ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 172

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

51. Jahrgang
5. Juli 2008


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Inhalt

Seite

 

III   Vorbereitende Rechtsakte

 

AUSSCHUSS DER REGIONEN

 

74. Plenartagung vom 9./10. April 2008

2008/C 172/01

Initiativstellungnahme des Ausschusses der Regionen Den Haushalt reformieren, Europa verändern

1

2008/C 172/02

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Strategie für die Regionen in äusserster Randlage: Fortschritte und Ausblick

7

2008/C 172/03

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Digitale Integration

12

2008/C 172/04

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Grünbuch Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt

17

2008/C 172/05

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Das künftige gemeinsame europäische Asylsystem

24

2008/C 172/06

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Europäische Hafenpolitik

29

2008/C 172/07

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union

34

2008/C 172/08

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Weißbuch — Gemeinsam für die Gesundheit: ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013

41

2008/C 172/09

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2007-2008 — Kandidatenländer

45

2008/C 172/10

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union

49

2008/C 172/11

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Der europäische Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt: drittes Legislativpaket

55

2008/C 172/12

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007-2008 — Angehende Kandidatenländer

60

2008/C 172/13

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Umfassende gesellschaftliche Beteiligung von jungen Menschen

65

DE

 


III Vorbereitende Rechtsakte

AUSSCHUSS DER REGIONEN

74. Plenartagung vom 9./10. April 2008

5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/1


Initiativstellungnahme des Ausschusses der Regionen „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“

(2008/C 172/01)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

hält es für unbedingt erforderlich, einen starken politischen und wirtschaftlichen Rahmen beizubehalten, der auf mittlere und lange Sicht mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird, um einen gemeinsamen Willen zur Erreichung der gesteckten Ziele zum Ausdruck zu bringen;

ist der Meinung, dass der künftige EU-Haushalt auf den im Vertrag von Lissabon definierten EU-Zuständigkeiten und dem Subsidiaritätsprinzip aufbauen und die Ausweitung der Rechtsgrundlagen des Vertrags widerspiegeln muss; er verwirft die Hypothese einer Konkurrenzsituation zwischen den bestehenden Politikbereichen und den neuen Handlungsbereichen der EU bzw. den neuen, durch die neuen globalen Herausforderungen notwendig gewordenen Politiken;

ersucht darum, die Entwicklung des Gemeinschaftshaushalts unter dem Blickwinkel einer schrittweisen Integrationsdynamik zu betrachten, indem Gemeinschaftsaktionen mit experimentellem Charakter eingeführt werden, und sich deutlich von dem derzeit für den Umfang des EU-Haushalts maßgeblichen Trend abzuheben;

fordert, das Ziel der Ausschöpfung aller Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Regieren auf mehreren Ebenen in den Mittelpunkt der Strategie zur Reform des EU-Haushalts zu stellen und erinnert daran, dass Konzeption, Planung, Mitfinanzierung und Umsetzung der europäischen Politiken durch den Beitrag der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften deutlich gewinnen können;

ist besonders besorgt, dass eine mögliche Renationalisierung der von der EU finanzierten Politiken nur zu unzureichenden und wirkungslosen, auf europäischer Ebene inkohärenten Ergebnissen bzw. zum Verlust der Hebelwirkung führen könnte;

bekräftigt, dass ein deutlich über 5 Jahre hinausgehender, stabiler mehrjähriger Finanzrahmen eine wesentliche Vorbedingung ist, um die Wirksamkeit des Handelns der Europäischen Union zu gewährleisten und schlägt daher vor, den Programmplanungszeitraum auf 10 Jahre zu verlängern, wobei die Beträge nur für die ersten 5 Jahre ganz zugewiesen würden, und anschließend im Rahmen einer echten Halbzeitbewertung die zurückbehaltenen Beträge, bspw. 25 %, neuen Ausgaben zugewiesen würden: so könnte eine Kohärenz mit den Mandatszeiten in den EU-Institutionen gewährleistet werden;

ist der Meinung, dass das neue System zur Finanzierung des EU-Haushalts auf Transparenz und Eigenmitteln beruhen muss, die die Grundsätze der Gerechtigkeit und Solidarität Stabilität, Sichtbarkeit, Klarheit, Genauigkeit und Einfachheit garantieren, und dass es weitgehend frei von Ausnahmen sein muss;

Berichterstatter

:

Michel DELEBARRE — Bürgermeister von Dünkirchen (FR/SPE)

Luc VAN DEN BRANDE — Mitglied des flämischen Parlaments (BE/EVP)

Referenzdokument

SEK(2007) 1188 endg. — Mitteilung der Kommission „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“ — Konsultationspapier im Hinblick auf die Überprüfung des EU-Haushalts 2008/2009'

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Den EU-Haushalt reformieren, Europa stärken

1.

ist der Ansicht, dass die Reform des EU-Haushalts — so sie die Erwartungen der Europäerinnen und Europäer auf ambitionierte Weise erfüllen will — in erster Linie dazu dienen muss, den demokratischen Vertrauenspakt zu stärken, der die Bürger mit der EU verbindet, und dadurch die Partnerschaft zwischen den Institutionen zu erneuern, die auf den verschiedenen territorialen Ebenen politisch verantwortlich sind;

2.

erinnert daran, dass die Europäische Union ein weltweites Modell für Wohlstand und Zusammenhalt schaffen möchte, bei dem das Europa umspannende, politische Vorhaben mit der Wahrung der Identität der Beteiligten und der Förderung von Teilhabe und Demokratie auf lokaler und regionaler Ebene im Einklang steht;

3.

ist der Überzeugung, dass die Europäische Union folgenden Mehrwert bietet: Sie gewährleistet ihren Bürgern Frieden, Schutz und Stabilität; sie eröffnet Möglichkeiten, damit die Europäer ihr individuelles Potenzial über Landesgrenzen hinaus und europaweit entfalten können; sie stiftet ein europäisches Bewusstsein und eine europäische Solidarität bei Bürgern unterschiedlicher Nationalität und Kultur durch die Förderung von wirtschaftlichem, sozialem und territorialem Zusammenhalt; sie schafft einen Raum — einen Binnenmarkt -, wo Europäer miteinander Handel treiben können; sie verfolgt gemeinsame Strategien zur Bewältigung der Herausforderungen des 21. Jahrhunderts;

4.

stellt fest, dass die Herausforderung bei der Haushaltsüberprüfung eben gerade darin besteht, dieses wirtschaftliche und soziale Modell voranzubringen, zu vermeiden, dass sein Fundament untergraben wird, und den territorialen Reichtum Europas und seine Vielfalt, insbesondere die kulturelle, stärker zugunsten seines Zusammenhalts auszunutzen;

5.

hält es für unbedingt erforderlich, einen starken politischen und wirtschaftlichen Rahmen beizubehalten, der auf mittlere und lange Sicht mit ausreichenden Mitteln ausgestattet wird, um einen gemeinsamen Willen zur Erreichung der gesteckten Ziele zum Ausdruck zu bringen;

6.

erinnert an den unverzichtbaren Wert des EU-Haushalts, der sich auf Solidarität und Stabilität seines mehrjährigen Finanzrahmens sowie auf den Grundsatz stützt, dass für die Inanspruchnahme von Mitteln aus diesem Haushalt Bedingungen gelten; damit ist er ein wesentliches Element zur Gewährleistung der Effizienz und der räumlich-zeitlichen Kontinuität des Handelns der gesamten Europäischen Union;

7.

ist überzeugt, dass der mehrjährige Finanzrahmen des Haushalts der Europäischen Union ein Garant für die Kontinuität der strategischen Ausrichtung auf die Grundzüge der europäischen Politiken ist und eine sichere Grundlage für die dezentralen Investitionen bietet;

8.

erneuert diesbezüglich seine Unterstützung für den neuen Vertrag, der — mit der Verstärkung, Modernisierung und sogar Neugestaltung jener Politikbereiche, die schon heute im Zentrum des europäischen Aufbauwerks stehen, und der Vergemeinschaftung anderer wichtiger Politikfelder — einen weiteren Durchbruch auf dem Weg zur europäischen Integration darstellt;

9.

vertritt die Meinung, dass der künftige EU-Haushalt auf den im Vertrag von Lissabon definierten EU-Zuständigkeiten und dem Subsidiaritätsprinzip aufbauen und soweit erforderlich die Ausweitung der Rechtsgrundlagen des Vertrags widerspiegeln muss, und verwirft die Hypothese einer Konkurrenzsituation zwischen den bestehenden Politikbereichen einerseits, deren Ziele immer noch relevant sind, und den neuen Handlungsbereichen der EU bzw. den neuen, durch die neuartigen globalen Herausforderungen notwendig gewordenen Politiken andererseits;

10.

ersucht darum, die Entwicklung des Haushalts auch unter dem Blickwinkel einer schrittweisen Integrationsdynamik zu betrachten und sich dabei auf die Umsetzung von Maßnahmen zugunsten des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts zu stützen;

11.

hofft deshalb, dass der künftige EU-Haushalt in der Lage ist, für Gemeinschaftsaktionen mit experimentellem Charakter aufzukommen;

12.

glaubt fest an die Notwendigkeit, im Gesamtkontext der Haushaltszwänge einen umfassenden Überblick über die öffentlichen finanziellen Maßnahmen und Ressourcen auf europäischer und nationaler Ebene sowie auf Ebene der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu gewinnen. Es wäre deshalb zweckmäßig, darin andere Finanzierungsmodalitäten als nur Subventionen aufzunehmen, also auch steuerliche Maßnahmen, und auch die Interventionen anderer Finanzpartner wie der Europäischen Investitionsbank zu berücksichtigen;

13.

ist der Auffassung, dass das Ziel dieser Reform des EU-Haushalts eindeutig darin besteht, der Europäischen Union die Finanzinstrumente an die Hand zu geben, die ihren durch die Verträge übertragenen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Aufgaben und Perspektiven entsprechen, und sie mit einem einfachen und transparenten System auszustatten, das den Bürgerinnen und Bürgern einen klaren Blick auf den europäischen Mehrwert ermöglicht;

14.

vertritt die Meinung, dass Europa diese Chance wahrnehmen muss, um eine kohärentere politische Einheit zu werden, der unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Stolz angehören und die ihnen Vertrauen in die Zukunft und in ihre Beziehungen zur übrigen Welt gibt.

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften — Partner, um Europa vor Ort zu verändern

15.

verweist nachdrücklich darauf, dass der neue Vertrag mit der Ausweitung des Subsidiaritätsprinzips auf die lokale und regionale Ebene und der Aufnahme der territorialen Dimension des Zusammenhalts einen wichtigen Vorstoß auf dem Weg zu einem europäischen Regieren auf mehreren Ebenen darstellt. Durch weitere Fortschritte in dieser Richtung werden die Bindungen zwischen der EU und ihren Bürgerinnen und Bürgern gestärkt, und die Integration kann unter Wahrung der Vielfalt und der Identität aller Beteiligten vorankommen;

16.

unterstreicht, dass die Partnerschaft zwischen EU-Institutionen, Mitgliedstaaten und lokalen und regionalen Gebietskörperschaften denn auch ein Governance-Modell ist, das für die heutige Zeit viel geeigneter ist — einer Zeit, in der die Chancen und Herausforderungen häufig in den Territorien liegen, ihre Auswirkungen jedoch weitere Kreise ziehen;

17.

erinnert daran, dass Konzeption, Planung, Mitfinanzierung und Umsetzung der europäischen Politiken durch den Beitrag der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und insbesondere durch ihre Erfahrung auf transnationaler, interinstitutioneller und sektorübergreifender Ebene deutlich gewinnen können;

18.

fordert daher einen glaubwürdigen EU-Haushalt, der es ermöglicht, die großen europäischen Ziele an den konkreten Bedürfnissen der jeweiligen territorialen Gegebenheiten auszurichten;

19.

macht diesbezüglich darauf aufmerksam, dass den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften aufgrund einer allgemeinen Tendenz zur Dezentralisierung in mehreren EU-Mitgliedstaaten immer mehr Befugnisse und Aufgaben übertragen wurden, die eine wichtige Grundlage für die Intervention in den von den großen Herausforderungen Europas am meisten betroffenen Bereichen bilden;

20.

weist ferner darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch zu öffentlichen Finanzakteuren ersten Ranges geworden sind, auf die der EU-Haushalt eine erhebliche quantitative und qualitative Hebelwirkung ausüben kann. 2004 kontrollierten sie bereits mehr als 60 % aller öffentlichen Investitionen im erweiterten Europa;

21.

schließt sich der Feststellung der Europäischen Kommission aus dem Vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt an, dass die Verantwortung für die öffentlichen Investitionen in vielen Mitgliedstaaten den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zum großen Teil ebenso obliegt wie der Zentralregierung. Sie sind auch für Investitionen in die Bereiche Bildung, Wohnungswesen, Forschung und Entwicklung, Verkehr, Einrichtungen zur kollektiven Nutzung und Umweltschutz zuständig. Diese Tendenz hat sich in den letzten zehn Jahren noch verstärkt;

22.

unterstreicht, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften angesichts der Forderung nach einer integrierten und flexiblen Umsetzung der EU-Politiken die auf europäischer Ebene vereinbarten strategischen Leitlinien in konkrete Maßnahmen umsetzen können, indem sie mit den europäischen und nationalen Institutionen zusammenarbeiten;

23.

verweist darauf, dass es häufig Aufgabe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ist, die nationalen und europäischen Politiken durch eine Kombination der verschiedenen sektorbezogenen Maßnahmen auf regionaler und städtischer Ebene in Einklang zu bringen;

24.

betont nachdrücklich, wie wichtig es ist, das Ziel des sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalts zu erreichen, die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen und sich dabei auf die Grundsätze der Solidarität, der Integration, des Regierens auf mehreren Ebenen und der — in Europa bereits umgesetzten — territorialen Zusammenarbeit zu stützen sowie aus dem Fundus an Erfahrungen mit erweiterten institutionellen Partnerschaften zu schöpfen;

25.

vertritt die Auffassung, dass das neue Vertragsziel territorialer Zusammenhalt zusätzliche Impulse dazu verleiht, alle politischen Maßnahmen der Europäischen Union auf einer territorialen Grundlage zu konzipieren und durchzuführen. Es treibt uns an, sowohl die Vielfalt unserer Regionen wertzuschätzen als auch Lösungen zu suchen, um die auf verschiedenen Regierungsebenen der Europäischen Union fortbestehenden Unterschiede abzubauen;

26.

fordert, das Ziel der Ausschöpfung aller Möglichkeiten im Zusammenhang mit dem Regieren auf mehreren Ebenen und dem Beitrag der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in den Mittelpunkt der Strategie zur Reform des EU-Haushalts zu stellen.

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Die Hebelwirkung des EU-Haushalts

27.

gibt zu bedenken, dass die Europäische Union als erweiterte und sich erweiternde Gemeinschaft und Hauptakteur auf der internationalen Bühne derzeit tief greifende soziale und wirtschaftliche Veränderungen durchmacht und sie sich darüber hinaus großen ökologischen und energiepolitischen, demografischen, technologischen und sicherheitspolitischen Herausforderungen stellen muss;

28.

stellt fest, dass die Mitgliedstaaten für sich allein genommen nicht immer in der Lage sind, auf diese Veränderungen und Herausforderungen angemessen zu reagieren;

29.

weist darauf hin, dass sich bei der „Methode der offenen Koordinierung“ in den meisten Bereichen noch nicht gezeigt hat, dass mit dieser Methode Defizite behoben werden können, und sei es in ergänzender Funktion.

30.

erinnert daran, dass die gemeinsamen bzw. gemeinschaftlichen Politiken und die „Gemeinschaftsmethode“ ein wirksames Mittel sind, um ein kollektives politisches Ziel zu verfolgen;

31.

ist besonders besorgt, dass eine mögliche — teilweise oder vollständige — Renationalisierung der von der EU finanzierten Politiken zu unzureichenden und wirkungslosen, auf europäischer Ebene inkohärenten Ergebnissen oder zu einem Rückstand bei der Verzahnung zwischen den globalen Veränderungen und den fragmentierten Entwicklungen vor Ort führen könnte;

32.

macht zudem darauf aufmerksam, dass die Renationalisierung der gemeinschaftlichen Politiken zum Verlust der Hebelwirkung führen könnte, die das finanzielle Engagement der EU durch seine vielfältigen positiven Effekte auf die Finanzierung der durchgeführten konkreten Maßnahmen hat;

33.

erinnert daran, dass die Renationalisierung letztlich die kohärente und nachhaltige Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Maßnahmen erschweren würde.

34.

bekräftigt erneut, dass die Hebelwirkung des finanziellen Engagements der EU weit über eine Steigerung des Finanzvolumens hinausgeht, die traditionell aus den Systemen der öffentlichen Kofinanzierung entspringt. Die Hebelwirkung zeigt sich vom praktischen und finanziellen Standpunkt aus auch in der Ermöglichung öffentlich-privater Partnerschaften;

35.

unterstreicht im Übrigen, dass durch mit der Hebelwirkung der Gemeinschaftsfinanzierung auch die strategische Ausrichtung der anderen öffentlichen Investitionsmaßnahmen in den EU-Gebieten unterstützt wird. Dies trägt dazu bei, die Planungs- und Verwaltungskapazitäten der öffentlichen Verwaltungen und privaten Akteure erheblich zu verbessern, und ist ein wesentliches Element des gemeinschaftlichen Integrationsprozesses, der so für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger besser sichtbar wird;

36.

plädiert für eine Bewertung des Mehrwerts der Europäischen Union, bei der die verschiedenen Regierungsebenen gebührend berücksichtigt werden: die europäische, die nationale, die regionale und die lokale;

37.

nimmt zur Kenntnis, dass der Mehrwert des finanziellen Engagements der EU auch aus Aktionen hervorgehen kann, die auf nationaler oder subnationaler Ebene nicht unbedingt relevant oder vorrangig sind, wie dies bspw. bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Fall ist;

38.

vertritt die Auffassung, dass der Mehrwert eng mit der Anwendung des Zusätzlichkeitsprinzips verknüpft ist, dem zufolge das Tätigwerden der Gemeinschaft kein Vorwand für ein rückläufiges Engagement auf nationaler Ebene sein darf; ein Beispiel hierfür ist die Kohäsionspolitik;

39.

fordert schließlich dazu auf, den Einsatz von Haushaltsmitteln der Gemeinschaft als Anreizfaktor schlechthin zu würdigen, weil letzten Endes das gesamte sozioökonomische System der EU gewinnt, wenn die Länder und Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand angehalten werden, zu den anderen aufzuschließen und sich zu modernisieren.

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ein Haushalt, der die Werte Europas widerspiegelt, auf die großen Herausforderungen reagiert und den territorialen Zusammenhalt gewährleistet

40.

räumt ein, dass auf Europa große Herausforderungen zukommen, wie der Zusammenhalt und die Wettbewerbsfähigkeit vor dem Hintergrund der Innovation, die Verbesserung der Qualität und des Niveaus der Humanressourcen und der Beschäftigung, der Klimawandel, die Modernisierung unseres Energiemodells, das demografische Ungleichgewicht und der Migrationsdruck sowie die Sicherheit in der Welt und auf dem europäischen Kontinent;

41.

unterstreicht jedoch, dass sich die Aufgabe der EU nicht darauf beschränken darf, auf neue Herausforderungen zu reagieren, sondern dass die EU ihr Integrationsziel weiterverfolgen muss;

42.

hält es daher für überaus wichtig, dass die EU auch weiterhin auf die Vollendung des Binnenmarkts im Sinne von nachhaltiger Entwicklung, Gerechtigkeit und Integration hinarbeitet, indem sie den territorialen Reichtum Europas und seine kulturelle Vielfalt besser ausnutzt;

43.

verlangt, dass sich die Union, wenn es darum geht, ihre Werte zu propagieren und ihre politischen Ziele zu erreichen, für eine demokratischere Gestaltung des politischen Lebens in der EU einsetzt, indem sie die Entwicklung der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung und der Zivilgesellschaft vorantreibt;

44.

weist darauf hin, dass es die neuen Herausforderungen insgesamt erforderlich machen, einerseits die Globalisierung zu bewältigen und andererseits den territorialen Zusammenhalt im Innern der EU und an ihren Grenzen zu gewährleisten;

45.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europas unabhängig von ihren sozialen und wirtschaftlichen Unterschieden gefordert sind, ähnlichen Herausforderungen zu begegnen, dabei aber zu berücksichtigen, dass diese in den verschiedenen Gebieten jeweils besondere Formen annehmen;

46.

stellt fest, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in diesem Prozess, der von einem System des Regierens auf mehreren Ebenen geleitet sein sollte, auch eine Möglichkeit zur Nutzung ihres brachliegenden Potenzials finden können;

47.

ist der Meinung, dass der kommende Haushaltsrahmen der Gemeinschaft geeignet sein muss zu gewährleisten,

a.

dass die am wenigsten entwickelten europäischen Regionen sowie die Gebiete mit besonderen Wesensmerkmalen und dauerhaften geografischen Nachteilen ihre Konvergenzbestrebungen insbesondere durch eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit konsolidieren können, wodurch für eine ausgewogenere wirtschaftliche, soziale und territoriale Entwicklung in der gesamten EU gesorgt wird;

b.

dass es jedoch, soweit Regionen aus der Förderung ausscheiden, angemessener und gerechter Übergangsregelungen bedarf, damit die mit Hilfe der europäischen Kohäsionspolitik erreichten Erfolge nicht wieder in Frage gestellt werden. Dabei ist die europaweite Gleichbehandlung der betroffenen Länder und Regionen zu gewährleisten, unabhängig davon, in welchem Staat sie liegen;

c.

dass auch weiterhin solche Regionen gezielt beim Ausbau ihrer Kompetenzen, insbesondere im Innovationsbereich, unterstützt werden, die schon heute einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der EU in einer globalisierten Welt leisten;

d.

dass einer europäischen Politik für nachhaltiges regionales Wachstum und nachhaltige regionale Wettbewerbsfähigkeit, an der alle Regionen beteiligt sind, Priorität eingeräumt wird. Mithilfe einer solchen Politik können alle lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die nötigen strategischen Vorgaben und ausreichende Finanzmittel finden, um die innovativen Investitionen zu tätigen, durch die ihre Gemeinwesen leichter an die strukturellen Veränderungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Technologie angepasst und die spezifischen Gegebenheiten und Möglichkeiten ihrer Gebiete im weltweiten Kontext und insbesondere die mittelständischen Betriebe als Rückgrat der europäischen Wirtschaft genutzt werden können;

e.

dass eine solidarische Politik eingeführt wird, um allen Bürgerinnen und Bürgern gleiche Chancen beim Zugang zu den Infrastrukturen und den Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung zu gewährleisten und allen talentierten Köpfen die Möglichkeit zu bieten, in den fortschrittlichsten Forschungsstrukturen zu arbeiten. Die lokalen und regionalen, nationalen und europäischen Behörden müssen die Möglichkeit haben, ihre Anstrengungen zu bündeln, damit sie den Hochschulen, Forschungsinstituten und Unternehmen eine Zusammenarbeit vor Ort erleichtern und ihre Vernetzung auf europäischer und weltweiter Ebene fördern können;

f.

dass die dem Projekt europäische Integration zugrunde liegende Freizügigkeit dank einer Aufstockung der Investitionen in die transeuropäischen Verkehrsnetze neue Impulse bekommt. Die Politik sollte nachhaltige Mobilität, modale Verkehrssysteme sowie ein gut verbundenes transeuropäisches Schienennetz fördern, wodurch der Kohlendioxidausstoß gesenkt und sowohl für Passagiere wie für Güter Zeit und Kosten gespart werden können. Die Entwicklung eines nachhaltigen Seeverkehrs sollte ebenfalls gefördert werden;

g.

dass alle europäischen Gebiete auf gleiche Weise für den Klimawandel gerüstet sind und über die Mittel verfügen, den Ursachen vorzubeugen und sich auf die Folgen einzustellen, insbesondere für die am stärksten betroffenen Bevölkerungen und Wirtschaftsakteure. Es muss in Modelle für nachhaltige Entwicklung investiert werden, bei denen sowohl das Potenzial als auch die Zwänge der lokalen Gebietskörperschaften eingehend berücksichtigt werden;

h.

dass die Europäische Union über eine gemeinschaftliche Energiepolitik verfügt, die auf der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, der Versorgungssicherheit und der Nachhaltigkeit der Muster bei Energieerzeugung, -transport und -verbrauch gründet und die Freiheit der Wahl der Energieträger durch die Mitgliedstaaten respektiert. Die kommunale und regionale Ebene hat die besten Möglichkeiten, um für Innovation und weit reichende Änderungen des Verbraucherverhaltens zu sorgen;

i.

dass die Steuerung der Migrationsströme auf europäischer Ebene beschlossen wird, wobei die besten, auf lokaler und regionaler Ebene bereits erprobten Lösungen einfließen müssen. Diejenigen, die vor Ort tagtäglich mit Notsituationen konfrontiert sind, müssen auf die europäische Solidarität und Zusammenarbeit zählen können;

j.

dass die zentrale Rolle anerkannt wird, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des demografischen Wandels wahrnehmen;

k.

dass Europa auf eine moderne, wettbewerbsfähige, diversifizierte und nachhaltige Landwirtschaft bauen kann, die eine sichere Versorgung mit und Präferenz von europäischen Lebensmitteln garantiert und ihre Präsenz im weltweiten Handel aufrechterhält, ohne das Konzept der Gemeinschaftspräferenz außer Acht zu lassen. Sie muss die notwendige Unterstützung erhalten, damit sie zu einem Instrument wird, das unsere Lebensqualität steigert, die der kommenden Generationen bewahrt und zum Klimaschutz, zum Erhalt unserer Umwelt, zur Biovielfalt und zur Qualität unserer Landschaften beiträgt;

l.

dass Europa seine Nachbarschaftspolitik fortsetzen und mit seinen entfernteren Partnern gemeinsame Vorhaben durchführen kann. Die Außenbeziehungen der EU müssen zunehmend von den Beiträgen der grenzübergreifenden und dezentralisierten Zusammenarbeit der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften profitieren können. Der Schwerpunkt muss hierbei auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gelegt werden, angesichts ihrer Bedeutung als Mittel für die Festigung des Friedens, die Ermittlung und Festlegung gemeinsamer Ziele und Werte sowie die Förderung des territorialen Zusammenhalts.

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ein reaktiver, wirksamer, effizienter und transparenter Haushalt

48.

ist der Ansicht, dass die Europäische Union mit dem Lissabon-Vertrag potenziell einen wirksameren Beschlussfassungsmechanismus zur Festlegung der Struktur des Haushaltsplans in der Hand hat;

49.

bekräftigt erneut, dass ein deutlich über 5 Jahre hinausgehender, stabiler mehrjähriger Finanzrahmen eine wesentliche Vorbedingung ist, um die Wirksamkeit des Handelns der Europäischen Union zu gewährleisten und es den Akteuren zu ermöglichen, ihre Investitionen langfristig zu planen und Vorhaben für die Territorialentwicklung durchzuführen;

50.

schlägt daher vor, den Planungszeitraum des mehrjährigen Finanzrahmens auf 10 Jahre zu verlängern, ohne sofort die gesamten Beträge aufzuteilen. Um eine Kohärenz mit den Mandatszeiten in den EU-Institutionen zu gewährleisten, könnte ein Weg zum Fortschritt darin bestehen, den Zeitraum zweizuteilen: Die Beträge für die ersten 5 Jahren würden ganz zugewiesen, und anschließend würde eine Halbzeitbewertung vorgenommen, um die zurückbehaltenen Beträge, bspw. 25 %, für neue Ausgaben zu verwenden und damit neue Initiativen zu starten oder die Politikbereiche zu verstärken, die dies am nötigsten haben;

51.

vertritt die Auffassung, dass die Flexibilität zwar interessante Perspektiven eröffnet, um den Effekt der Gemeinschaftsausgaben zu maximieren, und eine Anpassung an eventuell veränderte Gegebenheiten erleichtert, sie aber — wenn sie nicht in klare Rahmenbedingungen eingebettet ist — auch die Gefahr birgt, einem Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten den Weg zu bereiten;

52.

ist der Meinung, dass Mechanismen zur Konzentration der Mittel wie diejenigen, die für die Kohäsionspolitik 2007-2013 erprobt wurden, eine bessere Verknüpfung der großen politischen Ziele mit Hilfe der einzelnen Haushaltslinien ermöglichen können;

53.

fordert, dass der künftige EU-Haushalt einen Prozentsatz von Mitteln zur Unterstützung experimenteller Erprobungen enthalten soll, der von den Mitteln für die Begleitung von Maßnahmen allgemeiner Art getrennt ist;

54.

plädiert für die Klarstellung der Kontrollmechanismen und ggf. einer direkten und wirksamen Anwendung von Sanktionen;

55.

verweist erneut auf die Notwendigkeit, das Partnerschaftsprinzip sowohl in der Ausarbeitungs- als auch in der Durchführungsphase des EU-Haushalts umzusetzen;

56.

erinnert daran, dass die Europäische Kommission die Idee der dreiseitigen Zielverträge und Zielvereinbarungen vorgebracht und weiterentwickelt hat, und er wiederholt seinen Vorschlag, diese Instrumente zu überprüfen, und schlägt — ausgehend von den Ergebnissen der von der Europäischen Kommission eingeleiteten Erprobungsphase für dreiseitige Vereinbarungen — die Einführung europäischer Territorialpakte vor;

57.

verweist nachdrücklich darauf, dass es ohne einen finanziellen Beitrag jeder der Parteien der Vereinbarung keine wirkliche Partnerschaft geben kann, und schlägt vor, die Überlegungen über die Finanzierung der europäischen Territorialpakte auf die möglichen Synergien und den Mehrwert zwischen den (auf europäischer Ebene) bestehenden Haushaltslinien in den betroffenen Bereichen und den Strukturfonds einerseits und den (auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene) verfügbaren Haushaltslinien andererseits auszurichten, ohne ein zusätzliches Finanzinstrument der gemeinschaftlichen Regionalpolitik einzurichten oder weitere Finanzmittel zu diesem Zweck zu beantragen;

58.

ist der Ansicht, dass mit dem EU-Haushalt durch eine Verstärkung der Partnerschaft vor Ort und die Intensivierung der Kommunikationsbemühungen auf lokaler und regionaler sowie europäischer Ebene mehr Transparenz angestrebt werden könnte.

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Ein neues System zur Finanzierung des EU-Haushalts

59.

teilt die Ansicht, dass Europa seinen Rahmen für politisches Handeln und Finanzmittel neu ausrichten und dabei den Blick auf einen ausreichend langen Zeithorizont (zwischen 2020 und 2030) richten muss;

60.

weist darauf hin, dass die vereinbarte Obergrenze der Eigenmittel derzeit bei 1,24 % des Bruttonationaleinkommens der EU liegt;

61.

stellt fest, dass der EU-Haushalt

a.

im Laufe des letzten und des derzeitigen Planungszeitraums stark rückläufige Tendenz hatte und

b.

bis Ende des Planungszeitraums 2007-2013 einen Rückgang des Anteils der Eigenmittel am Bruttonationaleinkommen der EU auf weniger als 1 % aufweisen wird;

62.

bedauert, dass die Differenz zwischen den dem Haushalt tatsächlich zur Verfügung gestellten Mitteln und der vereinbarten Obergrenze der Eigenmittel weiter zunimmt;

63.

macht darauf aufmerksam, dass die Berechnungen „der gerechten Netto-Belastung“ die Mitgliedstaaten schrittweise in ein Logikkorsett gezwängt haben, das vom europäischen Ideal und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu weit entfernt ist;

64.

spricht sich im Namen der Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die die wesentlichen Triebfedern der Vermögensbildung auf nationaler Ebene und in einigen Fällen auch die unmittelbar in die Festlegung der Steuersysteme auf nationaler Ebene einbezogenen institutionellen Akteure sind, dagegen aus, diese Logik auf die Spitze zu treiben;

65.

vertritt die Auffassung, dass ein qualitativer Sprung im System der Finanzierung des EU-Haushalts unabdingbar geworden ist, um es den einzelnen Institutionen zu ermöglichen, eine fortschrittliche Sicht des Haushalts zu teilen;

66.

ist der Meinung, dass das neue System zur Finanzierung des EU-Haushalts auf Eigenmitteln beruhen muss, die die Grundsätze der Öffentlichkeit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Stabilität, Transparenz, Klarheit, Genauigkeit und Einfachheit garantieren;

67.

verlangt von den Institutionen mit Haushaltsbefugnis die Ausarbeitung und Umsetzung einer neuen Finanzierungsformel, die weitgehend frei von Ausnahmen ist und darauf abzielt, die Zielsetzungen im Hinblick auf die Förderung des Wirtschafts- und Sozialmodells zu erreichen;

68.

kündigt an, dass er beabsichtigt, auch weiterhin aktiv an den Überlegungen und der europäischen Debatte über die Haushaltsreform teilzunehmen, insbesondere im Rahmen der Prüfung des Überprüfungsvorschlags der Europäischen Kommission;

69.

ist der Ansicht, dass die Reform des EU-Haushalts und seiner Finanzierungsquellen mit einer starken und transparenten Kommunikationspolitik an die Adresse der Öffentlichkeit insgesamt sowie der am stärksten betroffenen institutionellen und sozioökonomischen Akteure einhergehen muss. Dadurch wären die Bürgerinnen und Bürger besser darüber informiert, wie ihr Geld verwendet wird, was sie den für die Verwaltung der Gemeinschaftsprogramme und -vorhaben zuständigen Institutionen näher bringen würde. Der Ausschuss ist bereit, sich zusammen mit den anderen Institutionen in diesem Bemühen um Demokratie zu engagieren.

Brüssel, den 9. April 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/7


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Strategie für die Regionen in äusserster Randlage: Fortschritte und Ausblick“

(2008/C 172/02)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

vertritt die Auffassung, dass die Strategie für die Regionen in äußerster Randlage nichts von ihrer Gültigkeit verloren hat und, da sie bei weitem noch nicht umfassend umgesetzt wurde, fortgeführt, vertieft und aktualisiert werden sollte;

hält fest, dass die Themen, welche die Kommission als künftige Herausforderungen sowohl der EU als auch der Regionen in äußerster Randlage genannt hat, nämlich Klimawandel, demografische Entwicklung, Steuerung der Migrationsströme, Meerespolitik und Landwirtschaft, für Europa und die ganze Welt vorrangige Aufgaben von großer Bedeutung und mit spürbaren Auswirkungen in den einzelnen Territorien der EU sind;

erinnert daran, dass die von der Kommission in ihrer Mitteilung von 2004 festgelegte Strategie für Regionen in äußerster Randlage auf dem umfassenden und kohärenten Ansatz basierte, dass die drei Ziele dieser Strategie, nämlich Verbesserung der internen und externen Erreichbarkeit, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Wirtschaftsgefüges und Integration der Regionen in ihr näheres geografisches Umfeld, in allen Bereichen der Gemeinschaftspolitik berücksichtigt werden sollten;

fordert die Kommission dazu auf, die Besonderheiten der Regionen in äußerster Randlage im Rahmen der GAP-Generalüberprüfung sowie in künftigen Reformen zu berücksichtigen und sowohl die Ausnahmeregelungen bezüglich der Entkopplung und der Modulation als auch ein angemessenes Niveau an finanzieller Unterstützung für die Landwirtschaft in diesen Regionen beizubehalten;

ersucht die Kommission, umgehend Maßnahmen zur Kompensation der negativen Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Emissionszertifikaten zu ergreifen, um der besonderen Situation der Regionen in äußerster Randlage gerecht zu werden;

Berichterstatter

:

Herr RIVERO BAUTE (ES/ALDE), Präsident der Autonomen Region Kanarische Inseln

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Strategie für die Regionen in äußerster Randlage: Fortschritte und Ausblick“

(KOM(2007) 507 endg.)

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

Die sieben Regionen in äußerster Randlage — die Azoren, Guadeloupe, Guyana, die Kanarischen Inseln, Madeira, Martinique und Réunion — sind gleichberechtigte Teile der Europäischen Union, zeichnen sich gleichzeitig jedoch durch ihre einzigartige und spezielle Situation aus, die sie von den übrigen Gemeinschaftsregionen unterscheidet.

2.

Diese Situation ist durch die Häufung einer Reihe feststehender Faktoren gekennzeichnet, insbesondere extreme Abgelegenheit, geringe Größe und mangelnde Diversifizierung der Wirtschaft, die die Ursachen für die Isolierung und Anfälligkeit dieser Regionen sind — eine Tatsache, die in Artikel 299 Absatz 2 EGV anerkannt ist.

3.

Dies schlägt sich in Mehrkosten und besonderen Schwierigkeiten in Bezug auf Wachstum, Konvergenz und wirtschaftliche Nachhaltigkeit dieser Regionen nieder, die ihre vollständige Eingliederung in die Dynamik des Binnenmarktes behindern, die Möglichkeiten ihrer Bürger beeinträchtigen und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen schmälern.

4.

Die Regionen in äußerster Randlage bringen für die Europäischen Union auch Vorteile. Aufgrund ihrer geografischen Lage können sich die Regionen in äußerster Randlage zu strategischen europäischen Vorposten für die Stärkung der Rolle entwickeln, die die Europäische Union in der Welt spielen möchte.

5.

Diese Charakteristika rechtfertigen durchaus eine Sonderstellung bei der Durchführung der Gemeinschaftspolitik in den einzelnen Bereichen, um die besonderen Bedürfnisse dieser Regionen zu berücksichtigen und ihr eigenes Entwicklungspotenzial zu fördern.

6.

Daher gilt es, die Forderungen der Regionen in äußerster Randlage und der Behörden ihrer Mitgliedstaaten nach einer Konsolidierung, Bereicherung, Vertiefung und Aktualisierung der für sie aufgestellten umfassenden und kohärenten Strategie zu unterstützen, die sich in einer echten Gemeinschaftspolitik für die Regionen in äußerster Randlage niederschlagen muss.

Bemerkungen des Ausschusses der Regionen

Die Sonderstellung der Regionen in äußerster Randlage: Eine umfassende, kohärente Strategie für die Entwicklung dieser Regionen angesichts einer positiven Bilanz mit großem Zukunftspotenzial

7.

begrüßt, dass die Europäische Kommmission 1986 die Initiative zur Schaffung eines angemessenen Rahmens für die Anwendung des Gemeinschaftsrechts und die Durchführung der Gemeinschaftspolitiken in diesen Regionen auf der Grundlage der POSEI-Programme (Programme zur Lösung der spezifisch auf die Abgelegenheit und Insellage der betreffenden Regionen zurückzuführenden Probleme) ergriffen hat;

8.

verweist darauf, dass die Aufnahme eines eigenen Artikels zur Berücksichtigung der besonderen Situation der Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union in den Vertrag, nämlich Artikel 299 Absatz 2, einer Reihe konkreter Ziele dient, und zwar:

der Bekräftigung der Einzigartigkeit der Regionen in äußerster Randlage und der Notwendigkeit der Berücksichtigung dieses Sachverhalts in sämtlichen Politiken der Europäischen Union, insbesondere durch die Aufrechterhaltung einer bevorzugten Unterstützung solcher Regionen im Rahmen der Strukturpolitik für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt;

der Anpassung der Gemeinschaftspolitiken an die regionale Realität durch die Durchführung auf sie zugeschnittener Maßnahmen und die Festlegung besonderer Bedingungen für die Anwendung des Vertrags, soweit derartige Bestimmungen sich als erforderlich erweisen, um die Entwicklung dieser Regionen zu ermöglichen;

der Berücksichtigung des besonderen geografischen Umfelds der Regionen in äußerster Randlage in Bezug auf die Beziehungen der Europäischen Union zu den benachbarten Drittstaaten;

9.

erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Ausschuss seinerzeit den Bericht der Kommission über die Maßnahmen zur Anwendung von Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrages vom 14. März 2000 befürwortet hatte, mit dem den Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsstrategie für die Regionen in äußerster Randlage „eine deutlich andere Qualität“ verliehen und eine neue, entscheidende Etappe durch die Festlegung einer umfassenden und kohärenten Strategie für die nachhaltige Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage eingeleitet werden sollte;

10.

weist darauf hin, dass der Europäische Rat von Sevilla im Juni 2002 in seinen Schlussfolgerungen die Notwendigkeit anerkannt hat, verstärkt auf die Anwendung von Artikel 299 Absatz 2 des Vertrages hinzuwirken und geeignete Vorschläge zu unterbreiten, damit im Rahmen der verschiedenen Gemeinschaftspolitiken, insbesondere in der Verkehrspolitik, sowie der Reform einiger dieser Politiken, insbesondere der Regionalpolitik, den spezifischen Bedürfnissen der Regionen in äußerster Randlage entsprochen werden kann; betont ebenfalls, dass die Kommission an gleicher Stelle ihre Absicht bekundet hat, einen neuen Bericht über diese Regionen vorzulegen, der in einem umfassenden und kohärenten Ansatz die Besonderheiten der Situation dieser Regionen und die Möglichkeiten, ihnen Rechnung zu tragen, aufzeigt;

11.

begrüßt erneut die Mitteilung der Kommission „Eine verstärkte Partnerschaft für die Regionen in äußerster Randlage“ vom 26. Mai 2004 sowie die Mitteilung der Kommission „Eine verstärkte Partnerschaft für die Regionen in äußerster Randlage: Bilanz und Perspektiven“ vom 6. August 2004; nimmt die Anerkennung der einzigartigen Situation der Regionen in äußerster Randlage zur Kenntnis, die eine besondere Behandlung in den verschiedenen Gemeinschaftspolitiken absolut rechtfertigt; hält jedoch fest, dass damit dem vom Europäischen Rat in Sevilla erteilten Mandat wie auch den von den Regionen und ihren Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebrachten Anliegen nur teilweise nachgekommen wird;

12.

begrüßt daher die Tatsache, dass die Kommission eine Bilanz ihrer Strategie für Regionen in äußerster Randlage sowie einen diesbezüglichen Ausblick in die Zukunft vorgelegt und dazu die Mitteilung „Strategie für die Regionen in äußerster Randlage: Fortschritte und Ausblick“ (KOM(2007) 507 endg.) sowie das beigefügte Arbeitspapier „Entwicklung und Bilanz der Strategie für die Regionen in äußerster Randlage“ (SEK(2007) 1112) veröffentlicht hat;

13.

vertritt die Auffassung, dass diese Strategie nichts von ihrer Gültigkeit verloren hat und, da sie bei weitem noch nicht umfassend umgesetzt wurde, fortgeführt, vertieft und aktualisiert werden sollte, wie dies auch die Verankerung der Sonderstellung dieser Regionen in Artikel 299 des unlängst verabschiedeten Vertrags von Lissabon deutlich macht;

Hin zu einer langfristigen Konsolidierung der umfassenden, kohärenten Strategie für die Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage: Vertiefung und Aktualisierung

14.

bringt an erster Stelle seine Befriedigung über die neue Mitteilung der Kommission zum Ausdruck, die damit bestätigt, dass ihr die Regionen in äußerster Randlage ein Anliegen sind und die Besonderheiten dieser Regionen anerkannt werden müssen, weshalb ihnen auch in Zukunft besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist;

15.

begrüßt den Standpunkt der Kommission, nicht nur die Besonderheiten dieser Regionen in den einzelnen Bereichen der Gemeinschaftspolitik zu berücksichtigen, sondern zugleich auch den zusätzlichen Nutzen und die Chancen anzuerkennen, die sich der EU dank dieser Regionen im internationalen Kontext bieten;

16.

stellt fest, dass eine positive Bilanz der Maßnahmen zur Umsetzung der Strategie von 2004 gezogen werden kann und dass die für die Entwicklung dieser Regionen entscheidenden Politikbereiche in insgesamt zufriedenstellender Weise überarbeitet und neu definiert wurden;

17.

betont, dass alle Regionen in äußerster Randlage dauerhaft und unabhängig von ihrem jeweiligen BIP-Niveau mit den gleichen Nachteilen zu kämpfen haben und dass sich die aufgrund ihrer äußersten Randlage bestehenden Schwierigkeiten nicht auf die Frage des BIP reduzieren lassen, sondern ein komplexes strukturelles Problem darstellen, das die Bürger in diesen Regionen und die Wettbewerbsfähigkeit der dort ansässigen Unternehmen stark beeinträchtigt;

18.

begrüßt die Absicht der Kommission, jeden Schwerpunkt der Gemeinschaftsstrategie für diese Regionen durch zusätzliche Aktivitäten auszubauen und diese Strategie zu aktualisieren und zu ergänzen und sie so an die großen weltweiten Herausforderungen anzupassen; fordert die Kommission dazu auf, bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge in diesen Bereichen die nötige Kohärenz herzustellen;

19.

vertritt den Standpunkt, dass die von der Kommission vorgeschlagenen kurzfristigen Maßnahmen — Verbesserung der Erreichbarkeit der Regionen in äußerster Randlage und Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit — im Allgemeinen sehr vage ausfallen oder sich darauf beschränken, Orientierungen für eine effizientere Nutzung der ihnen bereits zugewiesenen Mittel zu geben;

20.

stellt fest, dass diese Maßnahmen im Hinblick auf die Integration dieser Regionen konkreter und von größerem Interesse sind, allerdings nicht ausreichen und durch andere Aktionen ergänzt werden sollten, die zu einer wirklichen Eingliederung der Regionen in äußerster Randlage in ihr räumliches Umfeld beitragen;

21.

weist darauf hin, dass die Regionen in äußerster Randlage vor der zweifachen Herausforderung stehen, sich in den Binnenmarkt und in ihr unmittelbares geografisches Umfeld integrieren zu müssen. Diese Regionen bergen für die EU aufgrund ihrer geostrategischen Lage ein wertvolles Potenzial: Sie bieten sich als strategische Vorposten an, von denen aus die EU ihr auswärtiges Handeln in diese Weltgegenden projizieren kann;

22.

begrüßt, dass die Kommission damit begonnen hat, den mit ihrer Mitteilung von 2004 eingeleiteten Aktionsplan für das größere nachbarschaftliche Umfeld (Grand Voisinage) mit Inhalt zu erfüllen; hält allerdings fest, dass insbesondere die Bemühungen zur Verbesserung der Koordinierung zwischen EFRE und EEF fortgesetzt werden müssen, damit das Ziel der Integration der Regionen in äußerster Randlage in ihr räumliches Umfeld in der Praxis erreicht wird;

23.

begrüßt die Informationen, welche die Kommission den Regionen in äußerster Randlage im Rahmen der Vorbereitung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) der EU mit den AKP-Staaten übermittelt hat; stellt jedoch fest, dass diese Abkommen zum gegenwärtigen Verhandlungsstand unmittelbare Gefahren für die Regionen in äußerster Randlage in sich bergen und dass die damit verbundenen Chancen für einen langen Zeithorizont gelten, wenn sie nicht ganz im Ungewissen liegen;

24.

bedauert, dass die Kommission nicht, wie angekündigt, konkrete Aktionen vorschlägt, um die Investitionstätigkeit von in diesen Regionen ansässigen KMU im Ausland zu fördern, was zu einer besseren Integration dieser Regionen in ihr geografisches Umfeld beitragen würde;

25.

hält fest, dass die Themen, welche die Kommission als künftige Herausforderungen sowohl der EU als auch der Regionen in äußerster Randlage genannt hat und zu denen sie in ihrer Mitteilung eine Debatte eingeleitet hat, nämlich Klimawandel, demografische Entwicklung, Steuerung der Migrationsströme, Meerespolitik und Landwirtschaft, für Europa und die ganze Welt vorrangige Aufgaben von großer Bedeutung und mit spürbaren Auswirkungen in den einzelnen Territorien der EU sind;

26.

betont, dass diese Auswirkungen in den Regionen in äußerster Randlage, die aufgrund ihrer speziellen Merkmale besonders anfällig und verletzbar sind, noch gravierender sein können;

27.

erinnert daran, dass die von der Kommission in ihrer Mitteilung von 2004 festgelegte Strategie für Regionen in äußerster Randlage auf dem umfassenden und kohärenten Ansatz basierte, dass die drei Ziele dieser Strategie, nämlich Verbesserung der internen und externen Erreichbarkeit, Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des lokalen Wirtschaftsgefüges und Integration der Regionen in ihr näheres geografisches Umfeld, in allen Bereichen der Gemeinschaftspolitik berücksichtigt werden sollten;

28.

begrüßt nachdrücklich und unterschreibt die Feststellung der Kommission, dass die Gemeinschaftsintervention zugunsten dieser Regionen ein immer stärker horizontales Konzept verfolgt und dass alle Bereiche der Gemeinschaftspolitik zur Entwicklung dieser Regionen und zu ihrer Integration in den Binnenmarkt beitragen müssen;

29.

bekräftigt nachdrücklich die Richtigkeit und Aktualität der drei strategischen Ziele, welche weiterhin die Schwerpunkte der EU-Strategie für die Regionen in äußerster Randlage bilden werden und bei der Weiterentwicklung der Gemeinschaftspolitik in den verschiedenen Bereichen einbezogen und an die jeweiligen Umstände angepasst werden müssen;

30.

vertritt die Ansicht, dass angesichts dieser neuen Herausforderungen und der Prioritäten der europäischen Agenda sowie im Zusammenhang mit der Überprüfung von Schlüsselbereichen der Gemeinschaftspolitik, wie zum Beispiel der Gemeinsamen Agrarpolitik, abgeschätzt werden muss, welche Auswirkungen diese Entwicklungen auf die drei Schwerpunkte der Strategie zugunsten dieser Regionen haben könnten; mit einer solchen spezifischen Untersuchung könnten die Besonderheiten der Regionen in äußerster Randlage besser in den umfassenden Überlegungen darüber berücksichtigt werden, wie die EU diesen globalen Herausforderungen gerecht werden kann;

31.

unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Kommission die oben genannte Methode zur Abschätzung der Auswirkungen der vier Themen auf die drei Schwerpunkte der Strategie verwendet, und bedauert, dass die Kommission zum Beispiel bei einem für die Regionen in äußerster Randlage so lebenswichtigen und notwendigen Thema wie dem Luftverkehr diesen Auswirkungen nicht Rechnung getragen und diesen Regionen in ihrem Vorschlag für eine Richtlinie über die Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Emissionszertifikaten keine deutlichere Sonderstellung eingeräumt hat;

32.

vertritt die Ansicht, dass die Regionen in äußerster Randlage diese vier Themen sehr bereichern können, da sie aufgrund ihrer speziellen Gegebenheiten auch besonders von diesen Themen betroffen sind;

33.

erinnert daran, dass die Regionen mit ihrer außergewöhnlichen maritimen Dimension der EU unvergleichlich große Chancen auf den Gebieten Innovation, Forschung, Umwelt und Artenvielfalt bieten;

34.

bekräftigt seinen Standpunkt, dass die Zunahme der Migration, von der die Regionen in äußerster Randlage als aktive Außengrenzen der Gemeinschaft besonders betroffen sind, mit einem Gesamtkonzept angegangen werden muss; verweist in diesem Zusammenhang auf die Schlussfolgerungen der Konferenz „Die Rolle der Regionen bei der Steuerung der Migrationsströme“ am 30. Oktober 2007 in Adeje (Teneriffa/Spanien) und insbesondere auf die Notwendigkeit eines stärkeren Engagements der nationalen und europäischen Behörden bei der Bewältigung dieses Problems, bei der Verteilung der entsprechenden Finanzlast und bei der Bewertung seiner Auswirkungen auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Regionen in äußerster Randlage;

35.

ist der Überzeugung, dass die Stärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern von entscheidender Bedeutung für die Steuerung der Migrationsströme ist; erinnert daran, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Regionen in äußerster Randlage eine wichtige Rolle bei der Förderung dieser Zusammenarbeit spielen, da sie als Plattform für die Zusammenarbeit mit benachbarten Drittstaaten fungieren können; dazu sind die Programme der Europäischen Kommission zu nutzen; begrüßt insbesondere die Pilotinitiative zugunsten einer konzertierten Programmplanung für die territoriale Zusammenarbeit zwischen den Regionen in äußerster Randlage und den benachbarten Drittländern;

36.

hält es für notwendig, durch eine wirksame Politik zur Regulierung der legalen Einwanderung, die Bekämpfung der Schattenwirtschaft und die Betreuung des Stroms unbegleiteter minderjähriger Migranten am Herkunftsort durch die Förderung von Bildung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt den Ursachen der illegalen Einwanderung entgegenzuwirken;

37.

stimmt mit der Kommission darin überein, dass Überlegungen angestellt werden müssen, wie man den großen Herausforderungen besser begegnen kann, die durch den starken Bevölkerungsdruck in diesen kleinen und zusammenhanglosen Gebieten entstehen, und hält es für notwendig, umgehend Studien in Auftrag zu geben, in denen die Folgen dieser Entwicklungen für die Raumordnung, den Arbeitsmarkt und den Bedarf in den Bereichen schulische und berufliche Bildung und öffentliche Dienstleistungen dieser Regionen untersucht und gegebenenfalls passende Lösungen vorgeschlagen werden;

38.

pflichtet der Kommission bei, dass es für Regionen in äußerster Randlage angesichts ihrer geografischen Lage und Anfälligkeit von vorrangiger Bedeutung ist, Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen und sich auf seine Folgen einzustellen; fordert daher, dass die einschlägigen Maßnahmen, die auf diesem Gebiet ergriffen werden, um negative Folgen für die Erreichbarkeit, die Wirtschaft und die Bürger der Regionen in äußerster Randlage abzuwenden, konkret und wirkungsvoll sind;

39.

pflichtet der Kommission bei, dass die Landwirtschaft ein Schlüsselfaktor für die Wirtschaft der Regionen in äußerster Randlage ist, die mit geografischen und klimatischen Benachteiligungen konfrontiert sind, und hält deshalb die Aufstellung einer Strategie für die künftige Entwicklung der Landwirtschaft in diesen Regionen für notwendig, damit sie die Herausforderungen eines härter werdenden weltweiten Wettbewerbs bewältigen können;

40.

vertritt die Ansicht, dass die Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts das Hauptinstrument der Gemeinschaftsstrategie für die Regionen in äußerster Randlage bildet und es daher vor allem darauf ankommt einzuschätzen, ob die zur Diskussion gestellten Themen Auswirkungen auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt dieser Regionen haben könnten;

41.

schlägt vor, dass die Ergebnisse dieser Einschätzung in die Überprüfung der EU-Kohäsionspolitik für die Zeit nach 2013 einfließen. Zudem könnten sie das Grünbuch über den territorialen Zusammenhalt bereichern, welches die Kommission 2008 vorlegen will;

42.

ist daher der Ansicht, dass die neue Phase der Weiterentwicklung der Gemeinschaftsstrategie für die Regionen in äußerster Randlage, die die Kommission nach Abschluss der Konsultation einleiten wird, sich nicht auf die hier zur Diskussion gestellten Themen beschränken darf, sondern dass diese Themen in die Strategie aufgenommen werden müssen, um sie so fortzusetzen, zu bereichern und zu aktualisieren;

43.

vertritt die Ansicht, dass die Partnerschaft zwischen den Regionen in äußerster Randlage, den entsprechenden Mitgliedstaaten und der Kommission auch in Zukunft ein zentrales Element bei der Entwicklung der langfristigen Strategie für diese Regionen sein muss;

44.

bringt seine Überzeugung zum Ausdruck, dass die Regionen in äußerster Randlage auch weiterhin auf die Unterstützung der Gemeinschaftspolitik in allen Bereichen angewiesen sind, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ihren Konvergenzprozess in Bezug auf die Wirtschaftsentwicklung und die Chancengleichheit ihrer Bürger im Vergleich zu den übrigen Regionen Europas voranzubringen;

45.

bringt schließlich seine Unterstützung für den Europäischen Rat zum Ausdruck, der das politische Engagement auf höchster Ebene zugunsten der Regionen in äußerster Randlage bekräftigt und erneut erklärt hat, dass die Gemeinschaftsstrategie zugunsten dieser Regionen zügig ausgebaut werden sollte.

Schlussfolgerungen und Empfehlungen

46.

fordert die Kommission auf, die Vertiefung der 2004 festgelegten Strategie für diese Regionen fortzusetzen und dazu die in ihrer Mitteilung angekündigten Maßnahmen umzusetzen, um so eine größere Kohärenz und bessere Koordinierung zwischen den verschiedenen Bereichen der Gemeinschaftspolitik zu fördern, damit diese Strategie in der neuen Phase tatsächlich umfassend und kohärent ist;

47.

ersucht die Kommission, in einer Zwischenuntersuchung zu ermitteln, wie sich einerseits das Herausfallen von Regionen in äußerster Randlage aus dem Ziel „Konvergenz“ auf deren wirtschaftliche Entwicklung auswirkt und welche Auswirkungen andererseits die eingesetzten Gemeinschaftsmittel auf den Prozess der realen Konvergenz der übrigen Regionen in äußerster Randlage haben;

48.

ersucht die Kommission, nach der für 2009 geplanten Bewertung der Auswirkungen der Reformen auf das Programm POSEI geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um die traditionellen Wirtschaftszweige der Regionen in äußerster Randlage, die für ihre Wirtschaft lebenswichtig sind, angemessen zu unterstützen;

49.

fordert die Kommission dazu auf, die Besonderheiten der Regionen in äußerster Randlage im Rahmen der GAP-Generalüberprüfung sowie in künftigen Reformen zu berücksichtigen und sowohl die Ausnahmeregelungen bezüglich der Entkopplung und der Modulation als auch ein angemessenes Niveau an finanzieller Unterstützung für die Landwirtschaft in diesen Regionen beizubehalten;

50.

fordert die Kommission dazu auf, die landwirtschaftlichen Erzeugnisse aus den Regionen in äußerster Randlage stärker vor den gravierenden Bedrohungen zu schützen, die sich aus der fortschreitenden Liberalisierung der Importe in die Europäische Union ergeben. Dies soll über geeignete Maßnahmen geschehen, die die Destabilisierung der Landwirtschaft in diesen Regionen aufgrund der verstärkten Öffnung des Gemeinschaftsmarktes verhindern;

51.

fordert die Kommission auf, in den nächsten Programmplanungszeiträumen spezifische, mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattete Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage zu entwerfen;

52.

fordert die Kommission auf, bei den laufenden Initiativen im Zusammenhang mit den vier in der Mitteilung zur Diskussion gestellten Themen bereits jetzt den Besonderheiten der Regionen in äußerster Randlage Rechnung zu tragen;

53.

erinnert daran, dass die Europäische Union durch die Regionen in äußerster Randlage eine weltweite maritime Dimension erhält und dass diese Regionen zugleich regelrechte natürliche Laboratorien für die wissenschaftliche Erforschung des Meeres darstellen. Aus diesen Gründen sollten in diesen Regionen umgehend vorrangige Maßnahmen zum Schutz und zur Erschließung dieses Potenzials umgesetzt werden;

54.

ersucht die Kommission, umgehend Maßnahmen zur Kompensation der negativen Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Emissionszertifikaten zu ergreifen, um der besonderen Situation der Regionen in äußerster Randlage gerecht zu werden;

55.

verweist nachdrücklich darauf, dass die Regionen in äußerster Randlage sowohl für die Außenanbindung als auch für den Binnenverkehr zwischen den einzelnen Inseln vollständig vom Luftverkehr abhängen, dass es hier keine Alternativen gibt und dass das Gesamtvolumen der CO2-Emissionen auf den Strecken von und in diese Regionen im Vergleich zu den Gesamtemissionen der EU vernachlässigbar gering ist;

56.

ersucht die Kommission, das Problem der demografischen Entwicklung und der Steuerung der Migrationströme gesondert zu behandeln; unterstreicht, dass es sich dabei um zwei verschiedene und komplexe Problemkreise handelt, von welchen die Regionen in äußerster Randlage besonders betroffen sind, weshalb jedem dieser beiden Probleme größte Beachtung geschenkt werden muss;

57.

verweist auf das tragische Schicksal der unbegleiteten minderjährigen Migranten, die in diese Regionen kommen und einer dringenden und besonderen Betreuung bedürfen, und ersucht deshalb die nationalen und europäischen Behörden, ihrer Verantwortung für die Bewältigung dieses Problems und die Verteilung der entsprechenden Finanzlast nachzukommen;

58.

fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung über die Auswirkungen der vier genannten und zur Diskussion gestellten Themen auf die drei Schwerpunkte der Gemeinschaftsstrategie für Regionen in äußerster Randlage vorzunehmen;

59.

ersucht die Kommission zu bewerten, ob diese vier Themen Auswirkungen auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Regionen in äußerster Randlage haben können, und dabei zu berücksichtigen, dass die Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts das Hauptinstrument ist, auf das sich die Gemeinschaftsstrategie für diese Regionen stützt.

Brüssel, den 9. April 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/12


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Digitale Integration“

(2008/C 172/03)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

ist der Überzeugung, dass eine dauerhafte digitale Kluft zu sozialem und wirtschaftlichem Ausschluss führt. Die Verwirklichung der Chancengleichheit im IKT-Bereich ist eine soziale Notwendigkeit, die gleichzeitig ein enormes und bislang nicht ausgeschöpftes wirtschaftliches Potenzial birgt. Es ist wichtig, die IKT als neues „soziales Instrument“ zu nutzen und IKT-Strategien mit der Sozialpolitik der Gemeinschaft zu verbinden;

weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass sie ihr Engagement verstärken und konkrete Programme erarbeiten sollten, die über einen konkreten Zeithorizont verfügen und leicht evaluiert werden können. Er verweist nachdrücklich auf die erforderliche Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an den nationalen und gemeinschaftlichen e-Inclusion-Initiativen und betont nachdrücklich, dass die Gebietskörperschaften spezifische Pläne für die Förderung der Informationsgesellschaft auf lokaler Ebene aufstellen müssen;

unterstützt — im Sinne einer maximalen Wirkung — das Engagement für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und für einen verstärkten Erfahrungsaustausch zwischen den Betroffenen und zur Gewährleistung einer aktiven Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene zwischen den IKT-Sektoren, den Behörden, den Diensteanbietern und den Organisationen der Endnutzer und sozialer Organisationen;

unterstreicht die Schlüsselrolle und die Verantwortung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Gewährleistung eines erschwinglichen Breitbandzugangs in Gebieten, in denen sich die Marktmechanismen alleine als unzureichend erweisen, und ihre führende Rolle bei Pilotprojekten zur Überwindung des digitalen Zugangsdefizits sowie bei der Konzipierung neuer, auf die Bürger ausgerichteter elektronischer Behördendienste;

verweist auf die Bedeutung von bedürfnisgerechten Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen, die sich aus der kontinuierlichen digitalen Entwicklung der gesamten Gesellschaft ergeben, wobei benachteiligten Gruppen wie älteren Menschen, Nichterwerbstätigen, Geringqualifizierten und denjenigen, die nicht die für das Berufsleben erforderlichen digitalen Kompetenzen erworben haben, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss;

fordert die Europäischen Kommission auf, Indikatoren für die regionale Verbreitung und Verwendung von IKT einzusetzen, um kontinuierlich Informationen zu erhalten, die für die zu ergreifenden Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und technologischen Konvergenz der Regionen nützlich und notwendig sind.

Berichterstatter

:

Herr SZALAY (HU/ALDE), Mitglied des Stadtrats von Veszprém

Referenzdokumente

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische i2010-Initiative zur digitalen Integration — „An der Informationsgesellschaft teilhaben“

KOM(2007) 694 endg.

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

tritt für die Förderung und Realisierung eines nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts ein und begrüßt daher die Kommissionsmitteilung „Europäische i2010-Initiative zur digitalen Integration — An der Informationsgesellschaft teilhaben“, mit der die digitale Integration (e-Inclusion) gefördert wird und neue Impulse erhält. So wie die Anwendung, Nutzung und Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) positiv ausstrahlt, hat auch das Fehlen dieser Technologien negative Folgewirkungen: dadurch wird die digitale Kluft immer mehr verbreitert und vertieft;

2.

begrüßt die analytische Stringenz und Klarheit der Kommissionsmitteilung sowie den strategischen Rahmen für künftige Maßnahmen. Er begrüßt den Willen, diese Frage mit einem gemeinschaftlichen Ansatz anzugehen (1);

3.

unterstreicht die Feststellung, dass die digitale Integration von entscheidender Bedeutung ist für das Gelingen der Initiative „i2010 — Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung“ (2) und damit auch für die Lissabon-Ziele der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung;

4.

teilt die Auffassung, dass Investitionen in die IKT ein wesentliches Mittel für regionale und lokale Akteure sowie für die Kommunen sind, das zur Bewältigung der Probleme der Chancengleichheit beiträgt, mit denen die Akteure in verschiedenen Bereichen konfrontiert sind; macht auch darauf aufmerksam, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Erarbeitung von entsprechenden Strategien und Programmen für die Zuweisung und Verwendung von Gemeinschaftsmitteln aktiv einbezogen werden müssen. Da die Gebietskörperschaften die den Bürgern am nächsten stehende Regierungs- und Verwaltungsebene bilden, sind sie mit den lokalen Bedürfnissen unmittelbar vertraut und haben ein Gespür für die künftigen Bedürfnisse;

5.

begrüßt, dass mit dem vorliegenden Dokument die verschiedenen, von der digitalen Integration betroffenen Akteure wie die individuellen Nutzer, die IKT-Branche, die Anbieter von Dienstleistungen, die Behörden und die NGO zu konkreten Maßnahmen aufgefordert und ihnen spezifische Aufgabengebiete zugewiesen werden;

6.

stellt fest, dass in der Initiative Vorschläge für praktische Maßnahmen für eine gleichberechtigte Informationsgesellschaft unterstützt werden, die der AdR bereits in früheren Stellungnahmen vorgelegt hat, insbesondere in seinen Stellungnahmen „Aktives Altern in der Informationsgesellschaft“ (3), „eGovernment und Überwindung der Breitbandkluft“ (4), „Die demographische Zukunft Europas“ (5) sowie zur Forschung im Bereich der IKT (6) und zur Lage von Menschen mit Behinderungen (7);

7.

nimmt zur Kenntnis, dass aktuellen Indikatoren zufolge das Erreichen der Ziele von Riga bis zum Jahr 2010 nicht gewährleistet ist. Der Einsatz der Mitgliedstaaten ist noch nicht ausreichend und die Kooperation lässt zu wünschen übrig. Deshalb weist der AdR die Mitgliedstaaten darauf hin, dass sie ihr Engagement verstärken und in den kommenden Jahren konkrete Programme erarbeiten sollten, die über einen konkreten Zeithorizont verfügen und evaluiert werden können;

8.

verweist mit Nachdruck auf die erforderliche Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an den nationalen und gemeinschaftlichen e-Inclusion-Initiativen, da dies die Ebene ist, auf der dank innovativster und optimal ausgerichteter Maßnahmen eine für alle offenstehende digitale Gesellschaft geschaffen werden kann;

9.

hält es für wichtig darauf hinzuweisen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften spezifische Pläne für die Förderung der Informationsgesellschaft sowie für die digitale Entwicklung auf lokaler Ebene mittels „Lokaler eInclusion-Agenden“ aufstellen müssen;

10.

fordert die Kommission auf, den Ausschuss an künftigen Initiativen zur Überarbeitung der beschlossenen und umgesetzten Strategie umfassend zu beteiligen;

11.

wünscht, zeitnah über Ergebnisse und Schlussfolgerungen des Halbzeit-Bewertungsberichts bezüglich der Umsetzung der i2010-Initiative unterrichtet zu werden, zu dem er sich äußern möchte;

12.

begrüßt die von der Europäischen Kommission für 2008 geplante Kampagne „Die Informationsgesellschaft geht alle an!“. Das vom AdR im November 2007 in Lahti, Finnland, durchgeführte Seminar „Förderung der digitalen Integration auf lokaler und regionaler Ebene in der EU“ war hierfür ein wichtiger Startbeitrag. Der AdR möchte in der Kampagne 2008 eine aktive Rolle spielen und sich für eine möglichst breite Beteiligung an der öffentlichen Anhörung einsetzen. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine eigene Rolle als treibende Kraft bei der Entwicklung von Kampagnen, Strategien sowie lokalen und regionalen Programmen;

13.

begrüßt die Ministerkonferenz über die digitale Integration, die Ende 2008 stattfinden soll und bei der der europäische Preis für digitale Integration verliehen wird. Er wünscht, an der Vorbereitung dieser Konferenz und insbesondere bei der Auswahl der Preisanwärter aktiv teilzunehmen;

14.

bringt seine Überzeugung zum Ausdruck, dass die Entwicklung und Wahrung des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands durch eine dauerhafte digitale Kluft behindert wird, die vielmehr zu sozialem und wirtschaftlichem Ausschluss führt. Die i2010-Initiative trägt dazu bei, die Lebensqualität der Bürger und der Gesellschaft im Allgemeinen zu verbessern;

15.

teilt die Auffassung, dass die Verwirklichung der Chancengleichheit im IKT-Bereich eine soziale Notwendigkeit ist und gleichzeitig ein enormes und bislang nicht ausgeschöpftes wirtschaftliches Potenzial birgt;

Überwindung des Breitbanddefizits

16.

legt der Kommission nahe, wirtschaftlich weniger entwickelten Regionen besondere Aufmerksamkeit zu schenken, damit sie die durch die IKT eröffneten Chancen zur Erzielung echter Konvergenz nutzen und die Gefahr der Ausgrenzung abwenden können;

17.

bekräftigt seinen Willen, sich aktiv für die Aufnahme der Ziele einer Informationsgesellschaft ohne Ausgrenzung in die regionalen Entwicklungspläne einzusetzen und wirkungsvolle Beiträge für die Netzwerke im Rahmen der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ (8) zu leisten;

18.

teilt die Auffassung der Europäischen Kommission, dass der Strukturfonds und der Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Entwicklung von Breitband-Infrastrukturen sowie von elektronischen Diensten und Internet-Anwendungen beitragen müssen, insbesondere in abgelegenen und ländlichen Gebieten, um dadurch Entwicklungsunterschiede zwischen Stadt und Land abzubauen;

19.

ist der Auffassung, dass die Verfügbarkeit von erschwinglichen Breitbandanschlüssen im gesamten Unionsgebiet eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, qualitativ anspruchsvolle Dienstleistungen für die Bürger zu gewährleisten, die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der betroffenen Regionen zu fördern und eine umfassende Entwicklung der Informations- und Wissensgesellschaft zu ermöglichen;

20.

unterstreicht die Schlüsselrolle und die Verantwortung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Gewährleistung verschiedener bürgernaher Dienstleistungen und Bildungsangebote. Sie können in den Gebieten, in denen sich die Marktmechanismen alleine als unzureichend erweisen, bei der Gewährleistung eines erschwinglichen Breitbandzugangs mithelfen. Indem sie zur Entwicklung digitaler Kompetenzen sowie eines günstigen Umfelds für die Unternehmen der IKT-Branche und der Forschung in diesem Bereich beitragen, können die Maßnahmen öffentlicher Stellen als Beispiel für nutzerorientierte elektronische Behördendienste dienen;

21.

betont, dass einer der Grundzüge der angestrebten wirtschaftlich modernen europäischen Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2007-2013 darin besteht, die Mitgliedstaaten, Regionen und Städte Europas mittels Zugänglichkeit und Bereitstellung angemessener und qualitativ anspruchsvoller Dienstleistungen attraktiver zu machen; vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung elektronischer Behördendienste dabei behilflich ist und das Wachstum der wissensbasierten Wirtschaft durch Steigerung der Forschungs- und Innovationskapazitäten fördert;

22.

erinnert daran, dass die IKT für die Verbesserung von Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den lokalen, regionalen, nationalen und gemeinschaftlichen Verwaltungen in vielen Bereichen sowie zwischen diesen Verwaltungen und den Unionsbürgern von zentraler Bedeutung ist;

Überwindung des digitalen Zugangsdefizits

23.

fordert — unter Bezugnahme auf den Vertrag von Amsterdam, der jedwede Diskriminierung aufgrund von Behinderungen untersagt — die barrierefreie Zugänglichkeit öffentlicher Websites und betont, dass es angesichts der derzeitigen Lage bis dahin noch ein weiter Weg ist; macht darauf aufmerksam, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Überwindung dieser Probleme behilflich sein können, indem sie nicht nur die erforderlichen Produkte und Dienstleistungen erwerben, entwickeln und anbieten, sondern auch, indem sie die Entstehung eines wirtschaftlichen Umfelds fördern, das Unternehmen den Marktzugang erleichtert; dabei kann es für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auch in Ballungsräumen notwendig sein, in den Ausbau von IKT und der Infrastruktur zu investieren;

24.

ist wie die Kommission der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ebenfalls Pilotprojekte durchführen sollten;

25.

teilt die Auffassung, dass für die Durchführung der Maßnahmen des Aktionsplans auch neue Programme zum Ausbau praktischer Kompetenzen der mit der Entwicklung und Verwaltung öffentlicher Dienstleistungen betrauten Personen notwendig sind;

Behebung digitaler Kompetenzdefizite

26.

ist der Auffassung, dass in puncto digitaler Kompetenz immer noch erhebliche Unterschiede bestehen. Davon sind in erster Linie ältere Menschen, Nichterwerbstätige, Geringqualifizierte und diejenigen betroffen, die nicht die notwendigen digitalen Kompetenzen erworben haben, um ihre digitalen Fertigkeiten im Berufsleben voll zu entfalten;

27.

begrüßt das Vorhaben der Kommission, 2008 eine EU-weite Studie über digitale Kompetenzen durchzuführen und bis Ende 2008 Leitlinien für politische Maßnahmen zur Förderung der digitalen Kompetenzen von gefährdeten Gruppen zu erarbeiten;

28.

verweist auf die Bedeutung von Bildung und Ausbildungsmaßnahmen, die den Bedürfnissen entsprechen, die sich aus der kontinuierlichen digitalen Entwicklung der gesamten Gesellschaft ergeben, wobei den Erfordernissen benachteiligter Menschen besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss;

29.

teilt die Auffassung der Kommission, dass den Behörden aller Regierungs- und Verwaltungsebenen im Bereich der digitalen Kompetenzen eine erstrangige Rolle und Verantwortung zukommt, und unterstützt im Hinblick auf das angestrebte Ziel auch die Teilhabe und die aktive Mitwirkung der Wirtschaft und der sozialen Organisationen;

Moderne elektronische Behördendienste

30.

IKT können die Qualität von Behördendiensten besonders nachhaltig verbessern. Auch der AdR vertritt die Ansicht, dass die Entwicklung und Verbreitung der IKT eine Chance für die europäischen Städte darstellt, ihre Rolle als Impulsgeber für die Entwicklung, als Spitzenleistungszentren, als wahrhaftige Brutstätten des Wissens und der Konzipierung innovativer Dienste wieder zu behaupten;

31.

soll die Entwicklung der IKT mit der Stärkung der Rolle der europäischen Städte einhergehen, muss vor allem die Rolle lokaler Verwaltungen ausgebaut werden — im Rahmen der Strategien zur Verteidigung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Gebiete;

32.

betont, dass ein neuer Ansatz gewählt werden muss, um die elektronischen Behördendienste besser auf die Bürger auszurichten, und verweist nachdrücklich auf die Rolle, die den lokalen und regionalen Körperschaften aufgrund ihrer Zuständigkeiten bei der Entwicklung dieses neuen Ansatzes zukommt. Diese Maßnahme ist von besonderem Interesse für die Regionen in Randlage, in äußerster Randlage und für ländliche Gebiete sowie für Inselregionen. Der soziale und wirtschaftliche Nutzen der Entwicklung der IKT ist nämlich für den Zusammenhalt unerlässlich und geht mit einer hohen Wertschöpfung einher;

33.

anerkennt, dass die Förderung der digitalen Integration auf lokaler und regionaler Ebene die Lebensqualität der Bürger verbessern, ihre Beteiligung am kommunalen Gemeinschaftsleben stärken, die Wettbewerbsfähigkeit, die Gründung von neuen Unternehmen und die Entwicklung von besseren, wirksameren und maßgeschneiderten öffentlichen und privaten Diensten fördern kann;

34.

ersucht um entsprechende Unterstützung und Stärkung der Bemühungen um eine rechtzeitige Prävention, Ιnangriffnahme und Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Netz- und Informationssicherheit, eine Aufgabe, der sich die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISΑ) annimmt.

IKT-Lösungen für sozial Benachteiligte und ausgrenzungsgefährdete Gruppen

35.

hält es angesichts des bevorstehenden demografischen Wandels für wünschenswert und notwendig, dass Bedingungen für eine medizinische Fernbetreuung (9) geschaffen und entwickelt werden. Dies wäre ein Beitrag zur qualitativen Verbesserung der Gesundheitsdienstleistungen, zur Förderung des selbstständigen Lebens älterer Menschen, zur Verbesserung ihrer Lebensqualität und zur Stärkung ihrer sozialen Integration. Sie könnten auf diese Weise ihre Erfahrungen und Kenntnisse in den Dienst der Weiterentwicklung der Gesellschaft stellen. Eine intensivere Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien könnte zudem zur Verbesserung der bestehenden IKT-gestützten Gesundheitssysteme beitragen. Auf der Grundlage dieser Technologien entwickelte neue Produkte und Dienstleistungen könnten entstehen und das Gesundheitsniveau der Bevölkerung verbessern sowie den Zugang zum öffentlichen Gesundheitswesen erleichtern und die Sozialausgaben dauerhaft senken;

36.

betont, dass unter Berücksichtigung der Interessen des Marktes Produkte und Dienstleistungen geschaffen und verfügbar gemacht werden müssen, die den tatsächlichen Bedürfnissen der Betroffenen gerecht werden. In diesem Zusammenhang weist der AdR nachdrücklich darauf hin, dass die unterschiedlichen Regelungen aneinander angenähert werden müssen und dass Lösungen gewählt werden müssen, die der technologischen Grundtendenz entsprechen;

37.

empfiehlt, dass im Rahmen der Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ den IKT-Diensten für ältere Menschen mehr Beachtung geschenkt wird;

38.

begrüßt die Tatsache, dass in den Forschungsprogrammen (7. Rahmenprogramm, IKT-Initiative) der digitalen Integration als Instrument in den Bereichen Bevölkerungsalterung und Behinderung große Aufmerksamkeit gewidmet wird;

39.

stellt nachdrücklich fest, dass die Achtung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt gewährleistet sein muss;

40.

erklärt, dass das europäische Schrifttum in allen Sprachen, Regionen und Ländern Europas digitalisiert werden muss, damit es auch von den künftigen Generationen genutzt werden kann (10);

Die Maßnahmen zugunsten der digitalen Integration müssen miteinander verknüpft werden, damit sie langfristig optimale Wirkung zeigen

41.

stellt insbesondere die Notwendigkeit einer engen fachlichen Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den beteiligten Akteuren heraus;

42.

betont, das Vorschriften sowie technische und sonstige Aspekte, die die digitale Integration behindern, in abgestimmter und kohärenter Weise beseitigt werden müssen, um eine möglichst dauerhafte und wirksame Integration zu garantieren;

43.

unterstreicht, dass die Gebietskörperschaften nicht nur bei der Umsetzung, sondern bereits bei der Ausarbeitung dieser Strategie einbezogen werden müssen. Dadurch können die Beziehungen und die Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren gestärkt und die Wirksamkeit der Programme verbessert werden;

44.

unterstützt nachdrücklich die von der Europäischen Kommission angestrebte Maßnahme, die IKT-Forschung in Europa quantitativ und qualitativ auszubauen. Neben der Förderung der Forschung sollten schwerpunktmäßig Verfahren für eine bessere Verbreitung der Forschungsergebnisse in der gesamten europäischen Wirtschaft entwickelt werden;

45.

begrüßt die Bedeutung, die im Rahmen der Forschungsprogramme der Reichhaltigkeit der digitalen Inhalte, der Interoperabilität und der Transaktionssicherheit beigemessen wird;

46.

vertritt wie die Kommission die Ansicht, dass es wichtig ist, die IKT als neues „soziales Instrument“ zu nutzen. Daher müssen die IKT-Strategien mit der Sozialpolitik der Gemeinschaft verbunden werden;

47.

unterstreicht, dass wichtige Maßnahmen durchgeführt werden müssen, die den horizontalen Prioritäten gerecht werden und die Chancengleichheit fördern (z.B. Gewährleistung des barrierefreien Zugangs aller zu öffentlichen Websites oder Schaffung von Breitbandinfrastrukturen). Dazu ist die Mitwirkung der Behörden unerlässlich;

48.

anerkennt den potenziellen Mehrwert einer europäischen Politik für die digitale Integration (Koordination, Kooperation, Forum, Partnerschaft, Finanzierungsangebote). Der AdR vertritt die Ansicht, dass in diesem Bereich mehr Transparenz und Sensibilisierung für die soziale Verantwortung erforderlich sind;

49.

unterstützt einen umfassenden und kontinuierlichen Informationsaustausch, die Nutzbarmachung vorbildlicher Verfahren sowie den Erfahrungsaustausch zwischen den Beteiligten, die Information der Öffentlichkeit und die aktive Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene zwischen den IKT-Sektoren, den Behörden, den öffentlichen und privaten Dienstanbietern und den Organisationen der Endnutzer, um eine möglichst große Effizienz zu gewährleisten;

50.

hält die Schaffung eines europaweiten regionalen Netzes, mit dessen Hilfe die Partizipationsmöglichkeiten der Regionen an Kooperationsvorhaben vergrößert und verbessert werden können, für wesentlich. Eine integrative Informationsgesellschaft eröffnet große Marktchancen für die IKT-Branche;

51.

weist darauf hin, dass damit Vorteile in dreierlei Hinsicht verbunden sind, da nämlich sowohl die IKT-Branche als auch die Nutzer und die Gesellschaft insgesamt davon profitieren;

52.

empfiehlt der Europäischen Kommission, die Einführung und Verwendung von Indikatoren zu fördern, mit denen die regionale Verbreitung und Verwendung von IKT im Vergleich dargestellt und bewertet werden können; das ermöglicht nützliche und notwendige Schlussfolgerungen im Hinblick auf die zu ergreifenden Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen wie der technologischen Konvergenz der Regionen.

Brüssel, den 9. April 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  CdR 252/2005 fin.

(2)  KOM(2005) 229 endg.

(3)  CdR 84/2007 fin.

(4)  CdR 272/2006 fin.

(5)  CdR 341/2006 fin.

(6)  CdR 155/2005 und CdR 150/2005 fin.

(7)  CdR 312/2003 fin.

(8)  KOM(2006) 675 endg.

(9)  CdR 256/2004 fin.

(10)  CdR 32/2006 fin.


5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/17


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Grünbuch „Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt“

(2008/C 172/04)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

fordert zu koordinierten Maßnahmen auf, um die Probleme von Verkehrsstaus und Umweltverschmutzung, mit denen alle europäischen Städte zu kämpfen haben, auf der Grundlage eines integrierten Ansatzes in Bezug auf diese Probleme anzugehen. Hierbei käme der EU eine wichtige Rolle zu, gleichzeitig würde aber den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Freiheit gelassen, konkrete Lösungen beizusteuern;

fordert die EU auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Aufstellung langfristiger Mobilitätspläne zu ermuntern, die auf einer Partnerschaft zwischen den Städten und ihren Ballungsgebieten beruhen, um zu Lösungen zu gelangen, die an die Verhältnisse vor Ort angepasst sind (Parkplätze am Stadtrand, Entwicklung umweltfreundlicherer Beförderungsmittel, Optimierung des öffentlichen Nahverkehrs usw.). Diese Mobilitätspläne könnten Umweltzonen („Clear Zones“) (d.h. Gebiete mit geringer Schadstoff- und Verkehrsbelastung) umfassen, womit diesbezüglichen Investitionen Vorrang verliehen würde;

ist sich des Umfangs der erforderlichen Finanzmittel bewusst und schlägt daher vor, dass sich diese Mobilitätspläne auf umfassende Partnerschaften, vor allem mit dem Privatsektor, stützen könnten, und fordert die EU auf, in Zusammenarbeit mit der EIB innovative Finanzinstrumente zu entwickeln, mit denen die erforderlichen Infrastrukturen sowie auch umweltfreundlichere Technologien finanziert werden können;

ruft zu einer Berichterstattung auf europäischer Ebene auf, die eine Bestandsaufnahme der erzielten Fortschritte ermöglicht. Der Anfang könnte hier mit einer durch EU-Mittel finanzierten vergleichenden Studie gemacht werden, in der die Lage in den europäischen Städten und die jeweiligen Ansätze zur Behebung dieser Probleme untersucht würden.

Berichterstatter

:

Sir Albert BORE, Mitglied des Stadtrates von Birmingham (UK/SPE)

Referenzdokument

Grünbuch „Hin zu einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt“

KOM(2007) 551 endg.

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Zentrale Aussagen

1.

begrüßt den Willen der EU, ihre Bemühungen um die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft fortzusetzen und gleichzeitig für Nachhaltigkeit zu sorgen und den Klimawandel zu bekämpfen. Diese zentralen, in der Lissabon- und Göteborg-Strategie und im Klimaschutz-Aktionsplan verankerten Anliegen sind ausschlaggebend für die Zukunft der Union. In den politischen Prioritäten des Ausschusses der Regionen wird die grundlegende Bedeutung des in der Lissabon-Strategie verankerten Ziels der Wettbewerbsfähigkeit für das Wirtschaftswachstum, insbesondere in städtischen Zentren, sowie ihres Beitrags zum territorialen Zusammenhalt anerkannt;

2.

betont, dass die Kompetenzverteilung zwischen lokalen, regionalen und nationalen Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich gestaltet ist. Es ist wichtig, dass die von der Kommission im Aktionsplan festgelegten Maßnahmen keine bestimmten organisatorischen Lösungen postulieren;

3.

hebt hervor, dass die Wachstums- und Umweltproblematik zum täglich Brot der Städte gehört. Zunehmende Umweltzwänge werden das Wachstum jedoch behindern. Städte und städtische Gebiete bieten das Potenzial, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und den Klimawandel anzugehen. Dazu müssen die Städte und städtischen Gebiete Maßnahmen ergreifen, um die Zugänglichkeit zu verbessern und Umweltprobleme zu lösen. Eine Abkoppelung des Wirtschaftswachstums von negativen Klimaauswirkungen kann an erster Stelle in städtischen Gebieten erreicht werden, denn vor allem in dicht besiedelten städtischen Gebieten sind alternative Verkehrsträger rasch wirtschaftlich tragfähig;

4.

plädiert für koordinierte Maßnahmen, um die erheblichen Probleme, die aufgrund von Verkehrsstaus und Umweltfragen in Städten entstehen, wirksam zu bekämpfen und so bis 2050 den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr gegen Null zu fahren. In einzelnen Städten konnten Erfolge verbucht werden, doch tut die Konzipierung einer umfassenderen Strategie unter Einhaltung der Grundsätze von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Not;

5.

erkennt die ausschlaggebende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Planung und Umsetzung einer städtischen Verkehrspolitik an und stimmt mit der Kommission überein, dass die Mobilität in der Stadt überdenken bedeutet, die Ko-Modalität im Sinne einer Verlagerung hin zu besonders umweltfreundlichen Verkehrsmitteln zwischen allen öffentlichen und privaten Verkehrsträgern zu organisieren;

6.

spricht sich für eine integrierte EU-Politik für die Bereiche Umwelt, Raumplanung und Mobilität aus, deren Schwerpunkt auf EU-Ebene auf folgenden Maßnahmen liegen sollte:

1.

Zur Verbesserung der Luftqualität und zur Verringerung von Lärmbelästigung muss die EU eine kohärentere Verkehrspolitik, die an den Emissionsquellen ansetzt, führen. Durch eine bessere Technik und umweltfreundlichere Kraftstoffe werden sauberere, leisere und sparsamere Fahrzeuge entstehen.

2.

Im Sinne der Verkehrssicherheit in der EU sollte die EU Anreize für die Weiterentwicklung der Kfz-Technik schaffen.

3.

Zur Unterstützung der preispolitischen Maßnahmen der regionalen und lokalen Ebene sollte die EU die Entwicklung der hierfür erforderlichen Verfahren fördern.

4.

Die EU sollte die Anbindung städtischer Gebiete an Hochgeschwindigkeitszug- und Straßenbahnverbindungen sowie -netze fördern.

5.

Die EU sollte eine Harmonisierung der Straßenverkehrsschilder und -zeichen für die Einrichtung von Umweltzonen anstreben. Hierbei ist darauf zu achten, dass den Städten größtmögliche Handlungsfreiheit in Bezug auf die Einrichtung von Umweltzonen gewährt wird.

6.

Die EU sollte den Bau von Verkehrswegen für den nicht-motorisierten Verkehr fördern. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, sich sicher zu Fuß oder mit dem Fahrrad fortzubewegen oder andere alternative, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu nutzen.

7.

ersucht die EU, die Regionen und insbesondere die Städte zu ermutigen, zur Lösung der Probleme umfassende langfristige Mobilitätspläne zur Beseitigung der Verkehrsstaus und zur Eindämmung des Klimawandels aufzustellen und dazu alternative Beförderungsmethoden zu entwickeln und so den Verkehrsteilnehmern Wahlmöglichkeiten zu bieten, um letztendlich den Schwerpunkt auf die nachhaltigeren Verkehrsträger zu verlagern. Im Rahmen dieser Pläne sollten Umweltzonen („Clear Zones“), d.h. neu ausgewiesene Gebiete mit geringer Schadstoff- und Verkehrsbelastung (im Unterschied zu den „grünen“ Zonen, für die nur eine geringe Schadstoffbelastung maßgeblich ist), durch die Zuerkennung des Status als Umweltzone unterstützt und prioritär finanziert werden;

8.

ist sich bewusst, dass sich der Zugang zu den umfangreichen für die Errichtung dieser Umweltzonen erforderlichen Investitionen für einige Mitgliedstaaten als schwierig herausstellen könnte. Der EU kommt die Aufgabe zu, in dieser Frage in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank innovative Finanzinstrumente zu konzipieren, mit denen die notwendige Infrastruktur für eine nachhaltige Mobilität und Investitionen in Fahrzeuge mit geringem CO2-Ausstoß finanziert werden können. Dies könnte im Zuge einer Ausweitung des CIVITAS-Programms oder nach dessen Auslaufen im Jahr 2009 im Rahmen eines von der EU finanzierten Folgeprogramms geschehen;

9.

spricht sich für die Einführung eines EU-weiten Verfahrens zur Berichterstattung über die im Stadtverkehr erzielten Fortschritte sowie über die bewährten Verfahrensweisen aus, die anderen als Beispiel dienen können. Der Anfang könnte mit einer durch EU-Mittel finanzierten Studie gemacht werden, in der die Strategien von Städten in der ganzen EU zur Staureduzierung, zur Verbesserung der Umwelt und zur Bereitstellung nachhaltigerer Verkehrsarten miteinander verglichen werden. Der Bericht über die im Stadtverkehr erzielten Fortschritte sollte in den jährlichen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Lissabon-Strategie, der jedes Jahr auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates vorgelegt wird, einfließen;

10.

empfiehlt, dass die Europäische Kommission als Grundlage für die Förderung der Ko-Modalität Empfehlungen in Form allgemeingültiger Standards für Verfahren zur Berechnung der Gesamtkosten und Vorteile der verschiedenen Verkehrsträger (einschließlich der externen Faktoren wie Verkehrsstaus, Umweltschäden, soziale Eingliederung, Beschäftigungseffekte und Aufenthaltsqualität der Stadtzentren) vorlegt und verbraucherfreundliche Ökostandards für Fahrzeuge aufstellt, aus denen die während des gesamten Fahrzeug-Lebenszyklus verursachten Umweltkosten hervorgehen;

11.

drängt die Europäische Kommission, Best-Practice-Netze (in die der AdR eingebunden werden sollte) mit dem Ziel ihrer Ausweitung zu fördern und auszuzeichnen, beispielsweise im Bereich der kombinierten Mobilität als Alternative zum Privat-Pkw und seiner aktiven Nutzung oder durch die Verbreitung von Initiativen wie innovativen Bepreisungsmechanismen und der Errichtung von Umweltzonen in Modellstädten;

12.

ermuntert die Europäische Kommission, aus den Erfolgen von Auszeichnungssystemen Kapital zu schlagen, um erforderlichenfalls die Verbreitung des Know-hows zu finanzieren, und Auszeichnungen dementsprechend als Vermarktungsinstrument für die betreffenden Stadtregionen und als erstrebenswertes Ziel für andere Stadtregionen zu propagieren;

13.

plädiert dafür, dass die EU mit den „Vorbildlichen Best-Practice-Städte“ und den Modellstädten innerhalb Europas und weltweit veranschaulicht, wie sie innovative und auch schwierige Lösungen für unsere gegenwärtigen Probleme und Chancen sucht und umsetzt, sowie für die Konzipierung freiwillig aufgestellter Mobilitätspläne seitens der Stadtregionen für einen mindestens 20-jährigen Zeithorizont. Ferner könnten sich diese Pläne auf die finanziellen Aspekte, neue zu erforschende und auszutestende Technologien, den Infrastrukturbedarf, neue innovationsfördernde Beschaffungsverfahren usw. erstrecken. Über den planmäßigen Ansatz für alle EU-Städte sowie die „Vorbildlichen Best-Practice-Städte“ und die Modellstädte im Rahmen einer erheblich erweiterten CIVITAS-Initiative oder womöglich eines neuen Programms könnte die EU innerhalb Europas und weltweit veranschaulichen, wie sie innovative und auch schwierige Lösungen für unsere gegenwärtigen Probleme und Chancen sucht und umsetzt;

14.

fordert die Behörden aller Regierungs- und Verwaltungsebenen auf, Maßnahmen zur Erleichterung einer gemeinsamen Beschaffung (öffentlich-öffentlich oder öffentlich-privat) im Hinblick auf die Förderung von Umweltzonen zu unterstützen (wenn eine gemeinsame Beschaffung dem allgemeinen öffentlichen Interesse nicht zuwiderläuft). Durch gemeinsame Beschaffung kann ein Markt für Investitionen von Herstellern in neue Technologien geschaffen und Innovation gefördert werden. Die EU könnte diese Maßnahme durch die Förderung von Best-Practice-Netzen für grüne Beschaffung und für Innovationsförderung im Verkehrstechnologiebereich unterstützen, die von Regionen und Kommunen gespeist werden, die aktiv an der Herstellung, Erforschung und konzeptionellen Unterstützung von Verkehrstechnologien beteiligt sind. Diese beiden Tätigkeitsstränge wären sowohl der Nachfrage als auch dem Angebot der neuen Technologien für Städte förderlich;

15.

betont, dass die Rolle des Privatsektors bei der künftigen Bereitstellung alternativer Verkehrsmittel und die Abkoppelung einer verbesserten Zugänglichkeit von der Zunahme der Fahrzeugkilometer noch besser ausgelotet werden muss und dass deshalb ein Aspekt der o.g. EU-Vergleichsstudie der Bedeutung von Privatmitteln und Unternehmen für aktuelle innovative Lösungen und entsprechende Fördermöglichkeiten zur Steigerung ihres Beitrags gelten sollte;

16.

weist darauf hin, dass das Grünbuch zeitlich gelegen kommt, da auf allen Ebenen zusätzliche Mittel benötigt werden, um die Probleme bewältigen zu können. Die EU investiert bereits umfangreiche Mittel in Sachen Mobilität und Verkehr im Rahmen der transeuropäischen Verkehrsnetze und umfassende Strukturfondsmittel für städtische Gebiete im Rahmen der Konvergenzregionen. Die Städte sind ein wichtiger und untrennbarer Bestandteil der Verkehrsnetze, sind sie doch Verkehrsknotenpunkte, an denen mehrere Verkehrsträger zusammentreffen und zumeist Ausgangs- und Zielpunkt der Verkehrsvorgänge. Daher muss dem städtischen Verkehr das gleiche Augenmerk wie den Verkehrsnetzen gewidmet werden. Auf längere Sicht muss antizipatorisch gedacht werden und langfristige Pläne sind einzuhalten. Städte und Regionen warten nicht, bis Probleme in voller Größe offen zutage treten, aktives Handeln ist erwünscht. Daher muss bei der Aufteilung der Mittel auf allen Ebenen nicht nur auf die Lösung von bereits aufgetretenen Problemen geschaut werden, sondern es müssen auch zusätzliche Mittel für die Städte und Regionen zur Verfügung gestellt werden, die für die Zukunft absehbare Probleme frühzeitig angehen;

17.

hält es für wichtig, Aktionen zur Förderung der städtischen Mobilität im Rahmen der neuen operationellen Programme für Konvergenzregionen zu unterstützen, wobei die betreffenden Städte und Regionen dann nachweisen müssen, dass sie mit ihren seitens der EU geförderten Aktionen sachgerechte Lösungen anstreben;

Hin zu einem flüssigen Verkehr in der Stadt

Zu Frage 1 — Sollte ein Kennzeichnungssystem in Erwägung gezogen werden, um die Anstrengungen von Vorreiterstädten bei der Staubekämpfung und der Verbesserung der Lebensbedingungen anzuerkennen?

18.

Die EU könnte eine Kennzeichnung entsprechend dem EU-weiten Konzept der aufgrund bestimmter Indikatoren vergebenen „blauen Flagge“ mit der Einführung eines „Umweltzonenschemas“ (Clear Zones mit geringer Schadstoff- und Verkehrsbelastung) kombinieren. Vorhaben könnten in Vorzeigestädten von unterschiedlicher Einwohnerzahl und mit unterschiedlicher „Erblast“ finanziert werden und evtl. in Verbindung mit dem Ziel, die CIVITAS-Initiative auf Maßnahmen größeren Maßstabs auszudehnen (siehe Frage 21).

19.

Ein Jahresbericht über die Umsetzung der bewährten Vorgehensweisen könnte dem Bericht über die hinsichtlich der Städte-Ziele erreichten Fortschritte beigefügt werden, der jedes Jahr auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates vorzulegen wäre.

Zu Frage 2 — Welche Maßnahmen könnten getroffen werden, um Gehen und Radfahren als echte Alternativen zum Auto zu fördern?

20.

Die einzige Möglichkeit, Gehen und Radfahren als echte Alternativen zur Nutzung des Autos zu fördern, besteht im konsequenten Auf- bzw. Ausbau flächendeckender qualitativ hochwertiger barrierefreier Geh- und Radwegenetze in kommunaler Verantwortung, um dazu beitragen, dass das Fahrrad in der EU sehr viel stärker als heute als Verkehrsmittel genutzt würde. Dies kann vor allem über die Realisierung von Konzepten zur „kompakten Stadt“ realisiert werden. Ein funktionaler Denkansatz bei der Aufstellung neuer Bebauungspläne kann dazu beitragen, dass die Entfernungen für Fußgänger und Radfahrer begrenzt werden können. Die Entwicklung städtischer Umweltzonen mit wirksamen Maßnahmen zur Bekämpfung der Staubildung und der Luftverschmutzung würde das Umfeld für Gehen und Fahrradfahren erheblich verbessern. Für Werbekampagnen in Schulen und Gemeinden gibt es bereits zahlreiche vorbildliche Beispiele, und Aufgabe der EU könnte es sein, professionelle Netzwerke zu unterstützen, Modellbeispiele bekannt zu machen und Erfolge zu feiern. Europa sollte auf dem Erfolg des TAPESTRY-Programms (1) aufbauen;

Zu Frage 3 — Was könnte getan werden, um eine Verkehrsverlagerung zu nachhaltigen Verkehrsträgern in Städten zu fördern?

21.

Verkehrsverlagerungen erfordern einen integrierten Ansatz, um die Erfahrungen mit der Beförderung durch nachhaltige Verkehrsträger zu verbessern und diese attraktiver und gleichzeitig die Umwelt belastenden Verkehrsträger weniger attraktiv zu machen. Dieser integrierte Ansatz ist auch bei der Maßnahmenplanung in Luftreinhalte- und Lärmaktionsplänen, Verkehrs(entwicklungs)plänen zu verfolgen. Bei anstehenden Novellierungen der diesbezüglichen EU-Richtlinien sollte der Subsidiarität und dem integrierten Planungsansatz entsprechend Rechnung getragen werden. Dies schafft Rechtssicherheit für die Kommunen, die solche integrierten Planungsansätze verfolgen. Eine undifferenzierte Anwendung des Gemeinschaftsrechts insbesondere im Bereich staatliche Beihilfen und Vergabe hat dabei oft unerwünschte und unvorhersehbare Auswirkungen. Wie Verkehrsdienstleistungen erbracht werden — Vergabe oder Eigenerbringung durch eine Gebietskörperschaft — muss auch in Zukunft weiterhin auf regionaler und lokaler Ebene entschieden werden können;

Zu Frage 4 — Wie könnte die Nutzung umweltfreundlicher und energieeffizienter Technologien im Nahverkehr weiter ausgebaut werden?

22.

Die im Grünbuch unterbreiteten Vorschläge, weiterhin immer ehrgeizigere Ziele festzulegen und in diesem Sinn schrittweise verschärfte Emissionsnormen vorzugeben, gemeinsame Standards für die verbreitete Ausweisung von städtischen Umweltzonen einzuführen, werden begrüßt. Möglicherweise gäbe es Raum für europäische Ziele, vielleicht in Verbindung mit Steuervergünstigungen in Abhängigkeit von dem Anteil der öffentlichen Beschaffung, der bestimmte Umweltratingvoraussetzungen erfüllt. Es wäre auch möglich, große privatwirtschaftliche Unternehmen über die verschiedenen EU-Unternehmensnetze zu einer „Öko-Standard“-gerechten Beschaffungspolitik anzuhalten.

Zu Frage 6 — Sollten für die Festlegung „grüner Zonen“ und damit zusammenhängender Verkehrsbeschränkungen Kriterien oder Leitlinien herausgegeben werden? Auf welche Weise lässt sich ihre Vereinbarkeit mit einem ungehinderten Verkehr am besten sicherstellen? Gibt es Probleme bei der grenzübergreifenden Durchsetzung lokaler Bestimmungen für „grüne Zonen“?

23.

EU-Leitlinien für die Festlegung „grüner Zonen“ wären ein hilfreicher Beitrag zur Präzisierung und Einheitlichkeit, insbesondere, um allgemein anerkannte Fahrzeugkategorien entsprechend ihrem Energieverbrauch und ihren Emissionswerten festlegen zu können. Es sollte vielleicht eine europaweite Internetseite mit standardisierten Daten zu Städten und spezifischen Informationen zu dem betreffenden Stadtgebiet eingerichtet werden. Eine einheitliche Kennzeichnung der Fahrzeuge für die Einfahrt in Umweltzonen entsprechend ihres Schadstoffgehalts würde sowohl für die Fahrzeugführer als auch für den Vollzug in den Städten eine Erleichterung bedeuten, wenn gleiche Kennzeichnungsmerkmale für alle Fahrzeuge europaweit gelten würden.

24.

Europaweite Leitlinien in Bezug auf die Straßenverkehrsordnungen sind zum Schutz der Umwelt und der schwächsten Straßenverkehrsteilnehmer erforderlich. Die Mitgliedstaaten sollten dazu angehalten werden, diese Leitlinien in ihre nationalen Straßenverkehrsordnungen aufzunehmen, um so europaweit eine größere Klarheit und Vereinheitlichung sicherzustellen.

25.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass viele Städte und Regionen derzeit in Eigenregie Umweltzonen einrichten und diese auch mit eigenen Straßenverkehrsschildern und -zeichen kennzeichnen. Damit dies bei internationalen Spediteuren und Touristen nicht zu Verwirrung führt, sollte die EU einheitliche Straßenverkehrsschilder und -zeichen entwickeln. In Bezug auf die Einrichtung von Umweltzonen muss den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften möglichst große Handlungsfreiheit gegeben werden;

26.

Eine grenzübergreifende Durchsetzung lokaler Bestimmungen ist schon jetzt möglich (Rahmenbeschluss 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen).

27.

Kritisch hingewiesen wird darauf, dass die Europäische Kommission — ohne das Ergebnis der Konsultation abzuwarten — im Dezember einen vollkommen überarbeiteten Vorschlag zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (KOM(2007) 817), vorgelegt hat;

Zu Frage 5 — Wie könnte eine umweltbewusste gemeinsame Beschaffung gefördert werden?

28.

Aus dem STEER-Programm (2) könnten durch eine Verknüpfung mit neuen europäischen Öko-Standards, die sich auf die im Grünbuch erläuterten Grundsätze der über die gesamte Lebensdauer anfallenden Kosten für die Gesellschaft stützen, weitere Vorteile gezogen werden. Auf EU-Ebene könnten Partnerschaften mit Zulieferern gefördert, die Konzepte der über die gesamte Lebensdauer anfallenden Kosten über Zulieferernetze verbreitet, gemeinsame Standards und gegenseitige Anerkennung gefördert und die Umsetzung einschlägiger Forschung in innovative, marktfähige Produkte unterstützt werden.

Zu Frage 7 — Wie könnte eine umweltfreundliche Fahrweise weiter gefördert werden?

29.

Der soziale und finanzielle Wert der umweltfreundlichen Fahrweise sollte im Fahrschulunterricht hervorgehoben werden. Hierbei geht es darum, eine Änderung der Fahrweise herbeizuführen. Diese Fähigkeiten sollten anhand von vereinbarten Regeln für ein gutes und umsichtiges Fahrverhalten in den staatlichen Fahrprüfungen überprüft werden. Eine Aufgabe der EU könnte es dabei sein, vorbildliche Praktiken über Kampagnen bekannt zu machen und dazu nach dem Vorbild der erfolgreichen TAPESTRY-Initiative einen Marketing-Mix zu verwenden. Eine weitere Maßnahme, die eine umweltfreundliche Fahrweise fördern kann, ist die Förderung von in den Fahrzeugen installierten Geräten zur Messung des Kraftstoffverbrauchs;

Hin zu einem intelligenteren Nahverkehr

Zu Frage 8 — Sollten bessere Informationsdienste für Fahrgäste/Reisende entwickelt und gefördert werden?

30.

Bessere Informationsdienste für Reisende sowohl vor als auch während der Fahrt können einen erheblichen Beitrag zur Nachhaltigkeit liefern. Europäische Städte bieten bereits zahlreiche modellhafte Beispiele. Die Rolle auf EU-Ebene könnte darin bestehen, auf die Ausweitung und Kompatibilität der vorhandenen Systeme durch die Festlegung gemeinsamer Systeme und Symbole hinzuwirken. Eine weitere Rolle bestünde darin, beispielhafte Systeme zu fördern. Das Satellitennavigationssystem Galileo ist in dieser Hinsicht von zentraler Bedeutung.

31.

Informationsdienste für Reisende im öffentlichen Personennahverkehr sollten entwickelt und verbessert werden. Echtzeit- und Störungsinformationen über Internet und Handy, angepasst an den individuellen Informationsbedarf der Reisenden, dürften wesentlich zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs im Vergleich zu weniger nachhaltigen Verkehrsarten beitragen. Das Galileo-Navigationssystem wird eine wichtige Rolle für die Entwicklung neuer Informationsdienste spielen, daher sollte sich die EU dafür einsetzen, dass Galileo so schnell wie möglich ausgebaut wird.

32.

Für diese Vorhaben müssen vorrangig Informationsdienste errichtet werden, die den Verbundeffekt des öffentlichen Verkehrs stärken, d.h. Informationssysteme, die umfassende Informationen über Anschlüsse und die Situation im gesamten Netz eines integrierten Verkehrssystems eines städtischen Ballungsgebiets und seines Umlands (lokale, regionale oder nationale Ebene) bieten;

Zu Frage 9 — Werden weitere Maßnahmen benötigt, um die Normung von Schnittstellen und die Interoperabilität von IVS-Anwendungen in Städten zu gewährleisten? Welche Anwendungen sollten bei diesen Maßnahmen Vorrang genießen?

33.

Die bisherigen Maßnahmen zur Festlegung von technischen Normen waren für die Gewährleistung der Interoperabilität hilfreich, und in diesem Bereich gibt es für die EU auch weiterhin noch etwas zu tun. So könnte stärker auf die Förderung gemeinsamer Ansätze von Gruppen von Städten und zwischen Mitgliedstaaten abgehoben werden, beispielsweise mit Online-Überwachungs- und Informationssystemen, um Verkehrskollapsen vorzubeugen.

34.

Insbesondere sollten — nicht nur für die Information der Nutzer — möglichst europaweit einheitliche Systeme entwickelt werden, beispielsweise für statistische Wirkungsmonitorings für Wissenschaft und Planung entsprechend dem Stand der Technik.

Hin zu einem zugänglichen Nahverkehr

Zu Frage 11 — Wie kann die Qualität des kollektiven Verkehrs in den Städten Europas verbessert werden?

35.

Die EU sollte die Entwicklung von Ausrüstungen und Infrastruktur, die gemeinsamen Normen entsprechen, und in diesem Zusammenhang auch eine auf kontinuierliche Verbesserung der Dienstequalität ausgerichtete Forschung und Entwicklung neuer Verkehrssysteme unterstützen. Die Nachfragereaktion könnte dadurch verbessert werden, dass die Gewährung öffentlicher Mittel an eine größere Kundenzufriedenheit gekoppelt wird;

36.

Maßnahmen, die direkte und indirekte Kosten widerspiegeln, wären diesbezüglich ebenfalls hilfreich, weil sie zu einer ausgewogenen Berücksichtigung der Faktoren bei der Wahl des Verkehrsträgers beitragen.

Zu Frage 12 — Sollte die Bereitstellung gesonderter Spuren für den kollektiven Verkehr gefördert werden?

37.

Wir sind der Auffassung, dass gesonderte Spuren für den kollektiven Verkehr in Verbindung mit IVS gefördert werden sollten. Die EU könnte bei der Förderung der Durchführung von Vorhaben zur Errichtung separater Trassen für Auto- und Oberleitungsbusse oder auch Straßenbahnen, die in einer ihnen vorbehaltenen baulich abgetrennten Fahrspur bzw. in gemeinsamen Trassen mit Fuß- und Fahrradwegen verkehren, und bei der Entwicklung gemeinsamer Signale und Hinweisschilder mitwirken. Durch die Ausweisung von für den öffentlichen Nahverkehr reservierten Fahrstreifen können Verkehrsbehinderungen im öffentlichen Nahverkehr vermieden werden. Wenn für diese Fahrstreifen die Zahl der Fahrstreifen für den Autoverkehr verringert wird, kann dies zu einem geringeren Pkw-Verkehrsaufkommen führen, gleichzeitig steigt die Verkehrsdichte für den verbleibenden Autoverkehr. Gelegentlich kann es schwer sein, Verständnis für solche Maßnahmen zu erlangen und diese durchzuführen. Hier können die EU und die nationale Ebene die lokalen Entscheidungsträger durch Informationen und bewusstseinsbildende Maßnahmen unterstützen. Auch können internetgestützte Vermittlungsdienste für die Bildung von Fahrgemeinschaften und Modelle dafür entwickelt werden, wie Fahrgemeinschaften mit mindestens drei Insassen pro Kfz angeboten werden kann, zu bestimmten Tageszeiten die für den öffentlichen Personennahverkehr vorgesehenen Fahrstreifen zu nutzen.

Zu Frage 13 — Besteht die Notwendigkeit, eine europäische Charta der Rechte und Pflichten der Fahrgäste im kollektiven Verkehr einzuführen?

38.

Der Ausschuss würde eine Erweiterung der EU-Grundrechtecharta bezüglich der Rechte und Verpflichtungen der Fahrgäste öffentlicher Verkehrsmittel zur Verbesserung der Barrierefreiheit, insbesondere für mobilitätsbehinderte Menschen, begrüßen.

Zu Frage 14 — Welche Maßnahmen sollten ergriffen werden, um Personen- und Güterverkehr in Forschung und städtischer Mobilitätsplanung besser zu integrieren?

39.

Die Integration könnte durch die Aufstellung von Kriterien für die Finanzierung von Forschungs- und Demonstrationsvorhaben vor allem auf dem Gebiet energieeffizienter und umweltfreundlicher für den Stadtverkehr geeigneter Fahrzeuge Anreize erhalten. Ferner könnte die Aufstellung spezifischer städtischer Emissionsreduktionsziele in Verbindung mit der in Punkt 18 zu Frage 1 angesprochenen Kennzeichnung ins Auge gefasst werden.

Zu Frage 15 — Wie kann eine bessere Koordinierung zwischen dem Nah- und Regionalverkehr und der Flächennutzungsplanung erreicht werden? Welche Art von Organisationsstruktur könnte geeignet sein?

40.

Wir unterstützen den Einsatz von freiwillig aufgestellten Mobilitätsplänen, die das Umland von Ballungsgebieten berücksichtigen. Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass sinnvolle Konzepte für eine Umleitung des Schwerverkehrs aus den Innenstädten heraus entwickelt werden. Zwar gibt es keine einzige, alles umfassende optimale Lösung, doch sollten Ballungsgebiete lokale Lösungen entwickeln, die darauf ausgerichtet sind, von der EU vorgegebene und mit Anreizen versehene Ergebnisse zu erzielen. Diese Pläne könnten die Grundlage für vertragliche Mobilitätsvereinbarungen zwischen den wichtigsten beteiligten Interessenträgern sein.

41.

Der Ausschuss hält es für notwendig, zur Entlastung der Einfallsstraßen in Großstädte in Zusammenarbeit mit den angrenzenden Kommunen am Stadtrand und ggf. den Verkehrsverbünden der Metropolregionen große P+R-Anlagen mit entsprechenden Abstellkapazitäten zu schaffen, damit die Bürger, die mit dem Auto unterwegs sind, problemlos ihr Fahrzeug dort abstellen und ihren Weg danach ohne nennenswerten Zeitverlust mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortsetzen können. Es ist sinnvoll, die Errichtung integrierter Verkehrssysteme zu fördern, die den natürlichen Grenzen des städtischen Ballungsgebiets und den Beförderungsanforderungen der Bürger Rechnung tragen, und mit Blick auf die Verwaltung dieser Verkehrssysteme verbundartige oder ähnliche Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden einzurichten.

42.

Die Flächennutzungs- und die Mobilitätsplanung müssen auf sämtlichen Ebenen — sowohl der überkommunalen als auch der kommunalen Ebene — aufeinander abgestimmt und miteinander verknüpft werden, damit beide Aktionsbereiche in ökologischer, energetischer und funktionaler Hinsicht optimiert werden können, da sie in engem Zusammenhang und in Wechselwirkung zueinander stehen.

Hin zu einem sicheren Nahverkehr

Zu Frage 16 — Welche weiteren Maßnahmen sollten ergriffen werden, um Städten zu helfen, die Herausforderungen bei der Straßenverkehrssicherheit und bei der persönlichen Sicherheit im Nahverkehr zu meistern?

43.

Fußgänger und Radfahrer sind in Städten besonders gefährdet, daher sind ständige Verbesserungen der Straßenverkehrssicherheit dringend erforderlich, um diese Verkehrsträger bzw. Fortbewegungsarten zu fördern. Mit weiteren Maßnahmen könnten Demonstrationsprojekte angeregt werden, um innovative Verfahren zu zeigen, mit denen Fußgängern und Radfahrern Vorrang vor dem motorisierten Verkehr eingeräumt werden kann, und der rasche praktische Einsatz sicherheitstechnischer Verbesserungen könnte gefördert werden. Die Kommunen sollten ermutigt werden, freiwillige Kooperationen mit der Privatwirtschaft einzugehen, um die genannten Probleme zu lösen — dazu gibt es bereits zahlreiche Best-Practice-Lösungen.

Zu Frage 17 — Wie können Betreiber und Bürger besser über das Potenzial eines fortgeschrittenen Infrastrukturmanagements und fortgeschrittener Fahrzeugtechnologien für die Sicherheit informiert werden?

44.

Wir halten Demonstrationsprojekte, die allgemein bekannt gemacht werden, für die beste Art, um das Potenzial dieser Entwicklungen zu vermitteln. In Bezug auf die Bekanntmachung neuer Entwicklungen in diesem Bereich wird auf die Arbeiten der Europäischen Beobachtungsstelle für die Straßenverkehrssicherheit sowie auf die in europäischen Regionen vorhandenen Best-Practice-Beispiele verwiesen.

Zu Frage 18 — Sollten automatische Radarkameras entwickelt werden, die an das Stadtumfeld angepasst sind, und sollte ihr Einsatz gefördert werden?

45.

Die EU sollte die Entwicklung neuer Technik fördern. Es wäre z.B. sinnvoll und wichtig, weitere Versuche in ganz Europa zu fördern, um mehr über die Kosten und den Nutzen zu erfahren.

Schaffung einer neuen Kultur der Mobilität in der Stadt

Zu Frage 20 — Sollten alle Beteiligten zusammenarbeiten, um eine neue Mobilitätskultur in Europa zu schaffen? Könnte analog zum Modell der Europäischen Beobachtungsstelle für die Straßenverkehrssicherheit auch eine Europäische Beobachtungsstelle für die Mobilität in der Stadt eine nützliche Initiative darstellen, um diese Zusammenarbeit zu unterstützen?

46.

Wir halten dieses Modell mit Blick auf den Erfolg Europas bei der Verringerung der Unfallzahlen für nachahmenswert. Die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für die Mobilität in der Stadt kann nur unterstützt werden, wenn sie einen echten Mehrwert aufweist. Ferner sind wir der Ansicht, dass das Modell gestaffelter Ziele für die Finanzierung wesentlich zu den Fortschritten bei der Verringerung der Unfallzahlen beigetragen hat. Eine Europäische Beobachtungsstelle für Mobilität in der Stadt könnte zur Förderung bewährter Verfahren, zur Zuerkennung des Status als Umweltzone und zur jährlichen Berichterstattung in Verbindung mit der Frühjahrstagung des Rates beitragen.

Finanzielle Mittel

Zu Frage 21 — Wie könnten vorhandene Finanzinstrumente wie Struktur- und Kohäsionsfonds kohärent und besser genutzt werden, um einen integrierten und nachhaltigen Nahverkehr zu unterstützen?

47.

Im Rahmen verschiedener Programme — insbesondere dem TEN-V-Programm, den Konvergenzregions-Programmen unter den Strukturfonds und dem CIVITAS-Programm — werden bereits umfangreiche Mittel in Mobilitätsmaßnahmen investiert. Wenn EU-Fördermittel für Konvergenzregionen in städtische Projekte fließen, wäre eine Übereinstimmung mit den Zielen dieses Grünbuchs sicherzustellen. Die im Rahmen der Konvergenzprogramme finanzierten Maßnahmen sollten im Hinblick auf ihren jeweiligen Klimaeffizienzbeitrag ausgewogen auf die verschiedenen Verkehrsträger abstellen. Die Fördermittel der Konvergenz- und anderen Programme reichen nicht aus, um die europaweit erforderlichen tiefgreifenden Veränderungen herbeizuführen. Zudem fließen diese Fördermittel im Allgemeinen nicht in die Gebiete, in denen diesbezüglich der größte Bedarf herrscht — die großen Ballungsräume, die unter Wachstumsdruck stehen und deren Wettbewerbsfähigkeit durch Umweltprobleme beeinträchtigt wird. Aus dem Grünbuch geht der Handlungsbedarf klar hervor. Der EU fällt eine Aufgabe zu — die Herbeiführung dieser tiefgreifenden Veränderungen über ein erheblich erweitertes „CIVITAS“-Programm oder über ein völlig neues Programm. Mit den dadurch bereitgestellten Mitteln sollte die Entwicklung und Finanzierung von Umweltzonen und die Ausgewogenheit der verschiedenen Verkehrsträger gefördert werden. Eine solche Initiative würde auch Mittel aus der Privatwirtschaft und aus nationalen Programmen anziehen.

Zu Frage 23 — Wie könnten gezielte Forschungsmaßnahmen dazu beitragen, stadttypische Einschränkungen in die Verkehrsentwicklung in der Stadt zu integrieren?

48.

Wesentlich sind hier das Verkehrsmanagement und die Verkehrsüberwachung, in Verbindung mit der Entwicklung einer hohen Bebauungsdichte entlang der Achsen des öffentlichen Verkehrs. Insbesondere muss die städtische Entwicklung nach einem Konzept erfolgen, das in das System der Kommunikationsinfrastruktur und anderer Infrastruktursysteme integriert wird und mit ihm vereinbar ist. Dadurch lässt sich vermeiden, dass spätere Anpassungen notwendig werden. Das wichtigste Ergebnis wird es sein, dass bei der Nachfrage der Schwellenwert für die Einrichtung und Gestaltung öffentlicher Verkehrsverbindungen erreicht wird.

Zu Frage 24 — Sollten Städte darin bestärkt werden, Stadtmautgebühren zu erheben? Besteht die Notwendigkeit, einen allgemeinen Rahmen und/oder Leitlinien für Stadtmautgebühren festzulegen? Sollten die Erträge zweckgebunden zur Verbesserung des kollektiven Nahverkehrs verwendet werden? Sollten externe Kosten internalisiert werden?

49.

Den städtischen Behörden könnte die Möglichkeit eingeräumt werden, Stadtmautgebühren zu erheben. Es wäre hilfreich, wenn die EU die Entwicklung von Modellen für bewährte Verfahren und das Lernen aus bereits bestehenden Systemen fördern würde. Ein allgemeiner Rahmen und/oder Leitlinien könnten nützlich sein. Eine Standardisierung wäre wünschenswert, aber schwer durchführbar. Damit die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften die Stau- und Umweltprobleme lösen können, müssen sie über effiziente Instrumente verfügen. Staugebühren können ein hocheffizientes Instrument sein. Deshalb müssen die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften über die Einführung von Staugebühren und die Verwendung der Einnahmen selbst beschließen können. In vielen Mitgliedstaaten können sie dies aber nicht, da solche Fragen dort auf nationaler Ebene entschieden werden. Es wäre hilfreich, wenn die EU die Entwicklung von Modellen für bewährte Verfahren und das Lernen aus bereits bestehenden Systemen fördern würde. Nach Auffassung des AdR kann die Kommission durch Aufklärung und Sensibilisierung in großem Maße zur leichteren Einführung von Staugebühren durch die lokalen und regionalen Entscheidungsträger beitragen.

Zu Frage 25 — Welchen Mehrwert könnte eine zielgerichtete europäische Unterstützung zur Finanzierung eines umweltfreundlichen und energieeffizienten Nahverkehrs längerfristig bieten?

50.

Eine zielgerichtete Unterstützung könnte zu einer besseren Leistung beim Erreichen der CO2-Reduzierungsziele, zu einer rascheren Anwendung und Verbreitung neuer technischer Anwendungen sowie zu einer stärkeren Verbreitung und Nachahmung bewährter Verfahren führen. Im Gegenzug könnten so die durch Verkehrsstaus bedingten Kosten für die EU-Wirtschaft verringert und eine weltweite Führungsposition der EU auf dem Markt für Technik und Verfahrensweisen für eine nachhaltige Entwicklung erreicht werden, zudem könnten das Wirtschaftswachstum und ein nachhaltiger städtischer Nahverkehr miteinander vereint werden.

51.

Durch Mobilitätsvereinbarungen zur Förderung starker Bündnisse zwischen Interessenträgern, die in der Lage sind, die Risiken im Zusammenhang mit den umfangreichen Darlehen zu tragen, die für den Aufbau einer nachhaltigen Verkehrsinfrastruktur in großem Maßstab erforderlich sind, könnte die EU noch zusätzlichen Mehrwert schaffen. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit der EIB unerlässlich.

Brüssel, den 9. April 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  TAPESTRY — Travel Awareness, Publicity and Education Supporting a Sustainable Transport Strategy in Europe. TAPESTRY war ein dreijähriges Forschungs- und Demonstrationsprojekt, das von der Europäischen Kommission (GD Energie und Verkehr) im Rahmen des 5. Forschungsrahmenprogramms finanziert wurde.

(2)  Das STEER-Programm ist eine Leitaktion des Programms „Intelligente Energie für Europa“, die sich auf alternative Fahrzeuge und Kraftstoffe, Maßnahmen zur Förderung energieeffizienterer Verkehrssysteme und den Ausbau der Verkehrs-Sachkompetenz der örtlichen Energieagenturen erstreckt.


5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/24


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Das künftige gemeinsame europäische Asylsystem“

(2008/C 172/05)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Erste die EU-Rechtsvorschriften für das gemeinsame europäische Asylsystem umsetzen werden und hebt hervor, dass die Arbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch ein gemeinsames Asylverfahren, das die solidarische und verantwortliche Beteiligung jedes Mitgliedstaats vorsieht, erleichtert wird;

empfiehlt, bei Bedarf auf nationaler Ebene einen Konzertierungsmechanismus zwischen den nationalen, regionalen und lokalen Institutionen einzuführen, um so ein integriertes Mehrebenensystem zur Steuerung dieses Phänomens verwirklichen;

legt den Erlass einer europäischen Verordnung nahe, die folgende Aspekte zwischen den Mitgliedstaaten regelt: gegenseitige Anerkennung des zuerkannten Schutzes, die Verfahren für die Übertragung und einen einheitlichen Rechtsstatus für Flüchtlinge und für Personen, die Anspruch auf subsidiären Schutz haben;

vertritt die Auffassung, dass die inhaltliche Erweiterung der Richtlinie 2003/109/EG auf Personen, die eine Form internationalen Schutzes genießen, nicht nur integrativer Bestandteil des gemeinschaftlichen Harmonisierungsprozesses im Asylbereich ist, sondern auch eine grundlegende Maßnahme zur Beseitigung eventueller Gefahren von Diskriminierung;

empfiehlt, gemeinsame Leitlinien festzulegen, um unter umfassender Beteiligung der lokalen Gebietskörperschaften Maßnahmen durchzuführen, die den Zugang von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu Sozial- und Gesundheitsdiensten sowie zu Wohnraum erleichtern; gleichzeitig sind Maßnahmen zur Entwicklung von Programmen für die soziale Teilhabe vor Ort vorzusehen; empfiehlt weiterhin, sichere und punktuelle Regeln für die Anerkennung von Studienabschlüssen, die berufliche Umschulung und die Zertifizierung von Qualifikationen festzulegen und Gelder für die Förderung des arbeitsmarktrelevanten und unternehmerischen Potenzials von Flüchtlingen vorzusehen;

erachtet es im Sinne einer erfolgreichen Integration der Flüchtlinge für erforderlich, dass sie sich als Teil des Geschehens in ihren Vierteln, Städten, Staaten und in der Europäischen Union, in der sie wohnen, empfinden. Die Teilhabe am politischen Geschehen vor Ort, angefangen beim aktiven und passiven Wahlrecht bei den Kommunalwahlen, hat nicht nur einen symbolischen, sondern auch einen sehr hohen praktischen Wert;

empfiehlt die Planung von Finanzierungsmöglichkeiten und Ausschreibungen zur Stärkung der Kompetenzen der nationalen und lokalen Akteure, unter besonderer Berücksichtigung des psycho-sozialen Bereichs, der Legalisierung und der Bewältigung von Situationen besonderer Schutzwürdigkeit.

Berichterstatter

:

Savino Antonio SANTARELLA (IT/UEN-EA), Bürgermeister von Candela

Referenzdokumente

Grünbuch über das künftige Gemeinsame Europäische Asylsystem

KOM(2007) 301 endg.

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG zwecks Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auf Personen mit internationalem Schutzstatus

KOM(2007) 298 endg.

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften

1.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Erste die EU-Rechtsvorschriften für das gemeinsame europäische Asylsystem umsetzen werden. Auf ihrem Gebiet treffen jeden Tag bunt gemischte Migrantenströme, darunter auch Asylbewerber, ein, denen sie häufig medizinische Hilfe und psychologischen Beistand leisten müssen, weil diese körperliche und seelische Misshandlung und Folter erlitten haben. Für diese Dienstleistungen, die nicht zum gewöhnlichen Tagesgeschäft der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ihrer Dienststellen gehören, bedürfen sie einer außerordentlichen Unterstützung, damit sie ihrer Aufgabe fachlich wie strukturell gewachsen sein können;

2.

hebt hervor, dass die Arbeit der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften durch ein gemeinsames Asylverfahren, das die solidarische und verantwortliche Beteiligung jedes Mitgliedstaats vorsieht, erleichtert wird. Heutzutage obliegt den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in bestimmten Ländern eine unverhältnismäßig hohe Verantwortung, u.a. weil ein gemeinsames Asylsystem fehlt;

3.

verweist auf die Tatsache, dass auch Asylberechtigte mangels entsprechender Aufnahme- und Integrationsprojekte und eines sichereren Arbeitsplatzes in Ausbeutungs- und Kriminalitätsnetze geraten können, und so ggf. die Sicherheit und den sozialen Zusammenhalt gefährden. Durch die Möglichkeit, während des Asylverfahrens gegen Entgelt zu arbeiten, kann das Risiko und die Bereitschaft verringert werden, in Ausbeutungs- und Kriminalitätsnetze zu geraten;

4.

empfiehlt, in jedem Mitgliedstaat ein Netzwerk lokaler Gebietskörperschaften zu errichten, das Maßnahmen zur Förderungen des sozialen Zusammenhalts gewährleistet, um im Rahmen lokaler Projekte, die von den Gebietskörperschaften selbst durchgeführt werden, zielgerichtet Flüchtlinge zu integrieren. In den Ländern, in denen dieses Dienstleistungsnetz bereits erprobt wurde, konnte durch die Arbeit der Territorialen Kommissionen die Dauer der Asylantragsprüfung verkürzt werden, und es konnten auch die Lebensbedingungen der Antragsteller verbessert werden, da ihre Integration in die lokale Gemeinschaft des Aufnahmelandes gefördert wurde — mit erheblichen Vorteilen in puncto Sicherheit und Lebensqualität;

5.

empfiehlt daher, dass sich die verschiedenen europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Ressourcen sinnvoll ergänzen und entsprechend in dieses Dienstleistungsnetz jedes Mitgliedstaates zur Bewältigung der Integrationsprobleme von Asylbewerbern und Flüchtlingen fließen;

6.

empfiehlt, bei Bedarf auf nationaler Ebene einen Konzertierungsmechanismus zwischen den nationalen, regionalen und lokalen Institutionen einzuführen, um so ein integriertes Mehrebenensystem zur Steuerung dieses Phänomens verwirklichen;

7.

empfiehlt, dass die Teilnahme an diesem Netzwerk freiwillig ist und Partnerschaften errichtet werden, damit die Entscheidungen und Verantwortlichkeiten von den einzelnen institutionellen, öffentlichen und privaten Akteuren auf lokaler Ebene mitgetragen werden. Auf diese Weise können die Aufnahme- und Integrationsmaßnahmen geplant und die auf den Gebieten vorhandenen Potenziale ausgebaut werden. Diese Partnerschaften können zum Ausbau von Kenntnissen und in der Folge zur bewussten Einbindung von Akteuren führen, die bislang nicht im Asylbereich tätig waren oder in diesem Bereich nur zögerlich Verantwortung übernommen haben;

8.

bekräftigt, dass ein derartiges Netzwerksystem dazu führen kann, dass Institutionen, Unternehmen, Gewerkschaften, Dienstleistungsverbände, berufsbildende Schulen, Hochschulen und selbstverständlich lokale Gebietskörperschaften und Regionen ihre Rolle in diesem System finden, sodass das Phänomen in seiner Gesamtheit für die Gesellschaft sichtbar wird und jeder Akteur seine eigene Rolle wahrnehmen kann und ganz selbstverständlich zur Abfederung oder Beseitigung etwaiger Spannungen beiträgt;

Rechtsinstrumente

Bearbeitung von Asylanträgen

9.

vertritt die Auffassung, dass die Europäische Union bei der Anwendung des Verfahrens zur Anerkennung des internationalen Schutzstatus zwei unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden muss, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen:

den effektiven Schutz der Asylbewerber;

die Kontrolle der Außengrenzen.

10.

schlägt vor, die Verfahren für die Identifizierung, den Zugang zum Unionsgebiet und den Zugang zum Asylverfahren auf EU-Ebene abzustimmen;

11.

fordert die Planung und Erprobung gemeinsamer Verfahren für die Identifizierung von Migranten, die innerhalb gesicherter Fristen, im Rahmen präziser Maßnahmen und unter Wahrung der Grund- und Menschenrechte sowie der Würde des Menschen angewandt werden können;

12.

hält es für wesentlich, für die Verfahren zur Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz gemeinsame Instrumente auszumachen, die eine einheitliche Bewertung in den einzelnen Mitgliedstaaten gewährleisten können und die operative Anwendung der in den Gemeinschaftsrichtlinien (insbesondere Richtlinie 2005/85/EG) vorgesehenen Bestimmungen ermöglichen;

13.

schlägt außerdem vor, regelmäßige Möglichkeiten zur Ausbildung, Weiterbildung und Kontrolle sowie zur Begegnung und zum Austausch zwischen den Behörden vorzusehen, die mit der Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz befasst sind;

14.

empfiehlt, ein europäisches Programm für die gemeinsame Aus- und Weiterbildung der Grenzschutzeinheiten oder der Grenzpolizei vorzusehen;

15.

empfiehlt, an den Grenzübergängen (in den Flughäfen und an den See- und Landgrenzen) und Einreisezonen die Einrichtung von Unterstützungs- und Orientierungsdiensten für Drittstaatenangehörige vorzusehen, die internationalen Schutz beantragen;

Aufnahmebedingungen für Asylbewerber

16.

möchte in puncto Gewahrsamsnahme von Asylsuchenden betonen, dass diese Personen nicht lediglich zu Zwecken der Prüfung ihres Antrags in Gewahrsam genommen werden dürfen. Eventuelle Einschränkungen der Bewegungsfreiheit dürfen nur auf die Dauer der Identifizierungsverfahren begrenzt sein, die Gegenstand weiterer Harmonisierungsanstrengungen sein müssen;

17.

fordert, dass die Europäische Union eine Charta annimmt, die auf die Personen eingeht, die internationalen Schutz beantragen und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden;

18.

ist der Auffassung, dass die Sekundärmigration innerhalb der Europäischen Union in erster Linie auf die unterschiedliche wirtschaftliche Lage der Mitgliedstaaten und die jeweils vorherrschende Einstellung gegenüber Asylbewerbern zurückzuführen ist;

19.

erachtet es deshalb für notwendig, eine Studie über die Aufnahmepraxis der letzten Jahre in allen Mitgliedstaaten zu erstellen, vor allem in Bezug auf den Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt und die soziale Integration;

20.

möchte dieser Stellungnahme einen Anhang beifügen, in dem die in diesen Bereichen realisierten vorbildlichen Verfahren in Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europas gesammelt werden;

21.

empfiehlt, im Zusammenhang mit den von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eingerichteten Diensten den Begriff der „materiellen Unterstützung“ nicht mehr zu verwenden und ein „integriertes Aufnahmekonzept“ anzuwenden (das personenbezogene Unterstützungs- und Orientierungsdienste und Wege zur sozioökonomischen Eingliederung umfasst);

Gewährung von Schutz

22.

weist darauf hin, dass der Begriff des internationalen Schutzes immer noch stark an die strikte Definition des Flüchtlingsstatus nach Artikel 1 der Genfer Konvention gebunden ist. Gleichwohl hat sich der internationale Kontext seit 1951 stark verändert, und damit auch das Profil der Schutzsuchenden, die in zunehmendem Maße nicht vor individueller Verfolgung, sondern vor allgemeiner Gewalt und bewaffneten Auseinandersetzungen in ihrem Herkunftsland flüchten, aber auch die Umwelt- und Lebensbedingungen spielen eine größer werdende Rolle;

23.

stellt fest, dass vor diesem Hintergrund die Bestimmungen der Richtlinie 2004/83/EG voll und ganz vertretbar sind, in denen der subsidiäre Schutzstatus beschrieben und vereinheitlicht wird. Dieser ist den Personen zuzuerkennen, die nicht unter die Definition des Begriffs „Flüchtlinge“ im Sinne der Genfer Konvention fallen. Dieser Schutz versteht sich als Ergänzung zum Flüchtlingsstatus und ist diesem weder unter- noch nachgeordnet oder von zweitrangiger Bedeutung;

24.

begrüßt deshalb das Bemühen der Europäischen Kommission, die Voraussetzungen für den Anspruch auf subsidiären Schutz zu skizzieren und damit die Bestimmungen der Genfer Konvention zu ergänzen und zu erweitern;

25.

betont, dass sich bei dieser Lesart der Gemeinschaftsbestimmungen für die Zukunft zwei Formen des internationalen Schutzes ableiten lassen (Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz), um die Zielgruppe der Schutzempfänger zu erweitern;

26.

fordert, dass beide Formen des internationalen Schutzes, die von einem Mitgliedstaat gewährt werden, automatisch von allen anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden;

27.

empfiehlt, die Möglichkeit einer Übertragung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten vorzusehen, wenn Personen, denen internationaler Schutz gewährt wird, ihren Aufenthaltsort von einem Mitgliedstaat in einen anderen verlegen; dadurch wird die Freizügigkeit innerhalb des Unionsgebiets gewährleistet (und gleichzeitig unmittelbar kontrolliert und überwacht);

28.

hält es für erforderlich, dass die Europäische Union über (rechtliche und operative) Instrumente verfügt, die ein Eingreifen in den Fällen ermöglichen, in denen eine Abschiebung aus dem Unionsgebiet nicht möglich ist;

Querschnittsthemen

Angemessene Reaktion auf Situationen besonderer Schutzwürdigkeit

29.

ist der Auffassung, dass die besondere Schutzwürdigkeit anhand des persönlichen Einzelschicksals und der individuellen Erlebnisse zu ermitteln ist; davon ausgenommen sind allerdings einige Personengruppen, die per se besonderer Aufnahme- und Schutzmaßnahmen bedürfen (z.B. unbegleitete Minderjährige, mit oder nachreisende bzw. flüchtende Frauen oder Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen) und auf deren besondere Situation im Verfahren und in der Entscheidungspraxis entsprechend Rücksicht genommen werden muss (z.B. Achtung des Rechts auf Privat- und Familienleben oder Familienzusammenführung);

30.

verweist darauf, dass insbesondere in Bezug auf Folteropfer Unterstützungs- und Rehabilitationsmaßnahmen unzureichend sein können, wenn sie

nicht durch spezifische Maßnahmen zur Gewährleistung der Aufnahme, des Schutzes und der sozioökonomischen Integration flankiert werden;

ausschließlich von besonderen Einrichtungen geleistet werden, die nicht mit den nationalen und lokalen Sozialdiensten und auch nicht mit anderen Programmen und Diensten für Asylsuchende und Flüchtlinge in Verbindung stehen;

31.

empfiehlt deshalb, bei der Schaffung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems eine umfassende und differenzierte Debatte zur Festlegung gemeinsamer Standards für die Identifizierung einzelner Fälle besonderer Schutzwürdigkeit vorzusehen;

32.

schlägt vor, bei den Instrumenten, die die Europäische Union zur Unterstützung der verschiedenen Akteure des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems schaffen wird (wie z.B. Leitlinien, Handbücher, Aus- und Weiterbildungsprogramme usw.), auch spezifische Handlungslinien und Anhaltspunkte vorzusehen, die das Erkennen von Situationen besonderer Schutzwürdigkeit und somit ihre Bewältigung erleichtern;

33.

hält es für grundlegend, die Befugnisse der lokalen Sozialdienste auszubauen, um in Fällen besonderer Schutzwürdigkeit die Einzelperson anzuerkennen und zu betreuen; fordert die Europäische Union auf, in diesem Sinne aktiv zu werden und sowohl Mittel für spezifische Programme zum Kapazitätsaufbau bereitzustellen als auch auf Aus- und Weiterbildungsprogramme der Mitgliedstaaten zu drängen;

Integration

34.

betont, dass Integration ein Vorgang ist, der in erster Linie darauf abzielt, dass Flüchtlinge einen angemessenen Grad an Selbstständigkeit erlangen. Der Integrationsprozess verläuft gleichzeitig auf verschiedenen Ebenen der Eingliederung (Arbeit, Wohnung und Gesellschaft) und in verschiedenen Etappen (Ortskundigkeit, Zugang zu Dienstleistungen, Teilhabe);

35.

hält es für wesentlich, bei der Sammlung unangenehmer Erfahrungen, die Migranten der zweiten Generation im Rahmen der Integrationsmaßnahmen in verschiedenen Teilen Europas eventuell erlebt haben, die Flüchtlinge (im Einzelfall) nicht als „Fremde“ oder als „Gäste“ anzusehen und — ausgehend von der Anerkennung und der Achtung der Werte sowie des geltenden Rechts des Aufnahmelandes — keine Abwendung von der Kultur des Herkunftslandes vorzusehen;

36.

erachtet es im Sinne einer erfolgreichen Integration der Flüchtlinge für erforderlich, dass sie sich als Teil des Geschehens in ihren Vierteln, Städten, Staaten und in der Europäischen Union, in der sie wohnen, empfinden. Die Teilhabe am politischen Geschehen vor Ort, angefangen beim aktiven und passiven Wahlrecht bei den Kommunalwahlen, hat nicht nur einen symbolischen, sondern auch einen sehr hohen praktischen Wert;

37.

ist der Auffassung, dass ein solches Zugehörigkeitsgefühl in den Schulen entwickelt wird und dass Programme für die systematische Aufnahme und Eingliederung von Schülern und Studenten mit Flüchtlingsstatus in alle Schul- und Hochschulsysteme der Mitgliedstaaten konzipiert werden können;

38.

empfiehlt:

gemeinsame Leitlinien festzulegen, um unter umfassender Beteiligung der lokalen Gebietskörperschaften Maßnahmen durchzuführen, die den Zugang von Asylbewerbern und Flüchtlingen zu Sozial- und Gesundheitsdiensten sowie zu Wohnraum erleichtern; gleichzeitig sind Maßnahmen zur Entwicklung von Programmen für die soziale Teilhabe vor Ort vorzusehen;

sichere und punktuelle Regeln festzulegen für die Anerkennung von Studienabschlüssen, die berufliche Umschulung und die Zertifizierung von Qualifikationen;

Gelder für die Förderung des arbeitsmarktrelevanten und/oder unternehmerischen Potenzials von Flüchtlingen vorzusehen, indem auch die Zusammenarbeit im Rahmen bereits vor Ort bestehender wirtschaftlicher Aktivitäten gefördert wird;

Durchführung — Begleitmaßnahmen

39.

empfiehlt die Entwicklung gemeinsamer und standardisierter Verfahren zur Identifizierung von Bürgern aus Drittstaaten, die um internationalen Schutz ersuchen;

40.

schlägt die Erarbeitung strukturierter Aus- und Weiterbildungsprogramme für folgende Zielgruppen vor: Grenzschutz und Polizei, NRO, für die Prüfung der Asylanträge zuständige Behörden, lokale Gesundheits- und Sozialdienste, lokale Verwaltungen und Leiter der einzelstaatlichen Institutionen;

41.

regt an, Foren zur Begegnung und zum Austausch zu schaffen: Eine „europäische Vollversammlung“ zur Asylfrage, regionale Konferenzen und der Start eines Personalaustauschprogramms, eine Art „Erasmus-Programm“ für Akteure des Asylbereichs;

42.

regt eine engere Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten in bestimmten Asylfragen an;

43.

legt den Erlass einer europäischen Verordnung nahe, die folgende Aspekte zwischen den Mitgliedstaaten regelt: gegenseitige Anerkennung des zuerkannten Schutzes, die Verfahren für die Übertragung und einen einheitlichen Rechtsstatus für Flüchtlinge und für Personen, die Anspruch auf subsidiären Schutz haben;

44.

erachtet es für wesentlich, die Mechanismen zur Konsultation der verschiedenen Akteure, die für die Realisierung eines gemeinsamen Asylsystems zentrale Ansprechpartner sind (wie nationale Behörden und lokale Verwaltungen, Polizei und NRO) zu entwickeln und auszubauen;

45.

empfiehlt die Planung von Finanzierungsmöglichkeiten und Ausschreibungen zur Stärkung der Kompetenzen der nationalen und lokalen Akteure, unter besonderer Berücksichtigung des psycho-sozialen Bereichs, der Legalisierung und der Bewältigung von Situationen besonderer Schutzwürdigkeit;

Solidarität und Lastenteilung

Finanzielle Solidarität

46.

begrüßt das von der Europäischen Kommission vorgelegte generelle Programm Solidarität und Steuerung der Migrationsströme 2007-2013; mithilfe dieses Mehrjahresprogramms, das vier Teilbereiche und entsprechende Fonds vorsieht, sollen die verschiedenen Probleme des Migrationsphänomens detailliert angegangen werden; insbesondere begrüßt er die nächste Generation des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008-2013 und den Europäischen Rückkehrfonds, die vor allem den Bedürfnissen der lokalen Gebietskörperschaften in Bezug auf Asylsuchende und Flüchtlinge entsprechen;

47.

ist der Auffassung, dass die Harmonisierung in puncto Verfahrensstandards, Aufnahme, Integration und sozialer Teilhabe vor Ort das primäre Mittel zur Eindämmung der Sekundärmigration von Asylbewerbern oder von Personen mit Schutzstatus innerhalb der Europäischen Union darstellt;

48.

verweist darauf, dass der wichtigste Schritt zur Erlangung dieser Harmonisierung die Schaffung eines wirkungsvollen europäischen Asylsystems ist, dem wichtigsten Instrument für die vollständig gemeinsam von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union getragene Verantwortung und die gemeinsamen Zuständigkeiten;

49.

erinnert daran, dass dieses Ziel einen großen finanziellen, humanen und zeitlichen Aufwand erfordert; hält dies jedoch für erforderlich, um zu einem Aktionsmodell zu gelangen, von dem die europäische Steuerung der Migrationsströme im Allgemeinen profitieren kann;

50.

betont, dass es für die Durchführung der oben beschriebenen Maßnahmen und zur Gewährleistung ihrer Wirkung in den einzelnen Mitgliedstaaten von grundlegender Bedeutung ist, dass bei den für die europäische Asylpolitik vorgesehenen Mitteln ein auf Gemeinschaftsebene verwalteter Anteil und Quoten für die einzelnen Mitgliedstaaten vorgesehen werden;

51.

empfiehlt deshalb, dass die Staaten, in denen die Asylanträge steigen oder konstant bleiben, ebenso wie die Staaten an den Außengrenzen eine Mittelausstattung bekommen, die ihrem Maßnahmenaufwand entspricht. Die Errichtung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems erfordert erhebliche Mittel, und insbesondere in den ersten fünf Jahren wird man wohl kaum die Bestimmung einhalten können, der zufolge die Gemeinschaftsmittel die einzelstaatlichen Mittel lediglich ergänzen;

52.

fordert in diesem Zusammenhang, eine solide und detaillierte Planung der europäischen Mittel durchzuführen, die Finanzierungsmöglichkeiten für operative Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Ausbildung, Personalaustausch und Beteiligung der Ansprechpartner vor Ort am europäischen Konsultationsprozess vorsieht;

53.

empfiehlt ebenfalls, angemessene Mittel zur Unterstützung der neu beigetretenen Länder und jener Mitgliedstaaten vorzusehen, die noch keine langen Erfahrungen mit der Steuerung der Migration durch zusätzliche Mittel für die Bewältigung eventueller struktureller Mängel auf nationaler Ebene haben. Unter solchen Rahmenbedingungen würden sich Rückkehr-Programme innerhalb der Europäischen Union erübrigen;

Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/109/EG auf Personen mit internationalem Schutzstatus

54.

begrüßt nachdrücklich den Richtlinienvorschlag des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/109/EG und der Erweiterung ihres Anwendungsbereichs auch auf Personen mit internationalem Schutzstatus (Flüchtlinge oder Personen mit subsidiärem Schutzstatus);

55.

vertritt die Auffassung, dass die inhaltliche Erweiterung der Richtlinie 2003/109/EG auf Personen, die eine Form internationalen Schutzes genießen, nicht nur integrativer Bestandteil des gemeinschaftlichen Harmonisierungsprozesses im Asylbereich ist, sondern auch eine grundlegende Maßnahme zur Beseitigung eventueller Gefahren von Diskriminierung;

56.

hält es für notwendig vorzusehen, dass Personen mit internationalem Schutzstatus eine langfristige Aufenthaltsberechtigung in dem Mitgliedstaat erwerben können, der ihnen Schutz gewährt, und auch das Aufenthaltsrecht in einem zweiten Staat wahrnehmen können;

57.

betont, dass die Gewährung einer Form des internationalen Schutzes bei der Bewertung der Konsequenzen eines eventuellen Verlustes der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten stets zu berücksichtigen ist;

58.

begrüßt folglich die Maßnahmen des Richtlinienvorschlags, in denen die umfassende Einhaltung des Prinzips der Nichtzurückweisung (das die Zwangsrepatriierung in ein Land, in dem das Leben oder die Freiheit der Person bedroht wäre, untersagt) unterstrichen und ihre vollständige und konkrete Anwendung — im Einklang mit den gemeinschaftlichen und internationalen Vorschriften — durchgeführt wird. Soweit jedoch weitergehende Einschränkungen bei der Ausweisung und Abschiebung vorgesehen sind, werden diese abgelehnt;

59.

ist der Auffassung, dass gemäß dem Grundsatz der Nichtzurückweisung die Behörden eines zweiten Mitgliedstaates genau darüber informiert sein müssen, wenn einem langfristigen Aufenthaltsberechtigten, der im Hoheitsgebiets ihres Staates um Aufenthalt ersucht, in einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz gewährt worden ist. Diese Bestimmung ist von zentraler Bedeutung für die Gewährleistung durchgehenden Schutzes bei Fortbestand des internationalen Schutzbedürfnisses;

60.

hält es für unerlässlich, dass — sollten sich die für die An- und Aberkennung des internationalen Schutzstatus zuständigen Behörden von denjenigen Behörden unterscheiden, die für die Bewilligung und Aberkennung des langfristigen Aufenthaltsrechts zuständig sind — der „internationale Schutz, der dem (…) Aufenthalt zugrunde liegt“ unbedingt zu berücksichtigen ist;

61.

begrüßt die Bestimmungen, die die volle Anwendung des Aufenthaltsrechts — auch für Personen mit internationalem Schutzstatus und langfristiger Aufenthaltsberechtigung — in einem zweiten Mitgliedstaat gewährleisten;

62.

legt schlussendlich nahe, eine einheitliche gemeinschaftliche Regelung für die Gewährung des Aufenthaltsrechts für Flüchtlinge und Personen mit subsidiärem Schutzstatus (aus beruflichen oder familiären Gründen) in einem zweiten Mitgliedstaat, sowie vor allem eine gemeinschaftliche Regelung zum Übergang der Verantwortung bei Anspruch auf internationalen Schutz anzunehmen.

Brüssel, den 9. April 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/29


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Europäische Hafenpolitik“

(2008/C 172/06)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

hebt die große Bedeutung der Häfen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung sowie für die Wettbewerbsfähigkeit und für den Wohlstand Europas, nicht nur für die Küstenregionen hervor;

stellt fest, dass die europäische Hafenlandschaft von großer Diversität geprägt ist, und ist überzeugt, dass unterschiedliche Strukturen den Wettbewerb um die effizientesten Verkehrswege verstärken;

betont, dass ein Hafenmanagement sinnvollerweise auf regionaler und lokaler Ebene stattfindet, und begrüßt daher die Absicht der Kommission, die unterschiedlichen Strukturen bei der Verwaltung von Häfen in der EU nicht durch äußere Eingriffe vereinheitlichen zu wollen;

betont, dass nicht nur einzelne Häfen miteinander konkurrieren, sondern ganze Transportketten miteinander im Wettbewerb stehen;

ist der Ansicht, dass die für das Jahr 2008 angekündigten Leitlinien für staatliche Beihilfen ein geeignetes Instrument für die Präzisierung des EG-Vertrags in Bezug auf Häfen sind, um den Wettbewerb im Hafensektor weiterhin fair und effizient zu gestalten;

stellt fest, dass es einen echten Binnenmarkt für den Seeverkehr in Europa noch nicht gibt, und begrüßt eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, die Fortschritte bei der Modernisierung des Zollwesens sowie die für 2008 angekündigte Initiative der Kommission für die Errichtung eines Europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen;

fordert, dass die Entwicklung und Förderung von „Clean-Ship“- und „Clean-Port“-Projekten fortgesetzt wird und hält es für notwendig, die Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen von Schiffen, z.B. durch Landstromanschlüsse, vordringlich auf internationaler Ebene voranzutreiben, damit die europäischen Häfen im globalen Wettbewerb keinen Nachteil erleiden;

Berichterstatter

:

Rolf HARLINGHAUSEN, Mitglied des Europaausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft (DE/EVP)

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission über eine europäische Hafenpolitik

KOM(2007) 616 endg.

I.   Politische Empfehlungen:

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Im Grundsatz

1.

dankt der Kommission für die Mitteilung über eine zukünftige europäische Hafenpolitik, die das Ergebnis eines umfangreichen Reflexions- und Konsultationsprozesses zwischen Mai 2006 und Juni 2007 ist, bei dem unter Teilnahme aller Interessengruppen verschiedene Aspekte der europäischen Hafenpolitik in sechs thematischen Workshops bearbeitet wurden;

2.

betrachtet die Mitteilung der Kommission als Weiterentwicklung der früheren Mitteilung an das Europäische Parlament und an den Rat „Verbesserung der Dienstequalität in Seehäfen: Ein zentraler Aspekt für den europäischen Verkehr — Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Marktzugang für Hafendienste“ (KOM(2001) 35 endg.), zu welcher der Ausschuss der Regionen am 20. September 2001 eine Stellungnahme abgegeben hat (CdR 161/2001 fin) sowie des „Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zum Markt für Hafendienste“ (KOM(2004) 654 endg.), zu welcher der Ausschuss der Regionen am 13. April 2005 eine Stellungnahme abgegeben hat (CdR 485/2004 fin);

3.

sieht die Mitteilung in engem Zusammenhang mit anderen relevanten Themen, insbesondere der europäischen Meerespolitik und der europäischen Verkehrspolitik, und verweist auf seine Initiativstellungnahme vom 12. Oktober 2005 zum Thema „EU-Meerespolitik — eine Frage der nachhaltigen Entwicklung für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften“ (CdR 84/2005 fin), seine Stellungnahme vom 13. Februar 2007 zum Thema „Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union“ (CdR 258/2006 fin) sowie seine Stellungnahme vom 14. Februar 2007 zum Thema „Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch der Europäischen Kommission von 2001“ (CdR 119/2006 fin);

4.

unterstreicht, dass die Gestaltung und Umsetzung der künftigen europäischen Hafenpolitik auf den Grundsätzen der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit fußen muss;

Zur Mitteilung im Allgemeinen

5.

hebt die große Bedeutung der Häfen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung sowie für die Wettbewerbsfähigkeit und für den Wohlstand Europas, nicht nur für die Küstenregionen hervor. Häfen, Seeverkehr und die dazugehörige Logistik sind eine der stärksten Wachstumsbranchen in Europa. 90 % des Handels der Europäischen Union (EU) mit Drittländern wird über die Häfen abgewickelt. Beim Verkehr innerhalb der EU werden 40 % über die Häfen verschifft. Zudem werden innerhalb der EU jedes Jahr mehr als 200 Millionen Passagiere mit Schiffen befördert;

6.

ist der Überzeugung, dass eine europäische Hafenpolitik diese Aspekte ebenso berücksichtigen muss wie die zunehmende Globalisierung und das neue Umfeld einer erweiterten Union. Dabei sind für das nachhaltige und ausgewogene Wachstum sowie den Erfolg der Regionen Europas auch Klima- und Umweltschutz sowie die Gesundheit der Bürger von großer Wichtigkeit;

7.

stellt fest, dass die europäische Hafenlandschaft von großer Diversität geprägt ist und ist überzeugt, dass unterschiedliche Strukturen den Wettbewerb um die effizientesten Verkehrswege verstärken;

8.

bewertet es daher positiv, dass es sich bei der Mitteilung und den darin angekündigten weiteren Maßnahmen nach dem Scheitern der beiden Richtlinienvorschläge über den Zugang zum Markt für Hafendienste im Europäischen Parlament, die auch vom Ausschuss der Regionen kritisch gesehen wurden, überwiegend um unverbindliches Recht (soft law) handelt und nicht um neue Legislativvorschläge, da so den unterschiedlichen Strukturen besser Rechnung getragen werden kann;

9.

ist erfreut, dass die Kommission die Gelegenheit genutzt hat, der Mitteilung einen über den thematisch im Wesentlichen auf den Zugang zu Hafendienstleistungen begrenzten Ansatz der beiden Richtlinienvorschläge hinausgehenden umfassenden, zahlreiche Themen ansprechenden Kontext zu geben;

10.

begrüßt die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Klärung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Dabei müssen die Maßnahmen der weiteren Verbesserung eines effektiven Wettbewerbs und des freien Marktzugangs dienen. Der Ausschuss der Regionen stellt in diesem Zusammenhang fest, dass in vielen Gebieten der Union bereits ein hoher und effektiver Wettbewerb zwischen den und innerhalb der europäischen Häfen besteht;

11.

betont, dass nicht nur einzelne Häfen miteinander konkurrieren, sondern ganze Transportketten miteinander im Wettbewerb stehen und dies bei allen Regelungen des Teilbereichs Hafen berücksichtigt werden muss, da solche Regelungen Auswirkungen auf die gesamte Logistikkette im Hinterlandverkehr haben;

12.

ist der Ansicht, dass die Gemeinschaftsvorschriften, die Auswirkungen auf die Verkehrsströme zeitigen könnten wie z.B. die TEN-V-Maßnahmen oder die Leitlinien für die Anwendung von EU-Umweltvorschriften auf die Hafenentwicklung, darauf abheben müssen, ein stabiles Investitionsumfeld und ein gutes soziales Klima in den Häfen, die nachhaltige Hafenentwicklung sowie die einheitliche Anwendung der Vertragsbestimmungen und ein mit den nationalen, regionalen und lokalen Behörden abgestimmtes Vorgehen sicherzustellen;

Zur Leistungsfähigkeit der Häfen und Anbindung an das Hinterland

13.

geht mit der Kommission bei ihrer Analyse zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Häfen im Wesentlichen konform und befürwortet die stärkere Gewichtung der Effizienzsteigerung vor einer Ausweitung der Infrastruktur; fordert aber die Entwicklung von Strategien zur Förderung von Inter- und Multimodalität, die den verschiedenen regionalen Besonderheiten Rechnung tragen, und betont, dass eine rationellere Verteilung des Verkehrsaufkommens in Europa innerhalb eines globalen politischen Rahmens vom Markt erreicht werden muss;

14.

weist allerdings darauf hin, dass zum Hafen, also der Verbindung zwischen der offenen See und dem Hinterland, auch die Hafenzufahrt gehören muss (d.h. Einsatz von Eisbrechern, Ausbaggern);

Zum umweltfreundlichen Kapazitätsausbau

15.

sieht die Notwendigkeit der Hafenentwicklung unter Beachtung von Umweltbelangen sowie den Interessen und Bedürfnissen derjenigen, die in Hafenstädten leben;

16.

unterstützt daher die Absicht der Kommission, Leitlinien für die Anwendung und Auslegung von Umweltvorschriften auf die Hafenentwicklung zu veröffentlichen. Dabei ist eine erneute breite Befassung des Hafensektors, aber auch der für die Hafenentwicklung entscheidenden regionalen und lokalen Behörden im Rahmen eines Konsultationsverfahrens unerlässlich. Maßnahmen zur Hafenentwicklung und zum Umweltschutz müssen ausgewogen aufeinander abgestimmt werden;

17.

begrüßt die geplanten Maßnahmen im Abfall- und Sedimentmanagement und unterstützt die Absicht der Kommission, die Anwendung der entsprechenden EU-Rechtsvorschriften in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten;

18.

unterstützt die Absicht der Kommission, die Emissionen in Häfen zu senken, betont aber in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) und plädiert für internationale Übereinkommen anstelle von europäischen Alleingängen, die die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU schwächen würden; ist allerdings der Auffassung, dass die EU eigenständig handeln muss, sofern die IMO nicht in angemessener Zeit zu konkreten Lösungen kommt;

Zur Modernisierung

19.

stellt fest, dass es einen echten Binnenmarkt für den Seeverkehr in Europa noch nicht gibt und begrüßt eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, die Fortschritte bei der Modernisierung des Zollwesens sowie die für 2008 angekündigte Initiative der Kommission für die Errichtung eines Europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen;

20.

gibt aber die praktischen Umsetzungsprobleme für den schrankenlosen Seeverkehr zu bedenken und empfiehlt eine genaue Analyse des Status quo vor dem Ergreifen neuer Maßnahmen;

Zu gleichen Ausgangsbedingungen für alle — Klare Verhältnisse für Investoren, Betreiber und Nutzer

21.

betont, dass ein Hafenmanagement sinnvollerweise auf regionaler und lokaler Ebene stattfindet und begrüßt daher die Absicht der Kommission, die unterschiedlichen Strukturen bei der Verwaltung von Häfen in der EU nicht durch äußere Eingriffe vereinheitlichen zu wollen;

22.

ist der Ansicht, dass die für das Jahr 2008 angekündigten Leitlinien für staatliche Beihilfen ein geeignetes Instrument für die Präzisierung des EG-Vertrags in Bezug auf Häfen sind, um den Wettbewerb im Hafensektor weiterhin fair und effizient zu gestalten;

23.

begrüßt in diesem Zusammenhang auch die Ausdehnung der Transparenzvorschriften der Richtlinie 2006/111/EG auf alle Häfen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Jahresumsatz;

24.

nimmt die Aussagen der Mitteilung zur Kenntnis, dass bei der Vergabe von Konzessionen die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs als geltendes Recht zu beachten ist und bei der Vergabe von Konzessionen, die nicht unter das Vergaberecht fallen, ein transparentes Auswahlverfahren durchzuführen ist. Der Ausschuss der Regionen sieht hier noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Rolle der Hafenbehörden und ihren Möglichkeiten, regionale Interessen und Entwicklungen der Häfen in einem angemessenen Maß zu unterstützen;

25.

ist besorgt, dass eine unflexible Handhabung der vorgeschlagenen Maßnahmen Rechtsunsicherheit oder Reduzierung der Investitionsanreize bei den schon vorhandenen Anbietern zur Folge haben werden, die die Wettbewerbsfähigkeit Europas schwächen könnten;

26.

geht davon aus, dass für die Häfen weiterhin die Möglichkeit besteht, notwendige Modernisierungs-, Erweiterungs- und Veränderungsmaßnahmen im Rahmen einer effektiven Hafenentwicklung auch ohne Auswahlverfahren durchzuführen;

27.

sieht noch weiteren Klärungsbedarf hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte für den Fall einer Unternehmensübergabe insbesondere dann, wenn die genannte Richtlinie 2001/23/EG keine Anwendung findet;

28.

nimmt zur Kenntnis, dass technisch-nautische Dienste (wie Lotsen, Schleppen und Festmachen) als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse eingestuft werden und daher den Bestimmungen von Artikel 86, 87 und 88 EG-Vertrag unterliegen. Gemäß diesen Artikeln und dem Subsidiaritätsprinzip obliegt es den Mitgliedstaaten, ihre Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe der in der Entscheidung vom 28. November 2005 verankerten Bedingungen festzulegen. Beschließt ein Mitgliedstaat, dass ein Unternehmen eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringt, kann diesem Unternehmen eine Ausgleichszahlung für diese Dienstleistung gewährt werden, wenn die Einnahmen aus ihrer Erbringung nicht kostendeckend sind. Diese Ausgleichszahlung darf die tatsächlich entstandenen Kosten unter Berücksichtigung einer angemessenen Rendite nicht übersteigen; weist ferner darauf hin, dass die Kosten für technisch-nautische Dienste, die für die Gewährleistung der Sicherheit des Seeverkehrs in den Hafengebieten unerlässlich sind, nur einen kleinen Anteil an den Gesamtverkehrskosten ausmachen, und lehnt daher die Idee ab, zur Steigerung der Attraktivität des Seeverkehrs die Kosten für diese Dienste zu senken;

29.

sieht im Hinblick auf das Lotswesen und den damit verbundenen Sicherheitsfragen, die in die Verantwortung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fallen, noch Klärungsbedarf;

30.

geht mit der Kommission in ihrer Einschätzung der so genannten „Pools“ für Arbeitnehmer konform und unterstreicht deren Bedeutung für die Einstellung und Ausbildung von Hafenarbeitern unter Beachtung des geltenden EU-Rechts, insbesondere der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit;

31.

begrüßt die Definition des Begriffs „Hafengebühren“ sowie ihre Beschränkung auf allgemeine Infrastruktur und fordert in diesem Zusammenhang eine differenzierte Klarstellung der Verwendung von Hafengebühren in den angekündigten Beihilfeleitlinien, um wettbewerbswidrige Quersubventionen zu verhindern;

32.

stellt fest, dass bei den Hafengebühren bereits große Transparenz herrscht und hält daher weitere Regelungen in diesem Bereich für unnötig;

33.

begrüßt die Absicht der Kommission, sich näher mit dem Wettbewerb der europäischen Häfen mit Drittländern zu befassen und betroffene Häfen zu unterstützen, da viele dieser Häfen nicht nur durch ihre geografische Randlage, sondern auch durch den verschärften Wettbewerb mit Drittländern benachteiligt sind;

34.

ist besorgt, dass die im „US-Safe-Port-Act“ (2006) und in der „House Resolution No. 1“ (2007) geforderte 100-prozentige Durchleuchtung („Scanning“) aller für die USA bestimmten Seecontainer für die europäischen Häfen kaum umsetzbar ist sowie hohe Kosten verursacht und fordert daher die Kommission auf, mit den US-amerikanischen Behörden über praktikable Lösungen zu verhandeln;

Zur Aufnahme eines strukturierten Dialogs zwischen Häfen und Städten

35.

unterstützt die Absicht der Kommission, das Image von Häfen und ihre Integration in die Städte zu verbessern. Häfen haben in vielen Regionen eine große Bedeutung über den Faktor Wirtschaft und Beschäftigung hinaus. Sie prägen häufig das Stadtbild und haben wesentlichen Anteil an der Entwicklung einer Stadt oder Region;

36.

fordert daher einen innovativen Ansatz, der das Potenzial der Hafenstädte in den Bereichen Kultur, Tourismus und Freizeit aufgreift und schlägt vor, Projekte im Bereich der Forschung und regionalen Zusammenarbeit auszuloben, die künftige Entwicklungen besser erkennbar machen;

37.

begrüßt die geplanten öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Kommission, sieht in diesem Zusammenhang allerdings Probleme mit den geltenden Sicherheitsanforderungen zur Gefahrenabwehr und zum Schutz vor Terrorismus und Kriminalität;

38.

sieht noch Klarstellungsbedarf hinsichtlich der geplanten Mehrzweck-Zugangskarten und ihrer Bedeutung;

Zu Arbeitsplätzen in den Häfen

39.

ist der Ansicht, dass eine europäische Hafenpolitik auch die Beschäftigungsdimension berücksichtigen muss, um qualifizierte Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen;

40.

begrüßt daher die Absicht der Kommission, den sozialen Dialog auf europäischer Ebene zu fördern. Dies muss in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern erfolgen. Gute und sichere Arbeitsbedingungen sowie eine ständige Verbesserung der Aus- und Fortbildung von Hafenarbeitern, z.B. durch die standardmäßige Verwendung von Simulatoren sind entscheidende Faktoren für die positive und nachhaltige Weiterentwicklung von Häfen und Regionen, in denen sie liegen;

41.

unterstreicht, dass Europa im globalen Wettbewerb nur bestehen kann, wenn es überdurchschnittlich innovativ und gegenüber anderen Regionen qualitativ besser ist und betont die grundlegende Bedeutung von akademischer Ausbildung und beruflicher Weiterbildung zur Erreichung dieses Ziels;

42.

bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass die Zahl der Arbeitsunfälle in Häfen und auf Schiffen immer noch hoch ist. Der Ausschuss der Regionen weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung von Gesundheits- und Arbeitsschutzvorschriften in Häfen spielen.

II.   SCHLUSSFOLGERUNGEN UND FORDERUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

43.

bedauert die Verzögerungen bei der Erstellung von Infrastruktur des transeuropäischen Netzes (TEN) und spricht sich dafür aus, dass die Kommission die vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten besser gegenüber den Mitgliedstaaten sowie den Regionen und Städten kommuniziert, um diese beim Ausbau der Kapazitäten und der Infrastruktur für den landseitigen Zugang zu den Häfen (Anbindung an das Hinterland) und der Hafenzufahrt (Verbindung vom Hafen zu den Fahrwassern zum Meer) sowie beim Aufbau der logistischen Verteilungsnetze zu unterstützen;

44.

hält es für erforderlich, bei künftigen Regelungen über die Gewährung von Finanzhilfen für die Hochgeschwindigkeitsseewege die Teilnahme der Regionen formal zu berücksichtigen und plädiert in diesem Zusammenhang für ein vereinfachtes Verfahren insgesamt, das den Interessen der Unternehmen gerechter wird und so zu einer größeren Verbreitung sowie Akzeptanz des umweltfreundlichen Seeverkehrs beiträgt;

45.

schlägt vor, dass die Instrumente der Raumplanung und des integrierten Küstenzonenmanagements zukünftig verstärkt bei der Planung von land- und seeseitigen Zugängen eingesetzt werden;

46.

fordert eine zügige Veröffentlichung der Beihilfeleitlinien nach Konsultation mit den Mitgliedstaaten, Regionen und Betroffenen;

47.

fordert die Schaffung wirtschaftlicher Anreize zur Gewährleistung geeigneter Hafeninfrastrukturen und eines ausreichenden Seeverkehrs in Inselregionen und Küstengebieten in Randlage, um so ihre nachhaltige Entwicklung voranzutreiben und die Faktoren, die ihre unternehmerische Tätigkeit und ihren gleichberechtigten Zugang zu den großen europäischen Märkten beeinträchtigen, auf ein Mindestmaß zu beschränken;

48.

betont die notwendige Bekämpfung der Luftverschmutzung und des Klimawandels, wobei auch die Häfen und der Seeverkehr einbezogen werden müssen, z.B. durch eine rasche Umstellung auf sauberen Schiffskraftstoff sowie eine zügige Implementierung der Regelungen der IMO zur Behandlung von Ballastwasser von Schiffen;

49.

fordert, dass die Entwicklung und Förderung von „Clean-Ship-“ und „Clean-Port“-Projekten fortgesetzt wird und hält es für notwendig, die Anstrengungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen von Schiffen, z.B. durch Landstromanschlüsse, vordringlich auf internationaler Ebene voranzutreiben, damit die europäischen Häfen im globalen Wettbewerb keinen Nachteil erleiden, hilfsweise auf europäischer Ebene, damit die Lebensqualität für die Bevölkerung in den Häfen unverzüglich verbessert wird;

50.

hält es für notwendig, der Öffentlichkeit die große Bedeutung der Häfen und Meere für das Wachstum der Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa besser als bisher zu vermitteln. Diese Aufgabe sollte weitgehend den Mitgliedstaaten, Regionen und Häfen überlassen werden;

51.

erwartet mit großem Interesse die für 2008 geplanten Maßnahmen der Kommission zur Ausarbeitung der integrierten Meerespolitik der EU und wie die Häfen hierbei eingebunden werden;

52.

erkennt an, dass unter Berücksichtigung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips eine Vielzahl von Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich ist, um allen Aspekten der Hafenpolitik gerecht zu werden. Der Ausschuss der Regionen befürchtet aber, dass die Maßnahmen nicht alle im Rahmen des vorgesehenen Zeitplans verwirklicht werden können und vermisst daher eine klare Betonung der Priorität der einzelnen Maßnahmen;

53.

schlägt vor, dass die Kommission bei der Annahme der geplanten Maßnahmen auch die Kleinhäfen auf lokaler und regionaler Ebene berücksichtigt, deren Aktivitäten nicht überwiegend kommerzieller Art und deren Tätigkeit für die Bevölkerung im Umland von grundlegender Bedeutung sind und denen für die Umsetzung der von den europäischen Institutionen angenommenen Richtlinien und Vorschriften lediglich begrenzte Finanz- und Humanressourcen zur Verfügung stehen; schlägt ferner vor, dass neue EU-Rechtsinstrumente auf ihre Auswirkungen hinsichtlich der Kapazitäten und des Wirtschaftsvolumens dieser Häfen überprüft werden, um deren Rentabilität nicht zu gefährden;

54.

fordert deshalb die Überarbeitung des Maßnahmenkatalogs dahingehend, dass dieser nach der Prioritätsstufe der einzelnen Ziele, die mit den verschiedenen Maßnahmen erreicht werden sollen, als auch nach der voraussichtlichen Zuständigkeit gemäß dem Subsidiaritätsprinzip sowie der zeitlichen Befassung geordnet wird;

55.

bietet seine Zusammenarbeit und Unterstützung an, um Vorschläge für die Priorisierung der genannten Maßnahmen und für die künftige Hafenpolitik zu erarbeiten, und bringt zum Ausdruck, dass er regelmäßig über die Entwicklungen in diesem Politikbereich informiert werden möchte;

56.

empfiehlt die Errichtung einer Struktur, die es ermöglicht, alle Interessengruppen regelmäßig zu konsultieren, damit die Ergebnisse in die weitere Entwicklung der europäischen Hafenpolitik einfließen, Konflikte vermieden und bewährte Praktiken ausgetauscht werden können und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Möglichkeit, lokale und regionale Gremien zu unterstützen und zu fördern, um eine hohe Akzeptanz zu gewährleisten;

57.

fordert von der Kommission die Vorlage einer Zwischenbilanz zur europäischen Hafenpolitik bis zum 31. Dezember 2009 einschließlich eines Vorschlags für Maßnahmen zur Beseitigung von Engpässen zwischen Häfen und dem Hinterland.

Brüssel, den 9. April 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/34


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union“

(2008/C 172/07)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

stellt zu seinem Bedauern fest, dass wesentliche Aspekte, wie etwa allgemeine und berufliche Bildung betreffend den maritimen Bereich, Einrichtung europäischer Fonds für Küstengebiete und Schutz des Meeresbodens, außer Acht gelassen wurden;

bedauert, dass die Nutzung und der Schutz des Meeresbodens außen vor bleibt, und vertritt die Auffassung, dass diese Politik auch allgemeine strategische Vorschriften für den Bereich der Verklappung sowie die Verlegung und Verwendung von Pipelines und Kabeln auf dem Meeresboden umfassen sollte;

bekräftigt seine in seiner Stellungnahme über die künftige Meerespolitik der Europäischen Union erhobene Forderung, die Möglichkeit zu untersuchen, das EU-Finanzierungssystem zu überarbeiten und zu einem einzigen, vereinfachten System für alle oder doch die meisten maritimen Themen innerhalb eines Europäischen Küsten- und Inselfonds umzugestalten;

erwartet von der Kommission, dass sie einen „Fahrplan“ der wichtigsten mittel- und langfristigen Ziele vorlegt, die in der europäischen Meerespolitik bis 2015 bzw. 2020 verwirklicht werden sollen;

vermisst noch immer eindeutige Bezüge zwischen dem Blaubuch über eine Meerespolitik und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und bittet deshalb die Kommission, diese Bezüge zu klären und sich mit beiden Themenkomplexen näher zu befassen;

regt erneut eine europäische Meeresplattform unter Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der maßgeblichen Akteure als Instrument zur Bündelung des Sachverstandes und zum Austausch bewährter Praktiken an.

Berichterstatterin

:

Frau KALEV (EE/UEN-EA), Bürgermeisterin von Jõgeva

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union“

KOM(2007) 575 endg.

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die Mitteilung der Kommission zum Thema „Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union“. Der Ausschuss stellt zu seiner Zufriedenheit fest, dass nun der Versuch unternommen wird, für diesen grundlegenden Fragenkomplex einen ganzheitlichen Ansatz zu finden, der sämtliche Aspekte der Beziehungen des Menschen zu den Meeren und Ozeanen abdeckt. Dies wird einen kohärenten politischen Rahmen abwerfen, der eine bestmögliche nachhaltige Entwicklung sämtlicher meeresbezogener Aktivitäten ermöglicht;

2.

erkennt die Beteiligung zahlreicher Interessenträger an dem Konsultationsprozess an, ist jedoch darüber besorgt, dass so wesentlichen Aspekten, wie etwa allgemeiner und beruflicher Bildung betreffend den maritimen Bereich, Einrichtung europäischer Fonds für Küstengebiete und Schutz des Meeresbodens, keine Aufmerksamkeit geschenkt wurde;

3.

teilt die Auffassung, dass alle Fragen, die die Ozeane und Meere betreffen, miteinander zusammenhängen und auf koordinierte Weise gelöst werden müssen. Um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen, müssen die Informationen über den Fortgang aller Aktionen koordiniert zugänglich gemacht werden (z.B. auf einer Website). Jede verbindliche Maßnahme/Verordnung muss auf wissenschaftlichen Fakten und Bewertungen beruhen, die die lokale Schwankungsbreite der Ökosysteme und die regionalen Unterschiede bei der Nutzung der Meeresressourcen durch die Menschen berücksichtigen;

4.

ist davon überzeugt, dass die EU-Meerespolitik langfristig zu einer sehr wichtigen Politik wird, denn mehr als 50 % der EU-Fläche ist von Wasser mit all seinen biologischen, physischen und geologischen Ressourcen bedeckt;

5.

macht darauf aufmerksam, dass eine wesentliche Komponente der Meeresumwelt, nämlich der Fragenkomplex Nutzung und Schutz des Meeresbodens, der in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Mitgliedstaaten fällt, in der Mitteilung über die integrierte Meerespolitik nicht angesprochen wird. Nach Auffassung des Ausschusses sollte diese Politik gerade auch allgemeine strategische Vorschriften für den Bereich der Verklappung sowie die Verlegung und Verwendung von Pipelines und Kabeln auf dem Meeresboden umfassen;

6.

hebt hervor, dass die Meerespolitik in ihrer Wirkung über die einzelstaatlichen Grenzen hinausreicht und einen vielschichtigen Ansatz und eine effiziente Verwaltung auf mehreren Ebenen erfordert;

7.

befürwortet das integrierte, sektorübergreifende Konzept, dessen Umsetzung die Zusammenarbeit und Koordinierung aller meeresbezogenen Maßnahmen auf den einzelnen Entscheidungsebenen erfordert. Dabei muss Ausgewogenheit zwischen den Aspekten Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Umweltschutz gefunden werden;

8.

ist der Auffassung, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung und Umsetzung der Politik sowie bei der Schaffung rechtlicher Vorgaben spielen und bei der Integrierung bereichsbezogener politischer Maßnahmen und der Aufklärung der Bürger über das Potenzial der Meere und die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf die Meeresumwelt eindeutig eine Funktion zu erfüllen haben;

9.

weist darauf hin, dass es für die erfolgreiche Konzipierung und Umsetzung der integrierten EU-Meerespolitik unabdingbar ist, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften weiterhin zum Engagement auf diesem Gebiet bereit sind und diesbezüglich einen echten Beitrag leisten;

10.

teilt die Ansicht der Kommission, dass der Ausschuss der Regionen diesem Prozess einen Mehrwert verleihen kann. Der Ausschuss will ein Konzept beisteuern, das darauf hinwirkt, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an diesem Prozess beteiligt werden und einen wirksamen Beitrag leisten;

11.

überlegt, wie er den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Ausarbeitung der Umsetzungsstrategie und bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen behilflich sein kann, und zwar unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten und bestimmter maritimer Regionen, die eine verstärkte Zusammenarbeit unter Einbeziehung der Inseln, Archipele und Gebiete in äußerster Randlage verlangen, sowie der internationalen Dimension;

12.

empfiehlt, die unterschiedlichen Kapazitäten der Regionen sowie die verschiedenen im Konsultationsprozess vertretenen Standpunkte zu berücksichtigen;

13.

teilt die in der Mitteilung vertretene Auffassung, dass jede durch die Meerespolitik hervorgerufene Änderung vor allem Auswirkungen auf die Küstengebiete, die mit ihnen verbundenen Binnengewässer und Flussmündungen haben werden;

14.

empfiehlt weiterhin Anstrengungen zum Ausbau der Kapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, um eine verbindliche Mittelverfügbarkeit zu sichern, und zu diesem Zweck die Einrichtung eines europäischen Fonds für die Küstengebiete und Inseln; bekräftigt seine in seiner Stellungnahme über die künftige Meerespolitik der Europäischen Union erhobene Forderung, die Möglichkeit zu untersuchen, das EU-Finanzierungssystem zu überarbeiten und zu einem einzigen, vereinfachten System für alle oder doch die meisten maritimen Themen innerhalb eines Europäischen Küsten- und Inselfonds umzugestalten. Die Mittel müssen in einer Weise verwendet werden, die vorteilhaft für die umweltmäßige und ökologische Situation der Meere ist;

15.

bleibt bei dem in der Stellungnahme CdR 84/2005 vertretenen Standpunkt, dass es von ausschlaggebender Bedeutung ist, Innovationen und die Entwicklung von Unternehmen zu fördern, besonders im Hinblick auf die Entwicklung neuer Meerestechnologien;

16.

teilt die Auffassung, dass eine integrierte Meerespolitik dazu beitragen wird, die Probleme im Zusammenhang mit der Globalisierung und der Wettbewerbsfähigkeit, dem Klimawandel, der Gefährdung der Meeresumwelt, der Seeverkehrssicherheit sowie der Energieversorgungssicherheit und der Nachhaltigkeit zu lösen;

17.

hält es ebenfalls für notwendig, dass diese Politik auf Spitzenleistung in meereswissenschaftlicher Forschung, Technologie und Innovation, auf der Lissabon-Agenda für Beschäftigung sowie der Göteborg-Agenda für Nachhaltigkeit beruhen muss;

18.

teilt die Auffassung der Kommission zur Frage des Mehrwerts, die der Ausschuss in seiner Stellungnahme CdR 258/2006 aufgeworfen hat, dass nämlich ein integrierter Ansatz dazu beiträgt, Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden, Synergien zu schaffen und einen sachlichen Informationsaustausch mit den Bürgern und Nachbarregionen zu gewährleisten;

19.

erkennt die Bemühungen der Kommission an, mit der vorliegenden Mitteilung die Grundlage für den Entscheidungsfindungsrahmen und für die sektorübergreifenden Instrumente, die für eine integrierte EU-Meerespolitik notwendig sind, zu schaffen sowie die wichtigsten Maßnahmen vorzustellen, die die amtierende Kommission in dieser Amtszeit einzuleiten gedenkt, und begrüßt in diesem Zusammenhang, dass in der Jährlichen Strategieplanung für 2009 der Kommission (KOM(2008) 72 endg.) die Meerespolitik als eine der politischen Prioritäten der Kommission bekräftigt wird; bedauert allerdings, dass für diesen Bereich 2009 über die Umschichtung von 6 Mio. EUR aus dem für den Politikbereich „Fischerei“ zur Verfügung stehenden Haushalt nur ein geringer Betrag bereitgestellt wird;

20.

begrüßt, dass die Kommission sich bei diesen Maßnahmen von den Grundsätzen der Subsidiarität und der Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit, dem ökosystemgerechten Ansatz und dem Gebot der Beteiligung der Interessenträger leiten lassen möchte;

21.

erwartet aus den vorgenannten Gründen von der Kommission, dass sie einen „Fahrplan“ der wichtigsten mittel- und langfristigen Ziele vorlegt, die in der europäischen Meerespolitik bis 2015 bzw. 2020 verwirklicht werden sollen;

22.

vertritt die Ansicht, dass ein Dokument zu einer Thematik von derart großer Bedeutung wie der integrierten EU-Meerespolitik eine Planung für einen weitaus größeren Zeithorizont vorsehen sollte, die über das Mandat der Kommission hinausreicht;

23.

hält es für außerordentlich wichtig, mit den regionalen und bereichsbezogenen Arbeitsgruppen und Organisationen, die im EU-Rahmen in den Regionen des Atlantiks, des Nordpolarmeers, des Mittelmeers, des Schwarzen Meeres, der Ostsee und der Nordsee aktiv sind, zusammenzuarbeiten, sie zu konsultieren und ihre Tätigkeiten zu unterstützen, und fordert die Kommission auf, die Umsetzung der integrierten Meerespolitik in den vorgenannten Gebieten zu organisieren;

24.

weist darauf hin, dass für den integrierten Ansatz noch die Abgrenzung der die Zuständigkeiten in Bezug auf den integrierten Absatz vorgenommen werden mussklar festgelegt sind. Die EU muss daher unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips auf die Zuständigkeiten zurückgreifen, die im EG-Vertrag für Maßnahmen in den einschlägigen Bereichen wie Umwelt, Verkehr, Fischerei, Regional- und Industriepolitik vorgesehen sind;

25.

unterstützt den Aufruf der Kommission an die Mitgliedstaaten, in enger Zusammenarbeit mit den Interessenträgern, insbesondere den Küstenregionen, nationale integrierte meerespolitische Leitlinien zu entwickeln, und hofft auf Orientierungshilfen der Kommission zu diesem Thema und zur Anhörung der Interessenträger, in denen die besonderen Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bezug auf eine integrierte Meerespolitik anerkannt werden;

26.

hält die Entscheidungen, im Jahre 2008 eine Reihe von Leitlinien zur Ausarbeitung dieser nationalen integrierten Meerespolitiken vorzuschlagen und ab 2009 Jahresberichte über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in diesem Bereich vorzulegen, für äußerst wichtig;

27.

empfiehlt zusätzliche Anleitungen für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften; fordert die Kommission auf, im Rahmen der Leitlinien für eine gute Governance auf nationaler und regionaler Ebene als Grundsätze in Betracht zu ziehen: Vorschläge für wichtige meerespolitische Ziele, Verfahren, wie diese Ziele in einem integrierten Ansatz verwirklicht werden können, konkrete Fristen für die Verwirklichung der Ziele;

28.

ist der Ansicht, dass die Integration durch die vorgesehene Koordinierung nicht gewährleistet wird, dass die Leitlinien unterschiedlich ausgelegt werden könnten und dass die Konsultationsstrukturen noch keine Strukturen zur Entscheidungsfindung sind;

29.

schlägt vor, für die Regionen eine übersichtliche Zusammenfassung und Auflistung bewährter Praktiken zu erstellen;

30.

empfiehlt die Schaffung eines klaren Systems, durch das gewährleistet wird, dass die Regionen kontinuierlich einen effizienten und wirksamen Beitrag leisten und dass mögliche Konflikte zwischen den Regionen gerecht beigelegt werden;

31.

hebt hervor, dass zu diesem Zweck Umsetzungsstrategien für die Regionen erarbeitet werden müssen;

32.

empfiehlt, die Entscheidungsprozesse in Meeresfragen im Dialog mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu beschleunigen. Der AdR weist darauf hin, dass auch die Mitgliedstaaten genau wie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unmittelbar an der Ausarbeitung der Umsetzungsstrategie beteiligt werden müssen. Die Ziele der Strategie sollten gemeinsam mit ihnen festgelegt werden, wodurch bekräftigt wird, dass alle Tätigkeiten die bereichsübergreifende Integration fördern. Auf gleiche Weise könnten auch die Aufgaben festgelegt und die Fragen der Finanzressourcen behandelt werden;

33.

unterstützt die Forderung nach einer besseren Zusammenarbeit der Küstenwachen der Mitgliedstaaten sowie den Entschluss, Maßnahmen zur Einrichtung eines stärker interoperablen Überwachungssystems einzuleiten, um bestehende Schiffsüberwachungs- und -verfolgungssysteme zusammenzuführen, die für die Sicherheit auf See, zum Schutz der Meeresumwelt, zur Vermeidung von Meeresverschmutzung, in der Fischereikontrolle, bei der Kontrolle der Außengrenzen sowie für weitere Rechtsvollzugstätigkeiten auf See eingesetzt werden. Die Kommission sollte ein Pilotprojekt im Mittelmeer starten, das anschließend in ganz Europa Anwendung findet;

34.

begrüßt den Beschluss der Kommission, im Jahre 2008 einen Fahrplan vorzulegen, um den Mitgliedstaaten die Entwicklung ihrer jeweiligen maritimen Raumplanung zu erleichtern;

35.

hält es für notwendig, dass die Kommission im Jahre 2008 Maßnahmen im Hinblick auf die Errichtung eines europäischen maritimen Beobachtungs- und Datennetzwerks einleitet und den Bedarf an einer multidimensionalen Kartierung der Gewässer der Mitgliedstaaten prüft, um den Zugang zu qualitativ hochwertigen Daten zu erleichtern. Die Kommission sollte ein Pilotprojekt in der Nordsee starten, das anschließend in ganz Europa Anwendung findet;

Aktionsbereiche für eine integrierte EU-Meerespolitik

Optimale Nachhaltigkeit bei der Nutzung der Ozeane und Meere

36.

teilt die Auffassung der Kommission, dass zur Effizienzsteigerung des Seeverkehrs in Europa und zur Gewährleistung seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam mit den übrigen Akteuren des Verkehrswesens ein europäischer Seeverkehrsraum ohne Hindernisse geschaffen werden muss;

37.

befürwortet die Vorbereitung einer umfassenden Seeverkehrsstrategie für 2008-2018, die die Schaffung von Hochgeschwindigkeitsseewegen und den Kurzstreckenseeverkehr beinhalten sollte. Diese Strategie sollte neben dem Netz der europäischen Großhäfen, das an die transeuropäischen Verkehrsnetze angebunden ist, speziell auch kleine und mittelgroße Häfen berücksichtigen, da sie für die Randregionen und Inseln von großer Bedeutung sind und ferner dazu beitragen, Verkehrsengpässe in Großhäfen und auf Straßen zu vermeiden;

38.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Häfen zu stärken, um (a) die Beförderung des größtmöglichen Frachtvolumens innerhalb der EU per Schiff als umweltfreundlichste Option einschl. Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie (b) die Kosten- und Ökoeffizienz des Seegüterverkehrs insbesondere im Hinblick auf die prognostizierte Zunahme des Güterverkehrs zu fördern;

39.

nimmt die im Zuge des Konsultationsprozesses erhaltene Antwort auf die den maßgeblichen Akteuren gestellte Frage zur Kenntnis, wie die Thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt (1) und der Vorschlag für eine Meeresstrategie-Richtlinie (2) in die künftige gemeinsame Meerespolitik integriert werden sollen, zumal die Kommission sie als Bestandteile der integrierten Strategie bezeichnet;

40.

hebt hervor, dass die genannten Strategien den umweltpolitischen Unterbau der integrierten Meerespolitik bilden, da sie einen Ökosystemansatz verfolgen, der darauf abzielt, ökologische, soziale und wirtschaftliche Fragen gleichermaßen zu behandeln. Dabei ist die ökologische Komponente auch an zeitliche Vorgaben gebunden (Erreichung eines guten Umweltzustandes bis 2021);

41.

in dem Vorschlag für eine Richtlinie zur Meeresstrategie ist festgehalten, dass Regionen, in denen der Meereszustand kritisch ist, ihre Maßnahmen schneller vorbereiten und durchführen müssen, um einen guten Umweltzustand zu erreichen. In diesen Regionen muss die Kommmission unbedingt die verschiedenen betroffenen Bereiche, Programme und Strategien koordinieren und ausreichende Mittel zur Verfügung stellen. Für die Verwirklichung einer echten integrierten Meerespolitik müssen landseitige Tätigkeiten wie Landwirtschaft, Abwasserbehandlung, Verkehr und Energieerzeugung ebenfalls berücksichtigt werden. Diese Regionen können als Pilotregionen für eine echte und voll integrierte Meerespolitik dienen;

42.

vermisst noch immer eindeutige Bezüge zwischen dem Blaubuch über eine Meerespolitik und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und bittet deshalb die Kommission, diese Bezüge zu klären, sich mit beiden Themenkomplexen näher zu befassen und damit Doppelarbeit bei den genannten Bemühungen zu vermeiden;

43.

fordert die Kommission auf, einen Vorschlag über den Aufbau eines Netzes zwischen den einzelnen Natura 2000-Meeresschutzgebieten in der EU vorzulegen;

44.

vertritt die Ansicht, dass das integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM) auf einem wohldurchdachten Konzept beruht, das zur Erarbeitung der Meerespolitik eine Reihe von wertvollen und bewährten Verfahrensweisen beisteuern kann, und schlägt vor, zusätzlich die Erfahrungen der Regionen und Kommunen, insbesondere der bestehenden lokalen Küstenpartnerschaften, die von lokalen Gebietskörperschaften und wichtigen Beteiligten zum Zweck eines kostengünstigen und basisbezogenen IKZM eingegangen werden, auf dem Gebiet der integrierten Nutzung der Küstengebiete zu untersuchen und festzustellen, wie das integrierte Küstenzonenmanagement und die Meerespolitik in Einklang zu bringen sind;

45.

empfiehlt, zur Förderung der Zusammenarbeit im technischen Bereich und in administrativen Führungsfragen enge Kontakte mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufzubauen, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in der Gewässerpolitik umsetzen. Dadurch soll bis 2015 von der Küste bis in ein Kilometer Entfernung ein guter ökologischer Zustand der Oberflächengewässer erreicht werden (3);

46.

verweist für eine detaillierte Erläuterung seines Standpunktes zur europäischen Hafenpolitik auf seine Stellungnahme CdR 237/2007 zur Mitteilung der Kommission über eine europäische Hafenpolitik (KOM(2007) 616 endg.);

47.

schließt sich dem Vorschlag an, eine neue Hafenpolitik vorzuschlagen, die die Multifunktionalität der Häfen vor dem Hintergrund der Logistik in Europa insgesamt berücksichtigt;

48.

empfiehlt, Fördermittel aus den Strukturfonds dazu zu nutzen, Investitionen in die regionalen Hafenstrukturen und andere einschlägige Projekte zu erleichtern;

49.

befürwortet den Vorschlag zur Reduzierung der durch Schiffe verursachten Emissionen in Häfen, die insbesondere den Abbau bestehender steuerlicher Nachteile für die Landstromversorgung betreffen, und zur Entwicklung und Unterstützung von EU- oder weltweiten technischen Normen für die Überleitung von elektrischer Energie von der Landseite auf Schiffe betreffen;

50.

hält es gleichfalls für notwendig, Leitlinien über die Anwendung der einschlägigen gemeinschaftlichen Umweltvorschriften beim Ausbau von Häfen vorzulegen;

51.

betont des Weiteren, dass eine nachhaltige Energieversorgung in der Zukunft sichergestellt werden muss und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, systematisch alle sauberen erneuerbaren maritimen Energieträger wie Wind, Wellen, Gezeiten und Meeresströmung insbesondere durch die Priorisierung und systematische Unterstützung von Forschung und Entwicklung sowie über finanzielle Ansätze wie ausreichende Einspeisungsförderungen voranzubringen. Außerdem sollten Verwaltungshürden, die die Entwicklung maritimer erneuerbarer Energieträger hemmen, abgebaut werden;

52.

ist davon überzeugt, dass nicht gewinnorientierte Häfen in lokaler Hand vor dem Verfall bewahrt werden sollten, da sie einen sozialen, Freizeit- und Tourismuswert für die umliegenden Gemeinden haben, der über seine ursprüngliche wirtschaftliche Funktion hinausreicht;

53.

begrüßt die positive Haltung der Kommission hinsichtlich der Unterstützung für die Herausbildung von sektorübergreifenden Clustern und regionalen maritimen Spitzenzentren sowie der Förderung eines Europäischen Netzwerks maritimer Cluster;

54.

ersucht in diesem Zusammenhang, die Strukturen und Formen der zu schaffenden Einheiten zu klären und darzulegen, welchen politischen Beitrag eine jede dieser Strukturen leisten soll und welche Rolle der Kommission und dem Ausschuss der Regionen zugedacht ist;

55.

unterstützt den Beschluss, in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die für die maritime Wirtschaft geltenden Ausnahmeregelungen in der EU-Arbeitsgesetzgebung erneut zu überprüfen;

56.

vertritt die Auffassung, dass den Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Sicherheit in den maritimen Berufen eine große Verantwortung zukommt, da sie internationale Übereinkommen wie das konsolidierte IAO-Übereinkommen über Mindestarbeitsnormen im Seeverkehr von Februar 2006 oder das IAO-Übereinkommen über die Arbeit im Fischereisektor von Juni 2007 ratifizieren müssen;

57.

begrüßt den Beschluss, ein „Certificate of Maritime Excellence“ zu fördern;

58.

empfiehlt Maßnahmen zur Verbesserung der maritimen Ausbildung, so dass die betreffende Berufsausbildung international anerkannt wird und es Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung gibt, sodass genügend Fachkräfte mit den erforderlichen Qualifikationen verfügbar sind;

59.

ist davon überzeugt, dass die Küstenregionen als erste unter dem Klimawandel leiden werden, und empfiehlt deshalb vorrangige Maßnahmen wie Senkung der Emissionen von Schiffen, Entwicklung und Verbreitung von erneuerbaren Meeresenergien, Stopp der Zerstörung der biologischen Vielfalt der Meere, Küstenschutz und begrüßt folglich den Beschluss der Kommission, Pilotmaßnahmen einzuleiten, um die Auswirkungen des Klimawandels in den Küstengebieten zu mindern und die Anpassung an den Klimawandel zu gewährleisten;

60.

bittet um eine Erklärung, wie die Kommission diesen Bedarf auch für andere Regionen als Küstengebiete einschätzt;

61.

pflichtet der Auffassung bei, dass die internationalen Bestrebungen zur Verminderung der durch Schiffe verursachten Ölverschmutzung zu unterstützen sind;

62.

unterstützt den Beschluss, die internationalen Bestrebungen zur Verminderung der durch Schiffe verursachten Treibhausgasemissionen aktiv zu unterstützen;

63.

fordert, die Richtlinie zur Energiebesteuerung dahingehend zu ändern, das eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten vorgesehen wird, Strom für Schiffe in Häfen nicht höher als Bunkeröl zu besteuern, da die geltenden Vorschriften einen Anreiz zur Luftverschmutzung bieten, die in Hafenstädten zu 80 % von Schiffen durch die Verbrennung von Bunkeröl verursacht wird;

64.

begrüßt die Bemühungen der Kommission und der Mitgliedstaaten zur Senkung der SO2- und NOx-Werte und der Feinstaub-Emissionen von Schiffen in EU-Gewässern und vor allem in Häfen. Da dies langfristig nicht ausreicht, fordert der Ausschuss der Regionen eine weitere Verringerung und ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Emissionen von Schiffen bis spätestens 2030 auf dasselbe Niveau wie bei Kraftfahrzeugen zu senken;

65.

fordert die Einbeziehung der Emissionen von Schiffen in das EU-Emissionshandelssystem;

66.

begrüßt den Beschluss der Kommission, unter gebührender Berücksichtigung der auf internationaler Ebene laufenden Arbeiten Vorschläge für die effiziente, sichere und umweltfreundliche Abwrackung von Altschiffen zu unterbreiten;

67.

befürwortet ein energisches Eintreten für die Beendigung der Praxis der Rückwürfe und der zerstörerischen Fangpraktiken, etwa der Grundschleppnetzfischerei in sensiblen Fanggründen auf hoher See; dabei muss das Zusammenwirken der einzelnen Länder in der Überfischungsproblematik unter die Lupe genommen werden;

68.

begrüßt ein scharfes Vorgehen gegen den illegalen, unregulierten und nicht gemeldeten Fischfang in Regionen, in denen Fakten und Forschungsergebnisse einen diesbezüglichen Handlungsbedarf belegen;

69.

anerkennt die Notwendigkeit, die Methoden der handwerklichen Fischerei, die in den europäischen Meeren eine große Tradition haben und selektiver und umweltfreundlicher sind, mit entsprechenden Anreizen zu fördern;

70.

erbittet die Meinung der Kommission, wie zu den beiden letztgenannten Themen eine integrierte Politik effizienter als bisher umgesetzt werden kann;

71.

befürwortet, dass die Entwicklung eines umweltgerechten Aquakultursektors in Europa vorangetrieben werden soll;

Aufbau einer Wissens- und Informationsgrundlage für die Meerespolitik

72.

begrüßt die Absicht der Kommission, 2008 eine grundlegende europäische Strategie für die meereswissenschaftliche und -technische Forschung vorzulegen;

73.

fordert die Kommission auf, das Konzept eines „Netzes der europäischen Meeresforschungsinstitute“ im Rahmen der neuen Meeresforschungsstrategie in Betracht zu ziehen;

74.

hält es ebenfalls für erforderlich, im Rahmen des Siebten Forschungs-Rahmenprogramms gemeinsame, sektorübergreifende Ausschreibungen zu veröffentlichen, um ein integriertes Konzept zu fördern und zu einem besseren Verständnis der maritimen Angelegenheiten Auswirkungen von horizontalen Aspekten auf den maritimen Bereich, wie die Folgen des klimawandelbedingten Meeresspiegelanstiegs und der sich ändernden Wettermuster auf die Nutzbarkeit von Häfen und die Schifffahrt im Allgemeinen, beizutragen;

75.

begrüßt die Förderung von Forschungen zur Vorhersage und Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels auf die maritimen Tätigkeiten, die Meeresumwelt, die Küstengebiete und die Inseln sowie zur Anpassung an diese Auswirkungen und fordert die Kommission auf, eine europäische Strategie für die Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels in Küstenregionen auf der Grundlage einer soliden Folgenabschätzung der steigenden Kosten dieser Anpassung zu konzipieren, die mit verhindern kann, dass diese Kosten zu einem Bremsklotz für Wirtschaftswachstum in den Küstenregionen werden;

76.

befürwortet den Beschluss, die Einrichtung einer europäischen Partnerschaft in der Meereswissenschaft zu fördern, damit ein konzertierter Dialog zwischen Wissenschaft, Industrie und Politikgestaltung stattfinden kann;

77.

fragt sich, ob und in welchem Maße die Kommission diese Partnerschaft unterstützt, wie diese Unterstützung zum Ausdruck kommt, wie diese mit der von der Kommission angeregten Konsultationsstruktur im Zusammenhang steht und wie sie sich von letzterer unterscheidet;

78.

unterstreicht die Bedeutung regionaler Daten und ihre Auswertung unter interregionalem Blickwinkel;

79.

hält einen Vergleich der Statistiken für erforderlich, um die branchenspezifische Wettbewerbsfähigkeit und die Reformtätigkeit zu fördern (was in der Stellungnahme des Ausschusses CdR 258/2006 angesprochen, im „Blaubuch“ aber nicht beachtet wurde);

80.

bittet um Informationen darüber, inwieweit die Regionen Einfluss auf Pilotprojekte und auf Ausschreibungen für Wissenschafts- und Entwicklungsprojekte sowie beispielhafte Projekte nehmen können;

81.

regt erneut eine europäische Meeresplattform unter Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie der maßgeblichen Akteure als Instrument zur Bündelung des Sachverstandes und zum Austausch bewährter Praktiken an; schlägt vor, für die Regionen möglichst bald und eventuell auf der Grundlage bereits vorhandener europäischer Verzeichnisse von regional bewährten Verfahrensweisen für die Meerespolitik eine laufende Auflistung bewährter Praktiken zu erstellen, insbesondere solcher für die Festlegung allgemeiner meerespolitischer Ziele, gute Governance, sektorale Politiken und ihre Integration und Pläne für regionale maritime Maßnahmen;

Gewährleistung einer optimalen Lebensqualität in den Küstenregionen

82.

hält es für wesentlich, im Rahmen der angekündigten Tourismusinitiative einen nachhaltigen Küsten- und Meerestourismus zu fördern;

83.

erbittet die Kommission um Klärung, auf welche Weise die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die Küstenregionen nach Ansicht der Kommission dazu beitragen können, eine optimale Lebensqualität in den Küstengebieten zu gewährleisten, welche Synergien beispielsweise mit anderen Politikbereichen der EU möglich wären;

84.

würde die umgehende Einrichtung einer Datenbank seitens der Kommission begrüßen, in der als Grundlage für die Verbreitung bewährter Verfahren alle über die Regionalpolitik von der EU finanzierten Vorhaben erfasst sind, die in den Bereich der Meerespolitik fallen. Diese Datenbank sollte auch Transparenz in Bezug auf die für meeresbezogene Projekte und Küstenregionen verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten aus Gemeinschaftsmitteln schaffen;

85.

unterstützt den Vorschlag einer gemeinschaftlichen Katastrophenschutzstrategie, durch die insbesondere Gefahren für Küstenregionen aufgezeigt werden und in der unter anderem Schutzhäfen ausgewiesen werden, die von in Not geratenen Öltankern und Schiffen mit sonstigen gefährlichen Ladungen angelaufen werden können. Bei Maßnahmen im Zusammenhang mit der Seeverkehrssicherheit sind auch die besonderen Aspekte des winterlichen Seeverkehrs zu berücksichtigen;

86.

hält den Beschluss der Kommission für wesentlich, durch Fördermaßnahmen darauf hinzuwirken, dass die Regionen in äußerster Randlage und die Inseln ihr Potenzial entfalten können. Für die besonderen Probleme der entlegenen Küsten- und Inselgebiete müssen Lösungen durch gemeinsame Anstrengungen im Rahmen der Meerespolitik und anderer politischer Maßnahmen der EU-Ebene gefunden werden;

Ausbau der Führungsposition Europas im internationalen maritimen Bereich

87.

begrüßt den Beschluss, sich für die Zusammenarbeit im Rahmen der Erweiterungspolitik und der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie der Nördlichen Dimension einzusetzen;

88.

begrüßt den Beschluss, eine Strategie für die externe Projektion der EU-Meerespolitik mit Hilfe eines strukturierten Dialogs mit den wichtigsten Partnern vorzuschlagen;

89.

bittet um Klärung, wie das in gewissem Maße regionalisierte Sachverständigenwissen (Beispiel: Helsinki-Kommission (HELCOM) zum Schutz der Ostsee) am besten systematisch in den Außenbeziehungen genutzt werden kann;

Mehr Aufmerksamkeit für ein maritimes Europa

90.

hält es genau wie die Europäische Kommission für erforderlich, die Erarbeitung eines Europäischen Atlasses der Meere in Angriff zu nehmen;

91.

unterstützt den Vorschlag, ab 2008 jährlich einen Europäischen Tag der Meere zu begehen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die maßgeblichen Akteure und ihre Sachkenntnisse von Anfang an in dieses Unterfangen einzubeziehen;

92.

regt an, durch das Bildungssystem, die Medien, das Internet und andere Informationskanäle die Öffentlichkeitsarbeit zu allen das Meer betreffenden Fragestellungen beträchtlich zu intensivieren und zu unterstützen;

93.

ist der Überzeugung, dass Meeres-Nationalparks sowohl zur Sensibilisierung der Bevölkerung als auch zum Schutz empfindlicher Meeresbereiche dienen könnten;

94.

schlägt vor, ein umfassendes Maßnahmenpakt zur Steigerung der Aufmerksamkeit für ein maritimes Europa zu erarbeiten, in dem insbesondere dem maritimen Erbe Rechnung getragen wird.

Brüssel, den 9. April 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  KOM(2005) 504 endg.

(2)  KOM(2005) 505 endg.

(3)  Richtlinie 2000/60/EG.


5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/41


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Weißbuch — Gemeinsam für die Gesundheit: ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013“

(2008/C 172/08)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

vertritt die Auffassung, dass eine gemeinsame gesundheitspolitische Perspektive nicht zu Harmonisierungsmaßnahmen und Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips führen darf;

ersucht die Kommission, die Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten zu einer vorrangigen Zielsetzung zu erklären;

weist darauf hin, dass die Frage der Arzneimittel in der Strategie nicht behandelt wird, und empfiehlt daher eine eingehendere Untersuchung dieser Frage;

ist der Auffassung, dass Krebsvorsorgeuntersuchungen Teil des Gesundheitswesens sind und deshalb eine einzelstaatliche Zuständigkeit darstellen, die daher nicht in der Gesundheitsstrategie behandelt werden sollte; Zusammenarbeit und der Austausch bewährter Verfahren unter den EU-Mitgliedstaaten werden jedoch begrüßt;

ist der Ansicht, dass die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den neuen Mechanismus der strukturierten Zusammenarbeit auf EU-Ebene konkret so gestaltet werden könnte, dass einige Sitze in den neuen gesundheitspolitischen Ausschüssen mit Vertretern der regionalen und lokalen Ebene besetzt werden; fordert jedoch, dass ein solcher Mechanismus für die strukturierte Zusammenarbeit eingehender erörtert und offen und transparent gestaltet wird;

hält es für empfehlenswert, dass die Kommission eine Übersicht über die relevanten formalen und informellen Kooperationsnetzwerke und Organisationen auf dem Gesundheitsgebiet ausarbeitet und dass diese Akteure zusammengebracht werden, um mit ihnen über zweckmäßige und effiziente Formen der Zusammenarbeit zu beraten;

Berichterstatter

:

Karsten Uno PETERSEN, Mitglied des Regionalrats der Region Süddänemark (DK/SPE)

Referenzdokument

„Weißbuch — Gemeinsam für die Gesundheit: Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013“

KOM(2007) 630 endg.

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt das Weißbuch der Kommission, mit dem die gesundheitspolitische Strategie der EU bis 2013 abgesteckt wird, allerdings unter dem Vorbehalt, dass dabei Artikel 152 des Vertrags, in dem das Gesundheitswesen als einzelstaatliche Zuständigkeit ausgewiesen wird, respektiert und das Subsidiaritätsprinzip in diesem Bereich nicht angetastet wird;

2.

schließt sich der Auffassung an, dass Gesundheit ein zentrales Anliegen der Menschen ist; es muss durch wirksame politische Strategien und Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, auf EU-Ebene sowie auf globaler Ebene gefördert werden. Die Kommission sollte dem Bereich der öffentlichen Gesundheit, in dessen Rahmen die Union über Zuständigkeiten verfügt und der für die Gesundheit von großem Nutzen ist, weiterhin Priorität einräumen;

3.

anerkennt und begrüßt das steigende Interesse für Gesundheitsbelange auf EU-Ebene. Dieses wurde am 19. Oktober 2007 in Lissabon durch den Reformvertrag erneut bestätigt, wobei auch dafür plädiert wurde, den Fragen der Gesundheit größeres politisches Gewicht zu verleihen. Der Ausschuss der Regionen weist allerdings darauf hin, dass eine gemeinsame gesundheitspolitische Perspektive nicht zu Harmonisierungsmaßnahmen und Verletzungen des Subsidiaritätsprinzips führen darf;

4.

anerkennt die neue Bedarfslage, die die Erarbeitung eines stärker strategisch ausgerichteten Ansatzes auf Gemeinschaftsebene erforderlich erscheinen lässt. Ein solches Vorgehen rechtfertigt sich durch die Bevölkerungsalterung, neue Gesundheitsgefahren (Pandemien, biologische Unfälle, Bio-Terrorismus und Herausforderungen durch den Klimawandel) und neue Technologien; betont jedoch, dass darauf zu achten ist, dass die EU die ihr in Artikel 152 EGV übertragenen begrenzten Kompetenzen im Bereich des Gesundheitswesens nicht überschreitet;

5.

unterstützt die dem Weißbuch zugrunde liegenden Werte und Prinzipien, nämlich: Solidarität, Einbeziehung der Bürger in die Politikgestaltung, Verringerung gesundheitlicher Benachteiligungen, Förderung von Investitionen in diesem Bereich, Integration des Gesundheitsaspekts in alle Politiken und mehr Mitsprache der EU in der globalen Gesundheitspolitik;

6.

steht hinter den drei im Weißbuch formulierten übergreifenden Zielsetzungen: Förderung der Gesundheit in einem alternden Europa, Schutz der Bürger vor Gesundheitsgefahren und Förderung dynamischer Gesundheitssysteme und neuer Technologien, und stimmt den zu diesen Zielen vorgeschlagenen konkreten Maßnahmen zu;

7.

weist darauf hin, dass Offenheit in Bezug auf die Rolle der regionalen und lokalen Akteure, ihre Interessen und Erfahrungen eine Voraussetzung dafür ist, dass die Werte, Prinzipien und Ziele des Weißbuchs umgesetzt werden können;

8.

ersucht die Kommission, die Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten zu einer vorrangigen Zielsetzung zu erklären und das Augenmerk auf die gesundheitlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zu richten; Mitgliedstaaten, die bei der Entwicklung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Hebung des Gesundheitszustands der Bevölkerung Probleme haben, sollten unterstützt werden, sodass die in der EU vorhandenen Unterschiede und Verzerrungen im Gesundheitsbereich ausgeglichen werden können;

9.

begrüßt ein System von Gesundheitsindikatoren unter der Voraussetzung, dass die einzelstaatliche Zuständigkeit für das Gesundheitswesen respektiert wird;

10.

weist darauf hin, dass die Frage der Arzneimittel in der Strategie nicht behandelt wird, obwohl sich weitreichende Auswirkungen für die Patienten und Bürger ergeben, wenn die Vorschriften in diesem Bereich nur als ein Teilbereich der Wirtschaftspolitik aufgefasst und nicht im Zusammenhang mit dem Gesundheitsbereich gesehen werden; empfiehlt daher eine eingehendere Untersuchung der Frage der Arzneimittel; Ausgangspunkt dieser Untersuchung sollte sein, dass dieser Bereich in vielen EU-Mitgliedstaaten dem Gesundheitswesen und der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet wird;

11.

ist der Auffassung, dass Krebsvorsorgeuntersuchungen Teil des Gesundheitswesens sind und deshalb eine einzelstaatliche Zuständigkeit darstellen, die daher nicht in der Gesundheitsstrategie behandelt werden sollte;

Durchführung der Strategie

12.

macht darauf aufmerksam, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften direkt von der neuen Gesundheitsstrategie der EU betroffen sind, da sie in vielen Mitgliedstaaten die Verantwortung für das Gesundheitswesen bzw. die Gesundheitsfürsorge tragen;

13.

erinnert daran, dass die Regionen und die lokalen Akteure des Gesundheitsbereichs oft für die Planung, die Leitung, den Betrieb und die Entwicklung des Gesundheitswesens zuständig sind und häufig auch die wirtschaftliche Verantwortung tragen. Da sie die Verwaltungsebene mit der größten Bürgernähe sind, sind sie im Gesundheitsbereich wesentliche Akteure, die auch über das relevante Fachwissen verfügen;

14.

begrüßt, dass im Weißbuch die Tatsache anerkannt wird, dass an den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen kein Weg vorbei führt, und erwartet deshalb, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Anbetracht ihrer Verantwortung auf diesem Gebiet voll und ganz in die Durchführung der Strategie einbezogen werden. Die Strategie wird dann ihre größte Effizienz entfalten, wenn sie bereits in einem möglichst frühen Stadium von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unterstützt wird. Dadurch werden auch bessere Möglichkeiten für regionale bzw. lokale Eigenverantwortlichkeit bei der Durchführung der Strategie geschaffen;

15.

zeigt sich erfreut, dass im Weißbuch die Möglichkeit einer regionalen und lokalen Teilnahme im Rahmen eines neuen Mechanismus für die strukturierte Zusammenarbeit auf EU-Ebene aufgezeigt wird und dass die Kommission bereichsübergreifend und in Abstimmung mit den anderen Organen des Gesundheitsbereichs vorgehen will; fordert jedoch, dass ein solcher Mechanismus für die strukturierte Zusammenarbeit eingehender erörtert und offen und transparent gestaltet wird. Keinesfalls darf er über die in Artikel 152 Absatz 2 Satz 2 EGV genannte Koordinierung hinausgehen;

16.

weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie wichtig es ist, bei den Erörterungen künftiger EU-Gesundheitsinitiativen die Institutionen und Netzwerke, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Gesundheitsbereich vertreten, bereits in der Frühphase einzubinden;

17.

unterstützt den Vorschlag der Kommission für einen neuen Mechanismus der strukturierten Zusammenarbeit auf EU-Ebene, der die Kommission beraten und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten fördern soll, unter der Voraussetzung, dass, wie von der Kommission anvisiert, eine ausreichende Einbindung und Beteiligung der regionalen und lokalen Ebene in der Frühphase gewährleistet wird. Dies gilt auch für die Einbeziehung und Teilnahme der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der geplanten neuen Struktur, in der die Mitgliedstaaten einige der bestehenden Ausschüsse ersetzen sollen;

18.

regt an, die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den neuen Mechanismus der strukturierten Zusammenarbeit auf EU-Ebene konkret so zu gestalten, dass einige Sitze in den neuen gesundheitspolitischen Ausschüssen mit Vertretern der regionalen und lokalen Ebene besetzt werden, anstatt ausschließlich mit Mitgliedern der nationalen Ebene. Dadurch würde die breitest mögliche Beratungskompetenz in Fragen des Gesundheitswesens sichergestellt, und die regionale Ebene bekäme mehr Möglichkeiten, sich für die EU-Initiativen auf dem Gesundheitsgebiet zu engagieren;

19.

empfiehlt, dass Vertreter der regionalen und lokalen Ebene vom Ausschuss der Regionen für einen bestimmten Zeitraum benannt werden. Die regionalen und lokalen Vertreter in den neuen EU-Ausschüssen des Gesundheitsbereichs können nachfolgend dem Ausschuss der Regionen Bericht erstatten;

20.

ist auch der Meinung, dass der Vorschlag der Kommission zur Förderung der Zusammenarbeit mit den Akteuren auf EU-Ebene den Maßnahmen der Mitgliedstaaten Mehrwert verleihen kann, und vertritt die Auffassung, dass es bei der weiteren Entwicklung der Partnerschaften mit diesen Akteuren durch die Kommission sowie bei der Weiterführung von — und der eventuellen Einrichtung von neuen — Gesundheitsforen und Netzwerken wesentlich darauf ankommt, dass viel umfassender als bisher lokale und regionale Vertreter einbezogen werden;

21.

fordert in diesem Zusammenhang zur Zusammenarbeit auf, und zwar in erster Linie mit dem AdR, dem einzigen vertraglich vorgesehenen beratenden Organ, das die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vertritt, aber auch mit den diversen Netzwerken und Organisationen, die das fachliche Wissen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Gesundheitsbereich auf EU-Ebene bündeln. Wichtig ist, dass die Kommission bei der Auswahl dieser Netzwerke sicherstellt, dass eine breite regionale und lokale Abdeckung gegeben ist, ein gleichberechtigter Zugang für die Teilnahme aller regionalen und lokalen Gebietskörperschaften besteht und keine ausgrenzenden Elemente bestehen, wie etwa hohe Mitgliedsbeiträge;

22.

empfiehlt der Kommission zum einen, eine Übersicht über die relevanten formalen und informellen Kooperationsnetzwerke und Organisationen auf dem Gesundheitsgebiet auszuarbeiten, die die oben genannten Kriterien erfüllen, zum anderen, diese Akteure zusammenzubringen, um mit ihnen über zweckmäßige und effiziente Formen der Zusammenarbeit zu beraten;

23.

empfiehlt unter Verweis auf die Transparenzinitiative der Kommission eine transparente Arbeitsweise, bei der die Kommission öffentlich mitteilt, mit welchen Partnern im Bereich Gesundheit sie kooperiert und welche Partner in der Frühphase in die Foren, Ausschüsse und Organe berufen werden sollen, deren Einrichtung die Kommission vorschlägt;

24.

fordert im Übrigen die Mitgliedstaaten dazu auf, Verfahrensweisen für eine frühzeitige Einbeziehung ihrer Regionen oder lokalen Gebietskörperschaften bei der Erörterung von Gesundheitsthemen auf EU-Ebene festzulegen;

Finanzierungsinstrumente

25.

teilt die Auffassung, dass die Maßnahmen der Strategie bis zum Ende des derzeit geltenden Finanzrahmens (2013) durch vorhandene Finanzierungsinstrumente mitfinanziert werden sollen. Dies soll u.a. aus Rücksicht auf die Verpflichtungen der Regionen und der lokalen Partner haushaltsneutral erfolgen;

26.

begrüßt, dass die Kommission den Zusammenhang zwischen Gesundheitsbelangen und der Lissabon-Agenda für Wachstum und Beschäftigung erkannt hat, und ruft diesbezüglich dazu auf, in der Kohäsionspolitik und der gemeinsamen Agrarpolitik künftig stärker auf Gesundheitsaspekte zu achten;

Empfehlung an den EU-Ratsvorsitz

27.

ersucht den EU-Ratsvorsitz, den Inhalt der Ziffern 7, 8, 15, 16, 19, 20 sowie 22-24 der vorliegenden Stellungnahme in die Ratsschlussfolgerungen bezüglich der EU-Gesundheitsstrategie einzuarbeiten. Es handelt sich um folgende Gesichtspunkte:

27.1

Offenheit in Bezug auf die Rolle der regionalen und lokalen Akteure ist eine Voraussetzung dafür, dass die Werte, Prinzipien und Ziele des Weißbuchs umgesetzt werden können (Ziffer 7);

27.2

die Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten muss zu einer vorrangigen Zielsetzung erklärt werden, wobei das Augenmerk auf die gesundheitlichen Unterschiede zwischen den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zu richten ist; Mitgliedstaaten, die bei der Entwicklung von Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit Probleme haben, sollten unterstützt werden (Ziffer 8);

27.3

der Vorschlag der Kommission für einen neuen Mechanismus der strukturierten Zusammenarbeit auf EU-Ebene sollte eine ausreichende Einbindung und Beteiligung der regionalen und lokalen Ebene in der Frühphase gewährleisten. Dies gilt auch für die Einbeziehung und Teilnahme der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Rahmen der geplanten neuen Struktur; der Ausschuss fordert jedoch, dass ein solcher Mechanismus für die strukturierte Zusammenarbeit eingehender erörtert und offen und transparent gestaltet wird. Keinesfalls darf er über die in Artikel 152 Absatz 2 Satz 2 EGV genannte Koordinierung hinausgehen (Ziffer 15);

27.4

die Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den neuen Mechanismus der strukturierten Zusammenarbeit auf EU-Ebene könnte konkret so gestaltet werden, dass einige Sitze in den neuen gesundheitspolitischen Ausschüssen mit Vertretern der regionalen und lokalen Ebene besetzt werden (Ziffer 16);

27.5

die Zusammenarbeit sollte in erster Linie mit dem AdR erfolgen, dem einzigen vertraglich vorgesehenen beratenden Organ, das die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vertritt, daneben aber auch mit den diversen Netzwerken und Organisationen, die das fachliche Wissen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im Gesundheitsbereich auf EU-Ebene bündeln (Ziffer 19);

27.6

es ist zu empfehlen, eine Übersicht über die relevanten formalen und informellen Kooperationsnetzwerke und Organisationen auf dem Gesundheitsgebiet auszuarbeiten und diese Akteure zusammenzubringen, um mit ihnen über zweckmäßige und effiziente Formen der Zusammenarbeit zu beraten (Ziffer 20);

27.7

die Mitgliedstaaten sollten Verfahrensweisen für eine frühzeitige Einbeziehung ihrer Regionen oder lokalen Gebietskörperschaften bei der Erörterung von Gesundheitsthemen auf EU-Ebene festlegen (Ziffer 22);

27.8

die Maßnahmen der Strategie sollten bis zum Ende des derzeit geltenden Finanzrahmens (2013) durch vorhandene Finanzierungsinstrumente mitfinanziert werden. Dies sollte u.a. aus Rücksicht auf die Verpflichtungen der Regionen und der lokalen Partner haushaltsneutral erfolgen (Ziffer 23);

27.9

in der Kohäsionspolitik und der gemeinsamen Agrarpolitik sollte künftig stärker auf Gesundheitsaspekte geachtet werden (Ziffer 24).

Brüssel, den 9. April 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/45


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2007-2008 — Kandidatenländer“

(2008/C 172/09)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN —

weist darauf hin, dass die Europäische Union bezüglich der Erweiterung ihre Politik der „offenen Tür“ weiterführen muss, so dass sie als Impulsgeber für die demokratischen Reformen und die wirtschaftliche Entwicklung auch jenseits der Grenzen der heutigen EU wirken kann;

erinnert daran, dass die Einhaltung der Kriterien von Kopenhagen und die Erfüllung der Anforderungen für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eine Grundvoraussetzung für die künftigen Mitgliedstaaten ist, wobei der Schwerpunkt auf den Grundsatz der Eigenleistung gelegt wird, wie es auch bereits bei früheren Erweiterungsrunden der Fall war;

stellt fest, dass die dynamische Entwicklung der Türkei in Richtung Europa nicht verkümmern darf und dass die Europäische Union ihren Verpflichtungen, die sie mit ihrer Entscheidung zur Aufnahme der Verhandlungen eingegangen ist, nachkommen muss; stimmt jedoch der Kommission zu, dass es sich bei den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei um einen ergebnisoffenen Prozess handelt, dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein bestimmen lässt;

begrüßt die guten Fortschritte, die Kroatien bei der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen und der wirtschaftlichen Kriterien sowie bei der Umsetzung des Acquis communautaire und des Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommens erzielt hat;

ist der Ansicht, dass die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien im Hinblick auf die Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen sowie der wirtschaftlichen Kriterien beachtliche Fortschritte gemacht hat, und hebt insbesondere die Ende 2007 erzielten Fortschritte hervor; fordert daher den Rat auf, die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu beschließen.

Berichterstatter

:

Herr NICA (RO/ALDE), Bürgermeister von Dudeștii Noi, Rumänien

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat — Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007 — 2008 — Kandidatenländer

KOM(2007) 663 endg.

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Allgemeine Empfehlungen

1.

bekräftigt seine Überzeugung, dass die Erweiterung der Europäischen Union eines der effizientesten Instrumente zur politischen Einflussnahme ist. Dieser Prozess ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Friedens und der Stabilität auf dem Kontinent und bietet den Bürgern der Kandidatenländer eine zusätzliche Chance, nicht nur an dem Wohlstand teilzuhaben, der durch den gemeinsamen Wirtschaftsraum entsteht, sondern sich auch die gemeinsamen Werte der EU, namentlich Freiheit, Demokratie und Solidarität, zu eigen zu machen;

2.

weist darauf hin, dass die Europäische Union bezüglich der Erweiterung ihre Politik der „offenen Tür“ weiterführen muss, so dass sie als Impulsgeber für die demokratischen Reformen und die wirtschaftliche Entwicklung auch jenseits der Grenzen der heutigen EU wirken kann;

3.

erinnert daran, dass die Einhaltung der Kriterien von Kopenhagen und die Erfüllung der Anforderungen für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess eine Grundvoraussetzung für die künftigen Mitgliedstaaten ist, wobei der Schwerpunkt auf den Grundsatz der Eigenleistung gelegt wird, wie es auch bereits bei früheren Erweiterungsrunden der Fall war;

4.

weist darauf hin, dass eine erfolgreiche Integration in erster Linie davon abhängt, wie ein Kandidatenland seinen Beitritt vorbereitet, wie tiefgreifend die Reformen sind und mit welcher Gründlichkeit sie durchgeführt werden;

5.

erinnert daran, dass eine Fortschrittskontrolle und die Anpassung der Rechtsetzung Garanten für eine erfolgreiche Integration sind;

6.

weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aktiv am Integrationsprozess beteiligt werden müssen, da es sich dabei um einen strukturellen und demokratischen Prozess handelt, der nicht auf der zentralen Ebene allein durchgeführt werden kann, ohne aktive Beteiligung aller politischer Ebenen und ohne völlig im Einklang mit den Grundsätzen der Subsidiarität und Bürgernähe zu stehen;

7.

hält es für unverzichtbar, dass Vereinigungen der lokalen und regionalen Verwaltungsebene konsultiert werden, wenn auf zentraler Ebene Legislativvorschläge gemacht werden, die den Zuständigkeitsbereich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften berühren;

8.

betont, dass die nachhaltige Entwicklung eines Landes in hohem Maße von der Einhaltung und praktischen Umsetzung des Grundprinzips der Dezentralisierung in allen ihren Spielarten abhängt: bei der Entscheidungsfindung, in der Verwaltung und im Bereich der Finanzen;

9.

weist darauf hin, dass der Krieg Anfang der 90er Jahre das kollektive Bewusstsein der Balkanvölker grundlegend geprägt hat. Aus diesem Grunde ist es notwendig, dass alle lokalen, regionalen und nationalen Akteure der Länder dieser Region zusammenarbeiten, um gemeinsam die Probleme zu lösen, die in der Vergangenheit Anlass zu Auseinandersetzungen gegeben haben;

10.

stellt fest, dass die Initiativen und Bemühungen zur Zusammenarbeit (insbesondere im Jahr 2008, dem Jahr des interkulturellen Dialogs) und zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken (u.a. der besten Erfahrungen bei der Anwendung der Grundsätze der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung) unter den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Mitgliedstaaten und Kandidatenländer durch Heranführungsprogramme und eine entsprechende Politik gefördert werden müssen; dem Ausschuss kommt diesbezüglich eine wichtige Rolle bei der Förderung von Weiterbildungsseminaren zum Austausch von bewährten Verfahrensweisen und Erfahrungen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der EU zu. Diese Unterstützung sollte sich in erster Linie auf die Erfahrungen der neuen Mitgliedstaaten, die der EU 2004 bzw. 2007 beigetreten sind, stützen, zumal drei von ihnen Nachbarn der Kandidatenländer sind;

Türkei

11.

betont, dass es im Interesse aller liegt, dass die Türkei während des langen und schwierigen Reformprozesses, in dem sie sich befindet, Unterstützung erfährt. Es ist ein Grundprinzip des Beitrittsprozesses, dass das Tempo der Verhandlungen vom Fortschritt dieser Reformen abhängt, die auch durch die auf Finanzierungsprogramme basierende externe Hilfe seitens der EU gefördert werden. Die Türkei und die Europäische Union müssen daher bei diesem Prozess Geduld und Beharrlichkeit an den Tag legen;

12.

stellt fest, dass die dynamische Entwicklung der Türkei in Richtung Europa nicht verkümmern darf und dass die Europäische Union ihren Verpflichtungen, die sie mit ihrer Entscheidung zur Aufnahme der Verhandlungen eingegangen ist, nachkommen muss; stimmt jedoch der Kommission zu, dass es sich bei den Beitrittsverhandlungen mit der Türkei um einen ergebnisoffenen Prozess handelt, dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein bestimmen lässt. Allein die Erfüllung der durch die Union aufgestellten Bedingungen für den Beitritt muss daher bei der Entscheidung, ob die Türkei der EU beitreten darf, den Ausschlag geben. Des Weiteren ist es wichtig, dass die Türkei sich zur Förderung gutnachbarlicher Beziehungen einsetzt, wie es im Zuge der Verhandlungen festgelegt wurde; erwartet daher von der Türkei, dass sie Handelssperren und Grenzschließungen jeder Art ein Ende setzt und von Drohungen oder Militäraktionen im Zusammenhang mit benachbarten Ländern absieht;

13.

begrüßt den reibungslosen Ablauf der Parlamentswahlen und hofft, dass die neue Regierung zur Erfüllung der Beitrittskriterien die Umsetzung der nötigen Reformen vorantreiben und spürbare Fortschritte in sensiblen Bereichen erzielen wird; bringt ferner seine Besorgnis über die wiederholte Einmischung der türkischen Streitkräfte in den politischen Prozess zum Ausdruck und betont, dass stärkere Anstrengungen zur Gewährleistung einer umfassenden und wirksamen Kontrolle der Armee erforderlich sind;

14.

begrüßt die jüngst getroffenen Maßnahmen zur Änderung der Verfassung und vertritt die Ansicht, dass mit diesen Änderungen, sollten sie verabschiedet werden, wichtige Fortschritte zur Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen möglich sind, und erinnert daran, dass der Strafrechtsartikel 301, der die Beleidigung des Türkentums und der Türkei unter Strafe stellt, im Sinne einer umfassenden Meinungsfreiheit geändert werden muss;

15.

weist darauf hin, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die den Großteil der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften umsetzen, sowohl im Prozess der internen Demokratisierung, als auch bei der europäischen Integration eine zentrale und maßgebliche Aufgabe zu erfüllen haben, und empfiehlt der Europäischen Kommission in diesem Zusammenhang, die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei den Verhandlungen mit der türkischen Regierung in den Vordergrund zu stellen;

16.

empfiehlt eine Revision der kommunalen Gesetzgebung, um die öffentliche Verwaltung auf lokaler Ebene zu verstärken und ihre Effizienz zu steigern;

17.

schlägt vor, eine Studie durchzuführen, um nach dem Vorbild der EU-Mitgliedstaaten verschiedene regionale Entwicklungsmodelle der türkischen Gebietskörperschaften zu ermitteln, Modelle, die es ermöglichen, eine Strategie und Politik für die Regionen zu erarbeiten und durchzuführen, die Prioritäten auf dem Gebiet der lokalen und regionalen Entwicklung festzulegen und die Programme, die durch die europäischen Heranführungsfonds und später durch die Strukturfonds gefördert werden, umzusetzen;

18.

erinnert daran, dass unbedingt eine Gemischter Beratender Ausschuss einzurichten ist, dem Vertreter des Ausschusses der Regionen und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der Türkei angehören; empfiehlt daher der türkischen Regierung, einen Antrag auf Einrichtung eines derartigen Ausschusses zu stellen und fordert die Europäische Kommission auf, in ihren Verhandlungen mit der Türkei auf die Bedeutung eines solchen Gremiums hinzuweisen;

19.

weist darauf hin, dass die Türkei ihre konkreten Bemühungen zur finanziellen Dezentralisierung der lokalen öffentlichen Verwaltung fortsetzen muss, um die finanzielle Autonomie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu erhöhen und gleichzeitig ihre Abhängigkeit vom nationalen Haushalt abzubauen;

20.

hebt besonders hervor, dass die Erweiterung der Verwaltungsbefugnisse der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften mit der Bereitstellung ausreichender Finanzmittel für die Ausübung ihrer neuen Kompetenzen einhergehen muss;

21.

stellt fest, dass in der Türkei derzeit an einer Reform des öffentlichen Sektors gearbeitet wird, die darauf abzielt, die Effizienz zu steigern und die Verwaltungskapazität der öffentlichen Einrichtungen zu verbessern, damit diese in der Lage sind, die nationalen Fonds und die Gemeinschaftsmittel effizient zu verwalten;

22.

macht darauf aufmerksam, dass es in der Türkei in Bezug auf den Zugang von Frauen zum öffentlichen Dienst in den Bereichen Verwaltung und Justiz nach wie vor zu Diskriminierung kommt, obwohl der entsprechende Rechtsrahmen bereits teilweise den einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften entspricht; hebt insbesondere die Benachteiligung von Frauen beim Zugang zur Bildung hervor. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Frauen wegen der religiösen Traditionen keine Möglichkeit haben, über die Grundschulbildung hinauszukommen;

23.

weist auf die Diskriminierungen hin, denen die ethnischen Minderheiten, vor allem die Kurden, in der Türkei ausgesetzt sind;

24.

betont die Schwierigkeiten, auf die die nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften in der Türkei stoßen, weil sie keine Rechtspersönlichkeit besitzen. Diese Gemeinschaften stoßen auf Schwierigkeiten im Bereich der Wohltätigkeit, beim Recht auf freie Religionsausübung, bei der Wahl ihrer Führung und der Ausbildung ihrer Geistlichkeit. Darüber hinaus verweist er auf die wiederholten Angriffe und Anschläge auf Vertreter und Gläubige nicht islamischer Religionen. Der Staat muss sicherstellen, dass sich keine derartigen Zwischenfälle mehr ereignen, und sollte deshalb seine Kräfte dafür einsetzen, die extremistischen Gruppierungen zu überwachen und deren subversiven Aktionen zu bekämpfen;

Kroatien

25.

begrüßt die guten Fortschritte, die Kroatien bei der Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen und der wirtschaftlichen Kriterien sowie bei der Umsetzung des Acquis communautaire und des Assoziierungs- und Stabilisierungsabkommens erzielt hat. Am Beispiel Kroatiens zeigt sich insbesondere für die Nachbarländer, welche Vorteile eine feste wirtschaftliche und politische Verankerung in den Strukturen und Werten der Europäischen Union mit sich bringen kann; begrüßt, dass im Jahr 2007 bei den Beitrittsverhandlungen ein wirklicher Durchbruch erzielt werden konnte und fordert die neu gebildete kroatische Regierung auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um auch die Voraussetzungen für die Eröffnung der noch ausstehenden Kapitel zu erfüllen;

26.

begrüßt die Maßnahmen, die Kroatien zur Dezentralisierung der öffentlichen Verwaltung auf lokaler Ebene getroffen hat, und fordert das Land auf, diese Bemühungen fortzusetzen; vertritt die Ansicht, dass im Rahmen dieser Maßnahmen das Prinzip der Subsidiarität besonders beachtet werden muss, um Entscheidungen möglichst bürgernah zu treffen;

27.

ist der Auffassung, dass das kontinuierliche Engagement Kroatiens für regionale Initiativen, das zur weiteren Verbesserung seiner Beziehungen zu den Nachbarstaaten beigetragen hat, gefördert und gestärkt werden muss; unterstreicht die Bedeutung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den lokalen Gebietskörperschaften der Grenzregionen Kroatiens und seiner Nachbarländer (Bosnien-Herzegowina, Serbien, Slowenien und Montenegro);

28.

begrüßt die uneingeschränkte Zusammenarbeit Kroatiens mit dem Internationalen Strafgerichtshof und hält es für dringend erforderlich, dass die Bemühungen zur Aufklärung der Kriegsverbrechen und insbesondere zum Schutz der Zeugen gestärkt werden;

29.

begrüßt, dass sich die Ministerpräsidenten von Kroatien und Slowenien informell grundsätzlich darauf geeinigt haben, die Schlichtung des Grenzstreits einem außenstehenden Schiedsrichter anzuvertrauen; fordert die kroatische und slowenische Regierung auf, alle Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Vereinbarung auszuschöpfen; begrüßt den Beschluss des kroatischen Parlaments, die Umwelt- und Fischereischutzzone im Hinblick auf eine gemeinsame freundschaftliche Lösung im Geiste der EU auszusetzen;

30.

ist der Ansicht, dass im Hinblick auf eine bessere Umsetzung des Verfassungsgesetzes über nationale Minderheiten Fortschritte erzielt wurden und sich die Situation der Roma-Minderheit in Kroatien gebessert hat; gleichwohl ist er ist der Auffassung, dass weitere Fortschritte auf dem Gebiet der sozialen Eingliederung von Flüchtlingen und ethnischen Minderheiten, insbesondere der Roma, erzielt werden sollten, indem ihnen der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen und zur höheren Bildung erleichtert wird;

31.

hebt hervor, dass besondere Maßnahmen zur Gewährleistung einer verantwortungsvollen Staatsführung ergriffen werden müssen, wobei der Bekämpfung der Korruption besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist: In diesem Zusammenhang werden das erweiterte Mandat des Amtes zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (USKOK) sowie die gestiegene Anzahl der von der kroatischen Justiz verfolgten Korruptionsfälle ausdrücklich begrüßt. Die kroatische Regierung wird aufgefordert, ihre Anstrengungen im Rahmen des nationalen Korruptionsbekämpfungsprogramms 2006-2008 weiter zu intensivieren;

32.

begrüßt neben den Fortschritten beim Bau und Wiederaufbau von Wohnungen und Infrastruktur auch das Wohnraumbeschaffungsprogramm zur Lösung der Problematik im Zusammenhang mit Personen, die früher über Eigentumsrechte verfügten, und spricht sich für die Fortführung und den Ausbau dieses Programms aus;

33.

begrüßt die Fortschritte, die in letzter Zeit auf dem Gebiet der Regionalpolitik und in der Koordinierung der Strukturinstrumente erzielt wurden. Weitere Maßnahmen sind indes erforderlich, um die Effizienz die Verwaltungskapazität der öffentlichen Einrichtungen im Hinblick auf eine wirksame Verwaltung der Gemeinschaftsmittel zu verbessern;

34.

stellt dennoch fest, dass die erzielten Fortschritte im Bereich der öffentlichen Verwaltung auf lokaler Ebene eher bescheiden ausfallen und die uneinheitliche Umsetzung des Rechtrahmens im Bereich der öffentlichen Verwaltung zu deren Ineffizienz geführt hat;

Die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien

35.

ist der Ansicht, dass die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien im Hinblick auf die Erfüllung der politischen Kriterien von Kopenhagen sowie der wirtschaftlichen Kriterien beachtliche Fortschritte gemacht hat, und hebt insbesondere die Ende 2007 erzielten Fortschritte hervor; fordert daher den Rat auf, die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu beschließen;

36.

zeigt sich erfreut darüber, dass das Land mittlerweile mehrere Bestimmungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens einhält;

37.

stellt fest, dass die Umsetzung des Rahmenabkommens von Ohrid tiefgreifende Veränderungen innerhalb der Gesellschaft der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien nach sich gezogen hat. Ihr multiethnischer und multikultureller Charakter wird nun gänzlich anerkannt, wodurch übrigens ein wesentlicher Punkt der politischen Kriterien für den Beitritt zur Europäischen Union erfüllt ist; erinnert ein weiteres Mal daran, dass das Prinzip der Badinter Kommission vollkommen eingehalten werden muss und das alle Beteiligten sich gegenseitig respektieren und im Rahmen der demokratischen Institutionen, über die das Land nach großen Anstrengungen nun verfügt, zusammenarbeiten müssen; bedauert jedoch, dass bei der Eingliederung der ethnischen Minderheiten nur geringe Fortschritte zu verzeichnen sind;

38.

fordert die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien auf, sich die europäischen Erfahrungen bei der Berücksichtung der ethnischen und sprachlichen Vielfalt im Bereich der öffentlichen Verwaltung und der Bildung zunutze zu machen; gibt seinem Wunsch Ausdruck, dass Abkommen geschlossen werden, damit die beiden großen ethnischen Bevölkerungsgruppen mit den verschiedenen Minderheiten unter gleichen und harmonischen Bedingungen zusammenleben können; empfiehlt in diesem Zusammenhang die effiziente Anwendung der Verfassungsbestimmungen zur Gewährleistung einer ausgewogenen Vertretung der Minderheiten in der öffentlichen Verwaltung;

39.

bedauert, dass die Korruption nach wie vor weit verbreitet ist und ein ernsthaftes Problem darstellt; empfiehlt aus diesem Grund den politischen Akteuren, Maßnahmen zu ergreifen, um diesem Unwesen ein Ende zu bereiten;

40.

begrüßt die Bemühungen zur Dezentralisierung der öffentlichen Verwaltung auf lokaler Ebene und den Willen, ihre Effizienz durch den Zusammenschluss mehrerer Gemeinden, der aus rationalen und entwicklungstechnischen Gründen erfolgt, zu verbessern; erinnert jedoch daran, dass es dringend notwendig ist, den finanziellen Dezentralisierungsprozess zu beschleunigen, um die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu stärken;

41.

äußert sein Bedauern über den fehlenden Fortschritt bei der Benennungsfrage; begrüßt die Wiederaufnahme der Verhandlungen unter Federführung des UN-Sonderbeauftragten Matthew Nimetz und fordert die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um zur Lösung der Frage ihrer Benennung im Rahmen der Resolutionen 817/93 und 845/93 des UN-Sicherheitsrats beizutragen und auf diese Weise die Herstellung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und die Entwicklung der territorialen Zusammenarbeit zu unterstützen;

42.

begrüßt die Bemühungen, den Bürgern den Zugang zu öffentlichen Informationen zu verschaffen, um die Transparenz der Verwaltung zu erhöhen, unterstreicht jedoch, dass die Verwaltung nicht in der Lage oder bereit ist, diesen Zugang zu gewähren;

43.

ist erfreut über den Beschluss des AdR-Präsidiums vom 4. März 2008, auf Antrag der Regierung der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien einen Gemischten Beratenden Ausschuss zu errichten; fordert, dass auf administrativer Ebene alles getan wird, damit die erste Sitzung dieses Ausschusses im ersten Halbjahr 2008 stattfinden kann.

Brüssel, den 9. April 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc Van den Brande


5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/49


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union“

(2008/C 172/10)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

erwähnt die Besorgnis der Regionen und Kommunen, die sowohl im Mittelmeer- und Atlantikraum als auch in Mitteleuropa Dürreprobleme beobachten konnten und Phänomene wie ungewöhnlich trockene Jahre, leere Wasserspeicher und Stauseen, Schwierigkeiten mit Grundwasserleitern, Verbrackung küstennaher Grundwasservorkommen, Absinken des Grundwasserspiegels, Veränderung der hydrologischen Gegebenheiten infolge unzureichend durchdachten menschlichen Handelns, Veränderungen der üblichen Niederschlagsmuster und natürliche oder vom Menschen verursachte Wasserprobleme, deren Auswirkungen von der Kommission in ihren Vorarbeiten bereits festgestellt wurden;

befürwortet eine kohärente wasserwirtschaftliche Planung in den Mitgliedstaaten und Regionen, bei der gemeinschaftliche Infrastrukturinvestitionen die Erhaltung der Wasserressourcen, der Berggebiete und der Feuchtgebiete, den Schutz der Wälder, den sparsamen und effizienten Umgang mit Wasser, die Umverteilung der Wasserverwendung zwischen den verschiedenen Zwecken und auch die Abhilfe bei Dürrekatastrophen oder Wasserknappheit durch zusätzliche Wasserversorgung zum Ziel haben;

begrüßt die Mitteilung der Kommission über den „Health Check“ der Gemeinsamen Agrarpolitik in Bezug auf die Einbeziehung des Wassermanagements als neue Herausforderung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Überlegungen der Kommission, zu prüfen, ob die Fragen der Wasserbewirtschaftung verstärkt in die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes und der Berggebiete einbezogen werden können, werden unterstützt. Es wird empfohlen die Bedeutung landwirtschaftlicher Nutzflächen und der wald- und wasserreichen Berggebiete für die Bildung von Luftfeuchtigkeit und Niederschlag sowie für die Eindämmung der durch den Klimawandel hervorgerufenen Desertifikation zu berücksichtigen und zu analysieren.

Berichterstatter

:

Francisco CAMPS ORTIZ, Präsident der Regionalregierung Valencia (ES/EVP)

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat — Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union

KOM(2007) 414 endg.

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

begrüßt die Mitteilung der Kommission über die Wasserknappheit und Dürre in Europa, die seines Erachtens voll und ganz mit der Richtlinie 2000/60/CE (Wasserrahmenrichtlinie) in Einklang steht, die die allgemeine Grundlage jeglicher Wasserpolitik der Europäischen Union bilden muss;

2.

teilt die Ansicht der Kommission im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen „Dürre“ und Wasserknappheit, die wie folgt definiert ist: „Während mit ‚Dürre‘ ein zeitweiliger Rückgang der Wasserzufuhr, beispielsweise infolge ausbleibenden Regens, bezeichnet wird, bedeutet ‚Wassermangel‘, dass mehr Wasser gebraucht wird, als die Wasserressourcen hergeben, wenn sie auf nachhaltige Weise genutzt werden“;

3.

hält fest, dass Wasserknappheit und Dürre Phänomene sind, von denen Teile des Gebiets der EU betroffen sind und die unter Zugrundelegung der lokalen und regionalen Gegebenheiten angegangen werden müssen;

4.

ruft die Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen Europas zum Schutz der Wasserreserven, zum sparsamen Umgang mit Wasser zur Verringerung von Wasserverlusten auf sowie zum Ausbau der Wasserwiederverwendung auf. Dies sind absolute Prioritäten bei der Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre, die Vorrang vor anderen Maßnahmen haben müssen; fordert gleichzeitig dazu auf, strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, den Problemen der Wasserknappheit und Dürre nachhaltig zu begegnen;

5.

unterstreicht, dass die absolute Priorität bei der Bekämpfung von Wasserknappheit und Dürre auf einer Volkswirtschaft liegen muss, die das Wasser effizient, sparsam und nachhaltig nutzt. Außerdem bedeutet die Einsparung von Wasser auch die Einsparung von Energie. Ebenso wie die Energie ist das Wasser für alle menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten erforderlich;

6.

betont die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der Planung der Flächen- und Wassernutzung, der Entwicklung der verschiedenen Wirtschaftssektoren, dem Umweltschutz und der sicheren Versorgung der Bürger mit Wasser in hinreichender Menge und entsprechender Qualität;

7.

weist darauf hin, dass aus Sicht der Regionen zu den verschiedenen, von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen Bemerkungen vorzubringen sind, insbesondere zu der Garantie des Zugangs aller Bürger zu qualitativ hochwertigem Wasser, dem Schutz der Wasserkörper (sowohl von Oberflächen- als auch Grundwasser), der vernünftigen Planung der Wassernutzung, der Vorbeugung und Abhilfe im Falle von Wasserknappheit auf kurze, mittlere und lange Frist, der Festsetzung des Endpreises für Wasser, der Zuweisung und Umverteilung der Wasserverwendung für die verschiedenen Zwecke, dem Wassersparen, der Wasserwiederverwendung und der Wasserhierarchie in allen Wirtschaftsbereichen, der Gewährleistung der Flexibilität und Mobilität der Wasserströme zwischen internen oder externen Nutzungssystemen, dem Aufbau bodenverbessernder Infrastrukturen, der Erarbeitung von Dürre-Plänen, der Vertiefung des Wissens und der Informationsgrundlage, der Mobilisierung der Wirtschaftsbereiche und der Sensibilisierung und Gewährleistung der Beteiligung der Bürger;

8.

erklärt, dass das Subsidiaritätsprinzip und das System des Regierens auf mehreren Ebenen (multilevel governance) im Wasserbereich von besonderer Bedeutung sind, denn im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten ist es Aufgabe des Staates, der Region oder der Kommune, im Wege einer gebietsübergreifenden loyalen und solidarischen Zusammenarbeit Maßnahmen gegen die Dürre und Wasserknappheit zu ergreifen;

9.

weist darauf hin, dass sich zwar die klimatischen Verhältnisse und die Probleme der Wasserknappheit und Dürre in den verschiedenen Gebieten der Europäischen Union unterscheiden, die zu ergreifenden Lösungen aber insoweit übereinstimmen müssen, als sie den ökologischen Grundsätzen der europäischen Wasserpolitik entsprechen müssen. Deshalb ist nach dem Grundsatz der Subsidiarität lokalen und regionalen Lösungen der Vorzug zu geben;

10.

fordert Solidarität in jedem betroffenen Mitgliedstaat, die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips und die Anerkennung der wichtigen Rolle der Regionen und Kommunen bei der Lösung der Probleme bezüglich dieser lebenswichtigen Ressource und ihres Schutzes;

11.

weist darauf hin, dass prioritär von den Mitgliedstaaten bzw. regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die Zielsetzungen der bestehenden Wasserrahmenrichtlinie zu verfolgen sind. Die Kommission wird deshalb aufgefordert, mit Nachdruck die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie einzufordern;

Im Hinblick auf die Folgen der Dürre und Wasserknappheit

12.

erwähnt die Besorgnis der Regionen und Kommunen, die sowohl im Mittelmeer- und Atlantikraum als auch in Mitteleuropa Dürreprobleme beobachten konnten und Phänomene wie ungewöhnlich trockene Jahre, leere Wasserspeicher und Stauseen, Schwierigkeiten mit Grundwasserleitern, Verbrackung küstennaher Grundwasservorkommen, Absinken des Grundwasserspiegels, Veränderung der hydrologischen Gegebenheiten infolge unzureichend durchdachten menschlichen Handelns, Veränderungen der üblichen Niederschlagsmuster und natürliche oder vom Menschen verursachte Wasserprobleme, deren Auswirkungen von der Kommission in ihren Vorarbeiten bereits festgestellt wurden;

13.

begrüßt die Verpflichtung der Kommission, die Herausforderung der Wasserknappheit und Dürre immer wieder auf internationaler Ebene anzugehen, vor allem im Rahmen der UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung und dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen;

14.

weist auf die am 27. November 2007 in Valencia vorgelegte Zusammenfassung des vierten Berichts des Weltklimarats (IPCC) hin, demzufolge viele semiaride Gebiete des Mittelmeerraums aufgrund des Klimawandels mit hoher Wahrscheinlichkeit unter zunehmendem Wassermangel leiden werden;

15.

weist darauf hin, dass die Regionen und Kommunen aufgrund ihrer Nähe zum Endnutzer die ersten sind, die den aufgrund von Dürre und Wasserknappheit entstandenen Problemen, oftmals mit unzureichenden Mitteln, begegnen müssen. Sie sind es auch, die über Kenntnisse darüber verfügen, welche Maßnahmen für das jeweilige Gebiet in Frage kommen, und die in Zusammenarbeit mit anderen Regionen und Kommunen diese Maßnahmen mit Unterstützung von einzelstaatlicher und europäischer Seite durchführen können;

Im Hinblick auf die Planung und rationale Wassernutzung

Endpreis für Wasser

16.

weist darauf hin, dass die Festsetzung der Wasser- und Abwassergebühren angesichts der unterschiedlichen natürlichen, klimatischen und geografischen Gegebenheiten, der verschiedenartigen Infrastrukturen und Organisationsformen des öffentlichen Dienstes in jeder Region ein besonders sensibles und unumgängliches Thema für die Verwaltungen ist, da geeignete Anreize zur effizienten Nutzung der Wasserressourcen mit dem Einfluss der Gebühren auf die Haushaltungen der Nutzer vereinbar sein müssen;

17.

erklärt, dass das Kostendeckungsprinzip und der Grundsatz der vollen Kostenwahrheit, wie sie in der Wasserrahmenrichtlinie genannt sind, die Berücksichtigung der sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen der Kostendeckung sowie der geografischen und klimatischen Bedingungen der betroffenen Region oder Regionen nicht ausschließen, so dass die Behörden, die den Bürgern am nächsten sind, für die Anwendung dieser Prinzipien zuständig sind;

18.

empfiehlt, bei der Festlegung der Wassergebühren auch das Verursacherprinzip als zweiten Pfeiler einer integrierten Wasserwirtschaft in Betracht zu ziehen. Dieses Prinzip würde alle Verbraucher zu einer effizienteren Wassernutzung anhalten; ferner könnten die Einnahmen gemäß den unterschiedlichen Bedürfnissen und Bemühungen umverteilt werden;

19.

erkennt die Notwendigkeit an, die Mechanismen zur Messung des Wasserverbrauchs zur Regel zu machen, um das Sparen und die effiziente und vernünftige Nutzung des Wassers zu fördern;

20.

fordert die Kommission auf, in ihren Studien über die Bepreisung von Wasser den Standpunkten, Anliegen und Erfahrungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Rechnung zu tragen, insbesondere in Bezug auf Aspekte wie die Folgen einer strengen Gebührenpolitik, aufgrund derer Wasser nur mehr für den Dienstleistungssektor und die Verbraucher zur Verfügung steht, der Rechtsrahmen für die Wasserversorgung, -aufbereitung und –reinigung, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Bepreisung von Wasser sowie die Berechnung der Umweltkosten von Wasser;

Planung der Wassernutzung

21.

ist der Ansicht, dass die auf den Erhalt und die Nachhaltigkeit ausgerichtete Raumplanung, die in den Zuständigkeitsbereich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften fällt, ein Schlüsselelement zur richtigen Wasserbewirtschaftung ist, und betont die Wichtigkeit der strikten Umsetzung der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung und der Ermittlung von europäischen Flusseinzugsgebieten, die unter Wasserproblemen oder struktureller Wasserknappheit leiden;

22.

schlägt vor, dass die Europäische Union die Regionen bei der Kooperation und Solidarität im Wasserbereich unterstützt;

23.

betont, dass es für eine effiziente Wassernutzung zweckdienlich ist, diese Ressource je nach Situation zwischen den verschiedenen Nutzungsarten umzuverteilen. Die erforderliche Infrastruktur sowie die hierfür notwendigen Rechts- und Verwaltungsmechanismen müssen von den Mitgliedstaaten und den Regionen im Einklang mit einer sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit entwickelt werden;

24.

begrüßt die Mitteilung der Kommission über den „Health Check“ der Gemeinsamen Agrarpolitik in Bezug auf die Einbeziehung des Wassermanagements als neue Herausforderung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Die Überlegungen der Kommission, zu prüfen, ob die Fragen der Wasserbewirtschaftung verstärkt in die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes und der Berggebiete einbezogen werden können, werden unterstützt. Es wird empfohlen die Bedeutung landwirtschaftlicher Nutzflächen und der wald- und wasserreichen Berggebiete für die Bildung von Luftfeuchtigkeit und Niederschlag sowie für die Eindämmung der durch den Klimawandel hervorgerufenen Desertifikation zu berücksichtigen und zu analysieren;

25.

geht davon aus, dass die wasserwirtschaftliche Planung der geeignete Rahmen ist, um die für die nachhaltige Entwicklung des Gebietes verfügbaren Wasserressourcen einzuschätzen;

26.

drängt zur Integration von Maßnahmen zum Schutz von Berggebieten, von Feuchtgebieten und Grünflächen, um die Folgen der mit dem Klimawandel verbundenen Dürren und Überschwemmungen zu lindern. Dazu ist eine ökologische, nachhaltige und sparsame Nutzung des Wassers unverzichtbar;

27.

ist der Ansicht, dass die Flussgebietseinheiten gemäß der Wasserrahmenrichtlinie zwar den grundlegenden Rahmen für die Wasserbedarfssteuerung und die Planung der Wassernutzung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Gebietskörperschaften bilden, dieses Grundprinzip jedoch nicht dazu verleiten sollte, bestimmte Probleme, die über die Grenzen einer Region oder einer Flussgebietseinheit hinausgehen, als unlösbar zu betrachten;

28.

befürwortet eine kohärente wasserwirtschaftliche Planung in den Mitgliedstaaten und Regionen, bei der gemeinschaftliche Infrastrukturinvestitionen die Erhaltung der Wasserressourcen, der Berggebiete und der Feuchtgebiete, den Schutz der Wälder, den sparsamen und effizienten Umgang mit Wasser, die Umverteilung der Wasserverwendung zwischen den verschiedenen Zwecken und auch die Abhilfe bei Dürrekatastrophen oder Wasserknappheit durch zusätzliche Wasserversorgung (Leitungen, Staubecken, Entsalzungsanlagen), wie in Ziffer 37 ff. dargelegt, zum Ziel haben;

29.

trägt der besonderen wasserwirtschaftlichen Planung der Inselgebiete und Regionen Rechnung, deren Situation ähnlich ist und die ihre Grundversorgung wegen ihrer begrenzten Wasserressourcen durch Meerwasserentsalzung sichern können. Der Ausschuss empfiehlt hier als wichtigste Maßnahme den effizienten Umgang mit Wasser, dann eine Optimierung der Energieleistung und den Einsatz erneuerbarer Energieträger, die Sicherstellung des Zugangs zu Wasser durch Speichersysteme, die die erforderlichen Reserven gewährleisten, sowie die Förderung bzw. Wiederherstellung der herkömmlichen Infrastrukturen für das Auffangen und die Speicherung von Regenwasser;

30.

im Rahmen einer integrierten Wasserbewirtschaftung sollten die strategischen Grundwasserressourcen als Wasserreserve berücksichtigt und als solche in die Katastrophenpläne für Dürren und die Notversorgungspläne aufgenommen werden;

31.

fordert eine grenzübergreifende und eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit zum Austausch bewährter Praktiken und zur Koordination politischer Maßnahmen; denn in Südeuropa sind Perioden der Wasserknappheit wohlbekannt, die durch den Klimawandel noch verstärkt werden, während in Nordeuropa häufigere Hochwasser- und Wasserknappheitsereignisse neue Herausforderungen darstellen;

Im Zusammenhang mit der Plänen zur Dürrerisikosteuerung

32.

sieht in der Entwicklung spezifischer Pläne zur Dürrerisikosteuerung den richtigen Schritt zum Übergang von der Krisensteuerung zur Dürrerisikosteuerung und ist der Ansicht, dass die Wasserrahmenrichtlinie über die nötige Flexibilität verfügt, um spezifische Pläne zur Dürrerisikosteuerung in den betroffenen Flusseinzugsgebieten zu entwickeln;

33.

bekräftigt die bereits in früheren Stellungnahmen vorgeschlagene Vorgehensweise im Zusammenhang mit dem Austausch von Informationen, der Erarbeitung eines spezifischen Protokolls über Dürre und der Ausarbeitung spezifischer nationaler Bewirtschaftungspläne. Er erkennt die grundlegende Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Festlegung ihrer integrierten Anpassungsstrategien an ermutigt sie dazu, in Partnerschaft mit den anderen Akteuren, einschließlich der Verbraucher, zu handeln. Vor dem Hintergrund des Klimawandels müssen die Pläne und Instrumente flexibel sein und der Wissens- und Erfahrungsaustausch erleichtert werden. Hervorzuheben ist, dass keine Kommune und keine Region diese Aufgaben alleine bewältigen kann. Unterstützung in Form von Mitteln, Wissen und Faktenmaterial ist entscheidend für den Erfolg. Die Unterstützung kann aus guten Beispielen anderer Kommunen und Regionen bezogen werden, jedoch sollten die Mitgliedstaaten und die EU bereit sein, bei der Nutzbarmachung dieser Unterstützung zu helfen;

34.

fordert eine Vertiefung der in den Stellungnahmen zu Naturkatastrophen und dem Klimawandel vertretenen Positionen, insbesondere im Hinblick auf die Regionen als „Exekutive“ der Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und angesichts von Herausforderungen wie Migrationsbewegungen, Anpassungen der Rechtsvorschriften, die Veränderung der Mentalität der Verbraucher und die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen denjenigen Regionen, die z.B. zu denselben Flusseinzugsgebieten gehören. Insbesondere weist er darauf hin, dass sich die europäische Landkarte in Bezug auf Dürregebiete, Wasserknappheit und die damit verbundenen Katastrophen durch den Klimawandel verändern wird;

35.

schlägt vor, in Verbindung mit der Verwendung der Gemeinschaftsfonds für Investitionen in die Wasserinfrastruktur ein gesondertes europäisches Programm für Wasser zu konzipieren. Es würde durch die Zusammenlegung von Haushaltsmitteln aus bereits bestehenden Gemeinschaftsinstrumenten finanziert werden. Ziel wäre es, Maßnahmen für den Zugang zu den allerneusten technologischen Entwicklungen, für die Verbreitung und Einführung bewährter Verfahren, für Kommunikation und für ein besseres Regieren zur Schaffung einer „Wassersparkultur“ sichtbar und kohärent zu fördern;

Im Hinblick auf die Nutzung von Gemeinschaftsmitteln

36.

fordert den Einsatz des Europäischen Solidaritätsfonds bei Dürrekatastrophen und die Einbeziehung von katastrophalen Dürreereignissen in die Arbeitspläne des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz über spezifische Protokolls und in Abstimmung mit der ständigen Dürrebeobachtungsstelle mit Hilfe eines Warnsystems;

Im Hinblick auf die Berücksichtigung zusätzlicher Wasserversorgungsinfrastrukturen

37.

hält zusätzliche Wasserversorgungsinfrastrukturen (Leitungen, Staubecken, Entsalzungsanlagen) für ein Mittel zur Vorsorge für schwere Dürreereignisse; diese können jedoch den verantwortungsvollen Umgang mit den Wasservorräten nicht ersetzen;

38.

empfiehlt, zusätzliche Wasserversorgungsmaßnahmen zu ergreifen, wenn alle Präventionsmaßnahmen entsprechend der Hierarchie der Wasserpolitik und im Rahmen einer kohärenten Planung umgesetzt worden sind. Der Einsatz der verschiedenen Infrastrukturen muss das Gleichgewicht und die Nachhaltigkeit der ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung gewährleisten;

39.

empfiehlt die Wiederverwendung der gereinigten Abwässer durch geeignete Regulierungs- und Wasserverteilungseinrichtungen als eine Maßnahme zur Wasserbedarfssteuerung zu betrachten; unterstreicht die Notwendigkeit, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit das aus der Abwässerreinigung stammende Wasser nicht als Trinkwasser verwendet wird, sondern seine Nutzung auf bestimmte hygienisch und ökologisch vertretbare Verwendungsarten beschränkt wird;

40.

ist der Ansicht, dass die nationale, regionale bzw. lokale wasserwirtschaftliche Planung in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie die Evaluierung des strukturellen Wassermangels und der für diese Gebiete noch nachhaltig nutzbarer Ressourcen umfassen sollte, wobei das künftige Potenzial der Planungsgebiete und die Umweltauflage berücksichtigt werden sollten;

41.

erachtet Leitungen für überschüssige Ressourcen und andere Formen des Wasseraustauschs zwischen Systemen in jedem einzelnen Mitgliedstaat als positiven Ausdruck von Wassersolidarität, sofern die Verbesserung der Umwelt, die Wasserqualität und der Schutz der Grundwasserleiter und Wasserströme garantiert werden;

42.

ist der Ansicht, dass die Energieeffizienz und die Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund des Klimawandels bei der Wahl zwischen Alternativen zur externen Zuführung von Wasserströmen zu den Planungsgebieten (über Leitungen oder durch Entsalzung) ein entscheidender Faktor sind. Die Entsalzung ist ein sehr energieintensiver und somit umweltbelastender Vorgang. Sie sollte nur dann als Option in Erwägung gezogen werden, wenn der Nutzen diese negativen Folgen mehr als aufwiegt;

43.

ist der Ansicht, dass bei der Entscheidung über die Durchführbarkeit und die Eigenschaften einer externen Wasserversorgung die Umweltauswirkungen, Energieeffizienz und wirtschaftlichen Kosten der zusätzlichen Infrastrukturen berücksichtigt werden müssen, die zur Anbindung der zugeführten Wasserströme an die Planungsgebiete nötig sind;

44.

gelangt zu dem Schluss, dass der soziale Konsens für die Errichtung von zusätzlichen Wasserversorgungsinfrastrukturen (Leitungen, Entsalzungsanlagen) durch Information und durch die Einhaltung der ökologischen und wirtschaftlichen Bedingungen begünstigt wird. Bei der Nutzung der Wasserströme, die eine externe Zusatzversorgung erhalten, muss ganz besonders auf eine kohärente und verantwortungsvolle Wasserentnahme geachtet werden;

45.

wird aufmerksam die Studien der Europäischen Kommission in Bezug auf die zusätzlichen Wasserversorgungsinfrastrukturen verfolgen, insbesondere in Bezug auf Wasserleitungen, Stauseen und die Entsalzung;

Im Zusammenhang mit wassersparenden Technologien und Verfahren

46.

unterstützt die Förderung der Forschung zur Anpassung der wirtschaftlichen Tätigkeiten, der Entscheidungsfindungsmechanismen und der Wassereffizienz an die Problematik von Wasserknappheit und Dürre. Passende Lösungen in diesem Sinne wären die Schaffung von Anreizen für die Hersteller von Sanitärtechnik zur Erzeugung wirtschaftlicherer und wassersparenderer Produkte, die Sanktionierung ungerechtfertigter Wasservergeudung, die Auferlegung von Sanktionen für illegale Wasserbohrungen und -entnahmen sowie die Einführung von steuerlichen Auflagen und/oder Vorteilen, die Förderung von Wassereffizienz in allen Bereichen, die Förderung des Einsatzes sauberer Technologien in der Industrie, die Aufstellung klarer und stabiler Regeln für die Übertragung von Wassernutzungsrechten zwischen Nutzern und die Festlegung der damit verbundenen Ausgleichsleistungen und die Formulierung freiwilliger Vereinbarungen;

Im Zusammenhang mit der wassersparfreundlichen Kultur in Europa

47.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, Kommunikationskampagnen über den Wert des Wassers zur Information, Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Bürger zu entwickeln sowie die Bedeutung eines respektvollen Umgangs mit Wasser in die Schul- und Berufsbildungsprogramme aufzunehmen. Besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss der Information und Sensibilisierung von Touristen und Personen, die von einem Gebiet in ein anderes reisen;

48.

ist der Ansicht, dass die Beteiligung der Bürger an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Festlegung der Wasserpolitik genutzt werden sollte, um die Bevölkerung zu sensibilisieren, zu informieren und zu einer verantwortungsvollen Nutzung dieser Ressource zu bewegen. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung spezifischer Pläne zur Dürrerisikosteuerung, weshalb der Ausschuss die Behörden auffordert, die Beteiligung der Bürger zu fördern;

49.

schlägt die Weiterentwicklung der Marktmechanismen durch Hervorhebung der Wassereinsparungskriterien im Produktlebenszyklus vor. Dazu sollen Qualitäts- und Zertifizierungssysteme, wie EMAS, in den Herstellungsprozessen berücksichtigt werden und Ökodesign sowie eine Produktetikettierung mit Hinweisen, wie „water friendly“ oder „wassersparend“, Anwendung finden, so dass die Bürger und die öffentlichen und privaten Auftraggeber den Wasserverbrauch nachvollziehen und ihr Konsumverhalten ändern können;

50.

hält es für notwendig, die Ökoeffizienz der Infrastrukturen und Anlagen durch entsprechende Qualitäts- und Zertifizierungssysteme voranzutreiben. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften können das Sparen und die Wiederaufbereitung von Wasser in Gebäuden und städtischen Infrastrukturen fördern. Die Regionen können über Investitionen und ergänzende Vorschriften zur Gebäuderichtlinie darauf hinwirken, dass Regenwasser und Wasser aus Gebäude-Kühlkreisläufen aufgefangen und Nicht-Trinkwasser über sekundäre Netze in Städten und Gebäuden für Reinigungs- und Bewässerungszwecke genutzt wird. Touristische Einrichtungen, einschließlich Golfplätze, sowie landwirtschaftliche Betriebe sollten primär angehalten werden, ihr verwendetes Wasser wiederaufzubereiten und wiederzuverwenden;

51.

betont die zentrale Rolle der Regionen und Kommunen bei der Schaffung von Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft und den Wirtschaftsakteuren in Form von freiwilligen Vereinbarungen, Anreizen und Auflagen zur Förderung von Wassersparen und zur Verbesserung der Wassereffizienz;

52.

weist darauf hin, dass das Wasser einer der Bereiche ist, in die in dezentralisierter Zusammenarbeit mit Drittländern, umfangreiche Mittel investiert und große Anstrengungen unternommen werden, d.h., dass die Regionen und Kommunen die flexibelsten, dichtesten und bürgernahsten Kooperationsnetze aufbauen. Er ermutigt zur Zusammenarbeit und zum Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen kooperierenden Regionen, um mit Hilfe der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten die Milleniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen zu verwirklichen;

53.

fordert zum Austausch bewährter Praktiken und zu einer Debatte zwischen den Regionen zum Thema Wasser auf, damit die Regionen auf die Erkenntnisse aus erfolgreichen Erfahrungen im Bereich der guten Wasserbewirtschaftung zugreifen können;

Im Hinblick auf das europaweite Informationssystem

54.

sieht in der Plattform WISE (Wasser-Informationssystem für Europa) und der Verwaltung von Indikatoren ein Mittel, um auf zuverlässige Weise das Ausmaß, die Auswirkungen und die Entwicklung der Dürresituation in Europa zu erfassen;

55.

betont die Rolle der Behörden bei der Datenerfassung, der Förderung der Grundlagenforschung und der Informationsverfolgung und fordert zur Entwicklung gemeinsamer Methodologien und, sofern erforderlich, kompatibler, vergleichbarer Systeme von Indikatoren sowie zum Erfahrungs- und Wissensaustausch auf und räumt der Bevollmächtigung und Koordinierung der Behörden Priorität ein, damit diese vollständige Daten über ihr gesamtes Gebiet erhalten; befürwortet in diesem Sinne die Einrichtung einer Europäischen Beobachtungsstelle für Dürrekatastrophen und Wüstenbildung, die angesichts des Klimawandels die Entwicklung der Wasserknappheit überwacht und Vorhersagen über Dürrekatastrophen erstellt;

Im Hinblick auf die Forschung und technologische Entwicklung

56.

teilt das Anliegen, den Gebrauch und die Nutzung der wissenschaftlichen Forschungsergebnisse über die Wasserknappheit und Dürre auszuweiten und zu erleichtern sowie die Forschungs- und technologischen Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Union zu intensivieren und voranzutreiben;

57.

betont die Bedeutung der Regionen als Katalysatoren der technologischen Innovation im Wasserbereich, da die effiziente Nutzung von Wasser immer mehr zu einem Wettbewerbsfaktor wird. Deshalb schlägt er aus strategischen Gründen vor, die interregionale Zusammenarbeit, den Austausch von Informationen und die strategische Partnerschaft mit technologischen Plattformen zu fördern;

58.

erklärt abschließend, dass die vor dem Hintergrund des Klimawandels gemachten Vorschläge zur Begegnung der Herausforderung der Wasserknappheit und Dürre schon auf kurze Sicht Früchte tragen können.

Brüssel, den 10. April 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/55


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Der europäische Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt: drittes Legislativpaket“

(2008/C 172/11)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

weist darauf hin, dass die Verbraucher im Mittelpunkt jedweder Überlegung zur Liberalisierung des Energiemarktes stehen müssen;

unterstützt daher zusätzliche Maßnahmen für die Entflechtung im Netzbereich;

begrüßt, dass in dem Legislativpaket die Vollendung des Energiebinnenmarktes durch zusätzliche Legislativmaßnahmen vorgeschlagen wird, mit denen ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen für neue Marktteilnehmer sichergestellt und so der Wettbewerb gefördert, die Koordinierung zwischen den Regulierungsbehörden und den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern gestärkt, Investitionen in die Elektrizitätserzeugung und die Netze angekurbelt sowie die Markttransparenz erhöht werden;

fordert die Europäische Kommmission auf, eine Marktkonzentration zu vermeiden und die Pluralität privater und öffentlicher Betreiber durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Die Mitgliedstaaten müssen die Möglichkeit haben, gegebenenfalls von der rechtlichen Entflechtung der Verteilungsnetzbetriebe für integrierte Unternehmen abzusehen, die weniger als 100 000 Netzkunden oder kleine isolierte Netze versorgen;

plädiert für die Förderung der lokalen und regionalen Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, die mit den Umweltbedingungen des betroffenen Gebiets im Einklang stehen und gleichzeitig zur Senkung der Energieübertragungskosten und der Emissionen in der gesamten Europäischen Union beitragen. Daher müssen eigene Energiepläne auf regionaler Ebene gefördert werden, die auf nationaler und EU-Ebene ausreichend koordiniert und integriert sein müssen.

Berichterstatter

:

Herr LEBRUN (BE/EVP) Mitglied des wallonischen Parlaments

Referenzdokumente

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt

KOM(2007) 528 endg. — 2007/0195 (COD)

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/55/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt

KOM(2007) 529 endg. — 2007/0196 (COD)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

KOM(2007) 530 endg. — 2007/0197 (COD)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel

KOM(2007) 531 endg. — 2007/0198 (COD)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1775/2005 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen

KOM(2007) 532 endg. — 2007/0199 (COD)

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN —

Allgemeine Empfehlungen

1.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften wesentlich zum Erfolg der europäischen Initiativen beitragen und eine wichtige Rolle in Bezug auf die europäische Energiepolitik spielen;

2.

unterstreicht, dass die Energie ein wesentliches Gut sowohl für die Bürger als auch die Unternehmen und ihre Wettbewerbsfähigkeit ist. Als bürgernahe Ebene fordern die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, dass den Verbrauchern eine dauerhafte Strom- und Gasversorgung zu einem wettbewerbsfähigen Preis und mit qualitativ hochwertigen Diensten angeboten wird;

3.

weist darauf hin, dass die Verbraucher im Mittelpunkt jedweder Überlegung zur Liberalisierung des Energiemarktes stehen müssen;

4.

hält fest, dass die erhofften Vorteile der Liberalisierung des Energiemarktes in zahlreichen Mitgliedstaaten noch auf sich warten lassen. Es gibt nach wie vor keinen echten Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt in der Europäischen Union;

5.

stimmt der Analyse der Europäischen Kommission hinsichtlich der Funktionsstörungen des Elektrizitäts- und Erdgasmarktes zu: starke Marktkonzentration, hoher Grad an vertikaler Integration der Energieunternehmen, Marktfragmentierung, fehlende Transparenz, vor allem bei der Tarifgestaltung, sowie mangelnde Koordinierung zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern;

6.

begrüßt, dass in dem Legislativpaket die Vollendung des Energiebinnenmarktes durch zusätzliche Legislativmaßnahmen vorgeschlagen wird, mit denen ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Übertragungs- und Fernleitungsnetzen für neue Marktteilnehmer sichergestellt und so der Wettbewerb gefördert, die Koordinierung zwischen den Regulierungsbehörden und den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern gestärkt, Investitionen in die Elektrizitätserzeugung und die Netze angekurbelt sowie die Markttransparenz erhöht werden;

7.

unterstützt die Aufnahme der Entwicklung der regionalen Märkte in das Legislativpaket, da er dies als wichtigen Schritt zur Schaffung eines Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktes in der EU erachtet;

8.

befürwortet, dass die Europäische Kommission sich für die europäische Energiepolitik nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit zum Ziel gesetzt hat, sondern auch die Versorgungssicherheit und die Nachhaltigkeit. Diese drei unterschiedlichen Ziele sind allerdings nicht notwendigerweise kompatibel und müssen deshalb auf ausgewogene Weise kombiniert werden;

9.

begrüßt, dass das vorgeschlagene dritte Legislativpaket in erster Linie auf die Verbesserung der Funktionsweise des europäischen Elektrizitäts- und Erdgasmarktes anhebt, fordert jedoch, dass mit diesem Paket auch weitere Ziele der Gemeinschaftspolitik wie die Verbesserung der Energieeffizienz und die Eindämmung des Klimawandels vorangebracht werden. Daher sollten erneuerbare Energieträger zur empfehlenswertesten Option gemacht werden;

10.

bekräftigt die in einer früheren Ausschussstellungnahme erhobene Forderung, die Umweltkosten in den Verbraucherpreis einzuberechnen (CdR 216/2005). Hierfür müssten eigene Rechtsvorschriften auf EU-Ebene erlassen werden, doch sind in dem Legislativpaket keine derartigen Maßnahmen vorsehen. Er fordert die Europäische Kommission auf, ein solches System vorzuschlagen. Bei der Konzipierung eines derartigen Systems muss allerdings mit Blick auf die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU und die Verwirklichung der Lissabon-Strategie sichergestellt werden, dass es nicht zu einem unverhältnismäßig hohen Anstieg des Energiepreises führt;

11.

vertritt die Auffassung, dass trotz der ganz allgemein positiv ausfallenden Folgenabschätzung der Europäischen Kommission in Bezug auf das dritte Energie-Legislativpaket die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen insbesondere auf lokaler und regionaler Ebene im Auge behalten werden müssen;

Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt

In Bezug auf den Wettbewerb

12.

verweist darauf, dass mit der Liberalisierung des Elektrizitäts- und Erdgasmarktes die Monopolstellung der Energieunternehmen in den Mitgliedstaaten abgeschafft und der Wettbewerb gefördert werden sollte. Diesen kann es jedoch erst dann geben, wenn auf der Angebotsseite mehrere Erzeuger und Versorger in echtem Wettbewerb miteinander stehen;

13.

hält fest, dass die nationalen Märkte im Bereich der Energieerzeugung derzeit von einem Monopol oder einem Oligopol beherrscht werden. In Bezug auf Erdgas besteht ein Problem in zweierlei Hinsicht, denn es gibt nur eine begrenzte Anzahl möglicher Erzeuger und zudem unterliegen die Anbieter aus Drittstaaten, über die die Erdgasversorgung der EU überwiegend erfolgt, nicht den Gemeinschaftsvorschriften;

14.

fordert die Europäische Kommmission auf, eine Marktkonzentration zu vermeiden und die Pluralität privater und öffentlicher Betreiber durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Den lokalen und regionalen Energieunternehmen kommt in diesem Zusammenhang eine Schlüsselrolle zu. Aus diesem Grund müssen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, gegebenenfalls von der rechtlichen Entflechtung der Verteilungsnetzbetriebe für integrierte Unternehmen abzusehen, die weniger als 100 000 Netzkunden oder kleine isolierte Netze versorgen;

15.

betont ausdrücklich, dass neue Markteilnehmer die Möglichkeit zu Investitionen in neue Elektrizitätserzeugungs- und Erdgasimportkapazitäten geboten werden muss, um einen echten Wettbewerb fördernde, gleiche Ausgangsbedingungen für alle zu schaffen;

16.

verweist darauf, dass ein echter Wettbewerb auch den lokalen und regionalen Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energieträgern einen gleichberechtigten Zugang zu den Verbrauchern ermöglicht;

In Bezug auf die Anforderungen im Bereich Entflechtung (Unbundling)

17.

hält fest, dass die seit 1. Juli 2004 verbindliche rechtliche und funktionale Entflechtung des Netzbetriebs nicht ausreicht, um ein gutes Funktionieren des Marktes sicherzustellen, da der aus der vertikalen Integration herrührende Interessenskonflikt weiter besteht;

18.

teilt die Meinung, dass ein vertikal integriertes Unternehmen die Netze eher als strategische Aktiva ansieht, die dem wirtschaftlichen Interesse des eigenen Unternehmens und nicht der Netzkunden dienen, und deshalb Investitionen in neue Netze begrenzt, damit diese nicht ihren Konkurrenten auf seinem angestammten Markt Vorteile verschaffen;

19.

unterstützt daher zusätzliche Maßnahmen für die Entflechtung im Netzbereich;

20.

ist der Ansicht, dass die von der Europäischen Kommission geforderte eigentumsrechtliche Entflechtung bei den EU-Mitgliedstaaten keinesfalls auf uneingeschränkte Zustimmung stößt, selbst wenn dadurch der gleichberechtigte Netzzugang für alle Dienstleister und die Neutralität der Investitionspolitik in die Übertragungs- und Fernleitungsnetze gewährleistet werden kann;

21.

vertritt daher die Auffassung, dass den einzelnen Mitgliedstaaten die Entscheidung überlassen werden muss, ob sie sich für die Option eines unabhängigen Netzbetreibers entschließen wollen, wenngleich diese Option ungewünschte Folgen für die Aktionäre nach sich ziehen kann (Kontrollverlust, Privatisierung usw.). Deshalb sollte den Mitgliedstaaten als weitere Option die „effektive und effiziente Entflechtung“, die zum einen auf der effektiven Unabhängigkeit der Übertragungsnetzbetreiber und zum anderen auf klaren Regelungen für Netzinvestitionen beruht, ermöglicht werden;

22.

fordert, dass die erst seit 1. Juli 2007 verbindliche rechtliche und funktionale Entflechtung auf Ebene der Netze nach Geist und Buchstaben Anwendung findet. Um einer Marktkonzentration so weit wie möglich entgegenzuwirken, ist gleichzeitig eine Strategie zur Unterstützung von kleinen und mittleren Energieunternehmen erforderlich. Es ist daher zu begrüßen, dass die geltende Ausnahmeregelung für kleine Verteilungsnetzbetriebe (mit weniger als 100 000 Kunden) beibehalten werden soll;

23.

spricht sich dafür aus, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu ermutigen, aktive Aktionäre in den Übertragungs-/Verteilungsnetzbetrieben zu werden, den wahre Energiemarkt-Schaltstellen;

In Bezug auf die Energieregulierungsbehörden

24.

betont die Notwendigkeit, unabhängige, kompetente und effiziente Regulierungsbehörden in einem Markt einzurichten, auf dem Unternehmen eine Monopol- und/oder marktbeherrschende Stellung einnehmen;

25.

begrüßt die Harmonisierung und Stärkung der Rolle der nationalen Regulierungsbehörden. Diese dürfen sich nicht nur auf die bereits regulierten Tätigkeiten konzentrieren, sondern müssen auch durch ex-ante-Ermessungsbefugnisse für das gute allgemeine Funktionieren des Marktes Sorge tragen;

26.

weist darauf hin, dass die Regulierungsbehörden oftmals viel zu kurzsichtig eine Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasnetzgebühren um jeden Preis verfolgen und dabei die langfristigeren Ziele wie optimaler Netzausbau und Verbesserung (oder zumindest Erhaltung) der Netz- und Dienstequalität aus den Augen verlieren. Die Regulierungsbehörden sollten daher zu einer integrierten Sichtweise ihrer Aufgabe gebracht werden, bei der es nicht nur darum gehen darf, die Preise zu regeln;

27.

unterstreicht, dass die Regulierungsbehörden über die nötigen Befugnisse verfügen müssen, um Anreize zu schaffen, damit die erforderlichen Investitionen in die Netze vorgenommen werden können, einschl. in die für die erneuerbaren Energieträger notwendigen Netze;

28.

fordert, dass in das von den Regulierungsbehörden festgelegte Benchmarking der Gebühren und Kosten für den Zugang zu den Übertragungs- und Verteilungsnetzen nicht nur quantitative (Kosten), sondern auch qualitative Aspekte (z.B. Kriterien für die Zuverlässigkeit der Netzqualität) aufgenommen werden, um das derzeitige Qualitätsniveau der Netze aufrecht zu erhalten;

In Bezug auf die Investitionen zur Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit

29.

weist darauf hin, dass die Energieversorgungssicherheit nicht nur aufgrund der zu geringen Investitionen in neue Kraftwerke gefährdet ist; ein weiterer grundlegender Aspekt in diesem Zusammenhang ist der Aufbau neuer sowie der Ausbau und die Verbesserung bestehender Übertragungs- und Verteilernetze sowie Verbindungsleitungen, wozu umfassende Investitionen getätigt und erhebliche Konzipierungs- und Verfahrensschwierigkeiten überwunden werden müssen;

30.

betont, dass es eines stabilen und attraktiven Investitionsumfelds bedarf;

31.

stellt die Notwendigkeit heraus, die Energiequellen im Hinblick auf die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit zu diversifizieren;

32.

plädiert für die Förderung der lokalen und regionalen Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, die mit den Umweltbedingungen des betroffenen Gebiets im Einklang stehen und gleichzeitig zur Senkung der Energieübertragungskosten und der Emissionen in der gesamten Europäischen Union beitragen. Daher müssen eigene Energiepläne auf regionaler Ebene gefördert werden, die auf nationaler und EU-Ebene ausreichend koordiniert und integriert sein müssen;

33.

fordert die Europäische Kommission auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Energieerzeuger wie auch die Netzbetreiber zu Investitionen in den Bau neuer Produktionsstätten bzw. Netzinfrastrukturen zu bewegen, um die Einspeisung von Strom aus lokalen erneuerbaren Energiequellen zu fairen Preisen zu ermöglichen;

34.

weist die Europäische Kommission allerdings darauf hin, dass die Netze zum gegenwärtigen Zeitpunkt allgemein nicht dazu ausgelegt sind, eine große Menge an erneuerbaren Energieträgern aufzunehmen; es sind weitere Investitionen und somit zusätzliche Finanzmittel erforderlich, um die Netze an den Aufschwung der erneuerbaren Energieträger anzupassen. Ferner müssen auch Möglichkeiten für die Energiespeicherung untersucht werden, für die weitere, erhebliche Zusatzinvestitionen erforderlich sind;

35.

bekräftigt, dass Energieeinsparungs- und Energieeffizienzmaßnahmen am besten geeignet sind, um die derzeitige Diskrepanz zwischen Energieangebot und -nachfrage abzubauen;

In Bezug auf den Verbraucherschutz

36.

unterstreicht, dass die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen notwendigerweise den Wettbewerb ergänzen und im Mittelpunkt des Marktöffnungsprozesses stehen müssen;

37.

empfiehlt, den Energieverbrauchern neben der Wahlfreiheit auch wirksame Garantien in Bezug auf den Schutz ihrer Verbraucherrechte zu bieten. Es wäre sinnvoll, die Bestimmungen der künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher rechtsverbindlich zu machen;

38.

begrüßt die Einrichtung eines Forums der „Endkunden“ in Analogie zu dem Florenzer und dem Madrider Forum;

39.

fordert die Europäische Kommission auf, durch eine genauere Beobachtung der Einzelhandelsmärkte die Auswirkungen der Liberalisierung auf die Haushalte zu bewerten, um das Vertrauen der Verbraucher in den Energiemarkt zu steigern und die Gefahr von Marktmanipulationen zu verringern;

40.

betont die Bedeutung einer transparenteren Rechnungsstellung für Strom und Gas, um die Verbraucher zu Verhaltensänderungen im Sinne von Energieeinsparungen und verbesserter Energieeffizienz zu bewegen;

41.

fordert die Einrichtung neutraler und unabhängiger Informationssysteme der Dienstleister, um eine automatische Verwaltung des „Energie-Switch“ zu ermöglichen;

42.

weist die Europäische Kommission darauf hin, dass die allgemeine Einführung von intelligenten Messgeräten (so genannte „smart meters“) an zwei Grundvoraussetzungen gebunden werden muss: Sie muss finanziell Sinn machen und im Verhältnis zu den für die verschiedenen Kundengruppen möglichen Energieeinsparungen stehen;

43.

empfiehlt, den Schutz der schwächsten Verbrauchergruppen im Hinblick auf die Bekämpfung der „Energiearmut“ weiter zu verbessern;

Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden

44.

ist sich bewusst, dass in Bezug auf grenzübergreifende Fragen eine „Regulierungskluft“ besteht und dass die Vernetzung in bestimmten Marktsektoren verbessert werden muss;

45.

spricht sich dennoch dafür aus, die „Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas“ (ERGEG) eher zu stärken als sie durch eine neue Agentur zu ersetzen. Anstelle der Entwicklung einer neuen Struktur, die mit einem entsprechenden Kosten- und Verwaltungsaufwand einhergeht, wäre es durchaus möglich, auf der bestehenden Grundlage eine verstärkte ERGEG aufzubauen, der die Befugnis für Entscheidungen in grenzübergreifenden Fragen sowie die Zuständigkeiten der vorgeschlagenen Agentur übertragen werden. Sollte der Wettbewerb auf diese Weise nicht ausreichend gesteigert werden können, dann wäre die Einrichtung einer eigenen Agentur gerechtfertigt;

Der grenzüberschreitende Handel

46.

begrüßt, dass mit dem dritten Legislativpaket die Zusammenarbeit zwischen den Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern durch die Einrichtung eines Europäischen Netzes der Übertragungs- bzw. der Fernleitungsnetzbetreiber gestärkt wird. Auf diese Weise wird der grenzübergreifende Strom- und Gashandel gefördert, der eine Grundvoraussetzung für die Vollendung des Binnenmarktes ist. Eine hohe Übertragungskapazität ist eine grundlegende technische Voraussetzung sowohl für die Versorgungssicherheit als auch für einen funktionierenden Wettbewerb auf einem gemeinsamen Energiemarkt. Dies gilt derzeit vor allem für die östlichen EU-Mitgliedstaaten, die danach streben, sich grundsätzlich aus der energiepolitischen Abhängigkeit von ihren östlichen Nachbarstaaten zu lösen;

47.

vertritt die Auffassung, dass der schrittweise Übergang zu regionalen Übertragungs- und Fernleitungsnetzbetreibern vorangetrieben werden muss;

48.

weist darauf hin, dass die Europäische Kommission mit ihren Vorschlägen für die „Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden für Elektrizität und Erdgas“ (ERGEG) den Regulierungsbehörden quasi normative Befugnisse anerkennt, wohingegen die Rolle der Agentur sich auf die einer beratenden Einrichtung zu beschränken scheint. Beispielsweise fallen Transparenzvorschriften und Handelsbestimmungen eher in den Zuständigkeitsbereich der Regulierungsbehörden;

49.

begrüßt die Verpflichtung für das Europäische Netz der Übertragungsnetzbetreiber im Elektrizitätsbereich, alle zwei Jahre einen Zehnjahresinvestitionsplan für die gesamte Europäische Union vorlegen zu müssen;

50.

fordert, dass neue Marktteilnehmer, insbesondere lokale und regionale Elektrizitätsunternehmen, über die gleichen Marktinformationen wie die angestammten Marktakteure verfügen müssen;

Gasfernleitungsnetz

51.

ist der Ansicht, dass die begrenzte Verfügbarkeit von Gasspeicherkapazitäten, die oftmals im Besitz alteingesessener Betreiber sind, den Wettbewerb im Gassektor erheblich verzerrt und sich indirekt auch auf die Elektrizitätserzeugung auswirkt, und begrüßt daher die Vorschläge zur Verbesserung des Zugangs zu den Speicheranlagen und den Flüssigerdgas-Terminals;

52.

unterstützt die Einrichtung eines so genannten „Entry-Exit-Systems“, in dem die Kapazitäten an ein Gebiet bzw. eine Region und nicht einen bestimmten Transportpfad gebunden sind, wodurch wiederum der Wettbewerb gefördert wird.

Brüssel, den 10. April 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/60


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007-2008 — Angehende Kandidatenländer“

(2008/C 172/12)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

ist der Auffassung, dass den angehenden Kandidatenländern genauer dargelegt werden muss, wie der Beitrittsprozess für sie jeweils ablaufen wird. Dadurch, dass von Fall zu Fall über einen Beitritt entschieden wird, können Länder möglicherweise dazu angeregt und motiviert werden, den Prozess insgesamt zu beschleunigen. Das Tempo eines Landes auf dem Weg zum Beitritt sollte sich nach seinen Erfolgen bei der Erfüllung der von der EU geforderten Zielvorgaben richten;

weist darauf hin, dass die Verwaltungskapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften und ihrer Verbände in den angehenden Kandidatenländern noch stärker ausgebaut werden müssen, da die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften derzeit nicht ausreichend in die EU-Beitrittsprozesse eingebunden sind;

begrüßt die Paraphierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina und ruft die bosnisch- und herzegowinischen Behörden nachdrücklich dazu auf, bei der Erfüllung der darin eingegangenen Verpflichtungen zusammenzuarbeiten;

begrüßt die Paraphierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Serbien und ruft Serbien dazu auf, sich weiterhin um die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zu bemühen, da dies eine Vorbedingung für die weitere Annäherung an die EU ist;

begrüßt die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Montenegro und fordert die Regierung Montenegros dazu auf, den Verpflichtungen aus diesem Abkommen nach Maßgabe der Festlegungen im Entwurf eines Aktionsplans zur Umsetzung des Abkommens nachzukommen.

Berichterstatter

:

Martin HEATLEY (UK/EVP), Mitglied des Grafschaftsrats von Warwickshire

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat — Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2007-2008

KOM(2007) 663 endg.

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

A.   Allgemeine Empfehlungen

Allgemeine Fortschritte und Zeitplan

1.

ist der Auffassung, dass den angehenden Kandidatenländern genauer dargelegt werden muss, wie der Beitrittsprozess für sie jeweils ablaufen wird. Dadurch, dass von Fall zu Fall über einen Beitritt entschieden wird, können Länder möglicherweise dazu angeregt und motiviert werden, den Prozess insgesamt zu beschleunigen. Das Tempo eines Landes auf dem Weg zum Beitritt sollte sich nach seinen Erfolgen bei der Erfüllung der von der EU geforderten Zielvorgaben richten;

2.

ist ferner der Auffassung, dass eine genau austarierte Balance gefunden werden muss, die es ermöglicht, einerseits den Enthusiasmus und die Stabilität in diesen Ländern zu wahren und andererseits den Beitrittsprozess umsichtig und ausreichend vorzubereiten;

3.

ist ferner der Auffassung, dass die Erweiterung sowohl für die EU als auch für die Kandidatenländer und die angehenden Kandidatenländer im Hinblick auf Wachstumschancen, die Sicherung lebenswichtiger Verkehrs- und Energietransportwege und andere strategische Überlegungen wichtig ist, nicht zu vergessen die gemeinsamen Werte der EU, wie Freiheit, Demokratie und Solidarität; der Beitrittsperspektive kommt insbesondere eine hohe Bedeutung im Hinblick auf die Sicherung des Friedens und der Stabilität in den Westbalkanländern zu; äußert indes seine Besorgnis, dass in manchen EU-Staaten eine „Erweiterungsverdrossenheit“ festzustellen ist, und vertritt die Auffassung, dass die Öffentlichkeit besser über die Chancen und Herausforderungen künftiger Erweiterungen informiert werden sollte;

4.

begrüßt die deutliche Verbesserung des allgemeinen Wirtschaftswachstums, die insgesamt vorhandene makroökonomische Stabilität sowie den Anstieg des Lebensstandards in den angehenden Kandidatenländern, vertritt jedoch die Auffassung, dass mehr getan werden müsste, um den Rechtsstaat zu stärken und das Sozialsystem zu modernisieren. Diese makroökonomischen Verbesserungen sollten auf die Steigerung der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in diesen Ländern abzielen. Der Ausschuss ruft insbesondere dazu auf, Rechtsstaatlichkeit vor allem im Wege einer Justizreform durchzusetzen, wobei alle angehenden Kandidatenländer der Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen einschließlich Menschenhandel oberste Priorität einräumen sollten;

5.

ruft die angehenden Kandidatenländer dazu auf, ihre Beziehungen zu den Nachbarstaaten zu pflegen und weiter zu verbessern, da dies ein wichtiges Element des Heranführungsprozesses an die EU darstellt. Er betont des Weiteren, dass die Staaten des Westbalkanraums ihre Anstrengungen zur Herbeiführung von wechselseitig akzeptablen Lösungen für die noch offenen Probleme mit den Nachbarländern intensivieren müssen;

Kommunikationsmaßnahmen

6.

betont, dass wirksame Kommunikationsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung für den dauerhaften Erfolg der Erweiterungsstrategie sind. Dazu muss besser über den Nutzen und die Probleme im Zusammenhang mit dem laufenden Erweiterungsprozess informiert und gewährleistet werden, dass die Bürgerinnen und Bürger verstehen und akzeptieren, dass dieser Prozess schrittweise verläuft und genau geplant wird. Sämtliche Regierungsebenen der angehenden Kandidatenländer sollten in ihren Bemühungen unterstützt werden, ihre Bevölkerung besser über die europäischen Grundwerte und die Vorteile einer Annäherung an die EU, aber auch über die Bedingungen für einen EU-Beitritt zu informieren. Es sollte daher sichergestellt werden, dass die Mitteilungen der Kommission zum Thema Erweiterung in den Sprachen der angehenden Kandidatenländer, einschließlich der Minderheitensprachen, veröffentlicht werden;

7.

empfiehlt, das neue Finanzinstrument der EU — das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) — für die bessere Aufklärung über den Integrationsprozess, die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit und den Ausbau der Kapazitäten der repräsentativen Zusammenschlüsse lokaler und regionaler Gebietskörperschaften der Westbalkanländer zu nutzen und sie in den Beitrittsprozess einzubinden;

8.

empfiehlt, die „vertikale“ Kommunikation zwischen den in den einzelnen Ländern für die europäische Integration zuständigen zentralen Stellen und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie den Verbänden der lokalen Gebietskörperschaften zu verbessern;

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und grenzübergreifende Zusammenarbeit

9.

ist der Auffassung, dass Maßnahmen, die auf eine stärkere Vernetzung der Menschen auf lokaler und regionaler Ebene sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU und den angehenden Kandidatenländern abzielen, wichtige Instrumente der kulturellen und politischen Verständigung sind und so Zweifel an der Integrationsfähigkeit ausräumen helfen; erinnert an die wichtige Rolle der Zusammenarbeit im Rahmen von Städtepartnerschaften im Anschluss an die historischen Ereignisse der 1990er Jahre;

10.

ruft dazu auf, zusätzlich zu den bestehenden Instrumenten für die grenzübergreifende Zusammenarbeit verstärkt Maßnahmen zur Förderung der Kooperation zwischen den Regionen und den Gemeinden der EU-Mitgliedstaaten und der angehenden Kandidatenländer zu ergreifen und beispielsweise die Einbindung angehender Kandidatenländer in EVTZ (1) zu fördern;

11.

hebt hervor, dass der Aufbau von Verwaltungskapazitäten nicht zuletzt auf lokaler und regionaler Ebene von ausschlaggebender Bedeutung für die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien ist. Die Gebietskörperschaften der angehenden Kandidatenländer verfügen nicht über die erforderlichen Informationen und haben in der Regel nach wie vor nicht ausreichend Kapazitäten, um die EU-Fördermittel auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang kann der AdR eine wichtige Rolle bei der Förderung von Ausbildungsseminaren spielen, um den Austausch von bewährten Methoden und Erfahrungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften der EU zu ermöglichen;

12.

begrüßt die Unterzeichnung des Abkommens über Visumerleichterungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den angehenden Kandidatenländern, das nicht nur die direkten Kontakte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern der Westbalkanländer untereinander erleichtert, sondern auch die Kontakte zwischen der Bevölkerung der EU-Mitgliedstaaten und jener der angehenden Kandidatenländer;

13.

weist darauf hin, dass die Verwaltungskapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften und ihrer Verbände in den angehenden Kandidatenländern noch stärker ausgebaut werden müssen, da die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften derzeit nicht ausreichend in den EU-Beitrittsprozess eingebunden sind;

14.

befürwortet Projekte zur Vernetzung der lokalen Gebietskörperschaften der EU-Mitgliedstaaten und der angehenden Kandidatenländer, wie das „Austauschprojekt“ in Serbien, an dem ein Drittel der dortigen Gemeinden teilgenommen hat und mit den in der EU üblichen Vorgehensweisen im Bereich des Projektmanagements vertraut gemacht wurde; zudem wurde hierdurch ein Beitrag zum Aufbau von Beziehungen zwischen den lokalen Gebietskörperschaften Serbiens und jenen der EU geleistet;

15.

ermuntert dazu, die Verwaltungskapazitäten der zentralen, lokalen und regionalen Behörden der angehenden Kandidatenländer weiter auszubauen, damit sie die Auflagen der EU im Bereich des Umweltschutzes erfüllen können;

16.

weist darauf hin, dass die Demokratie in den angehenden Kandidatenländern jung und zerbrechlich ist. Zur Entwicklung und Festigung der Institutionen und Spielregeln der repräsentativen Demokratie bedarf es zielstrebigen und beharrlichen Engagements. Dies gilt in besonderem Maße für die lokale und regionale Ebene mit Blick auf deren ausschlaggebende Bedeutung für eine stabile und offene demokratische Gesellschaft und für verantwortliches Regieren (Good Governance);

Zivilgesellschaft und öffentliches Leben

17.

ist der Auffassung, dass der Zivilgesellschaft beim Aufbau einer demokratischen Gesellschaftsordnung entscheidende Bedeutung zukommt. Damit die Zivilgesellschaft die wichtige Aufgabe, die ihr bei der Gewährleistung von Transparenz und der Stärkung der Demokratie zukommt, auch tatsächlich wahrnehmen kann, ist es erforderlich, sie weiter zu stärken und ihre Kapazitäten auszubauen. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Öffentlichkeit über die EU zu informieren und die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den Beitrittsprozess zu gewährleisten;

18.

ruft dazu auf, die Rechte von Frauen, Kindern und alten Menschen weiter zu stärken. Es sollten weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Chancengleichheit zu verbessern, bessere Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und eine aktivere Teilhabe der Frauen am politischen Leben zu fördern. Außerdem müssen Frauen, Kinder und alte Menschen besser vor jeglicher Form von Gewalt (einschließlich des Menschenhandels) geschützt werden;

19.

ermuntert dazu, die Stellung behinderter Menschen weiter zu verbessern. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, da dies ein wichtiger Schritt hin zu einer vollständigen gesellschaftlichen Integration ist;

20.

ermuntert ferner dazu, die Rechte von Minderheiten weiter zu stärken und Bedingungen für ihre kulturelle Selbstverwirklichung und Entfaltung zu schaffen. Es bedarf aber auch eines entschlossenen Vorgehens im Sinne einer Verbesserung der Haltung gegenüber ethnischen Gruppen und des Einsatzes für Toleranz und Versöhnung;

B.   Bemerkungen zu den einzelnen Ländern

Albanien

21.

begrüßt die Fortschritte, die beim Aufbau einer besseren Verwaltung und insbesondere in den Bereichen Standesämter und Personalausweise sowie bei der Einführung biometrischer Reisepässe erzielt wurden, und bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass diese Maßnahmen zu Verbesserungen bei der Abhaltung von Wahlen beitragen werden, da die diesbezüglich geltenden internationalen Verpflichtungen und Standards bei den jüngsten Wahlen auf der Gemeindeebene nicht eingehalten wurden;

22.

begrüßt die systematischeren Bemühungen der albanischen Regierung im Bereich der Korruptionsbekämpfung. Nichtsdestoweniger ist die Korruption in Albanien immer noch ein weit verbreitetes Phänomen und ernstzunehmendes Problem. Außerdem weist das albanische Justizsystem — trotz einiger Verbesserungen — erhebliche Schwachstellen auf, und insbesondere hinsichtlich seiner Unabhängigkeit, Transparenz und Effizienz bedarf es unbedingt weiterer Reformen. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die geplante Strategie zur Korruptionsbekämpfung für den Zeitraum 2007-2013 verwirklicht und wirksam umgesetzt wird und die Maßnahmen in Übereinstimmung mit den von der GRECO-Gruppe des Europarats ausgesprochenen Empfehlungen durchgeführt werden;

23.

nimmt das überaus positive Klima in den Beziehungen zwischen den einzelnen Religionsgemeinschaften zur Kenntnis, die Vorbildcharakter für die gesamte Region haben; drängt jedoch auf weitere Verbesserungen hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte und des Rechtes auf freie Meinungsäußerung;

24.

ruft die albanischen Behörden dazu auf, sich nach dem Vorbild beispielhafter Verfahren aus Europa sowie nach Maßgabe der Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates um eine weitere Verbesserung des Status von Minderheiten zu bemühen. Des Weiteren empfiehlt er nachdrücklich, für eine Vertretung der Minderheiten im albanischen Parlament zu sorgen und sicherzustellen, dass der Unterricht von Minderheitensprachen auf alle Angehörigen der ethnischen Minderheiten in ganz Albanien ausgeweitet wird;

25.

erkennt Albaniens Bemühungen an, seine gutnachbarschaftlichen Beziehungen zu den EU-Mitgliedstaaten und den anderen angehenden Kandidatenländern aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen;

26.

vertritt die Auffassung, dass es eines weiteren Ausbaus der Verwaltungskapazitäten bedarf, um das Stabilitäts- und Assoziierungsabkommen erfolgreich umzusetzen. Außerdem müssen die Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften und des albanischen Gemeindebundes weiter ausgebaut werden, damit diese in der Lage sind, die IPA-Mittel auszuschöpfen;

Bosnien und Herzegowina

27.

begrüßt die Paraphierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina und ruft die bosnisch- und herzegowinischen Behörden nachdrücklich dazu auf, bei der Erfüllung der darin eingegangenen Verpflichtungen zusammenzuarbeiten;

28.

begrüßt ferner die Erklärung zu der Neugliederung des Polizeiapparats in Bosnien und Herzegowina und fordert alle Unterzeichner auf, die Reform der Ordnungskräfte in Übereinstimmung mit den Prinzipien der EU voranzubringen. Die Umsetzung dieser Reform ist nach wie vor eine Vorbedingung für die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens;

29.

zeigt sich erfreut darüber, dass die lokalen Gebietskörperschaften Bosnien und Herzegowinas bei der Übernahme der in der EU üblichen Vorgehensweisen zur Verbesserung des Angebots an öffentlichen Diensten viel Entschlossenheit an den Tag legen und die Gemeindeverbände beider Entitäten dazu bereit sind, sich gemeinsam um eine bessere Qualität der vor Ort für die Bevölkerung bereitgestellten Dienstleistungen zu bemühen;

30.

begrüßt die Weiterführung der Reformen der lokalen Gebietskörperschaften und nimmt zur Kenntnis, dass die Rechtsvorschriften beider Entitäten in Bezug auf die Selbstverwaltung auf lokaler Ebene in Einklang mit der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung stehen;

31.

vertritt die Auffassung, dass es eines weiteren Ausbaus der Verwaltungskapazitäten bedarf, um ein künftiges Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erfolgreich umzusetzen. In beiden Entitäten müssen die Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften und des jeweiligen Gemeindebundes weiter ausgebaut werden, damit diese in der Lage sind, die IPA-Mittel auszuschöpfen und so gut wie möglich zu nutzen;

32.

zeigt sich erfreut darüber, dass bei der Rückkehr von Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen Fortschritte erzielt wurden, und ermuntert die in diesem Bereich tätigen Organisationen und Agenturen, sich weiter um eine Verbesserung der Bedingungen für eine dauerhafte Rückkehr zu bemühen;

33.

begrüßt die Fortschritte bei der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, die offenkundig relativ zufrieden stellend verläuft, wobei aber eine umfassende Zusammenarbeit mit dem Strafgerichtshof nach wie vor Bedingung für die Unterzeichnung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens ist;

Serbien

34.

fordert Serbien auf, seinen Weg zur Annäherung an die EU fortzusetzen und ein friedliches Miteinander mit allen Nachbarn anzustreben;

35.

begrüßt die Paraphierung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Serbien und ruft Serbien dazu auf, sich weiterhin um die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zu bemühen, da dies eine Vorbedingung für die weitere Annäherung an die EU ist;

36.

erkennt die Fortschritte an, die bei der europäischen Standards entsprechenden Reform der öffentlichen Verwaltung erzielt wurden, und nimmt zur Kenntnis, dass Serbien im Rahmen der Verhandlungen für das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen unter Beweis gestellt hat, dass es über ausreichende Verwaltungskapazitäten verfügt;

37.

begrüßt die Initiative des serbischen Justizministeriums, eine eingehende Überprüfung des Justizsystems vorzunehmen, wobei der von der neuen Verfassung vorgegebene Rechtsrahmen noch nicht umgesetzt wurde. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um die Unabhängigkeit und Effizienz des Gerichtssystems sowie die Rechenschaftspflicht sicherzustellen;

38.

begrüßt ferner, dass die nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung weiter umgesetzt wird, stellt jedoch fest, dass Korruption in Serbien nach wie vor ein weit verbreitetes Phänomen ist und ein ernst zu nehmendes Problem darstellt;

39.

zeigt sich erfreut über die Verbesserungen bei der Wahrung und dem Schutz der Minderheitenrechte und ermuntert die serbische Regierung, sich nach Kräften um eine Verbesserung der Rechte von Volksgruppen zu bemühen, und zwar insbesondere in den Bereichen Bildung, Sozialschutz, Gesundheitsversorgung, Wohnen und Beschäftigung;

40.

ruft das serbische Parlament nachdrücklich dazu auf, die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung zu ratifizieren;

41.

vertritt die Auffassung, dass es eines weiteren Ausbaus der Verwaltungskapazitäten bedarf, um das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erfolgreich umzusetzen. Die Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften und der Ständigen Konferenz der Städte und Gemeinden müssen weiter ausgebaut werden, damit diese in der Lage sind, die IPA-Mittel auszuschöpfen und umfassend zu nutzen;

Kosovo (gemäß der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen)

42.

stellt fest, dass die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo vom 17. Februar nunmehr eine Tatsache ist; begrüßt den Beschluss zur Einsetzung der ESVP-Mission im Bereich Rechtsstaatlichkeit (EULEX Kosovo). Die Aufrechterhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Stabilität ist im Interesse aller. Die ethnischen Gruppen müssen friedlich zusammenleben;

43.

begrüßt die Annahme der Strategie und des Aktionsplans für die Reform der öffentlichen Verwaltung im Zeitraum 2006-2011, da die öffentliche Verwaltung Schwachstellen aufweist und ineffizient ist und sich die entsprechenden Reformen erst im Anfangsstadium befinden;

44.

ist der Auffassung, dass auf der lokalen Ebene zwar gewisse Fortschritte erzielt wurden, die Verwaltungskapazität der Gemeinden aber nach wie vor unterentwickelt ist;

45.

begrüßt die Einrichtung der kosovarischen Agentur für Korruptionsbekämpfung, vertritt jedoch die Auffassung, dass es an einem klaren politischen Willen zur Bekämpfung der Korruption mangelt, die nach wie vor eines der Hauptprobleme im Kosovo ist. Die Verwaltungskapazität der Agentur muss daher weiter ausgebaut werden, darüber hinaus müssen die Schaffung eines Rechtsrahmens sowie die Festlegung entsprechender Durchführungsmaßnahmen fortgesetzt werden;

46.

bedauert, dass im Bereich der Bürgerrechte und der politischen Rechte und Freiheiten nur geringe Fortschritte erzielt wurden, und ruft die kosovarischen Behörden nachdrücklich dazu auf, weitere Nachforschungen bezüglich der über 2000 als vermisst geltenden Personen anzustellen, da dies ein wichtiger Schritt in Richtung Aussöhnung wäre;

47.

begrüßt die Tatsache, dass die Wahlen, die im November 2007 im Kosovo stattgefunden haben, friedlich verlaufen sind; ruft die kosovarischen und serbischen Behörden dazu auf, sich weiterhin um eine friedliche Klärung der derzeitigen politischen Situation zu bemühen, und ist der festen Überzeugung, dass es im Kosovo keinen Platz für Gewalt geben darf und ein multiethnisches Kosovo nur durch Zusammenarbeit zwischen allen seinen Gemeinschaften geschaffen werden kann;

Montenegro

48.

begrüßt die Unterzeichnung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Montenegro und fordert die Regierung Montenegros dazu auf, den Verpflichtungen aus diesem Abkommen nach Maßgabe der Festlegungen im Entwurf eines Aktionsplans zur Umsetzung des Abkommens nachzukommen;

49.

begrüßt die Verabschiedung der neuen Verfassung;

50.

erkennt die guten Ergebnisse an, die Montenegro nach der Erlangung der Unabhängigkeit beim Aufbau guter bilateraler Beziehungen zu den Beitrittsländern und seinen Nachbarstaaten erzielt hat, und zeigt sich erfreut über die erheblichen Fortschritte im Hinblick auf die Beteiligung an regionalen Initiativen und die Mitgliedschaft im Europarat;

51.

begrüßt ferner die Maßnahmen, die die montenegrinische Regierung zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption ergriffen hat, stellt jedoch fest, dass in diesen Bereichen nach wie vor ernst zu nehmende Probleme bestehen, und ruft die Regierung daher nachdrücklich dazu auf, ihre Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung weiter zu verbessern und sich im Kampf gegen Geldwäsche stärker zu engagieren. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Reform des Justizwesens fortgeführt wird;

52.

nimmt die Fortführung der Reform der öffentlichen Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, die Verwaltungskapazitäten vor allem im Hinblick auf die Gewährleistung von Transparenz und Rechenschaftspflicht ebenso wie die Bereiche öffentliches Vergabewesen, Verwaltung öffentlichen Vermögens und Lizenzvergabe weiter auszubauen;

53.

ist der Auffassung, dass es eines weiteren Ausbaus der Verwaltungskapazitäten bedarf, um das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen erfolgreich umzusetzen. Die Kapazitäten der lokalen Gebietskörperschaften und des montenegrinischen Gemeindebundes müssen weiter ausgebaut werden, damit diese in der Lage sind, die IPA-Mittel auszuschöpfen und bestmöglich zu nutzen.

Brüssel, den 10. April 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  EVTZ — Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit.


5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 172/65


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen „Umfassende gesellschaftliche Beteiligung von jungen Menschen“

(2008/C 172/13)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

bedauert, dass die Kommission in der Mitteilung zwar die notwendige Zusammenarbeit zwischen Politik und Interessengruppen auf europäischer, nationaler sowie regionaler und lokaler Ebene bei der Entwicklung der Jugendstrategie erläutert, aber die Rolle der regionalen und lokalen Ebene in der Jugendpolitik nicht näher darstellt;

hebt hervor, dass Jugendpolitik in besonderem Maße auf regionaler und lokaler Ebene umgesetzt wird. Lokale und regionale Strategien tragen wesentlich dazu bei, dass hochwertige Maßnahmen für eine bessere Aus- und Weiterbildung, für eine bessere soziale und berufliche Eingliederung und für aktives bürgerschaftliches Engagement von Jugendlichen ergriffen werden;

ist wie die Kommission der Ansicht, dass es Aufgabe der nationalen bzw. regionalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sein muss, arbeitsmarktrelevante Grundkompetenzen zu vermitteln. Nicht vergessen werden darf aber, dass eine solide allgemein- und persönlichkeitsbildende Basisbildung darüber hinausgehende Bedeutung hat, besonders auch in Bezug auf die persönliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben;

sieht bei Kindern im Vorschulalter im Gegensatz zur Kommission nicht so sehr die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen sondern jene der Gesamtpersönlichkeit im Vordergrund;

sieht das in mehreren Staaten praktizierte duale Ausbildungssystem, also die kombinierte Ausbildung im Betrieb und in der Schule, als im Hinblick auf die berufliche Integration möglichst vieler junger Menschen vorbildhafte Ausbildungsform und bedauert, dass die berufliche Bildung in vielen Staaten unter Attraktivitäts- und Akzeptanzproblemen leidet.

Berichterstatter

:

Herr HALDER (AT/EVP), Präsident des Vorarlberger Landtages

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Förderung der umfassenden Beteiligung junger Menschen an Bildung, Beschäftigung und Gesellschaft

KOM(2007) 498 endg.

Politische Empfehlungen

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

Generelle Anmerkungen zur Mitteilung der Kommission

1.

hält fest, dass junge Menschen das Potenzial für die Entwicklung einer Gesellschaft sind. Die Zukunft der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und regionalen sowie lokalen Gebietskörperschaften hängt immer mehr davon ab, dass es gelingt, eine kinder- und jugendfreundliche Gesellschaft zu schaffen;

2.

betont, dass junge Menschen auch einen entscheidenden Faktor für die wirtschaftliche Leistungskraft der europäischen Regionen und Kommunen und ihre Fähigkeit, im globalen Wettbewerb zu bestehen, darstellen. Das Engagement der Unionsbürgerinnen und -bürger ist außerdem wichtiger Grundstein für den sozialen Zusammenhalt und die friedliche und demokratische Weiterentwicklung Europas und muss bereits in der Jugend grundgelegt werden;

3.

verweist auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zur demografischen Zukunft Europas (1). Demnach werden weniger Kinder geboren als für die Reproduktion der Bevölkerungszahl erforderlich. Dies führt zu weit reichenden Änderungen bei der Größe und Altersstruktur der europäischen Bevölkerung und unterstreicht die Notwendigkeit nach einer generationengerechten und nachhaltigen Politik;

4.

erkennt deshalb an, dass der vom Europäischen Rat im Frühjahr 2005 beschlossene Europäische Pakt für die Jugend (2), die Mitteilung der Kommission über europäische Politiken im Jugendbereich (3) und die gegenständliche Mitteilung der Kommission eine Thematik von größter Bedeutung aufgreifen;

5.

unterstützt den von der Kommission vorgeschlagenen querschnittsbezogenen Ansatz. Es ist wichtig, die Belange junger Menschen durchgängig in allen Politikbereichen zu berücksichtigen und dadurch eine stärkere Fokussierung auf die speziellen Bedürfnisse der jungen Menschen zu erreichen;

6.

verweist darauf, dass in den von der Mitteilung angesprochenen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend und der Beschäftigung die Kompetenz, entsprechende Maßnahmen zu setzen, bei den Mitgliedstaaten bzw. bei der regionalen und lokalen Ebene liegt. Der europäischen Ebene kommt hier eine koordinierende, unterstützende und ergänzende Funktion zu.

7.

fordert vor diesem Hintergrund die Kommission auf, die beabsichtigten Maßnahmen danach zu prüfen, ob sie dem mit dem EU-Reformvertrag gestärkten Grundsatz der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit gerecht werden;

8.

hält fest, dass die Kommission im Zusammenhang mit der Mitteilung keine Folgenabschätzung vorgelegt hat und bedauert, dass die aus der Umsetzung resultierenden administrativen und finanziellen Mehrbelastungen der regionalen bzw. lokalen Ebene nicht eruiert wurden;

Bedeutung für die regionale und lokale Ebene

9.

bedauert, dass die Kommission in der Mitteilung zwar die notwendige Zusammenarbeit zwischen Politik und Interessengruppen auf europäischer, nationaler sowie regionaler und lokaler Ebene bei der Entwicklung der Jugendstrategie erläutert, aber die Rolle der regionalen und lokalen Ebene in der Jugendpolitik nicht näher darstellt;

10.

hebt hervor, dass Jugendpolitik in besonderem Maße auf regionaler und lokaler Ebene umgesetzt wird. Lokale und regionale Strategien tragen wesentlich dazu bei, dass hochwertige Maßnahmen für eine bessere Aus- und Weiterbildung, für eine bessere soziale und berufliche Eingliederung und für aktives bürgerschaftliches Engagement von Jugendlichen ergriffen werden. Gerade auf regionaler und lokaler Ebene ist es möglich, stärker auf die spezifischen Bedürfnisse von Jugendlichen zu fokussieren und damit zielgerichteter zu handeln;

11.

fordert die Kommission auf, die nationale, regionale und lokale Diversität im Bildungs-, Jugend- und Beschäftigungsbereich zu achten. Bei der Konzeption und Umsetzung der koordinierenden, unterstützenden und ergänzenden Maßnahmen ist nicht nur die nationale, sondern auch die regionale und lokale Ebene zu beteiligen;

Bessere und mehr Bildung für alle jungen Menschen

12.

unterstreicht, dass die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung Schlüsselfaktoren für die Entwicklung des langfristigen Wettbewerbspotenzials der EU sind und begrüßt deshalb die Inhalte des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (4), weist aber gleichzeitig darauf hin, dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten bzw. der regionalen und lokalen Ebene für die Lehrinhalte und die Gestaltung der Bildungssysteme sowie die Vielfalt ihrer Kulturen und Sprachen zu achten ist;

13.

ist wie die Kommission der Ansicht, dass es Aufgabe der nationalen bzw. regionalen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sein muss, arbeitsmarktrelevante Grundkompetenzen zu vermitteln. Nicht vergessen werden darf aber, dass eine solide allgemein- und persönlichkeitsbildende Basisbildung darüber hinausgehende Bedeutung hat, besonders auch in Bezug auf die persönliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben;

14.

sieht bei Kindern im Vorschulalter im Gegensatz zur Kommission nicht so sehr die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen sondern jene der Gesamtpersönlichkeit im Vordergrund. Dennoch können so auf spielerische Art bereits bei sehr kleinen Kindern unter anderem durch technische bzw. naturwissenschaftliche Spielangebote Potenziale geweckt und Interessen gefördert werden, die für die spätere Berufsorientierung von großer Bedeutung sein können;

15.

weist auf die Bedeutung der Förderung der Sprachbildung in Rahmen der frühkindlichen Erziehung hin. Besonders wichtig ist dies bei Migrantenkindern. Damit wird auch die Basis für den späteren Erwerb weiterer Sprachen gelegt;

16.

sieht das in mehreren Staaten praktizierte duale Ausbildungssystem, also die kombinierte Ausbildung im Betrieb und in der Schule, als im Hinblick auf die berufliche Integration möglichst vieler junger Menschen vorbildhafte Ausbildungsform und bedauert, dass die berufliche Bildung in vielen Staaten unter Attraktivitäts- und Akzeptanzproblemen leidet. Allerdings ist dieses Ausbildungssystem wie auch alle anderen postsekundären oder universitären Ausbildungen damit konfrontiert, dass die Qualifikationsanforderungen, die heute für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen bestehen, immer höher werden. Auch ist die Attraktivität dieses Ausbildungssystems insbesondere durch die Verbesserung der Durchlässigkeit des dualen Bildungswegs bis zur Universität zu steigern;

17.

ist deshalb der Ansicht, dass das Bildungsniveau generell zu heben ist. Wesentliche Grundlage dafür sind hoch qualifizierte und motivierte Lehrkräfte und Ausbildner, die nicht nur über fachlich-didaktische, sondern auch über sozial-integrative Kompetenzen verfügen müssen (5). Zudem müssen sich die Anforderungen des Arbeitsmarkts in den Lehrplänen widerspiegeln;

18.

begrüßt, dass die Kommission die Mitgliedstaaten um Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens ersucht und fordert in diesem Zusammenhang, dass dabei auf die nationale und regionale Vielfalt im Bildungswesen Bedacht genommen wird. So sind zum Beispiel Lösungen für die Einordnung berufsorientierter Ausbildungsmodule zu finden;

19.

hebt die Bedeutung des EU-Programms für lebenslanges Lernen und des EU-Programms „Jugend in Aktion“ hervor. Diese Programme, die die grenzüberschreitende Mobilität und das damit verbundene formelle und informelle Lernen in den Vordergrund stellen, sind eine wertvolle Ergänzung der nationalen und regionalen bzw. lokalen Bildungspolitiken;

20.

fordert die Kommission auf, in der Mitteilung bzw. bei den von ihr gesetzten Maßnahmen (z.B. in den EU-Programmen) stärker auf die Situation von benachteiligten Jugendlichen einzugehen. Um diesen eine Chance zur Entfaltung ihrer individuellen Möglichkeiten und zur Integration in den Arbeitsmarkt zu geben, können Modelle, wie zum Beispiel jenes der integrativen Berufsausbildung, hilfreich sein. Diese eröffnen benachteiligten jungen Menschen die Möglichkeit, eine Ausbildung in einem verlängerten Zeitraum oder mit einer Teilqualifikation zu absolvieren. Wichtig dabei ist auch die intensive soziale Begleitung und das Mentoring der Jugendlichen, eine Arbeit, die nur auf regionaler und lokaler Ebene geleistet werden kann. Diese Modelle können auch dabei helfen, die immer noch hohe Schulabbrecherquote zu senken;

Jugend und Beschäftigung: eine Herausforderung für Europa

21.

konstatiert, dass sich der Übergang von der Schule in den Beruf für junge Menschen zunehmend schwierig gestaltet;

22.

dabei besteht in vielen europäischen Regionen bereits jetzt die paradoxe Situation, dass neben zum Teil beträchtlicher Jugendarbeitslosigkeit (6) ein Mangel an — besonders höher qualifizierten — Arbeitskräften besteht, der sich zukünftig noch verschärfen wird;

23.

hebt hervor, dass die berufliche und soziale Integration von jungen Menschen in benachteiligen städtischen und ländlichen Gebieten besonders schwierig ist und weist vor diesem Hintergrund auf die Bedeutung der europäischen, nationalen sowie regionalen und lokalen Politiken für Konvergenz und Verbesserung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit hin, auch um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass qualifizierte junge Menschen in diesen Regionen bleiben;

24.

stimmt mit der Kommission darin überein, dass in den nationalen Reformprogrammen für Wachstum und Beschäftigung der Jugendbeschäftigung besonderes Augenmerk gegeben werden muss und fordert, dass diese Reformprogramme mit den im Rahmen des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ gesetzten Maßnahmen optimal abgestimmt werden;

25.

fordert eine Ausweitung des für die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten bestehenden Lissabonner „Peer-Review“-Prozesses der EU, damit lokale und regionale Gebietskörperschaften sowie andere Interessenträger ebenfalls von solchen EU-weiten „Peer-Reviews“ profitieren können, um lokale und regionale Maßnahmen zu untersuchen, die auf die Lösung des Problems der jungen Menschen, die sich derzeit nicht in Arbeit oder Schul-/Berufsbildung befinden, abzielen;

26.

sieht die stetige Zunahme an prekären Arbeitsverhältnissen mit geringer Arbeitsplatzsicherheit als besonders für junge Arbeitnehmer grundlegendes Problem, da sie oftmals über viele Jahre keine stabilen und angemessenen Arbeits- und Einkommensverhältnisse schaffen und dadurch auch keine selbstständigen Lebensführung erreichen können;

27.

fordert deshalb die EU-Institutionen, die Mitgliedstaaten bzw. die regionale und lokale Ebene auf, auf ein gutes Gleichgewicht zwischen den Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. von Flexibilität und Sicherheit zu achten, wenn sie den Flexicurity-Ansatz umsetzen. Auch darf die soziale Eingliederung junger Menschen nicht erschwert werden;

28.

ist der Ansicht, dass die Kommission die Beschäftigung benachteiligter Jugendlicher nicht ausreichend anspricht. Neben präventiven Maßnahmen, die vor allem die arbeitsmarktorientierte Ausbildung der jungen Menschen betreffen, sind für die Integration von Jugendlichen am Arbeitsmarkt, besonders von benachteiligten Jugendlichen, intensive — auch soziale — individuell maßgeschneiderte Unterstützungsmaßnahmen erforderlich. Wichtig ist dabei — wie auch in der Europäischen Beschäftigungsstrategie vorgegeben —, alle Jugendlichen lückenlos zu erfassen und innert möglichst kurzer Frist in den Beschäftigungsprozess zu integrieren. Dazu können auch Auffangnetze für Beschäftigung suchende benachteiligte Jugendliche und die Durchführung von jugendspezifischen, öffentlich finanzierten Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogrammen erforderlich sein (7);

29.

weist darauf hin, dass die EU-Strukturfonds, besonders der Europäische Sozialfonds, die Förderung solcher Projekte ermöglichen und unterstützt die von der Kommission in der Mitteilung geforderte verstärkte Ausrichtung des ESF auf Jugendbeschäftigung, sofern dies die regionalen Gegebenheiten — hohe Jugendarbeitslosigkeit — erfordern;

30.

sieht eine wesentliche Aufgabe der nationalen und regionalen bzw. lokalen Ebene in der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und -bereitschaft der jungen Menschen. Unter anderem sind die persönliche Berufs- und Bildungsberatung und -information und die damit verbundenen Sensibilisierungsmöglichkeiten für zukunftsorientierte Berufslaufbahnen zu forcieren. Dies kann auch zu einem ausgewogenen Geschlechterverhältnis in bestimmten Berufsgruppen beitragen;

31.

unterstützt den von der Kommission vorgeschlagenen Qualitätsrahmen für Praktika mit empfehlendem Charakter, zumal Praktikanten — die zunehmend grenzüberschreitend tätig sind — zum Teil als „billige Arbeitskräfte“ missbraucht werden. Ordnungsgemäße Praktika bieten aber eine wertvolle Möglichkeit für junge Menschen, um erste Berufserfahrung zu sammeln, die sich bei der weiteren Berufswahl oder auf dem weiteren Bildungsweg oft als wesentlicher und entscheidender Faktor erweisen kann; auch müssen in Ausbildung befindliche junge Menschen motiviert werden, Praktika zu absolvieren und die dafür zur Verfügung stehenden Angebote vergrößert werden;

32.

weist darauf hin, dass neben der Erstausbildung die berufsbezogene Weiterbildung eine immer größere Bedeutung gewinnt Das technische Wissen und die im Arbeitsprozess nachgefragten Fähigkeiten verändern sich rasch. Die Herausforderung ist daher, die Attraktivität und Offenheit für Weiterbildung zu verbessern und das Angebot an Instrumenten der Weiterbildung auszubauen. Für junge Menschen, die über keine ausreichende Basisbildung verfügen, ist es wichtig, dass die fehlenden Kenntnisse und Fähigkeiten nachgeholt werden können (zweite Chance) (8);

Das Potenzial aller umfassend nutzen

33.

stellt fest, dass gerade Kinder und Jugendliche aus armen Familien in vielerlei Hinsicht benachteiligt und zum Teil ausgegrenzt sind. Dies betrifft sowohl ihre Bildungs- und Beschäftigungschancen wie auch ihre gesundheitliche Situation. Zudem wird Armut oft „vererbt“: Armut und soziale Ausgrenzung im Erwachsenenalter sind die Folge von Benachteiligungen in der Kindheit und Jugend;

34.

fordert daher, dass die Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung Priorität haben muss. Dies ist eine primär nationale bzw. regionale und lokale Aufgabe und bedarf eines abgestimmten Zusammenwirkens zwischen Wirtschafts-, Beschäftigungs-, Bildungs- und Sozialpolitik und einer querschnittsbezogenen Berücksichtigung von jugendpolitischen Aspekten;

35.

ist der Ansicht, dass erster Ansatzpunkt die Reduktion der Armutsgefährdung von Familien mit Kindern sein muss. Sozioökonomische Faktoren, wie z.B. Ausgrenzung und Langzeitarbeitslosigkeit und niedriger Bildungsstand der Eltern, verdienen im Hinblick auf die Vermeidung permanenter Armutsfallen besonderes Augenmerk;

36.

erinnert daran, dass es vielfach die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sind, die für den Unterhalt von Waisen und Kindern aus Problemfamilien sowie für ihre Schulbildung verantwortlich sind, und dass sie die Vorbedingungen schaffen, um diesen Kindern ein selbstständiges Leben zu ermöglichen;

37.

weist darauf hin, dass die Beherrschung der Sprache des Aufenthaltslands Voraussetzung für eine rasche Integration, bessere Schulerfolge und größere Chancen am Arbeitsmarkt und damit auch ein wesentlicher Faktor der Armutsbekämpfung ist;

Aktive junge Bürger

38.

hebt hervor, dass die Partizipation junger Menschen — ihre Mitgestaltung und Teilhabe am gesellschaftlichen Zusammenleben — Kinder und Jugendliche stärkt, Selbstvertrauen schafft und Demokratie sowie aktives Verhalten fördert;

39.

weist auf die besondere Bedeutung der Partizipationsprozesse auf der lokalen und regionalen Ebene hin. Partizipation ist für junge Menschen dort besonders anschaulich und nachhaltig, wo sie ihren Lebensraum mitgestalten und die Auswirkungen des Partizipationsprozesses unmittelbar und direkt erfahren können;

40.

bemerkt, dass es sehr wichtig ist, Kinder und Jugendliche an die Mechanismen der kommunalen und regionalen Selbstverwaltung heranzuführen, indem sie mit den Ämtern, Funktionen und der Verantwortung kommunaler und regionaler Mandatsträger sowie deren Möglichkeiten, Menschen vor Ort bei der Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen behilflich zu sein, vertraut gemacht werden;

41.

begrüßt zur Stärkung der lokalen und regionalen Partizipationsinitiativen einen Erfahrungsaustausch auf europäischer Ebene und fordert die nationale und die EU-Ebene wie auch die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, Jugendpolitik sektorübergreifend und in enger Zusammenarbeit mit den jungen Menschen zu entwickeln;

42.

sieht die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene regelmäßige Erstellung eines EU-Jugendberichts positiv. Dieser kann dazu beitragen, die Lebensbedingungen junger Menschen zu analysieren, ihre Anliegen darzustellen und damit eine Grundlage für die sektorübergreifenden Jugendpolitiken der nationalen, regionalen, lokalen und der EU-Ebene bieten. Darauf zu achten ist, dass keine neuen Berichtspflichten für die Mitgliedstaaten und Regionen bzw. Kommunen geschaffen werden. Die bereits vielfach vorzulegenden Berichte, die auch die Lebenssituation junger Menschen darstellen, enthalten viele notwendige Informationen;

43.

hebt hervor, dass freiwillige Aktivitäten von Jugendlichen eine wichtige Möglichkeit sind, dass sich diese zum einen aktiv in die Gesellschaft einbringen und zum anderen auch bereits erste Arbeitserfahrungen zur besseren Berufsorientierung machen können;

44.

weist darauf hin, dass Freiwilligentätigkeiten auch zum Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten führen, die für eine spätere Berufstätigkeit wichtig sein können. Voraussetzung für die Steigerung der Attraktivität dieser Tätigkeiten für junge Menschen ist die Anerkennung der im Rahmen dieses nicht-formalen Lernens erworbenen Qualifikationen;

45.

begrüßt vor diesem Hintergrund den von der Kommission im Rahmen des EU-Programms „Jugend in Aktion“ eingeführten „Youthpass“, der ein individuelles Zertifikat über die Qualität der Mitarbeit junger Menschen bei Programmaktivitäten darstellt und unterstützt die von der Kommission beabsichtigte Ergänzung des europäischen Rahmenkonzepts zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Europass) (9) um die Darstellung der erworbenen nicht-formalen Qualifikationen;

46.

fordert, dass alle Ebenen verstärkt darauf achten, dass sowohl bei Partizipationsprozessen wie auch bei der Freiwilligentätigkeit vermehrt auch benachteiligte junge Menschen Zugang finden.

Brüssel, den 10. April 2008

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Luc VAN DEN BRANDE


(1)  Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zur demografischen Zukunft Europas, CdR 341/2006 rev. 3.

(2)  Anhang I der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates, Brüssel, 22./23. März 2005 (7619/05).

(3)  Mitteilung der Kommission an den Rat über europäische Politiken im Jugendbereich „Die Anliegen Jugendlicher in Europa aufgreifen — Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung der aktiven Bürgerschaft“, KOM(2005) 206 endg.

(4)  Detailliertes Arbeitsprogramm zur Umsetzung der Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa, ABl. C 142/1 vom 14.6.2002.

(5)  Vgl. auch Mitteilung der Kommission „Verbesserung der Qualität der Lehrerbildung“, KOM(2007) 392 endg. und Schlussfolgerungen des Rats und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Lehrerausbildung, ABl. C 300/6 vom 12.12.2007.

(6)  Die Jugendarbeitslosigkeit liegt laut Mitteilung bei durchschnittlich 17,4 %.

(7)  Zum Teil müssen für institutions- und bildungsferne Jugendliche niederschwellige Angebote geschaffen werden, um ihnen eine „Arbeitserfahrung“ zu ermöglichen. Auch die (teilweise und) zeitlich befristete Übernahme der Lohnkosten kann für Unternehmen eine Motivation zur Beschäftigung von Berufseinsteigern sein. Untersuchungen belegen, dass der volkswirtschaftliche Effekt deutlich positiv sein kann, wenn man die gesellschaftspolitischen Auswirkungen einer größeren Zahl langzeitarbeitsloser Jugendlicher mitberücksichtigt.

(8)  Diese Bildungsmaßnahmen, die auch durch den ESF gefördert werden, sind eine essenzielle Voraussetzung für das Fußfassen auf dem Arbeitsmarkt. Zu nennen sind zum Beispiel „Alphabetisierungskurse“ und das „Nachholen des Pflichtschulabschlusses“.

(9)  Vgl. Entscheidung Nr. 2241/2004/EG.