Gemeinsamer Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen

Diese Mitteilung ist ein erster Schritt in der Entwicklung eines kohärenten europäischen Rahmens für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union. Sie schlägt konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien und eine Reihe von Unterstützungsmechanismen der Europäischen Union (EU) vor.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 1. September 2005 – Eine gemeinsame Integrationsagenda - ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union [KOM(2005) 389 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Mitteilung zieht Schlussfolgerungen aus der Entwicklung auf EU-Ebene im Zusammenhang mit der legalen Zuwanderung und der Integration von Drittstaatsangehörigen. Es ist ein erster Schritt zur Errichtung eines kohärenten Rahmens für die Integration, wobei konkrete Maßnahmen auf EU- und einzelstaatlicher Ebene vorgeschlagen werden, um die gemeinsamen Grundprinzipien umzusetzen.

Gemeinsame Grundprinzipien

Die in der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen sollen der EU und den Mitgliedstaaten als Leitlinien für ihre Integrationspolitik dienen. Alle von den EU-Mitgliedstaaten durchgeführten Aktionen müssen einen Genderaspekt umfassen und die besondere Situation junger Menschen berücksichtigen.

„Die Eingliederung ist ein dynamischer, in beide Richtungen gehender Prozess des gegenseitigen Entgegenkommens aller Einwanderer und aller in den EU-Mitgliedstaaten ansässigen Personen.“ Die Kommission schlägt vor, auf nationaler Ebene

Gleichzeitig sollen transnationale Aktionen und Vorhaben zur Herausbildung neuer Formen der europäischen Zusammenarbeit auf EU-Ebene unterstützt werden.

Die Eingliederung erfordert die Achtung der Grundwerte der Europäischen Union.“ Die Kommission schlägt vor, auf nationaler Ebene die staatsbürgerliche Dimension in Einführungsprogrammen für neu ankommende Drittstaatsangehörige zu betonen. Auf europäischer Ebene sollte die Integration der Einwanderer in die zukünftigen Programme der Agentur für Grundrechte (FRA) einbezogen werden, während zu prüfen ist, wie die Öffentlichkeit stärker für die Grundwerte der Europäischen Union sensibilisiert werden kann.

„Beschäftigung ist eine wesentliche Komponente des Eingliederungsprozesses.“ Die Kommission schlägt vor, auf nationaler Ebene

Auf europäischer Ebene schlägt die Kommission vor:

„Grundkenntnisse der Sprache, der Geschichte und Institutionen der Aufnahmegesellschaft sind eine notwendige Voraussetzung für die Eingliederung.“ Auf nationaler Ebene schlägt die Kommission vor, die Integration durch vorbereitende Maßnahmen vor der Ankunft und durch die Organisation von Einführungsprogrammen mit Kursen unterschiedlichen Niveaus zu stärken. Auf europäischer Ebene sollten transnationale Aktionen und neuartige Integrationsmodelle unterstützt werden.

„Anstrengungen im Bildungswesen sind wesentlich für die Integration.“ Die Kommission schlägt vor, dass sich auf nationaler Ebene die kulturelle Vielfalt in den Schulprogrammen niederschlägt, die besonderen Probleme der jungen Einwanderer wie etwa beim Zugang zur Sekundarschulbildung berücksichtigt werden. Auf europäischer Ebene sollten die Maßnahmen die Integrationsziele in die Programme im Bereich der Erziehung einbeziehen (Allgemeine und berufliche Bildung 2010) und die transparente Anerkennung der Qualifikationen (Europäischer Qualifikationsrahmen) erleichtern.

„Entscheidende Voraussetzung für eine bessere Integration ist, dass Einwanderer gleichberechtigt Zugang zu den Institutionen sowie zu öffentlichen und privaten Gütern und Dienstleistungen erhalten.“ Die Kommission schlägt vor, folgende Maßnahmen auf nationaler Ebene vor:

Auf europäischer Ebene sollen die Anwendung der Richtlinien über die Rechtsstellung von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen und der Richtlinien über die Gleichbehandlung überwacht und die Durchführung von Studien und den Austausch vorbildlicher Praktiken unterstützt werden.

„Ein wichtiger Integrationsmechanismus sind häufige Begegnungen zwischen Einwanderern und Bürgern der Mitgliedstaaten.“ Im Hinblick auf die nationale Ebene schlägt die Kommission vor, Aktivitäten zu fördern, bei denen Einwanderer mit der einheimischen Bevölkerung in Kontakt kommen und durch die ihre Lebensbedingungen verbessert werden. Gleichzeitig sollte auf europäischer Ebene

„Die Achtung der Vielfalt der Kulturen und das Recht auf freie Religionsausübung müssen garantiert sein.“ Die Kommission schlägt vor, auf nationaler Ebene einen konstruktiven interkulturellen Dialog und eine öffentliche Debatte zu entwickeln und Plattformen für den religions- und glaubensübergreifenden Dialog auf nationaler Ebene zu fördern. Auf europäischer Ebene soll der interkulturelle und interreligiöse Dialog erleichtert und der Dialog mit den religiösen und humanistischen Organisationen vertieft werden.

„Durch die Beteiligung von Einwanderern am demokratischen Prozess und an der Konzipierung integrationspolitischer Maßnahmen wird ihre Integration unterstützt.“ Auf nationaler Ebene schlägt die Kommission vor,

Auf europäischer Ebene schlägt sie vor, eine Untersuchung/Bestandsaufnahme der Rechte und Pflichten von Drittstaatsangehörigen in den EU-Mitgliedstaaten vorzunehmen, den Aufbau einer Plattform von Migrantenorganisationen zu fördern und die Erforschung der Zweckmäßigkeit eines Konzepts der Zivilgesellschaft zu erwägen.

Ein kohärenter Ansatz auf EU-Ebene

Die Kommission schlägt auch Maßnahmen vor, um einen kohärenteren integrationspolitischen Ansatz auf EU-Ebene zu verfolgen. Auf nationaler Ebene geht es darum, die Integrationskomponente in allen betroffenen Politikfeldern neu auszurichten und die Kapazität zur Koordinierung auf den verschiedenen Verwaltungsebenen zu stärken. Auf EU-Ebene führt dies zur Stärkung des Netzes der nationalen Kontaktstellen und zum Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Institutionen und Diensten. Es ist auch erforderlich, nationale Bewertungen durchzuführen und die Kapazität zur Erfassung, Analyse und Verbreitung integrationsbezogener Daten auszubauen. Zusätzlich sollten statistische Verfahren und Bezugsgrößen auf europäischer Ebene entwickelt werden. Außerdem sollte das Europäische Migrationsnetzwerk weiter ausgebaut werden.

Die nationalen Kontaktstellen werden auch weiterhin eine zentrale Rolle in der Überwachung der Entwicklung von Integrationsstrategien in verschiedenen Politikbereichen spielen sowie dabei, dass die nationalen Aktivitäten und Aktivitäten auf EU-Ebene sich gegenseitig stärken. Sie werden auch weiterhin am "Handbook on Integration" (Integrationshandbuch) arbeiten, dessen zweite Auflage für 2006 geplant ist. Seine Schwerpunkte werden Wohnung und urbane Aspekte, Zugang zu Gesundheits- und Sozialdiensten, Einbeziehung in den Arbeitsmarkt und Einrichtungen zur Integration sein, und es wird wohlfundierte Analysen über die gemeinsamen Grundprinzipien enthalten. Die Kommission beabsichtigt, eine Ausschreibung für die Einrichtung eines Internet-Portals über die Erfahrungen in Europa mit der Integration der Einwanderer durchzuführen; außerdem wird sie ein europäisches Forum über die Integration für die wirksame Einbeziehung aller Beteiligten auf europäischer Ebene schaffen. Hauptaufgabe dieses Forums werden die Konsultierung, der Austausch von Erkenntnissen und die Formulierung von Empfehlungen auf der Internetseite „Integration" sein. Die Kommission wird auch weiterhin ihren Jahresbericht über Migration und Integration herausgeben, um die Entwicklung der Integrationspolitik in der EU zu verfolgen.

Hintergrund

Im Jahr 2002 forderte der Rat Justiz und Inneres (JAI) die Kommission auf, nationale Kontaktstellen für Integrationsangelegenheiten einzurichten. Im Juni 2003 bestätigte der Europäische Rat dieses Mandat und forderte die Kommission auf,, jährlich einen Bericht über Migration und Integration vorzulegen.

In ihrer Mitteilung über Einwanderung, Integration und Beschäftigung hat die Kommission ein gesamtheitliches Integrationskonzept vorgelegt. Im November 2004 hat sie die erste Ausgabe des „Handbook on Integration for policy-makers and practitioners" (Integrationshandbuch für politische Entscheidungsträger und Praktiker) veröffentlicht.

Das vom Europäischen Rat vom 4. und 5. November 2004 angenommene Haager Programm hat die Notwendigkeit einer verstärkten Koordination der Integrationspolitik der Mitgliedstaaten und von Initiativen der EU in diesem Bereich unterstrichen. Der Rat Justiz und Inneres vom 19. November 2004 hat gemeinsame Grundprinzipien erlassen, die als Grundlage für einen kohärenten europäischen Rahmen im Bereich der Integration von Drittstaatsangehörigen dienen sollen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu Problemen und Perspektiven der Unionsbürgerschaft [Amtblatt C 137E vom 27.5.2010].

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26 September 2007 zu dem Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung [Amtsblatt C 219E vom 28.8.2008].

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Oktober 2006 zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union [Amtsblatt C 313E vom 20.12.2006].

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2006 zu Strategien und Mitteln für die Integration von Zuwanderern in die Europäische Union [Amtsblatt C 303E vom 13.12.2006].

Berichte

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 11. September 2007: „Dritter Jahresbericht über Migration und Integration" [KOM(2007) 512 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Dieser dritte Jahresbericht über Migration und Integration unterzieht die Politik zur Aufnahme und Integration von Drittstaatsangehörigen in der EU einer weiteren Überprüfung. Der Bericht liefert Informationen über die Festlegung des EU-Rahmens für die Integration bis Juni 2007. Die Einbeziehung der Integration wird zu einem wesentlichen Bestandteil der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen in einer Vielzahl von EU-Politiken, und in der vorliegenden Mitteilung verpflichtet sich die Kommission, neue Initiativen zu unterbreiten, um den EU-Rahmen stärker weiterzuentwickeln. In dem Bericht finden sich darüber hinaus genaue Angaben über die unterschiedlichen Aspekte des Integrationsprozesses in den Mitgliedstaaten im Jahr 2005 und im ersten Halbjahr 2006.

Arbeitsdokument der Kommission vom 30. Juni 2006 – Zweiter Jahresbericht über Migration und Integration [SEK(2006) 892 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht] (EN).

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Erster Jahresbericht über Migration und Integration [KOM(2004) 508 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 02.12.2010