Grünbuch zur Europäischen Transparenzinitiative

Dieses Grünbuch war die Grundlage für eine Konsultation der Öffentlichkeit zu drei die Transparenz von Entscheidungsprozessen berührenden Fragen: der Notwendigkeit eines stärker strukturierten Rahmens für die Lobbyarbeit, der Notwendigkeit von Feedback zu den Konsultationen der Zivilgesellschaft und der Offenlegungspflicht für Informationen über Empfänger von EU-Geldern im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung. Damit sollte an die von der Kommission seit der Vorlage ihres Weißbuchs „Europäisches Regieren“ eingeleiteten Maßnahmen angeknüpft werden, die insbesondere auf Transparenz und Offenheit abstellen.

RECHTSAKT

Grünbuch vom 3. Mai 2006 – Europäische Transparenzinitiative [KOM(2006) 194 endgültig – Amtsblatt C 151 vom 29.6.2006].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission unterscheidet in ihrer Transparenzinitiative vom 9. November 2005 die folgenden drei Aufgabenbereiche:

Zum Thema Finanzierung hat sie eine Internetseite eingerichtet, die eine bessere Kontrolle der Verwendung von EU-Geldern, die unter geteilter Mittelverwaltung stehen, ermöglichen soll.

Dank eines zweiten Maßnahmenbündels konnte die Debatte mit den anderen Europäischen Institutionen zu folgenden Themen wieder aufgenommen werden:

Darüber hinaus legte die Kommission drei Schwerpunkte der europäischen Transparenzinitiative fest, die auf der Grundlage einer öffentlichen Konsultation weiterentwickelt werden sollten und die Gegenstand des Grünbuchs sind.

Die interessierten Kreise wurden gebeten, ihre Meinung zu diesen Themenbereichen darzulegen. Das Konsultationsverfahren lief vom 3. Mai bis zum 31. August 2006. Alle Beiträge wurden auf der Website der Kommission veröffentlicht.

Transparenz und Interessenvertretung (Lobbyarbeit)

Zur Erhöhung der Transparenz von Lobbyarbeit* dienen zwei Arten von Maßnahmen: Einerseits die Unterrichtung der breiten Öffentlichkeit über die Beziehungen zwischen den Interessengruppen und der Kommission, um eine Kontrolle von außen zu ermöglichen; andererseits die Verpflichtung zur Einhaltung von Integritätsregeln durch die Zielpersonen von Lobbyisten und die Lobbyisten* selbst.

Für eine wirksamere Kontrolle von Lobbyarbeit durch die Öffentlichkeit kommen mehrere Möglichkeiten in Betracht:

Hinsichtlich des ersten Punkts will die Kommission dafür sorgen, dass Interessengruppen während Konsultationsverfahren regelmäßig einen elektronischen Fragebogen mit Fragen zu ihren Zielen und Finanzquellen sowie den von ihnen vertretenen Interessen beantworten müssen.

Die Kommission erwägt außerdem, im Internet ein freiwilliges Registrierungssystem für alle Interessengruppen und Lobbyisten, die an Konsultationen über EU-Initiativen teilnehmen wollen, zu betreiben. Um in das Verzeichnis aufgenommen zu werden, müssten die Interessengruppen oder Lobbyisten angeben, wessen Interessen sie vertreten, was ihre Aufgabe ist und wie sie finanziert werden. Außerdem müssten sie sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodexes verpflichten.

Die Kommission hält ein obligatorisches Registrierungssystem nicht für angemessen und zieht ein verstärktes System der Selbstkontrolle vor. Nach einer gewissen Zeit könnte geprüft werden, ob dieses System greift, und gegebenenfalls auch ein System verpflichtender Maßnahmen in Betracht gezogen werden.

Neben der externen Kontrolle der Kontakte zu Lobbyisten tragen Integritätsregeln wesentlich zur Transparenz von Lobbyarbeit bei. Die Kommission ist der Ansicht, dass freiwillige Verhaltenskodizes hierbei eine nützliche unterstützende Rolle spielen können. In ihrer Mitteilung von 1992 zu Interessengruppen hat sie die Lobbyisten aufgefordert, auf der Grundlage der von ihr vorgeschlagenen Mindestkriterien eigene Verhalteskodizes zu entwickeln. Dieses Instrument sollte nach Auffassung der Kommission durch die Einführung eines Überwachungs- und Sanktionssystems für falsche Registrierungen oder Verletzungen des Verhaltenskodexes ergänzt werden.

Feedback zur Anwendung der Mindeststandards für die Konsultation

Die Kommission hat im Dezember 2002 eine Mitteilung zu den bei Konsultationsverfahren anwendbaren Mindeststandards herausgegeben. Ziel war die Schaffung eines allgemein gültigen, transparenten und kohärenten Rahmens für die Konsultationsverfahren. In erster Linie sollte sichergestellt werden, dass bei der Politikgestaltung der Kommission die Standpunkte aller interessierten Kreise angemessen berücksichtigt werden.

Die Mindeststandards gelten seit Anfang 2003. Sie betreffen allgemeine, auf die Konsultation anwendbare Grundsätze, d. h. Beteiligung, Offenheit, Verantwortlichkeit, Effizienz und Kohärenz.

Nach Einschätzung der Kommission wurden die Standards im Zeitraum 2003 – 2005 insgesamt zufriedenstellend eingehalten, da die Mehrzahl der Mindeststandards von den Kommissionsdienststellen korrekt angewandt wurde. Die Kommission ist jedoch der Meinung, dass die zu den öffentlichen Anhörungen eingegangenen Beiträge nicht systematisch im Internet veröffentlicht wurden und es in einigen Fällen an Rückmeldung darüber fehlte, inwieweit die Beiträge im endgültigen Politikvorschlag der Kommission Berücksichtigung gefunden hatten.

Offenlegung von Informationen über Empfänger von EU-Geldern

Im Grünbuch bekräftigt die Europäische Kommission ihre Entschlossenheit, Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Verwendung von EU-Geldern zu ergreifen und dabei insbesondere die Rolle und Bedeutung Europas herauszustellen.

Die Haushaltsmittel der EU werden im Wesentlichen nicht zentral und direkt durch die Kommission, sondern in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten verwaltet. Deshalb sind für den Großteil der Informationen über die Empfänger von EU-Geldern gegenwärtig die Mitgliedstaaten zuständig, deren Veröffentlichungspraxis sehr unterschiedlich ist.

Oft bitten Bürger bei der Kommission um Auskünfte über die Empfänger von EU-Geldern, weil auf regionaler oder nationaler Ebene solche Informationen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Dies bringt die Kommission in eine schwierige Lage, denn entweder verfügt sie nicht über solche Informationen, oder sie ist nicht befugt, diese ohne vorherige Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaates weiterzugeben. Die restriktive Haltung einiger Mitgliedstaaten zur Offenlegung von Informationen ergibt sich oft aus ihren Gesetzen oder ihrer Praxis im Bereich des Datenschutzes.

Zur Überwindung dieser Hindernisse bedürfte es nach Ansicht der Kommission eines neuen, in allen Mitgliedstaaten direkt anwendbaren Rechtsrahmens, damit für alle Empfänger von EU-Geldern ein einheitliches Vorgehen gewährleistet werden kann.

Hintergrund

Die Kommission hat erklärt, wie wichtig ein „hoher Grad an Transparenz“ sei, denn die Union müsse „für öffentliche Überprüfung offen sein und für ihre Arbeit zur Rechenschaft gezogen werden können.“ Sie ist der Auffassung, dass sich jede moderne Verwaltung durch ein hohes Maß an Transparenz legitimieren muss, und hat vor diesem Hintergrund im November 2005 die „Europäische Transparenzinitiative“ ins Leben gerufen.

Diese Initiative sollte auf eine Reihe bereits von der Kommission eingeleiteter Maßnahmen aufbauen, insbesondere auf diejenigen, die im Zuge der seit 1999 durchgeführten allgemeinen Reformen und im Rahmen des Weißbuchs „Europäisches Regieren“ getroffen wurden. Zu den wichtigsten in diesem Bereich verabschiedeten Maßnahmen zählen:

Schlüsselwörter des Rechtsakts

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Für nähere Informationen besuchen Sie bitte die Website über die Europäische Transparenzinititiative.

Letzte Änderung: 15.09.2008