ISSN 1725-2407 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 114A |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
50. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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2007/C 114A/01 |
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V Bekanntmachungen |
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VERWALTUNGSVERFAHREN |
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Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO) |
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2007/C 114A/02 |
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DE |
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24.5.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 114/1 |
HINWEIS FÜR DIE LESER
V Bekanntmachungen
VERWALTUNGSVERFAHREN
Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)
24.5.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CA 114/3 |
BEKANNTMACHUNG DES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS EPSO/AD/96/07
(2007/C 114 A/01)
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt auf der Grundlage von Prüfungen und Befähigungsnachweisen das folgende allgemeine Auswahlverfahren zur Bildung einer Einstellungsreserve durch:
REFERATSLEITER(IN) (1) (AD 9)
deutscher oder französischer Sprache für das Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Luxemburg
INHALTSVERZEICHNIS
A. |
ART DER TÄTIGKEIT/ZULASSUNGSBEDINGUNGEN (ANFORDERUNGSPROFIL) |
B. |
ABLAUF DES AUSWAHLVERFAHRENS |
C. |
BEWERBUNG |
D. |
ALLGEMEINE HINWEISE |
ANHANG: |
Antrag auf Überprüfung — Rechtsmittel — Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten |
A. ART DER TÄTIGKEIT/ZULASSUNGSBEDINGUNGEN
Ziel des Auswahlverfahrens EPSO/AD/96/07 ist die Bildung einer Reserveliste zur Besetzung der Planstelle eines Referatsleiters/einer Referatsleiterin (AD 9) deutscher oder französischer Sprache für das Informationsbüro des Europäischen Parlaments in Luxemburg.
Die genannte Tätigkeit erfordert eine ausgeprägte Kommunikationsgabe, die Fähigkeit zum Umgang mit verschiedenen Gesprächspartnern aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die Fähigkeit zur Leitung eines Teams und Kenntnisse in der Verwaltung von Finanzmitteln.
Zahl der erfolgreichen Bewerber, die in die Reserveliste aufgenommen werden: 4
I. Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst u. a. folgende Aufgaben:
Information/Kommunikation
a) |
Information der Presse und der Öffentlichkeit über Stellungnahmen des Europäischen Parlaments; |
b) |
Konzipierung, Planung und Durchführung eines jährlichen Aktionsprogramms, das der Information und dem Austausch über die Rolle und Tätigkeit des Europäischen Parlaments dient; |
c) |
Konzipierung, Entwicklung und Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen mit Blick auf die Bürger, Meinungsmacher und die Zivilgesellschaft; |
d) |
Belebung der öffentlichen Debatte über die europäische Integration und Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit über Rolle, Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Europäischen Parlaments; |
e) |
Organisation von Seminaren und Auftritten in der Öffentlichkeit. |
Leitung/Verwaltung:
f) |
Leitung, Kontrolle, Motivation und Koordinierung eines Teams im Interesse einer optimalen Verwendung der Humanressourcen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Dienstleistungsqualität; |
g) |
Gewährleistung einer vorschriftsgemäßen Haushaltsführung bei sämtlichen Aktivitäten des Informationsbüros; |
h) |
Unterstützung der Dienststellen des Europäischen Parlaments bei Aktionen in dem betreffenden Mitgliedstaat (Besuche des Präsidenten, Sitzungen oder Besuche von Parlamentsausschüssen usw.); |
i) |
Unterstützung der Mitglieder des Europäischen Parlaments in dem betreffenden Mitgliedstaat; |
j) |
Beobachtung der politischen Entwicklung und öffentlichen Meinung in dem betreffenden Mitgliedstaat und umgehende Weiterleitung detaillierter Informationen an das Generalsekretariat bei Ereignissen, die für das Europäische Parlament von Interesse sein könnten. |
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen unterschiedliche und oftmals komplexe Fragestellungen erfassen, rasch auf neue Gegebenheiten reagieren und sich prägnant ausdrücken können. Erwartet werden außerdem Initiative, Kreativität und ein hohes Maß an Motivation. Sie besitzen die Fähigkeit, allein oder im Team auf Dauer konzentriert zu arbeiten und sich an ein multikulturelles, mehrsprachiges Arbeitsumfeld anzupassen. Des Weiteren sind sie darauf bedacht, sich während ihrer gesamten Laufbahn beruflich fortzubilden.
II. Zulassungsbedingungen (Anforderungsprofil)
Teilnahmeberechtigt sind Bewerber, die zum Schlusstermin für die elektronische Anmeldung und die Einreichung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen (26. Juni 2007) folgende Bedingungen erfüllen:
1. Allgemeine Bedingungen
Bewerben kann sich jede Person, die
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die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzt, |
— |
im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, |
— |
sich ihren Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen hat, |
— |
den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügt. |
2. Besondere Bedingungen
a) Abschlüsse oder sonstige Befähigungsnachweise
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens vier Jahren, das einen Bezug zur Art der Tätigkeit hat, vorweisen.
Der Prüfungsausschuss trägt den unterschiedlichen Bildungssystemen Rechnung. Beispiele für erforderliche Mindestabschlüsse in den einzelnen Kategorien sind in einer Übersicht im Anhang zum Bewerbungsleitfaden aufgeführt (http://europa.eu/epso/on-line-applications/pdf/guide_version070220_de.pdf), wobei im Einzelfall auch strengere Voraussetzungen gelten können.
b) Berufserfahrung
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nach Erlangen des Hochschulabschlusses, der zur Teilnahme an dem Auswahlverfahren berechtigt, eine mit der Art der Aufgaben im Zusammenhang stehende Berufserfahrung von mindestens zehn Jahren, davon drei Jahre in einer Führungsposition, erworben haben.
c) Sprachkenntnisse
Vorausgesetzt werden:
— |
Hauptsprache (erste Sprache) gründliche Kenntnisse der deutschen oder französischen Sprache sowie |
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zweite Sprache (darf nicht mit der Hauptsprache identisch sein) ausreichende Kenntnisse der deutschen oder französischen Sprache. |
Die Vertrautheit mit dem sprachlichen Umfeld vor Ort wird als zusätzlicher Pluspunkt gewertet. Der Prüfungsausschuss berücksichtigt vor allem bei der mündlichen Prüfung das Vorhandensein von Kenntnissen in weiteren Amtssprachen der Europäischen Union.
In der elektronischen Anmeldung und im schriftlichen Bewerbungsformular (Ausdruck über die EPSO-Website bis spätestens 12.00 Uhr (mittags) am Tag des Annahmeschlusses für die elektronische Anmeldung) sind die Sprachen anzugeben, die für die einzelnen Prüfungen gewählt werden. Bei Abweichungen der Angaben in der elektronischen Anmeldung und im schriftlichen Bewerbungsformular ist Letzteres maßgeblich.
Zum besseren beiderseitigen Verständnis sämtlicher allgemeiner Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren sowie des Schriftverkehrs zwischen den Bewerbern und dem Sekretariat des Prüfungsausschusses erfolgen die Einbestellung zu den einzelnen Prüfungen und der sonstige Schriftverkehr in deutscher und französischer Sprache.
B. VERFAHREN
I. Zulassung zum Auswahlverfahren
Die Auswahl der Bewerber erfolgt aufgrund von Befähigungsnachweisen und Prüfungen.
a) |
Die Anstellungsbehörde erstellt das Verzeichnis der Bewerber, die ihre Bewerbung form- und fristgerecht eingereicht haben (siehe Abschnitt C) und die in Abschnitt A.II, Punkt 1 aufgeführten allgemeinen Bedingungen erfüllen, und übermittelt es zusammen mit den Bewerbungen dem Prüfungsausschuss. |
b) |
Automatisch von der Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen sind daher Bewerber, die
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c) |
Der Prüfungsausschuss bestimmt zunächst die Kriterien, nach denen die Befähigungsnachweise der teilnahmeberechtigten Bewerber bewertet werden (siehe Abschnitt B.II), und erstellt nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen das Verzeichnis derjenigen Bewerber, die die besonderen Bedingungen gemäß Abschnitt B.II erfüllen. Dabei stützt er sich ausschließlich auf die Angaben in dem Bewerbungsformular, dem die entsprechenden Nachweise beigefügt sind. In diesem Stadium werden Bewerber ausgeschlossen, die die besonderen Bedingungen gemäß Abschnitt A.II, Punkt 2 nicht erfüllen oder ihre Angaben nicht fristgerecht durch einschlägige Schriftstücke belegt haben. |
Den betreffenden Bewerberinnen und Bewerbern wird nach Annahmeschluss für die Bewerbungen (26. Juni 2007) über ihre EPSO-Datei mitgeteilt, dass ihre Bewerbung nicht berücksichtigt wurde.
II. Bewertung der Befähigungsnachweise
Der Prüfungsausschuss prüft die Bewerbungsunterlagen gemäß den Bestimmungen von Abschnitt C Nummer 2 „Vollständige Bewerbung“ und bewertet die Befähigungsnachweise der zugelassenen Bewerber anhand der zuvor festgelegten Kriterien (siehe vorstehender Buchstabe c). Anhand der Ergebnisse stellt er die Liste der 16 besten Bewerber zusammen, die zur schriftlichen Prüfung eingeladen werden.
Bewertung: 0 bis 30 Punkte.
Den Bewerberinnen und Bewerbern wird über ihre EPSO-Datei mitgeteilt, ob der Prüfungsausschuss sie zur schriftlichen Prüfung zugelassen hat.
III. Schriftliche Prüfung
a) |
Prüfung — in deutscher oder französischer Sprache (erste Sprache) — der analytischen Fähigkeiten und des Abstraktionsvermögens der Bewerberinnen und Bewerber sowie deren Fähigkeit, anhand eines Dossiers eine Pressemitteilung zu verfassen. Dauer der Prüfung: 1 Stunde. Diese Prüfung wird mit 0 bis 30 Punkten bewertet (erforderliche Mindestpunktzahl: 15). |
b) |
Prüfung der redaktionellen Fähigkeiten in deutscher oder französischer Sprache (zweite Sprache) anhand eines Dossiers von höchstens 30 Seiten. Die Prüfung dient der Beurteilung der Managementfähigkeiten (Kenntnis der für die Organe der Gemeinschaften geltenden Vorschriften insbesondere in den Bereichen Personal und Finanzen und der Verwaltungspraxis). Dauer der Prüfung: 2 Stunden Diese Prüfung wird mit 0 bis 40 Punkten bewertet (erforderliche Mindestpunktzahl: 20). |
Zur mündlichen Prüfung werden die acht besten Bewerber eingeladen, die bei der Bewertung der Befähigungsnachweise und in der schriftlichen Prüfung zusammengenommen am besten abgeschnitten und bei jeder Prüfung die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben.
Den Bewerbern wird über ihre EPSO-Datei mitgeteilt, ob der Prüfungsausschuss sie zur mündlichen Prüfung zugelassen hat.
IV. Mündliche Prüfung
a) |
Gespräch mit den Mitgliedern des Prüfungsausschusses, bei dem unter Berücksichtigung der Angaben in den Bewerbungsunterlagen der aktuelle politische Wissensstand der Bewerberinnen und Bewerber vor allem in Bezug auf die Europäische Union sowie ihre Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit geprüft wird. Beurteilt wird außerdem ihre Fähigkeit, in einem Organ der Europäischen Union Managementaufgaben in einem multikulturellen Umfeld zu übernehmen. Bei dieser Gelegenheit werden auch die in der Bewerbung angegebenen Sprachkenntnisse geprüft. Dauer der Prüfung: maximal 1 Stunde. Diese Prüfung wird mit 0 bis 50 Punkten bewertet (erforderliche Mindestpunktzahl: 25). |
b) |
Prüfung in Form eines Gruppengesprächs, bei der die Anpassungsfähigkeit, das Verhandlungsgeschick, die Entscheidungsfreude und das Verhalten der Bewerberinnen und Bewerber in einer Gruppe bewertet werden. Die Dauer dieser Prüfung wird vom Prüfungsausschuss je nach Zusammensetzung der Gruppe festgelegt. Diese Prüfung wird mit 0 bis 30 Punkten bewertet (erforderliche Mindestpunktzahl: 15). |
V. Termin der Prüfungen
Die schriftlichen Prüfungen finden für alle Bewerberinnen und Bewerber gleichzeitig in einem oder mehreren Prüfungszentren innerhalb der Europäischen Union statt.
Zeitpunkt und Ort der Prüfungen werden vom Europäischen Parlament festgelegt und den Prüfungsteilnehmern anlässlich ihrer Einbestellung mitgeteilt. Eine Änderung dieser Daten auf Wunsch der Bewerber ist nicht möglich.
VI. Aufnahme in die Reserveliste
In die Reserveliste aufgenommen werden in absteigender Reihenfolge die vier besten Bewerber, die bei sämtlichen Prüfungen zusammengenommen die meisten Punkte und bei jeder einzelnen Prüfung die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben.
Die Reserveliste und deren Geltungsdauer werden im Amtsblatt der Europäischen Union sowie auf der EPSO-Internetsite (http://europa.eu/epso) veröffentlicht (2).
C. BEWERBUNG
Die Bewerberinnen und Bewerber sind gehalten, sich vor Einreichung ihrer Bewerbung zu vergewissern, ob sie sämtliche Zulassungsbedingungen (Hochschulabschluss und Berufserfahrung) erfüllen (vgl. Abschnitt A.II).
Zu beachten ist dabei der Bewerbungsleitfaden (http://europa.eu/epso/on-line-applications/pdf/guide_version070220_de.pdf) auf der Website des Amtes für Personalauswahl (http://europa.eu/epso). Er enthält detaillierte Anweisungen für eine ordnungsgemäße Bewerbung.
Die Bewerbung ist nur gültig, wenn
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die elektronische Anmeldung UND |
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die Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen per Einschreiben fristgerecht erfolgt sind. |
Letzter Termin für die Online-Anmeldung und die Einsendung der Bewerbungsunterlagen ist der 26. Juni 2007. Die Online-Anmeldung muss bis spätestens 12.00 Uhr (mittags), Brüsseler Zeit, erfolgen.
1. Erstellung der EPSO-Datei/Elektronische Anmeldung
Bitte vergewissern Sie sich vor der Anmeldung, dass Sie sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen.
Wenn Sie sich bewerben möchten, müssen Sie sich zunächst per Internet anmelden, indem Sie die Website des Amts für Personalauswahl aufrufen und den Anweisungen zu den einzelnen Verfahrensschritten folgen.
Aufgrund der Ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht sind Sie für das fristgerechte Ausfüllen des elektronischen Anmeldeformulars selbst verantwortlich. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, die Anmeldung nicht bis zuletzt aufzuschieben, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung Ihrer Internet-Verbindung dazu führen kann, dass Sie die Anmeldung wiederholen müssen, was nach Anmeldeschluss nicht mehr möglich ist.
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erscheint auf dem Bildschirm eine Nummer, die Sie notieren oder speichern müssen. Sie ist bei jeder künftigen Bezugnahme auf die Anmeldung anzugeben. Mit dem Erscheinen der Nummer ist der Anmeldevorgang abgeschlossen. Sie ist der Nachweis dafür, dass die eingegebenen Daten registriert wurden.
Wird Ihnen keine Nummer angezeigt, so bedeutet dies, dass Ihre Anmeldung nicht registriert wurde.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie über eine E-Mail-Adresse verfügen müssen, über die Sie identifiziert werden können. Einzugeben sind vor allem die Wahl der Sprachen (siehe Abschnitt A.II, Punkt 2, Buchstabe c) sowie die Art des Abschlusszeugnisses, das zur Teilnahme an dem Auswahlverfahren berechtigt (Bezeichnung des Abschlusses, Name der Bildungseinrichtung und Datum der Ausstellung).
Das ausgefüllte elektronische Anmeldeformular ist anschließend auszudrucken und den schriftlichen Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Wer sich angemeldet hat, kann die weiteren Phasen des Auswahlverfahrens durch Aufrufen der EPSO-Website und Anklicken der Rubrik „Laufende Auswahlverfahren“ verfolgen.
Bewerberinnen oder Bewerber, die sich wegen einer Behinderung nicht elektronisch anmelden können, werden gebeten, vorzugsweise per Fax eine Papierfassung des Anmeldeformulars anzufordern (3) und diese vor Anmeldeschluss ausgefüllt und unterzeichnet per Einschreiben einzuschicken; es gilt das Datum des Poststempels. Der Schriftverkehr mit dem Europäischen Amt für Personalauswahl erfolgt dann auf dem Postweg.
Die betreffenden Bewerberinnen und Bewerber müssen ihrer Bewerbung eine von zuständiger Stelle ausgestellte Bescheinigung beifügen, aus der ihr Behindertenstatus hervorgeht, und auf einem gesonderten Blatt angeben, welche Vorkehrungen ihres Erachtens notwendig sind, um ihnen die Teilnahme an den Prüfungen zu erleichtern.
2. Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen per Einschreiben
Gleichzeitig mit der elektronischen Anmeldung ist das auf der EPSO-Website abrufbare Bewerbungsformular auszudrucken, auszufüllen und bis spätestens 26. Juni 2007 abzusenden; es gilt das Datum des Poststempels.
Anlagen
Im Bewerbungsformular sind genaue Angaben zu machen zur Staatsbürgerschaft, zur schulischen und beruflichen Bildung sowie zur vorhandenen Berufserfahrung. Dem Formular sind folgende Unterlagen beizufügen:
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Kopie des ordnungsgemäß ausgefüllten Online-Anmeldeformulars, |
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ausführlicher Lebenslauf, |
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Kopie eines Dokuments zum Nachweis der Staatsbürgerschaft (z. B. Reisepass oder Personalausweis), |
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Kopie des bzw. der Hochschulabschlusszeugnisse, |
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Nachweise über vorhandene Berufserfahrung, aus denen Anfang und Ende der Tätigkeit sowie deren genaue Art hervorgehen, |
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auf einem gesonderten Blatt eine Liste der durchnummerierten beigefügten Nachweise. |
EIN LEBENSLAUF GILT NICHT ALS NACHWEIS.
Bitte schicken Sie nur Fotokopien. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Der Ausdruck von Webseiten auf Papier und/oder Verweise auf Webseiten gelten nicht als Unterlage im vorstehenden Sinne.
Bei Ihrer Bewerbung können Sie sich nicht auf Bewerbungsformulare oder andere Unterlagen berufen, die Sie bei einer früheren Bewerbung eingereicht haben. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Unterschrift und Versand
Aufgrund der Ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht ist es Ihre Aufgabe, darauf zu achten, dass das Bewerbungsformular ordnungsgemäß ausgefüllt, UNTERZEICHNET und mit allen Nachweisen versehen fristgerecht bis zum 26. Juni 2007 per Einschreiben an nachstehende Anschrift gesandt wird; es gilt das Datum des Poststempels:
EUROPÄISCHES PARLAMENT |
Referat Auswahlverfahren — Gebäude Konrad Adenauer, Büro 3E008 |
Auswahlverfahren EPSO/AD/96/07 |
L-2929 Luxemburg |
Ausgeschlossen werden Bewerber, die folgende Bedingungen nach Ablauf der elektronischen Anmeldefrist und der Einsendefrist für die vollständigen Bewerbungsunterlagen (26. Juni 2007) nicht erfüllt haben:
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die elektronische Anmeldung wurde nicht fristgerecht ausgefüllt; |
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die Bewerbung wurde nach Ablauf der Frist abgesandt; |
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das Bewerbungsformular wurde nicht ausgefüllt und/oder nicht unterzeichnet (Originalunterschrift erforderlich); |
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nicht alle Zulassungsbedingungen wurden erfüllt; |
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nicht alle verlangten Nachweise wurden vorgelegt. |
3. Einbestellung zu den Prüfungen
Die Benachrichtigung über die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Prüfung erfolgt ausschließlich über die EPSO-Website, auf die durch Eingabe des bei der Anmeldung gewählten Benutzernamens und Passworts zugegriffen werden kann. Die Bewerberinnen und Bewerber sind für die Aktualisierung ihrer Postanschrift und/oder E-Mail-Adresse in ihrer EPSO-Datei verantwortlich.
Sie müssen den Fortgang des Auswahlverfahrens verfolgen und die sie betreffenden Informationen zu den angekündigten Phasen in ihrer EPSO-Datei überprüfen. Ist ihnen die Überprüfung der sie betreffenden Informationen nicht möglich, sind sie aufgrund der ihnen obliegenden Sorgfaltspflicht verpflichtet, dies dem Amt für Personalauswahl umgehend per E-Mail mitzuteilen (EPSO-AD-96-07@europarl.europa.eu).
Die Bewerberinnen und Bewerber werden, soweit möglich, zu den schriftlichen Prüfungen in das Prüfungszentrum eingeladen, das der bei der Online-Anmeldung genannten Anschrift am nächsten liegt. Außer im Falle eines ordnungsgemäß nachgewiesenen Umzugs, der dem Amt für Personalauswahl mindestens drei Wochen vor dem für die schriftliche Prüfung vorgesehenen Zeitpunkt mitgeteilt wurde, ist es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, die Prüfung an einem anderen Ort abzulegen.
Wird zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens festgestellt, dass die in dem elektronischen Anmeldeformular oder den schriftlichen Bewerbungsunterlagen enthaltenen Angaben nicht zutreffen, so wird die Zulassung zum Auswahlverfahren für ungültig erklärt.
Um die Bearbeitung der Bewerbungen zu erleichtern, sind im Schriftverkehr stets DER NAME, UNTER DEM DIE BEWERBUNG LÄUFT, DIE NUMMER DES AUSWAHLVERFAHRENS SOWIE DIE BEI DER ELEKTRONISCHEN ANMELDUNG MITGETEILTE NUMMER ANZUGEBEN.
D. ALLGEMEINE HINWEISE
1. Chancengleichheit
Die europäischen Organe verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und nehmen die Bewerbungen ohne Ansehen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung entgegen.
2. Prüfungsausschuss
Für jedes Auswahlverfahren wird ein Prüfungsausschuss eingesetzt. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses werden zu gleichen Teilen von den Organen und ihren Personalvertretungen vorgeschlagen. Die Ernennung des/der Vorsitzenden und der Mitglieder des Prüfungsausschusses erfolgt durch die EPSO-Anstellungsbehörde. Die Namen der Mitglieder dieses Prüfungsausschusses werden etwa zwei Wochen vor dem Termin der schriftlichen Prüfungen auf der Website des Europäischen Amtes für Personalauswahl bekannt gegeben.
Bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens ist ausschließlich das Europäische Parlament berechtigt, mit den Bewerberinnen und Bewerbern in Kontakt zu treten. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist es förmlich untersagt, sich persönlich oder über Dritte an den Prüfungsausschuss zu wenden. Es ist Sache des Prüfungsausschusses zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen dieses Verbot den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht.
3. Vorläufiger Zeitplan
Je nach Anzahl der eingegangenen Bewerbungen erstreckt sich das Auswahlverfahren vom Ablauf der Frist für die elektronische Anmeldung bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse auf einen Zeitraum von ungefähr einem Jahr.
Einzelheiten hierzu sind der EPSO-Website zu entnehmen.
4. Anträge auf Akteneinsicht
Im Rahmen des Auswahlverfahrens haben die Bewerberinnen und Bewerbern das Recht, unter nachstehenden Bedingungen bestimmte, sie unmittelbar und persönlich betreffende Informationen einzusehen. So kann das Europäische Amt für Personalauswahl ihnen auf ihren Antrag hin zusätzliche Auskünfte in Bezug auf ihre Teilnahme an dem Auswahlverfahren erteilen. Die Anträge sind schriftlich innerhalb eines Monats nach Mitteilung der im Auswahlverfahren erzielten Ergebnisse an das Europäische Amt für Personalauswahl zu richten. Das Amt antwortet binnen eines Monats nach Eingang des Antrags. Die Anträge werden unter Beachtung der Grundsatzes der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses (Anhang III Artikel 6 des Beamtenstatuts) sowie der Vorschriften über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bearbeitet. Nähere Auskünfte hierzu finden sich im Bewerbungsleitfaden unter Ziffer III Punkt 3.
5. Antrag auf Überprüfung — Rechtsmittel — Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten
Siehe Anhang.
6. Einstellungsbedingungen/Karriere
Die in die Reserveliste aufgenommenen erfolgreichen Prüfungsteilnehmer können entsprechend dem Bedarf der Dienststellen der europäischen Organe als Beamtinnen bzw. Beamte auf Probe eingestellt werden.
Im Falle ihrer Einstellung sind die Originale der von ihnen als Kopie eingereichten Unterlagen und vor allem ihrer Abschlusszeugnisse und Arbeitsbescheinigungen zum Zwecke ihrer Überprüfung vorzulegen.
Die Einstellung erfolgt nach Maßgabe des Beamtenstatuts und der verfügbaren Haushaltsmittel.
Je nach Art der zu besetzenden Stelle kann erfolgreichen Prüfungsteilnehmern ein Vertrag als Bedienstete(r) auf Zeit angeboten werden; in diesem Fall wird die oder der Betreffende weiterhin auf der Reserveliste geführt.
Gemäß Artikel 45 Absatz 2 des Beamtenstatuts müssen die Beamten vor ihrer ersten Beförderung nach der Einstellung nachweisen, dass sie in einer dritten Sprache arbeiten können.
Nach Artikel 29 Absatz 1 Buchstabe b des Beamtenstatuts kann der Beamte während seiner beruflichen Laufbahn jederzeit seine Versetzung in ein anderes Organ oder eine Agentur der EU beantragen. Aus dienstlichem Interesse ist jedoch eine Versetzung neu eingestellter Beamter innerhalb ihrer ersten drei Dienstjahre nur in entsprechend begründeten Ausnahmefällen möglich und setzt voraus, dass sowohl das Herkunftsorgan bzw. die Herkunftsagentur als auch das Aufnahmeorgan bzw. die Aufnahmeagentur zustimmen.
7. Ort der dienstlichen Verwendung
Luxemburg bzw. nach Ablauf von mindestens drei Jahren jeder andere Ort, an dem das betreffende Organ tätig ist.
Die Verwendung auf dem hier in Frage stehenden Dienstposten ist für höchstens sieben Jahre geplant; danach wird die Stelle gemäß der Verordnung über die Umsetzung der Mobilitätspolitik vom 29. März 2004 erneut ausgeschrieben.
Die Stelle ist mit Dienstreisen vor allem nach Straßburg und Brüssel verbunden.
8. Ruhestandsregelung
Wichtiger Hinweis:
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Beamte der Europäischen Gemeinschaften werden laut Beamtenstatut grundsätzlich bei Erreichen des 65. Lebensjahres in den Ruhestand versetzt. |
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Sie können sich jedoch bereits ab 63 Jahren oder, wenn sie bestimmte, im Statut geregelte Voraussetzungen erfüllen, zwischen 55 und 63 Jahren in den Ruhestand versetzen lassen. |
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In Ausnahmefällen, nämlich wenn es im dienstlichen Interesse liegt, können Beamte auf ihren Antrag hin bis zum 67. Lebensjahr tätig bleiben. |
9. Besoldungsgruppe
Für die Einstellungsreserve für Referatsleiter gilt Besoldungsgruppe AD 9.
10. Dienstbezüge
Monatliches Grundgehalt (Stand: 1. Januar 2007):
Besoldungsgruppe AD 9, erste Dienstaltersstufe: 6 574,76 EUR.
11. Schutz personenbezogener Daten
Als die für die Durchführung des Auswahlverfahrens zuständige Stelle wacht das Europäische Parlament darüber, dass bei der Behandlung der personenbezogenen Daten der Bewerber die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (4) in vollem Umfang eingehalten wird, insbesondere was die Vertraulichkeit und Sicherheit dieser Daten betrifft.
(1) Die europäischen Organe verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und nehmen die Bewerbungen ohne Ansehen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung entgegen.
(2) Auf ausdrücklichen Wunsch eines erfolgreichen Prüfungsteilnehmers wird sein Name nicht veröffentlicht. Der Antrag muss spätestens 2 Wochen nach Mitteilung der Ergebnisse bei EPSO eingereicht werden.
(3) EPSO — Info-recrutement — Avenue de Cortenbergh/Kortenberglaan, 80 — 4/11 — B-1049 Brüssel — Fax: (32-2) 295 74 88.
(4) ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1.
ANHANG
ANTRAG AUF ÜBERPRÜFUNG — RECHTSMITTEL— BESCHWERDE BEIM EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN
In jeder Phase des Auswahlverfahrens können Bewerberinnen und Bewerber bei einer sie beschwerenden Entscheidung folgende Schritte einleiten:
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Antrag auf Überprüfung: Innerhalb von 20 Kalendertagen nach Bekanntgabe der Entscheidung in der EPSO-Datei kann schriftlich unter Angabe von Gründen bei folgender Stelle ein Antrag auf Überprüfung gestellt werden (es gilt das Datum des Poststempels):
Für eine zügige Bearbeitung des Antrags wird gesorgt. |
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Einlegung eines Rechtsmittels
Die zwingenden Fristen (siehe hierzu das geänderte Statut in der Fassung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates, ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1 — http://europa.eu/eur-lex) für diese beiden Verfahrensarten beginnen mit der Mitteilung der beschwerenden Entscheidung. Wichtiger Hinweis: Die Anstellungsbehörde ist nicht befugt, die Entscheidungen eines Prüfungsausschusses zu ändern. Nach ständiger Rechtsprechung verfügen die Prüfungsausschüsse über einen weitreichenden Ermessensspielraum, der vom Gemeinschaftsrichter nur überprüft werden kann, wenn ein offensichtlicher Verstoß gegen die Vorschriften über die Arbeitsweise des Prüfungsausschusses vorliegt. |
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Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten Wie alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union können auch die Prüfungsteilnehmer gemäß Artikel 195 Absatz 1 EG-Vertrag den Bürgerbeauftragten mit einer Beschwerde befassen. Die Beschwerde ist an folgende Anschrift zu richten:
Näheres regelt der Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15). Wichtiger Hinweis: Die zwingende Frist, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 und Artikel 91 des Statuts für die Einreichung einer Beschwerde und für die Einlegung eines Rechtsmittels beim Gericht für den öffentlichen Dienst gemäß Artikel 236 EG-Vertrag gilt, wird durch die Befassung des Bürgerbeauftragten nicht unterbrochen. |