Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen – Vorschriften zur Regelung grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Diese Gesetzgebung

Das Verfahren bestimmt:

Gerichtsgebühren

Die Kosten werden vom Unterlegenen im Gerichtsfall erstattet und werden nicht dem Gewinner zugesprochen, wenn sie nicht notwendig waren oder nicht im Verhältnis zum Streitwert stehen.

Rechtsmittel gegen das Urteil sind möglich, sofern dies das nationale Recht des Gerichts erlaubt.

Überprüfungen des Urteils

Urteile

Die Vollstreckung von Entscheidungen richtet sich nach den Rechtsvorschriften des vollstreckenden Landes.

Die EU-Länder

WANN TRETEN DIE VERORDNUNGEN IN KRAFT?

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Grenzüberschreitend: Mindestens eine der Parteien hat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Land als dem des angerufenen Gerichts.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 861/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 1-22)

Im Nachhinein vorgenommene Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 861/2007 wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENES DOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens (ABl. L 399 vom 30.12.2006, S. 1-32)

Vgl. konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 05.05.2020