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ISSN 1725-2407 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 59A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
52. Jahrgang |
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Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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Berichtigungen |
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2009/C 059A/01 |
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2009/C 059A/02 |
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2009/C 059A/03 |
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2009/C 059A/04 |
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DE |
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Berichtigungen
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13.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 59/1 |
Berichtigung der Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren für die Bildung einer Einstellungsreserve von Beamtinnen und Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 5) mit bulgarischer, estnischer, lettischer, litauischer, maltesischer, polnischer, rumänischer, slowakischer, slowenischer, tschechischer, ungarischer oder zyprischer Staatsbürgerschaft für Tätigkeiten im Bezug zur öffentlichen Gesundheit
EPSO/AD/144/09 — Öffentliche Gesundheit,
EPSO/AD/145/09 — Lebensmittelsicherheit (Politik und Rechtsvorschriften),
EPSO/AD/146/09 — Lebensmittelsicherheit (Audit, Kontrolle und Bewertung)
( Amtsblatt der Europäischen Union C 9 A vom 14. Januar 2009 )
(2009/C 59 A/01)
Seite 12, Abschnitt V.4:
Anstatt:
„4. Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen
Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind schriftlich innerhalb eines Monats nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse an das Europäische Amt für Personalauswahl zu richten, das binnen eines Monats nach Eingang des Antrags antwortet. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3.“
muss es heißen:
„4. Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen
Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse per E-Mail an EPSO zu richten. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3 (allerdings gilt ausschließlich die in dieser Berichtigung genannte Frist).“
Seite 14, im Anhang:
Anstatt:
„— Antrag auf Überprüfung
Sie können innerhalb von 20 Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“
muss es heißen:
„— Antrag auf Überprüfung
Sie können innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“.
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13.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 59/2 |
Berichtigung der Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren für die Bildung einer Einstellungsreserve von Beamten und Beamtinnen der Funktionsgruppe Administration (AD 5) bulgarischer und rumänischer Staatsbürgerschaft
EPSO/AD/147/09 — Europäische öffentliche Verwaltung,
EPSO/AD/148/09 — Recht,
EPSO/AD/149/09 — Wirtschaft,
EPSO/AD/150/09 — Mikroökonomie/Unternehmensverwaltung,
EPSO/AD/151/09 — Audit
( Amtsblatt der Europäischen Union C 14 A vom 21. Januar 2009 )
(2009/C 59 A/02)
Seite 13, Abschnitt V.4:
Anstatt:
„4. Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen
Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind schriftlich innerhalb eines Monats nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse an das Europäische Amt für Personalauswahl zu richten, das binnen eines Monats nach Eingang des Antrags antwortet. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3.“
muss es heißen:
„4. Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen
Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse per E-Mail an EPSO zu richten. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3 (allerdings gilt ausschließlich die in dieser Berichtigung genannte Frist).“
Seite 15, im Anhang:
Anstatt:
„— Antrag auf Überprüfung
Sie können innerhalb von 20 Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“
muss es heißen:
„— Antrag auf Überprüfung
Sie können innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“.
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13.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 59/3 |
Berichtigung der Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren zur Bildung einer Einstellungsreserve für Referatsleiter (m/w) (AD 9) im Dolmetscherdienst
EPSO/AD/152/09 für die tschechische Sprache (CS),
EPSO/AD/153/09 für die litauische Sprache (LT),
EPSO/AD/154/09 für die maltesische Sprache (MT),
EPSO/AD/155/09 für die slowakische Sprache (SK),
EPSO/AD/156/09 für die slowenische Sprache (SL)
( Amtsblatt der Europäischen Union C 21 A vom 28. Januar 2009 )
(2009/C 59 A/03)
Seite 13, Abschnitt V.4:
Anstatt:
„4. Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen
Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind schriftlich innerhalb eines Monats nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse an das Europäische Amt für Personalauswahl zu richten, das binnen eines Monats nach Eingang des Antrags antwortet. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3.“
muss es heißen:
„4. Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen
Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse per E-Mail an EPSO zu richten. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3 (allerdings gilt ausschließlich die in dieser Berichtigung genannte Frist).“
Seite 15, im Anhang:
Anstatt:
„— Antrag auf Überprüfung
Sie können innerhalb von 20 Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“
muss es heißen:
„— Antrag auf Überprüfung
Sie können innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“.
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13.3.2009 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 59/4 |
Berichtigung der Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren für die Bildung einer Einstellungsreserve von AST-Assistentinnen/Assistenten
EPSO/AST/77/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) zypriotischer Staatsbürgerschaft (CY),
EPSO/AST/78/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) tschechischer Staatsbürgerschaft (CZ),
EPSO/AST/79/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) estnischer Staatsbürgerschaft (EE),
EPSO/AST/80/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) ungarischer Staatsbürgerschaft (HU),
EPSO/AST/81/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) litauischer Staatsbürgerschaft (LT),
EPSO/AST/82/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) lettischer Staatsbürgerschaft (LV),
EPSO/AST/83/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) maltesischer Staatsbürgerschaft (MT),
EPSO/AST/84/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) polnischer Staatsbürgerschaft (PL),
EPSO/AST/85/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) slowenischer Staatsbürgerschaft (SI),
EPSO/AST/86/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) slowakischer Staatsbürgerschaft (SK)
im Bereich Sekretariatstätigkeiten
( Amtsblatt der Europäischen Union C 28 A vom 4. Februar 2009 )
(2009/C 59 A/04)
Seite 11, Abschnitt V.4:
Anstatt:
„4. Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen
Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind schriftlich innerhalb eines Monats nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse an das Europäische Amt für Personalauswahl zu richten, das binnen eines Monats nach Eingang des Antrags antwortet. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3.“
muss es heißen:
„4. Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen
Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse per E-Mail an EPSO zu richten. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3 (allerdings gilt ausschließlich die in dieser Berichtigung genannte Frist).“
Seite 13, im Anhang:
Anstatt:
„— Antrag auf Überprüfung
Sie können innerhalb von 20 Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“
muss es heißen:
„— Antrag auf Überprüfung
Sie können innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“.