ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 276

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

48. Jahrgang
9. November 2005


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Mitteilungen

 

Kommission

2005/C 276/1

Euro-Wechselkurs

1

2005/C 276/2

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3968 — Sovion/Südfleisch) ( 1 )

2

 

2005/C 276/3

Hinweis

s3

 


 

(1)   Text von Bedeutung für den EWR

DE

 


I Mitteilungen

Kommission

9.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 276/1


Euro-Wechselkurs (1)

8. November 2005

(2005/C 276/01)

1 Euro=

 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,1741

JPY

Japanischer Yen

138,22

DKK

Dänische Krone

7,4632

GBP

Pfund Sterling

0,67610

SEK

Schwedische Krone

9,5525

CHF

Schweizer Franken

1,5412

ISK

Isländische Krone

71,89

NOK

Norwegische Krone

7,7940

BGN

Bulgarischer Lew

1,9557

CYP

Zypern-Pfund

0,5734

CZK

Tschechische Krone

29,244

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

248,66

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,6966

MTL

Maltesische Lira

0,4293

PLN

Polnischer Zloty

3,9942

RON

Rumänischer Leu

3,6768

SIT

Slowenischer Tolar

239,52

SKK

Slowakische Krone

38,950

TRY

Türkische Lira

1,6033

AUD

Australischer Dollar

1,6055

CAD

Kanadischer Dollar

1,4036

HKD

Hongkong-Dollar

9,1043

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,7279

SGD

Singapur-Dollar

1,9985

KRW

Südkoreanischer Won

1 230,99

ZAR

Südafrikanischer Rand

7,9240

CNY

Chinesischer Renminbi Yuan

9,4946

HRK

Kroatische Kuna

7,3650

IDR

Indonesische Rupiah

11 864,28

MYR

Malaysischer Ringgit

4,436

PHP

Philippinischer Peso

64,176

RUB

Russischer Rubel

33,9448

THB

Thailändischer Baht

48,367


(1)  

Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


9.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 276/2


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.3968 — Sovion/Südfleisch)

(2005/C 276/02)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 28. Oktober 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Sovion N.V. („Sovion“, Niederlande) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung durch Erwerb von Anteilsrechten die Kontrolle über die Gesamtheit der Südfleisch AG („Südfleisch“, Deutschland).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Sovion: Schlachtung von Schweinen und Rindern, Produktion und Verkauf von Fleischprodukten, Sammlung und Verarbeitung von Schlachtnebenprodukten;

Südfleisch: Schlachtung von Schweinen und Rindern, Produktion und Verkauf von Fleischprodukten.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax [Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44] oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3968 — Sovion/Südfleisch, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

BE-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


9.11.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 276/s3


HINWEIS

Am 8. November 2005 erscheint im Amtsblatt der Europäischen Union C 275 A der „Gemeinsame Sortenkatalog für Gemüsearten — 24. Gesamtausgabe“.

Die Abonnenten des Amtsblatts erhalten unentgeltlich die der Zahl und der/den Sprachfassung(en) ihrer Abonnements entsprechenden Exemplare. Sie sind gebeten, den unten stehenden Bestellschein ordnungsgemäß ausgefüllt und mit ihrer „Matrikelnummer“ (dem Code, der links auf jedem Etikett erscheint und mit O/…… beginnt) versehen zurückzusenden. Die kostenlose Bereitstellung des Amtsblatts wird während eines Jahres ab dem jeweiligen Erscheinungsdatum gewährleistet.

Nichtabonnenten können dieses Amtsblatt kostenpflichtig bei einem unserer Vertriebsbüros beziehen (Verzeichnis umseitig).

Das Amtsblatt kann ebenso wie sämtliche anderen Amtsblätter (L, C, CA, CE) kostenlos über die Website http://europa.eu.int/eur-lex/lex abgefragt werden.

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