ISSN 1725-2407 |
||
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 259 |
|
Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
50. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
|
IV Informationen |
|
|
INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
|
|
Rechnungshof |
|
2007/C 259/01 |
||
DE |
|
IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Rechnungshof
31.10.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 259/1 |
Der Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften hat im Einklang mit Artikel 248 Absätze 1 und 4 EG-Vertrag und Artikel 116 der Finanzregelung vom 27. März 2003 für den neunten Europäischen Entwicklungsfonds seinen
Jahresbericht über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds zum Haushaltsjahr 2006
in seiner Sitzung vom 27. September 2007 verabschiedet.
Dieser Bericht wurde zusammen mit den Antworten der Kommission auf die Bemerkungen des Hofes den für die Entlastung zuständigen Organen sowie den übrigen Organen übermittelt.
(2007/C 259/01)
Jahresbericht über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF)
INHALT
1-5 |
Einleitung |
6-11 |
Kapitel I — Ausführung des sechsten, siebten, achten und neunten EEF |
6-8 |
Finanzielle Ausführung |
9 |
Annahme des zehnten EEF |
10-11 |
Jährlicher Bericht der Kommission über Haushaltsführung und Finanzmanagement der EEF |
12-55 |
Kapitel II — Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs zu den EEF |
I-VI |
Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs zum sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2006 |
12-55 |
Ausführungen zur Zuverlässigkeitserklärung |
12-13 |
Umfang und Art der Prüfung |
14-18 |
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung |
19-55 |
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge |
BEMERKUNGEN DES HOFES |
ANTWORTEN DER KOMMISSION |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EINLEITUNG |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
KAPITEL I — AUSFÜHRUNG DES SECHSTEN, SIEBTEN, ACHTEN UND NEUNTEN EEF |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Finanzielle Ausführung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Im Bereich der Qualität hat die Kommission 2006 veranlasst, dass die Qualitätssicherungsgruppe sich mit allen EEF-Finanzierungsvorschlägen sowohl in der Definitions- als auch in der Beurteilungsphase befasst. Die ergebnisorientierte Überwachung von mehr als 1 000 EEF-Projekten hat ergeben, dass ihre Umsetzung im Durchschnitt planmäßig oder sogar besser als geplant läuft. Die Ergebnisse von 13 abgeschlossenen Evaluierungen von Hilfen für AKP-Staaten werden in die Planung und Gestaltung künftiger Programme einfließen. Die Kommission wird ihre Bemühungen zur laufenden Verbesserung der Ausführung des EEF fortsetzen und dabei weiterhin die Empfehlungen des Rechnungshofs beachten. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 1 — Kumulierte Verwendung der EEF-Mittel zum 31. Dezember 2006 (Millionen Euro) Stand Ende 2005 Haushaltsvollzug im Haushaltsjahr 2006 Stand Ende 2006
Gesamtbetrag
Durchführungsrate (11)
sechster EEF siebter EEF achter EEF neunter EEF
Gesamtbetrag
sechster EEF siebter EEF achter EEF neunter EEF
Gesamtbetrag
Durchführungsrate (11)
A —
MITTEL
(10)
44 455,0
–76,1 – 126,7 – 265,3 621,7
153,7
7 338,7 10 654,9 11 050,3 15 564,6
44 608,6
B — VERWENDUNG
1. Mittelbindungen
38 727,3
87,1 % –76,1 – 126,7 – 265,3 3 186,7
2 718,7
7 338,7 10 654,9 11 050,3 12 402,0
41 445,9
92,9 %
2. Rechtliche Einzelverpflichtungen
32 965,3
74,2 % –38,3 –6,3 202,5 2 914,8
3 072,6
7 338,7 10 522,7 10 449,6 7 726,9
36 037,9
80,8 %
3. Zahlungen
(11)
28 402,7
63,9 % 5,0 159,2 736,8 1 860,9
2 761,9
7 338,7 10 244,1 9 122,0 4 459,9
31 164,7
69,9 %
C —
NOCH ZU ZAHLEN (B1-B3)
10 324,5
23,2 % 0,0 410,8 1 928,3 7 942,1
10 281,3
23,0 %
D —
NOCH VERFÜGBARE MITTEL (A-B1)
5 727,7
12,9 % 0,0 0,0 0,0
3 162,6
3 162,7
7,1 %
Quelle: Rechnungshof auf der Grundlage der EEF-Übersichten über die Finanzielle Ausführung und der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2006. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 2 — Haushaltsvollzug in den Haushaltsjahren 2002 bis einschließlich 2006 (Millionen Euro) 2002 2003 2004 2005 2006 1. Mittelbindungen 1 768,4 3 395,8 2 375,2 3 035,1 2 718,7 2. Rechtliche Einzelverpflichtungen 2 142,9 2 742,7 2 746,3 2 652,0 3 072,6 3. Zahlungen 1 852,7 2 179,5 2 197,8 2 489,1 2 761,9
Quelle: Rechnungshof auf der Grundlage der EEF-Übersichten über die Finanzielle Ausführung und der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2006. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Annahme des zehnten EEF |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jährlicher Bericht der Kommission über Haushaltsführung und Finanzmanagement der EEF |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
KAPITEL II — ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG DES RECHNUNGSHOFS ZU DEN EEF
Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofs zum sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2006
I. Der Europäische Rechnungshof („der Hof“) hat die Rechnung des sechsten, siebten, achten und neunten EEF und die zugrunde liegenden Vorgänge für das am 31. Dezember 2006 abgeschlossene Haushaltsjahr geprüft. Diese Rechnung umfasst die Jahresabschlüsse, die Übersichten über die finanzielle Ausführung sowie die Jahresabschlüsse und Informationen der Europäischen Investitionsbank (EIB) (15). Gemäß den Finanzvorschriften legt der Hof für die EEF-Mittel, deren finanzielle Abwicklung in die Zuständigkeit der Kommission fällt, dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vor (16). Der Hof führte die Prüfung gemäß seinen Prüfungsstrategien und -richtlinien durch. Diese stützen sich auf allgemein anerkannte internationale Prüfungsnormen, die an den EEF-Bereich angepasst wurden. Aus seiner Prüfung ergibt sich für den Hof eine angemessene Grundlage für das nachstehende Prüfungsurteil.
II. Nach Ansicht des Hofes vermitteln die Übersichten über die finanzielle Ausführung für das Haushaltsjahr 2006 und die Jahresabschlüsse am 31. Dezember 2006 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Einnahmen und Ausgaben des sechsten, siebten, achten und neunten EEF für dieses Jahr sowie der Finanzlage am Jahresende. Ohne sein vorstehendes Prüfungsurteil einzuschränken, verweist der Hof auf folgende Sachverhalte: a) die Stichhaltigkeit der für die Schätzung der Rückstellung für ausstehende Rechnungen herangezogenen Annahmen wurde von der Kommission nicht nachgewiesen; b) den zu hohen Ansatz des Betrags der in den Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen ausgewiesenen Garantien.
III. Abgesehen von dem in Ziffer IV dargelegten Sachverhalt ist der Hof aufgrund der Ergebnisse seiner Prüfung der Ansicht, dass die den Einnahmen, Mittelzuweisungen, Mittelbindungen und Zahlungen des Haushaltsjahrs zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt gesehen rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. IV. Die Prüfung des Hofes ergab eine wesentliche Fehlerquote bei von den Delegationen genehmigten zugrunde liegenden Vorgängen. V. Ohne sein vorstehendes Prüfungsurteil einzuschränken, verweist der Hof im Zusammenhang mit seiner Prüfung der Haushaltszuschüsse darauf, dass in den Auszahlungsentscheidungen der Kommission die Einhaltung des Abkommens von Cotonou nicht förmlich und strukturiert genug dargelegt wird. VI. Ungeachtet der Fortschritte der Kommission in Bezug auf die Überwachungs- und Kontrollsysteme wurde im Zuge der Prüfung des Hofes deutlich, dass einige Systeme verbesserungsbedürftig sind und zur effizienteren und wirksameren Durchführung der Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten eine globale Kontrollstrategie entwickelt werden sollte. Der Hof stellt fest, dass die Kommission an vielen der in diesem Bericht genannten Punkte arbeitet und begrüßt die positive Reaktion der Kommission auf die Empfehlungen des Hofes.
27. September 2007
Hubert WEBER
Präsident
Europäischer Rechnungshof |
12, rue Alcide De Gasperi, L-1615 Luxemburg |
Ausführungen zur Zuverlässigkeitserklärung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Umfang und Art der Prüfung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuverlässigkeit der Rechnungsführung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Anpassung der Daten der Kassenbuchführung an die Periodenrechnung erfolgt manuell unter Verwendung aggregierter Zahlen aus dem derzeitigen Rechnungsführungssystem, so dass die Anpassungen genauso so kontrolliert sind wie die Angaben der Kassenbuchführung. Mit dem neuen periodengerechten Rechnungsführungssystem wird es möglich sein, die finanziellen Auswirkungen von Wechselkursveränderungen aufzuzeigen. Im Verhältnis zum gesamten Volumen der unterzeichneten Verträge wird die Anzahl der auf lokale Währungen lautenden Verträge als unerheblich betrachtet. Deshalb erachtet die Kommission diese potenziellen Wechselkursunterschiede im Verhältnis zum Gesamtvolumen als nicht bedeutend. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vertiefte Prüfungen der Vorgänge |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mittelbindungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Beim letzten Fall ist zu beachten, dass die Beziehungen zwischen der Kommission und den Vereinten Nationen in einem Rahmenabkommen (FAFA) geregelt sind, das spezifische Bestimmungen über die anzuwendenden Verfahren enthält. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlungen für Projekte |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Ein Vorgang wurde vom Rechnungshof als fehlerhaft eingestuft, weil ein Prüfungsbericht für die Auszahlung des Vorschusses fehlte, der allerdings streng genommen keine Voraussetzung dafür war. Die restlichen Fehler stellen Rechenfehler von geringer Bedeutung dar. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission stellt fest, dass das restliche Fehlerniveau unerheblich ist. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Haushaltszuschüsse |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Der Beschluss zur Auszahlung der fixen Tranche beruhte i) auf Informationen über die Erstellung des staatlichen Rechnungsabschlusses, die zum damaligen Zeitpunkt realistisch erschienen, und ii) auf einer Bewertung der Fortschritte für das restliche Reformprogramm. Der Dialog und das Follow-up im Bereich der Erstellung der staatlichen Rechnungsabschlüsse durch die Geber, die gemeinsam Budgethilfe bereitstellen, haben bereits einige Ergebnisse gezeitigt. Bis Juni 2007 wurde der Rückstand bei den endgültigen staatlichen Rechnungsabschlüssen schließlich aufgeholt. Unter Berücksichtigung der erreichten Stärkung des Systems der öffentlichen Finanzverwaltung in Sierra Leone und der von der Delegation durchgeführten umfassenden Analyse vertritt die Kommission die Auffassung, dass sie die verfügbaren Daten ausreichend streng geprüft und die relevanten Bestimmungen des Abkommens von Cotonou vollständig eingehalten hat. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Nach Ansicht der Kommission legte das Finanzierungsabkommen das Reformprogramm zur Bekämpfung der Schwächen der öffentlichen Finanzverwaltung zwar ausreichend detailliert dar, aber die Kommission räumt ein, dass die Analyse der öffentlichen Finanzverwaltung mit dem breiteren Einsatz des Instruments PEFA stärker formalisiert und besser strukturiert sein wird. Was die Beachtung von mit der Korruption zusammenhängenden Aspekten anbelangt, umfasst der von allen 19 beteiligten Gebern verwendete Rahmen zur Bewertung der Leistungen seit kurzem drei Indikatoren für die Korruption. Da Aspekte der Korruption in einem viel breiteren Zusammenhang zu sehen sind und nicht nur die Budgethilfe sondern die gesamte Entwicklungshilfe betreffen, befasst sich die EG zum Beispiel auch im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den Justizbereich eingehender mit der Korruption. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tätigkeitsbericht des Generaldirektors von EuropeAid |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission stimmt voll und ganz zu, dass es Spielraum für Verbesserungen gibt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Überwachungs- und Kontrollsysteme |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Globale Kontrollstrategie |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Im Einklang mit der Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs und den darin festgelegten Grundsätzen wurde im Juli 2005 eine Defizitbewertung durchgeführt und im Anschluss daran ein ehrgeiziger Aktionsplan für einen integrierten internen Kontrollrahmen von der Kommission im Januar 2006 angenommen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begünstigte |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kontrolleure |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
AKP-Staaten |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Delegationen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Dekonzentration in der Verwaltung der Hilfe sollte es der Delegation erlauben, stärker vor Ort präsent zu sein. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Erforderlichenfalls werden Prüfungen schon in einer frühen Phase der Projektdurchführung eingeleitet, um Informationen über die Funktionsweise des Verwaltungs- und Kontrollsystems der Vertragspartner zu erhalten. Unter den getroffenen Maßnahmen sollten die neuen Leistungsbeschreibungen und die dazugehörigen Leitlinien einige positive Auswirkungen auf die zeitgerechte Umsetzung des jährlichen Prüfungsplans haben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
EuropeAid hat einheitliche Aufgabenbeschreibungen angenommen, in denen die Ziele und die Wesentlichkeitskriterien klar festgelegt sind. Auf diese Weise wird die Abfassung der Prüfungsurteile stärker harmonisiert werden, wodurch der Beitrag dieses Kontrollinstruments noch weiter optimiert werden kann. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Überwachung durch die zentralen Dienststellen von EuropeAid |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Anleitungen für die Erstellung des Jährlichen Managementplans 2007 von EuropeAid weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ergebnisse der neuesten Risikobewertung durch die Delegationen (die den Anleitungen beigefügt sind) zu berücksichtigen sind. Die Delegationen werden ermutigt, das Risikomanagement als vollständig partizipativen Prozess durchzuführen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Der Schwerpunkt der Aktionen liegt in erster Linie auf Aspekten mit Auswirkungen auf die allgemeine Verwaltung der Außenhilfe, einschließlich der Delegationen. EuropeAid ist bestrebt, die gesamte Kontrollstrategie vor Ende 2007 zu formalisieren. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Planung und Weiterverfolgung von Prüfergebnissen werden sowohl von den betreffenden anweisungsbefugten zentralen Dienststellen als auch von den Delegationen gewährleistet. EuropeAid beabsichtigt, die Funktionsweise von CRIS-Audit als ergänzendes Hilfsmittel des derzeitigen Systems anhand der bisher gesammelten Erfahrungen weiter zu verbessern. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Überprüfung durch die zentralen Dienststellen von EuropeAid |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Dies gilt für Zahlungen, Wiedereinziehungen und die Genehmigung von Vorfinanzierungsvorgängen durch die Kommission. Rechtliche Verpflichtungen werden dabei jedoch nicht außer Acht gelassen, da all diese Vorgänge im rechtlichen Rahmen des von beiden Seiten unterzeichneten Vertrags ablaufen. Bei der Prüfung jedes Vorgangs werden auch die anwendbaren Vertragsbestimmungen systematisch geprüft. Die für jeden ausgewählten Vorgangstyp erforderliche Dokumentation ist im Handbuch für die Ex-post-Kontrolle von Vorgängen klar dargelegt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die Kommission bemüht sich zwar um eine bessere Dokumentation der Risikoanalyse, doch die Ergebnisse externer Prüfungen, insbesondere der risikoorientierten Prüfungen, zeigen, dass dieses Kontrollinstrument Fehler wirkungsvoll aufdeckt und die Gültigkeit der für die Ausarbeitung des jährlichen Prüfungsplans verwendeten Risikokriterien bestätigt. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Die vom Rechnungshof aufgezeigten Einschränkungen des Umfangs betrafen Projekte, die einer Risikoanalyse unterzogen worden sind und häufig in einem früheren jährlichen Prüfungsplan enthalten waren. Eine der möglichen Folgen eines Programms, das auf einer Risikobewertung beruht, besteht darin, dass die Ergebnisse auf einen eingeschränkten Umfang hinweisen können. Darüber hinaus wurde die Aufgabenverwaltung bis zur vollständigen Verwirklichung der Prüfungsfunktion auf Ebene der Delegationen häufig von den zentralen Dienststellen übernommen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Interne Revision |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schlussfolgerungen und Empfehlungen |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
Wie der Rechnungshof insbesondere in Tabelle 3 darlegt, hat die Kommission in diesem Jahr die Berichterstattung durch die Delegationen, die Ex-post-Kontrollen, das Follow-up der Prüfungen und die Einziehungsverfahren verbessert. Die Kommission plant weitere Verbesserungen, insbesondere durch die Fortführung einer stärkeren Vereinheitlichung der Präsentation der Kontrollstrategie. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 3 — Bewertung der Überwachungs- und Kontrollsysteme Betroffene Systeme Wichtigste interne Kontrollen Gesamtbewertung Verfahren und Handbücher Risikoanalyse und Risiko-management Management-berichterstattung Vor Genehmigung der Vorgänge durchgeführte Kontrollen Monitoring-Besuche
Ex-post-Kontrollen Externe Prüfungen Interne Revision Qualität Anzahl Qualität Anzahl/Umsetzung des Prüfungsplans Follow-up einzelner Prüfungsfeststellungen/Wirksame Wiedereinziehungs-verfahren Gesamtüber-wachung der von den Delegationen in Auftrag gegebenen Prüfungen durch die zentralen Dienststellen Zentrale Dienststellen von EuropeAid Delegationen n.z. n.z. n.z. n.z. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende: Zufriedenstellend Teilweise zufriedenstellend Nicht zufriedenstellend n.z. Nicht zutreffend oder nicht bewertet |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tabelle 4 — Weiterverfolgung der wichtigsten Bemerkungen in der Zuverlässigkeitserklärung Bemerkung des Hofes Eingeleitete Maßnahmen Analyse des Hofes Antwort der Kommission 1. Gemäß dem Aktionsplan der Kommission für einen integrierten internen Kontrollrahmen sollte die Kommission ihre globale Kontrollstrategie weiterentwickeln. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2005, Ziffer 40) Die Kommission muss ihr erklärtes Ziel, nämlich die Entwicklung einer globalen Kontrollstrategie, noch verwirklichen, damit eine effiziente und wirksame Umsetzung der verschiedenen Kontrolltätigkeiten gewährleistet ist. EuropeAid beabsichtigt, diese Kontrollstrategie im Jahr 2007 festzulegen. Die Kontrollstrategie sollte bis Ende 2007 festgelegt und operativ sein.
Siehe Antwort der Kommission zu Ziffer 30.
2. Die von den Delegationen durchgeführte Finanzkontrolle muss im Hinblick auf die Vermeidung und Aufdeckung von Fehlern intensiviert werden. Kontrollen der Ausgaben sollten verstärkt auf die tatsächliche Lieferung von Waren sowie die tatsächliche Durchführung von Arbeiten ausgerichtet sein. Hierfür bedarf es einer stärkeren Projektüberwachung in Form von mehr Prüfungen vor Ort während der Laufzeit von Projekten. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2005, Ziffer 41) EuropeAid hat keine konkreten Maßnahmen getroffen. Die bei der vom Hof durchgeführten Prüfung einzelner Zahlungen aufgedeckte Fehlerzahl untermauert die Feststellung, dass die Finanzkontrolle durch die Delegationen verstärkt werden muss. Bei den von den Delegationen vor Genehmigung der Zahlungen durchgeführten Kontrollen sollten die Zahlungsanträge genauer geprüft und stärker auf das tatsächliche Vorhandensein, die Zuschussfähigkeit und die Richtigkeit der Ausgaben geachtet werden. Die Qualität der Arbeit der Kontrolleure sollte besser überwacht werden.
Im Rahmen des Möglichen werden Kontrollen vor Ort durchgeführt, aber diese können angesichts der Anzahl der Projekte und der beschränkten Mittel nicht systematisch sein. Aus diesem Grund wird ein Teil der Kontrollen ausgelagert. Die Kommission bemüht sich, die Arbeit der Kontrolleure regelmäßig zu prüfen, und ist der Ansicht, dass die vorhandenen Kontrollsysteme zufrieden stellend funktionieren.
3. Die Wirksamkeit der Managementberichterstattung durch die Delegationen in Form der Managementberichte über die Außenhilfe (External Assistance Management Reports (EAMR)) ließe sich insofern verbessern, als an die Delegationen gerichtete Rückmeldungen mit Anleitungen und Anweisungen häufig nicht rechtzeitig übermittelt werden. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2005, Ziffer 31) Die zentralen Dienststellen von EuropeAid verbesserten ihre Reaktion auf die EAMR, indem sie ihre Rückmeldungen ausführlicher und rechtzeitiger machten. Es wurden zufriedenstellende Maßnahmen ergriffen. 4. Die Zahl der Kontrollbesuche in den Delegationen zwecks Überprüfung der Einrichtung und Funktionsweise der Überwachungs- und Kontrollsysteme ist begrenzt. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2005, Ziffern 32 und 42) Die Kontrollbesuche sind gut aufgebaut und führen zu praktischen Empfehlungen im Hinblick auf die Verbesserung der Kontrollsysteme. Allerdings wurden im Jahr 2006 — obwohl mehr Kontrollbesuche geplant waren — weniger durchgeführt als im Jahr 2005. Die Überprüfung der Delegationen durch die zentralen Dienststellen von EuropeAid sollte durch eine Erhöhung der Anzahl der Kontrollbesuche verbessert werden.
Die Kommission hat sich über die gute Arbeitsweise der Delegationen und ihre Kapazität zur dezentralen Verwaltung der Projekte vergewissert. 2006/2007 ist als Übergangszeit zu betrachten, in der gezielte Kontrollbesuche, deren Qualität vom Rechnungshof hervorgehoben wurde, durchgeführt wurden. Nun, da sich die Dekonzentration eingespielt hat, soll ein neuer umfassender Rahmen geschaffen werden.
5. Da der Umfang der Ex-post-Kontrollen der Vorgänge begrenzt ist, können sie nur bedingt einen Beitrag zur Gewährleistung der Gesamtzuverlässigkeit der Systeme und Verfahren sowie zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge liefern. Sie werden zudem mit großer Verzögerung durchgeführt. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2005, Ziffern 33 und 42) EuropeAid hat den Rückstand aufgeholt und einige Aspekte seines Ansatzes überarbeitet. Der Abdeckungsgrad wurde reduziert und der Kontrollumfang geringfügig erweitert. Beim Umfang der Ex-post-Kontrollen der Vorgänge bleiben Aspekte betreffend rechtliche Verpflichtungen sowie ausführliche Belegunterlagen zu Ausgaben für Leistungsprogramme nach wie vor unberücksichtigt. EuropeAid sollte die Ausweitung des Umfangs der Ex-post-Kontrollen der Vorgänge auf Aspekte betreffend rechtliche Verpflichtungen sowie ausführliche Belegunterlagen zu Ausgaben für Leistungsprogramme erwägen.
Die Merkmale der Ex-post-Kontrollen von Vorgängen beruhen auf einer Bewertung des Restrisikos und des Zusammenspiels mit anderen Komponenten des Kontrollsystems. Ex-post-Kontrollen von Vorgängen bilden eine zusätzliche Ebene der Gewährleistung für die Beurteilung der solchen Kontrollen unterliegenden Elemente (siehe auch die Antwort der Kommission zu Ziffer 45).
6. Die zentrale Überwachung der Durchführung und der Weiterverfolgung der von den Delegationen und den zentralen Dienststellen von EuropeAid veranlassten Prüfungen muss verbessert werden. (Jahresbericht zum Haushaltsjahr 2005, Ziffer 37) Das computergestützte Instrument (CRIS-Audit) wurde nicht verändert. Es gibt nach wie vor keine zentralisierten Managementinformationen über den Erfassungsbereich und die Ergebnisse der von den Delegationen veranlassten Prüfungen. Die zentrale Überwachung der von den Delegationen veranlassten externen Prüfungen sollte verbessert werden, sodass eine wirksame Weiterleitung der Ergebnisse an alle relevanten Managementebenen möglich ist. Dies sollte einfacher werden, wenn Ende 2007 ein Managementsystem verfügbar wird, das Informationen zum Prüfungsablauf liefert und den Zugang zu relevanten Prüfungsergebnissen erleichtert.
Das derzeitige System zur Planung und zentralen Überwachung der externen Prüfungen liefert die Informationen, die für die Risikoanalyse und Prüfungsstrategie von EuropeAid erforderlich sind. EuropeAid beabsichtigt die Funktionsweise von CRIS-Audit als Hilfsmittel, welches das derzeitige System ergänzt, anhand der bisher gesammelten Erfahrungen weiter zu verbessern. Inzwischen hat die Kommission ein detaillierteres Format für die Berichterstattung im jährlichen Prüfungsplan 2007 vorgesehen.
|
(1) Das Abkommen von Yaundé I wurde 1964 geschlossen. Das jüngste Abkommen (Cotonou) wurde am 23. Juni 2000 geschlossen und am 25. Juni 2005 in Luxemburg überarbeitet.
(2) Beim neunten EEF belief sich die ursprüngliche Mittelausstattung auf 13 800 Millionen Euro, wovon 2 200 Millionen Euro in die Verantwortung der EIB fallen.
(3) Finanzregelung vom 27. März 2003 für den neunten EEF, Artikel 96, 103 und 112 (ABl. L 83 vom 1.4.2003, S. 1); in seiner Stellungnahme Nr. 12/2002 zum Entwurf der Finanzregelung (ABl. C 12 vom 17.1.2003) hat der Hof darauf hingewiesen, dass diese Bestimmungen die Entlastungsbefugnisse des Europäischen Parlaments einschränken.
(4) In einer Dreiervereinbarung zwischen der EIB, der Kommission und dem Hof (Artikel 112 der vorstehend genannten Finanzregelung vom 27. März 2003 für den neunten EEF) sind die Modalitäten der Prüfung dieser Vorgänge durch den Hof festgelegt.
(5) Die programmierbare Hilfe wird definiert im Rahmen der nationalen und regionalen Richtprogramme (NRP bzw. RRP) und im Rahmen AKP-intern finanzierter Projekte und Programme.
(6) Beim sechsten, siebten und achten EEF werden diese Operationen nach wie vor unter der Verantwortung der Kommission von der EIB durchgeführt.
(7) Eine positive Stellungnahme des EEF-Ausschusses ist erforderlich für Projekte oder Programme im Wert von über 8 Millionen Euro bzw. über 25 % Anteil am Richtprogramm. Bei Projekten im Wert von unter 8 Millionen Euro werden dem EEF-Ausschuss Vorabinformationen übermittelt.
(8) Die Funktion des nationalen Anweisungsbefugten wird im Allgemeinen vom Finanzminister des jeweiligen AKP-Staates wahrgenommen.
(9) Die Nettozahlungen entsprechen den Gesamtzahlungen abzüglich Wiedereinziehungen.
(10) Ursprüngliche Mittelausstattung des sechsten, siebten, achten und neunten EEF, Zinsen, verschiedene Mittel und Mittelübertragungen aus früheren EEF.
(11) In Prozent der Mittel.
Quelle: Rechnungshof auf der Grundlage der EEF-Übersichten über die Finanzielle Ausführung und der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2006.
(12) KOM(2007) 240 endg. vom 27.4.2007, S. 3.
(13) Gemäß Artikel 1 Absätze 3 und 4 des Internen Abkommens über die Finanzierung der im mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2008-2013 bereitgestellten Gemeinschaftshilfe (ABl. L 247 vom 9.9.2006) werden noch vorhandene Mittel des 9. EEF oder vorangegangener EEF sowie freigegebene Mittel aus Projekten im Rahmen des neunten EEF oder vorangegangener EEF nach dem 31. Dezember 2007 nicht mehr gebunden.
(14) Artikel 96 und 102.
(15) So wie in Artikel 96 Absatz 1 und den Artikeln 100, 101 und 125 Absatz 2 der Finanzregelung für den neunten EEF festgelegt; konkret handelt es sich dabei einerseits um die vom Rechnungsführer erstellten Vermögensübersichten und dazugehörigen Übersichten und andererseits um die Haushaltsrechnungen mit den vom Hauptanweisungsbefugten und vom Rechnungsführer gemeinsam erstellten Tabellen. Diese Jahresabschlüsse werden für jeden der vier EEF einzeln und einmal in konsolidierter Form erstellt. Die Jahresabschlüsse und die Informationen der EIB werden nicht durch die vorliegende Erklärung abgedeckt (siehe Fußnote 14).
(16) Gemäß Artikel 103 Absatz 3 der oben erwähnten Finanzregelung; zusammen mit Artikel 1 der genannten Finanzregelung bedeutet dies, dass die Zuverlässigkeitserklärung nicht den unter der Verantwortung der EIB verwalteten Teil der Mittel des neunten EEF abdeckt.
(17) Siehe Artikel 100 der Finanzregelung vom 27. März 2003 für den neunten EEF: Die Jahresabschlüsse umfassen die Vermögensübersicht, die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle sowie die Tabelle der Forderungen des EEF.
(18) Siehe Artikel 101 der Finanzregelung vom 27. März 2003 für den neunten EEF: Die Übersichten über die finanzielle Ausführung umfassen Tabellen, aus denen die Mittelausstattung, die Mittelbindungen und die Zahlungen hervorgehen.
(19) Gemäß IPSAS 4 — Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse — sind die finanziellen Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auszuweisen.
(20) Etwa Auftragsart, Auftragsdaten, fälschlicherweise als Vorschüsse gebuchte Zahlungen, Angaben zu Garantien usw.
(21) Artikel 17 Ziffer 2 von Anhang 4.
(22) Artikel 61 Absatz 2 Buchstabe a.
(23) Siehe Ziffern 28 und 29 des Sonderberichts Nr. 2/2005 über die aus dem EEF an die AKP-Staaten gezahlten Haushaltszuschüsse (ABl. C 249 vom 7.10.2005).
(24) November 2006.
(25) Bewertung der öffentlichen Ausgaben und der finanziellen Rechenschaftspflicht (Public Expenditure Financial Accountability (PEFA)), Analyse der öffentlichen Ausgaben (Public Expenditure Reviews (PER)), Bewertung der finanziellen Rechenschaftspflicht eines Landes (Country Financial Accountability Assessment (CFAA)) usw.
(26) Siehe Stellungnahme Nr. 2/2004 des Rechnungshofs der Europäischen Gemeinschaften zum Modell der „Einzigen Prüfung“ (und Vorschlag für einen Internen Kontrollrahmen der Gemeinschaft) (ABl. C 107 vom 30.4.2004), und Jahresbericht über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten, achten und neunten EEF zum Haushaltsjahr 2005 (ABl. C 263 vom 31.10.2006, S. 224, Ziffer 40).
(27) Staatliche oder halbstaatliche Einrichtungen oder Dienststellen der betreffenden Staaten oder die für die Durchführung der Maßnahme zuständige juristische Person.
(28) Diese Zahlen beziehen sich auf den jährlichen Prüfungsplan für die AKP-Länder und umfassen Prüfungen der Ausgaben aus den EEF und aus dem Gesamthaushaltsplan.
(29) Das genaue Ausmaß dieses Phänomens lässt sich schwer beziffern, da zentral verwaltete Daten zu den von den Delegationen in Auftrag gegebenen Prüfungen nicht vorhanden sind. Bei der Durchsicht von 49 von den Delegationen erhaltenen EAMR zeigte sich allerdings, dass lediglich sechs Delegationen angaben, ihren jährlichen Prüfungsplan voll erfüllt zu haben. Mindestens sechs Delegationen konnten gar keine der in ihren Prüfungsplänen 2006 vorgesehenen Prüfungen durchführen, und viele Delegationen meldeten niedrige Durchführungsquoten.
(30) ABl. C 263 vom 31.10.2006.
(31) Im Jahr 2005 wurden zehn Kontrollbesuche vorgenommen.
(32) Siehe Antwort der Kommission auf Ziffer 42 Buchstabe c des Jahresberichts des Hofes über die Tätigkeiten im Rahmen des sechsten, siebten, achten und neunten EEF (ABl. C 263 vom 31.10.2006).
(33) Madagaskar, Dominikanische Republik und Kenia.
(34) Siehe Stellungnahme Nr. 2/2004.
(35) Sonderbericht Nr. 2/2005, Ziffer 85.