ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 264

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

49. Jahrgang
31. Oktober 2006


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Inhalt

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I   Mitteilungen

 

Kommission

2006/C 264/1

Endgültige Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften — Haushaltsjahr 2005 — Band I — Konsolidierte Jahresabschlüsse und konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug

1

2006/C 264/2

Zuverlässigkeitserklärung

140

DE

 


I Mitteilungen

Kommission

31.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 264/1


ENDGÜLTIGE JAHRESRECHNUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

HAUSHALTSJAHR 2005

Band I

KONSOLIDIERTE JAHRESABSCHLÜSSE UND KONSOLIDIERTE ÜBERSICHTEN ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG

(2006/C 264/01)

INHALT

Wichtige Ereignisse und Schlüsselaspekte

Teil 1:

Konsolidierte Jahresabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften und Erläuterungen

A.

Vermögensübersicht

B.

Ergebnisrechnung (mit Berichten über die einzelnen Segmente)

C.

Cashflow-Tabelle

D.

Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens

E.

Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen

Teil 2:

Konsolidierte Übersichten über den Haushaltsvollzug der Europäischen Gemeinschaften und Erläuterungen

A.

Konsolidierte Übersicht über den Haushaltsvollzug

B.

Erläuterungen zur konsolidierten Übersicht über den Haushaltsvollzug

WICHTIGE EREIGNISSE UND SCHLÜSSELASPEKTE

DER ÜBERGANG ZUR PERIODENRECHNUNG UND SEINE AUSWIRKUNGEN

Warum die Umstellung?

Die Europäischen Gemeinschaften wollten ihre Rechnungsführung modernisieren und den neuen, bereits von vielen Staaten angewandten und von internationalen Organisationen wie IFAC (1) und OECD unterstützten Ansatz der Periodenrechnung übernehmen. Dies erforderte die Umstellung von einer Darstellung der Haushaltsausgaben und -einnahmen nach dem Kassenprinzip auf ein System der periodengerechten Rechnungsführung.

Ziel der Maßnahme waren bessere Finanzinformationen für Entscheidungsträger und mehr Transparenz und Qualität in der Jahresrechnung. Das neue System soll sowohl internen Nutzern als auch externen Lesern der Jahresrechnung zuverlässigere und zugleich relevantere Informationen liefern.

Was war zu tun?

Die eigentlichen Arbeiten begannen im Haushaltsjahr 2003 mit dem Projekt „Modernisierung des Rechnungsführungssystems“. Ziel der Europäischen Gemeinschaften war es, im Zuge der internationalen Reformbestrebungen zur Modernisierung des Rechnungswesens in die Spitzenposition aufzurücken.

Das neue Rechnungsführungssystem, mit dem neue Rechnungsführungsvorschriften sowie ein neuer Kontenplan eingeführt wurden, trat wie vorgesehen im Januar 2005 in Kraft. Die Jahresabschlüsse 2005 wurden somit erstmals nach den neuen Grundsätzen der Periodenrechnung erstellt, während die Haushaltsrechnung nach wie vor auf dem Kassenprinzip beruht. Die neuen Vorschriften und Methoden beruhen auf den IPSAS-Normen und somit auf international anerkannten Standards des öffentlichen Rechnungswesens; für Buchungsvorgänge, die noch nicht durch diese Normen geregelt sind, gelten die entsprechenden Internationalen Rechnungslegungsstandards (International Accounting Standards„IAS“) bzw. International Financial Reporting Standards („IFRS“). Die genannten Normen wurden vom Rechnungsführer der Kommission nach Einholung der Stellungnahme einer unabhängigen Sachverständigengruppe für Rechnungsführungsnormen übernommen. Es galt, die IT-Architektur dahingehend anzupassen, dass sämtliche Vorgänge, nicht nur Kassenbuchungen, zum Zeitpunkt ihres Anfallens verbucht werden. An den IT-Systemen werden noch weitere Verbesserungen vorgenommen; sie sollen noch stärker integriert werden und eine bessere Geschäftsberichterstattung erlauben. Außerdem wurde 2005 der Konsolidierungskreis auf die verschiedenen Agenturen ausgeweitet.

Das Endergebnis war die Vermögensübersicht zum 31.12.2004, die bereits auf den neuen Rechnungsführungsvorschriften beruhte.

Die wichtigsten Auswirkungen der Änderung

Primär ist auf Änderungen in der Vermögensübersicht und im außerbilanzmäßigen Ergebnis hinzuweisen, die hier im Vergleich zum Vorjahr (2004) dargestellt sind und sich, weil sie anderen Vorschriften unterlagen, von der Jahresrechnung 2004 unterscheiden. Die Gemeinschaften verwendeten daher die nach den alten Vorschriften errechneten ursprünglichen Zahlen des Jahres 2004 und stellten sie im Sinne der neuen Regelung neu dar.

Die Anwendung der Grundsätze der Periodenrechnung erfordert im Wesentlichen die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben zum Zeitpunkt ihres Anfallens, nicht erst mit dem Erhalt oder der Zahlung der entsprechenden Beträge. Der Übergang vom Kassen- auf das Periodenprinzip hat sich insbesondere in vier Bereichen ausgewirkt:

1.

Vorfinanzierungen: Die als Vorfinanzierungen bezeichneten Vorauszahlungen an Finanzhilfeempfänger, um diesen zu Beginn eines Projekts Mittel zur Verfügung zu stellen, sind nun als Aktivposten in der Vermögensübersicht erfasst. Die in der Vermögensübersicht ausgewiesenen Beträge stellen Gelder dar, die von den Empfängern noch nicht in Anspruch genommen wurden oder für die noch keine Berichte/Zahlungsanträge mit Angaben über die Verwendung der Gelder vorliegen. Der Posten Vorfinanzierungen betrug zum 31.12.2004 insgesamt 28 Mrd. EUR, was einem erheblichen Vermögenszugang entspricht (siehe Teil 1, Abschnitt E, Erläuterungen 3.5 & 3.9).

2.

Kurzfristige Verbindlichkeiten: Die Beträge werden entsprechend der neuen Rechnungsführung als Kosten und Verbindlichkeiten erfasst, sobald sie als angefallen gelten und von den genehmigenden Stellen ausbezahlt werden können. Auf Grund der neuen IT-Instrumente und –Regeln weist die zu Vergleichszwecken neu dargestellte Vermögensübersicht zum 31.12.2004 kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von 9,4 Mrd. EUR aus (siehe Teil I, Abschnitt E, Erläuterung 3.18.2).

3.

Periodenabgrenzung ( Cut-off ): Ein wesentliches Element der periodengerechten Rechnungsführung ist die präzise Erfassung der Einnahmen und Ausgaben in dem Rechnungszeitraum, auf den sie sich beziehen. Die Europäischen Gemeinschaften haben sehr sorgfältig bewertet, welche Buchungen zum Jahresende vorgenommen werden mussten, um eine korrekte Zurechnung der Einnahmen und Ausgaben auf die beiden Jahre zu gewährleisten. Solche Buchungen werden als Periodenabgrenzungsposten oder „Cut-off“ bezeichnet. (Ein einfaches Beispiel wären etwa Stromkosten für Dezember 2004, die auch dann in die Rechnungsführung 2004 einfließen müssen, wenn die Rechnung erst 2005 eingeht und 2004 keine Zahlungen erfolgen.) Bis zum 31.12.2004 mussten Ausgaben in Höhe von 64,2 Mrd. EUR als Periodenabgrenzung erfasst werden (siehe Teil 1, Abschnitt E, Erläuterung 3.18.4).

4.

Versorgungsansprüche gegenüber Mitgliedstaaten: Im Zuge der Anwendung der neuen Vorschriften stellte der Rechnungsführer der Kommission nach Beratung und Gesprächen mit der Sachverständigengruppe für Rechnungsführungsnormen fest, dass die von den Mitgliedstaaten zur Finanzierung der Versorgungsleistungen gegebenen Garantien nicht die für eine Erfassung als Forderung in der Vermögensübersicht erforderlichen Kriterien erfüllen. Durch die Herausnahme dieses Aktivpostens aus der Vermögensaufstellung zum 31.12.2004 verringerten sich die Aktiva um insgesamt 26 Mrd. EUR (siehe Teil 1, Abschnitt E, Erläuterung 3.12).

Eine umfassende Darstellung der Auswirkungen der Umstellung ist Teil 1, Abschnitt E2 zu entnehmen.

Bei den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge

Gemäß den neuen Vorschriften der Periodenrechnung müssen die Gemeinschaften in ihren Jahresabschlüssen Ausgaben, die über den Gesamthaushalt finanziert werden, bewerten und ausweisen, auch wenn deren Zahlung bis zum Jahresende nicht beantragt wurde. Nach diesem Prinzip werden viele Ausgaben im Jahr n erfasst, obwohl sie tatsächlich erst im Jahr n+1 und damit aus dem Haushalt des Jahres n+1 bezahlt werden. Die Gemeinschaften rufen die Mittel von den Mitgliedstaaten erst ab, wenn sie die Gelder zur Bezahlung der fälligen Beträge benötigen, um den Staaten maximale Flexibilität in der Verwaltung ihrer öffentlichen Finanzen zu erlauben. Die Erfassung dieser Verbindlichkeiten der Gemeinschaften und die Tatsache, dass die zu Finanzierungszwecken benötigten Gelder erst in späteren Jahren erfasst werden, führen am Jahresende zu einem starken Anstieg der Passiv- gegenüber den Aktivposten.

Um die Sachlage für den Leser möglichst verständlich zu machen, wurde für die Vermögensübersicht eine vertikale Darstellung gewählt, in der zuerst die Aktiva und dann die Passiva ausgewiesen sind. Die Differenz entspricht im Wesentlichen den bei den Mitgliedstaaten abzurufenden Beträgen. Dass sich ein negatives Nettovermögen ergibt, ist lediglich auf die Differenz zwischen dem Kassen- und dem Periodenprinzip zurückzuführen, die bei nach Bedarf finanzierten Einrichtungen entsteht. Nicht berücksichtigt ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die für die Begleichung fälliger Ausgaben erforderlichen Mittel in der Zukunft bereitzustellen. Für die Gemeinschaften gilt, dass sie ohne entsprechende Position im Haushaltsplan und ohne Deckung der veranschlagten Ausgaben durch entsprechende Zahlungseingänge von den Mitgliedstaaten (siehe Teil 1, Abschnitt E, Erläuterung 3.20) keine Zahlung vornehmen können.

Ein neuer Aufbau

Obwohl die Übersicht über die Verwendung der Haushaltsmittel von der Umstellung auf die Periodenrechnung nicht betroffen ist, enthalten die neuen Abschlüsse insgesamt deutlich mehr Informationen als bisher. Insbesondere wurden die neu strukturierte Vermögensübersicht und das außerbilanzmäßige Ergebnis durch eine Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die so genannte Ergebnisrechnung, eine Cashflow-Tabelle und eine Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens ergänzt.

WICHTIGE ASPEKTE DER JAHRESRECHNUNG 2005

Der Haushaltsüberschuss weist einen weiteren Rückgang von 2,7 Mrd. auf 2,4 Mrd. EUR auf.

Das wirtschaftliche Ergebnis (Verlust) für das Jahr beträgt 7,8 Mrd. EUR.

Die Gesamtforderungen weisen eine Steigerung von 53,6 Mrd. EUR (2004) auf 58,7 Mrd. EUR, die Gesamtverbindlichkeiten von 105,2 Mrd. EUR auf 120,9 Mrd. EUR auf.

Teil 1:

Konsolidierte Jahresabschlüsse der Europäischen Gemeinschaften und Erläuterungen

INHALT

A.

Vermögensübersicht

B.

Ergebnisrechnung (mit Berichten über die einzelnen Segmente)

C.

Cashflow-Tabelle

D.

Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens

E.

Erläuterungen zu den Jahresabschlüssen:

1.

Grundsätze der Rechnungsführung

2.

Auswirkungen des Übergangs zur Periodenrechnung

3.

Erläuterungen zur Vermögensübersicht

4.

Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

5.

Erläuterungen zur Cashflow-Tabelle

6.

Außerbilanzmäßiges Ergebnis und Erläuterungen

7.

Finanzrisikomanagement

8.

Angaben zu den verbundenen Einrichtungen

9.

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

10.

Konsolidierte Einrichtungen

11.

Nicht konsolidierte Einrichtungen

A.   VERMÖGENSÜBERSICHT

EUR

 

Erläuterung

31.12.2005

31.12.2004 neu dargestellt

I.

ANLAGEVERMÖGEN:

 

31 415 180 633,30

30 142 730 492,69

Immaterielle Anlagewerte

3.1

26 676 624,50

17 137 089,53

Sachanlagen

3.2

4 141 220 250,32

4 084 425 922,70

Investitionen

3.3

1 874 420 306,00

2 150 177 300,19

Darlehen

3.4

2 397 326 503,16

2 298 277 591,00

Langfristige Vorfinanzierungen

3.5

22 731 731 325,85

21 284 928 692,20

Langfristige Forderungen

3.6

243 805 623,47

307 783 897,07

II.

UMLAUFVERMÖGEN:

 

27 291 395 093,09

23 450 507 504,46

Lagerbestände

3.7

126 470 335,92

63 255 048,68

Kurzfristige Investitionen

3.8

1 439 652 311,41

1 442 821 890,84

Kurzfristige Vorfinanzierungen

3.9

6 633 481 985,52

6 727 929 511,29

Kurzfristige Forderungen

3.10

7 237 854 523,32

7 139 062 014,64

Barmittel und Barmitteläquivalente

3.11

11 853 935 936,92

8 077 439 039,01

AKTIVA GESAMT

 

58 706 575 726,39

53 593 237 997,15

III.

LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN:

 

38 025 870 323,61

30 556 735 482,10

Mitarbeitersozialleistungen

3.12

33 155 884 938,00

26 012 130 886,00

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

3.13

1 096 842 934,71

1 013 020 111,03

Finanzverbindlichkeiten

3.14

1 920 492 514,34

1 688 032 288,29

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

3.15

1 852 649 936,56

1 843 552 196,78

IV.

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN:

 

82 825 446 775,06

74 633 599 508,87

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

3.16

275 440 997,63

240 240 253,60

Finanzverbindlichkeiten

3.17

22 018 193,71

152 154 480,63

Abrechnungsverbindlichkeiten

3.18

82 527 987 583,72

74 241 204 774,64

PASSIVA GESAMT

 

120 851 317 098,67

105 190 334 990,97

 

NETTOVERMÖGEN

 

(62 144 741 372,28)

(51 597 096 993,82)

 

Reserven

3.19

2 808 609 579,99

2 567 532 141,28

 

Von den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge:

3.20

(64 953 350 952,27)

(54 164 629 135,10)

 

Pensionsbeiträge Personal (langfristig) (2)

 

(33 155 884 938,00)

(26 012 130 886,00)

 

Sonstige Beträge (3)

 

(31 797 466 014,27)

(28 152 498 249,10)

V.

NETTOVERMÖGEN (4)

 

(62 144 741 372,28)

(51 597 096 993,82)

B.   ERGEBNISRECHNUNG (mit Berichten über die einzelnen Segmente)

 EUR

 

Erläuterung

2005

BETRIEBLICHE ERTRÄGE:

4.1

107 890 098 965,56

Eigenmittel und Einnahmen aus Beiträgen:

 

103 964 129 385,85

BNE-Eigenmittel

 

70 861 050 698,58

MWSt-Eigenmittel

 

16 018 121 497,86

Traditionelle Eigenmittel

 

14 264 712 942,61

Haushaltsanpassungen

 

2 606 103 308,82

Beiträge von Drittländern (einschließlich EFTA-Länder)

 

214 140 937,98

Betriebliche Erträge:

 

3 925 969 579,71

Geldbußen

 

719 616 062,54

Ausgabenerstattungen

 

1 385 693 507,89

Einnahmen aus Verwaltungstätigkeiten

 

895 083 199,67

Sonstige betriebliche Erträge

 

925 576 809,61

BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

 

107 597 505 955,88

Verwaltungsaufwendungen:

4.2

6 127 531 024,91

Personalaufwand

 

3 612 990 701,52

Sachaufwand

 

320 308 630,81

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

 

2 194 231 692,58

Betriebliche Aufwendungen:

4.3

101 469 974 930,97

Direkte zentrale Verwaltung

 

11 281 191 742,49

Indirekte zentrale Verwaltung

 

350 673 116,96

Dezentrale Verwaltung

 

1 732 823 172,49

Geteilte Verwaltung

 

86 925 465 101,27

Gemeinsame Verwaltung

 

248 168 777,58

Sonstige betriebliche Aufwendungen

4.4

931 653 020,18

ÜBERSCHUSS AUS BETRIEBLICHEN TÄTIGKEITEN

 

292 593 009,68

Erträge aus Finanztransaktionen

4.5

399 088 528,72

Aufwendungen aus Finanztransaktionen

4.6

(368 650 139,19)

Erhöhung der Pensionsaufwendungen

3.12

(8 044 529 533,33)

(VERLUSTE) AUS NICHT BETRIEBLICHEN TÄTIGKEITEN

 

(8 014 091 143,80)

ANTEIL AM NETTO(VERLUST) VERBUNDENER UNTERNEHMEN UND JOINT VENTURES

4.7

(90 966 231,35)

(VERLUST) AUS DEM ORDENTLICHEN GESCHÄFT

 

(7 812 464 365,47)

WIRTSCHAFTLICHES ERGEBNIS DES JAHRES

 

(7 812 464 365,47)

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Dieser Bericht bietet eine Übersicht über die Zusammensetzung der betrieblichen Erträge und Aufwendungen nach Politikbereichen. Grundlage ist die auf Tätigkeitsbereichen beruhende Haushaltsstruktur (ABB) innerhalb der Kommission. Die Politikbereiche gliedern sich in drei Hauptfelder — Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union, Tätigkeiten außerhalb der Europäischen Union sowie Dienstleistungen und Sonstige.

„Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Union“ ist der größte Bereich, da er viele Politikbereiche innerhalb der europäischen Union einschließt. „Tätigkeiten außerhalb der Europäischen Union“ bezieht sich auf Bereiche außerhalb der Union wie Handel und Hilfsprogramme. „Dienstleistungen und Sonstige“ behandelt die internen und horizontalen Aktivitäten, die für das Funktionieren der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaften erforderlich sind.

Die neuerdings konsolidierten Agenturen werden demselben Politikbereich zugerechnet wie der Tätigkeitsbereich der Kommission, von dem sie hauptsächlich finanziert werden. Andere Einrichtungen außerhalb der Kommission werden einem gesonderten Politikbereich zugeordnet. Die verschiedenen Politikbereiche weisen die Bruttozahlen vor der Herausnahme aus der Konsolidierung aus, und die herausgenommenen Posten sind global in einer gesonderten Spalte ausgewiesen.

Zu beachten ist, dass Eigenmittel und Beiträge nicht wirklich auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche aufgeteilt werden, da sie durch die zentralen Dienststellen der Kommission berechnet, erhoben und verwaltet werden. Sie sind hier angeführt, um einen Vergleich des Nettoergebnisses mit der Ergebnisrechnung zu ermöglichen.

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG — ZUSAMMENFASSUNG

EUR

 

Tätigkeiten innerhalb der EU

Tätigkeiten außerhalb der EU

Dienstleistungen & Sonstiges

EGKS in Abwicklung

Sonstige Institutionen

Herausnahme aus der Konsolidierung

Gesamt

Betriebliche Erträge:

 

 

 

 

 

 

 

Geldbußen

719 616 062,54

 

 

 

 

 

719 616 062,54

Ausgabenerstattungen

1 353 084 760,41

36 722 410,81

1 290 942,71

 

 

(5 404 606,04)

1 385 693 507,89

Einnahmen aus Verwaltungstätigkeiten

89 082 518,18

62 742 860,77

597 208 561,21

(53 875 000,00)

261 789 487,91

(61 865 228,40)

895 083 199,67

Sonstige betriebliche Erträge

688 188 532,20

272 916 001,90

460 493 351,82

 

305 161,77

(496 326 238,08)

925 576 809,61

BETRIEBLICHE ERTRÄGE GESAMT

2 849 971 873,33

372 381 273,48

1 058 992 855,74

(53 875 000,00)

262 094 649,68

(563 596 072,52)

3 925 969 579,71

Verwaltungsaufwendungen:

1 809 140 421,50

890 182 701,55

1 382 452 884,00

5 648,00

2 120 615 781,21

(74 866 411,35)

6 127 531 024,91

Personalaufwand

1 344 955 579,32

620 812 260,57

617 749 601,28

 

1 036 675 272,43

(7 202 012,08)

3 612 990 701,52

Sachaufwand

59 471 934,18

52 618 748,62

98 316 368,04

5 648,00

109 895 931,97

 

320 308 630,81

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

404 712 908,00

216 751 692,36

666 386 914,68

 

974 044 576,81

(67 664 399,27)

2 194 231 692,58

Betriebliche Aufwendungen:

94 580 031 861,20

5 613 725 860,31

1 764 946 870,63

 

 

(488 729 661,17)

101 469 974 930,97

Direkte zentrale Verwaltung

6 548 039 671,23

3 479 353 565,16

1 493 894 876,89

 

 

(240 096 370,79)

11 281 191 742,49

Indirekte zentrale Verwaltung

293 199 308,89

298 361 244,31

1 886 514,00

 

 

(242 773 950,24)

350 673 116,96

Dezentrale Verwaltung

378 103 058,75

1 354 720 113,74

 

 

 

 

1 732 823 172,49

Geteilte Verwaltung

86 925 465 101,27

 

 

 

 

 

86 925 465 101,27

Gemeinsame Verwaltung

21 703 755,76

226 465 021,82

 

 

 

 

248 168 777,58

Sonstige betriebliche Aufwendungen

413 520 965,30

254 825 915,28

269 165 479,74

 

 

(5 859 340,14) 

931 653 020,18

BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN GESAMT

96 389 172 282,70

6 503 908 561,86

3 147 399 754,63

5 648,00

2 120 615 781,21

(563 596 072,52)

107 597 505 955,88

BETRIEBLICHE NETTOAUFWENDUNGEN

(93 539 200 409,37)

(6 131 527 288,38)

(2 088 406 898,89)

(53 880 648,00)

(1 858 521 131,53)

-

(103 671 536 376,17)

Eigenmittel und Einnahmen aus Beiträgen

103 964 129 385,85

Überschuss aus betrieblicher Tätigkeit

292 593 009,68

Nettofinanzerträge

30 438 389,53

Erhöhung der Pensionsaufwendungen

(8 044 529 533,33)

Anteil an den Ergebnissen verbundener Unternehmen/Joint Ventures

(90 966 231,35)

Wirtschaftliches Ergebnis für das Haushaltsjahr

(7 812 464 365,47)


SEGMENTBERICHTERSTATTUNG — TÄTIGKEITEN INNERHALB DER EU

 EUR

 

Wirtschaft & Finanzen

Unternehmen & Industrie

Wettbewerb

Beschäftigung

Landwirtschaft

Energie & Verkehr

Umwelt

Forschung

Informations-Gesellschaft

Betriebliche Erträge:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldbußen

0,00

0,00

699 616 062,54

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Ausgabenerstattungen

268 064,24

1 411 811,20

0,00

69 163 331,89

1 095 501 773,52

2 827 282,13

204 297,96

(1 503 012,75)

3 613 410,74

Einnahmen aus Verwaltungstätigkeiten

0,00

3 137 099,27

0,00

373 252,58

0,00

318 726,24

30 420,36

53 874 389,18

0,00

Sonstige betriebliche Erträge

943 047,15

106 245 197,98

6 125 594,59

34 792 023,86

21 463 750,70

48 081 050,89

37 864 063,91

214 975 609,38

7 744 634,28

BETRIEBLICHE ERTRÄGE GESAMT

1 211 111,39

110 794 108,45

705 741 657,13

104 328 608,33

1 116 965 524,22

51 227 059,26

38 098 782,23

267 346 985,81

11 358 045,02

Verwaltungsaufwendungen:

46 199 829,19

153 298 881,17

64 600 631,78

92 340 382,46

104 677 605,13

126 763 660,30

85 759 340,45

192 972 695,88

111 446 861,32

Personalaufwand

40 170 815,78

112 782 404,99

60 914 198,97

73 291 049,30

93 011 388,22

105 529 494,62

63 297 071,72

144 070 879,70

85 744 021,81

Sachaufwand

0,00

5 333 212,01

0,00

562 643,68

0,00

492 141,91

620 795,93

0,00

31 272,69

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

6 029 013,41

35 183 264,17

3 686 432,81

18 486 689,48

11 666 216,91

20 742 023,77

21 841 472,80

48 901 816,18

25 671 566,82

Betriebliche Aufwendungen:

59 307 959,45

195 709 789,69

452 045,97

10 986 548 855,98

54 319 611 969,20

1 079 402 884,03

226 522 697,46

2 573 004 377,31

848 420 984,23

Direkte zentrale Verwaltung

59 307 959,45

153 040 733,18

452 045,97

179 672 789,83

36 689 337,94

1 023 432 786,76

193 960 751,76

2 572 954 268,52

847 440 934,53

Indirekte zentrale Verwaltung

0,00

0,00

0,00

1 525 090,20

0,00

5 677 018,73

16 882 600,85

0,00

0,00

Dezentrales Management

0,00

0,00

0,00

0,00

226 312 553,13

4 751 688,31

0,00

0,00

0,00

Geteilte Verwaltung

0,00

0,00

0,00

10 788 124 831,35

54 040 432 329,95

0,00

0,00

0,00

0,00

Gemeinsame Verwaltung

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21 703 755,76

0,00

0,00

0,00

Sonstige betriebliche Aufwendungen

0,00

42 669 056,51

0,00

17 226 144,60

16 177 748,18

23 837 634,47

15 679 344,85

50 108,79

980 049,70

BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN GESAMT

105 507 788,64

349 008 670,86

65 052 677,75

11 078 889 238,44

54 424 289 574,33

1 206 166 544,33

312 282 037,91

2 765 977 073,19

959 867 845,55

BETRIEBLICHE NETTOAUFWENDUNGEN

(104 296 677,25)

(238 214 562,41)

640 688 979,38

(10 974 560 630,11)

(53 307 324 050,11)

(1 154 939 485,07)

(274 183 255,68)

(2 498 630 087,38)

(948 509 800,53)

 

Gemeinsame Forschungs-Stelle

Fischerei

Binnenmarkt

Regionalpolitik

Steuern & Zollunion

 Bildung & Kultur

Gesundheit & Verbraucher-Schutz

Justiz  Freiheit & Sicherheit

Gesamttätigkeiten innerhalb der EU

Betriebliche Erträge:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Geldbußen

0,00

20 000 000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

719 616 062,54

Ausgabenerstattungen

197 689,90

(577 716,70)

0,00

123 765 779,64

214 784,18

57 757 136,14

99 895,16

140 233,16

1 353 084 760,41

Einnahmen aus Verwaltungstätigkeiten

26 916 536,65

0,00

0,00

0,00

3 706 530,65

674 748,67

0,00

50 814,58

89 082 518,18

Sonstige betriebliche Erträge

12 811 935,20

776,79

7 153,49

2 432,19

461 868,81

131 777 307,45

34 783 584,53

30 108 501,00

688 188 532,20

BETRIEBLICHE ERTRÄGE GESAMT

39 926 161,75

19 423 060,09

7 153,49

123 768 211,83

4 383 183,64

190 209 192,26

34 883 479,69

30 299 548,74

2 849 971 873,33

Administrative Aufwendungen:

324 372 209,78

32 051 379,81

44 690 462,16

57 972 095,34

47 405 108,82

156 840 485,76

115 039 261,94

52 709 530,21

1 809 140 421,50

Personalausgaben

191 769 343,19

25 946 002,86

41 167 654,18

49 647 357,38

39 143 285,61

89 648 655,85

82 770 631,38

46 051 323,76

1 344 955 579,32

Anlagenbezogene Ausgaben

44 625 365,19

0,00

4 395,68

0,00

3 445 604,19

1 330 513,59

2 055 405,38

970 583,93

59 471 934,18

Sonstige administrative Aufwendungen

87 977 501,40

6 105 376,95

3 518 412,30

8 324 737,96

4 816 219,02

65 861 316,32

30 213 225,18

5 687 622,52

404 712 908,00

Betriebliche Aufwendungen:

60 714 249,27

697 841 194,30

4 552 640,19

21 526 122 538,25

31 530 486,25

1 211 876 717,33

307 247 898,55

451 164 573,74

94 580 031 861,20

Direkte zentrale Verwaltung

(30 348 138,27)

215 276 482,20

4 552 640,19

94 989 892,49

31 530 486,25

791 695 562,00

283 223 089,90

90 168 048,53

6 548 039 671,23

Indirekte zentrale Verwaltung

0,00

0,00

0,00

(601 257,04)

0,00

269 715 856,15

0,00

0,00

293 199 308,89

Dezentrales Management

0,00

0,00

0,00

147 021 849,64

0,00

16 967,67

0,00

0,00

378 103 058,75

Geteilte Verwaltung

0,00

470 531 514,01

0,00

21 272 810 053,16

0,00

(543 390,71)

0,00

354 109 763,51

86 925 465 101,27

Gemeinsame Verwaltung

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

21 703 755,76

Sonstige betriebliche Aufwendungen

91 062 387,54

12 033 198,09

0,00

11 902 000,00

0,00

150 991 722,22

24 024 808,65

6 886 761,70

413 520 965,30

BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN GESAMT

385 086 459,05

729 892 574,11

49 243 102,35

21 584 094 633,59

78 935 595,07

1 368 717 203,09

422 287 160,49

503 874 103,95

96 389 172 282,70

BETRIEBLICHE NETTOAUFWENDUNGEN

(345 160 297,30)

(710 469 514,02)

(49 235 948,86)

(21 460 326 421,76)

(74 552 411,43)

(1 178 508 010,83)

(387 403 680,80)

(473 574 555,21)

(93 539 200 409,37)


SEGMENTBERICHTERSTATTUNG —TÄTIGKEITEN AUSSERHALB DER EU

EUR

 

Außenbeziehungen

Handel

Entwicklung

Erweiterung

Humanitäre Hilfe

Gesamttätigkeiten außerhalb der EU

Betriebliche Erträge:

 

 

 

 

 

 

Ausgabenerstattungen

8 350 389,23

(46 083,70)

19 226 652,13

9 131 176,72

60 276,43

36 722 410,81

Einnahmen aus Verwaltungstätigkeit

60 781 919,99

0,00

(1 666,30)

1 962 607,08

0,00

62 742 860,77

Sonstige betriebliche Erträge

6 204 915,71

12 110,81

1 301 147,76

265 258 510,04

139 317,58

272 916 001,90

BETRIEBLICHE ERTRÄGE GESAMT

75 337 224,93

(33 972,89)

20 526 133,59

276 352 293,84

199 594,01

372 381 273,48

Verwaltungsaufwendungen:

626 640 536,51

47 074 129,27

131 434 686,78

67 097 824,88

17 935 524,11

890 182 701,55

Personalaufwand

410 582 923,68

42 521 599,62

117 424 692,35

37 307 451,22

12 975 593,70

620 812 260,57

Sachaufwand

51 282 367,01

0,00

0,00

1 336 381,61

0,00

52 618 748,62

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

164 775 245,82

4 552 529,65

14 009 994,43

28 453 992,05

4 959 930,41

216 751 692,36

Betriebliche Aufwendungen:

2 082 953 186,40

10 013 446,62

780 048 497,43

2 205 715 297,71

534 995 432,15

5 613 725 860,31

Direkte zentrale Verwaltung

1 776 530 787,59

9 450 379,12

652 893 731,15

505 802 026,55

534 676 640,75

3 479 353 565,16

Indirekte zentrale Verwaltung

36 126 501,89

0,00

25 091 165,92

237 143 576,50

0,00

298 361 244,31

Dezentrales Management

135 528 670,41

0,00

50 981 058,43

1 168 210 384,90

0,00

1 354 720 113,74

Gemeinsame Verwaltung

121 491 031,79

563 067,50

53 531 324,69

50 879 597,84

0,00

226 465 021,82

Sonstige betriebliche Aufwendungen

13 276 194,72

0,00

(2 448 782,76)

243 679 711,92

318 791,40

254 825 915,28

BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN GESAMT

2 709 593 722,91

57 087 575,89

911 483 184,21

2 272 813 122,59

552 930 956,26

6 503 908 561,86

BETRIEBLICHE NETTOAUFWENDUNGEN

(2 634 256 497,98)

(57 121 548,78)

(890 957 050,62)

(1 996 460 828,75)

(552 731 362,25)

(6 131 527 288,38)


SEGMENTBERICHTERSTATTUNG — DIENSTLEISTUNGEN UND SONSTIGES

 

Presse & Kommunikation

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung

Koordination

Personal & Verwaltung

Eurostat

Haushalt

Audit

Sonstige

Dienstleistungen & sonstige gesamt

Betriebliche Erträge:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgabenerstattungen

254 215,17

11 015,16

1 863,82

1 059 619,16

(185 770,60)

150 000,00

0,00

0,00

1 290 942,71

Einnahmen aus Verwaltungstätigkeit

95 190,18

3 523 760,83

1 322 227,41

557 920 364,69

352,24

34 346 665,86

0,00

0,00

597 208 561,21

Sonstige betriebliche Erträge

862 671,22

18 764,17

403 925,30

31 078 188,31

868 179,59

10 585 303,45

19,09

416 676 300,69

460 493 351,82

BETRIEBLICHE ERTRÄGE GESAMT

1 212 076,57

3 553 540,16

1 728 016,53

590 058 172,16

682 761,23

45 081 969,31

19,09

416 676 300,69

1 058 992 855,74

Verwaltungsaufwendungen:

89 419 856,47

40 610 680,45

150 294 222,02

1 011 508 432,30

58 596 845,23

48 657 820,36

7 447 379,66

(24 082 352,49)

1 382 452 884,00

Personalaufwand

58 300 245,12

29 732 231,14

129 417 384,41

298 586 990,65

55 477 451,07

39 086 578,59

7 019 015,87

129 704,43

617 749 601,28

Sachaufwand

1 164 191,40

42 659,29

0,00

97 109 517,35

0,00

0,00

0,00

0,00

98 316 368,04

Sonstige Verwaltungsaufwendungen

29 955 419,95

10 835 790,02

20 876 837,61

615 811 924,30

3 119 394,16

9 571 241,77

428 363,79

(24 212 056,92)

666 386 914,68

Betriebliche Aufwendungen:

59 553 544,34

5 863 831,35

551 345,73

51 155 987,10

70 448 743,57

1 352 046 593,25

15 995,00

225 310 830,29

1 764 946 870,63

Direkte zentrale Verwaltung

57 845 829,45

5 863 831,35

0,00

49 824 082,51

68 507 973,48

1 313 199 252,25

0,00

(1 346 092,15)

1 493 894 876,89

Indirekte zentrale Verwaltung

1 630 514,00

0,00

0,00

256 000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1 886 514,00

Sonstige betriebliche Aufwendungen

77 200,89

0,00

551 345,73

1 075 904,59

1 940 770,09

38 847 341,00

15 995,00

226 656 922,44

269 165 479,74

BETR. AUFWENDUNGEN GESAMT

148 973 400,81

46 474 511,80

150 845 567,75

1 062 664 419,40

129 045 588,80

1 400 704 413,61

7 463 374,66

201 228 477,80

3 147 399 754,63

BETR. NETTOAUFWENDUNGEN

(147 761 324,24)

(42 920 971,64)

(149 117 551,22)

(472 606 247,24)

(128 362 827,57)

(1 355 622 444,30)

(7 463 355,57)

215 447 822,89

(2 088 406 898,89)

C.   CASHFLOW-TABELLE

EUR

 

Erläuterung

2005

CASHFLOWS AUS ORDENTLICHEN TÄTIGKEITEN

Defizit aus ordentlichen Tätigkeiten:

 

(7 812 464 365,47)

Cashflow aus betrieblichen Tätigkeiten:

5.2

 

Amortisation

 

6 842 720,30

Abschreibung

 

277 733 537,93

Wertminderung von Investitionen

 

(11 983 099,95)

(Zugang)/Abgang von Investitionen

 

(62 602 039,59)

(Zugang)/Abgang von Darlehen

 

(99 048 912,16)

(Zugang)/Abgang langfristiger Vorfinanzierungen

 

(1 446 802 633,65)

(Zugang)/Abgang langfristiger Forderungen

 

63 978 273,60

(Zugang)/Abgang von Lagerbeständen

 

(63 215 287,24)

(Zugang)/Abgang kurzfristiger Vorfinanzierungen

 

94 447 525,77

(Zugang)/Abgang kurzfristiger Forderungen

 

(98 792 508,68)

(Zugang)/Abgang langfristiger Rückstellungen

 

83 822 823,68

(Zugang)/Abgang langfristiger Finanzverbindlichkeiten

 

232 460 226,05

(Zugang)/Abgang sonstiger langfristiger Verbindlichkeiten

 

9 097 739,78

(Zugang)/Abgang kurzfristiger Rückstellungen

 

35 200 744,03

(Zugang)/Abgang kurzfristiger Finanzverbindlichkeiten

 

(130 136 286,92)

(Zugang)/Abgang von Abrechnungsverbindlichkeiten

 

8 286 782 809,08

Der Haushaltsüberschuss 2004 wurde 2005 als zahlungsunwirksamer Ertrag übernommen.

 

(2 736 707 563,42)

Sonstige zahlungsunwirksame Bewegungen

 

1 527 550,43

Cashflow aus Investitionstätigkeiten:

5.3

 

(Zugang)/Abgang von immateriellen und Sachanlagen

 

(350 910 120,82)

(Zugang)/Abgang von Investitionen

 

76 469 510,70

(Zugang)/Abgang von Kasseninvestitionen

 

3 169 579,43

Langfristiger Mitarbeitersozialleistungen:

3.12

7 143 754 052,00

NETTOCASHFLOW AUS ORDENTLICHEN TÄTIGKEITEN

 

3 502 624 274,88

NETTOSTEIGERUNG/(RÜCKGANG) VON BARMITTELN UND BARMITTELÄQUIVALENTEN

 

3 502 624 274,88

BARMITTEL UND BARMITTELÄQUIVALENTE ZU JAHRESBEGINN (5)

3.11

8 667 335 685,27

BARMITTEL UND BARMITTELÄQUIVALENTE ZUM JAHRESENDE (5)

3.11

12 169 959 960,15

D.   TABELLE DER VERÄNDERUNGEN DES NETTOVERMÖGENS

 EUR

 

Reserven

Kumulierter Überschuss/(Verlust)

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

Gesamt

 Neubewertungsreserve (Fair Value-Reserve)

Sonstige Reserven

STAND 31. DEZEMBER 2004 (6)

0,00

1 055 268 223,85

9 258 037 564,68

4 194 018 305,10

14 507 324 093,63

Änderung der Grundsätze der Rechnungsführung (7)

88 457 197,90

1 423 806 719,53

(67 616 685 004,88)

0,00

(66 104 421 087,45)

STAND 31. DEZEMBER 2004 (neu dargestellt)

88 457 197,90

2 479 074 943,38

(58 358 647 440,20)

4 194 018 305,10

(51 597 096 993,82)

Entwicklung der Garantiefonds-Reserve

 

145 081 942,86

(145 081 942,86)

 

0,00

Entwicklung des beizulegenden Zeitwerts

(7 094 661,12)

 

 

 

(7 094 661,12)

Sonstige

 

(450 782,03)

9 072 993,58

 

8 622 211,55

Zuordnung des wirtschaftlichen Ergebnisses 2004

 

103 540 939,00

1 353 769 802,68

(1 457 310 741,68)

0,00

Haushaltsergebnis 2004, den Mitgliedstaaten gutgeschrieben

 

 

 

(2 736 707 563,42)

(2 736 707 563,42)

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres

 

 

 

(7 812 464 365,47)

(7 812 464 365,47)

STAND 31. DEZEMBER 2005

81 362 536,78

2 727 247 043,21

(57 140 886 586,80)

(7 812 464 365,47)

(62 144 741 372,28)

E.   ERLÄUTERUNGEN ZU DEN JAHRESABSCHLÜSSEN

1.

Grundsätze der Rechnungsführung

2.

Auswirkungen des Übergangs zur Periodenrechnung

3.

Erläuterungen zur Vermögensübersicht

4.

Erläuterungen zur Ergebnisrechnung

5.

Erläuterungen zur Cashflow-Tabelle

6.

Außerbilanzmäßiges Ergebnis und Erläuterungen

7.

Finanzrisikomanagement

8.

Angaben zu den verbundenen Einrichtungen

9.

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

10.

Konsolidierte Einrichtungen

11.

Nicht konsolidierte Einrichtungen

1.   GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSFÜHRUNG

1.1   RECHTLICHE BESTIMMUNGEN UND HAUSHALTSORDNUNG

Die Rechnungsführung erfolgt gemäß Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 (ABI. L 248 vom 16. September 2002, S. 1, mit Berichtigung in ABI. L 25 vom 30. Januar 2003, S. 43) über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften sowie gemäß Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 samt Durchführungsbestimmungen zur besagten Haushaltsordnung.

Laut Artikel 133 der Haushaltsordnung genehmigt der Rechnungsführer der Kommission die Vorschriften und Methoden der Rechnungsführung, die von allen Organen und Einrichtungen anzuwenden sind. In diesem Sinne genehmigte er am 28. Dezember 2004 die neuen Grundsätze der gemeinschaftlichen Rechnungsführung. Diese neuen, an der Periodenrechnung orientierten Grundsätze folgen den vom IPSASB (dem International Public Sector Accounting Standards Board) herausgegebenen IPSAS-Normen (International Public Sector Standards) oder, sofern diese noch nicht vorliegen, standardmäßig den IFRS (International Financial Reporting Standards) des IASB (International Accounting Standards Board). Diese Vorschriften wurden vom Rechnungsführer der Kommission nach Einholung der Stellungnahme einer unabhängigen Beratenden Sachverständigengruppe für Rechnungsführungsnormen übernommen.

Die vom Rechnungsführer der Kommission eingeführten Bewertungs- und Buchungsvorschriften werden in allen gegenwärtig konsolidierten europäischen Organen und Einrichtungen angewandt, um zwecks Harmonisierung des Verfahrens zur Erstellung der Abschlüsse und zwecks Konsolidierung ein einheitliches Regelwerk der Verbuchung, Bewertung und Darstellung zu gewährleisten.

Der Rechnungsführer der Kommission übermittelt dem Europäischen Rechnungshof die konsolidierten vorläufigen Abschlüsse bis 31. März des Folgejahres zur Prüfung. Die Kommission genehmigt die endgültigen konsolidierten Abschlüsse bis 31. Juli, wonach sie bis spätestens 31. Oktober zusammen mit der Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofes im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Die vorläufige und die endgültige Jahresrechnung 2005 setzen sich aus Band I mit der konsolidierten Jahresrechnung und Band II mit der Jahresrechnung der Kommission zusammen.

1.2   GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSFÜHRUNG

Grundsätzlich besteht der Zweck von Jahresabschlüssen in der Vermittlung von Informationen über Finanzlage, Leistungen und Cashflow einer Einrichtung, die für verschiedenste Benutzer von Interesse sind. Die in den Jahresabschlüssen öffentlicher Einrichtungen wie der Europäischen Gemeinschaften enthaltenen Informationen sollen insbesondere die Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene erleichtern und zeigen, dass die betreffende Einrichtung die ihr anvertrauten Mittel effizient und verantwortungsvoll eingesetzt hat.

Um Zuverlässigkeit und Wirklichkeitstreue zu gewährleisten, müssen die Jahresabschlüsse wesentliche Angaben zur Beschreibung von Art und Umfang der Tätigkeiten der Organe und Einrichtungen enthalten, Aufschluss über deren Finanzierungsmodalitäten geben und verbindliche Informationen über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen liefern. Wichtig sind dabei eine klare und verständliche Darstellung sowie von einem Haushaltsjahr zum anderen vergleichbare Daten. Das vorliegende Dokument wurde unter Berücksichtigung dieser Erfordernisse verfasst.

Die Rechnungsführung der Gemeinschaftsorgane und -einrichtungen gliedert sich in eine allgemeine oder Finanzbuchführung („comptabilité générale“) und in eine Buchführung über die Haushaltsvorgänge („comptabilité budgétaire“). Beide Teile des Rechnungswesens werden jeweils nach Kalenderjahren in Euro geführt. Das Haushaltsergebnis liefert eine detaillierte Beschreibung des Haushaltsvollzugs. Es beruht auf dem modifizierten Kassenprinzip. (8) Die Finanzbuchführung ermöglicht die Erstellung der Jahresrechnung, weil sie alle Aufwendungen und Erträge im Haushaltsjahr darstellt und die Ermittlung der Finanzlage in Form einer Vermögensübersicht zum 31. Dezember erlaubt.

Nach Artikel 124 der Haushaltsordnung sind die Jahresabschlüsse anhand folgender allgemein anerkannter Grundsätze der Rechnungsführung zu erstellen:

Kontinuität der Tätigkeiten

Vorsichtsprinzip,

Stetigkeit der Rechnungsführungsmethoden,

Vergleichbarkeit der Daten,

relative Wesentlichkeit,

Bruttoprinzip,

Vorrang der Wirklichkeit gegenüber dem äußeren Anschein,

Periodenrechnung.

Da die Jahresrechnung 2005 anders als die Jahresrechnung 2004 nach Maßgabe der Rechnungsführungsvorschriften der Gemeinschaften auf der periodengerechten Rechnungsführung beruht, wurde die ursprüngliche Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2004 zu Vergleichszwecken (etwa durch Berücksichtigung der Vorfinanzierungen) neu dargestellt, so dass sich daraus die auf der Periodenrechnung beruhende Eröffnungsbilanz zum 31. Dezember 2004 ergibt. Diese Anpassungen sind in Erläuterung E2 näher erklärt.

1.3   KONSOLIDIERUNG

Der Konsolidierungskreis der Europäischen Gemeinschaften umfasst 26 kontrollierte Einrichtungen, eine verbundene Einrichtung und ein Joint Venture. Die vollständige Liste der konsolidierten Einrichtungen ist Erläuterung E10 zu entnehmen. Gegenüber 2004 kamen 16 kontrollierte Einrichtungen hinzu, um den aktualisierten Grundsätzen der Rechnungsführung der Europäischen Gemeinschaften zu entsprechen.

Kontrollierte Unternehmen

Kontrollierte Unternehmen sind all jene Einrichtungen, deren finanzielle und betriebliche Tätigkeit von den Europäischen Gemeinschaften vorgeschrieben wird, und von deren Aktivitäten die Gemeinschaften profitieren können. Diese Kontrollbefugnis muss zum Zeitpunkt der Erfassung ausgeübt werden können. Der häufigste Indikator für das Vorliegen einer Kontrolle, die Stimmenmehrheit, kommt bei den Europäischen Gemeinschaften zumeist nicht zur Anwendung, weil zwischen den Einrichtungen üblicherweise keine Kapitalverbindung besteht.

Die im Berichtsjahr von der Konsolidierung umfassten Europäischen Institutionen wurden durch ihre jeweiligen Gründungsverträge errichtet. Sie stellen die Grundlage der Organisationsstruktur der Europäischen Gemeinschaften dar und tragen zweifellos zu den Zielen der Europäischen Gemeinschaften bei. Aus diesen Gründen kann davon ausgegangen werden, dass diese Institutionen unter der alleinigen Kontrolle der Europäischen Gemeinschaften stehen.

Demselben Ansatz zufolge gelten alle Agenturen der Gemeinschaft, die durch einen sekundären gesetzgeberischen Akt gegründet wurden, als unter der alleinigen Kontrolle der Europäischen Gemeinschaften stehend und werden somit erstmals konsolidiert. Zusätzlich gilt auch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Abwicklung als kontrolliertes Unternehmen. In der Jahresrechnung 2005 nicht konsolidiert wurden hingegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM, Alicante) und das Gemeinschaftliche Sortenamt (OCVV, Angers), die keine Fördermittel aus dem allgemeinen Gemeinschaftshaushalt erhalten.

Die Konsolidierung der kontrollierten Unternehmen erfolgt mit Hilfe der Vollkonsolidierungsmethode. Alle Transaktionen und Salden zwischen den Unternehmen werden herausgenommen. Zwischen den Unternehmen nicht realisierte Gewinne und Verluste sind unwesentlich und wurden daher nicht herausgenommen.

Verbundene Unternehmen

Verbundene Unternehmen sind all jene Einrichtungen, auf die die Europäischen Gemeinschaften einen erheblichen Einfluss ausüben, die sie jedoch nicht kontrollieren und an denen sie im Allgemeinen eine Beteiligung von 20 % bis 50 % der Stimmrechte halten. Investitionen in verbundene Unternehmen werden nach der Äquivalenzmethode und bei der ersten Erfassung nach dem Anschaffungswertprinzip bewertet.

Der Anteil der Gemeinschaften an den nach dem Erwerb der Beteiligung erwirtschafteten Gewinnen oder Verlusten ihrer verbundenen Unternehmen ist in der Ergebnisrechnung ausgewiesen, ihr Anteil an der Entwicklung der Reserven nach dem Erwerb der Beteiligung erscheint in der Rubrik Reserven. Die kumulierte Wertentwicklung nach Erwerb der Beteiligung wird gegenüber dem Buchwert der Investition berichtigt. Dabei verringern Gewinnausschüttungen verbundener Unternehmen den Buchwert der Investition.

Zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren verbundenen Unternehmen nicht realisierte Gewinne und Verluste sind unwesentlich und wurden daher nicht herausgenommen.

Die Grundsätze der Rechnungsführung verbundener Unternehmen können sich bei ähnlichen Transaktionen und Ereignissen und unter vergleichbaren Umständen von jenen der Europäischen Gemeinschaften unterscheiden. Aus praktischen Gründen wurden an den Abschlüssen der verbundenen Unternehmen, die nach der Äquivalenzmethode bewertet sind, keine Änderungen vorgenommen.

In Fällen, in denen die Europäischen Gemeinschaften 20 % oder mehr an einem Risikokapitalfonds halten, streben sie keinen erheblichen Einfluss an. Diese Fonds werden hinsichtlich ihrer Bewertung als „Zur Veräußerung verfügbare“ Anlagen (AfS) klassifiziert, und die Äquivalenzmethode kommt hier nicht zur Anwendung.

Joint Ventures

Ein Joint Venture ist ein vertraglich vereinbarter Zusammenschluss, in dessen Rahmen die Europäischen Gemeinschaften und eine oder mehrere andere Parteien (die „Mitunternehmer“) eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die einer gemeinsamen Kontrolle unterliegt. Gemeinsame Kontrolle bedeutet die vertraglich vereinbarte gemeinsame Kontrolle über eine wirtschaftliche Tätigkeit. Beteiligungen an gemeinsam kontrollierten Unternehmen werden nach der Äquivalenzmethode und zu Beginn nach dem Anschaffungswertprinzip erfasst.

Die Beteiligung der Europäischen Gemeinschaften an den Gewinnen oder Verlusten kontrollierter Unternehmen wird in der Ergebnisrechnung ausgewiesen, ihre Beteiligung an der Reservenentwicklung scheint bei den Reserven auf. Die kumulative Wertentwicklung wird gegenüber dem Buchwert der Investition entsprechend angepasst.

Zwischen den Europäischen Gemeinschaften und dem gemeinsam kontrollierten Unternehmen nicht realisierte Gewinne und Verluste sind unwesentlich und wurden daher nicht herausgenommen.

Die Grundsätze der Rechnungsführung der Mitunternehmen können sich bei ähnlichen Transaktionen und Ereignissen unter ähnlichen Umständen von jenen der Europäischen Gemeinschaften unterscheiden. Aus praktischen Gründen wurden an den mit Hilfe der Äquivalenzmethode erstellten Abschlüssen der Joint Ventures keine Anpassungen vorgenommen.

Nicht konsolidierte Einrichtungen

In der Rechnungsführung der Europäischen Gemeinschaften nicht konsolidiert werden jene Fonds, welche die Kommission für das Krankheitsfürsorgesystem des Gemeinschaftspersonals und für den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) bewirtschaftet. Zum 31. Dezember 2005 bezifferte sich deren Gesamtfinanzvolumen auf 260 Mio. EUR bzw. 3,5 Mrd. EUR — siehe dazu Erläuterung E 11.

1.4   WÄHRUNG UND UMRECHNUNGSKURSE

Funktions- und Berichtswährung

Die konsolidierten Abschlüsse werden in Euro, der Funktions- und Berichtswährung der Europäischen Gemeinschaften, ausgewiesen.

Fremdwährungstransaktionen und Jahressalden

Fremdwährungstransaktionen werden zu dem am Datum der jeweiligen Transaktion geltenden Kurs in Euro umgerechnet.

Fremdwährungsgewinne und Verluste aus der Abrechnung von Fremdwährungstransaktionen und der Umrechnung von Finanzforderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen zu den Kursen am Jahresende sind in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

Die Jahresendstände der Finanzforderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen wurden anhand der am 31. Dezember 2005 geltenden Kurse wie folgt umgerechnet:

EURO-Wechselkurs am 31. Dezember 2005

CYP

0,5735

LTL

29,0000

CZK

7,4605

MTL

15,6466

DKK

0,6853

PLN

252,8700

EEK

0,6962

SKK

3,4528

GBP

0,4293

SIT

3,8600

HUF

37,8800

SEK

239,5000

LVL

9,3885

USD

1,1797

Für folgende Rubriken gelten andere Umrechnungsregeln:

Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte werden zu ihrem Erstanschaffungswert, umgerechnet in Euro zu dem bei der Anschaffung geltenden Kurs, erfasst.

Vorfinanzierungen der Abteilung Garantie des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft werden jeweils zu dem Kurs umgerechnet, der am 10. des Monats nach dem Monat der Gewährung Gültigkeit hat.

Bei Änderungen im beizulegenden Zeitwert der auf Fremdwährungen lautenden und als „Zur Veräußerung verfügbar“ klassifizierten Finanzanlagen wird zwischen Umrechnungsdifferenzen infolge von Änderungen in den fortgeführten Anschaffungskosten der Anlage und sonstigen Änderungen im Buchwert der Anlage unterschieden. Umrechnungsdifferenzen werden in der Ergebnisrechnung erfasst, sonstige Änderungen schlagen sich im Buchwert der Neubewertungsreserve (Fair Value-Reserve) nieder. Umrechnungsdifferenzen bei nichtmonetären Finanzanlagen und Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden (Fair Value Through Profit or Loss), sind in der Ergebnisrechnung erfasst. Umrechnungsdifferenzen nicht monetärer, als zur Veräußerung verfügbarer Finanzanlagen sind in der Neubewertungsreserve enthalten.

1.5   VERMÖGENSÜBERSICHT

1.5.1   Immaterielle Anlagewerte

Durch Kauf erworbene Computer-Softwarelizenzen werden auf der Grundlage ihrer Erwerbs- und Inbetriebnahmekosten aktiviert. Diese Kosten werden über die geschätzte Nutzungsdauer von 4 Jahren abgeschrieben. Selbst hergestellte immaterielle Anlagen werden in der Ergebnisrechnung als kurzfristiger Aufwand verbucht.

Die Kosten für die Entwicklung oder Wartung von Computer-Softwareprogrammen werden nach Anfall als Aufwand verbucht.

1.5.2   Sachanlagen

Sachanlagevermögen

Das gesamte Sachanlagevermögen wird nach dem Anschaffungswertprinzip abzüglich Abschreibung (ohne Grundstücke, Kunstwerke und Anlagen im Bau) und Wertminderung ausgewiesen. Zu den Anschaffungskosten werden jene Ausgaben hinzugerechnet, die direkt mit dem Erwerb der einzelnen Anlagen in Zusammenhang stehen.

Folgekosten sind im Buchwert der betreffenden Position enthalten oder werden als gesonderte Position ausgewiesen, wenn künftige wirtschaftliche Vorteile voraussichtlich den Europäischen Gemeinschaften zugute kommen und die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Alle sonstigen Reparaturen und Wartungsarbeiten werden in der Ergebnisrechnung im Rechnungszeitraum ihres Anfallens als Aufwand verbucht.

Grundstücke, Kunstwerke und Anlagen im Bau werden nicht abgeschrieben. Die Abschreibung sonstiger Anlagen erfolgt linear, so dass ihre Kosten dem jeweiligen Restwert über die geschätzte Lebensdauer wie folgt zugeordnet werden:

Abschreibungssätze

Art der Anlage

Lineare Abschreibung

Immaterielle Anlagen

25 %

Gebäude

4 %

Technische Anlagen, Maschinen und Geräte

10 % bis 25 %

Mobiliar

10 % bis 25 %

Installationen

10 % bis 33 %

Fuhrpark

25 %

DV-Geräte

25 %

Sonstige Anlagen

10 % bis 33 %

Restwert und Nutzungsdauer der Anlagen werden jeweils am Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls berichtigt. Der Buchwert einer Anlage wird, wenn er höher ist als der durch Veräußerung erzielbare Wert, unmittelbar auf den erzielbaren Wert abgeschrieben.

Veräußerungsgewinne und Verluste werden durch Vergleich der Erlöse mit dem Buchwert ermittelt. Sie sind der Ergebnisrechnung zu entnehmen.

Leasing-Transaktionen

Das Leasing von Sachanlagen wird dann als Finanzleasing eingestuft, wenn Risiken und Erträge im Wesentlichen auf die Europäischen Gemeinschaften entfallen. Finanzleasing wird zu Beginn der Leasingdauer zum geringeren Wert zwischen Verkehrswert des Leasinggegenstandes und Zeitwert der Mindestleasingzahlungen aktiviert. Jede Leasingzahlung wird so zwischen Verbindlichkeiten und Finanzaufwendungen aufgeteilt, dass sich eine konstante Rate des noch zu finanzierenden Betrages ergibt. Die Leasingverbindlichkeiten abzüglich Finanzierungskosten sind unter den sonstigen (lang- und kurzfristigen) Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Zinsanteil an den Finanzierungskosten wird in der Ergebnisrechnung über die Leasingdauer als Aufwand verbucht, so dass sich für jede Periode ein konstanter, periodischer Zinssatz für die noch verbleibenden Verbindlichkeiten ergibt. Die durch Finanzleasing erworbenen Anlagen werden über den jeweils kürzeren Zeitraum von Nutzungs- und Leasingdauer abgeschrieben.

Leasingtransaktionen, bei denen ein erheblicher Anteil an den Risiken und Erträgen beim Leasinggeber verbleibt, gelten als Betriebsleasing. Betriebsleasingzahlungen werden in der Ergebnisrechnung linear über die Leasingdauer als Aufwand verbucht.

1.5.3   Wertminderung nichtfinanzieller Anlagen

Anlagen mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht abgeschrieben, sondern einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Abzuschreibende Anlagen werden hingegen immer dann einem Werthaltigkeitstest unterzogen, wenn Ereignisse oder geänderte Umstände anzeigen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe der Differenz zwischen Buchwert und erzielbarem Veräußerungswert abgeschrieben. Der erzielbare Veräußerungswert ist der höhere Wert zwischen dem Buchwert abzüglich Verkaufskosten und dem Nutzungswert.

1.5.4   Investitionen

Investitionen in verbundene Unternehmen und Beteiligungen an Joint Ventures

Investitionen in verbundene Unternehmen und Beteiligungen an Joint Ventures werden nach der Äquivalenzmethode erfasst.

Investitionen in Risikokapitalfonds

Klassifikation und Messung

Investitionen in Risikokapitalfonds werden als zur Veräußerung verfügbare Anlagen klassifiziert und sind daher zu ihrem Fair Value oder beizulegenden Zeitwert zu erfassen, wobei Gewinne und Verluste, die aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts (einschließlich Umrechnungsdifferenzen) entstehen, in der Neubewertungsreserve erfasst werden.

Überlegungen zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value)

Da es zu Investitionen in Risikokapitalfonds auf keinem aktiven Markt notierte Kurse gibt und keine verlässliche Bewertungstechnik zur Verfügung steht, werden sie einzeln nach Positionen zum niedrigeren Wert zwischen Anschaffungs- und Nettoinventarwert (NAV) erfasst, wie vom Fondsmanager bis zum Abschlussstichtag angegeben, womit alle zuordenbaren unrealisierten Gewinne, die das zugrunde liegende Investment-Portfolio möglicherweise erwirtschaftet hat, ausgeschlossen bleiben. Investitionen in Risikokapitalfonds, die zum Abschlussstichtag weniger als zwei Jahre bestehen, werden nach denselben Grundsätzen bewertet, es sei denn, es käme nur auf Grund von Verwaltungsaufwendungen zu unrealisierten Verlusten. Diese werden angesichts der frühen Investitionsphase nicht berücksichtigt.

Zu beachten ist, dass der Europäische Investitionsfonds erst kürzlich eine Bewertungsmethode anhand des beizulegenden Zeitwerts, die so genannte Fair Value-Methode im Einklang mit IAS 39 entwickelt hat. Diese Methode kann zum Jahresende 2005 jedoch nur auf gemeinschaftliche Investitionen in Risikokapitalfonds angewandt werden. Ausgehend von den 2004 erhobenen Daten ist es nicht möglich, den Wert von Investitionen in Risikokapitalfonds zum vorigen Jahresende neu darzustellen. Daher und aus Gründen der Vergleichbarkeit wurde die im obigen Paragrafen beschriebene bisherige Bewertungsmethode konsistent zum Jahresende 2005 angewandt. Der beizulegende Zeitwert, der sich bei Anwendung der genannten neuen Methode ergeben würde, ist — nur zu Informationszwecken — Erläuterung E 3.3.3.1 zu entnehmen. Der Wechsel von der bisherigen zur neuen Bewertungsmethode erfolgt ab 1. Januar 2006, und die zugehörigen Anpassungen werden in der Neubewertungsreserve erfasst.

Mit der neuen Methode wird der beizulegende Zeitwert einer Risikokapitalfondsanlage mithilfe des Nettoinventarwerts NAV ermittelt. Entsprechen die NAVs der einzelnen Fonds IAS 39, so ist implizit davon auszugehen, dass auch die gesamten NAVs aller Fonds konform sind.

Nach der Fair Value-Methode werden die Fonds in drei Kategorien unterteilt:

Kategorie I — Fonds, die den Erfordernissen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert laut IAS 39 entsprechen.

Kategorie II — Fonds, die zwar anderen Bewertungskonzepten (z.B. AFIC, BVCA und EVCA) oder Standards folgen, mit IAS 39 jedoch vereinbar sind.

Kategorie III — Fonds, die den Bewertungserfordernissen gemäß IAS 39 oder sonstigen mit IAS 39 vereinbaren Bewertungsrichtlinien nicht entsprechen.

In den Kategorien I & II werden nicht realisierte Gewinne aus der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts in Reserven erfasst, während nicht realisierte Verluste auf ihre Wertminderung hin geprüft werden. So lässt sich feststellen, ob sie als Wertminderungsverlust in der Ergebnisrechnung oder als Bewegungen in der Neubewertungsreserve auszuweisen sind.

Der nach dem Prinzip des beizulegenden Zeitwerts ermittelte Nettoinventarwert wird als Prozentsatz der Beteiligung der Europäischen Gemeinschaften am betreffenden Fonds aus dem im jüngsten Fondsbericht ausgewiesenen NAV berechnet oder er entspricht dem präzisen anteiligen Wert vom selben Datum, sollte der Fondsmanager diesen übermittelt haben.

Investitionen der Kategorie III werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderung erfasst.

Sonstige Investitionen

Klassifizierung

Die Investitionen der Europäischen Gemeinschaften werden in folgende Kategorien eingeteilt: Finanzanlagen, die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst werden („Fair Value Through Profit or Loss“); Darlehen und Forderungen; bis zur Endfälligkeit gehaltene Anlagen („Held-to-Maturity“); und zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen („Available-for-Sale“, AfS). Die Klassifizierung der Anlagen wird bei ihrer erstmaligen Erfassung vorgenommen und an jedem Abschlussstichtag überprüft.

(i)   Zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste Finanzanlagen

Diese Kategorie zerfällt in zwei Subkategorien: Finanzanlagen, die zu Handelszwecken gehalten werden, und Finanzanlagen, die zu Beginn erfolgswirksam über Gewinne oder Verluste zu ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden. Eine Finanzanlage fällt in diese Kategorie, wenn sie vor allem im Hinblick auf ihren baldigen Wiederverkauf erworben oder von den Europäischen Gemeinschaften so eingestuft wird. Derivative Finanzanlagen werden ebenso behandelt, als würden sie zum Weiterverkauf gehalten, sofern sie nicht der Absicherung dienen (Hedge Accounting). Anlagen dieser Kategorie werden als Umlaufvermögen behandelt, falls von einem Verkauf innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag auszugehen ist.

(ii)   Darlehen und Forderungen

Darlehen und Forderungen sind nicht derivative Finanzanlagen mit fixen oder vorhersehbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notieren. Sie entstehen, wenn die Gemeinschaften einem Schuldner Geld, Waren oder Dienstleistungen direkt zur Verfügung stellen, ohne die Absicht, die Forderung zu verkaufen. Sie fallen unter das Anlagevermögen, sofern ihre Fälligkeit ab dem Abschlussstichtag mindestens 12 Monate beträgt.

(iii)   Bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen sind nicht derivative Finanzanlagen mit fixen oder vorhersehbaren Zahlungen und fixer Fälligkeit, welche die Europäischen Gemeinschaften bis zu ihrer Endfälligkeit halten wollen und können. In diesem Haushaltsjahr bestanden bei den Europäischen Gemeinschaften keine Investitionen dieser Kategorie.

(iv)   Zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen

Zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen sind nicht derivative Anlagen, die entweder ausdrücklich in diese Kategorie eingeordnet werden oder jedenfalls in keine der anderen Kategorien fallen. Sie gehören zum Anlagevermögen, sollten die Gemeinschaften sie nicht innerhalb von 12 Monaten ab dem Abschlussstichtag veräußern wollen.

Ersterfassung und Messung

Käufe und Verkäufe von Finanzanlagen der Kategorien „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst“, „bis zur Endfälligkeit gehalten“ und „zur Veräußerung verfügbar“ werden am Handelstag — dem Datum, an dem die Europäischen Gemeinschaften sich zum Kauf oder Verkauf verpflichten — erfasst. Darlehen werden mit ihrer Auszahlung an die Darlehensnehmer erfasst. Investitionen werden, sofern es sich nicht um zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasste Finanzanlagen handelt, anfangs zum beigelegten Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten erfasst. Finanzanlagen, die unter diese Kategorie fallen, werden anfangs zum beigelegten Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten erfasst und in der Ergebnisrechnung als Aufwand verbucht.

Der beizulegende Zeitwert einer Finanzanlage entspricht bei erstmaliger Erfassung im Normalfall dem Transaktionspreis (d.h. dem beizulegenden Zeitwert des erhaltenen Entgelts). Wird jedoch ein langfristiges, unverzinstes oder günstiger als zu Marktzinsen verzinstes Darlehen gewährt, kann sein beizulegender Zeitwert als Zeitwert aller künftigen abgezinsten Zahlungsströme ermittelt werden, wobei der geltende Marktzinssatz für ähnliche Instrumente mit ähnlichem Rating als Vergleich herangezogen wird.

Im Falle von Darlehen an Beamte, die von der EGKS in Abwicklung gewährt werden, ist aus Gründen der Einfachheit und Wesentlichkeit unabhängig von möglichen Vorzugszinsen der Transaktionspreis als fairer Anfangswert heranzuziehen.

Investitionen werden dann nicht mehr erfasst, wenn die Zahlungsansprüche aus den Investitionen erloschen sind oder übertragen wurden und die Europäischen Gemeinschaften im Wesentlichen alle Risiken und Erträge aus dem Eigentum übertragen haben.

Spätere Messungen

Zur Veräußerung verfügbare Finanzanlagen und Finanzanlagen, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind, werden in der Folge zu ihrem beizulegenden Zeitwert geführt.

Gewinne und Verluste durch Änderungen im beizulegenden Zeitwert von Finanzanlagen mit erfolgswirksamer Bewertung zum beizulegenden Zeitwert werden in der Periode ihres Entstehens in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

Bei Änderungen im beizulegenden Zeitwert von Finanzanlagen, die in Fremdwährungen gehalten und als „zur Veräußerung verfügbar“ eingestuft werden, ist zwischen Umrechnungsdifferenzen auf Grund von Änderungen der fortgeführten Anschaffungskosten und sonstigen Änderungen im Buchwert der Anlage zu unterscheiden. Die Umrechnungsdifferenzen werden in der Ergebnisrechnung erfasst, alle sonstigen Änderungen im Buchwert hingegen in der Neubewertungsreserve. Änderungen im beizulegenden Zeitwert nicht monetärer, zur Veräußerung verfügbarer Finanzanlagen sind in der Neubewertungsreserve erfasst.

Wird eine als zur Veräußerung verfügbar eingestufte Finanzanlage verkauft oder abgewertet, sind die zuvor in der Neubewertungsreserve ausgewiesenen kumulativen Berichtigungen auf ihren beizulegenden Zeitwert in der Ergebnisrechnung zu erfassen.

Die mit Hilfe der Effektivzinsmethode berechneten Zinsen zur Veräußerung verfügbarer Finanzanlagen sind in der Ergebnisrechnung erfasst. Dividenden der zur Veräußerung verfügbaren Dividendenpapiere werden erfasst, sobald ein Auszahlungsanspruch der Europäischen Gemeinschaften besteht.

Der beizulegende Zeitwert börsennotierter Anlagen in aktiven Märkten basiert auf den jeweiligen Geldkursen. Besteht kein aktiver Markt für eine Finanzanlage (und für nicht börsennotierte Wertpapiere), so legen die Europäischen Gemeinschaften mit Hilfe von Bewertungstechniken einen beizulegenden Zeitwert fest. Dies umfasst die Anwendung neuer marktüblicher Transaktionen, den Verweis auf andere, weitgehend ähnliche Wertpapiere, DCF-Analysen, Optionspreismodelle und andere, von den Marktteilnehmern häufig benutzte Bewertungstechniken.

Sollte sich kein notierter Kurs eines aktiven Marktes zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Dividendenanlagen ermitteln lassen, werden die Anlagen zum Anschaffungswert abzüglich Wertminderung bewertet.

Darlehen und Forderungen sowie bis zur Endfälligkeit gehaltene Anlagen werden anhand der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei Darlehen aus Anleihemitteln kann die Effektivzinsmethode aus Gründen der Wesentlichkeit nicht gesondert auf Darlehen und Anleihemittel angewandt werden. An den Kreditnehmer weiter verrechnete Transaktionskosten der Europäischen Gemeinschaften sind direkt in der Ergebnisrechnung erfasst.

Wertminderung von Finanzanlagen

Die Europäischen Gemeinschaften überprüfen zu jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise auf die Wertminderung einer Anlage vorliegen. Eine Finanzanlage wird nur dann abgewertet und Abwertungsverluste entstehen nur dann, wenn auf Grund eines oder mehrerer Ereignisse nach der erstmaligen Erfassung der Anlage objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen, sofern dieses Ereignis (oder diese Ereignisse) verlässlich vorhersagbare Auswirkungen auf die künftigen Cashflows der Anlage hat (haben).

(i)   Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Anlagen

Besteht ein objektiver Hinweis auf den Eintritt eines Abwertungsverlustes bei Darlehen und Forderungen oder bis zur Endfälligkeit gehaltenen, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Anlagen, wird die Höhe dieses Verlustes als Differenz zwischen Buchwert und Zeitwert der geschätzten künftigen Cashflows (ohne die künftigen, bisher nicht entstandenen Kreditverluste), abgezinst zum ursprünglichen Effektivzinssatz der Finanzanlage, ermittelt. Der Buchwert verringert sich entsprechend, und der Verlust wird in der Ergebnisrechnung erfasst. Bei variabler Verzinsung eines Darlehens oder einer bis zur Fälligkeit gehaltenen Anlage wird der vertraglich vereinbarte Effektivzinssatz als Abzinsungssatz zur Ermittlung des Abwertungsverlustes herangezogen.

Unabhängig von der Wahrscheinlichkeit einer Aufkündigung spiegelt die Zeitwertberechnung der geschätzten künftigen Cashflows einer besicherten Finanzanlage den möglichen Cashflow aus der Aufkündigung abzüglich der Kosten für den Erwerb und Verkauf der Sicherheit wider.

Verringert sich der Wertminderungsverlust in einer späteren Periode und lässt sich diese Verringerung objektiv mit einem Ereignis nach Erfassung der Wertminderung in Verbindung bringen, so wird die zuvor erfasste Wertminderung in der Ergebnisrechnung zurückgebucht.

(ii)   Zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertete Anlagen

Werden Dividendenpapiere als AfS oder zur Veräußerung verfügbare klassifiziert, wird ein signifikanter oder längerfristiger Rückgang ihres beizulegenden Zeitwertes unter den Anschaffungswert beim Werthaltigkeitstest berücksichtigt. Besteht bei zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen ein solcher Hinweis, wird der kumulierte Verlust — gemessen als die Differenz zwischen Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich eventueller, zuvor in der Ergebnisrechnung ausgewiesener Wertminderungsverluste der Anlage — aus den Reserven heraus- und in die Ergebnisrechnung hinein genommen. In der Ergebnisrechnung ausgewiesene Wertminderungsverluste aus Kapitalbeteiligungsinstrumenten werden in der Ergebnisrechnung nicht zurückgebucht. Steigt in einem späteren Zeitraum der beizulegende Zeitwert eines als zur Veräußerung verfügbar klassifizierten Schuldtitels und lässt sich die Steigerung objektiv mit einem Ereignis in Verbindung bringen, das nach Erfassung des Wertminderungsverlustes eingetreten ist, erfolgt eine Rückbuchung des Wertminderungsverlusts in der Ergebnisrechnung.

1.5.5   Lagerbestände

Lagerbestände werden zum jeweils geringeren Wert zwischen Anschaffungswert und erzielbarem Veräußerungswert ausgewiesen. Der Anschaffungswert wird mithilfe der FIFO-Methode (first-in, first-out) ermittelt. In Ausnahmefällen kann die gewichtete Durchschnittskostenformel (WAC) angewandt werden. Die Kosten fertiger und unfertiger Erzeugnisse beinhalten Planung, Rohstoffe, direkte Arbeitskosten, sonstige Direktkosten und zugehörige Produktionsgemeinkosten (auf der Grundlage normaler Betriebskapazitäten). Der erzielbare Veräußerungswert entspricht dem geschätzten Veräußerungspreis im ordentlichen Geschäftsverlauf abzüglich der Kosten für Fertigstellung und Verkauf.

Werden Bestände zur kostenlosen oder auf einen Nennbetrag beschränkten Vergabe gehalten, sind sie zum geringeren Wert von Anschaffungskosten und aktuellen Wiederbeschaffungskosten erfasst. Die aktuellen Wiederbeschaffungskosten sind jene Kosten, die den Europäischen Gemeinschaften entstünden, würden sie die betreffende Anlage am Berichtsdatum erwerben.

1.5.6   Vorfinanzierungen

Vorfinanzierungen sind Zahlungen, die dem Empfänger einen finanziellen Vorschuss und somit Liquidität geben sollen. Sie können sich auf mehrere Zahlungen über einen im jeweiligen Vorfinanzierungsvertrag definierten Zeitraum verteilen. Der Vorschuss muss zurückbezahlt oder innerhalb der vertraglich festgelegten Frist für die vereinbarten Zwecke verwendet werden. Hat der Empfänger keine entsprechenden Ausgaben zu tätigen, ist er zur Rückzahlung der Vorfinanzierung an die Europäischen Gemeinschaften verpflichtet. Der Vorfinanzierungsbetrag sinkt (ganz oder teilweise) mit der Anerkennung förderbarer Kosten und getätigter Rückzahlungen.

Die Bewertung der am Jahresende noch ausständigen Vorfinanzierungen entspricht dem ursprünglich ausbezahlten Betrag abzüglich der Rückzahlungen, der bereits abgerechneten förderbaren Beträge, dem Schätzwert der am Jahresende noch nicht abgerechneten förderbaren Beträge sowie abzüglich Wertminderungen.

Die Zinsen der Vorfinanzierungen werden mit ihrer jeweiligen vertraglichen Fälligkeit erfasst. Eine Schätzung der abgegrenzten Zinserlöse wird anhand möglichst zuverlässiger Informationen zum Jahresende vorgenommen und in der Vermögensübersicht ausgewiesen. Garantien im Zusammenhang mit den vorfinanzierten Beträgen werden außerbilanzmäßig als Eventualforderungen ausgewiesen.

1.5.7   Forderungen

Forderungen werden in ihrer ursprünglichen Höhe abzüglich Wertminderungsabschreibungen erfasst. Eine Wertminderungsabschreibung von Forderungen erfolgt, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass nicht alle Beträge entsprechend den ursprünglichen Konditionen eingezogen werden können. Die Höhe der Abschreibung entspricht der Differenz zwischen Buchwert und einziehbarem Betrag, entsprechend dem Zeitwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst zum Marktzinssatz für vergleichbare Darlehensgeber. Der Abschreibungsbetrag wird in der Ergebnisrechnung ausgewiesen. Ebenso erfasst wird eine allgemeine Abschreibung in Höhe von 20 % pro Jahr für ausständige Einziehungsaufträge, für die noch keine gesonderte Abschreibung vorgenommen wurde.

Wie antizipative Aktiva, das heißt Beträge, die zwar schon angefallen sind, aber noch nicht eingenommen wurden, zum Jahresende erfasst werden, ist in Erläuterung 1.5.13 unten beschrieben.

1.5.8   Barmittel & Barmitteläquivalente

Barmittel und Barmitteläquivalente gehören zum Umlaufvermögen. Sie umfassen Kassenbestände, kurzfristig verfügbare Bankeinlagen, sonstige kurzfristige und hoch liquide Anlagen mit einer ursprünglichen Fälligkeit von höchstens drei Monaten sowie Kontoüberziehungen. Kontoüberziehungen werden in der Vermögensübersicht unter Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.

1.5.9   Mitarbeitersozialleistungen

Versorgungsleistungen

Die Europäischen Gemeinschaften stellen Pensionspläne auf, deren Leistungen im Voraus und beitragsunabhängig festgelegt werden. Diese sehen im Allgemeinen bestimmte Ruhestandszahlungen vor, die ein Mitarbeiter nach seinem Eintritt in den Ruhestand erhält, wobei die Höhe dieser Zahlungen zumeist von einem oder mehreren Faktoren wie dem physischen Alter, dem Dienstalter und der Entlohnung abhängig ist.

Die in der Vermögensübersicht für diese Pensionspläne ausgewiesene Verbindlichkeit entspricht dem Zeitwert der Verpflichtung zum Abschlussstichtag abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens. Unabhängige Versicherungsmathematiker berechnen die Verpflichtung aus einem solchen Pensionsplan anhand des Anwartschafts-Barwertverfahrens. Der Zeitwert der Pensionsverpflichtungen wird ermittelt, indem die geschätzten künftigen Cashflows zum Zinssatz erstklassiger Unternehmensanleihen in der Währung der Pensionszahlungen bei einer Laufzeit, die in etwa jener der zugehörigen Pensionsverbindlichkeit entspricht, abgezinst werden.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste durch empirisch bestimmte Anpassungen und Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen werden unmittelbar in der Ergebnisrechnung erfasst.

Jeder nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird unmittelbar unter den Erträgen erfasst, sofern die Änderungen im Pensionsplan nicht von der Anwartschaftsdauer abhängen. In diesem Fall wird der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand linear über die Anwartschaftsdauer abgeschrieben.

1.5.10   Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn die Europäischen Gemeinschaften infolge vergangener Ereignisse eine bestehende rechtliche oder vertragliche Verpflichtung trifft, wenn eher damit gerechnet werden muss, dass zu ihrer Erfüllung Mittel fließen werden, und wenn der Betrag zuverlässig geschätzt werden kann. Für künftige betriebliche Verluste werden keine Rückstellungen ausgewiesen.

Die Höhe der Rückstellungen entspricht den geschätzten Ausgaben, die voraussichtlich zur Befriedigung der jeweiligen Verpflichtung am Berichtsdatum getätigt werden müssen. Umfasst eine Rückstellung eine große Zahl an Positionen, wird die Verpflichtung durch Gewichtung aller möglichen Ergebnisse nach ihren jeweiligen Wahrscheinlichkeiten („Erwartungswertmethode“) geschätzt.

Wirkt sich der Zeitwert des Geldes in erheblichem Maße aus, entspricht die Rückstellung dem Zeitwert der zur Erfüllung der Verpflichtung erwarteten Aufwendungen. Der Abzinsungsfaktor richtet sich nach der aktuellen Markteinschätzung des Zeitwerts des Geldes und den spezifischen Risiken der Verbindlichkeit, nicht aber nach den Risiken, für welche die Schätzwerte der künftigen Cashflows angepasst wurden.

1.5.11   Finanzverbindlichkeiten

Die Finanzverbindlichkeiten beinhalten Ausleihungen und bis zur Endfälligkeit gehaltene Verbindlichkeiten (mit dem Ziel, Gewinne aus kurzfristigen Preisänderungen zu erzielen).

Die Anleihemittel setzen sich aus Anleihen von Kreditinstituten und Schuldzertifikaten zusammen. Sie werden zunächst zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst, der den Ausgabeerlösen (dem beizulegenden Zeitwert der erzielten Erlöse) abzüglich Transaktionskosten entspricht, in der Folge aber zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode geführt. Jede Differenz zwischen den Erlösen abzüglich Transaktionskosten und Tilgungswert wird in der Ergebnisrechnung anhand der Effektivzinsmethode über die Laufzeit der Anleihen erfasst. Sie werden mit Ausnahme der Anleihen mit Fälligkeiten von weniger als 12 Monaten ab Abschlussstichtag als langfristige Verbindlichkeiten eingestuft.

Bei Darlehen aus Anleihemitteln kann die Effektivzinsmethode aus Gründen der Wesentlichkeit nicht gesondert auf Darlehen und Anleihen angewandt werden. Die den Europäischen Gemeinschaften entstandenen und dem Kreditnehmer weiterverrechneten Transaktionskosten werden direkt in der Ergebnisrechnung erfasst.

Die zu Handelszwecken gehaltenen Verbindlichkeiten beinhalten Derivative, die sich nicht für Sicherungsmaßnahmen eignen, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Diese werden buchhalterisch ebenso behandelt wie die zu Handelszwecken gehaltenen Finanzanlagen. Siehe dazu Erläuterung 1.5.4.

1.5.12   Abrechnungsverbindlichkeiten

Verbindlichkeiten der Gemeinschaften in erheblicher Höhe beziehen sich nicht auf den Erwerb von Lieferungen oder Leistungen, sondern es handelt sich hierbei um nicht beglichene Zahlungsanträge von Finanzhilfeempfängern oder aus sonstigen Gemeinschaftsfinanzierungen. Sie werden als Verbindlichkeiten in der Höhe der Zahlungsanträge ausgewiesen, nachdem diese eingegangen und von den zuständigen Finanzstellen als berechtigt anerkannt worden sind. Zu diesem Zeitpunkt werden sie in der anerkannten und berechtigten Höhe bewertet.

Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Lieferungen und Leistungen werden bei Rechnungseingang in der Höhe des ursprünglichen Betrages erfasst, und die zugehörigen Aufwendungen werden verbucht, sobald die betreffenden Lieferungen und Leistungen erbracht und von den Europäischen Gemeinschaften anerkannt wurden.

1.5.13   Periodengerechte Zurechnung — antizipative und transitorische Aktiva und Passiva

Im Zuge des Übergangs zur Periodenrechnung besteht eine wichtige Aufgabe in der periodengerechten Zurechnung der während des Jahres durchgeführten Transaktionen zum richtigen Rechnungsjahr, auch als „Cut-off“ bezeichnet: Transaktionen sind in dem Rechnungszeitraum zu erfassen, auf den sie sich beziehen.

Insbesondere muss festgestellt werden, welche Finanzierungsansprüche bereits entstanden sind, den Gemeinschaften aber noch nicht mitgeteilt wurden (antizipative Passiva). Je nach Tätigkeiten und verfügbaren Informationen werden zur bestmöglichen Schätzung dieser Beträge unterschiedliche Methoden angewandt. Zugleich werden aber auch gewisse Aufwendungen im laufenden Jahr erfasst, obwohl sie sich auf künftige Perioden beziehen (transitorische Aktiva), und auch diese müssen festgestellt und in der entsprechenden Periode erfasst werden.

Auch Erlöse müssen in der Periode, auf welche sie sich beziehen, ausgewiesen werden. Wenn bis zum Jahresende keine Rechnung übermittelt wurde und die Leistung erbracht oder die Lieferung vorgenommen wurde oder (auf Grund eines Abkommens) eine vertragliche Vereinbarung besteht, muss der Betrag festgestellt und im Abschluss periodengerecht als Erlös ausgewiesen werden.

Wurde bis zum Jahresende eine Rechnung übermittelt, bezieht sich diese jedoch nicht auf den Berichtszeitraum, muss der entsprechende Betrag passiv abgegrenzt und erlösmindernd ausgewiesen werden. Ziel ist die Verringerung der Erlöse um die Höhe der passiven Abgrenzung.

Da dieses Verfahren im gegenständlichen Berichtsjahr erstmals angewandt wird, aber auch auf Grund der Besonderheiten der Tätigkeit der Gemeinschaften, stehen noch keine Benchmarks für die angewandten Schätzmethoden zur Verfügung.

1.6   ERGEBNISRECHNUNG

1.6.1   Erträge

Erträge mit Leistungsaustausch

Erträge aus dem Verkauf von Gütern werden zum Zeitpunkt des Übergangs der wesentlichen Eigentumsrisiken und Erträge an den Gütern auf den Käufer erfasst.

Erträge im Zusammenhang mit Transaktionen, die die Bereitstellung von Dienstleistungen umfassen, werden unter Bezugnahme auf die Phase der Fertigstellung zum Berichtsdatum erfasst.

Erträge ohne Leistungsaustausch

Darunter fällt die überwiegende Mehrzahl der Erträge der Gemeinschaften, und davon umfasst sind vor allem direkte und indirekte Steuern und Eigenmittel. Zusätzlich zu Steuermitteln können die Europäischen Gemeinschaften auch Zuwendungen Dritter, wie Zölle, Geldbußen und Schenkungen, erhalten.

BNE-Eigenmittel und MWSt-Eigenmittel

Forderungen und zugehörige Einnahmen werden mit dem Ergehen eines Finanzierungsaufrufs der Gemeinschaften an die Mitgliedstaaten, in dem sie um ihre Beiträge ersuchen, erfasst. Sie werden in Höhe des „abgerufenen Betrags“ ausgewiesen. Da Mehrwertsteuer- und BNE-Eigenmittel auf Schätzungen beruhen, kann es bis zur Herausgabe der endgültigen Daten durch die Mitgliedstaaten bei Änderungen zu Anpassungen kommen. Die Auswirkungen einer Änderung des geschätzten Betrages werden berücksichtigt, wenn der Nettoüberschuss oder das Nettodefizit für den Zeitraum der Änderung bestimmt wird.

Traditionelle Eigenmittel

Forderungen und zugehörige Einnahmen werden erfasst, sobald die relevanten monatlichen A-Erklärungen (einschließlich garantierter und unbestrittener erhobener Zölle und fälliger Beträge) von den Mitgliedstaaten eintreffen. Am Berichtsdatum werden die von den Mitgliedstaaten für den jeweiligen Zeitraum eingezogenen Beträge, die jedoch noch nicht an die Gemeinschaften bezahlt wurden, geschätzt und als antizipative Aktiva periodengerecht erfasst. Die von den Mitgliedstaaten eingegangenen vierteljährlichen B-Erklärungen (einschließlich der weder erhobenen noch garantierten Zölle und vom Schuldner bestrittener Beträge) werden als Erträge abzüglich Einziehungskosten (25 %) ausgewiesen. Außerdem wird eine Wertminderung für den Betrag der geschätzten Einziehungslücke in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

Geldbußen

Die Forderungen und zugehörigen Einnahmen werden erfasst, wenn die Entscheidung der Gemeinschaften zur Verhängung einer Geldbuße gefällt und dem Adressaten offiziell mitgeteilt wurde. Bestehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit der betreffenden Einrichtung, ist eine Herabsetzung des Anspruchs auszuweisen.

Nach dem Beschluss zur Verhängung einer Geldbuße bleiben dem Schuldner ab dem Datum der Mitteilung zwei Monate:

um die Strafe anzunehmen. In diesem Fall hat der oder die Betreffende die Geldbuße innerhalb der festgesetzten Frist zu zahlen, wobei der betreffende Betrag endgültig von den Gemeinschaften eingezogen wird;

oder um den Beschluss abzulehnen und entsprechend der Gemeinschaftsgerichtsbarkeit Rechtsmittel einzulegen.

Trotzdem ist der Schuldner gemäß Artikel 242 EG-Vertrag verpflichtet, die Geldbuße zunächst innerhalb der gesetzten Fristen zu entrichten, da eine Berufung keine aufschiebende Wirkung hat. Der Schuldner hat dazu zwei Möglichkeiten: Er kann entweder eine Bankbürgschaft vorlegen oder eine vorläufige Zahlung in Höhe des geschuldeten Betrags leisten.

Legt die mit einer Strafe belegte Einrichtung Berufung gegen die Entscheidung ein, nachdem sie die Geldbuße bereits vorläufig entrichtet hat, wird der Betrag als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Da jedoch einer Berufung gegen die Entscheidung der Gemeinschaften keine aufschiebende Wirkung zukommt, wird der Betrag zur Forderungsabrechnung herangezogen. Wird hingegen anstelle einer Zahlung eine Bankgarantie geleistet, ist diese als Eventualforderung auszuweisen.

Besteht die Gefahr, dass das Gericht in erster Instanz gegen die Gemeinschaften entscheidet, muss eine Rücklage zur Bedeckung dieses Risikos gebildet werden, sollte die vorläufige Zahlung bereits eingetroffen sein. Wurde stattdessen eine Bankgarantie geleistet, wird die ausständige Forderung vorschriftsmäßig abgeschrieben. Die aufgelaufenen Zinsen, die die Europäischen Gemeinschaften aus den Hinterlegungskonten der Zahlungen erhalten, sind als Ertrag auszuweisen und die allfällige Eventualverbindlichkeit entsprechend zu erhöhen.

Zinserträge und Zinsaufwendungen

Zinserträge und Zinsaufwendungen werden in der Ergebnisrechnung anhand der Effektivzinsmethode ausgewiesen. Mit dieser Methode lassen sich die fortgeführten Anschaffungskosten einer Finanzanlage oder Finanzverbindlichkeit berechnen und die Zinserträge oder Aufwendungen über den relevanten Zeitraum zuordnen. Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz, der exakt die geschätzten künftigen Zahlungsaus- oder Eingänge während der voraussichtlichen Lebensdauer (oder gegebenenfalls innerhalb kürzerer Zeit) des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert der Finanzanlage oder Finanzverbindlichkeit abzinst. Bei der Berechnung des Effektivzinssatzes schätzen die Europäischen Gemeinschaften die Cashflows unter Berücksichtigung aller vertraglichen Konditionen des Finanzinstruments (beispielsweise Vorauszahlungsoptionen), jedoch unter Außerachtlassung künftiger Kreditverluste. Die Berechnung beinhaltet alle zwischen den Vertragsparteien bezahlten oder erhaltenen Gebühren und Zinspunkte, die in den Effektivzinssatz einfließen, sowie die Transaktionskosten und alle sonstigen Auf- oder Abschläge.

Bei Darlehen aus Anleihemitteln kann die Effektivzinsmethode aus Gründen der Wesentlichkeit nicht gesondert auf Darlehen und Anleihen angewandt werden. Die von den Europäischen Gemeinschaften getragenen und an den Darlehensempfänger weiter verrechneten Transaktionskosten werden direkt in der Ergebnisrechnung erfasst.

Wurde eine einzelne Finanzanlage oder eine Gruppe ähnlicher Finanzanlagen infolge eines Wertminderungsverlusts abgeschrieben, werden die Zinserträge erfasst, wozu der zur Diskontierung der künftigen Cashflows verwendete Zinssatz herangezogen wird, um den Wertminderungsverlust zu erheben.

Dividendenerträge

Die Dividendenerträge werden mit der Errichtung des Zahlungsanspruchs erfasst.

1.6.2   Aufwendungen

Aufwendungen mit Leistungsaustausch, die aus dem Einkauf von Gütern entstehen, werden mit ihrer Lieferung und Annahme durch die Europäischen Gemeinschaften erfasst. Sie werden zum ursprünglichen Rechnungsbetrag bewertet.

Aufwendungen ohne Leistungsaustausch sind eine Besonderheit der Europäischen Gemeinschaften und machen den Großteil der Aufwendungen aus. Sie beziehen sich auf Transferleistungen an Empfänger, und man unterscheidet drei Typen: Ansprüche, vertragliche Transferzahlungen und Finanzhilfen, Beteiligungen und Schenkungen nach Ermessen.

Transferzahlungen werden im Rechnungszeitraum der Ereignisse, die Anlass zur betreffenden Zahlung gegeben haben, als Aufwand verbucht, wenn die Art der Transferzahlung durch eine Richtlinie (Haushaltsordnung, Beamtenstatut oder sonstige Bestimmungen) gedeckt ist oder zur Genehmigung der Transferzahlung ein Vertrag geschlossen wurde, wenn außerdem der Empfänger alle Kriterien erfüllt und eine vernünftige Schätzung des Betrages möglich ist.

Geht ein Antrag auf Zahlung oder Kostenvergütung ein und entspricht er den Zulassungskriterien, so wird er in Höhe des zulässigen Betrages als Aufwand verbucht. Bis zum Jahresende entstandene, relevante Aufwendungen, die bereits fällig sind, zu denen jedoch noch keine Berichte vorliegen, werden geschätzt und als antizipative Passiva erfasst.

1.7   EVENTUALFORDERUNGEN UND -VERBINDLICHKEITEN

Eventualforderungen

Eine Eventualforderung ist eine mögliche, aber unsichere Forderung infolge vergangener Ereignisse, deren Existenz erst durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrere ungewisser künftiger Ereignisse, die nicht gänzlich in der Kontrolle der Europäischen Gemeinschaften liegen, bestätigt wird. Eine Eventualforderung ist auszuweisen, wenn voraussichtlich mit dem Eintritt eines wirtschaftlichen Nutzens oder eines so genannten Dienstleistungspotenzials zu rechnen ist.

Eventualforderungen werden kontinuierlich überprüft, um sicherzustellen, dass die Entwicklungen in den Jahresabschlüssen korrekt dargestellt sind. Sobald weitgehend gesichert ist, dass der wirtschaftliche Nutzen oder das Dienstleistungspotential zum Tragen kommt und ihr Wert zuverlässig ermittelt werden kann, sind die Forderung selbst sowie die zugehörigen Erträge im Abschluss jener Periode zu erfassen, in der die Änderung eintritt.

Eventualverbindlichkeiten

Eine Eventualverbindlichkeit ist eine mögliche, aber unsichere Verpflichtung infolge vergangener Ereignisse, deren Existenz erst durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrere ungewisser künftiger Ereignisse bestätigt wird, die nicht gänzlich in der Kontrolle der Europäischen Gemeinschaften liegen, oder es handelt sich um eine gegenwärtige Verpflichtung infolge früherer Ereignisse, die aber nicht erfasst wird, weil nicht wahrscheinlich ist, dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abgang in Form eines wirtschaftlichen Nutzens oder Dienstleistungspotentials eintreten wird oder weil in extrem seltenen Fällen die Höhe der Verpflichtung nicht zuverlässig ermittelt werden kann.

Eine Eventualverbindlichkeit ist immer dann auszuweisen, wenn die Möglichkeit eines Ressourcenabgangs von wirtschaftlichem Nutzen oder Dienstleistungspotential nicht unerheblich ist.

Eventualverbindlichkeiten werden kontinuierlich überprüft, um festzustellen, ob ein Mittelabfluss für einen wirtschaftlichem Nutzen oder ein Dienstleistungspotenzial wahrscheinlich geworden ist. Wird ein Mittelabfluss für einen wirtschaftlichem Nutzen oder ein Dienstleistungspotenzial für eine als Eventualverbindlichkeit behandelte Position wahrscheinlich, ist im Abschluss der Periode, in welcher sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, eine Rücklage zu bilden.

Mittelbindungen für künftige Finanzierungen

Eine Mittelbindung stellt eine rechtliche oder — zumeist — vertragliche Verpflichtung der Europäischen Gemeinschaften dar, die einen künftigen Mittelabfluss bedingen kann.

Garantien

Garantien oder Bürgschaften sind mögliche Forderungen oder Verpflichtungen infolge vergangener Ereignisse, deren Bestehen durch das Eintreten oder Nichteintreten des Garantiefalls bestätigt wird. Garantien fallen daher in die Kategorie der Eventualforderungen oder -verbindlichkeiten. Eine Garantie wird abgerechnet, sobald der Garantiefall nicht mehr existiert. Sie wird von einer schwebenden zu einer festen Belastung, sobald die Bedingungen für den Einzug einer Zahlung vom Garantiegeber erfüllt sind.

1.8   SCHÄTZUNGEN

Nach den allgemein anerkannten Grundsätzen der Rechnungsführung beinhalten Abschlüsse immer auch Beträge, die auf Schätzungen und Annahmen der jeweiligen Entscheidungsträger und auf den zuverlässigsten verfügbaren Informationen beruhen. Zu den wichtigen Schätzungen im vorliegenden Dokument gehören unter anderem Versorgungspflichten, Rückstellungen für künftige Verbindlichkeiten, die Bewertung der Bestände an Veröffentlichungen, die finanziellen Risiken von Lagerbeständen oder Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, antizipative Aktiva und Passiva, transitorische Passiva und Aktiva und die Höhe der Wertminderung des Anlagevermögens. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Änderungen der Schätzungen werden in jenem Rechnungszeitraum ausgewiesen, in dem sie bekannt werden.

2.   AUSWIRKUNGEN DES ÜBERGANGS ZUR PERIODENRECHNUNG

2.1   GRUNDLAGE DER ERSTELLUNG DER JAHRESRECHNUNG

Die Eröffnungsbilanz der Gemeinschaften wurde gemäß den am 28. Dezember 2004 eingeführten neuen Vorschriften der Rechnungsführung erstellt, die erstmals für das Haushaltsjahr 2005 gelten.

2.2   AUFBAU DER JAHRESRECHNUNG

Die Jahresrechnung besteht aus folgenden Hauptteilen: Vermögensübersicht, Ergebnisrechnung, Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens und Cashflowtabelle.

2.3   VERMÖGENSABSTIMMUNG

EUR

ERÖFFNUNGSBILANZ

 

 

Erläuterung

31.12.2004

Neu dargestellt

Anpassungen

31.12.2004

I.

ANLAGEVERMÖGEN:

 

30 142 730 492,69

(4 143 923 005,85)

34 286 653 498 54

Immaterielle Anlagewerte

 

17 137 089,53

10 795 517,23

6 341 572,30

Sachanlagen

2.3.1

4 084 425 922,70

257 822 280,52

3 826 603 642,18

Investitionen

2.3.2

2 150 177 300,19

123 900 459,79

2 026 276 840,40

Darlehen

2.3.3

2 298 277 591,00

(30 831 701,00)

2 329 109 292,00

Langfristige Vorfinanzierungen

2.3.4

21 284 928 692,20

21 284 928 692,20

0,00

Langfristige Forderungen

2.3.5

307 783 897,07

(25 790 538 254,59)

26 098 322 151,66

II.

UMLAUFVERMÖGEN:

 

23 450 507 504,46

7 700 336 944,33

15 750 170 560,13

Lagerbestände

 

63 255 048,68

(5 972 804,31)

69 227 852,99

Kurzfristige Investitionen

2.3.2

1 442 821 890,84

46 841 216,60

1 395 980 674,24

Kurzfristige Vorfinanzierungen

2.3.4

6 727 929 511,29

6 727 929 511,29

0,00

Kurzfristige Forderungen

2.3.5

7 139 062 014,64

263 155 996,45

6 875 906 018,19

Barmittel und Barmitteläquivalente

2.3.6

8 077 439 039,01

668 383 024,30

7 409 056 014,71

AKTIVA GESAMT

 

53 593 237 997,15

3 556 413 938,48

50 036 824 058,67

III.

LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN:

 

30 556 735 482,10

(1 143 539 962,90)

31 700 275 445,00

Mitarbeitersozialleistungen

 

26 012 130 886,00

3 744 986,00

26 008 385 900,00

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

2.3.7

1 013 020 111,03

(1 254 230 501,43)

2 267 250 612,46

Finanzverbindlichkeiten

2.3.8

1 688 032 288,29

109 698 482,45

1 578 333 805,84

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

 

1 843 552 196,78

(2 752 929,92)

1 846 305 126,70

IV.

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN:

 

74 633 599 508,87

70 804 374 988,83

3 829 224 520,04

Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

2.3.7

240 240 253,60

240 240 253,60

0,00

Finanzverbindlichkeiten

2.3.8

152 154 480,63

(74 095 519,37)

226 250 000,00

Abrechnungsverbindlichkeiten

2.3.9

74 241 204 774,64

70 638 230 254,60

3 602 974 520,04

PASSIVA GESAMT

 

105 190 334 990,97

69 660 835 025,93

35 529 499 965,04

 

NETTOVERMÖGEN

 

(51 597 096 993,82)

(66 104 421 087,45)

14 507 324 093,63

 

Reserven

2.3.10

2 567 532 141,28

1 512 263 917,43

1 055 268 223,85

 

Von den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge:

2.3.10

(54 164 629 135,10)

(67 616 685 004,88)

13 452 055 869,78

 

Pensionsbeiträge (langfristig)*

 

(26 012 130 886,00)

0,00

(26 012 130 886,00)

 

Sonstige

 

(28 152 498 249,10)

(67 616 685 004,88)

39 464 186 755,78

V.

NETTOVERMÖGEN

 

(51 597 096 993,82)

(66 104 421 087,45)

14 507 324 093,63

Die obige Tabelle fasst die Auswirkungen der Veränderungen in der Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2004 gemäß den neuen Rechnungsführungsvorschriften zusammen.

Die Darstellung der Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2004 (vor ihrer Anpassung zu Vergleichszwecken) unterscheidet sich geringfügig von jener der Jahresrechnung 2004. Die Unterschiede sind auf die Neuklassifizierung bestimmter Beträge innerhalb der Vermögensübersicht zurückzuführen, die erforderlich wurde, um einen relevanten Vergleich mit den neu dargestellten Zahlen zu ermöglichen. Das ursprüngliche Nettovermögen zum 31. Dezember 2004 von 14,5 Mrd. EUR (zuvor als „Eigenkapital“ bezeichnet) entspricht der veröffentlichten Zahl.

Fast alle Auswirkungen der Umstellung betreffen die Rechnungsführung der Kommission und in geringerem Ausmaß auch jene der EGKS in Abwicklung. Die erstmalige Aufnahme der Agenturen in den Konsolidierungskreis hatte geringfügige Auswirkungen auf die konsolidierten Daten, hauptsächlich in Form einer Erhöhung der Kassenbestände.

2.3.1   Sachanlagen

Die wichtigste Veränderung in den Rechnungsführungsgrundsätzen bei Sachanlagen bezieht sich auf die Bewertungspraxis. Nach den früheren Vorschriften wurden neu erworbene Anlagen unabhängig vom konkreten Kaufdatum über alle 12 Monate des Erwerbsjahres abgeschrieben. Nach den neuen Vorschriften beginnt die Abschreibung erst im Monat des Erwerbs. In der Vergangenheit wurden die Anlagen daher „zu rasch“ abgeschrieben. Diese und andere Änderungen in den Grundsätzen der Rechnungsführung führten zu einer Erhöhung der Nettosachanlagen um 69 Mio. EUR in der Kommission und um 137 Mio. EUR im Parlament. Unter dem Strich bezieht sich diese Erhöhung primär auf die erstmalige Einbeziehung der Agenturen.

2.3.2   Investitionen

Das aus Schuldverschreibungen bestehende Investitionsportfolio des Garantiefonds und der EGKS in Abwicklung wurde früher zum niedrigeren Wert zwischen Anschaffungswert (oder im Falle von Auf-/Abschlägen zwischen den linear ermittelten, fortgeführten Anschaffungskosten) und Marktwert erfasst. Diese Titel werden nach der Umstellung als „zur Veräußerung verfügbare“ Finanzanlagen eingestuft und infolgedessen zu ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. Die Auswirkungen einer solchen Bewertung sind in der Neubewertungsreserve berücksichtigt und belaufen sich auf 88 Mio. EUR.

Der Garantiefonds enthielt drei, von den Europäischen Gemeinschaften in Höhe von 21 Mio. EUR begebene Annuitätenanleihen samt den zum 31. Dezember 2004 angefallenen Zinsen. Diese Titel wurden ordnungsgemäß gegen entsprechende Verbindlichkeiten herausgenommen, wie aus dem Finanzhilfeprogramm (MFA-Programm, MFA=Macro Financial Assistance) ersichtlich ist (siehe dazu Erläuterung 2.3.8).

Die Schuldverschreibungen in Höhe von 38 Mio. EUR, die im Rahmen der von Treuhändern für die Europäische Kommission verwalteten Haushaltsinstrumente gehalten werden, wurden bei der Berechnung des Nettovermögens dieser Instrumente berücksichtigt und als solche zum 31. Dezember 2004 als kurzfristige Forderungen eingestuft. Nach den neuen Rechnungsführungsvorschriften werden die einzelnen Bestandteile der Haushaltsinstrumente nun je nach ihrer Art und — falls zutreffend — ihrer Restlaufzeit den entsprechenden Positionen der Jahresrechnung zugeordnet.

Derivative Finanzinstrumente mit einem positiven beizulegenden Zeitwert einschließlich aufgelaufener Zinsen (33 Mio. EUR) sind in der Kategorie „Zu Handelszwecken gehalten“ erfasst, während sie zuvor als außerbilanzmäßige Vermögenswerte dargestellt wurden. Der Saldo der Veränderungen (33 Mio. EUR) stammt aus sonstigen Neuklassifizierungen, Neubewertungen und aus der Aufnahme der aufgelaufenen Zinsen in diese Position.

2.3.3   Darlehen

Darlehen mit Sonderkonditionen wurden in der Vergangenheit zum Anschaffungswert abzüglich möglicher Wertminderungsrückstellungen ausgewiesen. Nach den neuen Vorschriften der Rechnungsführung sind diese zu Vorzugszinsen gewährten Darlehen zu ihrem beizulegenden Zeitwert auszuweisen, der im Falle von günstigeren als den marktgängigen Zinsen dem Nettozeitwert der erwarteten Cashflows, abgezinst zum geltenden EIB-Duchschnittszinssatz für Kreditnehmer in den jeweiligen Ländern, entspricht und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst wird. Die Wertminderungsrückstellungen beruhen gegebenenfalls auf den vorläufigen oder endgültigen Abschreibungen, wie im jeweiligen Finanzierungsvertrag vorgesehen. Die kombinierten Folgen der Bewertung dieser Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten (-152 Mio. EUR) einerseits und ihrer Gesamtklassifizierung als langfristige Vermögenswerte, da alle eine endgültige Laufzeit von mehr als einem Jahr nach dem Abschlussstichtag aufweisen (20 Mio. EUR), andererseits werden über das kumulierte Verlustkonto berücksichtigt und belaufen sich auf —132 Mio. EUR.

Wohnbaudarlehen der EGKS in Abwicklung, die zu Vorzugszinsen gewährt wurden, waren zuvor zu ihrem ausständigen Nennwert abzüglich eventueller Wertminderungsrückstellungen ausgewiesen worden. Nach den neuen Rechnungsführungsvorschriften werden diese Darlehen zunächst zum beizulegenden Zeitwert erfasst, der dem Nettozeitwert der erwarteten Cashflows, abgezinst zum marktgängigen Zinssatz für die von den Mitgliedstaaten der Darlehensnehmer begebenen Anleihen mit vergleichbarer Fälligkeit entspricht, und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Die Wertminderungsrückstellungen beruhen gegebenenfalls auf den vorläufigen oder endgültigen Abschreibungen, wie im jeweiligen Finanzierungsvertrag vorgesehen. Die Auswirkungen der Bewertung dieser Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten belaufen sich auf minus 21 Mio. EUR.

Darlehen aus Anleihemitteln werden ebenfalls als langfristiges Anlagevermögen eingestuft, wenn ihre endgültige Laufzeit mehr als ein Jahr nach dem Abschlussstichtag beträgt, wodurch die langfristigen Darlehen um 123 Mio. EUR höher und die kurzfristigen Forderungen im selben Ausmaß geringer ausfallen (siehe dazu Erläuterung 2.3.5).

2.3.4   Vorfinanzierungen

Die vor 2005 veröffentlichten Abschlüsse der Europäischen Gemeinschaften enthielten unter den kurzfristigen Forderungen eine beschränkte Anzahl von Beträgen, die sich auf Vorfinanzierungen für bestimmte Projekte (Finanzmittler) bezogen. Im Haushaltsjahr 2004 wurde eine Bestandsliste aller offenen Vorfinanzierungen angelegt, die bis zum 31. Dezember 2004 von jeder Institution und jedem Gremium ausbezahlt wurden.

Der unter Vorfinanzierungen zum 31. Dezember 2004 ausgewiesene Saldo entspricht jedoch diesem am genannten Datum gegenüber den Empfängern offenen Gesamtbetrag abzüglich der antizipativen Passiva. Diese antizipativen Passiva stellen den Schätzwert der tatsächlichen Inanspruchnahme der Vorfinanzierungsbeträge durch die Empfänger an diesem Datum dar, für die aber bis dahin noch keine Kostenaufstellung bei den Europäischen Gemeinschaften eingetroffen ist.

Da viele der von den Strukturfonds finanzierten Projekte ihrem Wesen nach langfristig angelegt sind, stehen die zugehörigen Vorauszahlungen mehr als ein Jahr lang zur Verfügung. Somit werden die Vorfinanzierungsbeträge sowohl unter dem Anlage- als auch unter dem Umlaufvermögen ausgewiesen.

2.3.5   Forderungen

Die langfristigen Forderungen weisen einen deutlichen Rückgang auf, weil die Garantien der Mitgliedstaaten für die Pensionsverpflichtungen der Kommission gegenüber dem Personal den neuen Rechnungsführungsvorschriften nicht mehr entsprechen und als Forderung ausgewiesen werden müssen. Ursprünglich hatten sie sich zum 31. Dezember 2004 auf 26 Mrd. EUR belaufen.

Die kurzfristigen Forderungen fallen infolge der Einbeziehung der zum 31. Dezember 2004 aufgelaufenen Eigenmittelerträge von 2,3 Mrd. EUR höher aus. Die Entwicklung wird insgesamt jedoch durch die Verlagerung der zuvor mit umfassten Vorfinanzierungen, des Nettovermögens der von Treuhändern für die Europäischen Gemeinschaften verwalteten Haushaltsinstrumente und jener Teile der Darlehen, die eine Endfälligkeit von mehr als einem Jahr nach dem Abschlussstichtag aufweisen, sowie der aufgelaufenen Zinsen in andere Positionen wieder aufgehoben.

2.3.6   Barmittel und Barmitteläquivalente

Die gravierendsten Auswirkungen der Einbeziehung der Agenturen sind mit 339 Mio. EUR bei den Barmitteln und Barmitteläquivalenten festzustellen.

Girokonten und kurzfristige Einlagen von 323 Mio. EUR im Zusammenhang mit den von Treuhändern für die Europäischen Gemeinschaften gehaltenen Haushaltsinstrumenten wurden in die Berechnung des Nettovermögens dieser Instrumente mit einbezogen und daher zum 31. Dezember 2004 als kurzfristige Forderungen eingestuft. Nach den neuen Rechnungsführungsvorschriften werden die einzelnen Bestandteile der Haushaltsinstrumente nun je nach ihrer Art und — falls zutreffend — ihrer Restlaufzeit den relevanten Positionen der Jahresrechnung zugeordnet.

2.3.7   Rückstellungen

Per Saldo wurden die Rückstellungen infolge der Anwendung eines präziseren Abzinsungssatzes auf die Auflösungsrückstellung für die gemeinsame Forschungsstelle der EU GFS (59 Mio. EUR) nach oben korrigiert. Nach einer genaueren Überprüfung der anhängigen Rechtsfälle kam es auch zu einer Erhöhung der speziellen Rückstellungen für diese.

Die entscheidende Veränderung bestand darin, dass Rückstellungen, die für den Garantiefonds (1 086 Mio. EUR) und für die EGKS in Abwicklung (328 Mio. EUR) gebildet worden waren, nach den neuen Vorschriften den Anforderungen für eine Klassifizierung als Rückstellung nicht mehr entsprechen und daher aus dieser Position herausgenommen wurden. Dagegen wurden Rückstellungen in derselben Höhe erfasst.

Auch wurden Finanzierungsrückstellungen (239 Mio. EUR) im Rahmen der Budgetinstrumente erfasst, während sie zuvor nur als außerbilanzmäßige Positionen ausgewiesen wurden. Und schließlich wurden erstmals die Rückstellungen für Gerichtsverfahren in Höhe von 81 Mio. EUR sowie Rückstellungen von 21 Mio. EUR aus anderen Institutionen und Agenturen erfasst (siehe dazu Erläuterung 3.13).

2.3.8   Finanzverbindlichkeiten

Wie bei den Darlehensvergaben wurden auch Ausleihungen mit einer endgültigen Laufzeit von mehr als einem Jahr nach dem Abschlussstichtag als langfristige Verbindlichkeiten eingestuft, wodurch sich der Saldo der langfristigen Ausleihungen um 109 Mio. EUR erhöhte, während sich die kurzfristigen Ausleihungen zugleich im selben Ausmaß verringerten.

Überdies wurden Schuldtitel, die durch Zertifikate des Makro-Finanzhilfeprogramms MFA belegt und als langfristige Ausleihungen erfasst waren, vom Garantiefonds gezeichnet. Diese Schulden wurden ordnungsgemäß gegen entsprechende Vermögenswerte des Garantiefonds saldiert.

Derivative Finanzinstrumente mit negativem beizulegenden Zeitwert (19 Mio. EUR) werden als „zu Handelszwecken gehaltene“ Verbindlichkeiten eingestuft, während sie zuvor als außerbilanzmäßige Positionen erfasst waren.

2.3.9   Abrechnungsverbindlichkeiten

Die bedeutendste Auswirkung (70,6 Mrd. EUR) auf die Vermögensübersicht zeigt sich in dieser Position, und sie ist primär auf zwei wichtige Verfahren im Rahmen des Modernisierungsprojekts zurückzuführen — die Erfassung von Rechnungen und die antizipativen Passiva:

Entsprechend der Haushaltsordnung werden die auf das nachfolgende Haushaltsjahr übertragenen Zahlungsermächtigungen buchmäßig als Ausgaben erfasst. Bis zum Haushaltsjahr 2004 wurde der Gegenwert dieser übertragenen und noch nicht in Anspruch genommenen Zahlungsermächtigungen bei den Passiva unter „Kurzfristige Verbindlichkeiten“ ausgewiesen. Diese Klassifizierung gibt es nun nicht mehr, da alle ausständigen Schulden inventarisiert wurden. Die Berichtigung ist unter „Abrechnungsverbindlichkeiten“ erfasst. Beträge von 2,8 Mrd. EUR, die zuvor bei diesem Posten ausgewiesen wurden und sich auf budgetäre Zueignungen bezogen, die auf das Folgejahr übertragen werden sollten, sind nach Einführung der neuen Rechnungsführungsvorschriften nicht mehr beinhaltet.

Alle von den Gemeinschaften erhaltenen Rechnungen, Forderungen einer Kostenübernahme und Gutschriften werden systematisch im Rechnungsführungssystem erfasst. Dieser Prozess begann im vierten Quartal 2004, und im Januar 2005 wurden die ausständigen Beträge von 9,4 Mrd. EUR in die Rechnungsführung der Eröffnungsbilanz übertragen.

Die antizipativen Passiva zum 1. Januar 2005 beliefen sich auf insgesamt 64,2 Mrd. EUR und stellen die gravierendsten Änderungen der Eröffnungsbilanz gegenüber der veröffentlichten Jahresrechnung 2004 dar. Sie beziehen sich auf kurzfristige Verbindlichkeiten für Beträge, die gegenüber den anspruchsberechtigten Empfängern (Mitgliedstaaten, Institutionen, Lieferanten oder Dienstleistern, Einzelpersonen usw.) bereits fällig sind, am Berichtsdatum aber noch nicht erfasst waren, da keine Forderung oder Rechnung eingegangen war.

Nach den neuen Rechnungsführungsvorschriften werden Transaktionen und Ereignisse in jenem Rechnungsführungs- und Jahresrechnungszeitraum erfasst, auf den sie sich beziehen. Lässt sich der Betrag nicht innerhalb des für die Erstellung der Jahresrechnung erforderlichen Zeitrahmens erfassen, sind jene Beträge, die mit angemessener Sicherheit vor Fertigstellung der Jahresrechnung bekannt sind, als antizipative Passiva auszuweisen. Die Erfassungskriterien sehen vor, dass die Europäischen Gemeinschaften einen Betrag, der der geschätzten Höhe der für die Periode fälligen Transferverpflichtungen entspricht, als Aufwand verbuchen.

Um die beste mögliche Schätzung der antizipativen Passiva zu errechnen, analysierten die Gemeinschaften alle Aspekte im Zusammenhang mit der korrekten Periodenzurechnung bei öffentlichen Einrichtungen. Sie erstellten eine umfassende Liste der geltenden Vorschriften und erwogen die richtige Darstellung im Jahresabschluss.

Das eigentliche Ziel bestand in der Wahl einer Rechnungsführungsmethode, die das Risiko einer nicht wahrheitsgemäßen und wertmäßig verzerrten Sichtweise möglichst gering halten sollte.

Dieses Konzept der Rechnungsabgrenzung übertrugen die Gemeinschaften schließlich in betriebliche und praktische Anweisungen einschließlich der empfohlenen Methode und einer Beschreibung der möglichen Techniken für die einzelnen Themenfelder.

Die Hauptbeträge der antizipativen Passiva ergeben sich aus der EAGFL-Garantie: 26,3 Mrd. EUR zur Bedeckung der zwischen dem 16. Oktober und dem 31. Dezember 2004 aufgelaufenen Aufwendungen, die von den Mitgliedstaaten nach der für die Erstellung der Jahresrechnung erforderlichen Frist bekannt gegeben wurden, 21,2 Mrd. EUR zur Bedeckung der Marktmaßnahmen inklusive Direkthilfen (diese bestehen in 2004 angefallenen Forderungen mit finanziellen Auswirkungen 2005) und ländliche Entwicklung (diese bestehen aus qualifizierten Aufwendungen der Betreiber oder Zahlungsbehörden bis zum 31.12.2004, für die bei den Gemeinschaften noch kein Zahlungsantrag eingegangen ist). Ein weiterer signifikanter Betrag betrifft die antizipativen Passiva für die Strukturfonds: Zum 31. Dezember 2004 waren dies 6,3 Mrd. EUR für den EFRE 2000-2006, für ISPA, innovative Maßnahmen sowie 5,1 Mrd. EUR für den ESF. Die restlichen Beträge von 5,3 Mrd. EUR beziehen sich auf die antizipativen Passiva für andere Politikbereiche, wobei besonders der Forschungsbereich mit +/- 1,5 Mrd. EUR — siehe Erläuterung 3.18.4 — von Bedeutung ist.

2.3.10   Reserven und kumulierte Überschüsse/Verluste

Nach den neuen Rechnungsführungsvorschriften wird die Berichtigung der „zur Veräußerung verfügbaren“ Anlagen auf ihren beizulegenden Zeitwert nun durch die Neubewertungsreserve (88 Mio. EUR) berücksichtigt. Am stärksten wirkte sich jedoch die Einbeziehung der Garantiefondsreserve (1 086 Mio. EUR) in der angestrebten Höhe von 9 % und anderer Reserven der EGKS in Abwicklung (328 Mio. EUR) auf die Reserven aus. Zuvor waren diese Beträge als Rückstellung erfasst worden.

Alle Änderungen mit Ausnahme der Anpassungen im Sinne des beizulegenden Zeitwerts erforderten, wenn sie über das Konto der kumulierten Überschüsse/Verluste erfolgten, eine Neudarstellung der Eröffnungsbilanz zu Vergleichszwecken, wodurch sich die erheblichen Auswirkungen im Saldo erklären.

3.   ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENSÜBERSICHT

I.   ANLAGEVERMÖGEN

3.1   IMMATERIELLE ANLAGEWERTE

Bei den immateriellen Anlagewerten handelt es sich um feststellbare, nicht monetäre Vermögensgegenstände ohne physische Substanz. Um auf der Aktivseite der Vermögensübersicht erfasst zu werden, müssen sie Eigentum der jeweiligen Einrichtung sein und für die Europäischen Gemeinschaften einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen haben.

Immaterielle Anlagewerte

EUR

 

Betrag

Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2004 (neu dargestellt)

43 147 504,22

Zugänge während des Haushaltsjahres

15 428 793,99

Veräußerungen

(473 054,00)

Sonstige Änderungen

6 445 391,79

Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2005

64 548 636,00

Kumulierte Abschreibung zum 31. Dezember 2004 (neu dargestellt)

26 010 414,69

Abschreibungsaufwand im Haushaltsjahr

6 842 720,30

Veräußerungen

(200 762,00)

Sonstige Änderungen

5 219 638,51

Kumulierte Abschreibung zum 31. Dezember 2005

37 872 011,50

NETTOBUCHWERT ZUM 31. DEZEMBER 2005

26 676 624,50

3.2   SACHANLAGEN

3.2.1   Grundstücke und Gebäude

In einigen Ländern, in denen die Europäische Union Delegationen unterhält, ist eine Unterscheidung zwischen Grundstücks- und Gebäudewert nicht möglich.

Im Dezember 2005 erwarb die Kommission gemeinsam mit dem Parlament ein Gebäude in Kopenhagen im Wert von 9,9 Mio. EUR. Beide Parteien besitzen jeweils 50 % der Immobilie, wobei das Parlament den gesamten Kaufpreis bezahlt hat, während die Kommission ihren Anteil über die Lebensdauer des Gebäudes hinweg an das Parlament zurückzahlen wird. Im selben Monat unterzeichneten die beiden Institutionen einen weiteren Kaufvertrag über 7,4 Mio. EUR für ein Gebäude in Den Haag, das jedoch, da es erst 2006 in Betrieb genommen wird, in der Vermögensübersicht zum 31. Dezember 2005 nicht berücksichtigt ist.

3.2.2   Technische Anlagen und Geräte

Zu etwa 20 % der Delegationen liegen keine Daten über die Sachanlagen zum 31. Dezember 2005 vor. Seit Januar 2003 läuft jedoch eine Initiative zur Verbesserung der Qualität und Vollständigkeit der von den Delegationen übermittelten Informationen, die gemeinsam mit einem 2004 ins Leben gerufenen Inventarisierungsprojekt zur Lösung dieses Problems beitragen sollte. Die unmittelbare Einbeziehung der Transaktionen der Delegationen in das zentrale Rechnungsführungssystem ab 2007 wird ebenfalls Abhilfe schaffen.

Die diese Projekte betreffenden Berichtigungen belaufen sich auf insgesamt 3,6 Mio. EUR und sind in der nachstehenden Tabelle unter „sonstige Änderungen“ angeführt. Vorläufig wird für die Sachanlagen der Delegationen zum 31. Dezember 2005 ein Betrag von 72,3 Mio. EUR angesetzt.

3.2.3   Mietfinanzierungen und ähnliche Rechte

Das vom Amt für Veröffentlichungen genutzte Hauptgebäude erscheint in der Vermögensübersicht deshalb nicht, weil es als Operating Lease eingestuft wird. Obwohl das Amt über zwei Kaufoptionen für den Oktober 2006 und für das Jahr 2010 verfügt, deren Wert vom Marktwert abhängt, ist nicht berücksichtigt, dass die Risiken und Vorteile aus den Eigentumsrechten an dem Objekt weitgehend auf den Mieter übertragen werden. Diese Einstufung wird mit dem Auslaufen der ersten Kaufoption noch im Haushaltsjahr 2006 überprüft.

Am 21. September 2005 unterzeichnete die Kommission einen Mietfinanzierungsvertrag mit einer Laufzeit von 27 Jahren für ein Gebäude in Brüssel, dessen Wert mit 50 Mio. EUR beziffert wird.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) und der Ausschuss der Regionen (AdR) weisen die Mietkaufverträge für die beiden Gebäude Belliard und Montoyer als Aktiva aus. Die Kofinanzierungsquote liegt sowohl beim WSA als auch beim AdR bei 50 %. Der über 27 Jahre laufende Mietfinanzierungsvertrag für ein weiteres Gebäude in Brüssel, der im Mai 2004 von beiden Ausschüssen unterzeichnet wurde, ist in der neu dargestellten Eröffnungsbilanz 2005 ausgewiesen. Hier liegt die Kofinanzierungsquote bei 40 % im Fall des WSA und bei 60 % im Fall des AdR.

3.2.4   Anlagen im Bau

Im März 2003 unterzeichnete der Rat einen Vertrag über die Errichtung und den Erwerb des LEX-Gebäudes in Brüssel. 64 Mio. EUR wurden im Haushaltsjahr 2005 als Anzahlung für die Errichtung bezahlt, 59 Mio. EUR in früheren Jahren — insgesamt wurden bisher 123 Mio. EUR entrichtet.

Im Oktober 2004 unterzeichnete das Parlament einen Mietfinanzierungsvertrag mit Kaufoption für einen Gebäudekomplex in Brüssel, mit dessen Errichtung im Haushaltsjahr 2004 begonnen wurde. Im November 2004 wurde eine Anzahlung von 40 Mio. EUR geleistet. Bis zur Unterzeichnung des vorläufigen Bestätigungsberichts ist das Parlament zur Leistung weiterer Anzahlungen berechtigt, die bisher in folgendem Ausmaß geleistet wurden (in Mio. EUR):

Stand zum 31. Dezember 2004

40,0 Mio. EUR

Zahlungen 2005 für 2004 fertig gestellte Arbeiten (in der neu dargestellten Eröffnungsbilanz enthalten)

82,3 Mio. EUR

Aufwendungen für Arbeiten aus 2005

73,7 Mio. EUR

Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2005

196,0 Mio. EUR


Sachanlagen

EUR

 

Grundstücke und Gebäude

Technische Anlagen, Maschinen und Geräte

Mobiliar und Fuhrpark

DV- Geräte

Sonstige Sachanlagen

Miet-Finanzierungen und ähnliche Rechte

Anlagen im Bau

Gesamt

Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2004 (neu dargestellt)

2 798 459 908,84

314 685 311,72

151 655 006,60

359 450 313,77

94 848 414,86

2 128 258 298,61

204 629 792,33

6 051 987 046,73

Zugänge während des Haushaltsjahres

22 183 255,17

28 503 264,15

13 886 120,31

58 804 654,05

13 083 916,15

60 966 303,61

142 094 984,67

339 522 498,11

Veräußerungen

0,00

- 18 802 716,65

- 5 955 058,02

- 48 288 305,99

-1 639 942,74

0,00

- 099 843,00

- 74 785 866,40

Umwidmungen zwischen Rubriken

3 986 584,00

1 173 719,60

- 322 248,13

281 086,13

-1 134 157,60

1,600,00

- 3 986 584,00

0,00

Sonstige Änderungen

- 1 971 063,00

- 8 036 654,33

- 23 723 883,65

- 3 096 256,80

353 124,82

0,00

0,00

- 36 474 732,96

Bruttobuchwert zum 31. Dezember 2005

2 822 658 685,01

317 522 924,49

135 539 937,11

367 151 491,16

105 511 355,49

2 189 226 202,22

342 638 350,00

6 280 248 945,48

Kumulierte Abschreibung zum 31. Dezember 2004 (neu dargestellt)

1 033 480 507,23

258 891 143,45

110 533 143,17

254 904 329,06

57 922 871,90

251 829 129,22

 

1 967 561 124,03

Abschreibungsaufwand im Haushaltsjahr

116 156 557,09

22 621 584,39

9 779 959,02

54 066 519,67

8 767 186,25

67 317 044,30

 

278 708 850,72

Abschreibungs-Rückbuchungen

0,00

0,00

-229 829,46

- 729 745,93

-15 737,40

0,00

 

- 975 312,79

Veräußerungen

0,00

- 18 211 797,85

- 5 493 049,90

- 47 248 494,30

-1 591 914,10

0,00

 

- 72 545 256,15

Wertminderung

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

0,00

Wertminderungs-Rückbuchungen

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

 

0,00

Umwidmungen zwischen Rubriken

0,00

868 666,66

- 28 854,37

262 731,22

-1 104 143,51

1 600,00

 

0,00

Sonstige Änderungen

72 548,64

- 8 311 960,11

-22 789 122,90

- 2 934 810,67

242 634,39

0,00

 

- 33 720 710,65

Kumulierte Abschreibung zum 31. Dezember 2005

1 149 709 612,96

255 857 636,54

91 772 245,56

258 320 529,05

64 220 897,53

319 147 773,52

 

2 139 028 695,16

NETTOBUCHWERT ZUM 31. DEZEMBER 2005

1 672 949 072,05

61 665 287,95

43 767 691,55

108 830 962,11

41 290 457,96

1 870 078 428,70

342 638 350,00

4 141 220 250,32

Die im Rahmen von Mietfinanzierungen und ähnlichen Rechten noch zu leistenden Zahlungen werden als kurzfristige bzw. langfristige Verbindlichkeiten auf der Passivseite der Vermögensübersicht ausgewiesen. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Mietfinanzierungen und ähnliche Rechte

In Mio. EUR

Beschreibung

Gesamt-Aufwendungen (A)

Künftig zahlbare Beträge

Gesamt-Wert

Anschaffungswert der Bauten (C)

 Anlage-Wert

Abschreibung

Nettobuch-Wert =A+B+C+E

< 1 Jahr

> 1 Jahr

> 5 Jahre

Gesamt-Verbindlichkeit (B)

A+B

(C)

A+B+C

(E)

Grundstücke und Gebäude

326,64

29,83

151,54

1 621,29

1 802,66

2 129,30

59,59

2 188,89

(318,85)

1 870,04

Mobiliar und Fuhrpark

0,14

0,02

0,03

0,00

0,05

0,19

0,00

0,19

(0,15)

0,04

Andere Sachanlagen

0,13

0,02

0,00

0,00

0,02

0,15

0,00

0,15

(0,15)

0,00

Wert zum 31.12.2005

326,91

29,87

151,57

1 621,29

1 802,73

2 129,64

59,59

2 189,23

(319,15)

1 870,08

3.3   INVESTITIONEN

Diese Rubrik umfasst Investitionen mit dem Ziel, dauerhafte Beziehungen aufzubauen und/oder die Tätigkeiten der Europäischen Gemeinschaften zu unterstützen. Sie beinhaltet unter anderem das Nettovermögen des Garantiefonds.

Investitionen

 EUR

 

Stand zum 31.12.2005

Stand zum 31.12.2004

(neu dargestellt)

Investitionen in verbundene Unternehmen: EIF

185 570 299,80

175 976 040,60

Beteiligungen an Joint Ventures: Galileo

141 459 169,43

89 283 659,98

Garantiefonds

1 309 361 111,18

1 649 202 571,55

Zur Veräußerung verfügbare Anlagen

210 520 545,57

204 797 460,68

Zu Handelszwecken gehaltene Anlagen

27 509 180,02

30 917 567,38

Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2005

1 874 420 306,00

2 150 177 300,19

3.3.1   Investitionen in verbundene Unternehmen und Beteiligungen an Joint Ventures

Verbundene Unternehmen und Joint Ventures

 EUR

 

Investitionen in verbundene Unternehmen:

EIF

Beteiligungen an Joint Ventures:

Galileo

Betrag zum 31. Dezember 2004 (neu dargestellt)

175 976 040,60 

89 283 659,98

Käufe

0,00 

156 000 000,00

Veräußerungen und Abgänge

0,00 

0,00

Gewinn-/(Verlust)-Anteil

12 858 259,20 

(103 824 490,55)

Sonstige Kapitalbewegungen

(3 264 000,00) 

0,00

Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2005

185 570 299,80 

141 459 169,43

Europäischer Investitionsfonds (EIF)

Der EIF ist die Finanzierungseinrichtung der Europäischen Union mit Schwerpunkt Risikokapital und Bürgschaften für KMU. Laut Ratsentscheidung vom 6. Juni 1994 beteiligten sich die Europäischen Gemeinschaften, vertreten von der Kommission, mit insgesamt 600 Mio. ECU oder 600 Anteilen am Kapital des EIF. Die Beteiligung macht 30 % des EIF-Kapitals aus. 20 % der gezeichneten Anteile wurden bereits abgerufen und von der Kommission bezahlt. Die für das noch nicht abgerufene Kapital (80 %) ausstehenden Zahlungen belaufen sich auf insgesamt 480 Mio. EUR.

Gemäß einer im Jahr 2000 unterzeichneten Vereinbarung zwischen Kommission und Europäischer Investitionsbank (EIB) erhielt die Kommission am 30. Juni 2005 das Recht, ihre Anteile zu einem Festpreis von 315 000 EUR je Anteil an die EIB zu verkaufen. Die Kommission übte ihre Verkaufsoption jedoch nicht aus. Zum selben Zeitpunkt trat eine neue Verpflichtungsvereinbarung über den Kauf von Anteilen in Kraft. Dieser neuen Vereinbarung zufolge ist die Kommission jederzeit zum Verkauf ihrer Anteile an die EIB berechtigt. Der Verkaufspreis ergibt sich durch Division der EIF-Bewertung durch die Gesamtzahl der begebenen Anteile. Die Berechnungsformel geht von den Daten im Jahresbericht und in der Jahresrechnung für jenes Haushaltsjahr aus, in dem der Verkauf bekannt gegeben und von der Generalversammlung genehmigt wird.

Der Wert der Verkaufsoption ist fast gleich Null, weil die Formel zur Bestimmung des Verkaufspreises der Anteile jener zur Ermittlung des EIF-Eigenkapitals gleicht und weil mangels durchgehender Bewertung nach dem beizulegenden Zeitwert das ermittelte EIF-Eigenkapital dem besten Näherungswert seines beigelegten Zeitwerts entspricht. Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass die Kommission ihre EIF-Anteile nicht verkaufen möchte, solange sie ihre Risikokapitalfonds und Garantieprogramme in Zusammenarbeit mit dem Fonds entwickelt. Die Verkaufsoption wurde der Kommission von der Muttergesellschaft EIB nur eingeräumt, um ihr dieselben Rechte wie jedem anderen EIF-Anteilseigner zu geben.

Gemäß geltenden Rechnungsführungsvorschriften wird zur Bewertung der EIF-Beteiligung die Äquivalenzmethode herangezogen. Bei diesem Verfahren wird eine Beteiligung zunächst anhand der Kosten ausgewiesen und sodann unter Berücksichtigung der Veränderungen berichtigt, die sich nach dem Erwerb des Anteils bei den Nettoaktiva des betreffenden Unternehmens ergeben. Das Ergebnis der Anpassungen spiegelt den Investoranteil am Unternehmensergebnis wider.

Nach der Äquivalenzmethode wird die Höhe der Beteiligung mit 30 % des EIF-Eigenkapitals veranschlagt. In der Vermögensübersicht 2005 des EIF sind insgesamt 618,6 Mio. EUR an Eigenkapital einschließlich 42,9 Mio. EUR an Gewinnen des Geschäftsjahres ausgewiesen. Die Gemeinschaftsbeteiligung von 185,6 Mio. EUR macht 30 % dieses Betrags aus, davon betreffen 12,9 Mio. EUR das Ergebnis des Jahres 2005. In diesem Jahr wurde außerdem eine Dividende in Höhe von 3,3 Mio. EUR für 2004 ausgeschüttet.

Es sollte darauf hingewiesen werden, dass der EIF zwar an der Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) in seinem Jahresabschluss arbeitet, dass aber der Abschluss 2005 diesen Vorschriften noch nicht vollständig entspricht, insbesondere, was die Erfassung zum beizulegenden Zeitwert betrifft.

Das Galileo-Programm

Zur Durchführung der Entwicklungsphase des Galileo-Programms wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates ein gemeinsames Unternehmen gemäß Artikel 171 EG-Vertrag mit einer Geltungsdauer von vier Jahren (2002 bis 2006) geschaffen. Ziel dieser Einrichtung ist es, für eine kohärente Verwaltung und finanzielle Überwachung des Programms während seiner Entwicklung zu sorgen und die hierfür veranschlagten Mittel zu mobilisieren. Gründungsmitglieder des gemeinsamen Unternehmens sind die Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch die Kommission, und die Europäische Weltraumorganisation ESA. Die Kommission stellt dem Galileo-Unternehmen durch Finanzhilfen aus dem Haushalt der Transeuropäischen Netze (TEN) die erforderlichen Mittel für eine Kofinanzierung der verschiedenen Tätigkeiten der Entwicklungsphase zur Verfügung.

Die Gemeinschaften haben insgesamt 520 Mio. EUR des Unternehmenskapitals gezeichnet. Zum 31. Dezember 2004 waren davon 438 Mio. EUR einbezahlt und 82 Mio. EUR noch abzurufen.

Wie beim EIF erfolgt die Konsolidierung auch hier nach der Äquivalenzmethode. Für 2005 betrugen die Verluste der Gemeinschaften in Zusammenhang mit dem gemeinsamen Unternehmen 103,8 Mio. EUR. Somit betrug der Wert der Investition zum 31. Dezember 2005 141,5 Mio. EUR entsprechend der Investition von 438 Mio. EUR abzüglich der kumulierten Verlustanteile von 296,5 Mio. EUR.

3.3.2   Garantiefonds

Mit Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 wurde ein Garantiefonds für Maßnahmen in Zusammenhang mit den Außenbeziehungen eingerichtet, aus dem bei Schuldnerausfall im Rahmen eines von den Gemeinschaften gewährten oder garantierten Darlehens Zahlungen an die Gläubiger der Gemeinschaften geleistet werden sollten. Unter diesen Mechanismus fallen Darlehen, die auf Beschluss des Rates von den Gemeinschaften besichert werden, insbesondere Darlehenstransaktionen der Europäischen Investitionsbank in Drittländern, Darlehen im Rahmen der makrofinanziellen Hilfe (MFH-Darlehen) sowie Euratom-Darlehen außerhalb der Europäischen Union.

Gemäß Artikel 6 dieser Verordnung übertrug die Kommission im Rahmen einer am 23. November 1994 in Brüssel und am 25. November 1994 in Luxemburg unterzeichneten Vereinbarung zwischen den Gemeinschaften und der EIB die Finanzverwaltung des Fonds der EIB.

Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates zur Einrichtung des Garantiefonds, geändert durch Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1149/1999 des Rates vom 25. Mai 1999, besagt, dass der Fonds sich mit Wirkung ab 1. Januar 2000 zu 9 % des Kapitalbetrags der Transaktionen durch Übertragungen aus dem Gesamthaushaltsplan finanzieren soll. Hinzu kommen Zins- und Investitionserträge aus dem Vermögen des Fonds sowie die von säumigen Schuldnern, für die der Fonds seine Garantie aktivieren muss, eingezogenen Gelder. Des Weiteren wird in der Verordnung ein Zielbetrag von 9 % festgesetzt. Laut Rechtsvorschriften gilt: „Ist am Jahresende eine Überschreitung des Zielbetrags zu verzeichnen, so wird der überschüssige Betrag einer besonderen Haushaltslinie des Einnahmenansatzes des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften zugewiesen.“

Durch die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens wurde die Einsetzung einer Reserve im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften zur Sicherung von Darlehen an Drittländer festgeschrieben. Diese Reserve dient zur Finanzierung der Deckungsmittel des Garantiefonds und gegebenenfalls zur Deckung der über die verfügbaren Fondsmittel hinausgehenden Garantieleistungen, deren Verbuchung im Haushaltsplan damit ermöglicht wird.

Diese Reserve von 1 231,2 Mio. EUR entspricht dem Zielbetrag (9) für den Garantiefonds, berechnet auf der Grundlage des zum 31. Dezember 2005 ausstehenden Betrags. Der Eintrag von 1 324,7 Mio. EUR auf der Aktivseite der Vermögensübersicht der Kommission vor Herausnahme der MFH-Schuldzertifikate stellt das Nettovermögen des Fonds zum 31. Dezember 2005 dar. Die Differenz zwischen der auf der Aktivseite ausgewiesenen Fondsdotierung und der Reserve entspricht dem in den Haushalt zurückzuzahlenden Betrag von 93,5 Mio. EUR.

Nettovermögen des Garantiefonds

EUR

 

31.12.2005

31.12.2004

Neu dargestellt

Umlaufvermögen

1 324 663 957,25

1 670 814 232,53

Nach Herausnahme

1 310 086 228,65

1 649 968 069,48

Kurzfristige Investitionen: Zur Veräußerung verfügbare Anlagen

1 008 639 934,02

1 080 917 586,27

Nach Herausnahme

994 062 205,42

1 060 071 423,22

Barmittel und Barmitteläquivalente

316 024 023,23

589 896 646,26

Kurzfristige Verbindlichkeiten

(725 117,47)

(765 497,93)

Nettovermögen

1 323 938 839,78

1 670 048 734,60

Nach Herausnahme

1 309 361 111,18

1 649 202 571,55

Der Garantiefonds beinhaltet drei von den Europäischen Gemeinschaften begebene Annuitätenanleihen in Höhe von 14,6 Mio. EUR samt den bis 31.12.2005 aufgelaufenen Zinsen (2004: 20,8 Mio. EUR); diese Anleihen wurden durch das nicht im Haushalt enthaltene MFH-Instrument begeben. Aus Sicht der Rechnungsführung müssen sowohl die Forderungen (Garantiefonds) als auch die Verbindlichkeiten (MFH) auf Gemeinschaftsebene herausgenommen werden.

Die Risikomanagementpolitik des Garantiefonds ist in den Erläuterungen E 7.6 bis E 7.9 beschreiben.

3.3.3   Sonstige Investitionen

3.3.3.1   Zur Veräußerung verfügbare Anlagen

Unter dieser Rubrik sind Investitionen und Beteiligungen ausgewiesen, die erworben wurden, um die Begünstigten bei der Entwicklung ihrer Vorhaben zu unterstützen.

Beteiligung am Kapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)

Die EBWE wurde mit einem Anfangskapital von 10 Mrd. EUR ausgestattet, wovon die Europäischen Gemeinschaften 3 % zeichneten. Der gezeichnete Kapitalbetrag wurde im Umfang von 30 % abgerufen und eingezahlt. Auf ihrer Jahresversammlung vom 15. April 1996 beschlossen die Gouverneure der EBWE eine Verdoppelung des genehmigten Kapitalvolumens. Gemäß diesem Beschluss zeichneten die Gemeinschaften weitere 30 000 Anteile zu je 10 000 EUR. Davon umfasst waren voll eingezahlte und noch abrufbare Anteile in folgender Zusammensetzung: 22,5 % der gezeichneten Anteile entfallen auf die vollständig einbezahlten, die restlichen 77,5 % auf noch abrufbare Anteile.

Am Abschlussstichtag belief sich der von den Gemeinschaften gezeichnete Anteil am Kapital der EBRD auf 157,5 Mio. EUR, wovon 147,5 Mio. EUR bereits abgerufen und teilweise bezahlt waren. Die ausstehenden Zahlungen für die abgerufenen Anteile (9,5 Mio. EUR) werden unter langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen und zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Da die auszuweisenden langfristigen Verbindlichkeiten mit unverzinsten langfristigen Anleihen vergleichbar sind, wurde der beizulegende Zeitwert jeder derartigen Verbindlichkeit bei erstmaliger Erfassung als Zeitwert aller künftigen Zahlungsströme, abgezinst zum üblichen Marktzinssatz desselben Datums für ein bezüglich Währung, Laufzeit, Zinsart und sonstigen Faktoren ähnliches Finanzinstrument mit ähnlicher Kreditwürdigkeit geschätzt.

Ausstehende Einzahlungen für das gezeichnete Kapital, die noch nicht abgerufen wurden (442,5 Mio. EUR), sind unter den Eventualverbindlichkeiten erfasst.

Da die EBWE an keiner Börse notiert und auf Grund der vertraglichen Einschränkungen durch die Gründungsurkunde der Bank, die sich unter anderem auf den Verkauf von Beteiligungen beziehen, für den die Erwerbskosten als Obergrenze gelten und der auf die bestehenden Anteilseigner beschränkt ist, wird die Beteiligung der Gemeinschaften an der EBWE zu Anschaffungskosten abzüglich möglicher Wertminderungsabschreibungen ausgewiesen.

ECIP-Programm

Unter dieser Rubrik sind Kapitalbeteiligungen und nachrangiges Darlehenskapital für Joint Ventures ausgewiesen, die im Rahmen des ECIP-Programms („European Community Investment Partners“) in Asien, Lateinamerika, im Mittelmeerraum und in Südafrika eingerichtet wurden. Das ECIP-Programm gibt es seit vielen Jahren, doch es wurde frühzeitig beendet und existiert nur noch, weil seine Auflösung noch nicht abgeschlossen ist. Vor der endgültigen Einstellung muss noch das letzte Joint Venture abgeschlossen werden. Die meisten Transaktionen wurden bereits geschlossen, eingezogen bzw. in endgültige Finanzhilfen umgewandelt. Die offenen Vorgänge sind in Bearbeitung und werden derzeit geprüft, um ihre Einforderbarkeit und somit den Wert der Investitionen zu ermitteln.

Eurotech Capital, Venture Consort und JOP

Zweck von Eurotech Capital ist es, über ein Netz von Risikokapitalinvestoren Privatkapital für die Finanzierung transnationaler High-Tech-Projekte kleiner und mittlerer Unternehmen zu beschaffen. Ausgewiesen sind die seit 1990 gezahlten Beiträge, die Vorfinanzierungen entsprechen, welche bei Vertragsablauf unter bestimmten Bedingungen rückzahlbar sind. Die Beiträge der Gemeinschaften stellen keine Kapitalbeteiligungen im eigentlichen Sinn dar. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen fest stehenden Anteil an bestimmten Investitionen dieser Risikokapitalgesellschaften in Drittunternehmen. Die Bedingungen für die Rückzahlung der genannten Beiträge sind in den Verträgen zwischen den Gemeinschaften und den betreffenden Investitionsgesellschaften geregelt.

Das Instrument Venture Consort dient der Förderung grenzüberschreitender Zusammenschlüsse von Risikokapitalgesellschaften, die in KMU investieren. Hier handelt es sich um Beiträge, die seit 1985 für Investitionen in KMU mit innovativen Projekten bezahlt werden.

Das Phare/Tacis-Joint Venture-Programm JOP soll die Gründung und Entwicklung gemeinsamer Unternehmen in den mittel- und osteuropäischen Ländern und in den aus der Sowjetunion hervorgegangenen neuen Unabhängigen Staaten erleichtern.

Da es sich in allen drei Fällen um Risikokapitaltransaktionen handelt, lässt sich der derzeitige reale Wert dieser Beiträge trotz der Möglichkeit, dass bestimmte Beträge letztlich zurückgezahlt werden, nur schwer schätzen. Um die gebotene Vorsicht walten zu lassen, wurde eine Wertberichtigung um 100 % veranlasst, so dass die Beiträge in der Vermögensübersicht mit Null ausgewiesen sind.

Sonstige Finanzierungsinstrumente

Mit dem von der EBWE treuhändisch verwalteten Instrument der KMU-Finanzierungsfazilität (SME Finance Facility/SME Financing Mechanism) sollen die Investitionsfonds dazu angeregt werden, die Kapitalinvestitionen zugunsten der KMU in den PHARE-Ländern zu erhöhen und langfristig zu halten. Das Programm wird von der Kommission, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und der Entwicklungsbank des Europarates (CEB) unter Beteiligung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Europäischen Investitionsbank (EIB) gemeinsam finanziert.

Die Instrumente ETF-Startkapitalfazilität/Wachstum und Beschäftigung (Programm 1998-2000) und ETF-Startkapitalfazilität/MAP-Equity (Programm 2001-2005), die vom EIF treuhändisch verwaltet werden, unterstützen die Gründung und Finanzierung von KMU in der Startphase durch Investitionen in spezifische Risikokapitalfonds.

Die EGKS in Abwicklung bezog 1998 Anteile im Zuge des Eurotunnel-Umstrukturierungsplans. Diese wurden 2005 wieder abgestoßen.

ZUR VERÄUSSERUNG VERFÜGBARE INVESTITIONEN

EUR

 

EBWE

ECIP

Venture Consort JOP, Eurotech

KMU Finanzierungs-Fazilität

ETF Startkapital-Fazilität/Wachstum und Beschäftigung

ETF Startkapital-Fazilität MAP Equity

Eurotunnel

Gesamt

Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2004 (neu dargestellt)

157 500 000,00

1 269 739,36

0,00

1 453 155,69

35 100 523,63

2 381 756,00

7 092 286,00

204 797 460,68

Käufe

 

 

 

2 191 762,52

6 526 602,37

7 765 435,00

 

16 483 799,89

Veräußerungen und Abgänge

 

 

(3 239 356,00)

 

(11 826 491,00)

(66 505,00)

(7 092 286,00)

(22 224 638,00)

Wechselkursdifferenzen

 

 

 

 

29 206,00

18 309,00

 

47 515,00

Neubewertungs-Überschuss/(Verlust) Umbuchung zu Eigenkapital

 

 

 

 

7 978 667,00

200 293,00

 

8 178 960,00

Wertminderungsverlust

 

 

3 237 448,00

 

 

 

 

3 237 448,00

Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2005

157 500 000,00

1 269 739,36

(1 908,00)

3 644 918,21

37 808 508,00

10 299 288,00

0,00

210 520 545,57

Wäre die 2005 entwickelte, so genannte „Fair Value“-Methode, also die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, wie in Erläuterung E 1.5.4 beschrieben, zum 31. Dezember 2005 angewandt worden, hätten die Investitionen von „MAP EquityETF Startkapitalfazilität“ (Programm 1998-2000) und von „MAP EquityETF Startkapitalfazilität“ (Programm 2001-2005) mit 60 Mio. EUR bzw. 9,8 Mio. EUR ausgewiesen werden müssen.

3.3.3.2   Zu Handelszwecken gehaltene Anlagen

Die Europäischen Gemeinschaften setzen derivative Finanzinstrumente in Form von Währungs- und Zinsswaps oder zu Kurssicherungszwecken ein.

Währungs- und Zinsswaps stellen Verpflichtungen zum Austausch eines Pakets von Zahlungsströmen gegen ein anderes dar. Swaps führen zu einem wirtschaftlichen Austausch von Währungen oder Zinssätzen (etwa fixer gegen variable Zinssätze) oder einer Kombination derselben (wie im Fall des Cross-Currency Zinsswaps, bei dem die Zinssätze verschiedener Währungen ausgetauscht werden). Wie nachstehend beschrieben, dienen Swaps der Abstimmung von Zahlungsströmen aus Darlehen mit jenen der zugehörigen Anleihen.

Diese derivativen Finanzinstrumente entwickeln sich abhängig von den Schwankungen der Marktzinssätze oder Wechselkurse während ihrer Laufzeit günstig (Forderungen) oder ungünstig (Verbindlichkeiten). Wie günstig oder ungünstig sie sich entwickeln, kann ebenso wie der beizulegende Zeitwert der Forderungen und Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten erheblich schwanken.

Die EGKS in Abwicklung hat folgende Swap-Verträge abgeschlossen:

1994 wurde ein Zinsswap erworben, um die Zahlungsströme eines Darlehens mit 14-jähriger Laufzeit und Fixzinssatz von 12,077 % sowie mit einer zinsfreien Periode von fünf Jahren und Endfälligkeit am 26. März 2008 einerseits mit den Zahlungsströmen der zugehörigen Anleihe mit Fixzinssatz von 6,375 % und derselben Endfälligkeit anderseits abzugleichen.

1990 wurde eine Kombination aus Zinsswap und Cross-Currency Interest Rate Swap erworben, um die Zahlungsströme eines variabel verzinsten Francs-Darlehens (Rückstellung einmal je Quartal, ausgehend vom Dreimonats-Interbanken-Geldmarktsatz am Bankplatz Paris abzüglich 21 Basispunkte) mit Endfälligkeit am 13. März 2009 einerseits mit den Zahlungsströmen der zugehörigen Pfund-Sterling-Anleihe mit Fixzinssatz von 11,875 % und derselben Endfälligkeit andererseits abzugleichen.

SWAPS

Kontrahent

S&P-Rating

 

Nennwert

Whrg.

Konditionen

Fälligkeit

JP Morgan Chase Bank N.Y., Zweigstelle London

A+

Erhalt

100 000 000,00

USD

6,375 % p.a.

26.03.2008

K/A

K/A

Zahlg.

100 000 000,00

USD

0 % erste 5 Jahre, 12,077 % p.a. danach

26.03.2008

BNP Paribas

AA

Erhalt

60 000 000,00

GBP

11,875 % p.a.

13.03.2009

K/A

K/A

Zahlg.

60 000 000,00

GBP

3M LIBOR -0,31 %

13.03.2009

BNP Paribas

AA

Erhalt

60 000 000,00

GBP

3M LIBOR -0,31 %

13.03.2009

K/A

K/A

Zahlg.

85 036 062,00

EUR

3M EURIBOR -0,21 %

13.03.2009

Der beizulegende Zeitwert des Zinsswaps wurde durch Abzinsung der fixen Nettozahlungsströme anhand der Nullkupon-Swapkurse am Abschlussstichtag errechnet.

Die Bewertung des kombinierten Finanzinstruments erfolgte in zwei Schritten: Zunächst wurde die Zinsswap-Komponente durch Abzinsung der Zahlungsströme (fixe und variable Bestandteile), die sich bei Rückstellung der Swapposition am Abschlussstichtag ergeben würden, ermittelt (die Abzinsung wird zu Nullkupon-Swapkursen desselben Datums durchgeführt); anschließend wurde der Cross-Currency Zinsswap durch Abzinsung der Zahlungsströme (fixe und variable Bestandteile), die sich aus der Rückstellung der beiden variablen Swap-Bestandteile bei einem Standard-Zinsswap ergeben würden, ermittelt, wobei der Nennwert der endgültigen Austauschtransaktion bei Fälligkeit des Swaps berücksichtigt wurde.

Der beizulegende Zeitwert (einschließlich aufgelaufener Zinsen) der Swaps mit Endfälligkeit von mehr als einem Jahr nach dem Abschlussstichtag ist nachstehend genauer ausgeführt:

Zu Handelszwecken gehaltene Anlagen

EUR

Derivative Finanzinstrumente

 31.12.2005

31.12.2004

Neu dargestellt

Swaps der EGKS in Abwicklung

27 509 180,02

30 917 567,38

3.4   DARLEHEN

Unter dieser Rubrik sind die Forderungen der Europäischen Gemeinschaften mit Fälligkeiten über einem Jahr ausgewiesen.

3.4.1   Darlehen aus dem gemeinschaftlichen Haushaltsplan und der EGKS in Abwicklung

Dieser Posten betrifft im Wesentlichen Risikokapitaltransaktionen und Darlehen, die Drittländern im Rahmen der Zusammenarbeit zu Sonderbedingungen gewährt wurden, sowie Wohnbaudarlehen der EGKS in Abwicklung aus deren Eigenmitteln.

Risikokapitaltransaktionen

Bei den Risikokapitaltransaktionen handelt es sich um Darlehen, die zur Finanzierung von Kapitalbeteiligungen an Finanzmittler vergeben werden. Die zugehörigen Verträge weisen nicht die grundlegenden und bestimmenden Merkmale eines Darlehens auf, weil kein feststehender Tilgungsplan und kein Zinssatz auf das Kapital vereinbart werden, weshalb sie für Bewertungszwecke ähnlich wie indirekte Kapitalbeteiligungen behandelt werden. Buchhalterisch werden sie zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungsrückstellungen erfasst, weil keine Marktpreisnotierung eines aktiven Marktes vorliegt und ihr beizulegender Zeitwert nicht zuverlässig ermittelt werden kann. Die Wertminderungsrückstellungen zum Abschlussstichtag beruhen auf den von den Vertragspartnern der Finanzierung bekannt gegebenen vorläufigen oder endgültigen Abschreibungen.

Darlehen zu Sonderbedingungen

Darlehen zu Sonderbedingungen werden zu günstigen Zinssätzen gewährt. Diese sind anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen, der im Fall günstigerer als der marktüblichen Zinsen dem Nettozeitwert der erwarteten Zahlungsströme entspricht, abgezinst zum geltenden EIB-Durchschnittszinssatz für Kreditnehmer in den jeweiligen Ländern, und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst wird. Die Wertminderungsrückstellungen beruhen, wie im jeweiligen Finanzierungsvertrag vorgesehen, gegebenenfalls auf den vorläufigen oder endgültigen Abschreibungen.

Wohnbaudarlehen der in Abwicklung befindlichen EGKS

Bei den Wohnbaudarlehen handelt es sich um die von der EGKS gemäß Artikel 54 und 54.2 des EGKS-Vertrags aus Eigenmitteln gewährte Darlehen. Sie werden zu einem festen Zinssatz von 1 % gewährt und daher als Darlehen zu Vorzugszinsen eingestuft. Zunächst werden sie zum beizulegenden Zeitwert erfasst, der dem Nettozeitwert der erwarteten Zahlungsströme entspricht, abgezinst zum marktgängigen Zinssatz für die von den Mitgliedstaaten der Darlehensnehmer begebenen Anleihen mit vergleichbarer Fälligkeit, während sie in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst sind. Die Wertminderungsrückstellungen beruhen gegebenenfalls, wie im jeweiligen Finanzierungsvertrag vorgesehen, auf den vorläufigen oder endgültigen Abschreibungen.

3.4.2   Darlehen aus Anleihemitteln

Gemäß den Gründungsverträgen der Europäischen Gemeinschaften kann der Rat, wenn er dies für erforderlich hält, durch einstimmiges Votum Garantie- oder Anleiheprogramme genehmigen, um die politischen Ziele der Europäischen Union zu erreichen. Die Gemeinschaftsanleihen stellen unmittelbare finanzielle Verpflichtungen der Gemeinschaften und nicht des einen oder anderen Mitgliedstaates dar. Dazu gehören die im Rahmen der makrofinanziellen Hilfe (MFH), die von Euratom sowie die von der EGKS in Abwicklung gewährten Darlehen.

Gemäß den in Erläuterung E 1.5.4 beschriebenen Grundsätzen der Rechnungsführung werden die Darlehen anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments bei dessen erstmaliger Erfassung entspricht normalerweise seinem Transaktionspreis. Bezieht sich jedoch ein Teil des erhaltenen oder bezahlten Entgelts nicht auf das Finanzinstrument, wird der beizulegende Zeitwert des Finanzinstruments anhand einer eigenen Bewertungstechnik geschätzt. Mit dieser Bewertungstechnik soll ermittelt werden, wie hoch der Transaktionspreis bei erstmaliger Erfassung in einem marktgängigen Austausch nach den üblichen wirtschaftlichen Erwägungen gewesen wäre. Im besonderen Fall der Euratom- und MFH-Darlehen erhält der Darlehensnehmer die Vorzugszinsen einer Einstufung der Kreditwürdigkeit als AAA, während unter normalen Bedingungen zur Besicherung des Darlehens ein Aufschlag unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kreditwürdigkeit zur Anwendung kommen würde. Die hier von den Gemeinschaften angewandte Bewertungstechnik geht von der historischen risikobereinigten Ertragskurve und der Annahme aus, dass die Darlehensnehmer in Kreditklassen eingeteilt werden. Die historische Risikoprämie für die jeweilige Kreditklasse und Fälligkeit wird zur Ableitung der durchschnittlichen risikoneutralen Hazard Rate auf der Grundlage einer auf Anleihen zutreffenden Rückführungsrate herangezogen. Die durchschnittliche risikoneutrale Hazard Rate wird anschließend auf die für Darlehen der Gemeinschaften geltende Rückführungsrate angewandt, um daraus die Darlehens-Zahlungsströme berechnen zu können. Auf Grund dieser Bewertungstechnik entspricht der sinkende Wert eines mit Ausfallsrisiko behafteten endfälligen Darlehens bei einer Laufzeit zwischen 1 und 20 Jahren bei unterschiedlichen Aufschlägen je nach entsprechender Kreditwürdigkeit der Darlehensnehmer und Rückführungsraten entsprechend der tatsächlich erwarteten Einbringlichkeit von Darlehen souveräner Emittenten der Gemeinschaften und unter der Annahme einer risikofreien Rendite von 4 % immer knapp dem Nennwert. Deshalb wurde eine erstmalige Erfassung der Darlehen der Gemeinschaft zu ihrem Nennwert als sinnvoll und angemessen erachtet.

MFH-Darlehen (makrofinanzielle Hilfe)

MFH-Darlehen oder makrofinanzielle Hilfen sind ein makroökonomisch begründetes Finanzinstrument zur ungebundenen und nicht eigens gewidmeten Unterstützung von Drittländern mit Problemen in ihrer Zahlungsbilanz oder mit Haushaltsproblemen. Diese Darlehen werden als mittel- bis langfristige Kredite oder Finanzhilfen oder als Kombination aus beidem gewährt und verstehen sich zumeist als Ergänzung zu den Stabilisierungs- und Reformprogrammen des Internationalen Währungsfonds.

Die MFH ist ihrem Wesen nach ein außerordentliches Programm und wird von Fall zu Fall angewendet. Sie ist grundsätzlich Ländern in geografischer Nähe zum Gebiet der Europäischen Union vorbehalten, die Demokratie und Menschenrechte beachten und mit denen die EU starke politische, wirtschaftliche und Handelsbeziehungen verbinden. Diese Art der Finanzhilfe ist an die Erfüllung bestimmter wirtschaftlicher und finanzpolitischer Bedingungen gebunden.

Aus Gründen der Wesentlichkeit wird die Effektivzinssatzmethode auf Darlehen und Anleihen nicht gesondert angewandt. Die Transaktionskosten werden unmittelbar in der Ergebnisrechnung als Aufwand verbucht.

Euratom-Darlehen

Euratom ist eine durch die Kommission vertretene eigene Rechtspersönlichkeit innerhalb der Europäischen Union. Finanzielles Ziel dieser Einrichtung ist es, Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten Darlehen zu gewähren:

An die Mitgliedstaaten vergebene Euratom-Darlehen werden zur Finanzierung von Investitionsprojekten in Zusammenhang mit der industriellen Stromerzeugung in Kernkraftwerken und für industrielle Anlagen mit nuklearem Brennstoffzyklus in diesen Staaten gewährt.

An Nicht-Mitgliedstaaten vergebene Euratom-Darlehen dienen der Verbesserung der Sicherheit und Effizienz von Kernkraftwerken und bestehenden oder in Bau befindlichen Anlagen mit nuklearem Brennstoffzyklus. Die Projekte können sich auch auf die Außerbetriebnahme von Anlagen beziehen, bei denen Umbauten zur Anhebung der Sicherheit auf westlichen Standard technisch oder wirtschaftlich nicht gerechtfertigt erscheinen, und die, würden sie einfach stillgelegt, ein Sicherheitsrisiko darstellten. Die Finanzierung kann ebenso für Investitionen in der Zeit zwischen der Schließung und dem Beginn der Außerbetriebnahme wie für die Außerbetriebnahme selbst gewährt werden. Eine Finanzierung der Außerbetriebnahme kommt nur dann in Betracht, wenn während des Betriebs der Anlage keine Rückstellungen zur Finanzierung dieser Maßnahmen gebildet wurden.

Aus Gründen der Wesentlichkeit wird die Effektivzinssatzmethode nicht gesondert auf Darlehen und Ausleihungen angewandt. Die Transaktionskosten werden direkt in der Ergebnisrechnung als Aufwand verbucht.

Darlehen der EGKS in Abwicklung

Dieser Posten beinhaltet überwiegend von der EGKS in Abwicklung gewährte Darlehen oder Anleihen gemäß den Artikeln 54 und 56 des EGKS-Vertrages sowie zwei nicht notierte Schuldverschreibungen der Europäischen Investitionsbank (EIB) als Ersatz für einen ausgefallenen Schuldner. Diese Schuldverschreibungen werden bis zu ihrer Endfälligkeit 2017 und 2019 als Sicherheit für den Zinsendienst der zugehörigen Ausleihungen gehalten.

Die Änderungen im Buchwert entsprechen der Änderung der aufgelaufenen Zinsen zuzüglich der jährlichen Tilgung in Form bezahlter Prämien und der zu Beginn entstandenen Transaktionskosten, wobei zur Berechnung die Effektivzinsmethode herangezogen wird.

Dabei ergaben sich folgende Effektivzinssätze (als Zinsband):

Effektivzinssätze auf Darlehen aus Anleihemitteln

Anleihen

31.12.2005

31.12.2004

Makrofinanzielle Hilfe (MFH)

2,039 % — 4,54 %

2,075 % — 4,54 %

Euratom

2,224 % — 5,76 %

2,241 % — 5,76 %

EGKS in Abwicklung

2,241 % — 12,077 % (10)

2,276 % — 12,077 % (10)


DARLEHEN AUS DEN HAUSHALTSMITTELN DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN UND DER EGKS IN ABWICKLUNG

EUR

Art des Darlehens

Stand zum 31.12.2004 neu dargestellt

Neue Darlehen

Rückzahlungen

Wechselkursdifferenzen

Änderungen im Buchwert

Wertminderungsverlust

Nettowert zum 31.12.2005

Fälliger Betrag

< 1 Jahr

Fälliger Betrag

> 1 Jahr

Darlehen zu Sonderbedingungen

175 103 234,52

0,00

(17 122 923,18)

0,00

12 030 468,16

0,00

170 010 779,50

0,00

170 010 779,50

Risikokapitaltransaktionen

215 939 683,21

19 147 397,00

(14 893 518,33)

3 881 554,00

0,00

(181 986,77)

223 893 129,11

0,00

223 893 129,11

ECIP-Darlehen

1 634 336,59

0,00

(1 784 131,45)

0,00

0,00

313 528,22

163 733,36

119 080,24

44 653,12

Darlehen für Wanderarbeitnehmer

11 008,86

0,00

(11 008,86)

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

EGKS in Abwicklung

48 545 467,75

0,00

(8 773 724,00)

147 654,25

3 744 415,00

0,00

43 663 813,00

157 003,00

43 506 810,00

Gesamt

441 233 730,93

19 147 397,00

(42 585 305,82)

4 029 208,25

15 774 883,16

131 541,45

437 731 454,97

276 083,24

437 455 371,73


DARLEHEN AUS ANLEIHEMITTELN

EUR

Art des Darlehens

Stand zum 31.12.2004 neu dargestellt

Neue Darlehen

Rückzahlungen

Wechselkursdifferenzen

Änderungen im Buchwert

Wertminderungsverlust

Nettowert zum 31.12.2005

Fälliger Betrag

< 1 Jahr

Fälliger Betrag

> 1 Jahr

Makrofinanzielle Hilfe (MFH)

1 220 549 230,50

15 000 000,00

(149 000 000,00)

0,00

(289 993,38)

0,00

1 086 259 237,12

23 122 853,34

1 063 136 383,78

Euratom

172 468 638,77

215 000 000,00

 

0,00

1 365 031,88

0,00

388 833 670,65

0,00

388 833 670,65

EGKS in Abwicklung

492 509 315,00

0,00

(2 009 133,00)

19 075 678,00

(1 674 783,00)

0,00

507 901 077,00

0,00

507 901 077,00

Gesamt

1 885 527 184,27

230 000 000,00

(151 009 133,00)

19 075 678,00

(599 744,50)

0,00

1 982 993 984,77

23 122 853,34

1 959 871 131,43

3.5   LANGFRISTIGE VORFINANZIERUNGEN

Vorfinanzierungen sind Zahlungen, die dem Empfänger einen finanziellen Vorschuss und somit Liquidität gewähren sollen. Sie können sich auf mehrere Teilzahlungen über einen im jeweiligen Vorfinanzierungsvertrag festgelegten Zeitraum verteilen. Die Fazilität oder der Vorschuss wird entweder in der vertraglich vereinbarten Zeit für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet oder muss zurückgezahlt werden. Tätigt der Empfänger keine förderfähigen Ausgaben, ist die Rückzahlung der Vorfinanzierung an die Europäischen Gemeinschaften zwingend vorgeschrieben. Die ausbezahlte Vorfinanzierung gilt daher so lange nicht als endgültige Aufwendung, wie die entsprechenden vertraglichen Bedingungen nicht erfüllt sind, und wird somit in der Vermögensübersicht mit der ersten Zahlung als Forderung geführt. Der Vorfinanzierungsbetrag in den Aktiva der Vermögensübersicht sinkt entweder oder verschwindet mit der Anerkennung förderbarer Kosten und getätigter Rückzahlungen ganz. Wird ein Vorfinanzierungsbetrag von den Gemeinschaften nach entsprechender Analyse der Förderfähigkeit eines eingegangenen Zahlungsantrags ganz oder teilweise genehmigt, muss der Betrag der förderfähigen Ausgaben der Vermögensübersicht herausgenommen und in der Ergebnisrechnung als Aufwand verbucht werden. Die dem Empfänger nachweislich entstandenen Ausgaben werden anschließend mit Hilfe von Zwischen- oder Endzahlungen erstattet. Der Vorfinanzierungsbetrag wird dabei ganz oder teilweise abgerechnet.

Vorfinanzierungen werden zum geschätzten einbringlichen Betrag bewertet. Die Gemeinschaften überprüfen ihre Vorfinanzierungen immer dann auf „Wertminderungen“, wenn Ereignisse, geänderte Umstände oder Informationen darauf hindeuten, dass der Buchwert der Forderung möglicherweise uneinbringlich sein könnte. Bei dieser Bewertung werden auch die zur Vorfinanzierung vorgelegten Garantien berücksichtigt. Voraussichtlich uneinbringliche Vorfinanzierungen oder Beträge, deren Rückzahlung kaum zu erwarten ist, werden als Wertminderung oder Aufwand in der Ergebnisrechnung erfasst. Der Buchwert der Vorfinanzierung in der Vermögensübersicht vermindert sich um den entsprechenden Betrag.

Die Bewertung der am Jahresende noch ausstehenden Vorfinanzierungen entspricht dem ursprünglich ausbezahlten Betrag abzüglich Rückzahlungen, bereits abgerechneten förderbaren Beträgen, Schätzwert der am Jahresende noch nicht abgerechneten förderbaren Beträge sowie Wertminderungen. Die Garantien für die vorfinanzierten Beträge werden außerbilanzmäßig als Eventualforderungen ausgewiesen.

Im Allgemeinen werden Zinseinnahmen aus allen ausbezahlten Vorfinanzierungen erzielt, es sei denn, es handelt sich um Beträge, die an Mitgliedstaaten oder als Heranführungshilfe ausbezahlt werden. Diese Zinsen werden mit ihrer jeweiligen vertraglichen Fälligkeit erfasst. Eine Schätzung der abgegrenzten Zinserlöse wird anhand möglichst zuverlässiger Informationen zum Jahresende vorgenommen und in der Vermögensübersicht ausgewiesen. Im Rechtstitel zu diesen Zinsen muss jeweils eine von zwei bestehenden Vorfinanzierungskategorien angegeben sein — Europäische Gemeinschaften oder Dritte. Der Unterschied zwischen den beiden Kategorien besteht darin, dass die von den „Europäischen Gemeinschaften“ erzielten Vorfinanzierungszinsen Eigentum der Gemeinschaften bleiben und daher an die Gemeinschaften zurückbezahlt werden müssen, während Zinserträge aus Vorfinanzierungen an Dritte Eigentum der Empfänger sind.

Langfristige Vorfinanzierungen

EUR

Verwaltungsart

Außenstände zum 31.12.2005

Vorfinanzierungen der Europäischen Gemeinschaften

Direkte zentrale Verwaltung Betriebskostenzuschüsse

3 120 098,90

Vorfinanzierungen Dritter

Direkte zentrale Verwaltung operative Maßnahmen

144 832 316,07

Dezentrale Verwaltung

106 081 969,40

Geteilte Verwaltung

22 477 696 941,48

Langfristige Vorfinanzierungen gesamt

22 731 731 325,85

Da viele der über Strukturfondsmaßnahmen finanzierten Projekte ihrem Wesen nach langfristig angelegt sind, stehen die zugehörigen Vorfinanzierungen mehr als ein Jahr lang zur Verfügung. Diese Vorfinanzierungsbeträge werden daher beim Anlagevermögen ausgewiesen. Die Kommission leistet unmittelbar nach Annahme des Programms eine Vorfinanzierung in Höhe von 7 % der Gesamtbeteiligung der Strukturfonds. Werden binnen 18 Monaten keinerlei Ausgaben im Rahmen des betreffenden Programms gemeldet, so ist diese Vorfinanzierung zurückzuzahlen. In der Folge leistet die Kommission Zwischenzahlungen entsprechend den von den Mitgliedstaaten tatsächlich getätigten und bescheinigten Ausgaben. Ein Saldo von 5 % wird bis zum Abschluss des Programms einbehalten und erst ausgezahlt, nachdem alle erforderlichen Belege bei der Kommission eingegangen und von dieser bestätigt wurden. Die Zahlungen werden stets der jeweils ältesten Mittelbindung zugeordnet.

3.6   LANGFRISTIGE FORDERUNGEN

Langfristige Forderungen

EUR

 

Stand zum 31.12.2005

Stand zum 31.12.2004 neu dargestellt

Gebäudebeitrag

42 325 657,00

62 004 976,00

Von Mitgliedstaaten fällige Beträge

134 827 865,00

155 743 558,00

Darlehen für Mitarbeiter der EGKS

20 101 723,12

21 004 999,12

EAWE-Kreditprogramme

40 014 742,29

62 388 235,71

Garantien und Einlagen

6 535 636,06

6 642 128,24

Gesamt

243 805 623,47

307 783 897,07

Beim Gebäudebeitrag handelt es sich in der Hauptsache um den Finanzbeitrag des Königreichs Belgien von 176 Mio. EUR zum Parlamentsgebäude D3, dessen Laufzeit 10 Jahre beträgt und der 2008 endet. Zum Jahresende sind über ein Jahr terminierte Fälligkeiten von 42,3 Mio. EUR zu verzeichnen (Vergleichswert 2004: 62 Mio. EUR), während weitere 21,4 Mio. EUR im Folgejahr fällig werden (Vergleichswert 2004: 21,1 Mio. EUR).

Die von den Mitgliedstaaten einbringlichen Beträge beziehen sich auf Beträge für die EGKS in Abwicklung von den früheren Beitrittsländern. Insgesamt belaufen sich die Beiträge auf 170 Mio. EUR und müssen in vier Raten am ersten Werktag eines jeden Jahres ab 2006 in folgender Höhe bezahlt werden: 15 %, 20 %, 30 % und 35 %. Der Nettozeitwert dieser Beträge machte zum Jahresende 158,8 Mio. EUR aus (2004: 155,7 Mio. EUR), die sich auf langfristige Forderungen von 134,8 Mio. EUR (2004: 155,7 Mio. EUR) und kurzfristige Forderungen von 24 Mio. EUR (2004: Null) verteilen.

Ebenfalls enthalten ist ein Betrag von 20,1 Mio. EUR in Zusammenhang mit den von der EGKS in Abwicklung an Beamte der Europäischen Gemeinschaften vergebenen Darlehen. Diese Darlehen werden von der EGKS in Abwicklung aus Eigenmitteln finanziert und gegenwärtig von der Kommission verwaltet. Die Kreditprogramme der EAWE (Europäische Agentur für Wiederaufbau und Entwicklung) beziehen sich in erster Linie auf Vorauszahlungen für vorausbezahlte Gegenwertfonds und Kreditfazilitäten.

II.   UMLAUFVERMÖGEN

3.7   LAGERBESTANDE

LAGERBESTANDE

EUR

Beschreibung

Anschaffungswert

Wertberichtigung

Nettobuchwert zum 31.12.2005

Nettobuchwert zum 31.12.2004 neu dargestellt

Wissenschaftliche Ausstattung:

Wissenschaftliches Material

11 109 187,38

0,00

11 109 187,38

664 820,59

Spaltbares Material

32 195 147,92

0,00

32 195 147,92

13 989 565,81

Schweres Wasser

14 923,00

0,00

14 923,00

14 923,00

Impfstoffe

6 857 590,00

0,00

6 857 590,00

6 857 590,00

Zum Wiederverkauf

63 561 282,00

0,00

63 561 282,00

36 834 072,25

Produktionsmaterial

6 895 280,89

0,00

6 895 280,89

0,00

Veröffentlichungen

9 598 355,07

(3 761 430,34)

5 836 924,73

4 894 077,03

Gesamt

130 231 766,26

(3 761 430,34)

126 470 335,92

63 255 048,68

Die Bestandszugänge bei wissenschaftlichem Material sind auf die erstmalige Einbeziehung von Rohmaterial im Wert von 10 Mio. EUR zurückzuführen. Der massive Anstieg des spaltbaren Materialbestands hängt damit zusammen, dass im Haushaltsjahr 2005 auf Grund einer Änderung bei den Schätzungen keine Wertberichtigung durchgeführt wurde. Zuvor wurde jedoch eine solche Wertberichtung vorgenommen, wenn während des Jahres keine Bestandsbewegungen stattgefunden hatten, während die Bestände nunmehr zum geringeren Wert von Anschaffungskosten und erzielbarem Veräußerungswert geführt werden. Dies ist auch der Grund für die Zugänge bei wissenschaftlichem Material zum Wiederverkauf. Ein weiterer Grund für den Anstieg dieser Bestände liegt in der Einbeziehung von 20 Mio. EUR an im Bau befindlichen Anlagen in die Bestände zum Wiederverkauf.

Die Kommission verfügt über Lagerbestände an Produktionsmitteln, die mit 6,9 Mio. EUR bewertet sind und überwiegend aus Gebäude-Erhaltungsmaterial und Ersatzteilen bestehen, die von den Gemeinsamen Forschungsstellen verwendet werden.

Der Stand der vom Amt für Veröffentlichungen gehaltenen und/oder verwalteten Veröffentlichungen, für die ein Aufwand verbucht wird (kostenpflichtige Veröffentlichungen) wird infolge der Analyse aus dem Jahr 2001 mit Null bewertet. Nicht zum Wiederverkauf bestimmte Veröffentlichungen werden auf der Grundlage der Durchschnittskosten der Anlagen zum Wiederverkauf bewertet. Bestände mit geringem Umschlag werden jährlich um ein Drittel abgeschrieben.

3.8   KURZFRISTIGE INVESTITIONEN

Die kurzfristigen Investitionen bestehen aus zur Veräußerung verfügbaren Finanzanlagen, die zu Rendite- oder Ertragszwecken gekauft oder gehalten werden, um eine bestimmte Anlagenstruktur zu erreichen oder eine zweite Liquiditätsquelle zu erhalten, und können daher als Reaktion auf Liquiditätsanforderungen oder Änderungen der Zinssätze veräußert werden. Ebenfalls hierzu gehören die zu Handelszwecken gehaltenen Anlagen.

3.8.1   Kurzfristige, zur Veräußerung verfügbare Anlagen

Kurzfristige, zur Veräußerung verfügbare Anlagen

EUR

 

KMU Finanzierungs-Fazilität

ETF Startkapital-Fazilität/Wachstum

TEN Risikokapital EIB

EGKS in Abwicklung

Gesamt

Stand zum 31.12.2004 (neu dargestellt)

22 027 144,89

15 993 581,81

0 00

1 403 111 917,00

1 441 132 643,70

Käufe

11 995 800,00

0 00

3 000 000,00

336 634 706,48

351 630 506,48

Veräußerungen und Abgänge

(12 000 000,00)

(12 000 000,00)

 

(321 119 440,06)

(345 119 440,06)

Anpassung zu fortgeführten Anschaffungskosten

7 320,00

 

 

 

7 320,00

Änderung im Buchwert

49 867,11

1 104,19

0,00

(8 067 709,01)

(8 016 737,71)

Neubewertungs-Überschuss/(Verlust) Umbuchung zu Eigenkapital

8 040,00

9 979,00

0,00

0,00

18 019,00

Stand zum 31.12.2005

22 088 172,00

4 004 665,00

3 000 000,00

1 410 559 474,41

1 439 652 311,41

KMU-Finanzierungsfazilität — ETF-Startkapitalfazilität Wachstum und Beschäftigung

Bei all diesen Investitionen handelt es sich um Euro-Annuitätenanleihen mit einer Kreditwürdigkeit von AAA, die an aktiven Märkten notieren. Der Nennwert der Schuldverschreibungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr belief sich zum 31. Dezember 2005 auf 4 Mio. EUR (2004: 24 Mio. EUR). 2005 wurde eine neue Anleihe gezeichnet.

TEN Risikokapital EIB

Investitionen im Rahmen der TEN Risikokapitalfazilität (die bisher erst 3 Mio. EUR ausmacht) erfolgen mittels Errichtung einer gemeinsamen Sondereinrichtung (im gemeinsamen Eigentum der EIB und des Galaxy-Fonds, des TEN RCF-Partners) unter der Bezeichnung GALAXY — A28 für Projekte der Transeuropäischen Netze unter Einbindung privater Investitionen. Diese Investitionen stellen eine Kapitalbeteiligung an der genannten Sondereinrichtung dar und sollten daher entsprechend auch als Kapitalbeteiligung in der Vermögensrechnung der Gemeinschaften ausgewiesen werden.

EGKS in Abwicklung

Laut internen Vorschriften zur umsichtigen Vorgehensweise der EGKS in Abwicklung müssen diese Investitionen auf Wertpapiere erstklassiger Institute beschränkt bleiben. Bei sämtlichen Investitionen handelt es sich um an aktiven Märkten notierende, auf Euro lautende Schuldtitel. Angaben über das Investitionsportfolio in Bezug auf Emittenten und Kreditwürdigkeit sind Erläuterung E.7.13 zu entnehmen. Am 31. Dezember 2005 beliefen sich diese Schuldtitel (zu ihrem beizulegenden Zeitwert), deren Laufzeit im Haushaltsjahr 2006 endet, auf 237,4 Mio. EUR (2004: 200,1 Mio. EUR).

3.8.2   Kurzfristige zu Handelszwecken gehaltene Anlagen

Kurzfristige zu Handelszwecken gehaltene Anlagen

EUR

Derivative Finanzinstrumente

 31.12.2005

31.12.2004

Neu dargestellt

MFH-Zinsswaps

0,00

1 689 247,14

Der nachstehend näher erläuterte Swapvertrag zum MFH-Programm (makrofinanzielle Hilfe) wurde abgeschlossen, um die Zahlungsströme eines variabel verzinsten Darlehens mit Endfälligkeit am 22. Dezember 2008 einerseits mit den Zahlungsströmen der zugehörigen fest verzinsten Anleihe mit Endfälligkeit am 22. Dezember 2005 andererseits abzustimmen. Der Swapvertrag zerfällt in zwei „Tranchen“: Die „Swap-Tranche“, bei der sowohl der variable als auch der feststehende Zinsteil aktiv war, mit Endfälligkeit am 22. Dezember 2005, und die zweite „Tranche“, die nur einen variabel verzinsten Teil aufweist und eine am selben Datum aufgelegte Anleihe darstellt.

SWAPS

Vertragspartner

Kreditwürdigkeit nach S & P

 

Nennwert

Währung

Konditionen

Fälligkeit

BNP Paribas

AA

Erhalt

125 000 000,00

EUR

fest verzinst, 4 531 250 EUR /Jahr

22.12.2005

K/A

K/A

Zahlg.

125 000 000,00

EUR

EUR -6M LIBOR -0,147 %

22.12.2005

Der beizulegende Zeitwert der „Swap-Tranche“ wurde durch Abzinsung der Zahlungsströme (fixe und variable Zinsen) ermittelt, die sich aus der Rückbuchung der Swapposition in der Vermögensübersicht ergeben würden (Abzinsung anhand der Nullkupon-Swapsätze zum selben Datum).

3.9   KURZFRISTIGE VORFINANZIERUNGEN

Die Aufteilung der ausstehenden Beträge zwischen den verschiedenen Verwaltungsarten spiegelt die im Haushaltsjahr 2005 (Vergleichszahlen für 2004 stehen nicht zur Verfügung) ausbezahlten Vorfinanzierungen wider. Die historischen Vorfinanzierungsbeträge sind in der Eröffnungsbilanz als erste ausgewiesen und erscheinen gesondert in einer Zeile.

Die antizipativen Passiva stellen den Betrag der tatsächlich förderfähigen Kosten dar, die Schätzungen zufolge den Empfängern der ausstehenden Vorfinanzierungsbeträge zum Jahresende entstanden, den Gemeinschaften aber noch nicht gemeldet worden waren. Diese Beträge werden in der Ergebnisrechnung als Aufwand ausgewiesen. Erläuterung 3.5 enthält weitere Erklärungen zu den langfristigen Vorfinanzierungen.

Kurzfristige Vorfinanzierungen

EUR

Art der Verwaltung

 

Außenstände zum 31.12.2005

Bruttovorfinanzierungen der Europäischen Gemeinschaften:

Direkte zentrale Verwaltung

Finanzhilfen für Maßnahmen

4 790 792 434,87

Betriebskostenzuschüsse

111 387 513,26

Indirekte zentrale Verwaltung

Nationale Behörden

620 077 642,63

Finanzierungstätigkeiten

63 518 496,96

Sonstige

3 583 333,00

Dezentrale Verwaltung

 

195 456 099,10

Sonstige

 

473 882 469,99

Vorfinanzierungen durch andere Einrichtungen und Agenturen

6 482 306,56

Historische Salden aus Vorfinanzierungen (11)

 

5 254 181 771,25

Bruttovorfinanzierungen gesamt

 

11 519 362 067,62

Abzüglich antizipativer Passiva:

Direkte zentrale Verwaltung

 

(5 891 600 089,98)

Indirekte zentrale Verwaltung

 

(1 376 200 198,71)

Dezentrale Verwaltung

 

(122 922 410,00)

Sonstige

 

(169 505 546,79)

Vorfinanzierungen der Europäischen Gemeinschaften gesamt

3 959 133 822,14

Vorfinanzierungen Dritter

Direkte zentrale Verwaltung

Beschaffung

260 024 355,90

Operative Maßnahmen

356 060 584,56

Dezentrale Verwaltung

 

361 009 093,23

Geteilte Verwaltung

 

390 843 176,32

Gemeinsame Verwaltung

 

317 053 334,83

Vorfinanzierungen durch andere Einrichtungen und Agenturen

143 664 170,02

Historische Salden aus Vorfinanzierungen (11)

 

2 774 751 315,50

Bruttovorfinanzierungen gesamt

 

4 603 406 030,36

Abzüglich antizipativer Passiva:

Direkte zentrale Verwaltung

 

(1 199 787 477,00)

Dezentrale Verwaltung

 

(382 891 261,00)

Geteilte Verwaltung

 

(201 212 486,00)

Gemeinsame Verwaltung

 

(143 223 312,00)

Sonstige

 

(1 943 330,98)

Vorfinanzierungen Dritter gesamt:

2 674 348 163,38

Kurzfristige Vorfinanzierungen gesamt

6 633 481 985,52

3.10.   KURZFRISTIGE FORDERUNGEN

Kurzfristige Forderungen

EUR

 

Stand zum 31.12.2005

Stand zum 31.12.2004 neu dargestellt

Langfristige Forderungen mit Fälligkeit in weniger als einem Jahr

45 918 358,03

50 826 727,14

Kurzfristige Forderungen

4 243 426 047,08

4 435 308 351,36

Verschiedene Forderungen

21 591 738,74

44 898 157,64

Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen

2 926 918 379,47

2 608 028 778,50

Gesamt

7 237 854 523,32

7 139 062 014,64

3.10.1   Langfristige Forderungen mit Fälligkeit innerhalb eines Jahres

Dieser Posten beläuft sich auf 45,9 Mio. EUR (Vergleichswert 2004: 50,8 Mio. EUR) und stellt in erster Linie die Darlehen mit einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag (siehe dazu Erläuterung 3.4 oben) und den finanziellen Beitrag des belgischen Staats zum Kauf und zur Ausstattung des D3 Gebäudes für das Parlament dar (siehe dazu Erläuterung 3.6 oben). Ebenfalls enthalten sind die von den früheren Beitrittsländern geschuldeten kurzfristigen Beitragszahlungen zur EGKS in Abwicklung (siehe Erläuterung E.3.6 oben.)

3.10.2   Kurzfristige Forderungen

Kurzfristige Forderungen

EUR

Kontengruppe

Zum 31.12.2005

Zum 31.12.2004, neu dargestellt

Bruttobetrag

Abgeschrieben

Nettowert

Bruttobetrag

Abgeschrieben

Nettowert

Kunden

2 371 840 418,60

(149 841 788,65)

2 221 998 629,95

1 435 132 856,81

(177 742 051,83)

1 257 390 804,98

Mitgliedstaaten

3 252 041 919,04

(1 603 860 946,87)

1 648 180 972,17

3 976 072 649,01

(1 586 639 391,71)

2 389 433 257,30

EFTA

29 607 404,80

0,00

29 607 404,80

36 797 915,81

0

36 797 915,81

Drittstaaten

126 449 842,51

(627 693,54)

125 822 148,97

77 282 595,98

0

77 282 595,98

Andere

229 666 086,81

(11 849 195,62)

217 816 891,19

675 014 983,85

(611 206,56)

674 403 777,29

Gesamt

6 009 605 671,76

(1 766 179 624,68)

4 243 426 047,08

6 200 301 001,46

(1 764 992 650,10)

4 435 308 351,36

3.10.2.1   Kunden

Hierbei handelt es sich um die bis zum 31. Dezember 2005 in der Rechnungsführung erfassten Einziehungsanordnungen, die als festgestellte und noch einzuziehende Forderungen zu verbuchen sind und nicht unter den anderen Aktivposten der Vermögensübersicht erfasst werden.

Bezüglich der verhängten Geldbußen von 4 274,7 Mio. EUR zum 31.12.2005 wurden insgesamt 2 103,3 Mio. EUR vorläufig eingezogen. Der Restbetrag von 2 171,4 Mio. EUR ist in dieser Rubrik enthalten, wobei 1 465,7 Mio. EUR durch Bankgarantien abgedeckt sind. Die vorläufigen Zahlungen (und zugehörigen Zinsen) werden mit den entsprechenden Forderungen verrechnet und als Barmittel mit Verfügungsbeschränkung in der Rubrik Barmittel erfasst. Die Bankgarantien werden als Eventualforderungen außerbilanzmäßig erfasst. Die außerbilanzmäßig unter den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesenen Beträge in Höhe von insgesamt 4 427 Mio. EUR entsprechen den gesamten ausstehenden Forderungen auf Grund noch umzusetzender Gerichtsurteile zuzüglich der bis zum Ergehen einer endgültigen Entscheidung auf die vorläufig gezahlten Beträge anfallenden Zinsen.

3.10.2.2   Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten

Vorfinanzierungen an Mitgliedstaaten

Im Haushaltsjahr 2004 betraf dieser Betrag die von der Kommission an verschiedene Mitgliedstaaten aus dem Dringlichkeitsfonds für den Veterinärbereich entrichteten Vorfinanzierungen für Kosten, die bei der Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten anfielen.

Forderungen aus dem EAGFL-Garantie

Dieser Posten bezieht sich auf die Forderungen gegenüber den Empfängern der von den Mitgliedstaaten angemeldeten und bestätigten Finanzhilfen des EAGFL-Garantie, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 276l/ 2005 der Kommission am Ende des Haushaltsjahres (15. Oktober 2005) im Debitorenkonto verzeichnet waren, abzüglich der von den Mitgliedstaaten einbehaltenen Verwaltungskosten in Höhe von 20 %. Die Mitgliedstaaten haben den Gemeinschaften nur die eingezogenen Beträge zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich und entsprechend dem Vorsichtsgrundsatz müssen die Europäischen Gemeinschaften eine Rückstellung für jenen Teil der ausstehenden Beträge im Rahmen des EAGFL-Garantie bilden, der aller Voraussicht nach nicht eingezogen werden kann. Die auf der Grundlage von Schätzungen der Mitgliedstaaten veranschlagte Wertberichtigung von 873,9 Mio. EUR entspricht 59,3 % des zum 31. Dezember 2005 eingezogenen Gesamtbetrags (Vergleichswert 31.12.2004: 57,4 %) Die Kommission geht davon aus, dass die Zahlstellen am besten imstande sind, die Möglichkeiten zur Einziehung der Beträge zu bewerten, und verlässt sich daher auf deren Schätzungen. Die Ergebnisse der bescheinigenden Stellen hinsichtlich der Verwaltung der Forderungen, einschließlich etwaiger Vorschläge für die Anwendung von Finanzkorrekturen, werden im Rahmen des Rechnungsabschlussverfahrens 2005 behandelt. Die buchmäßige Erfassung dieser Wertberichtigung bedeutet nicht, dass die Gemeinschaften auf die künftige Einziehung der betreffenden Beträge verzichten.

Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten

EUR

 

Stand zum 31.12.2005

Stand zum 31.12.2004

neu dargestellt

Vorfinanzierungen an Mitgliedstaaten

0,00

500 000,00

Forderungen aus dem EAGFL-Garantie

Forderungen aus dem EAGFL-Garantie

1 473 622 922,19

1 560 899 301,12

Wertberichtigung

(873 943 547,28)

(895 401 413,57)

Zwischenwert

599 679 374,91

665 497 887,55

Gezahlte, von den MS zurückzufordernde MwSt

Zurückzufordernde MwSt-Beträge

21 039 461,52

22 506 889,98

Wertberichtigung

(1 628 334,45)

(1 791 277,23)

Zwischenwert

19 411 127,07

20 715 612,75

Eigenmittel

Noch einzuziehende Eigenmittelforderungen der A-Buchführung (Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates)

44 984 573,61

114 832 792,31

Noch einzuziehende Eigenmittelforderungen im gesonderten Konto (Artikel 6(3) der Verordnung Nr. 1150/2000 des Rates

1 410 925 222,84

1 428 849 871,51

Wertberichtigung

(728 277 014,62)

(689 442 098,87)

Sonstige

201 639 674,07

497 629 295,47

Zwischenwert

929 272 455,90

1 351 869 860,42

Sonstige Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten

Verzugszinsen

1 289 335,32

46 650 783,13

Sonstige

98 528 678,97

304 199 113,45

Zwischenwert

99 818 014,29

350 849 896,58

Gesamt

1 648 180 972,17

2 389 433 257,30

Mehrwertsteuer

Dieser Posten beinhaltet die von den Gemeinschaften bezahlten und von den Mitgliedstaaten einzuziehenden Mehrwertsteuerbeträge.

Eigenmittel

In der gesonderten Buchführung sind traditionelle Eigenmittel ausgewiesen, die zwar gemäß Artikel 6(3)(b) der Verordnung Nr. 1150/2000 des Rates von den Mitgliedstaaten festgestellt, jedoch nicht an die Gemeinschaften abgeführt wurden, weil sie entweder noch nicht eingezogen waren oder keine Garantien gestellt wurden oder aber weil sie Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten sind. Laut Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften dürfen die Mitgliedsstaaten nunmehr 25 % der traditionellen Eigenmittel als Einziehungskosten einbehalten.

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission vierteljährlich in einer entsprechenden Übersicht folgende, nach Art der Mittel aufgeschlüsselte Angaben:

den im vorhergehenden Vierteljahr ausstehenden Saldo,

die im betreffenden Vierteljahr eingezogenen Beträge,

die Berichtigungen der Bemessungsgrundlage im betreffenden Vierteljahr (Berichtigungen/Annullierungen),

die abgeschriebenen Beträge,

den am Ende des betreffenden Vierteljahres einzuziehenden Saldo.

Wurden die in der gesonderten Buchführung erfassten traditionellen Eigenmittelbeträge eingezogen, sind sie spätestens am ersten Werktag nach dem 19. des zweiten Monats nach der Einziehung der Kommission gutzuschreiben.

Dieser Betrag stellt jedoch eine Überbewertung der tatsächlichen Forderungen der Europäischen Gemeinschaften dar, da in der gesonderten Buchführung der Mitgliedstaaten über die traditionellen Eigenmittel großteils Forderungen ausgewiesen sind, deren Einbringlichkeit zweifelhaft ist. In früheren Jahren errechnete die Kommission die Abschreibung der Forderungen in der B-Buchführung nach einem statistischen Verfahren. Seit dem Jahr 2004 beruhen die Abschreibungen auf Schätzungen der Mitgliedstaaten. Um ein besseres Bild der tatsächlichen Finanzlage zu erhalten, wurde Artikel 6(4)(b) der Verordnung 1150/2000 des Rates durch die Verordnung (EG, Euratom) 2028/2004 vom 16. November 2004 folgendermaßen ergänzt: „Der letzten Vierteljahresübersicht eines Haushaltsjahres ist jeweils eine Schätzung des Gesamtbetrags der Forderungen beizufügen, die zum 31. Dezember des betreffenden Jahres in der gesonderten Buchführung ausgewiesen sind, deren Einziehbarkeit jedoch fraglich erscheint“.

Auf der Grundlage der Schätzungen der Mitgliedstaaten wurden aus dem Aktivposten „Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten“ der Vermögensübersicht 728,3 Mio. EUR abgeschrieben. Diese Abschreibung bedeutet jedoch nicht, dass die Kommission auf die Einziehung der betreffenden Beträge verzichtet. Selbst wenn sich die Einziehung als unwahrscheinlich oder unmöglich erweist, bedeutet dies nicht unbedingt, dass die betreffenden Beträge dem Gemeinschaftshaushalt als traditionelle Eigenmittel verloren gehen. Bei Uneinbringlichkeit kommt es dazu nur, wenn der betroffene Mitgliedstaat nachweisen kann, dass er das Eintreibungsverfahren mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt hat. Anderenfalls haftet der Mitgliedstaat und ist gemäß Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1150/2000 verpflichtet, den betreffenden Betrag an den Gemeinschaftshaushalt abzuführen.

Die sonstigen Eigenmittel betrafen zum 31. Dezember 2005 ausstehende Beträge von Portugal, die bei Fälligkeit im Dezember 2005 nicht bezahlt worden waren.

Sonstige Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten

Zu den sonstigen Forderungen gegenüber Mitgliedstaaten gehören 74 Mio. EUR aus der Einziehung regionaler Ausgaben. Im Haushaltsjahr 2004 waren bei diesem Posten überdies die ausstehenden Beiträge der neuen Mitgliedstaaten zum Forschungsfonds für Kohle und Stahl in Höhe von 170 Mio. EUR ausgewiesen (siehe dazu Erläuterung 3.6).

3.10.3   Verschiedene Forderungen

Der Hauptbetrag dieses Postens bezieht sich auf Vorfinanzierungen, die im Rahmen der MEDIA Programme gewährt wurden und 36,5 Mio. EUR (2004: 41,7 Mio. EUR) ausmachten. Nach dem Vorsichtsgrundsatz und auf Grund der damit einhergehenden Risiken und Unsicherheiten wurde eine Wertminderung von 24,5 Mio. EUR (2004: 28,1 Mio. EUR) vorgenommen.

Die Beträge aus dem Posten Personal belaufen sich auf 4,2 Mio. EUR (2004: 12,6 Mio. EUR).

3.10.4   Antizipative und transitorische Aktiva

Die größten Beträge unter den antizipativen Aktiva stammen aus der Rechnungsabgrenzung der traditionellen Eigenmittel (Agrarabschöpfungen, Zuckerabgaben und Zölle). Zum 31. Dezember 2005 beliefen sich diese auf 2,3 Mrd. EUR gegenüber 2 Mrd. EUR im Jahr davor. Ebenfalls enthalten sind hier Verzugszinsen, aufgelaufene Bankzinsen und aufgelaufene Zinsen aus Vorfinanzierungen.

Die Hauptbeträge unter den transitorischen Aktiva zum 31. Dezember 2005 entfallen auf vorgezogene Zahlungen von 89,5 Mio. (108 Mio. EUR 2004) für Ausgleichszahlungen für die neuen Mitgliedstaaten, vorausbezahlte Büromieten in Höhe von 29,7 Mio. EUR (49 Mio. EUR 2004), 62,3 Mio. EUR für bilaterale Fischereiabkommen mit Drittländern (61,7 Mio. EUR 2004) und 62,8 Mio. EUR auf Grund bereits entrichteter Zahlungen für europäische Schulen.

3.11   BARMITTEL UND BARMITTELÄQUIVALENTE

Barmittel und Barmitteläquivalente

EUR

 

Stand zum 31.12.2005

Stand zum 31.12.2004

neu dargestellt

Barmittel ohne Verfügungsbeschränkungen:

9 602 870 098,36

5 947 447 712,18

Konten bei Finanzverwaltungen und Zentralbanken

8 092 743 965,78

3 221 396 622,84

Girokonten

705 792 850,51

2 102 099 904,24

Zahlstellen

61 021 076,87

71 433 147,76

Kassenmittel

290 635,82

252 979,35

Durchläufer (durchlaufende Gelder)

0,00

76 479 847,20

Kurzfristige Einlagen und sonstige Barmitteläquivalente

743 021 569,38

475 785 210,79

Barmittel mit Verfügungsbeschränkungen

2 251 065 838,56

2 129 991 326,83

Gesamt

11 853 935 936,92

8 077 439 039,01

In diesem Posten sind sämtliche im Besitz der Gemeinschaftsorgane befindlichen liquiden Finanzmittel ausgewiesen, d.h. die Guthaben ihrer Konten bei den Mitgliedstaaten und EFTA-Staaten (Finanzverwaltungen oder Zentralbanken), die Guthaben ihrer Girokonten, die Kassenmittel der Zahlstellen und sonstige Nebenkassen.

Die Barmittel mit Verfügungsbeschränkungen beziehen sich auf die eingezogenen Beträge der von der Kommission verhängten Geldbußen, wobei die entsprechenden Fälle noch nicht abgeschlossen sind. Diese Barmittel belaufen sich auf insgesamt 2,25 Mrd. EUR und werden auf besonderen Girokonten geführt, die für keine sonstigen Transaktionen genutzt werden.

Zu den Barmitteln und Barmitteläquivalenten gehören für die Zwecke der Cashflow-Tabelle:

EUR

 

Stand zum 31.12.2005

Stand zum 31.12.2004

neu dargestellt

Barmittel und Barmitteläquivalente

11 853 935 936,92

8 077 439 039,01

Barmittel und Barmitteläquivalente — Garantiefonds (siehe Erläuterung 3.3.2

316 024 023,23

589 896 646,26

Gesamt

12 169 959 960,15

8 667 335 685,27

III.   LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

3.12   SOZIALLEISTUNGEN FÜR MITARBEITER

Sozialleistungen für Mitarbeiter

EUR

 

Betrag zum 31.12.2004 (neu dargestellt)

Zusätzliche Rückstellungen

Bereits in Anspruch genommene Beträge

Betrag zum 31.12.2005

Versorgungsleistungen

26 012 130 886,00

8 044 529 533,33

(900 775 481,33)

33 155 884 938,00

Versorgungsleistungen

Am 31. Dezember 2005 galten für den Europäischen Beamtenpensionsplan (PSEO, Pension Scheme of European Officials) die Vorschriften des neuen Statuts für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften, das am 1. Mai 2004 in Kraft trat. Die Vorschriften über die Versorgungsleistungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Im Rahmen des Systems werden verschiedene Arten von Versorgungsbezügen (Altersruhegehalt, Arbeitsunfähigkeit, Hinterbliebenenrente) sowie Invalidengeld gezahlt.

Gemäß Artikel 83 des Statuts werden die Versorgungsleistungen aus dem Haushalt der Gemeinschaften finanziert. Die Mitgliedstaaten garantieren die Zahlung dieser Leistungen nach dem für die betreffenden Ausgaben festgelegten Schlüssel. Die Beamten tragen zu einem Drittel zur langfristigen Finanzierung ihres Versorgungssystems bei.

Die Gesamtverpflichtungen für die Versorgungsleistungen der Gemeinschaften laut PSEO wurden im Rahmen einer versicherungsmathematischen Studie unabhängiger Sachverständiger zum 31. Dezember 2005 auf der Grundlage des neuen Statuts neu bewertet. Diese Neubewertung umfasste auch die Leistungen in Zusammenhang mit Altersruhegehältern, Arbeitsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung sowie Invalidengeld. Sie wurde nach der in IAS 19 (International Accounting Standard) beschriebenen Methode durchgeführt. Dieser Rechnungsführungsnorm zufolge sind für die versicherungsmathematischen Verpflichtungen des Arbeitgebers die Kontinuität des Versorgungssystems und die Zusage von Leistungen bezogen auf das geschätzte Gesamtberufsleben der Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller voraussichtlichen Gehaltserhöhungen maßgeblich.

Die versicherungsmathematische Bewertung der Verpflichtungen wird anhand der Methode der Anspruchskumulierung (projected unit credit) vorgenommen. Die entsprechenden Berechnungen beruhen auf folgenden Parametern:

1.

Der nominale Abzinsungssatz beruhte auf den im Dezember 2005 geltenden Staatsanleihen in der Eurozone mit ähnlicher Laufzeit (19 Jahre) wie der Pensionsplan als Schätzung der Renditekurve für Nullkupon-Anleihen im Dezember 2005 über dieselbe Laufzeit und belief sich auf 3,6 %. Gemäß IAS 19 muss die Inflationsrate der erwarteten Inflationsrate über die Laufzeit des Pensionsplans entsprechen und wurde daher von den voraussichtlichen Werten laut indexgebundenen Anleihen in den europäischen Finanzmärkten abgeleitet. Die erwartete langfristige Inflationsrate beträgt 2,1 %, der angewandte reale Abzinsungssatz 1,5 %.

2.

Die Berechnung der Sterbetafel (EU -2004) erfolgte anhand der entsprechenden Tafeln der Herkunftsländer der einzelnen Beamten, berichtigt entsprechend den tatsächlich beobachteten Sterblichkeitsziffern.

3.

Die Berechnung der zugrunde gelegten Invaliditätstafel (EU-2004) beruhte auf den Invaliditätstafeln der koordinierten Organisationen (OECD, NATO, ESA usw.), berichtigt entsprechend den bei den EU-Beamten beobachteten Daten.

4.

Das allgemeine Bruttolohnwachstum, das der allgemeinen Anpassung der Versorgungsleistungen entspricht, beruhte auf den statistischen Neubewertungsdaten und Versorgungsleistungen des Zeitraums 1993-2005 und betrug 0,3 %. Die Erhöhung der Dienstbezüge im Einzelfall über das allgemeine Bruttolohnwachstum hinaus wurde auf der Grundlage der neuen Laufbahnstruktur (Beförderungssätze siehe Anhang I des Statuts) und der geltenden Übergangsmaßnahmen (Anhang XIII Abschnitt l des Statuts) geschätzt — sie stellt sich je nach Alter, Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe unterschiedlich dar.

5.

Die Familienstandskoeffizienten für aktive Beamte zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens und Eintretens in den Ruhestand beruhen auf statistischen Daten über die Beamtenpopulation. Der effektive Familienstand der ehemaligen Beamten (Beamte im Ruhestand und Dienstunfähige) wurde erhoben.

6.

Die Versetzung in den Ruhestand wird mit dem Zeitpunkt der vollen Anspruchsberechtigung des Beamten unter Berücksichtigung der Vorruhestandsabzüge sowie des Barcelona-Bonus für spätes Ausscheiden aus dem Dienst mit spätestens 65 Jahren angenommen.

Die Verpflichtungen beziehen sich auf die Versorgungsansprüche für folgende Populationen:

1.

das zum 31. Dezember 2005 im aktiven Dienst stehende Personal aller dem Versorgungssystem der Gemeinschaften angehörenden Organe und Einrichtungen,

2.

ausgegliedertes Personal, das vorübergehend oder für immer aus den Institutionen ausgeschieden ist, wobei die Versorgungsansprüche gemäß Pensionsplan bestehen blieben.

3.

frühere Beamte und andere Dienstnehmer, die Empfänger eines Altersruhegehalts sind,

4.

frühere Beamte und andere Dienstnehmer, die Empfänger eines Ruhegehalts auf Grund ihrer Dienstunfähigkeit sind.

5.

frühere Beamte und andere Dienstnehmer, die Empfänger von Invalidengeld sind.

6.

Empfänger einer Hinterbliebenenrente (Witwe(r), Waisen, Angehörige usw.).

Die Population mit Anspruch auf Versorgungsleistungen zum 31. Dezember 2005 ist dem Datenbestand von Eurostat entnommen. Die im Rahmen dieser Studie erhaltenen Ergebnisse wurden mit den Schätzungen anhand früherer versicherungsmathematischer Berechnungen am 31. Dezember 2004 verglichen.

Die wichtigsten Feststellungen:

Die effektiven versicherungsmathematischen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2005 wurden auf 33,2 Mrd. EUR veranschlagt, wohingegen die vorhergehende Bewertung zum 31. Dezember 2004 auf der Grundlage des alten Statuts einen Betrag von 26 Mrd. EUR ergab.

Die Aufwendungen wurden für 2005 mit 1,2 Mrd. EUR bewertet, der Zinsaufwand 2005 mit 1,2 Mrd. EUR.

Der geschätzte versicherungsmathematische Verlust für das Haushaltsjahr betrug 5,5 Mrd. EUR.

Der reale Abzinsungssatz ging von 1,9 % auf 1,5 % zurück, und wenn wir überdies die Auswirkungen des allgemeinen Lohnzuwachses berücksichtigen (0,2 % im Haushaltsjahr 2004, 0,3 % 2005), so sank der Nettoabzinsungssatz tatsächlich von 1,7 % auf 1,2 %.

Die Population der Anspruchsberechtigten gemäß Pensionsplan stieg gegenüber dem 31. Dezember 2004 um 7 094 auf 54 876 Personen (Empfänger von Invalidengeld und Vertragsbedienstete ebenso wie verspätet in den Ruhestand Eintretende), wobei der Aufzinsungsfaktor für die neuen Vertragsbediensteten gesenkt wurde (von 2 % auf 1,9 %).

Die Berechnung der Bruttoversorgungsbezüge und der Familienzulagen erfolgt nach den Bestimmungen des Statuts.

Im genannten Betrag ist zudem eine Verbindlichkeit in Zusammenhang mit den Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitgliedern und früheren Mitgliedern der Kommission und des Hofes sowie Richtern und früheren Richtern des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz enthalten. Die 2005 herangezogenen Beträge entsprechen den aus dem Haushaltsplan 2005 während des Jahres an das im Ruhestand befindliche Personal (Witwen, Witwer, Waisen etc.) ausgezahlten Ruhestandszahlungen.

3.13   LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN FÜR RISIKEN UND VERBINDLICHKEITEN

Langfristige Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

EUR

 

Betrag zum 31.12.2004

(neu dargestellt)

Zusätzliche Rückstellungen

Übertragung in kurzfristige Rückstellungen

Zeitwert-Abzinsung

Betrag zum 31.12.2005

Rechtsfälle

81 205 000,00

18 350 223,47

0,00

0,00

99 555 223,47

Rückbau nuklearer Anlagen

831 401 306,00

0,00

(34 565 000,00)

87 010 574,00

883 846 880,00

Finanzierungs-Rückstellungen

100 358 155,85

46 601 400,50

(36 517 733,21)

2 605 078,86

113 046 902,00

Sonstige

55 649,18

338 280,06

0,00

0,00

393 929,24

Gesamt

1 013 020 111,03

65 289 904,03

(71 082 733,21)

89 615 652,86

1 096 842 934,71

Rechtsfälle

Hierbei handelt es sich um eine Schätzung der Beträge, die voraussichtlich nach 2006 in Zusammenhang mit einer Reihe laufender Verfahren zahlbar sein werden. Der größte dieser Beträge (60 Mio. EUR) bezieht sich auf die geschätzten Zahlungen für 18 Verfahren, die am 31. Dezember 2005 in Zusammenhang mit den finanziellen Korrekturen der EAGFL-Garantieaufwendungen anhängig waren. Rückstellungen über weitere 37,2 Mio. EUR wurden für 5 weitere Gerichtsfälle in Zusammenhang mit Agrarausgaben gebildet

Rückbau von GFS-Kernanlagen

2002 führte ein Konsortium unabhängiger Gutachter eine Studie über die Kosten des Programms für den Rückbau der GFS-Kernanlagen und die Entsorgung nuklearer Abfälle durch. Die in der Vermögensübersicht ausgewiesene Rücklage beruht auf dem von diesem Konsortium geschätzten Betrag (1 145 Mio. EUR, einschließlich 76 Mio. EUR zur Deckung der voraussichtlich erforderlichen Ausgaben für die Option „Greenfield“, d.h. die vollständige Beseitigung aller Gebäude). In Anwendung der IPSAS-Normen wurde die Rückstellung an die Teuerung angepasst (mit 2,5 %) und dann auf den gegenwärtigen Nettowert abgezinst (5 %). Zum 31. Dezember 2005 machte die Rückstellung folglich 1 016,4 Mio. EUR abzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt effektiv entstandenen Kosten von 81,5 Mio. EUR und somit 934,9 Mio. EUR aus und verteilte sich auf die 2006 voraussichtlich benötigten Beträge von 51 Mio. EUR und die später benötigten Beträge von 883,9 Mio. EUR.

Wegen der geschätzten Laufzeit des Programms (rund 30 Jahre) ist darauf hinzuweisen, dass in Zusammenhang mit dieser Schätzung bestimmte Unwägbarkeiten bestehen, so dass die tatsächlichen Kosten unter Umständen von den veranschlagten abweichen könnten.

Finanzierungsrückstellungen

Gemäß der KMU Finanzierungsfazilität aus 1998, die als Teil der Wachstums- und Beschäftigungsinitiative der Europäischen Union umgesetzt wurde, sowie der KMU Finanzierungsfazilität aus 2001, die gemäß dem mehrjährigen Programm für Wachstum und Beschäftigung (MAP) umgesetzt wurde, ist der Europäische Investitionsfonds (EIF) befugt, Garantien im eigenen Namen, aber für und auf Risiko der Gemeinschaften auszustellen.

Das mit den bezogenen und nicht bezogenen Garantien verbundene Finanzierungsrisiko ist nach oben hin wie folgt beschränkt:

Gemäß KMU Finanzierungsfazilität 1998 handelt es sich um einen festgelegten Oberbetrag in Euro, der vom EIF berechnet und von der Kommission in Bezug auf jedes Garantieportfolio genehmigt wird. Da jedoch der Aufnahmezeitraum für diese Fazilität bereits verstrichen ist, beruht die Rückstellung für Finanzierungsrisiken nicht auf der Garantie-Höchstsumme, sondern auf dem vereinbarten Prozentsatz der tatsächlichen Inanspruchnahme der Garantien, die an Finanzmittler ausgegeben werden und sich in der Folge um die Zahlungsanträge dieser Finanzmittler, abzüglich aller Verlusteinzüge, verringern. Der so erhaltene Nettobetrag stellt die Zahlungsverpflichtung aus der Fazilität dar.

Gemäß KMU Finanzierungsfazilität 2001 entspricht der Garantiehöchstbetrag der zuvor vereinbarten Zahlungsverpflichtung an Finanzmittler, die bei der Unterzeichnung eines neuen Finanzierungsvertrages vereinbart wird und sich in der Folge um die Zahlungsanträge der Finanzmittler abzüglich aller Verlusteinzüge verringert. Die vereinbarte Zahlungsverpflichtung bezieht sich auf einen geringen Teil des gesamten Finanzierungsvolumens, den technischen Dienst für das Mikrokredit-Fenster (nach oben hin mit maximal 100 000 EUR pro Finanzmittler begrenzt) und Marketingkosten sowie Kosten für die Einholung der Informationen (die jeweils mit 2 500 EUR und 5 000 EUR pro Finanzmittler begrenzt sind).

Zum Abschlussstichtag entsprechen die Finanzierungsrückstellungen für beide Fazilitäten daher den Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Finanzmittlern abzüglich der bis zu diesem Datum erhobenen Nettozahlungsanträge. Auf Grund des Zeitwerts des Geldes werden langfristige Finanzierungsrückstellungen mit Hilfe der Euro-Nullkupon-Swapkurve auf ihren Nettozeitwert abgezinst.

Die Finanzierungsrückstellungen werden jährlich im Hinblick auf mögliche Veränderungen bei der Inanspruchnahme der Garantien oder bei Änderungen in den Nettozahlungsanträgen der Finanzmittler angepasst. Die Gesamterhöhung der langfristigen und kurzfristigen Finanzierungsrückstellungen im Haushaltsjahr 2005 beträgt 27,4 Mio. EUR und untergliedert sich in effektive zusätzliche Rückstellungen von 51,7 Mio. EUR, Zahlungen für die in Anspruch genommenen Garantien in Höhe von 27,9 Mio. EUR und eine Erhöhung der Rückstellung um 3,6 Mio. EUR infolge des Zeitfaktors.

3.14   FINANZVERBINDLICHKEITEN

3.14.1   Anleihen

In dieser Rubrik sind die Forderungen an die Europäischen Gemeinschaften ausgewiesen, die erst nach über einem Jahr fällig werden.

Einzelheiten der Anleihetransaktionen im Jahresverlauf 2005 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Anleihen

EUR

Bezeichnung

Stand zum 31.12.2004

(neu dargestellt)

Neue Anleihen

Rückzahlungen

Wechselkurs- Differenzen

Änderung im Buchwert

Stand zum 31.12.2005

MFH

1 220 589 960,38

108 750 000,00

(242 750 000,00)

0,00

(331 548,81)

1 086 258 411,57

Nach Herausnahme

1 199 743 797,33

108 750 000,00

(236 525 000,00)

0,00

(288 114,36)

1 071 680 682,97

EURATOM

172 412 848,97

215 000 000,00

0 00

0,00

1 317 018,07

388 729 867,04

EGKS in Abwicklung

448 826 114,00

0,00

(2 223 144,00)

21 085 001,00

(85 520,00)

467 602 451,00

Gesamt

1 841 828 923,35

323 750 000,00

(244 973 144,00)

21 085 001,00

899 949,26

1 942 590 729,61

Nach Herausnahme

1 820 982 760,30

323 750 000,00

(238 748 144,00)

21 085 001,00

943 383,71

1 928 013 001,01


Aufteilung in lang- und kurzfristige Anleihen

EUR

 

Fälligkeit < 1 Jahr

Fälligkeit > 1 Jahr

Wert zum 31.12.2005

Anleihen

Makrofinanzielle Hilfe (MFH)

23 122 422,79

1 063 135 988,78

1 086 258 411,57

Nach Herausnahme

22 018 193,71

1 049 662 489,26

1 071 680 682,97

EURATOM

0,00

388 729 867,04

388 729 867,04

EGKS in Abwicklung

0,00

467 602 451,00

467 602 451,00

Gesamtwert vor Herausnahme

23 122 422,79

1 919 468 306,82

1 942 590 729,61

Gesamtwert nach Herausnahme

22 018 193,71

1 905 994 807,30

1 928 013 001,01

Die Anleihemittel enthalten durch Zertifikate bescheinigte Schulden in Höhe von 1 281,4 Mio. EUR nach Herausnahme (2004: 1 223,8 Mio. EUR). Die Änderungen im Buchwert entsprechen der Änderung der aufgelaufenen Zinsen und im Fall der EGKS in Abwicklung der jährlichen Amortisation aller wesentlichen Transaktionskosten, die zu Beginn anfielen und nach der Effektivzinsmethode berechnet wurden.

Die Effektivzinssätze (als Zinsband) ergaben sich wie folgt:

Effektive Anleihenverzinsung

Anleihen

31.12.2005

31.12.2004

Makrofinanzielle Hilfe (MFH)

2,039 % — 4,54 %

2,075 % — 4,54 %

Euratom

2,144 % — 5,6775 %

2,161 % — 5,6775 %

EGKS in Abwicklung

1,625 % — 11,875 % (12)

1,6875 % — 11,875 % (12)

3.14.2   Zu Handelszwecken gehaltene Verbindlichkeiten

Zu Handelszwecken gehaltene Anlagen sind in Erläuterung 3.3.3.2 oben näher ausgeführt.

Zu Handelszwecken gehaltene Verbindlichkeiten

EUR

Derivative Finanzinstrumente

 31.12.2005

31.12.2004

Neu dargestellt

Swaps der EGKS in Abwicklung

14 497 707,04

19 204 008,62

3.15   SONSTIGE LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

Der Posten bezieht sich auf Mietverbindlichkeiten, die nach über einem Jahr fällig werden (siehe dazu Erläuterung 3.2 oben) sowie auf die noch zu tätigenden Zahlungen für die von der Kommission gezeichnete und aufgerufene Kapitalbeteiligung an der EGKS.

Unter „Sonstige“ fallen Beträge von 19,9 Mio. EUR und 7 Mio. EUR, die sich auf den Pensionsfonds für Mitarbeiter vor Ort, die in den Delegationen tätig sind, und auf den Arbeitslosenfonds für Zeitarbeitskräfte beziehen. Des Weiteren umfasst der Posten einen Betrag von 42,3 Mio. EUR (Vergleichswert 2004: 62 Mio. EUR) für Rückvergütungen von Investitionskosten, die vom Parlament in Zusammenhang mit dem Parlamentsgebäude in Brüssel zu tätigen sind.

Sonstige langfristige Verbindlichkeiten

EUR

 

Wert zum 31.12.2005

Wert zum 31.12.2004 (neu dargestellt)

Mietfinanzierungs-Verbindlichkeiten

1 772 858 660,07

1 736 441 055,04

EBWE-Beteiligungen

9 464 084,64

17 286 307,05

Sonstige

70 327 191,85

89 824 834,69

Gesamt

1 852 649 936,56

1 843 552 196,78

IV.   KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN

3.16   KURZFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN FÜR RISIKEN UND VERBINDLICHKEITEN

Dieser Posten beinhaltet jenen Anteil der Rückstellungen, der für Zahlungen innerhalb eines Jahres fällig wird.

Kurzfristige Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten

EUR

 

Betrag zum 31.12.2004 (neu dargestellt)

Zusätzliche Rückstellungen (13)

Nicht beanspruchte Beträge

 In Anspruch genommene Beträge

Zeitwert-Abzinsung

Betrag zum 31.12.2005

Rechtsfälle

34 300,00

16 132 973,27

(20 798,39)

(13 501,61)

0,00

16 132 973,27

Abbau nuklearer Anlagen

38 294 093,00

34 565 000,00

0,00

(21 811 237,00)

0,00

51 047 856,00

Dringlichkeitsfonds für den Veterinärbereich

41 923 055,00

15 417 743,00

(3 444 839,76)

(18 604 903,26)

0,00

35 291 054,98

Finanzierungs-Rückstellungen

138 553 202,62

41 604 725,38

0,00

(27 899 063,00)

1 031 992,00

153 290 857,00

Sonstige

21 435 602,98

8 652 113,80

(3 839 873,04)

(6 569 587,36)

0,00

19 678 256,38

Gesamt

240 240 253,60

116 372 555,45

(7 305 511,19)

(74 898 292,23)

1 031 992,00

275 440 997,63

Rechtsfälle

Hierbei handelt es sich um eine Schätzung der Beträge, die 2006 voraussichtlich in Zusammenhang mit einer Reihe laufender Verfahren zahlbar werden.

Rückbau von GFS-Kernanlagen — siehe Erläuterung 3.13

Dringlichkeitsfonds für den Veterinärbereich

Diese Bestimmung betrifft die Schätzungen der Beiträge, welche die Gemeinschaften an verschiedene Mitgliedstaaten für den Dringlichkeitsfonds für den Veterinärbereich zur Bekämpfung bestimmter Tierkrankheiten in Höhe von insgesamt 35,3 Mio. EUR leisten (2004: 41,9 Mio. EUR). Beträge von 5,5 Mio. EUR, deren Zahlung bereits vereinbart wurde, sind als bereits fällige Verbindlichkeiten gegenüber den Mitgliedstaaten erfasst.

Finanzierungsrückstellungen — siehe Erläuterung 3.13

Sonstige Rückstellungen

Hierbei handelt es sich um Rückstellungen für nicht in Anspruch genommene Urlaube des Personals der verschiedenen Agenturen.

3.17   KURZFRISTIGE FINANZVERBINDLICHKEITEN

Dieser Posten umfasst Anleihen und sonstige Finanzverbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von weniger als 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag (siehe dazu Text und Tabellen in der obigen Erläuterung 3.14).

3.18   ABRECHNUNGSVERBINDLICHKEITEN

Abrechnungsverbindlichkeiten

EUR

 

Wert zum 31.12.2005

Wert zum 31.12.2004

neu dargestellt

Langfristige Verbindlichkeiten mit Fälligkeit in weniger als einem Jahr

51 333 980,13

58 576 673,54

Kurzfristige Verbindlichkeiten:

15 220 283 490,91

9 411 614 657,02

Sonstige Verbindlichkeiten

108 665 542,69

224 816 354,27

Antizipative und transitorische Passiva

67 147 704 569,99

64 546 197 089,81

Gesamt

82 527 987 583,72

74 241 204 774,64

3.18.1   Langfristige Verbindlichkeiten mit Fälligkeit innerhalb eines Jahres

Diese Rubrik beinhaltet Beträge, deren Zahlung innerhalb eines Jahres fällig wird, insbesondere innerhalb des Haushaltsjahres fällige langfristige Mietfinanzierungsschulden (29,9 Mio. EUR). Sie beinhaltet weiters 21,4 Mio. EUR (2004: 21 Mio. EUR) an Investitionskosten-Rückvergütungen, die vom Parlament in Zusammenhang mit dem Parlamentsgebäude in Brüssel zu tätigen sind.

Langfristige Verbindlichkeiten mit Fälligkeit innerhalb eines Jahres

EUR

 

Wert zum 31.12.2005

Wert zum 31.12.2004

Neu dargestellt

Mietfinanzierungs-Verbindlichkeiten

29 866 390,13

36 764 256,76

Sonstige

21 467 590,00

21 812 416,78

Gesamt

51 333 980,13

58 576 673,54

3.18.2   Kurzfristige Verbindlichkeiten:

Kurzfristige Verbindlichkeiten:

EUR

Art der Verbindlichkeit

Wert zum 31.12.2005

Wert zum 31.12.2004

Neu dargestellt

Mitgliedstaaten

15 335 166 489,79

9 051 856 661,89

EFTA

8 990 813,33

21 938 674,64

Personal

820 194,62

164 540,84

Drittstaaten

174 963 659,84

171 147 130,45

Lieferanten und sonstige

1 350 211 214,82

1 534 230 533,57

Förderfähigkeit zu prüfen

(1 649 868 881,49)

(1 367 722 884,37)

Gesamt

15 220 283 490,91

9 411 614 657,02

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten beziehen sich hauptsächlich auf Kostenaufstellungen, welche die Gemeinschaften im Rahmen der Finanzhilfen erhalten haben. Sie werden bei Erhalt der Zahlungsanträge in der dort angegebenen Höhe als Forderungen verbucht. Ist der Vertragspartner ein Mitgliedstaat, werden sie entsprechend klassifiziert. Dasselbe Verfahren gilt für Rechnungen und Gutschriften, die in Zusammenhang mit dem Beschaffungswesen eingehen.

Die Gewährung von Finanzhilfen für die verschiedenen Politikbereiche ist die Kerntätigkeit der Europäischen Gemeinschaften. Das übliche Abwicklungsverfahren der Finanzhilfen lässt sich wie folgt zusammenfassen: Zunächst wird eine Finanzierungsentscheidung getroffen, darauf folgt eine Mittelbindung (Rückstellung von Geldern im Haushaltsplan), worauf die Unterzeichnung des Vertrages zwischen den Gemeinschaften und dem Empfänger folgt, wobei die Abfolge beispielsweise im Fall der Strukturfonds von diesen Angaben auch abweichen kann. Anschließend kann eine Vorfinanzierung getätigt werden, um dem oder den Empfänger(n) die nötige Liquidität zu verschaffen.

Die nächsten Zwischen- oder Endzahlungen können wiederholt werden und dienen der Erstattung der vom Empfänger getragenen Ausgaben auf der Grundlage einer Ausgabenerklärung. Auf diese Weise kann der Vorfinanzierungsbetrag möglicherweise ganz oder teilweise abgerechnet werden.

Die Empfänger übermitteln ihre Kostenaufstellungen an die Gemeinschaften, die diese analysieren und die Förderfähigkeit der Ausgaben ebenso wie die Möglichkeit einer Verrechnung der Vorfinanzierungen prüfen. Die Häufigkeit, mit der diese Kostenaufstellungen während des Haushaltsjahres übermittelt werden, hängt von der Art der finanzierten Maßnahmen und von der vertraglichen Regelung ab, und sie müssen nicht in jedem Fall am Ende des Haushaltsjahres eintreffen. Die eingegangenen Kostenaufstellungen werden unmittelbar als kurzfristige Verbindlichkeiten mit dem Vermerk „Förderfähigkeit zu prüfen“ als Gegenbuchung ausgewiesen.

Die Bedingungen für eine Förderfähigkeit sind in dem zu Grunde liegenden Vorgang, in den Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, in anderen Dokumenten zur Information der Empfänger von Finanzhilfen und/oder in den Vertragsklauseln der Finanzhilfeverträge festgelegt. Nach der Analyse werden die förderfähigen Ausgaben als Aufwand verbucht, und der Empfänger wird über möglicherweise nicht förderfähige Beträge informiert. Beträge mit dem Vermerk „Förderfähigkeit zu prüfen“ stellen daher eingegangene Zahlungsanträge dar, deren Rechtmäßigkeit noch nicht überprüft wurde und für die somit das Ereignis, das die Auszahlung auslöst, noch nicht stattgefunden hat.

Die betreffenden Zahlungsanträge wurden bei der Rechnungsabgrenzung zum Jahresende (Cut-Off) berücksichtigt (siehe Erläuterung 3.18.4 unten). Entsprechend diesen Rechnungsabgrenzungen wurden die geschätzten förderfähigen Beträge als antizipative Passiva erfasst, während die nicht förderfähigen Teile in speziellen Konten („Förderfähigkeit zu prüfen“) offen bleiben. Um eine Überbewertung der Aktiva und Passiva zu vermeiden, wurde beschlossen, den auszuzahlenden Betrag unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten auszuweisen.

Mitgliedstaaten

Der Großteil der Beträge bezog sich auf noch nicht beglichene Zahlungsanträge für Strukturfondsmaßnahmen sowie auf 3,8 Mrd. EUR, deren Rückzahlung an die Mitgliedstaaten nach der Berichtigungen des Haushaltsplans (8) Ende 2005 fällig wurde.

EFTA-Staaten

Die den EFTA-Staaten geschuldeten Beträge umfassen die Haushaltsergebnisse des laufenden Haushaltsjahres und der Vorjahre sowie den Saldo der laufenden EFTA-Rechnungen.

Personal

Dieser Posten enthält den Arbeitslosenfonds für die Zeitbediensteten der Kommission sowie den Versorgungsfonds für die in Drittländern Dienst tuenden örtlichen Bediensteten der Kommission.

Lieferanten und sonstige

Ebenso wie Beträge, die sich auf Finanzhilfemaßnahmen beziehen, sind auch Beträge bei diesem Posten erfasst, die auf Grund von Beschaffungsmaßnahmen geschuldet werden. Diese Rubrik beinhaltet überdies Beträge, die an mehrere öffentliche Einrichtungen (Universitäten, Institute, Handelskammern, Vereinte Nationen, EIB etc.) und nicht konsolidierte Einrichtungen wie den EEF zahlbar sind.

„Förderfähigkeit zu prüfen“

Nach den Rechnungsabgrenzungen zum Jahresende verbleiben von den Zahlungsanträgen im Rahmen von Finanzhilfen 1 650 Mio. EUR unter der Rubrik „Förderfähigkeit zu prüfen“. Die Hauptbeträge darunter betreffen die GD Regionalpolitik (801 Mio. EUR), die GD Beschäftigung (465 Mio. EUR), die GD Landwirtschaft (252 Mio. EUR) und die GD Bildung und Kultur (51 Mio. EUR).

Der verbleibende Saldo von Beträgen mit dem Vermerk „Förderfähigkeit zu prüfen“ (81 Mio. EUR) bezieht sich auf eingegangene Rechnungen und Kostenerstattungsanträge, hauptsächlich aus Beschaffungstätigkeit, deren Rechnungen noch mit den gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen und den Vorfinanzierungsanträgen verglichen werden müssen.

3.18.3   Sonstige Verbindlichkeiten

In diesem Posten ist ein Betrag von 5,5 Mio. EUR (Vergleichswert 2004: 126,4 Mio. EUR) für Auszahlungen an die verschiedenen Mitgliedstaaten enthalten, der sich auf Erstattungsanträge für bestimmte Kosten in Zusammenhang mit der Bekämpfung bestimmter Krankheiten bezieht.

Weiters enthalten sind Kofinanzierungen in Höhe von 30,2 Mio. EUR (2004: 24,6 Mio. EUR) von Mitgliedstaaten für ihre Teilnahme an einigen Entwicklungsprojekten. Die entsprechenden Beträge sind auch unter Barmittel und Barmitteläquivalente erfasst.

3.18.4   Antizipative und transitorische Passiva

Antizipative und transitorische Passiva

EUR

 

Wert zum 31.12.2005

Wert zum 31.12.2004 Neu dargestellt

Antizipative Passiva

66 685 287 593,12

64 205 034 324,37

Transitorische Passiva

79 167 972,98

74 393 506,91

Sonstige

383 249 003,89

266 769 258,53

Gesamt

67 147 704 569,99

64 546 197 089,81

Die bedeutendsten antizipativen Passiva stellen die in Zusammenhang mit den EAGFL-Garantieaufwendungen aufgelaufenen Verbindlichkeiten dar. Zum 31. Dezember 2005 beliefen sich diese auf 49,1 Mrd. EUR gegenüber 47,6 Mrd. EUR im Vorjahr. 25,1 Mrd. EUR decken die zwischen dem 16. Oktober und dem 31. Dezember 2005 aufgelaufenen Aufwendungen, die von den Mitgliedstaaten nach der für die Erstellung der Jahresrechnung erforderlichen Frist bekannt gegeben wurden, 23,5 Mrd. EUR (21,2 Mrd. EUR 2004) decken die Marktmaßnahmen inklusive Direkthilfen (diese bestehen in Forderungen, die 2005 angefallen sind, sich aber erst 2006 finanziell auswirken) und ländliche Entwicklung (diese bestehen aus qualifizierten Aufwendungen der Betreiber oder Zahlstellen bis zum 31.12.2005, für die bei der Kommission noch kein Zahlungsantrag eingegangen ist), und 0,5 Mrd. EUR (0,1 Mrd. EUR 2004) sind für Eingriffe in die Lagerbestände bestimmt.

Ein weiterer erheblicher Betrag betrifft die antizipativen Passiva für die Strukturfonds: Zum 31. Dezember 2005 waren dies 7,9 Mrd. EUR für den EFRE 2000-2006, für ISPA und innovative Maßnahmen sowie 5,1 Mrd. EUR für den ESF. Die restlichen Beträge von 4,5 Mrd. EUR (5,2 Mrd. EUR 2004) beziehen sich auf die antizipativen Passiva anderer Politikbereiche, wobei in den Jahren 2004 und 2005 vor allem der Forschungsbereich mit +/- 1,5 Mrd. EUR von Bedeutung war.

Weitere Informationen über die Rechnungsabgrenzung zum Jahresende sind Erläuterung E 2.3.9 zu entnehmen.

V.   NETTOVERMÖGEN

3.19   RESERVEN

Reserven

EUR

 

Wert zum 31.12.2005

Wert zum 31.12.2004

Neu dargestellt

Neubewertungsreserve

81 362 536,78

88 457 197,90

Sonstige Reserven:

2 727 247 043,21

2 479 074 943,38

Garantiefonds

1 231 211 256,30

1 086 129 313,44

Rücklage für Neubewertungen

57 124 663,00

57 124 663,00

Anleihen und Darlehen

1 438 911 123,91

1 335 820 966,94

Gesamt

2 808 609 579,99

2 567 532 141,28

3.19.1   Neubewertungsreserve (Fair Value-Reserve)

In Beachtung der neuen Rechnungsführungsvorschriften wird die Berichtigung der Anlagen in der Bewertungskategorie „Zur Veräußerung verfügbar“ auf den beizulegenden Zeitwert mittels der Neubewertungsreserve vorgenommen.

3.19.2   Sonstige Reserven

Garantiefonds

Erläuterung 3.3.2 über den Betrieb des Garantiefonds enthält hierzu weitere Angaben. Diese Reserve spiegelt den Zielbetrag von 9 % der ausständigen und vom Fonds garantierten Beträge wider, die als Vermögenswerte gehalten werden müssen. Wie bereits ausgeführt, fließt ein möglicher Überschuss des Fonds über die Reserve von 9 % hinaus wieder in den Haushalt zurück.

Rücklage für Neubewertungen

Die Rücklage für Neubewertungen dient der Deckung von Wertberichtigungen bei Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten. Der Saldo zum Jahresende in Höhe von 57,1 Mio. EUR bezieht sich auf eine Neubewertung von Grundstücken und Gebäuden der Kommission, die bereits vor dem Übergang zu den neuen Vorschriften der Rechnungsführung durchgeführt wurde.

Reserve für Anleihen und Darlehen

Diese Beträge betreffen Reserven, die in Zusammenhang mit der Anleihe- und Darlehenstätigkeit der Gemeinschaften gebildet werden. Der Hauptbetrag bezieht sich auf die Reserven der EGKS in Abwicklung (1,43 Mrd. EUR, 2004: 1,34 Mrd. EUR).

3.20   VON DEN MITGLIEDSTAATEN ABZURUFENDE BETRÄGE

Dieser Betrag bezieht sich auf die von den Gemeinschaften bis zum 31. Dezember 2005 bereits getätigten überhöhten Aufwendungen, die über künftige Haushalte finanziert werden müssen. Er ergibt sich durch die erstmalige Anwendung der Methoden der Periodenrechnung im Haushaltsjahr 2005, die sich vom zuvor angewandten Kassenprinzip bei der Erstellung der Rechnungen und Abschlüsse unterscheidet. Die Periodenrechnung erfasst Aufwendungen im Zeitraum ihres Entstehens, unabhängig davon, wann die zugehörige Zahlung getätigt wird, während eine Transaktion nach dem Kassenprinzip erst mit der Zahlung erfasst wird. Gemäß den neuen Vorschriften sind die Gemeinschaften verpflichtet, in ihrer Jahresrechnung Ausgaben, die über den Gesamthaushalt finanziert werden und bis Jahresende nicht erklärt wurden, zu bewerten und auszuweisen. Daher werden laut Periodenrechnung viele Ausgaben im Jahr N erfasst, obwohl sie tatsächlich erst im Jahr N+1 aus dem Haushalt des Jahres N+1 bezahlt werden. Die Gemeinschaften rufen die Mittel von den Mitgliedstaaten jedoch erst dann ab, wenn sie die Gelder zur Bezahlung der fälligen Beträge benötigen, um den Staaten größtmögliche Beweglichkeit in der Verwaltung ihrer öffentlichen Finanzen zu geben. Diese Behandlung als Verbindlichkeit und die Tatsache, dass die zu Finanzierungszwecken benötigten Gelder erst in späteren Jahren verbucht werden, führen am Jahresende zu einem starken Anstieg der Passiv- gegenüber den Aktivposten.

Das negative Nettovermögen stellt jedoch nur die Differenz zwischen Kassenprinzip und Periodenrechnung bei den nach Bedarf finanzierten Einrichtungen dar. Nicht berücksichtigt ist hingegen die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die für die Zahlung von Ausgaben bei Fälligkeit erforderlichen Mittel künftig bereitzustellen. Es gilt zu bedenken, dass die Gemeinschaften Zahlungen nur vornehmen können, wenn eine entsprechende Position im Haushaltsplan vorgesehen ist und alle angesetzten Ausgaben durch entsprechende veranschlagte Einnahmen von den Mitgliedstaaten abgedeckt sind.

Die bedeutendsten derartigen Beträge stammen aus Transaktionen in Zusammenhang mit der EAGFL-Garantie. Die für den Zeitraum 16. Oktober bis 31. Dezember 2004 an die Mitgliedstaaten fälligen Beträge machten 26,3 Mrd. EUR aus. Sie sind nach den Vorschriften der Periodenrechnung im Haushaltsjahr 2004 als Aufwand zu verbuchen und werden als solche unter den antizipativen Passiva erfasst. Dieser Betrag ist jedoch im Haushaltsplan 2005 enthalten und wurde tatsächlich im Januar und Februar 2005 ausbezahlt, wo er als Zahlung des Haushaltsjahres 2005 erscheint (für diese Beträge liegt im Haushaltsplan 2004 kein Eintrag vor.)

Auswirkungen auf die sich ergebende Zahl hat auch die Höhe der Vorsorgeverpflichtungen der Gemeinschaften gegenüber ihrem Personal. Der entsprechende Betrag zum 31. Dezember 2004 wurde auf 26,0 Mrd. EUR geschätzt. Er wird jedoch nicht vollständig innerhalb eines Jahres ausbezahlt, sondern die Vorsorgeleistungen werden laufend mit ihrer monatlichen Fälligkeit beglichen. Somit werden diese Zahlungen im (künftigen) Haushaltsplan des Jahres ihrer Zahlung erfasst.

Die Beträge werden von den Mitgliedstaaten tatsächlich überwiegend innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des jeweiligen Haushaltsjahres als Teil des Haushaltsplans des Folgejahres bezahlt. Bei Betrachtung der von den Mitgliedstaaten zum 31. Dezember 2004 abzurufenden Erstbeträge von 54,2 Mrd. EUR ergeben sich für 2005 folgende Zahlen:

30 Mrd. EUR der von den Mitgliedstaaten im Zeitraum Januar bis März 2005 eingegangenen Beträge wurden zur Begleichung der EAGFL-Garantiebeträge verwendet, die zum Jahresende als Verbindlichkeiten abgegrenzt wurden.

Weitere 18,5 Mrd. EUR gingen 2005 ein und wurden im Rahmen der EAGFL-Garantie ausgezahlt. Sie wurden bis auf 1 Mrd. EUR vollständig ebenfalls zum 31. Dezember 2004 abgegrenzt.

900 Mio. EUR wurden von den Gemeinschaften 2005 als Versorgungsleistungen ausgezahlt und somit von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Haushaltsplans 2005 finanziert. Der Saldo der Versorgungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2004 (25,1 Mrd. EUR) wird von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Haushaltsplans 2006 und danach finanziert.

Die von den Mitgliedstaaten künftig abzurufenden Beträge setzen sich wie folgt zusammen:

In Mio. EUR

 

Wert zum 31.12.2005

Wert zum 31.12.2004

Neu dargestellt

Beträge, die in kommenden Jahren von den Mitgliedstaaten abzurufen sind:

Kumuliert aus früheren Jahren

57 140 886 586,80

58 358 647 440,20

Wirtschaftliches Ergebnis des Jahres (14)

7 812 464 365,47

(4 194 018 305,10)

Insgesamt von den Mitgliedstaaten abzurufende Beträge

64 953 350 952,27

54 164 629 135,10

In diesem Jahr wurden auf Grund der Änderungen der Rechnungsführungsgrundsätze nach der Umstellung auf die Periodenrechnung alle notwendigen Änderungen der Eröffnungsbilanz 2005 an dem (bis zum betreffenden Datum) aufgelaufenen, aus 2004 übertragenen Überschuss vorgenommen.

Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die genannten Ausführungen keine Auswirkungen auf das Haushaltsergebnis haben. Die haushaltsmäßigen Erträge müssen immer den haushaltsmäßigen Aufwendungen entsprechen, weil jeder Überschuss bei den Erträgen jedenfalls an die Mitgliedstaaten zurückfließt.

4.   RLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG

Da die Jahresrechnung 2005 erstmals nach den neuen Grundsätzen der Periodenrechnung erstellt wurde und somit auch erstmals eine Ergebnisrechnung beinhaltet, wurde beschlossen, die Vergleichszahlen für 2004 nicht auszuweisen. Diese Zahlen waren für die Jahresrechnung 2004, die nach den früheren Rechnungsführungsvorschriften verfasst wurde, noch nicht erforderlich. Ab dem Haushaltsjahr 2006 werden jedoch auch für die Ergebnisrechnung Vergleichszahlen zur Verfügung stehen.

4.1   BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die betrieblichen Erträge der Europäischen Gemeinschaften setzen sich aus zwei Hauptkategorien zusammen: Eigenmittel und sonstige Erträge. Der Großteil der gemeinschaftlichen Ausgaben wird aus Eigenmitteln finanziert, während nur ein geringer Anteil der Gesamtfinanzierung aus Sonstigen Erträgen stammt.

BETRIEBLICHE ERTRÄGE

EUR

 

Erläuterung

2005

ERTRÄGE AUS EIGENMITTELN:

4.1.1

101 143 885 139,05

BNE-Eigenmittel

 

70 861 050 698,58

MWSt-Eigenmittel

 

16 018 121 497,86

Traditionelle Eigenmittel

 

 

Agrarabschöpfungen

 

1 310 659 214,95

Zölle

 

12 252 130 814,06

Zuckerabgaben

 

701 922 913,60

HAUSHALTSANPASSUNGEN

4.1.2

2 606 103 308,82

BEITRÄGE VON DRITTLÄNDERN (EINSCHLIESSLICH EFTA-LÄNDER)

 

214 140 937,98

GELDBUSSEN

 

719 616 062,54

WIEDEREINZIEHUNGEN

4.1.3

1 385 693 507,89

Direkte zentrale Verwaltung

 

59 430 895,71

Indirekte zentrale Verwaltung

 

40 947 197,39

Dezentrale Verwaltung

 

(4 251 306,90)

Geteilte Verwaltung

 

1 289 744 473,46

Gemeinsame Verwaltung

 

(177 751,77)

EINNAHMEN AUS VERWALTUNGSTÄTIGKEITEN

4.1.4

895 083 199,67

Personal

 

779 205 112,48

Erträge aus Sachanlagen

 

42 427 876,97

Sonstige Verwaltungserträge

 

73 450 210,22

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

4.1.5

925 576 809,61

Anpassungen/Rückstellungen

 

3 507 474,00

Wechselkursgewinne

 

413 875 369,41

Sonstige

 

508 193 966,20

GESAMT

 

107 890 098 965,56

4.1.1   Erträge aus Eigenmitteln

Es werden drei Kategorien von Eigenmitteln unterschieden: Traditionelle Eigenmittel, MwSt-Eigenmittel und BNE-Eigenmittel. Die traditionellen Eigenmittel setzen sich ihrerseits aus Agrarabschöpfungen, Zuckerabgaben und Zölle zusammen. Überdies ist ein Mechanismus zur Korrektur von Haushaltsungleichgewichten (Britenrabatt) Bestandteil des Eigenmittelsystems. Die Mitgliedstaaten behalten im Wege der Einziehungskosten 25 % der traditionellen Eigenmittel zurück.

Die MWSt-Eigenmittel werden durch Umlegung eines einheitlichen Steuersatzes auf die harmonisierte Mehrwertsteuerbasis aller Länder ermittelt und sie sind für die Mitgliedstaaten mit 50 % des Bruttonationaleinkommens begrenzt. Bei den BNE-Eigenmitteln handelt es sich um eine variable Einnahme, die zur Finanzierung des durch die übrigen Einnahmen (traditionelle Eigenmittel, MwSt-Eigenmittel, sonstige Einnahmen) nicht gedeckten Teils der Gesamtausgaben im jeweiligen Haushaltsjahr dient. Die zugehörigen Erträge ergeben sich durch Umlegung eines einheitlichen Satzes auf die Bruttonationaleinkommen aller Mitgliedstaaten.

Die Korrekturen der BNE-Eigenmittel, die im Haushaltsjahr 2005 für den Zeitraum 1995-2004 vorgenommen wurden, machen insgesamt 2 049 Mio. EUR aus. Die Korrekturen der MWSt-Eigenmittel betragen im Zeitraum 1991-2004 399 Mio. EUR. Diese Korrekturen sind in den Haushaltskonten in derselben Höhe erfasst.

4.1.2   Haushaltsanpassungen

Die Haushaltsanpassungen beziehen sich auf den Haushaltsüberschuss aus 2004 (2,7 Mrd. EUR), der nach Abzug der im Folgejahr zahlbaren Beträge wieder an die Mitgliedstaaten zurückfließt und daher für 2005 einen Ertrag darstellt. Der Britenrabatt von 130,6 Mio. EUR wird ebenfalls in Abzug gebracht.

4.1.3   Wiedereinziehung von Ausgaben

Künftig können und werden Korrekturen an den von den Europäischen Gemeinschaften ausbezahlten Beträgen vorgenommen werden. Diese werden buchhalterisch durchgeführt, wenn die nachträglichen Kontrollen und Prüfungen ergeben, dass die förderfähigen Ausgaben geringer sind als ursprünglich von den Gemeinschaften veranschlagt.

Im Rahmen der üblichen Finanzhilfen muss in diesem Fall eine Einziehungsanordnung an den jeweiligen Finanzhilfeempfänger gerichtet werden. Geschieht dies noch vor der Abschlusszahlung für die Finanzhilfe, so wird für den betreffenden Finanzhilfeempfänger eine Forderung verbucht und als Gegenbuchung ein verringerter Aufwand für das betreffende Jahr eingetragen. Ergeht die Einziehungsanordnung erst nach der Abschlusszahlung, so führt dies buchhalterisch zu einer Forderung gegenüber dem Finanzhilfeempfänger und zu einer Gegenbuchung als Ertrag in der Ergebnisrechnung des Jahres beim Posten „Wiedereinziehung von Ausgaben“.

Im Rahmen der gemeinschaftlichen Agrarpolitik handelt es sich bei den Beträgen, die im jeweiligen Jahr beim Posten Wiedereinziehung von Ausgaben als Erträge erfasst sind, um negative Aufwendungen, wie etwa um Einnahmen aus Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten, oder um die Milchüberschussabgabe zur Gewährleistung ausgewogener Märkte sowie um Korrekturen infolge von Prüfungen, die ergaben, dass die förderfähigen Ausgaben geringer einzustufen sind. Im Haushaltsjahr 2005 wurde im Zusammenhang mit dem EAGFL (Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft) gemäß dem Rechnungsabschlussverfahren 2004 eine Korrektur in Höhe von 46,4 Mio. EUR vorgenommen. Außerdem wurden im Rahmen von Konformitätsentscheidungen drei weitere Korrekturen beschlossen, die sich mit 520,5 Mio. EUR auswirkten. Die Milchabgaben erbrachten 2005 447,0 Mio. EUR, während die Einnahmen aus Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten 107,3 Mio. EUR ausmachten.

Zum 31. Dezember 2005 enthielt der EAGFL, Abteilung Garantie, vorbehaltlich weiterer Korrekturen insgesamt 1,15 Mrd. EUR. Dieser Betrag wird außerbilanzmäßig als Eventualforderungen erfasst.

Weitere formale Korrekturen wurden 2005 an bereits ausbezahlten Beträgen vorgenommen, die nun wieder eingezogen werden. Diese Korrekturen wirken sich in den Haushaltskonten in derselben Höhe aus:

Beim Europäischen Sozialfonds wurden im Haushaltsjahr 2005 Korrekturen von insgesamt 5,3 Mio. EUR für den Zeitraum 1994-1999 sowie von insgesamt 6,3 Mio. EUR für den Zeitraum 2000-2006 vorgenommen.

Beim Europäischen Regionalentwicklungsfonds wurden 2005 für den Zeitraum 1994-1999 Korrekturen von insgesamt 0,5 Mio. EUR und für den Zeitraum 2000-2006 Korrekturen von insgesamt 100 Mio. EUR vorgenommen.

Beim Kohäsionsfonds betrugen die finanziellen Korrekturen 2005 119,4 Mio. EUR.

Es gibt auch noch andere Arten von Korrekturen, doch diese sind unter anderem wegen des Rechts der Mitgliedstaaten auf Verrechnung unzulässiger Ausgaben mit anderen Ausgaben hier nicht erfasst.

Die aktive Rechnungsabgrenzung auf Grund unzulässiger Ausgaben wurde zum Jahresende geschätzt und bei diesem Posten erfasst. Die Negativbeträge (in dezentraler und gemeinsamer Verwaltung) ergeben sich durch die Rückbuchung der Abgrenzungen (Cut-off) in der Eröffnungsbilanz. Unzulässige Beträge wurden als antizipative Aktiva betrachtet, deren Höhe jedoch von zwei Generaldirektionen überbewertet wurde.

4.1.4   Einnahmen aus Verwaltungstätigkeit

Die Personaleinnahmen setzen sich hauptsächlich aus zwei Beträgen, den Arbeitnehmerbeiträgen zu den Versorgungsleistungen und den Einkommensteuern, zusammen.

4.1.5   Sonstige betriebliche Erträge

Der größte Posten von 276,2 Mio. EUR bezieht sich auf die von den Beitrittsländern eingegangenen Beträge. Ebenfalls enthalten sind die Rückbuchungen zwischenzeitlich abgeschriebener Forderungen.

Wechselkursgewinne sind mit Ausnahme der in Erläuterung 4.5 unten behandelten Finanztätigkeiten ebenfalls bei diesem Posten erfasst. Sie entstehen im Zuge der täglichen Aktivitäten und den zugehörigen Transaktionen in Fremdwährungen sowie bei der zur Erstellung der Jahresrechnung erforderlichen Neubewertung am Jahresende, die für die Erstellung der Jahresrechnung vorgeschrieben ist. Es handelt sich dabei einerseits um reale Gewinne und andererseits um stille Reserven.

4.2   VERWALTUNGSAUFWAND

Es ist dies der Verwaltungsaufwand im Zuge der gemeinschaftlichen Tätigkeiten. Die Kosten, die die Verwaltung der Europäischen Gemeinschaften mit sich bringt, umfassen Personalkosten und Kosten im Zusammenhang mit Sachanlagen (wie Abschreibungen).

Die Grundstücks- und Gebäudekosten (349 Mio. EUR) einschließlich der Aufwendungen für Mieten und Mietleasing sind ebenso unter „sonstiger Verwaltungsaufwand“ erfasst wie die Kosten für Veröffentlichungen und interne Warenbeschaffung.

4.3   BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die betrieblichen Aufwendungen der Gemeinschaften beziehen sich auf die verschiedenen Rubriken der Finanziellen Vorausschau und werden je nach der Art der Auszahlung und Verwaltung der Gelder in unterschiedlicher Form ausgewiesen. Gemäß den Vorschriften der Haushaltsordnung vollziehen die Gemeinschaften den gemeinschaftlichen Haushalt mit Hilfe folgender Verwaltungsmethoden:

Direkte zentrale Verwaltung: Der Haushalt wird unmittelbar durch die zuständige gemeinschaftliche Institution oder Einrichtung vollzogen.

Indirekte zentrale Verwaltung: Teilweise werden Einrichtungen der Gemeinschaften oder eines Mitgliedstaates mit den Aufgaben des Haushaltsvollzugs beauftragt.

Dezentrale Verwaltung: Die Gemeinschaften übertragen die Aufgaben des Haushaltsvollzugs an Drittstaaten.

Geteilte Verwaltung: Auch bei dieser Methode übertragen die Gemeinschaften bestimmte Aufgaben des Haushaltsvollzugs an Mitgliedstaaten.

Gemeinsame Verwaltung: Die Gemeinschaften beauftragen internationale Organisationen mit bestimmten Vollzugsaufgaben.

Der Großteil der betrieblichen Aufwendungen (86,9 Mrd. EUR) fällt unter die Rubrik „Gemeinsame Verwaltung“, wobei bestimmte Aufgaben an Mitgliedstaaten übertragen werden. Darunter fallen etwa die Ausgaben für den EAGFL und für Strukturmaßnahmen.

4.4   SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Alle Bewegungen bei Rückstellungen für Risiken und Verbindlichkeiten sind bei diesem Posten ausgewiesen. Nach den Rechnungsführungsvorschriften der Gemeinschaften müssen in der Vermögensübersicht erfasste Rückstellungen mindestens einmal jährlich zum Jahresende überprüft und nötigenfalls angepasst werden, so dass sie der jeweils zu Grunde liegenden Situation gerecht werden. Ebenso hier enthalten sind Forderungsabschreibungen.

Wechselkursverluste mit Ausnahme der in Erläuterung 4.6 unten behandelten Finanzierungstätigkeit treten bei den täglichen Aktivitäten mit zugehörigen Fremdwährungstransaktionen, aber auch bei der für die Erstellung der Jahresrechnung erforderlichen Neubewertung auf. Es handelt sich hierbei sowohl um reale als auch um stille Verluste.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

EUR

 

2005

Anpassungen/Rückstellungen

138 579 083,80

Wechselkursverluste

375 983 460,65

Sonstige

417 090 475,73

Gesamt

931 653 020,18

4.5   ERTRÄGE AUS FINANZTRANSAKTIONEN

Die Finanzerträge der Gemeinschaften bestehen überwiegend aus Zinserträgen von Darlehen aus dem allgemeinen Haushalt oder aus Anleihemitteln, sowie aus Darlehenssicherheiten und derivativen Finanzinstrumenten. Zinserträge werden überdies aus Bankguthaben und kurzfristigen Bankeinlagen erzielt.

ERTRÄGE AUS FINANZTRANSAKTIONEN

EUR

 

2005

DIVIDENDENERTRÄGE

7 319 379,77

Aus Risikokapitalfonds

7 319 379,77

ZINSERTRÄGE

343 282 568,96

Aus Darlehen

92 060 982,27

Aus Barmittel und Barmitteläquivalenten

78 350 741,02

Sonstige

172 870 845,67

SONSTIGE FINANZERTRÄGE

38 655 069,39

Aus dem Verkauf von Finanzanlagen erzielte Gewinne

5 127 264,81

Rückgebuchte Wertminderungsverluste aus Finanzanlagen

3 550 976,22

Sonstige

29 976 828,36

ZEITWERTANPASSUNG

4 573 808,00

WECHSELKURSGEWINNE

5 257 702,60

GESAMT

399 088 528,72

4.6   AUFWENDUNGEN AUS FINANZTRANSAKTIONEN

Die Finanzaufwendungen der Europäischen Gemeinschaften setzen sich hauptsächlich aus Zinsen für Finanzleasingverträge und Anleihen zusammen, die zur Finanzierung von Darlehen und derivativen Finanzinstrumenten aufgelegt werden. Zusätzlich zu den Verlusten aus dem Verkauf und der wertmäßigen Abschreibung von Finanzanlagen sind unter den Finanzaufwendungen auch die an den Finanzierungsrückstellungen und an den Treuhandgebühren vorgenommenen Anpassungen erfasst.

AUFWENDUNGEN AUS FINANZTRANSAKTIONEN

EUR

 

2005

ZINSAUFWENDUNGEN

215 368 551,00

Für Anleihen

72 644 656,26

Sonstige

142 723 894,74

SONSTIGE FINANZAUFWENDUNGEN

151 709 601,37

Verluste aus dem Verkauf von Finanzanlagen

2 246 264,94

Wertminderungsverluste aus Finanzanlagen

1 575 224,77

Sonstige

147 888 111,66

WECHSELKURSVERLUSTE

1 571 986,82

GESAMT

368 650 139,19

4.7   ANTEIL AM NETTOÜBERSCHUSS/(VERLUST) VERBUNDENER UNTERNEHMEN UND JOINT VENTURES

Gemäß Äquivalenzmethode beziehen die Gemeinschaften ihren Anteil am Nettoüberschuss verbundener Unternehmen und des Europäischen Investitionsfonds sowie ihren Anteil am Nettoverlust ihres Joint Ventures Galileo in die Jahresrechnung mit ein (siehe dazu Erläuterung E 3.3.1).

5.   RLÄUTERUNGEN ZUR CASHFLOW-TABELLE

Da die Jahresrechnung 2005 erstmals nach den neuen Grundsätzen der Periodenrechnung erstellt wurde und somit auch erstmals eine Cashflow-Tabelle enthält, muss darauf hingewiesen werden, dass in dieser Tabelle keine Vergleichszahlen aus einer Cashflow-Tabelle 2004 ausgewiesen sind. Diese Zahlen waren für die Jahresrechnung 2004, die nach anderen Rechnungsführungsvorschriften verfasst wurde, noch nicht erforderlich. Ab dem Haushaltsjahr 2006 werden jedoch die entsprechenden Vergleichszahlen für die Cashflow-Tabelle zur Verfügung stehen.

5.1   ZWECK UND ERSTELLUNG DER CASHFLOW-TABELLE

Die Cashflow-Daten bilden die Grundlage, um die Fähigkeit der Gemeinschaften zur Generierung von Barmitteln und Barmitteläquivalenten und ihren entsprechenden Cashflowbedarf bewerten zu können.

Die Cashflow-Tabelle wird mit Hilfe der indirekten Methode erstellt. Das bedeutet, dass der Nettoüberschuss oder Nettoverlust aus dem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung der Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, möglicher aktiver oder passiver Rechnungsabgrenzungen vergangener oder künftiger betrieblicher Zahlungsein- oder -ausgänge sowie der Ertrags- oder Aufwandspositionen für die Veranlagung von Cashflows angepasst wird.

Cashflows aus Fremdwährungstransaktionen werden in der Berichtswährung der Gemeinschaften, dem Euro, dargestellt, wobei der Fremdwährungsbetrag zu dem am Datum des Zahlungsflusses geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet wird.

Die obige Cashflow-Tabelle enthält die Cashflows der Rechnungsperiode, gegliedert in betriebliche, Investitions- und Finanzierungstätigkeiten. Cashflows aus außerordentlichen Positionen sind gegebenenfalls so ausgewiesen, dass sie den betrieblichen, Investitions- oder Finanzierungstätigkeiten zugeordnet werden.

5.2   BETRIEBLICHE TÄTIGKEITEN

Betriebliche Tätigkeiten sind alle jene Tätigkeiten der Gemeinschaften, bei denen es sich nicht um Investitionstätigkeiten handelt. Dies trifft auf die Mehrzahl der gemeinschaftlichen Tätigkeiten zu. Darlehen (und gegebenenfalls die zugehörigen Anleihen) gelten nicht als Investitionstätigkeit (oder Finanzierungstätigkeit), weil sie unter die allgemeinen Ziele und somit unter das Tagesgeschäft der Gemeinschaften fallen. Betriebliche Tätigkeiten beinhalten überdies Investitionen wie die Beteiligung am Europäischen Investitionsfonds EIF, am Joint Venture Galileo, an der EBWE und an den Risikokapitalfonds. Zweck dieser Tätigkeiten ist die Erreichung der politisch vorgegebenen Ziele.

5.3   INVESTITIONSTÄTIGKEITEN

Bei den Investitionstätigkeiten handelt es sich um den Erwerb oder die Veräußerung immaterieller und materieller Vermögenswerte sowie anderer, nicht betrieblicher Anlagen, die jedoch nicht unter den Posten Barmitteläquivalente fallen. Die Darlehensvergabe fällt nicht unter die Investitionstätigkeiten. Ziel ist die Darstellung der tatsächlichen Investitionen der Gemeinschaften.

Es ist zu beachten, dass 2,25 Mrd. EUR von den gemeinschaftlichen Barmitteln und Barmitteläquivalenten für die Europäischen Gemeinschaften nicht verfügbar sind. Dabei handelt es sich um jene Barmittel, die in Form von Geldbußen eingenommen werden, gegen welche die mit der Buße belegte Partei Rechtsmittel einlegt. Die entsprechenden Beträge sind in Erläuterung 3.11 oben klar als „Barmittel mit Verfügungsbeschränkungen“ ausgewiesen.

6.   RLÄUTERUNG ZUR AUSSERBILANZMÄSSIGEN ERFASSUNG

EVENTUALFORDERUNGEN

EUR

 

Erläuterung

31.12.2005

31.12.2004

Neu dargestellt

Gestellte Garantien

6.1

3 352 097 595,13

2 867 545 633,50

Im Zuge von Vorfinanzierungen gestellte Garantien

6.1.1

1 138 136 716,33

1 261 653 669,13

Für Geldbußen aus anhängigen Fällen gestellte Garantien

6.1.2

1 465 706 342,00

1 165 874 001,00

Sonstige gestellte Garantien

6.1.3

748 254 536,80

440 017 963,37

Unterzeichnete Anleiheverträge

6.2

0,00

0,00

Eventualforderungen im Zusammenhang mit Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten bei Strukturmaßnahmen

6.3

1 244 918 719,00

1 102 621 000,00

Sonstige Eventualforderungen

6.4

1 234 642 838,97

905 824,00

Eventualforderungen gesamt

 

5 831 659 153,10

3 971 072 457,50


EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND MITTELBINDUNGEN FÜR KÜNFTIGE FINANZIERUNGSTÄTIGKEITEN

EUR

Eventualverbindlichkeiten

Erläuterung

31.12.2005

31.12.2004

Neu dargestellt

Gestellte Sicherheiten

6.5

15 788 387 107,69

14 557 201 106,61

Für EIB-Darlehen gestellte Sicherheiten

6.5.1

15 055 116 636,77

13 899 797 966,00

Vom EIF unterzeichnete Sicherheiten

6.5.2

732 272 742,00

656 517 527,00

Sonstige gestellte Sicherheiten

 

997 728,92

885 613,61

EAGFL — Abteilung Garantie

6.6

465 360 931,04

562 604 294,00

Eventualverbindlichkeiten im Zuge des Abschlusses der Konten des EAGFL, Abteilung Garantie, in Erwartung eines Urteils des Gerichtshofes

6.6.1

465 360 931,04

554 096 294,00

Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit noch umzusetzenden Urteilen des Gerichtshofes

6.6.2

0,00

8 508 000,00

Geldbußen — beim Gerichtshof eingelegte Rechtsmittel

6.7

4 427 429 022,00

3 837 913 801,00

Beträge im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren und sonstigen Streitfällen

6.8

2 490 921 822,28

2 430 473 105,00

Sonstige Eventualverbindlichkeiten

6.9

709 055 454,83

558 822 340,00

Eventualverbindlichkeiten gesamt

 

23 881 154 337,84

21 947 014 646,61

Mittelbindungen für künftige Finanzierungstätigkeiten

Erläuterung

31.12.2005

31.12.2004

Neu dargestellt

Nicht bezogene Mittelbindungen

6.10

331 766 142,56

485 693 578,78

Mittelbindungen gegen noch nicht beanspruchte Verpflichtungsermächtigungen

6.11

88 824 110 196,66

83 945 009 118,97

Rechtliche Verpflichtungen, für die noch keine Haushaltsmittel gebunden wurden

6.12

48 183 934 608,94

89 485 289 562,47

Strukturmaßnahmen (geplante Hilfen für den Zeitraum 2000-2006, für die noch keine Mittel gebunden wurden)

6.12.1

39 014 608 434,94

75 999 232 173,47

Kohäsionsfonds

6.12.2

6 000 664 296,00

8 193 874 771,00

ISPA

6.12.3

514 617 181,00

630 464 832,00

TRDI — Befristetes Finanzinstrument zur Entwicklung des ländlichen Raums

6.12.4

2 096 000 000,00

4 027 000 000,00

Protokolle mit den Mittelmeerländern

6.12.5

259 258 239,00

253 739 892,00

Außenbeziehungen

6.12.6

 

 

 KEDO

 

57 236 958,00

58 025 519,00

 UNWRA

 

0,00

63 669 375,00

Fischereiabkommen

6.12.7

241 549 500,00

259 283 000,00

Beteiligungen an verbundenen Einrichtungen

6.13

946 500 000,00

1 022 500 000,00

Noch nicht abgerufene Kapitalbeteiligung EBWE

6.13.1

442 500 000,00

442 500 000,00

Noch nicht abgerufene Kapitalbeteiligung EIF

6.13.2

480 000 000,00

480 000 000,00

Noch nicht abgerufene Kapitalbeteiligung Galileo (angepasst)

6.13.3

24 000 000,00

100 000 000,00

 Mittelbindungen für Mietleasing

6.14

1 415 393 523,34

1 182 189 017,45

Mittelbindungen für künftige Finanzierungstätigkeiten

 

139 701 704 471,50

176 120 681 277,67

Alle Eventualverbindlichkeiten und Mittelbindungen würden bei Fälligkeit aus den künftigen Haushaltsmitteln der Gemeinschaften finanziert. Der gemeinschaftliche Haushalt wird von den Mitgliedstaten finanziert.

EVENTUALFORDERUNGEN

6.1   GESTELLTE GARANTIEN

6.1.1   In Bezug auf Vorfinanzierungen gestellte Garantien

Es handelt sich hierbei um Bürgschaften, die die Europäischen Gemeinschaften von den Empfängern für ihre Vorfinanzierungen fordern. In einigen laut Haushaltsordnung vorgeschriebenen Fällen können Bürgschaften als Bedingung für eine Vorfinanzierung eingefordert werden. Zweck dieser Bürgschaften ist die Besicherung der Vorfinanzierung. Das auslösende Ereignis ist an die Vorfinanzierung gebunden und besteht im konkreten Fall in der Auszahlung der Vorfinanzierung. Diese Bürgschaften machten zum 31. Dezember 2005 einen Gesamtbetrag (Nennwert) von 1,14 Mrd. EUR aus.

In einigen Fällen wurde die zugehörige Vorfinanzierung durch eine zwischenzeitliche Zahlung bereits teilweise abgerechnet. Der Schätzwert der zugehörigen offenen Vorfinanzierungsbeträge betrug zum 31. Dezember 2005 rund 0,73 Mrd. EUR.

6.1.2   Gestellte Garantien für Geldbußen aus anhängigen Fällen

Es handelt sich hierbei um Garantien (Zahlungen) von Einrichtungen, die mit einer Geldbuße belegt wurden und beabsichtigen, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Anstelle einer vorläufigen Zahlung kann auch eine Bankgarantie über den jeweiligen Betrag (samt Zinsen) beigebracht werden.

6.1.3   Sonstige gestellte Sicherheiten

Die unter dieser Rubrik aufscheinenden Garantien sind:

Sonstige gestellte Garantien

EUR

 

31.12.2005

31.12.2004

Neu dargestellt

Euratom-Darlehen: Garantien von Drittländern

385 000 000,00

170 000 000,00

Erfüllungsgarantien

253 793 322,70

166 209 567,12

Im Zuge von Ausschreibungen gestellte Garantien

4 690 212,61

1 597 083,84

Garantien für Zahlungsverzug

3 759 388,45

6 348 343,37

Sonstige

101 011 613,04

95 862 969,04

Gesamt

748 254 536,80

440 017 963,37

Die Kommission verfügte in der Berichtsperiode über Bürgschaften Dritter für die über Euratom gewährten Darlehen. Keine Drittbürgschaften lagen jedoch für die im Zuge des MFH-Programms gewährten Darlehen vor. Diese Darlehen werden jedoch über den Garantiefonds abgesichert.

Erfüllungsgarantien werden bisweilen eingefordert, um sicherzustellen, dass die Empfänger von Finanzhilfen der Gemeinschaften ihre vertraglichen Pflichten gegenüber den Gemeinschaften erfüllen. Darunter fällt eine Bankgarantie in Höhe von 127,8 Mio. EUR (2004: 60,8 Mio. EUR), die der Rat im Zusammenhang mit den für die Errichtung des LEX-Gebäudes getätigten Vorauszahlungen erhalten hat.

Zu den sonstigen gestellten Garantien gehören 93,4 Mio. EUR zum 31. Dezember 2005 (2004: 84,3 Mio. EUR) die Bürgschaften, welche der EGKS in Abwicklung für Darlehensvergaben vertragsgemäß gestellt wurden.

6.2   UNTERZEICHNETE ANLEIHEVERTRÄGE

Hierbei handelt es sich um Anleiheverträge, die von den Gemeinschaften abgeschlossen, jedoch bis zum Jahresende nicht bezogen wurden. Zum 31. Dezember 2005 lagen ebenso wie für 2004 keine derartigen Verträge vor.

6.3   BETRUGSFALLE UND UNREGELMASSIGKEITEN — STRUKTURMASSNAHMEN

Die nachstehende Tabelle beruht auf den förmlichen Meldungen der Mitgliedstaaten entsprechend der Verordnung Nr. 1681/94. Die Beträge sind nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt. Dargestellt ist die Differenz zwischen den von den einzelstaatlichen Behörden ermittelten, noch einzuziehenden Beträgen, die auf der Grundlage von tatsächlich festgestellten Forderungen oder Schätzungen berechnet wurden, und den bereits eingezogenen bzw. als uneinbringlich abgeschriebenen Beträgen.

Eventualforderungen: Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten

(in Tsd. EUR)

Mitgliedstaaten

31.12.2005

31.12.2004

Belgien

14 045

14 574

Dänemark

9 920

9 032

Deutschland

568 213

500 481

Griechenland

96 237

67 425

Spanien

51 665

45 389

Frankreich

13 801

17 722

Irland

2 396

2 824

Italien

344 455

294 349

Luxemburg

12

119

Niederlande

7 876

7 272

Österreich

9 226

5 723

Polen

324

23

Portugal

47 509

58 233

Finnland

2 171

2 076

Schweden

1 035

944

Vereinigtes Königreich

75 959

76 435

Tschechische Republik

34

0

Estland

33

0

Ungarn

8

0

Gesamt

1 244 919

1 102 621

Die Beträge in dieser Tabelle stellen allerdings eher theoretische Höchstbeträge als tatsächlich zu erwartende Mittelzuflüsse in den Gemeinschaftshaushalt dar, und dies hat folgende Gründe:

Die Mitgliedstaaten geben die Ergebnisse ihrer Einziehungsmaßnahmen nicht immer (und vor allem nicht umgehend) bekannt.

Die Mitgliedstaaten sind zwar verpflichtet, die Kommission über bestehende Möglichkeiten zur Einziehung der Beträge zu informieren, doch inwieweit die betreffenden Beträge tatsächlich eingezogen werden, lässt sich nicht mit Sicherheit vorhersagen. Das innerstaatliche Recht sieht teilweise Verjährungsfristen bis zu 30 Jahren vor, weshalb die zuständigen Behörden den formellen Verzicht auf eine Forderung nur sehr ungern aussprechen, selbst wenn die tatsächlichen Chancen auf eine Nacherhebung nur theoretischer Art sind. Nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 438/2001 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, der Kommission jährlich eine Erklärung zu den noch einzuziehenden Beträgen zu übermitteln, damit diese die tatsächliche Lage besser überprüfen kann.

Selbst wenn der betreffende Mitgliedstaat das Einziehungsverfahren fristgerecht eingeleitet hat, stellt dies noch keine Erfolgsgarantie dar. Dies gilt insbesondere für Einziehungsanordnungen, gegen die Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Refinanzierung der einzelnen Projekte erfolgt im Rahmen mehrjähriger Programme. Solange ein solches mehrjähriges Programm nicht abgeschlossen ist, lässt sich jedoch nicht gesichert feststellen, welche Beträge noch einzuziehen sind, da strittige Beträge unter bestimmten Voraussetzungen für andere, reguläre Projekte neu zugewiesen werden können, und bei der Zahlung von Einzeltranchen und insbesondere bei der Leistung der Abschlusszahlung die Aufrechnung bestimmter Ausgaben zulässig ist. Bei den Zahlen in diesen Tabellen handelt es sich um vorläufige Daten, die auf den bis Ende März 2006 eingegangenen und bearbeiteten Meldungen beruhen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Zahlen nach Maßgabe weiterer, zu einem späteren Zeitpunkt eingehender Ausgabenmeldungen noch berichtigt werden müssen.

Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen erlauben daher noch keine genaue Vorhersage darüber, welche Möglichkeiten zur Einziehung der Gelder im Einzelfall bestehen.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der konsolidierten Abschlüsse war der Jahresbericht 2005 über die Betrugsbekämpfung noch nicht endgültig angenommen.

6.4   SONSTIGE EVENTUALFORDERUNGEN

Bezifferte Beträge:

Der größte Posten in dieser Rubrik betrifft Beträge in Höhe von geschätzten 1,15 Mrd. EUR insgesamt an Forderungen auf Grundlage der Abschluss- und Konformitätsentscheidungen in der Landwirtschaft für den Zeitraum 2001-2005. Da es sich um keine endgültigen Beträge handelt, sind diese in der Vermögensübersicht nicht erfasst.

Ebenso bei diesem Posten ausgewiesen ist eine wahrscheinliche Forderung von 52,9 Mio. EUR im Zusammenhang mit einer Geldstrafe. Diese wurde durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus 2005 wegen der Verletzung bestimmter Fischereirechte gegen Frankreich verhängt. Eine erste Geldstrafe von 20 Mio. EUR war bereits im September 2005 bezahlt worden. Das Urteil sah jedoch für den Zeitraum vom 15.7.2005 bis 15.1.2007 eine weitere Vertragsstrafe für den Fall vor, dass keine effektiven Verbesserungen in den Kontrollsystemen herbeigeführt werden würden. Diese Frage wird gerade behandelt, so dass die Forderung noch nicht endgültig beziffert werden kann, weshalb sie in der Vermögensübersicht nicht ausgewiesen ist.

Ferner ist hier ein Betrag von 26,6 Mio. EUR enthalten, der sich auf eine mögliche Forderung gegenüber einem Mitgliedstaat auf Grund durchgeführter Überprüfungen bezieht.

Nicht bezifferte Beträge:

Im Jährlichen Tätigkeitsbericht (AAR) berichtet der zuständige Anweisungsbefugte über die Ergebnisse der Politikbereiche und schätzt im Voraus ab, wie sicher davon ausgegangen werden kann, dass die für die beschriebenen Tätigkeiten gebundenen Mittel auch für den beabsichtigten Zweck und gemäß den Grundsätzen einer vernünftigen Finanzverwaltung eingesetzt werden und dass die eingerichteten Kontrollverfahren die Rechtmäßigkeit und Vorschriftsmäßigkeit der dahinter stehenden Transaktionen gewährleisten.

Für das Haushaltsjahr 2005 und allgemein erachtet die Kommission in ihrem zusammenfassenden Bericht das bestehende interne Kontrollsystem mit den im AAR 2005 beschriebenen Einschränkungen als ausreichende Garantie für die Rechtmäßigkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Tätigkeiten, die gemäß Artikel 274 EG-Vertrag im Verantwortungsbereich der Kommission liegen. Einige Generaldirektoren haben dagegen Vorbehalte angemeldet und dort, wo es möglich war, die allgemeinen Auswirkungen der beanstandeten Mängel beziffert.

Die Generaldirektion Bildung und Kultur äußerte im Zusammenhang mit der Rechnungsführung Bedenken. Eingewandt wurde eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich der Verlässlichkeit der ausgewiesenen Beträge, weil es unmöglich sei, alle in der Rechnungsführung erfassten Transaktionen noch vor dem Abschlusstermin zu prüfen.

Erklärungen sind im Einzelnen dem Jährlichen Tätigkeitsbericht jeder Generaldirektion und dem zusammenfassenden Jahresbericht 2005 zu entnehmen.

EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

6.5   GESTELLTE SICHERHEITEN

6.5.1   Für Darlehen aus Eigenmitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) an Drittländer

Die Gemeinschaftsbürgschaft ist rechtlich an die von der EIB zum 31. Dezember 2005 unterzeichneten Darlehen (mit enthalten sind die Darlehen an Drittländer, die zwischenzeitlich der Union beigetreten sind) geknüpft. Sie ist allerdings mit einem bestimmten Prozentsatz (65 %, 70 %, 75 % oder 100 %) des genehmigten Darlehenshöchstbetrags begrenzt. Wird dieser Höchstbetrag nicht ausgeschöpft, so erstreckt sich die Gemeinschaftsbürgschaft auf die gesamte Höhe der tatsächlich vergebenen Darlehen.

Zum 31. Dezember 2004 betrugen die Außenstände 15 055 Mio. EUR (Vergleichswert 2003: 13 900 Mio. EUR). Auf diesen Betrag ist de facto auch das von den Gemeinschaften getragene Risiko begrenzt.

Die von der EIB aus Eigenmitteln vergebenen Darlehen, für die eine Garantie aus dem gemeinschaftlichen Haushalt gestellt wird, sind außerdem durch Drittbürgschaften von außen (von Staaten bzw. öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Finanzinstituten) abgesichert. Die Kommission ist in diesem Fall Sekundärbürge. Die Garantie zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts deckt das politische Risiko bei den in der Rubrik „Risikoteilung“ aufgeführten Sicherheiten. Die übrigen Risiken werden bei Ausfall des Primärbürgen von der EIB selbst gedeckt.

Bei den in der Spalte „Ohne Risikoteilung“ angeführten Sicherheiten werden bei Ausfall des Primärbürgen sämtliche Risiken aus dem Gemeinschaftshaushalt gedeckt. Handelt es sich bei diesem Primärbürgen um eine staatliche Stelle, so ist im Allgemeinen eine Begrenzung auf das rein politische Risiko gegeben. Ist der primäre Garantiegeber hingegen eine privatwirtschaftliche Einrichtung, so muss der Gemeinschaftshaushalt gegebenenfalls auch für die Deckung der geschäftlichen Risiken aufkommen.

Die von der EIB aus Eigenmitteln an Drittländer vergebenen Darlehen sind wie folgt durch eine Garantie aus dem Gesamthaushaltsplan abgesichert:

Von den Gemeinschaften besicherte EIB-Darlehen

In Mio. EUR

 

Risikoteilung“

31.12.2005

 „Ohne Risikoteilung1.12.2005

Außenstände 31.12.2005

Gesamt

Außenstände 31.12.2004

Öffentliche Behörde

Privates Unternehmen

65 % Besicherung

1 624

4 427

1 047

7 098

4 980

70 % Besicherung

502

3 262

416

4 180

4 384

75 % Besicherung

-

1 738

211

1 949

2 442

100 % Besicherung

-

1 366

462

1 828

2 094

Gesamt

2 126

10 793

2 136

15 055

13 900

6.5.2   Vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) unterzeichnete Garantien

Zum 31. Dezember 2005 hatte der EIF Bürgschaften und Beteiligungen an Risikokapitaloperationen in einer Gesamthöhe von 3 160,1 Mio. EUR unterzeichnet. Davon entfallen allerdings 719,2 Mio. EUR auf das Garantieportfolio für Projekte zur Entwicklung der Transeuropäischen Netze (TEN), das zwischenzeitlich auf die EIB übergegangen ist (die entsprechende Vereinbarung mit der EIB wurde am 7. Dezember 2000 unterzeichnet). Die EIB trägt somit das Risiko für die einzelnen Transaktionen (während der EIF gemäß Garantievereinbarung weiterhin Gesamtbürge bleibt) und hat im Gegenzug Anspruch auf die von den Finanzmittlern gezahlten Provisionen (Zusage- und Gebrauchsprovisionen). Klammert man diese Beträge aus (da der EIF keine eigentlichen Risiken trägt), so beziffert sich das Gesamtvolumen der vom EIF gewährten Bürgschaften und erteilten Beteiligungszusagen zum 31. Dezember 2005 auf 2 440,9 Mio. EUR. Dies entspricht für die Europäischen Gemeinschaften einem potenziellen Höchstrisiko von 732,3 Mio. EUR, da die Gemeinschaften mit 30 % am Kapital des EIF beteiligt sind. Die Kapitalbeteiligung beläuft sich auf insgesamt 600 Mio. EUR, wovon 20 % bereits eingezahlt wurden.

Für den von den Gemeinschaften gezeichneten, jedoch noch nicht eingezahlten Teil des EIF-Kapitals (80 %) ist bei den außerbilanzmäßigen Verpflichtungen eine Eventualverbindlichkeit ausgewiesen (Erläuterung 6.13.2).

6.6   EAGFL — ABTEILUNG GARANTIE

6.6.1   6.6.1 Rechnungsabschluss

Es handelt sich hierbei um Eventualverbindlichkeiten gegenüber den Mitgliedstaaten im Rahmen der Rechnungsabschlussverfahren. Der Zeitpunkt der Ermittlung der endgültigen Höhe der Aufwendung und ihrer Verbuchung zu Lasten des Haushalts hängt von der Dauer des noch beim Europäischen Gerichtshof anhängigen Verfahrens ab. Eine Schätzung der voraussichtlich zahlbaren Beträge in Höhe von 60 Mio. EUR ist ebenso enthalten wie eine langfristige Rückstellung in der Vermögensrechnung (siehe Erläuterung E 3.13).

6.6.2   Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit noch umzusetzenden Urteilen

Am Ende des Haushaltsjahres 2004 stellte dieser Betrag die Eventualverbindlichkeiten dar, für die zum Zeitpunkt des Rechnungsabschlusses kein Beschluss der Kommission ergangen war, und für die zwischen den Streitparteien noch kein Einvernehmen über die Modalitäten einer Regelung erzielt worden war. Ende 2005 wurden die entsprechenden Beträge, die mittlerweile als sicher gelten, von 17,1 Mio. EUR als antizipative Passiva in der Vermögensrechnung ausgewiesen.

6.7   GELDBUSSEN

Für die von der Kommission wegen Verstoßes gegen den freien Wettbewerb verhängten Geldbußen, die vorläufig bezahlt wurden und somit in der Vermögensübersicht der Kommission enthalten sind, wurde beschlossen, dass sowohl die Geldbußen, gegen die ein Rechtsmittel eingelegt wird, (15) als auch jene Geldbußen, bei denen nicht bekannt ist, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden wird oder nicht, bis zur Entscheidung des Gerichtshofs als Eventualverbindlichkeiten bei den außerbilanzmäßigen Verpflichtungen ausgewiesen werden sollen. Diese Eventualverbindlichkeiten werden bis zur endgültigen Entscheidung beibehalten.

Schuldner, die von der Auferlegung einer Geldbuße in Kenntnis gesetzt werden, können gegen den Bescheid der Kommission vor den zuständigen Gerichten der Europäischen Union Rechtsmittel einlegen. Trotzdem sind sie gemäß Artikel 242 EG-Vertrag verpflichtet, ihre Geldbuße zunächst innerhalb der gesetzten Fristen zu entrichten, da einer Klage keine aufschiebende Wirkung zukommt. Den Schuldnern stehen somit zwei Möglichkeiten offen: Sie können entweder eine Bankgarantie beibringen, die als Eventualforderungen geführt wird, oder sie können eine vorläufige Zahlung tätigen, die unter Barmittel und Barmitteläquivalente in der Vermögensübersicht ausgewiesen wird.

Erst nachdem das endgültige Urteil ergangen ist, erstattet der Rechnungsführer entweder den vorläufig entrichteten Betrag zuzüglich Zinsen ganz oder teilweise zurück oder er zieht den Betrag der mit dem endgültigen gerichtlichen Urteil festgesetzten Geldbuße vollständig oder teilweise und unwiderruflich ein.

Die auf solche vorläufigen Zahlungen aufgelaufenen Zinsbeträge (insgesamt 154,4 Mio. EUR) sind wegen der Ungewissheit des Anspruchs einerseits im wirtschaftlichen Ergebnis für das betreffende Jahr und andererseits auch bei den Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen.

6.8   EVENTUALVERBINDLICHKEITEN IM ZUSAMMENHANG MIT RECHTSSACHEN UND ANDEREN STREITFÄLLEN

Dieser Posten bezieht sich auf Schadensersatzklagen, die gegen die Gemeinschaften vorgebracht werden, auf sonstige Rechtsstreitigkeiten und die geschätzten Rechtskosten für diese. Die wichtigsten derartigen Beträge sind nachfolgend zusammengefasst:

Eine im Juni 2003 gegen eine Entscheidung der Kommission eingebrachte Klage. Die Ersatzforderung beläuft sich auf 735 Mio. EUR. Die Kommission brachte ihre Gegenerwiderung im Februar 2005 ein. Ein Entscheid vor 2007 ist unwahrscheinlich.

Eine Schadensersatzklage vom Oktober 2003, ebenfalls eingebracht gegen eine Entscheidung der Kommission. Die Ersatzforderung beläuft sich auf 1 664 Mio. EUR. Die Kommission brachte ihre Gegenerwiderung im November 2004 ein. Ein Entscheid vor 2007 ist unwahrscheinlich.

Im Mai 2004 strengte der Besitzer eines Gebäudes in Brüssel ein Rechtsverfahren beim Gericht Erster Instanz gegen die Kommission an, mit dem eine Schadensersatzforderung im Zusammenhang mit der nicht erfolgten Unterzeichnung eines Mietvertrags vorgebracht wird. Die Kommission schätzt die mögliche Verpflichtung daraus derzeit auf 20 Mio. EUR und hat diesen Betrag somit als Eventualverbindlichkeit eingesetzt.

22 Mio. EUR beziehen sich auf Schadensersatzklagen gegen die Kommission im Zusammenhang mit dem Gesundheitswesen.

Weitere Beträge beziehen sich auf Rechtsverfahren, in die Lieferanten, Auftragnehmer und frühere Mitarbeiter verwickelt sind.

Bei Schadensersatzklagen gemäß Artikel 288 EG-Vertrag muss der Kläger nachweisen, dass sich das beklagte Organ eine schwerwiegende Verletzung einer Rechtsvorschrift, die Einzelpersonen bestimmte Ansprüche einräumt, hat zuschulden kommen lassen, wodurch dem Kläger ernsthafter Schaden entstanden ist. Außerdem muss ein unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen dem beanstandeten Verstoß und dem verursachten Schaden erkennbar sein.

6.9   SONSTIGE EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Bei diesem Posten war Ende 2004 die höchste mögliche Verbindlichkeit mit einem Betrag von geschätzten 23,4 Mio. EUR (abzüglich der bereits als Rückstellungen oder Schulden ausgewiesenen Beträge) für die Bekämpfung bestimmter Krankheiten ausgewiesen, die eventuell aus dem Gemeinschaftshaushalt hätten bezahlt werden müssen. Ende 2005 gab es in diesem Zusammenhang dagegen keine offenen Eventualverbindlichkeiten.

Ebenfalls hier erfasst sind eine offene vertragliche Verpflichtung in Höhe von 130,2 Mio. EUR für die Errichtung des LEX-Gebäudes des Rates sowie 239 Mio. EUR aus Gebäudeverträgen des Parlaments. Der zweite bedeutende Betrag in Höhe von 330 Mio. EUR bezieht sich auf die Erweiterung eines Gerichtsgebäudes in Luxemburg.

MITTELBINDUNGEN FÜR KÜNFTIGE FINANZIERUNGSTÄTIGKEITEN

6.10   NICHT ABGEWICKELTE MITTELBINDUNGEN

Es handelt sich um Darlehens- und Investitionsvereinbarungen der Kommission und der EGKS in Abwicklung, die nicht in den Altlasten enthalten sind, jedoch vom Vertragspartner vor Jahresende nicht in Anspruch genommen wurden.

6.11   MITTELBINDUNGEN GEGEN NOCH NICHT BEANSPRUCHTE VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN

Dieser Betrag entspricht den offenen Verpflichtungen, für die noch keine Zahlungen getätigt wurden. Mit 31. Dezember 2005 beliefen sich diese auch als Altlasten bezeichneten, noch abzuwickelnden Mittelbindungen auf insgesamt 119,1 Mrd. EUR. Der als künftige Verpflichtung ausgewiesene Betrag entspricht den Altlasten abzüglich der in der Ergebnisrechnung als Aufwand verbuchten zugehörigen Beträge, woraus sich insgesamt ein Betrag von 88,8 Mrd. EUR ergibt.

Die noch abzuwickelnden Mittelbindungen sind eine übliche Folgewirkung mehrjähriger Programme. Um die Zusammensetzung des Betrages genauer darzustellen, wurde die gesonderte Kennzeichnung der ältesten oder jener anderen Verpflichtungen, bei denen keine Bewegungen festgestellt wurden, beschlossen. So entstand das Konzept der „potenziell außergewöhnlichen Mittelbindungen“. Es sind dies Mittelbindungen, auf die eine der beiden folgenden Bedingungen zutrifft:

Seit über fünf Jahre bestehende Mittelbindung

Mittelbindung, zu der aus den letzten zwei Jahren keine Buchung (Zahlung oder Aufhebung der Mittelbindung) vorliegt.

Als Folge ihrer gemeinsamen Erklärungen vom November 2002 und 2003 betonten die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat die Notwendigkeit zum schrittweisen Abbau dieser potenziell außergewöhnlichen Mittelbindungen. Zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres werden daher Mittelbindungen, auf die die obigen Definitionen zutreffen, ermittelt und anschließend einzeln überprüft. Die danach verbleibenden Mittelbindungen werden je nach hypothetischem Fall in acht gesonderte Kategorien eingeteilt. Die regelmäßige Analyse führt zu einer ständigen Verringerung dieses Teils der Altlasten und verhindert, dass buchhalterische Beträge, denen keine rechtlichen Verpflichtungen mehr gegenüber stehen, beibehalten werden.

Im Haushaltsjahr 2005 konnten die potenziell außergewöhnlichen Mittelbindungen auf diese Weise um 48 % abgebaut werden. Die nachstehende Tabelle erläutert die Situation nach Rubriken aus finanzieller Perspektive:

Potenziell außergewöhnliche Mittelbindungen

EUR

 

PAM zum 31.12.2004

Zahlungen 2005

Sonstige Bewegungen 2005

PAM zum 31.12.2005

Landwirtschaft

2 074 137

-

(2 060 350)

13 787

Strukturmaßnahmen

6 296 247 277

(2 416 431 008)

(1 073 475 677)

2 806 340 592

Interne Politikbereiche

1 196 515 414

(358 981 904)

(198 920 639)

638 612 871

Externe Politikbereiche

2 074 138 692

(554 000 167)

(281 897 691)

1 238 240 834

Verwaltung

8 265 615

-

(3 917 209)

4 348 406

Heranführungshilfe

1 198 127 481

(256 623 707)

(34 755 523)

906 748 251

Sonstige

99 743

-

(99 743)

-

Gesamt

10 775 468 359

(3 586 036 786)

(1 595 126 832)

5 594 304 741

6.12   RECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN, FÜR DIE NOCH KEINE HAUSHALTSMITTEL GEBUNDEN WURDEN

Diese Mittelbindungen entstanden, da die Kommission vertragliche Verpflichtungen über Beträge einging, für die im Haushaltsplan keine ausreichende Mitteldeckung (Verpflichtungsermächtigung) vorhanden war.

Entsprechend der Interinstitutionellen Vereinbarung und allgemein der Vorschriften für den Haushaltsbereich müssen folgende Ausgaben aufgrund ihrer finanziellen Tragweite bei den außerbilanzmäßigen Verpflichtungen ausgewiesen werden:

6.12.1 und 6.12.2: Die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds sehen Ausgabenziele vor. Der Gesamtbetrag der in der Finanziellen Vorausschau veranschlagten Dotation muss daher normalerweise im Wege von Finanzierungsbeschlüssen gebunden werden. Bei den hier veranschlagten Eventualverbindlichkeiten handelt es sich somit um einen potenziellen Höchstbetrag.

Rechtliche Verpflichtungen ohne haushaltsmäßige Mittelbindung — Strukturmaßnahmen

(Mrd. EUR)

 

31.12.2005

31.12.2004

Ziel 1

28,46

55,83

Ziel 2

3,44

6,97

Ziel 3

4,29

8,15

FIAF (Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei, außerhalb von Ziel 1)

0,25

0,37

Gemeinschaftsinitiativen

2,58

4,67

Gesamt

39,02

75,99

6.12.3: ISPA: Die ISPA-Verordnung selbst bedingt keine außerbilanzmäßigen Verpflichtungen, da darin weder Jahrestranchen noch eine feste Gesamtdotation vorgesehen sind. Dagegen soll eine entsprechende Dotation alljährlich von der Haushaltsbehörde nach Maßgabe der Finanziellen Vorausschau festgelegt werden. Die Obergrenzen der Rubrik 7 (Heranführungshilfe) stellen keine Ausgabenziele dar. Die Interinstitutionelle Vereinbarung sieht sogar eine gewisse Flexibilität zwischen den verschiedenen Beitrittsvorbereitungsinstrumenten vor. ISPA kann hingegen bei den einzelnen Projekten zu Eventualverbindlichkeiten führen, da diese mehrere Jahrestranchen umfassen. Zum Zeitpunkt der Annahme des betreffenden Beschlusses besteht nur für die erste Jahrestranche eine Mittelbindung.

6.12.4: Das befristete Finanzinstrument zur Entwicklung des ländlichen Raums (TRDI, Punkt 6.4) in den neuen Mitgliedstaaten wird aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, finanziert und wurde für den Zeitraum 2004 bis 2006 konzipiert. In seinem Rahmen werden gesonderte Mittel bereitgestellt, die jedes Jahr auf der Grundlage der Kommissionsentscheidung zur Genehmigung des Programms automatisch in Jahrestranchen gebunden werden. Ein weiterer jährlicher Finanzierungsbeschluss ist nicht erforderlich. Der in der Kommissionsentscheidung festgelegte Betrag stellt ein Ausgabenziel dar und die gesamte Dotation muss durch Entscheidungen getragen sein.

6.12.5: Verpflichtungen aufgrund der mit den Mittelmeerdrittländern geschlossenen Finanzprotokolle: Der hier ausgewiesene Betrag entspricht der Differenz zwischen dem Gesamtvolumen der unterzeichneten Finanzprotokolle und dem Gesamtbetrag der buchmäßig erfassten Mittelbindungen. Bei diesen Protokollen handelt es sich um internationale Abkommen, die nur mit Zustimmung beider Vertragspartner rückgängig gemacht werden können. Entsprechende Bemühungen laufen derzeit.

6.12.6 und 6.12.7: Vertragliche Verpflichtungen, die im Rahmen sonstiger Maßnahmen unter Außenbeziehungen und Fischereimaßnahmen mit namentlich bezeichneten Dritten über einen festen Betrag und für eine gegebene Dauer eingegangen werden.

Die übrigen Mehrjahresprogramme beinhalten keine Verpflichtungen, die bei den Eventualverbindlichkeiten erfasst werden müssen. Für die Ausgaben zu Lasten künftiger Haushaltsjahre sind jeweils die jährlich ergehenden Beschlüsse der Haushaltsbehörde oder die Änderungen in den einschlägigen Vorschriften maßgeblich.

6.13   BETEILIGUNGEN AN VERBUNDENEN EINRICHTUNGEN

Dieser Betrag entspricht den künftig zu leistenden Einzahlungen für noch nicht abgerufene Teilbeträge des von der Kommission gezeichneten Kapitals.

6.13.1   Noch nicht abgerufene Kapitalbeteiligung: EBWE

In Mio. EUR

EBWE

EBWE Kapitalbeteiligung gesamt

Von der Kommission gezeichnet

Kapital

19,790

600

Einbezahlt

– 5,197

– 157,5

Noch nicht abgerufen

14,593

442,5

6.13.2   Noch nicht abgerufene Kapitalbeteiligung: EIF

In Mio. EUR

EIF

EIF Kapitalbeteiligung gesamt

Von der Kommission gezeichnet

Kapital

2 000

600

Einbezahlt

– 400

– 120

Noch nicht abgerufen

1 600

480

6.13.3   Noch nicht abgerufene Kapitalbeteiligung: Joint Venture Galileo

In Mio. EUR

Galileo

Galileo Kapitalbeteiligung gesamt

Von der Kommission gezeichnet

Kapital

580

520

Einbezahlt

– 488

– 438

Noch nicht abgerufen

92

82

In Altlasten (noch abzuwickelnden Mittelbindungen) enthalten

K/A

– 58

Eventualverbindlichkeit

K/A

24

Gemäß Verordnung Nr. 876/2002 des Rates (EG) vom 21. Mai 2002 beträgt die Beteiligung der Kommission am Joint Venture Galileo 520 Mio. EUR. Diese Mittelbindung versteht sich für einen Zeitraum von vier Jahren, der 2006 endet. Es stehen gebundene Mittel in Höhe von 58 Mio. EUR bereit, für die noch keine entsprechenden Zahlungen geleistet wurden. Dieser Betrag wird bei den Altlasten ausgewiesen, wie oben ausgeführt, und somit von den vorstehend aufgeführten noch abzurufenden Beträgen in Abzug gebracht.

6.14   MITTELBINDUNGEN FÜR MIETLEASINGVERTRÄGE

Bei diesem Posten sind Gebäude und andere im Zuge von Mietleasingverträgen (Operating Lease) gemietete Ausrüstungen ausgewiesen, die den Kriterien für eine Erfassung unter den Aktiva der Vermögensübersicht nicht entsprechen. Die angegebenen Beträge entsprechen jeweils den während der verbleibenden Vertragsdauer noch anstehenden Zahlungsverpflichtungen. Eine Ausnahme bildet das Hauptgebäude des Gerichtshofes, das für eine unbegrenzte Dauer angemietet wurde und für das die Mietkosten für ein Jahr (2,3 Mio. EUR) eingesetzt sind.

MITTELBINDUNGEN FÜR MIETLEASING (OPERATING LEASE)

In Mio. EUR

Beschreibung

Belastung während des Jahres

Künftig zahlbare Beträge

< 1 Jahr

1-5 Jahre

> 5 Jahre

Gesamt

Gebäude

172,6

176,7

546,6

675,3

1 398,6

IT-Material und sonstige Ausrüstung

11,4

9,0

7,8

0,0

16,8

Gesamt

184,0

185,7

554,4

675,3

1 415,4

7.   RM — FINANZRISIKOMANAGEMENT

MAKROFINANZIELLE HILFE (MFH) UND EURATOM

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Darlehens- und Anleiheaktivitäten der Europäischen Gemeinschaften, die über die makrofinanzielle Hilfe (MFH) und Euratom abgewickelt werden.

7.1   RISIKOMANAGEMENTPOLITIK UND KURSSICHERUNGSMASSNAHMEN

Die Darlehens- und Anleihetransaktionen sowie die zugehörige Abwicklung und Verwaltung werden von den Gemeinschaften gegebenenfalls nach den jeweiligen Entscheidungen des Euratom-Rates (16), und gemäß den internen Richtlinien durchgeführt.

Schriftliche Verfahrenshandbücher zu bestimmten Themenbereichen wie Anleihen, Darlehen und Vermögensverwaltung wurden eigens verfasst und werden von den jeweiligen Einheuten verwendet. Die finanziellen und betrieblichen Risiken werden ermittelt und bewertet, die Einhaltung der internen Richtlinien und Verfahren wird regelmäßig überprüft.

Im Allgemeinen werden keine Sicherungsaktivitäten durchgeführt, weil die Anleihetransaktionen durch Gegensicherungstransaktionen (Back-to-Back) finanziert werden und keine offenen Währungspositionen bestehen. Allerdings können derivative Finanzinstrumente zur Absicherung bestimmter Risiken herangezogen werden, wenn eine perfekte Abstimmung zwischen Darlehens- und Anleiheaktivitäten nicht zu erzielen ist. Eine nähere Beschreibung dieser Finanzinstrumente ist Abschnitt E 3.3.3.2 zu entnehmen.

7.2   WÄHRUNGSRISIKO

Da alle Finanzierungsforderungen und Verbindlichkeiten auf Euro lauten, unterliegen die Gemeinschaften hinsichtlich Finanzlage und Cashflows keinem Wechselkursrisiko.

7.3   ZINSRISIKO

Auf Grund des besonderen Wesens ihrer Darlehens- und Anleiheaktivitäten verfügen die Gemeinschaften über verzinste Forderungen und Verbindlichkeiten in beträchtlicher Höhe.

Anleihen, die zu variablen Zinssätzen begeben werden, setzen die Gemeinschaften einem Zinsrisiko aus. Diese variabel verzinsten Anleihen machen rund 94 % des gesamten Darlehensvolumens aus. Das Zinsrisiko aus den Anleihen wird jedoch durch Darlehen zu gleichwertigen Konditionen, so genannte Gegensicherungstransaktionen, ausgeglichen. Zum Abschlussstichtag verfügten die Gemeinschaften über variabel verzinste Darlehen mit einem Nennwert von 1,38 Mrd. EUR (2004: 1,31 Mrd. EUR), deren Zinssatz halbjährlich neu festgesetzt wird. Sie verfügten 2005 außerdem über fix verzinste Darlehen mit einem Nennwert von 85 Mio. EUR (2004: 70 Mio. EUR) und einer Endfälligkeit von über fünf Jahren.

Der MFH-Swapvertrag, der in Abschnitt E 3.8.2 näher erläutert ist, wurde abgeschlossen, um die Zahlungsströme eines variabel verzinsten Darlehens mit Endfälligkeit am 22. Dezember 2008 einerseits mit den Zahlungsströmen der zugehörigen fix verzinsten Anleihe mit Endfälligkeit am 22. Dezember 2005 andererseits abzustimmen. Dieser Swapvertrag zerfällt in zwei „Tranchen“: Die „Swap-Tranche“, bei der sowohl der variable als auch der fixe Zinsteil wirksam waren, mit Endfälligkeit am 22. Dezember 2005 und die zweite „Tranche“, die nur einen variabel verzinsten Teil in Form einer ab demselben Tag laufenden Anleihe aufweist.

7.4   KREDITRISIKO

Die Gemeinschaften tragen ein Kreditrisiko, weil einzelne Vertragspartner bei Fälligkeit ihrer Darlehen außerstande sein könnten, diese vollständig zurückzuzahlen. Dieses Kreditrisiko wird einerseits durch die Einholung von Bürgschaften der Staaten wie im Fall von Euratom und andererseits über den Garantiefonds aktiv gemanagt. Der Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen (17) wurde 1994 errichtet, um das Ausfallrisiko im Zusammenhang mit Anleihen zur Finanzierung von Darlehen an Länder außerhalb der Europäischen Union abzudecken. Um verspätete Zahlungen fälliger Beträge durch die Darlehensnehmer zu verhindern, werden die Anleihen durch Vorfinanzierungen aus dem EU-Haushalt bedient. Bestätigt sich drei Monate nach Fälligkeit einer Zahlung, dass ein Empfängerstaat in Zahlungsverzug geraten ist, werden die Barvorschüsse vom Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen in den Haushalt zurückgezahlt.

Ein besonders geballtes Kreditrisiko der Gemeinschaften besteht gegenüber den Staaten Bulgarien, Serbien-Montenegro und Rumänien. Auf diese entfallen jeweils 33 %, 15 % und 13 % des gesamten Kreditvolumens.

Bei Transaktionen der Finanzverwaltungen kommen die Richtlinien über die Auswahl der Kontrahenten zur Anwendung. Transaktionen dürfen nur mit zulässigen Banken aus der „Liste der zulässigen Banken“ unter Einhaltung entsprechender Vertragsobergrenzen abgewickelt werden.

7.5   BEIZULEGENDER ZEITWERT (FAIR VALUE)

Der beizulegende Zeitwert von Darlehen und Anleihen wird mit Hilfe der Dicsounted-Cashflow- oder DCF-Methode geschätzt. Dazu müssen die erwarteten künftigen Zahlungsströme unter Anwendung entsprechender AAA-Renditekurven über die Restlaufzeit abgezinst werden.

Der geschätzte beizulegende Zeitwert variabel verzinster Darlehen soll sich demnach ihrem Buchwert annähern, weil die Zinssätze halbjährlich neu an den Marktzinssatz angepasst werden.

Am Abschlussstichtag belief sich der geschätzte beizulegende Zeitwert der fix verzinsten Darlehen einschließlich des Fixzinsteils des Zinsswaps und der Anleihen auf jeweils 99,4 Mio. EUR (2004: 206,3 Mio. EUR) und 99,1 Mio. EUR (2004: 208,1 Mio.) gegenüber dem entsprechenden Buchwert von jeweils 87,3 Mio. EUR (2004: 197 Mio. EUR) und 87,3 Mio. EUR (2004: 197 Mio. EUR).

Die negative Differenz zwischen dem geschätzten beizulegenden Zeitwert fix verzinster Darlehen und Anleihen zum 31. Dezember 2004 muss zusammen mit dem positiven beigelegten Zeitwert der „Swap-Tranche“ erfasst werden (siehe dazu Erläuterung E.3.8.2).

GARANTIEFONDS

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die Verwaltung des Garantiefonds durch die Europäische Investitionsbank für die Europäischen Gemeinschaften.

7.6   RISIKOMANAGEMENTRICHTLINIEN

Die Richtlinien und Grundsätze für die Verwaltung des Garantiefonds sind in der Vereinbarung zwischen der Kommission und der Europäischen Investitionsbank EIB vom 25. November 1994 samt nachfolgenden Änderungen vom 17./23. September 1996 und vom 8. Mai 2002 dargelegt.

Ihre wichtigsten und unmittelbar der Vereinbarung entnommenen Grundsätze lauten:

Der Garantiefonds wickelt alle Transaktionen in einer einzigen Währung, dem Euro, ab. Er investiert ausschließlich in dieser Währung, um ein Wechselkursrisiko zu vermeiden.

Die Verwaltung des Garantiefonds beruht auf dem traditionellen Vorsichtsgrundsatz bei Finanzaktivitäten. Besonderes Augenmerk ist auf eine Verminderung der Risiken sowie auf die hinreichende Liquidität und Übertragbarkeit der verwalteten Mittel zu legen, wobei insbesondere die Verpflichtungen, die künftig auf den Garantiefonds zukommen werden, zu beachten sind.

Der Garantiefonds darf alle verfügbaren Sicherungsinstrumente gegen Markt- und Zinsrisiken anwenden, die auch von der Portfolio-Division der EIB eingesetzt werden.

Grundlage des Portfoliomanagements soll die jeweils bestmögliche Laufzeit und Verteilung zwischen den kurz- und langfristigen Anlagen sein, um effektive Vorteile aus der Markt- und Zinsentwicklung ziehen zu können. Im Sinne der größtmöglichen Flexibilität der Portfoliolaufzeiten, die in Reaktion auf die Marktprognosen festgelegt werden sollen, wird der Betreiber alle marktgängigen Instrumente, mit denen bereits die EIB die erforderlichen Erfahrungen gesammelt hat, zur Absicherung einsetzen.

7.7   ZINSPOSITION

Theoretisch könnten Kurssicherungsinstrumente zur Eindämmung des Zinsrisikos (Marktrisikos) herangezogen werden. Gemäß der Vereinbarung zwischen Kommission und EIB besteht jedoch gegenwärtig kein erhebliches Zinsrisiko, so dass auch keine Kurssicherung durchgeführt wird. Da alle Transaktionen und Operationen in Euro abgewickelt werden, ist keine weitere Kurssicherung erforderlich. Die Garantiefondsanlagen setzten sich zum 31. Dezember 2005 (Marktwert ohne aufgelaufene Zinsen) wie folgt zusammen:

Segmente

Fix verzinste Anlagen

Variabel verzinste Wertpapiere

EUR

Gesamt

EUR

Weniger als 3 Monate

EUR

3 Monate bis 1 Jahr

EUR

1 bis 10 Jahre

EUR

Girokonten

1 582 090

0

0

0

1 582 090

Kurzfristige Einlagen — Nennwert

313 500 000

0

0

0

313 500 000

Zur Veräußerung verfügbare Anlagen (AfS)

 25 564 200

83 102 060

791 230 957

84 470 004

984 367 221

Gesamt

340 646 290

83 102 060

791 230 957

84 470 004

1 299 449 311

Prozentsatz

26,2 %

6,4 %

60,9 %

6,5 %

100,00 %

Für die Barmittel und Barmitteläquivalente (Einlagen mit fixer Laufzeit) liegt das Effektivzinsband zwischen 2,13 % und 2,41 %. Das Zinsband für das Wertpapierportfolio der zur Veräußerung verfügbaren (AfS) Anlagen liegt zwischen 2,61 % und 5,92 %.

Bei den kurzfristigen Einlagen beträgt das Zinsrisiko (IR-Exposure) je Basispunkt (bp) 2 569 EUR, beim Anleihenportfolio 317 900 EUR. Das Risikoband bei den kurzfristigen Einlagen liegt für den Bereich +1 %/-1 % zwischen 256 656 und 257 213 EUR. Beim Anleihenportfolio liegt es im selben Bereich von +1 % /-1 % bei 30 868 578 bis (32 760 122) EUR.

7.8   LIQUIDITÄTSPOSITION

Die nachstehende Tabelle bietet eine Analyse der Forderungen und Verbindlichkeiten und gruppiert sie ausgehend von der verbleibenden Zeit ab Abschlussstichtag bis zum vertraglichen Fälligkeitsdatum nach Fälligkeitsgruppen. Diese Tabelle wurde unter möglichst vorsichtiger Beachtung der Fälligkeitsdaten erstellt. Bei den Verbindlichkeiten wird daher das früheste mögliche Rückzahlungsdatum, bei Forderungen hingegen das späteste mögliche Rückzahlungsdatum ausgewiesen.

Forderungen und Verbindlichkeiten ohne vertragliches Fälligkeitsdatum werden in der Kategorie „Undefinierte Fälligkeit“ zusammengefasst.

EUR

Fälligkeit

Weniger als 3 Monate

3 Monate bis 1 Jahr

1 bis 10 Jahre

Undefinierte Fälligkeit

Gesamt

Forderungen in EUR:

Girokonten

1 582 090

0

0

0

1 582 090

Kurzfristige Einlagen

314 441 933

0

0

0

314 441 933

Davon aufgelaufene Zinsen

941 933

0

0

0

941 933

Zur Veräußerung verfügbare Anlagen

32 011 865

100 927 108

791 230 957

84 470 004

1 008 639 934

Davon aufgelaufene Zinsen

6 447 665

17 825 048

0

0

24 272 713

Gesamt

348 035 888

100 927 108

791 230 957

84 470 004

1 324 663 957

Verbindlichkeiten in EUR:

Abrechnungsverbindlichkeiten

725 117

0

0

0

725 117

Gesamt

725 117

0

0

0

725 117

Nettoliquiditätsposition zum 31.12.2005

347 310 771

100 927 108

791 230 957

84 470 004

1 323 938 840

7.9   KREDITRISIKO

Einlagen mit fixer Bindung — Kontrahentenprofil

Gemäß der Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der EIB über die Verwaltung des Garantiefonds müssen alle Interbankgeschäfte bei Instituten mit einer Kreditwürdigkeit von zumindest A1 getätigt werden. Die Kommission wurde im April 2005 davon in Kenntnis gesetzt, dass eine der Vertragsparteien eine langfristige Kreditwürdigkeit von nur A2 aufweist. Zum 31. Dezember 2005 bestanden folgende kurzfristige Interbank-Investitionen einschließlich aufgelaufener Zinsen, dargestellt anhand der Kreditwürdigkeit der Kontrahenten:

EUR

Kreditwürdigkeit

31.12.2005

31.12.2004 (neu dargestellt)

A1

74 203 179

23 %

0

 0 %

A2

30 104 816

10 %

0

 0 %

Aa1

28 093 133

 9 %

178 760 865

33 %

Aa2

37 110 996

12 %

162 189 715

29 %

Aa3

144 929 809

46 %

210 287 489

38 %

Total

314 441 933

100 %

551 238 069

100 %

Zur Veräußerung verfügbare Anlagen — Emittentenprofil

Alle Wertpapiere aus dem Bestand müssen folgende Kriterien erfüllen:

Bei den Emittenten muss es sich entweder um Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder um Einrichtungen handeln, für welche die Europäische Union, die G10 oder zwischenstaatliche Stellen bürgen.

Andernfalls kann auch ein anderer souveräner Staat mit einer Kreditwürdigkeit von zumindest AA3 als Emittent auftreten.

Möglich sind überdies sonstige Emittenten mit einer Kreditwürdigkeit von AAA.

Die Emittentenprofile und der jeweilige Marktwert ohne aufgelaufene Zinsen stellten sich zum 31. Dezember 2005 dar wie folgt:

EUR

Emittent

31.12.2005

31.12.2004 (neu dargestellt)

Sonstige Emittenten AAA

322 068 453

32 %

364 552 225

35 %

Supra

 16 279 008

2 %

 31 419 327

3 %

Staatl./Agenturen AAA

248 536 575

25 %

268 604 096

25 %

 Staatl./Agenturen AA2

100 525 980

10 %

129 078 334

12 %

 Staatl./Agenturen AA1

133 813 520

14 %

136 098 435

13 %

 Staatl./Agenturen A1

137 672 642

14 %

104 032 885

10 %

 Staatl./Agenturen A2

 15 014 543

2 %

 10 008 500

1 %

 Staatl./Agenturen (ohne Rating)

 10 456 500

1 %

 10 890 000

1 %

Total

984 367 221

100 %

1 054 683 802

100 %

EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL (in Abwicklung)

Die nachstehenden Angaben beziehen sich auf die Darlehen und Anleihen sowie auf die Vermögensverwaltungstätigkeiten, die von den Europäischen Gemeinschaften durch die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (in Abwicklung) durchgeführt werden.

7.10   RISIKOMANAGEMENTPOLITIK UND KURSSICHERUNGSAKTIVITÄTEN

Nach dem Ablauf des EGKS-Vertrages am 23. Juli 2002 beschlossen die Mitgliedstaaten (18), die Forderungen und Verbindlichkeiten der EGKS in Abwicklung auf die Europäischen Gemeinschaften zu übertragen und die Abrechnung der Verbindlichkeiten der Gemeinschaft von der Kommission vornehmen zu lassen. Die EGKS in Abwicklung darf daher keine weiteren Darlehen und Finanzierungen abschließen. Neue Anleihen der EGKS sind nur insoweit gestattet, als sie zur Refinanzierung mit dem Ziel einer Verringerung der Finanzierungskosten eingesetzt werden.

Die Verwaltung der Forderungen und Verbindlichkeiten wird von der Kommission entsprechend internationalen Richtlinien durchgeführt. Schriftliche Verfahrenshandbücher über bestimmte Bereiche wie Anleihen, Darlehen und Vermögensverwaltung wurden eigens verfasst und werden von den jeweiligen Verwaltungseinrichtungen verwendet. Die finanziellen und betrieblichen Risiken werden ermittelt und bewertet und auch die Einhaltung der internen Vorschriften und Verfahren wird regelmäßig überprüft.

In der Vermögensverwaltung kommt verpflichtend der Vorsichtsgrundsatz zur Anwendung, der die weitestgehende Verringerung aller betrieblicher Risiken, Kontrahentenrisiken und Marktrisiken vorsieht.

Investitionen bleiben grundsätzlich auf die Kategorien Festgeldeinlagen bei Banken, Geldmarktinstrumente, fix und variabel verzinste Anleihen beschränkt.

Dagegen gelten für die genannten Kategorien insbesondere die nachstehend beschriebenen Investitionsbeschränkungen:

Festgeldeinlagen dürfen nur bei Banken getätigt werden, die über eine kurzfristige Kreditwürdigkeit von zumindest A-1 (S&P) oder über eine gleichwertige Einstufung durch eine andere Rating-Agentur verfügen. Die Obergrenze je Kontrahent entspricht dem niedrigeren Wert von 100 Mio. EUR je Bank oder 5 % der Eigenmittel der Bank.

Für Anleihen, die von Mitgliedstaaten oder Institutionen der Union begeben oder besichert werden, gilt entsprechend der Kreditwürdigkeit des Emittenten eine Obergrenze von 250 Mio. EUR je Mitgliedstaat oder Institution.

Für Anleihen anderer souveräner oder überstaatlicher Emittenten mit einer langfristigen Kreditwürdigkeit von zumindest AA (S&P) oder gleichwertiger Einstufung liegt die Obergrenze für die Emittenten oder Bürgen bei 100 Mio. EUR.

Für Anleihen anderer Emittenten mit einer Kreditwürdigkeit von zumindest AA (S&P) oder gleichwertiger Einstufung sind je nach Kreditwürdigkeit und Status des Emittenten bis zu 50 Mio. EUR zulässig.

Die EGKS in Abwicklung setzt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen bestimmte Risiken ein. Eine nähere Beschreibung dieser Finanzinstrumente ist Abschnitt E 3.3.3.2 zu entnehmen.

7.11   MARKTRISIKO

7.11.1.   Wechselkursrisiko

Die EGKS in Abwicklung unterliegt auf Grund ihrer Veranlagungen in US-Dollar und britischem Pfund einem Wechselkursrisiko.

Die nachstehende Tabelle fasst die Wechselkursrisiken der EGKS in Abwicklung zum 31. Dezember 2005 zusammen. Darin sind die Forderungen und Verbindlichkeiten der EGKS in Abwicklung nach Währungen zu ihrem Nennwert als Euro-Äquivalent ausgewiesen.

In Mio. EUR

 

GBP

USD

Forderungen

223,01

84,99

Verbindlichkeiten

305,68

84,77

Nettovermögen

(82,67)

0,22

Auswirkungen von Cross-Currency-Zinsswaps

87,56

-

Netto-Exposure

4,89

0,22

Die auf britische Pfund lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen großteils aus nicht börsennotierten Schuldtiteln mit einem Gegenwert von 149,5 Mio. EUR, die von der Europäischen Investitionsbank ersatzweise nach dem Ausfall eines Schuldners ausgestellt worden waren (siehe dazu Erläuterung E3.4.2). Die Wirkung von Cross-Currency-Zinsswaps entspricht dem nominalen Eurogegenwert des Swaps, der zur Verringerung des Wechselkursrisikos der EGKS in Abwicklung eingesetzt wird (siehe dazu Erläuterung E 3.3.3.2). Die verbleibende Nettoexposure ergibt sich aus Wohnbaudarlehen im Euro-Gegenwert von 4,12 Mio. und Guthaben auf Girokonten im Euro-Gegenwert von 0,77 Mio. Die Dollarposition besteht im Wesentlichen aus einem Darlehen im Euro-Gegenwert von 84,8 Mio aus Anleihemitteln. Die Nettoexposure ergibt sich hier aus Guthaben auf Girokonten im Euro-Gegenwert von 0,22 Mio.

Laut Verfahrenshandbuch ist der Einkauf von Euros die einzige, im Rahmen der Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaften zulässige Fremdwährungstransaktion. Alle Ausnahmen von dieser Regel müssen entsprechend begründet werden.

7.11.2.   Kursrisiko

Die EGKS in Abwicklung unterliegt mit ihren Schuldtiteln auf Grund jener Investitionen, die in der Vermögensübersicht als „Zur Veräußerung verfügbar“ eingestuft werden, einem Kursrisiko.

7.12   ZINSRISIKO

Das Risiko schwankender künftiger Zahlungsströme eines Finanzinstruments auf Grund von Änderungen der Marktzinssätze wird als Cashflow-Zinsrisiko bezeichnet. Von einem Fair-Value-Zinsrisiko spricht man hingegen, wenn auf Grund von Änderungen der Marktzinssätze der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments schwanken könnte. Infolge der Art ihrer Tätigkeiten unterliegt die EGKS in Abwicklung sowohl einem Cashflow- als auch einem Fair Value-Zinsrisiko durch mögliche Schwankungen der herrschenden Marktzinssätze.

(a)   Darlehen aus Anleihemitteln

Dem Zinsrisiko, das sich aus Anleihemitteln ergibt, begegnet man im Allgemeinen durch Darlehen mit gleichwertigen Konditionen, die als Gegensicherungsgeschäfte oder „Back-to-Back“-Operationen bezeichnet werden. Sollte keine vollständige Abstimmung der beiden Transaktionen erreicht werden, können derivative Finanzinstrumente die Zinsbewegungen mildern (siehe Erläuterung E 3.3.3.2)

(b)   Schuldtitel

Variabel verzinste Schuldtitel setzen die EGKS in Abwicklung einem Cashflow-Zinsrisiko aus, während fix verzinste Darlehenssicherheiten für die Gemeinschaft ein Fair Value-Zinsrisiko bedeuten. Fix verzinste Anleihen machen zum Abschlussstichtag rund 85 % des Investitionsportfolios aus.

Zins-Sensitivitätsanalyse

Der Marktkurs eines Schuldtitels hängt von dessen Laufzeit, Kupon und effektiver Rendite bis zur Fälligkeit ab. Wird eine Schockanalyse durchgeführt, müssen alle Schuldtitel des Portfolios (einschließlich der Annuitätenanleihen) zunächst anhand ihrer effektiven Rendite und dann anhand einer um 100 Basispunkte erhöhten Rendite bewertet werden. Die Änderung des Marktkurses, die sich daraus ergibt, entspricht dem auf Grund der Schockanalyse ausgewiesenen hypothetischen Verlust. Dabei wird angenommen, dass die Parallelverschiebung um 100 Basispunkte unmittelbar und ohne Berücksichtigung eines Zeithorizonts eintritt. Zum 31. Dezember 2005 betrug der so ermittelte hypothetische Verlust rund 43,9 Mio. EUR.

7.13   KREDITRISIKO

Die EGKS in Abwicklung trägt ein Kreditrisiko im Sinne eines Ausfallrisikos, das eintritt, wenn ein Kontrahent nicht in der Lage ist, die gesamten geschuldeten Beträge bei Fälligkeit zurückzuzahlen.

Hier sind die Vorschriften über die Auswahl von Kontrahenten anzuwenden. Diesen Bestimmungen zufolge darf die betreffende durchführende Stelle nur mit den ausdrücklich zulässigen Banken aus der „Liste der zulässigen Banken“ und unter Einhaltung entsprechender Vertragsobergrenzen Transaktionen abwickeln.

Um das Kreditrisiko einzudämmen, wird regelmäßig überprüft, inwieweit die Darlehensnehmer ihren Zins- und Kapitalrückzahlungsverpflichtungen nachzukommen in der Lage sind.

Zusätzlich werden gegen das Kreditrisiko Nebensicherheiten sowie Landes-, Unternehmens- und persönliche Bürgschaften eingesetzt.

Zum 31. Dezember 2005 beliefen sich die Außenstände aus Darlehen, welche die EGKS in Abwicklung gewährt hatte, auf insgesamt 374,96 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt (in Mio. EUR):

 

Nennwert

Darlehen an Kreditinstitute

55,89

Darlehen an Kunden

319,07

Gesamt

374,96

59,41 % der gesamten Außenstände werden durch Bürgschaften eines Mitgliedstaates oder einer gleichwertigen Organisation (ob öffentliche Institution oder Wirtschaftsgruppierung des öffentlichen Sektors in den Mitgliedstaaten) abgesichert. 16,80 % der ausständigen Darlehen sind an Banken vergeben oder von Banken besichert.

5,35 % der Außenstände (20,1 Mio. EUR) bestehen aus Darlehen, die Beamten der Europäischen Institutionen auf Grund früherer Versorgungsleistungen der EGKS in Abwicklung gewährt wurden (in der obigen, zusammenfassenden Tabelle sind die Darlehen an Beamte in den Kundendarlehen enthalten). Diese sind durch Lebens- und Arbeitsunfähigkeitsversicherungen und die jeweiligen Gehälter abgesichert.

Der ausstehende Darlehenssaldo von 18,44 % (18,55 % zum 31. Dezember 2004) muss als mit einem höheren Risiko behaftet eingestuft werden. Das bedeutet, dass die dazu vorliegenden Bürgschaften (Garantieerklärungen privater industrieller Gruppierungen und andere Sondergarantien) im Allgemeinen nicht dasselbe Maß an Sicherheit bieten, sobald Probleme auftreten.

Was die Frage der Liquidität betrifft, so sind die Darlehen aus Anleihemitteln durch eine Rückstellung für Risiken und Verbindlichkeiten unter der Bezeichnung „Garantiefonds“ vollständig abgesichert. In Anwendung der neuen Rechnungsführungsvorschriften wurde diese Rückstellung am 1. Januar 2005 durch eine eigens für diesen Zweck gewidmete Reserve ersetzt. Sie belief sich zum 31. Dezember 2005 auf 207 Mio. EUR.

Die aus Eigenmitteln gewährten Darlehen sind durch eine weitere Reserve, die zuvor als Sonderrücklage der EGKS bezeichnet wurde, abgesichert. Darin befanden sich zum 31. Dezember 2005 64 Mio. EUR.

(a)   Barmittel und Einlagen bei Kreditinstituten — Kontrahentenprofil

Am Abschlussstichtag waren 15 % bzw. 85 % der Einlagen und Guthaben auf Girokonten bei Banken platziert, die laut Fitch eine Kreditwürdigkeit von F1+ oder F1 oder eine gleichwertige Einstufung aufweisen.

Alle Einlagen und Guthaben auf Girokonten befanden sich bei Banken innerhalb der OECD.

(b)   Darlehen und Vorfinanzierungen –Empfängerprofil

Die geografische Verteilung der Darlehen aus Anleihemitteln (ausgewiesen als offener Nennwert) ergibt sich zum Abschlussstichtag wie folgt:

In Mio. EUR

 

31. Dezember 2005

Anzahl der Darlehen

Griechenland

84,77

1

Frankreich

133,82

2

Italien

3,86

12

Vereinigtes Königreich

68,58

1

Gesamt

291,03

16

Diese Darlehen wurden durch Bürgschaften wie folgt abgesichert:

In Mio. EUR

 

Bürgschaft einer öffentlichen Einrichtung

Bank- Garantie

Industriegruppe (öffentlicher Sektor)

Keine Garantie

Gesamt

Griechenland

84,77

84,77

Frankreich

133,82

133,82

Italien

3,86

3,86

Vereinigtes Königreich

68,58

68,58

Total EG

84,77

3,86

133,82

68,58

291,03

Nach der Umschuldung eines in Verzug geratenen Schuldners im Jahr 1998 erwarb die Kommission Eigenwechsel der Europäischen Investitionsbank im Wert von 149,54 Mio. EUR (Kreditwürdigkeit AAA), um den Charakter der Gegensicherung zwischen Vergabe und Aufnahme des Darlehens wieder herzustellen und so das Zins- und Währungsrisiko abzusichern. Diese Eigenwechsel sind in den oben stehenden Tabellen nicht enthalten.

Die geografische Verteilung der Darlehen aus Eigenmitteln ergibt sich ohne die Darlehen an Beamte der Europäischen Institutionen, dargestellt zum offenen Nennwert am Abschlussstichtag, wie folgt:

In Mio. EUR

 

31. Dezember 2005

Anzahl der Darlehen

Belgien

3,46

20

Dänemark

0,01

1

Deutschland

31,75

36

Griechenland

0,35

9

Spanien

7,46

21

Frankreich

6,31

22

Irland

0,22

9

Italien

4,44

21

Luxemburg

0,66

6

Niederlande

0,55

7

Österreich

3,39

2

Portugal

0,46

6

Finnland

0,65

2

Vereinigtes Königreich

4,12

21

Gesamt

63,83

183

ACHTUNG: Es handelt sich um Darlehen zur Finanzierung der Errichtung geförderter Wohnbauten mit einem Zinssatz von 1 % p.a.

Diese Darlehen wurden durch Bürgschaften wie folgt abgesichert:

In Mio. EUR

 

Bürgschaft einer öffentlichen Einrichtung

Bank- Garantie  (19)

Industriegruppe

Keine Bürgschaft

Gesamt

Öffentlich

Privat

Belgien

3,46

3,46

Dänemark

0,01

0,01

Deutschland

31,75

31,75

Griechenland

0,35

0,35

Spanien

7,46

7,46

Frankreich

6,10

0,21

6,31

Irland

0,22

0,22

Italien

4,44

4,44

Luxemburg

0,66

0,66

Niederlande

0,55

0,55

Österreich

3,39

3,39

Portugal

0,46

0,46

Finnland

0,65

0,65

Vereinigtes Königreich

4,12

4,12

Gesamt

0,22

62,85

0,55

0,21

63,83

(c)   Derivative FinanzinstrumenteKontrahentenprofil : Siehe Erläuterung E 3.3.3.2

(d)   Zur Veräußerung verfügbare Anlagen — Emittentenprofil

Die Daten zu den Schuldtiteln, dargestellt anhand ihres beizulegenden Zeitwerts, waren zum Abschlussstichtag gegliedert nach Emittentengruppe und Kreditwürdigkeit (S&P) wie folgt:

EUR

 

31. Dezember 2005

%

Souveräne Emittenten

444 410 188

31,5

Multinationale Organisationen

82 761 522

5,9

Banken und Finanzinstitute

697 072 995

49,4

Sonstige öffentliche Emittenten

186 314 769

13,2

Gesamt

1 410 559 474

100


EUR

 

31. Dezember 2005

 %

AAA

873 805,754

61,9

AA+

114 409 488

8,2

AA

122 419 397

8,7

AA-

71 922 828

5,1

A+

50 027 842

3,5

A-

142 200 568

10,1

BBB+

35 773 597

2,5

Gesamt

1 410 559 474

100

Die geografische Verteilung der Schuldtitel, ausgewiesen zu ihrem beizulegenden Zeitwert, ergibt zum Abschlussstichtag folgendes Bild:

In Mio. EUR

Land

31. Dezember 2005

 %

Österreich

57,51

4,1

Belgien

10,90

0,8

Kanada

10,42

0,7

Zypern

34,28

2,4

Tschechische Republik

11,10

0,8

Dänemark

10,15

0,7

Finnland

10,17

0,7

Frankreich

187,62

13,3

Deutschland

377,86

26,8

Vereinigtes Königreich

47,15

3,3

Griechenland

15,75

1,1

Ungarn

92,48

6,6

Irland

73,42

5,2

Italien

62,10

4,4

Litauen

22,14

1,6

Luxemburg

30,84

2,3

Lettland

10,92

0,8

Niederlande

95,16

6,7

Polen

35,78

2,5

Slowakische Republik

5,55

0,4

Spanien

120,06

8,5

Schweiz

42,30

3,0

Vereinigte Staaten

46,90

3,3

 

1 410,56

100,0

7.14   LIQUIDITÄTSRISIKO

Dem Liquiditätsrisiko von Anleihen begegnet man im Allgemeinen durch die Aufnahme von Darlehen zu denselben Konditionen, so genannte Gegensicherungstransaktionen (Back-to-Back Operations). Sollte trotzdem keine vollständige Abstimmung der Zahlungsströme erzielt werden, können derivative Finanzinstrumente eingesetzt werden.

Für die EGKS in Abwicklung verwaltet die Kommission den Liquiditätsbedarf, der auf Grundlage der jeweiligen Ausgabenvorausschau bei einem Zeithorizont von 11 Jahren durch Beratungen mit den zuständigen Einrichtungen der Kommission ermittelt wird. Die erforderlichen Investitionen werden gemäß den Anforderungen des jeweiligen Haushaltsjahres getätigt.

7.11   BEIZULEGENDER ZEITWERT (FAIR VALUE)

Darlehen und Anleihen

Der geschätzte beizulegende Zeitwert von Darlehen und Anleihen wird mithilfe des Cashflowmodells errechnet. Bei dieser Methode werden die erwarteten künftigen Cashflows anhand geeigneter Renditekurven (Kreditwürdigkeit AAA) über die Restlaufzeit abgezinst.

Vorausgesetzt wird dabei, dass sich der geschätzte beizulegende Zeitwert variabel verzinster Darlehen ihrem Buchwert annähert, weil die Zinssätze jeweils halbjährlich an den Marktzinssatz angepasst werden.

Der geschätzte beizulegende Zeitwert fix verzinster Darlehen und Anleihen konnte nicht ermittelt werden, weil die zur Berechnung erforderlichen Daten nicht zur Verfügung standen.

Zur Veräußerung verfügbare Anlagen

Die zur Veräußerung verfügbaren Anlagen (AfS) werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen, der zugleich dem Marktpreis zuzüglich aufgelaufener Zinsen entspricht.

Zum beizulegenden Zeitwert erfasste Finanzinstrumente

Die mit einer in der Ergebnisrechnung erfassten Bewertungstechnik ermittelte Änderung des beizulegenden Zeitwerts ergab im Berichtsjahr einen Nettogewinn von 1,57 Mio. EUR. Es bestanden keine Finanzinstrumente, deren beizulegender Zeitwert mit einer Bewertungstechnik ohne Zugrundelegung nachvollziehbarer Marktpreise oder Zinssätze ermittelt wurde.

Forderungen und Verbindlichkeiten

Bezüglich des Nennwerts der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertminderungsrückstellung und des Nennwerts der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wird angenommen, dass sie sich ihrem beizulegenden Zeitwert annähern.

Barmittel und Barmitteläquivalente

Der beizulegende Zeitwert der Barmittel und Barmitteläquivalente einschließlich Girokonten und kurzfristiger Einlagen (Bindung von weniger als drei Monaten) entspricht ihrem Buchwert.

8.   ANGABEN ZU DEN VERBUNDENEN PARTEIEN

Zum Zweck der Darstellung von Transaktionen verbundener Parteien, soweit sie sich auf die wichtigsten Führungskräfte der Europäischen Gemeinschaften beziehen, werden diese Personen in fünf Besoldungsgruppen unterteilt:

 

Besoldungsgruppe 1: Der Präsident der Kommission, der Präsident des Gerichtshofs und der Präsident des Gerichts Erster Instanz

 

Besoldungsgruppe 2: Die Vizepräsidenten der Kommission

 

Besoldungsgruppe 3: Die Mitglieder der Kommission, die Richter und Generalanwälte des Europäischen Gerichtshofes, die Mitglieder des Gerichts Erster Instanz, der Europäische Bürgerbeauftragte und der Europäische Datenschutzbeauftragte

 

Besoldungsgruppe 4: Der Präsident und die Mitglieder des Europäischen Rechnungshofes

 

Besoldungsgruppe 5: Die höchstrangigen Beamten der gemeinschaftlichen Organe und Einrichtungen (Dienstgrade A14 bis A16)

DIENSTBEZÜGE DER WICHTIGSTEN FÜHRUNGSKRÄFTE

EUR

Dienstbezüge

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

Kategorie 4

Kategorie 5

Grundgehalt (monatlich)

22 858,33

20 705,01

18 634,51

17 889,13

12 417,36 - 16 234,51

Wohnungszulage (% des Gehalts)

15 %

15 %

15 %

15 %

K/A

Auslandszulage (% des Gehalts)

K/A

K/A

K/A

K/A

16 %

Familienzulagen:

 

 

 

 

 

Haushaltszulage (% des Gehalts)

2 % + 153,75

2 % + 153,75

2% + 153,75

2 % + 153,75

2 % + 153,75

Unterhaltsberechtigte Kinder

275,97

275,97

275,97

275,97

275,97

Vorschulkinder

32,83

32,83

32,83

32,83

32,83

Erziehungszulage oder

227,96

227,96

227,96

227,96

227,96

Erziehungszulage bei außerhalb des Arbeitsortes gelegenen Schulen

455,92

455,92

455,92

455,92

455,92

Pauschale für Vorsitz führende Richter

K/A

K/A

810,74

K/A

K/A

Repräsentationszulage

1 418,07

911,38

607,71

K/A

K/A

Jährliche Reisekosten

K/A

K/A

K/A

K/A

Ja

Überweisungen in den Herkunftsmitgliedstaat:

 

 

 

 

 

Erziehungszulage (20)

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

% des Gehalts (20)

5 %

5 %

5 %

5 %

5 %

% des Gehalts ohne „CC“

 Max. 25 %

Max. 25 %

Max. 25 %

Max. 25 %

Max. 25 %

Repräsentationsaufwand

erstattet

erstattet

erstattet

K/A

K/A

Dienstantritt:

 

 

 

 

 

Einrichtungsgeld

45 716,66

41 410,02

37 269,02

35 778,26

K/A

Familien-Reisekosten

erstattet

erstattet

erstattet

erstatte

erstattet

Umzugskosten

erstattet

erstattet

erstattet

terstattet

erstattet

Beendigung des Dienstes:

 

 

 

 

 

Rücksiedelung

22 858,33

20 705,01

18 634,51

17 889,13

erstattet

Familien-Reisekosten

erstattet

erstattet

erstattet

erstattet

erstattet

Umzugskosten

erstattet

erstattet

erstattet

erstattet

erstattet

Übergangsgeld (% des Gehalts)  (21)

40 % – 65 %

40 % – 65 %

40 % – 65 %

40 % – 65 %

K/A

Krankenversicherung

gedeckt

gedeckt

gedeckt

gedeckt

freigestellt

Ruhegehalt (% des Gehalts, vor Steuern)

Max. 70 %

Max. 70 %

Max. 70 %

Max. 70 %

Max. 70 %

Abzüge:

 

 

 

 

 

Steuern der Gemeinschaften

8 % – 45 %

8 % – 45 %

8 % – 45 %

8 % – 45 %

8 % – 45 %

Krankenversicherung (% des Gehalts)

1,8 %

1,8 %

1,8 %

1,8 %

1,8 %

Sonderabgabe auf das Gehalt

2,93 %

2,93 %

2,93 %

2,93 %

2,93 %

Abzug für Ruhegehalt

K/A

K/A

K/A

K/A

9,75 %

Anzahl der Personen 31.12.2005

3

5

77

25

105

9.   EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

Bis zum 31. März 2006 waren dem Rechnungsführer der Kommission wichtige Ereignisse weder bekannt noch wurden ihm solche berichtet, die einer besonderen Offenlegung gemäß diesem Abschnitt bedürfen würden. Die Jahresabschlüsse samt zugehörigen Erläuterungen wurden auf der Grundlage der jeweils neuesten verfügbaren Daten erstellt, und diese sind in den oben stehenden Angaben berücksichtigt.

10.   KONSOLIDIERTE EINRICHTUNGEN

Folgende Einrichtungen sind vom Konsolidierungskreis für die Abschlüsse der Europäischen Gemeinschaften umfasst:

A.   KONTROLLIERTE EINRICHTUNGEN

1.   Institutionen und Beratungsgremien

Ausschuss der Regionen (AdR)

Rat der Europäischen Union

Gerichtshof der Europäischen Union

Europäische Kommission

Europäischer Rechnungshof

Europäischer Datenschutzbeauftragter

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA)

Europäischer Bürgerbeauftragter

Europäisches Parlament

2.   Agenturen der Gemeinschaft

Europäische Agentur für Wiederaufbau (EAR)

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Europäische Flugsicherheitsagentur (EASA)

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

Europäisches Zentrum für die Entwicklung beruflicher Ausbildung

Europäische Umweltagentur (EEA)

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)

Europäische Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound)

Europäische Agentur für maritime Sicherheit

Europäische Arzneimittelagentur

Europäisches Beobachtungszentrum für Drogen und Drogensucht

Europäisches Beobachtungszentrum für Rassismus und Xenophobie

Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)

European Training Foundation (ETF)

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union (IDEA)

3.   Sonstige kontrollierte Einrichtungen

Europäisches Organ zur Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit (Eurojust) (22)

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (in Abwicklung)

B.   JOINT VENTURES

Joint Venture Galileo (23)

C.   VERBUNDENE EINRICHTUNGEN

Europäischer Investitionsfonds (24)

11.   NICHT KONSOLIDIERTE EINRICHTUNGEN

Obgleich die Gemeinschaften das Vermögen der nachstehend genannten Einrichtungen verwalten, erfüllen diese nicht die Voraussetzungen, um in den Konsolidierungskreis aufgenommen zu werden, und sind daher in den Abschlüssen der Europäischen Gemeinschaften nicht enthalten:

11.1   DER EUROPÄISCHE ENTWICKLUNGSFONDS (EEF)

Der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) ist das wichtigste Hilfeinstrument der Gemeinschaft im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten und in den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG). Jeder EEF wird für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen. Seit Abschluss des ersten Partnerschaftsabkommens im Jahr 1964 (Yaoundé I Abkommen) richtet sich die Laufzeit der EEF im Allgemeinen nach der der Abkommen oder Partnerschaftsabkommen von Yaoundé und Lomé. Der neunte EEF wurde im Juni 2000 zeitgleich mit dem jüngsten Partnerschaftsabkommen, dem so genannte Cotonou-Abkommen, geschlossen. Das Cotonou-Abkommen wurde von 77 Staaten unterzeichnet: Darunter befanden sich 48 Staaten aus Afrika südlich der Sahara, 15 Staaten aus der Karibik und 14 pazifische Staaten. Der neunte EEF wurde für einen Zeitraum von fünf Jahren geschlossen und ist mit 13,5 Mrd. EUR dotiert. Gemäß Cotonou-Abkommen werden nur für zwei EEF-Finanzinstrumente Rückstellungen gebildet: Es handelt sich hierbei um ein Instrument zur Subventionierung langfristiger Entwicklungshilfeprojekte (nicht rückzahlbare Hilfe) und um eine Investitionsfazilität zur Förderung des privaten Sektors in den AKP-Staaten.

Der EEF wird nicht aus den Mitteln der Gemeinschaften, sondern durch zuvor verhandelte Direktbeiträge der Mitgliedstaaten finanziert. Wie viel ein Mitgliedstaat beiträgt, hängt teilweise von seinem Bruttonationalprodukt und teilweise von den historischen Beziehungen (etwa im Fall früherer Kolonien) zum betreffenden AKP-Staat ab. Die EEF-Mittel werden von der Kommission und von der EIB verwaltet.

Der EEF verfügt über eine eigene Haushaltsordnung (ABI. L. 83/1 vom 1.4.2003), die den Ausweis einer gesonderten Jahresrechnung getrennt von jener der Gemeinschaften vorsieht. Die EEF unterliegen der externen Kontrolle durch den Hof und das Parlament. Vermögensübersicht und Ergebnisrechnung der EEF werden aus Informationsgründen ausgewiesen:

VERMÖGENSÜBERSICHT — EEF

 In Mio. EUR

 

31.12.2005

31.12.2004

neu dargestellt

UMLAUFVERMÖGEN:

3 515,29

3 391,24

Ausständige Beiträge

13,72

42,38

Forderungen

138,77

121,02

Vorfinanzierungen

2 304,20

1 885,06

Sonstiges Umlaufvermögen

3,31

6,89

Transitorische Aktiva

393,19

537,00

Wertpapier-Geldkonten

391,55

537,00

Barmittel und Barmitteläquivalente

270,55

261,89

GESAMTVERMÖGEN

3 515,29

3 391,24

KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN:

1 878,94

1 578,49

Abrechnungsverbindlichkeiten

1 878,94

1 578,49

PASSIVA GESAMT

1 878,94

1 578,49

NETTOVERMÖGEN

1 636,35

1 812,75

FONDS UND RESERVEN

Abgerufenes Fondskapital

27 390,00

25 040,00

Ergebnis des Haushaltsjahres

(2 526,40)

Ergebnisübertrag aus Vorjahren

(24 261,09)

(24 261,09)

Reserven

1 033,84

1 033,84

FONDS UND RESERVEN

1 636,35

1 812,75


ERGEBNISRECHNUNG — EEF

In Mio. EUR

 

2005

GESAMTERTRÄGE

0,35

BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

2 544,15

Betriebliche Aufwendungen:

2 515,78

Hilfsprogramme

949,13

Makroökonomische Unterstützung

383,01

Regionalprogramme

33,32

Zinssubventionen

0,27

Katastrophenhilfe

134,92

Flüchtlingshilfe

12,99

Risikokapital

60,80

Stabex

66,40

Sysmin

13,99

Überträge aus früheren EEF

15,61

Strukturanpassungen

15,89

Schuldenerlässe

21,59

Zahlungen an die Weltbank

1,60

Sektorielle Politik

492,16

Exportausgleichszahlungen

(3,32)

Zentrum für Unternehmensentwicklung (ZUE)

16,51

Zentrum für landwirtschaftliche Entwicklung (TZL)

11,09

Generalversammlung

1,07

Technische Hilfe

0,04

Projekte innerhalb der AKP-Staaten

198,91

Kongofonds

89,80

Verwaltungsaufwendungen:

28,37

(VERLUST) AUS BETRIEBLICHER TÄTIGKEIT

(2 543,80)

NICHT BETRIEBLICHE TÄTIGKEITEN

Finanzertrag

23,95

Finanzaufwendungen

(0,19)

Rückstellungen

(6,36)

ÜBERSCHUSS AUS NICHT BETRIEBLICHEN TÄTIGKEITEN

17,40

JAHRESERGEBNIS

(2 526,40)

11.2   DAS KRANKHEITSFÜRSORGESYSTEM

Das gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem der Europäischen Union ist ein Programm zur Sicherung medizinischer Dienstleistungen für das Personal der verschiedenen gemeinschaftlichen Institutionen. Die Gelder des Systems stellen dessen Eigenmittel dar und werden nicht von den Europäischen Gemeinschaften kontrolliert. Dagegen unterliegen die Finanzanlagen des Systems der Verwaltung durch die Kommission. Das Krankenfürsorgesystem der EU wird durch Beiträge der Mitglieder (Personal) und der Arbeitgeber (Organe, Agenturen, Einrichtungen) finanziert. Ein möglicher Überschuss verbleibt im System.

Das gemeinsame Krankenfürsorgesystem besteht aus vier Abteilungen — der Hauptabteilung für das Personal der Organe und Agenturen der Gemeinschaften sowie aus drei kleineren Abteilungen für das Personal der Europäischen Universität in Florenz, für jenes der Europäischen Schulen und für das außerhalb der Gemeinschaften tätige Personal wie etwa das Personal der EU-Delegationen. Das Gesamtvermögen des Krankenfürsorgesystems belief sich zum 31. Dezember 2005 auf insgesamt 260 Mio. EUR (2004: 246 Mio. EUR).

Teil 2:

KONSOLIDIERTE ÜBERSICHTEN ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN SOWIE ERLÄUTERUNGEN

Inhalt

A.

Konsolidierte Übersicht über den Haushaltsvollzug

1.

Haushaltsergebnis 2005

2.

Konsolidierte Übersicht über den Haushaltsvollzug im Bereich der Einnahmen

3.

Korrektur der Haushaltsungleichgewichte

4.

Konsolidierte Übersicht über die Einnahmen — nach Organen

5.

Vergleich des Haushaltsvollzugs der Jahre 2005 und 2004 bei den Einnahmen

6.

Konsolidierte Übersicht über den Haushaltsvollzug im Bereich der Ausgaben — Zusammensetzung und Entwicklung

7.

Konsolidierte Übersicht über die Inanspruchnahme der Mittel — nach Arten

8.

Konsolidierte Übersicht über die noch abzuwickelnden Mittelbindungen

9.

Ausführung der Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen — nach Organen

10.

Zusammensetzung und Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen — nach Politikbereichen

11.

Ausführung der Verpflichtungsermächtigungen — nach Politikbereichen

12.

Ausführung der Zahlungsermächtigungen — nach Politikbereichen

13.

Vergleich des Haushaltsvollzugs der Jahre 2005 und 2004 — nach Politikbereichen

14.

Zusammensetzung und Entwicklung der Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen — nach Rubriken der finanziellen Vorausschau

15.

Ausführung der Verpflichtungsermächtigungen — nach Rubriken der finanziellen Vorausschau

16.

Ausführung der Zahlungsermächtigungen — nach Rubriken der finanziellen Vorausschau

17.

Vergleich des Haushaltsvollzugs der Jahre 2005 und 2004 — nach Rubriken der finanziellen Vorausschau

18.

Zusammensetzung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen — nach Ursprungsjahren

19.

Einnahmen der Agenturen: Vorausschätzungen, festgestellte Forderungen und vereinnahmte Beträge

20.

Verpflichtungsermächtigungen — nach Agenturen

21.

Zahlungsermächtigungen — nach Agenturen

22.

Haushaltsergebnis einschließlich der Agenturen

B.

Erläuterungen zu den konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug

1.

Haushaltsgrundsätze, Gliederung des Haushaltsplans und Mittelarten

2.

Bemerkungen zu den konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug 2005

Abschnitt A. —

Konsolidierte Übersicht über den Haushaltsvollzug

ERGEBNIS DER AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS

Tabelle 1: Haushaltsergebnis 2005

(EUR)

 

EFTA — EWR

Europäische Gemeinschaften

2005 insgesamt

2004 insgesamt

Einnahmen des Haushaltsjahres

114 214 258,00

106 976 423 690,19

107 090 637 948,19

103 511 946 247,35

Zahlungen zulasten von Mitteln des Jahres 2005

(109 322 504,07)

(103 438 913 336,24)

(103 548 235 840,31)

(99 195 366 915,32)

Auf 2006 übertragene Zahlungsermächtigungen

0,00

(2 686 900 905,51)

(2 686 900 905,51)

(2 829 903 395,29)

Aus 2004 übertragene EFTA-Zahlungsermächtigungen

(91 242,32)

0,00

(91 242,32)

(338 136,00)

Annullierung von aus 2004 übertragenen, nicht in Anspruch genommenen Zahlungsermächtigungen

54 451,65

1 518 545 998,54

1 518 600 450,19

1 302 286 952,09

Wechselkursdifferenzen im Jahresverlauf

0,00

40 924 144,37

40 924 144,37

(50 047 046,15)

Haushaltsergebnis 2005

4 854 963,26

2 410 079 591,35

2 414 934 554,61

2 738 577 706,68

Überschüsse aus dem Haushalt der Europäischen Gemeinschaften fließen im Laufe des Folgejahres an die Mitgliedstaaten zurück, indem die für jenes Jahr fälligen Beiträge entsprechend gekürzt werden.

Konsolidierte Übersicht über den Haushaltsvollzug im Bereich der Einnahmen

2.   Konsolidierte Übersicht über die Einnahmen 2005

EUR

Titel

Haushaltsmittel

Festgestellte Forderungen

Vereinnahmte Beträge

in % der HH-Mittel

Noch einzuziehen

ursprünglich

endgültig

Haushaltsjahr

Übertragen

Insgesamt

Haushaltsjahr

Übertragen

Insgesamt

1

2

3

4

5=3+4

6

7

8=6+7

9=8/2

10=5-8

1

EIGENMITTEL

105 259 468 772,00

98 384 147 898,00

98 280 564 341,05

1 543 718 862,16

99 824 283 203,21

96 865 799 498,77

1 507 513 642,13

98 373 313 140,90

99,99 %

1 450 970 062,31

3

VERFÜGBARE ÜBERSCHÜSSE

0,00

5 713 984 737,00

5 174 491 656,87

525 961 402,07

5 700 453 058,94

5 174 491 606,29

525 961 402,07

5 700 453 008,36

99,76 %

50,58

4

VERSCHIEDENE VON DER GEMEINSCHAFT ERHOBENE ABGABEN, ABZÜGE UND GEBÜHREN

813 075 282,00

798 460 359,00

790 618 360,58

14 602 952,25

805 221 312,83

771 426 382,62

14 224 023,33

785 650 405,95

98,40 %

19 570 906,88

5

EINNAHMEN AUS DEN VERWALTUNGSBETRIEB DER ORGANE

54 035 000,00

54 035 000,00

168 214 363,61

26 064 200,74

194 278 564,35

153 699 163,75

23 328 919,20

177 028 082,95

327,62 %

17 250 481,40

6

BEITRÄGE VON DRITTEN RÜCKZAHLUNGEN, FINANZKORREKTUREN UND ERSTATTUNGEN

0,00

360 000 000,00

1 450 022 980,79

587 948 625,05

2 037 971 605,84

1 187 164 831,51

454 621 047,61

1 641 785 879,12

456,05 %

396 185 726,72

7

VERZUGSZINSEN UND GELDBUßEN

118 000 000,00

318 000 000,00

771 302 420,66

3 862 592 471,23

4 633 894 891,89

51 015 527,09

305 364 119,68

356 379 646,77

112,07 %

4 277 515 245,12

8

EINNAHMEN AUS DER ANLEIHE UND DARLEHENSTÄTIGKEIT

25 359 946,00

25 359 946,00

40 969 885,83

1 491 391,28

42 461 277,11

40 965 703,56

790 975,04

41 756 678,60

164,66 %

704 598,51

9

VERSCHIEDENE EINNAHMEN

30 061 000,00

30 061 000,00

18 682 921,22

8 074 507,27

26 757 428,49

12 024 509,98

2 246 595,56

14 271 105,54

47,47 %

12 486 322,95

Insgesamt

106 300 000 000,00

105 684 048 940,00

106 694 866 930,61

6 570 454 412,05

113 265 321 342,66

104 256 587 223,57

2 834 050 724,62

107 090 637 948,19

101,33 %

6 174 683 394,47


Einzelheiten zu Titel 1: Eigenmittel

EUR

Kapitel

Haushaltsmittel

Festgestellte Forderungen

Vereinnahmte Beträge

in % der HH-Mittel

Noch einzuziehen

ursprünglich

endgültig

Haushaltsjahr

Übertragen

Insgesamt

Haushaltsjahr

Übertragen

Insgesamt

1

2

3

4

5=3+4

6

7

8=6+7

9=8/2

10=5-8

10

AGRARZÖLLE

819 450 000,00

1 119 400 000,00

1 322 420 679,85

430 718 323,89

1 753 139 003,74

920 068 728,02

430 710 936,21

1 350 779 664,23

120,67 %

402 359 339,51

11

ZUCKERABGABEN

793 575 000,00

793 800 000,00

701 742 053,92

2 940 191,92

704 682 245,84

692 176 961,48

2 940 191,92

695 117 153,40

87,57 %

9 565 092,44

12

ZÖLLE

10 749 900 000,00

12 030 800 000,00

11 945 617 758,89

1 110 060 346,35

13 055 678 105,24

10 943 379 287,46

1 073 862 514,00

12 017 241 801,46

99,89 %

1 038 436 303,78

13

MEHRWERTSTEUEREIGENMITTEL

15 313 493 929,00

15 556 051 275,00

15 618 999 596,99

0,00

15 618 999 596,99

15 618 908 472,73

0,00

15 618 908 472,73

100,40 %

91 124,26

14

BNE-EIGENMITTEL

77 583 049 843,00

68 884 096 623,00

68 812 063 944,74

0,00

68 812 063 944,74

68 811 599 689,02

0,00

68 811 599 689,02

99,89 %

464 255,72

15

KORREKTUR DER HAUSHALTSUNGLEICHGEWICHTE

0,00

0,00

-120 279 693,34

0,00

-120 279 693,34

-120 333 639,94

0,00

-120 333 639,94

 

53 946,60

Insgesamt

105 259 468 772,00

98 384 147 898,00

98 280 564 341,05

1 543 718 862,16

99 824 283 203,21

96 865 799 498,77

1 507 513 642,13

98 373 313 140,90

99,99 %

1 450 970 062,31


Einzelheiten zu Titel 3: Verfügbare Überschüsse

EUR

Kapitel

Haushaltsmittel

Festgestellte Forderungen

Vereinnahmte Beträge

in % der HH-Mittel

Noch einzuziehen

ursprünglich

endgültig

Haushaltsjahr

Übertragen

Insgesamt

Haushaltsjahr

Übertragen

Insgesamt

1

2

3

4

5=3+4

6

7

8=6+7

9=8/2

10=5-8

30

ÜBERSCHUSS AUS DEM VORHERGEHENDEN HAUSHALTSJAHR

0,00

3 262 668 965,00

2 736 707 563,42

525 961 402,07

3 262 668 965,49

2 736 707 563,42

525 961 402,07

3 262 668 965,49

100,00 %

0,00

31

MWST-ÜBERSCHÜSSE

0,00

400 012 558,00

399 121 900,87

0,00

399 121 900,87

399 121 900,81

0,00

399 121 900,81

99,78 %

0,06

32

BNE-ÜBERSCHÜSSE

0,00

2 051 303 214,00

2 048 986 753,84

0,00

2 048 986 753,84

2 048 986 753,57

0,00

2 048 986 753,57

99,89 %

0,27

34

ANPASSUNG AUFGRUND DER NICHTBETEILIGUNG AN DER POLITIK IM BEREICH JUSTIZ UND INNERES

0,00

0,00

6 063,63

0,00

6 063,63

6 013,33

0,00

6 013,33

 

50,30

35

KORREKTUR FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH

0,00

0,00

– 10 330 624,89

0,00

– 10 330 624,89

– 10 330 624,84

0,00

– 10 330 624,84

 

– 0,05

Insgesamt

0,00

5 713 984 737,00

5 174 491 656,87

525 961 402,07

5 700 453 058,94

5 174 491 606,29

525 961 402,07

5 700 453 008,36

99,76 %

50,58

3.   Korrektur der Haushaltsungleichgewichte (Kapitel 15)

EUR

Mitgliedstaat

Haushaltsmittel

Festgestellte Forderungen

Vereinnahmte Beträge

in % der HH-Mittel

Noch einzuziehen

ursprünglich

endgültig

Haushaltsjahr

Übertragen

Insgesamt

Haushaltsjahr

Übertragen

Insgesamt

1

2

3

4

5=3+4

6

7

8=6+7

9=8/2

10=5-8

01

BELGIEN

248 903 663,00

253 499 702,00

253 499 702,04

0,00

253 499 702,04

253 499 702,04

0,00

253 499 702,04

100,00 %

0,00

02

TSCHECHISCHE REPUBLIK

70 084 115,00

77 436 772,00

78 784 207,18

0,00

78 784 207,18

78 784 206,90

0,00

78 784 206,90

101,74 %

0,28

03

DÄNEMARK

170 491 608,00

170 869 224,00

170 626 344,71

0,00

170 626 344,71

170 626 344,78

0,00

170 626 344,78

99,86 %

– 0,07

04

DEUTSCHLAND

327 163 174,00

326 677 437,00

326 677 437,00

0,00

326 677 437,00

326 677 437,00

0,00

326 677 437,00

100,00 %

0,00

05

ESTLAND

7 163 521,00

7 579 685,00

7 579 685,04

0,00

7 579 685,04

7 579 685,06

0,00

7 579 685,06

100,00 %

– 0,02

06

GRIECHENLAND

148 843 753,00

149 533 989,00

149 533 989,00

0,00

149 533 989,00

149 533 989,00

0,00

149 533 989,00

100,00 %

0,00

07

SPANIEN

707 230 145,00

712 604 846,00

712 604 846,04

0,00

712 604 846,04

712 604 846,04

0,00

712 604 846,04

100,00 %

0,00

08

FRANKREICH

1 416 965 627,00

1 431 018 736,00

1 431 018 735,96

0,00

1 431 018 735,96

1 431 018 735,96

0,00

1 431 018 735,96

100,00 %

0,00

09

IRLAND

106 473 014,00

111 596 437,00

111 596 436,96

0,00

111 596 436,96

111 596 436,96

0,00

111 596 436,96

100,00 %

0,00

10

ITALIEN

1 174 030 013,00

1 172 564 383,00

1 172 564 382,96

0,00

1 172 564 382,96

1 172 564 382,96

0,00

1 172 564 382,96

100,00 %

0,00

11

ZYPERN

10 854 599,00

10 840 761,00

10 891 043,37

0,00

10 891 043,37

10 891 043,37

0,00

10 891 043,37

100,46 %

0,00

12

LETTLAND

9 044 766,00

9 893 248,00

9 912 957,91

0,00

9 912 957,91

9 955 263,87

0,00

9 955 263,87

100,63 %

– 42 305,96

13

LITAUEN

15 783 115,00

16 168 908,00

16 168 908,00

0,00

16 168 908,00

16 168 908,01

0,00

16 168 908,01

100,00 %

-0,01

14

LUXEMBURG

19 804 092,00

20 409 608,00

20 409 608,04

0,00

20 409 608,04

20 409 608,04

0,00

20 409 608,04

100,00 %

0,00

15

UNGARN

70 461 820,00

71 059 709,00

70 567 371,88

0,00

70 567 371,88

70 567 374,12

0,00

70 567 374,12

99,31 %

– 2,24

16

MALTA

3 908 867,00

3 718 228,00

3 748 006,19

0,00

3 748 006,19

3 748 006,19

0,00

3 748 006,19

100,80 %

0,00

17

NIEDERLANDE

69 036 330,00

69 621 326,00

69 621 326,04

0,00

69 621 326,04

69 621 326,04

0,00

69 621 326,04

100,00 %

0,00

18

ÖSTERREICH

34 870 705,00

35 207 736,00

35 207 736,00

0,00

35 207 736,00

35 207 736,00

0,00

35 207 736,00

100,00 %

0,00

19

POLEN

163 551 630,00

190 479 027,00

193 428 582,40

0,00

193 428 582,40

193 428 582,21

0,00

193 428 582,21

101,55 %

0,19

20

PORTUGAL

116 471 517,00

115 831 053,00

115 831 053,00

0,00

115 831 053,00

115 831 053,00

0,00

115 831 053,00

100,00 %

0,00

21

SLOWENIEN

22 959 582,00

23 145 592,00

23 160 725,93

0,00

23 160 725,93

23 160 724,87

0,00

23 160 724,87

100,07 %

1,06

22

SLOWAKEI

29 348 064,00

30 880 084,00

30 893 845,27

0,00

30 893 845,27

30 797 591,49

0,00

30 797 591,49

99,73 %

96 253,78

23

FINNLAND

129 624 747,00

131 106 782,00

131 106 782,04

0,00

131 106 782,04

131 106 782,04

0,00

131 106 782,04

100,00 %

0,00

24

SCHWEDEN

42 082 486,00

43 940 406,00

42 874 874,13

0,00

42 874 874,13

42 874 874,13

0,00

42 874 874,13

97,58 %

0,00

25

VEREINIGTES KÖNIGREICH

– 5 115 150 953,00

– 5 185 683 679,00

– 5 308 588 280,43

0,00

– 5 308 588 280,43

– 5 308 588 280,02

0,00

– 5 308 588 280,02

102,37 %

– 0,41

Insgesamt

0,00

0,00

– 120 279 693,34

0,00

– 120 279 693,34

– 120 333 639,94

0,00

– 120 333 639,94

%

53 946,60

4.   Konsolidierte Übersicht über die Einnahmen 2005 — aufgeschlüsselt nach Organen

EUR

Organ

Haushaltsmittel

Festgestellte Forderungen

Vereinnahmte Beträge

in % der HH-Mittel

Noch einzuziehen

ursprünglich

endgültig

Haushaltsjahr

Übertragen

Insgesamt

Haushaltsjahr

Übertragen

Insgesamt

1

2

3

4

5=3+4

6

7

8=6+7

9=8/2

10=5-8

EUROPÄISCHES PARLAMENT

91 547 803,00

89 962 566,00

112 393 557,07

8 094 561,00

120 488 118,07

112 393 557,07

0,00

112 393 557,07

124,93 %

8 094 561,00

RAT

45 617 160,00

44 847 907,00

68 307 917,45

4 329 850,14

72 637 767,59

60 619 734,88

3 263 388,24

63 883 123,12

142,44 %

8 754 644,47

KOMMISSION

106 100 103 477,00

105 490 727 996,00

106 437 243 761,80

6 557 641 124,27

112 994 884 886,07

104 007 954 408,26

2 830 554 559,50

106 838 508 967,76

101,28 %

6 156 375 918,31

GERICHTSHOF

30 548 000,00

29 680 000,00

30 967 058,04

51 059,59

31 018 117,63

30 508 217,94

11 038,50

30 519 256,44

102,83 %

498 861,19

RECHNUNGSHOF

14 450 000,00

14 214 000,00

17 965 570,71

337 817,05

18 303 387,76

17 123 481,68

221 738,38

17 345 220,06

122,03 %

958 167,70

WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

11 911 688,00

8 896 909,00

11 879 326,22

0,00

11 879 326,22

11 879 326,22

0,00

11 879 326,22

133,52 %

0,00

AUSSCHUSS DER REGIONEN

4 591 907,00

4 509 221,00

15 184 997,93

0,00

15 184 997,93

15 183 756,13

0,00

15 183 756,13

336,73 %

1 241,80

BÜRGERBEAUFTRAGTER

766 423,00

755 606,00

623 107,93

0,00

623 107,93

623 107,93

0,00

623 107,93

82,46 %

0,00

EUROPÄISCHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

463 542,00

454 735,00

301 633,46

0,00

301 633,46

301 633,46

0,00

301 633,46

66,33 %

0,00

Insgesamt

106 300 000 000,00

105 684 048 940,00

106 694 866 930,61

6 570 454 412,05

113 265 321 342,66

104 256 587 223,57

2 834 050 724,62

107 090 637 948,19

101,33 %

6 174 683 394,47

5.   Vergleich des Haushaltsvollzugs der Jahre 2005 und 2004 bei den Einnahmen

EUR

Titel

Haushaltsmittel

Festgestellte Forderungen

Vereinnahmte Beträge

in % der HH-Mittel

Noch einzuziehen

2005

2004

2005

2004

2005

2004

2005

2004

2005

2004

1

EIGENMITTEL

98 384 147 898,00

94 997 025 409,00

99 824 283 203,21

96 597 751 300,26

98 373 313 140,90

95 051 421 648,09

99,99 %

100,06 %

1 450 970 062,31

1 546 329 652,17

3

VERFÜGBARE ÜBERSCHÜSSE

5 713 984 737,00

5 693 003 706,00

5 700 453 058,94

6 220 834 396,05

5 700 453 008,36

5 694 872 994,11

99,76 %

100,03 %

50,58

525 961 401,94

4

VERSCHIEDENE VON DER GEMEINSCHAFT ERHOBENE ABGABEN, ABZÜGE UND GEBÜHREN

798 460 359,00

680 523 920,00

805 221 312,83

650 037 329,42

785 650 405,95

646 971 640,09

98,40 %

95,07 %

19 570 906,88

3 065 689,33

5

EINNAHMEN AUS DEN VERWALTUNGSBETRIEB DER ORGANE

54 035 000,00

66 496 286,00

194 278 564,35

333 734 391,04

177 028 082,95

295 649 897,91

327,62 %

444,61 %

17 250 481,40

38 084 493,13

6

BEITRÄGE VON DRITTEN RÜCKZAHLUNGEN, FINANZKORREKTUREN UND ERSTATTUNGEN

360 000 000,00

200 000,00

2 037 971 605,84

1 863 731 345,91

1 641 785 879,12

1 275 865 940,11

456,05 %

637 932,97 %

396 185 726,72

587 865 405,80

7

VERZUGSZINSEN UND GELDBUßEN

318 000 000,00

300 000 000,00

4 633 894 891,89

4 331 529 810,70

356 379 646,77

470 135 008,34

112,07 %

156,71 %

4 277 515 245,12

3 861 394 802,36

8

EINNAHMEN AUS DER ANLEIHE UND DARLEHENSTÄTIGKEIT

25 359 946,00

25 863 805,00

42 461 277,11

32 975 503,09

41 756 678,60

31 484 111,81

164,66 %

121,73 %

704 598,51

1 491 391,28

9

VERSCHIEDENE EINNAHMEN

30 061 000,00

43 489 254,00

26 757 428,49

53 756 109,75

14 271 105,54

45 545 006,89

47,47 %

104,73 %

12 486 322,95

8 211 102,86

Insgesamt

105 684 048 940,00

101 806 602 380,00

113 265 321 342,66

110 084 350 186,22

107 090 637 948,19

103 511 946 247,35

101,33 %

101,68 %

6 174 683 394,47

6 572 403 938,87


Einzelheiten zu Titel 1: Eigenmittel

EUR

Kapitel

Haushaltsmittel

Festgestellte Forderungen

Vereinnahmte Beträge

in % der HH-Mittel

Noch einzuziehen

2005

2004

2005

2004

2005

2004

2005

2004

2005

2004

10

AGRARZÖLLE

1 119 400 000,00

1 325 586 192,00

1 753 139 003,74

1 744 111 505,01

1 350 779 664,23

1 313 393 181,17

120,67 %

99,08 %

402 359 339,51

430 718 323,84

11

ZUCKERABGABEN

793 800 000,00

416 888 808,00

704 682 245,84

404 562 864,47

695 117 153,40

401 622 672,54

87,57 %

96,34 %

9 565 092,44

2 940 191,93

12

ZÖLLE

12 030 800 000,00

10 664 400 000,00

13 055 678 105,24

11 702 865 607,08

12 017 241 801,46

10 592 094 999,20

99,89 %

99,32 %

1 038 436 303,78

1 110 770 607,88

13

MEHRWERTSTEUER-EIGENMITTEL

15 556 051 275,00

13 579 913 763,00

15 618 999 596,99

13 680 625 569,83

15 618 908 472,73

13 679 345 946,60

100,40 %

100,73 %

91 124,26

1 279 623,23

14

BNE-EIGENMITTEL

68 884 096 623,00

69 010 236 646,00

68 812 063 944,74

69 218 607 723,22

68 811 599 689,02

69 214 219 484,04

99,89 %

100,30 %

464 255,72

4 388 239,18

15

KORREKTUR DER HAUSHALTSUNGLEICHGEWICHTE

0,00

0,00

– 120 279 693,34

– 153 021 969,35

– 120 333 639,94

– 149 254 635,46

 

 

53 946,60

– 3 767 333,89

Insgesamt

98 384 147 898,00

94 997 025 409,00

99 824 283 203,21

96 597 751 300,26

98 373 313 140,90

95 051 421 648,09

99,99 %

100,06 %

1 450 970 062,31

1 546 329 652,17


Einzelheiten zu Titel 3: Verfügbare Überschüsse

EUR

Kapitel

Haushaltsmittel

Festgestellte Forderungen

Vereinnahmte Beträge

in % der HH-Mittel

Noch einzuziehen

2005

2004

2005

2004

2005

2004

2005

2004

2005

2004

30

ÜBERSCHUSS AUS DEM VORHERGEHENDEN HAUSHALTSJAHR

3 262 668 965,00

5 693 003 706,00

3 262 668 965,49

6 218 965 107,97

3 262 668 965,49

5 693 003 705,90

100,00 %

100,00 %

0,00

525 961 402,07

31

MWST-ÜBERSCHÜSSE

400 012 558,00

0,00

399 121 900,87

232 817 089,08

399 121 900,81

232 817 089,13

99,78 %

 

0,06

– 0,05

32

BNE-ÜBERSCHÜSSE

2 051 303 214,00

0,00

2 048 986 753,84

– 232 213 948,86

2 048 986 753,57

– 232 213 948,76

99,89 %

 

0,27

– 0,10

34

ANPASSUNG AUFGRUND DER NICHTBETEILIGUNG AN DER POLITIK IM BEREICH JUSTIZ UND INNERES

0,00

0,00

6 063,63

– 9 468,61

6 013,33

– 9 468,61

 

 

50,30

0,00

35

KORREKTUR FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH

0,00

0,00

– 10 330 624,89

1 275 616,47

– 10 330 624,84

1 275 616,45

 

 

– 0,05

0,02

Insgesamt

5 713 984 737,00

5 693 003 706,00

5 700 453 058,94

6 220 834 396,05

5 700 453 008,36

5 694 872 994,11

99,76 %

100,03 %

50,58

525 961 401,94

Konsolidierte Übersicht über den Haushaltsvollzug im Bereich der Ausgaben

6.   KONSOLIDIERTE ÜBERSICHT ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG IM BEREICH DER AUSGABEN

EUR

Zusammensetzung und Entwicklung der Verpflichtungsermächtigungen

Zusammensetzung und Entwicklung der Zahlungsermächtigungen

 

NICHT GETRENNTE MITTEL

GETRENNTE MITTEL

Insgesamt

 

NICHT GETRENNTE MITTEL

GETRENNTE MITTEL

Insgesamt

Haushaltsmittel

 

 

 

Haushaltsmittel

 

 

 

Bewilligte Mittel

56 463 106 119,00

60 091 029 579,00

116 554 135 698,00

Bewilligte Mittel

56 463 106 119,00

49 836 893 881,00

106 300 000 000,00

Änderungen (Übertragungen und BH)

– 752 760 628,00

154 277 146,00

– 598 483 482,00

Änderungen (Übertragungen und BH)

– 752 760 628,00

136 809 568,00

– 615 951 060,00

Endgültige Haushaltsmittel

55 710 345 491,00

60 245 306 725,00

115 955 652 216,00

Endgültige Haushaltsmittel

55 710 345 491,00

49 973 703 449,00

105 684 048 940,00

ZUSÄTZLICHE MITTEL

 

 

 

ZUSÄTZLICHE MITTEL

 

 

 

Zweckgebundene Einnahmen

304 112 232,13

1 462 791 936,87

1 766 904 169,00

Zweckgebundene Einnahmen

308 182 668,83

1 882 003 981,38

2 190 186 650,21

Aus dem Haushaltsjahr 2004 übertragene oder wiedereingesetzte Mittel

51 857 273,88

161 526 691,75

213 383 965,63

Aus dem Haushaltsjahr 2004 übertragene oder wiedereingesetzte Mittel

1 333 400 526,52

226 364 499,38

1 559 765 025,90

ZUSÄTZLICHE MITTEL INSGESAMT

355 969 506,01

1 624 318 628,62

1 980 288 134,63

ZUSÄTZLICHE MITTEL INSGESAMT

1 641 583 195,35

2 108 368 480,76

3 749 951 676,11

Endgültige Haushaltsmittel

55 710 345 491,00

60 245 306 725,00

115 955 652 216,00

Endgültige Haushaltsmittel

55 710 345 491,00

49 973 703 449,00

105 684 048 940,00

ZUSÄTZLICHE MITTEL INSGESAMT

355 969 506,01

1 624 318 628,62

1 980 288 134,63

ZUSÄTZLICHE MITTEL INSGESAMT

1 641 583 195,35

2 108 368 480,76

3 749 951 676,11

BEWILLIGTE MITTEL INSGESAMT

56 066 314 997,01

61 869 625 353,62

117 935 940 350,63

BEWILLIGTE MITTEL INSGESAMT

57 351 928 686,35

52 082 071 929,76

109 434 000 616,11

7.   KONSOLIDIERTE ÜBERSICHT ÜBER DIE INANSPRUCHNAHME DER MITTEL 2005

EUR

Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen — nach Mittelarten

Inanspruchnahme der Zahlungsermächtigungen — nach Mittelarten

 

NICHT GETRENNTE MITTEL

GETRENNTE MITTEL

Insgesamt

 

NICHT GETRENNTE MITTEL

GETRENNTE MITTEL

Insgesamt

Bewilligte Mittel

56 463 106 119,00

60 091 029 579,00

116 554 135 698,00

Bewilligte Mittel

56 463 106 119,00

49 836 893 881,00

106 300 000 000,00

Berichtigungshaushaltspläne

– 712 031 890,00

113 548 408,00

– 598 483 482,00

Berichtigungshaushaltspläne

– 712 031 890,00

96 080 830,00

– 615 951 060,00

Mittelübertragungen

– 40 728 738,00

40 728 738,00

0,00

Mittelübertragungen

– 40 728 738,00

40 728 738,00

0,00

Endgültige Haushaltsmittel

55 710 345 491,00

60 245 306 725,00

115 955 652 216,00

Endgültige Haushaltsmittel

55 710 345 491,00

49 973 703 449,00

105 684 048 940,00

Mittelbindungen

55 346 299 799,45

59 727 974 103,48

115 074 273 902,93

Zahlungen

54 121 175 902,78

48 500 113 441,50

102 621 289 344,28

Auf das folgende Haushaltsjahrübertragene Mittel

43 561 392,00

143 751 663,33

187 313 055,33

Auf das folgende Haushaltsjahrübertragene Mittel

1 268 685 288,67

158 235 216,62

1 426 920 505,29

In Abgang gestellte Mittel

320 484 299,55

373 580 958,19

694 065 257,74

In Abgang gestellte Mittel

320 484 299,55

1 315 354 790,88

1 635 839 090,43

Zweckgebundene Einnahmen

304 112 232,13

1 462 791 936,87

1 766 904 169,00

Zweckgebundene Einnahmen

308 182 668,83

1 882 003 981,38

2 190 186 650,21

Mittelbindungen

191 138 084,34

802 007 922,48

993 146 006,82

Zahlungen

166 746 662,33

760 199 833,70

926 946 496,03

Auf das folgende Haushaltsjahrübertragene Mittel

112 751 911,34

659 898 789,77

772 650 701,11

Auf das folgende Haushaltsjahrübertragene Mittel

139 133 838,73

1 118 766 630,17

1 257 900 468,90

 

 

 

 

automatische Übertragungen (EFTA)

2 079 931,32

 

2 079 931,32

In Abgang gestellte Mittel (EFTA)

222 236,45

885 224,62

1 107 461,07

In Abgang gestellte Mittel (EFTA)

222 236,45

3 037 517,51

3 259 753,96

Aus dem Haushaltsjahr 2004 übertrageneoder wieder eingesetzte Mittel

51 857 273,88

161 526 691,75

213 383 965,63

Aus dem Haushaltsjahr 2004 übertrageneoder wieder eingesetzte Mittel

1 333 400 526,52

226 364 499,38

1 559 765 025,90

Mittelbindungen

51 356 663,88

159 132 754,74

210 489 418,62

Zahlungen

1 095 186 701,04

191 807 284,90

1 286 993 985,94

In Abgang gestellte Mittel

500 610,00

2 393 937,01

2 894 547,01

In Abgang gestellte Mittel

238 213 825,48

34 557 214,48

272 771 039,96

BEWILLIGTE MITTEL INSGESAMT

56 066 314 997,01

61 869 625 353,62

117 935 940 350,63

BEWILLIGTE MITTEL INSGESAMT

57 351 928 686,35

52 082 071 929,76

109 434 000 616,11

MITTELBINDUNGEN INSGESAMT

55 588 794 547,67

60 689 114 780,70

116 277 909 328,37

MITTELBINDUNGEN INSGESAMT

55 383 109 266,15

49 452 120 560,10

104 835 229 826,25

AUF DAS FOLGENDE HAUSHALTSJAHRÜBERTRAGENE MITTEL INSGESAMT

156 313 303,34

803 650 453,10

959 963 756,44

AUF DAS FOLGENDE HAUSHALTSJAHRÜBERTRAGENE MITTEL INSGESAMT

1 409 899 058,72

1 277 001 846,79

2 686 900 905,51

IN ABGANG GESTELLTE MITTEL INSGESAMT

321 207 146,00

376 860 119,82

698 067 265,82

IN ABGANG GESTELLTE MITTEL INSGESAMT

558 920 361,48

1 352 949 522,87

1 911 869 884,35

8.   KONSOLIDIERTE ÜBERSICHT ÜBER DIE NOCH ABZUWICKELNDEN MITTELBINDUNGEN („ALTLASTEN“ ODER RAL)

EUR

 

NICHT GETRENNTE MITTEL

GETRENNTE MITTEL

Insgesamt

Aus dem Vorjahr übertragene Mittelbindungen

1 312 644 779,69

108 834 255 173,26

110 146 899 952,95

Aufhebungen

-47 156 041,55

-2 245 430 890,13

-2 292 586 931,68

Zahlungen

1 071 918 530,03

42 852 472 130,70

43 924 390 660,73

Annullierungen

191 073 488,34

0,00

191 073 488,34

Am Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen

2 496 719,77

63 736 352 152,43

63 738 848 872,20

Mittelbindungen des Haushaltsjahres

55 588 794 547,67

60 689 114 780,70

116 277 909 328,37

Zahlungen

54 311 190 736,12

6 599 648 429,40

60 910 839 165,52

Annullierung nicht übertragbarer Mittelbindungen

26 404 269,19

0,00

26 404 269,19

Am Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen

1 251 199 542,36

54 089 466 351,30

55 340 665 893,66

Am Jahresende noch abzuwickelnde Mittelbindungen insgesamt

1 253 696 262,13

117 825 818 503,73

119 079 514 765,86

9.   AUSFÜHRUNG DER VERPFLICHTUNGS- UND

ZAHLUNGSERMÄCHTIGUNGEN DES HAUSHALTSPLANS — NACH ORGANEN

Verpflichtungs-

ermächtigungen

EUR

Verpflichtungsermächtigungen

Bewilligte Verpflichtungsermächtigungen

Mittelbindungen

Auf das folgende Haushaltsjahr übertragene Mittel

In Abgang gestellte Mittel

zu Lasten von Mitteln des Haushaltsjahres

zu Lasten von übertragenen oder wieder eingesetzten Mitteln

zweckgebundene Einnahmen

Insgesamt

%

zweckgebundene Einnahmen

Übertragungen durch Beschlüsse

Insgesamt

%

zu Lasten von Mitteln des Haushaltsjahres

von übertragenen Mitteln

zweckgebundene Einnahmen (EFTA)

Insgesamt

%

1

2

3

4

5=2+3+4

6=5/1

7

8

9=7+8

10=9/1

11

12

13

14=11+12+13

15=14/1

EUROPÄISCHES PARLAMENT

1 331 278 747,41

1 249 096 468,15

0,00

32 973 590,55

1 282 070 058,70

96,30 %

34 280 434,86

 

34 280 434,86

2,58 %

14 928 253,85

0,00

 

14 928 253,85

1,12 %

RAT

586 182 640,52

555 239 565,95

0,00

11 558 772,34

566 798 338,29

96,69 %

11 460 465,18

 

11 460 465,18

1,96 %

7 923 837,05

0,00

 

7 923 837,05

1,35 %

KOMMISSION

115 491 812 027,73

112 798 592 572,23

208 358 944,74

935 554 902,64

113 942 506 419,61

98,66 %

723 984 037,27

187 313 055,33

911 297 092,60

0,79 %

634 006 507,44

2 894 547,01

1 107 461,07

638 008 515,52

0,55 %

GERICHTSHOF

232 602 467,74

213 273 945,40

2 100 000,00

146 693,44

215 520 638,84

92,66 %

1 402 902,30

 

1 402 902,30

0,60 %

15 678 926,60

0,00

 

15 678 926,60

6,74 %

RECHNUNGSHOF

107 548 618,24

93 428 852,33

0,00

377 847,77

93 806 700,10

87,22 %

222 191,47

 

222 191,47

0,21 %

13 519 726,67

0,00

 

13 519 726,67

12,57 %

WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

106 880 105,67

98 676 582,74

0,00

2 850 142,45

101 526 725,19

94,99 %

1 193 747,22

 

1 193 747,22

1,12 %

4 159 633,26

0,00

 

4 159 633,26

3,89 %

AUSSCHUSS DER REGIONEN

69 570 456,32

57 526 821,63

30 473,88

9 684 057,63

67 241 353,14

96,65 %

106 922,81

 

106 922,81

0,15 %

2 222 180,37

0,00

 

2 222 180,37

3,19 %

BÜRGERBEAUFTRAGTER

7 224 554,00

6 087 826,81

0,00

0,00

6 087 826,81

84,27 %

0,00

 

0,00

 

1 136 727,19

0,00

 

1 136 727,19

15,73 %

EUROPÄISCHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

2 840 733,00

2 351 267,69

0,00

0,00

2 351 267,69

82,77 %

0,00

 

0,00

 

489 465,31

0,00

 

489 465,31

17,23 %

Insgesamt

117 935 940 350,63

115 074 273 902,93

210 489 418,62

993 146 006,82

116 277 909 328,37

98,59 %

772 650 701,11

187 313 055,33

959 963 756,44

0,81 %

694 065 257,74

2 894 547,01

1 107 461,07

698 067 265,82

0,59 %


Zahlungs-

ermächtigungen

EUR

Organ

Bewilligte Zahlungsermächtigungen

Zahlungen

Auf das folgende Haushaltsjahr übertragene Mittel

In Abgang gestellte Mittel

zu Lasten von Mitteln des Haushaltsjahres

zu Lasten von übertragenen oder wieder eingesetzten Mitteln

zweckgebundene Einnahmen

Total

%

automatische Übertragungen

Übertragungen durch Beschlüsse

zweckgebundene Einnahmen

Total

%

zu Lasten von Mitteln des Haushaltsjahres

von übertragenen Mitteln

zweckgebundene Einnahmen (EFTA)

Total

%

1

2

3

4

5=2+3+4

6=5/1

7

8

9

10=7+8+9

11=10/1

12

13

14

15=12+13+14

16=15/1

EUROPÄISCHES PARLAMENT

1 612 740 091,13

941 932 831,97

259 853 229,82

32 845 285,49

1 234 631 347,28

76,55 %

307 163 636,18

 

34 408 739,92

341 572 376,10

21,18 %

14 928 253,85

21 608 113,90

 

36 536 367,75

2,27 %

RAT

679 630 238,80

445 077 786,06

76 726 378,91

11 558 772,34

533 362 937,31

78,48 %

110 161 779,89

 

11 460 465,18

121 622 245,07

17,90 %

7 923 837,05

16 721 219,37

 

24 645 056,42

3,63 %

KOMMISSION

106 580 910 715,72

100 804 047 660,10

921 808 294,32

869 668 065,39

102 595 524 019,81

96,26 %

766 684 250,15

201 796 608,62

1 211 001 062,84

2 179 481 921,61

2,04 %

1 575 780 340,13

226 864 680,21

3 259 753,96

1 805 904 774,30

1,69 %

GERICHTSHOF

245 604 486,57

198 532 160,90

12 311 130,11

146 693,44

210 989 984,45

85,91 %

14 741 784,50

 

1 402 902,30

16 144 686,80

6,57 %

15 678 926,60

2 790 888,72

 

18 469 815,32

7,52 %

RECHNUNGSHOF

114 492 500,22

87 114 872,52

4 882 442,92

377 847,77

92 375 163,21

80,68 %

6 313 979,81

 

222 191,47

6 536 171,28

5,71 %

13 519 726,67

2 061 439,06

 

15 581 165,73

13,61 %

WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

114 515 813,40

87 224 611,71

6 402 503,80

2 673 156,03

96 300 271,54

84,09 %

11 451 971,03

 

1 370 733,64

12 822 704,67

11,20 %

4 159 633,26

1 233 203,93

 

5 392 837,19

4,71 %

AUSSCHUSS DER REGIONEN

75 152 389,40

49 892 222,69

4 430 447,01

9 676 675,57

63 999 345,27

85,16 %

7 634 598,94

 

114 304,87

7 748 903,81

10,31 %

2 222 180,37

1 181 959,95

 

3 404 140,32

4,53 %

BÜRGERBEAUFTRAGTER

7 670 079,48

5 464 078,24

371 164,93

0,00

5 835 243,17

76,08 %

623 748,57

 

0,00

623 748,57

8,13 %

1 136 727,19

74 360,55

 

1 211 087,74

15,79 %

EUROPÄISCHER DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

3 284 301,39

2 003 120,09

208 394,12

0,00

2 211 514,21

67,34 %

348 147,60

 

0,00

348 147,60

10,60 %

489 465,31

235 174,27

 

724 639,58

22,06 %

Insgesamt

109 434 000 616,11

102 621 289 344,28

1 286 993 985,94

926 946 496,03

104 835 229 826,25

95,80 %

1 225 123 896,67

201 796 608,62

1 259 980 400,22

2 686 900 905,51

2,46 %

1 635 839 090,43

272 771 039,96

3 259 753,96

1 911 869 884,35

1,75 %

10.   Zusammensetzung und Entwicklung der Verpflichtungs-

und Zahlungsermächtigungen — nach Politikbereichen

EUR

Politikbereich

Verpflichtungsermächtigungen

Organ

Bewilligte Mittel

Änderungen (Übertragungen und BH)

Aus dem Haushaltsjahr 2004 übertragene oder wiedereingesetzte Mittel

zweckgebundene Einnahmen

Zusätzliche Mittel insgesamt

Bewilligte Mittel insgesamt

Bewilligte Mittel

Änderungen(Übertragungen und BH)

Aus dem Haushaltsjahr 2004 übertragene oder wiedereingesetzte Mittel

Zusätzliche Mittel insgesamt

Bewilligte Mittel insgesamt

Total authorised

1

2

3

4

5=3+4

6=1+2+5

7

8

9

10

11=9+10

12=7+8+11

01

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

454 910 620,00

-54 708 622,00

220 000,00

7 105 210,93

7 325 210,93

407 527 208,93

465 032 120,00

-29 298 622,00

10 835 408,60

9 154 544,46

19 989 953,06

455 723 451,06

02

UNTERNEHMEN

339 981 911,00

41 334 857,00

5 429 089,97

39 846 734,98

45 275 824,95

426 592 592,95

356 566 911,00

4 109 857,00

16 464 248,09

43 672 494,62

60 136 742,71

420 813 510,71

03

WETTBEWERB

89 959 877,00

-832 504,00

0,00

3 793 789,67

3 793 789,67

92 921 162,67

89 959 877,00

-832 504,00

6 457 710,65

3 788 617,79

10 246 328,44

99 373 701,44

04

BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALES

11 589 037 218,00

-161 220 590,00

82 775 286,00

16 056 289,18

98 831 575,18

11 526 648 203,18

9 070 141 487,00

708 146 752,00

16 701 951,05

16 210 402,82

32 912 353,87

9 811 200 592,87

05

LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

53 725 730 198,00

-541 078 953,00

74 450 373,00

9 598 494,37

84 048 867,37

53 268 700 112,37

52 488 410 376,00

413 894 175,00

72 564 675,04

9 899 004,37

82 463 679,41

52 984 768 230,41

06

ENERGIE UND VERKEHR

1 416 766 052,00

-881 009,00

22 226 424,81

48 327 403,43

70 553 828,24

1 486 438 871,24

1 349 286 852,00

-94 228 503,38

17 256 921,35

75 094 827,97

92 351 749,32

1 347 410 097,94

07

UMWELT

325 652 221,00

166 321,00

0,00

22 152 588,46

22 152 588,46

347 971 130,46

321 222 221,00

-35 133 679,00

30 637 276,35

25 945 764,88

56 583 041,23

342 671 583,23

08

FORSCHUNG

3 356 914 928,00

-49 108 014,00

0,00

469 093 839,70

469 093 839,70

3 776 900 753,70

2 572 191 178,00

198 272 338,08

38 295 819,33

707 558 386,28

745 854 205,61

3 516 317 721,69

09

INFORMATIONSGESELLSCHAFT

1 274 339 814,00

100 910 281,00

319 400,08

190 085 346,81

190 404 746,89

1 565 654 841,89

1 097 149 814,00

59 814 281,00

17 084 121,39

274 439 810,99

291 523 932,38

1 448 488 027,38

10

DIREKTE FORSCHUNG

366 429 245,00

-10 958,00

0,00

256 436 722,90

256 436 722,90

622 855 009,90

348 317 695,00

-15 610 958,00

40 992 201,55

220 782 025,82

261 774 227,37

594 480 964,37

11

FISCHEREI

1 053 177 780,00

-33 302 164,00

1 763 199,95

6 085 267,22

7 848 467,17

1 027 724 083,17

952 523 705,00

-87 288 778,70

48 516 552,61

7 736 244,16

56 252 796,77

921 487 723,07

12

BINNENMARKT

73 380 570,00

201 389,00

0,00

3 155 400,69

3 155 400,69

76 737 359,69

72 780 570,00

-4 486 611,00

6 971 454,92

3 019 147,44

9 990 602,36

78 284 561,36

13

REGIONALPOLITIK

27 104 822 015,00

190 207 970,00

9 418 866,00

2 964 706,57

12 383 572,57

27 307 413 557,57

20 926 980 303,00

-929 716 821,00

144 601 838,13

10 378 013,57

154 979 851,70

20 152 243 333,70

14

STEUERN UND ZOLLUNION

120 533 981,00

31 966,00

4 040 000,00

5 331 194,75

9 371 194,75

129 937 141,75

115 049 981,00

-15 968 034,00

5 789 864,81

5 251 202,22

11 041 067,03

110 123 014,03

15

BILDUNG UND KULTUR

1 049 837 346,00

-106 339 146,00

0,00

210 456 114,63

210 456 114,63

1 153 954 314,63

972 580 466,00

-52 689 146,00

21 946 298,64

229 787 328,04

251 733 626,68

1 171 624 946,68

16

PRESSE UND KOMMUNIKATION

185 213 937,00

2 246 146,00

0,00

5 283 049,33

5 283 049,33

192 743 132,33

176 202 837,00

6 746 146,00

13 794 155,80

5 173 751,44

18 967 907,24

201 916 890,24

17

GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

515 791 628,00

-35 035 572,00

1 350 949,90

16 086 758,25

17 437 708,15

498 193 764,15

518 444 423,00

-52 329 572,00

353 483 951,18

18 091 184,12

371 575 135,30

837 689 986,30

18

RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

588 216 684,00

8 650 230,00

2 236 000,00

9 306 574,09

11 542 574,09

608 409 488,09

573 669 908,00

-8 749 770,00

15 351 019,82

9 318 997,43

24 670 017,25

589 590 155,25

19

AUSSENBEZIEHUNGEN

3 682 152 272,00

-349 641 873,00

1 070 698,25

118 207 215,99

119 277 914,24

3 451 788 313,24

3 811 785 875,00

-652 593 373,00

58 503 774,48

117 922 082,44

176 425 856,92

3 335 618 358,92

20

HANDEL

76 850 402,00

-746 836,00

0,00

2 941 917,69

2 941 917,69

79 045 483,69

77 870 402,00

-1 946 836,00

5 932 272,58

2 941 917,69

8 874 190,27

84 797 756,27

21

ENTWICKLUNG UND BEZIEHUNGEN ZU DEN AKP-STAATEN

1 235 677 973,00

-4 765 287,00

2 240 408,00

55 883 832,29

58 124 240,29

1 289 036 926,29

1 316 234 473,00

-171 645 287,00

38 681 157,00

60 970 286,79

99 651 443,79

1 244 240 629,79

22

ERWEITERUNG

1 473 955 752,00

528 751 487,00

0,00

88 465 025,18

88 465 025,18

2 091 172 264,18

2 180 625 752,00

198 601 487,00

17 113 929,66

151 325 656,71

168 439 586,37

2 547 666 825,37

23

HUMANITÄRE HILFE

513 410 743,00

130 421 626,00

0,00

5 774 713,02

5 774 713,02

649 607 082,02

515 773 243,00

100 421 626,00

4 418 722,69

6 287 192,78

10 705 915,47

626 900 784,47

24

BETRUGSBEKÄMPFUNG

61 894 845,00

-3 927 797,00

0,00

114 676,61

114 676,61

58 081 724,61

58 734 845,00

-527 797,00

4 565 966,58

114 676,61

4 680 643,19

62 887 691,19

25

KOORDINIERUNG DER POLITIKEN UND RECHTLICHE BERATUNG DER KOMMISSION

207 322 036,00

5 743 921,00

0,00

8 913 053,68

8 913 053,68

221 979 010,68

205 507 036,00

4 243 921,00

17 346 032,75

9 012 329,27

26 358 362,02

236 109 319,02

26

VERWALTUNG

650 507 325,00

-4 031 702,00

140 800,00

47 717 600,39

47 858 400,39

694 334 023,39

650 507 325,00

-3 731 702,00

104 489 801,00

48 200 751,00

152 690 552,00

799 466 175,00

27

HAUSHALT

1 385 458 954,00

-15 831 390,00

0,00

2 134 290,50

2 134 290,50

1 371 761 854,50

1 385 458 954,00

-15 831 390,00

11 438 323,60

2 143 748,70

13 582 072,30

1 383 209 636,30

28

AUDIT

10 311 261,00

435 557,00

0,00

318 958,56

318 958,56

11 065 776,56

10 311 261,00

435 557,00

671 402,91

318 958,56

990 361,47

11 737 179,47

29

STATISTIK

132 389 161,00

-1 124 948,00

3 571 995,79

9 009 624,17

12 581 619,96

143 845 832,96

127 171 161,00

-3 029 948,00

7 766 121,97

9 389 526,28

17 155 648,25

141 296 861,25

30

VERSORGUNGSBEZÜGE

914 968 000,00

-15 197 000,00

0,00

6,94

6,94

899 771 006,94

914 968 000,00

-15 197 000,00

0,00

6,94

6,94

899 771 006,94

31

RESERVEN

223 000 000,00

-210 000 000,00

0,00

0,00

0,00

13 000 000,00

223 000 000,00

-100 000 000,00

0,00

0,00

0,00

123 000 000,00

90

SONSTIGE ORGANE

2 355 540 949,00

-19 800 868,00

2 130 473,88

106 257 768,02

108 388 241,90

2 444 128 322,90

2 355 540 949,00

-19 800 868,00

411 092 051,37

106 257 768,02

517 349 819,39

2 853 089 900,39

Insgesamt

116 554 135 698,00

-598 483 482,00

213 383 965,63

1 766 904 169,00

1 980 288 134,63

117 935 940 350,63

106 300 000 000,00

-615 951 060,00

1 559 765 025,90

2 190 186 650,21

3 749 951 676,11

109 434 000 616,11

11.   Ausführung der Verpflichtungsermächtigungen —

nach Politikbereichen

EUR

Politikbereich

Bewilligte Verpflichtungsermächtigungen

Mittelbindungen

Auf das folgende Haushaltsjahr übertragene Mittel

In Abgang gestellte Mittel

zu Lasten von Mitteln des Haushaltsjahres

zu Lasten von übertragenen oder wieder eingesetzten Mitteln

zweckgebundene Einnahmen

Insgesamt

%

zweckgebundene Einnahmen

Übertragungen durch Beschlüsse

Insgesamt

%

von Mitteln des Haushaltsjahres

Aus dem Haushaltsjahr 2004 übertragene oder wieder eingesetzte Mittel

zweckgebundene Einnahmen (EFTA)

Insgesamt

%

1

2

3

4

5=2+3+4

6=5/1

7

8

9=7+8

10=9/1

11

12

13

14=11+12+13

15=14/1

01

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

407 527 208,93

303 123 094,94

150 000,00

6 511 248,32

309 784 343,26

76,02 %

593 962,61

0,00

593 962,61

0,15 %

97 078 903,06

70 000,00

0,00

97 148 903,06

23,84 %

02

UNTERNEHMEN

426 592 592,95

326 655 199,11

5 334 699,05

17 986 637,12

349 976 535,28

82,04 %

21 625 832,61

14 757 737,00

36 383 569,61

8,53 %

39 903 831,89

94 390,92

234 265,25

40 232 488,06

9,43 %

03

WETTBEWERB

92 921 162,67

88 658 322,33

0,00

2 877 291,31

91 535 613,64

98,51 %

912 009,08

0,00

912 009,08

0,98 %

469 050,67

0,00

4 489,28

473 539,95

0,51 %

04

BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALES

11 526 648 203,18

11 408 136 263,44

82 772 096,00

8 445 273,53

11 499 353 632,97

99,76 %

7 466 165,67

47 839,60

7 514 005,27

0,07 %

19 632 524,96

3 190,00

144 849,98

19 780 564,94

0,17 %

05

LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

53 268 700 112,37

53 023 624 330,44

74 387 053,00

7 489 978,65

53 105 501 362,09

99,69 %

2 108 515,72

63 480 000,00

65 588 515,72

0,12 %

97 546 914,56

63 320,00

0,00

97 610 234,56

0,18 %

06

ENERGIE UND VERKEHR

1 486 438 871,24

1 389 661 930,94

21 515 183,93

14 842 849,96

1 426 019 964,83

95,94 %

33 392 839,95

994 712,00

34 387 551,95

2,31 %

25 228 400,06

711 240,88

91 713,52

26 031 354,46

1,75 %

07

UMWELT

347 971 130,46

317 027 446,77

0,00

16 729 379,54

333 756 826,31

95,92 %

5 365 903,44

148 000,00

5 513 903,44

1,58 %

8 643 095,23

0,00

57 305,48

8 700 400,71

2,50 %

08

FORSCHUNG

3 776 900 753,70

3 307 357 499,84

0,00

335 091 512,86

3 642 449 012,70

96,44 %

134 002 260,02

0,00

134 002 260,02

3,55 %

449 414,16

0,00

66,82

449 480,98

0,01 %

09

INFORMATIONSGESELLSCHAFT

1 565 654 841,89

1 367 651 273,13

312 800,00

134 220 267,09

1 502 184 340,22

95,95 %

55 790 812,19

0,00

55 790 812,19

3,56 %

7 598 821,87

6 600,08

74 267,53

7 679 689,48

0,49 %

10

DIREKTE FORSCHUNG

622 855 009,90

347 211 040,07

0,00

46 222 754,86

393 433 794,93

63,17 %

210 211 615,68

4 425 000,00

214 636 615,68

34,46 %

14 782 246,93

0,00

2 352,36

14 784 599,29

2,37 %

11

FISCHEREI

1 027 724 083,17

993 099 049,71

1 763 199,95

2 873 169,77

997 735 419,43

97,08 %

3 204 796,72

687 500,00

3 892 296,72

0,38 %

26 089 066,29

0,00

7 300,73

26 096 367,02

2,54 %

12

BINNENMARKT

76 737 359,69

68 032 912,51

0,00

2 296 436,02

70 329 348,53

91,65 %

751 232,67

1 676 979,63

2 428 212,30

3,16 %

3 872 066,86

0,00

107 732,00

3 979 798,86

5,19 %

13

REGIONALPOLITIK

27 307 413 557,57

27 191 958 010,70

9 418 866,00

2 229 544,66

27 203 606 421,36

99,62 %

735 161,91

92 880 830,00

93 615 991,91

0,34 %

10 191 144,30

0,00

0,00

10 191 144,30

0,04 %

14

STEUERN UND ZOLLUNION

129 937 141,75

100 429 172,92

3 948 008,51

3 933 331,22

108 310 512,65

83,36 %

1 397 863,53

0,00

1 397 863,53

1,08 %

20 136 774,08

91 991,49

0,00

20 228 765,57

15,57 %

15

BILDUNG UND KULTUR

1 153 954 314,63

931 369 268,96

0,00

120 301 477,52

1 051 670 746,48

91,14 %

90 007 185,49

1 813 605,10

91 820 790,59

7,96 %

10 315 325,94

0,00

147 451,62

10 462 777,56

0,91 %

16

PRESSE UND KOMMUNIKATION

192 743 132,33

177 477 421,75

0,00

3 832 151,22

181 309 572,97

94,07 %

1 450 898,11

0,00

1 450 898,11

0,75 %

9 982 661,25

0,00

0,00

9 982 661,25

5,18 %

17

GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

498 193 764,15

463 926 799,70

711 528,51

7 429 231,22

472 067 559,43

94,76 %

8 573 567,78

3 550 852,00

12 124 419,78

2,43 %

13 278 404,30

639 421,39

83 959,25

14 001 784,94

2,81 %

18

RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

608 409 488,09

588 507 140,40

1 939 084,54

3 925 394,58

594 371 619,52

97,69 %

5 376 553,87

0,00

5 376 553,87

0,88 %

8 359 773,60

296 915,46

4 625,64

8 661 314,70

1,42 %

19

AUSSENBEZIEHUNGEN

3 451 788 313,24

3 323 189 167,85

1 070 698,25

63 358 782,71

3 387 618 648,81

98,14 %

54 848 433,28

600 000,00

55 448 433,28

1,61 %

8 721 231,15

0,00

0,00

8 721 231,15

0,25 %

20

HANDEL

79 045 483,69

74 156 018,17

0,00

2 255 949,24

76 411 967,41

96,67 %

685 968,45

250 000,00

935 968,45

1,18 %

1 697 547,83

0,00

0,00

1 697 547,83

2,15 %

21

ENTWICKLUNG UND BEZIEHUNGEN ZU DEN AKP-STAATEN

1 289 036 926,29

1 218 093 092,13

2 240 408,00

32 505 782,84

1 252 839 282,97

97,19 %

23 378 049,45

2 000 000,00

25 378 049,45

1,97 %

10 819 593,87

0,00

0,00

10 819 593,87

0,84 %

22

ERWEITERUNG

2 091 172 264,18

1 870 416 760,66

0,00

54 436 799,70

1 924 853 560,36

92,05 %

34 028 225,48

0,00

34 028 225,48

1,63 %

132 290 478,34

0,00

0,00

132 290 478,34

6,33 %

23

HUMANITÄRE HILFE

649 607 082,02

643 708 055,62

0,00

4 776 043,11

648 484 098,73

99,83 %

998 669,91

0,00

998 669,91

0,15 %

124 313,38

0,00

0,00

124 313,38

0,02 %

24

BETRUGSBEKÄMPFUNG

58 081 724,61

57 222 741,51

0,00

68 382,24

57 291 123,75

98,64 %

46 294,37

0,00

46 294,37

0,08 %

744 306,49

0,00

0,00

744 306,49

1,28 %

25

KOORDINIERUNG DER POLITIKEN UNDRECHTLICHE BERATUNG DER KOMMISSION

221 979 010,68

209 584 582,06

0,00

4 981 157,97

214 565 740,03

96,66 %

3 931 895,71

0,00

3 931 895,71

1,77 %

3 481 374,94

0,00

0,00

3 481 374,94

1,57 %

26

VERWALTUNG

694 334 023,39

617 647 307,26

140 200,00

28 770 992,78

646 558 500,04

93,12 %

18 946 607,61

0,00

18 946 607,61

2,73 %

28 828 315,74

600,00

0,00

28 828 915,74

4,15 %

27

HAUSHALT

1 371 761 854,50

1 367 733 068,27

0,00

1 439 912,66

1 369 172 980,93

99,81 %

694 377,84

0,00

694 377,84

0,05 %

1 894 495,73

0,00

0,00

1 894 495,73

0,14 %

28

AUDIT

11 065 776,56

10 509 029,11

0,00

227 788,37

10 736 817,48

97,03 %

91 170,19

0,00

91 170,19

0,82 %

237 788,89

0,00

0,00

237 788,89

2,15 %

29

STATISTIK

143 845 832,96

114 447 526,26

2 655 119,00

5 495 381,57

122 598 026,83

85,23 %

3 367 160,99

0,00

3 367 160,99

2,34 %

16 816 686,74

916 876,79

147 081,61

17 880 645,14

12,43 %

30

VERSORGUNGSBEZÜGE

899 771 006,94

897 979 045,67

0,00

0,00

897 979 045,67

99,80 %

6,94

0,00

6,94

0,00 %

1 791 954,33

0,00

0,00

1 791 954,33

0,20 %

31

RESERVEN

13 000 000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00 %

0,00

0,00

0,00

0,00 %

13 000 000,00

0,00

0,00

13 000 000,00

100,00 %

90

SONSTIGE ORGANE

2 444 128 322,90

2 275 681 330,70

2 130 473,88

57 591 104,18

2 335 402 908,76

95,55 %

48 666 663,84

 

48 666 663,84

1,99 %

60 058 750,30

0,00

 

60 058 750,30

2,46 %

Insgesamt

117 935 940 350,63

115 074 273 902,93

210 489 418,62

993 146 006,82

116 277 909 328,37

98,59 %

772 650 701,11

187 313 055,33

959 963 756,44

0,81 %

694 065 257,74

2 894 547,01

1 107 461,07

698 067 265,82

0,59 %

12.   Ausführung der Zahlungsermächtigungen —

nach Politikbereichen

EUR

Politikbereich

Bewilligte Zahlungsermächtigungen

Zahlungen

Auf das folgende Haushaltsjahr übertragene Mittel

In Abgang gestellte Mittel

zu Lasten von Mitteln des Haushaltsjahres

zu Lasten von übertragenen oder wieder eingesetzten Mitteln

zweckgebundene Einnahmen

Insgesamt

%

automatische Übertragungen

Übertragungen durch Beschlüsse

zweckgebundene Einnahmen

Total

%

von Mitteln des Haushaltsjahres

von übertragenen Mitteln

zweckgebundene Einnahmen (EFTA)

Insgesamt

%

1

2

3

4

5=2+3+4

6=5/1

7

8

9

10=7+8+9

11=10/1

12

13

14

15=12+13+14

16=15/1

01

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

455 723 451,06

338 764 166,30

9 579 187,96

8 454 657,45

356 798 011,71

78,29 %

5 458 766,18

0,00

699 887,01

6 158 653,19

1,35 %

91 510 565,52

1 256 220,64

0,00

92 766 786,16

20,36 %

02

UNTERNEHMEN

420 813 510,71

281 995 143,66

11 106 167,87

12 385 001,15

305 486 312,68

72,59 %

17 491 519,32

81 392,00

30 416 971,83

47 989 883,15

11,40 %

61 108 713,02

5 358 080,22

870 521,64

67 337 314,88

16,00 %

03

WETTBEWERB

99 373 701,44

81 330 360,60

5 898 656,71

2 426 668,93

89 655 686,24

90,22 %

6 890 666,45

0,00

1 351 691,88

8 242 358,33

8,29 %

906 345,95

559 053,94

10 256,98

1 475 656,87

1,48 %

04

BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALES

9 811 200 592,87

9 736 482 417,84

11 241 777,93

8 533 512,75

9 756 257 708,52

99,44 %

16 604 010,81

0,00

7 475 498,63

24 079 509,44

0,25 %

25 201 810,35

5 460 173,12

201 391,44

30 863 374,91

0,31 %

05

LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

52 984 768 230,41

52 664 045 015,42

66 446 957,88

6 414 972,24

52 736 906 945,54

99,53 %

22 879 271,13

43 480 000,00

3 484 032,13

69 843 303,26

0,13 %

171 900 264,45

6 117 717,16

0,00

178 017 981,61

0,34 %

06

ENERGIE UND VERKEHR

1 347 410 097,94

1 178 703 579,70

13 444 694,84

13 080 791,16

1 205 229 065,70

89,45 %

17 357 235,72

0,00

60 974 878,00

78 332 113,72

5,81 %

58 997 533,20

3 812 226,51

1 039 158,81

63 848 918,52

4,74 %

07

UMWELT

342 671 583,23

237 922 753,30

20 642 188,47

17 311 315,99

275 876 257,76

80,51 %

16 527 932,12

0,00

8 627 307,33

25 155 239,45

7,34 %

31 637 856,58

9 995 087,88

7 141,56

41 640 086,02

12,15 %

08

FORSCHUNG

3 516 317 721,69

2 734 272 087,80

25 961 243,31

255 253 164,74

3 015 486 495,85

85,76 %

35 391 780,12

0,00

452 297 864,64

487 689 644,76

13,87 %

799 648,16

12 334 576,02

7 356,90

13 141 581,08

0,37 %

09

INFORMATIONSGESELLSCHAFT

1 448 488 027,38

1 114 532 763,41

14 598 308,03

98 187 604,51

1 227 318 675,95

84,73 %

21 431 364,29

0,00

176 095 523,04

197 526 887,33

13,64 %

20 999 967,30

2 485 813,36

156 683,44

23 642 464,10

1,63 %

10

DIREKTE FORSCHUNG

594 480 964,37

284 157 194,65

29 853 929,12

41 804 367,31

355 815 491,08

59,85 %

37 284 072,21

0,00

178 823 258,83

216 107 331,04

36,35 %

11 265 470,14

11 138 272,43

154 399,68

22 558 142,25

3,79 %

11

FISCHEREI

921 487 723,07

774 597 205,06

41 070 936,21

2 917 535,14

818 585 676,41

88,83 %

4 342 023,42

0,00

4 754 615,57

9 096 638,99

0,99 %

86 295 697,82

7 445 616,40

64 093,45

93 805 407,67

10,18 %

12

BINNENMARKT

78 284 561,36

59 660 725,32

5 145 692,77

1 871 378,30

66 677 796,39

85,17 %

7 525 064,17

0,00

1 134 177,46

8 659 241,63

11,06 %

1 108 169,51

1 825 762,15

13 591,68

2 947 523,34

3,77 %

13

REGIONALPOLITIK

20 152 243 333,70

19 829 411 120,89

143 622 798,33

9 283 188,12

19 982 317 107,34

99,16 %

17 128 898,46

92 880 830,00

1 094 825,45

111 104 553,91

0,55 %

57 842 632,65

979 039,80

0,00

58 821 672,45

0,29 %

14

STEUERN UND ZOLLUNION

110 123 014,03

85 600 803,19

5 202 717,78

3 245 043,73

94 048 564,70

85,40 %

5 740 460,16

0,00

2 006 158,49

7 746 618,65

7,03 %

7 740 683,65

587 147,03

0,00

8 327 830,68

7,56 %

15

BILDUNG UND KULTUR

1 171 624 946,68

878 639 956,06

16 903 821,68

107 313 701,82

1 002 857 479,56

85,60 %

20 119 663,82

800 000,00

122 234 614,46

143 154 278,28

12,22 %

20 331 700,12

5 042 476,96

239 011,76

25 613 188,84

2,19 %

16

PRESSE UND KOMMUNIKATION

201 916 890,24

146 563 988,47

9 391 539,28

3 061 198,02

159 016 725,77

78,75 %

17 043 633,33

0,00

2 112 553,42

19 156 186,75

9,49 %

19 341 361,20

4 402 616,52

0,00

23 743 977,72

11,76 %

17

GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

837 689 986,30

191 011 590,47

301 339 033,39

6 486 698,02

498 837 321,88

59,55 %

248 151 463,93

3 280 000,00

11 439 951,97

262 871 415,90

31,38 %

23 671 796,60

52 144 917,79

164 534,13

75 981 248,52

9,07 %

18

RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

589 590 155,25

462 975 439,63

3 964 763,09

3 846 710,77

470 786 913,49

79,85 %

6 649 078,83

49 056 934,97

5 364 815,25

61 070 829,05

10,36 %

46 238 684,57

11 386 256,73

107 471,41

57 732 412,71

9,79 %

19

AUSSENBEZIEHUNGEN

3 335 618 358,92

3 057 105 735,30

35 364 350,62

72 236 805,07

3 164 706 890,99

94,88 %

54 726 980,12

10 770 643,65

45 685 277,37

111 182 901,14

3,33 %

36 589 142,93

23 139 423,86

0,00

59 728 566,79

1,79 %

20

HANDEL

84 797 756,27

67 406 218,19

5 186 389,65

1 907 920,53

74 500 528,37

87,86 %

5 783 669,89

0,00

1 033 997,16

6 817 667,05

8,04 %

2 733 677,92

745 882,93

0,00

3 479 560,85

4,10 %

21

ENTWICKLUNG UND BEZIEHUNGEN ZU DEN AKP-STAATEN

1 244 240 629,79

1 069 899 298,94

21 855 991,51

48 305 933,70

1 140 061 224,15

91,63 %

39 292 669,92

0,00

12 664 353,09

51 957 023,01

4,18 %

35 397 217,14

16 825 165,49

0,00

52 222 382,63

4,20 %

22

ERWEITERUNG

2 547 666 825,37

1 782 261 182,02

8 694 019,76

111 662 841,02

1 902 618 042,80

74,68 %

25 729 715,18

0,00

39 662 815,69

65 392 530,87

2,57 %

571 236 341,80

8 419 909,90

0,00

579 656 251,70

22,75 %

23

HUMANITÄRE HILFE

626 900 784,47

591 421 208,28

4 015 330,15

626 384,48

596 062 922,91

95,08 %

4 780 274,06

0,00

5 660 808,30

10 441 082,36

1,67 %

19 993 386,66

403 392,54

0,00

20 396 779,20

3,25 %

24

BETRUGSBEKÄMPFUNG

62 887 691,19

49 772 903,10

3 323 151,64

65 906,63

53 161 961,37

84,53 %

5 586 893,84

1 446 808,00

48 769,98

7 082 471,82

11,26 %

1 400 443,06

1 242 814,94

0,00

2 643 258,00

4,20 %

25

KOORDINIERUNG DER POLITIKEN UNDRECHTLICHE BERATUNG DER KOMMISSION

236 109 319,02

191 720 903,10

12 846 079,56

5 398 893,54

209 965 876,20

88,93 %

15 361 713,99

0,00

3 613 435,73

18 975 149,72

8,04 %

2 668 339,91

4 499 953,19

0,00

7 168 293,10

3,04 %

26

VERWALTUNG

799 466 175,00

552 309 314,89

77 850 023,13

18 430 254,35

648 589 592,37

81,13 %

70 545 245,28

0,00

29 770 496,65

100 315 741,93

12,55 %

23 921 062,83

26 639 777,87

0,00

50 560 840,70

6,32 %

27

HAUSHALT

1 383 209 636,30

1 358 844 152,65

10 922 950,13

1 341 860,99

1 371 108 963,77

99,13 %

8 888 915,62

0,00

801 887,71

9 690 803,33

0,70 %

1 894 495,73

515 373,47

0,00

2 409 869,20

0,17 %

28

AUDIT

11 737 179,47

9 746 582,60

498 793,51

218 403,06

10 463 779,17

89,15 %

762 446,51

0,00

100 555,50

863 002,01

7,35 %

237 788,89

172 609,40

0,00

410 398,29

3,50 %

29

STATISTIK

141 296 861,25

97 691 231,14

5 836 800,01

7 595 351,87

111 123 383,02

78,65 %

8 432 393,72

0,00

1 570 033,33

10 002 427,05

7,08 %

18 017 588,14

1 929 321,96

224 141,08

20 171 051,18

14,28 %

30

VERSORGUNGSBEZÜGE

899 771 006,94

895 202 618,12

0,00

0,00

895 202 618,12

99,49 %

2 776 427,55

0,00

6,94

2 776 434,49

0,31 %

1 791 954,33

0,00

0,00

1 791 954,33

0,20 %

31

RESERVEN

123 000 000,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00 %

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00 %

123 000 000,00

0,00

0,00

123 000 000,00

100,00 %

90

SONSTIGE ORGANE

2 853 089 900,39

1 817 241 684,18

365 185 691,62

57 278 430,64

2 239 705 806,44

78,50 %

458 439 646,52

 

48 979 337,38

507 418 983,90

17,78 %

60 058 750,30

45 906 359,75

 

105 965 110,05

3,71 %

Insgesamt

109 434 000 616,11

102 621 289 344,28

1 286 993 985,94

926 946 496,03

104 835 229 826,25

95,80 %

1 225 123 896,67

201 796 608,62

1 259 980 400,22

2 686 900 905,51

2,46 %

1 635 839 090,43

272 771 039,96

3 259 753,96

1 911 869 884,35

1,75 %

13.   Vergleich des Haushaltsvollzugs in den Haushaltsjahren 2005

und 2004 nach Politikbereichen

Verpflichtungs-

ermächtigungen

EUR

Politikbereich

Bewilligte Verpflichtungsermächtigungen

Mittelbindungen

Auf das folgende Haushaltsjahr übertragene Mittel

In Abgang gestellte Mittel

2005

2004

Änd. in %

2005

%

2004

%

Änd. in %

2005

%

2004

%

Änd. in %

2005

%

2004

%

Änd. in %

1

2

3=(12)/2

4

5=4/1

6

7=6/2

8=(46)/6

9

10=9/1

11

12=11/2

13=(911)/11

14=149

15=14/1

16=2611

17=16/2

18=(1416)/16

01

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

407 527 208,93

482 183 876,53

– 15,48 %

309 784 343,26

76,02 %

431 421 396,37

89,47 %

– 28,19 %

593 962,61

0,15 %

1 254 405,01

0,26 %

52,65 %

97 148 903,06

23,84 %

49 508 075,15

10,27 %

96,23 %

02

UNTERNEHMEN

426 592 592,95

334 476 717,34

27,54 %

349 976 535,28

82,04 %

285 493 213,13

85,36 %

22,59 %

36 383 569,61

8,53 %

24 978 227,01

7,47 %

45,66 %

40 232 488,06

9,43 %

24 005 277,20

7,18 %

67,60 %

03

WETTBEWERB

92 921 162,67

86 474 458,65

7,46 %

91 535 613,64

98,51 %

83 896 447,61

97,02 %

9,11 %

912 009,08

0,98 %

947 316,65

1,10 %

3,73 %

473 539,95

0,51 %

1 630 694,39

1,89 %

– 70,96 %

04

BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALES

11 526 648 203,18

10 900 240 229,71

5,75 %

11 499 353 632,97

99,76 %

10 779 114 367,58

98,89 %

6,68 %

7 514 005,27

0,07 %

90 045 989,83

0,83 %

91,66 %

19 780 564,94

0,17 %

31 079 872,30

0,29 %

– 36,36 %

05

LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

53 268 700 112,37

48 861 561 432,53

9,02 %

53 105 501 362,09

99,69 %

48 470 919 587,96

99,20 %

9,56 %

65 588 515,72

0,12 %

77 476 564,13

0,16 %

15,34 %

97 610 234,56

0,18 %

313 165 280,44

0,64 %

– 68,83 %

06

ENERGIE UND VERKEHR

1 486 438 871,24

1 423 952 103,92

4,39 %

1 426 019 964,83

95,94 %

1 344 674 705,69

94,43 %

6,05 %

34 387 551,95

2,31 %

46 559 497,57

3,27 %

26,14 %

26 031 354,46

1,75 %

32 717 900,66

2,30 %

– 20,44 %

07

UMWELT

347 971 130,46

365 778 907,75

– 4,87 %

333 756 826,31

95,92 %

344 645 192,57

94,22 %

– 3,16 %

5 513 903,44

1,58 %

7 108 055,57

1,94 %

22,43 %

8 700 400,71

2,50 %

14 025 659,61

3,83 %

– 37,97 %

08

FORSCHUNG

3 776 900 753,70

3 658 311 117,71

3,24 %

3 642 449 012,70

96,44 %

3 513 905 006,10

96,05 %

3,66 %

134 002 260,02

3,55 %

142 801 493,90

3,90 %

6,16 %

449 480,98

0,01 %

1 604 617,71

0,04 %

– 71,99 %

09

INFORMATIONSGESELLSCHAFT

1 565 654 841,89

1 334 309 820,76

17,34 %

1 502 184 340,22

95,95 %

1 248 968 905,43

93,60 %

20,27 %

55 790 812,19

3,56 %

77 768 956,18

5,83 %

28,26 %

7 679 689,48

0,49 %

7 571 959,15

0,57 %

1,42 %

10

DIREKTE FORSCHUNG

622 855 009,90

530 904 375,48

17,32 %

393 433 794,93

63,17 %

328 756 406,21

61,92 %

19,67 %

214 636 615,68

34,46 %

201 895 118,06

38,03 %

6,31 %

14 784 599,29

2,37 %

252 851,21

0,05 %

5 747,15 %

11

FISCHEREI

1 027 724 083,17

975 270 237,12

5,38 %

997 735 419,43

97,08 %

943 256 184,11

96,72 %

5,78 %

3 892 296,72

0,38 %

3 861 122,97

0,40 %

0,81 %

26 096 367,02

2,54 %

28 152 930,04

2,89 %

– 7,30 %

12

BINNENMARKT

76 737 359,69

73 950 447,69

3,77 %

70 329 348,53

91,65 %

67 050 269,70

90,67 %

4,89 %

2 428 212,30

3,16 %

751 891,63

1,02 %

222,95 %

3 979 798,86

5,19 %

6 148 286,36

8,31 %

– 35,27 %

13

REGIONALPOLITIK

27 307 413 557,57

26 639 722 946,19

2,51 %

27 203 606 421,36

99,62 %

26 557 916 551,38

99,69 %

2,43 %

93 615 991,91

0,34 %

10 277 704,13

0,04 %

810,86 %

10 191 144,30

0,04 %

71 528 690,68

0,27 %

– 85,75 %

14

STEUERN UND ZOLLUNION

129 937 141,75

112 278 931,35

15,73 %

108 310 512,65

83,36 %

96 297 710,53

85,77 %

12,47 %

1 397 863,53

1,08 %

5 847 210,28

5,21 %

76,09 %

20 228 765,57

15,57 %

10 134 010,54

9,03 %

99,61 %

15

BILDUNG UND KULTUR

1 153 954 314,63

1 176 732 204,68

– 1,94 %

1 051 670 746,48

91,14 %

1 063 611 615,33

90,39 %

– 1,12 %

91 820 790,59

7,96 %

101 556 932,98

8,63 %

9,59 %

10 462 777,56

0,91 %

11 563 656,37

0,98 %

– 9,52 %

16

PRESSE UND KOMMUNIKATION

192 743 132,33

181 879 106,71

5,97 %

181 309 572,97

94,07 %

155 741 219,10

85,63 %

16,42 %

1 450 898,11

0,75 %

1 575 988,58

0,87 %

7,94 %

9 982 661,25

5,18 %

24 561 899,03

13,50 %

– 59,36 %

17

GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

498 193 764,15

583 712 932,98

– 14,65 %

472 067 559,43

94,76 %

571 356 588,85

97,88 %

– 17,38 %

12 124 419,78

2,43 %

6 792 602,55

1,16 %

78,49 %

14 001 784,94

2,81 %

5 563 741,58

0,95 %

151,66 %

18

RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

608 409 488,09

536 943 730,17

13,31 %

594 371 619,52

97,69 %

512 430 214,76

95,43 %

15,99 %

5 376 553,87

0,88 %

6 259 412,30

1,17 %

14,10 %

8 661 314,70

1,42 %

18 254 103,11

3,40 %

– 52,55 %

19

AUSSENBEZIEHUNGEN

3 451 788 313,24

3 808 509 131,63

– 9,37 %

3 387 618 648,81

98,14 %

3 704 338 473,85

97,26 %

– 8,55 %

55 448 433,28

1,61 %

81 860 056,95

2,15 %

32,26 %

8 721 231,15

0,25 %

22 310 600,83

0,59 %

– 60,91 %

20

HANDEL

79 045 483,69

76 989 783,85

2,67 %

76 411 967,41

96,67 %

71 776 052,80

93,23 %

6,46 %

935 968,45

1,18 %

796 215,67

1,03 %

17,55 %

1 697 547,83

2,15 %

4 417 515,38

5,74 %

– 61,57 %

21

ENTWICKLUNG UND BEZIEHUNGEN ZU DEN AKPSTAATEN

1 289 036 926,29

1 246 399 272,16

3,42 %

1 252 839 282,97

97,19 %

1 196 257 470,50

95,98 %

4,73 %

25 378 049,45

1,97 %

38 418 664,63

3,08 %

33,94 %

10 819 593,87

0,84 %

11 723 137,03

0,94 %

– 7,71 %

22

ERWEITERUNG

2 091 172 264,18

1 426 112 677,33

46,63 %

1 924 853 560,36

92,05 %

1 289 858 570,66

90,45 %

49,23 %

34 028 225,48

1,63 %

89 363 052,12

6,27 %

61,92 %

132 290 478,34

6,33 %

46 891 054,55

3,29 %

182,12 %

23

HUMANITÄRE HILFE

649 607 082,02

536 579 381,08

21,06 %

648 484 098,73

99,83 %

536 163 165,48

99,92 %

20,95 %

998 669,91

0,15 %

231 663,44

0,04 %

331,09 %

124 313,38

0,02 %

184 552,16

0,03 %

– 32,64 %

24

BETRUGSBEKÄMPFUNG

58 081 724,61

55 069 144,71

5,47 %

57 291 123,75

98,64 %

51 316 597,57

93,19 %

11,64 %

46 294,37

0,08 %

8 296,71

0,02 %

457,98 %

744 306,49

1,28 %

3 744 250,43

6,80 %

– 80,12 %

25

KOORDINIERUNG DER POLITIKEN UND RECHTLICHE BERATUNG DER KOMMISSION

221 979 010,68

206 873 459,37

7,30 %

214 565 740,03

96,66 %

199 352 506,03

96,36 %

7,63 %

3 931 895,71

1,77 %

2 953 338,10

1,43 %

33,13 %

3 481 374,94

1,57 %

4 567 615,24

2,21 %

– 23,78 %

26

VERWALTUNG

694 334 023,39

726 137 377,55

– 4,38 %

646 558 500,04

93,12 %

700 053 947,33

96,41 %

– 7,64 %

18 946 607,61

2,73 %

12 961 462,14

1,78 %

46,18 %

28 828 915,74

4,15 %

13 121 968,08

1,81 %

119,70 %

27

HAUSHALT

1 371 761 854,50

1 474 380 091,01

-6,96 %

1 369 172 980,93

99,81 %

1 471 230 496,42

99,79 %

– 6,94 %

694 377,84

0,05 %

570 134,73

0,04 %

21,79 %

1 894 495,73

0,14 %

2 579 459,86

0,17 %

– 26,55 %

28

AUDIT

11 065 776,56

9 634 884,70

14,85 %

10 736 817,48

97,03 %

9 290 648,05

96,43 %

15,57 %

91 170,19

0,82 %

91 087,76

0,95 %

0,09 %

237 788,89

2,15 %

253 148,89

2,63 %

– 6,07 %

29

STATISTIK

143 845 832,96

136 939 803,35

5,04 %

122 598 026,83

85,23 %

111 900 599,82

81,72 %

9,56 %

3 367 160,99

2,34 %

7 982 136,09

5,83 %

57,82 %

17 880 645,14

12,43 %

17 057 067,44

12,46 %

4,83 %

30

VERSORGUNGSBEZÜGE

899 771 006,94

841 776 998,00

6,89 %

897 979 045,67

99,80 %

841 672 750,00

99,99 %

6,69 %

6,94

0,00 %

0,00

0,00 %

 

1 791 954,33

0,20 %

104 248,00

0,01 %

1 618,93 %

31

RESERVEN

13 000 000,00

221 000 000,00

– 94,12 %

0,00

0,00 %

0,00

0,00 %

0,00 %

0,00

0,00 %

0,00

0,00 %

 

13 000 000,00

100,00 %

221 000 000,00

100,00 %

– 94,12 %

90

SONSTIGE ORGANE

2 444 128 322,90

2 396 724 218,17

1,98 %

2 335 402 908,76

95,55 %

2 289 908 421,15

95,54 %

1,99 %

48 666 663,84

1,99 %

23 296 722,15

0,97 %

108,90 %

60 058 750,30

2,46 %

83 519 074,87

3,48 %

– 28,09 %

Insgesamt

117 935 940 350,63

111 421 809 800,18

5,85 %

116 277 909 328,37

98,59 %

109 272 575 282,07

98,07 %

6,41 %

959 963 756,44

0,81 %

1 066 291 319,82

0,96 %

9,97 %

698 067 265,82

0,59 %

1 082 943 198,29

0,97 %

– 35,54 %


Or-

gan

EUR

Politikbereich

Bewilligte Zahlungsermächtigungen

Zahlungen

Auf das folgende Haushaltsjahr übertragene Mittel

Annullierungen

2005

2004

Änd. in %

2005

%

2004

%

Änd. in %

2005

%

2004

%

Änd. in %

2005

%

2004

%

Änd. in %

1

2

3=(12)/2

4

5=4/1

6

7=6/2

8=(46)/6

9

10=9/1

11

12=11/2

13=(911)/11

14=149

15=14/1

16=2611

17=16/2

18=(1416)/16

01

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

455 723 451,06

427 609 702,53

6,57 %

356 798 011,71

78,29 %

348 735 390,60

81,55 %

2,31 %

6 158 653,19

1,35 %

13 998 787,81

3,27 %

– 56,01 %

92 766 786,16

20,36 %

64 875 524,12

15,17 %

42,99 %

02

UNTERNEHMEN

420 813 510,71

335 461 753,38

25,44 %

305 486 312,68

72,59 %

246 403 887,40

73,45 %

23,98 %

47 989 883,15

11,40 %

40 464 982,17

12,06 %

18,60 %

67 337 314,88

16,00 %

48 592 883,81

14,49 %

38,57 %

03

WETTBEWERB

99 373 701,44

86 473 958,65

14,92 %

89 655 686,24

90,22 %

77 193 624,14

89,27 %

16,14 %

8 242 358,33

8,29 %

7 404 527,24

8,56 %

11,32 %

1 475 656,87

1,48 %

1 875 807,27

2,17 %

– 21,33 %

04

BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALES

9 811 200 592,87

9 404 474 746,89

4,32 %

9 756 257 708,52

99,44 %

9 286 011 059,39

98,74 %

5,06 %

24 079 509,44

0,25 %

24 526 756,61

0,26 %

– 1,82 %

30 863 374,91

0,31 %

93 936 930,89

1,00 %

– 67,14 %

05

LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

52 984 768 230,41

47 837 811 252,10

10,76 %

52 736 906 945,54

99,53 %

47 445 758 316,56

99,18 %

11,15 %

69 843 303,26

0,13 %

75 891 376,20

0,16 %

– 7,97 %

178 017 981,61

0,34 %

316 161 559,34

0,66 %

– 43,69 %

06

ENERGIE UND VERKEHR

1 347 410 097,94

1 268 796 306,08

6,20 %

1 205 229 065,70

89,45 %

1 008 351 753,20

79,47 %

19,52 %

78 332 113,72

5,81 %

71 906 118,06

5,67 %

8,94 %

63 848 918,52

4,74 %

188 538 434,82

14,86 %

– 66,13 %

07

UMWELT

342 671 583,23

334 448 713,93

2,46 %

275 876 257,76

80,51 %

252 060 503,84

75,37 %

9,45 %

25 155 239,45

7,34 %

42 932 781,15

12,84 %

– 41,41 %

41 640 086,02

12,15 %

39 455 428,94

11,80 %

5,54 %

08

FORSCHUNG

3 516 317 721,69

3 079 532 525,39

14,18 %

3 015 486 495,85

85,76 %

2 605 823 652,19

84,62 %

15,72 %

487 689 644,76

13,87 %

459 677 101,52

14,93 %

6,09 %

13 141 581,08

0,37 %

14 031 771,68

0,46 %

– 6,34 %

09

INFORMATIONSGESELLSCHAFT

1 448 488 027,38

1 445 815 136,01

0,18 %

1 227 318 675,95

84,73 %

1 248 258 283,12

86,34 %

-1,68 %

197 526 887,33

13,64 %

166 245 154,03

11,50 %

18,82 %

23 642 464,10

1,63 %

31 311 698,86

2,17 %

– 24,49 %

10

DIREKTE FORSCHUNG

594 480 964,37

527 145 608,20

12,77 %

355 815 491,08

59,85 %

320 583 774,48

60,82 %

10,99 %

216 107 331,04

36,35 %

203 455 304,41

38,60 %

6,22 %

22 558 142,25

3,79 %

3 106 529,31

0,59 %

626,15 %

11

FISCHEREI

921 487 723,07

1 069 369 663,28

– 13,83 %

818 585 676,41

88,83 %

841 041 432,94

78,65 %

-2,67 %

9 096 638,99

0,99 %

52 761 995,68

4,93 %

– 82,76 %

93 805 407,67

10,18 %

175 566 234,66

16,42 %

– 46,57 %

12

BINNENMARKT

78 284 561,36

71 278 902,70

9,83 %

66 677 796,39

85,17 %

56 406 868,44

79,14 %

18,21 %

8 659 241,63

11,06 %

7 723 346,52

10,84 %

12,12 %

2 947 523,34

3,77 %

7 148 687,74

10,03 %

– 58,77 %

13

REGIONALPOLITIK

20 152 243 333,70

22 099 647 224,99

– 8,81 %

19 982 317 107,34

99,16 %

21 880 111 466,25

99,01 %

-8,67 %

111 104 553,91

0,55 %

152 873 983,26

0,69 %

– 27,32 %

58 821 672,45

0,29 %

66 661 775,48

0,30 %

– 11,76 %

14

STEUERN UND ZOLLUNION

110 123 014,03

98 227 298,18

12,11 %

94 048 564,70

85,40 %

81 268 055,31

82,73 %

15,73 %

7 746 618,65

7,03 %

7 517 082,53

7,65 %

3,05 %

8 327 830,68

7,56 %

9 442 160,34

9,61 %

– 11,80 %

15

BILDUNG UND KULTUR

1 171 624 946,68

1 180 630 485,06

– 0,76 %

1 002 857 479,56

85,60 %

989 161 627,60

83,78 %

1,38 %

143 154 278,28

12,22 %

171 559 656,98

14,53 %

– 16,56 %

25 613 188,84

2,19 %

19 909 200,48

1,69 %

28,65 %

16

PRESSE UND KOMMUNIKATION

201 916 890,24

172 259 866,09

17,22 %

159 016 725,77

78,75 %

136 650 838,22

79,33 %

16,37 %

19 156 186,75

9,49 %

15 260 846,54

8,86 %

25,53 %

23 743 977,72

11,76 %

20 348 181,33

11,81 %

16,69 %

17

GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

837 689 986,30

852 582 498,08

– 1,75 %

498 837 321,88

59,55 %

447 210 164,10

52,45 %

11,54 %

262 871 415,90

31,38 %

361 598 618,48

42,41 %

– 27,30 %

75 981 248,52

9,07 %

43 773 715,50

5,13 %

73,58 %

18

RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

589 590 155,25

520 636 688,47

13,24 %

470 786 913,49

79,85 %

436 247 369,11

83,79 %

7,92 %

61 070 829,05

10,36 %

19 363 264,06

3,72 %

215,40 %

57 732 412,71

9,79 %

65 026 055,30

12,49 %

– 11,22 %

19

AUSSENBEZIEHUNGEN

3 335 618 358,92

3 690 315 564,41

– 9,61 %

3 164 706 890,99

94,88 %

3 316 778 199,10

89,88 %

-4,58 %

111 182 901,14

3,33 %

152 171 985,62

4,12 %

– 26,94 %

59 728 566,79

1,79 %

221 365 379,69

6,00 %

– 73,02 %

20

HANDEL

84 797 756,27

76 317 783,85

11,11 %

74 500 528,37

87,86 %

65 820 593,60

86,25 %

13,19 %

6 817 667,05

8,04 %

6 733 891,39

8,82 %

1,24 %

3 479 560,85

4,10 %

3 763 298,86

4,93 %

– 7,54 %

21

ENTWICKLUNG UND BEZIEHUNGEN ZU DEN AKP-STAATEN

1 244 240 629,79

1 109 292 742,03

12,17 %

1 140 061 224,15

91,63 %

975 738 727,07

87,96 %

16,84 %

51 957 023,01

4,18 %

80 791 455,36

7,28 %

– 35,69 %

52 222 382,63

4,20 %

52 762 559,60

4,76 %

– 1,02 %

22

ERWEITERUNG

2 547 666 825,37

2 175 562 677,34

17,10 %

1 902 618 042,80

74,68 %

1 987 258 359,53

91,34 %

-4,26 %

65 392 530,87

2,57 %

60 680 036,69

2,79 %

7,77 %

579 656 251,70

22,75 %

127 624 281,12

5,87 %

354,19 %

23

HUMANITÄRE HILFE

626 900 784,47

535 465 941,36

17,08 %

596 062 922,91

95,08 %

514 114 375,30

96,01 %

15,94 %

10 441 082,36

1,67 %

5 182 437,74

0,97 %

101,47 %

20 396 779,20

3,25 %

16 169 128,32

3,02 %

26,15 %

24

BETRUGSBEKÄMPFUNG

62 887 691,19

57 808 657,31

8,79 %

53 161 961,37

84,53 %

43 715 682,56

75,62 %

21,61 %

7 082 471,82

11,26 %

4 574 263,29

7,91 %

54,83 %

2 643 258,00

4,20 %

9 518 711,46

16,47 %

– 72,23 %

25

KOORDINIERUNG DER POLITIKEN UND RECHTLICHE BERATUNG DER KOMMISSION

236 109 319,02

212 940 672,81

10,88 %

209 965 876,20

88,93 %

185 427 528,55

87,08 %

13,23 %

18 975 149,72

8,04 %

20 401 080,37

9,58 %

– 6,99 %

7 168 293,10

3,04 %

7 112 063,89

3,34 %

0,79 %

26

VERWALTUNG

799 466 175,00

983 502 420,70

– 18,71 %

648 589 592,37

81,13 %

801 460 872,17

81,49 %

-19,07 %

100 315 741,93

12,55 %

118 029 012,19

12,00 %

– 15,01 %

50 560 840,70

6,32 %

64 012 536,34

6,51 %

– 21,01 %

27

HAUSHALT

1 383 209 636,30

1 474 835 000,71

– 6,21 %

1 371 108 963,77

99,13 %

1 460 232 799,45

99,01 %

-6,10 %

9 690 803,33

0,70 %

12 022 741,40

0,82 %

– 19,40 %

2 409 869,20

0,17 %

2 579 459,86

0,17 %

– 6,57 %

28

AUDIT

11 737 179,47

9 634 884,70

21,82 %

10 463 779,17

89,15 %

8 619 245,17

89,46 %

21,40 %

863 002,01

7,35 %

762 490,64

7,91 %

13,18 %

410 398,29

3,50 %

253 148,89

2,63 %

62,12 %

29

STATISTIK

141 296 861,25

127 656 533,46

10,69 %

111 123 383,02

78,65 %

97 286 088,98

76,21 %

14,22 %

10 002 427,05

7,08 %

13 120 347,35

10,28 %

– 23,76 %

20 171 051,18

14,28 %

17 250 097,13

13,51 %

16,93 %

30

VERSORGUNGSBEZÜGE

899 771 006,94

841 834 269,76

6,88 %

895 202 618,12

99,49 %

840 129 987,75

99,80 %

6,56 %

2 776 434,49

0,31 %

1 596 454,95

0,19 %

73,91 %

1 791 954,33

0,20 %

107 827,06

0,01 %

1561,88 %

31

RESERVEN

123 000 000,00

221 000 000,00

– 44,34 %

0,00

0,00 %

0,00

0,00 %

0,00 %

0,00

0,00 %

0,00

 %

 %

123 000 000,00

100,00 %

221 000 000,00

100,00 %

– 44,34 %

90

SONSTIGE ORGANE

2 853 089 900,39

2 703 684 214,15

5,53 %

2 239 705 806,44

78,50 %

2 135 581 311,59

78,99 %

4,88 %

507 418 983,90

17,78 %

458 675 515,05

16,96 %

10,63 %

105 965 110,05

3,71 %

109 427 387,51

4,05 %

3,16 %

Insgesamt

109 434 000 616,11

105 032 053 692,60

4,19 %

104 835 229 826,25

95,80 %

100 139 441 837,71

95,34 %

4,69 %

2 686 900 905,51

2,46 %

2 829 903 395,29

2,69 %

– 5,05 %

1 911 869 884,35

1,75 %

2 062 708 459,60

1,96 %

– 7,31 %

14.   Zusammensetzung und Entwicklung der Verpflichtungs-

und Zahlungsermächtigungen — nach Rubriken der finanziellen Vorausschau

EUR

Rubrik

Verpflichtungsermächtigungen

Zahlungsermächtigungen

Bewilligte Mittel

Änderungen (Übertragungen und BH)

Aus dem Haushaltsjahr 2004 übertragene oder wieder eingesetzte Mittel

zweckgebundene Einnahmen

Zusätzliche Mittel insgesamt

Bewilligte Mittel insgesamt

Bewilligte Mittel

Änderungen (Übertragungen und BH)

Aus dem Haushaltsjahr 2004 übertragene oder wieder eingesetzte Mittel

zweckgebundene Einnahmen

Zusätzliche Mittel insgesamt

Bewilligte Mittel insgesamt

1

2

3

4

5=3+4

6=1+2+5

7

8

9

10

11=9+10

12=7+8+11

1

LANDWIRTSCHAFT

49 676 450 000,00

-650 000 000,00

49 500 000,00

296 092,42

49 796 092,42

49 076 246 092,42

49 114 850 000,00

-604 790 000,00

397 625 257,83

296 092,42

397 921 350,25

48 907 981 350,25

2

STRUKTURMASSNAHMEN

42 423 497 444,00

-3 200 000,00

115 454 588,95

439 371,53

115 893 960,48

42 536 191 404,48

32 396 027 704,00

245 091 822,00

188 992 197,08

8 139 436,88

197 131 633,96

32 838 251 159,96

3

INTERNE POLITIKBEREICHE

9 052 000 000,00

98 458 408,00

35 452 135,67

1 254 695 767,17

1 290 147 902,84

10 440 606 310,84

7 923 781 439,00

66 139 058,00

162 468 488,84

1 601 250 121,26

1 763 718 610,10

9 753 639 107,10

4

EXTERNE POLITIKBEREICHE

5 219 000 000,00

225 000 000,00

8 985 967,13

207 345 607,63

216 331 574,76

5 660 331 574,76

5 476 162 603,00

-304 663 050,00

49 359 418,49

214 548 976,97

263 908 395,46

5 435 407 948,46

5

VERWALTUNG

6 351 199 258,00

-58 741 890,00

2 491 273,88

255 913 742,07

258 405 015,95

6 550 862 383,95

6 351 199 258,00

-58 728 890,00

751 581 418,71

257 132 505,91

1 008 713 924,62

7 301 184 292,62

6

RESERVEN

446 000 000,00

-210 000 000,00

0,00

0,00

0,00

236 000 000,00

446 000 000,00

-100 000 000,00

0,00

0,00

0,00

346 000 000,00

7

HERANFÜHRUNGSHILFE

2 081 000 000,00

0,00

1 500 000,00

48 213 588,18

49 713 588,18

2 130 713 588,18

3 286 990 000,00

141 000 000,00

9 738 244,95

108 819 516,77

118 557 761,72

3 546 547 761,72

8

AUSGLEICHSZAHLUNGEN

1 304 988 996,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1 304 988 996,00

1 304 988 996,00

0,00

0,00

0,00

0,00

1 304 988 996,00

Insgesamt

116 554 135 698,00

-598 483 482,00

213 383 965,63

1 766 904 169,00

1 980 288 134,63

117 935 940 350,63

106 300 000 000,00

-615 951 060,00

1 559 765 025,90

2 190 186 650,21

3 749 951 676,11

109 434 000 616,11

15.   Ausführung der Verpflichtungsermächtigungen —

nach Rubriken der finanziellen Vorausschau

EUR

Rubrik

Bewilligte Verpflichtungsermächtigungen

Mittelbindungen

Auf das folgende Haushaltsjahr übertragene Mittel

In Abgang gestellte Mittel

zu Lasten von Mitteln des Haushaltsjahres

zu Lasten von übertragenen oder wiedereingesetzten Mitteln

zweckgebundene Einnahmen

Insgesamt

%

zweckgebundene Einnahmen

Übertragungen durch Beschlüsse

Insgesamt

%

von Mitteln des Haushaltsjahres

von übertragenen Mitteln

zweckgebundene Einnahmen (EFTA)

Insgesamt

%

1

2

3

4

5=2+3+4

7=6/1

8

9

10=9+8

11=10/1

12

13

14

15=12+13+14

16=15/1

1

LANDWIRTSCHAFT

49 076 246 092,42

48 879 190 891,15

49 000 000,00

169 029,47

48 928 359 920,62

99,70 %

127 062,95

43 400 000,00

43 527 062,95

0,09 %

103 859 108,85

500 000,00

0,00

104 359 108,85

0,21 %

2

STRUKTURMASSNAHMEN

42 536 191 404,48

42 374 671 699,12

115 454 563,95

372 242,50

42 490 498 505,57

99,89 %

67 129,03

20 047 839,60

20 114 968,63

0,05 %

25 577 905,28

25,00

0,00

25 577 930,28

0,06 %

3

INTERNE POLITIKBEREICHE

10 440 606 310,84

8 824 865 362,19

33 839 454,54

689 899 359,60

9 548 604 176,33

91,46 %

563 722 317,58

120 099 715,73

683 822 033,31

6,55 %

205 493 330,08

1 612 681,13

1 074 089,99

208 180 101,20

1,99 %

4

EXTERNE POLITIKBEREICHE

5 660 331 574,76

5 402 892 729,32

8 274 726,25

104 938 147,21

5 516 105 602,78

97,45 %

102 378 405,88

3 685 500,00

106 063 905,88

1,87 %

37 421 770,68

711 240,88

29 054,54

38 162 066,10

0,67 %

5

VERWALTUNG

6 550 862 383,95

6 193 771 537,50

2 420 673,88

158 663 981,47

6 354 856 192,85

97,01 %

97 245 444,06

80 000,00

97 325 444,06

1,49 %

98 605 830,50

70 600,00

4 316,54

98 680 747,04

1,51 %

6

RESERVEN

236 000 000,00

140 110 000,00

0,00

0,00

140 110 000,00

59,37 %

0,00

0,00

0,00

0,00 %

95 890 000,00

0,00

0,00

95 890 000,00

40,63 %

7

HERANFÜHRUNGSHILFE

2 130 713 588,18

1 953 782 687,65

1 500 000,00

39 103 246,57

1 994 385 934,22

93,60 %

9 110 341,61

0,00

9 110 341,61

0,43 %

127 217 312,35

0,00

0,00

127 217 312,35

5,97 %

8

AUSGLEICHSZAHLUNGEN

1 304 988 996,00

1 304 988 996,00

0,00

0,00

1 304 988 996,00

100,00 %

0,00

0,00

0,00

0,00 %

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00 %

Insgesamt

117 935 940 350,63

115 074 273 902,93

210 489 418,62

993 146 006,82

116 277 909 328,37

98,59 %

772 650 701,11

187 313 055,33

959 963 756,44

0,81 %

694 065 257,74

2 894 547,01

1 107 461,07

698 067 265,82

0,59 %

16.   Ausführung der Zahlungsermächtigungen —

nach Rubriken der finanziellen Vorausschau

EUR

Rubrik

Bewilligte

Zahlungsermächtigungen

Zahlungen

Appropriations carried over to 2006

Annullierung

zu Lasten von Mitteln des Haushaltsjahres

zu Lasten von übertragenen oder wieder eingesetzten Mitteln

zweckgebundene Einnahmen

Insgesamt

%

automatische Übertragungen

Übertragungen durch Beschlüsse

zweckgebundene Einnahmen

Insgesamt

%

von Mitteln des Haushaltsjahres

von übertragenen Mitteln

zweckgebundene Einnahmen (EFTA)

Insgesamt

%

1

2

3

4

5=2+3+4

6=5/1

7

8

9

10=7+8+9

11=10/1

12

13

14

15=12+13+14

16=15/1

1

LANDWIRTSCHAFT

48 907 981 350,25

48 120 840 229,42

344 928 756,46

0,00

48 465 768 985,88

99,10 %

241 927 576,73

43 400 000,00

296 092,42

285 623 669,15

0,58 %

103 892 193,85

52 696 501,37

0,00

156 588 695,22

0,32 %

2

STRUKTURMASSNAHMEN

32 838 251 159,96

32 575 102 855,08

180 324 504,97

7 764 713,80

32 763 192 073,85

99,77 %

16 081 386,35

0,00

374 723,08

16 456 109,43

0,05 %

49 935 284,57

8 667 692,11

0,00

58 602 976,68

0,18 %

3

INTERNE POLITIKBEREICHE

9 753 639 107,10

7 309 716 353,79

104 184 612,81

558 209 370,15

7 972 110 336,75

81,73 %

134 688 559,36

147 545 964,97

1 039 790 976,83

1 322 025 501,16

13,55 %

397 969 618,88

58 283 876,03

3 249 774,28

459 503 269,19

4,71 %

4

EXTERNE POLITIKBEREICHE

5 435 407 948,46

4 849 881 015,05

28 027 280,45

135 145 767,71

5 013 054 063,21

92,23 %

56 172 102,28

10 770 643,65

79 401 326,49

146 344 072,42

2,69 %

254 675 792,02

21 332 138,04

1 882,77

276 009 812,83

5,08 %

5

VERWALTUNG

7 301 184 292,62

5 429 154 353,75

624 779 349,14

137 445 090,01

6 191 378 792,90

84,80 %

759 657 825,83

80 000,00

119 679 318,99

879 417 144,82

12,04 %

103 578 188,42

126 802 069,57

8 096,91

230 388 354,90

3,15 %

6

RESERVEN

346 000 000,00

140 110 000,00

0,00

0,00

140 110 000,00

40,49 %

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00 %

205 890 000,00

0,00

0,00

205 890 000,00

59,51 %

7

HERANFÜHRUNGSHILFE

3 546 547 761,72

2 891 495 541,19

4 749 482,11

88 381 554,36

2 984 626 577,66

84,16 %

16 596 446,12

0,00

20 437 962,41

37 034 408,53

1,04 %

519 898 012,69

4 988 762,84

0,00

524 886 775,53

14,80 %

8

AUSGLEICHSZAHLUNGEN

1 304 988 996,00

1 304 988 996,00

0,00

0,00

1 304 988 996,00

100,00 %

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00 %

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00 %

Insgesamt

109 434 000 616,11

102 621 289 344,28

1 286 993 985,94

926 946 496,03

104 835 229 826,25

95,80 %

1 225 123 896,67

201 796 608,62

1 259 980 400,22

2 686 900 905,51

2,46 %

1 635 839 090,43

272 771 039,96

3 259 753,96

1 911 869 884,35

1,75 %

17.   Vergleich des Haushaltsvollzugs in den Haushaltsjahren 2005

und 2004 nach Rubriken der Finanziellen Vorausschau

Verpflichtungs-

ermächtigungen

EUR

Rubrik

Bewilligte Verpflichtungsermächtigungen

Mittelbindungen

Auf das folgende Haushaltsjahr übertragene Mittel

In Abgang gestellte Mittel

2005

2004

Änd. in %

2005

%

2004

%

Änd. in %

2005

%

2004

%

Änd. in %

2005

%

2004

%

Änd. in %

1

2

3=(12)/2

4

5=4/1

6

7=6/2

8=(46)/6

9

10=9/1

11

12=11/2

13=(911)/11

14=149

15=14/1

16=2611

17=16/2

18=(1416)/16

1

LANDWIRTSCHAFT

49 076 246 092,42

45 122 266 798,87

8,76 %

48 928 359 920,62

99,70 %

44 760 544 197,01

99,20 %

9,31 %

43 527 062,95

0,09 %

49 781 798,87

0,11 %

– 12,56 %

104 359 108,85

0,21 %

311 940 802,99

0,69 %

– 66,55 %

2

STRUKTURMASSNAHMEN

42 536 191 404,48

41 045 648 706,14

3,63 %

42 490 498 505,57

99,89 %

40 833 534 750,66

99,48 %

4,06 %

20 114 968,63

0,05 %

115 456 224,14

0,28 %

– 82,58 %

25 577 930,28

0,06 %

96 657 731,34

0,24 %

– 73,54 %

3

INTERNE POLITIKBEREICHE

10 440 606 310,84

9 835 369 993,26

6,15 %

9 548 604 176,33

91,46 %

9 009 928 752,03

91,61 %

5,98 %

683 822 033,31

6,55 %

619 084 016,40

6,29 %

10,46 %

208 180 101,20

1,99 %

206 357 224,83

2,10 %

0,88 %

4

EXTERNE POLITIKBEREICHE

5 660 331 574,76

5 368 378 595,29

5,44 %

5 516 105 602,78

97,45 %

5 198 391 061,02

96,83 %

6,11 %

106 063 905,88

1,87 %

121 216 858,26

2,26 %

– 12,50 %

38 162 066,10

0,67 %

48 770 676,01

0,91 %

– 21,75 %

5

VERWALTUNG

6 550 862 383,95

6 361 184 442,50

2,98 %

6 354 856 192,85

97,01 %

6 161 248 511,09

96,86 %

3,14 %

97 325 444,06

1,49 %

70 125 292,32

1,10 %

38,79 %

98 680 747,04

1,51 %

129 810 639,09

2,04 %

– 23,98 %

6

RESERVEN

236 000 000,00

442 000 000,00

-46,61 %

140 110 000,00

59,37 %

181 875 000,00

41,15 %

-22,96 %

0,00

0,00 %

0,00

0,00 %

 %

95 890 000,00

40,63 %

260 125 000,00

58,85 %

– 63,14 %

7

HERANFÜHRUNGSHILFE

2 130 713 588,18

1 837 416 208,12

15,96 %

1 994 385 934,22

93,60 %

1 717 507 954,26

93,47 %

16,12 %

9 110 341,61

0,43 %

90 627 129,83

4,93 %

– 89,95 %

127 217 312,35

5,97 %

29 281 124,03

1,59 %

334,47 %

8

AUSGLEICHSZAHLUNGEN

1 304 988 996,00

1 409 545 056,00

-7,42 %

1 304 988 996,00

100,00 %

1 409 545 056,00

100,00 %

-7,42 %

0,00

0,00 %

0,00

0,00 %

 %

0,00

 %

0,00

0,00 %

 %

Insgesamt

117 935 940 350,63

111 421 809 800,18

5,85 %

116 277 909 328,37

98,59 %

109 272 575 282,07

98,07 %

6,41 %

959 963 756,44

0,81 %

1 066 291 319,82

0,96 %

– 9,97 %

698 067 265,82

0,59 %

1 082 943 198,29

0,97 %

– 35,54 %


Or-

gan

EUR

Rubrik

Bewilligte Zahlungsermächtigungen

Zahlungen

Auf das folgende Haushaltsjahr übertragene Mittel

Annullierungen

2005

2004

Änd. in %

2005

%

2004

%

Änd. in %

2005

%

2004

%

Änd. in %

2005

%

2004

%

Änd. in %

1

2

3=(12)/2

4

5=4/1

6

7=6/2

8=(46)/6

9

10=9/1

11

12=11/2

13=(911)/11

14=149

15=14/1

16=2611

17=16/2

18=(1416)/16

1

LANDWIRTSCHAFT

48 907 981 350,25

44 308 294 150,43

10,38 %

48 465 768 985,88

99,10 %

43 579 431 503,78

98,36 %

11,21 %

285 623 669,15

0,58 %

397 907 056,70

0,90 %

– 28,22 %

156 588 695,22

0,32 %

330 955 589,95

0,75 %

– 52,69 %

2

STRUKTURMASSNAHMEN

32 838 251 159,96

34 635 080 032,07

– 5,19 %

32 763 192 073,85

99,77 %

34 198 343 032,24

98,74 %

-4,20 %

16 456 109,43

0,05 %

196 998 767,79

0,57 %

– 91,65 %

58 602 976,68

0,18 %

239 738 232,04

0,69 %

– 75,56 %

3

INTERNE POLITIKBEREICHE

9 753 639 107,10

8 992 067 035,23

8,47 %

7 972 110 336,75

81,73 %

7 255 159 408,26

80,68 %

9,88 %

1 322 025 501,16

13,55 %

1 152 067 270,35

12,81 %

14,75 %

459 503 269,19

4,71 %

584 840 356,62

6,50 %

– 21,43 %

4

EXTERNE POLITIKBEREICHE

5 435 407 948,46

5 098 021 843,23

6,62 %

5 013 054 063,21

92,23 %

4 605 776 116,02

90,34 %

8,84 %

146 344 072,42

2,69 %

175 605 910,90

3,44 %

– 16,66 %

276 009 812,83

5,08 %

316 639 816,31

6,21 %

– 12,83 %

5

VERWALTUNG

7 301 184 292,62

6 927 161 567,52

5,40 %

6 191 378 792,90

84,80 %

5 856 375 907,90

84,54 %

5,72 %

879 417 144,82

12,04 %

849 574 347,99

12,26 %

3,51 %

230 388 354,90

3,16 %

221 211 311,63

3,19 %

4,15 %

6

RESERVEN

346 000 000,00

442 000 000,00

– 21,72 %

140 110 000,00

40,49 %

181 875 000,00

41,15 %

-22,96 %

0,00

0,00 %

0,00

 

 

205 890 000,00

59,51 %

260 125 000,00

58,85 %

– 20,85 %

7

HERANFÜHRUNGSHILFE

3 546 547 761,72

3 219 884 008,12

10,15 %

2 984 626 577,66

84,16 %

3 052 935 813,51

94,82 %

-2,24 %

37 034 408,53

1,04 %

57 750 041,56

1,79 %

35,87 %

524 886 775,53

14,80 %

109 198 153,05

3,39 %

380,67 %

8

AUSGLEICHSZAHLUNGEN

1 304 988 996,00

1 409 545 056,00

– 7,42 %

1 304 988 996,00

100,00 %

1 409 545 056,00

100,00 %

-7,42 %

0,00

0,00 %

0,00

 

 

0,00

0,00 %

0,00

 

 

Insgesamt

109 434 000 616,11

105 032 053 692,60

4,19 %

104 835 229 826,25

95,80 %

100 139 441 837,71

95,34 %

4,69 %

2 686 900 905,51

2,46 %

2 829 903 395,29

2,69 %

– 5,05 %

1 911 869 884,35

1,75 %

2 062 708 459,60

1,96 %

– 7,31 %

18a.   Zusammensetzung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen nach Ursprungsjahren

Rubrik

< 1999

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

Insgesamt

1

LANDWIRTSCHAFT

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

5 767 908,00

1 856 831 923,20

1 862 599 831,20

2

STRUKTURMASSNAHMEN

405 086 542,62

1 393 467 233,38

185 297 624,11

575 000 162,45

1 112 714 021,71

9 900 240 265,64

27 223 856 079,17

40 908 724 316,87

81 704 386 245,95

3

INTERNE POLITIKBEREICHE

105 603 910,73

105 581 168,56

266 132 519,39

712 090 227,45

1 202 150 657,52

2 272 128 931,17

3 936 469 656,49

5 979 827 778,62

14 579 984 849,93

4

EXTERNE POLITIKBEREICHE

646 146 053,49

364 286 246,76

622 257 685,45

917 737 716,08

1 406 362 923,61

1 828 844 228,59

2 798 273 963,61

3 802 803 202,05

12 386 712 019,64

5

VERWALTUNG

1 089 999,57

120,38

2 099,92

0,00

0,00

32 067,50

3 116 606,37

831 304 384,42

835 545 278,16

6

RESERVEN

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

7

HERANFÜHRUNGSHILFE

126 444 848,61

164 735 064,63

341 096 106,47

733 946 130,80

1 127 522 707,06

1 699 654 188,12

1 555 713 206,73

1 961 174 288,50

7 710 286 540,92

8

AUSGLEICHSZAHLUNGEN

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

Insgesamt

1 284 371 355,02

2 028 069 833,71

1 414 786 035,34

2 938 774 236,78

4 848 750 309,90

15 700 899 681,02

35 523 197 420,37

55 340 665 893,66

119 079 514 765,86

18b.   Zusammensetzung der noch abzuwickelnden Mittelbindungen nach Ursprungsjahren

Politikbereich

< 1999

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

Insgesamt

01

WIRTSCHAFT UND FINANZEN

4 454 514,45

10 125 000,00

2 156 540,24

5 258 400,00

0,00

38 337 665,10

122 138 691,44

107 899 229,25

290 370 040,48

02

UNTERNEHMEN

4 455 189,62

3 811 654,02

3 760 289,49

16 466 519,58

18 089 128,26

69 769 860,14

77 105 177,09

166 994 584,20

360 452 402,40

03

WETTBEWERB

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

160 261,79

7 859 752,44

8 020 014,23

04

BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALES

62 957 375,72

187 926 857,07

57 845 323,34

14 262 504,61

168 615 647,29

2 984 396 256,89

6 818 632 779,83

10 656 823 989,98

20 951 460 734,73

05

LANDWIRTSCHAFT UND ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS

56 730 023,23

349 068 907,14

22 349 598,36

45 996 264,77

102 747 034,83

789 220 529,75

2 512 541 389,39

5 754 337 067,69

9 632 990 815,16

06

ENERGIE UND VERKEHR

59 126 429,69

30 391 970,50

85 179 635,30

142 668 754,58

144 585 172,55

277 372 733,70

654 053 294,12

972 299 892,88

2 365 677 883,32

07

UMWELT

942 335,49

5 239 115,11

22 560,00

35 043 082,62

50 550 181,89

75 002 099,57

120 893 129,46

168 055 621,28

455 748 125,42

08

FORSCHUNG

3 266 600,00

40 936 947,24

127 560 403,05

345 746 091,82

715 357 323,18

1 266 216 507,25

1 845 288 076,79

2 570 759 995,91

6 915 131 945,24

09

INFORMATIONSGESELLSCHAFT

3 918 717,33

6 667 826,48

17 072 613,30

106 673 654,39

171 768 210,99

364 501 559,75

605 171 838,96

991 947 668,71

2 267 722 089,91

10

DIREKTE FORSCHUNG

1 152 541,04

513 245,09

1 207 529,86

2 528 474,97

3 453 818,54

12 042 621,58

12 572 929,79

115 851 695,38

149 322 856,25

11

FISCHEREI

17 994 194,82

160 624 116,36

7 054 882,05

24 078 700,00

99 312 045,61

215 117 424,10

371 273 350,10

725 621 756,71

1 621 076 469,75

12

BINNENMARKT

0,00

0,00

53 641,00

52 461,00

16 878,41

163 238,56

2 901 446,89

12 902 261,25

16 089 927,11

13

REGIONALPOLITIK

274 044 160,16

702 608 595,59

300 723 295,11

992 013 852,87

1 516 375 199,91

6 818 193 752,12

18 423 282 348,26

26 401 198 578,34

55 428 439 782,36

14

STEUERN UND ZOLLUNION

0,00

0,00

3 090,83

0,00

130 730,15

2 903 989,43

14 596 285,40

42 622 467,67

60 256 563,48

15

BILDUNG UND KULTUR

24 135 368,46

11 274 844,29

20 404 652,33

24 724 278,04

38 663 718,89

55 733 304,49

113 847 135,36

289 202 447,84

577 985 749,70

16

PRESSE UND KOMMUNIKATION

12 000,00

100 581,37

303 302,22

671 757,69

961 704,62

2 151 800,62

6 125 165,81

53 385 150,97

63 711 463,30

17

GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

1 425 928,41

45 000,00

134 692,61

1 223 133,18

6 851 398,33

34 057 955,08

50 833 843,66

323 311 212,02

417 883 163,29

18

RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

295 976,27

66 661,39

832 677,80

11 907 939,80

14 244 412,67

22 480 268,77

77 243 939,58

161 173 519,26

288 245 395,54

19

AUSSENBEZIEHUNGEN

580 265 140,68

270 776 170,24

489 288 074,92

633 018 279,40

968 570 597,64

1 115 890 265,67

1 682 359 326,54

2 312 109 542,39

8 052 277 397,48

20

HANDEL

0,00

0,00

0,00

46 794,14

241 671,69

1 322 143,11

2 054 778,86

13 085 665,28

16 751 053,08

21

ENTWICKLUNG UND BEZIEHUNGEN ZU DEN AKP-STAATEN

43 576 112,95

59 517 813,56

108 303 027,22

238 486 487,56

323 398 326,15

416 837 370,98

560 286 624,21

787 322 889,15

2 537 728 651,78

22

ERWEITERUNG

143 771 717,08

188 373 528,26

170 490 154,48

297 514 226,04

500 150 790,85

1 104 083 209,95

1 338 314 443,01

1 772 158 014,28

5 514 856 083,95

23

HUMANITÄRE HILFE

1 847 029,62

0,00

0,00

153 518,47

3 017 695,49

27 818 889,28

94 211 430,92

272 415 995,97

399 464 559,75

24

BETRUGSBEKÄMPFUNG

0,00

0,00

12 167,12

34 651,74

65 065,64

895 180,07

2 363 352,07

13 589 551,99

16 959 968,63

25

KOORDINIERUNG DER POLITIKEN UND RECHTLICHE BERATUNG DER KOMMISSION

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

54 858,18

642 546,54

20 614 398,51

21 311 803,23

26

VERWALTUNG

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

797 202,83

164 342,07

89 260 217,75

90 221 762,65

27

HAUSHALT

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2 880,00

567,32

8 992 978,17

8 996 425,49

28

AUDIT

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

771 831,82

771 831,82

29

STATISTIK

0,00

1 000,00

27 884,71

204 409,51

1 583 556,32

5 536 114,05

14 013 044,29

42 930 574,85

64 296 583,73

30

VERSORGUNGSBEZÜGE

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

31

RESERVEN

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

90

SONSTIGE ORGANE

 

 

 

 

 

 

125 880,82

485 167 341,72

485 293 222,54

Insgesamt

1 284 371 355,02

2 028 069 833,71

1 414 786 035,34

2 938 774 236,78

4 848 750 309,90

15 700 899 681,02

35 523 197 420,37

55 340 665 893,66

119 079 514 765,86

19.   Agenturen: Haushaltsmittel, festgestellte Forderungen und vereinnahmte Beträge

Einnahmen nach Agentur

EUR

Agentur

Haushaltsmittel

Festgestellte Forderungen

Vereinnahmte Beträge

in % der HH-Mittel

Noch einzuziehen

Politikbereich Subvention

EU Kommission

1

2

3

4=3/1

5=2-3

Europäische Agentur für Flugsicherheit

39 981 000,00

36 531 797,02

28 970 695,61

72,46 %

7 561 101,41

06

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

17 093 453,15

17 032 937,23

17 026 763,76

99,61 %

6 173,47

15

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

3 433 531,45

3 433 531,45

3 402 280,45

99,09 %

31 251,00

17

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

12 515 625,00

12 798 600,12

12 798 600,12

102,26 %

0,00

18

Europäische Umweltagentur

31 332 590,00

35 868 450,56

35 868 450,56

114,48 %

0,00

07

Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

36 856 712,00

36 856 712,00

31 536 790,00

85,57 %

5 319 922,00

17

Eurojust

13 000 000,00

13 040 255,46

13 008 474,82

100,07 %

31 780,64

18

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

35 368 219,02

16 068 219,02

16 060 000,00

45,41 %

8 219,02

06

Europäische Arzneimittelagentur

110 331 093,67

110 331 093,67

109 396 447,50

99,15 %

934 646,17

02

Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit

6 800 000,00

4 400 000,00

4 400 000,00

64,71 %

0,00

09

Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

8 279 000,00

8 540 115,72

8 430 115,72

101,83 %

110 000,00

18

Europäischen Agentur für Wiederaufbau (EAR)

100 053 615,08

100 053 615,08

100 053 615,08

100,00 %

0,00

22

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

13 738 087,00

12 768 717,38

12 764 989,69

92,92 %

3 727,69

04

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

27 962 684,00

37 037 128,60

30 795 413,67

110,13 %

6 241 714,93

N/A

Europäische Stiftung für Berufsbildung

18 500 000,00

23 267 548,15

23 251 879,84

125,69 %

15 668,31

15

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

19 280 000,00

19 293 442,27

19 223 238,93

99,71 %

70 203,34

04

Insgesamt

494 525 610,37

487 322 163,73

466 987 755,75

94,43 %

20 334 407,98

 


Einkünfte nach Art der Einnahmen

EUR

Art der Einnahmen

Haushaltsmittel

Festgestellte Forderungen

Vereinnahmte Beträge

in % der HH-Mittel

Noch einzuziehen

1

2

3

4=3/1

5=23

Subvention EU Kommission

363 552 407,56

337 635 436,56

332 263 060,56

91,39 %

5 372 376,00

Einkünfte aus Beiträgen

89 013 300,00

88 344 069,48

80 464 146,82

90,40 %

7 879 922,66

Andere Einkünfte

41 959 902,81

61 342 657,69

54 260 548,37

129,32 %

7 082 109,32

Insgesamt

494 525 610,37

487 322 163,73

466 987 755,75

94,43 %

20 334 407,98

20.   Agenturen:Verpflichtungsermächtigungen und deren Inanspruchnahme

Verpflichtungsermächtigungen — nach Agentur

EUR

Agentur

Endgültige Haushaltsmittel

Zusätzliche Mittel

Insgesamt

Bewilligte Mittel

Mittelbindungen

Bewilligte Mittel

Mittelbindungen

Bewilligte Mittel

Mittelbindungen

%

Auf das folgende Haushaltsjahr übertragene Mittel

Annullierung

1

2

3

4

5=1+3

6=2+4

7=6/5

8

9=5-6-8

Europäische Agentur für Flugsicherheit

38 554 014,92

29 836 423,11

1 466 985,08

1 440 593,19

40 021 000,00

31 277 016,30

78,15 %

26 391,89

8 717 591,81

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

16 418 000,00

15 095 904,05

946 015,39

644 656,03

17 364 015,39

15 740 560,08

90,65 %

343 189,36

1 280 265,95

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

3 273 312,00

2 614 882,98

0,00

0,00

3 273 312,00

2 614 882,98

79,88 %

0,00

658 429,02

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

12 805 625,00

12 239 536,51

86 992,91

47 405,00

12 892 617,91

12 286 941,51

95,30 %

49 086,91

556 589,49

Europäische Umweltagentur

31 344 000,00

31 342 430,33

3 361 889,22

2 787 716,53

34 705 889,22

34 130 146,86

98,34 %

574 172,69

1 569,67

Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

36 856 712,00

29 461 846,00

366 834,64

329 705,76

37 223 546,64

29 791 551,76

80,03 %

218 370,68

7 213 624,20

Eurojust

13 000 000,00

11 780 354,55

– 0,00

0,00

13 000 000,00

11 780 354,55

90,62 %

352 571,33

867 074,12

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

35 360 000,00

29 713 635,33

0,00

0,00

35 360 000,00

29 713 635,33

84,03 %

3 041 210,10

2 605 154,57

Europäische Arzneimittelagentur

111 835 000,00

107 322 031,54

1 950 000,00

1 949 916,67

113 785 000,00

109 271 948,21

96,03 %

1 101 388,58

3 411 663,21

Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit

6 346 234,64

4 539 723,40

0,00

0,00

6 346 234,64

4 539 723,40

71,53 %

0,00

1 806 511,24

Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

8 189 000,00

7 607 934,55

90 000,00

0,00

8 279 000,00

7 607 934,55

91,89 %

180 000,00

491 065,45

Europäischen Agentur für Wiederaufbau (EAR)

24 000 000,00

21 780 971,95

592 797 658,72

208 966 138,98

616 797 658,72

230 747 110,93

37,41 %

383 831 519,74

2 219 028,05

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens– und Arbeitsbedingungen

13 380 303,00

12 291 952,64

339 894,00

171 662,18

13 720 197,00

12 463 614,82

90,84 %

673 864,22

582 717,96

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

25 897 184,00

23 831 030,34

– 0,00

– 0,00

25 897 184,00

23 831 030,34

92,02 %

0,00

2 066 153,66

Europäische Stiftung für Berufsbildung

18 500 000,00

18 125 586,30

4 718 335,59

4 718 335,59

23 218 335,59

22 843 921,89

98,39 %

0,00

374 413,70

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

19 280 000,00

19 274 644,50

– 0,00

– 0,00

19 280 000,00

19 274 644,50

99,97 %

0,00

5 355,50

Insgesamt

415 039 385,56

376 858 888,08

606 124 605,55

221 056 129,93

1 021 163 991,11

597 915 018,01

58,55 %

390 391 765,50

32 857 207,60


Zahlungsermächtigungen — nach Art der Ausgaben

EUR

Art der Ausgaben

Endgültige Haushaltsmittel

Zusätzliche Mittel

Insgesamt

Bewilligte Mittel

Mittelbindungen

Bewilligte Mittel

Mittelbindungen

Bewilligte Mittel

Mittelbindungen

%

Auf das folgende Haushaltsjahr übertragene Mittel

Annullierung

1

2

3

4

5=1+3

6=2+4

7=6/5

8

9=5-6-8

Personal

182 853 599,89

169 253 720,49

1 847 641,00

1 050 975,28

184 701 240,89

170 304 695,77

92,21 %

1 066 783,92

13 329 761,20

Verwaltungskosten

69 438 551,55

62 240 857,00

3 817 851,72

3 578 633,45

73 256 403,27

65 819 490,45

89,85 %

1 644 453,00

5 792 459,82

Betriebsausgaben

162 747 234,12

145 364 310,59

600 459 112,83

216 426 521,20

763 206 346,95

361 790 831,79

47,40 %

387 680 528,58

13 734 986,58

Insgesamt

415 039 385,56

376 858 888,08

606 124 605,55

221 056 129,93

1 021 163 991,11

597 915 018,01

58,55 %

390 391 765,50

32 857 207,60

21.   Agenturen: Zahlungsermächtigungen und deren Inanspruchnahme

Zahlungsermächtigungen — nach Agentur

EUR

Agentur

Endgültige Haushaltsmittel

Zusätzliche Mittel

Insgesamt

Bewilligte Mittel

Zahlungen

Bewilligte Mittel

Zahlungen

Bewilligte Mittel

Zahlungen

Bewilligte Mittel

%

Bewilligte Mittel

8

9

10

11

12=8+10

13=9+11

14=11/10

15

16=12-13-15

Europäische Agentur für Flugsicherheit

30 154 014,92

19 632 730,56

2 814 861,13

2 603 615,24

32 968 876,05

22 236 345,80

67,45 %

6 606 308,37

4 126 221,88

Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)

14 036 840,97

12 194 177,92

4 475 478,00

3 306 918,52

18 512 318,97

15 501 096,44

83,73 %

1 110 373,71

1 900 848,82

Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten

3 273 312,00

1 167 706,72

0,00

0,00

3 273 312,00

1 167 706,72

35,67 %

1 437 007,72

668 597,56

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

14 971 553,96

10 982 163,38

1 824 120,03

523 210,00

16 795 673,99

11 505 373,38

68,50 %

574 056,97

4 716 243,64

Europäische Umweltagentur

31 344 000,00

25 860 758,49

9 046 366,29

6 375 068,04

40 390 366,29

32 235 826,53

79,81 %

7 779 722,28

374 817,48

Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit

37 036 712,00

23 153 868,00

5 699 609,20

3 635 877,17

42 736 321,20

26 789 745,17

62,69 %

6 309 837,93

9 636 738,10

Eurojust

13 000 000,00

9 951 873,63

867 208,03

800 121,15

13 867 208,03

10 751 994,78

77,54 %

2 113 965,37

1 001 247,88

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs

35 360 000,00

15 175 400,65

826 650,28

701 303,73

36 186 650,28

15 876 704,38

43,87 %

494 102,38

19 815 843,52

Europäische Arzneimittelagentur

111 835 000,00

88 489 030,72

22 750 619,06

21 649 230,48

134 585 619,06

110 138 261,20

81,84 %

18 833 000,82

5 614 357,04

Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit

6 346 234,64

2 139 354,55

0,00

0,00

6 346 234,64

2 139 354,55

33,71 %

2 111 501,01

2 095 379,08

Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

8 189 000,00

6 289 267,02

956 595,96

656 332,33

9 145 595,96

6 945 599,35

75,94 %

1 498 667,53

701 329,08

Europäischen Agentur für Wiederaufbau (EAR)

24 000 000,00

21 005 338,17

287 510 984,88

241 438 817,18

311 510 984,88

262 444 155,35

84,25 %

46 751 922,30

2 314 907,23

Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

13 380 303,00

9 076 146,87

3 196 821,40

2 586 418,20

16 577 124,40

11 662 565,07

70,35 %

2 825 285,24

2 089 274,09

Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union

25 897 184,00

21 680 104,98

1 753 344,44

1 670 387,15

27 650 528,44

23 350 492,13

84,45 %

2 150 925,36

2 149 110,95

Europäische Stiftung für Berufsbildung

18 500 000,00

15 360 410,87

6 256 190,94

2 085 534,22

24 756 190,94

17 445 945,09

70,47 %

6 512 003,79

798 242,06

Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

19 280 000,00

14 656 202,40

3 163 569,61

3 092 788,70

22 443 569,61

17 748 991,10

79,08 %

4 618 442,10

76 136,41

Insgesamt

406 604 155,49

296 814 534,93

351 142 419,25

291 125 622,11

757 746 574,74

587 940 157,04

77,59 %

111 727 122,88

58 079 294,82


Zahlungsermächtigungen — nach Art der Ausgaben

EUR

Art der Ausgaben

Endgültige Haushaltsmittel

Zusätzliche Mittel

Insgesamt

Bewilligte Mittel

Zahlungen

Bewilligte Mittel

Zahlungen

Bewilligte Mittel

Zahlungen

Bewilligte Mittel

%

Bewilligte Mittel

8

9

10

11

12=8+10

13=9+11

14=11/10

15

16=12-13-15

Personal

183 033 599,89

164 281 827,50

5 264 475,98

3 299 177,42

188 298 075,87

167 581 004,92

89,00 %

5 587 099,58

15 129 971,37

Verwaltungskosten

69 438 551,55

41 403 611,37

20 274 551,37

19 019 912,10

89 713 102,92

60 423 523,47

67,35 %

20 921 919,33

8 367 660,12

Betriebsausgaben

154 132 004,05

91 129 096,06

325 603 391,90

268 806 532,59

479 735 395,95

359 935 628,65

75,03 %

85 218 103,97

34 581 663,33

Insgesamt

406 604 155,49

296 814 534,93

351 142 419,25

291 125 622,11

757 746 574,74

587 940 157,04

77,59 %

111 727 122,88

58 079 294,82

22.   AGENTUREN

HAUSHALTSERGEBNIS 2005 EINSCHLIESSLICH DER AGENTUREN

EUR

Einnahmen des Haushaltsjahres

Europäische Gemeinschaften

Agenturen

Eliminierung der Zuschüsse zugunsten der Agenturen

insgesamt

 

107 090 637 948,19

466 987 755,75

332 263 060,56

107 225 362 643,38


Zahlungen zulasten von Mitteln des Jahres 2005

Europäische Gemeinschaften

Agenturen

 

 

 

– 103 548 235 840,31

– 540 868 721,77

– 332 263 060,56

– 103 756 841 501,52


Auf 2006 übertragene Zahlungsermächtigungen

Europäische Gemeinschaften

Agencies

 

 

 

– 2 686 900 905,51

– 111 989 055,12

 

– 2 798 889 960,63


Annullierung von aus 2004 übertragenen, nicht in Anspruch genommenen Zahlungsermächtigungen

Europäische Gemeinschaften

Agenturen

 

 

 

1 518 509 207,87

214 717 545,20

 

1 733 226 753,07


Wechselkursdifferenzen im Jahresverlauf

Europäische Gemeinschaften

Agenturen

 

 

 

40 924 144,37

1 549 054,11

 

42 473 198,48


Haushaltsergebnis 2005

Europäische Gemeinschaften

Agencies

 

 

 

2 414 934 554,61

30 396 578,17

 

2 445 331 132,78

Abschnitt B. —

Erläuterungen zu den konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug

1.

Haushaltsgrundsätze, Gliederung des Haushaltsplans und Mittelarten

2.

Bemerkungen zu den konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug 2005

1.   Haushaltsgrundsätze, Gliederung des Haushaltsplans und Mittelarten

1.1   HAUSHALTSGRUNDSÄTZE

Der Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union beruht auf folgenden Grundsätzen:

Einheit und Haushaltswahrheit: alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaften müssen in einem einzigen Haushaltsdokument ausgewiesen und bei einer Haushaltslinie eingesetzt werden; die Ausgaben dürfen keinesfalls die bewilligten Finanzierungsmittel übersteigen;

Gesamtdeckung: Dieser Grundsatz umfasst zwei Regeln:

das Nonaffektationsgebot, wonach die Haushaltseinnahmen nicht bestimmten Ausgaben zugewiesen werden dürfen (die Gesamtheit der Einnahmen dient der Deckung der Gesamtheit der Ausgaben);

das Bruttoprinzip, wonach alle Einnahmen und Ausgaben jeweils in voller Höhe und ohne Aufrechnung untereinander in den Haushaltsplan eingesetzt werden müssen.

Jährlichkeit: Die Mittel werden jeweils für die Dauer eines Haushaltsjahres bewilligt und müssen im Laufe dieses Jahres in Anspruch genommen werden.

Haushaltsausgleich: Der Haushalt muss in Einnahmen und Ausgaben ausgewogen sein (die voraussichtlichen Einnahmen decken sich mit den Zahlungsermächtigungen).

Spezialität: Alle Mittel haben eine spezifische Zweckbindung und dürfen nur zur Deckung der betreffenden Ausgaben verwendet werden.

Rechnungseinheit: Die Aufstellung des Haushaltsplans, der Haushaltsvollzug und die Rechnungslegung erfolgen in Euro.

Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung: Die Haushaltsmittel sind nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, d.h. sparsam, wirtschaftlich und wirksam, zu verwenden.

Transparenz: Für die Aufstellung des Haushaltsplans, den Haushaltsvollzug und die Rechnungslegung gilt das Transparenzgebot. Der Haushaltsplan sowie die Berichtigungshaushaltspläne werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

1.2   GLIEDERUNG DES HAUSHALTSPLANS

Der Haushaltsplan umfasst:

a)

eine allgemeine Einnahmenübersicht,

b)

die jeweils in einen Einnahmen- und einen Ausgabenplan unterteilten Einzelpläne der verschiedenen Organe: Einzelplan I: Parlament, Einzelplan II: Rat, Einzelplan III: Kommission, Einzelplan IV: Gerichtshof, Einzelplan V: Rechnungshof, Einzelplan VI: Wirtschafts- und Sozialausschuss, Einzelplan VII: Ausschuss der Regionen, Einzelplan VIII: Teil A. Europäischer Bürgerbeauftragter, Teil B. Europäischer Datenschutzbeauftragter.

Die Einnahmen und Ausgaben jedes Organs sind entsprechend ihrer Art oder ihrer Zweckbestimmung nach Titeln, Kapiteln, Artikeln und Posten gegliedert.

Ein Teil der Mittel der in Abwicklung befindlichen EGKS wurde in einen entsprechenden Funktionshaushaltsplans für die „EGKS in Abwicklung“ eingesetzt, der alljährlich nach Konsultation des Rates und des Europäischen Parlaments von der Kommission angenommen wurde. Der letzte derartige Haushaltsplan wurde für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 23. Juli 2002 aufgestellt. Seit dem 24. Juli 2002 werden die Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Funktionshaushaltsplan in der Aufwands- und Ertragsrechnung der EGKS in Abwicklung ausgewiesen. Die noch zu erledigenden Verpflichtungen sind bei den Passiva der Vermögensübersicht erfasst.

1.3   HAUSHALTSBUCHFÜHRUNG

Nur der Einzelplan der Kommission umfasst sowohl Verwaltungsmittel als auch operative Mittel; die übrigen Organe verfügen ausschließlich über Verwaltungsmittel.

Im Haushaltsplan wird unterschieden zwischen zwei Mittelkategorien, den „nichtgetrennten“ Mitteln (NGM) und den „getrennten“ Mitteln (GM). Die nichtgetrennten Mittel sind zur Deckung der jährlich angelegten (und somit dem Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit entsprechenden) Ausgaben bestimmt. Die getrennten Mittel sollen es ermöglichen, diesen Jährlichkeitsgrundsatz mit der Notwendigkeit einer über mehrere Jahre gestaffelten Finanzierung bestimmter Maßnahmen in Einklang zu bringen.

a)

Nichtgetrennte Mittel werden veranschlagt für:

den gesamten Bereich der Verwaltungsausgaben (Titel XX des Einzelplans der Kommission sowie die Einzelpläne der übrigen Organe),

Ausgaben des EAGFL-Garantie, die jährlich zu tätigen sind, sowie

bestimmte Aufwendungen technischer Art (namentlich Erstattungen, Mobilisierung der Garantie für Anleihen/Darlehen usw.).

Bei den NGM deckt sich der Betrag der Verpflichtungsermächtigungen mit dem der Zahlungsermächtigungen.

b)

Die getrennten Mittel dienen der Deckung der mehrjährig angelegten Haushaltsvorgänge. Dieser Kategorie sind sämtliche Mittel des Einzelplans der Kommission zuzuordnen (ausgenommen die Mittel der Kapitel 01 und EAGFL-Mittel).

Die GM untergliedern sich jeweils in Verpflichtungsermächtigungen (VE) und Zahlungsermächtigungen (ZE):

Die Verpflichtungsermächtigungen betreffen die Gesamtkosten der rechtlichen Verpflichtungen, die im laufenden Haushaltsjahr für Tätigkeiten eingegangen wurden, deren Durchführung sich über mehrere Haushaltsjahre erstreckt (25). Gemäß Artikel 76 Absatz 3 der Haushaltsordnung können die Mittelbindungen für Maßnahmen, deren Durchführung sich über mehrere Haushaltsjahre erstreckt, in Jahrestranchen erfolgen, wenn der Basisrechtsakt das vorsieht. Für die getrennten Mittel werden die Mittelbindungen, die für künftige Jahre noch nicht vorgenommen wurden, als Eventualverbindlichkeiten in den außerbilanzmäßigen Verpflichtungen ausgewiesen.

Die Zahlungsermächtigungen decken die Ausgaben, die bei der Erfüllung der im Laufe des betreffenden Haushaltsjahres und/oder früherer Haushaltsjahre eingegangener Verpflichtungen entstehen (26).

1.4   HERKUNFT DER MITTEL

Hauptsächliche Finanzierungsquelle ist der Haushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften für das betreffende Haushaltsjahr. Daneben sieht die Haushaltsordnung jedoch noch weitere Arten von Mitteln vor, die entweder aus den vorhergehenden Haushaltsjahren übertragen wurden oder aber aus externen Quellen stammen.

1.4.1   Endgültige Mittel des Haushaltsplans

Ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel

Mittelübertragungen

Die Mittel können nach Maßgabe der Bestimmungen der Artikel 22 bis 24 der Haushaltsordnung (27) zwischen verschiedenen Haushaltslinien übertragen werden.

Berichtigungshaushaltspläne (BH)

Der genehmigte Haushaltsplan kann durch einen Berichtigungshaushaltsplan geändert oder aufgestockt werden. Die diesbezüglichen Verfahren sind in den Artikeln 37 und 38 der Haushaltsordnung geregelt.

1.4.2   Aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragene oder wieder zu verwendende Mittel

Automatisch übertragene Mittel

Hierbei handelt es sich um nichtgetrennte Mittel (Zahlungen), die gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Haushaltsordnung automatisch ausschließlich auf das nachfolgende Haushaltsjahr übertragen werden (diese Einschränkung gilt nicht für die EGKS in Abwicklung).

Auf Beschluss des Organs übertragene Mittel

Die Übertragung von Mitteln des vorhergehenden Haushaltsjahres auf das Folgejahr kann beschlossen werden, wenn einer der beiden nachstehenden Sachverhalte zutrifft: Abschluss aller Vorbereitungsphasen (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung) oder verspätete Verabschiedung der Rechtsgrundlage (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b). Es können sowohl Verpflichtungs- als auch Zahlungsermächtigungen übertragen werden (Artikel 9 Absatz 3).

Nach Aufhebung von Mittelbindungen wieder zu verwendende Mittel

Hierbei handelt es sich um Verpflichtungsermächtigungen im Bereich der Strukturfonds, die nach Aufhebung einer Mittelbindung wieder in den Haushaltsplan eingesetzt werden. Eine solche Wiedereinsetzung erfolgt nur ausnahmsweise, z.B. wenn ein Fehler seitens der Kommission vorliegt oder wenn die entsprechenden Mittel für eine vollständige Durchführung der Programme unerlässlich sind (Artikel 157 der Haushaltsordnung).

1.4.3   Zweckgebundene Einnahmen

Rückzahlungen

Hierbei handelt es sich um Rückzahlungen von zu Unrecht gezahlten Beträgen, Erträge aus Lieferungen/Leistungen für andere Gemeinschaftseinrichtungen, Versicherungsleistungen und Einnahmen aus Vermietungen sowie aus dem Verkauf von Veröffentlichungen, wobei die Mittel jeweils den Haushaltslinien zugewiesen werden, zu deren Lasten die ursprüngliche Ausgabe getätigt wurde (Artikel 10 sowie Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben e bis j der Haushaltsordnung). Diese Mittel können ohne Einschränkung übertragen werden.

EFTA-Mittel

Im Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum ist ein Finanzbeitrag der EWR-Mitgliedstaaten zu bestimmten Tätigkeiten des Gemeinschaftshaushalts vorgesehen. Die einschlägigen Haushaltslinien mit den jeweils vorgesehenen Beträgen sind dem Anhang III zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union zu entnehmen. Die ursprüngliche Mittelausstattung der betreffenden Linien erhöht sich jeweils um die EFTA-Beiträge. Zum Jahresende nicht in Anspruch genommene Mittel verfallen und werden den EWR-Mitgliedstaaten zurückerstattet.

Einnahmen aus Zahlungen Dritter

Wie die EFTA-Staaten haben noch weitere Drittländer mit den Europäischen Gemeinschaften Abkommen geschlossen, in denen eine finanzielle Beteiligung an Tätigkeiten der Gemeinschaften vorgesehen ist. Ihre Beiträge gelten als Einnahmen aus Zahlungen Dritter mit einer Zweckbindung an bestimmte Haushaltslinien (vorwiegend im Bereich der Forschung) und können unbegrenzt übertragen werden (Artikel 10 und Artikel 18 Absatz 1 Buchstaben a und d der Haushaltsordnung).

Einnahmen aus Leistungen für Dritte

Im Rahmen ihrer Forschungstätigkeiten können die Einrichtungen der Gemeinsamen Forschungsstelle Leistungen für externe Einrichtungen erbringen (Artikel 161 Absatz 2 der Haushaltsordnung). Wie die vorgenannten Einnahmen aus Zahlungen Dritter unterliegen auch diese Einnahmen aus Leistungen für Dritte einer Zweckbindung an bestimmte Haushaltslinien und können unbegrenzt übertragen werden (Artikel 10 und Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe d der Haushaltsordnung).

Wiederzuverwendende Mittel aus der Rückzahlung von Vorfinanzierungen

Hierbei handelt es sich um Gemeinschaftsmittel, die von Finanzhilfeempfängern zurückgezahlt wurden. Diese Rückzahlungen werden als zweckgebundene Einnahmen verbucht und können unbegrenzt übertragen werden (Artikel 10 und Artikel 18 Absatz 2 der Haushaltsordnung). Im Bereich der Strukturfonds erfolgt die Wiedereinsetzung der Mittel auf der Grundlage eines Kommissionsbeschlusses (Artikel 18 Absatz 2 der Haushaltsordnung und Artikel 228 der Durchführungsbestimmungen).

1.5   ZUSAMMENSETZUNG DER VERFÜGBAREN MITTEL

Endgültige Mittel des Haushaltsplans: ursprünglich bewilligte Haushaltsmittel + Mittelübertragungen + Berichtigungshaushaltspläne;

Zusätzliche Mittel: zweckgebundene Einnahmen (siehe oben) + aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragene oder nach Aufhebung von Mittelbindungen wiederzuverwendende Mittel;

Insgesamt bewilligte Mittel: endgültige Mittel des Haushaltsplans + zusätzliche Mittel;

Mittel des Haushaltsjahres (Berechnung des Haushaltsergebnisses): endgültige Mittel des Haushaltsplans + zweckgebundene Einnahmen.

1.6   AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS

Nach Artikel 48 Absatz 1 der Haushaltsordnung führt die Kommission „den Haushaltsplan … nach Maßgabe dieser Verordnung eigenverantwortlich und im Rahmen der bewilligten Mittel aus“.

Gemäß Artikel 50 erkennt die Kommission den anderen Organen die zur Ausführung der sie betreffenden Einzelpläne erforderlichen Befugnisse zu.

1.6.1   Haushaltsvollzug im Bereich der Einnahmen

Die in den Haushaltsplan eingesetzten Einnahmen entsprechen den Einnahmenvorausschätzungen, die gegebenenfalls im Wege von Berichtigungshaushaltsplänen entsprechend den im Laufe des Haushaltsvollzugs auftretenden Mehr- oder Mindereinnahmen angepasst werden. Die Haushaltseinnahmen decken die Mittel für Zahlungen des betreffenden Haushaltsjahres.

Der Haushaltsvollzug im Bereich der Einnahmen ergibt sich aus: den festgestellten Forderungen, den diesen festgestellten Forderungen entsprechenden effektiv eingezogenen Beträgen und dem noch einzuziehenden Restsaldo.

Die tatsächlichen Einnahmen eines Haushaltsjahres umfassen die Beträge, die aufgrund der im Laufe des betreffenden Jahres festgestellten Forderungen eingezogen werden, sowie die Einziehungen aufgrund von aus den Vorjahren übertragenen Forderungen.

1.6.2.   Haushaltsvollzug im Bereich der Ausgaben

Wie für die Einnahmen werden auch für die Ausgaben zunächst Schätzwerte in den Haushaltsplan eingesetzt. Am Haushaltsvollzug lassen sich Entwicklung, Verwendung, Übertragungen und Annullierungen bei den Mitteln für Verpflichtungen (28) und den Mitteln für Zahlungen (29) im Laufe des Jahres ablesen.

—   Verwendung der Mittel

Mittel für Verpflichtungen: Betrag der bewilligten Mittel, die im Laufe des betreffenden Haushaltsjahres gebunden werden können.

Mittel für Zahlungen: Betrag der bewilligten Mittel, die im Laufe des betreffenden Haushaltsjahres ausgezahlt werden können.

—   Übertragung von Mitteln auf das folgende Haushaltsjahr

Mittel für Verpflichtungen:

Bestimmte Arten von nicht gebundenen Mitteln werden automatisch übertragen, beispielsweise die zweckgebundenen Einnahmen (Artikel 10 der Haushaltsordnung).

Die Übertragung von Haushaltsmitteln kann von den Organen genehmigt werden,

wenn die meisten der einer Mittelbindung vorausgehenden Verfahrensstufen am 31. Dezember abgeschlossen sind (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung) oder

wenn der entsprechende Basisrechtsakt erst im letzten Quartal des Haushaltsjahres erlassen wurde (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung).

Die Haushaltsbehörde ist von solchen Übertragungsbeschlüssen zu unterrichten (Artikel 9 Absatz 5 der Haushaltsordnung).

Mittel für Zahlungen:

Im Falle der zweckgebundenen Einnahmen werden die entsprechenden Zahlungsermächtigungen wiederum automatisch übertragen.

Nichtgetrennte Mittel: Die Übertragung ist generell automatisch, wenn eine entsprechende Ausgabenverpflichtung besteht (Artikel 9 Absatz 4 der Haushaltsordnung).

Getrennte Mittel: Die nicht in Anspruch genommenen Zahlungsermächtigungen verfallen in der Regel, sie können jedoch auf Beschluss der Kommission übertragen werden, wenn die Zahlungsermächtigungen des folgenden Haushaltsjahres zur Abwicklung früherer Mittelbindungen bzw. der Mittelbindungen zu Lasten bereits übertragener Verpflichtungsermächtigungen nicht ausreichen (Artikel 9 Absatz 3 der Haushaltsordnung).

—   Annullierung von Mitteln

Die restlichen Mittel (d.h. Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen, die weder in Anspruch genommen noch förmlich übertragen worden sind) werden am Ende des Haushaltsjahres in Abgang gestellt (Artikel 9 Absatz 1 der Haushaltsordnung).

1.7   HAUSHALTSERGEBNIS

1.7.1   Einnahmen

Als eigene Mittel und Finanzbeiträge werden die Beträge verbucht, die den Konten der Kommission bei den Haushaltsverwaltungen der Mitgliedstaaten im Laufe des Haushaltsjahres gutgeschrieben worden sind.

Die Differenz zwischen dem Betrag der Mehrwertsteuer- und BNE-Eigenmittel sowie der im Haushaltsplan vorgesehenen Finanzbeiträge einerseits und dem tatsächlich abzuführenden Betrag andererseits ist jeweils spätestens bis zum 1. Juli des folgenden Haushaltsjahres zu ermitteln. Dieser Differenzbetrag wird dann im Wege eines Berichtigungshaushaltsplans in den Haushalt des betreffenden Jahres eingesetzt.

Die übrigen Einnahmen werden nach Maßgabe der Beträge erfasst, die im Laufe des Haushaltsjahres tatsächlich eingegangen sind.

1.7.2   Ausgaben

Bei der Ermittlung des Haushaltsergebnisses gelten als Ausgaben die Zahlungen zu Lasten der Mittel für Zahlungen des Haushaltsjahres, zuzüglich der Mittel für Zahlungen des gleichen Haushaltsjahres, die auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden.

Als Zahlungen zu Lasten der Mittel für Zahlungen des Haushaltsjahres gelten diejenigen Zahlungen, die vom Rechnungsführer jeweils bis zum 31. Dezember geleistet worden sind. Im Bereich des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft werden die Zahlungen berücksichtigt, die von den Mitgliedstaaten zwischen dem 16. Oktober 2004 und dem 15. Oktober 2005 getätigt worden sind, sofern die entsprechenden Mittelbindungen und Auszahlungsanordnungen dem Rechnungsführer spätestens bis zum 31. Januar 2006 zugegangen sind. Die Ausgaben der EAGFL-Garantie können aufgrund entsprechender Kontrollen in den Mitgliedstaaten zu einem späteren Zeitpunkt endgültig abgerechnet werden.

1.7.3   Haushaltsergebnis

Dieses setzt sich zusammen aus den Ergebnissen des Haushaltsvollzugs der Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Beiträge der dem EWR angehörenden EFTA-Staaten andererseits. Gemäß Artikel 15 der Verordnung Nr. 1150/2000 betreffend die Eigenmittel entspricht dieses Ergebnis der Differenz zwischen:

dem Gesamtbetrag der Einnahmen des betreffenden Haushaltsjahres und

dem Betrag der zu Lasten der Mittel dieses Haushaltsjahres geleisteten Zahlungen zuzüglich des Betrags der auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittel des betreffenden Haushaltsjahres (30).

Diese Differenz erhöht bzw. verringert sich um:

die Differenz zwischen den aus früheren Haushaltsjahren übertragenen und annullierten Mitteln und den durch Euro-Kursschwankungen bedingten Mehrbeträgen bei Zahlungen zulasten von aus dem Vorjahr übertragenen nichtgetrennten Mitteln;

den Saldo der während des Haushaltsjahres festgestellten Wechselkursgewinne und -verluste.

Haushaltsüberschüsse fließen im Laufe des Folgejahres an die Mitgliedstaaten zurück, indem die für jenes Jahr fälligen Beiträge entsprechend gekürzt werden.

1.8   NOCH ABZUWICKELNDE MITTELBINDUNGEN (ALTLASTEN)

Das Konzept der getrennten Mittel führte zu einer Differenz zwischen eingegangenen Verpflichtungen und geleisteten Zahlungen, die aufgrund der zeitlichen Verschiebung zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die Mittel gebunden werden, und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Leistung der entsprechenden Zahlungen entsteht. Es ergeben sich so genannte „noch abzuwickelnde Mittelbindungen“ oder „Altlasten“.

2.   BEMERKUNGEN ZU DEN KONSOLIDIERTEN ÜBERSICHTEN ÜBER DEN HAUSHALTSVOLLZUG 2005

Rechtsgrundlage und Haushaltsordnung

Die Haushaltsbuchführung erfolgt nach Maßgabe der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1, Berichtigung: ABl. L 25 vom 30. Januar 2003, S. 43) sowie der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zu dieser Haushaltsordnung.

Nach Artikel 128 der Haushaltsordnung hat der Rechnungsführer der Kommission dem Rechnungshof die vorläufige konsolidierte Jahresrechnung vor dem 31. März des auf das abgeschlossene Haushaltsjahr folgenden Jahres vorzulegen, nachdem ihm die vorläufigen Rechnungen aller Organe und Einrichtungen bis zum 1. März zugesandt wurden. Der Rechnungshof muss bis zum 15. Juni seine Bemerkungen dazu vorlegen (Artikel 129). Auf der Grundlage dieser Bemerkungen genehmigt die Kommission dann spätestens bis zum 31. Juli die endgültigen konsolidierten Rechnungen, die spätestens am 31. Oktober zusammen mit der Zuverlässigkeitserklärung des Rechnungshofes im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.

Für die Darstellung der vorläufigen wie auch der endgültigen Jahresrechnung des Jahres 2005 gilt Folgendes: Band I enthält die konsolidierte Jahresrechnung, Band II die Jahresrechnung der Kommission.

Der Gesamthaushaltsplan, das zentrale finanzpolitische Instrument der Gemeinschaften, ist der Rechtsakt, mittels dessen alljährlich die Gemeinschaftseinnahmen und -ausgaben bewilligt werden.

Artikel 272 EG-Vertrag regelt den Verlauf des Haushaltsverfahrens; er legt die Abfolge der einzelnen Verfahrensetappen und ihre Fristen fest, die von der Haushaltsbehörde — Ministerrat und Europäisches Parlament — unbedingt einzuhalten sind. Jedes Jahr nimmt die Kommission für das kommende Haushaltsjahr eine Schätzung der Einnahmen und Ausgaben sämtlicher Gemeinschaftsorgane vor und stellt anhand der ermittelten Zahlen einen Haushaltsvorentwurf auf, den sie der Haushaltsbehörde unterbreitet. Auf der Grundlage dieses Vorentwurfs arbeitet der Rat einen Haushaltsentwurf aus, über den beide Teile der Haushaltsbehörde anschließend verhandeln. Der Präsident des Europäischen Parlaments spricht die endgültige Feststellung des Haushaltsplans aus, der damit rechtskräftig wird. Die Ausführung des Haushaltsplans obliegt in erster Linie der Kommission.

Finanzielle Vorausschau

Das Haushaltsjahr 2005 war das sechste Jahr der Anwendung der Finanziellen Vorausschau 2000-2006, die am 6. Mai 1999 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vereinbart wurde. Diese Vereinbarung beruht auf den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Berlin vom 24. und 25. März 1999 und stellt auf eine striktere Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens ab.

Im Wege dieser Interinstitutionellen Vereinbarung hatten sich die Organe auf die großen Haushaltsprioritäten für diesen Zeitraum verständigt und die Gemeinschaftsausgaben in einen verbindlichen Rahmen gestellt. Dieser gibt das maximal zulässige Volumen der Ausgaben der Gemeinschaften sowie ihre voraussichtliche Zusammensetzung vor.

Die ursprüngliche Finanzielle Vorausschau wurde in konstanten Preisen des Jahres 1999 festgelegt; gemäß Nummer 15 der Interinstitutionellen Vereinbarung hat die Kommission daher alljährlich eine technische Anpassung entsprechend der Entwicklung der Preise sowie des Bruttonationaleinkommens (BNE) der Europäischen Union vorzunehmen. Gleichzeitig wurde für den Agrarbereich und die Strukturfonds ein verbindlicher Deflator von 2 % festgelegt.

Die Gesamtobergrenze der Mittel für Verpflichtungen für 2005 beträgt 119 419 Mio. EUR; dies entspricht 1,14 % des BNE. Die entsprechende Gesamtobergrenze der Mittel für Zahlungen liegt bei 114 060 Mio. EUR oder 1,09 % des BNE.

Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss über die Finanzielle Vorausschau für EU-25 nach erfolgter Anpassung an das Preisniveau 2005.

Finanzielle Vorausschau 2000-2006

(Mio. EUR)

 

Jeweilige Preise

Preise 2005

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Mittel für Verpflichtungen (EU-25)

93,792

97,189

100,672

102,145

115,434

119,419

120,876

1.

Landwirtschaft

41,738

44,530

46,587

47,378

49,305

51,439

51,587

2.

Strukturmaßnahmen

32,678

32,720

33,638

33,968

41,035

42,441

43,701

3.

Interne Politikbereiche

6,031

6,272

6,558

6,796

8,722

9,012

9,138

4.

Externe Politikbereiche

4,627

4,735

4,873

4,972

5,082

5,119

5,130

5.

Verwaltung

4,638

4,776

5,012

5,211

5,983

6,185

6,356

6.

Reserven

906

916

676

434

442

446

446

7.

Heranführungshilfe

3,174

3,240

3,328

3,386

3,455

3,472

3,472

8.

Ausgleichszahlungen

 

 

 

 

1,410

1,305

1,046

Mittel für Zahlungen insgesamt (EU-25)

91,322

94,730

100,078

102,767

111,380

114,060

116,555

Ende 2005 haben die Mitgliedstaaten einen neuen Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 vereinbart. Als Obergrenze für die Gemeinschaftsausgaben wurde für diesen Zeitraum ein Betrag von 862 363 Mio. EUR oder 1,045 % des BNE der EU festgelegt.

Konsolidierungskreis

In den konsolidierten Übersichten über die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften ist, wie in den Vorjahren, der Haushaltsvollzug sämtlicher Organe zusammengefasst, da der Gemeinschaftshaushalt für jedes Organ einen eigenen Haushaltsplan vorsieht.

Für die Agenturen wird kein separater Haushaltsplan innerhalb des Haushaltsplans der Gemeinschaften geführt; sie erhalten aber Zuschüsse aus dem Gemeinschaftshaushalt. Damit die Haushaltsdaten der Agenturen ersichtlich sind, enthält der Haushaltsteil der konsolidierten Jahresrechnung gesonderte Angaben über den Haushaltsvollzug der konsolidierten traditionellen Agenturen. Diese umfassen:

eine Aufstellung der Einnahmen mit Angabe des vom Gemeinschaftshaushalt erhaltenen Zuschussbetrags;

zwei nach Agenturen aufgeschlüsselte Ausgabenaufstellungen (Verpflichtungen, Zahlungen), aus denen Haushaltsmittel und zusätzliche Mittel ersichtlich sind;

im unteren Teil jeder Tabelle wird in einem Zwischensummenbetrag ausgewiesen, welchen Gesamtumfang die jeweiligen Ausgaben- bzw. Einnahmenarten bei den Agenturen haben;

eine Aufstellung über das Haushaltsergebnis, in der das Haushaltsergebnis der Agenturen zu dem der Gemeinschaften addiert wird (die Zuschüsse aus Gemeinschaftsmitteln und die bei den Einnahmen der Agenturen ausgewiesenen Zuschüsse werden dabei ausgeklammert).

Einnahmen

Die Einnahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union umfassen im Wesentlichen zwei Kategorien: die Eigenmittel und die sonstigen Einnahmen. Dies ist in Artikel 269 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft folgendermaßen festgelegt: „Der Haushalt wird unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert“. Die Haushaltsausgaben werden größtenteils über die Eigenmittel gedeckt. Die sonstigen Einnahmen machen nur einen kleinen Teil der Gesamtfinanzierung aus.

Es gibt drei Kategorien von Eigenmitteln: die traditionellen Eigenmittel, die MwSt-Eigenmittel und die BNE-Eigenmittel. Die traditionellen Eigenmittel wiederum untergliedern sich in Agrarabschöpfungen, Zuckerabgaben und Zölle. Ferner ist ein Mechanismus zur Korrektur der Haushaltsungleichgewichte Bestandteil des Eigenmittelsystems.

2.1   TRADITIONELLE EIGENMITTEL

Die zuständigen Verwaltungen der Mitgliedstaaten weisen alle festgestellten Eigenmittelansprüche in einer der beiden dafür vorgesehenen Buchführungen aus:

in der „regulären“ Buchführung gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000: Ansprüche, die eingezogen worden sind oder für die eine Sicherheit geleistet worden ist;

in der „gesonderten“ Buchführung gemäß Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000: alle noch nicht eingezogenen und/oder nicht durch eine Sicherheitsleistung garantierten Ansprüche sowie Ansprüche, für die eine Sicherheit geleistet wurde, die aber angefochten werden.

Hinsichtlich der gesonderten Buchführung übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission Vierteljahresübersichten, die folgende Angaben enthalten:

den Saldo, der im vorhergehenden Vierteljahr noch einzuziehen war,

die im betreffenden Vierteljahr eingezogenen Beträge,

die Berichtigungen der Bemessungsgrundlage im betreffenden Vierteljahr (Berichtigungen/Annullierungen),

die niedergeschlagenen Beträge,

den Saldo, der am Ende des betreffenden Vierteljahres noch einzuziehen ist.

Die von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen gestatten es nicht, die im Laufe eines gegebenen Haushaltsjahres eingezogenen Beträge dem Ursprungsjahr der jeweiligen Forderung zuzuordnen. Aus diesem Grund umfasst die Spalte der Tabelle „Übersicht über den Haushaltsvollzug im Bereich der Einnahmen“, in der die Einziehungen aufgrund festgestellter Forderungen ausgewiesen sind, neben den im Laufe des Haushaltsjahres vereinnahmten Beträgen auch den annullierten und durch die Angaben in den neuen Meldungen der Mitgliedstaaten ersetzten Betrag der noch offenen Forderungen. Bei den Eigenmittelforderungen wird grundsätzlich eine Wertberichtigung vorgenommen.

Sobald die in der gesonderten Buchführung erfassten traditionellen Eigenmittelbeträge effektiv eingezogen wurden, sind sie möglichst umgehend, spätestens jedoch am ersten Werktag nach dem 19. des zweiten Monats nach dem Monat der Einziehung, dem Konto der Kommission bei der Haushaltsverwaltung des betreffenden Mitgliedstaates oder bei der zu diesem Zweck benannten Einrichtung gutzuschreiben.

Die Mitgliedstaaten behalten 25 % der traditionellen Eigenmittel zur Deckung der ihnen entstehenden Erhebungskosten ein.

2.2   MWST-EIGENMITTEL UND BNE-EIGENMITTEL

Die MwSt-Eigenmittel ergeben sich aus der Anwendung eines für alle Mitgliedstaaten einheitlichen Satzes auf die harmonisierte MwSt-Bemessungsgrundlage, die nach Maßgabe von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c des Ratsbeschlusses vom 29. September 2000 festgelegt wird. Die MwSt-Bemessungsgrundlage wird für alle Mitgliedstaaten auf 50 % ihres BNE begrenzt.

Bei den BNE-Eigenmitteln handelt es sich um eine variable Einnahme, die dazu dient, im jeweiligen Haushaltsjahr den durch die übrigen Einnahmen (traditionelle Eigenmittel, MwSt-Eigenmittel, sonstige Einnahmen) nicht gedeckten Teil der Gesamtausgaben zu finanzieren. Sie berechnen sich durch Anwendung eines einheitlichen Satzes auf die BNE-Grundlagen aller Mitgliedstaaten.

Die MwSt- und BNE-Eigenmittel werden zunächst anhand von Vorausschätzungen der entsprechenden Bemessungsgrundlagen ermittelt, die im Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsvorentwurfs festgelegt werden. Später werden diese Schätzwerte überprüft und aktualisiert und die neuen Beträge im Jahresverlauf mittels eines Berichtigungshaushalts in den Haushaltsplan eingesetzt.

Die endgültig verbindlichen Zahlen zu den MwSt- und BNE-Grundlagen sind erst in dem auf das Bezugshaushaltsjahr folgenden Jahr verfügbar. Die Kommission berechnet die Differenz zwischen den Beträgen, die von den Mitgliedstaaten nach Maßgabe der endgültigen Grundlagen abzuführen sind, und denen, die sie anhand der vorläufigen (ggf. aktualisierten) Grundlagen bereits gezahlt haben. Die so ermittelten — positiven oder negativen — MwSt- und BNE-Salden werden dann zum 1. Dezember des auf das Bezugshaushaltsjahr folgenden Jahres bei den Mitgliedstaaten abgerufen. Im Laufe der folgenden Haushaltsjahre können noch weitere Berichtigungen an den endgültigen MwSt- und BNE-Grundlagen vorgenommen werden. Die zuvor ermittelten Salden werden daraufhin entsprechend angepasst und die Differenzbeträge zeitgleich mit den MwSt- und BNE-Salden des Vorjahres abgerechnet. Im Jahr 2005 wurden für den Zeitraum 1995-2004 Korrekturen bei den BNE-Eigenmitteln in Höhe von 2 049 Mio. EUR vorgenommen. Die Korrekturen bei den MwSt-Eigenmitteln beliefen sich für den Zeitraum 1991-2004 auf 399 Mio. EUR.

2.3   VK-KORREKTUR

Mit Hilfe dieses Mechanismus werden die Eigenmittelzahlungen des Vereinigten Königreichs proportional zu seinem „Haushaltsungleichgewicht“ vermindert und die Eigenmittelzahlungen der übrigen Mitgliedstaaten im gleichen Verhältnis erhöht. Der Mechanismus zur Korrektur der Haushaltsungleichgewichte zugunsten des Vereinigten Königreichs wurde vom Europäischen Rat in Fontainebleau (Juni 1984) beschlossen und mit dem anschließenden Eigenmittelbeschluss vom 7. Mai 1985 eingeführt. Ziel dieses Mechanismus war es, das Haushaltsungleichgewicht des Vereinigten Königreichs mit Hilfe einer Reduzierung seiner Zahlungen an die Gemeinschaften zu verringern.

Die Tabelle zur Erläuterung des Einnahmenkapitels 15, die in die konsolidierte Übersicht über die Ausführung des Einnahmenteils des Haushaltsplans integriert wurde, gibt Aufschluss über die Anteile der einzelnen Mitgliedstaaten an der Finanzierung der VK-Korrektur.

AUSGABEN

2.4   Ausgabenkategorien

2.4.1   Rubriken der finanziellen Vorausschau

Die Ausgaben werden nach den großen Ausgabenkategorien der Europäischen Gemeinschaften untergliedert dargestellt, die entsprechend der Klassifikation der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 acht verschiedenen Rubriken zugeordnet sind.

Rubrik 1 —   Landwirtschaft

Die Ausgabemittel der Rubrik 1 werden über den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung „Garantie“ bereitgestellt.

Rubrik 2 —   Strukturmaßnahmen (wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt)

Die Mittel dieser Rubrik fließen Strukturmaßnahmen zu, die den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt innerhalb der Europäischen Union fördern sollen. Voraussetzung für die Leistung der entsprechenden Ausgaben ist eine ergänzende Finanzierung von nationaler Seite und die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Behörden der Mitgliedstaaten.

Rubrik 3 —   Interne Politikbereiche

Vor allem nach Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte sah sich die Gemeinschaft veranlasst, zur möglichst raschen Verwirklichung des großen europaweiten Binnenmarktes eine Reihe bereits existierender Politikbereiche, beispielsweise die Forschungspolitik, beträchtlich auszubauen oder aber in völlig neuen Politikbereichen tätig zu werden. Diese seit 1993 in einer einzigen Rubrik der Finanziellen Vorausschau zusammengefassten internen Politikbereiche decken ein breites und vielfältiges Maßnahmenspektrum ab.

Rubrik 4 —   Externe Politikbereiche

In dieser Rubrik der Finanziellen Vorausschau sind sämtliche Ausgaben der Gemeinschaften zugunsten von Drittländern zusammengefasst, mit Ausnahme der Ausgaben für die Beitrittskandidaten im Rahmen der Erweiterung und der Ausgaben des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF). Die Beihilfen im Zusammenhang mit der Erweiterung sind in einer besonderen Rubrik der Finanziellen Vorausschau 2000-2006 zusammengefasst (vgl. Rubrik 7 — Heranführungshilfe). Bei manchen dieser Maßnahmen handelt es sich um horizontale (thematische) Maßnahmen, während andere nach geografischen Gebieten aufgeschlüsselt sind.

Rubrik 5 —   Verwaltung

Unter dieser Rubrik der Finanziellen Vorausschau sind die Verwaltungsausgaben sämtlicher Gemeinschaftsorgane erfasst. Außer im Falle der Kommission macht diese Ausgabenkategorie praktisch die Gesamtheit der Aufwendungen dieser Organe aus; bei den Agenturen dagegen fallen sowohl Verwaltungsausgaben als auch operative Ausgaben an.

Rubrik 6 —   Reserven

Bei dieser Rubrik sind drei Arten von Reserven ausgewiesen, die gewährleisten sollen, dass im Rahmen der Gesamtobergrenze der Finanziellen Vorausschau ausreichender Spielraum zur Deckung von Ausgaben verbleibt, die bei Aufstellung des Haushaltsplans nicht vorhersehbar sind. Jede dieser Reserven dient einem ganz bestimmten Zweck in einem spezifischen Bereich.

Rubrik 7 —   Heranführungshilfe

Für die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Beitritt mittel- und osteuropäischer Länder wurde eine neue Rubrik 7 für die Heranführungsinstrumente der Finanziellen Vorausschau geschaffen.

Rubrik 8 —   Ausgleichszahlungen

Entsprechend der politischen Übereinkunft, wonach die neuen Mitgliedstaaten zu Beginn ihrer Zugehörigkeit zur Union keinesfalls zu Nettozahlern werden dürfen, wurde im Haushaltsplan 2004 für Ausgleichszahlungen ein Betrag von 1 410 Mio. EUR vorgesehen.

2.4.2   Politikbereiche

Im Zuge der Einführung des Activity Based Management (ABM) hat die Kommission das ABB-Konzept vollständig in ihre Planungs- und Verwaltungsverfahren integriert. In der ABB-Haushaltsstruktur entsprechen die Haushaltstitel den Politikbereichen und die Kapitel der einzelnen Haushaltstitel den jeweiligen Tätigkeiten.

Das ABB-System zielt darauf ab, einen klaren Rahmen für die Umsetzung der politischen Ziele der Kommission in legislative, finanzielle oder sonstige öffentliche Maßnahmen aufzustellen. Indem die Arbeit der Kommission nach Tätigkeitsbereichen strukturiert wird, entsteht ein klareres Bild von den Aufgaben, die die Kommission wahrnimmt, und zugleich ein gemeinsamer Rahmen für die Prioritätensetzung. Den Prioritäten werden im Laufe des Haushaltsverfahrens entsprechende Mittel zugewiesen. Dabei werden als Bausteine die Tätigkeiten herangezogen. Die mit der ABB-Struktur mögliche unmittelbare Zuordnung zwischen Mitteln und Tätigkeiten soll dazu beitragen, die Mittelverwendung der Kommission effizienter und wirksamer zu machen.

Ein Politikbereich ist eine für die Orientierungsdebatte des Kollegiums relevante, homogene Gruppe von Tätigkeiten, die Teil der Kommissionsarbeit sind. So wurden insgesamt 31 Politikbereiche gebildet, die im Allgemeinen jeweils eine Generaldirektion und im Schnitt sechs oder sieben Tätigkeiten umfassen. Bei den Politikbereichen handelt es sich im Wesentlichen um operative Bereiche, deren Kerntätigkeiten darauf ausgerichtet sind, im jeweiligen Tätigkeitsbereich Maßnahmen zugunsten Dritter durchzuführen. Für jeden Politikbereich werden neben den operativen Mitteln auch die notwendigen Verwaltungsausgaben und das benötigte Personal aufgeführt.

2.5   Inanspruchnahme der Ausgabemittel durch die Europäischen Gemeinschaften

2.5.1   Übertragene Mittel aus Beteiligungen Dritter und Arbeiten für Dritte

Die aus den vorhergehenden Haushaltsjahren übertragenen Mittel im Zusammenhang mit Beteiligungen Dritter und Arbeiten für Dritte, die ihrer Art nach grundsätzlich nie verfallen, werden bei den zusätzlichen Mitteln des Haushaltsjahres ausgewiesen. Dies erklärt die Differenz zwischen dem Betrag, der in der Übersicht über den Haushaltsvollzug 2005 für „aus dem vorhergehenden Haushaltsjahr übertragene Mittel“ ausgewiesen ist, und dem Betrag der „auf das folgende Haushaltsjahr übertragenen Mittel“ der Übersicht 2004.

2.5.2   Haushaltsergebnis 2005

Die wiederzuverwendenden Zahlungsermächtigungen und die infolge der Rückzahlung von Vorfinanzierungen wieder eingesetzten Mittel werden bei der Berechnung des wirtschaftlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres nicht berücksichtigt.

Der den EFTA-EWR-Mitteln entsprechende Teil der Zahlungsermächtigungen, die von den Gemeinschaften von 2005 auf 2006 übertragen wurden, konnten im Saldo des Haushaltsjahres 2005 nicht mit erfasst werden, da die EFTA-Staaten zuerst die betreffenden Beträge genehmigen müssen, was voraussichtlich erst Mitte des Jahres 2006 geschehen wird.

Der Gesamteinnahmenbetrag des Haushaltsjahres 2005 beläuft sich auf 107,1 Mrd. EUR (Vergleichswert 2004: 103,5 Mrd. EUR). Der Gesamtausgabenbetrag beläuft sich nach Abzug der Negativausgaben von 1,1 Mrd. EUR im Rahmen des EAGFL-Garantie (Vergleichswert 2004: 1,4 Mrd. EUR) auf 103,5 Mrd. EUR (Vergleichswert 2004: 99,2 Mrd. EUR). Diese Negativausgaben umfassen: infolge von Betrugsfällen oder Unregelmäßigkeiten wieder eingezogene Beträge, Berichtigungen bei den Vorfinanzierungen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1258/1999, etwaige Gewinne bei Verkäufen aus öffentlichen Lagerbeständen, die zusätzliche Abgabe bei Überschussproduktion von Milcherzeugnissen sowie die finanziellen Auswirkungen der Rechnungsabschlussentscheidungen.

Der Betrag der übertragenen und von den Gemeinschaften in Abgang gestellten Zahlungsermächtigungen umfasst auch die von 2004 auf 2005 übertragenen Mittel im Zusammenhang mit Beteiligungen Dritter und Arbeiten für Dritte (1,2 Mrd. EUR), da diese nunmehr bei den Mitteln des Haushaltsjahres ausgewiesen werden (siehe hierzu auch Punkt 1.4.3 „Zweckgebundene Einnahmen“).


(1)  International Federation of Accountants (Internationaler Verband der Buchsachverständigen).

(2)  Gemäß Artikel 83 des Statuts für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften liegt eine gemeinsame Garantie der Ruhestandsbezüge durch die Mitgliedstaaten vor.

(3)  Das Parlament hat am 15. Dezember 2005 einen Haushaltsplan verabschiedet, der die Zahlung der kurzfristigen Verbindlichkeiten der Gemeinschaften aus Eigenmitteln und die Eintreibung oder Abrufung von den Mitgliedstaaten im Haushaltsjahr 2006 vorsieht.

(4)  Weitere Details sind der Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens zu entnehmen.

(5)  Beinhaltet die Barmittel des Garantiefonds (siehe Erläuterung 3.11)

(6)  Das wirtschaftliche Ergebnis 2004 und die sonstigen Reserven und Überschüsse beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Rechnungsführungsvorschriften und dem geltenden Konsolidierungskreis. Die vorgenommenen Anpassungen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 31. Dezember 2004 gemäß den neuen Rechnungsführungsvorschriften wurden in den Reserven und/oder im kumulierten Überschuss berücksichtigt. Weitere Details sind Abschnitt E2 und den Erläuterungen E3.19 & E3.20 zu entnehmen.

(7)  Detaillierte Angaben über diese Änderungen sind Abschnitt E2 über die Auswirkungen des Übergangs auf die Periodenrechnung zu entnehmen.

(8)  Ein Unterschied zum Kassenprinzip besteht etwa bei den Überträgen.

(9)  Der Zielbetrag entspricht 9 % des ausstehenden Betrages.

(10)  Die Wertsteigerung bezieht sich auf das fix verzinste Darlehen mit Zinsswap (siehe dazu Punkt 3.3.3.2).

(11)  Über die Aufteilung nach Art der Verwaltung standen zum 31.12.2004 keine Angaben zur Verfügung.

(12)  Der steigende Wert bezieht sich auf die fix verzinste Anleihe mit Zinsswap (siehe dazu Erläuterung 3.3.3.2).

(13)  Beinhaltet die von den langfristigen Rückstellungen umgebuchten Beträge (siehe dazu Erläuterung 3.13 oben)

(14)  Das wirtschaftliche Ergebnis 2004 beruhte auf den damals geltenden Rechnungsführungsvorschriften.

(15)  Hier werden alle Fälle erfasst, in denen gegen im Jahr 2005 verhängte Geldbußen erst im Haushaltsjahr 2006 vor dem Rechnungsabschluss Rechtsmittel eingelegt wurden.

(16)  90/212/Euratom: Beschluss des Rates vom 23. April 1990 zur Änderung des Beschlusses 77/271/Euratom zur Durchführung des Beschlusses 77/270/Euratom zur Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Beitrag für die Finanzierung von Kernkraftanlagen Euratom-Anleihen aufzunehmen, Amtsblatt L 112, 3.5.1990 S. 26;

77/271 Euratom: Beschluss des Rates vom 29. März 1977 zur Durchführung des Beschlusses 77/270/Euratom zur Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Beitrag für die Finanzierung von Kernkraftanlagen Euratom-Anleihen aufzunehmen, Amtsblatt L 88, 6.4.1977 S. 11;

94/179/Euratom; Beschluss des Rates vom 21. März 1994 zur Änderung des Beschlusses 77/270/Euratom zwecks Ermächtigung der Kommission, im Hinblick auf einen Finanzbeitrag zur Verbesserung der Sicherheit und des Wirkungsgrades von Kernkraftanlagen in bestimmten Drittländern Euratom-Anleihen aufzunehmen, Amtsblatt L 84, 29.3.1994 S. 41-43

(17)  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2728/94 des Rates vom 31. Oktober 1994 zur Einrichtung eines Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen, Amtsblatt L 293, 12.11.1994 S. 1-4.

(18)  Verordnung Nr. 1840/2002 (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates

(19)  Hauptsächlich handelt es sich hierbei um Darlehen an Finanzinstitute, die diese ihrerseits an die eigentlichen Darlehensnehmer vergeben

(20)  Berichtigungskoeffizient („CC“)

(21)  Wird während der ersten 3 Jahre nach Beendigung des Dienstes bezahlt.

(22)  Dezentral geführte Einrichtung der Europäischen Union, die zur dritten Säule der EU „Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen“ gehört.

(23)  Beteiligung von 89,66 %, Stimmrechtsanteil 50,00 %

(24)  Beteiligung von 30,00 %, Stimmrechtsanteil 30,00 %

(25)  Mittel für Verpflichtungen = VE + NGM.

(26)  Mittel für Zahlungen = ZE + NGM.

(27)  Verordnung Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002.

(28)  Mittel für Verpflichtungen = VE + NGM.

(29)  Mittel für Zahlungen = ZE + NGM.

(30)  Für die dem EWR angehörenden EFTA-Staaten wird der vom Haushaltsjahr n auf das Haushaltsjahr n+1 zu übertragende Mittelbetrag erst nach Rechnungsabschluss ermittelt. Bei der Berechnung des Haushaltssaldos werden daher nur die Mittelübertragungen vom Haushaltsjahr n-1 auf das Haushaltsjahr n berücksichtigt.


31.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 264/140


ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

(2006/C 264/02)

I.

Gemäß Artikel 248 EG-Vertrag hat der Hof die „Endgültige Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften“ geprüft, die aus den „Konsolidierten Jahresabschlüssen und den konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug“ für das am 31. Dezember 2005 abgeschlossene Haushaltsjahr besteht (1).

II.

Gemäß der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 werden die „Konsolidierten Jahresabschlüsse“ für das Haushaltsjahr 2005 erstmals auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsregeln vorgelegt, mit denen die Grundsätze der Periodenrechnung an das spezifische Umfeld der Gemeinschaften angepasst werden (2), während die „Konsolidierten Übersichten über den Haushaltsvollzug“ weiterhin in erster Linie auf dem Kassenprinzip beruhen. Die Umstellung auf die Periodenrechnung erforderte die Neubearbeitung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2005 und erhebliche Änderungen im Hinblick auf Darstellung (3) und Inhalt (4) der „Konsolidierten Jahresabschlüsse“.

III.

Die „Endgültige Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften“ wird vom Rechnungsführer der Kommission konsolidiert und von der Kommission angenommen. Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge vorzulegen.

IV.

Der Hof führte seine Prüfung nach seinen eigenen Prüfungsstrategien und -richtlinien durch, die an das Gemeinschaftsumfeld angepasst wurden. Im Zuge seiner Prüfung erlangte der Hof eine angemessene Grundlage für die Erteilung seines nachstehenden Bestätigungsvermerks. Im Falle der Einnahmen war der Umfang der Prüfungsarbeiten des Hofes eingeschränkt. Zum einen basieren die MwSt.- und BNE-Eigenmittel auf makroökonomischen Statistiken, deren zugrunde liegende Angaben vom Hof nicht direkt geprüft werden können, und zum anderen kann sich die Prüfung der traditionellen Eigenmittel nicht auf Einfuhren erstrecken, die nicht der zollamtlichen Überwachung unterlagen.

Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

V.

Nach Ansicht des Hofes wurde die „Endgültige Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften“ gemäß den Bestimmungen der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002 und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsregeln erstellt. Abgesehen von den Auswirkungen der in den Ziffern VI-VIII dargelegten Sachverhalte vermitteln sie in allen wesentlichen Aspekten ein zuverlässiges Bild der Finanzlage der Gemeinschaften zum 31. Dezember 2005 sowie der Ergebnisse ihrer Haushalts- und Kassenvorgänge für das abgeschlossene Haushaltsjahr.

VI.

Der Hof stellt fest, dass im Zuge eines komplexen Unterfangens (siehe Ziffer II) der bestehende Bilanzierungsrahmen insbesondere hinsichtlich der Periodenabgrenzung nicht kohärent angewandt wurde und die Rechnungsführungssysteme in einigen Generaldirektionen der Kommission die Qualität der Finanzinformationen nicht gewährleisten konnten, was zu mehrfachen Korrekturen nach Vorlage der vorläufigen Rechnungen führte (siehe Ziffern VII und VIII).

VII.

Der Hof stellte im Rechnungsführungssystem fehlerhafte Beträge im Zusammenhang mit Rechnungen/Kostenaufstellungen und Vorfinanzierungen fest, die auch nach umfangreichen Korrekturen an den vorläufigen Abschlüssen folgende finanzielle Netto-Auswirkungen auf die nachstehend aufgeführten Bestandteile der konsolidierten Jahresabschlüsse haben (siehe auch Ziffer VIII):

a)

In der konsolidierten Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2005, mit der die konsolidierte Schlussbilanz zum 31. Dezember 2004 anhand der neuen Grundsätze der Periodenrechnung geändert wurde, sind die kurzfristigen Verbindlichkeiten um rund 47 Millionen Euro und die Summe der lang- und kurzfristigen Vorfinanzierungen um rund 179 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen. Infolgedessen sind die Aktiva um einen Nettobetrag von rund 132 Millionen Euro überbewertet.

b)

Die in Buchstabe a genannten Fehler wirkten sich auf die konsolidierte Schlussbilanz zum 31. Dezember 2005 aus, in der die kurzfristigen Verbindlichkeiten um rund 508 Millionen Euro und die Summe der lang- und kurzfristigen Vorfinanzierungen um rund 822 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen sind. Infolgedessen sind die Aktiva um einen Nettobetrag von rund 314 Millionen Euro überbewertet.

VIII.

Die Prüfung des Hofes diente auch der Bekräftigung des vom Generaldirektor der Generaldirektion Bildung und Kultur geltend gemachten allgemeinen Vorbehalts bezüglich der fehlenden Gewähr für die Richtigkeit des Anteils dieser Generaldirektion an den Gesamtbeträgen sowohl in der konsolidierten Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2005 (Aktiva in Höhe von 572,5 Millionen Euro und Passiva in Höhe von 198,5 Millionen Euro) als auch in der konsolidierten Schlussbilanz zum 31. Dezember 2005 (Aktiva in Höhe von 382,7 Millionen Euro und Passiva in Höhe von 187,3 Millionen Euro). Angesichts des Ausmaßes von Auslassungen und Doppel- oder fehlerhaften Buchungen innerhalb dieser Generaldirektion sind die Über- oder Unterbewertungen in ihrem Anteil der Aktiva und Passiva nicht quantifizierbar.

Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge

IX.

In Bereichen, in denen die Überwachungs- und Kontrollsysteme so funktionieren, dass ein angemessenes Risikomanagement gewährleistet ist, sind die der endgültigen Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften zugrunde liegenden Vorgänge insgesamt rechtmäßig und ordnungsgemäß. Dies gilt für die Einnahmen, die Mittelbindungen und Zahlungen im Rahmen der Verwaltungsausgaben und die Heranführungsstrategie mit Ausnahme des Programms SAPARD. Ferner zeigt die Prüfung des Hofes bezüglich der Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), dass das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS), soweit es vorschriftsgemäß angewandt wird, ein wirksames System zur Eindämmung des Risikos ordnungswidriger Ausgaben darstellt.

X.

Ohne das in Ziffer IX formulierte Prüfungsgutachten infrage zu stellen, weist der Hof darauf hin, dass im Bereich der Heranführungsstrategie auf der Ebene der Durchführungseinrichtungen in den Beitritts- und Bewerberländern weiterhin erhebliche Risiken in Bezug auf alle Programme und Instrumente bestehen.

XI.

Der Hof stellt fest, dass in den übrigen Bereichen die Zahlungen weiterhin in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind und die Kommission sowie die Mitglied- und sonstigen Empfängerstaaten verstärkte Anstrengungen zur Einrichtung angemessener Überwachungs- und Kontrollsysteme unternehmen müssen, um die Handhabung der damit verbundenen Risiken zu verbessern. Zu diesen Bereichen gehören die Gemeinsame Agrarpolitik, die Strukturmaßnahmen sowie die internen und externen Politikbereiche.

a)

Im Bereich der GAP-Ausgaben fand der Hof Nachweise dafür, dass bei Ausgaben, die nicht dem InVeKoS unterliegen oder bei denen das InVeKoS nicht ordnungsgemäß angewandt bzw. erst kürzlich eingeführt wurde, ein erhöhtes Risiko besteht, dass die Kontrollsysteme nicht voll wirksam sind. Außerdem werden die InVeKoS-Kontrollergebnisse nicht hinreichend überprüft und von einer unabhängigen Stelle validiert, und Letztere nimmt zu Anträgen auf Finanzhilfen der EU gewöhnlich keine Vor-Ort-Kontrollen vor. Die Systeme für den Rechnungsabschluss und die nach der Auszahlung von nicht mit dem InVeKoS abgedeckten GAP-Beihilfen durchgeführten Kontrollen liefern keine angemessene Gewähr für die Einhaltung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften. Der Hof gelangte zu dem Schluss, dass die GAP-Ausgaben insgesamt weiterhin in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet sind.

b)

Im Bereich der Strukturmaßnahmen stellte der Hof erneut fest, dass die Kommission keine wirksame Überwachung zur Eindämmung des Risikos vornimmt, dass mittels der an die Mitgliedstaaten delegierten Kontrollen die Erstattung überhöhter oder nicht förderfähiger Ausgaben nicht verhindert wird. In Bezug auf beide Programmplanungszeiträume (1994-1999 und 2000-2006) stellte der Hof fest, dass die Ausgaben wesentliche Unregelmäßigkeiten aufwiesen. Einige Programme des Programmplanungszeitraums 1994-1999 wurden ohne fundierte Grundlage abgeschlossen.

c)

In den internen Politikbereichen stellte der Hof bei seiner Prüfung trotz der auf einigen Gebieten erzielten Fortschritte Unzulänglichkeiten in den Überwachungs- und Kontrollsystemen fest, die eine wesentliche Fehlerquote in den Zahlungen an die Begünstigten zur Folge hatten. Die Fehler sind hauptsächlich auf die komplizierten Kostenerstattungssysteme sowie unklare Verfahren und Anweisungen für die verschiedenen Programme zurückzuführen.

d)

In den externen Politikbereichen haben die Verbesserungen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Kommission noch keine Auswirkungen auf der Ebene der Durchführungseinrichtungen gezeigt, wo weiterhin eine erhebliche Fehlerquote zu verzeichnen ist, was auf das Fehlen eines umfassenden Ansatzes für die Überwachung, Kontrolle und Prüfung dieser Einrichtungen zurückzuführen ist.

14. September 2006

Hubert WEBER

Präsident

Europäischer Rechnungshof

12, rue Alcide De Gasperi, L-1615 Luxemburg


(1)  Die endgültige Jahresrechnung der Europäischen Gemeinschaften bildet Band I des Jahresabschlusses der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2005.

(2)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsregeln beruhen auf den vom Internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants — IFAC) herausgegebenen internationalen Normen des öffentlichen Rechnungswesens (International Public Sector Accounting Standards — IPSAS) oder im Falle von Vorgängen, für die keine IPSAS-Normen vorliegen, auf den einschlägigen internationalen Rechnungsführungsgrundsätzen (International Accounting Standards — IAS) bzw. den vom internationalen Ausschuss für Rechnungsführungsgrundsätze (International Accounting Standards Board) herausgegeben internationalen Bilanzierungsgrundsätzen (International Financial Reporting Standards — IFRS).

(3)  Die „Konsolidierten Jahresabschlüsse“ umfassen die Vermögensübersicht, die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis (einschließlich Segmentberichterstattung), die Cashflow-Tabelle und die Tabelle der Veränderungen des Eigenkapitalbestands.

(4)  Die wichtigsten neuen Bestandteile sind Vorfinanzierung, kurzfristige Verbindlichkeiten und Periodenabgrenzung.