ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 59A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

52. Jahrgang
13. März 2009


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

Berichtigungen

2009/C 059A/01

Berichtigung der Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren für die Bildung einer Einstellungsreserve von Beamtinnen und Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 5) mit bulgarischer, estnischer, lettischer, litauischer, maltesischer, polnischer, rumänischer, slowakischer, slowenischer, tschechischer, ungarischer oder zyprischer Staatsbürgerschaft für Tätigkeiten im Bezug zur öffentlichen Gesundheit — EPSO/AD/144/09 — Öffentliche Gesundheit, EPSO/AD/145/09 — Lebensmittelsicherheit (Politik und Rechtsvorschriften), EPSO/AD/146/09 — Lebensmittelsicherheit (Audit, Kontrolle und Bewertung) (ABl. C 9 A vom 14.1.2009)

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2009/C 059A/02

Berichtigung der Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren für die Bildung einer Einstellungsreserve von Beamten und Beamtinnen der Funktionsgruppe Administration (AD 5) bulgarischer und rumänischer Staatsbürgerschaft — EPSO/AD/147/09 — Europäische öffentliche Verwaltung, EPSO/AD/148/09 — Recht, EPSO/AD/149/09 — Wirtschaft, EPSO/AD/150/09 — Mikroökonomie/Unternehmensverwaltung, EPSO/AD/151/09 — Audit (ABl. C 14 A vom 21.1.2009)

2

2009/C 059A/03

Berichtigung der Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren zur Bildung einer Einstellungsreserve für Referatsleiter (m/w) (AD 9) im Dolmetscherdienst — EPSO/AD/152/09 für die tschechische Sprache (CS), EPSO/AD/153/09 für die litauische Sprache (LT), EPSO/AD/154/09 für die maltesische Sprache (MT), EPSO/AD/155/09 für die slowakische Sprache (SK), EPSO/AD/156/09 für die slowenische Sprache (SL) (ABl. C 21 A vom 28.1.2009)

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2009/C 059A/04

Berichtigung der Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren für die Bildung einer Einstellungsreserve von AST-Assistentinnen/Assistenten — EPSO/AST/77/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) zypriotischer Staatsbürgerschaft (CY), EPSO/AST/78/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) tschechischer Staatsbürgerschaft (CZ), EPSO/AST/79/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) estnischer Staatsbürgerschaft (EE), EPSO/AST/80/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) ungarischer Staatsbürgerschaft (HU), EPSO/AST/81/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) litauischer Staatsbürgerschaft (LT), EPSO/AST/82/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) lettischer Staatsbürgerschaft (LV), EPSO/AST/83/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) maltesischer Staatsbürgerschaft (MT), EPSO/AST/84/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) polnischer Staatsbürgerschaft (PL), EPSO/AST/85/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) slowenischer Staatsbürgerschaft (SI), EPSO/AST/86/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) slowakischer Staatsbürgerschaft (SK) im Bereich Sekretariatstätigkeiten (ABl. C 28 A vom 4.2.2009)

4

DE

 


Berichtigungen

13.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 59/1


Berichtigung der Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren für die Bildung einer Einstellungsreserve von Beamtinnen und Beamten der Funktionsgruppe Administration (AD 5) mit bulgarischer, estnischer, lettischer, litauischer, maltesischer, polnischer, rumänischer, slowakischer, slowenischer, tschechischer, ungarischer oder zyprischer Staatsbürgerschaft für Tätigkeiten im Bezug zur öffentlichen Gesundheit

EPSO/AD/144/09 — Öffentliche Gesundheit,

EPSO/AD/145/09 — Lebensmittelsicherheit (Politik und Rechtsvorschriften),

EPSO/AD/146/09 — Lebensmittelsicherheit (Audit, Kontrolle und Bewertung)

( Amtsblatt der Europäischen Union C 9 A vom 14. Januar 2009 )

(2009/C 59 A/01)

Seite 12, Abschnitt V.4:

Anstatt:

„4.   Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen

Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind schriftlich innerhalb eines Monats nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse an das Europäische Amt für Personalauswahl zu richten, das binnen eines Monats nach Eingang des Antrags antwortet. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3.“

muss es heißen:

„4.   Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen

Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse per E-Mail an EPSO zu richten. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3 (allerdings gilt ausschließlich die in dieser Berichtigung genannte Frist).“

Seite 14, im Anhang:

Anstatt:

„—   Antrag auf Überprüfung

Sie können innerhalb von 20 Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“

muss es heißen:

„—   Antrag auf Überprüfung

Sie können innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“.


13.3.2009   

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Amtsblatt der Europäischen Union

CA 59/2


Berichtigung der Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren für die Bildung einer Einstellungsreserve von Beamten und Beamtinnen der Funktionsgruppe Administration (AD 5) bulgarischer und rumänischer Staatsbürgerschaft

EPSO/AD/147/09 — Europäische öffentliche Verwaltung,

EPSO/AD/148/09 — Recht,

EPSO/AD/149/09 — Wirtschaft,

EPSO/AD/150/09 — Mikroökonomie/Unternehmensverwaltung,

EPSO/AD/151/09 — Audit

( Amtsblatt der Europäischen Union C 14 A vom 21. Januar 2009 )

(2009/C 59 A/02)

Seite 13, Abschnitt V.4:

Anstatt:

„4.   Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen

Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind schriftlich innerhalb eines Monats nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse an das Europäische Amt für Personalauswahl zu richten, das binnen eines Monats nach Eingang des Antrags antwortet. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3.“

muss es heißen:

„4.   Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen

Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse per E-Mail an EPSO zu richten. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3 (allerdings gilt ausschließlich die in dieser Berichtigung genannte Frist).“

Seite 15, im Anhang:

Anstatt:

„—   Antrag auf Überprüfung

Sie können innerhalb von 20 Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“

muss es heißen:

„—   Antrag auf Überprüfung

Sie können innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“.


13.3.2009   

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CA 59/3


Berichtigung der Bekanntmachung allgemeiner Auswahlverfahren zur Bildung einer Einstellungsreserve für Referatsleiter (m/w) (AD 9) im Dolmetscherdienst

EPSO/AD/152/09 für die tschechische Sprache (CS),

EPSO/AD/153/09 für die litauische Sprache (LT),

EPSO/AD/154/09 für die maltesische Sprache (MT),

EPSO/AD/155/09 für die slowakische Sprache (SK),

EPSO/AD/156/09 für die slowenische Sprache (SL)

( Amtsblatt der Europäischen Union C 21 A vom 28. Januar 2009 )

(2009/C 59 A/03)

Seite 13, Abschnitt V.4:

Anstatt:

„4.   Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen

Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind schriftlich innerhalb eines Monats nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse an das Europäische Amt für Personalauswahl zu richten, das binnen eines Monats nach Eingang des Antrags antwortet. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3.“

muss es heißen:

„4.   Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen

Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse per E-Mail an EPSO zu richten. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3 (allerdings gilt ausschließlich die in dieser Berichtigung genannte Frist).“

Seite 15, im Anhang:

Anstatt:

„—   Antrag auf Überprüfung

Sie können innerhalb von 20 Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“

muss es heißen:

„—   Antrag auf Überprüfung

Sie können innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“.


13.3.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 59/4


Berichtigung der Bekanntmachung der allgemeinen Auswahlverfahren für die Bildung einer Einstellungsreserve von AST-Assistentinnen/Assistenten

EPSO/AST/77/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) zypriotischer Staatsbürgerschaft (CY),

EPSO/AST/78/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) tschechischer Staatsbürgerschaft (CZ),

EPSO/AST/79/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) estnischer Staatsbürgerschaft (EE),

EPSO/AST/80/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) ungarischer Staatsbürgerschaft (HU),

EPSO/AST/81/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) litauischer Staatsbürgerschaft (LT),

EPSO/AST/82/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) lettischer Staatsbürgerschaft (LV),

EPSO/AST/83/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) maltesischer Staatsbürgerschaft (MT),

EPSO/AST/84/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) polnischer Staatsbürgerschaft (PL),

EPSO/AST/85/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) slowenischer Staatsbürgerschaft (SI),

EPSO/AST/86/09 — Assistentinnen und Assistenten (AST 1) slowakischer Staatsbürgerschaft (SK)

im Bereich Sekretariatstätigkeiten

( Amtsblatt der Europäischen Union C 28 A vom 4. Februar 2009 )

(2009/C 59 A/04)

Seite 11, Abschnitt V.4:

Anstatt:

„4.   Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen

Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind schriftlich innerhalb eines Monats nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse an das Europäische Amt für Personalauswahl zu richten, das binnen eines Monats nach Eingang des Antrags antwortet. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3.“

muss es heißen:

„4.   Anträge der Bewerberinnen und Bewerber auf Einsichtnahme in ihre Prüfungsunterlagen

Im Rahmen der Auswahlverfahren haben die Bewerber das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. Das Europäische Amt für Personalauswahl kann ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind innerhalb von zehn Kalendertagen nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse per E-Mail an EPSO zu richten. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Abschnitt III.3 (allerdings gilt ausschließlich die in dieser Berichtigung genannte Frist).“

Seite 13, im Anhang:

Anstatt:

„—   Antrag auf Überprüfung

Sie können innerhalb von 20 Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“

muss es heißen:

„—   Antrag auf Überprüfung

Sie können innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der E-Mail, mit der die Entscheidung mitgeteilt wurde, schriftlich unter Angabe von Gründen ein Ersuchen um Überprüfung an folgende Stelle richten:“.