ISSN 1725-2407 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 311 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
48. Jahrgang |
Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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I Mitteilungen |
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Rat |
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2005/C 311/1 |
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Kommission |
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2005/C 311/2 |
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2005/C 311/3 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss (Sache COMP/M.3959 — Goldman Sachs/Ihr Platz) ( 1 ) |
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2005/C 311/4 |
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2005/C 311/5 |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR |
DE |
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I Mitteilungen
Rat
9.12.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 311/1 |
EU-Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels
(2005/C 311/01)
1. |
Nummer 1.7.1 des Haager Programms verpflichtet die Kommission und den Rat, im Jahr 2005 einen Plan auszuarbeiten, damit gemeinsame Normen, vorbildliche Verfahrensweisen und Mechanismen zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels entwickelt werden können. Allgemeine Grundsätze für die Umsetzung des Aktionsplans Ziel eines solchen Plans sollte es sein, das Engagement der EU und der Mitgliedstaaten für die Verhütung und Bekämpfung eines auf Ausbeutung jeglicher Art ausgerichteten Menschenhandels und für den Schutz, die Unterstützung und die Rehabilitierung der Opfer zu stärken. Als Grundlage eines solchen Plan sollte anerkannt werden, dass ein wirksames Vorgehen gegen den Menschenhandel einen integrierten Ansatz erfordert, der sich auf die Achtung der Menschenrechte stützt und die globale Ausdehnung des Phänomens berücksichtigt. Bei einem solchen Ansatz bedarf es abgestimmter politischer Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, Außenbeziehungen, Entwicklungszusammenarbeit, soziale Angelegenheiten und Beschäftigung, Gleichstellung und Nichtdiskriminierung; auch ein breiter öffentlich-privater Dialog dürfte diesem Ansatz zu Gute kommen. Die beigefügte Maßnahmentabelle wurde vor dem Hintergrund dieser Überlegungen erstellt. Der Aktionsplan wird regelmäßig überprüft, überarbeitet und aktualisiert werden. Bei der ebenfalls regelmäßig zu überprüfenden und zu aktualisierenden Umsetzung der Maßnahmentabelle gelten die unten dargelegten allgemeinen Grundsätze. Auch diese Grundsätze […] können einer regelmäßigen Prüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass sie im Zuge der Umsetzung des Aktionsplans weiterhin genau der Position der Mitgliedstaaten entsprechen. |
2. |
Das Vorgehen der EU sollte vorrangig darauf ausgerichtet werden, unser kollektives Verständnis der Probleme zu verbessern und diese im Interesse der größtmöglichen Effizienz mit gemeinsamen Kräften anzugehen
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3. |
Die EU erkennt die Bedeutung eines auf Menschenrechte und auf die Bedürfnisse der Opfer ausgerichteten Ansatzes an
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4. |
Die EU sollte ihre operativen Maßnahmen gegen den Menschenhandel intensivieren
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5. |
Die Mitgliedstaaten sollten weitere und gezieltere Möglichkeiten zur Verbesserung der Zusammenarbeit ermitteln
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ANLAGE
TABELLE ÜBER MASSNAHMEN FÜR DEN EU-PLAN ÜBER BEWÄHRTE VORGEHENSWEISEN, NORMEN UND VERFAHREN ZUR BEKÄMPFUNG UND VERHÜTUNG DES MENSCHENHANDELS
1. KOORDINIERUNG DES VORGEHENS DER EU
Ziel |
Maßnahme |
Zeitrahmen |
Zuständige Stelle |
Bewertungsinstrument/Indikator |
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März 2006 |
Mitgliedstaaten/Vorsitz |
Mitgliedstaaten haben Informationen bis Ende April 2006 an den Vorsitz und die Kommission weitergeleitet. Außerdem sollte Europol Informationen erhalten, insbesondere für die kontinuierliche Arbeit, die es zur Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der organisierten Kriminalität leistet. |
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Angelaufen |
Kommission |
Kommission evaluiert die gegenwärtigen Förderbewegungen und räumt Anträgen betreffend die Bekämpfung des Menschenhandels soweit möglich nach den im Aktionsplan genannten Prioritäten Vorrang ein. |
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Angelaufen |
Kommission und Mitgliedstaaten |
Kommission evaluiert Vorschläge für künftige Förderbewegungen und gewährt im Zuge der Aushandlung/Überarbeitung von Vorschlägen mit Mitgliedstaaten und Europäischem Parlament der Bekämpfung des Menschenhandels im Einklang mit den Vorgaben des Aktionsplans soweit wie möglich Vorrang. |
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Einmal jährlich |
Rat und Kommission |
Debatte findet statt. |
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Bis Ende 2006 |
Rat |
Abschluss der Protokolle. |
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Bis Ende 2006 |
Kommission soll Vorschläge unterbreiten. |
Dem Rat werden bis Ende 2006 Vorschläge unterbreitet, die auch eine Prüfung der Möglichkeiten für einen Mechanismus zur gegenseitigen Begutachtung der politischen Maßnahmen und der Praxis bei der Bekämpfung des Menschenhandels umfassen können. |
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Bis Ende 2007 |
Kommission und Mitgliedstaaten |
Bilanz des Stands der Ratifizierung/des Abschlusses in den einzelnen Mitgliedstaaten. |
2. ERFASSUNG DES PROBLEMS
Ziel |
Maßnahme |
Zeitrahmen |
Zuständige Stelle |
Bewertungsinstrument/Indikator |
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Herbst 2006 |
Kommission (Eurostat) und Europol. Ferner wäre zu prüfen, ob der künftigen EU-Agentur für Grundrechte und dem Europäischen Migrationsnetz anschließend eine Rolle im Rahmen dieser Arbeiten zukommen sollte. |
Festlegung der Leitlinien. |
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Herbst 2006 |
Mitgliedstaaten/Vorsitz/Kommission |
Aufnahme einer Konsultation und ggf. Erstellung eines unionsweiten Fragenkatalogs zur Erfassung bestehender Daten und Schätzungen. |
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Herbst 2006 |
Europäisches Migrationsnetz |
Verfügbarkeit eines gemeinsamen Forschungsmodells |
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Ende 2006 |
Vorsitz |
Sitzung wird einberufen (veranstaltet von Kommission oder Vorsitz). |
3. VORBEUGUNG DES MENSCHENHANDELS
Ziel |
Maßnahme |
Zeitrahmen |
Zuständige Stelle |
Bewertungsinstrument/Indikator |
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Angelaufen |
Mitgliedstaaten/Kommission |
Kommission richtet Seminar zur Erhebung von Informationen und zum Austausch bewährter Vorgehensweisen in diesem Bereich aus. Das Seminar könnte zur Ausarbeitung einschlägiger Indikatoren führen. |
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Angelaufen |
Mitgliedstaaten/Kommission |
Kommission richtet Seminar zur Erhebung von Informationen und zum Austausch bewährter Vorgehensweisen in diesem Bereich aus. Das Seminar könnte zur Ausarbeitung einschlägiger Indikatoren führen. |
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Mitte 2006 |
Rat/Kommission |
Material für die Kampagne bis Ende 2006 verfügbar. Evaluierung bis Ende 2007. |
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Ende 2006 |
Koordinierung durch Vorsitz |
Kontakte bis Ende Juni 2006 der MDG „Organisierte Kriminalität“ gemeldet. |
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Mitte 2006 |
Vorsitz |
Seminar stattgefunden. Veröffentlichung von Empfehlungen, die auch den Erfolg des Ansatzes und den Nutzen einer Ausweitung auf andere Sektoren der Transportindustrie, d.h. Fährenbetreiber usw., berücksichtigen. |
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Angelaufen |
Vorsitz mit Kommission und Europäischem Parlament |
Bericht des Vorsitzes bis Ende 2006 über Verhandlungsfortschritte bzw. Stand der Umsetzung im Falle der Annahme des Instruments |
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Ende 2006 |
Koordinierung durch Vorsitz |
Schlussfolgerungen der Konferenz verbreitet. |
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Ende 2006 |
Mitgliedstaaten |
Sensibilisierung der mit der Erteilung von Visa befassten Beamten. Vorsitze berichten bis Ende 2006 über die Erörterungen in den örtlichen (…) Konsular-Arbeitsgruppen und Sitzungen der Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen und über etwaige wichtige Trends. |
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Ende 2006 |
FRONTEX |
Von der FRONTEX erstellte jährliche Arbeitsprogramme und Jahresberichte mit detaillierten Angaben zu den Arbeiten im Bereich Menschenhandel. |
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Möglichst bald |
Kommission und Mitgliedstaaten. |
Biometrik eingeführt |
4. MINDERUNG DER NACHFRAGE
Ziel |
Maßnahme |
Zeitrahmen |
Zuständige Stelle |
Bewertungsinstrument/Indikator |
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Ende 2006 |
Rat mit Kommission |
Arbeitsgruppe vor Ende 2006 zusammengetreten und Mandat vereinbart |
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Ende 2006 |
Koordinierung durch den Vorsitz (bewährte Vorgehensweisen werden dem Vorsitz mitgeteilt), mit Unterstützung durch die Mitgliedstaaten. |
Mitgliedstaaten unterrichten den Vorsitz bis Ende 2006 über bewährte Vorgehensweisen, gegebenenfalls mit Kopie an Europol. |
5. ERMITTLUNG UND STRAFVERFOLGUNG
Ziel |
Maßnahme |
Zeitrahmen |
Zuständige Stelle |
Bewertungsinstrument/Indikator |
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Bis Juni 2006 |
Mitgliedstaaten und Europol |
Berichterstattung Europols an seinen Verwaltungsrat über Bereitstellung von Informationen der Mitgliedstaaten und über den Stand der allgemeinen Zusammenarbeit mit Interpol. |
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April 2006 |
Mitgliedstaten (nach Bereitstellung der OCTA durch Europol) |
Europol legt OCTA vor. Mitgliedstaaten nutzen sie zur Planung der operativen Prioritäten. |
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Juni 2006 |
Europol und Mitgliedstaaten über den Rat. |
Networking-Event veranstaltet. Berichterstattung Europols an seinen Verwaltungsrat über künftige externe Vereinbarungen. |
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Juni 2006 |
Mitgliedstaaten und Europol |
Berichterstattung Europols an die Ratsgremien über weitere Entwicklungen. |
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Juni 2006 |
Europol und FRONTEX |
Berichterstattung von Europol und FRONTEX an die Ratsgremien. |
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Ende 2006 |
CEPOL |
Regelmäßige Berichterstattung der CEPOL an die MDG über den Sachstand. Der CEPOL-Jahresbericht an den Rat soll ausdrücklich auf diese Arbeiten eingehen. |
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Angelaufen |
PCTF/Europol Fachdienststelle (Centre of Excellence) |
Frage in strategischen Sitzungen der Task Force der Polizeichefs (PCTF) zu erörtern. |
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Erster Bericht bis Dezember 2006 |
PCTF/Europol |
Empfehlungen berücksichtigt bei der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms für Europol und bei der Überarbeitung der COSP-Strategie |
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Erster Bericht bis Dezember 2006 |
PCTF |
Regelmäßige Aussprache in den strategischen Sitzungen der PCTF, gegebenenfalls mit Empfehlungen an den Rat. |
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Mitte 2006 oder früher, falls möglich |
PCTF |
PCTF erstattet Bericht und prüft das Handbuch in ihrer strategischen Sitzung 2006. |
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Ende 2006 |
Mitgliedstaaten/Eurojust |
Eurojust berichtet dem Rat im Rahmen ihres Jahresberichts über die im Bereich Menschenhandel durchgeführten Ermittlungen, an denen Eurojust beteiligt war |
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Ende 2006 |
Vorsitz/Eurojust/Europäisches Justizielles Netz |
Kontakte zum Aufbau des Netzes hergestellt. |
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Mitte 2007 |
Europäische Justizielles Netz in Partnerschaft mit Eurojust und der Europäischen Rechtsakademie (ERA). |
Wirksame, effektive und sachkundige Verwaltung der Falldossiers. Das Europäische Justizielle Netz soll diesbezüglich Verbesserungsvorschläge unterbreiten. |
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Ende 2006 |
Kommission und Mitgliedstaaten |
Evaluierung des Rahmenbeschlusses des Rates durch die Kommission abgeschlossen. |
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Ende 2007 |
Kommission |
Dokument verbreitet. |
6. SCHUTZ UND UNTERSTÜTZUNG DER OPFER DES MENSCHENHANDELS
Ziel |
Maßnahme |
Zeitrahmen |
Zuständige Stelle |
Bewertungsinstrument/Indikator |
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Mitte 2006 |
Kommission und Vorsitz |
Seminar stattgefunden und Schlussfolgerungen veröffentlicht |
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Mitte 2006 |
Vorsitz mit Unterstützung der Kommission |
Konferenz veranstaltet |
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Ende 2006 |
Vorsitz mit Unterstützung der Kommission |
Verzeichnis veröffentlicht |
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Ende 2006 (Übermittlung der Vorschläge an den Vorsitz und die Kommission) |
Kommission und Vorsitz |
Vorsitz erstattet Bericht darüber, ob Vorschläge für Änderungen eingereicht wurden. |
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Bis Ende 2006 |
Kommission und Mitgliedstaaten |
Protokoll erstellt |
7. RÜCKKEHR UND WIEDEREINGLIEDERUNG
Ziel |
Maßnahme |
Zeitrahmen |
Zuständige Stelle |
Bewertungsinstrument/Indikator |
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Herbst 2006 |
Mitgliedstaaten/Vorsitz |
Bis Mitte 2006: Mitgliedstaaten und Vorsitz haben Informationen ausgetauscht; bis Ende 2006: Übersicht über verfügbare Dienste liegt vor. |
8. AUSSENBEZIEHUNGEN
Ziel |
Maßnahme |
Zeitrahmen |
Zuständige Stelle |
Bewertungsinstrument/Indikator |
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Angelaufen |
Kommission |
Bis Mitte 2006: Prüfung — durch die Kommission — des aktuellen Stands der Strategien und Initiativen zur Bekämpfung des Menschenhandels im Rahmen der Beziehungen zu Drittstaaten. |
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Angelaufen |
Kommission und Vorsitz |
Strategie gewährt Bekämpfung des Menschenhandels Vorrang. |
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Kommission
9.12.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 311/13 |
Euro-Wechselkurs (1)
8. Dezember 2005
(2005/C 311/02)
1 Euro=
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Währung |
Kurs |
USD |
US-Dollar |
1,1764 |
JPY |
Japanischer Yen |
141,82 |
DKK |
Dänische Krone |
7,4491 |
GBP |
Pfund Sterling |
0,67495 |
SEK |
Schwedische Krone |
9,4217 |
CHF |
Schweizer Franken |
1,5387 |
ISK |
Isländische Krone |
76,08 |
NOK |
Norwegische Krone |
7,9250 |
BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9561 |
CYP |
Zypern-Pfund |
0,5733 |
CZK |
Tschechische Krone |
29,098 |
EEK |
Estnische Krone |
15,6466 |
HUF |
Ungarischer Forint |
255,65 |
LTL |
Litauischer Litas |
3,4528 |
LVL |
Lettischer Lat |
0,6980 |
MTL |
Maltesische Lira |
0,4293 |
PLN |
Polnischer Zloty |
3,8593 |
RON |
Rumänischer Leu |
3,6480 |
SIT |
Slowenischer Tolar |
239,50 |
SKK |
Slowakische Krone |
38,020 |
TRY |
Türkische Lira |
1,5996 |
AUD |
Australischer Dollar |
1,5762 |
CAD |
Kanadischer Dollar |
1,3677 |
HKD |
Hongkong-Dollar |
9,1220 |
NZD |
Neuseeländischer Dollar |
1,6833 |
SGD |
Singapur-Dollar |
1,9833 |
KRW |
Südkoreanischer Won |
1 217,10 |
ZAR |
Südafrikanischer Rand |
7,4911 |
CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
9,5030 |
HRK |
Kroatische Kuna |
7,3933 |
IDR |
Indonesische Rupiah |
11 499,31 |
MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,441 |
PHP |
Philippinischer Peso |
63,108 |
RUB |
Russischer Rubel |
34,1030 |
THB |
Thailändischer Baht |
48,548 |
Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
9.12.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 311/14 |
Keine Einwände gegen einen angemeldeten Zusammenschluss
(Sache COMP/M.3959 — Goldman Sachs/Ihr Platz)
(2005/C 311/03)
(Text von Bedeutung für den EWR)
Am 9. November 2005 hat die Kommission entschieden, keine Einwände gegen den obengenannten angemeldeten Zusammenschluss zu erheben und ihn insofern für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären. Diese Entscheidung stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. Der vollständige Text der Entscheidung ist nur auf Englisch erhältlich und wird nach Herausnahme eventuell darin enthaltener Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht. Er ist erhältlich:
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auf der Europa-Wettbewerb-Website (http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/). Diese Website ermöglicht, einzelne Entscheidungen der Fusionskontrolle aufzufinden, einschließlich Suchmöglichkeiten nach Unternehmen, Fallnummer, Datum und Sektor, |
— |
in elektronischem Format auf der EUR-Lex Website unter der Dokumentennummer 32005M3959. EUR-Lex ist der Online-Zugang für das Gemeinschaftsrecht. (http://europa.eu.int/eur-lex/lex) |
9.12.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 311/15 |
MITTEILUNG DER KOMMISSION
zur förmlichen Bestätigung der Hinfälligkeit der Verordnung (EWG) Nr. 2677/75 der Kommission vom 6. Oktober 1975 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3254/74 des Rates vom 17. Dezember 1974 zur Anwendung der Verordnung (EWG) Nr. 1055/72 über die Mitteilung der Einfuhr von Kohlenwasserstoffen an die Kommission auf die Erdölerzeugnisse der Tarifstellen 27.10 A, B, C I und C II des Gemeinsamen Zolltarifs
(2005/C 311/04)
Entsprechend den Leitlinien zur Verringerung des aktiven gemeinschaftlichen Besitzstandes und zur Vereinfachung von Rechtsakten der Kommission wird die Verordnung (EWG) Nr. 2677/75 aus dem aktiven gemeinschaftlichen Besitzstand gestrichen und erscheint damit nicht mehr im Fundstellennachweis des geltenden Gemeinschaftsrechts.
9.12.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 311/16 |
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags
Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden
(2005/C 311/05)
Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Dänemark
Beihilfe Nr.: N 57/04
Titel: Herabsetzung der Grundsteuer
Zielsetzung: Begrenzung der von den Nutzflächeneigentümern an die Grafschaften (amtskommune) zu entrichtenden Grundsteuer auf 4,6‰ (Flächen in Landwirtschaft, Gartenbau, Pflanzschulen und Obstbaumpflanzungen)
Rechtsgrundlage: Lov nr. 1211 af 27. december 2003 om ændring af lov om beskatning til kommunerne af faste ejendomme
Haushaltsmittel: 96 Mio. DKK (rund 12,9 Mio. EUR) jährlich
Beihilfeintensität oder -höhe: Durch die Grundsteuerbegrenzung entsteht eine Entlastung um durchschnittlich 35 DKK/ha
Laufzeit: Unbefristet
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
Datum des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Frankreich
Beihilfe Nr.: N 79/2004
Titel: Beihilfen für landwirtschaftliche Betriebe in Bourges, Sancerre-Sologne und Vierzon
Zielsetzung: Investitionsbeihilfen für Verbesserungen in landwirtschaftlichen Betrieben
Haushaltsmittel: 51 300 EUR
Beihilfeintensität oder -höhe: Höchstens 25 % bzw. 32 000 EUR je Maßnahme
Laufzeit: 3 Jahre
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
Datum des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Italien (Friaul — Julisch Venezien)
Beihilfe Nr.: N 85/2004
Titel: Ausschreibung für den Plan für lokale Entwicklung — Maßnahme I.1 „Informatisierung, E-Handel, Direkvermarktung und Zertifizierung von Unternehmen“
Zielsetzung: Modernisierung der Vermarktungsstrukturen der landwirtschaftlichen Betriebe in den unter den Plan für lokale Entwicklung „Alpi Prealpi Giulie“ der Region fallenden Gemeinden durch Informatisierung der Unternehmen und Qualitätszertifizierung
Rechtsgrundlage: Bando pubblico riferito al piano di sviluppo locale: azione I.1 Informatizzazione, e-commerce, direct marketing e certificazione delle imprese „Progetto 2 — Certificazione delle aziende del settore agricolo“
Haushaltsmittel: 360 000 EUR
Beihilfeintensität oder -höhe: Die Investitionsbeihilfen belaufen sich auf 40 % der zuschussfähigen Ausgaben, während die Beihilfen für die Zertifizierung auf 100 000 EUR je Begünstigten und Dreijahreszeitraum begrenzt sind
Laufzeit: Fünf Jahre
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
Datum des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Griechenland
Beihilfe Nr.: N 132/04
Titel: Beihilfenprogramm FROST
Zielsetzung: Ausgleich der durch ungünstige Witterungsbedingungen verursachten Verluste
Rechtsgrundlage: Πρόγραμμα ενισχύσεων FROST (δυσμενείς καιρικές συνθήκες κατά την περίοδο από 12 έως 15 Φεβρουαρίου 2004) — σχέδιο κοινής υπουργικής απόφασης
Haushaltsmittel: 20 Mio. EUR
Beihilfeintensität oder -höhe: 70 %
Laufzeit: Vier Jahre
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Deutschland (Niedersachsen)
Beihilfe Nr.: N 149/2003
Titel: Beihilfe für die Beseitigung von spezifiziertem Risikomaterial
Zielsetzung: Entschädigung von Tierhaltern für die Beseitigung von Falltieren im Betrieb
Rechtsgrundlage:
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Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz vom 21. April 1998, |
— |
Richtlinie 90/667/EWG vom 27. November 1990, |
— |
Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 vom 3. Oktober 2002, |
— |
Verordnung (EG) Nr. 999/2001 vom 22. Mai 2001, |
— |
Entscheidung 2000/418/EG der Kommission vom 20. Juni 2000, geändert durch die Entscheidung 2001/2/EG der Kommission vom 27. Dezember 2000, umgesetzt mit der Tierkörperbeseitigunganstalten-Verordnung vom 21. Dezember 2001. |
Haushaltsmittel: 26,5 Mio. EUR
Beihilfenintensität oder -höhe: 100 %
Laufzeit: Bis 31.12.2003
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
Datum des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Spanien (Pais Vasco)
Beihilfe Nr.: N 162/A/2004
Titel: Programm IKERKETA über die Förderung von Erzeugung und Entwicklung auf dem Gebiet der Landwirtschaft
Zielsetzung: Förderung von Forschung und Entwicklung zugunsten der Landwirtschaft und Herstellung von Nahrungsmitteln
Rechtsgrundlage: Proyecto de Decreto de apoyo a la investigación, desarrollo e innovación tecnológica en los sectores agrario, pesquero y alimentario de la Comunidad Autónoma del País Vasco
Haushaltsmittel: 4 985 000 EUR
Beihilfeintensität oder -höhe: Weniger als das Nettoäquivalent von 15 %
Laufzeit: Unbefristet
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
Datum des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Spanien (Pais Vasco)
Beihilfe Nr.: N 178/2004
Titel: Beihilfen zur Milderung der finanziellen Auswirkungen der Trockenheit im Jahr 2003 in der Landwirtschaft im Baskenland
Zielsetzung: Ausgleich für die durch die Trockenheit im Jahr 2003 in der dortigen Landwirtschaft entstandenen Verluste
Rechtsgrundlage: Proyecto de Decreto del Gobierno Vasco por el que se establecen ayudas para paliar los efectos de la ola de calor y esquía del verano del 2003 en el agro vasco
Haushaltsmittel: 2 250 000 EUR
Beihilfeintensität oder -höhe: Weniger als die erlittenen Verluste
Laufzeit: Einmalbeihilfe
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Italien (Kalabrien)
Beihilfe Nr.: N 225/04
Titel: Gesetz Nr. 185/92: Interventionen in den geschädigten landwirtschaftlichen Gebieten
Zielsetzung: Lieferung von meteorlogischen Angaben zu den Unwettern, die die Schäden verursacht haben, für die auf der Grundlage der unter der Beihilfenummer C 12/B/95 genehmigten Regelung ein Ausgleich gezahlt werden soll
Rechtsgrundlage: Legge 14 febbraio 1992, n 185 „Nuova disciplina del Fondo di solidarietà nazionale“
Haushaltsmittel: Siehe die genehmigte Regelung (C 12/b/1995)
Beihilfeintensität oder -höhe: Siehe die genehmigte Regelung (C 12/b/1995)
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/