Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der Europäischen Union (EU).
Die 1957 gebildete Kommission besteht einschließlich ihrer Präsidentin derzeit aus 27 Mitgliedern. Sie wirkt im allgemeinen Interesse der EU, ist dabei den Regierungen der Mitgliedstaaten der EU gegenüber völlig unabhängig und dem Europäischen Parlament gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.
Sie besitzt das Initiativrecht für Gesetze in verschiedenen politischen Bereichen. In den Bereichen Justiz und Inneres teilt sie sich das Initiativrecht mit den Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union können sich an die Kommission wenden, um Gesetzesvorschläge einzureichen. EU-Bürger können sich auch an die Europäische Kommission wenden, um über die Europäische Bürgerinitiative Gesetzesvorschläge einzureichen.
Der Europäischen Kommission kann das Recht eingeräumt werden, Rechtsakte ohne Gesetzescharakter, insbesondere delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, zu verabschieden. Zudem verfügt sie über wichtige Kompetenzen, um faire Wettbewerbsbedingungen unter EU-Unternehmen sicherzustellen.
Die Kommission überwacht die Umsetzung von EU-Recht. Sie setzt den EU-Haushalt in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten um und verwaltet Förderprogramme. Auch übt sie gemäß den geltenden Verträgen koordinierende, exekutive und Leitungsfunktionen aus. Sie vertritt die EU bei internationalen Verhandlungen, insbesondere in den Bereichen Handelspolitik und humanitäre Hilfe.
Die Kommission ist in Fachabteilungen, Generaldirektionen genannt, und in Dienststellen gegliedert, die ihren Sitz zum Großteil in Brüssel und Luxemburg haben.
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