ISSN 1725-2407 |
||
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 228 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
50. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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IV Informationen |
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INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION |
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|
Kommission |
|
2007/C 228/01 |
||
2007/C 228/02 |
||
2007/C 228/03 |
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|
INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN |
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2007/C 228/04 |
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im inneritalienischen Linienflugverkehr ( 1 ) |
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|
V Bekanntmachungen |
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VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK |
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|
Kommission |
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2007/C 228/05 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4735 — OSRAM/Sunny World) ( 1 ) |
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2007/C 228/06 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4824 — Kraft/Danone Biscuits) ( 1 ) |
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SONSTIGE RECHTSAKTE |
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Kommission |
|
2007/C 228/07 |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR |
DE |
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IV Informationen
INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION
Kommission
28.9.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 228/1 |
Euro-Wechselkurs (1)
27. September 2007
(2007/C 228/01)
1 Euro=
|
Währung |
Kurs |
USD |
US-Dollar |
1,4180 |
JPY |
Japanischer Yen |
163,29 |
DKK |
Dänische Krone |
7,4559 |
GBP |
Pfund Sterling |
0,69930 |
SEK |
Schwedische Krone |
9,2207 |
CHF |
Schweizer Franken |
1,6577 |
ISK |
Isländische Krone |
87,26 |
NOK |
Norwegische Krone |
7,7500 |
BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
CYP |
Zypern-Pfund |
0,5842 |
CZK |
Tschechische Krone |
27,606 |
EEK |
Estnische Krone |
15,6466 |
HUF |
Ungarischer Forint |
250,14 |
LTL |
Litauischer Litas |
3,4528 |
LVL |
Lettischer Lat |
0,7048 |
MTL |
Maltesische Lira |
0,4293 |
PLN |
Polnischer Zloty |
3,7785 |
RON |
Rumänischer Leu |
3,3751 |
SKK |
Slowakische Krone |
33,881 |
TRY |
Türkische Lira |
1,7238 |
AUD |
Australischer Dollar |
1,6079 |
CAD |
Kanadischer Dollar |
1,4163 |
HKD |
Hongkong-Dollar |
11,0011 |
NZD |
Neuseeländischer Dollar |
1,8862 |
SGD |
Singapur-Dollar |
2,1150 |
KRW |
Südkoreanischer Won |
1 304,84 |
ZAR |
Südafrikanischer Rand |
9,7370 |
CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
10,6560 |
HRK |
Kroatische Kuna |
7,2848 |
IDR |
Indonesische Rupiah |
12 960,52 |
MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,8460 |
PHP |
Philippinischer Peso |
63,916 |
RUB |
Russischer Rubel |
35,3460 |
THB |
Thailändischer Baht |
44,920 |
Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
28.9.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 228/2 |
Verzeichnis der Entscheidungen der Gemeinschaft über die Zulassung von Arzneimitteln vom 1.8.2007 bis 31.8.2007
(Veröffentlichung gemäß Artikel 13 bzw. Artikel 38 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) )
(2007/C 228/02)
— Erteilung einer Zulassung (Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004): Genehmigt
Datum der Entscheidung |
Bezeichnung des Arzneimittels |
INN (internationaler Freiname) |
Zulassungsinhaber |
Registriernummer im Gemeinschaftsverzeichnis |
Darreichungsform |
ATC-Code (anatomisch-therapeutisch-chemischer Code) |
Datum der Mitteilung |
|||||
3.8.2007 |
INCRELEX |
Mecasermin |
|
EU/1/07/402/001 |
Injektionslösung |
H01AC03 |
7.8.2007 |
|||||
22.8.2007 |
Enviage |
Aliskiren |
|
EU/1/07/406/001-020 |
Filmtabletten |
C09XA02 |
24.8.2007 |
|||||
22.8.2007 |
Riprazo |
Aliskiren |
|
EU/1/07/409/001-020 |
Filmtabletten |
C09XA02 |
24.8.2007 |
|||||
22.8.2007 |
Sprimeo |
Aliskiren |
|
EU/1/07/407/001-020 |
Filmtabletten |
C09XA02 |
24.8.2007 |
|||||
22.8.2007 |
Rasilez |
Aliskiren |
|
EU/1/07/405/001-020 |
Filmtabletten |
C09XA02 |
24.8.2007 |
|||||
22.8.2007 |
Tekturna |
Aliskiren |
|
EU/1/07/408/001-020 |
Filmtabletten |
C09XA02 |
24.8.2007 |
|||||
22.8.2007 |
Atriance |
Nelarabin |
|
EU/1/07/403/001 |
Infusionslösung |
L01BB07 |
24.8.2007 |
|||||
23.8.2007 |
Flebogammadif |
Normales Immunglobulin vom Menschen |
|
EU/1/07/404/001-005 |
Infusionslösung |
J06BA02 |
27.8.2007 |
|||||
28.8.2007 |
Abseamed |
Epoetin alfa |
|
EU/1/07/412/001-016 |
Injektionslösung in Fertigspritze |
B03XA01 |
31.8.2007 |
|||||
28.8.2007 |
Binocrit |
Epoetin alfa |
|
EU/1/07/410/001-016 |
Injektionslösung in Fertigspritze |
B03XA01 |
31.8.2007 |
|||||
28.8.2007 |
Epoetin alfa hexal |
Epoetin alfa |
|
EU/1/07/411/001-016 |
Injektionslösung in Fertigspritze |
B03XA01 |
3.9.2007 |
— Änderung einer Zulassung (Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 ): Genehmigt
Datum der Entscheidung |
Bezeichnung des Arzneimittels |
Zulassungsinhaber |
Registriernummer im Gemeinschaftsverzeichnis |
Datum der Mitteilung |
||||||||||
1.8.2007 |
Keppra |
|
EU/1/00/146/001-030 |
3.8.2007 |
||||||||||
3.8.2007 |
TachoSil |
|
EU/1/04/277/001-004 |
7.8.2007 |
||||||||||
7.8.2007 |
BeneFIX |
|
EU/1/97/047/001-007 |
9.8.2007 |
||||||||||
10.8.2007 |
Norvir |
|
EU/1/96/016/001 EU/1/96/016/003-004 |
14.8.2007 |
||||||||||
10.8.2007 |
Fasturtec |
|
EU/1/00/170/001-002 |
14.8.2007 |
||||||||||
10.8.2007 |
Ceprotin |
|
EU/1/01/190/001-002 |
14.8.2007 |
||||||||||
10.8.2007 |
Cellcept |
|
EU/1/96/005/001-006 |
14.8.2007 |
||||||||||
10.8.2007 |
Rebif |
|
EU/1/98/063/001-007 |
14.8.2007 |
||||||||||
10.8.2007 |
Tritanrix HepB |
|
EU/1/96/014/001-003 |
14.8.2007 |
||||||||||
10.8.2007 |
Cialis |
|
EU/1/02/237/001-008 |
22.8.2007 |
||||||||||
20.8.2007 |
Actos |
|
EU/1/00/150/001-024 |
22.8.2007 |
||||||||||
20.8.2007 |
Glustin |
|
EU/1/00/151/001-022 |
22.8.2007 |
||||||||||
20.8.2007 |
Competact |
|
EU/1/06/354/001-009 |
22.8.2007 |
||||||||||
21.8.2007 |
Forsteo |
|
EU/1/03/247/001-002 |
23.8.2007 |
||||||||||
21.8.2007 |
Nexavar |
|
EU/1/06/342/001 |
23.8.2007 |
||||||||||
21.8.2007 |
Opatanol |
|
EU/1/02/217/001-002 |
23.8.2007 |
||||||||||
21.8.2007 |
NeuroBloc |
|
EU/1/00/166/001-003 |
23.8.2007 |
||||||||||
21.8.2007 |
Avastin |
|
EU/1/04/300/001-002 |
23.8.2007 |
||||||||||
21.8.2007 |
Kiovig |
|
EU/1/05/329/001-005 |
23.8.2007 |
||||||||||
22.8.2007 |
Sprycel |
|
EU/1/06/363/001-009 |
24.8.2007 |
||||||||||
22.8.2007 |
Luminity |
|
EU/1/06/361/001-002 |
24.8.2007 |
||||||||||
22.8.2007 |
Emtriva |
|
EU/1/03/261/001-003 |
24.8.2007 |
||||||||||
22.8.2007 |
Baraclude |
|
EU/1/06/343/001-005 |
24.8.2007 |
||||||||||
23.8.2007 |
Inovelon |
|
EU/1/06/378/001-016 |
28.8.2007 |
||||||||||
23.8.2007 |
Stocrin |
|
EU/1/99/111/001-011 |
28.8.2007 |
||||||||||
23.8.2007 |
Sustiva |
|
EU/1/99/110/001-009 |
28.8.2007 |
||||||||||
23.8.2007 |
Orfadin |
|
EU/1/04/303/001-003 |
27.8.2007 |
||||||||||
27.8.2007 |
Kivexa |
|
EU/1/04/298/001-002 |
29.8.2007 |
||||||||||
27.8.2007 |
Ziagen |
|
EU/1/99/112/001-002 |
29.8.2007 |
||||||||||
27.8.2007 |
Rapamune |
|
EU/1/01/171/001 EU/1/01/171/007-012 |
29.8.2007 |
||||||||||
27.8.2007 |
Prezista |
|
EU/1/06/380/001 |
29.8.2007 |
||||||||||
27.8.2007 |
NovoMix |
|
EU/1/00/142/004-005 EU/1/00/142/009-022 |
29.8.2007 |
||||||||||
27.8.2007 |
Invanz |
|
EU/1/02/216/001-002 |
29.8.2007 |
||||||||||
27.8.2007 |
Tandemact |
|
EU/1/06/366/001-004 |
29.8.2007 |
||||||||||
27.8.2007 |
Ebixa |
|
EU/1/02/219/001-015 |
29.8.2007 |
||||||||||
29.8.2007 |
Enbrel |
|
EU/1/99/126/001-018 |
31.8.2007 |
||||||||||
28.8.2007 |
Cymbalta |
|
EU/1/04/296/001-009 |
31.8.2007 |
||||||||||
28.8.2007 |
Xeristar |
|
EU/1/04/297/001-008 |
31.8.2007 |
||||||||||
28.8.2007 |
YENTREVE |
|
EU/1/04/280/001-008 |
31.8.2007 |
||||||||||
28.8.2007 |
Ariclaim |
|
EU/1/04/283/001-007 |
31.8.2007 |
||||||||||
29.8.2007 |
Stalevo |
|
EU/1/03/260/001-018 |
31.8.2007 |
||||||||||
29.8.2007 |
Exubera |
|
EU/1/05/327/001-018 |
31.8.2007 |
||||||||||
29.8.2007 |
Vistide |
|
EU/1/97/037/001 |
31.8.2007 |
||||||||||
29.8.2007 |
Evoltra |
|
EU/1/06/334/001-004 |
31.8.2007 |
||||||||||
29.8.2007 |
Xelevia |
|
EU/1/07/382/001-018 |
31.8.2007 |
||||||||||
29.8.2007 |
Januvia |
|
EU/1/07/383/001-018 |
31.8.2007 |
||||||||||
29.8.2007 |
Quixidar |
|
EU/1/02/207/001-004 |
31.8.2007 |
||||||||||
29.8.2007 |
Quixidar |
|
EU/1/02/207/001-004 |
31.8.2007 |
||||||||||
29.8.2007 |
Arixtra |
|
EU/1/02/206/001-004 |
31.8.2007 |
||||||||||
29.8.2007 |
Arixtra |
|
EU/1/02/206/001-004 |
31.8.2007 |
||||||||||
30.8.2007 |
Fuzeon |
|
EU/1/03/252/001-003 |
5.9.2007 |
||||||||||
30.8.2007 |
BYETTA |
|
EU/1/06/362/001-004 |
5.9.2007 |
||||||||||
30.8.2007 |
Agenerase |
|
EU/1/00/148/001-004 |
5.9.2007 |
||||||||||
30.8.2007 |
Aranesp |
|
EU/1/01/185/001-073 |
5.9.2007 |
||||||||||
30.8.2007 |
NovoRapid |
|
EU/1/99/119/001 EU/1/99/119/003 EU/1/99/119/005-014 |
5.9.2007 |
||||||||||
30.8.2007 |
Nespo |
|
EU/1/01/184/001-073 |
5.9.2007 |
||||||||||
30.8.2007 |
Zyprexa |
|
EU/1/96/022/002 EU/1/96/022/004 EU/1/96/022/006 EU/1/96/022/008-012 EU/1/96/022/014 EU/1/96/022/016-017 EU/1/96/022/019-034 |
5.9.2007 |
||||||||||
30.8.2007 |
Zyprexa Velotab |
|
EU/1/99/125/001-016 |
5.9.2007 |
||||||||||
30.8.2007 |
InductOs |
|
EU/1/02/226/001 |
5.9.2007 |
||||||||||
30.8.2007 |
Aldara |
|
EU/1/98/080/001 |
5.9.2007 |
||||||||||
|
5.9.2007 |
|||||||||||||
31.8.2007 |
Karvea |
|
EU/1/97/049/001-039 |
6.9.2007 |
||||||||||
31.8.2007 |
Aprovel |
|
EU/1/97/046/001-039 |
5.9.2007 |
||||||||||
31.8.2007 |
CUBICIN |
|
EU/1/05/328/001-002 |
5.9.2007 |
||||||||||
31.8.2007 |
Glustin |
|
EU/1/00/151/001-024 |
5.9.2007 |
||||||||||
31.8.2007 |
Mimpara |
|
EU/1/04/292/001-012 |
6.9.2007 |
||||||||||
31.8.2007 |
Parareg |
|
EU/1/04/293/001-012 |
6.9.2007 |
||||||||||
31.8.2007 |
Epivir |
|
EU/1/96/015/001-005 |
6.9.2007 |
||||||||||
31.8.2007 |
Zimulti |
|
EU/1/06/345/001-011 |
6.9.2007 |
||||||||||
31.8.2007 |
ACOMPLIA |
|
EU/1/06/344/001-011 |
6.9.2007 |
||||||||||
31.8.2007 |
Prevenar |
|
EU/1/00/167/001-007 |
6.9.2007 |
— Aussetzung einer Zulassung (Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004)
Datum der Entscheidung |
Bezeichnung des Arzneimittels |
Zulassungsinhaber |
Registriernummer im Gemeinschaftsverzeichnis |
Datum der Mitteilung |
|||||
6.8.2007 |
Viracept |
|
EU/1/97/054/001 EU/1/97/054/003-005 |
8.8.2007 |
— Änderung einer Zulassung (Artikel 38 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004): Genehmigt
Datum der Entscheidung |
Bezeichnung des Arzneimittels |
Zulassungsinhaber |
Registriernummer im Gemeinschaftsverzeichnis |
Datum der Mitteilung |
|||
2.8.2007 |
Dexdomitor |
|
EU/2/02/033/001 |
6.8.2007 |
|||
13.8.2007 |
Advocate |
|
EU/2/03/039/001-030 |
15.8.2007 |
|||
23.8.2007 |
PRAC-TIC |
|
EU/2/06/066/001-012 |
27.8.2007 |
|||
27.8.2007 |
Yarvitan |
|
EU/2/06/063/001-003 |
29.8.2007 |
|||
|
29.8.2007 |
Jeder Interessent erhält auf Anfrage den Beurteilungsbericht zu den betreffenden Arzneimitteln sowie die entsprechenden Entscheidungen. Anfragen sind an folgende Adresse zu richten:
Europäische Arzneimittel-Agentur |
7, Westferry Circus |
Canary Wharf |
London E14 4HB |
United Kingdom |
(1) ABl. L 136 vom 30. April 2004, Seite 1.
28.9.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 228/11 |
Verzeichnis der Entscheidungen der Gemeinschaft über die Zulassung von Arzneimitteln vom 1.8.2007 bis 31.8.2007
(Entscheidungen gemäß Artikel 34 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1) bzw. Artikel 38 der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2) )
(2007/C 228/03)
— Erteilung, Aufrechterhaltung oder Änderung einer Zulassung in einem Mitgliedstaat
Datum der Entscheidung |
Bezeichnung(en) des Arzneimittels |
Zulassungsinhaber |
Betroffener Mitgliedstaat |
Datum der Mitteilung |
|||||
3.8.2007 |
INCRELEX |
|
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. |
6.8.2007 |
|||||
22.8.2007 |
Cefuroximaxetil |
Siehe Anhang |
Siehe Anhang |
23.8.2007 |
|||||
28.8.2007 |
Abseamed |
|
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. |
31.8.2007 |
|||||
28.8.2007 |
Binocrit |
|
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. |
31.8.2007 |
|||||
28.8.2007 |
Epoetin alfa hexal |
|
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. |
3.9.2007 |
(1) ABl. L 311 vom 28.11.2001, S. 67.
(2) ABl. L 311 vom 28.11.2001, S. 1.
ANHANG
AUFLISTUNG DER NAMEN, DARREICHUNGSFORMEN, ARZNEIMITTELSTÄRKEN, ART DER ANWENDUNG, ZULASSUNGSINHABER/ANTRAGSTELLER IN DEN MITGLIEDSTAATEN
Mitgliedstaat |
Zulassungsinhaber |
Antragsteller |
Markenname |
Stärke |
Darreichungsform |
Art der Anwendung |
||||
Die Niederlande |
|
|
Cefuroximaxetil 125, omhulde tabletten 125 mg |
125 mg |
Filmtabletten |
oral |
||||
Cefuroximaxetil 250, omhulde tabletten 250 mg |
250 mg |
|||||||||
Cefuroximaxetil 500, omhulde tabletten 500 mg |
500 mg |
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Estland |
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Cefuroxim 1A Pharma 125 mg |
125 mg |
Filmtabletten |
oral |
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Cefuroxim 1A Pharma 250 mg |
250 mg |
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Cefuroxim 1A Pharma 500 mg |
500 mg |
|||||||||
Griechenland |
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Cefuroxime axetil Sandoz 250 mg |
250 mg |
Filmtabletten |
oral |
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Cefuroxime axetil Sandoz 500 mg |
500 mg |
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Portugal |
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Cefuroxima Sandoz 250 mg comprimidos |
250 mg |
Filmtabletten |
oral |
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Cefuroxima Sandoz 500 mg comprimidos |
500 mg |
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Spanien |
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Cefuroxima Sandoz 125 mg comprimidos recubiertos con película EFG |
125 mg |
Filmtabletten |
oral |
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Cefuroxima Sandoz 250 mg comprimidos recubiertos con película EFG |
250 mg |
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Cefuroxima Sandoz 500 mg comprimidos recubiertos con película EF |
500 mg |
INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN
28.9.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 228/13 |
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im inneritalienischen Linienflugverkehr
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2007/C 228/04)
Die italienische Regierung hat beschlossen, gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs (1) und in Übereinstimmung mit den bei der Verkehrskonferenz der Region Piemont gefassten Beschlüssen gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im Linienflugverkehr auf folgender Strecke aufzuerlegen:
1. Betroffene Strecken
Cuneo Levaldigi — Rom Fiumicino und Rom Fiumicino — Cuneo Levaldigi
1.1. |
Die zuständigen Stellen können gemäß Artikel 9 der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft (2) in der durch die Verordnung (EG) Nr. 793/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (3) geänderten Fassung nach den in diesem Dokument geregelten Modalitäten Zeitnischen reservieren. |
1.2. |
Im Interesse der mit der Auferlegung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen verfolgten Ziele werden die einwilligenden Luftfahrtunternehmen vom italienischen Amt für Zivilluftfahrt ENAC auf strukturelle Eignung und Erfüllung der Mindestanforderungen für den Zugang zum Dienst überprüft. |
2. Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
2.1 Mindestfrequenzen:
a. |
Cuneo Levaldigi — Rom Fiumicino und Rom Fiumicino — Cuneo Levaldigi Auf der oben genannten Strecke ist folgende Mindestfrequenz von Flügen einzuhalten:
|
Die gesamte Kapazität jedes Luftfahrzeugs ist zu den Bedingungen der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen anzubieten.
2.2. Abflugzeiten
Auf der Strecke Cuneo Levaldigi — Rom Fiumicino müssen die Flugpläne von Montag bis Samstag mindestens einen Abflug in der Zeitspanne 06.45-07.45 Uhr vorsehen.
Auf der Strecke Rom Fiumicino — Cuneo Levaldigi müssen die Flugpläne von Montag bis Freitag mindestens einen Abflug in der Zeitspanne 19.00-20.30 Uhr vorsehen.
Auf der Strecke Rom Fiumicino — Cuneo Levaldigi müssen die Flugpläne sonntags mindestens einen Abflug in der Zeitspanne 19.00-20.30 Uhr vorsehen.
2.3. Einzusetzende Flugzeuge und bereitzustellende Kapazität:
Die Flüge auf der Strecke Cuneo Levaldigi — Rom Fiumicino und Rom Fiumicino — Cuneo Levaldigi sind mit einem zweimotorigen Luftfahrzeug (Turboprop- oder Strahltriebwerk) mit Druckkabine und mindestens 44 Sitzen durchzuführen.
Sollte die Marktlage es erfordern, ist die angebotene Kapazität durch Einrichtung zusätzlicher Flüge zu erhöhen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf eine zusätzliche Ausgleichsleistung oder die Anwendung anderer als die im folgenden Punkt 2.4 genannten Tarife begründet würde.
Vorbehaltlich sicherheitsbedingter Nichtbeförderung unternimmt das Luftfahrtunternehmen, das die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen akzeptiert, alle nötigen Maßnahmen, um behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen den Zugang zu den eingesetzten Luftfahrzeugen zu erleichtern.
2.4. Tarife:
a) |
Die Höchsttarife auf den einzelnen Strecken betragen: Cuneo Levaldigi — Rom Fiumicino: 90,00 EUR Rom Fiumicino — Cuneo Levaldigi: 90,00 EUR. Die Tarife verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne Flughafensteuern und -gebühren; es dürfen keinerlei Zuschläge erhoben werden. Es ist zumindest eine Art des Flugscheinvertriebs und -verkaufs vorzusehen, die für die Fluggäste vollkommen unentgeltlich ist und keinerlei zusätzliche Kosten mit sich bringt. Die oben angegebenen Tarife gelten für alle Fluggäste auf den fraglichen Strecken. |
b) |
Die zuständigen Stellen passen die Höchsttarife jährlich nach Maßgabe der Inflationsrate des Vorjahres an, die auf der Grundlage des allgemeinen Verbraucherpreisindex ISTAT/FOI ermittelt wird. Die Anpassung wird allen auf den betreffenden Strecken tätigen Luftfahrtunternehmen bekannt gegeben und der Europäischen Kommission zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zur Kenntnis gebracht. |
c) |
Zur Abfederung der Folgen übermäßiger Treibstoffpreisschwankungen wird im Sechsmonatsrhythmus ein Aktualisierungssatz (Sp) berechnet, der positiv oder negativ sein kann, und um den der Tarif auf der Strecke geändert wird:
|
Die Tarifanpassung wird gegebenenfalls halbjährlich vom Verkehrsminister in Abstimmung mit dem Präsidenten der Region Piemont vorgenommen, nachdem ein paritätischer Fachausschuss mit je einem vom ENAC und von der Region Piemont ernannten Vertreter eine entsprechende Prüfung vorgenommen hat. Im Falle einer Tariferhöhung leitet der paritätische Fachausschuss das Anpassungsverfahren auf Antrag der auf den betreffenden Strecken tätigen Luftfahrtunternehmen ein. Bei einer Tarifsenkung wird das Verfahren von Amts wegen eingeleitet. Im Verlauf der oben genannten Prüfung müssen die betroffenen Luftfahrtunternehmen angehört werden. Eine etwaige Tarifanpassung tritt im folgenden Halbjahr in Kraft.
Die Anpassung wird allen auf der Strecke tätigen Luftfahrtunternehmen bekannt gegeben und der Europäischen Kommission zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zur Kenntnis gebracht.
2.5. Kontinuität
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung und Aufrechterhaltung der Flugdienste verpflichtet sich das Luftfahrtunternehmen, das diese gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen akzeptiert, zur Einhaltung nachstehender Verpflichtungen:
— |
Der Verkehrsdienst muss mindestens zwölf Monate ununterbrochen aufrechterhalten werden und darf nur mit mindestens sechsmonatiger Vorankündigung eingestellt werden. |
— |
Die Kundenpolitik ist an die in der Charta der Fluggastrechte enthaltenen Grundsätze anzupassen, um die Einhaltung der geltenden nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Bestimmungen zu gewährleisten. |
— |
Es ist eine Leistungsgarantie zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Ausführung und Kontinuität des Flugbetriebs zu erbringen. Die Garantie beträgt 500 000,00 EUR und wird in Form einer Versicherungs- oder Bankgarantie zugunsten des italienischen Amts für Zivilluftfahrt Ente Nationale dell'Aviazione Civile (ENAC) geleistet, das mittels dieser Garantie die Aufrechterhaltung des Flugbetriebs gewährleisten kann. |
— |
In jedem Jahr sind mindestens 98 % der vorgesehenen Flüge durchzuführen. Abgesehen von Fällen höherer Gewalt darf die Zahl der Flüge, die aus vom Luftfahrtunternehmen unmittelbar zu vertretenden Gründen ausfallen, 2 % der vorgesehenen Flüge nicht übersteigen. |
— |
Bei Überschreitung der zulässigen Schwelle von 2 % ist für jeden zusätzlich ausgefallenen Flug ein Strafgeld von 3 000 EUR an die Regulierungsstelle zu zahlen. — Die so erzielten Einnahmen werden zur Förderung der territorialen Kontinuität auf der Strecke Cuneo Levaldigi — Rom Fiumicino und Rom Fiumicino — Cuneo Levaldigi verwendet. |
Die in diesem Punkt genannten Geldbußen sind kumulierbar mit Strafgeldern nach dem Gesetzesdekret Nr. 69 vom 27.1.2006 über die Ahndung von Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.
Diese gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ersetzen die im Amtsblatt der Europäischen Union C 213 vom 5. September 2006 veröffentlichten Verpflichtungen.
(1) ABl. L 240 vom 24.8.1992, S.8.
(2) ABl. L 14 vom 22.1.1993, S. 1.
(3) ABl. L 138 vom 30.4.2004, S. 50.
V Bekanntmachungen
VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK
Kommission
28.9.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 228/16 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4735 — OSRAM/Sunny World)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2007/C 228/05)
1. |
Am 20. September 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen OSRAM GmbH („OSRAM“, Deutschland), das von Siemens AG, Deutschland, kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Sunny World Ltd. („Sunny World“, Hongkong) durch Erwerb von Anteilen. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
|
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax ([32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4735 — OSRAM/Sunny World, an folgende Anschrift übermittelt werden:
|
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.
28.9.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 228/17 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4824 — Kraft/Danone Biscuits)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2007/C 228/06)
1. |
Am 19. September 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Kraft Foods Global, Inc., das von Kraft Foods Inc. („Kraft“, USA) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des weltweiten Gebäck-, Snack- und Cerealiengeschäfts von Danone („Danone Biscuits“, Frankreich) durch Erwerb von Anteilen. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
|
3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. |
4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Nummer ([32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4824 — Kraft/Danone Biscuits an folgende Anschrift übermittelt werden:
|
(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.
SONSTIGE RECHTSAKTE
Kommission
28.9.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 228/18 |
Veröffentlichung nach Artikel 6 Absatz. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
(2007/C 228/07)
Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Kommission eingehen.
ZUSAMMENFASSUNG
VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES
„VŠESTARSKÁ CIBULE“
Nr. EG: CZ/PDO/005/0437/23.11.2004
g.. U. ( X ) g.g.A. ( )
Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.
1 Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:
Name: |
Úřad průmyslového vlastnictví |
||
Anschrift: |
|
||
Tel.: |
(420) 220 383 111 |
||
Fax: |
(420) 224 324 718 |
||
E-Mail: |
posta@upv.cz |
2 Vereinigung:
Name: |
Zemědělské družstvo Všestary |
||
Anschrift: |
|
||
Tel.: |
(420) 495 458 113 |
||
Fax: |
(420) 495 458 113 |
||
E-Mail: |
sekretariat@vsestary.cz |
||
Zusammensetzung: |
Erzeuger/Verarbeiter ( X ) andere ( ) |
Es handelt sich um eine Ausnahme gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates, weil es in dem Gebiet nur einen Hersteller gibt, eine Genossenschaft, also ein Zusammenschluss von Betriebseigentümern. Die Anforderungen nach Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 der Kommission sind erfüllt.
3 Art des Erzeugnisses:
Klasse 1.6: Zwiebel
4 Spezifikation
(Zusammenfassung der Anforderungen nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006)
4.1. Name: „Všestarská cibule“
4.2 Beschreibung: Form: gleichmäßig kugel- oder eiförmig.
Aussehen: in der Verpackung gleichmäßig; die Oberfläche besteht aus mindestens zwei Schichten trockener Schale, die die fleischigen Zwiebelschuppen bedecken, durch die die kompakte Zwiebel gebildet wird. Die Schale darf weder feucht noch schimmelig sein, und die Zwiebeln dürfen keine Zeichen von Krankheits- oder Schadorganismenbefall aufweisen.
Farbe: Schale goldgelb (keinesfalls dunkelbraun), Farbe der Zwiebelschuppen weiß bis grünlich-weiß.
Geschmack: nach Zwiebel, angenehm, süß, je nach Sorte unterschiedlich scharf.
Geruch: süß, beißend nach Zwiebeln.
Angebaute Sorten von „Všestarská cibule“: Radar, Armstrong, Hyskin, Sedona, Hybelle, Sturon, Baldito, Narvito, Canto, Takmar, Takstar, Wellington, Viktory, Profit und Festival.
4.3 Geografisches Gebiet: Das Katastergebiet und die Umgebung der Gemeinde Všestary, einschließlich der Katastergebiete der Gemeinden Bříza, Rosnice, Světí, Rozběřice, Neděliště, Sendražice, Máslojedy, Čístěves, Horní Dohnalice, Střezetice und Probluz in der Region Hradec Králové (Königgrätz), Tschechische Republik.
4.4 Ursprungsnachweis: Anbauflächen, Lagerräume und -boxen, Chargen und Verpackungsdatum werden ausgewiesen. Außerdem wird ein Verzeichnis der Abnehmer geführt. Hierdurch kann jede Lieferung zurückverfolgt werden, und die Lieferungen sind nicht vertauschbar. Die Zwiebel wird im eingegrenzten Gebiet sortiert, gelagert und verpackt, es kann also nicht zu einer Vermischung mit andernorts angebauten Zwiebeln kommen.
Die Einhaltung der Spezifikation wird von einem hierfür zuständigen Mitarbeiter des Produzenten kontrolliert, Gegenstand der Kontrolle sind insbesondere die Qualität des Saatguts, der Rohware, des technologischen Verfahrens der Anpflanzung (Termine, Mengen organische Düngemittel, Durchführung der Düngung) und die Bedingungen im Lagerraum. Täglich kontrolliert werden Aussehen, Qualität, Verpackung, Sortierung und Kalibrierung der Zwiebeln. Als eines der wichtigsten Kriterien darf die Zwiebel weder beschädigt noch feucht oder von Fäulnis befallen sein. Im Lagerraum werden vor allem Temperatur und Luftfeuchtigkeit überwacht. Die Ergebnisse werden in ein Kontrollbuch eingetragen, das aufbewahrt wird. Außerdem werden namentlich folgende kritische Punkte kontrolliert: Annahme der geernteten Zwiebeln und Einlagerung, EKO-Walzensystem — Kontrolle des Zustands der Zwiebel und Beseitigung von Fremdstoffen, Lagerung und Trocknung der Zwiebel, Beförderung der Zwiebeln auf das Sortierband, Sortierung, Kalibrierung, Einhüllen und Etikettierung, Verpackung, Versand und Transport. Kontrolliert wird in erster Linie der mögliche Befall mit Mikroorganismen, die Belastung mit chemischen Stoffen (Mykotoxine, Schwermetalle), das Vorhandensein mechanischer Verunreinigungen (Steine, Lehm), die Anwesenheit von Schadorganismen, Öl, Entfernung ungeeigneter Zwiebeln, kontaminierter Verpackungen und Frostschäden. Sortieren, Verpackung und Vertrieb sind nach HACCP zertifiziert.
Das charakteristische Wetter ist durch Daten des Tschechischen hydrometeorologischen Instituts belegt. Die Analyse der Böden und der Zwiebel erfolgen in anerkannten externen Labors. Die Kontrolle der Einhaltung der Spezifikation, der Qualität, der Beachtung der Gesetze sowie der Erlasse und Normen erfolgen ebenfalls durch eine übergeordnete Kontrollstelle (Staatliche Agrar- und Lebensmittelinspektion, vgl. Punkt 4.7) nach dem Kontrollplan des zuständigen Inspektorats.
4.5 Herstellungsverfahren: „Všestarská cibule“ wird von qualitativ hochwertigem Hybridsaatgut und zertifizierten Setzlingen erzeugt.
„Všestarské cibule“ wird nach folgendem technologischen Verfahren angebaut: organische Vorbereitung des Bodens, sorgfältige Herbstfurche; im Herbst Vorbereitung des Bodens vor der Setzen; Setzen der Winterzwiebeln; im Frühjahr Vorbereitung des Bodens vor der Aussaat und dem Setzen; Bewässerung nach Bedarf; Jäten; Düngen mit stickstoffhaltigem Dünger; während der Vegetationsperiode gegebenenfalls Maßnahmen gegen Unkrautbefall, Krankheiten und Schadorganismen; Abschneiden und Roden der Zwiebeln; nach dem Trocknen Einsammeln der Zwiebeln; Einlagerung; Kontrolle der Zwiebeln und Beseitigung von Fremdstoffen auf dem EKO-Walzensystem; weitere Trocknung und Durchlüftung der Zwiebeln; Sortierung und Kalibrierung; Verpackung nach Wunsch des Kunden in Netzbeuteln von 3, 5, 10, 15, 20, 25 kg Inhalt oder lose in Kästen mit 10, 15, 20, 25 kg Inhalt, nach Vereinbarung gegebenenfalls auch in anderen Mengen; Etikettierung; Versand.
Dank der modernen, ausreichend trockenen und durchlüfteten Lagerräume können die Zwiebeln zehn Monate bei hervorragender Qualität gelagert werden.
Lagerung und Verpackung müssen innerhalb des eingegrenzten Gebiets erfolgen. Hierdurch wird eine mögliche Beschädigung der Zwiebel bei der Verbringung verhindert. Damit wird auch gewährleistet, dass es nicht zu einer Vermischung mit Zwiebeln aus anderweitigem Anbau kommt. Bei dem auf diese Weise abgestimmten Prozess von Anbau, Lagerung und Verpackung an einem Ort werden die Zwiebeln nicht beschädigt. Die Zwiebel verlässt das eingegrenzte Gebiet mit dem Etikett „Všestarská cibule“ als Fertigprodukt.
4.6 Zusammenhang:
Eigenschaften, Zusammenhänge
„Všestarská cibule“ hat vier grundlegende positive Eigenschaften, die durch die Umgebung und Anbauweise bedingt sind. Die Einzigartigkeit von „Všestarské cibule“ ergibt sich aus
— |
der Einheitlichkeit ihrer Nährstoffparameter |
— |
dem hohen Eisengehalt |
— |
dem sehr hohen Gehalt an Vitamin B3 (Niacin) |
— |
dem Fehlen von bzw. dem geringen Gehalt an Schadstoffen. |
Nährstoffparameter — Einheitlichkeit
Die Mehrzahl der Nährstoffparameter von „Všestarská cibule“ (Aufbaustoffe, Minerale, Vitamine) ist einheitlich und ohne Extreme und entspricht den erwarteten positiven Eigenschaften der Zwiebel. Als Nährstoffe sind u. a. Kalium, Phosphor und die Vitamine B1, B2 und B6 zu nennen.
Eisen — hoher Gehalt
„Všestarská cibule“ weist einen hohen Eisengehalt auf. Nach der USDA National Nutrient Database (Nährstoff-Datenbank des Landwirtschaftsministeriums der USA) beträgt der Eisengehalt von Zwiebeln 2,1 mg/kg, der Eisengehalt von „Všestarská cibule“ liegt mit 2,55 mg/kg um etwa 25 % darüber.
Vitamin B3 (Niacin) — sehr hoher Gehalt
„Všestarská cibule'“ hat einen sehr hohen Gehalt an Vitamin-B3 (Niacin). Nach der National Nutrient Database des USDA beträgt der Niacingehalt von Zwiebeln 0,116 mg/100 g, der Niacingehalt von „Všestarská cibule“ ist mit 0,208 mg/100 g dagegen etwa doppelt so hoch (!).
Abwesenheit von bzw. sehr niedriger Gehalt an Schadstoffen
Von Bedeutung bei „Všestarská cibule“ ist das Fehlen bzw. der niedrige Gehalt an Schadstoffen. So liegt der Cadmiumgehalt bei „Všestarská cibule“ unter 0,03 mg/kg (Norm: 0,05 mg/kg), der NO3-Gehalt beträgt 29 mg/kg (Norm: 1 000 mg/kg). Es wurden einige Dutzend möglicher Schadstoffe untersucht, bei allen Werten entsprach „Všestarská cibule“ den Vorschriften.
Eigenschaften, Zusammenhänge, Umfeld, Anbau
Die oben genannten positiven Eigenschaften ergeben sich aus dem Zusammenhang mit dem Umfeld, und dies insbesondere aufgrund der folgenden Faktoren:
— |
natürliche Bedingungen |
— |
Geschichte des Anbaus |
— |
schonender Anbau |
— |
produktgerechte Weiterverarbeitung nach der Reinigung. |
Natürliche Bedingungen
Die natürlichen Bedingungen im Anbaugebiet setzen sich zusammen aus der Landschaft, dem Boden und dem Wetter. Alle Umweltbedingungen im eingegrenzten Gebiet sind für den Zwiebelanbau sehr günstig.
Landschaft: Všestary liegt 265 m ü. M., die Anbaugebiete 245 — 320 m ü. M. Das Gebiet ist also relativ niedrig gelegen, und es erhält ausreichend Sonneneinstrahlung. Das Relief der Landschaft ist kaum untergliedert, der größte Teil der Fläche besteht aus einer Ebene oder einer leichten Senke. Der Charakter der Landschaft fördert den Verbleib der Feuchtigkeit im Boden. Es handelt sich um weite, nach Süden offene Täler mit nährstoffreichen Bodenschichten, die von der Elbe angeschwemmt werden.
Boden: Die heutigen Böden bestehen aus Quartärsediment. Das älteste Gestein stammt aus der Kreidezeit und liegt hier in Form von Mergel vor. Alle Mergelschichten sind von tiefen Lössablagerungen bedeckt. Löss bildet fast im gesamten Gebiet das Muttersubstrat. Auf den heutigen Lössablagerungen entwickelten sich durch eine ganze Reihe von bodenbildenden Faktoren und insbesondere die genetischen Bodenfaktoren leicht gleyhaltiger Braunboden und Schwarzboden. Die Böden im eingegrenzten Gebiet bieten optimale Bedingungen für den Zwiebelanbau: Sie sind warm, tief, trocknen nicht aus, sind reich an Humus und Nährstoffen und haben einen neutralen pH-Wert. Der hohe natürliche Humusgehalt wird außerdem durch das Anbauverfahren positiv beeinflusst.
Der Mineralgehalt und der pH-Wert wirken sich auf Böden, die für den Zwiebelanbau bestimmt sind, sehr günstig aus. Von neun Feldern wurden Dutzende Bodenproben analysiert und deren Mineralgehalt (Ca, Mg, K, P) und pH-Wert bestimmt. Alle Ergebnisse der Laboranalysen belegen die Eignung der betreffenden Böden für den Anbau von „Všestarské cibule“.
Wetter: In dem Gebiet herrschen milde Klimaverhältnisse.
Die Temperaturen sind mild, relativ ausgeglichen, die durchschnittliche Monatstemperatur beträgt 6,9 oC und während der Vegetationsperiode von April bis September 13,4oC.
Die durchschnittliche Niederschlagsmenge in dem Gebiet beträgt 48 mm, es gibt keine extremen Ausschläge innerhalb eines Monats; die durchschnittliche Niederschlagsmenge im eingegrenzten Gebiet liegt etwas unter dem Durchschnitt in der Tschechischen Republik. Während der Vegetationsperiode fallen 437 mm Niederschläge, die größten Mengen fallen im Juni (86 mm), im Juli (83 mm) und im August (84 mm).
In dem Gebiet herrschen leichte Winde aus unterschiedlichen Richtungen, die zu den milden Temperaturen, günstigen Niederschlägen innerhalb eines Monats sowie zur Durchlüftung des Bodens beitragen. Extreme Winde, die das Gebiet übermäßig austrocknen würden, kommen nicht vor.
Das in der Regel milde Wetter mit mäßigen Schwankungen und geringen Niederschlagsmengen während der Vegetationsperiode der Zwiebeln bietet günstige klimatische Bedingungen für den Zwiebelanbau im eingegrenzten Gebiet. Der grundlegende Vorteil von „Všestarská cibule“ ist die Tatsache, dass die Pflanze kaum wöchentlichen bzw. jährlichen Schwankungen der Niederschlagsmenge unterworfen ist. Durch die natürlichen Bedingungen (Landschaft, Wetter und Boden) bleibt der Feuchtigkeitsgehalt im Boden auch dann günstig, wenn während eines Zeitraums oder eines Jahres nur wenig Niederschläge fallen. Niederschlagsmangel wirkt sich auf die angebauten Zwiebeln weder qualitativ noch quantitativ aus. In der zweiten Hälfte der Vegetationsperiode bevorzugt die Zwiebel einen trockeneren Boden, so dass aufgrund der natürlichen Bedingungen eine zusätzliche Bewässerung durch den Erzeuger nur bei sehr trockenem Wetter (also eher ausnahmsweise) erfolgt.
Geschichte des Anbaus
Der Zwiebelanbau hat im eingegrenzten Gebiet eine langjährige Tradition. Die Geschichte des großflächigen Anbaus von Zwiebeln in Všestary beginnt im Jahr 1964, als die damalige Genossenschaft wegen der hohen Fruchtbarkeit des hiesigen Bodens, der günstigen Höhe über dem Meeresspiegel und des Baus eines neuen Bewässerungssystems im Elbetal den Zwiebelanbau aufnahm. Im Jahr des Anbaus von „Všestarská cibule“ haben der Erzeuger, seine Mitglieder und deren Arbeitnehmer festgestellt, welche Verfahren für den Zwiebelanbau im eingegrenzten Gebiet am günstigsten sind, und wenden diese Verfahren seit langer Zeit an. Angesichts der hohen Qualität der hiesigen Zwiebel hat sich die Tradition bis zum heutigen Tag erhalten, mit guten Aussichten auch für die Zukunft.
Gegenwärtig ist der Erzeuger eine Genossenschaft mit 112 Mitgliedern.
Schonender Anbau
Eine der Bedingungen für die Qualität von „Všestarská cibule“ ist das schonende Anbauverfahren. Die Ausbringung von Düngemitteln erfolgt anhand von Bodenanalysen. So wird der Boden nicht ausgelaugt und die „alte Kraft des Bodens“ bleibt erhalten. Sehr wichtig ist auch der mechanisch schonende Umgang mit dem Boden. Als besonders günstig für die Ausbringung von Düngemitteln hat sich z.B. der Terragator erwiesen, der einerseits eine genaue Dosierung ermöglicht, anderseits aber kein Festwerden des Bodens verursacht (die Verwendung eines Terragators ist keine Bedingung für den Anbau von „Všestarská cibule“, aber eine genaue Dosierung des Düngers trägt zur Qualität des Produkts bei). Dies hat großen Einfluss auf die Durchlässigkeit des Bodens, die Nutzung der Nährstoffe und damit auch auf die Bodenfruchtbarkeit. Der Boden wird nicht zerstört, es kommt nicht zur Verdichtung der unteren Bodenschichten, die Wurzeln der Pflanzen können tiefer wachsen, und die Pflanze kann so auch die Nährstoffe der unteren Schichten nutzen. Auf diese Weise bleibt der Boden in hervorragendem Zustand. Damit die Umwelt möglichst wenig belastet wird, werden nach Möglichkeit organische Düngemittel verwendet, insbesondere Branntweinschlempe und Dünger wie z.B. „Bioganik“, also Kompost, der unter aktiver Luftzufuhr zu Dünger verarbeitet wurde.
Produktgerechte Verarbeitung nach der Ernte
Geerntet werden die Zwiebeln bei trockenem Wetter, so sie direkt auf dem Feld getrocknet werden können. Die Zwiebeln werden schonend eingesammelt und dann zum nahegelegenen Lager des Erzeugers verbracht; sie werden direkt ab Lager verpackt und zu den Abnehmern gebracht.
Durch die produktgerechte Aufbereitung nach der Ernte (vgl. Punkt 4.5), das Einlagern und das Verpacken bewahren „Všestarská cibule“ ihre natürlichen Eigenschaften, die sie aufgrund der guten Umweltbedingungen auf den Feldern und des schonenden Anbaus erhalten haben. Dadurch, dass die Entfernung und die Dauer, die für die Verbringung der geernteten Zwiebeln zum Lager erforderlich ist, auf ein Mindestmaß beschränkt sind und die Verpackung praktisch direkt ab Lager erfolgt, wird die Möglichkeit der mechanischen Beschädigung oder der Fäulnis minimiert.
Der Erzeuger hat ein System zur Risikoanalyse der kritischen Kontrollpunkte (HACCP-System) erarbeitet, mit dem er in erheblicher Weise Beschädigung, Verunreinigung (Beimischungen) oder Fäulnis bei der Verarbeitung nach der Ernte vermeiden kann. Vgl. Punkt 4.4 (Ursprungsnachweis).
Auszeichnungen
„Všestarská cibule“, Sorte Festival, wurde 2002 wurden auf der Hortikomplex, einer Obst-, Gemüse- und Baumschulenausstellung in Olmütz, als beste Züchtung des Jahres mit dem ersten Preis ausgezeichnet.
Die Eintragung vom 14.2.2002 in das tschechische Verzeichnis der Ursprungsbezeichnungen trägt die Nummer 181.
Abschließendes zum Zusammenhang
Im obigen Text wurde gezeigt, dass sich die Eigenschaften von „Všestarské cibule“ aus dem Anbaugebiet und dem Anbau- und Verarbeitungsverfahren ergeben. Insbesondere die Bodenanalysen, deren Ergebnisse bei den Mineralstoffen zumeist hoch bzw. gut und in keinem Fall niedrig sind, stehen in direktem Zusammenhang mit dem Mineral- und Vitamingehalt von „Všestarská cibule“, mit dem guten Kalium- und Phosphorwert und mit dem gegenüber normalen Zwiebeln hohen Eisen- und sehr hohen Vitamin B3-Gehalt von „Všestarská cibule“.
4.7 Kontrollstelle:
Name: |
Státní zemědělská a potravinářská inspekce, Inspektorát v Hradci Králové |
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Anschrift: |
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Tel.: |
(420) 495 454 110 |
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Fax: |
(420) 495 532 518 |
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E-Mail: |
hradec@szpi.gov.cz |
4.8 Etikettierung: —