ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 89

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

50. Jahrgang
24. April 2007


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Entschließungen, Empfehlungen, Leitlinien und Stellungnahmen

 

EMPFEHLUNGEN

 

Rat

2007/C 089/01

Empfehlung des Assoziationsrates Nr. 1/2007 EU-Libanon vom 19. Januar 2007 zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Libanon

1

 

STELLUNGNAHMEN

 

Rat

2007/C 089/02

Stellungnahme des Rates vom 27. März 2007 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2006-2010

2

2007/C 089/03

Stellungnahme des Rates vom 27. März 2007 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für 2006-2009

7

2007/C 089/04

Stellungnahme des Rates vom 27. März 2007 zum Konvergenzprogramm Bulgariens für 2006-2009

11

2007/C 089/05

Stellungnahme des Rates vom 27. März 2007 zum aktualisierten Konvergenzprogramm Lettlands für 2006-2009

15

2007/C 089/06

Stellungnahme des Rates vom 27. März 2007 zum Konvergenzprogramm Rumäniens für 2006-2009

19

 

II   Mitteilungen

 

MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Kommission

2007/C 089/07

Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

23

2007/C 089/08

Veröffentlichung eines Änderungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

26

2007/C 089/09

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

30

2007/C 089/10

Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.4566 — Carrefour-Marinopoulos/Credicom/CMCC) ( 1 )

37

 

IV   Informationen

 

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

 

Kommission

2007/C 089/11

Euro-Wechselkurs

38

 

INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

2007/C 089/12

Für die Registrierung der Tabakanbauverträge zuständigen Stellen

39

 

V   Bekanntmachungen

 

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

 

Kommission

2007/C 089/13

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4564 — Bridgestone/Bandag) ( 1 )

42

2007/C 089/14

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4665 — The Apollo Group/Claire's Stores) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

43

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


I Entschließungen, Empfehlungen, Leitlinien und Stellungnahmen

EMPFEHLUNGEN

Rat

24.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/1


EMPFEHLUNG DES ASSOZIATIONSRATES NR. 1/2007 EU-LIBANON

vom 19. Januar 2007

zur Umsetzung des Aktionsplans EU-Libanon

(2007/C 89/01)

DER ASSOZIATIONSRAT EU-LIBANON —

gestützt auf das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Libanon andererseits (nachstehend „Europa-Mittelmeer-Abkommen “genannt), insbesondere auf Artikel 76 Absatz 2 Satz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Gemäß Artikel 76 des Europa-Mittelmeer-Abkommens kann der Assoziationsrat zweckdienliche Empfehlungen zur Erreichung der Ziele des Abkommens abgeben.

(2)

Gemäß Artikel 86 des Europa-Mittelmeer-Abkommens treffen die Vertragsparteien alle allgemeinen oder besonderen Maßnahmen, die zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen erforderlich sind, und sorgen dafür, dass die Ziele dieses Abkommens erreicht werden.

(3)

Die Vertragsparteien des Europa-Mittelmeer-Abkommens haben sich auf den Wortlaut des Aktionsplans EU-Libanon geeinigt.

(4)

Der Aktionsplan EU-Libanon wird die Umsetzung des Europa-Mittelmeer-Abkommens durch die von den Vertragsparteien ausgearbeiteten und vereinbarten konkreten Maßnahmen unterstützen, die die Richtung für die Umsetzung in der Praxis vorgeben.

(5)

Der Aktionsplan erfüllt einen doppelten Zweck, da darin sowohl konkrete Schritte für die Erfüllung der im Europa-Mittelmeer-Abkommen genannten Verpflichtungen der Vertragsparteien festgelegt werden, als auch für den weiteren Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und Libanon eine breitere Grundlage geschaffen wird, die entsprechend den allgemeinen Zielsetzungen des Abkommens zu einem erheblichen Maß an wirtschaftlicher Integration und zur Vertiefung der politischen Zusammenarbeit führen soll —

EMPFIEHLT:

Einziger Artikel

Der Assoziationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien den Aktionsplan EU-Libanon (1) umsetzen, soweit diese Umsetzung auf die Verwirklichung der Ziele des Europa-Mittelmeer-Abkommens ausgerichtet ist.

Geschehen zu Brüssel, am 19. Januar 2007.

Im Namen des Assoziationsrats

Der Präsident

F.-W. STEINMEIER


(1)  http://register.consilium.europa.eu


STELLUNGNAHMEN

Rat

24.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/2


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 27. März 2007

zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2006-2010

(2007/C 89/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 27. März 2007 hat der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Belgiens für den Zeitraum 2006 bis 2010 geprüft (2).

(2)

Nach dem makroökonomischen Ausgangsszenario des Programms wird das reale BIP-Wachstum von 2,7 % im Jahr 2006 auf durchschnittlich 2,2 % im restlichen Verlauf des Programmzeitraums zurückgehen. Dieses Szenario scheint nach derzeitigem Kenntnisstand auf plausiblen Wachstumsannahmen zu beruhen. Auch die Inflationsprojektionen des Programms scheinen realistisch.

(3)

Das vorliegende aktualisierte Stabilitätsprogramm geht von der Annahme eines ausgeglichenen Haushalts 2006 aus. Diese Annahme scheint weitgehend durch die neuesten Daten bestätigt, während in den Herbstprognosen der Kommissionsdienststellen noch ein Defizit von 0,2 % des BIP vorausberechnet worden war. Während sich die Konjunkturbedingungen 2006 erheblich besser und die Ausgaben in etwa so entwickelt haben wie in der letzten Programmfortschreibung erwartet, blieben die Einnahmen hinter den Ansätzen zurück (vorwiegend weil die Auswirkungen der letzten Stufe der 2001 eingeführten Reform der direkten Steuern, mit der eine Verringerung der Abgabenschere erreicht werden sollte, unterschätzt worden waren). Kompensiert wurden diese Einnahmeausfälle teilweise dadurch, dass die geplanten einmaligen Maßnahmen mehr als erwartet einbrachten, sowie durch weitere Einmaleffekte von begrenztem Ausmaß. Infolgedessen verschlechterte sich der strukturelle Saldo (d.h. der konjunkturbereinigte Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen) 2006 erheblich, im Wesentlichen aufgrund von einnahmesenkenden Maßnahmen.

(4)

Hauptziel der im Programm dargelegten mittelfristigen Haushaltsstrategie ist die kontinuierliche Senkung der noch immer hohen Schuldenquote (von fast 90 % des BIP 2006) auf unter 75 % des BIP 2010, indem zur Vorbereitung auf die Bevölkerungsalterung allmählich nominale Haushaltsüberschüsse gebildet werden (die von 0,3 % des BIP im Jahr 2007 auf 0,9 % im Jahr 2010 anwachsen sollen). Der seit 2001 rückläufige Primärüberschuss (der 2001 noch 7 % des BIP betrug) soll sich bei rund 4,1 % des BIP stabilisieren. Die Anpassung wird fast ausschließlich durch Ausgabensenkungen (um 1 

Formula

 BIP-Prozentpunkte im Zeitraum 2006 bis 2010) erreicht. Die Ausgabeneinsparungen sind auf eine Zinsentlastung (

Formula

 Prozentpunkt) infolge des beständigen Schuldenabbaus sowie auf einen Rückgang der Primärausgaben (

Formula

 Prozentpunkt) zurückzuführen. Sie werden teilweise durch niedrigere öffentliche Einnahmen (

Formula

 Prozentpunkt) wieder wettgemacht. Nach 2007 entsprechen die Programmprojektionen in etwa dem Szenario einer unveränderten Politik, auch wenn das Programm offenbar (implizit) auch weitere einmalige Maßnahmen vorsieht, um die Haushaltsziele zu erreichen. Bei weitgehend unverändertem makroökonomischem Szenario entspricht diese Strategie weitgehend der letzten Programmfortschreibung.

(5)

Da das Programm keine Angaben zu den nach 2007 geplanten einmaligen und sonstigen befristeten Maßnahmen enthält, ist es nicht möglich, den strukturellen Saldo ab 2008 anhand von Programmdaten zu berechnen. Geht man davon aus, dass die Wirkung einmaliger Maßnahmen nach 2007 im Verhältnis unverändert bleibt, so würde sich der nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Saldo von rund -0,4 % des BIP im Jahr 2006 auf 0,7 % des BIP zum Ende des Programmzeitraums verbessern. Als mittelfristiges Ziel für die Haushaltsposition sieht das Programm wie schon im letzten Jahr einen strukturellen Überschuss von 0,5 % des BIP vor, der dem Programm zufolge 2008 erreicht wird. Das Ziel soll demnach ein Jahr später erreicht werden als nach der letzten Programmaktualisierung. Da das mittelfristige Ziel über den Mindestrichtwert (schätzungsweise ein Defizit von rund 1 

Formula

 % des BIP) hinausgeht, dürfte seine Erreichung die erforderliche Sicherheitsmarge beim Referenzwert schaffen. Das mittelfristige Ziel liegt innerhalb der Spanne, die der Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie der Verhaltenskodex für Mitgliedstaaten des Eurogebiets und des WKM II vorsehen, und geht über das hinaus, was angesichts der Schuldenquote und des langfristigen durchschnittlichen Wachstumspotenzials erforderlich wäre.

(6)

Die Haushaltsergebnisse könnten etwas schlechter ausfallen als im Programm projiziert. Dies gilt insbesondere für 2007, zumal der Haushaltsplan recht optimistisch anmutet und mitunter nur unzureichende Einzelheiten zu den geplanten Maßnahmen enthält (so auch zu den einmaligen Immobilienverkäufen und zur Übernahme von Rentenverpflichtungen ehemaliger Staatsunternehmen, auf die nicht näher eingegangen wird). Bei der Erreichung der nominalen Haushaltsziele kann Belgien im Allgemeinen auf gute Erfolge verweisen; 2007 scheint das Ziel jedoch nur erreichbar, wenn wie in den Vorjahren eine strenge Überwachung gewährleistet wird. Im Rahmen der anstehenden Haushaltskontrollen sollte festgelegt werden, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlichenfalls in Betracht kommen. Ein unerwartet schlechtes Ergebnis im Jahr 2007 würde auch in den Folgejahren noch nachwirken. Ab 2008 besteht überdies die Gefahr, dass ausgelaufene Einmalmaßnahmen nicht durch strukturelle Maßnahmen ersetzt werden.

(7)

In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung wird der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs möglicherweise nicht ausreichen, um sicherzustellen, dass das mittelfristige Ziel programmgemäß im Jahr 2008 erreicht wird. Wie vorstehend erwähnt, geht das mittelfristige Ziel jedoch über das hinaus, was angesichts der Schuldenquote und des langfristigen durchschnittlichen Wachstumspotenzials erforderlich wäre. Die Haushaltsstrategie scheint ausreichend, um ab 2008 eine dem Pakt entsprechende strukturelle Haushaltsposition herzustellen. Außerdem scheint der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs eine ausreichende Sicherheitsmarge zu bieten, damit die Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen im gesamten Programmzeitraum nicht überschritten wird. Das aus dem Programm hervorgehende Tempo der Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel sollte verschärft werden, damit es dem Stabilitäts- und Wachstumspakt entspricht, wonach die jährliche Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos bei Mitgliedstaaten des Eurogebiets und des WKM II einem Richtwert von 0,5 % des BIP entsprechen sollte, wobei in Zeiten günstiger Konjunktur stärkere Anpassungsanstrengungen unternommen werden sollen, während die Anpassung in Zeiten ungünstiger Konjunktur geringer ausfallen kann. So könnte die Anpassung in Anbetracht der bestehenden Risiken insbesondere im Jahr 2007 hinter dem Richtwert zurückbleiben und sich anschließend noch weiter verlangsamen.

(8)

Im Programm wird die Schuldenquote für 2006 mit 87,7 % des BIP angegeben, doch sind darin nicht die Schulden enthalten, die 2005 von der Eisenbahngesellschaft SNCB übernommen wurden und den Schuldenstand im selben Jahr laut Eurostat um 1,7 % des BIP erhöhen. Nach Schätzungen der Kommissionsdienststellen ist der öffentliche Bruttoschuldenstand im Jahr 2006 daher bei 89,4 % anzusetzen und liegt damit immer noch deutlich über dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP, auch wenn er in den letzten Jahren erheblich gesunken ist. Dem Programm zufolge soll die Schuldenquote im Programmzeitraum zügig um rund 15 Prozentpunkte sinken. In Anbetracht der Risikobilanz und insbesondere der Risiken für die vorgenannten Haushaltsziele dürfte sich die Schuldenquote jedoch etwas ungünstiger entwickeln als im Programm projiziert. Dennoch ist die Schuldenquote im Programmzeitraum offenbar hinreichend rückläufig und scheint sich rasch genug dem Referenzwert zu nähern.

(9)

In Belgien wirkt sich die Bevölkerungsalterung langfristig stärker auf die öffentlichen Haushalte aus als im EU-Durchschnitt, zumal die Rentenausgaben im Verhältnis zum BIP in den kommenden Jahrzehnten erheblich ansteigen werden. Wenngleich die budgetäre Ausgangsposition nicht ganz so gut ist wie 2005, trägt der nach wie vor hohe Primärüberschuss doch dazu bei, die projizierten langfristigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen Finanzen abzufedern; er reicht aber nicht aus, um den erheblichen Ausgabenanstieg voll aufzufangen. Hinzu kommt, dass der Bruttoschuldenstand zwar rückläufig ist, aber noch immer weit über dem EGV-Referenzwert liegt. Die stetige Rückführung der Schuldenquote setzt voraus, dass über lange Zeit hohe Primärüberschüsse erzielt werden, was auch die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen vermindern helfen würde. Alles in allem besteht für Belgien in Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ein mittleres Risiko.

(10)

Im Stabilitätsprogramm wird nicht bewertet, wie sich der Bericht über die Umsetzung des nationalen Reformprogramms vom Oktober 2006 im Rahmen der mittelfristigen finanzpolitischen Strategie insgesamt auswirkt. Auch enthält das Programm keine systematischen Angaben über die direkten Kosten bzw. Einsparungen, die sich aus den wichtigsten Reformvorhaben des nationalen Reformprogramms für den Staatshaushalt ergeben, wenngleich es den finanzpolitischen Konsequenzen der im nationalen Reformprogramm skizzierten Maßnahmen in seinen Haushaltsprojektionen Rechnung zu tragen scheint. Die laut Stabilitätsprogramm geplanten Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Finanzen scheinen mit den im nationalen Reformprogramm vorgesehenen Aktionen im Einklang zu stehen. So sehen beide Programme namentlich die schrittweise Umsetzung des „Generationenpakts “(eines umfassenden Plans für mehr Beschäftigung und soziale Sicherheit), eine weitere allmähliche Abgabenentlastung des Faktors Arbeit und Maßnahmen zur Förderung von Forschung und Unternehmertum vor.

(11)

Die im Programm dargelegte Haushaltsstrategie entspricht weitgehend den in den integrierten Leitlinien für den Zeitraum 2005-2008 enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik.

(12)

Was die im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgesehenen Daten angeht, so weist das Programm sowohl bei den obligatorischen als auch bei den fakultativen Angaben gewisse Lücken auf. (3)

Der Rat ist der Auffassung, dass der Kurs einer beständigen Rückführung des noch immer hohen Schuldenstands ein Beispiel für eine dem Pakt entsprechende Finanzpolitik darstellt. Doch auch wenn das Programm nach einem anfangs nominal ausgeglichenen Haushalt die allmähliche Bildung von Überschüssen (namentlich durch Zinseinsparungen) vorsieht, unterliegt die Erreichung der Haushaltsziele gewissen Risiken. Gleichwohl wird davon ausgegangen, dass das mittelfristige Ziel innerhalb des Programmzeitraums erreicht wird.

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung fordert der Rat Belgien auf,

i)

sicherzustellen, dass das Haushaltsziel 2007 erreicht wird, und die Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel anschließend zu beschleunigen, auch indem weniger auf einmalige Maßnahmen gesetzt wird;

ii)

angesichts des hohen Schuldenstands und des projizierten Anstiegs der alterungsbedingten Ausgaben verstärkt auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen hinzuarbeiten, indem zumindest das mittelfristige Ziel erreicht und außerdem Reformen durchgeführt werden.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

 

 

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Reales BIP

(Veränderung in  %)

SP Dez. 2006

1,2

2,7

2,2

2,1

2,2

2,2

KOM Nov. 2006

1,1

2,7

2,3

2,2

k.A.

k.A.

SP Dez. 2005

1,4

2,2

2,1

2,3

2,2

k.A.

HVPI-Inflation

( %)

SP Dez. 2006

2,5

2,4

1,9

1,8

1,8

1,9

KOM Nov. 2006

2,5

2,4

1,8

1,7

k.A.

k.A.

SP Dez. 2005

2,9

2,8

2,0

1,9

1,7

k.A.

Produktionslücke

( % des BIP-Potenzials)

SP Dez. 2006  (4)

– 0,8

– 0,3

– 0,4

– 0,4

– 0,4

– 0,3

KOM Nov. 2006 (8)

– 1,0

– 0,6

– 0,6

– 0,7

k.A.

k.A.

SP Dez. 2005  (4)

– 0,8

– 0,6

– 0,6

– 0,5

– 0,4

k.A.

Gesamtstaatlicher Haus-haltssaldo

( % des BIP)

SP Dez. 2006

0,1

– 2,3  (9)

0,0

0,3

0,5

0,7

0,9

KOM Nov. 2006

– 2,3

– 0,2

– 0,5

– 0,5

k.A.

k.A.

SP Dez. 2005

0,0

0,0

0,3

0,5

0,7

k.A.

Primärsaldo

( % des BIP)

SP Dez. 2006

4,3

1,9  (9)

4,1

4,2

4,1

4,1

4,2

KOM Nov. 2006

1,9

3,9

3,4

3,2

k.A.

k.A.

SP Dez. 2005

4,3

4,1

4,2

4,1

4,1

k.A.

Konjunkturbereinigter Saldo

( % des BIP)

SP Dez. 2006  (4)

0,8

– 1,6  (9)

0,2

0,5

0,7

0,9

1,1

KOM Nov. 2006

– 1,7

0,1

– 0,1

– 0,1

k.A.

k.A.

SP Dez. 2005  (4)

0,4

0,3

0,6

0,8

0,9

k.A.

Struktureller Saldo (5)

( % des BIP)

SP Dez. 2006  (6)

k.A.

– 0,4

0,1

n.d.

k.A.

k.A.

KOM Nov. 2006 (7)

0,2

– 0,7

– 0,2

– 0,1

k.A.

k.A.

SP Dez. 2005

0,0

– 0,3

0,4

0,7

0,9

k.A.

Öffentlicher Brutto-schuldenstand

( % des BIP)

SP Dez. 2006

91,5

93,2  (9)

87,7

89,4  (9)

83,9

85,6  (9)

80,4

82,1  (9)

76,6

78,3  (9)

72,6

74,3  (9)

KOM Nov. 2006

93,2

89,4

86,3

83,2

k.A.

k.A.

SP Dez. 2005

94,3

90,7

87,0

83,0

79,1

k.A.

Stabilitätsprogramm (SP), Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm.

(2)  Die Programmaktualisierung wurde knapp zwei Wochen nach dem im Verhaltenskodex vorgesehenen Termin 1. Dezember übermittelt.

(3)  Die Auswirkungen der Schuldenübernahme von der Eisenbahngesellschaft SNCB/NMBS werden entgegen der Eurostat-Entscheidung vom 23. Oktober 2006 weder beim gesamtstaatlichen Defizit noch bei den Schuldenstandsprojektionen des Programms berücksichtigt. Außerdem enthält das Programm keine Angaben zu einmaligen und sonstigen befristeten Maßnahmen im Zeitraum 2008-2010.

(4)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo (wie in den vorangehenden Zeilen) ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.

(6)  Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen gemäß dem Programm (2006 0,6  % des BIP und 2007 0,4  % des BIP, alle mit defizitsenkender Wirkung). Das Programm enthält keine Angaben zu einmaligen Maßnahmen in den übrigen Jahren.

(7)  Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen gemäß der Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen (2005 2,0 % des BIP, defiziterhöhend; 2006 0,8  % und 2007 0,1  %, jeweils defizitsenkend).

(8)  Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 2,2 %, 2,3 %, 2,3 % bzw. 2,2 % in den Jahren 2005 bis 2008.

(9)  Die Programmangaben für Defizit und Schuldenstand im Jahr 2005 stammen vom belgischen Amt für volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen. Am 23. Oktober 2006 hat Eurostat die von Belgien gemeldeten Defizit- und Schuldstandsdaten im Hinblick auf die 2005 erfolgte Übernahme von Verbindlichkeiten der staatlichen Eisenbahngesellschaft SNCB/NMBS in Höhe von 7,4 Mrd. EUR (2,5  % des BIP) durch den belgischen Staat (FIF/FSI — Fonds de l'infrastructure ferroviaire/Fonds voor spoorweginfrastructuur) geändert, weil sie seiner Ansicht nach nicht den Regeln des ESVG 95 entsprachen (siehe Eurostat-Pressemitteilung Nr. 139/2006). Nach den Regeln des ESVG 95 führt dies 2005 zu einer Änderung des öffentlichen Defizits in gleicher Höhe; die Auswirkungen auf den öffentlichen Schuldenstand zum Jahresende 2005 belaufen sich auf 5,2 Mrd. EUR (1,7  % des BIP unter Berücksichtigung einer Teilrückzahlung im selben Jahr). Mit einem Stern gekennzeichnete Daten für 2005 wurden von Eurostat geändert. Mit einem Stern gekennzeichnete Daten für 2006 bis 2010 wurden von den Kommissionsdienststellen rechnerisch dem ESVG 95 angepasst. Bei der Anpassung der Schuldenstandsdaten wurde ein gleich bleibender FIF/FSI-Schuldenbestand angenommen. Die belgische Regierung hat im Dezember 2006 die Änderungen der belgischen Daten durch Eurostat vor dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften angefochten.

Quelle:

Stabilitätsprogramm (SP), Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


24.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/7


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 27. März 2007

zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für 2006-2009

(2007/C 89/03)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 27. März 2007 hat der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Spaniens für den Zeitraum 2006 bis 2009 (2) geprüft.

(2)

Nach dem makroökonomischen Ausgangsszenario des Programms wird das reale BIP-Wachstum von 3,8 % im Jahr 2006 auf durchschnittlich 3,3 % im restlichen Verlauf des Programmzeitraums zurückgehen. Dieses Szenario scheint nach derzeitigem Kenntnisstand auf plausiblen Wachstumsannahmen zu beruhen. Auch die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen realistisch. Das Inflationsgefälle gegenüber dem Eurogebiet soll sich zwar abflachen, den Projektionen zufolge aber dennoch signifikant bleiben. Wenngleich auf kurze Sicht gewisse Aufwärtsrisiken bestehen mögen, könnte das Szenario doch auch mittelfristig mit Abwärtsrisiken behaftet sein, da in der Gesamtwirtschaft gewisse Ungleichgewichte zu beobachten sind, namentlich die wachsende Verschuldung der privaten Haushalte und die Ausweitung des Leistungsbilanzdefizits; zudem besteht die Gefahr, dass der lang anhaltende Boom im Wohnungsbau früher ausläuft als im Programm erwartet.

(3)

Für das Jahr 2006 rechneten die Kommissionsdienststellen in ihrer Herbstprognose 2006 mit einem gesamtstaatlichen Überschuss von 1,5 % des BIP, was voll und ganz dem aktualisierten Stabilitätsprogramm entspricht, während in der letzten Programmfortschreibung noch ein Zielwert von 0,9 % des BIP angesetzt worden war. Dieses positive Ergebnis ist auf die unerwarteten Mehreinnahmen infolge des kräftigen Beschäftigungszuwachses und der üppigen Unternehmensgewinne zurückzuführen, durch die das Aufkommen aus den direkten Steuern den Schätzungen zufolge deutlich stärker gewachsen ist als das nominale BIP.

(4)

Die Programmaktualisierung zielt darauf ab, i) die makroökonomische und budgetäre Stabilität zu erhalten und ii) durch Ausbau der Infrastruktur sowie der Humankapital- und Technologiebasis die Produktivität zu steigern. Der gesamtwirtschaftliche Überschuss soll von 1,4 % des BIP 2006 auf rund 1 % im Jahr 2009 zurückgehen. Der Primärüberschuss soll sich im Zeitverlauf ähnlich entwickeln und von 3 % des BIP 2006 auf 2 

Formula

 % 2009 abschmelzen. Während die Einnahmen im Programmzeitraum um 0,2 % des BIP sinken dürften, sollen die Primärausgaben um rund 0,5 % des BIP steigen, was teilweise durch eine Zinsentlastung kompensiert wird. In der vorhergehenden Programmaktualisierung waren bei weitgehend gleichen makroökonomischen Aussichten geringere Überschüsse vorgesehen. Die Differenz zwischen den beiden Programmfortschreibungen liegt darin, dass der Überschuss 2006 erheblich höher ausgefallen ist als im Vorjahresprogramm erwartet, wodurch sich nun für den ganzen Programmzeitraum entsprechend günstigere Projektionen ergeben.

(5)

Der nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Saldo (d.h. der konjunkturbereinigte Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) soll von rund 1 

Formula

 % des BIP 2006 bis zum Ende des Programmzeitraums geringfügig auf 1 

Formula

 % des BIP zurückgehen. Als mittelfristiges Ziel für die Haushaltsposition wird wie schon in der letzten Stabilitätsprogrammaktualisierung ein strukturell ausgeglichener Haushalt angestrebt, der dem Programm zufolge während des gesamten Programmzeitraums bequem gehalten werden soll. Da das mittelfristige Ziel über den Mindestrichtwert (ein Defizit von schätzungsweise rund 1 

Formula

 % des BIP) hinausgeht, dürfte seine Erreichung die erforderliche Sicherheitsmarge beim Referenzwert schaffen. Das mittelfristige Ziel liegt innerhalb der Spanne, die der Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie der Verhaltenskodex für Mitgliedstaaten des Eurogebiets und des WKM II vorsehen, und geht über das hinaus, was angesichts der Schuldenquote und des langfristigen durchschnittlichen Wachstumspotenzials erforderlich wäre.

(6)

Die Risiken, die den Haushaltsprojektionen anhaften, dürften mehr oder weniger ausgeglichen sein. Das makroökonomische Ausgangsszenario der Programmaktualisierung ist plausibel, und die Einnahmenprojektionen scheinen auf vorsichtigen Annahmen zu beruhen. Sollten sich die bisherigen Trends im Bildungs- und Gesundheitswesen fortsetzen, besteht ausgabenseitig (auf regionaler Ebene) die Gefahr gewisser Ausgabenüberschreitungen.

(7)

Angesichts dieser Risikoeinschätzung scheint der skizzierte haushaltspolitische Kurs ausreichend, um das mittelfristige Ziel programmgemäß während des gesamten Programmzeitraums zu halten. Außerdem bietet er eine ausreichende Sicherheitsmarge, die gewährleistet, dass die Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen in keinem Jahr überschritten wird. Der im Programm dargelegte finanzpolitische Kurs steht mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt in Einklang.

(8)

Der öffentliche Bruttoschuldenstand ist 2006 auf schätzungsweise unter 40 % des BIP gesunken und lag damit deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Der Programmaktualisierung zufolge soll die Schuldenquote im Programmzeitraum um weitere 8 Prozentpunkte sinken.

(9)

Die Bevölkerungsalterung wirkt sich in Spanien langfristig weit stärker auf die öffentlichen Haushalte aus als im EU-Durchschnitt, zumal die Rentenausgaben im Verhältnis zum BIP in den kommenden Jahrzehnten relativ stark ansteigen. Die Verbesserung der budgetären Ausgangsposition gegenüber 2005 trägt dazu bei, die projizierten langfristigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die öffentlichen Haushalte abzufedern, reicht jedoch nicht aus, um den starken alterungsbedingten Ausgabenanstieg voll aufzufangen. Die Erhaltung hoher Primärüberschüsse auf mittlere Sicht und die Durchführung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung des erheblichen alterungsbedingten Ausgabenanstiegs würden die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen verringern helfen. Alles in allem besteht für Spanien in Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen ein mittleres Risiko.

(10)

Im Stabilitätsprogramm wird qualitativ bewertet, wie sich der Bericht über die Umsetzung des nationalen Reformprogramms vom Oktober 2006 im Rahmen der mittelfristigen finanzpolitischen Strategie insgesamt auswirkt. Es enthält darüber hinaus einige — wenn auch nicht systematische — Informationen über die direkten Kosten bzw. Einsparungen, die sich durch die wichtigsten Reformmaßnahmen des nationalen Reformprogramms im Staatshaushalt ergeben, und seine Haushaltsprojektionen scheinen den finanzpolitischen Konsequenzen der im nationalen Reformprogramm dargelegten Maßnahmen Rechnung zu tragen. Die laut Stabilitätsprogramm geplanten Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Finanzen scheinen mit den im nationalen Reformprogramm vorgesehenen Aktionen im Einklang zu stehen. So sehen beide Programme insbesondere die schrittweise Erhöhung der öffentlichen FuE-Ausgaben und Infrastrukturinvestitionen vor.

(11)

Die im Programm dargelegte Haushaltsstrategie entspricht weitgehend den in den integrierten Leitlinien für den Zeitraum 2005–2008 enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik.

(12)

Das Programm enthält alle im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgeschriebenen und die meisten fakultativen Angaben (3).

Nach Einschätzung des Rates ist die mittelfristige Haushaltsposition solide und stellt die Haushaltsstrategie ein gutes Beispiel für eine dem Stabilitäts- und Wachstumspakt entsprechende Finanzpolitik dar. Angesichts der beträchtlichen Zahlungsbilanzungleichgewichte, die noch zunehmen dürften, und des Inflationsgefälles gegenüber dem Eurogebiet ist es wichtig, dass die Haushaltsposition solide bleibt, eine expansive Finanzpolitik also vermieden wird.

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung und insbesondere des projizierten Anstiegs der alterungsbedingten Ausgaben fordert der Rat Spanien auf, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen weiter zu verbessern und zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, die die künftigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die Ausgabenprogramme eindämmen.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

 

2005

2006

2007

2008

2009

Reales BIP

(Veränderung in %)

SP Dez. 2006

3,5

3,8

3,4

3,3

3,3

KOM Nov. 2006 (10)

3,5

3,8

3,4

3,3

k. A.

SP Dez. 2005

3,4

3,3

3,2

3,2

k. A.

HVPI-Inflation  (9)(%)

SP Dez. 2006  (9)

3,4

3,5

2,7

2,6

2,5

KOM Nov. 2006

3,4

3,6

2,8

2,7

k. A.

SP Dez. 2005  (9)

4,2

3,5

3,3

3,2

k. A.

Produktionslücke

(% des BIP-Potenzials)

SP Dez. 2006  (4)

0,9

0,9

1,2

1,5

1,6

KOM Nov. 2006 (8)

0,8

0,9

1,1

1,3

k. A.

SP Dez. 2005  (4)

0,5

0,8

1,1

0,7

k. A.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(% des BIP)

SP Dez. 2006

1,1

1,4

1,0

0,9

0,9

KOM Nov. 2006

1,1

1,5

1,1

0,9

k. A.

SP Dez. 2005

1,0

0,9

0,7

0,6

k. A.

Primärsaldo

(% des BIP)

SP Dez. 2006

2,9

3,0

2,5

2,3

2,2

KOM Nov. 2006

2,9

3,1

2,7

2,3

k. A.

SP Dez. 2005

2,8

2,6

2,2

2,0

k. A.

Konjunkturbereinigter Saldo

(% des BIP)

SP Dez. 2006  (4)

1,5

1,8

1,5

1,6

1,6

KOM Nov. 2006

1,5

1,9

1,6

1,4

k. A.

SP Dez. 2005  (4)

1,2

1,2

1,2

0,9

k. A.

Struktureller Saldo (5)

(% des BIP)

SP Dez. 2006  (6)

1,5

1,8

1,5

1,6

1,6

KOM Nov. 2006 (7)

1,5

1,9

1,6

1,4

k. A.

SP Dez. 2005

1,2

1,2

1,2

0,9

k. A.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

SP Dez. 2006

43,1

39,7

36,6

34,3

32,2

KOM Nov. 2006

43,1

39,7

37,0

34,7

k. A.

SP Dez. 2005

43,1

40,3

38,0

36,0

k. A.

Stabilitätsprogramm (SP), Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm.

(2)  Die Programmaktualisierung wurde drei Wochen nach dem im Verhaltenskodex vorgesehenen Termin 1. Dezember übermittelt.

(3)  Namentlich fehlen die Daten zur HVPI-Inflation und zu den gesamtstaatlichen Ausgaben nach Aufgabenbereichen.

(4)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten..

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo (wie in den vorangehenden Zeilen) ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.

(6)  Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen gemäß dem Programm.

(7)  Einmalige und sonstige befristete Maßnahmen gemäß der Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen.

(8)  Ausgehend von einem Wachstumspotenzial von schätzungsweise 3,9 %, 3,8 %, 3,6 % bzw. 3,6 % im Zeitraum 2005-2008.

(9)  Deflator des privaten Verbrauchs statt HVPI.

(10)  Nach ersten Schätzungen erreichte das Wachstum 2006 3,8 %. Im Jahr 2007 dürfte das Wachstum nach der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom 16. Februar 2007 3,7 % erreichen.

Quelle:

Stabilitätsprogramm (SP), Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


24.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/11


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 27. März 2007

zum Konvergenzprogramm Bulgariens für 2006-2009

(2007/C 89/04)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 27. März 2007 prüfte der Rat das Konvergenzprogramm Bulgariens für den Zeitraum 2006 bis 2009.

(2)

Bulgarien hat einen hohen Grad an makroökonomischer Stabilität erreicht, die durch gesunde öffentliche Finanzen unterstützt wird. Das kräftige und beständige Wirtschaftswachstum hat in den letzten Jahren auf rund 5 

Formula

 % angezogen, doch ist das Pro-Kopf-BIP (in KKS) mit 32,9 % des EU-25-Durchschnitts im Jahr 2005 nach wie vor niedrig. Bulgarien hat somit noch einiges aufzuholen, was auf mittlere und lange Sicht die wichtigste Herausforderung bleibt. Nachdem 1997 ein Currency Board eingeführt wurde, konnte die Inflation bis 1999 auf einstellige Werte gesenkt werden; in den letzten Jahren ist die Inflationsrückführung jedoch zum Stillstand gekommen, und die VPI-Inflation erreichte 2006 7,3 %.

(3)

Nach dem makroökonomischen Ausgangsszenario des Programms wird das reale BIP-Wachstum weiterhin auf hohem Niveau liegen und von 5,9 % im Jahr 2006 geringfügig auf durchschnittlich 6,1 % im restlichen Verlauf des Programmzeitraums anziehen. Nach aktuellem Kenntnisstand scheint dieses Szenario auf plausiblen Wachstumsannahmen zu beruhen. Die großen Zahlungsbilanzungleichgewichte bleiben auf mittlere Sicht jedoch ein Risiko, zumal das Außendefizit 2006 16 % des BIP betrug, auch wenn es in voller Höhe über den Zustrom ausländischer DI finanziert werden konnte. Die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen realistisch.

(4)

In der Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen wird der gesamtstaatliche Überschuss für das Jahr 2006 auf 3,3 % des BIP veranschlagt, während im Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung (PEP) vom Dezember 2005 mit einem ausgeglichenen Haushalt und im Konvergenzprogramm mit einem Überschuss von 3,2 % des BIP gerechnet wird. Das erheblich bessere Haushaltsergebnis erklärt sich vor allem durch Mehreinnahmen gegenüber den konservativen Schätzungen des PEP, ein höheres Produktionswachstum und eine verbesserte Steuererhebung. Auch die Ausgaben liegen 1 % des BIP niedriger als im PEP projiziert, was vor allem auf geringere laufende Ausgaben zurückgeht.

(5)

Die im Konvergenzprogramm dargelegte mittelfristige Haushaltsstrategie zielt darauf ab, einen gesamtstaatlichen Überschuss von 0,8-1,5 % des BIP zu erhalten, um makroökonomische Stabilität und langfristig tragfähige öffentliche Finanzen zu sichern. Im Jahr 2007 sollen die finanzpolitischen Zügel erheblich gelockert werden, denn der Haushaltsüberschuss soll von 3,2 % des BIP im Jahr 2006 auf 0,8 % des BIP abschmelzen. In den Jahren 2008 und 2009 soll der gesamtstaatliche Überschuss wieder zunehmen und sich bei 1,5 % des BIP einpendeln. Während die Zinsausgaben im Programmzeitraum um rund

Formula

 % des BIP sinken, soll der Primärüberschuss von 4 

Formula

 % des BIP 2006 auf 2 

Formula

 % des BIP im Jahr 2007 zurückgehen, bevor er 2008 und 2009 wieder rund 2 

Formula

 % des BIP erreicht. Die finanzpolitische Lockerung im Jahr 2007 würde fast ausschließlich von den Ausgaben ausgehen. Diese sollen um 2 

Formula

 % des BIP steigen, wobei nur ein Teil der Ausgabenerhöhungen (rund

Formula

 % des BIP) im Jahr 2008 zurückgenommen werden soll. Der projizierte Ausgabenanstieg im Jahr 2007 soll vor allem auf „sonstige Ausgaben “(+2 

Formula

 % des BIP) und Subventionen (+

Formula

 % des BIP) entfallen. Die höheren „sonstigen Ausgaben “spiegeln den Beitrag Bulgariens zur EU (1 

Formula

 % des BIP), höhere Ausgaben für EU-Strukturfondsprojekte (

Formula

 % des BIP), die in vollem Umfang durch höhere EU-Zuschüsse gedeckt würden, sowie höhere „sonstige laufende Ausgaben “(1 % des BIP) wider. Die 2007 geplanten Körperschaft- und Einkommensteuersenkungen sollen durch eine bessere Einhaltung der Steuervorschriften und eine verbesserte Steuererhebung fast vollständig kompensiert werden. Infolgedessen sollen die Gesamteinnahmen (prozentual zum BIP) im Programmzeitraum praktisch konstant bleiben. Dem Programm ist außerdem zu entnehmen, dass im Haushaltsplan 2007 zwar ein gesamtstaatlicher Überschuss von 0,8 % des BIP vorgesehen ist, beim Haushaltsvollzug jedoch ein höherer Überschuss von 2 % des BIP angestrebt werden soll. Grundlage ist das Haushaltsgesetz, wonach 10 % der im Haushalt vorgesehenen laufenden Primärausgabenansätze nur dann ausgeschöpft werden dürfen, wenn sich das Zahlungsbilanzdefizit nicht noch ausweitet. Die Haushaltsziele wurden gegenüber dem Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung von 2005 beträchtlich heraufgeschraubt, was die erheblichen Mehreinnahmen im Jahr 2006 mit entsprechenden Überlagerungseffekten in den Folgejahren und die etwas günstigeren Wachstumsaussichten widerspiegelt.

(6)

Der nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Saldo (d.h. der konjunkturbereinigte Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) soll von rund 3 

Formula

 % des BIP 2006 auf 1 % 2007 abschmelzen, bevor er 2008 und 2009 wieder auf etwa 2 % des BIP steigt. Sollte 2007 beim Haushaltsvollzug ein höherer nominaler Überschuss von 2 % des BIP erzielt werden, was im Programm als Ziel angegeben wird, so würde der Anpassungspfad geglättet. Als mittelfristiges Ziel für die Haushaltslage sieht das Programm einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vor, der über den gesamten Programmzeitraum bequem gehalten werden soll. Da das mittelfristige Ziel über den Mindestrichtwert (schätzungsweise ein Defizit von rund 1 

Formula

 % des BIP) hinausgeht, dürfte seine Erreichung die erforderliche Sicherheitsmarge beim Referenzwert schaffen. Das mittelfristige Ziel geht über das hinaus, was angesichts der Schuldenquote und des langfristigen durchschnittlichen Wachstumspotenzials erforderlich wäre.

(7)

Das Haushaltsergebnis könnte 2007 besser ausfallen als im Programm erwartet, während sich die Risiken für die Haushaltsprojektionen in den Jahren 2008 und 2009 in etwa die Waage halten. Angesichts der bisherigen Erfolge bei der Einhaltung von Haushaltszielen und der im Haushaltsgesetz 2007 enthaltenen Vorschriften für die Begrenzung der Ausgaben beim Haushaltsvollzug scheint ein höherer Überschuss im Jahr 2007 realistisch, auch wenn die Einnahmenprojektionen für 2007 gewisse Abwärtsrisiken beinhalten könnten, da die durch die Steuersenkungen entstehenden Mindereinnahmen möglicherweise nicht in vollem Umfang durch eine bessere Einhaltung der Steuervorschriften und eine bessere Steuererhebung kompensiert werden. Wenngleich nähere Angaben zur Anpassungsstrategie ab 2008 fehlen, erscheinen die Haushaltsziele bis zum Ende des Programmzeitraums doch weitgehend plausibel, sofern 2007 tatsächlich ein besseres Haushaltsergebnis erzielt wird als derzeit erwartet.

(8)

In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung wird das mittelfristige Ziel bei der im Programm vorgesehenen Haushaltspolitik während des gesamten Programmzeitraums bequem eingehalten. Der haushaltspolitische Kurs bietet auch eine ausreichende Sicherheitsmarge, die gewährleistet, dass die Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen im gesamten Programmzeitraum nicht überschritten wird. Die Finanzpolitik ist dem Programm zufolge 2007 auf Expansionskurs, der sich in Zeiten günstiger Konjunktur als prozyklisch erweisen könnte. Dies entspräche nicht ganz dem Stabilitäts- und Wachstumspakt. Eine günstige Konjunktur ist insbesondere im Jahr 2007 zu erwarten, in dem der strukturelle Saldo dem Programm zufolge um rund 2 

Formula

 % des BIP und nach der Herbstprognose der Kommissionsdienststellen um 1 

Formula

 % des BIP abschmelzen soll.

(9)

Der öffentliche Bruttoschuldenstand lag 2006 bei schätzungsweise 25 

Formula

 % des BIP und damit deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Dem Programm zufolge soll die Schuldenquote im Programmzeitraum um 4 Prozentpunkte sinken.

(10)

Da keine langfristigen Projektionen der alterungsbedingten Ausgaben unter einheitlichen makroökonomischen Annahmen vorliegen, wie sie von EPC/Kommission für die anderen Mitgliedstaaten durchgeführt werden, können die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung im Falle Bulgariens nicht auf vergleichbarer und robuster Grundlage abgeschätzt werden. In Anbetracht der aktuellen Bevölkerungsstruktur kann ein erheblicher Ausgabeneffekt der Alterung jedoch nicht ausgeschlossen werden. Mit dem hohen strukturellen Überschuss trägt die budgetäre Ausgangsposition erheblich dazu bei, den Schuldenstand zu stabilisieren, bevor die langfristigen budgetären Folgen der Bevölkerungsalterung ins Spiel kommen. Die Aufrechterhaltung hoher Primärüberschüsse auf mittlere Sicht würde die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen vermindern helfen.

(11)

Die Haushaltsstrategie des Programms entspricht nur teilweise den in den integrierten Leitlinien für den Zeitraum 2005-2008 enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Die Finanzpolitik ist dem Programm zufolge 2007 auf Expansionskurs, der sich in Zeiten günstiger Konjunktur als prozyklisch erweisen könnte, wodurch sich das bereits hohe Zahlungsbilanzdefizit noch ausweiten könnte. Hinzu kommt, dass zwar Schritte unternommen wurden, um die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems zu verbessern, jedoch nur sehr wenige konkrete Maßnahmen präsentiert werden, die die Effizienz der öffentlichen Ausgaben erhöhen würden, insbesondere im Gesundheitswesen, wo immer wieder Probleme bei der Ausgabenüberwachung und -kontrolle sowie der Qualität der Dienste auftreten.

(12)

Was die im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgesehenen Daten angeht, so weist das Programm sowohl bei den obligatorischen als auch bei den fakultativen Angaben gewisse Lücken auf (2).

Nach Ansicht des Rates ist die mittelfristige Haushaltsposition solide und die Haushaltsstrategie ein Beispiel für eine dem Stabilitäts- und Wachstumspakt entsprechende Finanzpolitik. Allerdings könnte der geplante Abbau des Haushaltsüberschusses bei günstiger Konjunktur im Jahr 2007 eine prozyklische Finanzpolitik implizieren und die bestehenden Zahlungsbilanzungleichgewichte verschärfen. Durch die Erzielung eines höheren Überschusses von 2 % des BIP durch den Haushaltsvollzug würde dieses Risiko erheblich verringert.

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung fordert der Rat Bulgarien auf,

i)

2007 einen höheren Haushaltsüberschuss zu erzielen als im Programm geplant und anschließend eine robuste Haushaltsposition zu halten, um die makroökonomische Stabilität zu fördern und das hohe Zahlungsbilanzdefizit einzudämmen;

ii)

die öffentlichen Ausgaben, insbesondere durch eine Reform des Gesundheitssystems, effizienter zu gestalten.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen  (3)

 

 

2005

2006

2007

2008

2009

Reales BIP

(Veränderung in %)

KP Jan. 2007

5,5

5,9

5,9

6,2

6,1

KOM Nov. 2006

5,5

6,0

6,0

6,2

k. A.

PEP Dez. 2005

5,7

5,7

5,9

5,9

k. A.

HVPI-Inflation

(%)

KP Jan. 2007

5,0

7,4

4,0

3,0

3,0

KOM Nov. 2006

5,0

7,0

3,5

3,8

k. A.

PEP Dez. 2005

4,9

6,7

3,1

2,8

k. A.

Produktionslücke

(% des BIP-Potenzials)

KP Jan. 2007  (4)

0,5

0,1

– 0,4

– 0,8

– 1,0

KOM Nov. 2006 (8)

0,5

0,3

– 0,1

– 0,5

k. A.

PEP Dez. 2005

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(% des BIP)

KP Jan. 2007

2,4

3,2

0,8

1,5

1,5

KOM Nov. 2006

2,4

3,3

1,8

1,7

k. A.

PEP Dez. 2005

1,8

0,0

– 0,2

– 0,7

k. A.

Primärsaldo

(% des BIP)

KP Jan. 2007

3,9

4,6

2,2

2,8

2,7

KOM Nov. 2006

3,9

4,7

2,9

2,7

k. A.

PEP Dez. 2005

3,4

1,5

1,2

0,5

k. A.

Konjunkturbereinigter Saldo

(% des BIP)

KP Jan. 2007  (4)

2,1

3,2

1,0

1,9

2,0

KOM Nov. 2006

2,1

3,2

1,8

1,9

k. A.

PEP Dez. 2005

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

Struktureller Saldo  (5)

(% des BIP)

KP Jan. 2007  (6)

2,1

3,2

1,0

1,9

2,0

KOM Nov. 2006 (7)

2,1

3,2

1,8

1,9

k. A.

PEP Dez. 2005

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

KP Jan. 2007

29,8

25,3

22,7

22,3

21,1

KOM Nov. 2006

29,8

25,8

21,8

17,9

k. A.

PEP Dez. 2005

31,3

26,3

23,9

22,7

k. A.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP); Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung (PEP); Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(2)  Namentlich fehlen Arbeitsmarktdaten zu den geleisteten Arbeitsstunden und Angaben zur langfristigen Tragfähigkeit.

(3)  Die Konten Bulgariens wurden offiziell noch keiner umfassenden Qualitätskontrolle durch Eurostat unterzogen. Eurostat will die Zahlen für das öffentliche Defizit und den Schuldenstand kurz nach der Datenmeldung vom 1. April 2007 bekannt geben und bestätigen.

(4)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo (wie in den vorangehenden Zeilen) ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.

(6)  Das Programm enthält keine einmaligen oder sonstigen befristeten Maßnahmen.

(7)  Die Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen enthält keine einmaligen oder sonstigen befristeten Maßnahmen.

(8)  Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 5,8 %, 6,3 %, 6,4 % bzw. 6,7 % im Zeitraum 2005-2008.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP); Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung (PEP); Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


24.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/15


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 27. März 2007

zum aktualisierten Konvergenzprogramm Lettlands für 2006-2009

(2007/C 89/05)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 27. März 2007 hat der der Rat das aktualisierte Konvergenzprogramm Lettlands für den Zeitraum 2006 bis 2009 geprüft (2). Am 6. März 2007 hat die lettische Regierung einen Plan zur Inflationsbekämpfung angekündigt. Der Plan umfasst eine Revision der Haushaltsziele mit einem ausgeglichenen Haushalt in den Jahren 2007 und 2008 und einem Überschuss ab 2009. Die vorliegende Stellungnahme des Rates beruht allerdings auf dem Konvergenzprogramm.

(2)

Das Programm geht von einem makroökonomischen Szenario mit „sanfter Landung “aus, wobei sich das reale BIP-Wachstum von 11,5 % im Jahr 2006 auf durchschnittlich 8,0 % im restlichen Verlauf des Programmzeitraums abschwächt. Nach aktuellem Kenntnisstand scheint dieses Szenario auf plausiblen Wachstumsannahmen zu beruhen. In Anbetracht der großen Zahlungsbilanzungleichgewichte, der hohen Inflation und zunehmender Anzeichen einer Überhitzung der lettischen Konjunktur besteht jedoch ein erhebliches Risiko, dass die makroökonomische Entwicklung ungünstiger verlaufen wird. Die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen leicht optimistisch.

(3)

In der Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen wurde das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2006 auf 1,0 % des BIP geschätzt, gegenüber einem Defizitziel von 1,5 % des BIP in der vorangehenden Konvergenzprogrammaktualisierung. In der aktuellen Programmfortschreibung wird das Defizit auf 0,4 % des BIP veranschlagt, was angesichts der unerwarteten Mehreinnahmen und trotz der Auswirkungen der im Oktober 2006 beschlossenen Haushaltsänderungen, durch die sich die Ausgaben um schätzungsweise 1,5 % des BIP erhöht haben, plausibel ist.

(4)

Hauptziel der mittelfristigen Haushaltsstrategie ist die schrittweise Verbesserung der voraussichtlichen Entwicklung der öffentlichen Finanzen und die Herstellung eines ausgeglichenen Haushalts bis 2010. Nach der Verschlechterung um fast 1 

Formula

BIP-Prozentpunkte in den Jahren 2006 und 2007 werden beträchtliche Konsolidierungsanstrengungen erforderlich sein, um dieses Ziel zu erreichen. Die geplante Anpassung von Headline- und Primärsaldo ist mit 0,4 bzw. 0,5 BIP-Prozentpunkten in den Jahren 2008 und 2009 identisch. Die Haushaltsziele sind ehrgeiziger als in der vorangehenden Programmaktualisierung, doch liegt der Schwerpunkt der Anpassung trotz günstigerer makroökonomischer Rahmenbedingungen nach wie vor auf den späteren Programmjahren. Nachdem die Ausgabenquote 2007 erheblich gelockert wurde, soll der Haushalt dem Programm zufolge 2008-2009 konsolidiert werden, indem die Einnahmenquote in beiden Jahren um jeweils 0,4 BIP-Prozentpunkte erhöht wird, während die Ausgaben im Verhältnis zum BIP in etwa unverändert bleiben sollen. Die Einnahmenquote soll im Wesentlichen aufgrund höherer „sonstiger “Einnahmen steigen, d.h. durch vermehrten Zustrom von EU-Mitteln. Dementsprechend steigen die Ausgaben für Bruttoanlageinvestitionen im Verhältnis zum BIP an, was nach 2007 mehr oder weniger dadurch kompensiert wird, dass die „sonstigen “Ausgaben (zu denen im Programm teilweise auch Konsumausgaben gerechnet werden) 2008 um einen

Formula

-Prozentpunkt und die Sozialleistungen 2009 um einen

Formula

 Prozentpunkt sinken.

(5)

Der nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Saldo (d.h. der konjunkturbereinigte Saldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) soll sich zunächst verschlechtern, wobei das Defizit von 1 % des BIP 2006 auf 1 

Formula

 % des BIP 2007 anwächst, bevor er sich verbessert und 2009 zu einem Überschuss von

Formula

 % des BIP wird. Als mittelfristiges Ziel für die Haushaltsposition wird im Programm ein strukturelles Defizit von 1 % des BIP angestrebt, das wie schon nach dem Vorgängerprogramm um das Jahr 2008 herum erreicht werden soll. Da das mittelfristige Ziel über den Mindestrichtwert (schätzungsweise ein Defizit von rund 2 % des BIP) hinausgeht, dürfte seine Erreichung die erforderliche Sicherheitsmarge beim Referenzwert schaffen. Das mittelfristige Ziel liegt innerhalb der Spanne, die im Stabilitäts- und Wachstumspakt und im Verhaltenskodex für Mitgliedstaaten des Eurogebiets und des WKM II festgelegt ist, und spiegelt die Schuldenquote und das langfristige durchschnittliche Wachstumspotenzial adäquat wider.

(6)

Die Risiken für die Haushaltsprojektionen des Programms scheinen sich 2007 in etwa die Waage zu halten, doch könnten die Ergebnisse in Anbetracht der Risiken, denen das makroökonomische Szenario unterliegt, ab 2008 schlechter ausfallen als im Programm erwartet. Die Haushaltsstrategie setzt auf eine Anhebung der Einnahmenquote und einen Rückgang der Sozialtransfers und „sonstigen Ausgaben “(zu denen im Programm teilweise auch Konsumausgaben gerechnet werden) im Verhältnis zum BIP, was ausführlicher hätte erläutert werden können, wenn man bedenkt, dass der Programmaktualisierung zufolge ab 2008 ein offizieller mittelfristiger Rahmen für die Planung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen eingeführt werden soll.

(7)

In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung wird der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs möglicherweise nicht ausreichen, um sicherzustellen, dass das mittelfristige Ziel programmgemäß 2008 erreicht wird. Er scheint allerdings eine ausreichende Sicherheitsmarge zu schaffen, damit die Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen im gesamten Programmzeitraum nicht überschritten wird. Außer 2007 steht das aus dem Programm hervorgehende Tempo der Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel weitgehend im Einklang mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt, wonach in Zeiten günstiger Konjunktur stärkere Anpassungsanstrengungen unternommen werden sollten, während sie in Zeiten ungünstiger Konjunktur geringer ausfallen können. Im Jahr 2007 entfernt sich Lettland jedoch trotz günstiger Konjunktur eindeutig von seinem mittelfristigen Ziel, was nicht dem Stabilitäts- und Wachstumspakt entspricht. Um einen stabilen makroökonomischen Konvergenzprozess zu unterstützen und die mit einem unausgewogenen Wirtschaftswachstum verbundenen Risiken zu verringern, wäre ein anspruchsvollerer struktureller Anpassungspfad mit Schwerpunkt auf den frühen Programmjahren angebracht.

(8)

Nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt sollten „größere Strukturreformen “mit nachprüfbaren Auswirkungen auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bei der Festlegung des Anpassungspfads zur Erreichung des mittelfristigen Haushaltsziels berücksichtigt werden. Im Jahr 2007 beinhaltet die im Programm dargelegte mittelfristige Haushaltsstrategie eine vorübergehende Abweichung vom Anpassungspfad zur Erreichung des mittelfristigen Ziels. Dem Programm zufolge soll die laufende Rentenreform den Anteil der Sozialversicherungsbeiträge am gesamtstaatlichen Saldo allmählich verringern und sollen die Beiträge zur Rentenversicherung der zweiten Säule von 0,4 % des BIP 2006 auf 1,7 % des BIP 2009 steigen. Unter Berücksichtigung der stufenweisen Einführung der Rentenreform würde sich der strukturelle Saldo dem Programm zufolge 2007 um

Formula

 % des BIP verschlechtern, bevor er sich 2008 um 1 

Formula

 % und 2009 um 1 

Formula

 % verbessert. Auch wenn die Nettokosten der Rentenreform bei der Bewertung des Anpassungspfads zur Erreichung des mittelfristigen Ziels berücksichtigt werden können, entspricht die Anpassung im Jahr 2007 selbst unter Berücksichtigung dieser Kosten doch nicht dem Pakt. Die im Programm erwähnten Gesundheitsreformen und öffentlichen Investitionsvorhaben hingegen können nicht als Strukturreformen gelten, die eine vorübergehende Abweichung rechtfertigen, denn sie werden nicht ausführlich genug erläutert und ihre günstigen Auswirkungen auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen werden im Programm nicht nachgewiesen.

(9)

Der öffentliche Bruttoschuldenstand lag 2006 bei schätzungsweise 10,7 % des BIP und damit deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Dem Programm zufolge soll die Schuldenquote im Programmzeitraum um 1,3 Prozentpunkte auf 9,4 % des BIP im Jahr 2009 sinken.

(10)

Die Bevölkerungsalterung wirkt sich in Lettland langfristig nicht so stark auf die öffentlichen Haushalte aus wie im EU-Durchschnitt, da die alterungsbedingten Ausgaben in den kommenden Jahrzehnten dank der kostendämpfenden Rentenreform im Verhältnis zum BIP sinken dürften. Der öffentliche Bruttoschuldenstand ist in Lettland derzeit sehr niedrig, und die im aktualisierten Konvergenzprogramm vorgesehene Verbesserung der strukturellen Haushaltsposition würde dazu beitragen, die Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen einzudämmen. Alles in allem besteht für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Lettlands nur ein geringes Risiko.

(11)

Im Konvergenzprogramm wird qualitativ bewertet, wie sich der im Oktober 2006 vorgelegte Bericht über die Umsetzung des nationalen Reformprogramms im Rahmen der mittelfristigen finanzpolitischen Strategie insgesamt auswirkt. Darüber hinaus enthält das Programm Angaben über die direkten Kosten bzw. Einsparungen, die sich aus den wichtigsten Reformvorhaben des nationalen Reformprogramms für den Staatshaushalt ergeben, und trägt den finanzpolitischen Konsequenzen der im nationalen Reformprogramm skizzierten Maßnahmen in seinen Haushaltsprojektionen ausdrücklich Rechnung. Die laut Konvergenzprogramm im Bereich der öffentlichen Finanzen geplanten Maßnahmen scheinen mit den im nationalen Reformprogramm vorgesehenen Aktionen in Einklang zu stehen. Insbesondere sehen beide Programme eine erhebliche Erhöhung der öffentlichen Investitionen vor, wobei im Konvergenzprogramm näher erläutert wird, welche Maßnahmen geplant sind, um die institutionelle Struktur der öffentlichen Finanzen zu verbessern, beispielsweise die Einführung eines mehrjährigen Haushaltsrahmens.

(12)

Die Haushaltsstrategie des Programms entspricht nur teilweise den in den integrierten Leitlinien für den Zeitraum 2005-2008 enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik. So trägt die projizierte Finanzpolitik insbesondere nicht hinreichend zur Herstellung einer nachhaltigeren Zahlungsbilanz bei.

(13)

Das Programm enthält alle im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgeschriebenen und die meisten fakultativen Angaben (3). Allerdings bestehen im Hinblick auf die Standardtabelle 2 gewisse Unstimmigkeiten.

Der Rat ist der Auffassung, dass die Verschlechterung der Haushaltsposition im Jahr 2007 nicht mit einer umsichtigen Finanzpolitik zu vereinbaren ist, die unter anderem durch Abbau der Zahlungsbilanzungleichgewichte und Eindämmung der Inflation auf die Sicherung nachhaltiger Konvergenz ausgerichtet ist. In den Folgejahren sieht das Programm vor dem Hintergrund guter Wachstumsaussichten Fortschritte in Richtung auf das mittelfristige Ziel vor, doch sind die Haushaltsziele nicht ehrgeizig und ist ihre Erreichung ab 2008 mit Risiken behaftet.

In Anbetracht der vorstehenden Bewertung fordert der Rat Lettland auf,

i)

die Risiken einer makroökonomischen Destabilisierung zu verringern, indem im Rahmen einer umfassenderen Reformstrategie mit Entschlossenheit Maßnahmen umgesetzt werden, die darauf abzielen, ein erheblich besseres Haushaltsziel für 2007 zu erreichen, als im Programm vorgesehen. Darauf aufbauend sollten auch so bald wie möglich Maßnahmen zur Verstärkung der Konsolidierung ergriffen werden, so dass das mittelfristige Ziel in den Folgejahren übertroffen wird;

ii)

einen klareren und verbindlicheren mittelfristigen Rahmen für die Planung und Kontrolle der öffentlichen Finanzen einzuführen.

Der am 6. März 2007 angekündigte Plan würde, wenn er vollständig durchgeführt wird, einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung bedeuten.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen

 

2005

2006

2007

2008

2009

Reales BIP

(Veränderung in %)

KP Jan. 2007

10,2

11,5

9,0

7,5

7,5

KOM Nov. 2006

10,2

11,0

8,9

8,0

k. A.

KP Nov. 2005

8,4

7,5

7,0

7,0

k. A.

HVPI-Inflation

(%)

KP Jan. 2007

6,9

6,6

6,4

5,2

4,2

KOM Nov. 2006

6,9

6,7

5,8

5,4

k. A.

KP Nov. 2005

6,9

5,6

4,3

3,5

k. A.

Produktionslücke

(% des BIP-Potenzials)

KP Jan. 2007  (4)

0,0

1,8

1,3

– 0,5

– 2,0

KOM Nov. 2006 (8)

– 0,2

1,1

0,4

– 1,0

k. A.

KP Nov. 2005  (4)

0,8

0,4

– 0,5

– 1,1

k. A.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (9)

(% des BIP)

KP Jan. 2007

0,1

– 0,4

– 1,3

– 0,9

– 0,4

KOM Nov. 2006

0,1

– 1,0

– 1,2

– 1,2

k. A.

KP Nov. 2005

– 1,5

– 1,5

– 1,4

– 1,3

k. A.

Primärsaldo (9)

(% des BIP)

KP Jan. 2007

0,7

0,2

– 0,8

– 0,4

0,1

KOM Nov. 2006

0,7

– 0,4

– 0,7

– 0,7

k. A.

KP Nov. 2005

– 0,7

– 0,8

– 0,6

– 0,6

k. A.

Konjunkturbereinigter Saldo (9)

(% des BIP)

KP Jan. 2007  (4)

0,1

– 0,9

– 1,7

– 0,8

0,2

KOM Nov. 2006

0,2

– 1,3

– 1,3

– 0,9

k. A.

KP Nov. 2005  (4)

– 1,7

– 1,6

– 1,3

– 1,0

k. A.

Struktureller Saldo (5)  (9)

(% des BIP)

KP Jan. 2007 (6)

0,1

– 0,9

– 1,7

– 0,8

0,2

KOM Nov. 2006 (7)

0,2

– 1,3

– 1,3

– 0,9

k. A.

KP Nov. 2005

– 1,7

– 1,6

– 1,3

– 1,0

k. A.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

KP Jan. 2007

12,1

10,7

10,5

10,6

9,4

KOM Nov. 2006

12,1

11,1

10,6

10,3

k. A.

KP Nov. 2005

13,1

14,9

13,6

14,7

k. A.

Konvergenzprogramm (KP), Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, finden sich auf folgender Website:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm.

(2)  Nachdem im Anschluss an die Parlamentswahlen vom Oktober im November 2006 eine neue Regierung gebildet worden war, wurde die Programmfortschreibung sechs Wochen nach dem im Verhaltenskodex vorgesehenen Termin 1. Dezember übermittelt.

(3)  Namentlich fehlen Daten zu den Komponenten der Bestandsanpassungen und einige Tabellenangaben zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen.

(4)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo (wie in vorangegangenen Zeilen) ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.

(6)  Das Programm enthält keine einmaligen oder sonstigen befristeten Maßnahmen.

(7)  Die Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen enthält keine einmaligen oder befristeten Maßnahmen.

(8)  Ausgehend von einem geschätzten Wachstumspotenzial von 9,3 %, 9,6 %, 9,6 % bzw. 9,5 % in den Jahren 2005 bis 2007.

(9)  Unter Einrechnung der Nettokosten der laufenden Rentenreform (Einführung einer zweiten Säule). Diese Kosten belaufen sich auf schätzungsweise 0,3 % des BIP 2005, 0,4 % des BIP 2006, 0,6 % des BIP 2007, 1,3 % des BIP 2008 und 1,5 % des BIP 2009. Unter Berücksichtigung der stufenweisen Einführung der Rentenreform würde sich der strukturelle Saldo nach dem Programm gegenüber dem Vorjahr 2007 um 0,6 % des BIP verschlechtern und 2008 dann um 1,6 % sowie 2009 um 1,2 % verbessern.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP), Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


24.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/19


STELLUNGNAHME DES RATES

vom 27. März 2007

zum Konvergenzprogramm Rumäniens für 2006-2009

(2007/C 89/06)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 1,

auf Empfehlung der Kommission,

nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —

GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

(1)

Am 27. März 2007 hat der Rat das Konvergenzprogramm Rumäniens für den Zeitraum 2006 bis 2009 geprüft.

(2)

Wenngleich Rumänien in den vergangenen fünf Jahren ein kräftiges Wirtschaftswachstum verzeichnete, ist das Pro-Kopf-BIP (ausgedrückt in KKS) mit 34 % des EU-25-Durchschnitts 2005 nach wie vor niedrig. Der Nachholbedarf ist somit noch immer groß und stellt auf mittlere und lange Sicht die größte Herausforderung des Landes dar. Wie der anhaltend rapide Rückgang der Inflation und die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zeigen, hat sich die gesamtwirtschaftliche Stabilität im Zeitraum 2001-2005 erhöht. Die Inflationsrate betrug 2006 durchschnittlich 6,6 %.

(3)

Nach dem makroökonomischen Ausgangsszenario des Programms soll sich das reale BIP-Wachstum schrittweise von 8 %, d.h. einem deutlich über dem Potenzial liegenden Wert im Jahr 2006 auf nach wie vor nachhaltige 5,9 % im Jahr 2009 abschwächen. Diese Wachstumsannahmen scheinen nach derzeitigem Kenntnisstand plausibel. Die Inflationsprojektionen sind eher niedrig, denn sie legen eine anhaltende Verlangsamung des Kreditwachstums und des Wachstums des privaten Verbrauchs zugrunde — eine Annahme, die sich als unrichtig erweisen könnte. Im Gegensatz zum Programm gehen die Kommissionsdienststellen in ihrer Herbstprognose 2006 von einer weiteren Ausweitung des Zahlungsbilanzdefizits in den Jahren 2007 und 2008 aus, da angesichts des kräftigen Konsums der privaten Haushalte und hoher Investitionen die Importe die Exporte nach wie vor übersteigen.

(4)

In der Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen wurde das gesamtstaatliche Defizit für das Jahr 2006 auf 1,4 % des BIP geschätzt, während im Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung vom Dezember 2005 ein Defizitziel von 0,7 % des BIP gesetzt worden war. Im Konvergenzprogramm wird das Defizit auf 2,3 % des BIP geschätzt, doch deuten vorläufige Daten auf ein noch schlechteres Ergebnis hin. Diese Abweichung vom ursprünglichen Ziel ist auf erhebliche Mehrausgaben zurückzuführen, insbesondere bei den laufenden Ausgaben (hier zum Teil bedingt durch eine Umwidmung nicht getätigter Investitionsausgaben), die das unerwartet hohe Einnahmenwachstum mehr als aufheben.

(5)

Das Programm zielt in erster Linie darauf ab, die Haushaltskonsolidierung fortzusetzen, damit das mittelfristig angestrebte strukturelle Defizit (konjunkturbereinigtes Defizit ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) von 0,9 % des BIP bis 2011, d.h. nach Ablauf des Programmzeitraums erreicht werden kann. Im Programm wird eine geringfügige Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits von 2,3 % des BIP im Jahr 2006 auf 2 % im Jahr 2009 angestrebt, wobei für 2007 zunächst von einem Anstieg auf 2,7 % des BIP ausgegangen wird. Eine ähnliche Entwicklung wird für das Primärdefizit erwartet, das am Ende des Programmzeitraums bei 1 % des BIP liegen soll.

(6)

Diese geringfügige für das Ende des Programmzeitraums vorgesehene Anpassung soll durch eine im Verhältnis zur Ausgabenquote stärkere Erhöhung der Einnahmenquote (fast 4 Prozentpunkte gegenüber 3

Formula

Prozentpunkten) erreicht werden. Auf der Einnahmenseite ist dieser Anstieg größtenteils auf Steuereinnahmen (vor allem 2007) und „andere Einnahmen “(die wahrscheinlich mit EU-Finanzmitteln zusammenhängen) zurückzuführen. Der Anstieg der Ausgabenquote geht in hohem Maße auf eine sehr umfangreiche Ausweitung der öffentlichen Investitionen zurück, die sich unter der Annahme einer erheblichen gesteigerten Fähigkeit zur Aufnahme von EU-Mitteln in Prozent des BIP mehr als verdoppeln sollen. Die Haushaltsziele wurden gegenüber dem Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung vom Dezember 2005 trotz gleicher Wachstumsannahmen erheblich zurückgeschraubt.

(7)

Das nach der gemeinsamen Methodik berechnete strukturelle Defizit (d.h. das konjunkturbereinigte Defizit ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen) soll weiter anwachsen und sich von 3 % des BIP im Jahr 2006 auf etwa 3

Formula

 % des BIP im Jahr 2007 erhöhen, bevor es 2009 auf 2

Formula

 % des BIP zurückgeht. Wie bereits erwähnt, wird als mittelfristiges Ziel für die Haushaltsposition im Programm ein strukturelles Defizit von 0,9 % des BIP angestrebt, das bis zum Jahr 2011, d.h. erst nach Ablauf des Programmzeitraums, erreicht werden soll. Da dieses Ziel über den Mindestrichtwert (schätzungsweise ein Defizit von 1

Formula

 % des BIP) hinausgeht, dürfte seine Erreichung die erforderliche Sicherheitsmarge beim Referenzwert schaffen. Das mittelfristige Ziel spiegelt die Schuldenquote und das langfristige durchschnittliche Potenzialwachstum angemessen wider.

(8)

Die Risiken für die Haushaltsprojektionen des Programms scheinen sich bis 2007 in etwa die Waage zu halten, danach könnten die Ergebnisse jedoch schlechter ausfallen als im Programm erwartet. 2007 könnten sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen hinter den Planungen zurückbleiben, da zum einen die öffentlichen Investitionen nicht im geplanten Umfang realisiert werden dürften und zum anderen bei der Steuerintensität der Wirtschaftstätigkeit von ausgesprochen optimistischen Annahmen ausgegangen wird. Ab 2008 wird die Haushaltsstrategie nur unzureichend ausgeführt, bei mehreren Ausgabeposten ein volatiler Pfad vorgezeichnet und die für 2009 vorgesehene Straffung nicht begründet. Die durch häufige Haushaltsänderungen bedingten Ausgabenüberschreitungen der letzten Jahre, die Ungewissheit über die Höhe der Entschädigungen, die der Staat Bürgern für die Einbehaltung der in der Zeit des Kommunismus verstaatlichten Besitztümer insgesamt zu zahlen hat und der mögliche Erlass der Verbindlichkeiten staatlicher Unternehmen gegenüber dem Gesamtstaat deuten auf das Risiko von Ausgabenüberschreitungen hin, selbst wenn die geplanten Investitionsausgaben voraussichtlich unterschritten werden. Darüber hinaus könnten die für Investitionen zu viel veranschlagten Mittel wie schon in der Vergangenheit in den Verbrauch fließen, was sich negativ auf die Qualität der öffentlichen Ausgaben auswirken könnte.

(9)

Angesichts dieser Risikoeinschätzung scheint der im Programm skizzierte haushaltspolitische Kurs nicht auszureichen, um sicherzustellen, dass das mittelfristige Ziel wie auch im Programm vorgesehen innerhalb des Programmzeitraums erreicht wird. Auch scheint er keine ausreichende Sicherheitsmarge zu bieten, die gewährleistet, dass die Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen im gesamten Programmzeitraum nicht überschritten wird. Das Tempo der Anpassung an das mittelfristige Ziel, wie es sich aus dem Programm ergibt, reicht ganz offensichtlich nicht aus und sollte erheblich erhöht werden, wenn es mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt in Einklang stehen soll, wonach in Zeiten günstiger Konjunktur stärkere Anpassungsanstrengungen unternommen werden sollten, während sie in Zeiten ungünstiger Konjunktur geringer ausfallen können. Insbesondere angesichts der günstigen Konjunktur ist die strukturelle Verbesserung als unbedeutend anzusehen und voll und ganz auf die Schlussphase des Programms konzentriert, wobei für 2007 von einer Verschlechterung ausgegangen wird und die geplante Anpassung insbesondere 2009 nicht durch Maßnahmen gestützt ist.

(10)

Der öffentliche Bruttoschuldenstand lag 2006 bei schätzungsweise rund 13 % des BIP und damit deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Dem Programm zufolge soll die Schuldenquote im Programmzeitraum um rund 1 Prozentpunkt des BIP zurückgehen.

(11)

Da für die alterungsbedingten Ausgaben keine langfristigen Projektionen unter einheitlichen makroökonomischen Annahmen vorliegen, wie sie von EPC/Kommission für die anderen Mitgliedstaaten durchgeführt werden, können die Auswirkungen der Bevölkerungsalterung im Falle Rumäniens nicht auf vergleichbarer und solider Grundlage abgeschätzt werden. Angesichts der aktuellen Bevölkerungsstruktur kann ein erheblicher Ausgabeneffekt der Alterung aber nicht ausgeschlossen werden. Wegen des hohen strukturellen Defizits reicht die budgetäre Ausgangsposition nicht aus, um den Schuldenstand zu stabilisieren, noch bevor die langfristigen budgetären Folgen der Bevölkerungsalterung ins Spiel kommen. Eine Verbesserung der strukturellen Haushaltsposition auf mittlere Sicht würde dazu beitragen, die Risiken für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen einzudämmen.

(12)

Die Haushaltsstrategie des Programms entspricht nur teilweise den in den integrierten Leitlinien für den Zeitraum 2005-2008 enthaltenen Grundzügen der Wirtschaftspolitik. Insbesondere die Anpassung in Richtung des mittelfristigen Ziels reicht fraglos nicht aus und sollte im Programmzeitraum erheblich vorangetrieben werden. Auch die im Programm dargelegte finanzpolitische Strategie, insbesondere die Lockerung des finanzpolitischen Kurses bis 2007 gibt hinsichtlich der Nachhaltigkeit des hohen Wachstums und des Zahlungsbilanzdefizits, das für 2006 auf 10,3 % des BIP geschätzt wird, zur Sorge Anlass.

(13)

Was die im Verhaltenskodex für die Stabilitäts- und Konvergenzprogramme vorgeschriebenen Daten angeht, so weist das Programm sowohl bei den obligatorischen als auch bei den fakultativen Angaben gewisse Lücken auf (2).

Alles in allem lässt sich daraus der Schluss ziehen, dass das Programm vor dem Hintergrund kräftiger Wachstumsaussichten und eines sich ausweitenden Zahlungsbilanzdefizits eine prozyklische Lockerung der Finanzpolitik 2007 vorsieht und die darin geplanten Fortschritte in Richtung des mittelfristigen Ziels, das erst nach Ablauf des Programmzeitraums erreicht werden soll, eindeutig unzureichend und auf das Ende des Programmzeitraums konzentriert sind. Ab 2008 bestehen darüber hinaus Risiken für die Erreichung der Haushaltsziele. In Anbetracht der vorstehenden Bewertung wird Rumänien aufgefordert:

i)

die günstige Konjunktur dazu zu nutzen, sich ab 2007 ehrgeizigere Haushaltsziele zu setzen und so die Anpassung in Richtung des mittelfristigen Ziels erheblich voranzutreiben;

ii)

den geplanten hohen Anstieg der öffentlichen Ausgaben zu begrenzen und deren Zusammensetzung zu überprüfen, um das Wachstumspotenzial zu erhöhen, und die Planung und Ausführung öffentlicher Ausgaben innerhalb eines verbindlichen mittelfristigen Rahmens zu verbessern.

Gegenüberstellung zentraler makroökonomischer und budgetärer Projektionen (3)

 

2005

2006

2007

2008

2009

Reales BIP

(Veränderung in %)

KP Jan. 2007

4,1

8,0

6,5

6,3

5,9

KOM Nov. 2006

4,1

7,2

5,8

5,6

k. A.

PEP Dez. 2005

5,7

6,0

6,3

6,5

k. A.

HVPI-Inflation

(%)

KP Jan. 2007

9,1

6,6

4,5

4,3

3,2

KOM Nov. 2006

9,1

6,8

5,1

4,6

k. A.

PEP Dez. 2005

9,0

7,0

5,0

3,6

k. A.

Produktionslücke

(% des BIP-Potenzials)

KP Jan. 2007  (4)

0,2

2,1

2,2

1,9

1,1

KOM Nov. 2006 (8)

0,4

1,9

1,5

1,0

k. A.

PEP Dez. 2005

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo

(% des BIP)

KP Jan. 2007

– 1,5

– 2,3

– 2,7

– 2,6

– 2,0

KOM Nov. 2006

– 1,5

– 1,4

– 2,6

– 2,6

k. A.

PEP Dez. 2005

– 0,4

– 0,7

– 1,0

– 1,6

k. A.

Primärsaldo

(% des BIP)

KP Jan. 2007

– 0,4

– 1,2

– 1,6

– 1,5

– 1,0

KOM Nov. 2006

– 0,3

– 0,4

– 1,7

– 1,7

k. A.

PEP Dez. 2005

0,8

0,4

0,0

– 0,6

k. A.

Konjunkturbereinigter Saldo

(% des BIP)

KP Jan. 2007  (4)

– 1,5

– 3,0

– 3,4

– 3,2

– 2,3

KOM Nov. 2006

– 1,6

– 2,0

– 3,1

– 2,9

k. A.

KP Dez. 2005

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

Struktureller Haushaltssaldo (5)

(% des BIP)

KP Jan. 2007  (6)

– 1,5

– 3,0

– 3,4

– 3,2

– 2,3

KOM Nov. 2006 (7)

– 1,6

– 2,0

– 3,1

– 2,9

k. A.

PEP Dez. 2005

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

k. A.

Öffentlicher Bruttoschuldenstand

(% des BIP)

KP Jan. 2007

15,9

12,8

13,5

12,6

11,7

KOM Nov. 2006

15,9

13,7

13,9

14,4

k. A.

PEP Dez. 2005

17,1

15,1

14,6

14,6

k. A.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP), Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung (PEP), Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1055/2005 (ABl. L 174 vom 7.7.2005, S. 1). Die Dokumente, auf die in diesem Text verwiesen wird, sind abrufbar unter:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/about/activities/sgp/main_en.htm

(2)  Es fehlen insbesondere die Daten zu den Komponenten der Bestandsanpassungen und die Angaben zum Beitrag von Arbeit, Kapital und gesamter Faktorproduktivität zum potenziellen BIP-Wachstum.

(3)  Die Konten Rumäniens wurden offiziell noch keiner umfassenden Qualitätskontrolle durch Eurostat unterzogen. Eurostat will die Zahlen für das öffentliche Defizit und den Schuldenstand kurz nach der Datenmeldung vom 1. April 2007 bekannt geben und bestätigen.

(4)  Berechnungen der Kommissionsdienststellen anhand von Programmdaten.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo (entsprechend den vorangehenden Zeilen) ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen.

(6)  Das Programm enthält keine einmaligen oder sonstigen befristeten Maßnahmen.

(7)  Die Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen enthält keine einmaligen oder sonstigen befristeten Maßnahmen.

(8)  Ausgehend von einem Wachstumspotenzial von schätzungsweise 5,6 %, 5,7 %, 6,1 % bzw. 6,2 % im Zeitraum 2005-2008.

Quelle:

Konvergenzprogramm (KP), Wirtschaftsprogramm zur Beitrittsvorbereitung (PEP), Herbstprognose 2006 der Kommissionsdienststellen (KOM), Berechnungen der Kommissionsdienststellen.


II Mitteilungen

MITTEILUNGEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Kommission

24.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/23


Veröffentlichung eines Antrags auf Eintragung nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2007/C 89/07)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (1) Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„CARNE DE BÍSARO TRANSMONTANO “oder „CARNE DE PORCO TRANSMONTANO“

Nr. EG: PT/PDO/005/0457/20.04.2005

g. U. ( X ) g. g. A. ( )

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Instituto de Desenvolvimento Rural e Hidráulica

Anschrift:

Av. Afonso Costa, n.o3

P-1949-002 Lisboa

Telefon:

(351) 21 844 22 00

Fax:

(351) 21 844 22 02

E-Mail:

idrha@idrha.min-agricultura.pt

2.   Vereinigung:

Name:

ANCSUB — Associação Nacional de Criadores de Suínos de Raça Bísara

Anschrift:

Edifício da Casa do Povo

Largo do Toural

P-5320-311 Vinhais

Telefon:

(351) 273 771 340

Fax:

(351) 273 770 048

E-Mail:

ancsub@bisaro.info

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) Andere ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.1 — Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse), frisch

4.   Spezifikation:

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 510/2006)

4.1.   Name: „Carne de Bísaro Transmontano “oder „Carne de Porco Transmontano“

4.2.   Beschreibung: Das Fleisch stammt aus der Schlachtung von Spanferkeln oder der Zerlegung von Schlachtkörpern der Schweinerasse „Bísaro“, die in halb extensiver, traditioneller Form gehalten und mit Erzeugnissen und Nebenerzeugnissen aus der ortsansässigen Landwirtschaft gefüttert wird. Tiere, die mit bis zu 45 Tagen (Spanferkel) geschlachtet werden, wiegen bis zu 12 kg (Schlachtkörper), haben schwach marmoriertes Fleisch, weisen ziemlich saftiges und weiches Muskelfleisch sowie einen weißen, gleichmäßigen, festen, nicht schmierigen und weich strukturierten Fettanteil auf. Bei mit 8 Monaten oder mehr geschlachteten Tieren (kastrierte Eber oder Sauen) beträgt das Schlachtkörpergewicht über 60 kg mit Einstufung R, O oder P; sie haben hellrotes Muskelfleisch und rosa Fettanteil, das Fleisch ohne großen Speckanteil ist gut durchwachsen, sehr saftig und weich und von fester Konsistenz. Beim Grillen entwickelt es einen sehr charakteristischen Geschmack, der durch die Erzeugungsart und das Futter des Tieres bedingt ist.

4.3.   Geografisches Gebiet: Angesichts der traditionellen Erzeugungsmethode, des Knowhows für Tierhaltung und Fütterung, der Bodenbeschaffenheit und der erforderlichen bodenspezifischen und klimatischen Bedingungen ist das Erzeugergebiet (Geburt, Zucht, Aufzucht, Schlachtung, Zerlegung, Filetierung und Verpackung) für Schweinefleisch „Transmontano “auf die Gemeinden Alfândega da Fé, Bragança, Carrazeda de Anciães, Freixo de Espada à Cinta, Macedo de Cavaleiros, Miranda do Douro, Mirandela, Mogadouro, Torre de Moncorvo, Vila Flor, Vimioso und Vinhais im Bezirk Bragança sowie auf die Gemeinden Alijó, Boticas, Chaves, Mesão Frio, Mondim de Basto, Montalegre, Murça, Régua, Ribeira de Pena, Sabrosa, Santa Marta de Penaguião, Valpaços, Vila Pouca de Aguiar und Vila Real im Bezirk Vila Real beschränkt. Die Futtermittel werden im geografischen Gebiet erzeugt, mit Ausnahme bestimmter vollwertiger Kraftfutter, die nur an Zuchtsauen verfüttert werden und i. d. R. nicht mehr als 5 % der jeweiligen jährlichen Futtermenge ausmachen.

4.4.   Ursprungsnachweis: Die landwirtschaftlichen Betriebe, Schlacht-, Zerlegungs-, Filetier- und Abpackanlagen müssen von der Erzeugervereinigung über ein vorheriges Gutachten der Kontrolleinrichtung zugelassen bzw. genehmigt werden und im betreffenden abgegrenzten Gebiet ansässig sein. Für den gesamten Erzeugungsprozess, vom landwirtschaftlichen Betrieb, wo der Rohstoff erzeugt wird, bis hin zur Vermarktung des Produkts, gilt ein strenges Kontrollsystem, das eine lückenlose Rückverfolgbarkeit des Produkts gewährleistet. An jedem Schlachtkörper oder Stück Fleisch wird ein nummeriertes Prüfzeichen angebracht, anhand dessen er/es sich bis zum landwirtschaftlichen Betrieb zurückverfolgen lässt. Der Herkunftsnachweis ist auf allen Stufen der Erzeugerkette jederzeit anhand der Seriennummer möglich, die aus dem Prüfzeichen zwingend hervorgehen muss.

4.5.   Herstellungsverfahren: Die Tierhaltung erfolgt nach überlieferten und traditionellen Erzeugerpraktiken, wie sie in der Region üblich sind und von Generation zu Generation weitergegeben werden. Es kommen nur Betriebe mit ausreichend Fläche in Frage, die entweder zur Erzeugung der eigenen Futtermittel oder als Auslauf und Weide für die Tiere dient. Eine Stallhaltung erfolgt nur im Winter. Im Oktober und November treiben die Züchter ihre Tiere in den Kastanienwald, wo sie abgefallene Edelkastanien fressen. Das Futter ist abwechslungsreich und richtet sich nach der jährlichen Ernte; das Jahr über wird eine Getreidemischung (normalerweise Weizen, Mais, Roggen und Hafer) verfüttert, die jedoch durch Kürbisse, Kohlrabi, Kartoffeln, Zuckerrüben, verschiedenes Obst, grünen Mais, Kohlsorten, unreifes Getreide, Grünroggen und Edelkastanien aufgebessert wird. Nach der Schlachtung müssen die Tierkörper mindestens 24 Stunden lang bei 7 °C (+/– 1 °C) lagern, anschließend werden sie stufenweise bis auf 2 ° C abgekühlt. Die Schlachtkörper dürfen bis zum Verkauf an den Verbraucher nicht tief gefroren werden. Der pH-Wert des Fleisches liegt 45 min nach der Schlachtung bei 5,95 und nach 24 Stunden bei 5,56. Unabhängig vom Schlachtalter ist das Fleisch in zwei verschiedenen Formen im Handel zu finden:

als gestempelte, gekennzeichnete ganze Schlachtkörper oder -hälften, auf denen die Ursprungsbezeichnung und das Prüfzeichen manipulationssicher, wischfest und gut sichtbar angebracht sind,

als ganze oder kleinere Teilstücke, abgepackt in entsprechend lebensmitteltauglichem Material unter normaler oder kontrollierter Atmosphäre oder in Vakuum, ordnungsgemäß etikettiert und mit dem manipulationssicher und wischfest angebrachten Prüfzeichen.

Schlachtung, Zerlegung, Filetieren und Abpacken dürfen nur in ordnungsgemäß zugelassenen Betriebsstätten im Erzeugungsgebiet selbst erfolgen, da diese Schweine deutlich größer sind und einen ganz anderen Körperbau als andere Rassen aufweisen; deswegen müssen bestimmte Anlagen in den Schlachthöfen größer ausgelegt und spezielle Geräte zum Abflämmen der Schlachtkörper — und nicht wie üblich zum Brühen — vorhanden sein. Die Besonderheit des Tierkörpers bedingt, dass die Zerlegung und die Filetierung von spezialisierten Fachkräften durchgeführt werden muss, da nur sie in der Lage sind, größtmöglichen Nutzen für die Vermarktung zu erzielen und den Schlachtkörper so zu zerlegen, dass das Fleisch die charakteristische Marmorierung durch Fetteinlagerungen zeigt, gleichzeitig aber kaum Fett an der Oberfläche spürbar ist. Angesichts der erzeugten Mengen sind derart spezialisierte Fachkräfte nur im Ursprungsgebiet anzutreffen.

In der weiteren Abfolge des Zerlegungs- und Verarbeitungsprozesses ist darauf zu achten, dass das Fleisch sofort verpackt wird, um ein Ranzigwerden oder sonstige chemische Veränderungen — vor allem aufgrund des hohen Fettgehalts –, eine mikrobiologische Veränderung, sofern es nicht unmittelbar geschützt oder entsprechend kühl gelagert wird, oder eine Veränderung des pH-Werts, der höher ist als üblich, zu vermeiden.

Für gleich bleibende physikalische und sensorische Eigenschaften wird das Fleisch vom Transmontano-Schwein vor dem Abpacken für den Endverbraucher auch grundsätzlich von Fachleuten, in erster Linie im Hinblick auf Frische und vorhandene Marmorierung, begutachtet; Fleisch, das diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gelangt nicht in den Handel.

4.6.   Zusammenhang: Die Tradition und die Bedeutung der Schweinezucht in dieser Region ist durch mehrere hier gefundene Tierfiguren und durch Hinweise auf die Tiere in mehreren Stiftungsurkunden aus Gemeinden der Region belegt, die von Abgaben für Schweine und dazugehörige Erzeugnisse berichten. Die Zucht von Bísaro-Schweinen ist nicht nur für den Erhalt der traditionellen Erzeugersysteme, sondern auch für die von kleinen „Familienbetrieben “geprägte Wirtschaft von maßgeblicher Bedeutung. Die in extensiver Bewirtschaftung gehaltenen Tiere sind besonders gut an die kargen Gegebenheiten der Region, das raue Klima und die hier erzeugten Futtermittel angepasst. Die Wuchsform des Schlachtkörpers, die Anzahl und die Verteilung der Fetteinlagerungen sowie der Geschmack und das Aroma des Fleisches sind unmittelbar durch die Haltung und Futtergewohnheiten der Tiere, vor allem das Fressen von Kastanien, bedingt. Zusammenfassend lässt sich sagen: der Bezug zum Erzeugergebiet ist durch die regionaltypische Rasse, die hier herrschenden Bodenverhältnisse und klimatischen Bedingungen, die Art der Haltung, die Verfütterung örtlicher Erzeugnisse gegeben; alle Faktoren zusammengenommen verleihen dem Fleisch dieser Tiere eigene und anerkannte organoleptische Merkmale.

4.7.   Kontrollstelle:

Name:

Tradição e Qualidade — Associação Interprofissional para Produtos Agro-Alimentares de Trás-os-Montes

Anschrift:

Av. 25 de Abril, 273 S/L

P-5370-202 Mirandela

Telefon:

(351) 278 261 410

Fax:

(351) 278 261 410

E-Mail:

tradição-qualidade@clix.pt

Der Verband „Tradição e Qualidade “ist als Einrichtung anerkannt, die die Anforderungen der Norm 45011:2001 erfüllt.

4.8.   Etikettierung: Unabhängig von Aufmachung und Verpackungsform muss auf jedem Stück Fleisch oder Schlachtkörper neben den laut einschlägigem Recht vorgeschriebenen Angaben die Aufschrift „Carne de Bísaro Transmontano — Denominação de Origem Protegida “(Fleisch vom Bísaro Transmontano-Schwein — geschützte Ursprungsbezeichnung) oder „Carne de Porco Transmontano — Denominação de Origem Protegida “(Fleisch vom Transmontano-Schwein — geschützte Ursprungsbezeichnung) angebracht sein. Verpackte Ware ist zusätzlich mit dem jeweiligen EU-Logo und dem spezifischen Gütesiegel für Erzeugnisse aus Vinhais gut sichtbar gekennzeichnet, dessen Muster abgedruckt ist. Zur Etikettierung gehört außerdem das amtliche Prüfzeichen, aus dem die Produktbezeichnung, die jeweilige Angabe, der Name der Prüfeinrichtung und die Seriennummer ersichtlich sein müssen.


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


24.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/26


Veröffentlichung eines Änderungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

(2007/C 89/08)

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 (1) Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ÄNDERUNGSANTRAG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

Änderungsantrag nach Artikel 9 und Artikel 17 Absatz 2

„OLIVES NOIRES DE NYONS“

Nr. EG.: FR/PDO/117/0374/04.11.2003

g.U. ( X ) g.g.A. ( )

Beabsichtigte Änderung(en)

Rubrik(en) der Spezifikation:

Image

Name des Erzeugnisses

Image

Beschreibung des Erzeugnisses

X

Geografisches Gebiet

Image

Ursprungsnachweis

Image

Herstellungsverfahren

Image

Zusammenhang

Image

Etikettierung

X

Einzelstaatliche Vorschriften

Änderung(en):

Geografisches Gebiet

Anstatt „Das geografische Erzeugungsgebiet erstreckt sich auf einen Teil der Departements Drôme und Vaucluse “muss es heißen: „Das Erzeugungs- und Verarbeitungsgebiet der Oliven besteht aus dem Gebiet folgender Gemeinden:

Departement Drôme:

Canton de Nyons: Arpavon, Aubres, Châteauneuf-de-Bordette, Condorcet, Curnier, Eyroles, Mirabel-aux-Baronnies, Montaulieu, Nyons, Le Pègue, Piégon, Les Pilles, Rousset-les-Vignes, Saint-Ferréol-Trente-Pas, Saint-Maurice-sur-Eygues, Saint-Pantaléon-les-Vignes, Venterol, Vinsobres

Canton de Buis-les-Baronnies: Beauvoisin, Benivay-Ollon, Buis-les-Baronnies, Eygaliers, Mérindol-les-Oliviers, Mollans-sur-Ouvèze, La Penne-sur-l'Ouvèze, Pierrelongue, Plaisians, Propiac, La Roche-sur-le-Buis, Vercoiran

Canton de Remuzat: Montréal-les-Sources, Saint-May, Sahune, Villeperdrix

Canton de Saint-Paul-Trois-Châteaux: Tulette

Departement Vaucluse:

Canton de Malaucène: Brantes, Entrechaux, Malaucène (section AI)

Canton de Vaison-la-Romaine: Buisson, Cairanne, Crestet, Faucon, Puymeras, Rasteau, Roaix, Séguret, Saint-Marcellin-lès-Vaison, Saint-Romain-en-Viennois, Saint-Roman-de-Malegarde, Vaison-la-Romaine, Villedieu

Canton de Valréas: Valréas, Visan.

Ziel der Änderung ist es, sechs Gemeinden im Departement Drôme (Bouchet, Montbrison-sur-Lez, Montbrun-les-bains, Reilhanette, Rochebrune und Sainte-Jalle) und zwei Gemeinden im Departement Vaucluse (Saint-Léger-du-Ventoux und Savoillan) aus dem für die Bezeichnung festgelegten geografischen Bereich herauszunehmen. Begründet wird dieser Antrag mit der fehlenden landwirtschaftlichen Nutzung und dem Vorliegen geologischer, pedologischer und klimatischer Gegebenheiten, die mit der Erzeugung von Oliven mit Ursprungsbezeichnung nicht vereinbar sind.“

Nationale Anforderung:

Ersatz des Ausdrucks „Décret du 10 janvier 1994“durch „Décret relatif à l'appellation d'origine contrôlée ‚Olives Noires de Nyons‘“.

ZUSAMMENFASSUNG

VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES

„OLIVES NOIRES DE NYONS“

Nr. EG.: FR/117/PDO/0374/04.11.2003

g.U. ( X ) g.g.A. ( )

Diese Zusammenfassung enthält zu Informationszwecken die wichtigsten Angaben der Produktspezifikation.

1.   Zuständige Behörde des Mitgliedstaats:

Name:

Institut National des Appellations d'Origine

Anschrift:

51, rue d'Anjou

F-75008 Paris

Tel.:

(33) 1 53 89 80 00

Fax:

(33) 01 42 25 57 97

E-Mail:

info@inao.gouv.fr

2.   Vereinigung:

Name:

Syndicat Interprofessionnel de l'Olive de Nyons et des Baronnies

Anschrift:

B.P. no 9

F-26110 Nyons

Tel.:

(33) 04 75 26 95 00

Fax:

(33) 04 75 26 23 16

E-Mail:

syndicat.tanche@wanadoo.fr

Zusammensetzung:

Erzeuger/Verarbeiter ( X ) Sonstige ( )

3.   Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.6 — Obst

4.   Spezifikation

(Zusammenfassung der Anforderungen nach Art. 4 Abs. 2 VO (EG) Nr. 510/2006)

4.1   Name: „Olives Noires de Nyons“

4.2   Beschreibung: Die Oliven sind von charakteristischer Färbung „bure de moine“(„Mönchskutte“), haben eine Mindestgröße von 14 mm und sind fein gefurcht.

5 % der Oliven dürfen eine Mindestgröße von 13 mm aufweisen.

4.3   Geografisches Gebiet: Das Erzeugungs- und Verarbeitungsgebiet der Oliven besteht aus folgenden Gemeinden der Departements Drôme und Vaucluse:

Departement Drôme:

Canton de Nyons: Arpavon, Aubres, Châteauneuf-de-Bordette, Condorcet, Curnier, Eyroles, Mirabel-aux-Baronnies, Montaulieu, Nyons, Le Pègue, Piégon, Les Pilles, Rousset-les-Vignes, Saint-Ferréol-Trente-Pas, Saint-Maurice-sur-Eygues, Saint-Pantaléon-les-Vignes, Venterol, Vinsobres

Canton de Buis-les-Baronnies: Beauvoisin, Benivay-Ollon, Buis-les-Baronnies, Eygaliers, Mérindol-les-Oliviers, Mollans-sur-Ouvèze, La Penne-sur-l'Ouvèze, Pierrelongue, Plaisians, Propiac, La Roche-sur-le-Buis, Vercoiran

Canton de Remuzat: Montréal-les-Sources, Saint-May, Sahune, Villeperdrix

Canton de Saint-Paul-Trois-Châteaux: Tulette

Departement Vaucluse:

Canton de Malaucène: Brantes, Entrechaux, Malaucène (section AI)

Canton de Vaison-la-Romaine: Buisson, Cairanne, Crestet, Faucon, Puymeras, Rasteau, Roaix, Séguret, Saint-Marcellin-lès-Vaison, Saint-Romain-en-Viennois, Saint-Roman-de-Malegarde, Vaison-la-Romaine, Villedieu

Canton de Valréas: Valréas, Visan.

4.4   Ursprungsnachweis: Ohne ein vom Institut national des appellations d'origine gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die Zulassung von Erzeugnissen des Olivenanbaus, für die eine kontrollierte Ursprungsbezeichnung besteht, ausgestellte Zulassungsbescheinigung dürfen die Oliven nicht mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Olives Noires de Nyons “vermarktet werden.

Alle Vorgänge in Zusammenhang mit der Erzeugung des Ausgangsstoffes und der Zubereitung der Oliven müssen innerhalb des festgelegten geografischen Gebiets erfolgen.

Bezüglich der Erzeugung des Ausgangsstoffes sieht das Verfahren Folgendes vor:

Eine Identifizierung der Parzellen, deren Ergebnis eine Liste der für die Erzeugung der Bezeichnung „Olives Noires de Nyons “geeigneten Parzellen ist, die die für den Standort der Olivenbäume geltenden Kriterien sowie die Erzeugungsbedingungen erfüllen;

eine jährlich vom Olivenbauern abzufassende Ernteerklärung, in der er Angaben zur Produktionsfläche, zu der unter Wahrung des festgelegten Ertrags erzeugten Olivenmenge und zur weiteren Bestimmung der Oliven (Ölmühle, Verarbeitungsort) macht.

Bezüglich der Verarbeitung sieht das Verfahren Folgendes vor:

Eine vom Verarbeiter abgefasste Produktionserklärung mit jährlichen Angaben zur Gesamtmenge des verarbeiteten Erzeugnisses;

einen Antrag auf Zulassungsbescheinigung, mit dessen Hilfe sich der Lagerungsort der Erzeugnisse sowie alle Behälter ermitteln lassen, in denen die betreffenden Erzeugnisse aufbewahrt werden.

Schließlich wird mit an jeder Olivenpartie vorgenommenen Analysen und Untersuchungen der organoleptischen Eigenschaften sichergestellt, dass die Erzeugnisse wirklich der Qualität und den typischen Merkmalen der Ursprungsbezeichnung entsprechen.

Jeder Wirtschaftsbeteiligte, der eine Zulassungsbescheinigung erhalten hat, ist ferner gehalten, alljährlich eine Bestandserklärung abzugeben.

4.5   Herstellungsverfahren: Die Oliven sind von der Sorte „Tanche “und werden auf für den Olivenbaumanbau geeigneten Parzellen erzeugt. Im November/Dezember werden sie auf dem Baum geerntet und dann sortiert, worauf die kleinsten Oliven in die Ölherstellung gehen. Die Bitterstoffe werden den Oliven nach traditionellen Verfahren in Konservenfabriken entzogen, die im geografischen Gebiet gelegen sind.

4.6   Zusammenhang:

Der Olivenanbau geht in dieser Region bis weit in die Antike zurück und wurde bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts dort sehr intensiv betrieben. Nach seinem Niedergang, der im Wesentlichen auf die Konkurrenz der Kernöle zurückzuführen ist, wird er meist im Nebenerwerb betrieben. Um nach den starken Frösten im Winter 1954 sein völliges Verschwinden zu verhindern, schlossen sich die Erzeuger zusammen, um das von ihm verkörperte Erbe zu erhalten. Mit einem Urteil des Tribunal de Valence aus dem Jahr 1968 wurde der Olive Noire de Nyons die Ursprungsbezeichnung zugesprochen.

Die Sorte „Tanche “ist typisch für die Region und ihrem kontrastreichen Klima besonders gut angepasst. Dank des Know-hows und der Beharrlichkeit der Erzeuger konnte diese traditionsreiche Kultur erhalten werden.

4.7   Kontrolleinrichtungen:

Name:

Institut National des Appellations d'Origine

Anschrift:

51, rue d'Anjou

F-75008 Paris

Tel.:

(33) 01 53 89 80 00

Fax:

(33) 01 42 25 57 97

E-Mail:

info@inao.gouv.fr


Name:

D.G.C.C.R.F.

Anschrift:

59, Bd V. Auriol

F-75703 Paris Cedex 13

Tel.:

(33) 01 44 97 29 60

Fax:

(33) 01 44 97 30 37

E-Mail:

C3@dgccrf.finances.gouv.fr

4.8   Etikettierung: Neben den von den Rechtsvorschriften über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln vorgeschriebenen Angaben enthalten die Etiketten der Oliven mit der kontrollierten Ursprungsbezeichnung „Olives noires de Nyons “folgende Angaben:

die Angabe „Olives noires de Nyons“;

die Angabe „appellation d'origine contrôlée “oder „AOC“. Wird auf dem Etikett neben der Anschrift auch der Name eines Betriebs oder einer Marke genannt, wird der Name der Bezeichnung zwischen den Worten „Appellation “und „Contrôlée “wiederholt.

Diese Angaben sind auf einem Etikett in einem Blickfeld zusammenzufassen.

Sie sind sichtbar in lesbaren, dauerhaften und ausreichend großen Buchstaben anzubringen, damit sie sich deutlich von dem Umfeld abheben, auf das sie gedruckt sind, und damit man sie klar von den anderen geschriebenen Angaben und Zeichnungen unterscheiden kann.


(1)  ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.


24.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/30


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2007/C 89/09)

Datum des Beschlusses

22.3.2007

Beihilfe Nr.

N 379/05 und N 211/06

Mitgliedstaat

Spanien

Region

Alle (N 379/05) und Andalusien (N 211/06)

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Dringlichkeitsmaßnahmen zum Ausgleich der Schäden im Agrarsektor infolge von Dürre und anderer ungünstiger Witterungsbedingungen

Rechtsgrundlage

„Real Decreto Ley 10/2005, de 20 de junio, por el que se adoptan medidas urgentes para paliar los daños producidos en el sector agrario por la sequía y otras adversidades climáticas“, y „Orden de 9 de septiembre de 2005, de la Consejería de Agricultura y Pesca por la que se establecen normas para la aplicación de las medidas para paliar los daños producidos en el sector agrario por la sequía, en el desarrollo de las normas que citan“

Art der Maßnahme

Beihilfereglung

Zielsetzung

Ausgleich für Produktionsverluste aufgrund der Dürre im Jahr 2005

Art der Beihilfe

Erleichterungen bei den Steuern und Sozialbeiträgen, Vorzugskreditlinien, Befreiung von der Wasserverbrauchsgebühr für das Haushaltsjahr 2005.

Mittelansatz

Beihilfe Nr. N 379/2005: 750 Mio. EUR (68,8 Mio. EUR Subventionsäquivalent). Beihilfe Nr. N 211/2006: 15 Mio. EUR

Intensität

Höchstens 100 % der entstandenen Verluste

Laufzeit

Je nach Laufzeit der Darlehen

Wirtschaftssektoren

Landwirtschaft

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación

Paseo Infanta Isabel 1

E-28014 Madrid

Consejería de Agricultura y Pesca

Junta de Andalucía

C/ Tabladilla, s/n

E-41071 Sevilla

Andere Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum des Beschlusses

22.3.2007

Beihilfe Nr.

N 71/06

Mitgliedstaat

Italien

Region

Emilia-Romagna

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Piano operativo regionale per l'attuazione di interventi finalizzati alla prevenzione ed al sostegno del settore ovino colpito da encefalopatie spongiformi trasmissibili — TSE (scrapie ovina).

Rechtsgrundlage

Legge 27 dicembre 2002, n. 289 (Disposizioni per la formazione del bilancio annuale e pluriannuale dello Stato — Legge finanziaria 2003), art. 68, comma 4.

Deliberazione n. 1786 della Giunta regionale del 7 novembre 2005

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

Zielsetzung

Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben; Tierseuchen

Art der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

580 036,87 EUR

Intensität

Unterschiedliche Beträge oder Beihilfesätze von de 40 bis 60 %

Laufzeit

Bis Ende 2011

Wirtschaftssektoren

Landwirtschaft

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Regione Emilia-Romagna

Direzione generale Agricoltura

Servizio Produzioni animali

Andere Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum des Beschlusses

5.3.2007

Beihilfe Nr.

N 161/06

Mitgliedstaat

Lettland

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

„Atbalsts kartupeļu gaišās gredzenpuves ierobežošanai un apakarošanai“

Rechtsgrundlage

Ministru kabineta 2006. gada 3. janvāra noteikumi Nr. 21 „Noteikumi par valsts atbalstu lauksaimniecībai 2006. gadā un tā piešķiršanas kārtība“(Publicēts: Latvijas Vēstnesis Nr. 14; 24.01.2005.)

Lauksaimniecības un lauku attīstības likums (24.04.2004.) (Publicēts: Latvijas Vēstnesis Nr. 64; 23.04.2004.)

Ministru kabineta 2005. gada 26. jūlija noteikumi Nr. 569 „Kartupeļu gaišās gredzenpuves apakarošanas un izplatības ierobežošanas kārtība“

Ministru kabineta 2003. gada 12. augusta noteikumi Nr. 446 „Kartupeļu sēklaudzēšanas un sēklas kartupeļu tirdzniecības noteikumi“

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

Zielsetzung

Bekämpfung und Tilgung der Kartoffelringfäule

Art der Beihilfe

Behilfe zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten

Haushaltsmittle

Gesamtbetrag: 2 529 000 LVL

Intensität

50 %-100 %

Laufzeit

Bis Ende 2008

Wirtschaftssektoren

Landwirtschaft

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Lauku atbalsta dienests

Republikas laukums 2

LV-1981, Rīga

Andere Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum des Beschlusses

14.3.2007

Beihilfe Nr.

N 164/06

Mitgliedstaat

Spanien

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Ayudas a las organizaciones interprofesionales del sector alimentario

Rechtsgrundlage

Real Decreto 1225/2005, de 13 de octubre, por el que se establecen las bases reguladoras par la concesión de las subvenciones a las organizaciones interprofesionales agroalimentarias.

Proyecto de Orden de 2007 por la que hace pública, para el ejercicio 2007, la convocatoria de ayudas destinadas a las organizaciones interprofesionales agroalimentarias.

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

Zielsetzung

Förderung von Maßnahmen der technischen Hilfe und Unterstützung der Branchenverbände

Art der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

2 500 000 EUR für 2007

Intensität

Unterschiedlich

Laufzeit

2007-2013

Wirtschaftssektoren

Landwirtschaft

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Secretario General de Agricultura y Alimentación

Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación

Paseo Infanta Isabel, 1

E-28071 Madrid

Andere Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum des Beschlusses

22.3.2007

Beihilfe Nr.

N 260/06

Mitgliedstaat

Spanien

Region

Cantabria

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Beihilfen zum Ausgleich der Schäden in der Landwirtschaft, die durch die Dürre im Jahr 2005 in Kantabrien verursacht wurden

Rechtsgrundlage

Proyecto de Orden de la Consejería de Ganadería, Agricultura y Pesca por la que se establecen las base reguladoras y la convocatoria para 2006, de las ayudas por pérdidas en la agricultura ocasionadas por la sequía en Cantabria en 2005

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

Zielsetzung

Beihilfe zur Entschädigung der Landwirte für die durch die ungünstigen Witterungsbedingungen entstandenen Schäden

Art der Beihilfe

Direktzuschuss

Mittelansatz

9 507 872 EUR

Intensität

unterschiedlich

Laufzeit

1 Jahr

Wirtschaftssektoren

Landwirtschaft

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Consejería de Ganadería, Agricultura y Pesca del Gobierno de Cantabria

C/ Gutiérrez Solana, s/n.

E-39011 Santander (Cantabria)

Andere Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum des Beschlusses

5.3.2007

Beihilfe Nr.

N 313/06

Mitgliedstaat

Tschechische Republik

Region

Královéhradecký Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Závazná pravidla Královéhradeckého kraje pro poskytování finančních příspěvků na hospodaření v lesích a způsobu kontroly jejich využití

Rechtsgrundlage

Zákon č. 289/1995 Sb., o lesích a o změně a doplnění některých zákonů § 46, odst. 1–5 a § 47 odst. 5

Závazná pravidla Královehradeckého kraje pro poskytování finančních příspěvků na hospodaření v lesích a způsobu kontroly jejich využití

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

Zielsetzung

Beihilfe für den Forstsektor

Art der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Insgesamt: 155 000 000 CZK (etwa 5 721 390 EUR)

Intensität

Bis zu 100 %

Laufzeit

1.1.2007-31.12.2013

Wirtschaftssektoren

Landwirtschaft (Forstwirtschaft)

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Královéhradecký kraj

Česká republika

Andere Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum des Beschlusses

14.3.2007

Beihilfe Nr.

N 436/06

Mitgliedstaat

Litauen

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Pagalba biodyzelino gamybos plėtojimui

Rechtsgrundlage

Lietuvos Respublikos biokuro ir bioalyvų įstatymas (Žin., 2000, Nr. 64-1940; 2004, Nr. 28-870)

Biokuro gamybos ir naudojimo skatinimo 2004-2010 metais programa, patvirtinta Lietuvos Respublikos Vyriausybės 2004 m. rugpjūčio 26 d. nutarimu Nr. 1056 (Žin., 2004 Nr. 133-4786)

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

Zielsetzung

Förderung der Verwendung umweltfreundlicher Brennstoffe

Art der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Gesamtbetrag: 118 290 000 LTL

Intensität

Bis zu 100 %

Laufzeit

Sechs Jahre nach Genehmigung durch die Kommission

Wirtschaftssektoren

Landwirtschaft

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Lietuvos Respublikos žemės ūkio ministerija,

Gedimino pr. 19,

LT-01103 Vilnius

Andere Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum des Beschlusses

22.3.2007

Beihilfe Nr.

N 36/07

Mitgliedstaat

Spanien

Region

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Ayudas para la renovación del parque nacional de tractores

Rechtsgrundlage

Proyecto de Real Decreto

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

Zielsetzung

Verbesserung der technischen Ausrüstung in der Landwirtschaft

Art der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

8 000 000 EUR jährlich

Intensität

Unterschiedlich

Laufzeit

Bis Ende 2009

Wirtschaftssektoren

Landwirtschaft

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación

Paseo Infanta Isabel, 1

E-28071 Madrid

Andere Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum des Beschlusses

14.3.2007

Beihilfe Nr.

N 53/07

Mitgliedstaat

Italien

Region

Friuli Venezia Giulia

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Interventi nelle zone agricole colpite da calamità naturali (venti impetuosi del 29 giugno 2006 nella provincia di Pordenone)

Rechtsgrundlage

Decreto legislativo n. 102/2004

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

Zielsetzung

Schlechte Witterungsbedingungen

Art der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Siehe Dossier NN 54/A/04

Intensität

Bis zu 100 %

Laufzeit

Bis zum Ende der Zahlungen

Wirtschaftssektoren

Landwirtschaft

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Andere Angaben

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/

Datum des Beschlusses

14.3.2007

Beihilfe Nr.

N 54/07

Mitgliedstaat

Italien

Region

Friuli Venezia Giulia

Titel (und/oder Name des Begünstigten)

Interventi nelle zone agricole danneggiate (siccità dal 7 giugno 2006 al 3 agosto 2006)

Rechtsgrundlage

Decreto legislativo n. 102/2004

Art der Maßnahme

Beihilferegelung

Zielsetzung

Ausgleich der Schäden, die Unwetter an landwirtschaftlichen Strukturen verursacht haben.

Art der Beihilfe

Zuschuss

Haushaltsmittel

Verweis auf die genehmigte Regelung (NN 54/A/04)

Intensität

Bis zu 80 %

Laufzeit

Bis zum Ende der Zahlungen

Wirtschaftssektoren

Landwirtschaft

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Ministero delle Politiche agricole, alimentari e forestali

Via XX settembre, 20

I-00187 Roma

Andere Angaben

Durchführungsmaßnahme zu der von der Kommission im Rahmen des Beihilfedossiers NN 54/A/04 genehmigten Regelung (Schreiben C (2005)1622 endg. der Kommission vom 7. Juni 2005).

Den von vertraulichen Angaben bereinigten Text der Entscheidung in der/den verbindlichen Sprachen finden Sie unter der Adresse:

http://ec.europa.eu/community_law/state_aids/


24.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/37


Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss

(Sache COMP/M.4566 — Carrefour-Marinopoulos/Credicom/CMCC)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 89/10)

Am 22. Februar 2007 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:

auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor,

in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32007M4566. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht. (http://eur-lex.europa.eu)


IV Informationen

INFORMATIONEN DER ORGANE UND EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION

Kommission

24.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/38


Euro-Wechselkurs (1)

23. April 2007

(2007/C 89/11)

1 Euro=

 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,3557

JPY

Japanischer Yen

160,91

DKK

Dänische Krone

7,4521

GBP

Pfund Sterling

0,67800

SEK

Schwedische Krone

9,1979

CHF

Schweizer Franken

1,6423

ISK

Isländische Krone

87,58

NOK

Norwegische Krone

8,1070

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CYP

Zypern-Pfund

0,5817

CZK

Tschechische Krone

28,026

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

245,13

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,7016

MTL

Maltesische Lira

0,4293

PLN

Polnischer Zloty

3,7798

RON

Rumänischer Leu

3,3382

SKK

Slowakische Krone

33,533

TRY

Türkische Lira

1,8205

AUD

Australischer Dollar

1,6277

CAD

Kanadischer Dollar

1,5225

HKD

Hongkong-Dollar

10,5946

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,8210

SGD

Singapur-Dollar

2,0514

KRW

Südkoreanischer Won

1 255,58

ZAR

Südafrikanischer Rand

9,5538

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

10,4722

HRK

Kroatische Kuna

7,4000

IDR

Indonesische Rupiah

12 322,64

MYR

Malaysischer Ringgit

4,6392

PHP

Philippinischer Peso

64,464

RUB

Russischer Rubel

34,9550

THB

Thailändischer Baht

43,983


(1)  

Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN

24.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/39


FÜR DIE REGISTRIERUNG DER TABAKANBAUVERTRÄGE ZUSTÄNDIGEN STELLEN

(2007/C 89/12)

Veröffentlichung gemäß Artikel 171co der Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates in Bezug auf die Tabakbeihilferegelung.

BULGARIEN

1.

Tobacco Fund Regional Unit

ul. Balgariya 14, ofis 504

Smolyan District

BG-4700 Smolyan

2.

Tobacco Fund Regional Unit

ul. Vasil Levski 67, et. 1, st. 9

Razgrad District

BG-7400 Isperih

3.

Tobacco Fund Regional Unit

ul. Petar Beron 2

Burgas District

BG-8500 Aytos

4.

Tobacco Fund Regional Unit

ul. Tsar Osvoboditel 4, ofis 2

Haskovo District

BG-6300 Haskovo

5.

Tobacco Fund Regional Unit

ul. Hristo Botev 15

Blagoevgrad District

BG-2900 Gotse Delchev

6.

Tobacco Fund Regional Unit

ul. Dr G. M. Dimitrov 28

Plovdiv District

BG-4000 Plovdiv

7.

Tobacco Fund Regional Unit

ul. Tsar Boris III 24

Blagoevgrad District

BG-2850 Petrich

8.

Tobacco Fund Regional Unit

ul. Minyorska 1

Kardzhali District

BG-6600 Kardzhali

DEUTSCHLAND

Hauptzollamt Hamburg-Jonas

Süderstraße 63

D-20097 Hamburg

ÖSTERREICH

Hauptzollamt Hamburg-Jonas

Süderstraße 63

D-20097 Hamburg

BELGIEN

1.

Ministerie van de Vlaamse Gemeenschap

Administratie Landbouwproductiebeheer

Dienst Akkerbouw

WTC III — 14de verdieping

Simon Bolivarlaan 30

B-1000 Brussel

2.

Ministère de la Région Wallonne

Direction Générale de l'Agriculture

Division des aides à l'agriculture

Direction du secteur végétal

Chaussée de Louvain, 14

B-5000 Namur

SPANIEN

1.

Junta de Andalucía

Consejería de Agricultura y Pesca

Fondo Andaluz de Garantía Agraria (FAGA)

C/ Tabladilla, s/n

E-41071 Sevilla

2.

Junta de Castilla — La Mancha

Consejería de Agricultura y Medio Ambiente

Dirección General de Producción Agropecuaria

C/ Pintor Matías Moreno, 4

E-45002 Toledo

3.

Junta de Castilla y León

Consejería de Agricultura y Ganadería

Dirección General de Política Agraria Comunitaria

C/ Rigoberto Cortejoso, 14

E-47014 Valladolid

4.

Junta de Extremadura

Consejería de Agricultura y Medio Ambiente

Dirección General de Politíca Agraria Comunitaria

Avenida de Portugal, s/n

E-68800 Mérida (Badajoz)

5.

Diputación Foral de Navarra

Departamento de Agricultura, Ganadería y Alimentación

Dirección General de Agricultura y Ganadería

C/ Tudela, 20

E-31002 Pamplona

FRANKREICH

ONIFLHOR

164, rue de Javel

F-75739 Paris Cedex 15

Tél. (33-1) 44 25 36 77

Fax (33-1) 44 54 31 69

ITALIEN

AGEA

Via Torino, 45

I-00184 Roma

AVEPA

Centro Tommaseo

Via N. Tommaseo, 67 C

I-35131 Padova

ARTEA

Via San Donato, 42/1

I-50127 Firenze

POLEN

Agencja Rynku Rolnego

ul. Nowy Świat 6/12

PL-00-400 Warszawa

Tel. (48-22) 661-72-72

Fax (48-22) 628-93-53

PORTUGAL

IFADAP/INGA

Instituto de Financiamento e Apoio ao Desenvolvimento da Agricoltura e Pescas/

Instituto Nacional de Intervenção e Garantia Agrícola

Rua Fernando Curado Ribeiro, n.o 4 G

P-1600 Lisboa

Tel. (351-21) 751 85 00

Fax (351-21) 751 86 11/2

SLOWAKEI

Pôdohospodárska platobná agentúra

Dobrovičova 12

SK-815 26 Bratislava


V Bekanntmachungen

VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK

Kommission

24.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/42


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4564 — Bridgestone/Bandag)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 89/13)

1.

Am 17. April 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Bridgestone Americas Holding Inc („Bridgestone“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über das Unternehmen Bandag Incorporated („Bandag“, USA) durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Bridgestone: Herstellung von Reifen für Kraftfahrzeuge, Reifenvertrieb, Reifencenter;

Bandag: Herstellung von Material und Anlagen für die Runderneuerung von Kfz-Reifen, Reifenrunderneuerung und Reifendienste.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4564 — Bridgestone/Bandag per Fax ([32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

GD Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


24.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 89/43


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4665 — The Apollo Group/Claire's Stores)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 89/14)

1.

Am 17. April 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen The Apollo Group („Apollo“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von dem Unternehmen Claire's Stores, Inc („Clarie's“, USA) durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Apollo: Investmentgesellschaft;

Claire's: Einzelhandel mit Modeschmuck, Modeartikel und Kosmetik mit Schwerpunkt in den USA.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4665 — The Apollo Group/Claire's Stores, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 05.3.2005, S. 32.