Pestizide in der EU – Sicherstellung ihrer nachhaltigen Verwendung
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Richtlinie 2009/128/EG – EU-Aktionsrahmen für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
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In der Richtlinie werden Vorschriften für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden durch die Verringerung ihrer Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt.
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Es wird die Anwendung des integrierten Pflanzenschutzes sowie verschiedener Verfahren wie nichtchemischer Alternativen gefördert.
WICHTIGE ECKPUNKTE
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Die EU-Länder müssen
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nationale Pläne erlassen, in denen Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken der Verwendung von Pestiziden auf die Gesundheit und die Umwelt festgelegt werden;
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gewährleisten, dass alle beruflichen Verwender sowie alle Vertreiber und Berater geeignete Fort- und Weiterbildung erhalten;
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die allgemeine Öffentlichkeit informieren und Sensibilisierungsprogramme über die potenziellen, von Pestiziden ausgehenden Risiken fördern;
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verlangen, dass Anwendungsgeräte für Pestizide regelmäßig kontrolliert werden (bis 2016 mindestens eine Kontrolle, bis 2020 alle fünf Jahre und danach alle drei Jahre);
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das Spritzen oder Sprühen mit Luftfahrzeugen verbieten;
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Wasser, insbesondere Trinkwasser, vor den Auswirkungen von Pestiziden schützen;
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gewährleisten, dass die Verwendung von Pestiziden in bestimmten Gebieten wie öffentlichen Parks, Kinderspielplätzen, Sportplätzen oder in der Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens eingeschränkt oder verboten wird;
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von den beruflichen Verwendern verlangen, dass sie Sicherheitsvorkehrungen für die Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie die Behandlung ihrer Verpackungen und Restmengen treffen;
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alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um einen Pflanzenschutz mit geringer Pestizidverwendung zu fördern.
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Diese Richtlinie hindert die EU-Länder nicht daran, die Verwendung von Pestiziden unter bestimmten Bedingungen oder in bestimmten Gebieten einzuschränken oder zu verbieten.
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Bis zum 14. Dezember 2012 hatten die EU-Länder der Europäischen Kommission und den anderen EU-Ländern ihre nationalen Aktionspläne zu übermitteln.
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Bis zum 14. Dezember 2014 hatte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die nationalen Pläne vorzulegen.
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Bis zum 14. Dezember 2018 muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Fortschritte der EU-Länder in Bezug auf die Umsetzung der nationalen Zielvorgaben vorlegen.
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Die Richtlinie ist am 25. November 2009 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis zum 14. Dezember 2011 in nationales Recht umsetzen.
HINTERGRUND
Nachhaltige Verwendung von Pestiziden
RECHTSAKT
Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 71-86)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2009/128/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 11.04.2016