Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Rahmenbeschluss 2003/568/JI zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufnahme der Begriffe Bestechung und Bestechlichkeit in das nationale Strafrecht

Verantwortlichkeit juristischer und natürlicher Personen

Zuständigkeit

Ein EU-Land ist zuständig, wenn die Straftat

Der Beschluss findet auf Gibraltar Anwendung.

Der Beschluss ist vom Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union in der Rechtssache C-176/03 über die Zuständigkeiten in Strafsachen zwischen der Europäischen Kommission und dem Rat betroffen.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Die EU-Länder mussten bis zum 22. Juli 2005 die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Bestimmungen des Beschlusses nachzukommen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Bestechung: eine Person wird mit Bestechungsgeldern dazu veranlasst, bei der Ausübung ihrer Pflichten eine unrechtmäßige Handlung vorzunehmen.
Bestechlichkeit: Annahme von Bestechungsgeldern.
Juristische Person: jedes Rechtssubjekt, das diesen Status nach dem jeweils geltenden innerstaatlichen Recht besitzt, mit Ausnahme von Staaten oder sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Ausübung ihrer hoheitlichen Rechte und der öffentlich-rechtlichen internationalen Organisationen.
Pflichtverletzung: Der Ausdruck ist gemäß dem einzelstaatlichen Recht zu verstehen. Der Begriff der Pflichtverletzung im einzelstaatlichen Recht sollte zumindest jegliches treuwidrige Verhalten umfassen, das eine Verletzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht bzw. einer beruflichen Vorschrift darstellt.

HAUPTDOKUMENT

Rahmenbeschluss 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54-56)

VERBUNDENES DOKUMENT

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über den Umfang, in dem die Mitgliedstaaten die für die Einhaltung des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor erforderlichen Maßnahmen getroffen haben (COM(2019) 355 final vom 26.7.2019)

Letzte Aktualisierung: 18.02.2020