ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 292

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

48. Jahrgang
24. November 2005


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Mitteilungen

 

Rat

2005/C 292/1

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Mobilisierung des intellektuellen Potenzials Europas: So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten

1

2005/C 292/2

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Rolle der Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele von Lissabon

3

2005/C 292/3

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Berücksichtigung der Anliegen Jugendlicher in Europa — Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung eines aktiven Bürgersinns

5

 

Kommission

2005/C 292/4

Euro-Wechselkurs

7

2005/C 292/5

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4043 — Plastal Group/Dynamit Nobel Kunststoff GmbH) ( 1 )

8

2005/C 292/6

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4029 — Kuehne + Nagel/ACR Logistics) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 )

9

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


I Mitteilungen

Rat

24.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 292/1


Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Mobilisierung des intellektuellen Potenzials Europas: So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten

(2005/C 292/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

In Erwägung nachstehender Gründe:

In den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 22. und 23. März 2005 (1) zur Neubelebung der Lissabonner Strategie wird dazu aufgefordert, vor allem auf Wissen, Innovation und Aufwertung des Humankapitals zu setzen, um bei den Hauptprioritäten Beschäftigung und Wachstum Erfolge zu verbuchen. Es wird dabei unterstrichen, wie wichtig bessere Investitionen in Universitäten, modernere Universitätsführung und Partnerschaften zwischen Universitäten und der Industrie sind.

In dem Gemeinsamen Zwischenbericht des Rates und der Kommission von 2004 über die „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (2) wird dargelegt, dass das europäische Hochschulwesen um optimale Leistung bemüht sein und zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden sollte, um es mit den Besten der Welt aufnehmen zu können. Dabei wird hervorgehoben, dass mit dem Bologna-Prozess Fortschritte bei der Reform einiger Aspekte des Hochschulwesens erzielt worden sind, wozu auch Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilität, zur Förderung größerer Transparenz und zur besseren Vergleichbarkeit von Diplomen gehören —

STELLEN FEST,

dass die Mitgliedstaaten dafür zuständig sind, ihr jeweiliges Hochschulwesen gemäß nationalen Prioritäten, Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten zu gestalten und mit Mitteln auszustatten.

In einer wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft sollte das Hochschulwesen in einem engen Zusammenhang mit Forschung und Innovation gesehen werden.

NEHMEN KENNTNIS von der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Das intellektuelle Potenzial Europas wecken: So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten“ (3), die einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung in Europa als einem Mittel zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit Europas darstellt.

TEILEN die Auffassung, die Mitgliedstaaten sollten

1.

es den Hochschuleinrichtungen in Europa ermöglichen, ihre Leistungen hinsichtlich Erfolg, Zugang und Forschung im Vergleich zu anderen Regionen und Ländern der Welt zu verbessern,

2.

es den Hochschuleinrichtungen ermöglichen, sich an veränderte Umstände anzupassen, um ihre Qualität, Attraktivität und Relevanz für Gesellschaft und Wirtschaft zu verbessern,

3.

die Entwicklung der Strukturen für die Leitung von Hochschuleinrichtungen unterstützen und sicherstellen, dass die Hochschuleinrichtungen über ausreichende Autonomie verfügen,

4.

die Nachhaltigkeit der Finanzierung von Hochschuleinrichtungen verbessern, erforderlichenfalls durch eine Verstärkung der Investitionen und eine Diversifizierung der Investitionsquellen,

5.

die soziale Dimension der Hochschulbildung stärken, indem insbesondere der Zugang zur Hochschulbildung auf ein breites Spektrum sozioökonomischer Gruppen ausgeweitet und gleichzeitig auf eine Verringerung der Studienabbrecherquoten hingewirkt wird,

6.

die Hochschuleinrichtungen darin bestärken, engere Partnerschaften mit den Akteuren ihres gesellschaftlichen Umfelds, einschließlich der lokalen Gebietskörperschaften und der Wirtschaft, aufzubauen.

HEBEN HERVOR, wie wichtig es ist,

1.

die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Hochschuleinrichtungen gegebenenfalls anzupassen, damit flexiblere Beziehungen zwischen den einzelnen Einrichtungen und den für die strategische Ausrichtung der Hochschulbildungssysteme zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten entwickelt werden können, die den Hochschuleinrichtungen dabei helfen, sich zu modernisieren und sich den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft anzupassen und selbst Verantwortung für ihre Entscheidungen zu übernehmen,

2.

durch qualitativ hochwertige Einrichtungen, bessere Information, eine stärkere Diversifizierung der Lehr- und Lernmethoden namentlich durch den Einsatz von IKT, höhere Qualität und eine bessere Vorbereitung des Einzelnen die Attraktivität der Hochschulbildung für Studierende zu erhöhen, so dass ihre erfolgreiche akademische Laufbahn, ihre nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und ihre aktive gesellschaftliche Teilhabe sichergestellt sind,

3.

den Zugang zur Hochschulbildung insbesondere für Benachteiligte auszuweiten, dem Einzelnen zu helfen, sein Potenzial voll auszuschöpfen und ein breiteres Spektrum von Zugangswegen zur Hochschule vorzusehen, damit lebensbegleitendes Lernen zur Realität wird,

4.

die Diversifizierung innerhalb der Hochschulsysteme und -einrichtungen zu fördern und auch Zentren für Spitzenforschung aufzubauen, die durch Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen oder Stellen einen Beitrag zum Reformprozess leisten können,

5.

die Entwicklung nachhaltiger Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen und ihrem weiteren Umfeld und der Industrie zu fördern, damit diese Einrichtungen den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes gerecht werden können,

6.

alle Interessengruppen bei der Ausarbeitung und Durchführung von Reformen zu beteiligen,

6a.

Investitionen in die Hochschulbildung als eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft zu betrachten,

7.

zu überprüfen, wie viele Mittel für die Hochschulbildung ausgegeben werden und auf welchen Wegen zusätzliche Finanzmittel erschlossen werden können, je nach Umständen auch unter Rückgriff auf Unterstützung seitens der öffentlichen Hand wie der Privatwirtschaft,

8.

Anreize für Reformen zu schaffen, beispielsweise indem gezielt in die Verbesserung der Lehr- und Lernqualität, der Forschung, der Innovation, der Leitung und der Dienstleistungen für Studierende investiert wird.

FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN AUF,

die in dieser Entschließung angesprochenen Punkte aufzugreifen und in ihren Beiträgen für den Gemeinsamen Zwischenbericht 2008 über die Durchführung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ über die Fortschritte Bericht zu erstatten,

FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF,

die in dieser Entschließung angesprochenen Punkte unter Nutzung der „Peer-learning“-Aktivitäten sowie des nächsten Gemeinsamen Zwischenberichts über die Durchführung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ zu behandeln,

den Bedürfnissen der Hochschulbildung dadurch Rechnung zu tragen, dass Gemeinschaftsprogramme wie Sokrates und Leonardo, künftige Programme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die europäischen Finanzierungsmechanismen der EIB-Gruppe und der Strukturfonds gegebenenfalls wirksamer eingesetzt werden,

die internationale Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu fördern, insbesondere durch ihre Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen wie Tempus und Erasmus Mundus.


(1)  Dok. 7619/1/05.

(2)  Dok. 6905/04.

(3)  Ratsdokument 8437/05 + ADD 1.


24.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 292/3


Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Rolle der Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele von Lissabon

(2005/C 292/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

Eingedenk

1.

der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von März 2005 (1), durch die der Lissabonner Strategie durch Konzentration auf Wachstum und Beschäftigung — mit besonderem Nachdruck auf Wissen, Innovation und Humankapital sowie auf lebenslanges Lernen als unerlässliche Voraussetzung für die Erreichung dieser Ziele — neue Impulse gegeben werden sollen;

2.

der integrierten Leitlinien von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) (2), in denen eine Anpassung der Aus- und Weiterbildungssysteme gefordert wird, und zwar durch

Verbesserung und Sicherstellung der Attraktivität, der Offenheit und hoher Qualitätsstandards der Aus- und Weiterbildung;

Einstellung auf neue Beschäftigungsbedürfnisse, Schlüsselkompetenzen und künftige Qualifikationsanforderungen durch verbesserte Definition und größere Transparenz von Qualifikationen und Befähigungsnachweisen sowie deren effektive Anerkennung und eine bessere Validierung des nichtformalen und des informellen Lernens —

WEISEN AUF FOLGENDES HIN:

1.

Als Teil des Kopenhagen-Prozesses wurde im Kommuniqué von Maastricht von Dezember 2004 gefordert, den Schwerpunkt auf eine „Verknüpfung der Berufsbildung mit der Arbeitsmarktnachfrage der wissensbasierten Wirtschaft nach hoch qualifizierten Arbeitskräften“ zu legen und einen Europäischen Qualifikationsrahmen zu entwickeln, der „hauptsächlich auf Kompetenzen und Lernergebnissen aufbaut“.

2.

Als Teil des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ wird in dem gemeinsamen Zwischenbericht 2004 (3) gefordert, auf allen Ebenen (national, regional, lokal und sektoral) auf die Stärkung von Partnerschaften hinzuwirken, um flexible und effiziente Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu entwickeln und einen Europäischen Qualifikationsrahmen, über den die Kommission derzeit Konsultationen durchführt, zu schaffen.

HEBEN HERVOR, DASS

1.

unter dem Begriff „Fähigkeiten und Kompetenzen“ in diesen Schlussfolgerungen die gesamte Bandbreite der Ergebnisse aller Bildungswege und -niveaus unter Einschluss der Ergebnisse des formalen, nichtformalen und informellen Lernens zu verstehen ist. Fähigkeiten und Kompetenzen tragen zur persönlichen Verwirklichung, zu einem aktiven Bürgersinn und zu sozialem Zusammenhalt bei und stellen zugleich eine Grundlage für wirtschaftliches Wachstum dar. Auch sind sie der Anpassungsfähigkeit, der Innovation und verstärktem Unternehmergeist förderlich;

2.

sich die Leistungsfähigkeit der EU-Wirtschaft durch eine höhere Produktivität, mehr Unternehmergeist sowie eine bessere Übernahme von Forschungsergebnissen und Innovationen verbessern würde.

UNTERSTREICHEN FOLGENDES:

1.

Bessere Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitnehmer tragen zu einer größeren Produktivität bei. Qualifizierte Arbeitskräfte können sich leichter auf Veränderungen in einer dynamischen Wissenswirtschaft einstellen; außerdem besteht bei Menschen mit einem höheren Niveau an Fähigkeiten und Kompetenzen eine größere Wahrscheinlichkeit, dass sie sich sozial integrieren und erfüllte und aktive Bürger sind.

2.

Wissensgesellschaft und -wirtschaft erfordern ein angemessenes Maß an Schlüsselkompetenzen ihrer Bürger, einschließlich digitaler Bildung und E-Kompetenzen, und gegebenenfalls die Fähigkeit, ein höheres Niveau an Fähigkeiten und Kompetenzen aufzubauen.

3.

Wirtschaftliches Wachstum lässt sich nicht erzielen, wenn sich die Investitionen in Fähigkeiten und Kompetenzen auf diejenigen beschränken, die eine gute Ausbildung besitzen. Erhebliche wirtschaftliche Gewinne lassen sich auch durch bessere Schlüsselkompetenzen und die Berücksichtigung der Erfordernisse von gering qualifizierten und benachteiligten Gruppen erzielen; dazu zählt auch, dass vorhandene Fähigkeiten und Kompetenzen, beispielsweise von älteren Bürgern, besser genutzt werden.

STIMMEN IN FOLGENDEM ÜBEREIN:

1.

Die Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen ist ein Schlüsselelement der Strategien für lebenslanges Lernen. Diese Strategien sollten den Erwerb von Schlüsselkompetenzen beinhalten und sich auf effiziente Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung stützen, die dazu führen, dass die Bereitschaft geweckt wird, die Fähigkeiten und Kompetenzen das ganze Leben hindurch zu erneuern und zu entwickeln. Gleichstellung und Verbindungen zwischen beruflicher und allgemeiner Bildung sollten gefördert werden. Orientierungshilfen während des gesamten Lebensweges sind ebenfalls ein wesentliches Element, um dem Einzelnen dabei zu helfen, seine Fähigkeiten und Kompetenzen zu vervollkommnen und zu erneuern.

2.

Die für die allgemeine und berufliche Bildung zuständigen Minister haben eine wichtige Rolle zu spielen, wenn es gilt, für effiziente Strategien im Bereich der Fähigkeiten und Kompetenzen zu sorgen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine enge Zusammenarbeit mit allen zuständigen Ministerien erforderlich.

3.

Zudem sollten Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zukunftsorientiert gestaltet sein, damit der Qualifikations-, Kompetenz- und Beschäftigungsbedarf von Gesellschaft und Wirtschaft antizipiert werden kann.

4.

Die zuständigen Ministerien sollten deshalb die Wirtschafts- und Sozialpartner und andere beteiligte Akteure, einschließlich Forschungseinrichtungen, dafür gewinnen, die Bedürfnisse an Fähigkeiten und Kompetenzen in den einzelnen Sektoren zu ermitteln. Solche Partnerschaften können die Produktivität erhöhen, Qualifikationslücken schließen und Anreize für die Arbeitgeber schaffen, ihre Arbeitnehmer aus- und weiterzubilden.

5.

Die Schaffung eines Europäischen Qualifikationsrahmens sollte zu mehr Transparenz und zu einer größeren Anerkennung von Fähigkeiten und Kompetenzen führen, die der Arbeitsmarkt benötigt, und den Wirtschaftszweigen auf europäischer Ebene ermöglichen, sich neuen Herausforderungen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu stellen.

6.

Innovative Lehrmethoden, beispielsweise unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ermöglichen eine größere Beteiligung am lebenslangen Lernen und können somit soziale Ausgrenzung verringern und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben verbessern. Flexibles Lernen für die Arbeitnehmer kann durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit Bildungsanbietern sowie durch effiziente Nutzung der IKT-Infrastruktur erleichtert werden.

RUFEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION DAZU AUF, GEMEINSAM

1.

das Problem der sektorspezifischen Fähigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen als Teil des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ anzugehen;

2.

künftige Gemeinschaftsinstrumente im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu nutzen, um die Entwicklung sektorspezifischer Ansätze für Fähigkeiten und Kompetenzen in Verbindung mit der Berufs- und der Hochschulbildung zu fördern.

RUFEN DIE MITGLIEDSTAATEN DAZU AUF,

1.

für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen den für die Entwicklung von Strategien für Fähigkeiten und Kompetenzen zuständigen Ministerien zu sorgen, auch bei der Ausarbeitung ihres nationalen Lissabonner Jahresberichts sowie als Bestandteil ihrer nationalen Strategien für lebenslanges Lernen;

2.

im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Praktiken Partnerschaften auf nationaler, regionaler, lokaler und sektoraler Ebene mit wichtigen beteiligten Akteuren, einschließlich Arbeitgebern und Gewerkschaften einzugehen. Mit solchen Partnerschaften sollte ein System geschaffen werden, das der Nachfrage gerecht wird, dem langfristigen Bedarf an Fähigkeiten und Kompetenzen Rechnung trägt, Investitionen in Fähigkeiten und Kompetenzen fördert und die besonderen Bedürfnisse benachteiligter Gruppen berücksichtigt;

3.

eine Zusammenarbeit zwischen Bildungsanbietern in die Wege zu leiten, um die bestehende IKT-Infrastruktur zu nutzen, damit die Beteiligung am lebenslangen Lernen ausgeweitet und das Niveau der E-Kompetenzen der Bürger gesteigert werden kann.

RUFT DIE KOMMISSION DAZU AUF,

1.

im Jahr 2006 eine Gruppe von Mitgliedstaaten zu bilden, die als Teil des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ Peer-Learning-Aktivitäten für sektorspezifische Fähigkeiten entwickeln wollen;

2.

das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) und gegebenenfalls die Europäische Stiftung für Berufsbildung zu ersuchen, 2006 eine Übersicht über die verschiedenen sektorspezifischen Ansätze für Fähigkeiten und Kompetenzen in der EU sowie in den Beitritts- und den Bewerberländern fertig zu stellen.


(1)  Dok. 7619/1/05.

(2)  Dok. 10205/05 (muss noch im Amtsblatt veröffentlicht werden).

(3)  Dok. 6905/04.


24.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 292/5


Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Berücksichtigung der Anliegen Jugendlicher in Europa — Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung eines aktiven Bürgersinns

(2005/C 292/03)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

VERWEISEN AUF

das Weißbuch der Europäischen Kommission vom November 2001 „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ (1), das der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14. Februar 2002 (2) und in seiner Entschließung vom 27. Juni 2002 (3) zu dem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa gebilligt hat,

den Europäischen Pakt für die Jugend, den der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung vom 22./23. März 2005 als eines der Instrumente angenommen hat, die zur Erreichung der Wachstums- und Beschäftigungsziele von Lissabon beitragen. Dieser Pakt ist auf drei Schwerpunktziele ausgerichtet: Beschäftigung, Integration und sozialer Aufstieg, allgemeine und berufliche Bildung sowie Mobilität, Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben (4);

BEGRÜSSEN die Mitteilung der Kommission über europäische Jugendpolitik mit dem Titel „Die Anliegen Jugendlicher in Europa aufgreifen — Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung der aktiven Bürgerschaft“ (5);

HEBEN FOLGENDES HERVOR:

1.

Dem aktiven Bürgersinn junger Menschen kommt beim Aufbau demokratischer und integrativer Gesellschaften auf allen Ebenen wesentliche Bedeutung zu.

2.

Jugendliche und ihre Organisationen sollen an der Entwicklung der Europäischen Union teilhaben und unter anderem dazu beitragen, dass die Lissabonner Ziele — Förderung von Beschäftigung und Wachstum — erreicht werden.

3.

Damit Jugendliche diesen Beitrag im Hinblick auf die Beschäftigungsziele von Lissabon leisten können, müssen sie voll in die Gesellschaft integriert und daher:

beim Eintritt in den Arbeitsmarkt unterstützt und ermutigt werden, Kreativität und unternehmerische Fähigkeiten zu entwickeln,

durch eine hochwertige und realitätsnahe allgemeine und berufliche Bildung und Mobilitätserfahrungen im formalen und im nicht formalen Bereich mit Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen ausgestattet werden,

in die Lage versetzt werden, Berufs- und Familienleben miteinander zu vereinbaren.

4.

Die Gemeinschaftsinstrumente zur Unterstützung der Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung, insbesondere das Arbeitsprogramm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ und die Strategien für Beschäftigung und soziale Integration, können einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, dass die Ziele des Europäischen Pakts für die Jugend erreicht werden.

5.

Die politisch Verantwortlichen auf kommunaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene sollten den besonderen Bedürfnissen junger Menschen Rechnung tragen, so dass die jugendpolitische Dimension in allen einschlägigen Bereichen der Politik gestärkt wird.

6.

Jugendliche und ihre Organisationen sollten bei der Ausarbeitung und Umsetzung jugendpolitischer Maßnahmen sowie bei der Erfolgskontrolle gehört und in diesem Prozess eingebunden werden, was auch dazu beiträgt, dass Jugendliche stärker einen aktiven Bürgersinn entwickeln.

7.

Die in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen müssen über eine ausreichende Ausbildung und Qualifikation verfügen, damit sie die Jugendlichen wirksam unterstützen können;

STELLEN FEST, DASS der Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa nunmehr drei Aktionsbereiche umfasst, nämlich:

die Förderung des aktiven Bürgersinns Jugendlicher durch die offene Koordinierungsmethode,

den Europäischen Pakt für die Jugend, in dem die die Jugend betreffenden Fragen in Kernbereichen der Lissabonner Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung hervorgehoben werden,

die Aufnahme einer jugendpolitischen Dimension in andere einschlägige Politikbereiche.

Das Programm „Jugend“ und das geplante Programm „Jugend in Aktion“ ergänzen diesen Rahmen;

SIND ÜBEREINGEKOMMEN,

1.

die Bemühungen um die Förderung eines aktiven Bürgersinns fortzusetzen, und zwar mit den folgenden, nach der offenen Koordinierungsmethode im Jugendbereich abgestimmten Schwerpunkten: Partizipation, Information, Freiwilligentätigkeit und Verbesserung der Kenntnisse über die Jugend, unter anderem in den Fragen, die im Rahmen des Europäischen Pakts für die Jugend angesprochen werden;

2.

die Ziele des Europäischen Pakts für die Jugend im Rahmen der Lissabonner Partnerschaft für Beschäftigung und Wachstum weiterzuverfolgen;

3.

bei der Entwicklung einer jugendpolitischen Dimension in den anderen einschlägigen Bereichen der europäischen Politik den Schwerpunkt auf die Bereiche Bekämpfung von Diskriminierungen, gesunde Lebensführung, einschließlich Sport, sowie Forschung zu Jugendfragen zu legen;

4.

bei der Umsetzung des Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit

Komplementarität und Kohärenz zwischen den drei Aktionsbereichen zu gewährleisten,

Jugendliche und ihre Organisationen im Rahmen des Europäischen Jugendforums, der nationalen Jugendräte und ähnlicher Gremien zu hören und auch den Dialog mit den keiner Organisation angehörenden Jugendlichen auszubauen,

die Mechanismen und die bestehenden Zeitpläne für die Aktionsbereiche einzuhalten;

jegliche Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen;

ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN,

1.

die nach der offenen Koordinierungsmethode im Jugendbereich vereinbarten gemeinsamen Ziele weiter umzusetzen,

2.

sicherzustellen, dass bei der Umsetzung der Lissabonner Strategie der Europäische Pakt für die Jugend in konkrete Maßnahmen mündet, beispielsweise durch Festlegung messbarer Ziele,

3.

den strukturierten Dialog mit Jugendlichen und ihren Organisationen über die sie betreffenden politischen Maßnahmen auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene unter Einbeziehung der im Bereich Jugendfragen tätigen Forscher auszubauen;

ERSUCHEN DIE KOMMISSION,

1.

auf europäischer Ebene einen strukturierten Dialog mit jungen Menschen über die sie betreffenden politischen Maßnahmen zu entwickeln, beispielsweise durch innovative Nutzung der Informationstechnologie und regelmäßige Veranstaltung von Konferenzen mit Jugendlichen, ihren Organisationen, im Bereich Jugendfragen tätigen Forschern und den politisch Verantwortlichen,

2.

den Zugang zum Europäischen Jugendportal, zu EURES, PLOTEUS und EURODESK auszubauen, zu fördern und zu erleichtern, um jungen Menschen zu helfen, die Möglichkeiten, im Ausland zu arbeiten, Freiwilligendienste zu leisten oder zu studieren, optimal zu nutzen,

3.

sicherzustellen, dass der Europäische Pakt für die Jugend bei der Umsetzung der Lissabonner Strategie in konkrete Maßnahmen mündet;

FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF,

1.

die Anerkennung des nicht formalen und informellen Lernens bei Jugendlichen und in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen zu fördern, indem beispielsweise ein „Jugendpass“ entwickelt und dessen Aufnahme in den Europass geprüft wird und die Validierung dieser Formen des Lernens zu erwägen, wobei die nationalen Gegebenheiten berücksichtigt und die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten eingehalten werden,

2.

zu ermitteln, welche Hindernisse der Mobilität junger Menschen entgegenstehen und in diesem Bereich bewährte Verfahren auszutauschen, weiter zu entwickeln und anzuwenden, damit junge Menschen leichter in der gesamten Europäischen Union und außerhalb arbeiten, Freiwilligendienste leisten, eine Ausbildung absolvieren oder studieren können,

3.

die Möglichkeiten im Rahmen der verschiedenen Politikbereiche, Programme und anderen Instrumente der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten zur Förderung des aktiven Bürgersinns, der sozialen Integration, der Vermittelbarkeit und des Bildungs- und Ausbildungsniveaus junger Menschen optimal zu nutzen,

4.

den Rahmen für eine jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa im Jahr 2009 einer Überprüfung zu unterziehen.


(1)  Dok. 14441/01 — KOM(2001) 681 endg.

(2)  ABl. C 119 vom 22.5.2002, S. 6.

(3)  ABl. C 168 vom 13.7.2002, S. 2-5.

(4)  Dok. 7619/1/05, Schlussfolgerung 37.

(5)  Dok. 9679/05 — KOM(2005) 206 endg.


Kommission

24.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 292/7


Euro-Wechselkurs (1)

23. November 2005

(2005/C 292/04)

1 Euro=

 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,1776

JPY

Japanischer Yen

139,78

DKK

Dänische Krone

7,4610

GBP

Pfund Sterling

0,68460

SEK

Schwedische Krone

9,5162

CHF

Schweizer Franken

1,5491

ISK

Isländische Krone

74,23

NOK

Norwegische Krone

7,8630

BGN

Bulgarischer Lew

1,9551

CYP

Zypern-Pfund

0,5736

CZK

Tschechische Krone

29,240

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

252,55

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,6961

MTL

Maltesische Lira

0,4293

PLN

Polnischer Zloty

3,9428

RON

Rumänischer Leu

3,6649

SIT

Slowenischer Tolar

239,54

SKK

Slowakische Krone

38,580

TRY

Türkische Lira

1,6049

AUD

Australischer Dollar

1,5988

CAD

Kanadischer Dollar

1,3817

HKD

Hongkong-Dollar

9,1301

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,7035

SGD

Singapur-Dollar

1,9954

KRW

Südkoreanischer Won

1 221,05

ZAR

Südafrikanischer Rand

7,7651

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

9,5169

HRK

Kroatische Kuna

7,4020

IDR

Indonesische Rupiah

11 840,77

MYR

Malaysischer Ringgit

4,451

PHP

Philippinischer Peso

63,967

RUB

Russischer Rubel

33,8870

THB

Thailändischer Baht

48,488


(1)  

Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


24.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 292/8


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4043 — Plastal Group/Dynamit Nobel Kunststoff GmbH)

(2005/C 292/05)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 18. November 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Plastal Germany GmbH („Plastal“, Deutschland), die von dem Nordic Capital Fund V, Jersey, kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Dynamit Nobel Kunststoff GmbH und deren Tochterunternehmen Menzolit Fibron GmbH („DNK“, Deutschland) im Wege des Kaufs von Anteilen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Plastal: Herstellung thermoplastischer Komponenten für die Automobilindustrie,

DNK: Herstellung thermoplastischer Komponenten für die Automobilindustrie sowie Herstellung von duroplastischen Komponenten für die Automobil-, Elektroindustrie.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4043 — Plastal Group/Dynamit Nobel Kunststoff GmbH, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

J-70

BE-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


24.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 292/9


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4029 — Kuehne + Nagel/ACR Logistics)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(2005/C 292/06)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 17. November 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Kuehne + Nagel International AG (K+N, Schweiz) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens ACR Logistics Holdings BV (ACR, Niederlande) durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

K+N: Logistikunternehmen mit Schwerpunkten in See- und Lufttransportdienstleistungen und Kontraktlogistik;

ACR: Kontraktlogistik.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4029 — Kuehne + Nagel/ACR Logistics, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

J-70

BE-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.