ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 249A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

51. Jahrgang
1. Oktober 2008


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Eurojust

2008/C 249A/01

Stellenausschreibung für die Erstellung einer Reserveliste: Leiterin/Leiter der Personalabteilung — Referenznummer: 08/EJ/176 — Bedienstete(r) auf Zeit — AD 9

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Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

2008/C 249A/02

Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens: Entwicklungsmanagerin/Entwicklungsmanager für Personalangelegenheiten — Referenznummer: EF/TA/08/02

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DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Eurojust

1.10.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 249/1


STELLENAUSSCHREIBUNG FÜR DIE ERSTELLUNG EINER RESERVELISTE:

LEITERIN/LEITER DER PERSONALABTEILUNG

REFERENZNUMMER: 08/EJ/176

BEDIENSTETE(R) AUF ZEIT — AD 9

(2008/C 249 A/01)

Es wird hiermit die Stelle der Leiterin/des Leiters der Personalabteilung von Eurojust ausgeschrieben. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in eine Reserveliste bei Eurojust aufgenommen werden.

Eurojust ist ein 2002 durch den Beschluss 2002/187/JI des Rates (1) eingerichtetes Organ der Europäischen Union zur effizienteren Verfolgung der schweren grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten.

Dem Kollegium von Eurojust gehören 27 nationale Mitglieder an (jeder EU-Mitgliedstaat ernennt ein Mitglied). Das Kollegium wählt eines der nationalen Mitglieder zu seinem Präsidenten. Der Verwaltungsdirektor ist unter der Aufsicht des Präsidenten des Kollegiums für die laufende Verwaltung von Eurojust und für die Personalverwaltung verantwortlich.

Für weitere Informationen verweisen wir auf unsere Website: www.eurojust.europa.eu

Die Leiterin/der Leiter der Personalabteilung ist unmittelbar dem Verwaltungsdirektor von Eurojust unterstellt.

1.   Hauptaufgaben

Zuständigkeiten der erfolgreichen Bewerberin/des erfolgreichen Bewerbers:

Leitung der Personalabteilung (Human Resources Unit — HR) und Erstellung und Umsetzung des jährlichen Arbeitsprogramms dieser Abteilung;

Gewährleistung der Umsetzung des Personalstatuts der EU;

Festlegung, Formulierung, Umsetzung und Aktualisierung der Personalrichtlinien (Bestimmungen für Mitarbeiter, Einstellung, Weiterbildung, Laufbahn (einschließlich Beurteilung und Beförderung) sowie Arbeitsbedingungen);

strategische Beratung und Unterstützung des Verwaltungsdirektors bei der Personalverwaltung entsprechend den Erfordernissen der Organisation;

Verwaltung des Stellenplans und des Stellenbesetzungsplans auf Organisationsebene;

Verwaltung der Beschaffungsverfahren im Bereich der Personalverwaltung mit Unterstützung der Beschaffungsstelle;

Verwaltung des Budgets der Personalabteilung mit Unterstützung der Budget- und Finanzabteilung;

Kontaktpflege zu den Organen und Einrichtungen der EU in Fragen der Personalpolitik;

Vertretung der Organisation bei interinstitutionellen Koordinierungssitzungen zu Verwaltungsfragen;

Aufbau und Pflege offener und transparenter Kommunikationswege und einer dienstleistungsorientierten Haltung gegenüber den Mitarbeitern.

2.   Erforderliche Qualifikationen und Erfahrung

a)   Eignungskriterien

Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf der Grundlage der folgenden Kriterien, die bis zum Bewerbungsschluss erfüllt sein müssen, für das Auswahlverfahren in Betracht gezogen:

Zeugnis (Diplom) über eine Ausbildung, die einem abgeschlossenen vierjährigen Hochschulstudium entspricht, und mindestens 12 Jahre Berufserfahrung im Anschluss an das mit Zeugnis/Diplom abgeschlossene Hochschulstudium

oder

Zeugnis (Diplom) über eine Ausbildung, die einem abgeschlossenen dreijährigen Hochschulstudium entspricht, und mindestens 13 Jahre Berufserfahrung im Anschluss an das mit Zeugnis/Diplom abgeschlossene Hochschulstudium;

gründliche Kenntnisse einer Sprache der Europäischen Union und zur Wahrnehmung der beruflichen Verpflichtungen ausreichende Kenntnis einer weiteren Sprache der Europäischen Union.

Des Weiteren sind die folgenden Eignungskriterien zu erfüllen: Bewerberinnen und Bewerber müssen

Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein;

im Besitz ihrer vollen Bürgerrechte sein;

ihre Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen erfüllt haben;

über die zur Erfüllung der relevanten Pflichten erforderlichen Charaktereigenschaften verfügen;

körperlich für die Erfüllung der relevanten Pflichten geeignet sein.

b)   Auswahlkriterien

Die auf der Grundlage der obigen Eignungskriterien ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden anschließend anhand der folgenden Auswahlkriterien beurteilt:

Wesentliche Qualifikationen

Berufliche Erfahrung und Fachwissen in den oben unter „Hauptaufgaben“ aufgeführten Bereichen;

fundierte Kenntnisse des Personalstatuts der EU und der EU-Bestimmungen im Allgemeinen.

Vorteilhafte Qualifikationen

Die folgenden Eigenschaften gelten als zusätzliche Vorteile:

ausgezeichnete Englischkenntnisse, da Englisch die Arbeitssprache von Eurojust ist;

hervorragende Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick;

gute Computerkenntnisse;

mehrjährige Arbeitserfahrung im Personalbereich in einem multikulturellen/EU-Umfeld.

Persönliche Eigenschaften

Kommunikation/Kontaktfähigkeit

Fähigkeit zur wirksamen Interaktion und Kommunikation mit Mitarbeitern auf sämtlichen Ebenen und externen Ansprechpartnern und wirksamen Informationsweitergabe auf persönlichem, schriftlichem oder telefonischem Wege oder über E-Mail;

Fähigkeit zum Aufbau, zur Entwicklung und zur Pflege produktiver, konstruktiver und kooperativ angelegter Arbeitsbeziehungen und von Netzwerken (intern und extern) über einen längeren Zeitraum;

Hilfsbereitschaft und höfliches Auftreten gegenüber Anderen, offenes und dienstleistungsorientiertes Handeln im Umgang mit Mitarbeitern auf sämtlichen Ebenen sowie kooperatives und aufgeschlossenes Verhalten;

Fähigkeit zu konstruktivem Umgang mit Beschwerden, zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten und Klärung von Beschwerden und Konflikten sowie zur Führung von Verhandlungen in jedweder Form.

Managementfähigkeiten

Fähigkeit, Mitarbeiter in ihrer Tätigkeit zu motivieren, zu fördern und zu leiten, sowie Fähigkeit, für anstehende Aufgaben die am besten geeigneten Mitarbeiter zu bestimmen; Fähigkeit, den Bedarf an Weiterbildung und Förderung der Mitarbeiter zu bestimmen, um deren Leistungsverbesserung zu fördern und zu unterstützen;

Fähigkeit zur Führung der Mitarbeiter und Übernahme der leitenden Rolle der Abläufe im Personalmanagement; Fähigkeit, Teammitglieder zu eigenständigem Arbeiten und zu eigenen Entscheidungen zu ermuntern;

Fähigkeit zur Analyse von Informationen und Auswertung von Ergebnissen als Grundlage für eine optimale Entscheidungsfindung und Problemlösung; Fähigkeit zur Ermittlung der kurz- und langfristigen Auswirkungen/Ergebnisse der Entscheidungen oder Änderungen in den Arbeitsabläufen;

Fähigkeit zur Festlegung und Überarbeitung der Arbeitsziele der Abteilung entsprechend den im Mittelpunkt stehenden Prioritäten, zur Überwachung und Bewertung der verfahrensrechtlichen Pflichten und zur Erledigung der anstehenden Aufgaben.

Intellektuelle Fähigkeiten

Fähigkeit zu logischem und argumentativ fundiertem Vorgehen beim Aufzeigen der Stärken und Schwächen von Lösungsalternativen, Schlussfolgerungen und Problemlösungskonzepten;

Fähigkeit zur professionellen Handhabung vertraulicher Angelegenheiten.

3.   Auswahlphase

Die Anstellungsbehörde richtet einen Auswahlausschuss ein. Die Personalabteilung unterstützt den Auswahlausschuss, indem sie prüft, ob sämtliche formalen Voraussetzungen und Eignungskriterien erfüllt sind. Die Verantwortung für die im Zuge dieser Maßnahme getroffenen Entscheidungen liegt beim Auswahlausschuss. Wird eine der formalen Anforderungen oder Eignungskriterien nicht erfüllt, wird der/die betreffende Bewerber(in) aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Anschließend entscheidet der Auswahlausschuss, wer entsprechend den in der Stellenausschreibung aufgeführten Anforderungen als geeignete Bewerberin/geeigneter Bewerber für das Auswahlverfahren anzusehen ist und welche geeigneten Bewerberinnen/geeigneten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladenen Bewerberinnen/Bewerber müssen gegebenenfalls eine schriftliche Prüfung ablegen.

Die Auswahlphase umfasst ein Bewerbungsgespräch mit dem Auswahlausschuss, um die Fähigkeiten der Bewerberinnen/Bewerber zur Erfüllung der oben aufgeführten Hauptaufgaben zu beurteilen. Während dieses Gesprächs wird besonderes Augenmerk auf die Fachkenntnis, die für die Tätigkeit erforderlich ist, gelegt werden sowie auf die Eignung und die Fähigkeit der Bewerberin/des Bewerbers, sich auf die Tätigkeit in einem multikulturellen Umfeld einzustellen. Die Bewerberinnen/Bewerber werden gegebenenfalls aufgefordert, eine schriftliche Prüfung abzulegen; in diesem Fall werden sie vorab hierüber unterrichtet. Die Tätigkeit des Auswahlausschusses endet mit der Erstellung einer (alphabetischen) Liste geeigneter bzw. ungeeigneter Bewerberinnen/Bewerber für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle.

Reserveliste

Die Liste der geeigneten und ungeeigneten Bewerberinnen/Bewerber wird der Anstellungsbehörde übermittelt, die über die Anstellung der erfolgreichen Bewerberin/des erfolgreichen Bewerbers und die Erstellung einer Reserveliste für die ausgeschriebene Stelle entscheidet. Die Bewerberinnen/Bewerber werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Aufnahme in die Reserveliste keine Garantie für eine Anstellung bedeutet.

Eine Einstellung ist von den freien Stellen und den verfügbaren Haushaltsmitteln abhängig.

Die Reserveliste kann von anderen Abteilungen oder Dienststellen für die Besetzung gleicher oder ähnlicher Stellen innerhalb von Eurojust verwendet werden.

Die Reserveliste für diese Stelle ist bis zum 31. Dezember 2009 gültig; die Gültigkeit kann nach Ermessen der Anstellungsbehörde von Eurojust verlängert werden.

4.   Vertragsbedingungen

Die Anstellungsbehörde stellt die erfolgreiche Bewerberin/den erfolgreichen Bewerber für eine Dauer von 5 Jahren als Bedienstete(n) auf Zeit gemäß Artikel 2 Buchstabe a der Beschäftigungsbedingungen der sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften ein, denen sie/er unterliegt. Der Vertrag kann verlängert werden.

Die Entlohnung basiert auf der Besoldungstabelle der Gemeinschaft. Das Gehalt unterliegt der Gemeinschaftssteuer und anderen im Personalstatut aufgeführten Abzügen, ist jedoch von allen nationalen Steuern befreit.

Besoldungsgruppe: AD 9. Das monatliche anfängliche Grundgehalt für Bedienstete auf Zeit der Besoldungsgruppe AD 9 vor Abzügen und Leistungen beträgt etwa 6 640 EUR.

Arbeitsort ist Den Haag, der offizielle Sitz von Eurojust.

Vor der Vertragsunterzeichnung muss die erfolgreiche Bewerberin/der erfolgreiche Bewerber

Eurojust die Originale oder die beglaubigten Kopien aller relevanten Dokumente zum Nachweis der Erfüllung der Eignungskriterien unterbreiten, einschließlich eines polizeilichen Führungszeugnisses, und

sich zum Nachweis, dass sie/er über die zur Erfüllung der relevanten Pflichten erforderliche körperliche Tüchtigkeit verfügt, einer obligatorischen medizinischen Untersuchung unterziehen.

Gegebenenfalls werden die erfolgreiche Bewerberin/der erfolgreiche Bewerber ersucht, zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs („Business Continuity-Prozess“) in Eurojust beizutragen.

Für weitere Informationen über Vertrags- und Arbeitsbedingungen verweisen wir auf das Beamtenstatut der Europäischen Gemeinschaften und die darin aufgeführten Beschäftigungsbedingungen für andere Bedienstete der Europäischen Gemeinschaften unter der folgenden Web-Adresse:

http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/statut/tocde100.pdf

Ernennungsbestätigung und Sicherheitsüberprüfung

Bedienstete auf Zeit müssen eine Probezeit von 6 Monaten absolvieren. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber können einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden.

Verpflichtungserklärung zum unabhängigen Handeln im öffentlichen Interesse

Die erfolgreiche Bewerberin/der erfolgreiche Bewerber muss eine Verpflichtungserklärung zum unabhängigen Handeln im öffentlichen Interesse sowie eine Erklärung über ihre/seine etwaigen Interessen abgeben, die als Beeinträchtigung ihrer/seiner Unabhängigkeit erachtet werden könnten.

Die erfolgreiche Bewerberin/der erfolgreiche Bewerber darf sich bei der Erfüllung ihrer/seiner Pflichten und bei ihren/seinen Handlungen ausschließlich von den Interessen der Gemeinschaften leiten lassen; sie/er darf von keiner Regierung, Organisation oder Person außerhalb ihrer/seiner Institution Weisungen anfordern oder entgegennehmen. Sie/er muss ihre/seine Pflichten in objektiver und unvoreingenommener Weise und mit der den Gemeinschaften geschuldeten Treuepflicht erfüllen.

Chancengleichheit

Eurojust betreibt eine Politik der Chancengleichheit und berücksichtigt Bewerbungen aller Bewerberinnen und Bewerber, welche die Eignungs- und Auswahlkriterien erfüllen, ohne Ansehen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Überzeugungen, der finanziellen Lage, der Geburt, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung, des Familienstandes oder der familiären Situation.

5.   Einreichung von Bewerbungen

Ihre E-Bewerbung muss bis 12. November 2008 um Mitternacht (MEZ) bei der folgenden E-Mail-Adresse eingehen: applications@eurojust.europa.eu

Bewerberinnen/Bewerber werden ersucht, auf dem Bewerbungsformular, in der Betreffzeile der E-Mail sowie bei sämtlichem künftigen Schriftverkehr im Zusammenhang mit dieser Bewerbung die Referenznummer anzugeben.

Die Bewerberinnen/Bewerber müssen das auf der Website von Eurojust verfügbare E-Bewerbungsformular benutzen und die Referenznummer und die Bezeichnung der Stelle angeben, für die sie sich bewerben. Das Formular ist vollständig auszufüllen (unabhängig davon, ob die Bewerberin/der Bewerber einen Lebenslauf beifügt oder nicht). Für jede Stelle, für die Sie sich bewerben, ist eine gesonderte Liste mit den „Eignungs- und Auswahlkriterien“ (diese ist auf der Website von Eurojust verfügbar) zurückzusenden.

Die Bewerberinnen/Bewerber müssen für ihre Bewerbung das auf der Website von Eurojust verfügbare E-Bewerbungsformular ausfüllen. Das E-Bewerbungsformular ist auf Englisch und in einer der anderen 22 EU-Amtssprachen (2) auszufüllen. Das E-Bewerbungsformular ist auf der Website von Eurojust in allen 23 EU-Amtssprachen verfügbar. Eurojust schreibt Stellen parallel aus und Bewerberinnen/Bewerber, die sich für mehr als eine Stelle bewerben, müssen für jede Stelle ein getrenntes E-Bewerbungsformular ausfüllen.

Sollte die Bewerberin/der Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, sind — damit die Bewerbung als vollständig gilt — zum Gespräch Fotokopien sämtlicher Nachweisdokumente (Zeugnisse, Bescheinigungen, berufliche Referenzen usw.) mitzubringen, die für den Nachweis, dass sie die Eignungskriterien erfüllen, erforderlich sind. In sämtlichen Unterlagen zum Nachweis der Berufserfahrung müssen Antritts- und Enddatum früher bekleideter Stellen sowie das Antrittsdatum und die Fortdauer der gegenwärtig bekleideten Stellung aufgeführt sein.

Bewerberinnen/Bewerber, die zum Gesprächstermin nicht sämtliche erforderlichen Unterlagen vorlegen, werden aus dem Auswahlverfahren ausgeschlossen.

Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.

Die Zustellung von Bewerbungsformularen per Fax oder auf dem Briefweg ist unzulässig, es sei denn, eine Bewerberin/ein Bewerber kann aufgrund einer nachweisbaren Behinderung die Bewerbung nicht mittels des E-Bewerbungsformulars per E-Mail einreichen. Diese Bewerberinnen/Bewerber können spätestens bis zum Bewerbungsschluss (es gilt das Datum des Poststempels) eine Papierfassung des E-Bewerbungsformulars mit darauf vermerkter Referenznummer des Auswahlverfahrens und Bezeichnung der Stelle an folgende Anschrift senden: Eurojust, Recruitment Office, P.O. Box 16183, 2500 BD The Hague, The Netherlands.

Bewerbungsschluss: Der Bewerbungsschluss ist strikt einzuhalten. Ihre E-Bewerbung muss bis 12. November 2008 um Mitternacht MEZ bei der folgenden E-Mail-Adresse eingehen: applications@eurojust.europa.eu In der Betreffzeile der E-Mail sind die Referenznummer und die Bezeichnung der Stelle, für die Sie sich bewerben, aufzuführen.

Zusammenfassung

Das E-Bewerbungsformular ist auf Englisch und einer anderen der 22 EU-Amtssprachen vollständig auszufüllen und zusammen mit der Liste der Eignungs- und Auswahlkriterien spätestens zum angegebenen Datum des Bewerbungsschlusses einzusenden. Die Bewerbungen sind an folgende E-Mail-Adresse zu senden: applications@eurojust.europa.eu; in der Betreffzeile der E-Mail sind die Referenznummer sowie die Bezeichnung der ausgeschriebenen Stelle anzugeben.

Die Personalabteilung bestätigt den Eingang der Bewerbung. Aufgrund der großen Zahl an Bewerbungen werden nur für Vorstellungsgespräche ausgewählte Bewerberinnen/Bewerber weiter benachrichtigt. Die Bewerberinnen/Bewerber können sich auf der Eurojust-Website über den Stand des Einstellungsverfahrens informieren.

Die Arbeit und die Beratungsergebnisse des Auswahlausschusses sind streng vertraulich, und jeder direkte oder indirekte Kontakt mit den Mitgliedern des Ausschusses ist strikt untersagt.

Alle im Rahmen eines Auswahlverfahrens erfassten personenbezogenen Daten werden von Eurojust ausschließlich für eigene Zwecke benutzt und unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben. Alle unterbreiteten Daten werden streng vertraulich und nach Maßgabe der höchsten Sicherheitsstandards gehandhabt. Alle im Rahmen eines Auswahlverfahrens bei Eurojust eingereichten Unterlagen werden in den Akten von Eurojust abgelegt und nicht an die Bewerberinnen/Bewerber zurückgesandt. Die Bewerbungsunterlagen werden nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Erfüllung der Anforderungen der für Eurojust geltenden Prüf-/Kontrollverfahren erforderlich ist. Der Leiter der Personalabteilung von Eurojust ist die für die Verarbeitung dieser Daten verantwortliche Person. Die Daten werden nach Maßgabe aller geltenden Datenschutzvorschriften und insbesondere der Bestimmungen von Eurojust über den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten (ABl. C 68 vom 19.3.2005, S. 1) erfasst und verarbeitet. Das Recht auf Auskunft, Zugang, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten ist im Rahmen dieser Bestimmungen gewährleistet.

Datum der Veröffentlichung auf der Eurojust-Website: 1. Oktober 2008


(1)  ABl. L 63 vom 6.3.2002, S. 1.

(2)  Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Niederländisch, Irisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Schwedisch, Tschechisch, Ungarisch.


Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

1.10.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 249/7


BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS: ENTWICKLUNGSMANAGER FÜR PERSONALANGELEGENHEITEN

REFERENZNUMMER: EF/TA/08/02

(2008/C 249 A/02)

 

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) in Dublin sucht eine Entwicklungsmanagerin/einen Entwicklungsmanager für Personalangelegenheiten.

Unter der Dienstaufsicht des Leiters der Personalabteilung ist die Entwicklungsmanagerin/der Entwicklungsmanager für Personalangelegenheiten für Bereiche der Personalverwaltung zuständig und nimmt die Aufgabe des stellvertretenden Referatsleiters wahr. Ihm/Ihr kommt eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und Umsetzung personeller und organisatorischer Entwicklungsstrategien zu. Es handelt sich um eine Schlüsselstellung in dem kleinen Personalteam, und es werden von der erfolgreichen Bewerberin/dem erfolgreichen Bewerber gute Allgemeinkenntnisse im Bereich Personalverfahren, insbesondere auf internationaler Ebene, erwartet. Darüber hinaus sollte er/sie die Fähigkeit besitzen, weitere Aspekte der Personalverwaltung zu erfüllen und zu deren strategischer Entwicklung beizutragen.

Zu dem Auswahlverfahren zugelassen sind Bewerberinnen/Bewerber, die die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union;

Besitz der staatsbürgerlichen Rechte;

abgegoltene Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen;

Erfüllung der für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit erforderlichen sittlichen Anforderungen;

gründliche Kenntnis einer der Amtssprachen der Europäischen Union und ausreichende Kenntnis einer weiteren Sprache der Europäischen Union, einschließlich ausgezeichneter Kenntnis des Englischen, der Hauptarbeitssprache der Stiftung; Französischkenntnisse sind von Vorteil;

Hochschulabschluss im Bereich Personalverwaltung oder in einem verwandten Fachgebiet (z. B. Betriebswirtschaft, Psychologie, Rechtswissenschaften, Organisationsentwicklung usw.);

mindestens sechs Jahre Berufserfahrung nach Abschluss des Hochschulstudiums, davon drei Jahre im Bereich Personal oder Humanressourcen.

Die erfolgreiche Bewerberin/der erfolgreiche Bewerber wird in Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 7, als Bedienstete(r) auf Zeit mit unbefristetem Vertrag eingestellt.

Ausführliche Informationen über die Stelle und das Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie im Internet-Stellenportal von Eurofound: www.eurofound.europa.eu/about/vacancies/. Die Bewerberinnen/Bewerber werden ersucht, die Stellenausschreibung aufmerksam zu lesen, da unvollständige Bewerbungen ausgeschlossen werden.

Bewerbungen sind mit dem offiziellen Bewerbungsbogen einzureichen, der auch auf der Website der Stiftung heruntergeladen werden kann.

Bewerbungsschluss: 29. Oktober 2008.