Weißbuch: Eine Strategie zur Revitalisierung der Eisenbahn in der Gemeinschaft

Das Weißbuch trägt der Notwendigkeit Rechnung, eine Strategie zur Revitalisierung der Eisenbahn in der Gemeinschaft zu entwickeln: Sanierung ihrer finanziellen Situation, Gewährleistung des freien Zugangs zu allen Verkehrsdiensten sowie Bereitstellung öffentlicher Verkehrsdienste, Förderung der Integration der staatlichen Systeme und Berücksichtigung sozialer Aspekte.

RECHTSAKT

Weißbuch der Kommission vom 30. Juli 1996: Eine Strategie zur Revitalisierung der Eisenbahn in der Gemeinschaft [KOM(96) 421 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Eisenbahn ist im Niedergang begriffen und ihr Marktanteil sinkt. Sie scheint Schwierigkeiten zu haben, sich an die Entwicklung des Marktes und die Bedürfnisse ihrer Kunden anzupassen. Dabei bietet die Eisenbahn durchaus Vorteile, die sie zu einem zunehmend interessanten Verkehrsmittel in Europa werden lassen können. So gibt es bereits zahlreiche Möglichkeiten, Verkehrsdienste zu entwickeln bzw. zu verbessern. Auch könnten sich neue Marktlücken eröffnen. Für diese Herausforderungen benötigt die Gemeinschaft neue Eisenbahnunternehmen.

Finanzen: Um der Eisenbahn wieder zu gesunden Finanzen zu verhelfen, müssen klare finanzielle Ziele gesteckt werden und die Zuständigkeiten zwischen dem Staat und den Eisenbahnunternehmen entsprechend abgegrenzt sein. Die Eisenbahnunternehmen müssen eine finanzielle Struktur wählen, die ihnen eine effiziente und unabhängige Verwaltung ermöglicht. Die Finanzierung der Eisenbahnunternehmen muss folgendermaßen organisiert werden:

Einbeziehung der Marktkräfte: Die Stärkung des Marktes wird Verantwortliche und Arbeitskräfte dazu veranlassen, die Kosten zu senken, die Qualität der Dienste zu verbessern, neue Produkte anzubieten und Märkte zu entwickeln.

Öffentliche Dienste: Ziel ist es, der Bevölkerung eine zufriedenstellende Mobilität zu bieten, und zwar über ein ständiges und qualitativ hochwertiges Angebot an Verkehrsdiensten. Weitere Ziele, zu denen beigetragen werden soll, sind die nachhaltige Entwicklung, die soziale Kohäsion und das regionale Gleichgewicht in der Europäischen Union.

Dazu hat die Kommission Folgendes vorgeschlagen:

Integration nationaler Systeme: Die Eisenbahnunternehmen haben sich nach einzelstaatlichen Vorgaben entwickelt. Dies führte zu Schwierigkeiten im grenzüberschreitenden Betrieb. Eine unzureichende Planung und eine Zersplitterung der Zulieferindustrie und der Forschungstätigkeiten waren festzustellen. Eine vollständige Integration ist noch lange nicht erreicht.

Deshalb schlägt die Kommission Folgendes vor:

Die Eisenbahner befürchten, dass durch die Umstrukturierung Arbeitsplätze sowohl bei der Bahn als auch in den davon abhängigen Wirtschaftsbereichen verloren gehen.

Mehrere Maßnahmen sind geplant:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Europäischen Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Transeuropäische Freeways für den Schienengüterverkehr [KOM(97) 242 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In dieser Mitteilung spricht sich die Kommission für die Einrichtung von Eisenbahntrassen aus, die folgenden Grundsätzen genügen müssen:

Zur Verbesserung des Schienengüterverkehrsangebots schlägt die Kommission die Schaffung einer Zentralstelle für die Vermarktung der Freeways vor. Für notwendig hält sie eine verbesserte Trassenzuweisung, die Festlegung kostenorientierter Entgelte, die Verkürzung der Grenzübertrittszeiten und die Festlegung von Qualitätskriterien. Die Kommission schlägt eine Reihe von Maßnahmen zur Einrichtung von Freeways vor.

Die Europäische Kommission hat im Juli 1998 drei neue Vorschläge vorgelegt, die ausschließlich dazu dienen, die Wirksamkeit der bestehenden Rechtsvorschriften zu verbessern. Der Rat hat die drei Richtlinien des so genannten „Eisenbahninfrastrukturpakets" am 26. Februar 2001 verabschiedet:

Richtlinie 2001/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 zur Änderung der Richtlinie 91/440/EWG des Rates zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft [Amtsblatt L 75 vom 15.3.2001]

Richtlinie 2001/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG des Rates über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen [Amtsblatt L 75 vom 15.3.2001]

Richtlinie 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2001 über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung [Amtsblatt L 75 vom 15.03.2001]

Am 23. Januar 2002 hat die Europäische Kommission ein neues Maßnahmenpaket („zweites Eisenbahnpaket") vorgeschlagen, durch das dank des schnellen Aufbaus eines integrierten europäischen Eisenbahnraums der Schienenverkehr wieder belebt werden soll. Die darin enthaltenen Maßnahmen stützen sich auf die Leitlinien des Verkehrsweißbuches und sollen die Sicherheit, die Interoperabilität und den Marktzugang im Bereich des Schienengüterverkehrs verbessern. Ferner schlägt die Kommission darin die Errichtung einer europäischen Eisenbahnagentur vor, die die technischen Arbeiten in den Bereichen Sicherheit und Interoperabilität leiten soll.

Weißbuch der Kommission vom 12. September 2001: „Die Europäische Verkehrspolitik bis 2010: Weichenstellungen für die Zukunft" [KOM(2001) 370 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 95/18/EG des Rates über die Erteilung von Genehmigungen an Eisenbahnunternehmen und der Richtlinie 2001/14/EG über die Zuweisung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn, die Erhebung von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und die Sicherheitsbescheinigung [Amtsblatt L 164 vom 30.4.2004].

Richtlinie 2004/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Änderung der Richtlinie 96/48/EG des Rates über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und der Richtlinie 2001/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems [Amtsblatt L 164 vom 30.4.2004].

Richtlinie 2004/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April.2004 zur Änderung der Richtlinie 91/440/EWG des Rates zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft [Amtsblatt L 164 vom 30.4.2004].

Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur [Amtsblatt L 164 vom 30.4.2004]

Schließlich verabschiedete die Kommission am 3. März 2004 ihr „drittes Eisenbahnpaket", das Maßnahmen zur Revitalisierung der Eisenbahn in Europa vorsieht:

Mitteilung der Kommission „Fortsetzung der Integration des europäischen Eisenbahnsystems - drittes Eisenbahnpaket " [KOM(2004) 140 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Darin unterbreitet die Europäische Kommission neue Vorschläge zur Öffnung des Marktes für den grenzüberschreitenden Personenverkehr bis 2010, die Zertifizierung des Fahrpersonals und die Fahrgastrechte. Mit diesem dritten Paket müsste der europäische Rechtsrahmen für den Eisenbahnsektor vollendet sein.

Vorschlag einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/440/EWG des Rates zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft [KOM[2004] 139 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zertifizierung von mit dem Führen von Triebfahrzeugen und Lokomotiven im Eisenbahnnetz der Gemeinschaft betrautem Zugpersonal [KOM[2004] 142 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr [KOM[2004] 143 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Entschädigungen bei Nichterfüllung vertraglicher Qualitätsanforderungen im Schienengüterverkehr [KOM[2004] 144 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Richtlinie 2004/51/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Änderung der Richtlinie 91/440/EWG des Rates zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft [Amtsblatt L 164 vom 30.4.2004]

Richtlinie 2004/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Änderung der Richtlinie 96/48/EG des Rates über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems und der Richtlinie 2001/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems [Amtsblatt L 164 vom 30.4.2004].

Letzte Änderung: 22.01.2007