begünstigen andere Kulturen nicht. Die großen relativen Höhenunterschiede ermöglichen den Anbau von Erdbeeren auf Hängen, die der Wirkung der Sonnenstrahlen ausgesetzt sind, was die entsprechende Reifung der Früchte garantiert. Diese Faktoren und die leicht sauren Böden sind günstig für den Erdbeeranbau.

Die Geschichte der Einführung der Erdbeere in die Kaschubei spricht von einem ersten Erdbeeranbau in den zwanziger und dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts. Die hohe Qualität und die wachsende Popularität der Erdbeere führten dazu, dass sich die Erdbeerfelder im Laufe von mehr als einem halben Jahrhundert immer weiter ausbreiteten und schließlich zu einem festen Bestandteil der kaschubischen Landschaft wurden. Anfang der siebziger Jahre führte ihre Fülle zu dem Beschluss, einen Tag der Erdbeerernte zu organisieren. Dabei handelt es sich um eine Pleinair-Veranstaltung, die in jedem Jahr am ersten Julisonntag stattfindet. Der Tag der Erdbeerernte ist die größte Veranstaltung in dieser Region, und von Jahr zu Jahr steigt die Zahl ihrer Teilnehmer, die in die Zehntausende geht. Von der Beliebtheit des Festes zeugt auch die Tatsache, dass im Jahre 2005 innerhalb eines Tages dort fast 2 Tonnen Erdbeeren verkauft wurden.

Das Ansehen der „Truskawka kaszubska“ bzw. „Kaszëbskô malëna“ belegen zahlreiche Artikel und Beweise, die davon zeugen, dass das Erzeugnis Teil der Kultur und der Identität der Bewohner der Kaschubei geworden ist. In der lokalen Presse erscheinen wichtige Informationen für die Erdbeerproduzenten, und ausführlich kommentiert werden ihre Anstrengungen zum Zusammenschluss und zum gemeinsamen Auftreten in Sachen „Truskawka kaszubska“ bzw. „Kaszëbskô malëna“ sowie Aktionen, die der Bewahrung ihrer spezifischen Qualität, ihres Geruchs und ihres Geschmacks dienen.

Von dem Ansehen der kaschubischen Erdbeeren zeugen auch Aktivitäten ihrer Abnehmer (Kühlhäuser und Verarbeitungsbetriebe), die sich Reserven für den Ankauf von „Truskawka kaszubska“ bzw. „Kaszëbskô malëna“ lassen, die später auf den Markt kommen als die Erdbeeren aus anderen Regionen des Landes. Für das Ansehen sprechen auch Versuche, früher reifende Erdbeeren aus anderen Regionen unter dem Namen „Truskawka kaszubska“ oder „Kaszëbskô malëna“ zu verkaufen.

Das Ansehen der „Truskawka kaszubska“ bzw. „Kaszëbskô malëna“ wie auch ihre starke Bindung an das unter Ziffer 4 abgegrenzte geografische Gebiet belegen auch die Ergebnisse von Verbraucherbefragungen. Immerhin kannten 67 % der Befragten zumindest einen der Namen, unter denen das Erzeugnis verkauft wird – „Truskawka kaszubska“ oder „Kaszëbskô malëna“. Die kaschubische Erdbeere wird als wohlschmeckender (73 %) und süßer (68 %) als andere Erdbeeren eingeschätzt. Nach Ansicht von 64 % der befragten Personen ist die „Truskawka kaszubska“ bzw. „Kaszëbskô malëna“ ein für die Kaschubei typisches Erzeugnis. Außerdem werden die Erdbeeren von den Einwohnern eindeutig als ganz typische Früchte der Küstenregion und der Kaschubei betrachtet. Beinahe ein Drittel der Kaschuben nennen sie spontan, und fast 80 % in der Region wissen von ihrer Ausnahmestellung.

Hinweis auf die veröffentlichung der spezifikation

http://www.minrol.gov.pl/DesktopDefault.aspx?TabOrgId=1620&LangId=0


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


18.4.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/9


Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2009/C 89/05

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates (1) Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„MARRONI DEL MONFENERA“

EG-Nr.: IT-PGI-0005-0563-08.11.2006

g. g. A. ( X ) g. U. ( )

1.   Name

„Marroni del Monfenera“

2.   Mitgliedstaat oder Drittland

Italien

3.   Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder des Lebensmittels

3.1.   Art des Erzeugnisses (gemäß Anhang II)

Klasse 1.6.

Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet und verarbeitet.

3.2.   Beschreibung des Erzeugnisses, für das der unter Punkt 1 aufgeführte Name gilt

Die „Marroni del Monfenera“ sind frische Früchte, die vom lokalen Ökotyp der Art Castanea sativa Mill. var. sativa stammen.

Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens müssen sie die folgenden Eigenschaften aufweisen: Samen: einer pro Frucht, meist glatt oder leicht runzelig; Fruchtfleisch: helles Haselnussbraun mit Tendenz zu strohgelb, Konsistenz teigig-mehlig mit süßem und angenehmem Geschmack; Episperma: haselnussbraun, häutige, faserige und feste Struktur, nur wenig in den Samen eingewachsen; Perikarp: glänzend braun mit dunkleren Längsstreifen, lederartige und feste Struktur, behaarte Spitze mit verholzten Narbenästen; Hilum: meist oval, heller als das Perikarp, mit mehr oder weniger offensichtlichen Strahlen, die von der Mitte zum Rand verlaufen, aber nicht auf die Seitenflächen übergreifen; Frucht: oval mit wenig ausgeprägter Spitze, eine Seite meist flach, die andere deutlich gewölbt; Anzahl der Früchte pro kg bis zu 90 Stück. Der Fruchtbecher (Cupula) enthält maximal drei Früchte.

Mit der geschützten geografischen Angabe (g. g. A.) können folgende Früchte bezeichnet werden: Früchte, die zur Kategorie Extra (Kaliber der Frucht größer als 3 cm; maximal 4 % des Gewichts: Früchte, bei denen das Endokarp von Insekten befallen ist; maximal 3 % des Gewichts: Früchte, die Schädlingsbefall des Perikarps aufweisen) oder zur Kategorie I gehören (Kaliber der Frucht zwischen 2,8 und 3 cm; maximal 6 % des Gewichts: Früchte, bei denen das Endokarp von Insekten befallen ist; maximal 5 % des Gewichts: Früchte, die Schädlingsbefall des Perikarps aufweisen).

3.3.   Rohstoffe (nur für Verarbeitungserzeugnisse)

Entfällt.

3.4.   Futtermittel (nur für Erzeugnisse tierischen Ursprungs)

Entfällt.

3.5.   Besondere Erzeugungsschritte, die in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen müssen

Die Ernte, Aussonderung, Reinigung, Sortierung und die sogenannte Curatura müssen im geografischen Anbaugebiet erfolgen.

Erzeugnisse, die nicht innerhalb von 48 Stunden nach der Ernte in Verkehr gebracht werden, werden einer Curatura-Behandlung unterzogen. Dabei liegen die „Marroni del Monfenera“ bei Raumtemperatur bis zu 9 Tage in einem Wasserbad. Danach werden die „Marroni del Monfenera“ aus dem Wasser genommen und in der dafür vorgesehenen Maschine getrocknet. Diese Phase ermöglicht die Konservierung des frischen Produkts für eine Höchstdauer von 3 Monaten.

Die sogenannte Curatura muss innerhalb weniger Stunden nach der Ernte durchgeführt werden, damit Gärungsprozesse in den Transportmitteln, insbesondere bei Ernten in regenreichen Zeiten oder bei noch hohen Temperaturen, verhindert werden können.

3.6.   Besondere Vorschriften für Vorgänge wie Schneiden, Reiben, Verpacken usw.

Das Erzeugnis muss in eigens dafür vorgesehenen lebensmitteltauglichen Netzsäckchen, die an den oberen Enden mit einem Heißleimungssystem oder durch Nahtverschluss verschlossen werden, verpackt werden. Die Verpackungen enthalten je 1, 2, 3 (Heißleimung), 5 oder 10 kg (mit Naht).

Das Inverkehrbringen erfolgt frühestens am 15. September eines jeden Jahres.

3.7.   Besondere Vorschriften für die Etikettierung

Die Verpackungen enthalten auf dem Etikett neben dem grafischen Gemeinschaftssymbol und den Angaben und Informationen, die den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen, die folgenden weiteren Informationen: „Marroni del Monfenera“, gefolgt von der Abkürzung IGP (g.g.A.), und zwar in größerer Schrift als die übrigen Angaben auf dem Etikett, wie Name, Firmenname, Anschrift des Verpackers, Logo, Handelsklasse (Extra oder I) und ursprüngliches Bruttogewicht.

Image

Das Logo besteht aus zwei konzentrisch voneinander abgehobenen Ovalen, innerhalb deren die Gebirgszüge der Pedemontana del Grappa dargestellt sind. Die sich davor erstreckende Ebene wird von dem Fluss Piave geteilt, der in der Mitte fließt und das Logo in zwei asymmetrische Abschnitte teilt. Jeweils rechts und links vom Flussbett stehen zwei fruchttragende Kastanienbäume. Es sind zwei von zwei Blättern eingerahmte Fruchtbecher und zehn Maronen dargestellt. Dieses Arrangement tritt links leicht über den ovalen Rand hinaus.

4.   Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets

Das geografische Gebiet der „Marroni del Monfenera“ umfasst die Gebiete der folgenden Gemeinden der Provinz Treviso: Borso del Grappa, Crespano del Grappa, Paderno del Grappa, Possagno, Cavaso del Tomba, Pederobba, San Zenone degli Ezzelini, Fonte, Asolo, Maser, Castelcucco, Monfumo, Cornuda, Montebelluna, Caerano di San Marco, Crocetta del Montello, Volpago del Montello, Giavera del Montello, Nervesa della Battaglia.

5.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

5.1.   Besonderheit des geografischen Gebiets

Die Böden, auf denen die „Marroni del Monfenera“ erzeugt werden, gehören großenteils zur Kategorie Nr. 21 der Bodenkarte Italiens mit der Bezeichnung „saure Braunerde, podsolige Braunerde, Braunerde und Regosol“. Es handelt sich um eine Bodenkategorie, die in diesem Gebiet ausschließlich auf der orographisch rechten Talflanke des Flusses Piave entlang der Höhenschicht am Fuße der Berge vorkommt und die sich auf einen Großteil dieses geografischen Anbaugebiets erstreckt. Diese Böden sind durch eine saure bis sehr saure Reaktion, einen geringen Basengehalt und einen erhöhten Grad an Mineralisierung der organischen Substanz gekennzeichnet.

Das Klima ist subalpin perhumid, geprägt durch die Hänge der Voralpen und die sehr hohen, nach Süden gerichteten Steigungen; diese besondere Geländebeschaffenheit und Lage führen dazu, dass Luftmassen von der Ebene aufsteigen, wodurch reichliche Niederschläge entstehen, das Auftreten von Frühjahrsfrösten begrenzt und der Abfluss von Niederschlagswasser erleichtert wird. Durch dieses ökologische Gleichgewicht sind Böden und Umwelt für den Anbau der „Marrone del Monfenera“ besonders geeignet.

5.2.   Besonderheit des Erzeugnisses

Die Eigenschaften, welche die „Marroni del Monfenera“ für eine geschützte geografische Bezeichnung einzigartig machen und sie von anderen Produkten der gleichen Warenklasse unterscheiden, sind der sehr süße Geschmack des Fruchtfleisches, die gleichmäßige und kompakte Struktur der Frucht sowie ihre teigig-mehlige Konsistenz. Diese Eigenschaften, insbesondere der Geschmack, ergeben sich aus der besonderen mittleren chemischen Zusammensetzung der „Marroni del Monfenera“. Der Vergleich mit den Werten der chemischen Zusammensetzung anderer Kastanien, die vom INRAN (Istituto Nazionale di Ricerca per gli alimenti e la nutrizione) berechnet wurden, ergibt für die „Marroni del Monfenera“ einen höheren Gehalt an Kohlenhydraten, Fett und Kalium sowie einen geringeren Gehalt an Natrium.

5.3.   Ursächlicher Zusammenhang zwischen dem geografischen Gebiet und der Qualität oder den Merkmalen des Erzeugnisses (im Falle einer g.U.) oder einer bestimmten Qualität, dem Ansehen oder sonstigen Eigenschaften des Erzeugnisses (im Falle einer g.g.A.).

Die chemische Zusammensetzung der Früchte und damit ihre Qualität ist auch darauf zurückzuführen, dass die Kastanie, eine ausgesprochen säureliebende Art, im Anbaugebiet der „Marroni del Monfenera“ besonders günstige Bedingungen vorfindet aufgrund des Vorkommens von tendenziell sauren Voralpenböden, die anders reagieren als die Böden der angrenzenden Gebiete und die in den anderen Voralpengebieten der Provinz Treviso nicht zu finden sind.

Dies bedingt einen höheren Gehalt an Kalium und einen geringeren Gehalt an Natrium in den „Marroni del Monfenera“ im Vergleich zu anderen Kastanien. Dies wird bei einem Vergleich der Werte der chemischen Zusammensetzung von zwei Erzeugnissen deutlich, wie ihn die Tabellen des INRAN für die Kastanien zeigen.

Die Qualität der Früchte hängt auch damit zusammen, dass die Kastanie von den reichlichen mittleren Jahresniederschlägen profitiert, welche zu einer Auswaschung von Basen aus dem Boden führen und ihn so sauer erhalten; außerdem wird durch die besondere Geländebeschaffenheit und die Höhenlage am Fuße des Gebirges das Auftreten von Frühjahrsfrösten, auf die die Pflanze besonders empfindlich reagiert, deutlich begrenzt.

Neben diesen wichtigen Umweltfaktoren ist auch der menschliche Faktor von wesentlicher Bedeutung. Der Anbau der „Marroni del Monfenera“ geht auf das Mittelalter zurück, wie eine Urkunde aus dem Jahre 1351 bezeugt, in der die Ernte zwischen den Familienoberhäuptern dieses Gebiets geregelt wird. Der Schutz der Kastanien im Gebiet der „Marroni del Monfenera“ wird auch von den notariellen Quellen der folgenden Jahrhunderte bestätigt, in denen das unbefugte Abholzen von Kastanienwäldern oder das Vorkommen von Weidetieren außerhalb der Saison, die die Kastanienernte gefährdeten, den zuständigen Behörden angezeigt wurde. Die Tradition dieses Anbaus ist bis heute erhalten geblieben, auch dank der Einführung zahlreicher Veranstaltungen wie dem Fest der „Marroni del Monfenera“, das 1970 erstmals gefeiert wurde.

Die große Bedeutung der „Marroni del Monfenera“ für die lokale Wirtschaft und ihr Ruf werden durch die zahlreichen Initiativen jedes Jahres bestätigt. Außerdem hat anlässlich des dreißigjährigen Jubiläums des Maronenfestes die Gemeinde Pederobba, welche dieses Fest veranstaltet, die Herausgabe einer Serie von Postkarten und einer Sonderbriefmarke veranlasst.

Hinweis auf die Veröffentlichung der Spezifikation

Diese Verwaltung hat das nationale Einspruchsverfahren eingeleitet und den Antrag auf Zuerkennung der geschützten Ursprungsbezeichnung „Marroni del Monfenera“ im Amtsblatt der Italienischen Republik Nr. 276 vom 26.11.2005 veröffentlicht.

Die konsolidierte Fassung der Produktionsspezifikation kann im Internet abgerufen werden:

unter dem Link:

www.politicheagricole.it/DocumentiPubblicazioni/Search_Documenti_Elenco.htm? txtTipoDocumento=Disciplinare%20in%20esame%20UE&txtDocArgomento=Prodotti%20di%20Qualit%E0>Prodotti%20Dop,%20Igp%20e%20Stg

oder

direkt auf der Website des zuständigen Ministeriums (www.politicheagricole.it), unter „Prodotti di Qualità“ (links auf dem Bildschirm) und dann „Disciplinari di Produzione all’esame dell’UE (Verordn. EG 510/2006)“.


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


18.4.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/13


Veröffentlichung eines Antrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

2009/C 89/06

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (1) Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„INSALATA DI LUSIA“

EG-Nr.: IT-PGI-0005-0433-22.11.2004

g.U. ( ) g.g.A. ( X )

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige behörde des mitgliedstaats:

Name:

Ministero delle politiche agricole e forestali

Anschrift:

Via XX Settembre n. 20 –

00187 Roma

ITALIA

Tel.:

+39 064819968

Fax:

+39 0642013126

E-Mail:

qtc3@politicheagricole.it

2.   Vereinigung:

Name:

Cooperativa Ortolani di Lusia s.c.r.l.

Anschrift:

Via Provvidenza, 1 –

45020 Lusia (RO)

ITALIA

Tel.:

+39 0425607069

Fax:

+39 0425667722

E-Mail:

ortolani@gal.adigecolli.it

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( )

3.   Art des erzeugnisses:

Klasse 1.6

Frisches oder verarbeitetes Obst, Gemüse und Getreide nach Anhang II - Salat

4.   Spezifikation: (Zusammenfassung der Anforderungen nach Art. 4 Abs. 2 - VO (EG) Nr. 510/2006)

4.1.   Name:

„Insalata di Lusia“

4.2.   Beschreibung:

Die geschützte geografische Angabe „Insalata di Lusia“ darf ausschließlich für Salat Lactuca Sativa der beiden Sorten „Cappuccia“ und „Gentile“ verwendet werden.

Stängel: kurz, maximal 6 cm, sehr fleischig, von dem die Blätter ausgehen.

Geschmack: frisch und knackig;

Pflanze: Das Treibhauserzeugnis hat eine kompaktere Struktur und einen gegenüber den Freilandpflanzen etwas stärker geöffneten Kopf.

Hauptmerkmale:

lockere Blattrosette;

zart, da faserfrei, bleibt auch 10 – 12 Stunden nach der Ernte prall, keine Verholzungen;

die jungen Blätter sind knackig, frisch und prall;

ausgeprägter Eigengeschmack, der zur Würzung keine Zugabe von Natriumchlorid erfordert.

4.3.   Geografisches Gebiet:

Das Erzeugungsgebiet umfasst die nachstehend aufgeführten Gemeinden in den Provinzen Rovigo und Padua:

Provinz Rovigo: Lusia, Badia Polesine, Lendinara, Costa di Rovigo, Fratta Polesine, Villanova del Ghebbo und Rovigo;

Provinz Padua: Barbona, Vescovana und Sant’Urbano.

4.4.   Ursprungsnachweis:

Alle Phasen des Erzeugungsprozesses müssen überwacht werden, wobei für jede Phase der Input und der Output dokumentiert werden. Auf diese Weise und durch die Eintragung der Grundbuchparzellen, auf denen der Anbau erfolgt, der Namen der Erzeuger und Verpacker in besondere von der Kontrollstelle geführte Verzeichnisse sowie durch die Meldung der erzeugten Mengen an die Kontrollstelle ist die Rückverfolgbarkeit des Erzeugnisses gewährleistet.

Alle in den Verzeichnissen aufgeführten natürlichen und juristischen Personen unterliegen entsprechend den Bestimmungen der Erzeugungsspezifikation und des Kontrollplans der Überwachung durch die Kontrollstelle.

4.5.   Herstellungsverfahren:

Der Boden muss zu mindestens 30 % aus Sand bestehen und darf einen Lehmanteil von maximal 20 % aufweisen. Außerdem muss Wasser zur Bewässerung vorhanden sein. Die Erzeugung von „Insalata di Lusia“ kann sowohl im Freiland als auch in geschütztem Anbau erfolgen.

Die Bodenvorbereitung erfordert mindestens einmal jährliches Pflügen (oder eine vergleichbare Bearbeitung) mit einer Tiefe von 30 – 40 cm, um den Restbewuchs des vorhergehenden Anbaus und die zur Grunddüngung verwendeten Düngemittel einzuarbeiten.

Da eine solche Bearbeitung in eng begrenzten Räumen Schwierigkeiten bereiten kann, ist beim Gewächshausanbau alternativ ein Umgraben oder Ausreißen zulässig.

Bei anschließenden Anbauzyklen ist eine Bearbeitung zur Wiederherstellung der Bodenstruktur und zur Einarbeitung eines eventuellen Restbewuchses durch Pflügen, Umgraben, Hacken oder Ausreißen zulässig.

Im Anschluss an diese Bearbeitung, das heißt vor dem Auspflanzen, wird der Boden gefräst oder gelockert und danach gewalzt, um ihn zu verfeinern, zu glätten und damit die besten Bedingungen für das Anwachsen der Setzlinge zu schaffen.

Angesichts der physikalisch-agronomischen Bodenmerkmale im begrenzten Anbaugebiet ist eine Fruchtfolge nicht zwingend erforderlich.

Ausgepflanzt werden Setzlinge mit mindestens drei Hauptblättern und einem Wurzelballen. Der Reihenabstand beträgt 30 – 40 cm, der Pflanzabstand 30 – 35 cm.

Bei Stickstoff, Phosphor und Kalium richtet sich die Menge der auszubringenden Düngeeinheiten je Anbauzyklus nach der Bodenanalyse und darf folgende Mengen je Hektar keinesfalls übersteigen: Stickstoff 150, Phosphor 100, Kalium 200.

Es müssen reifer Rindermist oder andere organische Stoffe ausgebracht werden.

Der Einsatz von chemischen Stickstoffdüngern muss auf mindestens zwei Gaben verteilt werden, wobei die Düngung vor dem Auspflanzen nicht mehr als 50 % der zu verteilenden Menge ausmachen darf und die letzte Düngung spätestens 15 Tage nach dem Auspflanzen erfolgen muss.

Um eine Verdichtung des Bodens zu vermeiden, sind als Bewässerungsmethoden die Verwendung von Bewässerungsschläuchen (Tröpfchenbewässerung) oder das Besprühen im Nahbereich (kleine Regner) zulässig.

Die Unkrautbekämpfung muss mit Hilfe von Bewirtschaftungstechniken (Mulchen, falsches Saatbeet, Jäten, Fräsen) und/oder chemischen Erzeugnissen (Herbizide) geschehen. Die Höchstproduktion je Einheit pro Anbauzyklus und Hektar beträgt 55 Tonnen für die Sorte „Cappuccia“ und 50 Tonnen für die Sorte „Gentile“.

Nach der Ernte erfolgt die Reinigung, die in einer Säuberung der Blattrosette (Entfernung der Basalblätter) besteht; danach werden die Salatköpfe in die für den Verkauf bestimmten Behälter verpackt. Beides geschieht auf dem Feld, um eine weitere Bearbeitung zu vermeiden, die zu einer qualitativen Beeinträchtigung des Erzeugnisses führen würde.

Nach Durchführung dieser Arbeiten wird das Erzeugnis in den Betrieb des Erzeugers transportiert, wo der Salat in der Verpackung gewaschen wird. Nach dem Waschen wird der Verpackungsvorgang durch das Anbringen einer Klarsichtfolie auf der Oberseite der Verpackung abgeschlossen.

Falls der einzelne Betrieb einer Erzeugergenossenschaft angeschlossen ist, können die genannten Arbeiten am Sitz der Genossenschaft vorgenommen werden.

Wichtig ist, dass die Verpackung innerhalb des Gebiets vorgenommen wird, denn Ernte, Reinigung, Waschen und Verpackung müssen schnell nacheinander erfolgen, um eine Beeinträchtigung der physischen und organoleptischer Merkmale des Erzeugnisses zu vermeiden. Eine übermäßige Bearbeitung der „Insalata di Lusia“ und lange Transportwege würden nämlich dazu führen, dass die Blätter ihre pralle und knackige Konsistenz verlieren.

4.6.   Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet:

„Insalata di Lusia“ wird vom Verbraucher wegen der lockeren Blattrosette, der guten Haltbarkeit, der Faserfreiheit (die Pflanze besteht weitgehend aus Wasser), der Knackigkeit der jungen, frischen und prallen Blätter und wegen ihres würzigen Eigengeschmacks geschätzt.

Diese Vorzüge hängen mit dem geografischen Gebiet und der besonderen Kombination einiger Boden- und Klimafaktoren des Erzeugungsgebiets von „Insalata di Lusia“ zusammen, wie den fruchtbaren, lockeren und mineralsalzreichen Böden, der Luftfeuchtigkeit und der ständigen Verfügbarkeit von Wasser an den Kanälen.

Die geschmackliche Besonderheit von „Insalata di Lusia“ besteht in dem ausgeprägten Eigengeschmack, der eine Zugabe von Salz überflüssig macht und mit dem hohen Mineralsalzgehalt der Böden zusammenhängt. Die oberste Bodenschicht in dem g.g.A.-Gebiet besteht nämlich aus Sand, der aufgrund zahlreicher Überschwemmungen in vorrömischer Zeit und während des Hochmittelalters durch Hochwasser an einigen Armen des Tartaro und im Mittelalter sowie in der Neuzeit durch Dammbrüche der Etsch angeschwemmt wurde. Der letzte große Dammbruch der Etsch datiert Ende des neunzehnten Jahrhunderts, und die riesigen Sanddünen aus dieser Überschwemmung wurden durch langwierige, bis 1960 andauernde Arbeiten planiert. Auf diesem Sand, der durch eine hundertjährige spontane Vegetation zusammengehalten wird und einen höheren Gehalt an Kalium und Calcium aufweist, wird „Insalata di Lusia“ angebaut.

Die oberflächennahe Grundwasserschicht unter dem Anbaugebiet, die von der Etsch gespeist wird und in diesem Gebiet völlig schräg verläuft, und die ständig gefüllten Bewässerungsgräben halten die Feuchtigkeit des Bodens konstant, so dass die Bewässerung auf die Zeit unmittelbar nach dem Auspflanzen beschränkt werden kann. Dadurch werden die Blätter weniger ausgewaschen, sie verlieren weniger Nährstoffe und es sind weniger Behandlungen gegen Pilzbefall erforderlich.

Das Oberflächengrundwasser verläuft in einer Tiefe von einem Meter und wird mit einem künstlichen Kanalsystem konstant gehalten. All diese Faktoren erlauben eine sparsame Bewässerung und damit eine geringere Verbreitung von Fäule. So bleiben der frische Geschmack und die Knackigkeit erhalten, die für die „Insalata di Lusia“ so typisch sind und sie von in anderen Gebieten erzeugten Salaten unterscheiden.

Die durch die Etsch gewährleistete Verfügbarkeit von Wasser, die Höhe des Grundwasserspiegels und die Bodenstruktur lassen den Salatanbau auch während der Sommerperiode (Juli – August) mit ausgezeichneten Ergebnissen zu, so dass der Salat 10 – 11 Monate im Jahr auf dem Markt angeboten werden kann.

Die für den Dammbereich der Etsch typischen ungebundenen und mittleren Böden mit grober Struktur und die gute Durchlässigkeit, die den Ablauf des Regenwassers begünstigt, gestatten eine optimale Bearbeitung unabhängig von den klimatischen und meteorologischen Bedingungen.

Darüber hinaus haben auch die Erfahrungen aus fünfzig Jahren Salatanbau und die kluge Arbeit der Erzeuger eine Verfeinerung der Produktionstechniken ermöglicht und so das Zusammenspiel eines ausgewogenen Gleichgewichts von klimatischen und agronomischen Faktoren optimiert.

4.7.   Kontrollstelle:

Name:

CSQA Srl Certificazioni (private Einrichtung gemäß Norm EN 45011)

Anschrift:

Via S. Gaetano, 74 Thiene (VI)

ITALIA

Tel.:

+39 0445366094

Fax:

+39 0445382672

E-Mail:

f.broggiato@csqa.it

4.8.   Etikettierung:

Das Inverkehrbringen des Salats, der die g.g.A. „INSALATA DI LUSIA“ tragen darf, erfordert eine Verpackung in Behältnisse aus Kunststoff, Holz, Karton, Polystyrol oder anderen für Lebensmittel geeigneten Materialien.

Der Inhalt jeder Packung muss einheitlich sein und darf nur Salat derselben Sorte, Herkunft, Art, Kategorie und Größe enthalten. Der sichtbare Teil der Packung muss für das gesamte Erzeugnis repräsentativ sein.

Der obere Teil der Packung, die das Erzeugnis enthält, muss durch das Anbringen einer durchsichtigen lebensmitteltauglichen Abtrennung geschützt sein, auf der ausschließlich das g.g.A.-Logo „INSALATA DI LUSIA“ abgedruckt ist, so dass sowohl die Sichtbarkeit als auch eine natürliche Transpiration ermöglicht wird.

Auf den Behältern muss das g.g.A.-Logo sichtbar sein, wobei dieses nicht kleiner als etwaige andere Aufdrucke auf derselben Verpackung sein darf.

Image

Das Logo besteht aus den Buchstaben „i“ (mit einem elliptisch geformten Punkt) und „L“. Die Innenseiten der Buchstaben haben eine konkave Form und bilden einen elliptischen Rahmen, in dessen Mitte der mittelalterliche Turm von Lusia in stilisierter Form wiedergegeben ist. Der äußere und obere Teil des Logos werden durch einen Rahmen begrenzt, über dem in der Mitte der Schriftzug „I.G.P.“ zu sehen ist. An der Unterseite des Logos erscheint, eingegrenzt durch den Rahmen, der Schriftzug „INSALATA di LUSIA“.

Das einmal auf den Behältern angebrachte Logo I.G.P. „INSALATA DI LUSIA“ kann nicht wieder verwendet werden.


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.