ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 219

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

50. Jahrgang
19. September 2007


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Kommission

2007/C 219/01

Änderungen der Erläuterungen zu Artikel 17 der Ursprungsprotokolle Paneuropa-Mittelmeer

1

2007/C 219/02

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.4780 — WL Ross/C&A Automotive Interior Businesses) ( 1 )

2

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Kommission

2007/C 219/03

Euro-Wechselkurs

3

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Kommission

19.9.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/1


Änderungen der Erläuterungen zu Artikel 17 der Ursprungsprotokolle Paneuropa-Mittelmeer

(2007/C 219/01)

In der Erläuterung zu Artikel 17 — „Nachweis der Ursprungseigenschaft für die Zwecke der Kumulierung Paneuropa-Mittelmeer“ wird der Abschnitt „Obligatorische Verwendung der Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED“ durch folgendes Beispiel vervollständigt:

„3.   Beispiel für die in einem der in Artikel 3 Absatz 2 und in Artikel 4 Absatz 2 genannten Länder angewandte Kumulierung, wenn ein Ursprungserzeugnis in ein Mittelmeerland ausgeführt wird.

Weiße Schweizer Schokolade (HS 1704) wird als Bulkware in die Gemeinschaft eingeführt, wo sie zu Tafeln gegossen und zum Verkauf verpackt wird. Die Ursprungseigenschaft für die Schokolade (HS 1704) wird in der Gemeinschaft aufgrund der Kumulierung mit der Schweiz erworben, so dass die Zollverwaltung der Gemeinschaft bei der Ausfuhr dieser Schokolade nach Tunesien eine Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED mit dem Vermerk ‚Cumulation applied with Switzerland‘ ausstellen muss.“


19.9.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/2


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.4780 — WL Ross/C&A Automotive Interior Businesses)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 219/02)

Am 23. August 2007 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:

auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor,

in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32007M4780. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht. (http://eur-lex.europa.eu)


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Kommission

19.9.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 219/3


Euro-Wechselkurs (1)

18. September 2007

(2007/C 219/03)

1 Euro=

 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,3867

JPY

Japanischer Yen

160,16

DKK

Dänische Krone

7,4508

GBP

Pfund Sterling

0,69520

SEK

Schwedische Krone

9,2953

CHF

Schweizer Franken

1,6479

ISK

Isländische Krone

90,13

NOK

Norwegische Krone

7,8070

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CYP

Zypern-Pfund

0,5842

CZK

Tschechische Krone

27,499

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

254,49

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,7021

MTL

Maltesische Lira

0,4293

PLN

Polnischer Zloty

3,7837

RON

Rumänischer Leu

3,3800

SKK

Slowakische Krone

33,866

TRY

Türkische Lira

1,7524

AUD

Australischer Dollar

1,6594

CAD

Kanadischer Dollar

1,4226

HKD

Hongkong-Dollar

10,7992

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,9612

SGD

Singapur-Dollar

2,1026

KRW

Südkoreanischer Won

1 290,60

ZAR

Südafrikanischer Rand

9,9727

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

10,4319

HRK

Kroatische Kuna

7,3226

IDR

Indonesische Rupiah

13 003,78

MYR

Malaysischer Ringgit

4,8375

PHP

Philippinischer Peso

63,941

RUB

Russischer Rubel

35,1580

THB

Thailändischer Baht

44,259


(1)  

Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.