ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 245

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

49. Jahrgang
12. Oktober 2006


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Mitteilungen

 

Rat

2006/C 245/1

Übersicht über die vom Rat vorgenommenen Ernennungen (Monate: Juli, August und September 2006) (Sozialbereich)

1

 

Kommission

2006/C 245/2

Euro-Wechselkurs

4

2006/C 245/3

Gemeinsames harmonisiertes Programm der EU für Konjunkturumfragen bei Unternehmern und Verbrauchern

5

2006/C 245/4

Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen gewährt werden ( 1 )

9

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


I Mitteilungen

Rat

12.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 245/1


Übersicht über die vom Rat vorgenommenen Ernennungen

(Monate: Juli, August und September 2006) (Sozialbereich)

(2006/C 245/01)

Ausschuss

Ende des Mandats

Veröffentlichung im ABl.

Nachfolge von

Rücktritt/Ernennung

Mitglied/Stellvertretendes Mitglied

Gruppe

Land

Ernannte Person

Funktion

Beschluss des Rates vom

Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

31.12.2006

C 321 vom 31.12.2003,

C 116 vom 30.4.2004,

C 122 vom 30.4.2004

Herr Pavel SKÁCELÍK

Rücktritt

Mitglied

Arbeitnehmer

Tschechische Republik

Herr Jaroslav ZAVADIL

Moravian Confederation of Trade Unions

24.7.2006

Beratender Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

31.12.2006

C 321 vom 31.12.2003,

C 116 vom 30.4.2004,

C 122 vom 30.4.2004

Herr Bo BARREFELT

Rücktritt

Stellvertretendes Mitglied

Regierung

Schweden

Frau Anna-Lena HULTGÅRD SANCINI

Näringsdeparte-mentet

24.7.2006

Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplat

L 184 vom 15.7.2005,

C 161 vom 5.7.2002,

C 116 vom 30.4.2004

Herr Pat DONNELLAN

Rücktritt

Stellvertretendes Mitglied

Regierung

Irland

Herr Gavin LONERGAN

Health and Safety Authority

26.7.2006

Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

18.10.2007

C 317 vom 22.12.2004

Frau Henriette BENNICKE

Rücktritt

Mitglied

Arbeitgeber

Dänemark

Herr Sven-Peter NYGAARD

DA

24.7.2006

Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

18.10.2007

C 317 vom 22.12.2004

Frau Mirja Maija TOSSAVAINEN

Rücktritt

Stellvertretendes Mitglied

Arbeitgeber

Finnland

Frau Anu SAJAVAARA

Confederation of Finnish Industries EK

24.7.2006

Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

18.10.2007

C 317 vom 22.12.2004

Frau Eva HÖGL

Rücktritt

Stellvertretendes Mitglied

Regierung

Deutschland

Frau Vera BADE

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

15.9.2006

Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

18.10.2007

C 317 vom 22.12.2004

Frau Mária NÁDAŽDYOVÁ

Rücktritt

Mitglied

Regierung

Slowakei

Herr Miloslav HETTEŠ

Ministry of Labour

Social Affairs and Family

25.9.2006

Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

18.10.2007

C 317 vom 22.12.2004

Frau Malgorzata CZAPKA

Rücktritt

Stellvertretendes Mitglied

Arbeitgeber

Polen

Herr Rafal BANIAK

Confederation of Polish Employers

25.9.2006

Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

18.10.2007

C 317 vom 22.12.2004

Frau Marie-Louise THORSEN-LIND

Rücktritt

Mitglied

Arbeitgeber

Schweden

Herr Sverker RUDEBERG

Confederation of Swedish Enterprise

25.9.2006

Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

18.10.2007

C 317 vom 22.12.2004

Herr Sverker RUDEBERG

Rücktritt

Stellvertretendes Mitglied

Arbeitgeber

Schweden

Herr Christian ARDHE

Confederation of Swedish Enterprise

25.9.2006


Kommission

12.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 245/4


Euro-Wechselkurs (1)

11. Oktober 2006

(2006/C 245/02)

1 Euro=

 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,2543

JPY

Japanischer Yen

149,96

DKK

Dänische Krone

7,4555

GBP

Pfund Sterling

0,67575

SEK

Schwedische Krone

9,2560

CHF

Schweizer Franken

1,5932

ISK

Isländische Krone

86,04

NOK

Norwegische Krone

8,4180

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CYP

Zypern-Pfund

0,5767

CZK

Tschechische Krone

28,205

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

267,36

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,6960

MTL

Maltesische Lira

0,4293

PLN

Polnischer Zloty

3,9098

RON

Rumänischer Leu

3,5055

SIT

Slowenischer Tolar

239,60

SKK

Slowakische Krone

36,870

TRY

Türkische Lira

1,8725

AUD

Australischer Dollar

1,6830

CAD

Kanadischer Dollar

1,4239

HKD

Hongkong-Dollar

9,7749

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,8987

SGD

Singapur-Dollar

1,9911

KRW

Südkoreanischer Won

1 201,93

ZAR

Südafrikanischer Rand

9,7054

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

9,9277

HRK

Kroatische Kuna

7,4212

IDR

Indonesische Rupiah

11 567,78

MYR

Malaysischer Ringgit

4,6353

PHP

Philippinischer Peso

62,740

RUB

Russischer Rubel

33,8030

THB

Thailändischer Baht

47,034


(1)  

Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


12.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 245/5


Gemeinsames harmonisiertes Programm der EU für Konjunkturumfragen bei Unternehmern und Verbrauchern

(2006/C 245/03)

1.   Einleitung

Im seinem Bericht an den Europäischen Rat von Helsinki vom 11. und 12. Dezember 1999 zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik (13123/1/99 Rev. 1) hat sich der Rat „Wirtschaft und Finanzen“ für eine wirksame Überwachung der Wirtschaftspolitik in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) ausgesprochen. Hierzu ist aus Sicht des Rates ein besseres Verständnis der wirtschaftlichen Entwicklungen erforderlich.

Gemäß dem EG-Vertrag kommt der Kommission eine zentrale Rolle dabei zu, die EU-Behörden, die Mitgliedstaaten und die verschiedenen Wirtschaftsakteure über Lage und Aussichten der Wirtschaft auf einzelstaatlicher und auf Gemeinschaftsebene zu informieren. Ein Mittel zur Erhebung zeitnaher Informationen über die Wirtschaftsentwicklung sind Umfragen bei Unternehmern und Verbrauchern. Aus diesem Grund koordiniert die Kommission über ihre Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen regelmäßige harmonisierte Unternehmer- und Verbraucherumfragen in verschiedenen Wirtschaftszweigen der EU-Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer.

2.   Notwendigkeit eines gemeinsamen harmonisierten Programms der EU

Die regelmäßigen Konjunkturumfragen des gemeinsamen harmonisierten Programms der EU bei Unternehmern und Verbrauchern sind qualitative Wirtschaftserhebungen für die kurzfristige Wirtschaftsanalyse. Die Erhebungen werden vor allem für die qualitative Wirtschaftsanalyse eingesetzt, in zunehmendem Maße jedoch auch für die quantitative Wirtschaftsforschung. Insbesondere wurden in den letzten Jahren zahlreiche kurzfristige Prognoseverfahren entwickelt, die die Daten aus den Unternehmer- und Verbraucherumfragen nutzen. Diese Modelle sind den herkömmlichen ökonometrischen Modellen bei der Vorhersage makroökonomischer Entwicklungen sehr häufig überlegen. Namentlich werden Daten aus den Unternehmer- und Verbraucherumfragen zunehmend dazu verwendet, konjunkturelle Wendepunkte vorherzusagen. Neben den Umfragen des gemeinsamen harmonisierten Programms der EU führen die Kommissionsdienststellen, z.B. der Generaldirektion Unternehmen und Industrie, der GD Beschäftigung und der GD Bildung, verschiedene andere Erhebungen durch. Diese unterscheiden sich konzeptuell von denen des gemeinsamen harmonisierten Programms, da sie langfristigen wirtschaftlichen Analysen dienen und daher auf die Untersuchung der diversen strukturellen Wachstums- und Beschäftigungsfaktoren ausgerichtet sind.

Für die qualitative und quantitative Analyse sind die Umfragedaten deshalb so interessant, weil sie normalerweise eher vorliegen als die mit ihnen korrelierenden quantitativen Informationen aus anderen Quellen. Weitere wesentliche Vorteile sind die hohe Frequenz und die kontinuierliche Harmonisierung der Erhebungen. Aus diesem Grund sind die Umfragen bei Unternehmern und Verbrauchern zu einer unverzichtbaren Ergänzung quantitativer statistischer Erhebungen geworden, von denen sie sich in Bezug auf Methode und Verwendungszweck unterscheiden. Ein vor Kurzem erstelltes externes Gutachten über das gemeinsame harmonisierte Programm der EU für Konjunkturumfragen bei Unternehmern und Verbrauchern (1) hat ergeben, dass die Umfragen als äußerst effizientes Mittel zur Beobachtung der Wirtschaftslage in der EU, dem Eurogebiet und den Mitgliedstaaten angesehen werden können.

3.   Durchführung des Programms

Die harmonisierten Unternehmer- und Verbraucherumfragen in der Europäischen Union wurden 1961 von der Kommission ins Leben gerufen. Die erste harmonisierte Umfrage wurde 1962 in der Industrie durchgeführt. Seither wurden sowohl der Erhebungsbereich als auch die Zahl der erfassten Sektoren beträchtlich erweitert. So wurden namentlich die privaten Dienstleistungen, die einen wachsenden Anteil an der Gesamtwirtschaft ausmachen, in das Programm einbezogen. Im Jahr 2006 ist eine Pilotumfrage in der Finanzdienstleistungsbranche durchgeführt worden. Die Umfrage ist von der allgemeinen Erhebung im Dienstleistungssektor getrennt, da die Finanzdienstleistungsbranche in Bezug auf die Vertraulichkeit von Informationen und das zyklische Verhalten gewisse Besonderheiten aufweist.

Die Erhebungen wurden in den letzten Jahren auf sämtliche 25 Mitgliedstaaten sowie die Kandidatenländer ausgeweitet (2). Die Kandidatenländer müssen frühzeitig in das Programm einbezogen werden, damit ihre wirtschaftliche Entwicklung schon heute anhand verlässlicher und vergleichbarer Daten beobachtet und nach dem Unionsbeitritt korrekte EU-Aggregate erstellt werden können. Dank einer frühen Einbindung der betreffenden Länder in das Programm ist bei der letzten EU-Erweiterung ein reibungsloser und zeitnaher Übergang zu aggregierten Indikatoren gelungen.

Die Erhebungen werden auf einzelstaatlicher Ebene von Ministerien, Statistikämtern, Zentralbanken, Wirtschaftsforschungsinstituten, Wirtschaftsverbänden oder Privatunternehmen durchgeführt, die mit der Kommission zusammenarbeiten. Verwendet werden harmonisierte Fragebögen, die in Zusammenarbeit mit den Kommissionsdienststellen zusammengestellt werden. Weitere Gemeinsamkeiten der Erhebungen liegen im Bereich des Stichprobenplans, der Feldarbeit und der Datenübermittlung.

Die Durchführung der Erhebungen nach einer gemeinsamen Methodik, namentlich mit dem harmonisierten Fragebogen, erhöht die Vergleichbarkeit der Daten zwischen den Mitgliedstaaten und ermöglicht die Konstruktion aussagekräftiger aggregierter Konjunkturindikatoren für das Eurogebiet und die EU. Da der positive externe Effekt der Harmonisierung vor allem auf der Ebene der EU und des Eurogebiets zum Tragen kommt, hat die Kommission die Tätigkeit der Partnerinstitute von Anfang an mit maßnahmenbezogenen Zuschüssen unterstützt (KOM(61) PV 165 endg. vom 15. November 1961). Diese Zuschüsse in Höhe von maximal 50 % der Kosten einer Maßnahme sollen auch die Grenzkosten abdecken, die bei der Aufnahme weiterer harmonisierter Fragen, der Einbeziehung neuer Sektoren oder Branchen oder der Umstellung von nicht harmonisierten auf harmonisierte Fragen zunächst anfallen. Haben die nationalen Umfrageinstitute hingegen kein eindeutiges Interesse oder besitzen nicht die fachliche Eignung, eine bestimmte Erhebung für die Kommission durchzuführen, so schließt diese einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag mit dem ausgewählten Umfrageinstitut. In solchen Fällen trägt die Kommission die gesamten Umfragekosten.

Die stetige Weiterentwicklung des gemeinsamen harmonisierten Programms für Konjunkturumfragen bei Unternehmern und Verbrauchern hat wichtige Impulse für die Fortentwicklung entsprechender Erhebungen außerhalb der EU geliefert. Nach dem vorerwähnten Gutachten ist das harmonisierte Programm der Europäischen Union zunehmend zum internationalen Standard geworden. Unternehmer- und Verbraucherumfragen nach der harmonisierten Methodik werden nicht nur in den 25 EU-Mitgliedstaaten und sämtlichen Kandidatenländern, sondern auch in verschiedenen anderen Ländern durchgeführt, vor allem in Mittel- und Osteuropa (z.B. in Russland, Albanien). Insofern dienen die harmonisierten Umfragen der EU weiterhin als Richtschnur für die künftige Zusammenarbeit. Insbesondere künftige Bewerberländer werden in das Programm einbezogen, sobald sie Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union aufgenommen haben.

Die Unternehmerumfragen richten sich an Unternehmer in Industrie, Bauwirtschaft, Einzelhandel und Dienstleistungssektor. Die Verbraucherumfragen richten sich an die privaten Haushalte. Mit Ausnahme der Investitionserhebung in der Industrie werden alle Umfragen monatlich durchgeführt, wobei bestimmte Zusatzdaten im Vierteljahresrhythmus erhoben werden. Die Investitionserhebung wird zweimal jährlich durchgeführt. Die Zahl der Fragen liegt je nach Gebiet zwischen 6 und 15.

Die Daten werden normalerweise in der ersten Monatshälfte erhoben und den Kommissionsdienststellen etwa eine Woche vor Monatsende übermittelt. Allmonatlich werden in der EU über 100 000 Firmen und über 30 000 Verbraucher befragt, wobei die Stichproben von der Größe des Landes abhängen. Die Umfrage in der Industrie umfasst 56 Sektoren, während bei den anderen Umfragen 5 bis 9 Sektoren erfasst werden. Die Verbraucher werden in 25 sozioökonomische Kategorien eingeteilt.

Zu dem Programm gehört auch der „World Economic Survey“, eine vierteljährliche Umfrage bei Wirtschaftsexperten weltweit, die Aufschluss über globale wirtschaftliche Entwicklungen gibt.

Außerdem werden „Ad-hoc-Umfragen“ zu Themen von besonderem Interesse durchgeführt. So finden etwa alle fünf Jahre Ad-hoc-Umfragen zur Arbeitsmarktlage statt. Die Ergebnisse der jüngsten Umfrage von Juni 2004 zum Thema Arbeitsmarktflexibilität und Auswirkungen der neuen Technologien auf den EU-Arbeitsmarkt sind 2005 veröffentlicht worden.

Alle Fragebögen werden laufend aktualisiert, um den Anforderungen der Wirtschaftsanalysten Rechnung zu tragen. Die Kommissionsdienststellen veranstalten regelmäßig (ein- oder zweimal jährlich) Zusammenkünfte mit Umfrageexperten, um die Fragebögen auf den neuesten Stand zu bringen, Aspekte der Harmonisierung und der Datenpräsentation zu erörtern und die Ergebnisse der Umfragen zu bewerten. Von Zeit zu Zeit werden Workshops und Arbeitsgruppen organisiert, die sich an einen größeren Interessentenkreis (u.a. Nutzergruppen) wenden. Hier werden bestimmte Aspekte des Programms weiterentwickelt oder Themen erörtert, die für die EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten von gemeinsamem Interesse sind. Mitunter werden solche Workshops in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen wie der OECD veranstaltet.

Unterhaltung und Weiterentwicklung der Kommissionsdatenbank, in der die Daten des Umfrageprogramms gespeichert werden, erfordern spezielle Software sowie die Unterhaltung und Weiterentwicklung geeigneter Instrumente für die statistische und ökonometrische Bearbeitung und Auswertung großer Mengen von Zeitreihendaten. Dazu gehören beispielsweise Verfahren zur Sicherung der Datenkonsistenz, die Vorbereinigung und Saisonbereinigung der Daten oder die Konstruktion und Entwicklung geeigneter zusammengesetzter Indikatoren. Während die meisten dieser Aufgaben von den Kommissionsdienststellen durchgeführt werden, wird in manchen Bereichen externe Unterstützung durch spezialisierte Firmen in Anspruch genommen. Diese technische Unterstützung beschränkt sich auf die hochtechnischen Prozessabschnitte am Ende der Produktionskette und gewährleistet eine effizientere Verwaltung des Programms.

4.   Veröffentlichung

Die Ergebnisse der Umfrage werden entweder als solches oder in Form von zusammengesetzten Indikatoren (wirtschaftliche Einschätzung und Vertrauens-indikatoren) verwendet. Die zusammengesetzten Indikatoren dienen dazu, die in den Umfragedaten enthaltenen Informationen zusammenzufassen und die Präsentation der Umfrageergebnisse eingängiger zu machen. Da die Zeitnähe zu den größten Pluspunkten der Umfragedaten zählt, ist der Zeitraum zwischen der Übermittlung der Daten durch die nationalen Institute und der Veröffentlichung der Ergebnisse durch die Kommissionsdienststellen in den letzten Jahren schrittweise verkürzt worden. Die Ergebnisse werden nun am letzten Werktag des Monats veröffentlicht, in dem die Daten erhoben wurden. Gleichzeitig erscheint eine Pressemitteilung. Monatlich aktualisierte Umfrageergebnisse mit Daten für den gesamten Erhebungszeitraum stehen zum Download von folgender Adresse zur Verfügung:

http://europa.eu.int/comm/economy_finance/indicators/businessandconsumersurveys_en.htm

Detailliertere Ergebnisse, z.B. für die einzelnen Sektoren, können bei den Kommissionsdienststellen angefordert werden. Während früher eine Gebühr erhoben wurde, werden die Daten heute entsprechend der neuen Politik kostenlos zur Verfügung gestellt.

5.   Verwertung der Daten

Da die Ergebnisse der Unternehmer- und Verbraucherumfragen rasch verfügbar sind und Aufschluss über die Erwartungen der Wirtschaftsakteure geben, sind sie für Vorausschätzungen von großem Nutzen.

Die Umfrageergebnisse werden von den Kommissionsdienststellen als unverzichtbares Instrument für die wirtschaftspolitische Überwachung ausgiebig genutzt. Dazu gehört auch ihre Verwendung für die halbjährlichen Konjunkturprognosen und für die Analyse konjunkturzyklischer Entwicklungen (z.B. Bestimmung von Wendepunkten). Einige darin enthaltene strukturelle Informationen (z.B. Aussagen über die Beschäftigungsaussichten) werden von mehreren verschiedenen Kommissionsdienststellen genutzt.

Die Umfragen sind zu einer grundlegenden Informationsquelle für die Beobachtung der WWU geworden. So zieht beispielsweise die Europäische Zentralbank die Ergebnisse für die Bewertung der Wirtschaftslage im Eurogebiet heran.

Neben den wichtigsten wirtschaftspolitischen Akteuren auf europäischer Ebene werden die Ergebnisse der Unternehmer- und Verbraucherumfragen auch von verschiedenen internationalen Organisationen wie der OECD und nationalen öffentlichen und privaten Stellen für die Konstruktion von Parallel- und Frühindikatoren sowie allgemein für Prognosen verwendet.

6.   Bewertung

Damit der Indikator der wirtschaftlichen Einschätzung und andere Sektorindikatoren von Nutzen sind, müssen sie verschiedene Eigenschaften aufweisen, wie Konsistenz, Zeitnähe, Vergleichbarkeit usw. Auch muss die Qualität der Indikatoren ständig überprüft werden, indem festgestellt wird, wie gut sie die Entwicklung der betreffenden makroökonomischen Aggregate abbilden. Auf der höchsten aggregierten Ebene sollten die Indikatoren in der Lage sein, die Entwicklung des BIP-Wachstums hinreichend gut nachzuzeichnen. Auch bei den Vertrauensindikatoren auf Sektorebene (Industrie, Dienstleistungen, Verbrauch usw.) kommt es darauf an, dass sie die betreffenden makroökonomischen Referenzvariablen (z.B. BIP, Industrieproduktion, Bruttowertschöpfung des privaten Dienstleistungssektors, private Konsumausgaben) gut abbilden. Wie gut die Indikatoren die Entwicklung der entsprechenden Aggregate abbilden, muss ständig überprüft werden, wobei gegebenenfalls entsprechende Änderungen und Verbesserungen vorgenommen werden müssen. Regelmäßig werden Forschungsprojekte und Untersuchungen durchgeführt, um neue Sektorindikatoren zu entwickeln oder die bestehenden Indikatoren so zu verbessern, dass sie der Wirtschaftsentwicklung besser folgen.

Auch wenn der Nutzen des Programms für die Arbeit der verschiedenen EU-Gremien und internationalen Organisationen im Bereich der Wirtschaftspolitik außer Zweifel steht, besteht doch die Notwendigkeit, Nützlichkeit, Effizienz und Wirkung des Programms einer externen Bewertung zu unterziehen. Aus diesem Grund wurde ein spezialisiertes Konsortium damit beauftragt, ein entsprechendes Gutachten über das bestehende Programm zu erstellen. Unter die Lupe genommen wurden dabei unter anderem:

Umfragequalität und Wirksamkeit des Umfrageprogramms

Effizienz und alternative vertragliche Vereinbarungen

voraussichtliche Auswirkungen einer Einstellung der EU-Kofinanzierung

künftiger Nutzerbedarf.

Der Bericht (ECFIN/196/2004/385636, 22. April 2005) kommt zu dem Schluss, dass eine kontinuierliche Fortentwicklung zwar notwendig ist, das Umfrageprogramm den Qualitätsanforderungen der Nutzer jedoch in jeder Hinsicht weitgehend entspricht: die Umfragen werden als äußerst verlässliches und aussagekräftiges Instrument für die Beobachtung makroökonomischer Entwicklungen angesehen. Das zuschussgeförderte Umfrageprogramm kann als kosteneffizient betrachtet werden, und eine Abkehr von den derzeitigen Regelungen zugunsten von Dienstleistungsverträgen oder einem zentralisierten Umfrageszenario würde das Risiko beinhalten, dass wichtige Wirtschaftsinformationen verloren gehen. Ebenso würde eine Einstellung der Kofinanzierung der Umfragen durch die Europäische Kommission vermutlich zum Verlust harmonisierter europäischer Daten führen. Zum künftigen Nutzerbedarf gehören unter anderem eine weitere Aufschlüsselung der Dienstleistungsumfrage, mehr Informationen über die Finanzlage der privaten Haushalte und Unternehmen sowie detailliertere Daten zum Arbeitsmarkt.

7.   Berichterstattung

Die Kommission wird erstmals 2008 einen Bericht über die Umsetzung des Programms im Zeitraum 2006-2008 und sodann alle drei Jahre einen Bericht vorlegen, in dem sie methodologische Entwicklungen sowie den Nutzen der mit dem Programm erhobenen Informationen darlegt.

8.   Schlussfolgerung

Die Ergebnisse der harmonisierten Unternehmer- und Verbraucherumfragen in der EU sind zu einer wichtigen Informationsquelle für all jene geworden, die die Wirtschaftsentwicklung mit Interesse verfolgen: öffentliche Einrichtungen, Unternehmensleitungen, Wissenschaftler und vor allem wirtschaftspolitische Entscheidungsträger auf einzelstaatlicher Ebene und auf der Ebene der EU bzw. des Eurogebiets. Die Umfragedaten sind für die wirtschaftspolitische Überwachung in der EU und für die Verfolgung der Wirtschaftsaussichten der Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Wirtschaftsentwicklung der Kandidatenländer inzwischen unverzichtbar. Die Kommission wird dafür Sorge tragen, dass das Programm diese Funktion auch in Zukunft erfüllt, indem sie es stetig weiterentwickelt und verbessert, damit es weiterhin wesentliche Informationen für die wirtschaftspolitische Entscheidungsfindung in der Europäischen Union liefern kann.


(1)  The European Evaluation Consortium, Evaluation of Business and Consumer Surveys, Final Report, 22. April 2005.

(2)  Die Unternehmer- und Verbraucherumfragen gehören zum jährlichen Arbeitsprogramm der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen und werden durch einen Finanzierungsbeschluss der Kommission genehmigt.


ANHANG

SCHAUBILD: WIRTSCHAFTLICHE EINSCHÄTZUNG, VERTRAUEN DER SEKTOREN UND BIP IM EUROGEBIET

Image


12.10.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 245/9


Angaben der Mitgliedstaaten über staatliche Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen gewährt werden

(2006/C 245/04)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Nummer der Beihilfe

XT 2/06

Mitgliedstaat

Spanien

Region

Gesamtes Hoheitsgebiet

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Pferdehaltungsbetriebe zur Förderung und Entwicklung der Pferdehaltung Schulungsangebote für Beschäftigte in der Pferdehaltung

Rechtsgrundlage

Real Decreto por el que se establecen las bases reguladoras de las subvenciones estatales destinadas al sector equino

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

0,25 Mio. EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2)-(7) der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Amtsblatt und des Inkrafttretens

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 30.6.2007

Zweck der Beihilfe

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen

Nein

Spezifische Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Betroffene Wirtschaftssektoren

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche

Ja

Sonstige Dienstleistungen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación

Dirección General de Ganadería

C/ Alfonso XII, 62

E-28014 Madrid

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XT 6/06

Mitgliedstaat

Italien

Region

Molise, mit unterschiedlichen Beihilfeintensitäten je nach dem Gebiet, in dem die Maßnahme durchgeführt wird

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Mehrjahresprogramm mit Maßnahmen zur Anregung des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs in der Region Molise nach den Naturkatastrophen — Bekanntmachung über die Gewährung von Beihilfen für Handwerksbetriebe

Rechtsgrundlage

Ordinanza del Presidente del Consiglio dei Ministri n. 3268 del 12 marzo 2003, e successive, che ha nominato il Presidente della Regione Molise, Commissario Delegato per gli eccezionali eventi sismici del 31 ottobre 2002 e per quelli meteorologici del gennaio 2003 ed ha previsto, all'art. 15, la predisposizione di un Programma pluriennale d'interventi diretti a favorire la ripresa produttiva nel territorio della Regione Molise.

Tale Programma è stato approvato dalla Giunta regionale del Molise con Deliberazione n. 841 del 9 giugno 2004 e dal Comitato Interministeriale per la Programmazione Economica, con Deliberazione n. 32 del 29 settembre 2004 (pubblicata nella Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana n. 289 del 10 dicembre 2004).

Der Rechtsakt findet sich im genauen Wortlaut auf der Website der Region Molise — www.regione.molise.it — in dem für das mehrjährige Programm zur Förderung der Wiederaufnahme von Wirtschaftsaktivitäten in der Region Molise vorgesehenen Abschnitt

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

Durchschnittsbetrag für drei Jahre

0,17 Mio. EUR

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2)–(7) der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 6.12.2005

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 30.6.2008

Zweck der Beihilfe

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Spezifische Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Betroffene Wirtschaftssektoren

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche:

Ja

Andere Bereiche der verarbeitenden Industrie

Ja

Sonstige Dienstleistungen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Commissario Delegato per l'Attuazione Operativa del Programma ex art. 15

via XXIV Maggio, 130

I-86100 Campobasso

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XT 7/06

Mitgliedstaat

Italien

Region

Molise, mit unterschiedlichen Beihilfeintensitäten je nach dem Gebiet, in dem die Maßnahme durchgeführt wird

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Mehrjahresprogramm mit Maßnahmen zur Anregung des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs in der Region Molise nach den Naturkatastrophen — Ausschreibung für die Gewährung von Beihilfen für Handelsunternehmen

Rechtsgrundlage

Ordinanza del Presidente del Consiglio dei Ministri n. 3268 del 12 marzo 2003, e successive, che ha nominato il Presidente della Regione Molise, Commissario Delegato per gli eccezionali eventi sismici del 31 ottobre 2002 e per quelli meteorologici del gennaio 2003 ed ha previsto, all'art. 15, la predisposizione di un Programma pluriennale d'interventi diretti a favorire la ripresa produttiva nel territorio della Regione Molise.

Tale Programma è stato approvato dalla Giunta regionale del Molise con Deliberazione n. 841 del 9 giugno 2004 e dal Comitato Interministeriale per la Programmazione Economica, con Deliberazione n. 32 del 29 settembre 2004 (pubblicata nella Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana n. 289 del 10 dicembre 2004)

Der Rechtsakt findet sich im genauen Wortlaut auf der Website der Region Molise — www.regione.molise.it — in dem für das mehrjährige Programm zur Förderung der Wiederaufnahme von Wirtschaftsaktivitäten in der Region Molise vorgesehenen Abschnitt

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

Durchschnittsbetrag für drei Jahre

0,17 Mio. EUR

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2)–(7) der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 7.12.2005

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 30.6.2008

Zweck der Beihilfe

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Spezifische Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Ausbildungsbeihilfen gewährt werden dürfen

 

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche:

Ja

Andere: Handel

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Commissario Delegato per l'Attuazione Operativa del Programma ex art. 15

via XXIV Maggio, 130

I-86100 Campobasso

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XT 9/06

Mitgliedstaat

Italien

Region

Toskana

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Beihilferegelung für Sprachkurse für interessierte Unternehmen in der Provinz Prato

Rechtsgrundlage

Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen

Deliberazione della Giunta camerale n. 11 del 1o febbraio 2006

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

60 000 EUR

Einzelbeihilfe

1 500 EUR je Unternehmen

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2)–(7) der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 1.3.2006

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Spezifische Ausbildungsmaßnahmen

Nein

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Ausbildungsbeihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Camera di Commercio Industria Artigianato Agricoltura di Prato

Via Valentini, 14

I-59100 Prato

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XT 13/06

Mitgliedstaat

Italien

Region

Molise, mit unterschiedlichen Beihilfeintensitäten je nach dem Gebiet, in dem die Maßnahme durchgeführt wird

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

Mehrjahresprogramm mit Maßnahmen zur Anregung des wirtschaftlichen Wiederaufschwungs in der Region Molise nach den Naturkatastrophen — Ausschreibung für die Gewährung von integrierten Erleichterungen für Unternehmen

Rechtsgrundlage

Ordinanza del Presidente del Consiglio dei Ministri n. 3268 del 12 marzo 2003, e successive, che ha nominato il Presidente della Regione Molise, Commissario Delegato per gli eccezionali eventi sismici del 31 ottobre 2002 e per quelli meteorologici del gennaio 2003 ed ha previsto, all'art. 15, la predisposizione di un Programma pluriennale d'interventi diretti a favorire la ripresa produttiva nel territorio della Regione Molise.

Tale Programma è stato approvato dalla Giunta regionale del Molise con Deliberazione n. 841 del 9 giugno 2004 e dal Comitato Interministeriale per la Programmazione Economica, con Deliberazione n. 32 del 29 settembre 2004 (pubblicata nella Gazzetta Ufficiale della Repubblica Italiana n. 289 del 10 dicembre 2004)

Der Rechtsakt findet sich im genauen Wortlaut auf der Website der Region Molise — www.regione.molise.it — in dem für das mehrjährige Programm zur Förderung der Wiederaufnahme von Wirtschaftsaktivitäten in der Region Molise vorgesehenen Abschnitt

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

Durchschnittsbetrag für drei Jahre

0,53 Mio. EUR

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 (2)–(7) der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

Ab dem 16.2.2006

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 30.6.2008

Zweck der Beihilfe

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Spezifische Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Betroffene Wirtschaftssektoren

Förderung beschränkt auf folgende Wirtschaftsbereiche:

Ja

Andere Bereiche der verarbeitenden Industrie

Ja

Sonstige Dienstleistungen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Commissario Delegato per l'Attuazione Operativa del Programma ex art. 15

via XXIV Maggio, 130

I-86100 Campobasso

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung

Ja

 


Nummer der Beihilfe

XT 17/06

Mitgliedstaat

Malta

Region

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

My Web for Industry

Rechtsgrundlage

Malta Enterprise Act (Cap. 463)

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Beihilferegelung

Gesamtbetrag pro Jahr

70 000 EUR

Darlehensbürgschaft

 

Einzelbeihilfe

Gesamtbetrag der Beihilfe

 

Darlehensbürgschaft

 

Beihilfehöchstintensität

In Einklang mit Artikel 4 Absätze 2-7 der Verordnung

Ja

 

Bewilligungszeitpunkt

15.3.2006

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe

Bis zum 31.12.2006

Zweck der Beihilfe

Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen

Ja

Spezifische Ausbildungsmaßnahmen

Nein

Betroffene Wirtschaftssektoren

Alle Wirtschaftsbereiche, in denen Ausbildungsbeihilfen gewährt werden dürfen

Ja

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

Malta Enterprise

Enterprise Centre, Industrial Estate

MT-San Gwann SGN 09

Einzelbeihilfen für größere Vorhaben

In Einklang mit Artikel 5 der Verordnung

 

 


Beihilfe Nr

XT 54/03

Mitgliedstaat

(Vereinigtes Königreich und) Republik Irland

Region

32 Landkreise (Counties) von Irland — Nordirland und Republik Irland

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens

FOCUS

Rechtsgrundlage

British/Irish Agreement Act 1999 Section 2.3 Part 7 of Annex 2 of the Act empowers InterTradeIreland to invest, lend or grant aid for the purposes of its function.

Voraussichtliche jährliche Ausgaben der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe

Maximale Kosten je Unternehmen

2002: 25 400 GBP

2003: 25 400 GBP

Höchstfinanzierungselement insgesamt

2002: 254 000 GBP

2003: 254 000 GBP

Anmerkungen: Zwischen 2002-2004 werden 20 Projekte eingerichtet und durchgeführt. Die Kosten je Projekt liegen bei 25 400 GBP über einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Summe von 25 400 GBP wird in vierteljährlichen Raten während 12 Monaten gezahlt. Die jährlichen Aufwendungen für 20 Projekte des FOCUS- Plans werden so berechnet, dass die Projekte Mitte 2002 beginnen und Mitte 2003 abgeschlossen sein werden. Die Ausgaben werden damit über die beiden Jahre verteilt.

Gesamtfinanzierungselement für 20 Projekte über 2 Jahre = 508 000 GBP. Dies entspricht 65% der gesamten Projektkosten, wobei die verbleibenden 35% von den teilnehmenden Unternehmen selbst aufgebracht werden

Beihilfehöchstintensität

Bis maximal 25 400 GBP Unterstützung je Projekt pro Jahr, was einer Beihilfeintensität von 65 % entspricht

Bewilligungszeitpunkt, Laufzeit:

Die vorgeschlagene Regelung soll für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Bewilligungsdatum gelten.

Einzelunternehmen haben Anrecht auf Unterstützung für maximal 12 Monate

Zweck der Beihilfe

Der Zweck der Beihilfe ist die Ausbildung hochqualifizierter Akademiker in Verkauf und Marketing zur Vorbereitung auf zukünftige Führungsaufgaben. Die Ausbildungsmaßnahmen sind allgemeiner Natur, da sie für sämtliche teilnehmenden Akademiker gleich sind und gewerbeübergreifende Fertigkeiten vermitteln.

Es wird beabsichtigt, dass das FOCUS-Programm den teilnehmenden Akademikern eine teilweise oder vollständige Anerkennung durch eine Mitgliedschaft in einer beruflichen Einrichtung wie dem Chartered Institute of Marketing und/oder The Marketing Institute of Ireland verschafft

Betroffene Wirtschaftssektoren

alle Sektoren

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

InterTradeIreland

The Old Gasworks Business Park

Kilmorey Street

Newry

Co Down

Irlande du Nord

BT34 2DE

United Kingdom