Sicherheit im Seeverkehr: Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe

Die Rechtsvorschriften der Europäischen Union über die Sicherheit im Seeverkehr müssen regelmäßig angepasst werden, um Änderungen oder Protokollen zu internationalen Übereinkommen sowie neuen Entschließungen oder Abänderungen bestehender Vorschriften und Regelwerke Rechnung zu tragen.

RECHTSAKT

Richtlinie 2002/84/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 zur Änderung der Richtlinien über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe.

ZUSAMMENFASSUNG

Zweck dieser Richtlinie ist es, die Anwendung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU) über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung der Umweltverschmutzung durch Schiffe sowie über den Schutz der Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen zu verbessern.

Diese Richtlinie steht in engem Zusammenhang mit dem Erlass der Verordnung (EG) Nr. 2002/2099 zur Einsetzung eines Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe sowie zur Änderung der Verordnungen über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe. Es handelt sich darum, die verschiedenen aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschriften der EU über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe eingesetzten Ausschüsse durch einen einzigen Ausschuss zu ersetzen und die Ausschussverfahren dadurch zu erleichtern.

Parallel hierzu zielt die Richtlinie darauf ab, die Übernahme internationaler Vorschriften in das EU-Recht zu beschleunigen und zu vereinfachen.

Durch diese Richtlinie werden folgende Richtlinien geändert:

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 2002/84/EG

29.11.2002

23.11.2003

ABl. L 324 vom 29.11.2002

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Richtlinie 2008/106/EG

23.12.2008

-

ABl. L 323 vom 3.12.2008

Richtlinie 2009/45/EG

15.7.2009

-

ABl. L 163 vom 25.6.2009

Richtlinie 2014/90/EU

17.9.2014

18.9.2016

ABl. L 257 vom 28.8.2014

VERWANDTE RECHTSAKTE

Richtlinie 96/98/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 über Schiffsausrüstung (Amtsblatt L 46 vom 17.2.1997).

Richtlinie 97/70/EG des Rates vom 11. Dezember 1997 über eine harmonisierte Sicherheitsregelung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr (Amtsblatt L 34 vom 9.2.1998).

Richtlinie 98/41/EG des Rates vom 18. Juni 1998 über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen (Amtsblatt L 188 vom 2.7.1998).

Richtlinie 1999/35/EG des Rates vom 29. April 1999 über ein System verbindlicher Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr (Amtsblatt L 138 vom 1.6.1999).

Richtlinie 2000/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2000 über Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände (Amtsblatt L 332 vom 28.12.2000).

Richtlinie 2001/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Dezember 2001 zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften und Verfahrensregeln für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen (Amtsblatt L 13 vom 16.1.2002).

Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 93/75/EWG des Rates (Amtsblatt L 208 vom 5.8.2002).

Verordnung (EG) Nr.2099/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 zur Einsetzung eines Ausschusses für die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (COSS) sowie zur Änderung der Verordnungen über die Sicherheit im Seeverkehr und die Vermeidung von Umweltverschmutzung durch Schiffe (Amtsblatt L 324 vom 29.11.2002).

Richtlinie 2009/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über gemeinsame Vorschriften und Normen für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden (ABl. L 131 vom 28.5.2009).

Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (ABl. L 131 vom 28.5.2009).

Verordnung (EG) Nr. 219/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 zur Anpassung einiger Rechtsakte, für die das Verfahren des Artikels 251 des Vertrags gilt, an den Beschluss 1999/468/EG des Rates in Bezug auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle: Anpassung an das Regelungsverfahren mit Kontrolle - Zweiter Teil (ABl. L 87 vom 31.3.2009).

Diese Verordnung ändert Richtlinie 97/70/EG des Rates über eine harmonisierte Sicherheitsregelung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr sowie Richtlinie 1999/35/EG über ein System verbindlicher Überprüfungen im Hinblick auf den sicheren Betrieb von Ro-Ro-Fahrgastschiffen und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen im Linienverkehr nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle. Die Verordnung (EG) Nr. 219/2009 überträgt der Kommission und dem Europäischen Parlament Kontrollrechte in Bezug auf verschiedene Politikbereiche, darunter Umwelt und Verkehr.

Letzte Änderung: 27.03.2014