IKT und e Government: Europäischer Aktionsplan 2011-2015

Dieser Aktionsplan ist Bestandteil der Digitalen Agenda 2020 und zielt darauf ab, die Effizienz und Dynamik der europäischen Behörden durch die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu stärken.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 15. Dezember 2010 „Europäischer e Government-Aktionsplan 2011–2015 - Einsatz der IKT zur Förderung intelligent, nachhaltig und innovativ handelnder Behörden“ [KOM(2010) 743 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung erläutert den e Government-Aktionsplan der Europäischen Kommission für den Zeitraum 2011-2015. Er reflektiert die vier Schwerpunkte, die 2009 in der Ministererklärung von Malmö (EN) (5. e Government-Konferenz) festgelegt wurden.

Globales Ziel dieses Aktionsplans ist es, den Übergang von derzeitigen Behördendiensten zu einer neuen Generation elektronischer Behördendienste auf örtlicher, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu unterstützen. Um dieses Ziel zu erreichen, sieht die Kommission vier Arten von Maßnahmen vor, die dazu beitragen, die in der Erklärung von Malmö festgelegten Schwerpunkte umzusetzen.

Schwerpunkt 1: Stärkung der Nutzer

Die Stärkung der Nutzer soll Bürger, Unternehmen und andere Organisationen in die Lage versetzen, mittels neuer technischer Hilfsmittel proaktiv an der Gesellschaft teilzuhaben. Zur Stärkung der Nutzer wird die Kommission Maßnahmen fördern, um:

Schwerpunkt 2: Stärkung des Binnenmarktes

Derzeit ist die grenzüberschreitende Nutzung von Diensten innerhalb der EU kompliziert. Zur Stärkung des Binnenmarkts in diesem Bereich schlägt die Kommission verschiedene Initiativen vor, um:

Schwerpunkt 3: Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Regierungen und Verwaltungen

Zur Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Regierungen und Verwaltungen betont dieser Aktionsplan die Notwendigkeit, die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu stärken, um auf diese Weise:

Schwerpunkt 4: Voraussetzungen für die Entwicklung elektronischer Behördendienste schaffen

Der Ausbau elektronischer Behördendienste in Europa erfordert die Schaffung bestimmter Voraussetzungen, wie:

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Letzte Änderung: 21.04.2011