Die Bemühungen der EU um Energieeffizienz intensivieren

Die Europäische Union (EU) hat jüngst einen neuen gemeinsamen Rahmen zur Förderung von Energieeffizienz verabschiedet. Die Energieeffizienzrichtlinie (2012/27) soll der Union helfen, ihr Energieeffizienzziel, d. h. eine Steigerung der Energieeffizienz um 20 % bis 2020, zu erreichen.

RECHTSAKT

Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG (Text von Bedeutung für den EWR)

ZUSAMMENFASSUNG

Die Richtlinie soll den Weg ebnen, um das Energieeffizienzziel der Union zu verwirklichen, dem zufolge bis2020eine Verbesserung von 20 % gegenüber 1990 angestrebt wird. Außerdem soll sie weitere Verbesserungen der Energieeffizienz über dieses Datum hinaus ermöglichen. Alle Mitgliedstaaten sind demnach aufgerufen, indikative nationale Energieeffizienzziele für 2020 festzulegen.

Die Richtlinie fördert die Energieeffizienz in der gesamten Union durch einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen. Diese decken alle Phasen der Energiekette ab, d. h. von der Umwandlung und Verteilung von Energie bis zum Endverbrauch. Einige Maßnahmen, darunter jene aus dem Energieeffizienzplan 2011, sind rechtsverbindlich.

Nationale Energieeffizienzziele

Die Mitgliedstaaten haben bis Mitte 2014 Zeit, um den Großteil der Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Insbesondere haben sie dabei bis zum 30. April 2013 indikative nationale Energieeffizienzziele festzulegen. Die Ziele, die im Juni 2014 von der Europäischen Kommission überprüft werden, sind unter Bezug auf den Höchstverbrauch an Primär- bzw. Endenergie zu berechnen, der für die Union für 2020 festgelegt wurde.

Darüber hinaus hat jeder Mitgliedstaat ein Energieeffizienzverpflichtungssystem oder vergleichbare Maßnahmen einzuführen. Dies soll sicherstellen, dass alle Energieanbieter bis Ende 2020 ein kumuliertes Endenergieeinsparziel von 1,5 % erreichen. Die Einsparungen zählen jedoch nur, sofern sie vom 1. Januar 2014 bis Ende 2020 in jedem Jahr als echte neue Einsparungen für Endkunden zu betrachten sind.

Öffentliche Einrichtungen

Die Richtlinie fordert öffentliche Einrichtungen auf allen Ebenen auf, als Vorbilder für Energieeffizienz zu fungieren, zumal diese ein großes Potenzial besitzen, um die Marktveränderung hin zu effizienteren Produkten, Gebäuden und Dienstleistungen zu fördern. Dementsprechend hat jeder Mitgliedstaat sicherzustellen, dass jährlich 3 % der Gesamtfläche beheizter und/oder gekühlter Gebäude, die sich im Eigentum der Zentralregierung befinden, renoviert werden. Dabei sind die Anforderungen gemäß Richtlinie 2010/31/EU zu berücksichtigen.

Um die Renovierung öffentlicher und privater Gebäude zu finanzieren, haben die Mitgliedstaaten eine langfristige Strategie festzulegen. Dabei haben sie die Energieeinsparungen, die durch die Nutzung der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplung und effizienter Fernwärme- sowie Fernkälteversorgung erzielt werden können, umfassend zu bewerten.

Weitere Bestimmungen in der Richtlinie befassen sich mit Energieaudits, Verbrauchserfassungs- und Abrechnungssystemen sowie mit Hilfen für KMU.

Ferner soll die Richtlinie zu den Bemühungen der EU beitragen, ihre Abhängigkeit von Energieimporten und knappen Energieressourcen zu verringern, während gleichzeitig der Klimawandel durch die kostenwirksame Senkung der Treibhausgasemissionen eingedämmt werden soll. Hierzu wird die Verbreitung innovativer technologischer Lösungen beschleunigt und die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in der Union verbessert. Dies wird das Wirtschaftswachstum fördern und hochwertige Arbeitsplätze schaffen - im Einklang mit der Strategie Europa 2020.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 2012/27/EU

4.12.2012

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ABl. L 315 vom 14.11.2012

Letzte Aktualisierung: 13.11.2013