Europäische Investitionsbank

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Protokoll (Nr. 5) über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Funktionsweise der EU

WAS IST DER ZWECK DES PROTOKOLLS NR. 5?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die 1958 zur Unterstützung einer ausgewogenen und soliden Entwicklung der EU gegründete Bank stellt Finanzierungen und Know-how für solide und nachhaltige Investitionsprojekte in Europa und darüber hinaus zur Verfügung. Die EIB befindet sich im gemeinsamen Besitz der 28 EU-Länder (1) und unterstützt Projekte, mit denen politische Zielsetzungen der EU gefördert werden sollen.

Sitz, Mitglieder und Kapital

Sitz der EIB ist Luxemburg. Die EU-Länder zeichnen gemeinsam das Kapital, das sich am 1. Juli 2015 auf mehr als 243 Mrd. EUR belief. Der jeweilige Beitrag errechnet sich aus dem wirtschaftlichen Gewicht der Länder (ausgedrückt durch das BIP) zum Zeitpunkt ihres Beitritts. Bei Aufnahme eines neuen Landes in die EU erhöht sich das Kapital. Darüber hinaus kann der Rat der Gouverneure der EIB einstimmig eine Erhöhung des gezeichneten Kapitals beschließen.

Zusammensetzung

Rat der Gouverneure

Der Rat der Gouverneure besteht aus den von den EU-Ländern benannten Ministern (in der Regel den Wirtschafts- und Finanzministern). Er ist das Hauptbeschlussorgan der EIB. Er legt die großen Handlungslinien der Bank fest und trifft die wichtigsten Entscheidungen, z. B.:

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus 29 Mitgliedern, wobei jedes EU-Land sowie die Europäische Kommission durch ein ordentliches Mitglied vertreten ist. Zusätzlich gibt es 19 stellvertretende Mitglieder. Damit dem Verwaltungsrat ein breiteres Spektrum an Fachkenntnissen in bestimmten Bereichen zur Verfügung steht, kann er sechs nicht stimmberechtigte Sachverständige kooptieren, die an seinen Sitzungen ohne Stimmberechtigung teilnehmen.

Der Verwaltungsrat genehmigt alle Beschlüsse zur Bewilligung von Finanzierungen und das Mittelbeschaffungsprogramm. Er überprüft Kreditaufnahmen und Liquiditätsströme und übt Kontrolle über die Tätigkeiten des Direktoriums aus.

Direktorium

Das Direktorium nimmt unter der Aufsicht des EIB-Präsidenten die laufenden Geschäfte der Bank wahr. Es hat einen Präsidenten und acht Vizepräsidenten. Traditionell wird ein Mitglied von jedem der größten EU-Länder hinsichtlich ihrer Beteiligung ernannt (Frankreich, Deutschland, Italien und Vereinigtes Königreich (1)), und die verbleibenden fünf Mitglieder werden durch die anderen Länder nominiert, die in fünf Ländergruppen eingeteilt sind. Die Mitglieder des Direktoriums sind ausschließlich der Bank verantwortlich und üben ihre Aufgaben in voller Unabhängigkeit aus.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist ein unabhängiges Organ, das unmittelbar dem Rat der Gouverneure verantwortlich ist. Er ist für die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäfte der Bank und der ordnungsgemäßen Führung der Bücher zuständig. Der Prüfungsausschuss trägt zudem die Verantwortung für die Rechnungsprüfung der Bank. Er prüft, ob die Tätigkeit der Bank mit den bewährtesten Praktiken im Bankwesen im Einklang steht. Der Prüfungsausschuss besteht aus sechs Mitgliedern. Zudem können bis zu drei Beobachter ernannt werden, um den Prüfungssauschuss zu unterstützen.

Ziele und Tätigkeiten

Die Haupttätigkeit der EIB ist die Unterstützung solider Investitionen. Die Bank leistet durch „Darlehen, Ergänzung und Beratung“ ihren Beitrag, d. h. durch Bereitstellung von Finanzmitteln, Ergänzung von EU-Finanzmitteln und Beratung zu Programmen oder Projektkonzepten. Die Aufgabe der EIB wird in Artikel 309 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erklärt.

Die Bank bietet Finanzierungen für große, häufig grenzüberschreitende Projekte (einschließlich globale Klimaschutzmaßnahmen) bzw. für wirtschaftliche Tätigkeiten, die keinen verfügbaren Zugang zu Finanzmitteln (z. B. in weniger entwickelten Regionen sowie in kleine und mittlere Unternehmen (KMU)) auf dem Gebiet der EU-Länder haben. Durch Beschluss des Verwaltungsrats kann die Bank jedoch auch Finanzierungen für Investitionen bewilligen, die außerhalb der EU durchgeführt werden.

Bei der Vergabe von Darlehen zu beachtende Grundsätze

Die EIB achtet auf die wirtschaftlich zweckmäßigste Verwendung ihrer Mittel im Interesse der EU.

Weder die Bank noch die EU-Länder dürfen Bedingungen vorschreiben, nach denen Darlehen in einem bestimmten EU-Land ausgegeben werden müssen. Die EIB darf eine Investition nicht finanzieren, wenn das Land, in dessen Hoheitsgebiet sie getätigt werden soll, Einspruch erhebt.

Darlehensbeantragung

Darlehens- und Bürgschaftsanträge können der Bank entweder über die Kommission oder über das EU-Land zugeleitet werden, in dessen Hoheitsgebiet das Vorhaben durchgeführt wird. Darlehens- und Bürgschaftsanträge können von Unternehmen auch unmittelbar eingereicht werden. In jedem Fall sind sie der Kommission und dem betroffenen EU-Land zur Stellungnahme vorzulegen.

Das Direktorium prüft, ob die ihm vorgelegten Darlehens- und Bürgschaftsanträge den Bestimmungen entsprechen. Projekte und Programme müssen in vierfacher Hinsicht tragfähig sein, und zwar auf wirtschaftlicher, technischer, ökologischer und finanzieller Ebene. Alle Projekte werden sorgfältig geprüft und bis zu ihrem Abschluss begleitet und überwacht.

Aktivitäten auf den Kapitalmärkten

Die EIB darf auf den Kapitalmärkten Operationen durchführen. Sie kann:

Tochtergesellschaften

Die EIB kann Tochtergesellschaften oder andere Rechtsträger errichten. Diese müssen mit eigener Rechtspersönlichkeit und finanzieller Autonomie ausgestattet sein. Der Rat der Gouverneure muss einstimmig über die Satzung dieser Einrichtungen entscheiden.

HINTERGRUND

Die EIB wurde 1958 gegründet und ist die Bank der EU für langfristige Darlehen. 1994 wurde der Europäische Investitionsfonds (EIF) eingerichtet, um die Entwicklung wachstumsintensiver KMU bzw. jener Unternehmen zu unterstützen, die in neue Technologien investieren. Die EIB ist mehrheitlicher Anteilseigner und Verwaltungsinstanz des Europäischen Investitionsfonds (EIF). Die EIB-Gruppe, zu der die EIB und der EIF gehören, wurde 2000 ins Leben gerufen. Innerhalb der Gruppe vergibt die EIB lang- und mittelfristige Darlehen, während der EIF auf Risikokapitaloperationen und auf Garantien für KMU spezialisiert ist.

Die EIB und der EIF spielen eine wichtige Rolle für den Investitionsplan für Europa durch die Einrichtung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen im Zeitraum 2015-2017.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Protokoll (Nr. 5) über die Satzung der Europäischen Investitionsbank im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Funktionsweise der Europäischen Union (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 251-264)

Letzte Aktualisierung: 03.08.2016



(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).