Entschädigung der Opfer von Straftaten in anderen EU-Ländern

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2004/80/EG – zur Entschädigung der Opfer von Straftaten

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Richtlinie umfasst im Wesentlichen zwei Elemente:

Gewährleistung einer angemessenen Entschädigung

Eine angemessene Entschädigung für Opfer zu gewährleisten, kann sich aus folgenden Gründen schwierig gestalten:

Die Richtlinie schreibt vor, dass Opfer

Zusammenarbeit

Alle EU-Länder mussten bis zum 1. Juli 2005 einzelstaatliche Regelungen zur gerechten und angemessenen Entschädigung festlegen. Mit der Richtlinie wird ein System der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden eingerichtet, damit Opfer von Straftaten in der gesamten EU leichter Zugang zu Entschädigung erhalten:

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 26. August 2004 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis zum 1. Januar 2006 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 15-18)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss 2006/337/EG der Kommission vom 19. April 2006 zur Einführung von Standardformularen für die Übermittlung von Anträgen und Entscheidungen gemäß der Richtlinie 2004/80/EG zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (ABl. L 125 vom 12.5.2006, S. 25-30)

Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 20 01/220/JI (ABl. L 315 vom 14.11.2012, S. 57-73)

Letzte Aktualisierung: 08.12.2015