Übermittlung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke zwischen EU-Ländern (bis 2022)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den EU-Ländern

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Ihr Ziel besteht darin, ein schnelles, sicheres und standardisiertes Übermittlungsverfahren für gerichtliche* und außergerichtliche Schriftstücke* in Zivil- oder Handelssachen zwischen den Parteien einzuführen, die sich in verschiedenen Ländern der Europäischen Union (EU) befinden.

Durch die Verordnung (EU) 2020/1784 (siehe Zusammenfassung) wird Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 mit Wirkung vom 1. Juli 2022 aufgehoben und ersetzt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Weitere Verbesserung der Zustellung (Übermittlung) gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke

Mit der Verordnung wird Folgendes eingeführt:

Stellen innerhalb der EU-Länder sorgen für die Übermittlung

Beschleunigung des Zustellens gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke

Zustellung von Schriftstücken nach dem Recht der EU-Empfangsländer innerhalb eines Monats

Belehrung des Zustellungsempfängers über sein Recht, die Annahme des Schriftstücks bei der Zustellung zu verweigern

Aufhebung

Durch die Verordnung (EU) Nr. 2020/1784 wird Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 mit Wirkung vom 1. Juli 2022 aufgehoben und ersetzt.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 13. November 2008 in Kraft getreten, mit Ausnahme von Artikel 23 (über Mitteilung und Veröffentlichung bestimmter Informationen der EU-Länder), der bereits seit 13. August 2008 Anwendung findet.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Gerichtliches Schriftstück: ein Rechtsdokument, das im Rahmen eines Zivil- oder Handelsverfahrens ausgestellt wird (beispielsweise eine Vorladung, eine Anordnung oder ein Urteil) und einer Partei zugestellt werden muss.
Außergerichtliches Schriftstück: ein Rechtsdokument, das förmlich zugestellt wird und nicht Teil einer Gerichtsakte ist (beispielsweise eine Rechnung oder ein Räumungsbefehl).

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates (ABl. L 324 vom 10.12.2007, S. 79-120)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Rates wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 11.12.2020