eEurope 2002

1) ZIEL

Verbreitung des Zugangs zum Internet in Europa, Öffnung aller Kommunikationsnetze für den Wettbewerb und Förderung der Internetnutzung, vornehmlich durch Schulung und Schutz der Verbraucher.

2) RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 13. März 2001 an den Rat und das Europäische Parlament - eEurope 2002: Auswirkungen und Prioritäten, Mitteilung an die Frühjahrstagung des Europäischen Rates in Stockholm am 23.-24. März 2001 [KOM(2001) 140 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Der Aktionsplan eEurope 2002 ist Teil der Lissabonner Strategie, die darauf abzielt, Europa bis zum Jahr 2010 zur dynamischsten und wettbewerbsfähigsten wissensgestützten Wirtschaft der Welt zu machen.

Die Maßnahmen gruppieren sich um drei Hauptziele, die bis Ende 2002 erreicht werden sollen:

BILLIGERES, SCHNELLERES UND SICHERERES INTERNET

Billigerer und schnellerer Internet-Zugang

Der Aktionsplan geht von der Feststellung aus, dass es trotz der zum 1. Januar 1998 erfolgten Liberalisierung im Bereich der Telekommunikation keinen wirklichen Wettbewerb in den Ortsnetzen gibt und neue Tarifmodelle wie der Pauschal- oder Gratiszugang nur zögerlich angeboten werden. Darüber hinaus wird die Ansicht vertreten, dass eine spürbare Gebührensenkung notwendig ist, um eine schnelle Ausbreitung multimedialer Breitband-Internetzugänge zu ermöglichen. Daher werden im Rahmen von eEurope 2002 folgende Schritte vorgeschlagen:

Schnelleres Internet für Forscher und Studenten

Der Aktionsplan geht davon aus, dass die Nutzung der elektronischen Netze durch die europäischen Wissenschaftskreise verbessert werden muss. Dazu enthält er folgende Vorschläge:

Sichere Netze und Zugang durch intelligente Chipkarten

Sichere Netze und ein sicherer Zugang, insbesondere mit intelligenten Chipkarten, sind entscheidend für das Vertrauen der Nutzer in den elektronischen Geschäftsverkehr. Deshalb zielt der Aktionsplan auf die Verbesserung der Sicherheit von Online-Transaktionen ab und sieht dazu folgende Maßnahmen vor:

Hinsichtlich der Sicherheit der Chipkarten fordert der Aktionsplan die Privatwirtschaft und die Normenorganisationen auf, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission für die Aufstellung gemeinsamer Grundspezifikationen für die Interoperabilität und die Sicherheit der intelligenten Chipkarten zu sorgen. Ferner wird auf kostengünstige Chipkarten-Lösungen für die sichere Abwicklung elektronischer Vorgänge gedrängt.

INVESTITIONEN IN MENSCHEN UND FERTIGKEITEN

Europas Jugend ins Digitalzeitalter

Im Aktionsplan wird anerkannt, dass beim Anschluss der Schulen ans Internet spürbare Fortschritte erzielt wurden, weitere Bemühungen sind jedoch erforderlich, insbesondere:

Arbeiten in der wissensgestützten Wirtschaft

Wie der Aktionsplan bekräftigt, tragen die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner die Hauptverantwortung dafür, dass die Beschäftigungsfähigkeit und die Anpassungsfähigkeit der Berufstätigen in der neuen Informationswirtschaft vor allem durch den Erwerb entsprechender Qualifikationen und eine geänderte Arbeitsorganisation sichergestellt werden. Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner haben folgende Aufgaben:

Beteiligung aller an der wissensgestützten Wirtschaft

Die Gewährleistung eines möglichst breiten Zugangs der gesamten Bevölkerung zu den Informationstechnologien ist einer der Schwerpunkte des Aktionsplans eEurope 2002. Dabei geht es besonders um die bessere Einbeziehung der Behinderten und aller Menschen, die allein nicht in der Lage sind, die Vorteile der Informationsgesellschaft für sich zu nutzen. Der Aktionsplan empfiehlt folgende konkrete Maßnahmen:

FÖRDERUNG DER NUTZUNG DES INTERNET

Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs

Die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs wird von drei Faktoren bestimmt: der Schaffung des Binnenmarktes für den elektronischen Handel, der Stärkung des Vertrauens der Verbraucher und der elektronischen Abwicklung eines wesentlichen Teils des öffentlichen Auftragswesens. In diesem Zusammenhang enthält der Aktionsplan folgende Vorschläge:

Elektronischer Zugang zu öffentlichen Diensten

In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Lissabon werden die Mitgliedstaaten aufgerufen, den allgemeinen elektronischen Zugang zu den wichtigsten grundlegenden öffentlichen Diensten bis 2003 sicherzustellen. Zu diesem Zweck sieht der Aktionsplan verschiedene Maßnahmen vor, darunter die Entwicklung eines koordinierten Konzepts für Informationen des öffentlicher Sektors, die Förderung der Nutzung von Software mit frei zugänglichem Quellcode durch öffentliche Stellen und die Vereinfachung der netzgestützten Verwaltungsverfahren für Unternehmen.

Gesundheitsfürsorge über das Netz

Im Hinblick auf die Entwicklung elektronischer Gesundheitsdienste empfiehlt der Aktionsplan eEurope 2002 die Ausstattung der Erbringer von Gesundheitsfürsorgediensten mit einer geeigneten Telematik-Infrastruktur bis Ende 2002, die Festlegung von Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Webangebote und die Einrichtung von Netzen zur Beurteilung gesundheitsbezogener Technologien und Daten.

Digitale Inhalte für globale Netze

Der Aktionsplan dient der Verstärkung und Erneuerung der Initiativen zur Förderung der europäischen Inhaltsanbieter im Digitalzeitalter. Dazu wird ein Programm zur Förderung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen („e-Content") vorgeschlagen. Angeregt wird außerdem die Schaffung eines Mechanismus zur Koordinierung der Digitalisierungsprogramme in den Mitgliedstaaten.

Intelligente Verkehrssysteme

Angesichts von Überlastung, Sicherheitsproblemen und Mangel an neuen Diensten im Verkehrsbereich ist es notwendig, neue technische Lösungen zu entwickeln und zügig einzuführen. Der Aktionsplan enthält daher die Aufforderung an die Mitgliedstaaten und die EU-Organe,

4) durchführungsmassnahmen

Vergleichende Bewertung der Fortschritte in den Mitgliedstaaten (Benchmarking)

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 5. Februar 2002 - eEurope-Benchmarking-Bericht - eEurope 2002 [KOM(2002) 62 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Folgemassnahmen zur Durchführung des Aktionsplans eEurope 2002

Mitteilung der Kommission vom 11. Februar 2003 an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - eEurope 2002 Abschlussbericht [KOM(2003) 66 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Wie aus der Bewertung des Aktionsplans eEurope 2002 hervorgeht, sind dessen Hauptziele erreicht worden. Im Hinblick auf die Zunahme der Internetanschlüsse bei Privatpersonen und Unternehmen und die Schaffung günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen für die Entwicklung einer wissensgestützten Wirtschaft hat sich eEurope im Allgemeinen als wirksam erwiesen.

Die Zahl der Internetanschlüsse ist im Zeitraum 2000-2002 rasant gestiegen. Im Jahr 2002 waren über 90 % der Schulen und Unternehmen online und über die Hälfte der Europäer nutzen regelmäßig das Internet. Während die meisten Unternehmen die Umstellung auf schnelle Breitbandanschlüsse vollzogen haben, gehen die meisten privaten Internetnutzer noch immer über langsame, zeitlich abgerechnete Einwahlverbindungen ins Internet. Die allgemeine Verbreitung des Breitbandzugangs ist daher eines der Hauptziele des Aktionsplans eEurope 2005.

Mit dem Aufkommen neuer Internetdienste haben sich der Gesellschaft insgesamt neue Chancen eröffnet, vor allem dank der Schaffung eines Rechtsrahmens für den elektronischen Geschäftsverkehr. Diese Möglichkeiten werden durch die Umsetzung und Einführung des neuen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation bis Ende 2003 weiter verbessert.

Der Aktionsplan eEurope 2002 enthält die Zielsetzung, dass bis Ende 2002 grundlegende öffentliche Dienste elektronisch bereit stehen sollten. Im Oktober 2002 boten alle Mitgliedstaaten solche Dienste zumindest teilweise über das Netz an. Es geht nun darum, diese Dienste interaktiver zu machen und die Verwaltungsabläufe so umzugestalten, dass dadurch auch ein Effizienzgewinn erzielt wird. Bedeutende Fortschritte wurden auch beim Angebot von Online-Gesundheitsdiensten erreicht.

Der nächste Schritt beim Aufbau der Informationsgesellschaft in Europa wurde von den Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates in Sevilla im Juni 2002 in Form eines neuen Aktionsplan eEurope 2005 beschlossen. Der neue Aktionsplan konzentriert sich auf eine begrenzte Zahl von vorrangigen Zielen: Ausbau schneller Breitband-Internetzugänge, Modernisierung der elektronisch angebotenen Dienste öffentlicher Verwaltungen, Schaffung eines dynamischen Umfelds für den elektronischen Geschäftsverkehr und schrittweiser Aufbau einer gesicherten Informationsinfrastruktur.

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - eEurope 2002: Auswirkungen und Prioritäten. Eine Mitteilung an die Frühjahrstagung des Europäischen Rates in Stockholm am 23.-24. März 2001 [KOM(2001) 140 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - eEurope 2002 - Aktueller Stand. Vorlage der Europäischen Kommission für die Tagung des Europäischen Rates am 7./8. Dezember 2000 in Nizza [KOM(2000) 783 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

5) weitere arbeiten

Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation) [Amtsblatt L 201 vom 31. Juli 2002].

Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates vom 21. Mai 2002 zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens Galileo [Amtsblatt L 138 vom 28. Mai 2002].

Verordnung (EG) Nr. 733/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. April 2002 zur Einführung der Domäne oberster Stufe „.eu" [Amtsblatt L 113 vom 30. April 2002].Mitteilung der Kommission vom 28. Mai 2002 an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - eEurope 2005: Eine Informationsgesellschaft für alle - Aktionsplan zur Vorlage im Hinblick auf den Europäischen Rat von Sevilla am 21./22. Juni 2002 [KOM(2002) 263 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Richtlinie 2002/38/EG des Rates vom 7. Mai 2002 zur Änderung und vorübergehenden Änderung der Richtlinie 77/388/EWG bezüglich der mehrwertsteuerlichen Behandlung der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie bestimmter elektronisch erbrachter Dienstleistungen [Amtsblatt L 128 vom 15. Mai 2002].

Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) [Amtsblatt L 108 vom 24. April 2002].

Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie) [Amtsblatt L 108 vom 24. April 2002].

Richtlinie 2002/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste (Genehmigungsrichtlinie) [Amtsblatt L 108 vom 24. April 2002].

Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) [Amtsblatt L 108 vom 24.4.2002].

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 26. Januar 2001 - Schaffung einer sichereren Informationsgesellschaft durch Verbesserung der Sicherheit von Informationsinfrastrukturen und Bekämpfung der Computerkriminalität [KOM(2002) 890 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Entscheidung 2001/48/EG des Rates vom 22. Dezember 2000 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Unterstützung der Entwicklung und Nutzung europäischer digitaler Inhalte in globalen Netzen und zur Förderung der Sprachenvielfalt in der Informationsgesellschaft [Amtsblatt L 014 vom 18. Januar 2001].

Verordnung (EG) Nr. 2887/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss [Amtsblatt L 336 vom 30. Dezember 2000].