Schutz der biologischen Vielfalt in Europa (Natura 2000)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Gebietsschutz (Natura-2000-Netz)

Konzertierungsverfahren

Erhaltungsziele und -maßnahmen

Prüfung von Plänen/Projekten

Artenschutz

Die EU-Länder müssen

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 10. Juni 1992 in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis 10. Juni 1994 in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Das Natura-2000-Netz umfasst nahezu ein Fünftel der Landfläche und über 250 000 km2 des Meeresgebietes der EU.

Siehe auch:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Besonderes Schutzgebiet: ein von den EU-Ländern als ein von gemeinschaftlicher (d. h. EU-) Bedeutung ausgewiesenes Gebiet, in dem die Maßnahmen, die zur Wahrung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und/oder Populationen der Arten, für die das Gebiet bestimmt ist, erforderlich sind, durchgeführt werden.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7-50)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 92/43/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7-25)

Siehe konsolidierte Fassung.

Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Der Zustand der Natur in der Europäischen Union – Bericht über den Zustand und die Trends von unter die Vogelschutz- und die Habitat-Richtlinie fallenden Lebensraumtypen und Arten für den Zeitraum 2007-2012 gemäß Artikel 17 der Habitat-Richtlinie und Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie (COM(2015) 219 final vom 20.5.2015)

Letzte Aktualisierung: 21.02.2017