Informationsaustausch und Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2005/671/JI des Rates über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten

WAS IST DER ZWECK DES BESCHLUSSES?

Die Bekämpfung des Terrorismus ist eines der vorrangigen Ziele der Europäischen Union (EU).

Mit dem Beschluss wird ein Verfahren zum EU-weiten Austausch von Informationen zu strafrechtlichen Ermittlungen, Verfolgungen und Verurteilungen wegen terroristischer Straftaten zwischen den Mitgliedstaaten der EU sowie zwischen den Mitgliedstaaten und Europol eingeführt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Entscheidung 2007/562/EG betrifft den Austausch von Informationen über Entführungen mit terroristischem Hintergrund zwischen den Mitgliedstaaten (siehe Zusammenfassung).

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Sie ist am 30. September 2005 in Kraft getreten.

Dieser Beschluss gilt auch für Gibraltar.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten (ABl. L 253 vom 29.9.2005, S. 22-24).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2005/671/JI wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates (ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53-114).

Siehe konsolidierte Fassung.

Empfehlung der Kommission vom 12. Juni 2007 zum Austausch von Informationen über Entführungen mit terroristischem Hintergrund (ABl. L 214 vom 17.8.2007, S. 9-12).

Letzte Aktualisierung: 18.01.2024