|
ISSN 1725-2407 |
||
|
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 292 |
|
|
||
|
Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
50. Jahrgang |
|
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
|
|
IV Informationen |
|
|
|
INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
|
|
|
Rechnungshof |
|
|
2007/C 292/01 |
||
|
DE |
|
IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Rechnungshof
|
5.12.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 292/1 |
BERICHT DES UNABHÄNGIGEN RECHNUNGSPRÜFERS ÜBER DIE RECHNUNGSLEGUNG DES RECHNUNGSHOFES ZUM HAUSHALTSJAHR 2006
(2007/C 292/01)
HINWEIS FÜR DEN LESER
Unbeschadet des Artikels 248 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, wonach der Rechnungshof mit der Prüfung der Rechnung über alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft beauftragt ist, sowie des Artikels 276 des genannten Vertrags zur Erteilung der Entlastung lässt der Rechnungshof seit dem Abschluss des Haushaltsjahrs 1987 die Rechnungslegung über seine interne Verwaltungsführung jährlich von einem unabhängigen Rechnungsprüfer prüfen.
Die vom unabhängigen Rechnungsprüfer erstellten Berichte über die Rechnungslegung für die Haushaltsjahre 1987 bis 1991 übermittelte der Rechnungshof lediglich dem Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses des Europäischen Parlaments.
Gemäß dem Beschluss des Kollegiums des Rechnungshofs in seiner Sitzung vom 8. Juli 1993 werden die Berichte des unabhängigen Rechnungsprüfers seit dem Haushaltsjahr 1992 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Für den Rechnungshof
Michel HERVÉ
Generalsekretär des Rechnungshofs
INHALT
Bestätigungsvermerk betreffend die Ordnungsmäßigkeit sowie die sachliche und rechnerische Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2006
Bericht über die Verwaltungs- und Rechnungsführungsverfahren, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und das interne Kontrollsystem
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
Bestätigungsvermerk betreffend die Ordnungsmäßigkeit sowie die sachliche und rechnerische Richtigkeit des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2006
An die Mitglieder
des Europäischen Rechnungshofs
Gemäß dem Auftrag, der uns vom Europäischen Rechnungshof erteilt wurde, haben wir den als Anlage beigefügten Jahrsabschluss des Europäischen Rechnungshofs geprüft. Dieser Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006, die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis für das zu diesem Stichtag endende Haushaltsjahr, die Cashflow-Tabelle und die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie den Anhang zum Jahresabschluss, der eine Zusammenfassung der wichtigsten Rechnungsführungsmethoden und weitere Erläuterungen enthält.
Verantwortung der Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs in Bezug auf die Erstellung und Darstellung des Jahresabschlusses
Die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs sind verantwortlich für die Erstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des als Anlage beigefügten Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 und ihren Durchführungsbestimmungen, den allgemein anerkannten Rechnungsführungsgrundsätzen und den internen Vorschriften des Europäischen Rechnungshofs. Unter diese Verantwortung fallen die Planung, Einrichtung und Überwachung eines internen Kontrollsystems für die Erstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Jahresabschlusses, der keine wesentlichen Falschaussagen aufgrund von Fehlern oder Betrug enthält, die Wahl und Anwendung angemessener Rechnungsführungsmethoden und die Erstellung von unter den gegebenen Umständen realistischen Schätzungen bei der Abschlusserstellung.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Verantwortung ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil zu diesem Jahresabschluss abzugeben. Wir haben unsere Prüfungsarbeiten im Einklang mit den vom „Institut des Réviseurs d'Entreprises“ (Institut für Wirtschaftsprüfer) angenommenen internationalen Prüfungsgrundsätzen durchgeführt. Gemäß diesen Normen müssen wir die Berufsgrundsätze beachten und unsere Prüfung so planen und durchführen, dass angemessene Sicherheit dahin gehend erlangt wird, dass der Jahresabschluss keine wesentlichen Falschaussagen enthält.
Eine Prüfung ist mit Prüfungshandlungen verbunden, die es erlauben sollen, stichhaltige Nachweise für die im Jahresabschluss aufgeführten Beträge und Angaben zu erhalten. Die Wahl der Prüfungshandlungen liegt im Ermessen des Wirtschaftsprüfers ebenso wie die Bewertung des Risikos, ob der Jahresabschluss wesentliche Falschaussagen aufgrund von Betrug oder Fehlern enthält. Bei dieser Risikobewertung berücksichtigt der Wirtschaftsprüfer das von der geprüften Stelle für die Erstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Jahresabschlusses eingerichtete interne Kontrollsystem, so dass er im gegebenen Fall die erforderlichen Prüfungshandlungen bestimmen kann, ohne zu einem Urteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems gelangen zu wollen. Die Prüfung umfasst auch eine Beurteilung der Angemessenheit der gewählten Rechnungsführungsmethoden sowie der von den Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofs vorgenommenen Schätzungen bei der Abschlusserstellung und die Würdigung der Gesamtaussagen des Jahresabschlusses. Die im Zuge unserer Prüfung zusammengestellten Prüfungsnachweise liefern unserer Ansicht nach eine ausreichende und angemessene Grundlage für die Formulierung unseres Prüfungsurteils.
Prüfungsurteil
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs zum 31. Dezember 2006 sowie des wirtschaftlichen Ergebnisses für das zu diesem Stichtag endende Haushaltsjahr im Einklang mit der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 und ihren Durchführungsbestimmungen, den allgemein anerkannten Rechnungsführungsgrundsätzen und den internen Vorschriften des Europäischen Rechnungshofs.
Luxemburg, den 28. September 2007
KPMG Audit S.à r.l.
Wirtschaftsprüfer
P. WIES
Verwaltungs- und Rechnungsführungsverfahren, Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und internes Kontrollsystem
An die Mitglieder
des Europäischen Rechnungshofs
Gemäß dem Auftrag, der uns vom Europäischen Rechnungshof erteilt wurde, haben wir die Verwaltungs- und Rechnungsführungsverfahren, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung sowie das interne Kontrollsystem für das am 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr untersucht. Diese Prüfung wurde durchgeführt, damit die verschiedenen Instanzen des Europäischen Rechnungshofs mit angemessener Sicherheit davon ausgehen können, dass
|
— |
die Haushaltsführung des Europäischen Rechnungshofs mit den geltenden Rechtsvorschriften in Einklang steht; |
|
— |
das interne Kontrollsystem die Erstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Jahresabschlusses sowie die Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften gewährleistet. |
Geltende Rechtsvorschriften:
|
— |
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, |
|
— |
Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, |
|
— |
interne Vorschriften des Europäischen Rechnungshofs für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union, festgelegt durch den Beschluss Nr. 80-2003 des Hofes und vom Hof in seiner Sitzung vom 17. und 18. Dezember 2003 angenommen. |
Wir haben das Kontrollumfeld, die Risikoanalyse, die Kontrollsysteme und -tätigkeiten sowie die Managementkontrollsysteme untersucht. Unsere Arbeiten umfassten eine Bewertung der Verwaltungs- und Rechnungsführungsverfahren, des Managements sowie stichprobenweise Überprüfungen der Belege und kontradiktorisch geführte Gespräche mit Mitarbeitern des Hofes. Art und Umfang der Überprüfungen wurden von unserer Einschätzung des Kontrollumfelds bestimmt. Nach unserer Auffassung ergibt sich aus unseren Arbeiten eine angemessene Grundlage für die Schlussfolgerungen, die wir in Bezug auf die Verfahren, die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung und das interne Kontrollsystem des Europäischen Rechnungshofs ziehen.
Unsere auf der Grundlage der oben beschriebenen Verfahren durchgeführten Prüfungshandlungen gaben keinen Anlass, die Angemessenheit der Verwaltungs- und Rechnungsführungsverfahren sowie der internen Kontrolle und die Übereinstimmung der Haushaltsführung mit den geltenden Rechtsvorschriften infrage zu stellen.
Luxemburg, den 28. September 2007
KPMG Audit S.à r.l.
Wirtschaftsprüfer
P. WIES
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2006 und 31. Dezember 2005
|
(1000 Euro) |
|||
|
|
Erläuterungen |
2006 |
2005 |
|
Anlagevermögen |
|
36 212 |
38 532 |
|
Immaterielle Anlagewerte |
2 |
592 |
537 |
|
Sachanlagen |
2 |
35 620 |
37 995 |
|
Umlaufvermögen |
|
3 800 |
5 623 |
|
Kurzfristige Forderungen |
3 |
1 993 |
2 777 |
|
Barmittel und Barmitteläquivalente |
|
1 807 |
2 846 |
|
Aktiva insgesamt |
|
40 012 |
44 155 |
|
Langfristige Verbindlichkeiten |
|
44 349 |
47 869 |
|
Mitarbeitersozialleistungen |
4 |
44 147 |
47 694 |
|
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten |
|
202 |
175 |
|
Kurzfristige Verbindlichkeiten |
|
7 081 |
7 736 |
|
Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten |
|
2 008 |
2 031 |
|
Abrechnungsverbindlichkeiten |
5 |
5 073 |
5 705 |
|
Passiva insgesamt |
|
51 430 |
55 605 |
|
Nettovermögen |
6 |
(11 418) |
(11 450) |
|
Übertragungen aus den Vorjahren |
|
(11 450) |
5 370 |
|
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs |
|
32 |
(16 820) |
|
Die als Anlage beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil dieses Jahresabschlusses. |
|||
Ergebnisrechnung zum 31. Dezember 2006 und 31. Dezember 2005
|
(1000 Euro) |
|||
|
|
Erläuterungen |
2006 |
2005 |
|
Betriebliche Erträge |
|||
|
Von der Kommission anderen Organen übertragene Mittel |
|
82 297 |
70 787 |
|
Einnahmen aus Verwaltungstätigkeiten |
7 |
16 263 |
16 163 |
|
|
|
98 560 |
86 950 |
|
Betriebliche Aufwendungen |
|||
|
Verwaltungsaufwendungen |
|||
|
Personalaufwand |
|
(78 718) |
(74 686) |
|
Sachaufwand |
|
(3 637) |
(4 396) |
|
Ruhegehälter |
4 |
1 274 |
(6 033) |
|
Sonstige Verwaltungsaufwendungen |
8 |
(17 512) |
(18 761) |
|
|
|
(98 593) |
(103 876) |
|
Betriebsergebnis |
|
(33) |
(16 926) |
|
Nicht betriebliche Tätigkeiten |
|||
|
Erträge aus Investitionen |
|
— |
53 |
|
Erträge aus Finanztransaktionen |
|
80 |
68 |
|
Aufwendungen aus Finanztransaktionen |
|
(15) |
(15) |
|
|
|
65 |
106 |
|
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs |
|
32 |
(16 820) |
|
Die als Anlage beigefügten Erläuterungen sind Bestandteil dieses Jahresabschlusses. |
|||
Cashflow-Tabelle für die Haushaltsjahre 2006 und 2005
|
(1000 Euro) |
|||||
|
|
2006 |
2005 |
|||
|
Cashflows aus ordentlichen Tätigkeiten |
|||||
|
Ergebnis der Tätigkeiten des Haushaltsjahrs |
32 |
(16 820) |
|||
|
Anpassungen betreffend folgende Tätigkeiten: |
|||||
|
|
|
268 |
311 |
||
|
|
|
2 440 |
3 522 |
||
|
|
|
(23) |
397 |
||
|
|
|
(3 547) |
4 004 |
||
|
|
|
— |
3 514 |
||
|
|
|
769 |
(889) |
||
|
|
|
16 |
21 |
||
|
|
|
27 |
(19) |
||
|
|
|
378 |
348 |
||
|
|
|
(1 011) |
393 |
||
|
|
|
— |
571 |
||
|
|
|
— |
61 |
||
|
Cashflows aus ordentlichen Tätigkeiten |
(651) |
(4 586) |
|||
|
Cashflows aus Investitionstätigkeiten |
|||||
|
|
Anschaffung von Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten |
(1 314) |
(1 680) |
||
|
|
Abschaffung von Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten |
926 |
2 004 |
||
|
Cashflows aus Investitionstätigkeiten |
(388) |
324 |
|||
|
Nettozugang (Nettoabgang) der Barmittel und Barmitteläquivalente |
(1 039) |
(4 262) |
|||
|
Barmittel und Barmitteläquivalente zu Beginn des Haushaltsjahrs |
2 846 |
7 108 |
|||
|
Barmittel und Barmitteläquivalente zum Abschluss des Haushaltsjahrs |
1 807 |
2 846 |
|||
Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens im Haushaltsjahr 2006
|
(1000 Euro) |
|||
|
|
Akkumuliertes Ergebnis |
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs |
Nettovermögen (insgesamt) |
|
Saldo zum 31. Dezember 2005 |
5 370 |
(16 820) |
(11 450) |
|
Zuweisung des wirtschaftlichen Ergebnisses des vorangegangenen Haushaltsjahrs |
(16 820) |
16 820 |
— |
|
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs |
— |
32 |
32 |
|
Saldo zum 31. Dezember 2006 |
(11 450) |
32 |
(11 418) |
ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2006
1. Grundsätze der Rechnungsführung
1.1. Verordnungen und Buchungsdarstellung
Die Rechnungsführung des Europäischen Rechnungshofs (nachstehend „der Hof“) und die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgen nach Maßgabe der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur genannten. Haushaltsordnung.
1.2. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Die immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen werden zu ihrem Erstanschaffungswert abzüglich kumulierter Abschreibung und Wertminderung erfasst.
Die Abschreibungen erfolgen linear, so dass ihre Kosten dem jeweiligen Restwert über die geschätzte Lebensdauer wie folgt zugeordnet werden:
|
EDV-Software |
4 Jahre |
|
Gebäude |
25 Jahre |
|
Technische Anlagen, Maschinen und Ausrüstungsmaterial |
4, 8 Jahre |
|
Mobiliar und Fuhrpark |
4, 8, 10 Jahre |
|
EDV-Geräte |
4 Jahre |
|
Spezifische Instandsetzungen gemieteter Gebäude |
Mietdauer |
1.3. Vorfinanzierungen
Vorfinanzierungen sind Zahlungen, die dem Empfänger einen finanziellen Vorschuss und somit Liquidität gewähren sollen. Sie können sich auf mehrere Teilzahlungen über einen im jeweiligen Vorfinanzierungsvertrag festgelegten Zeitraum verteilen. Die Liquidität oder der Vorschuss müssen erstattet oder innerhalb der vertraglich festgelegten Frist für die vereinbarten Zwecke verwendet werden.
Die Bewertung der am Jahresende noch ausstehenden Vorfinanzierungen entspricht dem ursprünglich ausbezahlten Betrag abzüglich der Rückzahlungen, der bereits abgerechneten förderbaren Beträge, dem Schätzwert der am Jahresende noch nicht abgerechneten förderbaren Beträge sowie abzüglich Wertminderungen.
1.4. Forderungen
Forderungen werden in ihrer ursprünglichen Höhe, ggf. abzüglich Wertverminderungsabschreibungen, erfasst.
1.5. Abrechnungsverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Nominalwert in der Vermögensübersicht ausgewiesen.
1.6. Verpflichtungen im Rahmen der Versorgungsleistungen für Mitglieder
Gemäß Artikel 19 der Verordnung (EG, Euratom, EGKS) Nr. 2290/77 des Rates vom 18. Oktober 1977 über die Regelung der Amtsbezüge für die Mitglieder des Rechnungshofs (ABl. L 268 vom 20.10.1977, S. 1) werden die Versorgungsleistungen aus dem Haushalt der Gemeinschaften gezahlt. Die Mitgliedstaaten gewährleisten die Zahlung dieser Leistungen gemeinsam.
Die von den Mitgliedstaaten gewährleisteten Beträge werden zum einen auf der Grundlage der Rechnungsführungsvorschrift Nr. 12 „Mitarbeitersozialleistungen“, die am 28. Dezember 2004 gemäß Artikel 133 der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften durch einen Beschluss des Rechnungsführers der Kommission angenommen wurde, und zum anderen auf der Grundlage einer von Experten des Referats PMO (Paymaster Office) der Kommission vorgenommenen versicherungstechnischen Bewertung ermittelt.
Seit dem Haushaltsjahr 2006 werden die Rückstellungen für Ruhegehaltsansprüche netto berechnet, d. h. abzüglich der bei der Zahlung der Ruhegehaltsansprüche einbehaltenen Abgaben, da diese eine Einnahme für den Haushaltsplan des Rechnungshofs darstellen (siehe Erläuterung in Ziffer 4). Im Jahr 2005 waren diese Abgaben noch in den Rückstellungen für Ruhgehaltsansprüche enthalten. Hätte der Hof diese Grundsätze bereits im Jahr 2005 angewandt, hätte sich der Betrag für die Rückstellungen am 31. Dezember 2005 auf 41 779 878 Euro belaufen. Die Vergleichszahlen wurden nicht angepasst.
2. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
|
(1000 Euro) |
||||||
|
|
2006 |
2005 |
||||
|
Abschreibungsfähiger Wert |
Kumulierte Abschreibungen |
Nettobuchwert |
Nettobuchwert |
|||
|
Immaterielle Anlagewerte |
1 945 |
(1 353) |
592 |
537 |
||
|
Sachanlagen |
||||||
|
777 |
— |
777 |
777 |
||
|
52 075 |
(19 735) |
32 340 |
34 198 |
||
|
1 199 |
(856) |
343 |
358 |
||
|
1 845 |
(1 260) |
585 |
630 |
||
|
3 867 |
(2 926) |
941 |
1 398 |
||
|
1 044 |
(609) |
435 |
609 |
||
|
199 |
— |
199 |
25 |
||
|
Zwischensumme |
61 006 |
(25 386) |
35 620 |
37 995 |
||
|
Insgesamt |
62 951 |
(26 739) |
36 212 |
38 532 |
||
3. Kurzfristige Forderungen
Die kurzfristigen Forderungen entsprechen im Wesentlichen festgestellten und noch ausstehenden Forderungen; davon wird ein Betrag in Höhe von 841 528 Euro (2005: 1 392 326 Euro) dem Rückkauf von nationalen Ruhegehaltsansprüchen durch Bedienstete des Hofes zugewiesen.
Der Saldo bezieht sich überwiegend auf Vorschüsse für Dienstreisekosten, die bereits von den Mitgliedern und dem Personal des Hofes getätigt, aber noch nicht abgerechnet wurden, sowie auf im Voraus festgestellte Aufwendungen.
4. Mitarbeitersozialleistungen
Die Mitarbeitersozialleistungen entsprechen den künftigen Ruhegehaltsansprüchen der Mitglieder des Hofes.
Der Betrag der „Mitarbeitersozialleistungen“ des Jahrs 2006 wird netto ohne Abgaben ausgewiesen (siehe Erläuterung in Ziffer 1.6).
5. Abrechnungsverbindlichkeiten
Abrechnungsverbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten, vom Kreditkarteninstitut noch nicht in Rechnung gestellte Dienstreisekosten sowie Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen anspruchsberechtigten Empfängern.
Darüber hinaus umfasst dieser Posten Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern für statutsmäßige Anspruchsberechtigungen und für noch nicht erstattete Dienstreisekosten.
6. Nettovermögen
Die Bewegungen des Nettovermögens im Haushaltsjahr 2006 stellen sich wie folgt dar:
|
(1000 Euro) |
|
|
Saldo zum 31. Dezember 2005 |
(11 450) |
|
Wirtschaftliches Ergebnis des Haushaltsjahrs |
32 |
|
Nettovermögen zum 31. Dezember 2006 |
(11 418) |
7. Einnahmen aus Verwaltungstätigkeiten
Dieser Posten umfasst hauptsächlich die Steuer auf die Gehälter und die Beiträge zur Versorgungsordnung der Mitglieder und Mitarbeiter.
8. Sonstige Verwaltungsaufwendungen
Dieser Posten umfasst hauptsächlich Gebäudemieten und Mietnebenkosten, Dienstreisekosten der Mitarbeiter und Mitglieder, Aufwendungen für EDV und berufliche Fortbildung.
9. Verpflichtungen unter dem Strich
Entsprechend dem am 15. Dezember 1999 unterzeichneten Rahmenvertrag in Bezug auf die Errichtung eines oder mehrerer Gebäude zur Erweiterung des Hauptgebäudes des Europäischen Rechnungshofs haben die beiden Vertragsparteien Folgendes vereinbart:
Der luxemburgische Staat verpflichtet sich, dem Hof ein Baurecht für das für die erste Erweiterung bestimmte Grundstück zum Preis von 1 Euro für einen Zeitraum von höchstens 49 Jahren einzuräumen. Jede weitere Einräumung des Baurechts für Grundstücke, die für andere Erweiterungen notwendig werden, dürfen die für die erste Erweiterung eingeräumte Frist nicht überschreiten.
Der Hof hat beschlossen, eine zweite Erweiterung vorzunehmen (K3-Gebäude). Da diese Erweiterung unter anderen Bedingungen durchgeführt wird, sind der luxemburgische Staat und der Hof übereingekommen, einen neuen Rahmenvertrag abzuschließen, der 2007 unterzeichnet werden soll.
Im Übrigen wurden folgende Bankgarantien von Drittlieferanten zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung geleistet:
|
(1000 Euro) |
||||
|
|
2006 |
2005 |
||
|
51 |
20 |
||
|
75 |
75 |
||
|
28 |
28 |
||
|
Gesamtbetrag |
154 |
123 |
||
Bei vier laufenden Gebäudemietverträgen lassen sich die bestehenden Mietverpflichtungen in Höhe von 7 960 550 Euro (2005 9 951 290 Euro) wie folgt zuordnen:
|
(1000 Euro) |
||||
|
|
2006 |
2005 |
||
|
7 833 |
9 758 |
||
|
110 |
144 |
||
|
17 |
50 |
||
|
Gesamtbetrag |
7 960 |
9 952 |
||
|
(1000 Euro) |
|
|
|
2006 |
|
Bestehende Verpflichtungen aus Leasingverträgen für Material und sonstige Ausrüstung |
363 |
|
Noch abzuwickelnde Mittelbindungen |
3 150 |
|
Gesamtbetrag |
3 513 |