Geschäftsordnung des Rates der Europäischen Union

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss 2009/937/EU des Rates zur Änderung seiner Geschäftsordnung

WAS IST DER ZWECK DIESER GESCHÄFTSORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Rat ist das EU-Organ, in dem Vertreter der Mitgliedstaaten zusammentreten. Jeder Mitgliedstaat ist durch einen Vertreter auf Ministerebene vertreten, der befugt ist, für die Regierung des Mitgliedstaats verbindlich zu handeln. Zusammen mit dem Europäischen Parlament erfüllt der Rat legislative Aufgaben. Er nimmt Rechtsakte gemäß einem ordentlichen oder besonderen Gesetzgebungsverfahren an. Der Rat übt gemeinsam mit dem Parlament die Haushaltsbefugnisse aus. Schließlich erfüllt der Rat Aufgaben der Politikgestaltung und der Koordinierung.

Die Ratsformationen

Der Vorsitz des Rates

AStV, Ausschüsse und Arbeitsgruppen

Arbeitsweise des Rates

Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit

Am 1. November 2014 wurde ein neues Verfahren zur Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit eingeführt: das Prinzip der doppelten Mehrheit.

Schriftliche Abstimmungen (gewöhnliches schriftliches Verfahren)

Transparenz und Veröffentlichung der Rechtsakte

WANN TRITT DIE GESCHÄFTSORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss 2009/937/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Annahme seiner Geschäftsordnung (ABl. L 325 vom 11.12.2009, S. 35-61).

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2009/937/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2023