Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 der Europäischen Union legt spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs für Lebensmittelunternehmer fest. Sie ist zentraler Bestandteil des Hygienepakets der Europäischen Union von 2004, eines Bündels von Rechtsvorschriften im Bereich Lebensmittelhygiene.
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
ZUSAMMENFASSUNG
Das Ziel dieser Verordnung besteht darin, ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Sie ergänzt die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, deren Vorschriften im Wesentlichen die Zulassung der in diesem Sektor tätigen Unternehmer abdecken.
Die Vorschriften der Verordnung gelten für unverarbeitete Erzeugnisse und Verarbeitungserzeugnisse tierischen Ursprungs. Sie gelten im Allgemeinen nicht für Lebensmittel, die sowohl Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs als auch Verarbeitungserzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten.
Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen, müssen von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) registriert und gegebenenfalls zugelassen werden.
Sektoraler Ansatz
Die für Lebensmittel tierischen Ursprungs geltenden Vorschriften der Verordnung finden für folgende Hauptsektoren Anwendung: Fleisch, Muscheln, Fisch und Milch. Die Verordnung ermöglicht es den Lebensmittelbehörden, für die betreffenden Sektoren Sonderbedingungen für die Anwendung der genannten Hygienevorschriften zu gewähren, um traditionellen Herstellungsmethoden Rechnung zu tragen.
Im Fleischsektor gelten diese Vorschriften zum Beispiel für Schlachthöfe, Zerlegung und Entbeinung, Genusstauglichkeitskennzeichnung, sowie Lagerung, Beförderung und Reifung des Fleisches. Für Fleisch von frei lebendem Wild müssen die betreffenden Jäger in Gesundheits- und Hygienefragen ausgebildet sein.
Die Regeln für Muscheln und Fischereierzeugnisse decken alles von Herstellung und Ernte bis hin zu Ausstattung, Anlagen, Verarbeitung und Beförderung ab.
Fleisch
Zu diesem Sektor gehören Huftiere (die Gattungen Rind, Schwein, Schaf, Ziege); Geflügel und Hasentiere (Farmgeflügel/Kaninchen, Hasen und Nagetiere); Farmwild; frei lebendes Wild; Hackfleisch, Fleischzubereitungen und Separatorenfleisch; und Fleischerzeugnisse.
Die anderen Sektoren sind folgende:
Im Mai 2013 nahm die Europäische Kommission Vorschläge für ein Maßnahmenpaket zur weiteren Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit in der Nahrungsmittelkette an.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 |
20.5.2004 |
- |
ABl. L 139 vom 30.4.2004 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EG) Nr. 219/2009 |
20.4.2009 |
- |
ABl. L 87 vom 31.3.2009 |
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission 5. Dezember 2005 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften für bestimmte unter die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates fallende Erzeugnisse und für die in den Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen amtlichen Kontrollen, zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 853/2004 und (EG) Nr. 854/2004 (ABl. L 338 vom 22.12.2005)
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene (ABl. L 139 vom 30.4.2004)
Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. L 139, 30.4.2004).
Richtlinie 2004/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Aufhebung bestimmter Richtlinien über Lebensmittelhygiene und Hygienevorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen von bestimmten, zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs sowie zur Änderung der Richtlinien 89/662/EWG und 92/118/EWG des Rates und der Entscheidung 95/408/EG des Rates (ABl. L 157 vom 30.4.2004).
Letzte Änderung: 18.05.2014