ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 127A

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

51. Jahrgang
24. Mai 2008


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Kommission

2008/C 127A/01

GD Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) — Ausschreibung der Stelle eines stellvertretenden Generaldirektors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 15) — Brüssel (Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften) — COM/2008/10071

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DE

 


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Kommission

24.5.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CA 127/1


GD Gemeinsame Forschungsstelle (GFS)

Ausschreibung der Stelle eines stellvertretenden Generaldirektors (m/w) (Besoldungsgruppe AD 15) — Brüssel

(Artikel 29 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften)

COM/2008/10071

(2008/С 127 А/01)

 

Die Kommission sucht einen stellvertretenden Generaldirektor/eine stellvertretende Generaldirektorin in der Generaldirektion Gemeinsame Forschungsstelle.

Gemeinsame Forschungsstelle

Die GFS bietet vornehmlich Entscheidungsträgern in den Generaldirektionen wissenschaftlich-technische Beratung und Unterstützung, von der Konzeption politischer Maßnahmen bis hin zur Überprüfung der Umsetzung. Sie umfasst sieben Forschungsinstitute an fünf Dienstorten in Europa und hat ihren Sitz in Brüssel. Sie zählt 2 650 Mitarbeiter und verfügt über Verwaltungsmittel in Höhe von 340 Mio. EUR jährlich. Ihre Kernkompetenzen liegen in den Bereichen Nahrungsmittel, chemische Produkte und Gesundheitsschutz, Umwelt und Nachhaltigkeit, Nuklearsicherheit sowie in horizontalen Aktivitäten wie Referenzmaterialien und -messungen, Technologie-Folgenabschätzung, öffentliche Sicherheit und Betrugsbekämpfung.

Wir bieten

die Stelle eines stellvertretenden Generaldirektors/einer stellvertretenden Generaldirektorin, der/die den Generaldirektor bei der Leitung der Organisation und der Festlegung der GFS-Gesamtstrategie unterstützt und die Beziehungen zu interessierten Kreisen und Kunden insbesondere in verschiedenen Generaldirektionen der Kommission fördert. Unter anderem definiert und implementiert er/sie die Strategie für Kernbereiche der nichtnuklearen Aktivitäten der GFS und nimmt die Gesamtleitung dieser Bereiche wahr.

Wir suchen

Bewerber und Bewerberinnen mit folgendem Profil:

nachweisliche Erfahrung in Positionen der höheren Führungsebene, einschließlich der unmittelbaren Zuständigkeit für einen großen Mitarbeiterstab und große Budgets, vorzugsweise in einer wissenschaftlichen Organisation oder in einem mit strategischen Aufgaben in einem GFS-relevanten Bereich betrauten Organ;

hohe wissenschaftliche Qualifikation (Promotion oder gleichwertiger Grad) und nachgewiesene Erfahrung in einem für die GFS relevanten Tätigkeitsbereich, vorzugsweise Biowissenschaften/Umweltwissenschaften/Chemie;

gute Kenntnisse einschlägiger EU-Politiken und der Generaldirektionen der Europäischen Kommission;

ausgezeichnete interpersonale und kommunikative Fähigkeiten, Entscheidungsstärke und großes Verhandlungsgeschick.

Die Bewerber und Bewerberinnen müssen

1.

über einen zu einem Postgraduiertenstudium berechtigenden Hochschulabschluss verfügen;

2.

nach Erwerb des Hochschulabschlusses mindestens 15 Jahre Berufserfahrung auf einer diesem Abschluss entsprechenden Ebene erworben haben, vorzugsweise auf einem für den Auftrag relevanten Gebiet, davon mindestens fünf Jahre in einer höheren Führungsposition (1);

3.

über gründliche Kenntnis einer Amtssprache der Europäischen Union und ausreichende Kenntnis einer weiteren Amtssprache verfügen. Bitte beachten Sie, dass das Auswahlverfahren nur in deutscher, englischer oder französischer Sprache stattfindet. Da Muttersprachler dadurch bevorteilt sein könnten, werden sie zusätzlich in einer oder mehreren anderen Sprachen geprüft;

4.

die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzen.

Unabhängigkeit und Erklärung zu etwaigen Interessenkonflikten

Die Bewerber und Bewerberinnen müssen sich in einer Erklärung verpflichten, unabhängig im öffentlichen Interesse zu handeln und alle Interessen offen zu legen, die ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen könnten.

Ernennung und Beschäftigungsbedingungen

Der stellvertretende Generaldirektor/die stellvertretende Generaldirektorin wird von der Kommission nach den üblichen Verfahren ausgewählt und ernannt. Die Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Wahl kommen, werden vom Beratenden Ausschuss für Ernennungen der Kommission zu einem Gespräch in ein von externen Beratern geführtes Assessment Center eingeladen. Die Dienstbezüge und Beschäftigungsbedingungen entsprechen denen der Besoldungsgruppe AD 15 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften. Die Bewerber und Bewerberinnen werden darauf hingewiesen, dass laut Statut eine neunmonatige Probezeit zu absolvieren ist.

Chancengleichheit

Die Europäische Union verfolgt eine Politik der Chancengleichheit.

Bewerbungsverfahren

Die Stelle wird gleichzeitig mit anderen Stellen der höheren Führungsebene ausgeschrieben. Bewerber und Bewerberinnen, die an mehreren Stellen interessiert sind, müssen sich für jede Stelle gesondert bewerben.

Bitte prüfen Sie vor der Bewerbung sorgfältig, ob Sie sämtliche Anforderungen — insbesondere bezüglich des Hochschulabschlusses und der Berufserfahrung — erfüllen.

Im Falle einer Bewerbung ist eine Registrierung per Internet unter folgender Adresse erforderlich:

http://ec.europa.eu/dgs/personnel_administration/seniormanagementvacancies/CV_Encadext/index.cfm

Folgen Sie anschließend den dortigen Anweisungen zu den einzelnen Verfahrensschritten. Das elektronische Anmeldeformular ist fristgerecht auszufüllen (2). Wir empfehlen Ihnen dringend, die Anmeldung nicht bis zum letzten Tag aufzuschieben, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie den ganzen Vorgang wiederholen müssen. Dies ist nach Anmeldeschluss nicht mehr möglich. Anmeldungen per E-Mail, die nach Fristende eingehen, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.

Nach Abschluss der Online-Anmeldung erscheint auf dem Bildschirm eine Nummer. Bitte notieren Sie diese und geben Sie sie bei jeder künftigen Bezugnahme auf Ihre Bewerbung an. Mit dem Erscheinen der Nummer ist der Anmeldevorgang abgeschlossen. Sie ist der Nachweis dafür, dass die eingegebenen Daten registriert wurden.

Wird Ihnen keine Nummer angezeigt, so bedeutet dies, dass Ihre Bewerbung nicht registriert wurde!

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie über eine E-Mail-Adresse verfügen müssen, über die Ihre Bewerbung Ihnen zugeordnet und Ihnen das Ergebnis des Auswahlverfahrens mitgeteilt wird. Änderungen Ihrer E-Mail-Adresse sind der Kommission mitzuteilen.

Der Bewerbung ist ein Lebenslauf (als WORD- oder PDF-Datei) sowie ein Online-Bewerbungsschreiben (von maximal 8 000 Zeichen) beizufügen. Lebenslauf und Bewerbungsschreiben sind in deutscher, englischer oder französischer Sprache abzufassen.

Es ist nicht möglich, den Fortgang Ihrer Bewerbung online zu verfolgen. Die einstellende Generaldirektion wird sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen den Stand Ihrer Bewerbung mitteilen.

Bewerber oder Bewerberinnen, die sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch anmelden können, haben die Möglichkeit, ihren Lebenslauf und ihr Bewerbungsschreiben per Einschreiben  (3) bis spätestens zum Tag des Anmeldeschlusses einzuschicken (es gilt das Datum des Poststempels). Der weitere Schriftverkehr zwischen der Kommission und diesen Bewerbern erfolgt dann auf dem Postweg. Die betreffenden Bewerber und Bewerberinnen müssen ihrer Bewerbung eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung über ihre Behinderung beifügen und auf einem gesonderten Blatt angeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens notwendig sind, um ihnen die Teilnahme an dem Auswahlverfahren zu erleichtern.

Zwecks weiterer Auskünfte und/oder bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: ADMIN-MANAGEMENT-ONLINE@ec.europa.eu.

Bewerbungsschluss

Bewerbungsschluss ist der 20. Juni 2008. Online-Anmeldungen sind nach 12.00 Uhr Brüsseler Ortszeit nicht mehr möglich.


(1)  Die Bewerber und Bewerberinnen sollten in ihrem Lebenslauf zumindest zu den fünf Jahren, in denen sie Berufserfahrung in einer höheren Führungsposition erworben haben, folgende Angaben machen: 1. Bezeichnung der Führungspositionen, die sie innehatten, 2. Zahl der Mitarbeiter, für die sie jeweils zuständig waren, 3. Höhe der verwalteten Etats und 4. Zahl der unter- und übergeordneten Hierarchie-Ebenen und der Führungskräfte auf gleicher Ebene.

(2)  Bis spätestens 20. Juni 2008, 12.00 Uhr, Brüsseler Ortszeit.

(3)  Europäische Kommission, Generaldirektion Personal und Verwaltung, Referat „Organisationsplan und leitende Beamte“, COM/2008/10071, MO34 5/105, B-1049 Brüssel.