ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 70

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

49. Jahrgang
22. März 2006


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Mitteilungen

 

Rat

2006/C 070/1

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend

1

 

Kommission

2006/C 070/2

Euro-Wechselkurs

3

2006/C 070/3

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4059 — Swiss Re/GE Insurance Solutions) ( 1 )

4

2006/C 070/4

Liste der von der Kommission angenommenen KOM-Dokumente mit Ausnahme der Legislativvorschläge

5

 

II   Vorbereitende Rechtsakte

 

Kommission

2006/C 070/5

Liste der von der Kommission angenommenen Legislativvorschläge

6

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


I Mitteilungen

Rat

22.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 70/1


Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend

(2006/C 70/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG

1.

des auf der Tagung des Europäischen Rates vom 23./24. März 2000 in Lissabon festgelegten und auf der Tagung des Europäischen Rates vom 23./24. März 2001 in Stockholm bekräftigten Ziels, die Europäische Union „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu macheneinem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen“;

2.

des von der Kommission am 21. November 2001 angenommenen Weißbuchs mit dem Titel „Neuer Schwung für die Jugend Europas (1), in dem anerkannt wird, dass „mit dieser Strategie neue Ziele für verschiedene Politikbereiche gesetzt wurden, die in engem Zusammenhang mit der Jugendpolitik stehen, darunter Bildung, Beschäftigung, Information und Bürgergesellschaft“;

3.

des Grünbuchs vom 21. März 2005 mit dem Titel „Angesichts des demografischen Wandelseine neue Solidarität zwischen den Generationen“, in dem erklärt wird, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, wenn es um die Integration Jugendlicher ins Erwerbsleben und die Begleitung ihres durch den Wechsel zwischen Beschäftigung, Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Requalifizierung und Höherqualifizierung nicht mehr „linear“ verlaufenden beruflichen Werdegangs geht;

4.

der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22./23. März 2005 zur Annahme des Europäischen Pakts für die Jugend als einem der Instrumente, die zur Verwirklichung der Wachstums- und Beschäftigungsziele von Lissabon beitragen, eines Instruments, das die allgemeine und berufliche Bildung, die Mobilität sowie die berufliche und soziale Eingliederung der europäischen Jugend verbessern und zugleich die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienleben erleichtern soll;

5.

der Mitteilung der Kommission vom 30. Mai 2005 über europäische Politiken im Jugendbereich mit dem Titel „Die Anliegen Jugendlicher in Europa aufgreifenUmsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung der aktiven Bürgerschaft (2);

6.

der von der Kommission vorgeschlagenen und vom Rat gebilligten Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) (3), die von den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind und über die in ihren nationalen Reformprogrammen Bericht zu erstatten ist;

7.

der Mitteilung der Kommission vom 10. November 2005 mit dem Titel „Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung: ein elementarer Beitrag zum Wohlstand und zum sozialem Zusammenhalt in Europa (4);

8.

der Entschließung des Rates vom 15. November 2005 über Maßnahmen zur Berücksichtigung der Anliegen Jugendlicher in Europa — Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung eines aktiven Bürgersinns (5);

9.

der Mitteilung der Kommission vom 22. Dezember 2005 mit dem Titel „Zusammenarbeiten, zusammen mehr erreichen: ein neuer Rahmen für die offene Koordinierung der Sozialschutzpolitik und der Eingliederungspolitik in der Europäischen Union (6);

10.

des Jährlichen Fortschrittsberichts der Kommission vom 25. Januar 2006 über die Verwirklichung der Lissabonner Strategie mit seinen Anhängen, der sich auf die der Kommission im Herbst 2005 vorgelegten nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten stützt —

UNTERSTREICHEN,

11.

dass junge Menschen eine wertvolle Ressource sowohl für die Gegenwart als auch für die Zukunft darstellen und zu Kreativität, Innovation und unternehmerischer Tätigkeit beitragen welche Europa benötigt, um die Ziele der Lissabonner Strategie erreichen zu können;

12.

dass junge Menschen insbesondere beim Zugang zum Arbeitsmarkt zahlreichen Herausforderungen gegenüber stehen, wobei die Jugendarbeitslosigkeit durchschnittlich doppelt so hoch ist wie die Gesamtrate innerhalb der EU;

13.

die Bedeutung, die einer jugendspezifischen Perspektive im Rahmen der Lissabonner Strategie zukommen kann, und den zentralen Beitrag, den die Durchführung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“, die offene Koordinierungsmethode im Bereich Sozialschutz und soziale Integration, die Strukturfonds, die europäischen Forschungsrahmenprogramme sowie andere relevante Instrumente wie etwa das Programm für lebenslanges Lernen, das Programm „Jugend“ und das künftige Programm „Jugend in Aktion“ bei der Erreichung der Ziele des Pakts für die Jugend leisten können;

14.

dass die soziale Eingliederung junger Menschen, insbesondere jener, die benachteiligten Gruppen angehören, gefördert werden muss, damit der soziale Zusammenhalt gestärkt wird;

15.

dass für junge Menschen eine Politik wichtig ist, die insbesondere in Anbetracht der Herausforderungen des demografischen Wandels auf die Vereinbarkeit von Berufsleben und Familienleben abzielt;

16.

dass dem außerschulischen und informellen Lernen und der Mobilität junger Menschen mit Unterstützung durch Instrumente wie das Programm „Jugend“ und das künftige Programm „Jugend in Aktion“ (2007–2013) eine wesentliche Bedeutung dafür zukommt, jungen Menschen bei der Entwicklung vielseitiger Fähigkeiten und Kompetenzen zu helfen;

17.

die Bedeutung der Förderung eines strukturierten Dialogs mit jungen Menschen, Jugendorganisationen und allen, die im Jugendbereich auf allen Ebenen tätig sind;

SIND DER AUFFASSUNG, dass

18.

zwar die Reaktion auf den Pakt für die Jugend — wie im Jährlichen Fortschrittsbericht der Kommission von 2006 erläutert — in den meisten Mitgliedstaaten ermutigend war, dass jedoch noch dringende Maßnahmen erforderlich sind, um den Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt im Einklang mit dem Pakt zu erleichtern;

19.

durch die Annahme des Europäischen Pakts für die Jugend die Einbeziehung der für Jugendfragen zuständigen Ministerien stärker in den Lissabon-Prozess einbezogen wurden, was gemäß dem vom Europäischen Rat formulierten Auftrag zu einer besseren internen Koordinierung und zur stärkeren durchgängigen Berücksichtigung der Jugendfragen bei der Entwicklung politischer Maßnahmen in Bezug auf Beschäftigung, soziale Eingliederung, allgemeine und berufliche Bildung sowie Mobilität geführt hat;

20.

viele Mitgliedstaaten zwar in ihren nationalen Reformprogrammen ausdrücklich Bezug auf den Pakt nehmen bzw. in diese Programme Maßnahmen im Einklang mit dem Pakt aufnehmen, eine bessere Durchsetzung der Ziele des Pakts und eine deutlichere Herausstellung des Pakts in den nationalen Reformprogrammen und im Jährlichen Fortschrittsbericht der Kommission jedoch zu mehr Kohärenz, größerer Wirksamkeit und klarerer Überwachung der Maßnahmen für junge Menschen führen und dazu beitragen würden, die Kenntnisse und das Fachwissen über die verschiedenen Bereiche des Pakts und die Verbindungen zwischen ihnen auszubauen;

21.

zwar Fortschritte erzielt wurden, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten die Maßnahmen zur Durchführung des Pakts aber verstärken sollten, indem sie

die Beschäftigungslage junger Menschen durch Förderung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und ihres Unternehmergeists und durch Unterstützung beim Übergang von der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Arbeitsleben verbessern;

sicherstellen, dass junge Menschen mit weniger Möglichkeiten bei den nationalen Strategien für Bestätigung und soziale Eingliederung Vorrang genießen;

die Zahl der Schulabbrecher verringern und eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Transparenz und der Anerkennung des Wertes von außerschulischem und informellem Lernen entwickeln;

22.

die Mitgliedstaaten und die Kommission auch Maßnahmen in anderen Bereichen des Pakts entwickeln und fördern sollten, indem sie

Maßnahmen zur Förderung der Mobilität junger Menschen ergreifen, insbesondere durch die Ausräumung bestehender Hindernisse, und der bedeutenden Rolle Rechnung tragen, die die Mobilität bei der Entwicklung des Potenzials junger Menschen und bei dem Bemühen spielt, die Europäische Union näher an junge Menschen heranzuführen;

es jungen Eltern ermöglichen, Arbeits- und Familienleben zu vereinbaren, insbesondere durch den Ausbau des Kinderbetreuungsnetzes und die Entwicklung innovativer Formen der Arbeitsorganisation;

ERSUCHEN DEN EUROPÄISCHEN RAT,

23.

weitere Fortschritte in Bezug auf Maßnahmen für junge Menschen durch die Einbeziehung des Europäischen Pakts für die Jugend in die Lissabonner Strategie zu fördern;

24.

die Mitgliedstaaten aufzurufen, die Querverbindungen zwischen den politischen Maßnahmen in Bezug auf allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, soziale Eingliederung und Mobilität zu stärken, damit wirksamere sektorübergreifende Strategien für junge Menschen entwickelt werden können;

25.

die Mitgliedstaaten und die Kommission aufzurufen, bei der Ausarbeitung der nationalen Reformprogramme bzw. im jährlichen Fortschrittsbericht im Rahmen der Lissabonner Strategie systematischer und sichtbarer über den Pakt zu berichten, um die Überwachung der erzielten Fortschritte zu erleichtern;

26.

seine Aufforderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten zu bekräftigen, die jungen Menschen und die Jugendorganisationen auf allen Ebenen in die Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend einzubeziehen.


(1)  Dok. 14441/01 – KOM(2001) 681 endgültig.

(2)  Dok. 9679/05 – KOM(2005) 206 endgültig.

(3)  Dok. 8008/05 – KOM(2005) 141 endgültig.

(4)  Dok. 13415/1/05 REV 1 – KOM(2005) 549 endgültig.

(5)  ABl. C 292 vom 24.11.2005, S. 5.

(6)  Dok. 5070/06 – KOM(2005) 706 endg.


Kommission

22.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 70/3


Euro-Wechselkurs (1)

21. März 2006

(2006/C 70/02)

1 Euro=

 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,2144

JPY

Japanischer Yen

141,61

DKK

Dänische Krone

7,4628

GBP

Pfund Sterling

0,69420

SEK

Schwedische Krone

9,3730

CHF

Schweizer Franken

1,5738

ISK

Isländische Krone

85,18

NOK

Norwegische Krone

7,9530

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CYP

Zypern-Pfund

0,5756

CZK

Tschechische Krone

28,578

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

263,81

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,6960

MTL

Maltesische Lira

0,4293

PLN

Polnischer Zloty

3,8964

RON

Rumänischer Leu

3,5147

SIT

Slowenischer Tolar

239,57

SKK

Slowakische Krone

37,473

TRY

Türkische Lira

1,6260

AUD

Australischer Dollar

1,6903

CAD

Kanadischer Dollar

1,4143

HKD

Hongkong-Dollar

9,4234

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,9489

SGD

Singapur-Dollar

1,9635

KRW

Südkoreanischer Won

1 175,96

ZAR

Südafrikanischer Rand

7,6617

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

9,7482

HRK

Kroatische Kuna

7,3530

IDR

Indonesische Rupiah

11 069,26

MYR

Malaysischer Ringgit

4,488

PHP

Philippinischer Peso

62,080

RUB

Russischer Rubel

33,6410

THB

Thailändischer Baht

47,131


(1)  

Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


22.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 70/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4059 — Swiss Re/GE Insurance Solutions)

(2006/C 70/03)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 15. März 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Swiss Reinsurance Company („Swiss Re“, Schweiz) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über einen wesentlichen Teil des Direkt- und Rückversicherungsgeschäfts von General Electric Company („GE IS“, USA) durch Kauf von Anteilsrechten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Swiss Re: weltweites Angebot von sowohl traditionellen Lebens- und Nichtlebens-rückversicherungsdienstleistungen als auch direkten Lebens- und Nichtlebensversicherungsdienstleistungen;

GE IS: weltweites Angebot von sowohl traditionellen Lebens- und Nichtlebens-rückversicherungsdienstleistungen als auch direkten Nichtlebensversicherungsdienstleistungen.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4059 — Swiss Re/GE Insurance Solutions, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


22.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 70/5


Liste der von der Kommission angenommenen KOM-Dokumente mit Ausnahme der Legislativvorschläge

(2006/C 70/04)

Dokument

Teil

Datum

Titel

KOM(2005) 133

 

12.4.2005

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele — Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit

KOM(2005) 290

 

29.6.2005

Mitteilung der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen: Zivilgesellschaftlicher Dialog zwischen der EU und den Kandidatenländern

KOM(2005) 320

 

14.7.2005

Mitteilung der Kommission: Bericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 und die sich aus ihrer Anwendung ergebende Lage

KOM(2005) 532

 

25.10.2005

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament — Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Der Beitrag der Steuer- und Zollpolitik zur Lissabon-Strategie

KOM(2005) 585

 

23.11.2005

Mitteilung der Kommission: Drittes Paket „Seeverkehrssicherheit“

KOM(2005) 626

 

6.12.2005

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Ergebnisse der Konsultation zum Grünbuch über die Beschaffung von Verteidigungsgütern und über künftige Initiativen der Kommission

KOM(2005) 668

 

21.12.2005

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat, Bericht über die Umsetzung der Kommissionsreform: Das Mandat ist erfüllt — Die Reform geht weiter

KOM(2005) 669

 

21.12.2005

Mitteilung der Kommission: Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung

KOM(2005) 675

 

21.12.2005

Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Zweiter Bericht über die Anwendung der Richtlinie 93/7/EWG des Rates über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern

KOM(2005) 696

 

23.12.2005

Grünbuch über Kompetenzkonflikte und den Grundsatz ne bis in idem in Strafverfahren

KOM(2005) 699

 

23.12.2005

Bericht der Kommission an die Haushaltsbehörde über die Garantien aus dem Gesamthaushaltsplan Stand: 30. Juni 2005

KOM(2005) 701

 

23.12.2005

Bericht der Kommission: Bericht über Phare, die Heranführungsinstrumente und die Übergangsfazilität 2004

KOM(2005) 706

 

22.12.2005

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Zusammenarbeiten, zusammen mehr erreichen: ein neuer Rahmen für die offene Koordinierung der Sozialschutzpolitik und der Eingliederungspolitik in der Europäischen Union

KOM(2005) 710

 

23.12.2005

Bericht der Kommission an den Rat über die Zukunft der Europäischen Agentur für Wiederaufbau

Diese Texte sind einsehbar auf EUR-Lex: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/


II Vorbereitende Rechtsakte

Kommission

22.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 70/6


Liste der von der Kommission angenommenen Legislativvorschläge

(2006/C 70/05)

Dokument

Teil

Datum

Titel

KOM(2005) 498

 

17.10.2005

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung und Aktualisierung der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck

KOM(2005) 510

1

22.12.2005

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Thailand

KOM(2005) 510

2

22.12.2005

Vorschlag für eine Verordnung des Rates betreffend die Durchführung des von der EG im Anschluss an die Verhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des GATT 1994 geschlossenen Abkommens und zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif

KOM(2005) 539

 

17.2.2006

Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates im Hinblick auf den zeitlichen Rahmen der Preiserhebung für den harmonisierten Verbraucherpreisindex

KOM(2005) 586

 

23.11.2005

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten

KOM(2005) 590

 

23.11.2005

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Grundsätze für die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr und zur Änderung der Richtlinien 1999/35/EG und 2002/59/EG

KOM(2005) 592

 

23.11.2005

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haftung von Beförderern von Reisenden auf See und im Binnenschiffsverkehr bei Unfällen

KOM(2005) 634

 

21.12.2005

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung sauberer Straßenfahrzeuge

KOM(2005) 650

 

15.12.2005

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnis anzuwendende Recht (Rom I)

KOM(2005) 667

 

21.12.2005

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle

KOM(2005) 674

 

20.12.2005

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1975/2004 und (EG) Nr. 1976/2004 zur Ausweitung der endgültigen Antidumping- und Ausgleichszölle auf die Einfuhren von Folien aus Polyethylenterephthalat (PET) mit Ursprung in Indien auf die Einfuhren von aus Brasilien und aus Israel versandten Folien aus Polyethylenterephthalat (PET), ob als Ursprungserzeugnisse Brasiliens oder Israels angemeldet oder nicht

KOM(2005) 687

 

22.12.2005

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Genehmigung des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft zu der am 2. Juli 1999 in Genf abgeschlossenen Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle

KOM(2005) 704

 

10.1.2006

Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Ermächtigung Litauens, eine von Artikel 21 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern abweichende Regelung anzuwenden

KOM(2005) 711

 

26.1.2006

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Weinsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China

Diese Texte sind einsehbar auf EUR-Lex: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/