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ISSN 1725-2407 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 66 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
52. Jahrgang |
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Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen |
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STELLUNGNAHMEN |
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Rat |
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2009/C 066/01 |
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2009/C 066/02 |
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2009/C 066/03 |
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2009/C 066/04 |
Stellungnahme des Rates vom 10. März 2009 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Polens für 2008-2011 |
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II Mitteilungen |
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MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Kommission |
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2009/C 066/05 |
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden ( 1 ) |
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2009/C 066/06 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.5408 — Fortress/Unicredit/Torre) ( 1 ) |
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2009/C 066/07 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.5451 — CNP Assurances/CNP Unicredit Life) ( 1 ) |
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2009/C 066/08 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.5253 — Sanofi-Aventis/Zentiva) ( 1 ) |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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Kommission |
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2009/C 066/09 |
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INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN |
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2009/C 066/10 |
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2009/C 066/11 |
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V Bekanntmachungen |
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VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK |
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Kommission |
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2009/C 066/12 |
Mitteilung der französischen Regierung gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (Amtliche Bekanntmachung zu dem Antrag auf eine Konzession zur Förderung flüssiger oder gasförmiger Kohlenwasserstoffe (Concession de Nesles)) ( 1 ) |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR |
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DE |
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I Entschließungen, Empfehlungen und Stellungnahmen
STELLUNGNAHMEN
Rat
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20.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 66/1 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 10. März 2009
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Deutschlands für 2008-2012
(2009/C 66/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,
auf Empfehlung der Kommission,
nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —
GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
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(1) |
Am 10. März 2009 hat der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Deutschlands für den Zeitraum 2008 bis 2012 geprüft. |
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(2) |
Mit seiner stark exportorientierten, vor allem auf Investitionsgüter spezialisierten Wirtschaft wird Deutschland von der weltweiten Rezession schwer getroffen. Aufgrund des gesunkenen Exportwachstums schwächte sich auch das reale BIP-Wachstum 2008 rapide ab. Eine Reihe von Finanzinstituten, darunter auch Landesbanken, mussten im Zuge der Finanzkrise erhebliche Verluste hinnehmen. Wegen der insgesamt soliden Unternehmensbilanzen, einer hohen preislichen Wettbewerbsfähigkeit und der Tatsache, dass der Wohnungsmarkt in Deutschland derzeit keine Korrektur erfährt, waren die direkten Auswirkungen der Finanzkrise auf die Wirtschaft aber begrenzt. Die größten Herausforderungen bestehen in naher Zukunft darin, das Vertrauen in den Finanzsektor wiederherzustellen, den Unternehmen den Zugang zu Finanzquellen zu sichern, Anpassungen auf dem Arbeitsmarkt zu erleichtern, um der steigenden Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, und die Binnennachfrage zu stärken. Dank der erfolgreichen Haushaltskonsolidierung war der gesamtstaatliche Haushalt 2007 und 2008 nahezu ausgeglichen. Vor diesem Hintergrund beschloss Deutschland im Herbst 2008 und im Januar 2009 zwei Konjunkturpakete, die darauf abzielen, den privaten Konsum zu beleben, öffentliche und private Investitionen anzukurbeln, den Zugang zu Finanzierungsquellen sicherzustellen, Entlassungen zu vermeiden und mehr Fortbildungsmöglichkeiten zu eröffnen, und die auch Fördermaßnahmen für die Automobilindustrie vorsehen. Die durch diese Maßnahmen sowie durch automatische Stabilisatoren bedingten Einnahmenausfälle und Mehrausgaben werden ein Defizit der öffentlichen Finanzen bewirken. Darüber hinaus stellen Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit großangelegten Bankrettungsmaßnahmen zusätzliche Risiken für den Haushalt dar. Ein wirksamer haushaltspolitischer Rahmen wird dazu beitragen, bei Abklingen der Krise die Haushaltskonsolidierung zu fördern. |
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(3) |
Nach dem gesamtwirtschaftlichen Szenario, das dem Programmzusatz vom Januar zugrunde liegt, soll sich das reale BIP-Wachstum von 1,25 % im Jahr 2008 auf – 2,25 % im Jahr 2009 abschwächen und 2010 dann wieder auf 1,25 % ansteigen. Nach aktuellem Kenntnisstand (2) scheint dieses Szenario bis 2009 auf plausiblen und ab 2010 auf eher günstigen Wachstumsannahmen zu beruhen. Insbesondere die für 2010 erwartete Erholung des privaten Konsums könnte etwas gedämpfter ausfallen, sollte die Wirtschaftskrise einen drastischeren Beschäftigungsrückgang nach sich ziehen. Die gesamtwirtschaftlichen Projektionen tragen zwar den beschlossenen Konjunkturmaßnahmen Rechnung, ihre erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen werden darin aber nicht quantifiziert. Die Inflationsprojektionen des Programms scheinen realistisch. |
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(4) |
In der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 wird das gesamtstaatliche Defizit 2008 auf 0,1 % des BIP geschätzt, während in der Programmaktualisierung vom Dezember 2007 noch von 0,5 % des BIP ausgegangen worden war. Dass das Defizit niedriger ausfällt als erwartet, ist auf unerwartete Einnahmen in erheblichem Umfang zurückzuführen, die trotz der Unternehmenssteuerreform und der Senkung der Sozialversicherungsbeiträge zu verzeichnen waren. Der Zuwachs bei den Einnahmen aus direkten Steuern ist auf ein stärkeres Lohn- und Beschäftigungswachstum und damit verbundene Fiscal-DragEffekte zurückzuführen. Ein Teil dieser Mehreinnahmen wurde dazu genutzt, die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge und Mehrausgaben zu finanzieren. Die Ausgaben überstiegen die Planungen um 0,75 % des BIP, was in erster Linie auf einmalige Bankrettungsmaßnahmen und höhere Rentenzahlungen infolge von ad hoc vorgenommenen Änderungen bei der Rentenanpassungsformel zurückzuführen war. |
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(5) |
Für den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo 2009 wird ein Defizit von 3 % des BIP angestrebt, was mit der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen übereinstimmt. Grund für die Ausweitung des Defizits sind durch automatische Stabilisatoren bedingte Steuermindereinnahmen und Mehrausgaben (rund 1,5 % des BIP) sowie als Reaktion auf die Krise getroffene Konjunkturmaßnahmen (rund 1,5 % des BIP). Die Ausgabenquote wird voraussichtlich um 2,5 Prozentpunkte ansteigen, während bei der Einnahmenquote von einem Rückgang um 0,5 Prozentpunkt ausgegangen wird. Das strukturelle Defizit wird sich (nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten) um schätzungsweise rund 1,5 Prozentpunkte ausweiten. |
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(6) |
Das mittelfristige Haushaltsziel besteht darin, den gesamtstaatlichen Haushalt strukturell (d.h. konjunkturbereinigt ohne einmalige oder sonstige befristete Maßnahmen) auf nahezu ausgeglichenem Stand zu halten. Dem Programm zufolge bedeutet dies ein strukturelles Defizit von 0-0,5 % des BIP. Es wird nicht erwartet, dass dieses mittelfristige Ziel innerhalb des Programmzeitraums erreicht wird. Nachdem das Defizit 2010 mit 4 % des BIP, d.h. in Überschreitung des im EG-Vertrag festgelegten Referenzwerts, seinen höchsten Stand erreicht haben soll, soll mit einem Rückgang auf 3 % des BIP im Jahr 2011 und 2,5 % im Jahr 2012 die Rückkehr zur Haushaltskonsolidierung vollzogen werden. Die im Zusatz vom Januar enthaltenen Projektionen gehen von einer unveränderten Politik aus und sehen für die Zeit nach 2010 eine vorwiegend ausgabengestützte Konsolidierung vor. So wird erwartet, dass die Einnahmenquote im Zeitraum 2008-2010 um 1,5 Prozentpunkte auf 42,5 % zurückgeht, 2011 auf diesem Stand verharrt und 2012 um 0,5 Prozentpunkt ansteigt. Die Ausgabenquote wird sich zwischen 2008 und 2010 um 2,5 Prozentpunkte erhöhen und danach um einen Prozentpunkt fallen. Hauptfaktoren für die Einnahmen- und Ausgabenentwicklung 2010 sind die fiskalischen Impulse, mit denen Deutschland der Krise entgegenwirken will. Maßnahmen, mit denen nach 2010 die Konsolidierung gefördert werden soll, werden nicht genannt. Bei den Konsolidierungsanstrengungen helfen könnte sowohl das Auslaufen bestimmter impulsgebender Maßnahmen als auch der Schuldentilgungsfonds. Das wachsende Defizit, die Abschwächung des nominalen BIP-Wachstums und die Bestandsanpassungen 2008, die hauptsächlich auf Bankenrettungsmaßnahmen zurückzuführen sind, tragen dazu bei, dass die Schuldenquote im Programmzeitraum um 7 Prozentpunkte auf 72,5 % des BIP ansteigt. |
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(7) |
Für die Haushaltsergebnisse bestehen insbesondere ab 2010 Abwärtsrisiken. Erstens besteht bei den zugrunde liegenden makroökonomischen Annahmen Ungewissheit in Bezug auf die Dauer, das Ausmaß und die Auswirkungen der Finanzkrise. Recht günstig scheinen die Annahmen insbesondere für 2010 und die Folgezeit, für die davon ausgegangen wird, dass das reale BIP-Wachstum aufgrund einer raschen wirtschaftlichen Erholung zu seinem Potenzial zurückfinden wird. Zweitens besteht bei den Projektionen das Risiko, dass möglicherweise nicht alle Ebenen des Staates die notwendige Entschlossenheit zur Ausgabendisziplin zeigen. Ein erhebliches Risiko stellt drittens die Tatsache dar, dass keine Informationen darüber geliefert werden, mit welchen Maßnahmen die für die Zeit nach 2010 geplante Konsolidierung gestützt werden soll, obgleich die fiskalpolitischen Impulse zu einem großen Teil von Dauer sind. Angesichts der Abwärtsrisiken für die Defizitziele könnte sich auch die Schuldenquote ungünstiger entwickeln als geplant. Weitere Risiken für den gesamtstaatlichen Haushalt ergeben sich unmittelbar aus der Finanzkrise und bestehen insbesondere in möglichen weiteren Kapitalspritzen und Bankenübernahmen (die sich auf den Schuldenstand auswirken, wobei Auswirkungen auf das Defizit nicht ausgeschlossen werden können) oder Bürgschaften für Banken (die sich nur im Falle ihrer Inanspruchnahme auf Defizit und Schuldenstand auswirken). |
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(8) |
Die langfristige Auswirkung der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen Haushalte liegt dicht am EU-Durchschnitt, wobei die Rentenausgaben dank der bereits in Kraft gesetzten Rentenreformen etwas weniger steigen als in vielen anderen Ländern. Während die im Zusatz geschätzte Haushaltsposition 2008 dazu beigetragen hätte, die langfristigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die Haushalte teilweise auszugleichen, ist das Gegenteil der Fall, sollten die Haushaltsprojektionen eintreten. Außerdem liegt die Bruttoschuldenquote derzeit über dem EGV-Referenzwert. Würden mittelfristig hohe Primärüberschüsse erzielt, würde dies dazu beitragen, die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verringern. Die oben genannten Risiken, die aus den von Deutschland zur Stabilisierung des Finanzsektors getroffenen Regelungen (wie beispielsweise Rekapitalisierungen, Garantien) resultieren, könnten die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen vor allem wegen ihrer Auswirkungen auf den öffentlichen Schuldenstand gefährden, wenngleich ein Teil der von der Regierung bereitgestellten Mittel künftig wieder hereingeholt werden könnte. |
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(9) |
Trotz insgesamt solider öffentlicher Finanzen und finanzpolitischer Vorschriften besteht beim institutionellen Haushaltsrahmen Deutschlands noch Raum für Verbesserungen. Der Rat begrüßt die Fortschritte, die im Hinblick darauf zu verzeichnen sind, durch Einführung einer neuen Regelung das gesamtstaatliche strukturelle Defizit in Zeiten normaler Konjunktur auf 0,35 % des BIP zu begrenzen und die Bundesländer zu strukturell ausgeglichenen Haushalten zu verpflichten. Diese Neuerungen sollen noch in dieser Legislaturperiode im Grundgesetz verankert werden und bis 2011 in Kraft treten, wobei für die Bundesebene Übergangsfristen bis 2015 und für die Länderebene bis 2019 vorgesehen sind. Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des Systems für die Budgetierung und die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung mit einer stärker ergebnisorientierten Bewertung von Einnahmen und Ausgaben. |
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(10) |
Zur Stabilisierung des Finanzsektors haben die deutschen Behörden einen Finanzmarktstabilisierungsfonds aufgelegt, der bis Ende 2009 laufen und Kapital (in Höhe von 80 Mrd. EUR, d.h. rund 3 % des GDP) sowie Garantien (in Höhe von 400 Mrd. EUR, d.h. rund 16 % des BIP) bereitstellen soll. Bereits 2007 und 2008 war die Bundesregierung auf Bundes- und Länderebene an großangelegten Bankrettungsaktionen beteiligt und stellte zu diesem Zweck Kapital und Garantien zur Verfügung. Darüber hinaus gab die Bundesregierung 2008 für alle privaten Spareinlagen eine uneingeschränkte Garantie ab. Weitere Initiativen, die darauf abzielen, die Bankbilanzen von Problemaktiva zu befreien, sind zurzeit im Gespräch. Die daraus resultierenden Eventualverbindlichkeiten stellen zusätzliche Risiken für den Haushalt dar. |
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(11) |
In Einklang mit dem im Dezember vom Europäischen Rat beschlossenen Europäischen Konjunkturprogramm hat Deutschland für die Jahre 2009 und 2010 zwei umfangreiche Konjunkturpakete (im Umfang von rund 3,5 % des BIP über zwei Jahre) beschlossen, die als angemessene Reaktion auf den Konjunkturabschwung anzusehen sind. Diese Maßnahmen zielen vor allem auf Einkommensentlastungen, private und öffentliche Investitionen, die Vermeidung von Entlassungen und die Verbesserung beruflicher Fortbildungsmöglichkeiten, Hilfe für Unternehmen in Kreditnot und Unterstützung der Automobilindustrie ab. Sie stimmen weitgehend mit dem Europäischen Konjunkturprogramm überein, sind gezielt und rechtzeitig, wenngleich der Impuls erst mit gewisser Verzögerung wirksam wird. Einige dieser Maßnahmen sind zwar befristet, ein erheblicher Teil von ihnen wird aber auch von Dauer sein. Damit ist nicht gewährleistet, dass die zur Bewältigung der Krise getroffenen Maßnahmen in vollem Umfang zurückgenommen werden können. Der vorgesehene Zeitplan für die Schuldentilgung und die neue Haushaltsvorschrift werden allerdings bei Abklingen der Krise zur notwendigen Haushaltskonsolidierung beitragen. Zur wirtschaftlichen Erholung beitragen sollen strukturelle Maßnahmen, wie Innovationsförderung im privaten Sektor, eine verbesserte Arbeitsvermittlung und der Ausbau des Breitbandnetzes im Rahmen der geplanten Breitbandstrategie. Diese Maßnahmen stehen mit der mittelfristigen Reformagenda und den länderspezifischen Empfehlungen in Zusammenhang, die die Kommission am 28. Januar 2009 im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorgeschlagen hat. Durch befristete Änderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sollen darüber hinaus Infrastrukturinvestitionen beschleunigt werden. |
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(12) |
Als Reaktion auf den Konjunkturabschwung wird 2009 und 2010 ein insgesamt expansiver finanzpolitischer Kurs verfolgt. 2010 wird das Defizit voraussichtlich über den Referenzwert hinausgehen. Für 2011 strebt das Programm eine erhebliche strukturelle Verbesserung (um einen Prozentpunkt), für 2012 dann einen weiteren, wenn auch geringeren Abbau des strukturellen Defizits an. Wenngleich der Pfad des Defizitabbaus weitgehend mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt in Einklang steht, wird eine ausreichende Sicherheitsmarge, die gewährleistet, dass das Defizit den Grenzwert von 3 % des BIP nicht überschreitet, im Programmzeitraum wohl nicht erreicht und bestehen für den skizzierten Konsolidierungspfad erhebliche Risiken. Auch die Schuldenquote steigt wegen des expansiven Kurses in den Jahren 2009 und 2010 und wegen der Finanzspritzen für Banken im Programmverlauf an. |
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(13) |
Was die im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgeschriebenen Daten angeht, so weist das Programm sowohl bei den obligatorischen als auch bei den fakultativen Angaben gewisse Lücken auf (3). |
Alles in allem lässt sich daraus der Schluss ziehen, dass Deutschland dank der früheren Konsolidierung und des nahezu ausgeglichenen Haushalts im Jahr 2008 zur Einleitung umfangreicher Konjunkturmaßnahmen in der Lage war. Dies ist zu begrüßen, denn die Maßnahmen werden dem Ausmaß des konjunkturellen Abschwungs gerecht. Angesichts der drastischen Verschlechterung der weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Notlage des Finanzsektors bestehen für die Haushaltsstrategie Abwärtsrisiken. Allerdings ist derzeit nicht gewährleistet, dass die kurzfristig zur Bewältigung der Krise getroffenen Maßnahmen in vollem Umfang zurückgenommen werden können. Soll die Haushaltskonsolidierung jedoch nach Abklingen der Krise wiederaufgenommen werden, muss die geplante Verbesserung des mittelfristigen Haushaltsrahmens durchgeführt und auf allen staatlichen Ebenen entschlossen umgesetzt werden. Angesichts des steigenden öffentlichen Schuldenstandes, der ad hoc vorgenommenen Änderungen an der Rentenanpassungsformel und der Ungewissheit über die Auswirkungen der Gesundheitsreform kommt es entscheidend darauf an, die bisherigen Erfolge bei der langfristigen Tragfähigkeit zu halten.
In Anbetracht der vorstehenden Bewertung wird Deutschland aufgefordert:
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i) |
die Finanzpolitik in den Jahren 2009 und 2010, einschließlich der fiskalischen Impulse entsprechend dem Europäischen Konjunkturprogramm und im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes, wie geplant durchzuführen und spätestens ab 2011 die fiskalischen Impulse wieder rückgängig zu machen, um zu einer erheblichen Haushaltskonsolidierung im Hinblick auf das mittelfristige Haushaltsziel zurückzukehren; |
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ii) |
zu diesem Zweck den institutionellen Haushaltsrahmen durch planmäßige Umsetzung der neuen Haushaltsvorschrift zu stärken, um nach 2010 den notwendigen Konsolidierungskurs zu stützen; |
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iii) |
sich erneut Maßnahmen zuzuwenden, die die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen erhöhen, und zu gewährleisten, dass die 2008 erfolgte Abweichung von der Rentenanpassungsformel wie geplant rückgängig gemacht wird. |
Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen
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2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
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Reales BIP (Veränderung in %) |
SP Dez. 2008 |
2,5 |
1,3 |
– 2,25 |
1,25 |
1,25 |
1,25 |
|
KOM Jan. 2009 |
2,5 |
1,3 |
– 2,3 |
0,7 |
k.A. |
k.A. |
|
|
SP Nov. 2007 |
2,4 |
2,0 |
1,5 |
1,5 |
1,5 |
k.A. |
|
|
HVPI-Inflation (%) |
SP Dez. 2008 |
k.A. |
k.A. |
k.A. |
k.A. |
k.A. |
k.A. |
|
KOM Jan. 2009 |
2,3 |
2,8 |
0,8 |
1,4 |
k.A. |
k.A. |
|
|
SP Nov. 2007 |
k.A. |
k.A. |
k.A. |
k.A. |
k.A. |
k.A. |
|
|
Produktionslücke (4) (% des BIP-Potenzials) |
SP Dez. 2008 |
2,0 |
2,2 |
– 0,9 |
– 0,7 |
– 0,7 |
– 1,0 |
|
KOM Jan. 2009 (5) |
2,2 |
2,3 |
– 1,0 |
– 1,2 |
k.A. |
k.A. |
|
|
SP Nov. 2007 |
0,7 |
1,1 |
0,8 |
0,5 |
– 0,1 |
k.A. |
|
|
Finanzierungsdefizit/-überschuss gegenüber dem Rest der Welt (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
7,6 |
7,1 |
7,0 |
7 |
7 |
7 |
|
KOM Jan. 2009 |
7,6 |
7,1 |
5,2 |
5,4 |
k.A. |
k.A. |
|
|
SP Nov. 2007 |
6,1 |
6,1 |
6,3 |
6,3 |
6,3 |
k.A. |
|
|
Gesamtstaatliche Einnahmen (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
44,0 |
44 |
43,5 |
42,5 |
42,5 |
43 |
|
KOM Jan. 2009 |
43,9 |
43,7 |
43,5 |
42,3 |
k.A. |
k.A. |
|
|
SP Nov. 2007 |
44 |
43 |
43 |
42,5 |
42 |
k.A. |
|
|
Gesamtstaatliche Ausgaben (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
44,2 |
44 |
46,5 |
46,5 |
45,5 |
45,5 |
|
KOM Jan. 2009 |
44,1 |
43,8 |
46,4 |
46,4 |
k.A. |
k.A. |
|
|
SP Nov. 2007 |
44 |
43,5 |
43 |
42 |
41,5 |
k.A. |
|
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
– 0,2 |
– 0 |
– 3 |
– 4 |
– 3 |
– 2,5 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 0,2 |
– 0,1 |
– 2,9 |
– 4,2 |
k.A. |
k.A. |
|
|
SP Nov. 2007 |
0 |
– 0,5 |
0 |
0,5 |
0,5 |
k.A. |
|
|
Primärsaldo (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
2,6 |
2,5 |
0 |
– 1 |
0 |
,5 |
|
KOM Jan. 2009 |
2,6 |
2,6 |
– 0,1 |
– 1,3 |
k.A. |
k.A. |
|
|
SP Nov. 2007 |
3 |
2,5 |
2,5 |
3 |
3,5 |
k.A. |
|
|
Konjunkturbereinigter Saldo (4) (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
– 1,2 |
– 1,2 |
– 2,4 |
– 3,5 |
– 2,4 |
– 2,1 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 1,3 |
– 1,3 |
– 2,4 |
– 3,6 |
k.A. |
k.A. |
|
|
SP Nov. 2007 |
– 0,3 |
– 0,8 |
– 0,4 |
0,0 |
0,7 |
k.A. |
|
|
Struktureller Haushaltssaldo (6) (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
– 0,9 |
– 0.8 |
– 2,5 |
– 3,4 |
– 2,4 |
– 2,1 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 1,0 |
– 0,9 |
– 2,4 |
– 3,4 |
k.A. |
k.A. |
|
|
SP Nov. 2007 |
– 0,3 |
– 0,7 |
– 0,3 |
0 |
0,7 |
k.A. |
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Öffentlicher Bruttoschuldenstand (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
65,1 |
65,5 |
68,5 |
70,5 |
71,5 |
72,5 |
|
KOM Jan. 2009 |
65,1 |
65,6 |
69,6 |
72,3 |
k.A. |
k.A. |
|
|
SP Nov. 2007 |
65 |
63 |
– 61,5 |
– 59,5 |
– 57,5 |
k.A. |
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Stabilitätsprogramm (SP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen. |
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(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:
http://ec.europa.eu/economy_finance/sg_pact_fiscal_policy/fiscal_policy528_de.htm
(2) Berücksichtigt wurden hierbei insbesondere die Prognosen der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009, daneben aber auch andere, neuere Daten.
(3) So fehlen im Programm insbesondere Angaben zur HVPI-Inflation sowie die Aufschlüsselung der Steuereinnahmen und öffentlichen Ausgaben im Hinblick auf Vorleistungen, soziale Sachtransfers und Arbeitnehmerentgelte und werden nicht alle dem makroökonomischen Szenario zugrunde liegende Annahmen dargelegt.
(4) Produktionslücken und konjunkturbereinigte Salden nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.
(5) Ausgehend von einem geschätzten Potenzialwachstum von 1,1 %, 1,2 %, 0,9 % bzw. 1,0 % im Zeitraum 2007 bis 2010.
(6) Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen. Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen machen der letzten Programmfortschreibung zufolge 2007 0,3 % des BIP und 2008
% des BIP aus und erhöhen allesamt das Defizit; nach der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar machen sie 2007 0,3 % des BIP, 2008 0,3 % des BIP und 2010 0,1 % des BIP aus und erhöhen allesamt das Defizit.
Quelle:
Stabilitätsprogramm (SP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.
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20.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 66/6 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 10. März 2009
zu dem aktualisierten Konvergenzprogramm Ungarns für 2008-2011
(2009/C 66/02)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,
auf Empfehlung der Kommission,
nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —
GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
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(1) |
Der Rat hat am 10. März 2009 das aktualisierte Konvergenzprogramm Ungarns für den Zeitraum 2008 bis 2011 geprüft. |
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(2) |
Nach einem bescheidenen Anstieg im ersten Halbjahr 2008 ging das BIP im dritten Quartal leicht und im vierten Quartal stärker zurück. Wenngleich sich das Doppeldefizit Ungarns in den vergangenen Jahren abgeschwächt hat, blieb das Land angesichts der hohen Staats- und Auslandsschulden verwundbar. Daher hat die Finanzkrise Ungarn besonders hart getroffen und zu einer erheblichen Abwertung des Wechselkurses wie auch zu Fehlfunktionen in vielen Segmenten der Finanzmärkte geführt. Somit bestehen die drängendsten wirtschaftspolitischen Herausforderungen darin, das Investorenvertrauen wiederherzustellen und für ein besseres Funktionieren der Finanzmärkte zu sorgen. Entsprechend hat die Zentralbank neue Instrumente eingeführt, und es wurde ein neues Wirtschaftsprogramm verabschiedet, das weitere Haushaltsanpassungen, strengere Defizitziele sowie ein Bankenrettungspaket und eine stärkere Regulierung des Finanzsektors vorsieht. Zur Unterstützung dieser Maßnahmen haben die EU, der IWF und die Weltbank ein umfassendes internationales Hilfspaket für Ungarn geschnürt (20 Mrd. EUR) (2), das mit bestimmten Auflagen hinsichtlich der Fortschritte in den Bereichen Haushaltskonsolidierung, Reform der Haushaltsführung, Regulierung und Beaufsichtigung des Finanzsektors sowie Strukturreformen verbunden ist. (3) Das im Zusammenhang mit der Kreditgewährung aufgelegte Wirtschaftsprogramm ist sowohl in den Haushalt 2009 als auch in das aktualisierte Konvergenzprogramm eingeflossen. Die Ungarische Nationalbank hat eine restriktivere Geldpolitik eingeführt und den Leitzins im Oktober 2008 von 8,50 % auf 11,5 % erhöht, bevor sie die Zinsen in den letzten beiden Monaten des Jahres 2008 wieder gesenkt hat (in drei Schritten auf 10 % im Dezember 2008). Der ungarische Forint wertete im Jahr 2008 nominal und effektiv um 2,6 % ab. |
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(3) |
Das Programm enthält zwei verschiedene Szenarien für die makroökonomischen und budgetären Projektionen: ein „Basisszenario“ und ein „alternatives Szenario“. Das „Basisszenario“ wird als Referenzszenario für die Bewertung der Haushaltsprojektionen betrachtet, da nur dieses Szenario detaillierte Berechnungen zur Aufschlüsselung der Haushaltsaggregate und makroökonomischen Aggregate enthält. Danach soll — nach zwei Jahren eines gedämpften Wachstums von etwa 1 % — das reale BIP-Wachstum im Jahr 2009 um 0,9 % zurückgehen, bevor es sich in den Jahren 2010 und 2011 wieder auf 1,6 % bzw. 2,5 % erhöhen wird. Nach aktuellem Kenntnisstand (4) scheint das Basisszenario auf ausgesprochen günstigen Wachstumsannahmen für den gesamten Programmzeitraum zu beruhen. Zum Teil hängt dies damit zusammen, dass die Verschlechterung der Wachstumsaussichten bei Ungarns Handelspartnern voraussichtlich ausgeprägter sein wird als im Programmszenario angenommen. Die Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 geht von schlechteren Außenhandelsergebnissen und einem etwas stärkeren Investitionsrückgang aus und projiziert eine Abnahme des BIP um 1,6 % im Jahr 2009 und danach einen Anstieg um 1 % im Jahr 2010. Aufgrund der jüngsten Daten, die unter anderem einen erheblichen Einbruch bei der industriellen Produktion im Dezember und eine stark zurückgehende Kreditvergabe an Unternehmen und Haushalte zum Jahresende 2008 zeigen, ist jedoch mit einem wesentlich schlechteren Ergebnis (etwa – 3,25 % im Jahr 2009) zu rechnen. Die Inflationsprojektionen des Programms — 4,5 % für 2009 — scheinen eher hoch. Auch die projizierte starke Exportleistung und die damit einhergehende Verbesserung der Netto-Finanzierungskapazität des privaten Sektors scheint auf eher optimistischen Annahmen zu beruhen. |
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(4) |
In der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 wird das gesamtstaatliche Defizit für das Jahr 2008 auf 3,3 % des BIP geschätzt, womit es unter dem in der vorigen Konvergenzprogrammaktualisierung gesetzten Ziel von 4 % des BIP läge. Das Übertreffen des Defizitziels im Kontext eines schwachen Wachstums ist in erster Linie die Folge eines günstigen Basiseffekts sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite aus dem Jahr 2007 (als das Defizit bei 5 % des BIP lag). |
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(5) |
In der Programmaktualisierung wird das Haushaltsdefizitziel für 2009 mit 2,6 % des BIP angesetzt — gegenüber 3,2 % des BIP in der vorigen Aktualisierung und einer Projektion von 2,8 % des BIP in der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen. Im Rahmen der Maßnahmen, die die Regierung in Reaktion auf die Finanzkrise getroffen hat, wie auch vor dem Hintergrund eines deutlich ungünstigeren makroökonomischen Szenarios wurde eine strengere Zielvorgabe gemacht. Angesichts der Finanzkrise sowie eines hohen Haushaltsdefizits und eines hohen öffentlichen Schuldenstands hat die Regierung auf Konjunkturmaßnahmen verzichtet. Da die Konjunktur jedoch stärker als erwartet zurückging und somit von Einnahmenausfällen in einer Größenordnung von etwa 1 % des BIP auszugehen ist, hat die Regierung am 15. Februar ein Paket zusätzlicher Korrekturmaßnahmen mit einem Volumen von 0,7 % des BIP beschlossen und im Rahmen der ersten Überprüfung ihres neuen Wirtschaftprogramms das Defizitziel für 2009 auf 2,7 bis 2,9 % des BIP festgesetzt. Der strukturelle Saldo (konjunkturbereinigt und ohne einmalige oder sonstige befristete Maßnahmen) soll sich den in der Programmaktualisierung enthaltenen Informationen und den Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen zufolge um etwa 1,75 Prozentpunkte des BIP erhöhen, was einen eindeutig restriktiven finanzpolitischen Kurs erkennen lässt. |
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(6) |
Hauptziel der mittelfristigen Haushaltsstrategie gemäß der Programmaktualisierung ist es, das nominale Defizit von 3,4 % des BIP im Jahr 2008 auf 2,6 % des BIP im Jahr 2009 zurückzuführen. In der Folge wird dann ein leichter Rückgang auf 2,5 % im Jahr 2010 und 2,2 % des BIP im Jahr 2011 erwartet. Da die Zinsaufwendungen im Jahr 2009 um einen halben Prozentpunkt des BIP ansteigen dürften, wird davon ausgegangen, dass in diesem Jahr auch der Primärsaldo deutlich besser ausfallen (und über 1 Prozentpunkt liegen) wird. Bis 2011 dürfte das BIP weiter um etwa 0,3 % ansteigen, so dass ein Überschuss von Höhe von 2,2 % des BIP erzielt würde. Das mittelfristige Ziel für die Haushaltsposition (nämlich ein strukturelles Defizit in Höhe von 0,5 % des BIP; dabei handelt es sich um den konjunkturbereinigten Saldo ohne einmalige oder sonstige befristete Maßnahmen) dürfte im Programmzeitraum nicht erreicht werden. Die Haushaltskonsolidierung — in einem Umfang von 1,2 Prozentpunkten des BIP — soll sich gleichmäßig zwischen Einnahmen- und Ausgabenseite verteilen. Für die Zeit nach 2009 werden im Programm keine detaillierten Angaben dazu gemacht, mit welchen Maßnahmen der geplante Defizitabbau erreicht werden soll. Den Schätzungen der Programmaktualisierung zufolge ist die Schuldenquote im Jahr 2008 steil angestiegen und liegt nunmehr etwas über 71 % des BIP, was hauptsächlich auf die Inanspruchnahme der ersten Tranche der von EU und IWF bereitgestellten finanziellen Unterstützung zurückzuführen ist, die vor allem zum Reserveaufbau verwendet wurde. Für das Jahr 2009 wird ein weiterer Anstieg der Schuldenquote auf 72,5 % projiziert, bevor dann in den folgenden Programmjahren eine immer stärkere Abnahme (bis auf 69 %) einsetzen wird, getragen unter anderem von einer allmählichen Wiederbelebung des Wachstums. |
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(7) |
Für die Haushaltsergebnisse bestehen Abwärtsrisiken, insbesondere in den späteren Jahren des Programms. Die sich aus den makroökonomischen Aussichten ergebenden Risiken für den Defizitrückführungspfad sind während des gesamten Programmzeitraums sehr hoch. Eine tiefer gehende und länger anhaltende Rezession wird generell zu erheblichen Einnahmenausfällen und zu moderaten Ausgabenerhöhungen führen. Ausgabenseitig waren jedoch in jüngster Zeit einige positive Entwicklungen zu verzeichnen. Die Haushaltskontrolle hat sich seit 2006 erheblich verbessert und die eingeleiteten Reformschritte scheinen in einigen wichtigen Bereichen (z.B. Preissubventionen) zu einer strukturellen Eindämmung der früher häufig zu beobachtenden haushaltspolitischen Fehlentwicklungen geführt zu haben. Außerdem hat die Regierung — in Reaktion auf die jüngste drastische Verschlechterung der Wirtschaftsaussichten — im Jahr 2009 weitere Ausgabenkürzungen in Höhe von 0,7 % des BIP beschlossen. Nichtsdestoweniger kann das Risiko von Ausgabenüberschreitungen nicht ausgeschlossen werden, insbesondere ab 2009. Vor allem wird die geplante Ausgabenzurückhaltung möglicherweise nicht von Folgemaßnahmen zur Reform der öffentlichen Verwaltung, des Gesundheitswesens und des Bildungswesens untermauert und die erforderlichen weiteren Haushaltsmaßnahmen scheinen nicht in vollem Umfang ausformuliert und umgesetzt worden zu sein. Andererseits dürfte die Durchführung der geplanten Reformen der Renten-, Sozialversicherungs- und Haushaltsunterstützungssysteme mittelfristig zu einer Ausgabenmäßigung beitragen. Auch wenn der Rahmen für die haushaltspolitische Steuerung deutlich gestärkt wurde, kann aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit das Risiko einer Lockerung der Haushaltspolitik nicht völlig ausgeschlossen werden, erst recht nicht angesichts der Tatsache, dass der neue Haushaltsrahmen noch nicht erprobt wurde. Risiken für die Haushaltsziele bestehen auch hinsichtlich der Schuldenquote; somit kann die ab 2009 geplante Entwicklung durchaus auch weniger günstig ausfallen als im Programm projiziert. |
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(8) |
Unlängst wurden mehrere Schritte in Richtung einer Rentenreform unternommen, die — so wird erwartet — den Anstieg der künftigen Rentenausgaben etwas moderater ausfallen lassen werden; hier bleibt aber noch einiges zu tun. Die Haushaltsposition im Jahr 2008 hat sich den Schätzungen des Programms zufolge gegenüber der Ausgangsposition des vorigen Programms verbessert. Nichtsdestoweniger hat die Bevölkerungsalterung nach wie vor starke Auswirkungen auf den Haushalt. Der derzeitige Bruttoschuldenstand liegt immer noch über dem im EG-Vertrag vorgegebenen Referenzwert. Die bereits im Programm vorgesehene mittelfristige Erzielung hoher Primärüberschüsse und weitere Rentenreformschritte, wie sie unlängst von der Regierung angekündigt wurden, dürften dazu beitragen, die bestehenden mittleren Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu reduzieren. |
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(9) |
Bis 2006, als sich das Defizit mit 9,3 % des BIP auf einem Rekordniveau befand, war Ungarns Haushaltsrahmen sehr anfällig für Abweichungen von den finanzpolitischen Zielen und wurde wiederholt durch den Wahlzyklus beeinflusst. Nach einigen seit 2006 eingeführten allmählichen Verbesserungen hinsichtlich Transparenz und Haushaltsplanung wurde im November 2008 ein Reformgesetz über die Haushaltsführung verabschiedet, das mehrjährige numerische Regeln sowie die Einrichtung eines Finanzrates vorsieht. Die Aufgabe dieses neuen Gremiums wird darin bestehen, unabhängige makroökonomische Prognosen und Haushaltsprognosen zu erstellen, finanzpolitische Folgenabschätzungen vorzunehmen und Haushaltslage und Haushaltsvorschläge zu bewerten. Der neue Rahmen dürfte, wenn er entschlossen umgesetzt wird, zu mehr Transparenz beitragen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessern. Einige wichtige Fragen sind jedoch noch ungelöst, so etwa die der Festlegung wirksamer Durchsetzungsmechanismen und der Abdeckung der subnationalen Ebene. |
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(10) |
In Reaktion auf die Finanzkrise haben die ungarischen Behörden im Oktober 2008 nicht nur im Rahmen des neuen Wirtschaftsprogramms ehrgeizigere Haushaltsziele formuliert, um den externen Finanzierungsbedarf der Wirtschaft zu verringern, sondern auch verschiedene Maßnahmen getroffen, um die Stabilität des Finanzsektors zu gewährleisten. Die durch das Einlagensicherungssystem garantierte Deckung wurde von 6 Mio. HUF auf 13 Mio. HUF erhöht. Des Weiteren haben die Behörden einen Unterstützungsmechanismus für den Bankensektor eingeführt, der die Bereitstellung von Interbankengarantien sowie einen Rekapitalisierungsfonds vorsieht. Darüber hinaus hat die Zentralbank verschiedene Maßnahmen ergriffen, die auf eine Erhöhung der Marktliquidität abzielen und auch durch die mit der Europäischen Zentralbank geschlossene Rückkaufvereinbarung untermauert werden. Weitere Maßnahmen zur Stärkung der Finanzmarktregulierung und -aufsicht werden im Kontext des mit der internationalen finanziellen Unterstützung verknüpften Wirtschaftsprogramms erwartet. |
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(11) |
In Reaktion auf die Wirtschaftskrise haben die ungarischen Behörden ein haushaltsneutrales Maßnahmenpaket zur Ankurbelung der Wirtschaft beschlossen, das auch Strukturreformmaßnahmen vorsieht. Angesichts der Notwendigkeit, die signifikanten externen und internen Ungleichgewichte zu korrigieren, haben die ungarischen Behörden — im Einklang mit dem im Dezember vom Europäischen Rat beschlossenen Europäischen Konjunkturprogramm — beschlossen, auf Konjunkturmaßnahmen zu verzichten. Zur Stützung der aggregierten Nachfrage und der Beschäftigung in den Jahren 2009 und 2010 sehen die beschlossenen Maßnahmen insbesondere eine beschleunigte Verwendung der EU-Strukturfondsmittel und deren Umverteilung vor sowie eine Verbesserung des Zugangs kleiner und mittlerer Unternehmen zu Finanzmitteln. Strukturreformen sind eine wesentliche Komponente des Europäischen Konjunkturprogramms und sind gerade in Ungarn ein wichtiges Politikinstrument — angesichts des begrenzten Spielraums für Konjunkturmaßnahmen wie auch angesichts der Notwendigkeit, die externe Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wurde bisher weniger Gewicht gelegt. Im Übrigen hat das Parlament im Dezember ein Programm mit dem Titel „Wege in die Beschäftigung“ verabschiedet, das Anreize setzen soll und darauf abzielt, die Beschäftigungsfähigkeit von geringqualifizierten Arbeitskräften und Langzeitarbeitslosen zu verbessern, untern anderem durch eine teilweise Umlenkung von für passive Leistungen vorgesehenen Mitteln des Arbeitsmarktfonds hin zu aktiven arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Geplant sind eine erhebliche Ausweitung der öffentlichen Beschäftigungsprogramme sowie Aus- und Weiterbildungsprogramme. Außerdem sollen Anreize für eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Zielgruppen und der staatlichen Arbeitsverwaltung geschaffen werden. Darüber hinaus setzte die Regierung die Arbeiten zur schrittweisen Reform des Gesundheitswesens, des Bildungswesens und der öffentlichen Verwaltung fort. Diese Maßnahmen stehen mit der mittelfristigen Reformagenda und den länderspezifischen Empfehlungen in Zusammenhang, die von der Kommission am 28. Januar 2009 im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorgeschlagen wurden. Am 16. Februar kündigte die Regierung weitere Strukturreformen in den Bereichen Renten, Sozialleistungen und Kommunalverwaltung an. |
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(12) |
In Anbetracht der bestehenden makrofinanziellen Risiken ist eine restriktive Haushaltspolitik erforderlich. Nach zwei Jahren einer restriktiven Politik dürfte dieser finanzpolitische Kurs vor dem Hintergrund einer schweren Rezession im Jahr 2009 weiterverfolgt werden; in den späteren Jahren des Programms dürfte der finanzpolitische Kurs dann wieder weitgehend neutral sein. Die Programmaktualisierung bestätigt den mittelfristigen Anpassungspfad, der in dem von den Behörden ausgearbeiteten wirtschaftspolitischen Programm umrissen wurde; somit befindet sie sich im Einklang mit den Verpflichtungen, die im Rahmen des von der EU gewährten mittelfristigen finanziellen Beistands eingegangen wurden. Die Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen, die für 2009 ein höheres, bei 2,8 % des BIP liegendes Defizit projiziert, wie auch die Risiken für die makroökonomischen Projektionen deuten darauf hin, dass weitere Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich werden könnten. In der Tat hat die Regierung ein neues Paket von Korrekturmaßnahmen in einer Größenordnung von 0,7 % des BIP beschlossen, während gleichzeitig die Defizitziele für 2009 leicht nach oben revidiert wurden. Die soeben verabschiedete Reform der Haushaltführung dürfte zur Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Wege einer programmierten Reduzierung der Schuldenquote beitragen. In Anbetracht der Risikobewertung scheint der finanzpolitische Kurs des Programms weitgehend mit dem vom Rat zur Korrektur des übermäßigen Defizits empfohlenen Anpassungspfad in Einklang zu stehen, vorausgesetzt, dass alle im Programm und in der Folge angekündigten Haushaltsmaßnahmen vollständig umgesetzt werden und dass etwaige im Jahresverlauf auftretende Abweichungen wirksam korrigiert werden. In den Jahren nach der Korrektur des übermäßigen Defizits ist der laut Programm vorgesehene Defizitabbau begrenzt und wird nicht ausreichend durch Maßnahmen untermauert. Schließlich könnte sich angesichts der oben genannten Risiken für die Schuldenprojektionen die Schuldenquote im Programmzeitraum nicht hinreichend rückläufig entwickeln und zu langsam dem Referenzwert nähern. |
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(13) |
Was die im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgeschriebenen Daten angeht, so weist das Programm sowohl bei den obligatorischen als auch bei den fakultativen Angaben gewisse Lücken auf (5). |
Alles in allem lautet die Schlussfolgerung, dass Ungarn — trotz deutlicher Verbesserungen beim Abbau der starken Ungleichgewichte, insbesondere durch die Reduzierung des Haushaltsdefizits von 9,3 % des BIP im Jahr 2006 auf unter 3,25 % des BIP im Jahr 2008, — in besonderem Maße von der Finanzkrise bedroht ist und somit den Finanzierungsbedarf der Regierung zu begrenzen hatte anstatt angesichts des Konjunkturabschwungs die Wirtschaft anzukurbeln. Vor diesem Hintergrund verfolgt Ungarn eine Politik, die weitere Haushaltsanpassungen und strengere Defizitziele vorsieht und auf die Wiederherstellung des Investorenvertrauens abstellt. Diese Strategie wird untermauert durch die internationale finanzielle Unterstützung durch die EU, den IWF und die Weltbank. Das Programm sieht eine Fortführung der Konsolidierungsstrategie vor, deren Schwerpunkt auf den ersten Jahren liegt und die 2009 einen weiteren deutlichen Defizitabbau bis auf 2,6 % des BIP und in der Folge einen moderateren Anpassungspfad bis hin zu einem Haushaltsdefizit von 2,2 % des BIP im Jahr 2011 beinhaltet. Der Defizitrückführungspfad ist jedoch mit Risiken behaftet, zumal die dem Programm zugrundeliegenden makroökonomischen Annahmen inzwischen als ausgesprochen günstig betrachtet werden müssen. Die beschlossenen Korrekturmaßnahmen und die kürzlich von der Regierung angekündigten strukturellen Maßnahmen dürften — zusammen mit der leichten Anhebung des Defizitziels 2009 auf 2,7 bis 2,9 % des BIP — das Risiko deutlich verringern. Darüber hinaus ist die Verabschiedung des Gesetzes über die finanzpolitische Verantwortung ein wichtiger Schritt hin zu einer umsichtigen Finanzpolitik. Wenn das Gesetz entschlossen umgesetzt wird, dürfte es zur Nachhaltigkeit der Haushaltskonsolidierung beitragen. Nichtsdestoweniger hängt die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen auch von weiteren Strukturreformen ab, die dazu beitragen, langfristig das Wachstum zu steigern, die Haushaltsziele zu realisieren und das Land weniger verwundbar zu machen.
In Anbetracht der vorstehenden Bewertung, der im Rahmen der internationalen finanziellen Unterstützung eingegangenen Verpflichtungen wie auch im Lichte der Empfehlung nach Artikel 104 Absatz 7 vom 10. Oktober 2006 sowie der Notwendigkeit, nachhaltige Konvergenz zu gewährleisten, wird Ungarn aufgefordert:
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i) |
angesichts der bestehenden Risiken weiterhin angemessene Puffer vorzusehen, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Haushaltsdefizit 2009 unter die Schwelle von 3 % des BIP zu drücken und sicherzustellen, dass danach bei der Haushaltskonsolidierung angemessene Fortschritte auf das mittelfristige Ziel hin gemacht werden, und auf diese Weise die Schuldenquote in Richtung auf den Schwellenwert von 60 % des BIP zurückzuführen; |
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ii) |
für die vollständige Umsetzung des Gesetzes über die finanzpolitische Verantwortung zu sorgen, durch weitere Reformen in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen und Bildungswesen — wie angekündigt — eine weiterhin maßvolle Ausgabenentwicklung sicherzustellen und die Finanzmarktregulierung und -aufsicht zu stärken; |
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iii) |
angesichts der Höhe des öffentlichen Schuldenstands und des Anstiegs der alterungsbedingten Ausgaben die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen weiter zu verbessern und in Anknüpfung an die bereits in den Jahren 2006-2008 unternommenen Schritte die Reform des Rentensystems fortzuführen. |
Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen
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2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
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Reales BIP (Veränderung in %) |
KP Dez. 2008 |
1,1 |
1,3 |
– 0,9 |
1,6 |
2,5 |
|
KOM Jan. 2009 |
1,1 |
0,9 |
– 1,6 |
1,0 |
k. A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
1,7 |
2,8 |
4,0 |
4,1 |
4,2 |
|
|
HVPI-Inflation (%) |
KP Dez. 2008 |
7,9 |
6,2 |
4,5 |
3,2 |
3,0 |
|
KOM Jan. 2009 |
7,9 |
6,1 |
2,8 |
2,2 |
k. A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
7,9 |
4,8 |
3,0 |
2,9 |
2,8 |
|
|
Produktionslücke (6) (% des BIP-Potenzials) |
KP Dez. 2008 |
1,9 |
1,1 |
– 1,7 |
– 1,9 |
– 1,1 |
|
KOM Jan. 2009 (7) |
2,7 |
2,3 |
– 0,1 |
0,4 |
k. A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
– 0,9 |
– 1,8 |
– 1,5 |
– 0,9 |
– 0,5 |
|
|
Finanzierungsdefizit/-überschuss gegenüber dem Rest der Welt (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
– 5,3 |
– 5,1 |
– 3,7 |
– 2,5 |
– 1,6 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 5,3 |
– 6,0 |
– 4,0 |
– 3,5 |
k. A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
– 4,1 |
– 2,3 |
– 1,7 |
– 1,3 |
– 0,8 |
|
|
Gesamtstaatliche Einnahmen (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
44,9 |
45,2 |
45,8 |
46,0 |
45,8 |
|
KOM Jan. 2009 |
44,9 |
45,5 |
46,1 |
46,4 |
k. A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
44,1 |
44,2 |
43,3 |
42,4 |
42,0 |
|
|
Gesamtstaatliche Ausgaben (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
49,8 |
48,6 |
48,4 |
48,5 |
48,0 |
|
KOM Jan. 2009 |
49,8 |
48,8 |
48,9 |
49,5 |
k. A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
50,3 |
48,2 |
46,5 |
45,1 |
44,2 |
|
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
– 5,0 |
– 3,4 |
– 2,6 |
– 2,5 |
– 2,2 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 5,0 |
– 3,3 |
– 2,8 |
– 3,0 |
k. A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
– 6,2 |
– 4,0 |
– 3,2 |
– 2,7 |
– 2,2 |
|
|
Primärsaldo (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
– 0,9 |
0,6 |
1,9 |
2,0 |
2,2 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 0,9 |
0,8 |
1,6 |
1,5 |
k. A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
– 2,2 |
0,1 |
0,6 |
0,8 |
1,1 |
|
|
Konjunkturbereinigter Saldo (6) (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
– 5,8 |
– 3,9 |
– 1,8 |
– 1,6 |
– 1,7 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 6,2 |
– 4,3 |
– 2,8 |
– 3,2 |
k. A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
– 6,0 |
– 3,5 |
– 2,8 |
– 2,5 |
– 2,1 |
|
|
Struktureller Saldo (8) (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
– 4,9 |
– 3,5 |
– 1,8 |
– 1,6 |
– 1,7 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 5,3 |
– 4,0 |
– 2,8 |
– 3,2 |
k. A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
– 4,9 |
– 3,7 |
– 2,9 |
– 2,5 |
– 2,1 |
|
|
Öffentlicher Bruttoschuldenstand (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
65,8 |
71,1 |
72,5 |
72,2 |
69,0 |
|
KOM Jan. 2009 |
65,8 |
71,9 |
73,8 |
74,0 |
k. A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
65,4 |
65,8 |
64,4 |
63,3 |
61,8 |
|
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Konvergenzprogramm (KP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen. |
||||||
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:
http://ec.europa.eu/economy_finance/sg_pact_fiscal_policy/fiscal_policy528_de.htm
(2) Siehe Entscheidung 2009/102/EG des Rates über einen mittelfristigen finanziellen Beistand der Gemeinschaft für Ungarn (ABl. L 37 vom 6.2.2009, S. 5).
(3) Nähere Informationen zum mittelfristigen finanziellen Beistand der EU für Ungarn finden sich auf folgender Website:
http://ec.europa.eu/economy_finance/thematic_articles/article13488_en.htm
(4) Berücksichtigt wurden hierbei insbesondere die Prognosen der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009, daneben aber auch andere, neuere Daten.
(5) Insbesondere fehlen Angaben zur Aufschlüsselung der Bestandsanpassungen sowie einige Daten zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.
(6) Produktionslücken und konjunkturbereinigte Salden nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.
(7) Ausgehend von einem geschätzten Potenzialwachstum von 1,7 %, 1,3 %, 0,9 % bzw. 0,5 % im Zeitraum 2007 bis 2010.
(8) Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen. Konjunkturbereinigte Salden nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten. Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen machen der letzten Programmfortschreibung zufolge 0,9 % des BIP im Jahr 2007 und 0,4 % des BIP im Jahr 2008, allesamt defiziterhöhend, und gemäß der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 0,9 % des BIP im Jahr 2007 und 0,3 % des BIP im Jahr 2008, allesamt defiziterhöhend, aus.
Quelle:
Konvergenzprogramm (KP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.
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20.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 66/12 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 10. März 2009
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Maltas für 2008-2011
(2009/C 66/03)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,
auf Empfehlung der Kommission,
nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —
GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
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(1) |
Am 10. März 2009 hat der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Maltas für den Zeitraum 2008 bis 2011 geprüft. |
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(2) |
Obwohl die Finanzkrise für Malta bis jetzt nur geringfügige Auswirkungen hatte, dürfte die Wirtschaft, insbesondere die Außenwirtschaft, von dem anschließenden globalen Konjunkturrückgang in Mitleidenschaft gezogen werden. Die deutliche Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits im Zeitraum 2004-2007 kam im Jahr 2008 zu einem vorübergehenden Stillstand, in dem das Defizit aufgrund bestimmter ausgabensteigernder Beschlüsse auf schätzungsweise 3,5 % des BIP gestiegen ist. Ziel der Haushaltsstrategie ist es, die Haushaltskonsolidierung ab 2009 wieder aufzunehmen. Im Rahmen der Gesamtstrategie wurden Maßnahmen ergriffen, um durch eine Erhöhung der öffentlichen Investitionen (teilweise von EU-Fonds finanziert), eine Stärkung der Kaufkraft und eine direkte Unterstützung für produzierendes Gewerbe, Tourismus und KMU auf den Konjunkturrückgang zu reagieren. Die Wiederaufnahme des Haushaltskonsolidierungspfads und die gleichzeitige weitere Diversifizierung der Wirtschaft und Stärkung des Exportsektors durch Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit stellen die größten Herausforderungen für Malta dar. Auch wenn Malta die Strategie verfolgt, seine preisunabhängige Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, indem es eine Aufwärtsverlagerung in der Wertschöpfungskette fördert, bleibt die Wettbewerbsfähigkeit bei den Kosten doch ein Schlüsselelement für ein exportgestütztes Wachstum. |
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(3) |
Nach dem gesamtwirtschaftlichen Ausgangsszenario des Programms soll sich das reale BIP-Wachstum von 2,8 % im Jahr 2008 auf 2,2 % im Jahr 2009 abschwächen, bevor es im restlichen Programmzeitraum wieder durchschnittlich 2,7 % erreicht. Nach derzeitigem Kenntnisstand (2) beruht das Szenario auf ausgesprochen günstigen Wachstumsannahmen, da von einer relativ starken Erholung der Exporte ausgegangen wird. Die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen für 2009 eher hoch, für die Folgezeit dann aber plausibel. Die Möglichkeit, dass die Löhne und Gehälter insgesamt stärker steigen als die Produktivität, könnte zur Folge haben, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit Maltas weniger günstig entwickelt als im aktualisierten Stabilitätsprogramm vorgesehen. |
|
(4) |
Das gesamtstaatliche Defizit 2008 wurde in der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 auf 3,5 % des BIP geschätzt, während im Vorgängerprogramm 1,2 % des BIP angestrebt worden waren (3). Dieser Unterschied lässt sich hauptsächlich auf ein überplanmäßiges Ausgabenwachstum zurückführen, aufgrund: i) nicht im Haushalt eingeplanter einmaliger Kosten in Zusammenhang mit Vorruhestandsregelungen für Werftbeschäftigte (1 % des BIP); ii) zusätzlicher Ausgaben für Energiesubventionen (0,8 % des BIP) und iii) eines überplanmäßigen Anstiegs der Lohnkosten durch zusätzliche Einstellungen und höhere Löhne insbesondere im Gesundheitswesen (0,5 % des BIP). |
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(5) |
Dem Programm zufolge wird für 2009 eine Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits auf 1,5 % des BIP angestrebt (einmalige defizitsenkende Transaktionen in Form von Grundstücksverkäufen werden auf 0,3 % des BIP geschätzt). Das strukturelle Defizit wird im Jahr 2009 schrittweise abgebaut. Die budgetären Auswirkungen der zur Stützung der Wirtschaft ergriffenen Maßnahmen (voraussichtlich 1,5 % des BIP) werden durch die defizitsenkende Wirkung des Abbaus der Subventionen für Energie und andere Bereiche, des Wegfalls der einmaligen Kosten in Zusammenhang mit den Vorruhestandsregelungen für Werftbeschäftigte und der Erhöhung der Verbrauchsteuern sowie kräftiger Steuereinnahmen (von internationalen Unternehmen), die sich auf ungefähr 2,25 % des BIP belaufen, mehr als wettgemacht. |
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(6) |
Die in der Programmaktualisierung dargelegte mittelfristige Haushaltsstrategie sieht eine Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung während des Programmzeitraums vor, mit der übergeordneten Zielsetzung, das mittelfristige Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts (d.h. konjunkturbereinigt ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen) bis 2011, ein Jahr später als im Stabilitätsprogramm 2007 vorgesehen, zu erreichen. Das Gesamtdefizit soll Prognosen zufolge 2010 weiter auf 0,3 % des BIP sinken und 2011 einen Überschuss von 1,2 % des BIP aufweisen. Mit welchen Maßnahmen dies erreicht werden soll, wird im Programm allerdings nicht dargelegt. Die während des Programmzeitraums vorgesehene Konsolidierung soll hauptsächlich durch Ausgabenbeschränkungen, d.h. einer Senkung der Ausgabenquote um 3,2 Prozentpunkte des BIP, erreicht werden. Bei den Einnahmen wird ein Anstieg von 1,2 Prozentpunkten erwartet. Die Ausgabenbeschränkungen sollen durch Kürzungen bei Subventionen und Sozialleistungen (bereits 2009) und im Staatsverbrauch (in den späteren Programmjahren 2010-2011) erfolgen. Die Einnahmenerhöhung während des Programmzeitraums beruht größtenteils darauf, dass höhere Einnahmen aus direkten Steuern erwartet werden, was im Programm auf einen Anstieg der eingetragenen internationalen Marktteilnehmer in Malta zurückgeführt wird. Der staatliche Bruttoschuldenstand, der für 2008 auf 62,8 % des BIP geschätzt wird, soll hauptsächlich aufgrund der ab 2009 wachsenden Primärüberschüsse bis 2010 um 3 und im Jahr 2011 um weitere 3,5 Prozentpunkte sinken. |
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(7) |
Die Haushaltsergebnisse sind während des Programmzeitraums mit Abwärtsrisiken behaftet. Diese resultieren hauptsächlich aus dem günstigen gesamtwirtschaftlichen Szenario, der Erwartung volatiler Einnahmen (der Anstieg der direkten Steuereinnahmen von internationalen Unternehmen ist ungewiss) und möglichen Ausgabenüberschreitungen gemessen an dem für die späteren Programmjahre vorgesehenen Rückgang des Staatsverbrauchs. Der Mangel an Informationen über konkrete Konsolidierungsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die geplante Fortführung der Lohnbeschränkungen im öffentlichen Sektor, stellt für die Jahre 2010 und 2011 einen zusätzlichen Risikofaktor dar. Die Risiken hinsichtlich der Defizitprojektionen lassen darauf schließen, dass die Schuldenquote höher ausfallen könnte als im Programm erwartet. Nach derzeitigem Kenntnisstand könnte auch die Liquidation der maltesischen Werften im Laufe des Jahres 2009 zu einem höheren Schuldenstand führen. |
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(8) |
Die langfristigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt sind in Malta deutlich geringer als im EU-Durchschnitt, da sich die Rentenausgaben in Prozent des BIP laut den Projektionen von 2005 langfristig verringern. Die Rentenreform des Jahres 2006, mit der eine Anhebung der Rentenbezüge und des Renteneintrittsalters anstrebt wird, dürfte langfristig jedoch zu höheren Ausgaben führen. Hinzu kommt, dass der Bruttoschuldenstand schon heute über dem im Vertrag festgelegten Referenzwert liegt. Die im Programm veranschlagte Haushaltsposition 2008, die schlechter als die Ausgangsposition im Vorgängerprogramm ist, verstärkt die budgetären Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die Tragfähigkeitslücke. Eine Verbesserung der Haushaltsposition würde dazu beitragen, die für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bestehenden mittelfristigen Risiken zu verringern. |
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(9) |
Die Ausgaben im Zeitraum 2004-2007 lagen zwar unter den im Haushaltsplan vorgesehenen Beträgen, doch die Erfahrungen des Jahres 2008 haben gezeigt, dass während der Ausführung des Haushaltsplans noch immer diskretionäre Ausgabenentscheidungen getroffen wurden, und es fehlt dem Haushaltsplan an einem klaren mittelfristigen Schwerpunkt. Das Programm sieht in diesem Bereich keine Verbesserungen vor. Darüber hinaus scheinen die Ausgaben in den Bereichen Bildung und Gesundheit wenig effizient oder wirksam zu sein. |
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(10) |
Im Oktober 2008 hat die Regierung die Garantie für Spareinlagen bei maltesischen Banken von 20 000 EUR auf 100 000 EUR erhöht. Darüber hinaus mussten zur Stabilisierung des Finanzsystems keine weiteren Maßnahmen getroffen werden. |
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(11) |
Vor dem Hintergrund des hohen Defizits und der hohen Schuldenquoten sowie der wettbewerbspolitischen Herausforderungen zielt die Finanzpolitik im Jahr 2009 auf eine angemessene Gesamtkonsolidierung des Haushalts im Einklang mit dem vom Europäischen Rat im Dezember 2008 angenommenen Europäischen Konjunkturprogramm ab. Malta hat allerdings im Jahr 2009 — im Einklang mit diesem Programm — verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft beschlossen. Der Großteil davon ist zeitgerecht, gezielt und auf Bereiche gerichtet, die am schwersten vom Konjunkturrückgang betroffen sein dürften, z.B. Tourismus und produzierendes Gewerbe. Mit Ausnahme der öffentlichen Investitionen, die 2011 im Verhältnis zum BIP leicht gesenkt werden, scheinen die Maßnahmen dauerhaft zu sein. Eine Reihe von strukturellen Maßnahmen, die Bestandteil des längerfristigen politischen Reformprogramms sind, sollte durch eine Steigerung des Wachstumspotenzials zur Bewältigung der durch den konjunkturellen Abschwung entstandenen Herausforderungen beitragen. Insbesondere die geplante Liberalisierung des öffentlichen Verkehrs wird diesen Bereich effizienter und wettbewerbsfähiger gestalten, und die Umsetzung eines Flexicurity-Fahrplans wird einen Beitrag zur Schaffung von Qualifikationen für die zukünftigen hohen Qualitätsanforderungen schaffen. Außerdem sieht das Programm höhere Ausgaben für Infrastruktur und Umweltprojekte vor. Die Maßnahmen beziehen sich auf die mittelfristige Reformagenda und die von der Kommission am 28. Januar 2009 im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorgeschlagenen länderspezifischen Empfehlungen. |
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(12) |
Dem Programm zufolge soll sich der von den Dienststellen der Kommission anhand der Programmdaten neu berechnete strukturelle Saldo 2010-2011 jährlich um durchschnittlich 1,25 Prozentpunkte des BIP verbessern. Berücksichtigt man die erheblichen Risiken für die Haushaltsziele, dürfte der im Programm vorgegebene Kurs keinen ausreichenden Sicherheitsspielraum bieten, um eine Überschreitung der Defizitschwelle von 3 % des BIP gegen Ende des Programmzeitraums auszuschließen. Die für die späteren Jahre geplante Konsolidierung sollte durch konkrete Maßnahmen untermauert werden. In Anbetracht der Risiken für die Schuldenstandsprojektionen scheint sich die Schuldenquote mittelfristig hinreichend rückläufig zu entwickeln und rasch genug dem Referenzwert zu nähern, vor allem wenn man die deutliche Rückführung der Quote im Zeitraum 2004-2007 bedenkt, wobei es der Prognose der Kommission zufolge allerdings kurzfristig zu einem leichten Anstieg kommen wird. |
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(13) |
Das Programm enthält alle im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgeschriebenen Daten und die meisten der darin vorgesehenen optionalen Angaben (4). |
Insgesamt kann festgestellt werden, dass das Programm trotz eines gedämpften Wirtschaftswachstums und einer Überschreitung des Defizit-Referenzwerts von 3 % des BIP im Jahr 2008 ab 2009 eine Wiederaufnahme der Haushaltskonsolidierung vorsieht, die hauptsächlich durch Ausgabenbeschränkungen und in geringerem Maße durch höhere Einnahmen erreicht werden soll. Dies steht im Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm und kann aufgrund des hohen Defizits und der hohen Schuldenquoten sowie der wettbewerbspolitischen Herausforderungen als angemessen angesehen werden. Aufgrund des günstigen gesamtwirtschaftlichen Szenarios, der Erwartung volatiler Einnahmen, möglicher Ausgabenüberschreitungen und des Mangels an Informationen über Konsolidierungsmaßnahmen in den späteren Jahren bestehen allerdings Risiken in Bezug auf die Erreichung der Defizit- und Schuldenziele während des Programmzeitraums. Die Schuldenquote, die während des Programmzeitraums schrittweise unter den Referenzwert von 60 % des BIP fallen soll — wobei die oben erwähnten Risiken bestehen — scheint sich mittelfristig hinreichend rückläufig zu entwickeln und rasch genug dem Referenzwert zu nähern, vor allem wenn man die deutliche Rückführung der Quote im Zeitraum 2004-2007 bedenkt, wobei es der Prognose der Kommission zufolge allerdings kurzfristig zu einem leichten Anstieg kommen wird. Ungeachtet der in den letzten Jahren verzeichneten Fortschritte vergrößert die unzureichende Diversifizierung der Wirtschaft die Anfälligkeit Maltas gegenüber externen Schocks, besonders angesichts des derzeitigen Wirtschaftsabschwungs. Darüber hinaus ist die Wettbewerbsfähigkeit weiterhin gefährdet, insbesondere wenn die Löhne und Gehälter insgesamt stärker ansteigen als die Produktivität.
In Anbetracht der vorstehenden Bewertung wird Malta aufgefordert:
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i) |
die Haushaltskonsolidierung programmgemäß wieder aufzunehmen, um im Jahr 2009 wie geplant wieder eine Defizitquote von unter 3 % des BIP zu erreichen, und eine entsprechende Verringerung der gesamtstaatlichen Schuldenquote sicherzustellen, indem dargelegt wird, mit welchen Maßnahmen die für die späteren Jahre geplante Konsolidierung in Richtung auf das mittelfristige Ziel erreicht werden soll; |
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ii) |
den mittelfristigen Haushaltsrahmen zu stärken sowie die Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben zu erhöhen, indem u.a. Konzeption und Umsetzung einer umfassenden Reform des Gesundheitswesens beschleunigt werden. |
Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen
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2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
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Reales BIP (Veränderung in %) |
SP Dez. 2008 |
3,7 |
2,8 |
2,2 |
2,5 |
2,8 |
|
KOM Jan. 2009 |
3,9 |
2,1 |
0,7 |
1,3 |
k.A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
3,5 |
3,1 |
3,2 |
3,4 |
k.A. |
|
|
HVPI-Inflation (%) |
SP Dez. 2008 |
0,7 |
4,5 |
2,7 |
2,3 |
2,0 |
|
KOM Jan. 2009 |
0,7 |
4,6 |
1,9 |
2,2 |
k.A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
0,9 |
2,5 |
2,3 |
2,1 |
k.A. |
|
|
Produktionslücke (5) (% des BIP-Potenzials) |
SP Dez. 2008 |
0,0 |
0,1 |
– 0,3 |
– 0,5 |
0,5 |
|
KOM Jan. 2009 (6) |
1,1 |
1,2 |
0,0 |
– 0,6 |
k.A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
– 0,8 |
– 0,1 |
0,5 |
1,9 |
k.A. |
|
|
Finanzierungsdefizit/-überschuss gegenüber dem Rest der Welt (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
– 5,5 |
– 5,1 |
– 3,1 |
– 2,7 |
0,7 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 4,6 |
– 5,5 |
– 5,5 |
– 5,3 |
k.A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
– 0,5 |
0,2 |
3,2 |
5,5 |
k.A. |
|
|
Gesamtstaatliche Einnahmen (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
40,6 |
40,6 |
41,7 |
41,8 |
41,9 |
|
KOM Jan. 2009 |
40,4 |
40,7 |
41,1 |
41,2 |
k.A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
41,0 |
40,9 |
39,9 |
39,5 |
k.A. |
|
|
Gesamtstaatliche Ausgaben (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
42,4 |
43,9 |
43,2 |
42,1 |
40,7 |
|
KOM Jan. 2009 |
42,2 |
44,2 |
43,7 |
43,8 |
k.A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
42,7 |
42,2 |
40,0 |
38,5 |
k.A. |
|
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
– 1,8 |
– 3,3 |
– 1,5 |
– 0,3 |
1,2 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 1,8 |
– 3,5 |
– 2,6 |
– 2,5 |
k.A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
– 1,6 |
– 1,2 |
– 0,1 |
0,9 |
k.A. |
|
|
Primärsaldo (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
1,6 |
0,0 |
1,9 |
3,0 |
4,3 |
|
KOM Jan. 2009 |
1,6 |
– 0,2 |
0,8 |
0,8 |
k.A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
1,7 |
2,0 |
2,9 |
3,8 |
k.A. |
|
|
Konjunkturbereinigter Saldo (5) (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
– 1,8 |
– 3,4 |
– 1,4 |
– 0,1 |
1,0 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 2,2 |
– 4,0 |
– 2,6 |
– 2,3 |
k.A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
– 1,3 |
– 1,2 |
– 0,3 |
0,3 |
k.A. |
|
|
Struktureller Haushaltssaldo (7) (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
– 2,4 |
– 3,7 |
– 1,7 |
– 0,2 |
0,9 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 2,8 |
– 3,3 |
– 2,9 |
– 2,3 |
k.A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
– 2,1 |
– 1,4 |
– 0,5 |
0,1 |
k.A. |
|
|
Öffentlicher Bruttoschuldenstand (% des BIP) |
SP Dez. 2008 |
62,2 |
62,8 |
61,9 |
59,8 |
56,3 |
|
KOM Jan. 2009 |
61,9 |
63,3 |
64,0 |
64,2 |
k.A. |
|
|
KP Nov. 2007 |
62,9 |
60,0 |
57,2 |
53,3 |
k.A. |
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Stabilitätsprogramm (SP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen. |
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(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:
http://ec.europa.eu/economy_finance/sg_pact_fiscal_policy/fiscal_policy528_de.htm
(2) Berücksichtigt wurden hierbei insbesondere die Prognosen der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009, daneben aber auch andere, neuere Daten.
(3) Im Programm wird das Defizit von 2008 auf 3,3 % des BIP geschätzt, wodurch der Wert der Datenmeldung im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit vom Oktober 2008 bestätigt wird. Angesichts der gemeldeten Überschreitung des im Vertrag festgesetzten Referenzwerts hat die Kommission am 18. Februar 2009 einen Bericht gemäß Artikel 104 Absatz 3 des Vertrags vorbereitet.
(4) Für den Zeitraum 2007-2011 fehlen Angaben zur Entwicklung des gesamtstaatlichen Schuldenstands, insbesondere Daten in Bezug auf Bestandsanpassungen hinsichtlich der Differenzen zwischen Kassen- und Abgrenzungskonto, Nettovermögensbildung — Privatisierungserlöse, Bewertungseffekte und andere liquide Finanzanlagen und Nettofinanzverschuldung.
(5) Produktionslücken und konjunkturbereinigte Salden nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.
(6) Ausgehend von einem geschätzten Potenzialwachstum von 2,3 %, 2 %, 1,9 % bzw. 1,9 % im Zeitraum 2007 bis 2010.
(7) Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen. Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen machen der letzten Programmfortschreibung zufolge 2007 0,6 % des BIP, 2008 0,3 % des BIP, 2009 0,3 % des BIP und 2010 0,1 % des BIP aus und senken allesamt das Defizit; nach der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 machen sie 2007 0,6 % des BIP, 2008 -0,6 % des BIP und 2009 0,3 % des BIP aus.
Quelle:
Stabilitätsprogramm (SP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.
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20.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 66/17 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 10. März 2009
zum aktualisierten Konvergenzprogramm Polens für 2008-2011
(2009/C 66/04)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,
auf Empfehlung der Kommission,
nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —
GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
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(1) |
Am 10. März 2009 hat der Rat das aktualisierte Konvergenzprogramm Polens für den Zeitraum 2008 bis 2011 geprüft. |
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(2) |
Nach der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 wird sich das BIP-Wachstum voraussichtlich von 5 % im Jahr 2008 auf etwa 2 % im Jahr 2009 verringern, was vor allem auf die weltweite Finanzkrise zurückzuführen ist. Die Abschwächung der weltweiten Handelsströme beeinträchtigt die exportorientierten Branchen Polens, und die Finanzkrise wird sich negativ auf die ausländischen Direktinvestitionen auswirken und die Verfügbarkeit von Fremdmitteln im Finanzsektor und in den anderen Branchen einschränken. Angesichts einer deutlichen Währungsentwertung schwächt auch der relativ hohe Anteil der auf Fremdwährungen lautenden Hypotheken den privaten Konsum, während die polnische Baubranche unter sinkenden Preisen und einer schwindenden Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt zu leiden hat. Nach einem Anstieg der Zinssätze im ersten Halbjahr 2008 (von 5,25 % im Januar 2008 auf 6 % im Juni 2008) hat die Polnische Nationalbank die Geldpolitik gelockert und dazu die Zinsen in den letzten beiden Monaten des Jahres 2008 auf 5 % gesenkt. Der nominale effektive Wechselkurs des polnischen Zloty sank im Verlauf des Jahres 2008 um 11,2 %. Angesichts der erwarteten wirtschaftlichen Abschwächung hat die Regierung bereits vor der Krise — sowie nachdem ihre Auswirkungen sichtbar wurden — eine Reihe von Konjunkturfördermaßnahmen ergriffen, die vor allem Steuersenkungen und verstärkte öffentliche Investitionen umfassen. Die geplanten fiskalischen Maßnahmen werden sowohl kurzfristig die Nachfrage stimulieren als auch längerfristig die Angebotsseite der polnischen Wirtschaft stärken. Nach der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 ist im Jahr 2009 mit einer Erhöhung des gesamtstaatlichen Defizits um etwa 1 Prozentpunkt auf 3,5 % des BIP zu rechnen. Ohne Korrekturmaßnahmen wird sich das Defizit im Jahr 2010 nur geringfügig verringern. |
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(3) |
Nach dem gesamtwirtschaftlichen Ausgangsszenario des Programms wird sich das reale BIP-Wachstum von 5,1 % im Jahr 2008 auf 3,7 % im Jahr 2009 verlangsamen und danach auf durchschnittlich 4,2 % im restlichen Programmzeitraum ansteigen. Nach derzeitigem Kenntnisstand (2) scheint dieses Szenario auf ausgesprochen günstigen Wachstumsannahmen für 2009 und die Folgejahre zu beruhen; so basiert es auf einer optimistischen Einschätzung des Wachstums der Exportmärkte, während aktuellere Informationen, die auf eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage hindeuten, nicht umfassend berücksichtigt werden. Insbesondere finden die auf Fremdwährungen lautenden Kredite und die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt nur wenig Beachtung, und das Programm scheint den Auswirkungen eines sich abschwächenden Kreditwachstums auf private Investitionen nicht ausreichend Rechnung zu tragen. Die Inflationsprojektionen des Programms sind realistisch. |
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(4) |
In der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 wird das gesamtstaatliche Defizit des Jahres 2008 mit 2,5 % des BIP veranschlagt und entspricht damit der Zielsetzung der letzten Programmaktualisierung. Dies ist entsprechend dem geschätzten niedrigeren BIP-Wachstum im Wesentlichen auf das geringere Einnahmenwachstum im Jahr 2008 zurückzuführen, das durch Beschränkungen auf der Ausgabenseite ausgeglichen wurde. |
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(5) |
Dem Konvergenzprogramm vom Dezember 2008 zufolge soll das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2009 auf 2,5 % des BIP verringert werden, wohingegen in der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen, die auf einem ungünstigeren makroökonomischen Ausgangsszenario beruht, ein Anstieg auf 3,5 % projiziert wird. Ermessensmaßnahmen haben einen geschätzten expansiven Nettoeffekt auf den Haushalt von mehr als 1 Prozentpunkt. Hierzu zählen die spezifischen Maßnahmen, die als Reaktion auf die wirtschaftliche Abschwächung eingeleitet wurden (im Rahmen des am 30. November 2008 angekündigten „Stabilitäts- und Entwicklungsplans“). Aufgrund der sich ändernden Zusammensetzung der Steuereinnahmen in Polen führt dies nicht zu einer entsprechenden Verschlechterung des strukturellen Haushaltssaldos, der auf etwa 0,25 Prozentpunkt geschätzt wird. |
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(6) |
Als mittelfristiges Ziel wird dem Konvergenzprogramm vom Dezember 2008 zufolge angestrebt, die gesamtstaatlichen Haushaltssalden nachhaltig unter 3 % zu halten, wobei diese im Programmzeitraum allmählich verringert werden sollen und im Jahr 2011 ein nominaler gesamtstaatlicher Haushaltssaldo von – 1,9 % anvisiert wird. Aufgrund der erheblichen Verschlechterung der makroökonomischen Rahmenbedingungen wird das den nominalen Defizitzielen entsprechende mittelfristige Haushaltsziel — ein struktureller gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (konjunkturbereinigter Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) von – 1 % des BIP — erst für die Jahre nach 2011, dem Zieljahr der vorhergehenden Aktualisierung, angestrebt. Der Anpassungspfad umfasst erhebliche Ausgabensenkungen in Höhe von 1,5 Prozentpunkten des BIP, während sich die Einnahmenquote um 1 Prozentpunkt verringert. Konkrete ausgabensenkende Maßnahmen sieht das Programm jedoch nicht vor. In dem Programm wird eine Verringerung der Schuldenquote von knapp 46 % des BIP im Jahr 2008 auf weniger als 45 % im Jahr 2011 prognostiziert (wobei die Schuldenquote im letzten Programmjahr um 0,7 Prozentpunkte sinken soll). Dies steht im Widerspruch zur Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen, in der ein starker Anstieg der Brutto-Schuldenquote von 45,5 % im Jahr 2008 auf knapp 50 % im Jahr 2010 vorhergesagt wird. Diese Unterschiede sind im Wesentlichen mit unterschiedlichen Prognosen zur Entwicklung des Primärdefizits zu erklären. |
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(7) |
Die in dem Programm projizierten Haushaltsergebnisse unterliegen Abwärtsrisiken. Die positiven Annahmen hinsichtlich des BIP-Wachstums führen zu einer optimistischen Einschätzung des Einnahmenwachstums während des Programmzeitraums. Insbesondere die erwarteten Einnahmen aus direkten Steuern sowie die Schätzungen der nicht auf Steuern, Sozialbeiträge oder Vermögen entfallenden Einnahmen des Jahres 2009 sind recht hoch angesetzt. Das makroökonomische Szenario des Programms scheint auf der Annahme zu beruhen, dass die fiskalischen Impulse im Jahr 2009 (Senkung der Einkommensteuersätze und massive öffentliche Investitionen) das Wachstum sehr wirksam ankurbeln werden. Dies wird sich jedoch möglicherweise nicht in vollem Umfang verwirklichen lassen, da die Steuerreform in erster Linie einkommensstarken Haushalten mit einer relativ hohen Sparneigung zugute kommt und wie in den vorangegangenen Jahren Investitionspläne möglicherweise nicht vollständig ausgeführt werden. Einige Ausgaben wie Sozialtransfers und Subventionen könnten im Jahr 2009 zudem stärker als erwartet ansteigen. In den späteren Programmjahren bestehen für die geplanten Ausgabenbeschränkungen Risiken angesichts i) des Wahlzyklus und ii) mangelnder Informationen über konkrete Reformmaßnahmen. |
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(8) |
Wenngleich die Haushaltslage 2008 dem Konvergenzprogramm zufolge ein geringfügiges strukturelles Primärdefizit aufweist, zählt Polen nach den Projektionen aus dem Jahr 2005, die auf der gemeinsamen Methodik beruhen, zu den EU-Staaten, in denen die Bevölkerungsalterung die geringsten langfristigen Auswirkungen auf den Haushalt haben wird. Durch die jüngsten Reformen werden die Ausgaben jedoch langfristig voraussichtlich ansteigen. Wenn mittelfristig hohe Primärüberschüsse aufrechterhalten werden, könnten die derzeit geringen Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen weiter begrenzt werden. |
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(9) |
Hinsichtlich der Erfüllung der Haushaltsziele wurden gute Gesamtergebnisse erzielt. Dies ist jedoch weitgehend auf ein starkes Wachstum und beträchtliche unerwartete Mehreinnahmen in den letzten Jahren sowie auf unbeabsichtigte Minderausgaben (vor allem Investitionen) zurückzuführen. Im Konvergenzprogramm wird auf eine geplante Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Finanzen verwiesen; diese umfasst eine Verringerung der autonomen öffentlichen Mittel, die nicht direkt durch gesamtstaatliche oder örtliche Behörden kontrolliert werden, obligatorische mehrjährige Haushaltspläne für den gesamtstaatlichen Haushalt und die örtlichen Behörden sowie Änderungen der Finanzvorschriften. Zudem wird in dem Programm bestätigt, dass die leistungsorientierte Haushaltsführung (Performance Budgeting) allmählich in immer mehr öffentlichen Einrichtungen umgesetzt werden soll. Dies sind Schritte in die richtige Richtung, wenngleich ihre Wirkung voraussichtlich begrenzt bleiben wird. |
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(10) |
Als Reaktion auf die Finanzkrise verabschiedete die polnische Regierung eine Reihe von Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsektors. Die Einlagensicherung wurde deutlich — auf 50 000 EUR — erhöht. Die Hauptmaßnahme — die Anhebung des Höchstbetrags der Garantien für Interbanken- und Unternehmenskredite (um knapp 2 % des BIP) — ist nur für das Jahr 2009 vorgesehen und damit zeitlich befristet. Die Regierung hat darüber hinaus eine Kapitalspritze (etwa 0,15 % des BIP) für die staatliche BGK-Bank geplant, um so die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen zu fördern. |
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(11) |
Im Einklang mit dem im Dezember vom Europäischen Rat beschlossenen Europäischen Konjunkturprogramm dürften die von der polnischen Regierung geplanten fiskalischen Impulse, die in Form von verstärkten öffentlichen Infrastrukturinvestitionen die Nachfrage stimulieren sollen, sich auch förderlich auf das langfristige Potenzialwachstum und somit auf die öffentlichen Finanzen auswirken. Durch die Senkung der Einkommensteuer reduziert sich die Steuerlast, wenngleich dies vor allem einkommensstarken Steuerzahlern zugute kommt. Diese Fördermaßnahmen sind nicht zeitlich befristet. Angesichts des Risikos eines hohen Haushaltsdefizits bei gleichzeitig relativ stabilem Wachstum sind die von Polen für das Jahr 2009 geplanten fiskalischen Impulse nach der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen als angemessene Reaktion auf den wirtschaftlichen Abschwung anzusehen. Alle geplanten Maßnahmen sollten jedoch zeitnah von der Regierung und dem Parlament verabschiedet und rasch umgesetzt werden. Im Rahmen der strukturellen Maßnahmen wird die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verbessert, indem die vorgezogene Altersrente durch weniger kostenintensive Überbrückungsrenten ersetzt wird. Polen hat zudem mit einem neuen Gesetz über die öffentlichen Finanzen, durch das die Haushaltsbestimmungen und die Kontrolle über autonome Mittel verschärft werden, und der Ausweitung der leistungsorientierten Haushaltsführung Schritte zur qualitativen Verbesserung der öffentlichen Finanzen unternommen. Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit der mittelfristigen Reformagenda und den länderspezifischen Empfehlungen, die die Kommission am 28. Januar 2009 im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung vorgeschlagen hat. |
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(12) |
Der projizierte finanzpolitische Kurs ist 2009 expansiv und 2010 restriktiv ausgerichtet. Ein höheres Defizit im Jahr 2009 könnte aufgrund der bestehenden Risikoscheu gegenüber aufstrebenden Märkten höhere Zinsausgaben nach sich ziehen. Die geplanten Maßnahmen sind für die vorgesehene Anpassung nach 2009 möglicherweise nicht ausreichend. Die haushaltspolitische Strategie sollte 2010 und 2011 zudem durch spezifische defizitsenkende Maßnahmen unterstützt werden. |
|
(13) |
Das Programm enthält alle im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgeschriebenen Daten und die meisten der darin vorgesehenen fakultativen Angaben (3). |
Insgesamt lässt sich feststellen, dass Polen angemessene, teilweise unbefristete fiskalische Impulse plant. Die geplanten Maßnahmen werden sowohl kurzfristig die Nachfrage stimulieren als auch langfristig die Angebotsseite der polnischen Wirtschaft stärken. Angesichts der optimistischen Einschätzung des BIP-Wachstums unterliegen die in dem Programm projizierten Haushaltsergebnisse nach Einschätzung der Kommission während des gesamten Programmzeitraums Abwärtsrisiken. In den späteren Programmjahren sollten die geplanten Ausgabenkürzungen gegebenenfalls durch spezifische Maßnahmen unterstützt werden.
In Anbetracht der vorstehenden Bewertung sowie der Notwendigkeit, nachhaltige Konvergenz sicherzustellen, wird Polen aufgefordert:
|
i) |
seine fiskalischen Pläne für 2009, einschließlich der fiskalischen Impulse, im Einklang mit dem Europäischen Konjunkturprogramm und im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts wie von der Regierung geplant umzusetzen und dabei eine Überschreitung der Referenzwerte zu vermeiden; |
|
ii) |
die Konsolidierungsstrategie für die Jahre 2010 und 2011 durch spezifische defizitsenkende Maßnahmen zu unterstützen; und |
|
iii) |
den Haushaltsrahmen durch eine bessere Ausgabenkontrolle zu verstärken und dazu unter anderem das geänderte Gesetz über die öffentlichen Finanzen sowie die leistungsorientierte Haushaltsführung rasch umzusetzen. |
Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen
|
|
|
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
|
Reales BIP (Veränderung in %) |
KP Dez. 2008 |
6,7 |
5,1 |
3,7 |
4,0 |
4,5 |
|
KOM Jan. 2009 |
6,7 |
5,0 |
2,0 |
2,4 |
Entfällt |
|
|
KP März 2008 |
6,5 |
5,3 |
5,0 |
5,0 |
Entfällt |
|
|
HVPI-Inflation (%) |
KP Dez. 2008 |
2,6 |
4,2 |
2,9 |
2,5 |
2,5 |
|
KOM Jan. 2009 |
2,6 |
4,2 |
2,9 |
2,5 |
Entfällt |
|
|
KP März 2008 |
2,6 |
3,5 |
2,9 |
2,5 |
Entfällt |
|
|
Produktionslücke (4) (% des BIP-Potenzials) |
KP Dez. 2008 |
1,3 |
1,0 |
– 0,1 |
– 0,6 |
– 0,5 |
|
KOM Jan. 2009 (5) |
2,2 |
2,2 |
0,1 |
– 1,1 |
Entfällt |
|
|
KP März 2008 |
1,1 |
0,7 |
– 0,2 |
– 0,9 |
Entfällt |
|
|
Finanzierungsdefizit/-überschuss gegenüber dem Rest der Welt (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
– 3,6 |
– 4,0 |
– 1,8 |
– 1,3 |
1,5 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 3,6 |
– 4,1 |
– 3,5 |
– 2,9 |
Entfällt |
|
|
KP März 2008 |
– 2,6 |
– 3,5 |
– 4,2 |
– 4,6 |
Entfällt |
|
|
Gesamtstaatliche Einnahmen (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
40,0 |
39,8 |
40,7 |
40,0 |
39,7 |
|
KOM Jan. 2009 |
40,0 |
39,6 |
40,2 |
40,3 |
Entfällt |
|
|
KP März 2008 |
40,0 |
40,0 |
39,2 |
38,7 |
Entfällt |
|
|
Gesamtstaatliche Ausgaben (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
42,0 |
42,6 |
43,2 |
42,4 |
41,7 |
|
KOM Jan. 2009 |
42,0 |
42,1 |
43,8 |
43,7 |
Entfällt |
|
|
KP März 2008 |
42,0 |
42,5 |
41,2 |
40,1 |
Entfällt |
|
|
Gesamtstaatlicher Finanzierungssaldo (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
– 2,0 |
– 2,7 |
– 2,5 |
– 2,3 |
– 1,9 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 2,0 |
– 2,5 |
– 3,6 |
– 3,5 |
Entfällt |
|
|
KP März 2008 |
– 2,0 |
– 2,5 |
– 2,0 |
– 1,5 |
Entfällt |
|
|
Primärsaldo (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
0,5 |
– 0,3 |
0,1 |
0,2 |
0,5 |
|
KOM Jan. 2009 |
0,5 |
– 0,2 |
– 1,2 |
– 1,3 |
Entfällt |
|
|
KP März 2008 |
0,2 |
– 0,2 |
0,3 |
0,8 |
Entfällt |
|
|
Konjunkturbereinigter Saldo (4) (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
– 2,5 |
– 3,1 |
– 2,5 |
– 2,1 |
– 1,7 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 2,8 |
– 3,4 |
– 3,7 |
– 3,0 |
Entfällt |
|
|
KP März 2008 |
0,6 |
0,5 |
0,1 |
– 0,1 |
Entfällt |
|
|
Struktureller Haushaltssaldo (6) (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
– 2,5 |
– 3,1 |
– 2,5 |
– 1,9 |
– 1,7 |
|
KOM Jan. 2009 |
– 2,8 |
– 3,4 |
– 3,7 |
– 2,9 |
Entfällt |
|
|
KP März 2008 |
– 2,2 |
– 2,7 |
– 2,1 |
– 1,4 |
Entfällt |
|
|
Öffentlicher Bruttoschuldenstand (% des BIP) |
KP Dez. 2008 |
44,9 |
45,9 |
45,8 |
45,5 |
44,8 |
|
KOM Jan. 2009 |
44,9 |
45,5 |
47,7 |
49,7 |
Entfällt |
|
|
KP März 2008 |
44,9 |
44,2 |
43,3 |
42,3 |
Entfällt |
|
|
Konvergenzprogramm (KP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen. |
||||||
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:
http://ec.europa.eu/economy_finance/sg_pact_fiscal_policy/fiscal_policy528_de.htm
(2) Berücksichtigt wurden hierbei insbesondere die Prognosen der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009, daneben aber auch andere, neuere Daten.
(3) Das Programm enthält zusätzliche fakultative Daten, die auf ihre Kohärenz zu prüfen sind.
(4) Produktionslücken und konjunkturbereinigte Salden nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten.
(5) Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 5,2 %, 4,9 %, 4,2 % bzw. 3,7 % im Zeitraum 2007-2010.
(6) Konjunkturbereinigter Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen. Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen belaufen sich gemäß der letzten Programmaktualisierung und der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 im Jahr 2010 auf 0,2 % des BIP (und wirken defiziterhöhend) und sind in den Folgejahren gleich Null.
Quellen:
Konvergenzprogramm (KP), Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.
II Mitteilungen
MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Kommission
|
20.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 66/22 |
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags
Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2009/C 66/05)
|
Datum der Annahme der Entscheidung |
26.11.2008 |
|
Nummer der Beihilfe |
N 293/08 |
|
Mitgliedstaat |
Ungarn |
|
Region |
Közép-Dunántúl, Nyugat-Dunántúl, Dél-Dunántúl, Észak-Magyarország, Észak-Alföld, Dél-Alföld |
|
Titel (und/oder Name des Begünstigten) |
Magyarország 6 konvergencia régiójában térségi központi szerepet ellátó nagyvárosok önkormányzatai, az 1997. évi CXL törvényben foglalt közművelődési, múzeumi, könyvtári intézmények, ezek tulajdonosai, fenntartói |
|
Rechtsgrundlage |
27/2007 (X.10) a Társadalmi Infrastruktúra Operatív Program előirányzatából nyújtott, az Európai Közösséget Létrehozó Szerződés 87. Cikk (1) bekezdés hatálya alá tartozó támogatások felhasználásáról szóló ÖTM rendelet |
|
Art der Beihilfe |
Beihilferegelung |
|
Ziel |
Kultur |
|
Form der Beihilfe |
Zuschuss |
|
Haushaltsmittel |
Gesamtbetrag der vorgesehenen Beihilfe: 35 863 Mio. HUF |
|
Beihilfehöchstintensität |
100 % |
|
Laufzeit |
1.9.2008-31.12.2013 |
|
Wirtschaftssektoren |
Kultur, Sport und Unterhaltung |
|
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde |
Nemzeti Fejlesztési Ügynökség |
|
Sonstige Angaben |
— |
Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:
http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/
|
20.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 66/23 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss
(Sache COMP/M.5408 — Fortress/Unicredit/Torre)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2009/C 66/06)
Am 12. März 2009 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:
|
— |
auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor, |
|
— |
in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32009M5408. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht (http://eur-lex.europa.eu). |
|
20.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 66/23 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss
(Sache COMP/M.5451 — CNP Assurances/CNP Unicredit Life)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2009/C 66/07)
Am 12. März 2009 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:
|
— |
auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor, |
|
— |
in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32009M5451. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht (http://eur-lex.europa.eu). |
|
20.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 66/24 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss
(Sache COMP/M.5253 — Sanofi-Aventis/Zentiva)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2009/C 66/08)
Am 4. Februar 2009 hat die Kommission nach Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates entschieden, keine Einwände gegen den oben genannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Der vollständige Wortlaut der Entscheidung ist nur auf Englisch verfügbar und wird in einer um etwaige Geschäftsgeheimnisse bereinigten Fassung auf den folgenden zwei EU-Websites veröffentlicht: Website Wettbewerb, Fusionskontrolle:
|
— |
http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/. Auf dieser Website können Fusionsentscheidungen anhand verschiedener Angaben wie Unternehmensname, Nummer der Sache, Datum der Entscheidung oder Wirtschaftszweig gesucht werden, |
|
— |
Website EUR-Lex (http://eur-lex.europa.eu) unter der Celex-Nummer 32009M5253. EUR-Lex ist das Internetportal zum Gemeinschaftsrecht. |
IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Kommission
|
20.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 66/25 |
Euro-Wechselkurs (1)
19. März 2009
(2009/C 66/09)
1 Euro=
|
|
Währung |
Kurs |
|
USD |
US-Dollar |
1,3671 |
|
JPY |
Japanischer Yen |
129,67 |
|
DKK |
Dänische Krone |
7,4514 |
|
GBP |
Pfund Sterling |
0,94050 |
|
SEK |
Schwedische Krone |
10,8663 |
|
CHF |
Schweizer Franken |
1,5385 |
|
ISK |
Isländische Krone |
|
|
NOK |
Norwegische Krone |
8,6450 |
|
BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
|
CZK |
Tschechische Krone |
26,779 |
|
EEK |
Estnische Krone |
15,6466 |
|
HUF |
Ungarischer Forint |
298,50 |
|
LTL |
Litauischer Litas |
3,4528 |
|
LVL |
Lettischer Lat |
0,7080 |
|
PLN |
Polnischer Zloty |
4,5410 |
|
RON |
Rumänischer Leu |
4,3003 |
|
TRY |
Türkische Lira |
2,3047 |
|
AUD |
Australischer Dollar |
1,9771 |
|
CAD |
Kanadischer Dollar |
1,6732 |
|
HKD |
Hongkong-Dollar |
10,5972 |
|
NZD |
Neuseeländischer Dollar |
2,4601 |
|
SGD |
Singapur-Dollar |
2,0589 |
|
KRW |
Südkoreanischer Won |
1 897,94 |
|
ZAR |
Südafrikanischer Rand |
13,0797 |
|
CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
9,3352 |
|
HRK |
Kroatische Kuna |
7,4555 |
|
IDR |
Indonesische Rupiah |
16 357,35 |
|
MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,9933 |
|
PHP |
Philippinischer Peso |
65,830 |
|
RUB |
Russischer Rubel |
45,6515 |
|
THB |
Thailändischer Baht |
48,430 |
|
BRL |
Brasilianischer Real |
3,0624 |
|
MXN |
Mexikanischer Peso |
18,8722 |
|
INR |
Indische Rupie |
68,7790 |
Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN
|
20.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 66/26 |
Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001
(2009/C 66/10)
Nummer der Beihilfe: XA 406/08
Mitgliedstaat: Österreich
Region: Bundesland Wien
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien für versicherbare Risiken in der Landwirtschaft
Rechtsgrundlage: Gesetz über die Förderung der Landwirtschaft in Wien (Wiener Landwirtschaftsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 15/2000, in der geltenden Fassung
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 0,13 Mio. EUR
Beihilfehöchstintensität: Es wird ein Zuschuss von max. 50 % der Prämienkosten gewährt
Bewilligungszeitpunkt: Ab 1. Januar 2009
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: 1. Januar 2009 bis 31. Dezember 2013
Zweck der Beihilfe: Im Bundesland Wien gibt es rund 700 landwirtschaftliche Betriebe, wobei der Gartenbau und der Ackerbau zu den Hauptproduktionssparten zu zählen sind. Die Betriebe werden ausschließlich als Klein- und Mittelbetriebe (KMU) geführt. Neben der Versorgung der städtischen Bevölkerung mit frischen, qualitativ hochwertigen landwirtschaftlichen Produkten leisten diese Familienunternehmen durch die Bewirtschaftung und Pflege der landwirtschaft-lichen Produktionsflächen einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung und Erhaltung der Kulturlandschaft im Stadtgebiet Wiens. Eine nachhaltige Sicherung dieser Betriebe ist daher ein wichtiges Ziel der Wiener Stadtpolitik.
Ein wichtiges Instrument zur wirtschaftliche Absicherung der Betriebe, ist der Abschluss von Versicherungen gegen Schäden in der landwirtschaftlichen Erzeugung auf Grund von Naturkatastrophen gleichzusetzenden widrigen Witterungsverhältnissen. Durch die in den letzten Jahren zunehmend stärker werdenden Klimaschwankungen, gewinnt ein gutes Risiko-management gerade für landwirtschaftliche Produktionsbetriebe zunehmend an Bedeutung.
Beihilfen zur Risikoabsicherung, in Form von Zuschüssen zu den Versicherungsprämien, stehen gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 mit dem Gemeinsamen Markt im Einklang.
Seit dem Jahr 2001 wird vom Bundesland Wien den Wiener Gartenbaubetrieben jährlich ein Zuschuss in der Höhe von max. 50 % der Prämienkosten, beim Abschluss einer Versicherung gegen Sturmschäden an Gewächshäusern gewährt.
Diese von der Europäischen Kommission genehmigte Förderungsmaßnahme (Staatliche Beihilfe N 845/00/Österreich/Wien) hat sich sehr bewährt und dazu geführt, dass mehr als 90 % der Gewächshäuser in Wien gegen Sturmschäden versichert sind. Um die Nachhaltigkeit dieser Maßnahme zu sichern, soll diese Förderung den Betrieben im Rahmen dieser neuen Richtlinie auch weiterhin angeboten werden.
Angesichts der hohen Wirksamkeit dieser Förderungsmaßnahme und auf Grund des durch den Klimawandel bedingten erhöhten Risikos für klimatischen Elementarereignisse, die in der landwirtschaftlichen Produktion insbesondere im Bereich der ackerbaulichen Kulturen zu massiven Schäden führen können, soll diese Förderungsmaßnahme ab dem Jahr 2009 auch auf die Wiener Ackerbaubetriebe ausgedehnt werden. Mit einer Mehrgefahrenversicherung für Ackerflächen können sich die Betriebe zusätzlich zur Hagel- und Frostversicherung gegen weitere witterungsbedingte Risiken wie Trockenheit, Überschwemmungen, Verwehungen, Verschlämmungen, Sturm, etc., absichern. Um den Wiener Ackerbauern einen Anreiz zum Abschluss einer solchen Versicherung zu bieten, soll den Betrieben ein jährlicher Zuschuss in der Höhe von max. 50 % der Prämienkosten gewährt werden. Diese Maßnahme soll eine möglichst flächendeckende Absicherung der Wiener Ackerflächen gegen die genannten Gefahren beschleunigen und dadurch einen Beitrag zur Risikoabsicherung und wirtschaftlichen Stabilität der landwirtschaftlichen Betriebe im Bundesland Wien leisten
Betroffene Wirtschaftssektoren: Landwirtschaftliche Produktionsbetriebe (Gartenbau und Ackerbau) in Wien
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
|
Amt der Wiener Landesregierung |
|
Magistratsabteilung 58 |
|
Volksgartenstraße 3 |
|
1082 Wien |
|
ÖSTERREICH |
Internetadresse: http://www.wien.gv.at/umwelt/wasserrecht/foerderrichtlinie.html
Sonstige Auskünfte: Mit der Inkrafttretung dieser Richtlinie verliert die genehmigte „Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien zum Schutz vor Sturmschäden an Gewächshäusern in der Landwirtschaft“ (Staatliche Beihilfe N 845/00/Österreich/Wien) ihre Wirksamkeit.
Diese Regelung bezieht sich auf Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 und erfüllt dessen Bedingungen vollinhaltlich. Insbesondere beeinträchtigt diese Beihilfe nicht das Funktionieren des Binnenmarktes für Dienstleistungen im Versicherungsbereich. Seitens der Bewilligungsbehörde wird zugesichert, dass die Beihilfe nicht auf Versicherungen einer einzigen Versicherungsgesellschaft oder Versicherungsgruppen beschränkt ist und auch nicht davon abhängig gemacht wird, dass die Versicherungsverträge von den Förderungswerbern und Förderungswerberinnen mit einer in Österreich ansässigen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden
Nummer der Beihilfe: XA 409/08
Mitgliedstaat: Frankreich
Region: Champagne-Ardenne
Bezeichnung der Beihilferegelung: Aide à la reconstitution du cheptel ovin de la région Champagne-Ardenne à la suite de la crise de la fièvre catarrhale ovine (F.C.O.)
Rechtsgrundlage:
|
— |
Article L 1511-2 du Code Général des Collectivités Territoriales. |
|
— |
Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006. |
|
— |
Règlement «Aide à la reconstitution des troupes ovines» adopté par la Commission permanente du Conseil Régional de Champagne-Ardenne du 7 juillet 2008 |
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung: 800 000 EUR für das Programm, das auf Ende Januar 2010 befristet ist
Beihilfehöchstintensität: Die Region wird die nicht entschädigten Verluste bis zu einer Obergrenze von 80 % durch Beihilfen fördern (bis zu einem Höchstbetrag von 200 EUR je ersetztem Mutterschaf, 20 EUR je Lamm oder 320 EUR je ersetztem, ins Zuchtbuch eingetragenem Schafbock).
Die Beihilfe ist durch die Zahl der der Gesundheitsschutzvereinigung (groupement de défense sanitaire — GDS) zwischen dem Datum der Meldung „Blauzungenkrankheit im Betrieb“ und dem Datum des Beihilfeantrags gemeldeten Todesfälle begrenzt
Bewilligungszeitpunkt: Ab dem Datum der Veröffentlichung der Registrierungsnummer des Freistellungsantrags auf der Website der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Kommission
Laufzeit der Regelung: Bis zum 31.12.2010
Zweck der Beihilfe: Durch die Unterstützungsmaßnahmen soll den Viehzüchtern eine Entschädigung für den wirtschaftlichen Verlust gewährt werden, der durch den Tod von Tieren nach dem Ausbruch der Blauzungenkrankheit entstanden ist.
In der Region Champagne-Ardenne wird die Zahl der im Zuge der Blauzungenkrankheit gemeldeten Todesfälle, für die im Rahmen der Beihilfeanträge eine Entschädigung durch den Staat gewährt wurde, auf 6 639 Schafe in 237 Zuchtbetrieben (davon 1 660 erwachsene Tiere) geschätzt. Außerdem meldeten die Züchter im Jahr 2008 insgesamt 2 882 Prämien für Mutterschafe und Ziegen (PBC) weniger als im Jahr 2007 an (Primes Brebis Chèvres/PBC = Zahl der Mutterschafe, die mindestens ein Jungtier geboren haben oder mehr als 12 Monate als sind und deren Bestand in den Schafzuchtbetrieben zum 1. Februar des Jahres am 10. Mai des Jahres gemeldet wurde). Die Krankheit brach zu einem Zeitpunkt aus, als der Schafbestand in der Region eine seit 2003 steigende Tendenz aufwies (Zuwachs um 10 000 Mutterschafe in den vier vorangegangenen Jahren). Die aufstrebende regionale Entwicklung in dieser Branche ist damit erheblich gefährdet.
Aus diesem Grund leistet die Region Champagne-Ardenne finanzielle Unterstützung für die Schafzuchtbetriebe, die von der Blauzungenkrankheit betroffen sind und seit September 2006 in wirtschaftlicher Hinsicht und unter dem Aspekt der Tiergesundheit vor erheblichen Schwierigkeiten stehen.
Die regionale Beihilfe verfolgt das Ziel, gewerbliche Zuchtbetriebe zu unterstützen, die über einen Schafbestand verfügen, der einem Äquivalent von mindestens 100 PBC entspricht.
Der Züchter verpflichtet sich als Begünstigter der regionalen Beihilfe, sein Produktionsniveau fünf Jahre lang aufrecht zu erhalten: Eine Überprüfung erfolgt bei der jährlichen Meldung der Anzahl der Tiere für die Prämien für Mutterschafe und Ziegen (PBC)
Betroffene Wirtschaftssektoren: Sämtliche Schafzüchter, deren Betrieb zu mindestens 80 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Region Champagne-Ardenne belegen ist, die ihre landwirtschaftliche Tätigkeit im Hauptberuf ausüben und höchstens 60 Jahre alt sind (oder Unternehmen, die ihrer Satzung nach landwirtschaftliche Betriebe sind und deren Gesellschaftskapital zu mindestens 50 % von natürlichen Personen mit einem Alter von höchstens 60 Jahren gehalten wird, die als Vollerwerbslandwirte der AMEXA angehören)
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
|
Région Champagne-Ardenne |
|
Hôtel de Région |
|
5, rue de Jéricho |
|
51037 Chalons en Champagne cedex |
|
FRANCE |
Internetadresse: http://www.cr-champagne-ardenne.fr/?SID=731
http://www.cr-champagne-ardenne.fr/getFile.aspx?FILEID=2808
Nummer der Beihilfe: XA 414/08
Mitgliedstaat: Bundesrepublik Deutschland
Region: Land Baden-Württemberg
Bezeichnung der Beihilferegelung: Landwirtschaft — Wachstum
Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank vom 11.11.1998 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg (GBl.) vom 18.11.1998, S. 581), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2007 (GBl. vom 14.12.2007, S. 581) in Verbindung mit dem Programmmerkblatt Landwirtschaft — Wachstum
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Es werden zinsgünstige Darlehen gewährt. Der voraussichtliche Beihilfewert beträgt 500 000 bis 600 000 EUR. Dieser Förderbeitrag wird von der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Verfügung gestellt; ein eigener Förderbeitrag der L-Bank besteht nicht
Beihilfehöchstintensität: Maximal 20 % der förderfähigen Kosten. Der einem Einzelunternehmen gewährte Beihilfehöchstbetrag darf in keinem Zeitraum von drei Wirtschaftsjahren 400 000 EUR übersteigen. Bei Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln in Bezug auf dieselben zuschussfähigen Kosten, werden die in der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 genannten Schwellenwerte eingehalten. Für den Erwerb von Grundstücken, außer für Bauzwecke, können für Kosten von bis zu 10 % der zuschussfähigen Ausgaben der Investitionen Beihilfen gewährt werden
Bewilligungszeitpunkt: Entsprechend der Frist gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Verodnung (EG) Nr. 1857/2006, jedoch frühestens am 2. Januar 2009
Laufzeit der Regelung:
Zweck der Beihilfe: Förderung von KMU, die in der Primärproduktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen gemäß Anhang I des EG-Vertrages (außer Fischerei und Aquakultur) tätig sind durch Förderung von Investitionen zur Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006). Zuschussfähige Kosten sind a) die Errichtung, der Erwerb oder die Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, b) der Kauf oder Leasingkauf von Maschinen oder Anlagen, einschließlich Computersoftware, bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsgutes oder c) allgemeine Aufwendungen in Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Ausgaben, z.B. für Architekten- und Ingenieurleistungen, Beratung, Durchführbarkeitsstudien. Dabei wird sichergestellt, dass die Beihilfe nicht unter Verstoß gegen in den Ratsverordnungen zur Errichtung der gemeinsamen Marktorganisationen festgelegte Verbote oder Beschränkungen gewährt wird, auch wenn sich diese Verbote und Beschränkungen nur auf Zuschüsse der Gemeinschaft beziehen
Betroffene Wirtschaftssektoren: Landwirtschaft, Weinbau, Gartenbau
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
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Landeskreditbank Baden-Württemberg — Förderbank |
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Postfach 10 29 43 |
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70025 Stuttgart |
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DEUTSCHLAND |
Internetadresse: www.l-bank.de/landwirtschaft-wachstum
Sonstige Auskünfte: —
Nummer der Beihilfe: XA 417/08
Mitgliedstaat: Bundesrepublik Deutschland
Region: Freistaat Bayern
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Bezuschussung der aufgrund gesetzlicher Testpflicht durchgeführten BSE/TSE-Schnelltests bei Schlachtrindern über 30 Monaten entstandenen Kosten, durch Verrechnung der Finanzhilfe der Gemeinschaft für diese BSE-Pflichttests
Rechtsgrundlage:
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Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III Kapitel A II Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001, |
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Gesetz zum Vollzug des Tierseuchenrechts und der Verordnung über die Benutzungsgebühren der Gesundheitsverwaltung |
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Rd. 2,3 Mio. EUR Bezuschussung der BSE- Schnelltests für Schlachtrinder über 30 Monate; die Zuschusshöhe ist abhängig von der jährlich festgelegten Finanzhilfe der Gemeinschaft sowie von der Anzahl der erforderlichen Tests
Beihilfehöchstintensität: Bis zu 100 %
Bewilligungszeitpunkt: Jährliche Bewilligungen
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe:
Zweck der Beihilfe: Staatliche Bezuschussung der entstehenden Kosten, die aufgrund der gesetzlichen Testpflicht zur TSE- bzw. BSE-Bekämpfung entstehen.
Beihilferechtliche Grundlage: Artikel 16, Absatz 1, der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006.
Es wird bestätigt, dass die Beihilfe gemäß Artikel 16, Absatz 3, der Verodnung (EG) Nr. 1857/2006 keine direkten Zahlungen an Erzeuger umfasst
Betroffene Wirtschaftssektoren: Schlachtbetriebe und Tierkörperbeseitigungsanstalten in Bayern sowie kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe. Bezüglich der Schlachtbetriebe und Tierkörperbeseitigungsanstalten in Bayern werden die Anforderungen des Artikel 16, Absatz 2, der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 erfüllt
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit |
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Rosenkavalierplatz 2 |
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Postfach 810140 |
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81901 München |
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DEUTSCHLAND |
Evtl. Rückfragen sind zu richten an:
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Bayerisches Staatsministerium für |
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Landwirtschaft und Forsten |
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Referat C/6 |
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Ludwigstr. 2 |
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80539 München |
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DEUTSCHLAND |
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Tel. +49 892182-2222 |
Internetadresse: http://www.stmugv.bayern.de/tiergesundheit/krankheiten/bsediagnostik.htm
Sonstige Auskünfte: —
Nummer der Beihilfe: XA 429/08
Mitgliedstaat: Irland
Region: Mitgliedstaat
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Cattle Breeding Infrastructure Program
Rechtsgrundlage: National Development Plan 2007-2013
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Maximal 1,5 Mio. EUR jährlich
Beihilfehöchstintensität: Bis zu 70 % der zuschussfähigen Kosten
Bewilligungszeitpunkt:
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: 1. Januar 2009-31. Dezember 2013
Zweck der Beihilfe: Das Cattle Breeding Infrastructure Program (Infrastruktur-Programm für die Rinderzucht) wird durch den irischen Viehzuchtverband (Irish Cattle Breeding Federation, ICBF) verwaltet. Dieses Programm soll Fleisch- und Milchrinderhalter ermutigen, moderne wissenschaftliche Zuchtwerte zu nutzen und somit einen Beitrag zur eigenen langfristigen Existenzfähigkeit leisten. Dieses Programm betrifft die Durchführung von Tests, die genetische Bewertung sowie Datenerhebung und Verbreitung wissenschaftlicher Informationen.
Das Projekt zur genetischen Bewertung umfasst die Erforschung, Überprüfung und Entwicklung von Verbesserungen an den genetischen Bewertungssystemen für Fleisch- und Milchrinder in Irland, die Einbeziehung genomischer Daten (wo angebracht), die Einführung neuer Bewertungen für Fleischrinder, einschließlich Werbung, Veröffentlichung von Schulungsmaterial, direkte Postsendungen an Landwirte und Treffen mit Landwirten und Wirtschaftsvertretern mit dem Ziel, das Verständnis der Landwirte für die neuen Kennzahlen zu verbessern.
Das Element Datenerhebung und Informationsverbreitung in diesem Programm dient der Entwicklung von Computersystemen, der Aus- und Fortbildung und der Unterstützung bei der Einführung von Kennzahlen für Fleisch- und Milchrinder.
Diese Beihilfe wird gemäß Artikel 15 Absatz 2 Buchstaben d und e und Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 gewährt — Bereitstellung technischer Hilfe im Agrarsektor und Unterstützung des Tierhaltungssektors
Betroffene Wirtschaftssektoren: Rinderhaltung
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
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Department of Agriculture, Fisheries and Food |
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Agriculture House |
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Kildare Street |
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Dublin 2 |
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IRELAND |
Internetadresse: http://www.agriculture.gov.ie/schemes/NDP_State_Aid/CattleBreedingInfrastructure2009_13.doc
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20.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 66/30 |
Angaben der Mitgliedstaaten zu staatlichen Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001
(2009/C 66/11)
Nummer der Beihilfe: XA 425/08
Mitgliedstaat: Spanien
Region: Comunitat Valenciana
Bezeichnung der Beihilferegelung: Ayudas a los programas de mejora de calidad de la leche cruda de vaca, oveja y cabra
Rechtsgrundlage: Orden de 23 de septiembre de 2008 de la Consellería de Agricultura, Pesca y Alimentación por la que se modifican determinados aspectos de la Orden de 28 de diciembre de 2005, por la que se aprueban las bases reguladoras para la financiación de programas de mejora de calidad de la leche cruda de vaca, oveja y cabra y de la Orden de 24 de mayo de 2006, por la que se establecen las bases reguladoras de ayudas al programa de genotipado, se convocan las ayudas para la mejora de la calidad de la leche, en la Comunidad Valenciana y se fijan los importes globales de la ayuda al programa de genotipado en la Comunidad Valenciana (DOCV no 5875 de 21.10.2008).
Orden de 28 de diciembre de 2005, de la CAPA, por la que se aprueban las bases reguladoras para la financiación de programas de mejora de calidad de la leche cruda de vaca, oveja y cabra (DOGV no 5175)
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung: 90 000 EUR
Beihilfehöchstintensität: 50 % der Kosten
Bewilligungszeitpunkt: Ab dem Tag der Veröffentlichung der Registriernummer des Antrags auf Freistellung auf der Internetseite der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Kommission
Laufzeit der Regelung: 2008-2013
Zweck der Beihilfe: Technische Hilfe für den Sektor Milchproduktion durch Programme zur Kontrolle und Verbesserung der Qualität der Rohmilch von Kühen, Schafen und Ziegen, mit dem Ziel, die Qualität der Milch durch die Angleichung der Bedingungen bei der Gewinnung, Lagerung und beim Transport der Rohmilch in den Betrieben zu erhöhen und bei allen bzw. einigen der folgenden Aspekte Fortschritte zu bewirken:
Gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006
Betroffene Wirtschaftssektoren: Eigentümer von Betrieben für die Aufzucht von Wiederkäuern für die Milchproduktion in der Autonomen Gemeinschaft Valencia
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
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Amadeo de Saboya, 2 |
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46010 Valencia |
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ESPAÑA |
Sonstige Auskünfte: —
Internetadresse: http://www.agricultura.gva.es/especiales/ayudas_agrarias/pdf/Ordenes%20modif%20leche%20genotipado_14agosto_2008.pdf
Nummer der Beihilfe: XA 426/08
Mitgliedstaat: Spanien
Region: Comunitat Valenciana
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Ayudas para los consejos reguladores u órganos de gestión de las figuras de calidad de la Comunitat Valenciana y entidades asociativas gestoras de la autorización del uso de la marca „CV“
Rechtsgrundlage: Orden de la Consellería de Agricultura, Pesca y Alimentación por la que se establecen las ayudas para los Consejos Reguladores u Órganos de Gestión de las figuras de calidad de la Comunitat Valenciana y entidades asociativas gestoras de la autorización del uso de la marca „CV“
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung: 4 193 400 EUR
Beihilfehöchstintensität:
I. Für Tätigkeiten der Kontrollbehörden bzw. Verwaltungsorgane:
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Beihilfen zur Förderung der Produktion von hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen können bis zu 80 % betragen, |
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— |
Startbeihilfen für die Gründung von Vereinigungen können bis zu 100 % betragen. |
In keinem Fall liegen die dem einzelnen Mitglied der Kontrollbehörde bzw. den für geografische Bezeichnungen und Herkunftsbezeichnungen zuständigen Verwaltungsorganen und dem Ausschuss für ökologische Landwirtschaft gewährten Beihilfen über den jährlich vorgesehenen 550 000 EUR.
II. Für Tätigkeiten der für die Bewilligung der Nutzung der Marke „CV“ zuständigen Verbandsorgane:
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Beihilfen bis zu 70 %. |
In keinem Fall liegt die jedem einzelnen Organ bewilligte Beihilfe über den jährlich bewilligten 50 000 EUR.
III. Für mit dem Qualitätszeichen im Zusammenhang stehende Tätigkeiten von Vereinigungen der Kontrollbehörden, ihren Verbänden und Gesamtverbänden und fachübergreifenden Organisationen:
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Beihilfen bis zu 50 %. |
In keinem Fall übersteigt die jeweils gewährte Beihilfe den Betrag von jährlich 70 000 EUR
Bewilligungszeitpunkt: Ab dem Tag der Veröffentlichung der Registriernummer des Antrags auf Freistellung auf der Internetseite der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Kommission
Laufzeit der Regelung: 2009 bis einschließlich 2013
Zweck der Beihilfe: Der allgemeine Zweck besteht darin, für den Zeitraum 2009 bis 2013 die Grundlagen für die Entwicklung der Tätigkeiten in Bezug auf die land- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnisse unterschiedlicher Qualität der Autonomen Gemeinschaft Valencia zu schaffen.
Die Beihilfen fallen unter die Freistellung gemäß Artikel 9 Absatz 3, Artikel 14 Absatz 2 und Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006
Betroffene Wirtschaftssektoren: Land- und Ernährungswirtschaft der Autonomen Gemeinschaft Valencia
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
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Consellería de Agricultura, Pesca y Alimentación |
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C/ Amadeo de Saboya, 2 |
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46010 Valencia |
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ESPAÑA |
Internetadresse: http://www.agricultura.gva.es/especiales/ayudas_agrarias/pdf/AYUDAS%20A%20LOS%20CONSEJO%20REGULADORES,%20ASOCIACIONES%20GESTORAS%20MARCAS%20CV%20Y%20FEDERACIONES%20DE%20LA%20COMUNITAT%20VALENCIANA.pdf
Sonstige Auskünfte: —
La Directora General de Comercialización
Marta VALSANGIACOMO GIL
Nummer der Beihilfe: XA 427/08
Mitgliedstaat: Spanien
Region: Comunidad Valenciana
Bezeichnung der Beihilferegelung: Ayudas al programa de genotipado
Rechtsgrundlage: Orden de 23 de septiembre de 2008 de la Consellería de Agricultura, Pesca y Alimentación por la que se modifican determinados aspectos de la Orden de 28 de diciembre de 2005, por la que se aprueban las bases reguladoras para la financiación de programas de mejora de calidad de la leche cruda de vaca, oveja y cabra y de la Orden de 24 de mayo de 2006, por la que se establecen las bases reguladoras de ayudas al programa de genotipado, se convocan las ayudas para la mejora de la calidad de la leche, en la Comunidad Valenciana y se fijan los importes globales de la ayuda al programa de genotipado en la Comunidad Valenciana (DOCV no5 875 de 21.10.2008).
Orden de 24 de mayo de 2006, de la CAPA, por la que se establecen las bases reguladoras de ayudas al programa de genotipado.
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung: 21 000 EUR
Beihilfehöchstintensität: 50 % der Kosten
Bewilligungszeitpunkt: Ab dem Tag der Veröffentlichung der Registriernummer des Antrags auf Freistellung auf der Internetseite der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Kommission
Laufzeit der Regelung: 2008-2013
Zweck der Beihilfe: Entwicklung des nationalen Programms zur genetischen Selektion auf Scrapie-Resistenz (TSE bei Schafen und Ziegen). Gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006
Betroffene Wirtschaftssektoren: Eigentümer von Betrieben der Schaf- und Ziegenzucht der Autonomen Gemeinschaft Valencia mit im Zuchtbuch eingetragenen Rassetieren
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
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Consellería de Agricultura, Pesca y Alimentación |
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Amadeo de Saboya, 2 |
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46010 Valencia |
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ESPAÑA |
Internetadresse: http://www.agricultura.gva.es/especiales/ayudas_agrarias/pdf/Ordenes%20modif%20leche%20genotipado_14agosto_2008.pdf
Nummer der Beihilfe: XA 428/08
Mitgliedstaat: Niederlande
Region: Provincie Limburg
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Wijnen Paprika's BV (Advieskosten Geothermisch onderzoek fase 2)
Rechtsgrundlage: Algemene Subsidieverordening 2004 Provincie Limburg en Subsidieverordening Inrichting Landelijk Gebied
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der dem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 31 000 EUR
Beihilfehöchstintensität: 100 %
Bewilligungszeitpunkt:
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe:
Zweck der Beihilfe: Die Beihilfe wird unter Anwendung von Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 gewährt. Die Bedingungen von Artikel 15 Absätze 2, 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 werden erfüllt
Betroffene Wirtschaftssektoren: Primäre Landwirtschaft (Paprika)
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
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Provincie Limburg |
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Limburglaan 10 |
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6229 GA Maastricht |
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NEDERLAND |
Internetadresse: http://www.limburg.nl/nl/html/algemeen/beleid/Europa/KennisgevingenStaatssteun/KennisgevingenStaatssteun.asp#a1RSN3VF5X0O0EBAKCMO1
Sonstige Auskünfte: Wijnen Paprika's erweitert sein Gewächshausareal. Diese Erweiterung findet in drei Phasen statt. Die Gewächshäuser, die in den ersten beiden Phasen realisiert werden, werden über eine Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auf Basis von Gas beheizt. In der dritten Phase sollen die Gewächshäuser mit Erdwärme beheizt werden. Damit dies letztendlich realisiert werden kann, müssen mehrere Prospektionen durchgeführt werden.
Die erste Phase bezieht sich auf eine Studie zum Zweck eines Tiefe- und Temperaturmodells des dortigen Bodens. Auf der Grundlage der Studie wurden zwei potenzielle Reservoirs ausgewählt. Die Tiefe beider Reservoirs gewährleistet, dass das eingeschlossene Wasser für die Beheizung der Gewächshäuser warm genug ist. Es ist jedoch nicht klar, ob aus den Reservoirs ausreichend Wasser entnommen werden kann. Hierzu muss die in den Reservoirs vorhandene Wassermenge sowie die Porosität und Permeabilität des Gesteins erkundet werden. Dazu dient die zweite Phase, auf die sich die Gewährung der Beihilfe bezieht. Die Beihilfe beläuft sich auf 31 000 EUR, was den Kosten dieser Prospektion entspricht.
Die Beihilfe wird auf der Grundlage von Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 gewährt. Es handelt sich nicht um direkte Zahlungen an den begünstigten Landwirt; die Beihilfe wird in Form von bezuschussten Beratungsdiensten gewährt. Es handelt sich nicht um Beihilfen für Dienste, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden, oder um Kosten, die zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben gehören. Die Gewährung der Beihilfen erfolgt auf der Grundlage der Subsidieverordening Inrichting Landelijk Gebied der Provinz Limburg und steht damit allen Unternehmen zur Verfügung, die die in dieser Verordnung genannten Voraussetzungen erfüllen.
Nummer der Beihilfe: XA 431/08
Mitgliedstaat: Bundesrepublik Deutschland
Region: Thüringen (DEG0)
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Satzung über Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse (Beihilfesatzung)
Rechtsgrundlage:
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§ 7 Abs. 2 und § 20 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (Thüringer Tierseuchengesetz -ThürTierSG-) |
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Satzung über Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse (Beihilfesatzung) |
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Gesamtbeihilfen von etwa 2,47 Mio. EUR
Beihilfehöchstintensität: Bis 100 %
Bewilligungszeitpunkt: Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Beihilfemaßnahme durch die Kommission
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Bis zum 31.12.2013
Zweck der Beihilfe:
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Ausgleich von Kosten, die Landwirten durch Gesundheitskontrollen, Tests und sonstige Früherkennungsmaßnahmen, durch den Kauf und die Anwendung von Impfstoffen oder Arzneimitteln im Zusammenhang mit der Tilgung und Verhütung von Tierseuchen im Sinne von Artikel 10 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 entstehen:
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Ausgleich von Verlusten, die Landwirten durch Tierseuchen im Sinne von Artikel 10 Abs. 7 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 entstehen.
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Zuschussfähige Kosten: siehe Anlage 1 der Satzung über Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse (Beihilfesatzung)
Betroffene Wirtschaftssektoren: Rinder-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Pferdehaltung, Imkerei
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
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Thüringer Tierseuchenkasse |
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Anstalt des öffentlichen Rechts |
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Victor Goerttler Straße 4 |
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07745 Jena |
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DEUTSCHLAND |
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E-mail: direkt@thueringertierseuchenkasse.de |
Internetadresse: Satzung über Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse (Beihilfesatzung):
http://www.thueringertierseuchenkasse.de
Sonstige Auskünfte: —
V Bekanntmachungen
VERFAHREN ZUR DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK
Kommission
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20.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 66/33 |
Mitteilung der französischen Regierung gemäß der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen (1)
(Amtliche Bekanntmachung zu dem Antrag auf eine Konzession zur Förderung flüssiger oder gasförmiger Kohlenwasserstoffe („Concession de Nesles“))
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2009/C 66/12)
Mit Schreiben vom 18. September 2008 hat das Unternehmen Geopetrol S.A. mit Sitz in 9, rue Nicolas Copernic, BP 20, Le Blanc-Mesnil Cedex (Frankreich), für eine Dauer von zehn Jahren eine als „Concession de Nesles“ bezeichnete Genehmigung zum Aufsuchen von flüssigen oder gasförmigen Kohlenwasserstoffen für eine Fläche von ungefähr 11,27 km2, die auf Teilen des Départements Seine et Marne liegt, beantragt.
Das Gebiet, auf das sich diese Genehmigung bezieht, wird umgrenzt durch die Längen- und Breitengrade, die nacheinander die nachstehend aufgeführten, in Grad (NTF, Meridian von Paris) ausgedrückten geographischen Punkte miteinander verbinden.
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Punktbezeichnung |
Länge (Grad Ost) |
Breite (Grad Nord) |
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A |
0,70 |
54,15 |
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B |
0,72 |
54,15 |
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C |
0,72 |
54,09 |
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D |
0,69 |
54,09 |
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E |
0,69 |
54,14 |
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F |
0,70 |
54,14 |
Einreichung der Anträge und Kriterien für die Erteilung der Rechte
Erstantrag- und Gegenantragsteller müssen die Bedingungen erfüllen, die in Artikel 4 und 5 des Dekrets Nr. 2006-648 vom 2. Juni 2006 über Schürfrechte und Rechte zur Untertagespeicherung (Journal officiel de la République française vom 3. Juni 2006) festgelegt sind.
Interessierte Firmen können innerhalb von 90 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einen Gegenantrag vorlegen. Dabei sind die Modalitäten einzuhalten, die in der „Bekanntmachung über die Erteilung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen in Frankreich“ im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 374 vom 30. Dezember 1994, S. 11, veröffentlicht und mit dem Dekret 2006-648 über Schürfrechte und Rechte zur Unteretagespeicherung festgelegt wurden. Gegenanträge sind unter der nachfolgend angegebenen Anschrift an den für Bergbau zuständigen Minister zu richten.
Bei den Entscheidungen über den Erstantrag und die Gegenanträge werden die in Artikel 6 des genannten Dekrets definierten Kriterien angewandt; die Entscheidungen ergehen bis spätestens 23. September 2011.
Bedingungen und Auflagen in Bezug auf den Geschäftsbetrieb und dessen Einstellung
Antragsteller werden auf Artikel 79 und 79.1 des französischen Bergbaugesetzbuchs („Code Minier“) sowie auf das Dekret Nr. 2006-649 vom 2. Juni 2006 über den Bergbau, die Untertagespeicherung und die Bergwerk- und Untertagespeicheraufsicht (Journal Officiel de la République française vom 3. Juni 2006) verwiesen.
Weitere Auskünfte erteilt: Ministère de l'écologie, de l'énergie, du développement durable et de l'aménagement du territoire (Direction générale de l'énergie et du climat, Direction de l'énergie, Sous-direction de la sécurité d'approvisionnement et des nouveaux produits énergétiques, bureau exploration production des hydrocarbures), 41, boulevard Vincent Auriol, F-75703 Paris Cedex 13 (Tel. (33) 153 94 14 81, Fax (33) 153 94 14 40).
Die oben genannten Rechts- und Verwaltungsvorschriften können auf folgender Webseite eingesehen werden: Légifrance http://www.legifrance.gouv.fr
(1) ABl. L 164 vom 30.6.1994, S. 3.