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ISSN 1725-2407 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 63A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
52. Jahrgang |
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Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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V Bekanntmachungen |
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VERWALTUNGSVERFAHREN |
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Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
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2009/C 063A/01 |
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DE |
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V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)
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18.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 63/1 |
BEKANNTMACHUNG ALLGEMEINER AUSWAHLVERFAHREN
(2009/C 63 A/01)
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt Zulassungstests sowie allgemeine Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen durch zur Bildung einer Einstellungsreserve von
EPSO/AST/91/09 — ASSISTENTEN (1) (AST 3) IM BEREICH „OFFSET“
EPSO/AST/92/09 — ASSISTENTEN (1) (AST 3) IM BEREICH „PREPRESS“
Das Auswahlverfahren EPSO/AST/91/09 dient der Aufstellung einer Reserveliste zur Besetzung freier Planstellen im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und im Ausschuss der Regionen.
Das Auswahlverfahren EPSO/AST/92/09 dient der Aufstellung einer Reserveliste zur Besetzung freier Planstellen im Europäischen Parlament, im Rat, in der Europäischen Kommission, im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und im Ausschuss der Regionen.
Bewerber haben die allgemeinen Bestimmungen für allgemeine Auswahlverfahren zu beachten. Diese sind im Amtsblatt der Europäischen Union C 47 A vom 26. Februar 2009 sowie auf der EPSO-Website veröffentlicht. Die allgemeinen Bestimmungen sind fester Bestandteil der Bekanntmachung und enthalten Regeln für das Auswahlverfahren und die Anmeldung.
INHALTSVERZEICHNIS
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I. |
HINTERGRUNDINFORMATIONEN |
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II. |
ART DER TÄTIGKEIT |
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III. |
ZULASSUNGSBEDINGUNGEN |
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IV. |
ZULASSUNGSTEST |
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V. |
ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN |
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VI. |
RESERVELISTEN |
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VII. |
BEWERBUNG |
I. HINTERGRUNDINFORMATIONEN
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EPSO/AST/91/09 = 5 EPSO/AST/92/09 = 21 |
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Da die Prüfungen unter Umständen gleichzeitig stattfinden, können sich die Bewerber nur zu einem der zwei Auswahlverfahren anmelden. Die Wahl ist zum Zeitpunkt der elektronischen Anmeldung zu treffen und kann nach Anmeldeschluss nicht mehr geändert werden. |
II. ART DER TÄTIGKEIT
EPSO/AST/91/09 (AST 3): OFFSET — Tätigkeitsbereich: Druck
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EPSO/AST/92/09 (AST 3): PREPRESS — Tätigkeitsbereich: Computergrafik
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Die Kompetenzanforderungen sind Punkt 1.2 der allgemeinen Bestimmungen für allgemeine Auswahlverfahren zu entnehmen.
III. ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Bei Ablauf der Frist für die elektronische Anmeldung müssen die Bewerber die folgenden allgemeinen und besonderen Bedingungen erfüllen:
1. Allgemeine Bedingungen
Bewerben kann sich jede Person, die a) die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt, b) die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt, c) sich ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen hat und d) den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügt.
2. Besondere Bedingungen
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2.1. |
Bildungsabschluss |
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Entweder a) |
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oder b) |
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2.2. |
Berufserfahrung |
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Berufserfahrung von mindestens drei Jahren im künftigen Tätigkeitsgebiet Die Berufserfahrung muss erworben worden sein: |
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entweder a) |
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oder b) |
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2.3. |
Sprachkenntnisse |
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Hauptsprache: gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union: (BG) Bulgarisch, (CS) Tschechisch, (DA) Dänisch, (DE) Deutsch, (EL) Griechisch, (EN) Englisch, (ES) Spanisch, (ET) Estnisch, (FI) Finnisch, (FR) Französisch, (GA) Irisch, (HU) Ungarisch, (IT) Italienisch, (LT) Litauisch, (LV) Lettisch, (MT) Maltesisch, (NL) Niederländisch, (PL) Polnisch, (PT) Portugiesisch, (RO) Rumänisch, (SK) Slowakisch, (SL) Slowenisch oder (SV) Schwedisch |
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und |
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zweite Sprache (darf nicht mit Sprache 1 identisch sein): ausreichende Deutsch-, Englisch- oder Französischkenntnisse |
IV. ZULASSUNGSTESTS
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Bewerber, die bei der elektronischen Anmeldung angegeben haben, dass sie die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen. |
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Test a |
Test b |
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Reihe von Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung der Kenntnisse über die Europäische Union, ihre Organe und ihre Politikbereiche |
Reihe von Multiple-Choice-Fragen zur Beurteilung der allgemeinen Fähigkeiten und Kompetenzen im Bereich des sprachlogischen Denkens und des Zahlenverständnisses |
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Sprache 2 |
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0 bis 10 Punkte Kein Punktabzug für falsche Antworten |
0 bis 20 Punkte Kein Punktabzug für falsche Antworten |
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5 Punkte |
10 Punkte |
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+/- 20 Minuten |
+/- 50 Minuten |
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V. ALLGEMEINES AUSWAHLVERFAHREN
1. Schriftliche Prüfungen
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Die Bewerber (2), die bei den Zulassungstests die besten Ergebnisse (bitte Fußnote beachten) und bei jedem einzelnen Test die Mindestpunktzahl erzielt haben sowie laut ihren Angaben bei der elektronischen Anmeldung die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen: EPSO/AST/91/09 = 30 EPSO/AST/92/09 = 126 |
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0 bis 10 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 8) Prüfungsdauer: +/- 30 Minuten |
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Prüfungen a und b: Sprache 2 Prüfung c: Sprache 1 |
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2. Mündliche Prüfung
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Die Bewerber (2), die bei den schriftlichen Prüfungen die besten Ergebnisse (bitte Fußnote beachten) und bei jeder einzelnen Prüfung die Mindestpunktzahl erzielt haben sowie anhand der ihrer Bewerbung beigefügten Nachweise belegen können, dass sie die allgemeinen und die besonderen Zulassungsbedingungen gemäß Abschnitt III erfüllen: EPSO/AST/91/09 = 10 EPSO/AST/92/09 = 42 |
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Gespräch mit dem Prüfungsausschuss, bei dem Folgendes beurteilt wird:
0 bis 50 Punkte (erforderliche Mindestpunktzahl: 25) Prüfungsdauer: +/- 30 Minuten |
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Das Gespräch wird in der Sprache 2 geführt, aber die Kenntnis der Sprache 1 wird ebenfalls geprüft. |
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Die mündliche Prüfung findet in der Regel in Brüssel statt. |
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VI. RESERVELISTEN
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Der Prüfungsausschuss nimmt die Bewerber (2) in die Reserveliste auf, die bei den schriftlichen Prüfungen und der mündlichen Prüfung am besten abgeschnitten und bei jeder Einzelprüfung die Mindestpunktzahl (siehe Abschnitt I Punkt 1) erreicht haben. |
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Die Listen für die einzelnen Auswahlverfahren sind nach Leistungsgruppen (maximal vier) gegliedert; innerhalb der Leistungsgruppen sind die Namen der erfolgreichen Bewerber alphabetisch geordnet. |
VII. BEWERBUNG
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Bewerber müssen sich per Internet anmelden, wie auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl beschrieben. Frist: 21. April 2009, 12 Uhr (mittags) (Brüsseler Zeit) |
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Eingeladene Bewerber (siehe V.1.A) werden über ihr EPSO-Konto aufgefordert, den Bewerbungsbogen auszudrucken und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an folgende Adresse zu senden:
Verfahren: Siehe Punkt 2.4 der allgemeinen Bestimmungen für allgemeine Auswahlverfahren. Frist: Die Frist wird den Bewerbern über ihr EPSO-Konto in dem Schreiben mitgeteilt, mit dem sie zur Einreichung ihrer Bewerbungsunterlagen aufgefordert werden. |
(1) Jeder Hinweis in dieser Bekanntmachung, der sich auf Personen männlichen Geschlechts bezieht, gilt automatisch auch für Frauen.
(2) Bei Punktegleichstand auf dem letzten Listenplatz werden alle Prüfungsteilnehmer mit dieser Punktzahl berücksichtigt.