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ISSN 1725-2407 |
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Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136 |
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Ausgabe in deutscher Sprache |
Mitteilungen und Bekanntmachungen |
48. Jahrgang |
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Informationsnummer |
Inhalt |
Seite |
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I Mitteilungen |
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Rat |
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2005/C 136/1 |
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2005/C 136/2 |
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2005/C 136/3 |
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2005/C 136/4 |
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2005/C 136/5 |
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2005/C 136/6 |
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2005/C 136/7 |
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2005/C 136/8 |
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2005/C 136/9 |
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2005/C 136/0 |
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2005/C 136/1 |
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Kommission |
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2005/C 136/2 |
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2005/C 136/3 |
Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates in der Sache COMP/E-2/38.381 — De Beers-ALROSA ( 1 ) |
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2005/C 136/4 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3578 — BP/Nova Chemicals/JV) ( 1 ) |
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2005/C 136/5 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3826 — Trimoteur/NIBCapital/Fortis/Sandd) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall ( 1 ) |
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2005/C 136/6 |
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2005/C 136/7 |
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2005/C 136/8 |
Referenz- und Rückforderungszinssätze für staatliche Beihilfen ( 1 ) |
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2005/C 136/9 |
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden ( 1 ) |
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(1) Text von Bedeutung für den EWR |
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DE |
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I Mitteilungen
Rat
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3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/1 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 17. Februar 2005
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Belgiens für 2004-2008
(2005/C 136/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,
auf Empfehlung der Kommission,
nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —
GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
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(1) |
Der Rat hat am 17. Februar 2005 das aktualisierte Stabilitätsprogramm Belgiens für den Zeitraum 2004-2008 geprüft. Das Programm erfüllt weitgehend die Datenanforderungen des „Verhaltenskodexes für Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“. Im Programm fehlen obligatorische Zinsannahmen. Deshalb wird Belgien aufgefordert, den Datenanforderungen in vollem Umfang nachzukommen. |
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(2) |
Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht ein reales BIP-Wachstum von 2,5 % im Jahr 2005 und 2006 vor, das bis zum Ende des Programmzeitraums auf 2,0 % schrumpft. Nach derzeitigem Kenntnisstand spiegelt dieses Szenario realistische Wachstumsannahmen wider. Die Inflationsprognosen des Programms erscheinen ebenfalls realistisch. |
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(3) |
Die in der Fortschreibung dargelegte Haushaltsstrategie zielt in Vorbereitung der budgetären Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf die Beibehaltung eines ausgeglichenen Haushalts oder die Erreichung eines leichten Überschusses und die weitere Rückführung der Schuldenquote ab. Die Fortschreibung geht von einem ausgeglichenen Haushalt in den Jahren 2005 und 2006 sowie einem Überschuss von 0,3 % des BIP im Jahr 2007 bzw. 0,6 % im Jahr 2008 aus. Insgesamt bestätigt diese Programmaktualisierung im Vergleich zur vorangehenden Programmfortschreibung (bis 2007) weitgehend die geplanten Anpassungen angesichts eines weitgehend unveränderten makroökonomischen Szenarios. Angesichts der Auswirkungen der gegenwärtigen Umsetzung der Reform der direkten Steuern von 2001 und höherer öffentlicher Investitionen im Vorfeld der Kommunalwahlen 2006 dürfte der Primärüberschuss bis 2006 leicht sinken, danach jedoch wieder steigen. Das Programm geht, hauptsächlich in Folge des laufenden Schuldenabbaus, von einer sinkenden Zinslast aus. Die Einnahmen dürften bis 2006 sinken und danach stabil bleiben, während die Primärausgaben gegen 2008 leicht abnehmen. Der konjunkturbereinigte Haushaltssaldo dürfte (unter Anwendung der gemeinsam vereinbarten Methodik auf die im Programm enthaltenen Informationen) während des Programmzeitraums positiv bleiben und von einem Überschuss von 0,5 % des BIP im Jahr 2004 auf 0,1 % im Jahr 2006 sinken, um dann im Jahr 2008 wieder auf 0,9 % anzusteigen. |
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(4) |
Die Risiken, mit denen die Haushaltsprojektionen behaftet sind, erscheinen im Großen und Ganzen ausgewogen. Insbesondere hat die belgische Regierung noch nicht mitgeteilt, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um den Haushalt für 2006 ausgeglichen zu halten, trotz der Senkung des BIP um 0,3 % in Folge der anhaltenden Umsetzung der Reform der direkten Steuern von 2001 und der Tatsache, dass sich eine Reihe kleinerer Einmalmaßnahmen (in einer Gesamthöhe von 0,2 % des BIP) positiv auf den Haushalt 2005 auswirkt. Auch wenn das makroökonomische Szenario realistisch ist, ist der belgische Finanzierungssaldo nach wie vor sensibel für Veränderungen des Wirtschaftswachstums (Sensibilität von 0,6). Schließlich bestehen auch gewisse Risiken im Hinblick auf die Kontrolle der Primärausgaben, hauptsächlich auf Ebene des Sozialversicherungssystems. Die im Gesundheitswesen 2004 festgestellten Ausgabenüberschreitungen (trotz des bereits hohen jährlichen Ziels von 4,5 % beim realen Wachstum) deuten auf einen anhaltend starken Anstieg dieser Ausgaben hin. Neue Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten im Gesundheitswesen (insgesamt 0,2 % des BIP) wurden gegen Ende 2004 angekündigt, aber ihre Wirksamkeit ist nach wie vor schwierig zu beurteilen. Andererseits hat der Minister für Soziales für den größten Teil von 2005 den Auftrag erhalten, notwendige Maßnahmen ohne vorherige Anhörung des Parlaments (oder anderer Gremien) durchzuführen, um auf mögliche weitere Ausgabenüberschreitungen rasch reagieren zu können. Insgesamt hat die belgische Regierung an Glaubwürdigkeit gewonnen, weil sie sich an ihre Verpflichtung gehalten hat, Maßnahmen zur Wahrung eines ausgeglichenen Haushalts zu ergreifen. |
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(5) |
In Anbetracht dieser Risikobewertung können die Gefahren für die Haushaltsziele als weitgehend ausgewogen bezeichnet werden, und der haushaltspolitische Kurs des Programms scheint ausreichend, um das im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehene mittelfristige Ziel eines in etwa ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses zu erreichen. Ferner gibt es eine ausreichende Sicherheitsmarge gegen das Risiko, dass der Defizit-Referenzwert von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen in jedem Jahr überschritten wird. |
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(6) |
Die Schuldenquote lag 2004 bei schätzungsweise 96,6 % des BIP und damit deutlich über dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Dem Programm zufolge soll die Schuldenquote im Programmzeitraum um 12,4 Prozentpunkte auf 84,2 % des BIP im Jahr 2008 sinken. Diese Ziffer enthält die geplante Übernahme einer Schuld der Staatlichen Eisenbahngesellschaft SNCB in Höhe von 7,4 Mrd. EUR (2,5 % des BIP) im Jahr 2005. Die Übernahme der SNCB-Schulden verlangsamt den Schuldenabbau 2005, aber ansonsten verläuft die geplante Schuldenrückführung schneller als in der vorherigen Fortschreibung geplant. |
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(7) |
In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen scheint Belgien aufgrund des derzeitigen Bruttoschuldenstands leicht gefährdet. Auch wenn die Schuldenquote rückläufig ist, ist sie nach wie vor hoch, und eine regelmäßige Verringerung hängt davon ab, ob über einen längeren Zeitraum hohe Primärüberschüsse erzielt werden. Die im Programm dargelegte Strategie zur Bewältigung der Haushaltsbelastung durch eine alternde Bevölkerung stützt sich im Wesentlichen auf eine Verringerung der Bruttoschulden durch Beibehaltung eines ausgeglichenen Haushalts bzw. Erreichen eines leichten Überschusses (der selbst hauptsächlich von einer Eindämmung der Primärausgaben abhängt) und einen Alterungsfonds. Die Eindämmung der Primärausgaben könnte schwierig werden, insbesondere im Gesundheitswesen, ist jedoch wichtig im Hinblick auf die Strategie der Regierung zur Senkung der Steuerlast, um Arbeitsplätze zu schaffen. Angesichts des prognostizierten Anstiegs des Altersquotienten ist die entschlossene Fortführung dieser umfassenden Strategie entscheidend, um langfristige Tragfähigkeit zu erreichen. |
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(8) |
Die in der Programmaktualisierung dargestellte Wirtschaftspolitik steht weitgehend im Einklang mit den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltenen länderspezifischen Empfehlungen für den Bereich öffentliche Finanzen. Insbesondere stellt die Fortschreibung sicher, dass die Schuldenquote nachhaltig abnimmt. Angesichts der jüngsten Ausgabenüberschreitungen im Gesundheitswesen (für das das reale Zielwachstum mit jährlich 4,5 % relativ hoch ist) besteht in gewisser Weise die Gefahr, dass der Empfehlung zur Begrenzung des realen Ausgabenanstiegs auf 1,5 % in Einheit I (Föderale Staatsebene und Sozialversicherungsträger) nicht entsprochen wird. Daher sind die Beibehaltung hoher Primärüberschüsse und die Begrenzung des Anstiegs der realen Ausgaben wichtig, insbesondere im Hinblick auf den Finanzbedarf im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung. |
Vergleich der wichtigsten makroökonomischen und budgetären Projektionen
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2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
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|
Reales BIP (Veränderung in %) |
SP Dez. 2004 |
2,4 |
2,5 |
2,5 |
2,1 |
2,0 |
|
KOM Okt. 2004 |
2,5 |
2,5 |
2,6 |
nicht zutreffend |
nicht zutreffend |
|
|
SP Nov. 2003 |
1,8 |
2,8 |
2,5 |
2,1 |
nicht zutreffend |
|
|
HVPI-Inflation (in %) |
SP Dez. 2004 |
1,9 |
2,0 |
1,8 |
1,8 |
1,8 |
|
KOM Okt. 2004 |
2,0 |
1,9 |
1,8 |
nicht zutreffend |
nicht zutreffend |
|
|
SP Nov. 2003 |
1,4 |
1,4 |
1,4 |
1,4 |
nicht zutreffend |
|
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (in % des BIP) |
SP Dez. 2004 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,3 |
0,6 |
|
KOM Okt. 2004 |
-0,1 |
-0,3 |
-0,5 |
nicht zutreffend |
nicht zutreffend |
|
|
SP Nov. 2003 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,3 |
nicht zutreffend |
|
|
Primärsaldo (in % des BIP) |
SP Dez. 2004 |
4,9 |
4,5 |
4,4 |
4,5 |
4,7 |
|
KOM Okt. 2004 |
4,8 |
4,2 |
3,6 |
nicht zutreffend |
nicht zutreffend |
|
|
SP Nov. 2003 |
5,1 |
4,8 |
4,7 |
4,8 |
nicht zutreffend |
|
|
Konjunkturbereinigter Saldo (in % des BIP) |
SP Dez. 2004 (2) |
0,5 |
0,3 |
0,1 |
0,5 |
0,9 |
|
KOM Okt. 2004 |
0,4 |
0,0 |
-0,4 |
nicht zutreffend |
nicht zutreffend |
|
|
SP Nov. 2003 (2) |
0,6 |
0,2 |
0,0 |
0,3 |
nicht zutreffend |
|
|
Öffentlicher Bruttoschulden-stand (in % des BIP) |
SP Dez. 2004 |
96,6 |
95,5 |
91,7 |
88,0 |
84,2 |
|
KOM Okt. 2004 |
95,8 |
94,4 |
90,9 |
nicht zutreffend |
nicht zutreffend |
|
|
SP Nov. 2003 |
97,6 |
93,6 |
90,1 |
87,0 |
nicht zutreffend |
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|
Stabilitätsprogramm (SP); Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen |
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(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2) Berechnungen der Kommissionsdienststellen aufgrund der im Programm enthaltenen Informationen.
Quellen:
Stabilitätsprogramm (SP); Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen
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3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/4 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 17. Februar 2005
zum aktualisierten Konvergenzprogramm Dänemarks für 2004-2010
(2005/C 136/02)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,
auf Empfehlung der Kommission,
nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —
GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
|
(1) |
Der Rat hat am 17. Februar 2005 das aktualisierte Konvergenzprogramm Dänemarks für den Zeitraum 2004 bis 2010 geprüft. Das Programm entspricht in vollem Umfang den Datenanforderungen des „Verhaltenskodexes für Form und Inhalt der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“. |
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(2) |
Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht ein reales BIP-Wachstum vor, das sich von 2,2 % im Jahr 2004 auf 2,5 % im Jahr 2005 erhöht und im Zeitraum 2006-2010 durchschnittlich 1,7 % beträgt. Nach den vorliegenden Informationen spiegelt dieses Szenario relativ vorsichtige Wachstumsannahmen wider. Die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen realistisch. |
|
(3) |
Zu den mittelfristigen haushaltspolitischen Zielvorgaben zählen die Erreichung eines durchschnittlichen gesamtstaatlichen Überschusses zwischen 1
|
|
(4) |
Die mit den Haushaltsprojektionen verbundenen Risiken sind relativ ausgewogen, wenngleich die Wahrscheinlichkeit, dass das Ergebnis die Prognosen der ersten Programmjahre übertrifft, etwas größer ist. Dänemark hat über eine Reihe von Jahren gesamtstaatliche Haushaltsüberschüsse gemeldet. Daran änderte sich auch im Jahr 2003 nichts, als der Überschuss trotz eines BIP-Wachstums von nur 0,5 % ein Prozent des BIP betrug. Da Dänemark ein kleiner Nettoölexporteur ist, könnten darüber hinaus auch die Ölpreise, die höher sind als im aktualisierten Programm angenommen, die öffentlichen Finanzen verbessern. Die Zusammensetzung des BIP-Wachstums in den kommenden Jahren, das sich zum großen Teil auf die Inlandsnachfrage stützt, dürfte auch für anhaltende Einnahmen sorgen und so eine günstige Entwicklung der öffentlichen Finanzen fördern. Mittelfristig könnten die Projektionen u. a. dadurch gefährdet werden, dass die öffentlichen Ausgaben — insbesondere auf kommunaler Ebene — nicht auf das projizierte Wachstum begrenzt oder die mittelfristigen Beschäftigungsziele verfehlt werden. |
|
(5) |
In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung ist der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs ausreichend, um entsprechend den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumpakts im gesamten Programmzeitraum einen mittelfristig „nahezu ausgeglichenen Haushalt oder einen Haushaltsüberschuss“ zu gewährleisten. Darüber hinaus bietet er eine ausreichende Sicherheitsmarge, die garantiert, dass die Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen nicht überschritten wird. |
|
(6) |
Die Bruttoschuldenquote betrug 2003 44,7 % des BIP und soll laut aktualisiertem Programm im Jahr 2010 auf 28
|
|
(7) |
In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen scheint Dänemark trotz der hohen projizierten Kosten einer alternden Bevölkerung in einer günstigen Lage. Die im Programm skizzierte Haushaltsstrategie, die in erster Linie auf einer weiteren Schuldenkonsolidierung durch anhaltende Haushaltsüberschüsse beruht, dürfte im Laufe der Zeit zu einer auf Dauer tragfähigen Haushaltslage führen. Die Erreichung des mit der Strategie ebenfalls verfolgten Ziels, zu einer anhaltend straffen Ausgabenkontrolle und einer erheblichen Erhöhung der Beschäftigung zu gelangen, könnte sich allerdings als schwierig erweisen. |
|
(8) |
Alles in allem steht die im aktualisierten Programm dargestellte Wirtschaftspolitik weitgehend im Einklang mit den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltenen länderspezifischen Empfehlungen für den Bereich öffentliche Finanzen. |
Vergleich der wichtigsten makroökonomischen und budgetären Projektionen
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|
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2010 |
|
|
Reales BIP (Veränderung in %) |
KP Nov. 2004 |
2,2 |
2,5 |
1,3 |
1,9 |
1,8 |
|
KOM Okt. 2004 |
2,3 |
2,4 |
2,0 |
n.v. |
n.v. |
|
|
KP Nov. 2003 |
2,3 |
2,2 |
1,9 |
1,7 |
1,7 |
|
|
HVPI-Inflation (%) |
KP Nov. 2004 |
1,2 |
1,7 |
1,6 |
1,7 |
1,6 |
|
KOM Okt. 2004 |
1,1 |
1,9 |
1,6 |
n.v. |
n.v. |
|
|
KP Nov. 2003 |
1,8 |
1,7 |
1,7 |
1,7 |
1,7 |
|
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (% des BIP) |
KP Nov. 2004 |
1,2 |
2,0 |
1,6 |
1,7 |
2,0 |
|
KOM Okt. 2004 (3) |
2,0 |
2,6 |
2,8 |
n.a. |
n.a. |
|
|
KP Nov 2003 |
1,3 |
1,8 |
1,9 |
2,1 |
2,1 |
|
|
Primärsaldo (% des BIP) |
KP Nov. 2004 (4) |
4,3 |
4,8 |
4,5 |
4,6 |
4,4 |
|
KOM Okt. 2004 |
4,4 |
4,9 |
4,9 |
n.v. |
n.v. |
|
|
KP Nov. 2003 |
2,3 |
2,7 |
2,6 |
2,3 |
2,3 |
|
|
Konjunkturbereinigter Saldo (% des BIP) |
KP Nov. 2004 (2) |
1,7 |
2,0 |
2,0 |
2,0 |
2,3 |
|
KOM Okt. 2004 |
2,6 |
2,9 |
3,0 |
n.v. |
n.v. |
|
|
KP Nov. 2003 (2) |
1,1 |
1,5 |
1,7 |
1,9 |
2,1 |
|
|
Öffentlicher Bruttoschuldenstand (% des BIP) |
KP Nov. 2004 |
42,3 |
39,4 |
37,4 |
35,3 |
28,8 |
|
KOM Okt. 2004 |
41,5 |
37,5 |
34,2 |
n.v. |
n.v. |
|
|
KP Nov. 2003 |
41,2 |
38,7 |
36,4 |
27,5 |
27,5 |
|
|
Aktualisierte Konvergenzprogramme vom November 2003 und November 2004 (KP); Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM, siehe Anmerkung 2); Berechnungen der Kommissionsdienststellen. |
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(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2) Berechnungen der Kommissionsdienststellen auf der Grundlage der im Programm enthaltenen Informationen.
(3) In der von Dänemark im September 2004 vorgelegten Datenmeldung im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit wurde bei den Angaben zum gesamtstaatlichen Saldo und zum öffentlichen Bruttoschuldenstand das ergänzende Altersvorsorgesystem ATP außerhalb des Sektors Staat eingeordnet, was den gesamtstaatlichen Überschuss um rund einen Prozentpunkt des BIP verminderte. Aus diesem Grund wurde der ATP-Überschuss auch von den Kommissionsdienststellen nicht in ihre Herbstprognose 2004 einbezogen. In der vorliegenden Bewertung wurden die Zahlen der Kommissionsdienststellen für den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo und den öffentlichen Bruttoschuldenstand neu berechnet, um wie im aktualisierten Programm das ATP einzubeziehen. Aus diesem Grund stimmen die Zahlen der Kommissionsdienststellen für den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo und den öffentlichen Bruttoschuldenstand nicht mit der Herbstprognose überein.
(4) Im aktualisierten Programm werden die Primärsalden ohne Nettozinszahlungen, anstatt wie üblich ohne Bruttozinszahlungen angegeben; in vorstehender Tabelle sind die Primärsalden ohne Bruttozinszahlungen angegeben.
Quellen:
Aktualisierte Konvergenzprogramme vom November 2003 und November 2004 (KP); Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM, siehe Anmerkung 2); Berechnungen der Kommissionsdienststellen.
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3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/7 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 17. Februar 2005
zum aktualisierten Konvergenzprogramm Estlands für 2004-2008
(2005/C 136/03)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,
auf Empfehlung der Kommission,
nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —
GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
|
(1) |
Der Rat hat am 17. Februar 2005 das aktualisierte Konvergenzprogramm Estlands für den Zeitraum 2004 bis 2008 geprüft. Das Programm erfüllt die Datenanforderungen des „Verhaltenskodexes für Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“. |
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(2) |
Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht ein reales BIP-Wachstum von 5,6 % im Jahr 2004 vor, das sich während des übrigen Programmzeitraums auf durchschnittlich 6 % einpendeln dürfte. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheint dieses Szenario plausible Wachstumsannahmen widerzuspiegeln. Die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen ebenfalls realistisch. |
|
(3) |
Estlands Ziel ist es, während des Programmzeitraums einen in etwa ausgeglichenen Haushalt zu erreichen bzw. einen geringen Überschuss zu erzielen. Für 2004 wird im Programm ein Überschuss von 1 % des BIP angesetzt, der um 0,3 % über dem im Programm vom Mai 2004 genannten Überschuss liegt. Wie im letzten Programm auch werden im aktualisierten Programm ab 2005 Haushaltsgleichgewichte projiziert. Die öffentlichen Investitionen im Jahr 2004 dürften um einen Prozentpunkt des BIP auf 4,4 % ansteigen, um dann bis 2008 wieder auf 3,9 % zurückzugehen, womit sie dennoch weiter deutlich über dem EU-Durchschnitt (2,4 % des BIP im Jahr 2004) liegen. |
|
(4) |
Die Risiken für die im Programm enthaltenen Haushaltsprojektionen erscheinen weitgehend ausgewogen. Einerseits deutet das vorsichtige makroökonomische Szenario darauf hin, dass die Einnahmen höher und die Ausgaben etwas niedriger als geplant ausfallen könnten. Tatsächlich hat Estland in den letzten Jahren erwiesenermaßen stets umsichtige Prognosen abgegeben und die finanzpolitischen Ziele stets übertroffen. Andererseits lassen sich unerwartete Einnahmeausfälle aufgrund der geplanten Steuersenkungen oder eine gegenläufige Wachstumsentwicklung aufgrund exogener Einflüsse nicht ganz ausschließen. In Anbetracht der Risikoeinschätzung scheint der haushaltspolitische Kurs des Programms ausreichend, um das im Stabilitäts- und Wachstumspakt verankerte mittelfristige Ziel eines in etwa ausgeglichenen Haushalts während des gesamten Programmzeitraums 2004-2008 erreichen zu können. Außerdem scheint bei normalen Konjunkturschwankungen eine ausreichende Sicherheitsmarge zu bestehen, damit die Defizitmarke von 3 % des BIP nicht überschritten wird. |
|
(5) |
Die Schuldenquote wird für 2004 auf 4,8 % des BIP geschätzt, d.h. deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP; damit wäre sie die Niedrigste in der EU. Während des Programmzeitraums dürfte die Schuldenquote dem Programm zufolge um weitere 1,9 Prozentpunkte sinken. |
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(6) |
Estland scheint in einer günstigen Lage zu sein, wenn es um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen geht, obwohl die projizierten Belastungen des Staatshaushalts infolge der Überalterung der Bevölkerung hoch sind. Eine niedrige Staatsverschuldung, relativ große Finanzreserven und eine mittelfristige Haushaltspolitik, die sich im Einklang befindet mit einer nahezu ausgeglichenen oder überschüssigen Haushaltsposition, in Verbindung mit den glaubwürdigen und soliden Reformen des Renten- und Gesundheitssystems, durch die die längerfristigen Haushaltsbelastungen eingedämmt werden sollen, dürften sicherstellen, dass die öffentlichen Finanzen weiterhin eine solide Grundlage haben. |
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(7) |
Die im aktualisierten Programm dargelegte Wirtschaftspolitik entspricht weitgehend den länderspezifischen Grundzügen der Wirtschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Finanzen. Der Überschuss für 2004, der höher als erwartet ausfiel, trägt der Empfehlung Rechnung, prozyklische Steuerpolitiken zu vermeiden. In Anbetracht der Tatsache jedoch, dass sich das Zahlungsbilanzdefizit 2004 wahrscheinlich nicht wesentlich (wenn überhaupt) verringert hat, dürfte ein rascher Abbau des Haushaltsüberschusses unter fiskalpolitischen Aspekten nicht ausreichen, um das externe Ungleichgewicht zu korrigieren. |
Vergleich der wichtigsten makroökonomischen und budgetären Projektionen
|
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2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
|
|
Reales BIP (Veränderung in %) |
KP Dez. 2004 |
5,6 |
5,9 |
6,0 |
6,0 |
6,0 |
|
KOM Okt. 2004 |
5,9 |
6,0 |
6,2 |
n.v. |
n.v. |
|
|
KP Mai 2004 |
5,3 |
5,8 |
5,6 |
5,9 |
5,8 |
|
|
HVPI-Inflation (2) (in %) |
KP Dez. 2004 |
3,3 |
3,2 |
2,5 |
2,8 |
2,8 |
|
KOM Okt.2004 |
3,4 |
3,5 |
2,8 |
n.v. |
n.v. |
|
|
KP Mai 2004 |
3,1 |
3,0 |
2,8 |
2,8 |
2,8 |
|
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (in % des BIP) |
KP Dez. 2004 |
1,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
|
KOM Okt. 2004 |
0,5 |
0,2 |
0,1 |
n.v. |
n.v. |
|
|
KP Mai 2004 |
0,7 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
0,0 |
|
|
Primärsaldo (in % des BIP) |
KP Dez. 2004 |
1,3 |
0,2 |
0,2 |
0,2 |
0,2 |
|
KOM Okt. 2004 |
0,8 |
0,4 |
0,3 |
n.v. |
n.v. |
|
|
KP Mai 2004 |
1,0 |
0,3 |
0,3 |
0,3 |
0,3 |
|
|
Öffentlicher Bruttoschuldenstand (in % des BIP) |
KP Dez. 2004 |
4,8 |
4,6 |
4,3 |
3,1 |
2,9 |
|
KOM Okt. 2004 |
4,8 |
4,4 |
4,2 |
n.v. |
n.v. |
|
|
KP Mai 2004 |
5,4 |
5,1 |
4,7 |
3,4 |
3,2 |
|
|
Konvergenzprogramm (KP); Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM). |
||||||
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2) Das Programm bezieht sich auf die nationale VPI-Definition, nicht auf den HVPI.
Quellen:
Konvergenzprogramm (KP); Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM).
|
3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/9 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 17. Februar 2005
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2004-2008
(2005/C 136/04)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,
auf Empfehlung der Kommission,
nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —
GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
|
(1) |
Am 17. Februar 2005 hat der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Frankreichs für den Zeitraum 2004 bis 2008 geprüft. Das Programm erfüllt weitgehend die Datenanforderungen des geänderten „Verhaltenskodexes betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“. Es enthält allerdings nicht die obligatorischen Projektionen für das Wachstum der Gesamtbeschäftigung gemäß der Definition der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Folglich wird Frankreich ersucht, den Datenanforderungen in vollem Umfang zu entsprechen. |
|
(2) |
Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht vor, dass das reale BIP-Wachstum von 2004 bis 2008 bei 2,5 % und damit geringfügig über dem Potenzial liegt. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheint dieses Szenario plausible Wachstumsannahmen widerzuspiegeln, auch wenn die Wachstumsprojektionen der Kommission etwas niedriger liegen. Auch die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen realistisch. |
|
(3) |
Am 3. Juni 2003 hat der Rat entschieden, dass in Frankreich ein übermäßiges Defizit besteht, und hat empfohlen, dieses bis spätestens 2004 zu korrigieren. In ihrer am 14. Dezember 2004 verabschiedeten Mitteilung an den Rat zur „Situation Deutschlands und Frankreichs in Bezug auf ihre Verpflichtungen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit nach dem Urteil des Gerichtshofs“ (2)ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass für die Korrektur des übermäßigen Defizits das Jahr 2005 als Frist zugrunde zu legen sei, da die Schlussfolgerungen des Rates vom November 2003 Rechtswirkung entfaltet hätten, bis sie vom Gerichtshof für nichtig erklärt wurden. Oberstes Ziel der Haushaltsstrategie des Programms ist es, das Defizit bis 2005 auf unter 3 % des BIP zurückzuführen. Das Programm zielt auch darauf ab, einen stetigen Rückgang des gesamtstaatlichen Defizits in den Folgejahren zu gewährleisten. Das Defizit soll ab 2005 kontinuierlich um jährlich 0,6-0,7 BIP-Prozentpunkt auf 0,9 % des BIP im Jahr 2008 sinken. Gegenüber dem letzten Programm wird in dem aktualisierten Programm die geplante Anpassung vor dem Hintergrund eines etwas günstigeren makroökonomischen Szenarios im Großen und Ganzen bestätigt. Nach Berechnungen der Kommission anhand der Projektionen des Programms und der gemeinsamen Methodik würde sich auch der konjunkturbereinigte Saldo ab 2005 um jährlich etwa 0,6-0,7 Prozentpunkt verbessern und -0,7 % des BIP im Jahr 2008 erreichen. Die mittelfristige Haushaltsstrategie beruht wie bei den vorangehenden Programmaktualisierungen auf der Festlegung mehrjähriger Ziele für die Erhöhung der realen öffentlichen Ausgaben, wobei eine Reduzierung der Ausgabenquote im Verhältnis zum BIP, insbesondere in Folge der Umsetzung der Strukturreformen, vorausgesetzt wird. |
|
(4) |
Nach derzeitigem Kenntnisstand dürften die von der französischen Regierung getroffenen Maßnahmen ausreichen, um das Defizit auf 3 % des BIP im Jahr 2005 zu verringern. Allerdings bleibt die Haushaltslage in Frankreich anfällig. Die Korrektur des übermäßigen Defizits erfordert die wirksame Umsetzung aller vorgesehenen Maßnahmen sowie zusätzlicher Maßnahmen bei ungünstigen Entwicklungen. Da die projizierte Rückführung des Defizits im Jahr 2005 vor allem aus einer Einmalzahlung im Umfang von
|
|
(5) |
Angesichts dieser Risikobewertung scheint der in dem Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs keine ausreichende Sicherheitsmarge zu bieten, mit der gewährleistet wäre, dass die Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen vor 2007 nicht überschritten wird; darüber hinaus wird auch keine hinreichende Gewähr dafür geboten, dass das im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehene mittelfristige Ziel eines in etwa ausgeglichenen Haushalts während des Programmzeitraums erreicht wird. |
|
(6) |
Die Schuldenquote lag 2004 bei schätzungsweise 64,8 % des BIP und damit über dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Dem Programm zufolge soll die Schuldenquote ab 2006 sinken und im Jahr 2008 62 % des BIP erreichen. Die Entwicklung der Schuldenquote und die Defizitziele sind mit identischen Risiken behaftet. |
|
(7) |
Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen scheint in Frankreich immer noch mit gewissen Risiken behaftet. Durch die in den Jahren 2003 bzw. 2004 durchgeführten wichtigen Strukturreformen beim Renten- und beim Gesundheitssystem ist eine bessere Grundlage geschaffen worden. Es bedarf jedoch in den kommenden Jahren weiterer Anstrengungen (einer weiteren Haushaltskonsolidierung und zusätzlicher Reformen), um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in vollem Umfang zu gewährleisten. |
|
(8) |
Die in der Programmfortschreibung 2004 zum Ausdruck kommende Wirtschaftspolitik stimmt mit den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltenen Empfehlungen, insbesondere jenen mit budgetärer Wirkung, zum Teil überein. Frankreich hat wichtige Strukturreformen, vor allem beim Renten- und beim Gesundheitssystem, durchgeführt, die das Land im Hinblick auf die Bewältigung der Bevölkerungsalterung in eine bessere Lage versetzen. Die Reduzierung des konjunkturbereinigten Defizits im Jahr 2004 wird mit 0,4 % des BIP geringer als empfohlen, allerdings höher als erwartet ausfallen. Die staatlichen Einnahmen wurden in vollem Umfang zur Reduzierung des Defizits eingesetzt. Insgesamt betrachtet ist die in der Fortschreibung 2004 vorgesehene mittelfristige Anpassung zwar erheblich, sie ist jedoch mit Unsicherheiten behaftet und wird im Programmzeitraum nicht ganz zu einem nahezu ausgeglichenen Haushalt führen. |
In Anbetracht der vorstehenden Bewertung ist der Rat der Auffassung, dass Frankreich
|
i) |
das Notwendige tun sollte, um im Jahr 2005 die Korrektur des übermäßigen Defizits sicherzustellen; |
|
ii) |
dafür sorgen sollte, dass die Haushaltskonsolidierung in den Jahren nach 2005 fortgeführt wird, damit im Jahr 2008 ein ausgeglichener Haushalt erreicht wird, und |
|
iii) |
die Strukturreformen fortsetzen und die Ausgaben kontrollieren sollte, damit die in dem Programm festgelegten mehrjährigen Ausgabenziele eingehalten werden. |
Vergleich der wichtigsten makroökonomischen und budgetären Projektionen
|
|
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
|
|
Reales BIP (Veränderung in %) |
SP Dez. 2004 |
2,5 |
2,5 |
2,5 |
2,5 |
2,5 |
|
KOM Okt. 2004 |
2,4 |
2,2 |
2,2 |
n.v. |
n.v. |
|
|
SP Dez. 2003 |
1,7 |
2,5 |
2,5 |
2,5 |
n.v. |
|
|
HVPI-Inflation (%) |
SP Dez. 2004 |
2,2 |
1,8 |
1,5 |
1,5 |
1,5 |
|
KOM Okt. 2004 |
2,3 |
2,0 |
1,8 |
n.v. |
n.v. |
|
|
SP Dez. 2003 |
1,5 |
1,5 |
1,5 |
1,5 |
n.v. |
|
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (% des BIP) |
SP Dez. 2004 |
-3,6 |
-2,9 |
-2,2 |
-1,6 |
-0,9 |
|
KOM Okt. 2004 |
-3,7 |
-3,0 |
-3,3 |
n.v. |
n.v. |
|
|
SP Dez. 2003 |
-3,55 |
-2,9 |
-2,2 |
-1,5 |
n.v. |
|
|
Primärsaldo (% des BIP) |
SP Dez. 2004 |
-0,7 |
0,1 |
0,8 |
1,5 |
2,2 |
|
KOM Okt. 2004 |
-0,7 |
-0,1 |
-0,4 |
n.v. |
n.v. |
|
|
SP Dez. 2003 |
-0,6 |
0,1 |
0,9 |
1,6 |
n.v. |
|
|
Konjunkturbereinigter Saldo (% des BIP) |
SP Dez. 2004 (3) |
-3,4 |
-2,7 |
-2,0 |
-1,4 |
-0,7 |
|
KOM Okt. 2004 |
-3,5 |
-2,8 |
-3,1 |
n.v. |
n.v. |
|
|
SP Dez. 2003 (3) |
-3,2 |
-2,6 |
-1,9 |
-1,3 |
n.v. |
|
|
Öffentlicher Bruttoschuldenstand (% des BIP) |
SP Dez. 2004 |
64,8 |
65,0 |
64,6 |
63,6 |
62,0 |
|
KOM Okt. 2004 |
64,9 |
65,5 |
66,3 |
n.v. |
n.v. |
|
|
SP Dez. 2003 |
62,8 |
63,2 |
62,8 |
61,8 |
n.v. |
|
|
Stabilitätsprogramm; Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen; Berechnungen der Kommissionsdienststellen. |
||||||
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2) Dok. KOM(2004) 813 vom 14. Dezember 2004.
(3) Berechnungen der Kommissionsdienststellen aufgrund der im Programm enthaltenen Informationen.
Quellen:
Stabilitätsprogramm; Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen; Berechnungen der Kommissionsdienststellen.
|
3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/12 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 17. Februar 2005
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Deutschlands für 2004-2008
(2005/C 136/05)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,
auf Empfehlung der Kommission,
nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —
GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
|
(1) |
Der Rat hat am 17. Februar 2005 das aktualisierte Stabilitätsprogramm Deutschlands für den Zeitraum 2004-2008 geprüft. Das Programm erfüllt weitgehend die Datenanforderungen des geänderten „Verhaltenskodexes betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“. In dem Programm werden überwiegend gerundete Zahlen verwendet und inkompatible Daten vermengt. Im Detail sind allerdings Verbesserungen festzustellen; so wird z. B. in den Abschnitten zum makroökonomischen Szenario und zu den Haushaltsprojektionen konsequent das ESVG-95 als statistischer Rahmen verwendet. Dementsprechend wird Deutschland aufgefordert, die Übereinstimmung mit den Datenanforderungen herzustellen. |
|
(2) |
Das dem Programm zugrunde gelegte makroökonomische Szenario sieht ein reales BIP-Wachstum von 1,7 % für das Jahr 2005 vor, das damit gegenüber den erwarteten 1,8 % im Jahr 2004 praktisch unverändert bleibt. Um die erheblichen Kalendereffekte bereinigt, implizieren diese Zahlen allerdings eine Wachstumsbeschleunigung um
|
|
(3) |
Der Rat hat am 21. Januar 2003 entschieden, dass in Deutschland ein übermäßiges Defizit besteht, und hat empfohlen, es bis spätestens 2004 zu korrigieren. Allerdings ist die Kommission aus den in der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament zur „Situation Deutschlands und Frankreichs in Bezug auf ihre Verpflichtungen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit nach dem Urteil des Gerichtshofs“ vom 14. Dezember 2004 (2)erläuterten Gründen zu dem Schluss gelangt, dass für die Korrektur des übermäßigen Defizits das Jahr 2005 als geltende Frist zugrunde zu legen sei, da die Schlussfolgerungen des Rates vom November 2003 Rechtswirkung entfaltet hätten, bis sie vom Gerichtshof für nichtig erklärt worden seien. In Übereinstimmung mit dieser Empfehlung zielt die im Programm dargelegte Haushaltsstrategie in erster Linie darauf ab, das Defizit 2005 unter 3 % des BIP zu senken. Außerdem wird in dem Programm eine kontinuierliche Verringerung des gesamtstaatlichen Defizits in den darauf folgenden Jahren angestrebt. Das Defizit soll ab 2005 stetig um jährlich
|
|
(4) |
Nach aktuellem Kenntnisstand dürften die von der deutschen Regierung im November 2004 bekannt gegebenen Maßnahmen ausreichen, um das Defizit 2005 auf 2,9 % des BIP zu verringern, gegenüber einer Defizitprojektion von 3,4 % in der Herbstprognose der Kommissionsdienststellen vom Oktober 2004. Die Haushaltslage ist nach wie vor anfällig. Die Korrektur des übermäßigen Defizits setzt die effektive und vollständige Durchführung sämtlicher geplanter Maßnahmen sowie die Durchführung zusätzlicher Maßnahmen im Falle ungünstiger Entwicklungen voraus, die die angestrebte Senkung des Defizits auf weniger als 3 % des BIP im Jahr 2005 gefährden könnten. In den Jahren nach 2005 könnte das Haushaltsergebnis schlechter ausfallen als im Programm projiziert, auch wenn das gesamtstaatliche Defizit unter 3 % des BIP bleiben dürfte. Da sich der konjunkturbereinigte Saldo gegen Ende des Programmzeitraums um weniger als 0,5 Prozentpunkt verbessert, ist die in der Programmaktualisierung projizierte Anpassung recht gering, obwohl bemerkenswerte Strukturreformen durchgeführt werden, die die mittelfristigen Ausgaben senken dürften. Überdies erscheint der budgetäre Anpassungspfad gegen Ende des Programmzeitraums recht optimistisch. Außerdem führen die im November 2004 bekannt gegebenen Einmalmaßnahmen, mit denen das Defizit im Jahr 2005 unter 3 % des BIP gesenkt werden soll, zu einer gewissen Schwächung der Haushaltslage gegen Ende und nach Ablauf des Programmzeitraums. |
|
(5) |
In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung scheint der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs bis 2008 keine ausreichende Sicherheitsmarge zu schaffen, die die Überschreitung der Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen verhindern könnte; auch reicht er nicht aus, um sicherzustellen, dass das im Stabilitäts- und Wachstumspakt verankerte mittelfristige Ziel eines in etwa ausgeglichenen Haushalts innerhalb des Programmzeitraums erreicht wird. |
|
(6) |
Die Schuldenquote lag 2004 bei schätzungsweise 65
|
|
(7) |
In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen scheint Deutschland leicht gefährdet. Deutschland könnte sich in einer vergleichsweise günstigen Lage befinden, sofern die dem Programm zugrunde liegenden Strukturreformen zügig durchgeführt und die Reformbemühungen zur weiteren Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit fortgesetzt werden. Allerdings hängt die langfristige Tragfähigkeit in entscheidender Weise davon ab, dass die geplante Haushaltskonsolidierung auf mittlere Sicht auch tatsächlich erreicht und der Schuldenstand verringert wird; sowohl die Bundesländer als auch die Systeme der sozialen Sicherheit spielen hierbei eine Rolle. Die bereits vom Gesetzgeber verabschiedeten Strukturreformen der „Agenda 2010“ und insbesondere die Rentenreform dürften die budgetären Auswirkungen der Bevölkerungsalterung vermindern, auch wenn die ausgabensenkende Wirkung der laufenden Reformen, besonders im Gesundheitswesen, mit Unsicherheit behaftet ist. |
|
(8) |
Die in der Programmfortschreibung 2004 dargelegte Wirtschaftspolitik stimmt mit den länderspezifischen Grundzügen der Wirtschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Finanzen zum Teil überein. Insbesondere wurde das konjunkturbereinigte Defizit 2004 nicht verringert. Außerdem macht die geplante mittelfristige Anpassung des konjunkturbereinigten Saldos ab 2007 weniger als
|
In Anbetracht der vorstehenden Bewertung ist der Rat der Auffassung, dass Deutschland
|
i) |
das Notwendige tun sollte, um im Jahr 2005 die Korrektur des übermäßigen Defizits sicherzustellen; |
|
ii) |
Haushaltsanpassungen in den Jahren nach 2005 vornehmen und die erforderlichen Strukturmaßnahmen ergreifen sollte, um bis zum Ende des Programmzeitraums einen nahezu ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, und |
|
iii) |
die Strukturreformen fortsetzen sollte, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, insbesondere in Bezug auf das Gesundheitswesen, weiter zu verbessern. |
Vergleich der wichtigsten makroökonomischen und budgetären Projektionen
|
|
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
|
|
Reales BIP (Veränderung in %) |
SP Dez. 2004 |
1,8 |
1,7 |
1 |
2 |
2 |
|
KOM Okt. 2004 |
1,9 |
1,5 |
1,7 |
— |
— |
|
|
SP Jan. 2004 |
1,7 |
2 |
2 |
2 |
— |
|
|
HVPI-Inflation (%) |
SP Dez. 2004 |
— |
— |
— |
— |
— |
|
KOM Okt. 2004 |
1,7 |
1,3 |
1,1 |
— |
— |
|
|
SP Jan. 2004 |
— |
— |
— |
— |
— |
|
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (% des BIP) |
SP Dez. 2004 |
-3 |
-2,9 |
-2 |
-2 |
-1 |
|
KOM Okt. 2004 |
-3,9 |
-2,9 |
-2,6 |
— |
— |
|
|
SP Jan. 2004 |
-3 |
-2 |
-2 |
-1 |
— |
|
|
Primärsaldo (% des BIP) |
SP Dez. 2004 |
- |
0 |
|
1 |
2 |
|
KOM Okt. 2004 |
-0,8 |
0,2 |
0,5 |
— |
— |
|
|
SP Jan. 2004 |
- |
|
1 |
1 |
— |
|
|
Konjunkturbereinigter Saldo (% des BIP) |
SP Dez. 2004 (3) |
-3,0 |
-2,4 |
-1,9 |
-1,6 |
-1,3 |
|
KOM Okt. 2004 |
-3,4 |
-2,4 |
-2,1 |
— |
— |
|
|
SP Jan. 2004 (3) |
-2,5 |
-2,1 |
-1,6 |
-1,4 |
— |
|
|
Öffentlicher Bruttoschuldenstand (% des BIP) |
SP Dez. 2004 |
65 |
66 |
66 |
65 |
65 |
|
KOM Okt. 2004 |
65,9 |
66,7 |
67,1 |
— |
— |
|
|
SP Jan. 2004 |
65 |
65 |
65 |
65 |
— |
|
|
Stabilitätsprogramm (SP); Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM) unter nachträglicher Berücksichtigung des im November vorgestellten Haushaltspakets, siehe Mitteilung der Kommission an den Rat zur „Situation Deutschlands und Frankreichs in Bezug auf ihre Verpflichtungen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit nach dem Urteil des Gerichtshofs“ vom 14. Dezember 2004, KOM(2004) 813; Berechnungen der Kommissionsdienststellen. |
||||||
(2) Dok. KOM(2004) 813 vom 14. Dezember 2004.
(3) Berechnungen der Kommissionsdienststellen aufgrund der im Programm enthaltenen Informationen.
Quellen:
Stabilitätsprogramm (SP); Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM) unter nachträglicher Berücksichtigung des im November vorgestellten Haushaltspakets, siehe Mitteilung der Kommission an den Rat zur „Situation Deutschlands und Frankreichs in Bezug auf ihre Verpflichtungen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit nach dem Urteil des Gerichtshofs“ vom 14. Dezember 2004, KOM(2004) 813; Berechnungen der Kommissionsdienststellen.
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3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/15 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 17. Februar 2005
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Irlands für 2004 bis 2007
(2005/C 136/06)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,
auf Empfehlung der Kommission,
nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —
GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
|
(1) |
Am 17. Februar 2005 hat der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Irlands für den Zeitraum 2004 bis 2007 geprüft. Das Programm entspricht den Erfordernissen des „Verhaltenskodex betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“. |
|
(2) |
Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht ein reales BIP-Wachstum von 5,3 % im Jahr 2004 vor, das sich während des übrigen Programmzeitraums auf durchschnittlich 5,2 % einpendeln dürfte. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheint dieses Szenario plausible Wachstumsannahmen widerzuspiegeln. Die Projektionen des Programms für die HVPI-Inflation scheinen jedoch eher niedrig zu liegen. |
|
(3) |
Nach einem ursprünglich nicht geplanten Überschuss im Jahr 2004, der auf höhere Einnahmen als erwartet zurückzuführen ist, zu denen auch einmalige Faktoren und nicht geplante Minderausgaben zählen, wird im aktualisierten Programm von einem geringen, aber weitgehend stabilen Defizit ab 2005 ausgegangen. Sowohl die Ausgaben- als auch die Einnahmenquote sind während des Programmzeitraums rückläufig, auch wenn erstere im Jahr 2005 infolge jüngster haushaltspolitischer Maßnahmen ansteigen wird. Gleichzeitig soll ein wichtiges Programm für öffentliche Investitionen durchgeführt werden, das zu einer durchschnittlichen gesamtstaatlichen Investitionsquote von knapp unter 4 % des BIP (dies entspricht knapp 5 % des BSP) während des Programmzeitraums führt. Im Hinblick auf eine Anpassung für die geschätzte Auswirkung des Zyklus unter Zugrundelegung der gemeinsamen Methode ist der konjunkturbereinigte Saldo während des gesamten Programmzeitraums im Überschuss, mit Ausnahme eines geringen Defizits im Jahr 2005. An dieser Stelle sei jedoch darauf verwiesen, dass die Schätzung der Produktionslücke und somit der konjunkturbereinigten Haushaltssalden aufgrund der besonderen Merkmale der irischen Wirtschaft mit ungewöhnlich hohen Unsicherheiten behaftet ist. Im Vergleich zum Vorjahresprogramm wird im aktualisierten Programm von höheren gesamtstaatlichen Haushaltssalden vor dem Hintergrund eines günstigeren makroökonomischen Szenarios ausgegangen. |
|
(4) |
Die Risiken für die Haushaltsprojektionen scheinen sich weitgehend die Waage zu halten. Auf der einen Seite scheint die Vorhersage der Einnahmen plausibel zu sein und die Einbeziehung der Rückstellungen für unvorhergesehene Entwicklungen in den Jahren 2006 und 2007 könnte auf ein besseres Ergebnis als erwartet deuten. In Bezug auf die Ausgaben hat Irland unlängst ebenfalls ermutigende Fortschritte bei der Einhaltung der Ausgabenziele gemacht, die vermuten lassen, dass sich jüngste Maßnahmen zum Ausbau der Ausgabenkontrollen als wirksam erweisen. Auf der anderen Seite bestehen auch gewisse Risiken für höhere Gesamtdefizite. So scheint insbesondere die Wachstumsrate bei den Ausgaben in den letzten Jahren des Programms eingeschränkt zu sein. |
|
(5) |
In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung scheint der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs ausreichend, um im Zeitraum bis 2007 das im Stabilitäts- und Wachstumspakt niedergelegte mittelfristige Ziel eines nahezu ausgeglichenen Haushalts oder Haushaltsüberschusses zu wahren. Außerdem schafft er eine ausreichende Sicherheitsmarge, damit die Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen im gesamten Programmzeitraum nicht überschritten wird. |
|
(6) |
Die gesamtstaatliche Schuldenquote ging 2004 auf schätzungsweise 30,5 % des BIP zurück und lag damit deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Im Programm wird davon ausgegangen, dass sich die Schuldenquote bei knapp 30 % des BIP im Zeitraum 2005 bis 2007 stabilisieren dürfte. Sollte der „National Pensions Reserve Fund“ (NPRF) keine nicht-gesamtstaatlichen Vermögenswerte erwerben, dürfte die Schuldenquote während des Programmzeitraums erheblich sinken. |
|
(7) |
Irland scheint in Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit seiner öffentlichen Finanzen in einer relativ günstigen Lage zu sein. Die relativ niedrige Schuldenquote Irlands, die bereits eingeleiteten Reformmaßnahmen auf dem Gebiet der Altersversorgung sowie die Akkumulation von Rücklagen im NPRF unterstützen die Tragfähigkeit des Haushalts und wirken den Folgen einer alternden Bevölkerung entgegen. Die im Programm dargelegte Strategie basiert hauptsächlich auf der Konformität mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt und einer weiteren Akkumulation von Vermögenswerten im NPRF. Insgesamt gesehen dürfte Irlands relativ niedrige Steuerquote die Behebung einer etwaigen Tragfähigkeitslücke erleichtern, die längerfristig entstehen könnte. |
|
(8) |
Die Aktualisierung verschafft einen Überblick über das Strukturreformprogramm der Regierung, das auf folgende Punkte abzielt: Verbesserung der Qualität der öffentlichen Dienstleistungen, erhöhte Effizienz bei den öffentlichen Ausgaben und Deckung des Bedarfs der irischen Wirtschaft auf dem Gebiet der Infrastruktur. Global gesehen trägt die im aktualisierten Programm skizzierte Wirtschaftspolitik weitgehend den länderspezifischen Grundzügen der Wirtschaftspolitik für die Jahre 2003 bis 2005 Rechnung, was die öffentlichen Finanzen angeht. Dort wurde den irischen Behörden empfohlen, die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu erhöhen, den mittelfristigen Haushaltsrahmen zu stärken und den Infrastrukturelementen des Nationalen Entwicklungsplans Vorrang einzuräumen. |
Vergleich der wichtigsten makroökonomischen und budgetären Projektionen
|
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2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
|
|
Reales BIP (Veränderung in %) |
SP Dezember 2004 |
5,3 |
5,1 |
5,2 |
5,4 |
|
KOM (3) |
5,2 |
4,8 |
5,0 |
n.v. |
|
|
SP Dezember 2003 |
3,3 |
4,7 |
5,2 |
n.v. |
|
|
HVPI-Inflation (%) |
SP Dezember 2004 |
2,3 |
2,1 |
2,0 |
1,9 |
|
KOM Okt. 2004 (3) |
2,3 |
2,4 |
2,4 |
n.v. |
|
|
SP Dezember 2003 |
2,3 |
2,0 |
2,0 |
n.v. |
|
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (% des BIP) |
SP Dezember 2004 |
0,9 |
-0,8 |
-0,6 |
-0,6 |
|
KOM Okt. 2004 (3) |
-0,2 |
-0,6 |
-0,5 |
n.v. |
|
|
SP Dezember 2003 |
-1,1 |
-1,4 |
-1,1 |
n.v. |
|
|
Primärsaldo (% des BIP) |
SP Dezember 2004 |
2,1 |
0,6 |
0,6 |
0,7 |
|
KOM Okt. 2004 (3) |
1,2 |
0,7 |
0,8 |
n.v. |
|
|
SP Dezember 2003 |
0,3 |
0,1 |
0,3 |
n.v. |
|
|
Konjunkturbereinigter Saldo (% des BIP) |
SP Dezember 2004 (2) |
1,2 |
-0,2 |
0,1 |
0,0 |
|
KOM Okt. 2004 (3) |
0,1 |
0,0 |
0,3 |
n.v. |
|
|
SP Dezember 2003 (2) |
-0,7 |
-0,8 |
-0,5 |
n.v. |
|
|
Öffentlicher Bruttoschuldenstand (% des BIP) |
SP Dezember 2004 |
30,5 |
30,1 |
30,1 |
30,0 |
|
KOM Okt. 2004 (3) |
30,7 |
30,7 |
30,6 |
n.v. |
|
|
SP Dezember 2003 |
33,3 |
33,5 |
33,3 |
n.v. |
|
|
Aktualisiert: Irisches Stabilitätsprogramm Dezember 2003 und Dezember 2004 (SP); Herbstprognose der Kommissionsdienststellen 2004 (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen |
|||||
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2) Berechnungen der Kommissionsdienststellen aufgrund der im Programm enthaltenen Informationen
(3) Herbstprognose der Kommissionsdienststellen 2004
Quellen:
Aktualisiert: Irisches Stabilitätsprogramm Dezember 2003 und Dezember 2004 (SP); Herbstprognose der Kommissionsdienststellen 2004 (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen
|
3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/18 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 17. Februar 2005
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Italiens für 2004-2008
(2005/C 136/07)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,
auf Empfehlung der Kommission,
nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —
GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
|
(1) |
Der Rat hat am 17. Februar 2005 das aktualisierte Stabilitätsprogramm Italiens für den Zeitraum 2004 bis 2008 geprüft. Das Programm erfüllt die Datenanforderungen des „Verhaltenskodexes für Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“ teilweise. Angaben über die geplanten Zusatzmaßnahmen zur Erreichung der Haushaltsziele für die Jahre 2006 und danach wären für eine genaue Beurteilung von Anpassungspfad und -zusammensetzung notwendig gewesen. Deshalb wird Italien aufgefordert, den Anforderungen des Verhaltenskodex uneingeschränkt zu entsprechen. |
|
(2) |
Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario trägt den etwa Mitte 2004 zur Verfügung gestellten Angaben Rechnung. Es wird davon ausgegangen, dass sich das reale BIP-Wachstum von 1,2 % im Jahr 2004 auf 2,1 % im Jahr 2005 belebt und sich im verbleibenden Programmzeitraum auf durchschnittlich rund 2,3 % belaufen wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheint dieses Szenario recht günstige Wachstumsannahmen widerzuspiegeln, da sowohl i) die für 2005 prognostizierte Wachstumsrate im oberen Bereich der momentanen Schätzwerte zu liegen scheint und ii) die mittelfristige Wachstumsentwicklung relativ optimistisch zu sein scheint. Die Programmprojektionen im Hinblick auf die am BIP-Deflator gemessenen Preisentwicklungen scheinen realistisch. (2) |
|
(3) |
Mit dem Programm soll das nominale Defizit von erwarteten 2,9 % des BIP im Jahr 2004 schrittweise auf 2,7 % des BIP im Jahr 2005 und schließlich auf 0,9 % des BIP im Jahr 2008 zurückgeführt werden. Daher wird im Programm nicht länger eine mittelfristig nahezu ausgeglichene oder einen Überschuss aufweisende Haushaltsposition angestrebt. Konjunkturbereinigt dürfte sich der Haushaltssaldo im Programmzeitraum aufgrund ständiger Maßnahmen um 1,1 Prozentpunkte verbessern, wobei der Großteil der Anpassung (0,5 Prozentpunkte) voraussichtlich 2006 erfolgt. Obwohl 2005 keine Verbesserung in konjunkturbereinigter Hinsicht erwartet wird, wird ein Großteil der einmaligen Maßnahmen durch ständige Maßnahmen ersetzt werden. Im Vergleich zur letzten Fortschreibung liegen die nominalen Defizitzahlen um mehr als einen Prozentpunkt höher, und die geplante Anpassung wird angesichts des etwas ungünstigeren makroökonomischen Szenarios zeitlich verschoben. Da die konjunkturellen Bedingungen, gemessen an der Produktionslücke, jedoch nahezu unverändert sind, kann der größte Teil der Korrektur des Defizits als strukturell angesehen werden. |
|
(4) |
Es besteht die Gefahr, dass das Haushaltsergebnis schlechter ausfallen könnte als im Programm vorgesehen. Insbesondere bergen in Bezug auf das Jahr 2005 mit seinem begrenzten Spielraum ein hinter den Annahmen zurückbleibendes Wirtschaftswachstum, geringfügige Abweichungen von der geplanten Haushaltsanpassung von mehr als 2 % des BIP, Risiken im Zusammenhang mit verschiedenen einmaligen Maßnahmen und die mögliche Neuklassifizierung von ANAS, dem für die Straßeninstandhaltung zuständigen Unternehmen, die Gefahr, dass der Referenzwert von 3 % des BIP überschritten wird. Im Jahr 2006 und darüber hinaus kann aufgrund früherer Erfahrungen nicht ausgeschlossen werden, dass die zur Verwirklichung der im Programm dargelegten Ziele erforderliche Finanzanpassung unterbewertet wird. In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung scheint die haushaltspolitische Strategie des Programms keine ausreichende Sicherheitsmarge zu bieten, um zumindest bis 2006 bei normalen Konjunkturschwankungen ein Überschreiten des Defizitwerts von 3 % des BIP zu verhindern. Sie ist ebenfalls unzureichend, um zu gewährleisten, dass das im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehene mittelfristige Ziel eines in etwa ausgeglichenen Haushalts bis zum Ende des Programmzeitraums erreicht wird. |
|
(5) |
Es wird davon ausgegangen, dass die Schuldenquote 2004 einen Stand von 106 % des BIP erreicht und somit nur geringfügig unter dem 2003 verzeichneten Wert und weit über dem im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP liegt. Nach Aussage des Programms soll die Schuldenquote während des Programmzeitraums um über acht Prozentpunkte gesenkt werden, im Wesentlichen durch einen ehrgeizigen Privatisierungsplan, der mit einer Verbesserung des Primärsaldos und einer Belebung des Wirtschaftswachstums einhergeht. Ein rascheres Tempo beim Schuldenabbau wird durch schuldenerhöhende Below-the-line-Maßnahmen in Höhe von durchschnittlich über zwei Prozentpunkten des BIP jährlich erschwert. Die Schuldenentwicklung kann vor allem in Anbetracht der vorerwähnten Risiken für die Haushaltsziele und wegen verbleibender Unsicherheiten in Bezug auf Bestandsanpassungen ungünstiger als geplant verlaufen. |
|
(6) |
In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen scheint Italien leicht gefährdet. Die Verabschiedung der Rentenreform im Jahr 2004 ist jedoch ein wichtiger Schritt zur Bewältigung der Haushaltskonsequenzen aufgrund der alternden Bevölkerung und wird dazu beitragen, dass sich Italiens Lage in dieser Hinsicht bessert. Italien könnte sich in einer relativ günstigen Position befinden, sofern die haushaltspolitischen Ziele vollständig verwirklicht, die erwarteten Einsparungen durch die Rentenreform erreicht und Abweichungen von der Strategie, hohe Primärüberschüsse zu erzielen, was zu einem raschen Schuldenabbau führt, umgehend korrigiert werden. |
|
(7) |
Die im Programm dargelegte Wirtschaftspolitik entspricht teilweise den länderspezifischen Grundzügen der Wirtschaftspolitik im Bereich der öffentlichen Finanzen. Erstens wird im Programm keine mittelfristig nahezu ausgeglichene oder einen Überschuss aufweisende Haushaltsposition angestrebt. Zweitens gewährleisten die Haushaltsziele keine Verbesserung des konjunkturbereinigten Haushaltssaldos von mindestens 0,5 Prozentpunkten jährlich, obgleich anerkannt wird, dass die Verbesserung des strukturellen Haushaltssaldos (ohne einmalige Maßnahmen) durchschnittlich 0,5 Prozentpunkte des BIP pro Jahr beträgt. Drittens wird ein Teil der Steuersenkung im Jahr 2005 durch zeitlich begrenzte Maßnahmen finanziert. Schließlich enthält das Programm keine ausreichenden Informationen darüber, wie das Verfahren zur Stärkung der Ausgabeneindämmung funktionieren soll und benennt auch keine eindeutige Quelle zur Finanzierung der Regionalausgaben. |
In Anbetracht der vorstehenden Bewertung ist der Rat der Auffassung, dass Italien
|
i) |
das Notwendige tun sollte, um das Erreichen des Defizitziels 2005 zu gewährleisten; |
|
ii) |
im Jahr 2006 und danach die notwendigen Strukturmaßnahmen ergreifen sollte, um bis zum Ablauf des Programmzeitraums eine in etwa ausgeglichene Haushaltsposition zu erreichen, und |
|
iii) |
gewährleisten sollte, dass die Schuldenquote schneller auf den im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP sinkt, und dabei andere Faktoren als die Nettokreditaufnahme, die zu einer Veränderung der Schuldenniveaus beitragen können, besonders in Betracht ziehen. |
Vergleich der wichtigsten makroökonomischen und budgetären Projektionen
|
|
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
|
|
Reales BIP (Veränderung in %) |
SP 2004 |
1,2 |
2,1 |
2,2 |
2,3 |
2,3 |
|
KOM Okt. 2004 |
1,3 |
1,8 |
1,8 |
— |
— |
|
|
SP 2003 |
1,9 |
2,2 |
2,5 |
2,6 |
|
|
|
HVPI-Inflation (in %) |
SP 2004 (3) |
2,2 |
1,6 |
1,5 |
1,4 |
1,4 |
|
KOM Okt. 2004 |
2,3 |
2,3 |
2,0 |
— |
— |
|
|
SP 2003 |
1,8 |
1,5 |
1,4 |
1,4 |
— |
|
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (in % des BIP) |
SP 2004 |
-2,9 |
-2,7 |
-2,0 |
-1,4 |
-0,9 |
|
KOM Okt. 2004 |
-3,0 |
-3,0 |
-3,6 |
— |
— |
|
|
SP 2003 |
-2,2 |
-1,5 |
-0,7 |
0,0 |
— |
|
|
Primärsaldo (in % des BIP) |
SP 2004 |
2,4 |
2,4 |
3,3 |
4,0 |
4,7 |
|
KOM Okt. 2004 |
2,0 |
2,1 |
1,5 |
— |
— |
|
|
SP 2003 |
2,9 |
3,5 |
4,4 |
5,1 |
— |
|
|
Konjunkturbereinigter Saldo (in % des BIP) |
SP 2004 (4) |
-2,1 |
-2,1 |
-1,6 |
-1,2 |
-1,0 |
|
KOM Okt. 2004 |
-2,4 |
-2,6 |
-3,4 |
— |
— |
|
|
SP 2003 (4) |
-1,6 |
-1,0 |
-0,4 |
0,1 |
— |
|
|
Öffentlicher Bruttoschuldenstand (in % des BIP) |
SP 2004 |
106,0 |
104,1 |
101,9 |
99,2 |
98,0 |
|
KOM Okt. 2004 |
106,0 |
104,6 |
104,4 |
— |
— |
|
|
SP 2003 |
105,0 |
103,0 |
100,9 |
98,6 |
— |
|
|
Stabilitätsprogramm (SP); Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM). Berechnungen der Kommissionsdienststellen. |
||||||
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2) Die im Programm dargelegten HVPI-Inflationsprojektionen sind keine Prognosen, sondern Referenzwerte, die in der Regel bei Tarifverhandlungen verwendet werden.
(3) Voraussichtliche Inflation ab 2005.
(4) Berechnungen der Kommissionsdienststellen aufgrund der im Programm enthaltenen Informationen.
Quellen:
Stabilitätsprogramm (SP); Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM). Berechnungen der Kommissionsdienststellen.
|
3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/21 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 17. Februar 2005
zum aktualisierten Konvergenzprogramm Maltas für 2004-2007
(2005/C 136/08)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,
auf Empfehlung der Kommission,
nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —
GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
|
(1) |
Der Rat hat am 17. Februar 2005 das aktualisierte Konvergenzprogramm Maltas für den Zeitraum 2004 bis 2007 geprüft. Das Programm entspricht — mit Ausnahme der Aufschlüsselung der prognostizierten Zahlen für die öffentlichen Ausgaben — weitgehend dem Verhaltenskodex. Die Preisdaten entsprechen nicht den harmonisierten Maastrichter Definitionen. Dementsprechend wird Malta aufgefordert, die Übereinstimmung mit den Datenanforderungen herzustellen. |
|
(2) |
Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht vor, dass sich das reale BIP-Wachstum von 0,6 % im Jahr 2004 auf durchschnittlich 1,8 % im restlichen Verlauf des Programmzeitraums beschleunigen wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheint dieses Szenario plausible Wachstumsannahmen widerzuspiegeln. Auch die Inflationsprojektionen des Programms scheinen realistisch. |
|
(3) |
Der Rat hat am 5. Juli 2004 entschieden, dass in Malta ein übermäßiges Defizit besteht, und hat empfohlen, es bis 2006 zu korrigieren. |
|
(4) |
Das Programm zielt darauf ab, das Defizit im Jahr 2006 unter den Referenzwert von 3 % des BIP zu senken. Die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen beruht sowohl auf einnahmenwirksamen Maßnahmen als auch auf Ausgabenkürzungen. Das gesamtstaatliche Defizit soll von 5,2 % des BIP im Jahr 2004 auf 2,3 % des BIP im Jahr 2006 zurückgehen und 2007 weiter auf 1,4 % des BIP sinken. Die im Vorgängerprogramm geplante Anpassung wird damit bei einem weitgehend unveränderten makroökonomischen Szenario im Großen und Ganzen bestätigt. |
|
(5) |
Die Risiken für die im Programm enthaltenen Haushaltsprojektionen scheinen sich insgesamt in etwa die Waage zu halten. Insbesondere scheint zum einen das gesamtstaatliche Defizitziel von 5,2 % des BIP im Jahr 2004 erreichbar, und zum anderen ist der ab 2005 vorgezeichnete Konsolidierungspfad in Anbetracht des zugrunde gelegten vorsichtigen makroökonomischen Szenarios und der Beschaffenheit der zum Defizitabbau angekündigten Maßnahmen sowie der im Programm enthaltenen Haushaltsprojektionen bei den derzeit erwarteten außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Großen und Ganzen plausibel. |
|
(6) |
In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung scheint der im Programm dargelegte haushaltspolitische Kurs auszureichen, um das Defizit bis 2006 unter 3 % des BIP zu senken, und er dürfte eine ausreichende Sicherheitsmarge schaffen, damit diese Marke bei normalen Konjunkturschwankungen im Programmzeitraum nicht überschritten wird. Allerdings reicht er möglicherweise nicht aus, um sicherzustellen, dass das im Stabilitäts- und Wachstumspakt verankerte mittelfristige Ziel eines in etwa ausgeglichenen Haushalts innerhalb des Programmzeitraums erreicht wird. |
|
(7) |
Dem Programm zufolge soll die Schuldenquote 2004 73,2 % des BIP erreichen, nach 70,4 % des BIP im Jahr 2003. Anschließend soll sie auf 70,4 % des BIP am Ende des Programmzeitraums zurückgehen. Der Rückgang der Schuldenquote ab 2005 soll nach Auffassung der maltesischen Regierung durch das Wirtschaftswachstum, eine progressive Verbesserung des Primärsaldos und die Veräußerung von Staatsvermögen bewirkt werden. Verschiedene Faktoren, die die Effekte signifikanter Privatisierungserlöse (über 2 % des BIP in den Jahren 2005 und 2006) teilweise kompensieren, erfordern jedoch genauere Informationen über Transaktionen unter dem Strich und deren genauere Überwachung. |
|
(8) |
Im Hinblick auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen bestehen Risiken aufgrund der voraussichtlichen Kosten infolge einer alternden Bevölkerung. Die im Programm dargelegte Strategie zur Sicherung der Tragfähigkeit hängt von der Erreichung der Haushaltsziele ab. Sie umfasst auch Reformen des Renten- und Gesundheitssystems, die bislang weder im Einzelnen festgelegt noch umgesetzt wurden. Zwar würde die Verfehlung der Haushaltsziele die Tragfähigkeit eindeutig gefährden, doch ist auch die Fortsetzung des Reformprozesses von großer Bedeutung, um den Anstieg der alterungsbedingten öffentlichen Ausgaben auf lange Sicht einzudämmen. |
|
(9) |
Alles in allem steht die in der Programmaktualisierung dargestellte Wirtschaftspolitik weitgehend im Einklang mit den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltenen länderspezifischen Empfehlungen für den Bereich öffentliche Finanzen. Insbesondere entspricht das Programm dem vom Rat empfohlenen Abbau des gesamtstaatlichen Defizits. |
Angesichts der vorstehenden Bewertung vertritt der Rat die Auffassung, dass Malta
|
i) |
das Notwendige tun sollte, um das übermäßige Defizit im Jahr 2006 zu korrigieren; |
|
ii) |
sicherstellen sollte, dass die Schuldenquote rasch genug auf den im Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP sinkt; |
|
iii) |
weitere Fortschritte bei der Konzeption und der Umsetzung der Reformen des Renten- und Gesundheitssystems erzielen sollte. |
Vergleich der wichtigsten makroökonomischen und budgetären Projektionen
|
|
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
|
|
Reales BIP (Veränderung in %) |
KP Dez. 2004 |
0,6 |
1,5 |
1,8 |
2,2 |
|
KOM Okt. 2004 |
1,0 |
1,5 |
1,8 |
n.v. |
|
|
KP Mai 2004 |
1,1 |
1,7 |
2,1 |
2,1 |
|
|
HVPI-Inflation (in %) |
KP Dez. 2004 |
2,9 |
2,4 |
1,9 |
1,9 |
|
KOM Okt. 2004 |
3,7 |
3,1 |
2,6 |
n.v. |
|
|
KP Mai 2004 |
3,4 |
2,1 |
2,1 |
2,0 |
|
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (in % des BIP) |
KP Dez. 2004 |
-5,2 |
-3,7 |
-2,3 |
-1,4 |
|
KOM Okt. 2004 |
-5,1 |
-4,0 |
-3,3 |
n.v. |
|
|
KP Mai 2004 |
-5,2 |
-3,7 |
-2,3 |
-1,4 |
|
|
Primärsaldo (in % des BIP) |
KP Dez. 2004 |
-1,4 |
0,3 |
1,6 |
2,4 |
|
KOM Okt. 2004 |
-1,3 |
-0,2 |
0,4 |
n.v. |
|
|
KP Mai 2004 |
-1,4 |
0,1 |
1,4 |
2,2 |
|
|
Öffentlicher Bruttoschuldenstand (in % des BIP) |
KP Dez. 2004 |
73,2 |
72,0 |
70,5 |
70,4 |
|
KOM Okt. 2004 |
72,4 |
73,7 |
74,2 |
n.v. |
|
|
KP Mai 2004 |
72,1 |
72,4 |
70,5 |
70,4 |
|
|
Konvergenzprogramm (KP); Wirtschaftsprognose 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM). |
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(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
|
3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/23 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 17. Februar 2005
zum aktualisierten Konvergenzprogramm Polens für 2004-2007
(2005/C 136/09)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,
auf Empfehlung der Kommission,
nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —
GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
|
(1) |
Der Rat hat am 17. Februar 2005 das aktualisierte Konvergenzprogramm Polens für den Zeitraum 2004-2007 geprüft. Das Programm erfüllt teilweise die Datenanforderungen des „Verhaltenskodexes für Form und Inhalt der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“. Die Angaben zur Zusammensetzung der gesamtstaatlichen Einnahmen und Ausgaben entsprechen qualitativ nicht voll und ganz den statistischen ESVG 95-Standards. Auch im Bereich der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen weicht das Programm von den Datenanforderungen des Verhaltenskodexes ab. Polen wird daher aufgefordert, die uneingeschränkte Einhaltung dieser Datenanforderungen sicherzustellen. |
|
(2) |
Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht ein reales BIP-Wachstum vor, das sich von 5,7 % im Jahr 2004 auf durchschnittlich 4,9 % in den Jahren 2005 und 2006 abschwächt und 2007 erneut 5,6 % erreicht. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheinen diese Wachstumsannahmen eher günstig. Während die Wachstumsprognosen für 2005 und 2006 plausibel sind, scheinen die Prognosen für das letzte Jahr des Programms überhöht. Insbesondere die für 2007 projizierte Beschleunigung des BIP-Wachstums beruht auf zu optimistischen Wachstumsannahmen sowohl für das Produktionspotenzial als auch für die Inlandsnachfrage. Die Inflationsprojektionen des Programms erscheinen zu niedrig. |
|
(3) |
Der Rat hat am 5. Juli 2004 entschieden, dass in Polen ein übermäßiges Defizit besteht, und hat empfohlen, dieses Defizit bis 2007 zu korrigieren. Die dem aktualisierten Programm zugrunde liegende Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das gesamtstaatliche Defizit bis 2007 auf unter 3 % des BIP zu senken und die Schuldenquote unter 60 % des BIP zu halten, und zwar unter Einbeziehung der Beiträge für die Rentensysteme der zweiten Säule (mit einem geschätzten jährlichen Effekt von 1,5 % des BIP), die bis spätestens 2007 gemäß der Eurostat-Entscheidung außerhalb des Sektors Staat geführt werden. Die Programmfortschreibung sieht eine schrittweise Rückführung des Defizits von 5,4 % des BIP im Jahr 2004 auf 2,2 % des BIP im Jahr 2007 vor. Die größten Unterschiede zwischen dem aktualisierten Programm und dem Programm von Mai 2004 bestehen bei der stark nach unten korrigierten Verschuldung im Verhältnis zum BIP, die um durchschnittlich 4,3 Prozentpunkte niedriger angegeben wurde, und beim gesamtstaatlichen Defizitziel für das Jahr 2007, das trotz einer prognostizierten Erhöhung des Wirtschaftswachstums um 0,7 Prozentpunkte des BIP nach oben korrigiert wurde. |
|
(4) |
Die Haushaltskonsolidierung für den Zeitraum 2005-2007 würde durch Umsetzung eines umfassenden, im Hausner-Plan enthaltenen Maßnahmenpakets ermöglicht, dessen budgetäre Auswirkungen sich bei vollständiger Umsetzung auf insgesamt schätzungsweise 4,7 % des BIP belaufen würden (was gegenüber dem vorangegangenen Programm eine Abwärtskorrektur von 0,6 Prozentpunkten bedeutet). Gleichzeitig wird ein umfangreiches Investitionsprogramm durchgeführt, das die Investitionen der öffentlichen Hand von 3,4 % des BIP im Jahr 2003 auf durchschnittlich 4,1 % im Programmzeitraum anhebt; der EU-Durchschnitt betrug im Vergleich dazu 2004 2,4 %. |
|
(5) |
Es besteht das Risiko, dass das Haushaltsergebnis schlechter ausfällt als im Programm projiziert, mit dem darauf abgezielt wird, das Defizit bis 2007 auf unter 3 % zu senken. Es zeichnet sich bereits die Gefahr einer verspäteten oder unvollständigen Umsetzung der Maßnahmen des Hausner-Plans ab, auf die in der Bewertung des Programms vom Mai 2004 hingewiesen worden war. Nach wie vor herrscht Ungewissheit über die Umsetzung der verbleibenden Maßnahmen, die Legislativverfahren durchlaufen müssen, jedoch schon im Haushalt 2005 vorgesehen sind. Trotz der Ablehnung zweier wichtiger Maßnahmen durch das Parlament blieben die Defizitziele unverändert. Fast die Hälfte der im aktualisierten Programm genannten Maßnahmen, die auf zusätzliche Einnahmen oder Ausgabeneinsparungen abzielen, werden nicht näher ausgeführt. Ein weiteres Risiko stellen Eventualverbindlichkeiten dar, die in diesem Zusammenhang entsprechend überwacht werden. Die Erreichung der Defizitziele hängt ferner von dem für den gesamten Programmzeitraum projizierten hohen BIP-Wachstum ab. Zusätzlich dazu wird das kapitalgedeckte Rentensystem mit Erlaubnis von Eurostat übergangsweise noch im Sektor Staat geführt. Ab der Mitteilung im März 2007 und der damit einhergehenden Änderung der Einstufung wird das Defizit um etwa 1,5 Prozentpunkte nach oben korrigiert werden müssen. Diese Korrektur bedeutet, dass Polen ausgehend von der Aktualisierung und ohne zusätzliche Sparmaßnahmen nicht imstande sein wird, das Defizit im letzten Programmjahr unter 3 % zu senken. |
|
(6) |
Im aktualisierten Programm liegt die Schuldenquote 2004 im Vergleich zu den im Konvergenzprogramm von Mai 2004 prognostizierten 49 % bei schätzungsweise 45,9 % des BIP und damit unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Für die Schuldenquote prognostiziert das Programm für den Zeitraum 2004-2007 einen Anstieg von insgesamt 1,8 Prozentpunkten, der erst im letzten Jahr des Programms zum Stillstand kommen soll. |
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(7) |
Da für die Zeit nach 2020 keine Haushaltsprojektionen vorliegen und die budgetären Auswirkungen der alternden Bevölkerung erst nach 2020 zum Tragen kommen dürften, ist es schwierig, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Polens zu beurteilen. Anhand der vorliegenden Informationen sind gewisse Risiken jedoch nicht auszuschließen. Ungewissheit besteht nach wie vor über die budgetären Auswirkungen von Maßnahmen zur Festigung der langfristigen Haushaltstrends. Eine energische Inangriffnahme der geplanten mittelfristigen Haushaltskonsolidierung dürfte längerfristig zu einer auf Dauer tragfähigen Haushaltslage beitragen. |
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(8) |
Alles in allem stehen die wirtschaftspolitischen Maßnahmen des aktualisierten Programms teilweise mit den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltenen länderspezifischen Empfehlungen für den Bereich öffentliche Finanzen in Einklang. Einerseits folgt das Programm mit den Maßnahmen des Hausner-Plans der Empfehlung des Rates zum Abbau des gesamtstaatlichen Defizits. Andererseits sind die Maßnahmen des Programms möglicherweise unzureichend, um die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu erhalten. |
In Anbetracht der vorstehenden Bewertung und angesichts der Empfehlungen des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 ist der Rat der Auffassung, dass Polen
|
i) |
die haushaltspolitische Anpassung über 2005 hinaus verstärken und das Defizitziel 2007 herabsetzen sollte; |
|
ii) |
eine vollständige Umsetzung der im Hausner-Plan enthaltenen Strukturmaßnahmen gewährleisten und zusätzliche Anstrengungen zur Einleitung von Alternativmaßnahmen unternehmen sollte, falls die mit der Umsetzung verbundenen Risiken eintreten sollten. |
Vergleich der wichtigsten makroökonomischen und budgetären Projektionen
|
|
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
|
|
Reales BIP (Veränderung in %) |
KP Dez. 2004 |
5,7 |
5,0 |
4,8 |
5,6 |
|
KOM Okt. 2004 |
5,8 |
4,9 |
4,5 |
n.v. |
|
|
KP Mai 2004 |
5,0 |
5,0 |
5,6 |
5,6 |
|
|
HVPI-Inflation (%) |
KP Dez. 2004 |
3,5 |
3,0 |
2,7 |
2,5 |
|
KOM Okt. 2004 |
3,5 |
3,3 |
3,0 |
n.v. |
|
|
KP Mai 2004 |
2,2 |
2,8 |
<3 |
<3 |
|
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (2) (% des BIP) |
KP Dez. 2004 |
-5,4 |
-3,9 |
-3,2 |
-2,2 |
|
KOM Okt. 2004 |
-5,6 |
-4,1 |
-3,1 |
n.v. |
|
|
KP Mai 2004 |
-5,7 |
-4,2 |
-3,3 |
-1,5 |
|
|
Primärsaldo (2) (% des BIP) |
KP Dez. 2004 |
-2,6 |
-1,3 |
-0,5 |
0,4 |
|
KOM Okt. 2004 |
-2,5 |
-1,0 |
-0,0 |
n.v. |
|
|
KP Mai 2004 |
-2,8 |
-1,1 |
-0,3 |
1,3 |
|
|
Öffentlicher Bruttoschuldenstand (% des BIP) |
KP Dez. 2004 |
45,9 |
47,6 |
48,0 |
47,3 |
|
KOM Okt. 2004 |
47,7 |
49,8 |
49,3 |
n.v. |
|
|
KP Mai 2004 |
49,0 |
51,9 |
52,7 |
52,3 |
|
|
Konvergenzprogramm (KP); Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM). |
|||||
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2) Der gesamtstaatliche Saldo und der Primärsaldo enthalten nicht den einnahmenmindernden und somit ceteris paribus defiziterhöhenden Effekt des kapitalgedeckten Rentensystems (schätzungsweise 1,5 % des BIP jährlich).
|
3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/26 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 17. Februar 2005
zum aktualisierten Konvergenzprogramm der Slowakei für 2004-2007
(2005/C 136/10)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,
auf Empfehlung der Kommission,
nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —
GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
|
(1) |
Der Rat hat am 17. Februar 2005 das aktualisierte Konvergenzprogramm der Slowakei für den Zeitraum 2004 bis 2007 geprüft. Das Programm entspricht den Datenanforderungen des „Verhaltenskodexes für Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“. |
|
(2) |
Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht ein reales BIP-Wachstum von durchschnittlich 5 % vor — mit einer Abschwächung auf 4
|
|
(3) |
Der Rat hat am 5. Juli 2004 entschieden, dass in der Slowakei ein übermäßiges Defizit besteht, und hat empfohlen dieses Defizit bis 2007 zu korrigieren. Der Programmaktualisierung zufolge soll das Defizit im Einklang mit der Empfehlung des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 im Jahr 2007 auf den Referenzwert von 3 % des BIP gesenkt werden (mit Ausnahme der Beiträge zum kapitalgedeckten Rentensystem, die für 2005 auf 0,4 % des BIP, für 2006 auf 1,0 % und für 2007 auf 1,1 % geschätzt werden). Die Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits und des gesamtstaatlichen Primärdefizits soll schwerpunktmäßig in den späteren Programmjahren erfolgen: Beide Defizite sollen bis 2006 mit rund 3,8 % bzw. 1,5 % des BIP praktisch unverändert bleiben, während ihre geplante Anpassung um insgesamt 0,8 Prozentpunkte auf 2007 verschoben wird. Auch ohne den Effekt der Einführung einer kapitalgedeckten Rentenversicherungssäule im Jahr 2005 findet der Defizitabbau überwiegend in den letzten beiden Jahren statt. Im Vergleich zum Konvergenzprogramm vom Mai 2004, wonach die Anpassung allein über die Ausgaben erreicht werden sollte, sieht die Aktualisierung eine Defizitkorrektur durch Ausgabenkürzungen und Einnahmenerhöhungen vor. Trotz eines günstigeren makroökonomischen Szenarios wird der im Vorgängerprogramm abgesteckte Anpassungspfad in der Programmaktualisierung weitgehend bestätigt und mutet somit weniger ehrgeizig an. Ungeachtet der beträchtlichen früheren Konsolidierungserfolge und der Auswirkungen der Rentenreform würde eine Beschleunigung des Defizitabbaus (insbesondere 2005) die Umsetzung der Euro-Einführungsstrategie der Slowakei erleichtern, die finanzpolitische Glaubwürdigkeit im Kontext des WKM2 erhöhen, die Antizyklik verstärken und könnte dazu beitragen, den Aufwertungsdruck einzudämmen. Dadurch würde auch der Weg für eine in etwa ausgeglichene strukturelle Haushaltsposition bzw. einen strukturellen Haushaltsüberschuss geebnet und eine ausreichende Sicherheitsmarge geschaffen, damit der im EG-Vertrag vorgesehene Referenzwert von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen nicht überschritten wird. |
|
(4) |
Die Risiken für die im Programm enthaltenen Haushaltsprojektionen scheinen sich im Programmzeitraum insgesamt in etwa die Waage zu halten. Bei den derzeitigen makroökonomischen Annahmen scheint auf der Einnahmenseite im gesamten Programmzeitraum ein Aufwärtsrisiko zu bestehen. Die Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen der Rentenreform halten sich die Waage. Die Inanspruchnahme von EU-Geldern (und Kofinanzierungen) dürfte 2004 bis 2006 geringer ausfallen als geplant, da sich die Aufnahmekapazität erst noch entwickeln muss. Allerdings könnte sie 2007 über dem angesetzten Betrag liegen, wenn zurückgestellte Ausgaben schnell genug nachgeholt werden. Und schließlich bestehen aufgrund der 2006 anstehenden Parlamentswahlen Unsicherheiten, insbesondere im Hinblick auf den Umfang weiterer Ausgabenkürzungen im Jahr 2007. Dieser könnte hinter dem aktuellen Ziel zurückbleiben oder es auch übertreffen. In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung scheint der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs ausreichend, um das Defizit bis zum letzten Programmjahr 2007 auf 3 % des BIP zu senken, lässt aber keinerlei Sicherheitsmarge. |
|
(5) |
Die Schuldenquote lag 2004 bei schätzungsweise 43,0 % des BIP und damit deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Dem Programm zufolge soll die Schuldenquote im Programmzeitraum um 2
|
|
(6) |
In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen erscheint die Lage in der Slowakei aufgrund der beschlossenen Strukturreformen, insbesondere im Bereich der Renten- und im Gesundheitswesen, recht günstig. Allerdings ist die vollständige Durchführung dieser Maßnahmen zusätzlich zur Einhaltung des geplanten budgetären Konsolidierungspfads im Programmzeitraum und danach bis zum Jahr 2010 unabdingbar. |
|
(7) |
Die in der Programmaktualisierung dargestellte Wirtschaftspolitik steht weitgehend im Einklang mit den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltenen länderspezifischen Empfehlungen für den Bereich öffentliche Finanzen. Insbesondere ist die Slowakei auf dem richtigen Weg, um das übermäßige Defizit innerhalb der vom Rat gesetzten Frist zu korrigieren. |
In Anbetracht der vorstehenden Bewertung und angesichts der Empfehlungen des Rates nach Artikel 104 Absatz 7 ist der Rat der Auffassung, dass die Slowakei
|
i) |
insbesondere im Jahr 2005 jede Gelegenheit zur Beschleunigung des Defizitabbaus, auch durch Verwendung von Mehreinnahmen und Einsparungen auf der Ausgabenseite, nutzen sollte; |
|
ii) |
die mittelfristigen Ausgabenplafonds verbindlicher machen sollte; |
|
iii) |
aufmerksam darüber wachen sollte, dass Zweitrundeneffekte der hohen Inflation im Jahr 2004 nicht den im Programm vorgesehenen Inflationskonvergenzpfad beeinträchtigen. |
Vergleich der wichtigsten makroökonomischen und budgetären Projektionen
|
|
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
|
|
Reales BIP (Veränderung in %) |
KP Nov. 2004 |
5,0 |
4,5 |
5,1 |
5,4 |
|
KOM Okt.2004 |
4,9 |
4,5 |
5,2 |
n.a. |
|
|
KP Mai 2004 |
4,1 |
4,3 |
5,0 |
4,7 |
|
|
HVPI Inflation (in %) |
KP Nov. 2004 |
7,8 |
3,3 |
2,8 |
2,5 |
|
KOM Okt.2004 |
7,7 |
3,9 |
3,0 |
n.a. |
|
|
KP Mai 2004 |
8,1 |
4,0 |
2,9 |
2,5 |
|
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (in % des BIP) (2) |
KP Nov. 2004 |
-3,8 |
-3,8 |
-3,9 |
-3,0 |
|
KOM Okt.2004 |
-3,9 |
-4,0 |
-4,1 |
n.a. |
|
|
KP Mai 2004 |
-4,0 |
-3,9 |
-3,9 |
-3,0 |
|
|
Primärsaldo (in % des BIP) (2) |
KP Nov. 2004 |
-1,5 |
-1,4 |
-1,6 |
-0,7 |
|
KOM Okt.2004 |
-1,6 |
-1,6 |
-1,8 |
n.a. |
|
|
KP Mai 2004 |
-1,4 |
-1,1 |
-1,2 |
-0,4 |
|
|
Öffentlicher Bruttoschuldenstand (in % des BIP) |
KP Nov. 2004 |
43,0 |
44,2 |
45,3 |
45,5 |
|
KOM Okt.2004 |
44,2 |
45,2 |
45,9 |
n.a. |
|
|
KP Mai 2004 |
45,1 |
46,4 |
46,1 |
45,5 |
|
|
Konvergenzprogramm (KP); Wirtschaftsprognose Herbst 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM). |
|||||
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2) Gesamtstaatlicher Saldo und Primärsaldo einschließlich des einnahmenmindernden und somit ceteris paribus defiziterhöhenden Effekts der Einführung einer kapitalgedeckten Rentenversicherungssäule im Jahr 2005 (schätzungsweise 0,4 % des BIP 2005, 1,0 % des BIP 2006 und 1,1 % des BIP 2007).
Quellen:
Konvergenzprogramm (KP); Wirtschaftsprognose Herbst 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM).
|
3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/29 |
STELLUNGNAHME DES RATES
vom 17. Februar 2005
zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Finnlands für 2004–2008
(2005/C 136/11)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3,
auf Empfehlung der Kommission,
nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses —
GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
|
(1) |
Am 17. Februar 2005 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Finnlands für den Zeitraum 2004 bis 2008. Das Programm erfüllt weitgehend die Datenanforderungen des geänderten „Verhaltenskodexes für Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“. Einige Variablen bezüglich der grundlegenden Annahmen fehlen. Finnland wird deshalb aufgefordert, eine vollständige Einhaltung der Datenanforderungen sicherzustellen. |
|
(2) |
Das dem Programm zugrunde liegende makroökonomische Szenario sieht vor, dass sich das reale BIP-Wachstum von 3,2 % im Jahr 2004 auf durchschnittlich 2,4 % im restlichen Verlauf des Programmzeitraums abschwächt. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheint dieses Szenario recht vorsichtige Wachstumsannahmen widerzuspiegeln. Die Inflationsprojektionen des Programms scheinen realistisch und entsprechen den Schätzungen der Kommissionsdienststellen. |
|
(3) |
Bei einem projizierten gesamtstaatlichen Überschuss von durchschnittlich 2 % des BIP pro Jahr dürfte mit dem aktualisierten Programm im gesamten Programmzeitraum eine relativ solide Haushaltslage erhalten bleiben. Der Überschuss entsteht vor allem bei der Sozialversicherung, während der zentralstaatliche Haushalt, der derzeit ausgeglichen ist, im Zeitraum 2005 bis 2007 geringe Defizite verzeichnen dürfte. Ziel ist es, die zentralstaatlichen Finanzen bis 2007 wieder auszugleichen. Zu diesem Zweck hat die Regierung für den Zeitraum 2004 bis 2007 jährliche Ausgabenplafonds beschlossen. Die Projektionen für den gesamtstaatlichen Überschuss im Zeitraum 2004 bis 2007 sind im Verhältnis zum vorangegangenen Programm nahezu unverändert. |
|
(4) |
Wenngleich die öffentlichen Finanzen Finnlands weiterhin Überschüsse aufweisen dürften, könnte das Haushaltsergebnis doch schlechter ausfallen als projiziert, da die Abgabensenkungen im Umfang von 1,7 Mrd. EUR bzw. 1,2 % des BIP, die die zweieinhalbjährige umfassende Tarifvereinbarung vom November 2004 ergänzen sollen, im budgetären Basistrend des aktualisierten Programms nur teilweise berücksichtigt werden. Da für 2005 bis 2007 keine weiteren Ausgabenkürzungen angekündigt wurden, wäre das zentralstaatliche Haushaltsdefizit im Zeitraum 2005 bis 2007 ohne Maßnahmen zur Erhöhung der Einnahmen höher als im Programm angegeben, womit sich auch der Überschuss im gesamtstaatlichen Haushalt verringern würde. Nach Schätzungen der Regierung wird sich der gesamtstaatliche Überschuss durch die Tarifvereinbarung und die Abgabensenkungen um 0,3 Prozentpunkte auf rund 1,9 % des BIP im Jahr 2007 vermindern. Allerdings rechnet die Regierung damit, dass das Paket die Konjunkturdynamik erhöht, indem es das Wachstumspotenzial und die Arbeitsplatzschaffung verbessert und somit die Aufkommenskraft stärkt. |
|
(5) |
In Anbetracht dieser Risikoeinschätzung ist der im Programm vorgezeichnete haushaltspolitische Kurs ausreichend, um das im Stabilitäts- und Wachstumspakt verankerte mittelfristige Ziel eines nahezu ausgeglichenen Haushalts im Zeitraum 2004 bis 2008 zu erreichen. Außerdem schafft er eine ausreichende Sicherheitsmarge, damit die Defizitmarke von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen 2004 bis 2008 nicht überschritten wird. |
|
(6) |
Die Schuldenquote lag 2004 bei schätzungsweise 44,6 % des BIP und damit deutlich unter dem im EG-Vertrag vorgesehenen Referenzwert von 60 % des BIP. Dem Programm zufolge soll die Schuldenquote im Programmzeitraum um 3,5 Prozentpunkte sinken. |
|
(7) |
In Bezug auf die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen scheint Finnland ungeachtet der Tatsache, dass die alternde Bevölkerung voraussichtlich erhebliche Haushaltsbelastungen verursachen wird, in einer günstigen Lage. Die im Programm dargelegte Strategie ist breit angelegt und umfasst eine weitere Schuldenkonsolidierung sowie weitere Strukturreformen, wie die nächsten Stufen der Rentenreform und weitere Schritte zur Erhöhung des Renteneintrittsalters. Die durchgeführten und geplanten Strukturreformen dürften sich günstig auf die öffentlichen Finanzen auswirken. |
|
(8) |
Die in dem aktualisierten Programm dargestellte Wirtschaftspolitik steht weitgehend im Einklang mit den in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik enthaltenen länderspezifischen Empfehlungen für den Bereich öffentliche Finanzen. So scheinen sich insbesondere die 2003 eingeführten mehrjährigen Ausgabenplafonds im ersten Jahr, d. h. 2004, bewährt zu haben, denn die endgültigen Ausgaben blieben unter der Obergrenze und sollen diese nach dem Haushaltsplan 2005 auch in diesem Jahr nicht überschreiten. Der Ausgabenrahmen dürfte weiterhin eingehalten werden, da er politisch bindend ist. |
Vergleich der wichtigsten makroökonomischen und budgetären Projektionen
|
|
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
|
|
Reales BIP (Veränderung in %) |
SP Dez. 2004 |
3,2 |
2,8 |
2,4 |
2,2 |
2,0 |
|
KOM Okt. 2004 |
3,0 |
3,1 |
2,7 |
n.v. |
n.v. |
|
|
SP Nov. 2003 |
2,7 |
2,5 |
2,4 |
2,4 |
n.v. |
|
|
HVPI-Inflation (%) |
SP Dez. 2004 |
0,2 |
1,4 |
1,8 |
1,8 |
1,8 |
|
KOM Okt. 2004 |
0,2 |
1,5 |
1,7 |
n.v. |
n.v. |
|
|
SP Nov. 2003 |
0,7 |
1,3 |
1,8 |
1,8 |
n.v. |
|
|
Gesamtstaatlicher Haushaltssaldo (% des BIP) |
SP Dez. 2004 |
2,0 |
1,8 |
2,1 |
2,2 |
2,0 |
|
KOM Okt. 2004 |
2,3 |
2,1 |
2,2 |
n.v. |
n.v. |
|
|
SP Nov. 2003 |
1,7 |
2,1 |
2,1 |
2,2 |
n.v. |
|
|
Primärsaldo (% des BIP) |
SP Dez. 2004 (3) |
3,7 |
3,4 |
3,8 |
3,9 |
3,7 |
|
KOM Okt. 2004 |
4,1 |
3,9 |
3,8 |
n.v. |
n.v. |
|
|
SP Nov. 2003 |
3,7 |
4,0 |
4,1 |
4,3 |
n.v. |
|
|
Konjunkturbereinigter Saldo (% des BIP) |
SP Dez. 2004 (2) |
2,1 |
1,7 |
2,0 |
2,1 |
1,9 |
|
KOM Okt. 2004 |
2,8 |
2,3 |
2,3 |
n.v. |
n.v. |
|
|
SP Nov. 2003 (2) |
2,4 |
2,4 |
2,3 |
2,2 |
n.v. |
|
|
Öffentlicher Bruttoschuldenstand (% des BIP) |
SP Dez. 2004 |
44,6 |
43,4 |
42,5 |
41,7 |
41,1 |
|
KOM Okt. 2004 |
44,8 |
43,4 |
42,2 |
n.v. |
n.v. |
|
|
SP Nov. 2003 |
44,7 |
44,9 |
45,0 |
44,6 |
n.v. |
|
|
Stabilitätsprogramm (SP); Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen. |
||||||
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.
(2) Berechungen der Kommissionsdienststellen aufgrund der im Programm enthaltenen Informationen.
(3) Die finnischen Behörden geben die Primärsalden ohne Nettozinsen und nicht wie üblich ohne Bruttozinsen an. Die Kommissionsdienststellen haben die Zahlen anhand der Programmdaten neu berechnet.
Quellen:
Stabilitätsprogramm (SP); Herbstprognose 2004 der Kommissionsdienststellen (KOM); Berechnungen der Kommissionsdienststellen.
Kommission
|
3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/31 |
Euro-Wechselkurs (1)
2. Juni 2005
(2005/C 136/12)
1 Euro=
|
|
Währung |
Kurs |
|
USD |
US-Dollar |
1,2263 |
|
JPY |
Japanischer Yen |
132,72 |
|
DKK |
Dänische Krone |
7,4405 |
|
GBP |
Pfund Sterling |
0,67535 |
|
SEK |
Schwedische Krone |
9,1528 |
|
CHF |
Schweizer Franken |
1,5348 |
|
ISK |
Isländische Krone |
79,77 |
|
NOK |
Norwegische Krone |
7,906 |
|
BGN |
Bulgarischer Lew |
1,9558 |
|
CYP |
Zypern-Pfund |
0,5751 |
|
CZK |
Tschechische Krone |
30,355 |
|
EEK |
Estnische Krone |
15,6466 |
|
HUF |
Ungarischer Forint |
252,79 |
|
LTL |
Litauischer Litas |
3,4528 |
|
LVL |
Lettischer Lat |
0,6960 |
|
MTL |
Maltesische Lira |
0,4293 |
|
PLN |
Polnischer Zloty |
4,1198 |
|
ROL |
Rumänischer Leu |
36 164 |
|
SIT |
Slowenischer Tolar |
239,5 |
|
SKK |
Slowakische Krone |
38,896 |
|
TRY |
Türkische Lira |
1,6549 |
|
AUD |
Australischer Dollar |
1,6305 |
|
CAD |
Kanadischer Dollar |
1,53 |
|
HKD |
Hongkong-Dollar |
9,5444 |
|
NZD |
Neuseeländischer Dollar |
1,7528 |
|
SGD |
Singapur-Dollar |
2,0515 |
|
KRW |
Südkoreanischer Won |
1 241,81 |
|
ZAR |
Südafrikanischer Rand |
8,4172 |
|
CNY |
Chinesischer Renminbi Yuan |
10,1495 |
|
HRK |
Kroatische Kuna |
7,321 |
|
IDR |
Indonesische Rupiah |
11 741,82 |
|
MYR |
Malaysischer Ringgit |
4,6599 |
|
PHP |
Philippinischer Peso |
66,901 |
|
RUB |
Russischer Rubel |
34,772 |
|
THB |
Thailändischer Baht |
49,894 |
Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.
|
3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/32 |
Mitteilung der Kommission gemäß Artikel 27 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates in der Sache COMP/E-2/38.381 — De Beers-ALROSA
(2005/C 136/13)
(Text von Bedeutung für den EWR)
1. Einleitung
|
(1) |
Im Verlauf der von der Kommission gemäß den Artikeln 81 und 82 EG-Vertrag bzw. 53 und 54 EWR-Abkommen durchgeführten Prüfung der Handelsvereinbarung zwischen der Unternehmensgruppe De Beers („De Beers“) und der ALROSA Company Limited („ALROSA“) reichten die genannten Unternehmen bei der Kommission zwei offizielle Verpflichtungszusagen ein. |
|
(2) |
Mit der vorliegenden Mitteilung möchte die Kommission die von De Beers und ALROSA eingegangenen Verpflichtungen, mit denen die von der Kommission in ihrer vorläufigen Beurteilung geäußerten wettbewerbsrechtlichen Bedenken ausgeräumt werden sollen, einem Markttest unterziehen. Vorbehaltlich des Ergebnisses dieser Marktbefragung beabsichtigt die Kommission den Erlass einer Entscheidung gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrages niedergelegten Wettbewerbsregeln (1). Eine solche Entscheidung sagt nichts darüber aus, ob ein Verstoß gegen geltendes Wettbewerbsrecht vorgelegen hat oder immer noch vorliegt. |
2. Kurze Sachverhaltsdarstellung
|
(3) |
Am 5. März 2002 zeigten De Beers und ALROSA der Europäischen Kommission gemäß der Verordnung Nr. 17 eine zwischen ihnen am 17. Dezember 2001 geschlossene Handelsvereinbarung an. Danach soll ALROSA fünf Jahre lang an De Beers jährlich Rohdiamanten im Wert von 800 Mio. USD liefern. Zum Zeitpunkt der Notifizierung entsprach dieser Betrag ungefähr dem Wert der halben Rohdiamantenproduktion von ALROSA und damit de facto mehr oder weniger der Menge, die ALROSA in den Jahren davor außerhalb der ehemaligen Sowjetunion im Rahmen ähnlicher Handelsvereinbarungen mit De Beers exportiert hatte. Die genannte Handelsvereinbarung enthält eine Klausel, wonach sie nur dann in Kraft tritt, wenn die Europäische Kommission bestätigt, dass damit nicht gegen Artikel 81 und 82 EG-Vertrag verstoßen wird. |
|
(4) |
De Beers ist der größte Diamantenproduzent der Welt. Neben seinen eigenen Minen in Südafrika ist De Beers durch Gemeinschaftsunternehmen mit den Regierungen von Botswana, Namibia und Tansania auch an der dortigen Diamantenproduktion beteiligt. De Beers hat weltweite Geschäftsinteressen bei der Schürfung und Gewinnung von Diamantvorkommen; es schätzt, vermarktet, verkauft, sägt und poliert Rohdiamanten und ist im Schmuckeinzelhandel tätig. Damit deckt De Beers die gesamte Produktionskette von der Gewinnung der Rohdiamanten bis zum Verkauf des fertigen Schmuckstücks an den Verbraucher ab. |
|
(5) |
ALROSA ist der zweitgrößte Diamantenproduzent der Welt. 98 % der Diamantenproduktion in Russland, das nach Botswana gemessen an den Verkaufszahlen der zweitgrößte Diamanthersteller der Welt ist, entfallen auf ALROSA. Das Unternehmen schürft und gewinnt in der gesamten Russischen Föderation Rohdiamanten, schätzt, sägt und poliert sie und ist in der Schmuckherstellung tätig. |
|
(6) |
Am 14. Januar 2003 leitete die Kommission wegen der am 5. März 2002 notifizierten Handelsvereinbarung das Verfahren gemäß Artikel 81 EG-Vertrag gegen De Beers und ALROSA und das Verfahren gemäß Artikel 82 EG-Vertrag gegen De Beers ein. Außerdem gewährte sie den beteiligten Unternehmen Akteneinsicht. |
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(7) |
Am 1. Juli 2003 wurde den beteiligten Unternehmen eine zweite Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt, deren einziger Zweck darin bestand, als Rechtsgrundlage auch die Artikel 53 und 54 des EWR-Abkommens in die Mitteilung vom 14. Januar 2003 aufzunehmen. |
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(8) |
Die in den Randnummern 6 und 7 genannten Mitteilungen der Beschwerdepunkte sind als vorläufige Beurteilung im Sinne von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 zu verstehen. |
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(9) |
In der vorläufigen Beurteilung kommt die Kommission zu dem Schluss, dass De Beers eine beherrschende Stellung auf dem weltweiten Markt für Rohdiamanten innehat. Durch die Handelsvereinbarung mit seinem größten Wettbewerber ALROSA würde De Beers die Kontrolle über eine äußerst wichtige Bezugsquelle für Rohdiamanten erwerben und sich dadurch zusätzliche Marktanteile auf diesem Markt verschaffen, weil es so Zugang zu einer größeren Palette von Diamanten erhält, auf die es ansonsten nicht zurückgreifen könnte. ALROSA würde damit als Bezugsquelle für Marktteilnehmer außerhalb Russlands entfallen und De Beers könnte seine bereits vorhandene Marktmacht weiter ausbauen und so verhindern, dass der bisherige Wettbewerb auf dem Rohdiamantenmarkt erhalten bleibt oder zunimmt. |
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(10) |
Ferner stellte die Kommission in ihrer vorläufigen Beurteilung fest, dass die Handelsvereinbarung dazu führen würde, dass De Beers, selbst größter Diamantenproduzent der Welt, den Vertrieb für rund die Hälfte der Produktion seines größten Wettbewerbers übernehmen würde. Die Vereinbarung hätte zur Folge, dass große Mengen an Rohdiamanten zwischen den beiden größten Unternehmen auf dem Rohdiamantenmarkt gehandelt würden, wodurch der Wettbewerb auf diesem Markt erheblich geschwächt würde. |
3. Verpflichtungszusagen
3.1. Von den Unternehmen eingegangene Verpflichtungen
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(11) |
Die Verfahrensbeteiligten äußerten sich am 31. März 2003 schriftlich zu den Beschwerdepunkten der Kommission und brachten ihre Argumente nochmals mündlich auf einer Anhörung am 7. Juli 2003 vor, bei der sie betonten, dass sie mit der vorläufigen Beurteilung durch die Kommission nicht einverstanden seien. Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, erklärten sie sich nichtsdestotrotz zu eine Reihe von Verpflichtungen bereit. Diese Verpflichtungen sind nachstehend kurz zusammengefasst. Eine ausführliche Beschreibung enthält die englische Sprachfassung, die auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb unter der Anschrift http://europa.eu.int/comm/competition/antitrust/cases eingesehen werden kann. |
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(12) |
De Beers und ALROSA verpflichten sich, die zwischen ihnen gehandelte Menge an Rohdiamanten allmählich zu senken (gemessen an ihrem Verkaufswert) und beim Verkauf von Rohdiamanten von ALROSA an De Beers jährlich folgende Höchstbeträge nicht zu überschreiten:
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(13) |
De Beers und ALROSA verpflichten sich, dass ALROSA ab 2011 an De Beers Rohdiamanten im Wert von höchstens 275 Mio. USD verkauft. |
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(14) |
Die Umsetzung der Verpflichtungszusagen soll durch den Abschluss einer Vereinbarung erfolgen, die im Kern mit der notifizierten Handelsvereinbarung identisch ist (vor allem was das Sichten und Schätzen der Rohdiamanten und die Festsetzung der Preise betrifft), in der ALROSA sich jedoch verpflichtet, an De Beers nicht mehr Rohdiamanten zu liefern als in den Randnummern (12) und (13) angegeben, und De Beers sich verpflichtet, von ALROSA nur Rohdiamanten bis zu einer Menge zu beziehen, die den in den Randnummern (12) und (13) genannten Beträgen entspricht. |
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(15) |
De Beers and ALROSA beauftragen außerdem einen unabhängigen Dritten mit der Überwachung der Einhaltung der beiderseitigen Verpflichtungen. Bestellung und Mandat des unabhängigen Beobachters bedürfen der Zustimmung durch die Kommission. Die Kommission erhält einmal jährlich jeweils einen Bericht über die Einhaltung der Verpflichtungen durch ALROSA bzw. De Beers. |
4. Beabsichtigtes Vorgehen der Kommission
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(16) |
Vorbehaltlich der Ergebnisse der Marktbefragung beabsichtigt die Kommission, eine Entscheidung gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 zu erlassen. In Übereinstimmung mit Artikel 27 Absatz 4 der Verordnung fordert sie daher alle interessierten Dritten auf, sich binnen eines Monats ab Veröffentlichung dieser Mitteilung zu der Sache zu äußern. |
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(17) |
Interessierte Dritte werden gebeten, zusätzlich eine nicht-vertrauliche Fassung ihrer Kommentare einzureichen, in der Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Stellen gestrichen und fallweise durch eine nicht-vertrauliche Zusammenfassung oder durch den Hinweis „[Geschäftsgeheimnis]“ oder „[vertraulich]“ ersetzt werden. |
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(18) |
Die Bemerkungen sind der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens „COMP/B-2/38.381 — De Beers-ALROSA“ per E-Mail zu übermitteln (COMP-GREFFE-ANTITRUST@cec.eu.int) oder per Fax ((32-2) 295 01 28) oder auf dem Postweg an folgende Anschrift zu richten:
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(1) ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1.
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3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/34 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.3578 — BP/Nova Chemicals/JV)
(2005/C 136/14)
(Text von Bedeutung für den EWR)
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1. |
Am 27. Mai 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen BP p.l.c. („BP,“ Vereinigtes Königreich) und Nova Chemicals Corporation „Nova“, Kanada) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei den Unternehmen „DutchCo“ und „SwissCo“ durch Kauf von Anteilsrechten an zwei neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen. |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
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4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3578 — BP/Nova Chemicals/JV, an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.
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3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/35 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.3826 — Trimoteur/NIBCapital/Fortis/Sandd)
Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall
(2005/C 136/15)
(Text von Bedeutung für den EWR)
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1. |
Am 17. Mai 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Fortis Private Equity Holding Nederland B.V., das von der Fortis Bank Nederland (Holding) B.V. („Fortis“, Niederlande) kontrolliert wird, NIBCapital Principal Investments B.V., das von der NIBCapital Bank N.V. („NIBCapital“, Niederlande) kontrolliert wird, und Trimoteur Distribution Services B.V. („Trimoteur“, Niederlande), erwerben durch Anteilskauf die gemeinsame Kontrolle im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung über das Unternehmen Sandd B.V. („Sandd“, Niederlande), das gegenwärtig von Trimoteur allein kontrolliert wird. |
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2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt. |
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4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3826 — Trimoteur/NIBCapital/Fortis/Sandd, an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.
(2) ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.
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3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/36 |
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags
Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden
(2005/C 136/16)
Datum des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Frankreich
Nr. der Beihilfe: N 52/2005
Titel: Beihilfe für die Inkulturnahme bewaldeter Flächen — Conseil général de la Creuse
Zielsetzung: Änderung der geltenden Regelung betreffend die Wiederinkulturnahme bewaldeter Flächen nach den Sturmschäden von Dezember 1999
Haushaltsmittel: 9 600 EUR pro Jahr
Beihilfeintensität oder -höhe: Höchstens 100 %
Laufzeit: 4 Jahre (2004-2007)
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Finnland
Beihilfe Nr.: N 284/2004
Titel: Nationale Beihilfenregelung (LFA)
Zielsetzung: Die Beihilfe besteht in einer staatlichen Ausgleichszahlung (LFA-Zuschuss), die hauptsächlich in Finnland und auf Åland Landwirten gewährt werden kann, die im Zusammenhang mit einer Fünfjahresverpflichtung mit einer kofinanzierten Ausgleichszahlung (kofinanzierte LFA-Zahlung) eine finanzielle Zusatzverpflichtung eingehen. Der LFA-Zuschuss wird zusätzlich zu der kofinanzierten LFA-Zahlung geleistet.
Die Zahlung beläuft sich in der Hauptsache auf 20 EUR/ha in den Fördergebieten A, B und C1 und auf 25 EUR/ha in den Fördergebieten C2-C4. Sie wird geleistet für alle Ackerflächen, die gemäß den Kommissionsentscheidungen C(2000) 1640 (hauptsächlich Finnland) und C(2000)2937 (Åland) für die kofinanzierte Ausgleichszahlung in Frage kommen.
Überdies erfolgt für Ackerflächen, die für die kofinanzierte Ausgleichszahlung in Frage kommen und zu Tierhaltungsbetrieben gehören, eine Sonderzahlung in Höhe von 80 EUR/ha.
Die durchschnittliche LFA-Zahlung insgesamt, bestehend aus der kofinanzierten LFA-Zahlung und dem mitgeteilten LFA-Zuschuss, liegt in keinem Fall höher als 250 EUR/ha.
Rechtsgrundlage: Regierungserlass (noch nicht veröffentlicht)
Haushaltsmittel: 120,4 Mio. EUR pro Jahr
Beihilfeintensität oder -höhe: Siehe unter „Zielsetzung“
Laufzeit: unbebefristet
Andere Angaben: Ergeben sich nach 2007 bezüglich des Programmzeitraums 2000-2006 Änderungen in der Regelung der kofinanzierten Ausgleichszahlung (aufgrund des neuen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums), wird Finnland der Kommission die Änderungen auch für den zusätzlichen Teil der staatlichen Ausgleichszahlung mitteilen.
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
Datum des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Italien
Beihilfe Nr.: N 384/2003 Erhöhung des Budgets
Titel: Änderungen der Beihilfe N 384/2003
Zielsetzung: Erhöhung des Beihilfebudgets
Rechtsgrundlage: Decreto ministeriale del 22.6.2004, n. 182
Haushaltsmittel: Die vorgesehene Erhöhung des Budgets beläuft sich auf 50 Mio. EUR
Beihilfeintensität oder -höhe: Dem Schreiben an den Mitgliedstaat zu entnehmen
Laufzeit: 10 Jahre
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
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3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/37 |
Von den Mitgliedstaaten übermittelte Kurzbeschreibung staatlicher Beihilfen, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 der Kommission vom 23. Dezember 2003 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen gewährt werden
(2005/C 136/17)
Beihilfe Nr.: XA 8/05
Mitgliedstaat: Deutschland
Region: Niedersachsen
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Förderung der Kosten im Rahmen der TSE-Untersuchung von Schafen und Ziegen sowie für nicht für den menschlichen Verzehr geschlachteten Rindern
Rechtsgrundlage:
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Nds. Verwaltungskostengesetz vom 7.5.1962 (Nds. GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 20.11.2001 (Nds. GVBL. S. 701) |
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— |
Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung vom 22.3.1995 (Nds. GVBl. S. 63), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung vom 14.9.2004 (Nds. GVBL. S. 322) |
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— |
Erlasse zur BSE/TSE-Untersuchungsgebühr vom 15.12.2000, 10.1.2001, 30.4.2001, 24.1.2002 — Az. 107-42282/7-315 |
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: ca. 2 000 000 EUR Gesamtkosten, ca. 37 EUR je untersuchtem Tier pro Tierhalter. Die Förderung wird durch Verzicht auf Gebühreneinnahmen gewährt. Zur Verwaltungsvereinfachung wird sie entsprechend Artikel 15 lit d den mit dem TSE-Test beauftragten Stellen gezahlt
Beihilfehöchstintensität: 100 % der Kosten für TSE-Untersuchungen der betroffenen Tiere. Pro Untersuchung entstehen Kosten in Höhe von ca. 37 EUR (Rinder über 24 Monate, Schafe und Ziegen über 18 Monate). Davon trägt die Europäische Gemeinschaft derzeit 6,29 EUR
Bewilligungszeitpunkt: Sofort
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die Beihilfe wird bis zum Ende der Testpflicht für die betroffenen Tiere gemäß der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der jeweils geltenden Fassung gewährt
Zweck der Beihilfe: Der Wert der Tiere ist zum Teil geringer als die Untersuchungskosten. Die Übernahme der Kosten für die TSE-Untersuchungen stellt sicher, dass die betroffenen Tierhalter der vorgeschriebenen Untersuchungspflicht nachkommen. Die Beihilfe deckt sämtliche beim Test anfallenden Kosten, so wie sie in Artikel 15 lit d Verordnung (EG) Nr. 1/2004 genannt sind. Die Beihilfe wird im Rahmen von Artikel 15 Buchstabe d in Verbindung mit Artikel 16 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 gewährt
Betroffene Wirtschaftssektoren: Tierische Erzeugung. Die Beihilfe wird den entsprechenden Tierhaltern gewährt.
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Internetadresse: http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/master/C8366027_N8103970_L20_D0_I1535820
Beihilfe Nr.: XA 17/05
Mitgliedstaat: Frankreich
Region: Region Franche-Comté
Bezeichnung der Beihilferegelung: Technische hilfe: Versuche und Vorführungen im Rahmen der INTERREG-Maßnahme „Französisch-schweizerische Entwicklung und Aufwertung von Arznei- und Duftpflanzen“ (1. Stufe)
Rechtsgrundlage:
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— |
Décisions de la Commission du 16 novembre 2001 et du 8 décembre 2004 approuvant le programme d'initiative communautaire INTERREG III A entre la France et la Suisse, dans le cadre de la mise en œuvre du règlement no 1260/1999 du Conseil du 21 juin 1999 portant dispositions générales sur les fonds structurels, |
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— |
Conseil Régional: Commission Permanente du 27 mai 2004, |
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— |
Articles L 1511 et suivants du Code général des collectivités territoriales permettant aux collectivités territoriales d'intervenir dans le cadre de la création ou de l'extension d'activités économiques en accordant des aides directes et indirectes aux entreprises |
Voraussichtliche jährliche Kosten der Beihilferegelung: 19 586,66 EUR in Form von Beihilfen
Beihilfenhöchstintensität: 30 % bis zu einem Beihilfehöchstbetrag von 19 586,66 EUR
Bewilligungszeitpunkt: Ab Eingang der Empfangsbestätigung der Europäischen Kommission im Jahr 2005
Laufzeit der Beihilferegelung: Spätestens bis zum 31. Dezember 2005
Zweck der Beihilfen: Die Beihilfen sind für folgende Maßnahmen bestimmt, die unter Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1/2004 (technische Hilfe im Agrarsektor) fallen
Festlegung eines Protokolls zur Demonstration der Behandlung von Euterentzündungen bei Rindern durch Aromatherapie und Phytotherapie,
Programm zur „Domestikation“ und Auswahl von Duft- und Arzneipflanzen (Festlegung eines Protokolls zur Ermittlung der Standorte und Demonstration des Anbaus, Begleitung und Eintragung),
Information der breiten Öffentlichkeit und Kommunikation (Veranstaltungen, Dokumetationszentrum, Informationsmaßnahmen)
Folgende Ziele werden angestrebt
Nutzung der Erkenntnisse über Erzeugnisse aus der Verarbeitung von Duft- und Arzneipflanzen und ihre Anwendung bei Tierpathologien in der Landwirtschaft zugunsten der Landwirte und der breiten Öffentlichkeit.
Verstärkung der Entwicklung der Praktiken der berufsmäßigen und nicht berufsmäßigen Landwirte in eine umweltfreundlichere Richtung (Forschung — Versuche). Die in Schaf- und Rinderhaltungsbetrieben durchgeführten Versuche werden es ja ermöglichen, dieses Ziel zu erreichen und die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten der Pflanzen in der Tiermedizin zur Behandlung der Tierbestände bekannt zu machen.
Sammlung und Auswahl von Referenzen, Kenntnisse und Verfahren betreffend Erzeugung, Verarbeitung und Verwendung der Pflanzen zu Haushalts- und professionellen Zwecken. Diese Referenzen werden Vorführungen, Versuche und örtliche Anpassungen ermöglichen. Zusammenfassung der Kenntnisse und Verfahren aus den Bestandteilen des Projekts im Hinblick auf die Verbreitung bei den berufsmäßigen Landwirten und der breiten Öffentlichkeit. Valorisierung der Pflanzen des grenzübergreifenden Massif Jurassien durch Entwicklung der Erzeugung und Sammlung in größerem Maßstab und Messung der sich daraus ergebenden sozialwirtschaftlichen Auswirkungen.
Infolgedessen Verringerung der Produktions- und Verarbeitungskosten, indem Verarbeitungsinstrumente eingeführt werden, mit denen sowohl die angebauten Pflanzen als auch Nebenerzeugnisse der Forstwirtschaft und Pflanzen von stillgelegten Flächen behandelt werden können.
Verstärkung des Rufs unserer Regionen als freundliche und natürliche Regionen, die die Wiege innovativer und alternativer Methoden sind, Förderung und Betonung örtlicher Besonderheiten bei der Verwendung der Pflanzen des Massif, Förderung örtlicher Initiativen und Partnerschaften in diesem Rahmen.
Betroffene Sektoren: Die Landwirte des Franche-Comté, die sich für dieses Programm interessieren, entweder für den Aspekt Industrie- und Arzneipflanzen (Kapitel 12 der Nomenklatur) oder für den Aspekt lebende Tiere (Kapitel 1 der Nomenklatur).
Name und Anschrift der zuständigen Behörde:
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M. le Président du Conseil Régional de Franche-Comté |
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Hotel de Region |
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4 Square Castan |
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F-25031 Besancon Cedex |
Internet-Adresse: Conseil Régional: www.cr-franche-comte.fr
(und FEDER: www.interreg3afch.org/)
Sonstiges: Für die Durchführung des Programms ist die öffentliche landwirtschaftliche Lehranstalt von Lons le Saunier „Edgar Faure“ — 614 avenue Edgar Faure — F-39570 Montmorot zuständig.
Beihilfe Nr.: XA 71/04
Mitgliedstaat: Bundesrepublik Deutschland
Region: Nordrhein-Westfalen
Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Förderung der Kosten für verpflichtend vorgeschriebene amtliche TSE/BSE-Tests im Rahmen des TSE/BSE-Überwachungsprogramms an Rindern, Schafen und Ziegen
Rechtsgrundlage:
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— |
Gebührengesetz NRW vom 23.8.1999 (GV NRW 1999 S 528) |
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Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3. Juli 2001 in der jeweils geltenden Fassung (GV. NRW 2001 S. 262) zur BSE/TSE-Untersuchungsgebühr |
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Erlass zur BSE/TSE-Untersuchungsgebühr vom 8.12.2003 — Az. VI-1-42.21.09, 18.2.2004 — Az. VI-1-17.80.06 u. 42.21.00, 14.9.04 — Az. VI-1-17.80.06 u. 42.21.00 |
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— |
Tierseuchengesetz vom 11.4.2001 in der jeweils geltenden Fassung (BGBl. I. S. 506) |
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— |
§ 23 des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz vom 4.6.63 (GV.NRW 1963 S. 203) zur Kostenträgerschaft der Kreise und kreisfreien Städte für Probennahme und -versand |
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— |
TSE-Überwachungsverordnung vom 13.12.2001 (BGBl. I. S. 4532) in der jeweils geltenden Fassung |
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— |
Beihilfebeschluss der Tierseuchenkasse für Schlachtschafe und Schlachtziegen |
Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe:
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Haushaltsmittel: 990 000 EUR |
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— |
Beihilfebetrag: 990 000 EUR |
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— |
Die Förderung wird durch Verzicht auf Gebühreneinnahmen gewährt |
Beihilfehöchstintensität: 100 %
Bewilligungszeitpunkt: Sofort
Anmerkung: Der verspätete Anzeige erfolgt erst jetzt, da zuvor versucht wurde, einen einheitlichen Beihilfeantrag für die Bundesrepublik Deutschland zu stellen (Beihilfe-Nr. 373/2003). Da dies nicht gelungen ist und zwischenzeitlich die Freistellungsverordnung 1/2004 in Kraft getreten ist, wird ein gesonderter Freistellungsantrag für Nordrhein-Westfalen gestellt.
Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Laufzeit richtet sich nach der Dauer des TSE/BSE-Überwachungsprogramms gemäß der Verordnung (EG) 999/2001 in der jeweils geltenden Fassung.
Zweck der Beihilfe: Anzuwendende Bestimmung ist Artikel 15 Buchstabe d) i.V.m. Artikel 16 Buchstabe c.
Ziel der Maßnahme ist die Gewährung staatlicher Beihilfen für TSE/BSE Tests für
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— |
im Falle der amtlichen Feststellung der BSE bei einem Rind, |
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— |
zum Zwecke der Bekämpfung anderer Tierseuchen, mit Ausnahme von epidemisch verlaufenden Tierseuchen getötet worden sind, |
auf BSE untersucht werden.
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— |
im Rahmen einer Seuchentilgungskampagne gekeult wurden, |
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— |
für den menschlichen Verzehr geschlachtet wurden. |
Erläuternde Anmerkung:
Die beantragten Beihilferegelungen beziehen sich nicht auf die BSE-Untersuchung an Schlachtrindern, da hier lediglich eine Beihilfe in Höhe des tatsächlich gewährten EU-Kofinanzierungsbetrages je Test erfolgt im Rahmen der jährlichen Entscheidung der Kommission über die finanziellen Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft. Die Beihilfe wird durch Minderung der Gebührenbescheide an den Marktteilnehmer weitergegeben.
Betroffene Wirtschaftssektoren: Wirtschaftssektor Landwirtschaft, tierische Erzeugung und Verarbeitung/Vermarktung (Rind, Schaf, Ziege)
Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:
Internetadresse: verbraucherschutz-nrw@munlv.nrw.de
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3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/40 |
Referenz- und Rückforderungszinssätze für staatliche Beihilfen
(2005/C 136/18)
(Text von Bedeutung für den EWR)
1. Referenzzinssätze
Für die neuen Mitgliedstaaten legt die Kommission folgende Referenzzinssätze fest:
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In Kraft seit: |
CY |
CZ |
EE |
HU |
LV |
LT |
MT |
PL |
SK |
SI |
|
1.6.2005 |
6,33 |
4,05 |
5,50 |
8,59 |
6,64 |
6,49 |
7,00 |
6,24 |
7,55 |
5,10 |
|
1.4.2005 |
6,33 |
4,05 |
5,50 |
8,59 |
6,64 |
6,49 |
7,00 |
7,62 |
7,55 |
5,10 |
|
1.1.2005 |
6,33 |
4,86 |
5,50 |
8,59 |
6,64 |
6,49 |
7,00 |
7,62 |
7,55 |
5,10 |
|
1.5.2004 |
6,33 |
5,00 |
5,50 |
8,59 |
6,64 |
6,49 |
7,00 |
9,56 |
7,55 |
5,10 |
Die Zinssätze wurden nach der im Amtsblatt C 273 vom 9. September 1997 auf Seite 3 veröffentlichten Methode zur Festsetzung und Aktualisierung der Referenzzins- und Abzinsungssätze festgelegt. Die Methode wurde 1999 technisch angepasst (Mitteilung der Kommission, ABl C 241 vom 26.8.1999, S. 9). Für die Tschechische Republik und Polen kommt diese Methode zum ersten Mal zur Anwendung.
Für Zypern, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Malta, die Slowakei und Slowenien kann die Methode nicht angewandt werden, da für die Währungen dieser Länder keine Interbank-Swap-Sätze verfügbar sind. Für diese Mitgliedstaaten gelten daher weiterhin die von ihnen zum Zeitpunkt ihres Beitritts mitgeteilten Referenzzins- und Abzinsungssätze.
2. Rückforderungszinssätze
Für die folgenden Mitgliedstaaten legt die Kommission in Anwendung von Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 nachstehende Rückforderungszinssätze fest:
|
In Kraft seit: |
CZ |
PL |
|
1.6.2005 |
4,05 |
6,24 |
|
1.4.2005 |
4,05 |
7,62 |
|
1.5.2004 |
4,86 |
7,62 |
3. Veröffentlichung
Die Zinssätze werden im Amtsblatt der Europäischen Union und auf der Internetseite der Generaldirektion Wettbewerb veröffentlicht.
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3.6.2005 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 136/41 |
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags
Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden
(2005/C 136/19)
(Text von Bedeutung für den EWR)
Tag der Annahme:
Mitgliedstaat: Frankreich
Beihilfe Nr.: N 38/2004
Titel: Beihilfe für im Frachtverkehr mit Binnenschiffen tätige, in Frankreich niedergelassene Verkehrsunternehmen
Rechtsgrundlage: Der Verwaltungsrat der öffentlichen Anstalt „Voies navigables de France“, die als Infrastrukturbetreiberin mit der Durchführung eines Teils des Beihilfeprogramms betraut ist, hat am 10. Dezember 2003 im Hinblick auf die Haushaltsplanung für 2004 der Anstalt einen Haushaltsvoranschlag der Ausgaben und Einnahmen für das Jahr 2004 verabschiedet, der auch Mittel für die Durchführung der Beihilferegelung umfasst
Darüber hinaus werden in dem am 30. Dezember 2003 vom Parlament verabschiedeten Haushaltsgesetz Nr. 2003-1311 für 2004 der Haushaltslinie „Maßnahmen zugunsten der Binnenschifffahrt“ Mittel zugewiesen, deren Zweck in erster Linie die Finanzierung der Beihilferegelung ist
Zielsetzung: Ziel der Beihilferegelung ist es, die Entwicklung der Binnenschifffahrt in Frankreich durch die Modernisierung der Flotte sowie die Förderung des Berufs des Binnenschiffers und eine Verjüngung in diesem Sektor zu unterstützen
Haushaltsmittel: 14,5 — 15 Mio. EUR
Laufzeit: 2004-2007
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Belgien (Flandern)
Beihilfe Nr.: N 74/2004
Titel: Beihilfe für die flämischen Printmedien
Zielsetzung: Erhalt der Informationsvielfalt und redaktionellen Kultur durch Vorhaben, die im Rahmen von Ausschreibungen ausgewählt werden
Rechtsgrundlage: Decreet van 19 december 2003 houdende de algemene uitgavenbegroting van de Vlaamse Gemeenschap voor het begrotingsjaar 2004, Beleidsbrief Media — Beleidsprioriteiten 2003-2004
Haushaltsmittel: bis zu 1,4 Mio. EUR jährlich für bis zu fünf Jahre, insgesamt bis zu 7 Mio. EUR in Form von Zuschüssen
Beihilfeintensität oder -höhe: 50 %
Laufzeit: Mindestens drei Jahre, kann um weitere zwei Jahre verlängert werden
Andere Angaben: Endgültige Haushaltsmittel und Höhe der Beihilfe hängen vom Ergebnis der Ausschreibung und den verfügbaren staatlichen Mitteln ab. Art der Beihilfe: Zuschüsse
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Frankreich
Beihilfe Nr.: N 88/2001
Titel: Rückerstattung der Beiträge zur Kindergeldkasse und zur Arbeitslosenversicherung an Schifffahrtsunternehmen
Zielsetzung: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der französischen Handelsmarine gegenüber der internationalen Konkurrenz
Haushaltsmittel: etwa 22,8 Mio. EUR jährlich
Beihilfeintensität: 100 % der Beiträge zur Kindergeldkasse und zur Arbeitslosenversicherung, die von den Schiffseignern für Schiffspersonal gezahlt werden
Laufzeit: unbegrenzt
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
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Datum des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Italien
Beihilfe Nr.: N 114/2004
Titel: Pauschale Tonnagesteuer zugunsten von Seeverkehrsunternehmen
Zielsetzung: Die Bemessung der Körperschaftssteuer für die Seeverkehrsunternehmen, die sich für die Pauschalbesteuerung auf der Grundlage der Tonnage entschieden haben, richtet sich nach der folgenden Staffel
Diese Regelung legt in Bezug auf die Schiffsflagge keine Bestimmungen fest
Rechtsgrundlage: decreto-legge
Haushaltsmittel: rund 20 Millionen EUR jährlich
Laufzeit: 10 Jahre für die Regelung, 10 Jahre für die Einzelbeihilfen
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Belgien (Region Flandern)
Beihilfe Nr.: N 128/2003
Titel: Beihilfe für den Transport von Siedlungsabfällen auf Binnenwasserstraßen in der Region Flandern
Zielsetzung: Förderung des Transports von Siedlungsabfällen auf flämischen Binnenwasserstraßen. Die Region Flandern will den Erwerb von Umschlaganlagen durch Stadtverwaltungen und Gemeindeverbände subventionieren
Rechtsgrundlage: Vereinbarung vom 10. Juni 1999 zwischen der Region Flandern und N.V. Zeekanaal en Watergebonden Grondbeheer
Haushaltsmittel und Laufzeit: Die Laufzeit des Vorhabens soll der Lebensdauer der Kräne entsprechen. Die Haushaltsmittel betragen 7,432 Mio. EUR
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Dänemark
Beihilfe Nr.: N 171/2004
Titel: Anpassung der dänischen Tonnagesteuerregelung mit dem Ziel, die Verpachtung von Gewerbeanlagen mit zu berücksichtigen
Zielsetzung: Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Flotte und Förderung des Interessenbereichs „Seeschifffahrt“ (Beschäftigung von Seeleuten aus der Gemeinschaft, Erhaltung des nautischen Fachwissens in der Gemeinschaft, Fortbildung in den Seeberufen sowie Verbesserung der Sicherheit)
Rechtsgrundlage: Forslag til Lov om aendring af tonnageskatteloven (Leijendtaegt m.v. af lokaler om bord)
Haushaltsmittel: ca. 15 Mio. DKK (ca. 2 Mio. EUR) jährlich
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Deutschland
Beihilfe Nr.: N 181/04
Titel: Förderung von Film- und Fernsehproduktionen in Baden-Württemberg: Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Zielsetzung: Förderung der Filmwirtschaft
Rechtsgrundlage: Richtlinien der Medien und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH zur Förderung von Film- und Fernsehproduktionen in Baden-Württemberg
Beihilfeintensität oder -höhe: Unterschiedlich, in jedem Falle aber unter 50 %
Laufzeit: Bis Ende 2007
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Schweden
Beihilfe Nr.: N 201/2003
Titel: Zuschüsse zur Förderung der regionalen Entwicklung
Zielsetzung: Förderung der Entwicklung von Regionen und KMU
Rechtsgrundlage: Förordning … om ändring i förordningen (2000:279) om regionalt utvecklingsbidrag
Haushaltsmittel: Jährlich 350 Mio. SEK (38 Mio. EUR)
Beihilfeintensität oder -höhe: Förderhöchstsätze für Investitionen in Gebieten Schwedens, in denen Regionalbeihilfen gewährt werden dürfen; 15 % für Investitionen kleiner Unternehmen außerhalb von Fördergebieten
Laufzeit:
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Deutschland
Beihilfe Nr.: N 238/04
Titel: Beihilferegelung zur Finanzierung neuer kombinierter Verkehre
Zielsetzung: Förderung des kombinierten Verkehrs im Hinblick auf die Verlagerung vom Straßenverkehr auf alternative Verkehrsträger
Rechtsgrundlage: Richtlinie zur Förderung neuer Verkehre im kombinierten Verkehr auf Schiene und Wasserstraße
Haushaltsmittel: 45 Mio. EUR
Beihilfeintensität oder -höhe: Anlaufbeihilfe: höchstens 30 % der Betriebskosten des neuen Verkehrsdienstes
Investitionszulagen: höchstens 30 % der Investitionssumme
Laufzeit: drei Jahre
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Belgien — Wallonische Region
Beihilfe Nr.: N 247/04
Titel: Beihilfe für den kombinierten Verkehr in der Wallonischen Region
Zielsetzung: Förderung des kombinierten Verkehrs in der Wallonischen Region
Rechtsgrundlage: Arrêté du Gouvernement wallon portant diverses mesures relatives au transport combiné en exécution de l'article 5, paragraphe 1er, 2o, a) du décret du 11 mars 2004 relatif aux incitants régionaux en faveur des grandes entreprises et de l'article 5, paragraphe 1er, 2o a) du décret du 11 mars 2004 relatif aux incitants régionaux en faveur des petites et moyennes entreprises
Haushaltsmittel: 3 Millionen EUR
Beihilfeintensität: Die Prämie für den kombinierten Verkehr und die Freistellung von der Grundsteuer ist auf 30 % der Investitionssumme sowie höchstens 250 000 € beschränkt. Die Prämie für Beratungsleistungen ist auf 50 % der vereinbarten Beratungshonorare und höchstens 50 000 EUR je Unternehmen im Zeitraum von drei Jahren beschränkt
Laufzeit: 2004-2006
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Schweden
Beihilfe Nr.: N 253/2004
Titel: Vollständige Befreiung von der Energiesteuer für energieintensive Unternehmen
Zielsetzung: Förderung einer effektiven Energieverwendung
Rechtsgrundlage: Lag (1994:1776) om skatt på energi;
Lagen om program för energieffektivisering
Haushaltsmittel: Jährlich: ca. 180 Mio. SEK (ca. 20 Mio. EUR)
Insgesamt: ca. 1 800 Mio. SEK (ca. 198 Mio. EUR)
Laufzeit: 10 Jahre
Andere Angaben: Jährlicher Bericht
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Deutschland
Beihilfe Nr.: N 260b/2004
Titel: Verlängerung der Maßnahme zur Förderung der Verwendung von Isolationsmaterial aus erneuerbaren Rohstoffen im vereinfachten Verfahren
Zielsetzung: Umweltschutzbeihilfe zur Ausweitung der Verwendung von Isolationsmaterial aus erneuerbaren Rohstoffen
Rechtsgrundlage: Leitlinien zur Förderung von Vorhaben, die im Wesentlichen der „Verwendung von Isolationsmaterialien aus erneuerbaren Rohstoffen“ auf der Grundlage des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Umweltschutzbeihilfen dienen
Höhe der Beihilfe: 10 Mio. EUR
Laufzeit: 2 weitere Jahre (insgesamt 3,5 Jahre)
Andere Angaben: Verabschiedung im vereinfachten Verfahren
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Frankreich
Beihilfe Nr.: N 283/2004
Titel: Multisektoraler Regionalbeihilferahmen 2002 — regionale Investitionsbeihilfe zugunsten von TOTAL (Gonfreville)
Zielsetzung: Regionalentwicklung
Rechtsgrundlage: Loi no 2002/276 du 27 février 2002 sur la démocratie de proximité; Régime d'aides directes des collectivités territoriales en faveur des projets d'investissement productif des grandes entreprises N 440/2003
Haushaltsmittel: 48 Mio. EUR
Beihilfeintensität oder -höhe: NSÄ = 4,92 %
Andere Angaben: Beihilfeart: Zuschuss
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http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Irland
Beihilfe Nr.: N 306/2004
Titel: Western Investment Fund
Zielsetzung: Bereitstellung nötiger kleiner Wagniskapitalbeträge für KMU im Westen Irlands (1)
Rechtsgrundlage: The Irish Western Development Commission Act 1998
Haushaltsmittel: 34,4 Mio. EUR (= Gesamthaushaltsmittel der Regelung/des Fonds, nicht der Beihilfebetrag)
Laufzeit: Bis zum 31.12.2016
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Lettland
Beihilfe Nr.: N 380/04
Titel: Latvijas Gaze
Zielsetzung: Förderung der Energiewirtschaft (Gas)
Rechtsgrundlage:
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— |
Kaufvertrag vom 2. April 1997 zwischen der gemeinnützigen Privatisierungsagentur (staatliche Aktiengesellschaft), der in Privatisierung befindlichen staatlichen Aktiengesellschaft Latvijas Gaze, der Ruhrgas Aktiengesellschaft und der PreussenElektra Aktiengesellschaft |
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— |
Schiedsspruch von Stockholm (Schweden) vom 19. Juni 2003 zwischen JSC Latvijas Gaze und der Republik Lettland |
Haushaltsmittel: 10 416 689,71 EUR
Beihilfeintensität oder -höhe: Die Maßnahme in der in Anmeldung durch die lettischen Behörden angemeldeten Form bezieht vollständig auf die Zeit vor dem Beitritt des Landes zur EU. Die Kommission ist daher nicht in der Lage, die Maßnahme in der angemeldeten Form als neue Beihilfe anzusehen
Laufzeit: Unverzügliche Ausgleichszahlung gemäß Schiedsspruch, aber die Republik Lettland hat die Zahlung ausgesetzt, da sie die Zahlung als rechtswidrige staatliche Beihilfe ansieht.
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Slowakei
Beihilfe Nr.: N 505/2004
Titel: Einzelbeihilfe zur Förderung der audiovisuellen Produktion von TITANIC s.r.o.
Zielsetzung: Förderung von Filmproduktionen
Rechtsgrundlage:
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a) |
Zákon č. 303/1995 Z.z. o rospočtových pravidlách v znení neskoršich predpisov |
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b) |
Zákon č. 231/1999 Z.z. o štátnej pomoci v znani zákona č. 203/2004 — §4 ods. 1, pism.d) |
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c) |
Výnos MK SR — 480/2004 — 1 o poskytovani dotácili v pôsobnosti MK SR |
Haushaltsmittel: 8,2 Mio. SKK
Beihilfeintensität oder -höhe: 33,5 %
Laufzeit: Einmalige Maßnahme nach erfolgter Genehmigung (31.12.2004)
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
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Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Irland
Beihilfe Nr.: N 525/2001
Titel: Existenzgründungsprogramm
Zielsetzung: Förderung der Entwicklung von Start-up-Zentren für Existenzgründungen im Spitzentechnologiebereich (Unternehmen aus den Sparten Immobilien-Entwicklung und Spitzentechnologie)
Rechtsgrundlage: Section 16(1)(g) of the Industrial Development Act
Haushaltsmittel: 30 Mio. EUR
Beihilfeintensität oder -höhe: Förderhöchstsätze gemäß Fördergebietskarte und Verordnung (EG) Nr. 70/2001
Laufzeit: 2002-2006
Andere Angaben: Jährlicher Bericht
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
Datum der Annahme des Beschlusses:
Mitgliedstaat: Niederlande
Beihilfe Nr.: N 594/03
Titel: Schiffbau — Verlängerung der Lieferfrist für ein auf der De Hoop Lobith-Werft in den Niederlanden gebautes Schiff
Zielsetzung: Schiffbau
Rechtsgrundlage: Besluit subsidies zeescheepsnieuwbouw
Beihilfeintensität oder –höhe: 9 % des Auftragswerts
Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) der Entscheidung, aus der (denen) alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, kann (können) unter folgender Internet-Adresse eingesehen werden:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids/
(1) Zum Westen Irlands gehören die Grafschaften Donegal, Galway, Leitrim, Mayo, Roscommon und Sligo, die alle unter Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) EG-Vertrag fallen, und die Grafschaft Clare, die unter Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag fällt.