Straßenverkehrssicherheit: Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-20

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Kommission (KOM(2010) 389 endgültig) - ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION?

Obwohl im Rahmen des dritten europäischen Aktionsprogramms für die Straßenverkehrssicherheit, das von 2003 bis 2010 durchgeführt wurde, Fortschritte erzielt wurden, weist die Europäische Kommission darauf hin, dass die Anstrengungen um eine Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit intensiviert werden müssen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Mit den Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020 sollen ein allgemeiner Regelungsrahmen geschaffen und ambitionierte Ziele vorgegeben werden, nach denen sich die nationalen oder lokalen Strategien gemäß dem Subsidiaritätsprinzip richten sollen. Im Rahmen dieser Leitlinien sollten folgende Maßnahmen vorrangig durchgeführt werden:

Grundsätze und Zielvorgaben

Die Kommission hat 3 Hauptgrundsätze festgelegt:

Im Anschluss an das europäische Aktionsprogramm im Bereich Straßenverkehrssicherheit 2003-10 schlägt die Kommission vor, die Zielvorgabe beizubehalten, nach der gegenüber 2010 die Gesamtzahl der Unfalltoten im Straßenverkehr bis 2020 halbiert werden soll. Dies bedeutet, dass die EU der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit nach wie vor verpflichtet ist. Die gemeinsame Zielvorgabe soll für die EU-Bürger zu einem einheitlicheren Stand der Straßenverkehrssicherheit in der EU führen. Die Kommission fordert die einzelnen EU-Länder auf, durch ihre eigenen nationalen Strategien für die Straßenverkehrssicherheit zu dem Erreichen des gemeinsamen Ziels beizutragen.

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation, die zwischen Juli und Dezember 2009 stattfand, wurde eine Zielvorgabe für die Senkung der Zahl der schweren Verletzungen im Straßenverkehr vorgeschlagen. Sobald es eine gemeinsame Definition des Begriffs „schwere Verletzungen“ gibt, wird die Kommission vorschlagen, dass eine gemeinsame „Zielvorgabe für die Senkung der Zahl der Verletzten“ in die europäischen Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit bis 2020 aufgenommen wird.

Strategische Ziele

Die Kommission hat 7 Ziele benannt, für die Maßnahmen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene vorgeschlagen werden sollen:

Umsetzung der Leitlinien für die europäische Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-20

Offene Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Kommission erleichtert die Durchführung der EU-Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit. Parallel dazu sollten auch die EU-Mitgliedstaaten nationale Pläne für die Straßenverkehrssicherheit ausarbeiten, die auch spezielle nationale Ziele entsprechend den jeweiligen besonderen Gegebenheiten enthalten können.

Die Kommission wird die vorhandenen Instrumente für die Datenerhebung und -analyse weiterhin verbessern, u. a. CARE, die EU-Datenbank über Straßenverkehrsunfälle, die gemäß der Entscheidung 93/704/EG des Rates aufgebaut wurde, sowie die Europäische Beobachtungsstelle für die Straßenverkehrssicherheit (ERSO), die europäische Daten und Erkenntnisse zur Straßenverkehrssicherheit im Internet öffentlich zugänglich macht.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite Straßenverkehrssicherheit der Website der Europäischen Kommission.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit: Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020 (KOM(2010) 389 endgültig vom 20. Juli 2010)

Letzte Aktualisierung: 09.05.2016