Der Beitrag der EU zur Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele (MEZ)

Mit der vorliegenden Mitteilung wird eine Bilanz des von der EU geleisteten Beitrags zur Bekämpfung der Armut in der Welt gezogen und es werden Maßnahmen zur Beschleunigung der Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele vorgeschlagen.

TITEL

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 12. April 2005 - Beschleunigte Verwirklichung der entwicklungspolitischen Millenniumsziele- Der Beitrag der Europäischen Union – [KOM(2005) 132 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Auf dem Millenniumsgipfel im Jahr 2000 haben die Staats- und Regierungschefs die Millenniumserklärung (EN) verabschiedet und sich damit zur entschlossenen Bekämpfung aller Formen der extremen Armut auf globaler Ebene verpflichtet. Folgende acht Millenniumsentwicklungsziele (MEZ) wurden in Zusammenhang mit der Millenniumserklärung formuliert:

Die Europäische Union (EU) ist im Hinblick auf die Verwirklichung dieser Ziele bis zum Jahr 2015 konkrete Verpflichtungen eingegangen. Die Kommission betont, dass die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten bereits einen erheblichen Beitrag zu den internationalen Anstrengungen geleistet haben. So ist die EU mit einem Anteil von 55% an der öffentlichen Entwicklungshilfe mittlerweile weltweit der größte Geber. Dennoch muss die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele rascher vorangetrieben werden. Die routinemäßige Fortsetzung der bisherigen Strategien allein ist zu deren Erreichung nicht ausreichend.

Mit Blick auf die Ausarbeitung des Beitrags der EU zum Gipfeltreffen der Vereinten Nationen vom September 2005 hat der Rat die Kommission aufgefordert, vor allem in folgenden drei Bereichen ehrgeizige Vorschläge auszuarbeiten, um die Fortschritte auf dem Weg zur Verwirklichung der Millenniumsziele bis 2015 zu beschleunigen: Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit, Kohärenz der entwicklungspolitischen Strategien und Vorrang für Afrika. Die Vorschläge der Kommission sehen im Wesentlichen vor:

Aufstockung der Ressourcen

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten zu weiteren Aufstockungen ihrer öffentlichen Entwicklungshilfe auf, die über ihre in Monterrey eingegangenen Verpflichtungen hinausgehen. Sie schlägt vor, dass bis 2010 als ODA-Anteil am BNE eine neue einzelstaatliche ODA-Mindestquote von 0,51% (0,17% für die neuen Mitgliedstaaten) erreicht werden soll, so dass eine EU-Durchschnittsanteil von 0,56% erreichen würde. Diese Erhöhung entspräche einer zusätzlichen Mittelbereitstellung von 20 Milliarden EUR jährlich bis 2010 und würde die Erreichung des von den Vereinten Nationen festgelegten Ziels von 0,7% des BNE gewährleisten.

Ergänzend zur öffentlichen Entwicklungshilfe sollten neue Finanzierungsquellen in Betracht gezogen werden. Diese sollten nach Möglichkeit dauerhaft verfügbar und langfristig kalkulierbar sein.

Eine bessere Qualität der Hilfe

Neben einer qualitativen Aufstockung der internationalen Hilfe müssen zusätzliche Anstrengungen unternommen werden, um die Abstimmung der Tätigkeit der Geber und die Harmonisierung der Strategien der einzelnen Partner zu stärken und damit einen Effizienzgewinn und Kosteneinsparungen bei den Hilfetransaktionen zu erzielen. Durch die fehlende Abstimmung ergeben sich in der Praxis administrative Belastungen und vermeidbare Kosten für die Partnerländer.

Kohärenz im Interesse der Entwicklungszusammenarbeit

Eine bessere Entwicklungszusammenarbeit reicht allein nicht aus, um die Millenniumsentwicklungsziele zu verwirklichen. Politische Maßnahmen außerhalb der Entwicklungshilfe können die Entwicklungsländer bei der Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele maßgeblich unterstützten. Vor diesem Hintergrund werden in der Mitteilung über die Politikohärenz im Interesse der Entwicklung die politischen Maßnahmen angeführt, die ganz eindeutig einen Beitrag zu den Bemühungen der Entwicklungsländer leisten können.

Priorität Afrika

Zahlreiche Regionen in Subsahara-Afrika sind bei der Verwirklichung der Entwicklungsziele gegenüber der übrigen Welt weit im Rückstand. Die Kommission will den Schwerpunkt ihrer Anstrengungen auf Afrika legen und diese Staaten dabei unterstützen, selbst maßgeblich zu ihrer eigenen Entwicklung beizutragen.

Die EU wird sich daher auf folgende Bereiche konzentrieren:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Europäischer Entwicklungsbericht vom 19. September 2008: „Die Millenniumsentwicklungsziele zur Halbzeit: wo stehen wir und wo müssen wir hin?“ (EN) (pdf). Dieser Bericht bewertet den Stand der Umsetzung der Millenniumsentwicklungsziele (Millennium Development Goals - MDG) im Hinblick auf das Jahr 2015. Trotz des Wirtschaftswachstums in bestimmten Ländern und der Eindämmung der Armut seit 2000 sind unterschiedlich große Fortschritte in den Entwicklungsländern zu verzeichnen. Bestimmte Länder weisen besorgniserregende Rückstände in den Bereichen Gesundheit und Bildung auf.

Gemäß ihren Verpflichtungen müssen die EU und die internationale Gemeinschaft die öffentliche Entwicklungshilfe schnell aufstocken. Die Empfängerländer müssen sich verpflichten, ihr Regieren im wirtschaftlichen und institutionellen Bereich zu verbessern. Sie müssen insbesondere zur Umsetzung des Aktionsplans von Accra hinsichtlich der Qualität und Wirksamkeit der öffentlichen Entwicklungshilfe (Harmonisierung der Verfahren und Vergabe öffentlicher Aufträge, Koordinierung der Geldgeber, Transparenz und Mechanismen gegenseitiger Verantwortung) beitragen.

Die finanziellen Hilfen ergänzen und unterstützen die Entwicklungsprogramme. Die vollständige Verwirklichung der MDG muss in einem kohärenten Politikrahmen erfolgen, der sich gleichzeitig auf ein gerechtes Wirtschaftswachstum und eine sektorbezogene Entwicklungspolitik stützt. Eine größere Kohärenz der Politik und der internationalen Programme ist ein wesentlicher Faktor für das Erreichen dieser Ziele (insbesondere in den Bereichen globale Wirtschaftspolitik, Marktöffnung, Einwanderung, Klimawandel und Risikomanagement).

Die schwächsten Staaten, das heißt diejenigen mit dem größten Rückstand hinsichtlich der Verwirklichung der MDG, müssen insbesondere im Zusammenhang mit einer weltweiten Krise vorrangig geschützt werden.

Auch 2008 spielte die EU als erster Geldgeber und als wichtiger Partner bei friedenserhaltenden Maßnahmen in der Welt eine bedeutende Rolle. Ihre Entwicklungspolitik unterstützt die regionale Integration durch Handel.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -Die EU als globaler Partner für Entwicklung - die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele schneller vorantreiben [KOM(2008) 177 endg.– Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In dieser Mitteilung werden die Maßnahmen dargelegt, die für schnellere Fortschritte bei der Verwirklichung der MDG erforderlich sind. Diese betreffen Umfang und Wirksamkeit der Entwicklungshilfe, der Handelsförderung und die Politikkohärenz. Mit dieser Mitteilung soll auch ein Beitrag zur Formulierung eines Standpunkts der Gemeinschaft mit Blick auf die Konferenz über die Finanzierung der Entwicklung im Dezember in Doha und das hochrangige Ministertreffen auf VN-Ebene im September in Accra geleistet werden.

Letzte Änderung: 19.02.2009