ISSN 1725-2407

Amtsblatt

der Europäischen Union

C 25

European flag  

Ausgabe in deutscher Sprache

Mitteilungen und Bekanntmachungen

48. Jahrgang
1. Februar 2005


Informationsnummer

Inhalt

Seite

 

I   Mitteilungen

 

Kommission

2005/C 025/1

Euro-Wechselkurs

1

2005/C 025/2

Mitteilung der Kommission — Hinweis für Einführer: WTO-Streitbeilegungsverfahren betreffend die steuerliche Behandlung ausländischer Vertriebsgesellschaften (Foreign Sales Corporations (FSC)) in den USA — Erstattung oder Erlass von Zusatzzöllen

2

 

III   Bekanntmachungen

 

Rat

2005/C 025/3

Verlängerung der Geltungsdauer der Verzeichnisse der geeigneten Bewerber, die im Anschluss an die allgemeinen Auswahlverfahren Rat/LA/364, Rat/LA/365, Rat/LA/381, Rat/LA/384, Rat/LA/385, Rat/LA/386, Rat/LA/398, Rat/LA/399, Rat/C/389 und EUR/C/120 aufgestellt wurden

3

 

Berichtigungen

2005/C 025/4

Berichtigung der Aufforderung(en) zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums(ABl. C 309 vom 15.12.2004)

4

DE

 


I Mitteilungen

Kommission

1.2.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 25/1


Euro-Wechselkurs (1)

31. Januar 2005

(2005/C 25/01)

1 Euro=

 

Währung

Kurs

USD

US-Dollar

1,3035

JPY

Japanischer Yen

134,96

DKK

Dänische Krone

7,4417

GBP

Pfund Sterling

0,69120

SEK

Schwedische Krone

9,1057

CHF

Schweizer Franken

1,5473

ISK

Isländische Krone

81,13

NOK

Norwegische Krone

8,2600

BGN

Bulgarischer Lew

1,9558

CYP

Zypern-Pfund

0,5832

CZK

Tschechische Krone

30,140

EEK

Estnische Krone

15,6466

HUF

Ungarischer Forint

245,60

LTL

Litauischer Litas

3,4528

LVL

Lettischer Lat

0,6961

MTL

Maltesische Lira

0,4311

PLN

Polnischer Zloty

4,0806

ROL

Rumänischer Leu

37 519

SIT

Slowenischer Tolar

239,7700

SKK

Slowakische Krone

38,170

TRY

Türkische Lira

1,7420

AUD

Australischer Dollar

1,6826

CAD

Kanadischer Dollar

1,6167

HKD

Hongkong-Dollar

10,1671

NZD

Neuseeländischer Dollar

1,8301

SGD

Singapur-Dollar

2,1334

KRW

Südkoreanischer Won

1 336,87

ZAR

Südafrikanischer Rand

7,7887


(1)  

Quelle: Von der Europäischen Zentralbank veröffentlichter Referenz-Wechselkurs.


1.2.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 25/2


MITTEILUNG DER KOMMISSION

Hinweis für Einführer: WTO-Streitbeilegungsverfahren betreffend die steuerliche Behandlung ausländischer Vertriebsgesellschaften (Foreign Sales Corporations (FSC)) in den USA — Erstattung oder Erlass von Zusatzzöllen

(2005/C 25/02)

Am 7. Mai 2003 wurde die Gemeinschaft vom Streitbeilegungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) ermächtigt, Gegenmaßnahmen bis zu einem Umfang von 4 043 Mio. USD in Form von zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 100 % auf bestimmte Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika einzuführen. Am 8. Dezember 2003 erließ der Rat die Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 zur Einführung zusätzlicher Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (1).

Nach dem Erlass des „American Jobs Creation Act“ von 2004 durch die USA erließ die Gemeinschaft die Verordnung (EG) Nr. 171/2005 zur Aussetzung der Anwendung der mit der Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 des Rates eingeführten Zusatzzölle. Die Verordnung (EG) Nr. 171/2005 des Rates tritt zwar erst am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, die Aussetzung der Anwendung der Zusatzzölle gilt aber bereits ab dem 1. Januar 2005.

Folglich sind die mit der Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 des Rates eingeführten Zusatzzölle ab dem 1. Januar 2005 nicht mehr gesetzlich geschuldet. Betroffene Parteien werden hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass sie die Erstattung oder den Erlass dieser Zölle durch die einzelstaatlichen Zollbehörden, bei denen eine Zahlung geleistet wurde oder zu leisten ist, gemäß Artikel 236 des Zollkodex der Gemeinschaften (2) beantragen können.


(1)  ABl. L 328 vom 17.12.2003, S. 3.

(2)  Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12.10.1992 (ABl. L 253 vom 11.10.1993, S. 1), zuletzt geändert durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge (ABl. L 236 vom 23.9.2003, S. 33).


III Bekanntmachungen

Rat

1.2.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 25/3


Verlängerung der Geltungsdauer der Verzeichnisse der geeigneten Bewerber, die im Anschluss an die allgemeinen Auswahlverfahren Rat/LA/364, Rat/LA/365, Rat/LA/381, Rat/LA/384, Rat/LA/385, Rat/LA/386, Rat/LA/398, Rat/LA/399, Rat/C/389 und EUR/C/120 aufgestellt wurden

(2005/C 25/03)

Durch Verfügung des Stellvertretenden Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2004 wird die Geltungsdauer der Verzeichnisse der geeigneten Bewerber, die im Anschluss an die nachstehend aufgeführten allgemeinen Auswahlverfahren aufgestellt wurden, bis zum 1. Januar 2006 verlängert:

Rat/LA/364

durchgeführt zur Bildung einer Einstellungsreserve für Übersetzer(-innen) spanischer Sprache, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 76 A vom 28. März 1995;

Rat/LA/365

durchgeführt zur Bildung einer Einstellungsreserve für Übersetzer(-innen) portugiesischer Sprache, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 253 A vom 29. September 1995;

Rat/LA/381

durchgeführt zur Bildung einer Einstellungsreserve für Übersetzer(-innen) griechischer Sprache, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 149 A vom 15. Mai 1998;

Rat/LA/384

durchgeführt zur Bildung einer Einstellungsreserve für Übersetzer(-innen) niederländischer Sprache, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 53 A vom 20. Februar 1998;

Rat/LA/385

durchgeführt zur Bildung einer Einstellungsreserve für Übersetzer(-innen) finnischer Sprache, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 302 A vom 1. Oktober 1998;

Rat/LA/386

durchgeführt zur Bildung einer Einstellungsreserve für Übersetzer(-innen) schwedischer Sprache, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 302 A vom 1. Oktober 1998;

Rat/LA/398

durchgeführt zur Bildung einer Einstellungsreserve für Übersetzer(-innen) englischer Sprache, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 198 A vom 13. Juli 2001;

Rat/LA/399

durchgeführt zur Bildung einer Einstellungsreserve für Übersetzer(-innen) gälischer und englischer Sprache, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 198 A vom 13. Juli 2001;

Rat/C/389

durchgeführt zur Bildung einer Einstellungsreserve für Sicherheitsbedienstete und Gefahrenverhütungsbedienstete deutscher, finnischer oder schwedischer Sprache (Verwaltungsassistenten/Verwaltungsassistentinnen), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 32 A vom 4. Februar 2000;

EUR/C/120

durchgeführt zur Bildung einer Einstellungsreserve für Büroassistentinnen und Büroassistenten griechischer Sprache, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 357 A vom 3. Dezember 1996.


Berichtigungen

1.2.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 25/4


Berichtigung der Aufforderung(en) zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration „Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums“

( Amtsblatt der Europäischen Union C 309 vom 15. Dezember 2004 )

(2005/C 25/04)

Seite 11, Anhang, Punkt 10 erster Gedankenstrich:

anstatt:

„—

Forschungsteams oder Stellen, die Auszeichnungen verleihen, können nur ein Projekt pro Vorschlag und höchstens fünf Vorschläge unterbreiten.“

muss es heißen:

„—

Forschungsteams oder Stellen, die Forschungsteams vorschlagen, können nur ein Projekt pro Vorschlag und höchstens fünf Vorschläge unterbreiten.“