Kulturhauptstadt Europas

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss Nr. 1622/2006/EG über die Einrichtung einer Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Damit wird das Programm unter dem Titel „Kulturhauptstädte Europas“ ins Leben gerufen. Der Beschluss beschreibt das Verfahren zur Auswahl derjenigen Städte, die diesen Titel zwischen 2013 und 2019 tragen dürfen, und das System, mit dem die Vorbereitungen bis zum Jahr der Veranstaltung überwacht werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Kulturprogramm und seine europäische Dimension

Die Bewerbungen aller Städte, die teilnehmen möchten, enthalten ein Kulturprogramm, das eine Reihe von Kriterien erfüllen muss. Diese unterteilen sich in zwei Kategorien:

Das Programm dauert normalerweise ein Jahr. Städte, die sich hervorragend auf diese Veranstaltung vorbereiten, können den Melina-Mercouri-Preis gewinnen (der nach der früheren Kultusministerin Griechenlands benannt wurde, die die Idee der Kulturhauptstädte ins Leben gerufen hatte). Dieser Preis wird von der Europäischen Kommission vergeben und vom Programm Kreatives Europa finanziert.

Auswahlverfahren

Überwachungsphase

Aufhebung

Der Beschluss wurde durch den Beschluss Nr. 445/2014/EU aufgehoben, bei dem es um die Ernennung der Städte ab dem Jahr 2020 geht. Der Beschluss 1622/2006/EG ist für die bereits als Kulturhauptstädte Europas ernannten Städte der Jahre 2013 bis 2019 weiterhin gültig.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er wurde bereits seit dem 1. Januar 2007 angewendet, abgesehen von Artikel 5 (über die Einreichung von Bewerbungen), der seit dem 23. November 2006 angewendet wurde.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019 (ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1-6)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss Nr. 445/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Einrichtung einer Aktion der Europäischen Union für die „Kulturhauptstädte Europas“ im Zeitraum 2020 bis 2033 und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG (ABl. L 132 vom 3.5.2014, S. 1-12)

Letzte Aktualisierung: 17.07.2017