Die Europäische Umweltagentur - Umweltinformationen und Umweltbeobachtung
RECHTSAKT
Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Europäische Umweltagentur und das Europäische Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetz
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Die Verordnung beschreibt die Ziele der Europäischen Umweltagentur (EUA) und des Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (EIONET). Dies ermöglicht den beiden Einrichtungen, Informationen zur Unterstützung der Formulierung der EU-Umweltpolitik bereitzustellen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die EUA ist eine Einrichtung der Europäischen Union. Ihr Ziel ist es, zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt beizutragen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Sie erfüllt diese Aufgaben durch Bereitstellung objektiver, zuverlässiger und vergleichbarer Informationen, damit
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Maßnahmen zum Schutz der Umwelt ergriffen werden,
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die Ergebnisse dieser Maßnahmen bewertet werden,
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die Öffentlichkeit über den Zustand der Umwelt informiert wird und
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die EU-Länder die erforderliche technische und wissenschaftliche Unterstützung erhalten.
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Die wichtigsten Aufgaben der EUA sind folgende:
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Erhebung, Aufbereitung und Analyse von Daten, um der EU die für eine effektive Umweltpolitik erforderlichen Informationen bereitstellen zu können,
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Unterstützung der Überwachung von Umweltschutzmaßnahmen,
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Zusammenstellung, Auswertung und öffentliche Verbreitung von Daten über den Zustand der Umwelt,
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Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Daten auf europäischer Ebene,
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Förderung der Berücksichtigung von EU-Daten in internationalen Überwachungsprogrammen wie beispielsweise in den Programmen der Vereinten Nationen,
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Förderung der Entwicklung von Methoden zur Bewertung der Kosten von Umweltschäden sowie der Kosten für Vorsorge-, Schutz- und Sanierungsmaßnahmen,
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Förderung des Informationsaustauschs über die besten verfügbaren Technologien zur Verhütung oder Verringerung von Umweltschäden und
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alle fünf Jahre Veröffentlichung eines Berichts über den Zustand der Umwelt und die Trends und Aussichten im Umweltbereich.
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Die Daten decken folgende Themen ab:
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Zustand des Bodens sowie der Tier- und Pflanzenarten,
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Klimawandel und Anpassung an den Klimawandel.
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Der Verwaltungsrat der EUA setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Mitgliedstaaten, zwei Vertretern der Europäischen Kommission und zwei wissenschaftlichen Experten, die vom Europäischen Parlament benannt werden. Für die laufende Verwaltung ist ein Exekutivdirektor zuständig.
Die EUA arbeitet eng mit anderen europäischen und internationalen Einrichtungen zusammen: mit dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat), der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission, dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen und der Weltgesundheitsorganisation.
EIONET ist das Informationsnetz der Europäischen Union für Umweltfragen und wird von der EUA koordiniert. In diesem Netz sind sämtliche EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und die Türkei vertreten.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Die Verordnung ist am 10. Juni 2009 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Website der Europäischen Umweltagentur
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EG) Nr. 401/2009 |
10.6.2009 |
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Letzte Aktualisierung: 22.09.2015