Das Europäische Migrationsnetzwerk
ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:
Europäisches Migrationsnetzwerk – Entscheidung des Rates 2008/381/EG
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER ENTSCHEIDUNG?
Sie errichtet das Europäische Migrationsnetzwerk (EMN), das sich mit der Bereitstellung aktueller, objektiver, verlässlicher und vergleichbarer Informationen zu Migration und Asyl für die EU-Institutionen, EU-Länder und die Öffentlichkeit befasst.
WICHTIGE ECKPUNKTE
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Um dieses Ziel zu erreichen, sammelt erhebt und analysiert das EMN in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen EU-Stellen Daten aus verschiedensten Quellen. Anschließend erstellt es Berichte und Studien über die Migrations- und Asylsituation in der EU und den EU-Ländern, die über das Informationsaustauschsystem zugänglich gemacht werden.
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Die Europäische Kommission koordiniert die Arbeit des EMN in Zusammenarbeit mit den nationalen Kontaktstellen, die in jedem EU-Land ernannt werden und für die Einrichtung eines nationalen Netzwerks verantwortlich sind. Jede Kontaktstelle setzt sich aus mindestens drei Asyl- und Migrationsexperten zusammen, die die Aspekte Politikgestaltung, Recht, Forschung und Statistik abdecken.
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Die Kontaktstellen haben unter anderem folgende Verantwortungsbereiche:
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Der EMN-Lenkungsausschuss (unter Vorsitz der Kommission und bestehend aus je einem Vertreter jedes EU-Landes sowie einem Vertreter des Europäischen Parlaments) stellt sicher, dass die Arbeit des EMN an den politischen Prioritäten der EU ausgerichtet ist.
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Der EMN wird aus dem EU-Haushalt finanziert. Insbesondere der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds stellt die finanziellen Ressourcen für die Aktivitäten und zukünftigen Entwicklungen des EMN bereit.
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HINTERGRUND
Die Vorbereitungsphase des EMN begann 2003, um die Möglichkeit zu einem Informationsaustausch über alle Aspekte der Migration zu schaffen und um einen Beitrag zu einer gemeinsamen Asyl- und Einwanderungspolitik zu leisten. Das Haager Programm stärkte die Notwendigkeit einer gemeinsamen Analyse aller Aspekte der Migration weiter, was den Impuls für den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Entscheidung des Rates zur formellen Gründung des EMN auslöste.
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RECHTSAKT
Entscheidung des Rates 2008/381/EG vom 14. Mai 2008 zur Einrichtung eines Europäischen Migrationsnetzwerks
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Entscheidung Nr. 2008/381/EG |
21.5.2008 |
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Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 516/2014 |
1.1.2014 |
– |
Letzte Aktualisierung: 22.10.2015