ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 133

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

50. Jahrgang
15. Juni 2007


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Kommission

2007/C 133/01

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.4561 — GE/Smiths Aerospace) ( 1 )

1

2007/C 133/02

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.4615 — Merlin/Tussauds) ( 1 )

1

2007/C 133/03

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.4588 — Petroplus/Coryton Refinery Business) ( 1 )

2

2007/C 133/04

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden ( 1 )

3

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Kommission

2007/C 133/05

Euro-Wechselkurs

11

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2007/C 133/06

Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen

12

 

V   Bekanntmachungen

 

VERWALTUNGSVERFAHREN

 

Kommission

2007/C 133/07

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Arbeitsprogramme der spezifischen Programme Zusammenarbeit und Kapazitäten des 7. Rahmenprogramms (EG) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration

18

2007/C 133/08

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des vorläufigen Jahresarbeitsprogramms für Finanzhilfen im Bereich des transeuropäischen Energienetzes (TEN-E) für 2007 (Beschluss der Kommission K(2007) 2479)

19

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Kommission

2007/C 133/09

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4720 — Doughty Hanson/Axcom) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

20

2007/C 133/10

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4660 — MSREF/Hilton Hotels/Portfolio Hotels) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

21

2007/C 133/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4732 — Terra Firma/EMI) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

22

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Kommission

15.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.4561 — GE/Smiths Aerospace)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 133/01)

Am 23. April 2007 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:

auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor,

in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32007M4561. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht. (http://eur-lex.europa.eu)


15.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/1


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.4615 — Merlin/Tussauds)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 133/02)

Am 26. April 2007 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:

auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor,

in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32007M4615. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht. (http://eur-lex.europa.eu)


15.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/2


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.4588 — Petroplus/Coryton Refinery Business)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 133/03)

Am 26. April 2007 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:

auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor,

in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32007M4588. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht. (http://eur-lex.europa.eu)


15.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/3


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 133/04)

Datum der Annahme des Beschlusses

21.3.2007

Beihilfe Nr.

N 447/05

Mitgliedstaat

Niederlande

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Uitbreiding van de regeling voor verminderde loonafdracht in de zeevaartsector

Rechtsgrundlage

Wet vermindering afdracht loonbelasting en premie voor de volksverzekeringen

Art der Maßnahme

Zielsetzung

Ausweitung einer Regelung zur Verringerung der Lohnnebenkosten für Seeleute auf Segelkreuzfahrtschiffen zur Unterstützung des Seeverkehrssektors

Form der Beihilfe

Ermäßigung der Lohnsteuer und Sozialabgaben

Haushaltsmittel

500 000 EUR jährlich

Beihilfeintensität

10-40 % der Heuer

Laufzeit

6 Jahre

Wirtschaftssektor

Verkehr

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Ministerie van Verkeer en Waterstaat

DG Transport en Luchtvaart

Programma Zeevaart

Postbus 20904

2500 EX Den Haag

Nederland

Andere Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum der Annahme des Beschlusses

24.1.2007

Beihilfe Nr.

N 491/06

Mitgliedstaat

Italien

Region

Autonome Region Sardinien

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Aeroporto di Tortolì-Arbatax. Lavori di riqualificazione pista di volo, aerostazione passeggeri, viabilità perimetrale ed impianti. Entreprise bénéficiaire: GEARTO s.p.a. Loc. Aeroporto, I-08040 Tortolì.

Rechtsgrundlage

Convenzione per la realizzazione e gestione degli interventi nello scalo di Tortolì-Arbatax. Repertorio n. 33 del 14 luglio 2006 tra Regione autonoma della Sardegna, Aliarbatax s.p.a., Gearto s.p.a

Art der Maßnahme

Einzelbeihilfe

Zielsetzung

Regionale Entwicklung

Form der Beihilfe

Unentgeltliche Bereitstellung zusätzlicher und verbesserter Infrastruktur für den bestehenden Flughafenkomplex

Haushaltsmittel

3 171 000 EUR

Beihilfeintensität

Laufzeit

2008-2024 (Beendigung der Arbeiten — Ablauf der Konzessionsdauer)

Wirtschaftssektor

Luftverkehr

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Regione autonoma della Sardegna

viale Trento 69

I-09123 Cagliari

Andere Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum der Annahme der Entscheidung

7.2.2007

Nummer der Beihilfe

N 507/06

Mitgliedstaat

Estland

Region

Põhja-Eesti

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Muuga sadama idaosa laiendamine

Rechtsgrundlage

Struktuuritoetuste seadus — Loi sur l'aide structurelle

Vabariigi valitsuse 5. aprilli 2004. aasta korraldus nr 243-k „Aoehtekuuluvusfondi kasutamise kavade kinnitamine“ — Cadre de référence pour le fonds de cohésion dans le secteur du transport pour 2004-2006

Art der Maßnahme

Keine Beihilfemaßnahme

Ziel

Investitionen in Hafeninfrastruktur

Form der Beihilfe

Entscheidung zur Finanzierung der Investition

Mittel

92 976 699 EUR

Beihilfeintensität

81 %

Laufzeit

2006-2009

Wirtschaftssektoren

Seeverkehr

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Majandus- ja Kommunikatsiooniministeerium

Harju 11

EE-15072 Tallinn

Sonstige Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum der Annahme des Beschlusses

21.12.2006

Beihilfe Nr.

N 552/06

Mitgliedstaat

Dänemark

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Videreførelse af miljøtilskudsordningen for godstransport på jernbane

Rechtsgrundlage

Par. 11 lov om jernbanevirksomhed m.v. og par. 6-8 bekendtgørelse om baneafgifter og miljøtilskud til godstransport på jernbane

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

Zielsetzung

Entschädigung von Eisenbahnunternehmen für Kosten, mit denen andere Verkehrsträger nicht belastet sind, sowie Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene

Form der Beihilfe

Zuschüsse

Haushaltsmittel

2,15 Millionen EUR für den Zeitraum 2007-2010

Beihilfeintensität

50 % der beihilfefähigen Kosten

Laufzeit

2007-2010

Wirtschaftssektor

Verkehr

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Transport og Energiministeriet, Kollectiv

Frederiksholms Kanal 27F

DK-1220 København K

Andere Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum der Annahme des Beschlusses

21.12.2006

Beihilfe Nr.

N 573/05

Mitgliedstaat

Dänemark

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Tilskud til reduktion af partikeludslip fra køretøjer

Rechtsgrundlage

Finanslov 2004 blev vedtaget den 18. december 2003

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

Zielsetzung

Umweltschutz

Form der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

30 Millionen DKK

Beihilfeintensität

30 %

Laufzeit

2007-2008

Wirtschaftssektor

Straßenverkehr

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Miljøministeriet, Miljøstyrelsen i Danmark

Andere Angaben

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http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum der Annahme der Entscheidung

22.12.2007

Nummer der Beihilfe

N 574/05

Mitgliedstaat

Italien

Region

Friuli Venezia Giulia

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Proroga del regime di aiuti esistente autorizzato aiuti di Stato N 335/03 — Aiuti per l'istituzione di servizi di autostrada viaggiante su rotaia

Rechtsgrundlage

Legge regionale n. 1/2003 e regolamento di attuazione: decreto del presidente della Regione 17 maggio 2004, n. 0161/Pres. Regolamento che disciplina la concessione di aiuti per l'istituzione di servizi di autostrada viaggiante su rotaia in attuazione al comma 94, articolo 5, della legge regionale 29 gennaio 2003, n. 1 (Legge finanziaria 2003) (Bollettino Ufficiale Regionale n. 24 del 16.6.2004).

Art der Beihilfe

Beihilferegelung

Ziel

Die Regelung bezweckt die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene durch Senkung der tatsächlichen Kosten des kombinierten Verkehrs zu fördern

Form der Beihilfe

Direkter Zuschuss

Haushaltsmittel

6 Millionen EUR

Beihilfehöchstintensität

30 %

Laufzeit

1.1.2007-1.1.2009

Wirtschaftssektoren

Kombinierter Verkehr

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Regione Friuli Venezia Giulia

Andere Informationen

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Datum der Annahme der Entscheidung

7.3.2007

Nummer der Beihilfe

N 619/06

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

Bayern

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Erweiterung/Ausbau des Flughafens Augsburg

Rechtsgrundlage

Artikel 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung

Art der Maßnahme

Einzelmaßnahme

Ziel

Regionalentwicklung, Verbesserung der Anbindung

Form der Beihilfe

Zuschuss

Mittel

8,85 Millionen EUR

Beihilfeintensität

Gemäß den Gemeinschaftlichen Leitlinien für die Finanzierung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen, ABl. C 312 vom 9.12.2005, S. 1.

Laufzeit

Wirtschaftssektoren

Verkehr

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Regierung von Schwaben

D-86145 Augsburg

Sonstige Angaben

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Datum der Annahme der Entscheidung

7.3.2007

Nummer der Beihilfe

N 620/06

Mitgliedstaat

Deutschland

Region

Bayern

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Einrichtung des Regionalflughafens Memmingen

Rechtsgrundlage

Artikel 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung

Art der Maßnahme

Einzelmaßnahme

Ziel

Regionalentwicklung, Beschäftigungsförderung

Form der Beihilfe

Zuschuss

Mittel

7,3 Millionen EUR

Beihilfeintensität

Gemäß den Gemeinschaftliche Leitlinien für die Finanzierung von Flughäfen und die Gewährung staatlicher Anlaufbeihilfen für Luftfahrtunternehmen auf Regionalflughäfen, ABl. C 312 vom 9.12.2005, S. 1.

Laufzeit

Wirtschaftssektoren

Verkehr

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Regierung von Schwaben

D-86145 Augsburg

Sonstige Angaben

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Datum der Annahme der Entscheidung

25.1.2007

Nummer der Beihilfe

N 764/06

Mitgliedstaat

Italien

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Proroga di un regime di riduzione degli oneri sociali a carico del datore di lavoro nel settore del cabotaggio marittimo per il 2006 e 2007

Rechtsgrundlage

Art. 34 della legge 9 marzo 2006, n. 80 — „Conversione in legge, con modificazioni, del decreto-legge 10  gennaio 2006, n. 4, recante misure urgenti in materia di organizzazione e funzionamento della pubblica amministrazione“

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

Ziel

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der italienischen Reeder, die in Italien Kabotageleistungen erbringen

Form der Beihilfe

Senkung der Sozialabgaben

Mittel

20 Millionen EUR jährlich

Beihilfeintensität

50 %

Laufzeit

2 Jahre

Wirtschaftssektoren

Seeverkehr

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Ministerium für Verkehr

Sonstige Angaben

Keine Einwände gegen die Maßnahme, da diese mit Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c EG-Vertrag und den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr zu vereinbaren ist.

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Datum der Annahme der Entscheidung

19.3.2007

Nummer der Beihilfe

N 912/06

Mitgliedstaat

Frankreich

Region

Guyane

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Régime d'aides à caractère sur certaines liaisons aériennes à l'intérieur de la Guyane

Rechtsgrundlage

Délibération No CP/06/383 du Conseil Régional de la Guyane

Art der Maßnahme

Beihilfen sozialer Art

Ziel

Erleichterung des Personenverkehrs innerhalb Guyanas

Form der Beihilfe

Flugpreisermäßigung

Mittel

4,7 Millionen EUR jährlich

Beihilfeintensität

Laufzeit

keine zeitliche Befristung

Wirtschaftssektoren

Luftverkehr

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Conseil Régional de la Guyane

Sonstige Angaben

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Datum der Annahme der Entscheidung

4.4.2007

Nummer der Beihilfe

N 55/07

Mitgliedstaat

Italien

Region

Puglia

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Aiuti di avviamento concessi a compagnie aeree in partenza da aeroporti regionali della Puglia

Rechtsgrundlage

Decreto regionale in corso di adozione e legge finanziaria nazionale 2006

Art der Maßnahme

Regelung

Ziel

Regionale Entwicklung

Form der Beihilfe

direkte Beihilfen

Mittel

63 088 553 EUR (2 500 000 EUR vom Staat)

Beihilfeintensität

40 % der beihilfefähigen Kosten

Laufzeit

3 Jahre (ab 2007-2008)

Wirtschaftssektoren

Luftverkehr

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Stato e Regione Puglia

Sonstige Angaben

Entscheidung, keine Einwände gegen die Maßnahme zu erheben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Kommission

15.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/11


Euro-Wechselkurs (1)

14. Juni 2007

(2007/C 133/05)

1 Euro=

 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,3304

JPY

Japanischer Yen

163,56

DKK

Dänische Krone

7,4461

GBP

Pfund Sterling

0,67605

SEK

Schwedische Krone

9,4166

CHF

Schweizer Franken

1,6549

ISK

Isländische Krone

84,12

NOK

Norwegische Krone

8,1075

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CYP

Zypern-Pfund

0,5835

CZK

Tschechische Krone

28,603

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

252,89

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,6964

MTL

Maltesische Lira

0,4293

PLN

Polnischer Zloty

3,8236

RON

Rumänischer Leu

3,2480

SKK

Slowakische Krone

34,315

TRY

Türkische Lira

1,7738

AUD

Australischer Dollar

1,5937

CAD

Kanadischer Dollar

1,4202

HKD

Hongkong-Dollar

10,3998

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,7746

SGD

Singapur-Dollar

2,0524

KRW

Südkoreanischer Won

1 237,07

ZAR

Südafrikanischer Rand

9,6057

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

10,1682

HRK

Kroatische Kuna

7,3445

IDR

Indonesische Rupiah

12 066,73

MYR

Malaysischer Ringgit

4,6105

PHP

Philippinischer Peso

62,090

RUB

Russischer Rubel

34,6600

THB

Thailändischer Baht

43,313


(1)  

Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

15.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/12


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen

(2007/C 133/06)

XA-Nummer: XA 35/07

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

Region: Südwest-England

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Rural Enterprise Gateway's Collaboration Service

Rechtsgrundlage: Section 5 of the Regional Development Agencies Act 1998

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 9.4.2007-31.3.2008: 62 000 GBP

Beihilfehöchstintensität: Die Beihilfeintensität beträgt 100 %.

Bewilligungszeitpunkt: Die Regelung läuft ab 9. April 2007.

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Regelung läuft am 9. April 2007 an. Neue Anträge können bis zum 31. März 2008 eingereicht werden. Die letzte Zahlung wird spätestens am 30. Juni 2008 erfolgen.

Zweck der Beihilfe: Sektorentwicklung. Ziel der Regelung ist es, die Zusammenarbeit zwischen landwirtschaftlichen und ländlichen Unternehmen anzuregen, zu fördern und zu unterstützen. Die Beihilfe wird in Übereinstimmung mit Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 ausbezahlt. Zuschussfähig ist das Entgelt für Beratungsdienste.

Betroffene Wirtschaftssektoren: Die Regelung gilt für landwirtschaftliche Betriebe, die ausschließlich in der Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Die Regelung steht zudem landwirtschaftlichen Verarbeitungs- und Vermarktungsbetrieben sowie nicht landwirtschaftlichen Betrieben offen.

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Für diese Regelung zuständige Behörde:

South West Regional Development Agency

Sterling House

Dix's Field

Exeter EX1 1QA

United Kingdom

Für die Durchführung der Regelung zuständige Stelle

Business Link Devon and Cornwall Ltd

Internetadresse.: http://www.sw-gateway.com/weblive_documents/PN632006REGCollaborationService(SW)23Feb07.doc

Informationen über die Regelung können außerdem über das zentrale Website-Verzeichnis des Vereinigten Königreichs für unter die Ausnahmeregelung fallende staatliche Beihilfen für den landwirtschaftlichen Bereich unter.

http://defraweb/farm/policy/state-aid/setup/exist-exempt.htm

Sonstige Auskünfte: Diese Regelung steht allen Unternehmen offen, die im weiteren Sinne in der Lieferkette für landwirtschaftliche Erzeugnisse tätig sind. Demzufolge sind einige der Unternehmen möglicherweise nicht in der landwirtschaftlichen Erzeugung tätig. Beihilfen an nicht landwirtschaftliche Unternehmen werden unter Berücksichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission über „De-minimis“-Beihilfen gezahlt.

An Erzeuger, die technische Hilfe gemäß Artikel 15 der Verordnung erhalten, werden keine Zahlungen geleistet.

Weitere Informationen und nähere Einzelheiten zur Zuschussfähigkeit und zu den Bedingungen der Regelung sind unter den oben angeführten Verweisen im Internet zu finden.

Unterzeichnet im Namen des Department for Environment, Food and Rural Affairs (zuständige Behörde im Vereinigten Königreich)

Neil Marr

Agricultural State Aid

Department for Environment, Food and Rural Affairs

Area 8B, 9 Millbank

C/o Nobel House

17 Smith Sqaure

Westminster

London SW1P 3JR

United Kingdom

XA-Nummer: XA 36/07

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

Region: England

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Environment Sensitive Farming — Practical advice for land managers (England)

Rechtsgrundlage: Die Teilnahme an der Regelung ist freiwillig. Abschnitt 1 des britischen Landwirtschaftsgesetzes von 1986 (Agriculture Act 1986, Section 1) bildet die Rechtsgrundlage für regierungsamtliche Beratungsleistungen hinsichtlich jeder landwirtschaftlichen Tätigkeit.

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 5. April 2007-Februar 2008: 540 000 GBP

Beihilfehöchstintensität: Die Beihilfeintensität beträgt 100 %.

Bewilligungszeitpunkt: Die Regelung läuft ab 5. April 2007.

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Regelung läuft am 5. April 2007 an und am 31. März 2008 aus. Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 1. Oktober 2007. Die letzte Zahlung wird am 15. Februar 2008 erfolgen.

Zweck der Beihilfe: Sektorentwicklung. Das Programm richtet sich an aktive Landwirte. In Konferenzen, Workshops, Betriebsbesichtigungen, Beratungsterminen vor Ort in Betrieben, Gruppentreffen und Seminaren soll den Landwirten verdeutlicht werden, wie sich die von ihnen angewandten landwirtschaftlichen Verfahren auf die Umwelt auswirken. Dies wird die Professionalität des Sektors erhöhen.

Die Beihilfe wird in Übereinstimmung mit Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 ausbezahlt. Zuschussfähig sind die Kosten für die Ausrichtung von Ausbildungs- und Schulungsprogrammen. Dem Begünstigten selbst wird keine Direktbeihilfe gezahlt.

Betroffene Wirtschaftssektoren.: Die Regelung steht Betrieben offen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse jeder Art erzeugen.

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Für diese Regelung zuständige Behörde:

Department for Environment Food and Rural Affairs

Nobel House

17 Smith Square

London SW1P 3JR

United Kingdom

Für die Durchführung der Regelung zuständige Stelle

Natural England

Land Management & Advisory Services

Eastbrook

Shaftesbury Road

Cambridge CB2 8DR

Cambs

United Kingdom

Internetadresse: http://defraweb/farm/policy/state-aid/setup/exist-exempt.htm

Klicken Sie auf „Farming Activities Programme (England)“ oder gehen Sie direkt zur folgenden Internetseite:

http://www.naturalengland.org.uk/planning/farming-wildlife/docs/StateAidEnvironmentSensitiveFarming.pdf

Sonstige Auskünfte: —

Weitere Informationen und nähere Einzelheiten zur Zuschussfähigkeit und zu den Bedingungen der Regelung sind unter den oben angeführten Verweisen im Internet zu finden.

Unterzeichnet und datiert im Namen des Department for Environment, Food and Rural Affairs (zuständige Behörde im Vereinigten Königreich)

Neil Marr

Agricultural State Aid

Department for Environment, Food and Rural Affairs

Area 8B, 9 Millbank

C/o Nobel House

17 Smith Sqaure

Westminster

London SW1P 3JR

United Kingdom

XA-Nummer: XA 37/07

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

Region: Südwestengland

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Rural Enterprise Gateway Doing Things Differently Programme

Rechtsgrundlage: Section 5 of the Regional Development Agencies Act 1998

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 17. April 2007-31. März 2008: 1 300 000 GBP

Beihilfehöchstintensität: 100 %

Bewilligungszeitpunkt: Die Regelung läuft ab 17. April 2007.

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe:: Die Regelung läuft ab 17. April 2007. Neue Antragsteller können ihre Anträge bis 31. März 2008 einreichen. Der letzte Termin für die Abgabe von Anträgen ist der 31. Mai 2008.

Zweck der Beihilfe: Sektorentwicklung. Die Regelung soll die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen fördern und technische Hilfe für landwirtschaftliche und ländliche Unternehmen bereitstellen, mit der ihre Entwicklung und ihre Unternehmenseffizienz gefördert werden.

Zuschussfähig ist das Entgelt für Beratungsdienste im Sinne des Artikels 15 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006.

Betroffene Wirtschaftssektoren:^^: Die Regelung steht allen Teilsektoren offen.

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Für diese Regelung zuständige Behörde:

South West Regional Development Agency

Sterling House

Dix's Field

Exeter EX1 1QA

United Kingdom

Durchgeführt wird die Regelung von:

Business Link Devon and Cornwall

Tamar Science Park

Derriford

Plymouth PL6 8BT

United Kingdom

Internetadresse: http://www.sw-gateway.com/weblive_documents/PN65200622Mar07.doc

Außerdem können Auskünfte zu dieser Regelung über das zentrale Website-Verzeichnis des Vereinigten Königreichs für unter die Ausnahmeregelung fallende staatliche Beihilfen für den landwirtschaftlichen Bereich abgerufen werden:

http://defraweb/farm/policy/state-aid/setup/exist-exempt.htm

Sonstige Auskünfte: Das Programm steht nicht nur landwirtschaftlichen Betrieben, sondern auch allen anderen ländlichen Unternehmen offen. Beihilfen an nicht landwirtschaftliche Unternehmen und Beihilfen an Betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse verarbeiten und vermarkten, werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 69/2001 der Kommission über „De-minimis“-Beihilfen gezahlt.

Es werden keine Direktzahlungen an Erzeuger gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1857/2006 geleistet.

Unterzeichnet im Namen des Department for Environment, Food and Rural Affairs (zuständige Behörde im Vereinigten Königreich)

Neil Marr

Agricultural State Aid

Department for Environment, Food and Rural Affairs

Area 8B, 9 Millbank

C/o Nobel House

17 Smith Sqaure

Westminster

London SW1P 3JR

United Kingdom

XA-Nummer: XA 40/07

Mitgliedstaat: Belgien

Region: Vlaamse Overheid: Departement Landbouw en Visserij

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Vlaamse Confederatie van het Paard vzw

Rechtsgrundlage:

10 december 1992 — Koninklijk besluit betreffende de verbetering van paardachtigen

23 december 1992 — Ministerieel besluit betreffende de verbetering van paardachtigen

10 décembre 1992 — Arrêté royal relatif à l'amélioration des équidés.

23 décembre 1992 — Arrêté ministériel relatif à l'amélioration

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 84 750 EUR

Beihilfehöchstintensität: Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Herdbüchern

Bewilligungszeitpunkt:

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Beihilfe wird für das Haushaltsjahr 2007 gewährt.

Zweck der Beihilfe: Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Entwicklung des Sektors. Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Herdbüchern

Betroffene Wirtschaftssektoren: Pferde und Esel

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Departement Landbouw en Visserij

Duurzame Landbouwontwikkeling

Ellips, 6e verdieping

Koning Albert II laan 35, bus 40

B-1030 Brussel

Internet-Adresse: http://www2.vlaanderen.be/ned/sites/landbouw/dier/paard.html

Sonstige Auskünfte: —

Jules Van Liefferinge

Generalsekretär

XA-Nummer: XA 41/07

Mitgliedstaat: Belgien

Region: Vlaamse Overheid: Departement Landbouw en Visserij

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Vlaams Fokkerijcentrum vzw

Rechtsgrundlage:

2 september 2005 — Besluit van de Vlaamse Regering betreffende de uitbouw van fokkerijstructuren in Vlaanderen

25 oktober 2005 — Ministerieel besluit houdende de organisatie van de uitbouw van fokkerijstructuren in Vlaanderen

2 septembre 2005. — Arrêté du Gouvernement flamand relatif au développement des structures d'élevage en Flandre.

25 octobre 2005. — Aarrêté ministériel relatif à l'organisation du développement des structures d'élevage en Flandre.

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 96 750 EUR

Beihilfehöchstintensität: 100 % (in Form von bezuschussten Dienstleistungen)

Bewilligungszeitpunkt:

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Beihilfe wird für das Haushaltsjahr 2007 gewährt.

Zweck der Beihilfe: Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Entwicklung des Sektors.

Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe c: bei Beratungsgebühren: Entgelt für durch Dritte erbrachte Beratungsdienste, die nicht — wie etwa routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbung — fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben gehören;

Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe d: bei Veranstaltung von und Teilnahme an Veranstaltungen zum Wissensaustausch zwischen Unternehmen, Wettbewerben, Ausstellungen und Messen

Betroffene Wirtschaftssektoren: Tierhaltungssektor

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Departement Landbouw en Visserij

Duurzame Landbouwontwikkeling

Ellips, 6e verdieping

Koning Albert II laan 35, bus 40

B-1030 Brussel

Internet-Adresse: http://www2.vlaanderen.be/ned/sites/landbouw/dier/fokkerij.html

Sonstige Auskünfte: —

Jules Van Liefferinge

Generalsekretär

XA-Nummer: XA 42/07

Mitgliedstaat: Belgien

Region: Vlaamse Overheid: Departement Landbouw en Visserij

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Kleine Herkauwers Vlaanderen vzw

Rechtsgrundlage:

20 oktober 1992 — Koninklijk besluit betreffende de verbetering van de schapen- en geitenrassen

21 oktober 1992 — Ministerieel besluit betreffende de verbetering van de schapen- en geitenrassen

20 octobre 1992. Arrêté royal relatif à l'amélioration des espèces ovine et caprine

21 octobre 1992. — Arrêté ministériel relatif à l'amélioration des espèces ovine et caprine

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 59 000 EUR

Beihilfehöchstintensität: Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Herdbüchern

Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe g: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Kosten für TSE-Tests.

Bewilligungszeitpunkt:

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Beihilfe wird für das Haushaltsjahr 2007 gewährt.

Zweck der Beihilfe: Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Herdbüchern

Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe g: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Kosten für TSE-Tests.

Betroffene Wirtschaftssektoren: Schafe und Ziegen

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Departement Landbouw en Visserij

Duurzame Landbouwontwikkeling

Ellips, 6e verdieping

Koning Albert II laan 35, bus 40

B-1030 Brussel

Internet-Adresse: http://www2.vlaanderen.be/ned/sites/landbouw/dier/schaap.html

Sonstige Auskünfte: —

Jules Van Liefferinge

Generalsekretär

Beihilfe Nr.: XA 43/07

Mitgliedstaat: Belgien

Region: Vlaamse Overheid: Departement Landbouw en Visserij

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Steunpunt Levend Erfgoed vzw

Rechtsgrundlage:

20 oktober 1992 — Koninklijk besluit betreffende de verbetering van de schapen- en geitenrassen

21 oktober 1992 — Ministerieel besluit betreffende de verbetering van de schapen- en geitenrassen

20 octobre 1992. Arrêté royal relatif à l'amélioration des espèces ovine et caprine

21 octobre 1992. - Arrêté ministériel relatif à l'amélioration des espèces ovine et caprine

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 13 000 EUR

Beihilfehöchstintensität: Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Herdbüchern

Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe g: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Kosten für TSE-Tests.

Bewilligungszeitpunkt:

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Beihilfe wird für das Haushaltsjahr 2007 gewährt.

Zweck der Beihilfe: Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Verwaltungskosten für das Anlegen und Führen von Herdbüchern

Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe g: Beihilfen bis zu einem Höchstsatz von 100 % der Kosten für TSE-Tests.

Betroffene Wirtschaftssektoren: Schafe

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Departement Landbouw en Visserij

Duurzame Landbouwontwikkeling

Ellips, 6e verdieping

Koning Albert II laan 35, bus 40

B-1030 Brussel

Internet-Adresse: http://www2.vlaanderen.be/ned/sites/landbouw/dier/rassen.html

Sonstige Auskünfte: —

Jules Van Liefferinge

Generalsekretär

XA-Nummer: XA 45/07

Mitgliedstaat: Belgien

Region: Vlaamse Overheid: Departement Landbouw en Visserij

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: VEPEK

Rechtsgrundlage: 2 juni 1998 — Koninklijk besluit betreffende de zoötechnische en genealogische voorschriften voor de verbetering en de instandhouding van de pluimvee- en konijnenrassen

2 juin 1998. — Arrêté royal relatif aux conditions zootechniques et généalogiques régissant l'amélioration et la conservation des races avicoles et cunicoles.

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: 21 500 EUR

Beihilfehöchstintensität: 100 % (in Form von bezuschussten Dienstleistungen)

Bewilligungszeitpunkt:

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Beihilfe wird für das Haushaltsjahr 2007 gewährt.

Zweck der Beihilfe: Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen und der Entwicklung des Sektors.

Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe c: bei Beratungsgebühren: Entgelt für durch Dritte erbrachte Beratungsdienste, die nicht — wie etwa routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatung oder Werbung — fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder zu den gewöhnlichen Betriebsausgaben gehören;

Betroffene Wirtschaftssektoren: Geflügel und Kaninchen

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Departement Landbouw en Visserij

Duurzame Landbouwontwikkeling

Ellips, 6e verdieping

Koning Albert II laan 35, bus 40

B-1030 Brussel

Internet-Adresse: http://www2.vlaanderen.be/ned/sites/landbouw/dier/pluim.html

Sonstige Auskünfte: —

Jules Van Liefferinge

Generalsekretär

XA-Nummer: XA 50/07

Mitgliedstaat: Frankreich

Region: —

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Unterstützung der Forschung im Sektor „Trockenfutter“

Rechtsgrundlage: Articles L 621-1 et suivants du Code Rural

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Veranschlagter Höchstbetrag: 150 000 EUR

Beihilfehöchstintensität: 60 % der Forschungskosten

Bewilligungszeitpunkt: ab dem Datum der Empfangsbestätigung der Kommission und wenn möglich ab April 2007

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: 2007-2008

Zweck der Beihilfe: Im Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsplans für den Trockenfuttersektor sollen Maßnahmen zur Förderung dieses Sektors unterstützt werden, da Trockenfutter eine Alternative zur europäischen Abhängigkeit von pflanzlichen Eiweißen darstellt. Hierzu sollen die betreffenden Verfahren optimiert und sicherer gemacht werden. Das ONIGC konzentriert seinen Beitrag auf zwei Schwerpunktbereiche:

Die Maßnahmen des ersten Schwerpunktbereichs zielen auf die Senkung des Energieverbrauchs im gesamten Sektor.

Es soll untersucht werden, wie der Feuchtigkeitsgehalt des Futters gesenkt werden kann, indem Luzerne mit optimaler Ausrüstung, insbesondere mit Feuchtigkeitsentzug auf dem Feld, geerntet wird.

Im Interesse der nachhaltigen Entwicklung erforschen die Trocknungsbetriebe neue, wirtschaftlichere Trocknungsmethoden oder –techniken, insbesondere unter Verwendung von Biokraftstoffen.

Die Maßnahmen des zweiten Schwerpunktbereichs, die das ONIGC unterstützt, zielen auf die Sicherheit des Endprodukts ab. Es geht um die Intensivierung der Erforschung eventueller Schadstoffe bei der Erzeugung der getrockneten Luzerne von der Ernte bis zur Lieferung an den Endverbraucher. Der erste Schritt bei der Untersuchung potenzieller neuer Schadstoffquellen ist die Literaturrecherche zum Thema Futtermittelschadstoffe und die Aufstellung eines Überwachungsplans (Probenahme, Analysen, Kontrollplan).

Betroffene Wirtschaftssektoren: Forschung und Entwicklung im Sektor Trockenfutter.

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Office National Interprofessionnel des Grandes Cultures (ONIGC)

Service des Statistiques et de l'Orientation

21, avenue Bosquet

F-75341 Paris cedex 07

Internetadresse: www.onigc.fr (rubrique actualités en cours)


V Bekanntmachungen

VERWALTUNGSVERFAHREN

Kommission

15.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/18


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Arbeitsprogramme der spezifischen Programme „Zusammenarbeit“ und „Kapazitäten“ des 7. Rahmenprogramms (EG) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration

(2007/C 133/07)

Hiermit wird zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Arbeitsprogramme der spezifischen Programme „Zusammenarbeit“ und „Kapazitäten“ des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) aufgefordert.

Für folgende Einzelaufforderungen werden Vorschläge erbeten (Fristen und Mittelausstattung sind dem Wortlaut der Aufforderungen zu entnehmen, die auf der Internetseite CORDIS veröffentlicht sind):

Spezifisches Programm „Zusammenarbeit“:

Themenbereich: Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei, Biotechnologie

Kennnummer: FP7-KBBE-2007-2A

Spezifisches Programm „Kapazitäten“:

Teil: Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit

Kennnummer: FP7-INCO-2007-2

Diese Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen entsprechen den Arbeitsprogrammen, die die Kommission mit den Beschlüssen C(2007)2460 vom 11. Juni 2007 und C(2007)2464 vom 14. Juni 2007 verabschiedet hat.

Praktische Einzelheiten zu den Aufforderungen, die Arbeitsprogramme und der Leitfaden für Antragsteller sind über die Internetseite CORDIS zugänglich:

http://cordis.europa.eu/fp7/calls/.


15.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/19


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des vorläufigen Jahresarbeitsprogramms für Finanzhilfen im Bereich des transeuropäischen Energienetzes (TEN-E) für 2007

(Beschluss der Kommission K(2007) 2479)

(2007/C 133/08)

Hiermit fordert die Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr, zur Einreichung von Vorschlägen zwecks Vergabe von Finanzhilfen für Projekte nach Maßgabe der im vorläufigen Jahresarbeitsprogramm für Finanzhilfen im Bereich des transeuropäischen Energienetzes für 2007 festgelegten Prioritäten und Ziele auf.

Der für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für 2007 zur Verfügung stehende Höchstbetrag beläuft sich auf 21 200 000 EUR.

Schlusstermin der Aufforderung ist der 31. August 2007.

Der vollständige Wortlaut der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kann unter folgender Adresse abgerufen werden:

http://ec.europa.eu/dgs/energy_transport/grants/proposal_en.htm


VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Kommission

15.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/20


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4720 — Doughty Hanson/Axcom)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 133/09)

1.

Am 6. Juni 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Doughty Hanson & Co Limited („DHC“, Vereinigtes Königreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von dem Unternehmen AxCom AB („Axcom“, Schweden) durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

DHC: Private Investmentgesellschaft;

Axcom: Distribution von Telekommunikationsausrüstungen und mobilen Endgeräten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4720 — Doughty Hanson/Axcom, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S.32


15.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/21


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4660 — MSREF/Hilton Hotels/Portfolio Hotels)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 133/10)

1.

Am 6. Juni 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (1) des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Morgan Stanley Real Estate F International Funding, L.P. (MSREF, USA), das der Gruppe Morgan Stanley (MS, USA) C angehört, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates die gemeinsame Kontrolle über 9 europäische Hotels, die sich derzeit in der alleinigen Kontrolle des Unternehmens Hilton Hotels Corporation (Hilton, USA) befinden.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

MSREF: Immobilieninvestitionen und -management;

MS: Globale Finanzdienstleistungen;

Hilton: Hotelbesitz, -management und -franchising.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Nach der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Bekanntmachung festgelegten Verfahren in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4660 — MSREF/Hilton Hotels/Portfolio Hotels, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

GD Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S.32.


15.6.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 133/22


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4732 — Terra Firma/EMI)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 133/11)

1.

Am 8. Juni 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Terra Firma Group („Terra Firma“, Guernsey) erwirbt über sein neugegründetes Vehikel-Unternehmen Maltby im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von EMI group plc („EMI“, Vereinigtes Königreich) durch ein öffentliches Übernahmeangebot vom 21. Mai 2007.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Terra Firma: Investmentfonds,

EMI: Tonträgergeschäft und Musikverlagsgeschäft.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4732 — Terra Firma/EMI, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1

(2)  ABl. C 56 vom 05.3.2005, S.32